Das Arbeitserziehungslager Breitenau (1940-1945) Ein Beitrag zum nationalsozialistischen Lagersystem Inaugural-Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) im Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Universität Kassel vorgelegt von Gunnar Richter aus Hamburg Kassel im Februar 2004 vorgelegt bei Prof. Dr. Jens Flemming und Prof. Dr. Ulrich Mayer 2 Inhalt Seite 1. Einleitung……………………………………………………………… 7 1.1 Die Wiederentdeckung des ehemaligen Arbeitserziehungslagers Breitenau ………………………………………………………………… 7 1.2. Arbeitserziehungslager während des Zweiten Weltkrieges …………….. 12 1.3. Bisheriger Forschungsstand …………………………………………….. 15 1.4. Fragestellungen und Aufbau der Arbeit ………………………………… 24 1.5. Quellenlage ……………………………………………………………… 28 2. Die Geheime Staatspolizeistelle Kassel als Träger des Arbeitserziehungslagers Breitenau ……………………………. 34 2.1. Zur Entstehung der Geheimen Staatspolizei ………………………… 35 2.1.1. Die Preußische Politische Polizei der Weimarer Republik ……………... 35 2.1.2. Die Gründung des Geheimen Staatspolizeiamtes und die Verschmelzung mit der SS ……………………………………………… 37 2.2. Entstehung und Aufbau der Geheimen Staatspolizeistelle Kassel …. 41 2.2.1. Machtergreifung in Kassel und Umstrukturierung der Polizei ………….. 41 2.2.2. Die Gründung und Einrichtung der Staatspolizeistelle Kassel ………….. 42 2.2.3. Zum Führungspersonal der Gestapostelle Kassel ……………………….. 43 2.2.4. Mitarbeiter und Angestellte der Gestapostelle Kassel …………………... 58 2.3. Verfolgungsmaßnahmen der Geheimen Staatspolizeistelle Kassel … 64 2.3.1. Aufbau eines flächendeckenden Verfolgungssystem …………………. .. 64 2.3.2. Einrichtung des Konzentrationslagers Breitenau 1933-1934 …………. .. 65 2.3.3. Aufbau der Gestapostelle Kassel ab 1937 …………………………….. .. 66 2.3.4. Die Kasseler Polizeipräsidenten während der NS-Zeit ……………….. .. 69 2.3.5. Verfolgungsmaßnahmen der Gestapostelle Kassel 1937-1939 ……….. .. 71 2.3.6. Verfolgungsmaßnahmen während des Zweiten Weltkrieges …………… 73 3 3. Das Arbeitserziehungslager (AEL) Breitenau 1940-45 ……. 77 3.1. Einrichtung und Aufbau des Lagers ………………………………….. 77 3.1.1. Der Einrichtungsprozess des Lagers …………………………………….. 77 3.1.2. Leitung und Verwaltung des Arbeitserziehungslagers Breitenau ……….. 90 3.1.3. Das Wachpersonal ………………………………………………………. 103 3.1.4. Nutzung des Geländes in der Zeit des Arbeitserziehungslagers ………… 112 3.2. Verhaftungen und Einweisungen in das Lager ………………………. 117 3.2.1. Einweisungen durch die Gestapostelle Kassel und deren Außendienststellen ………………………………………………………. 118 3.2.2. Mitwirkung von Kreis- und Ortspolizeibehörden bei den Einweisungen .. 131 3.2.3. Einweisungen durch die Gestapostelle Weimar und deren Außendienststellen ………………………………………………………. 144 3.2.4. Haftgründe ………………………………………………………………. 149 3.2.5. Letzte Wohnorte …………………………………………………………. 157 3.2.6. Letzte Arbeitgeber ………………………………………………………. 162 3.2.7. Der bürokratische Verfolgungsapparat ………………………………….. 166 3.3. Die Schutzhaftgefangenen des Arbeitserziehungslagers Breitenau … 171 3.3.1. Zu den Schutzhaftgefangenen …………………………………………… 171 3.3.2. Die ausländischen Gefangenen ………………………………………….. 174 3.3.3. Die deutschen Gefangenen ……………………………………………… 179 3.3.4. Kinder und Jugendliche als Gefangene …………………………………. 181 3.3.5. Frauen als Gefangene …………………………………………………… 184 3.3.6. Die Entwicklung der Einweisungszahlen und der Belegungsstärke ……. 192 3.4. Lebens- und Haftbedingungen im AEL Breitenau …………………... 216 3.4.1. Lageralltag ………………………………………………………………. 216 3.4.2. Ankunft im Lager ……………………………………………………….. 217 3.4.3. Unterbringung der Schutzhaftgefangenen ………………………………. 220 3.4.4. Bekleidung ………………………………………………………………. 226 3.4.5. Ernährung ……………………………………………………………….. 230 4 3.4.6. Arbeitseinsätze ………………………………………………………….. 234 3.4.7. Außenkommandos / Außenlager ……………………………………… .. 242 3.4.8. Strafsystem ……………………………………………………………… 250 3.4.9. Zum Verhalten der Aufseher und Bediensteten gegenüber den Gefangenen ……………………………………………………………… 256 3.4.10. Zum Verhältnis der Gefangenen untereinander …………………………. 271 3.4.11. Außenkontakte über Briefe, Postsendungen und Besuche ………………. 276 3.4.12. Hinweise auf Hilfeleistungen aus der Bevölkerung ……………………... 282 3.4.13. Fluchten und Fluchtversuche ……………………………………………. 286 3.4.14. Krankheiten und Todesfälle ……………………………………………... 297 3.4.15. Hinweise auf Mordfälle im Lager ……………………………………….. 316 3.4.16. Entlassungen und Überstellungen ……………………………………….. 319 3.5. Aus ideologischen Gründen inhaftierte Gefangene………………… ... 327 3.5.1. Politische Gefangene ……………………………………………………. 327 3.5.2. Evangelische und katholische Geistliche ………………………………... 336 3.5.3. Internationale Bibelforscher (Zeugen Jehovas) …………………………. 343 3.5.4. Weltanschauliche und soziale „Außenseiter“ des NS-Staates…............... 347 3.5.5. Helfer und Unterstützer von Verfolgten ……………………………..... ... 349 3.5.6. Verfolgung von Beziehungen zwischen Ausländern und Deutschen …… 352 3.5.7. Jüdische Gefangene ……………………………………………………... 367 3.6. Mordfälle an Gefangenen ……………………………………………… 376 3.6.1. Heinrich Szperna und Stanislaw Wisniewski …………………………… 380 3.6.2. Josef Jurkiewicz …………………………………………………………. 383 3.6.3. Josef Knapik ……………………………………………………………... 388 3.6.4. Albert Polednik ………………………………………………………….. 389 3.6.5. Johann Nowak …………………………………………………………… 390 3.6.6. Ignatz Witecki …………………………………………………………… 393 3.6.7. Maryjan Wypych ………………………………………………………… 395 3.6.8. Stefan Luba ……………………………………………………………… 396 3.6.9. Bronislaw Pecka …………………………………………………………. 400 3.6.10. Anton Bafja und Jan Dytrich ……………………………………………. 404 3.6.11. Anton Cieply, Anton Janicki, Mieczyslaw Kolczynski, 5 Marian Orlowski, Kasimir Stephan und Jan Wojcik ……………………. 406 3.7. Deportationen aus dem AEL Breitenau in Konzentrationslager …… 418 3.7.1. Deportationen als Verwaltungsvorgang …………………………………. 418 3.7.2. Zu den Deportationen in die verschiedenen Konzentrationslager ………. 429. 3.7.3. Konzentrationslager Natzweiler-Struthof, Neuengamme und Flossenbürg ……………………………………………………………… 438 3.7.4. Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz …………………….. 440 3.7.5. Konzentrationslager Dachau …………………………………………….. 443 3.7.6. Konzentrationslager Mauthausen ……………………………………….. 447 3.7.7. Konzentrationslager Sachsenhausen ……………………………………. 450 3.7.8. Konzentrationslager Ravensbrück ………………………………………. 453 3.7.9. Konzentrationslager Buchenwald ……………………………………….. 458 3.8. Kriegsende ……………………………………………………………… 462 3.8.1. Die Gestapo in Breitenau ………………………………………………... 462 3.8.2. Auflösung des Arbeitserziehungslagers …………………………………. 462 3.8.3. Der Massenmord am Fuldaberg …………………………………………. 467 3.8.4. Kriegsende und Einmarsch der Amerikaner …………………………….. 476 4. Nachkriegszeit ………………………………………………………. 479 4.1. Zur Nutzung Breitenaus vom Kriegsende bis 1949 ………………….. 479 4.1.1. Vom Gefängnis der Militärbehörde zur Wiedereröffnung der Arbeitsanstalt ……………………………………………………………. 479 4.1.2. Die Auflösung der Landesarbeitsanstalt im Jahre 1949 ………………… 482 4.2. Zum Umgang mit den Tätern und Mittätern ………………………… 488 4.2.1. Ermittlungen der amerikanischen Militärbehörde zum Massenmord in Breitenau ………………………………………………………………… 488 4.2.2. Auslieferung ehemaliger Angehöriger der Sicherheitspolizei an Polen … 491 4.2.3. Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gegen die Mitglieder der Erschießungskommandos ……………………………………………….. 499 6 4.2.4. Entnazifizierung der Leitung und des Wachpersonals aus Breitenau …… 500 4.2.5. Entnazifizierung von Gestapo-Angehörigen am Beispiel Ernst Schadts ... 516 4.2.6. Ermittlungs- und Strafverfahren gegen den Leiter und das Wachpersonal aus Breitenau …………………………………………………………….. 522 4.2.7. Der Prozess gegen den Gestapostellenleiter Franz Marmon ….................. 535 4.2.8. Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Gestapostelle Kassel ……... 541 4.2.9. Zum Werdegang einzelner Gestapo-Angehöriger in der Nachkriegszeit ... 556 4.3. Zum Umgang mit den Toten und der NS-Geschichte nach 1945 ……. 563 4.3.1. Einrichtung des Gedenkfriedhofes in Breitenau …………………………. 563 4.3.2. „Umbettungen“ der Opfer zu Beginn der 60er Jahre …………………….. 568 4.3.3. Die Gestapo-Opfer auf dem Kriegsopferfriedhof Ludwigstein ………….. 571 4.4. Zum Umgang mit den überlebenden Verfolgten ……………………... 576 4.4.1. Zu den ausländischen Verfolgten ………………………………………... 576 4.4.2. Zu den deutschen Verfolgten ………………………………………….. ... 581 4.5. Zur Entwicklung Breitenaus seit den 50er Jahren …………………… 586 4.5.1. Das Mädchenerziehungsheim „Fuldatal“ ………………………………... 586 4.5.2. Regionalgeschichtliche Spurensicherung in Breitenau ………………….. 592 4.5.3. Die Gedenkstätte Breitenau ……………………………………………… 596 5. Zusammenfassung ………………………………………………….. 602 6. Quellen- und Literaturverzeichnis ……………………………… 619 7. Abkürzungen ………………………………………………………… 647 7 1. Einleitung 1.1. Die Wiederentdeckung des ehemaligen Arbeitserziehungslagers Breitenau Anfang der 80er Jahre stellte sich heraus, dass während der NS-Zeit auf dem Gelände des ehemaligen Benediktinerklosters Breitenau in Guxhagen, etwa 15 km südlich von Kassel, ein frühes Konzentrationslager (1933/34) und ein so genanntes Arbeitserzie- hungslager (1940-45) der Geheimen Staatspolizeistelle Kassel bestanden hatten. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Existenz dieser beiden Lager sowohl in der Forschung als auch in der nordhessischen Öffentlichkeit praktisch unbekannt. Von dem ehemaligen Kloster wusste man lediglich, dass dort einmal eine Art Zuchthaus für Bettler, Land- streicher und Prostituierte und nach dem Zweiten Weltkrieg ein geschlossenes Mäd- chenerziehungsheim existiert hatte. Im Herbst 1979 war Prof. Dr. Dietfrid Krause- Vilmar vom Fachbereich Erziehungswissenschaften der Gesamthochschule Kassel im Keller des Verwaltungsgebäudes von Breitenau auf einen umfangreichen Aktenbestand beider Lager gestoßen und hatte daraufhin begonnen, gemeinsam mit einer studenti- schen Projektgruppe, der auch der Verfasser angehörte, die Geschichte während der NS- Zeit aufzuarbeiten. Den entscheidenden Hinweis auf diese Akten hatte Dietfrid Krause- Vilmar im Rahmen eines Forschungsprojektes zur Geschichte der Arbeiterbewegung von Max Mayr erhalten, einem ehemaligen Gefangenen des KZ Buchenwald. Max Mayr war sieben Jahre in Buchenwald inhaftiert, weil er dem „Internationalen Sozialis- tischen Kampfbund“ (ISK) angehörte und politischen Widerstand geleistet hatte. In der Nachkriegszeit arbeitete er beim Kasseler Regierungspräsidenten und war dort mit Fra- gen der Entschädigung von NS-Opfern befasst.1 Aus dieser Tätigkeit heraus wusste Max Mayr, wie er Dietfrid Krause-Vilmar berichtete, dass sich in Breitenau eine Liste mit sämtlichen aufgenommenen politischen Häftlingen des frühen Konzentrationslagers befunden hatte. Bei dem anschließenden Besuch in Breitenau stellte sich heraus, dass dort nicht nur die genannte Liste über das frühe KZ existierte, sondern auch ein umfang- reicher Aktenbestand über das Arbeitserziehungslager während des Zweiten Weltkrie- ges. In dem Aktenkeller befanden sich noch fast 3000 Schutzhaftakten von ehemaligen Gestapo-Gefangenen, zwei Aufnahmebücher mit mehreren tausend Namen und weite- 1 Zum Lebensweg von Max Mayr siehe auch: Jörg Kammler, Dietfrid Krause-Vilmar (Hrsg.): Volksgemeinschaft und Volksfeinde. Kassel 1933-1945, Band 1, Eine Dokumen- tation, Fuldabrück 1984, S. 360-363. 8 ren Angaben von Gefangenen aus mehr als 14 Nationen sowie ein umfangreicher Be- stand an Verwaltungsakten.2 Der entdeckte Aktenbestand war unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten etwas sehr Außergewöhnliches, denn in den meisten anderen Arbeitserziehungslagern waren die Unterlagen am Kriegsende systematisch vernichtet worden.3 In Breitenau sind sie offenbar durch einen Zufall erhalten geblieben und ermöglichten dadurch einen Blick auf ein in der Öffentlichkeit praktisch unbekanntes Kapitel nationalsozialistischer Ver- folgung in der nordhessischen Region. Auf der Grundlage dieses entdeckten Aktenbe- standes wurde von der Projektgruppe an der Gesamthochschule Kassel Anfang der 80er Jahre eine erste Ausstellung erarbeitet und 1982 mit dem Titel „Erinnern an Breitenau 1933-1945“ der Öffentlichkeit präsentiert. Die Ausstellung gab auf 40 Bild- und Textta- feln Einblicke in die Geschichte des frühen Konzentrationslagers und des späteren Ar- beitserziehungslagers Breitenau, die während der NS-Zeit in der ehemaligen Landesar- beitsanstalt Breitenau eingerichtet worden waren.4 Ähnlich, wie auch an zahlreichen an- deren Orten in der Bundesrepublik Deutschland am Beginn der 80er Jahre, war durch das regionalgeschichtliche Projekt in Guxhagen/Breitenau ein ehemaliges NS-Lager „wieder entdeckt“ worden, dessen Existenz in der Nachkriegszeit verschwiegen und verdrängt worden war. Aber nicht nur ein bewusstes Verschweigen, sondern auch ein jahrzehntelanges Desinteresse an Fragen des Nationalsozialismus in der eigenen Region war die Ursache dafür, dass die Nachkriegsgeneration von Breitenau bestenfalls wusste, dass es sich dabei um ein ehemaliges Kloster handelte, in dem nach dem Krieg einmal ein Mädchenerziehungsheim existierte. Hätte dieses Interesse wirklich bestanden, dann hätte man schon 1960 den Hinweisen von Willi Belz nachgehen können, der 1933 selbst aufgrund seiner Mitgliedschaft im Kommunistischen Jugendverband Deutschlands in Breitenau inhaftiert war und in seinem Buch „Die Standhaften“ auch einen kurzen Ab- 2 Die personenbezogenen Gefangenenakten befinden sich als Leihgabe im Archiv der Ge- denkstätte Breitenau, die Verwaltungsakten im Archiv des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen. Siehe hierzu: Christina Vanja (Red.): Archivbestände des Landeswohlfahrtsver- bandes Hessen. Landarmen- und Korrektionsanstalt Breitenau 1874-1949 (1978). Find- buch zum Bestand 2 (Teil 1), Kassel 1989. 3 Vgl. Gabriele Lotfi: KZ der Gestapo. Arbeitserziehungslager im Dritten Reich, Stuttgart und München, S. 17. 4 Gesamthochschule Kassel (Hrsg.): Erinnern an Breitenau 1933-1945. Eine Ausstellung historischer Dokumente. Katalog zur Ausstellung, 4. durchgesehene und ergänzte Auflage, Kassel 1984. 9 schnitt über das frühe Konzentrationslager geschrieben hatte.5 Seine Hinweise wurden jedoch weder von der Öffentlichkeit noch von der Wissenschaft genügend zur Kenntnis genommen. Nachdem die Ausstellung „Erinnern an Breitenau 1933-1945“ in Kassel eine sehr positive Resonanz hatte, erklärte sich der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) im Dezember 1983 bereit, für die Ausstellung in der ehemaligen Zehntscheune in Breitenau eine Etage auf Dauer zur Verfügung zu stellen, und im August 1984 konnte von der Ge- samthochschule Kassel mit Unterstützung des LWV die Gedenkstätte Breitenau einge- richtet werden. Neben der pädagogischen Arbeit mit Besuchergruppen wurde der Ak- tenbestand weiter ausgewertet, und es wurden zahlreiche Kontakte zu ehemaligen Ge- fangenen im In- und Ausland hergestellt.6 1993 gab der Verfasser einen Sammelband mit dem Titel „Breitenau – Zur Geschichte eines nationalsozialistischen Konzentrati- ons- und Arbeitserziehungslagers“ heraus.7 Inzwischen liegt eine grundlegende wissen- schaftliche Arbeit über die Geschichte des frühen Konzentrationslagers Breitenau (1933-34) von Dietfrid Krause-Vilmar vor.8 Mit der vorliegenden wissenschaftlichen Arbeit soll die Geschichte des Arbeitserziehungslagers Breitenau (1940-45) eingehend untersucht und dargestellt werden. Zunächst soll jedoch ein kurzer Blick auf die Vorge- schichte und einen Teil der Nachkriegsgeschichte Breitenaus geworfen werden, über die inzwischen auch verschiedene Arbeiten und Beiträge vorliegen. Das Benediktinerkloster Breitenau wurde im Jahre 1113 etwa 15 km südlich vom heutigen Kassel in der „breiten Aue“ an der Fulda gegründet. Es entwickelte sich im Laufe der Zeit zu einem der bedeutendsten Klöster im nordhessischen Raum, das seine Blütezeit zwischen der Mitte des 12. und dem Ende des 14. Jahrhunderts hatte.9 Parallel 5 Willi Belz: Die Standhaften. Über den antifaschistischen Widerstand in Kassel und im Be- zirk Hessen-Waldeck 1933-1945, erste Auflage, Ludwigsburg 1960, ergänzte und verbes- serte Zweitauflage, Kassel 1978. 6 Siehe hierzu u.a. Jutta Dillmann, Dietfrid Krause-Vilmar, Gunnar Richter (Hrsg.): Mauern des Schweigens durchbrechen. Die Gedenkstätte Breitenau, Kassel 1986; Gunnar Richter: Die Gedenkstätte Breitenau in Guxhagen bei Kassel. Ein Leseheft, Dritte überarbeitete und ergänzte Auflage, Kassel 2002; Siehe hierzu auch die Kapitel 4.5.2. und 4.5.3. 7 Gunnar Richter (Hrsg.): Breitenau – Zur Geschichte eines nationalsozialistischen Kon- zentrations- und Arbeitserziehungslagers, Kassel 1993. 8 Dietfrid Krause-Vilmar: Das Konzentrationslager Breitenau. Ein staatliches Schutzhaftla- ger 1933/34, 2. durchgesehene Auflage, Marburg 2000. 9 Zur Geschichte des Klosters Breitenau siehe u.a. Reinhard Hootz: Kloster Breitenau. Dis- sertation an der Philosophischen Fakultät der Philipps-Universität Marburg, Marburg 1952; Christof Noll: Kloster Breitenau, in: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde (ZHG) Band 92 (1987), S. 27-41; Evangelisches Pfarramt Guxhagen- Breitenau (Hrsg.): Kloster Breitenau, Melsungen 1987; Ralf Löber: Das Benediktinerklos- 10 zum Kloster entstand am gegenüberliegenden Ufer der Fulda der Ort Guxhagen, der 1352 erstmals urkundlich erwähnt wurde.10 Nach etwa 400 Jahren Klostergeschichte wurde das Kloster Breitenau 1527 im Zuge der Reformation aufgelöst und unter dem Landgrafen Philipp in ein fürstliches Hofgut umgewandelt. Hierzu wurde die Kloster- kirche 1579 unter Landgraf Wilhelm IV. in einen Kornspeicher und Pferdestall umge- baut. Am Beginn des 17. Jahrhunderts ließ sich Landgraf Moritz die ehemalige Kloster- anlage zu einem Lustschloss umbauen, das jedoch im Dreißigjährigen Krieg zweimal zerstört wurde und dann endgültig verfiel. Von der ehemaligen stattlichen Klosteranlage existierten nur noch die baulich verstümmelte Klosterkirche, eine kleine Kapelle auf dem früheren Klosterfriedhof, die Zehntscheune, Reste des Klausurgebäudes und die Klostermauer mit zwei Tortürmen.11 Am Ende des 19. Jahrhunderts wurde das ehemalige Klostergelände zu einem Ort des Einsperrens und der Ausgrenzung. Es begann mit dem deutsch-französischen Krieg 1870/71, als in der zum Speicher umgebauten ehemaligen Klosterkirche und in der Zehntscheune für mehrere Wochen 750 französische Kriegsgefangene untergebracht wurden. 1872 kaufte der Bezirkskommunalverband mit Sitz im Kasseler Ständehaus das ehemalige Klostergelände vom Preußischen Staat auf, um dort ein Arbeitshaus einzu- richten. Dem Arbeitshaus sollte außerdem ein Landarmenhaus angeschlossen werden. Vor allem für die Einrichtung des Arbeitshauses erschien das ehemalige Klostergelände aus damaliger Sicht in vieler Hinsicht vorteilhaft. Es war ein großes Areal, das der Be- zirkskommunalverband billig erwerben konnte. Durch die Nutzung als Kriegsgefange- nenlager 1870/71 waren bereits Erfahrungen mit der Unterbringung von größeren Ge- fangenengruppen gemacht worden. Das Gelände lag zwischen den Flüssen Fulda und Eder praktisch auf einer Halbinsel, was Fluchten zwar nicht verhinderte, aber zumindest erschwerte. Außerdem existierten noch Teile der Klostermauer, die nach Instandsetzung ter Breitenau, in: Richter, Breitenau, S. 16-20; Peter Unglaube: Das Kloster Breitenau zwi- schen geistlichen und weltlichen Interessen. Seine Gründung, Entwicklung und Bedeutung für die Region, in: Magistrat der Stadt Baunatal (Hrsg.): Chronik der Stadt Baunatal, Band: Mittelalter und frühe Neuzeit, Baunatal 1995, S. 188-212. Siehe auch die Dauerausstellung in der ehemaligen Klosterkirche „Kloster Breitenau – Eine Benediktinerabtei im Wandel der Zeit“, erarbeitet von Gunnar Richter, Guxhagen 1999. 10 Zur Geschichte Guxhagens siehe u.a.: Christoph Weber: Aus der Geschichte Guxhagens, in: Gemeinde Guxhagen (Hrsg.): 1352-1952. Guxhagen. Kukushayn. Denkschrift zur Sechshundertjahrfeier der Gemeinde Guxhagen, Melsungen 1952, S. 15-39; Ralf Löber: Aus der Geschichte Guxhagens, in: Gemeinde Guxhagen (Hrsg.): 650 Jahre Guxhagen. 125 Jahres Gesangverein. Festwoche vom 14. bis 24. Juni 2002, Guxhagen 2002, S. 10-74; Frank Mann und Gunnar Richter: Zur Geschichte des jüdischen Guxhagen, in: Gemeinde Guxhagen, 650 Jahre Guxhagen, S. 131-134. 11 das Gelände gefängnisartig abschlossen. Schließlich lag das zukünftige Arbeitshaus sehr verkehrsgünstig im Schnittpunkt zweier Eisenbahnlinien. In Guxhagen gab es einen Bahnhof für die Ost-West-Verbindung von Bebra nach Kassel, die Kurfürst-Friedrich- Wilhelm-Nordbahn, und in Grifte, etwa drei km entfernt, einen Bahnhof für die Süd- Nord-Verbindung von Frankfurt nach Kassel, die Main-Weser-Bahn. Zur Einrichtung des Arbeitshauses wurden zahlreiche Erweiterungs- und Umbauarbeiten auf dem ehe- maligen Klostergelände vorgenommen. So wurden zum Teil neue Gebäude errichtet, zur Unterbringung der Insassen und zur Einrichtung von Werkstätten. Auch die ehema- lige Klosterkirche wurde baulich verändert und durch eine Wand in zwei Teile getrennt. Während der Ostteil von nun an als evangelische Gemeindekirche diente, wurde das Mittelschiff zur Haftstätte für männliche Gefangene umgebaut. Im Oktober 1874 wurde das Arbeitshaus mit der Bezeichnung „Correktions- und Landarmenanstalt Breitenau“ seiner Bestimmung übergeben, und in den darauf folgenden 75 Jahren waren dort Tau- sende von Menschen unter zuchthausartigen Bedingungen eingesperrt. Das Arbeitshaus wurde zum größten Arbeitgeber vor Ort, und durch die Ansiedlung von Bediensteten dehnte sich Guxhagen in dieser Zeit auch auf das westliche Fulda-Ufer, rund um das ehemalige Klostergelände, aus. Diese Landesarbeitsanstalt bestand bis zum März 1949.12 Während der NS-Zeit existierten parallel zur Landesarbeitsanstalt Breitenau ein frühes Konzentrationslager (1933/34) und ein Arbeitserziehungslager (1940-45). Schon drei Jahre nach der Auflösung des Arbeitshauses, im März 1952, wurde in Breitenau vom Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV), dem Rechtsnachfolger des Bezirks- kommunalverbandes, erneut eine Anstalt eingerichtet: Ein geschlossenes Heim für so 11 Vgl. Hootz, Kloster Breitenau, S. 7 f.; Evangelisches Pfarramt, Kloster Breitenau, S. 40. 12 Zur Geschichte des Arbeitshauses siehe Wolfgang Ayaß: Das Arbeitshaus Breitenau. Bett- ler, Landstreicher, Prostituierte, Zuhälter und Fürsorgeempfänger in der Korrektions- und Landarmenanstalt Breitenau (1874-1949), Kassel 1992. (Dissertation am Fachbereich Ge- sellschaftswissenschaften der Gesamthochschule/Universität Kassel 1991); siehe auch Ute Regin: „Liederliche Weiber“. Prostituierte, Landstreicherinnen und Bettlerinnen am Bei- spiel der Korrektions- und Landarmenanstalt Breitenau (Provinz Hessen-Nassau) von 1873 bis 1933. Unveröffentlichte wissenschaftliche Hausarbeit zur Erlangung des Magistergra- des (M.A.) am Fachbereich Historisch-Philologische Wissenschaften der Universität Göt- tingen, Göttingen 1988; Ulla Fricke und Petra Zimmermann: Weibliche Fürsorgezöglinge während des Faschismus am Beispiel von Breitenau. Unveröffentlichte Diplomarbeit im Fachbereich Sozialwesen an der Gesamthochschule Kassel, Kassel 1986; Dorle Thiel: Für- sorgeerziehung im Nationalsozialismus am Beispiel Breitenaus. Unveröffentlichter Abschlußbericht eines Forschungsprojektes an der Gesamthochschule Kassel, Fachbereich Sozialwesen, Kassel 1991; Christa Schikorra: Kontinuitäten der Ausgrenzung. „Asoziale“ Häftlinge im Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück, Berlin 2001. (Dissertation am Fachbereich Kommunikations- und Geschichtswissenschaft der Technischen Universität Berlin, Berlin 2000) 12 genannte schwererziehbare Mädchen, das bis zum Dezember 1973 bestand. Erst mit der Auflösung dieses Erziehungsheimes war die 100jährige Tradition des Einsperrens und der Ausgrenzung hinter geschlossenen Anstaltsmauern beendet.13 Seit 1974 befindet sich auf dem Gelände eine offene psychiatrische Einrichtung des Landeswohlfahrtsver- bandes Hessen. 1.2. Arbeitserziehungslager während des Zweiten Weltkrieges Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges wurden im damaligen Deutschen Reich und den besetzten Gebieten so genannte Arbeitserziehungslager eingerichtet. Insgesamt sind nach den Unterlagen des Internationalen Suchdienstes Arolsen 106 Arbeitser- ziehungslager und 18 Außenkommandos nachweisbar.14 In Hessen sind sechs solcher Lager, die Arbeitserziehungslager Breitenau, Heddernheim (mit drei Außenkomman- dos), Hirzenhain, Affoldern, Biblis und Griesheim bekannt.15 Zusätzlich zu diesen Ar- beitserziehungslagern wurden im Verlauf des Zweiten Weltkrieges etwa 100 so genann- te Erziehungslager bei Firmen eingerichtet.16 13 Die Geschichte des Mädchenerziehungsheimes ist noch nicht wissenschaftlich erforscht. Einen Einblick gibt ein Abschnitt in Elisabeth Schmutz u.a. (Arbeitsgruppe Heimreform am Institut für Sozialpädagogische Forschung Main e.V.): Aus der Geschichte Lernen: Analyse der Heimreform in Hessen (1968-1983), Frankfurt/Main, 2000, S. 180-188 sowie eine unveröffentlichte Schülerarbeit von Lucas Schirmer und Christine Wolf: Das Mäd- chenerziehungsheim Fuldatal 1952-1973. Ein Beitrag zum Schülerwettbewerb Deutsche Geschichte um den Preis des Bundespräsidenten: „Vom Armenhaus zur Suchtberatung. Zur Geschichte des Helfens“, vorgelegt von Schülern der Gesamtschule Melsungen, Mel- sungen 1997. Siehe hierzu auch das Kapitel 3.5.1. 14 Internationaler Suchdienst Arolsen (Hrsg.): Verzeichnis der Haftstätten unter dem Reichs- führer-SS (1933-1945), Konzentrationslager und deren Außenkommandos sowie andere Haftstätten unter dem Reichsführer-SS in Deutschland und deutsch besetzten Gebieten, Arolsen 1979, S. LXXXIV. Eine Auflistung der Arbeitserziehungslager mit deren Außen- kommandos befindet sich auf den Seiten 654 bis 686. 15 Die GRÜNEN im Landtag (Hessen) (Hrsg.): Hessen hinter Stacheldraht, Verdrängt und vergessen: KZs, Lager, Außenkommandos, Frankfurt/Main 1984, S. 83 ff. Zum Arbeitser- ziehungslager Hirzenhain siehe auch: VVN/Bund der Antifaschisten Gießen (Hrsg.): Mas- senmord in Hirzenhain – in Arnsburg vergessen, Gießener Antifaschistische Hefte, Nr. 3, Gießen 1980; Michael Keller: „Das mit den Russenweibern ist erledigt“, Rüstungsproduk- tion, Zwangsarbeit, Gestapo-KZ, Massenmord einer SS-Kampfgruppe und die Auseinan- dersetzung mit der Vergangenheit am Tatort in Hirzenhain wie auf dem Kriegsgräberfried- hof im Kloster Arnsburg 1943-1996, zweite, durchgesehene und stark erweiterte Auflage, Friedberg 2000. 16 Internationaler Suchdienst Arolsen, Verzeichnis der Haftstätten, S. LXXXV f. Wie es in dem erläutenden Text heißt, sind dem Internationalen Suchdienst bisher 105 Erziehungsla- ge bei Firmen bekannt geworden, eine Auflistung dieser Lager befindet sich in dem Ver- zeichnis der Haftstätten auf den Seiten 687-709; siehe hierzu auch Gabriele Lotfi: KZ der 13 Die Arbeitserziehungslager bildeten eine besondere Lagerkategorie und unterstanden den einzelnen Gestapostellen. Die Hauptfunktion der Arbeitserziehungslager bestand darin, Arbeitskräfte, die sich dem Arbeitseinsatz widersetzten, Arbeit verweigerten, als „Bummelanten“ eingestuft wurden oder „Arbeitssabotage“ verübten, durch harte Be- strafung zu disziplinieren und für den erneuten Arbeitseinsatz gefügig zu machen. Gleichzeitig sollten die so Bestraften für die anderen ein abschreckendes Beispiel ge- ben. Die ersten Arbeitserziehungslager wurden Anfang 1940 eingerichtet, so z.B. das „SS-Sonderlager“ Hinzert im Hunsrück, ein Haftlager der Organisation Todt, in dem „Bummelanten“ unter den Westwall-Arbeitern eine „kurzfristige Erziehungshaft“ ver- büßen mussten.17 Im Sommer 1940 folgte u.a. ein „Erziehungslager für Arbeitsuntreue“ in Hunswinkel bei Lüdenscheid.18 Während in den ersten Arbeitserziehungslagern noch verhältnismäßig viele Deutsche inhaftiert waren, entwickelten sie sich im Verlauf des Krieges mit dem zunehmenden Einsatz von ausländischen Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen zu einem Straf- und Disziplinierungsinstrument, um diejenigen gefügig zu machen, die sich der Zwangsarbeit widersetzten oder gegen die zahlreichen NS-Verordnungen und -Normen verstießen. Für die ausländischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen stand die Einwei- sung in ein Arbeitserziehungslager am Ende eines umfangreichen Straf- und Diszipli- nierungssystems, das bereits in den Lagern und Betrieben einsetzte und von Verwar- nungen über Geldstrafen bis hin zu körperlichen Misshandlungen reichte. Als äußerste Strafmaßnahme gab es danach nur noch die Einweisung in ein Konzentrationslager und die Todesstrafe. In dem grundlegenden Erlass Heinrich Himmlers „betr. Einrichtung von Arbeitserziehungslagern“ vom 28. Mai 1941 heißt es entsprechend: „Mit dem verstärkten Arbeitseinsatz von Ausländern und anderen Arbeitskräften in wehr- und volkswirtschaftlich wichtigen Betrieben mehren sich die Fälle von Arbeits- verweigerung, denen im Interesse der Wehrkraft des deutschen Volkes mit allen Mitteln entgegengetreten werden muß. Arbeitskräfte, die die Arbeit verweigern oder in sonsti- ger Weise die Arbeitsmoral gefährden und zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Si- Gestapo. Arbeitserziehungslager im Dritten Reich, Stuttgart und München 2000, S. 237- 250. 17 Vgl. Peter Bucher : Das Sonderlager Hinzert bei Trier. In: Jahrbuch für Westdeutsche Lan- desgeschichte 4, 1978, S. 413-439. 18 Vgl. Hellmuth Auerbach: Arbeitserziehungslager 1940-1944 mit besonderer Berücksichti- gung der im Befehlsbereich des Inspekteurs der Sicherheitspolizei und des SD Düsseldorf liegenden, speziell des Lagers Hunswinkel bei Lüdenscheid, in: Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte, Band II, Deutsche Verlags-Anstalt Stuttgart 1963, S. 196-201. 14 cherheit in polizeilichen Gewahrsam genommen werden müssen, sind in besonderen Arbeitserziehungslagern zusammenzufassen und dort zu geregelter Arbeit anzuhalten. (...) Die Häftlinge sind zu strenger Arbeit anzuhalten, um ihnen ihr volksschädigendes Verhalten eindringlich vor Augen zu führen, um sie zu geregelter Arbeit zu erziehen und um Anderen durch sie ein abschreckendes und warnendes Beispiel zu geben.“19 Die Arbeitserziehungshaft wurde von den Gestapostellen verhängt und war offiziell auf 56 Tage begrenzt. Die Gefangenen mussten täglich bis zu 12 Stunden am Tag arbei- ten. Zusätzlich gab es verschiedene Lagerstrafen, die von Verwarnungen bis zu Arrest auf die Dauer von 2 Wochen reichten20. Obwohl es in dem oben genannten Erlass Hein- rich Himmlers heißt, dass jede körperliche Einwirkung auf die Häftlinge des Arbeitser- ziehungslagers untersagt ist, waren Schläge, Tritte und Misshandlungen an der Tages- ordnung, und es muss von KZ-ähnlichen Bedingungen ausgegangen werden. Dass dies zumindest in vielen Fällen die Realität darstellte, geht aus einem Schreiben Kalten- brunners aus dem Jahre 1944 hervor: „Zunächst darf ich feststellen, daß die Arbeitserziehungslager der Sicherheitspolizei al- les andere als ein Erholungsaufenthalt sind. Die Arbeitsbedingungen und die Lebens- verhältnisse für die Insassen sind im allgemeinen härter als in einem Konzentrations- lager. Dies ist notwendig, um den gewünschten Zweck zu erreichen und möglich, da die Unterbringung der einzelnen Schutzhäftlinge im allgemeinen nur einige Wochen, höchstens wenige Monate dauert.“21 Nach Ablauf der festgesetzten Haftzeit entschied die Gestapo über das weitere Schick- sal der Gefangenen. Während ein Teil der Häftlinge wieder den Firmen und Arbeitge- bern überstellt oder, im Falle von deutschen Gefangenen, entlassen wurde, wurden an- dere in Konzentrationslager deportiert. In dem bereits erwähnten Erlass Heinrich Himmlers heißt es dazu: „Ist nach Ablauf der Gesamtzeit von 8 Wochen der Haftzweck nicht erfüllt, so ist beim Reichssicherheitshauptamt - Ref. IV C 2 - die Verhängung von 19 BArch, R 58 / 1027, S. 142 ff. sowie S. 224 ff., Einleitungen und Abschnitte V., Erlasse des Reichsführers-SS und Chef der Deutschen Polizei vom 28. Mai 1941 und vom 12.12.1941 betr.: „Errichtung von Arbeitserziehungslagern.“ 20 BArch, R 58 / 1027, S. 234 f., Erlass des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD vom 12.12.1941 betr.: „Lagerordnung für die Arbeitserziehungslager“. 21 Schreiben des Chefs der Sicherheitspolizei, SS-Obergruppenführer Kaltenbrunner, vom Mai 1944. zitiert in: Internationaler Suchdienst Arolsen (Hrsg.), Haftstätten, S. LXXVIII. Der Inhalt des Schreibens wurde dem ITS durch das Niederländische Institut für Kriegsdo- kumentation in Amsterdam bekannt geben; vgl. auch Lotfi: KZ der Gestapo, S. 226 f. 15 Schutzhaft und die Einweisung in ein Konzentrationslager zu beantragen.“22 Die Arbeitserziehungslager stellten eine Lagerform dar, in denen Schutzhaftgefangene durch massive Bestrafung gefügig gemacht werden sollten. Gleichzeitig benutzte die Gestapo die Lager auch häufig als Haftstätten für Gefangene, bei denen ideologische Haftgründe vorlagen und endgültige Entscheidungen über ihr weiteres Schicksal (z.B. Einweisungen in Konzentrationslager) noch nicht getroffen waren. Dies betraf sowohl ausländische als auch deutsche Gestapo-Gefangene und führte dazu, dass auch ein grö- ßerer Anteil Gefangener aufgrund ideologischer Haftgründe in den Arbeitserziehungs- lagern inhaftiert war. 1.3. Bisheriger Forschungsstand Trotz der großen Anzahl der ehemaligen Arbeitserziehungslager, die während des Zwei- ten Weltkrieges eingerichtet wurden, sind noch immer vergleichsweise wenige dieser Lager erforscht, und erst in den letzten Jahren begann sich dies zu verändern. Auch in Untersuchungen zum NS-Lagersystem wurden sie lange Zeit nur am Rande behandelt. So bezeichnete Martin Broszat in seiner 1964 erarbeiteten Studie über die Konzentrati- onslager die Arbeitserziehungslager als „besondere Kategorie“ von Konzentrationsla- gern, ging aber nicht näher auf ihre Bedeutung und Funktion ein.23 Die erste Untersuchung, die sich direkt mit Arbeitserziehungslagern befasste, stammt von Hellmuth Auerbach. Sie erschien 1963 als Beitrag in den „Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte“ und behandelte die Problematik am Beispiel des Arbeitserziehungs- lagers Hunswinkel bei Lüdenscheid. Grundlegend ist an Auerbachs Studie, dass er erstmals diese besondere Lagerform analysierte und dazu wichtige Erlasse Himmlers sowie weitere Dokumente der Nürnberger Prozesse heranzog. Aufgrund dieser Doku- mente gelang es ihm auch, die Grundstrukturen der Arbeitserziehungslager zu beschrei- ben. Die Dokumente sagen allerdings kaum etwas über die tatsächliche Lagerrealität aus. Dadurch, dass Auerbach - wie er einschränkend selbst betonte - keinerlei Aussagen von ehemaligen Insassen eines Arbeitserziehungslagers vorlagen, kam er bei der Dar- 22 BArch, R 58 / 1027, S. 142 ff., sowie S. 224 ff., Erlass des Reichsführers-SS und Chef der Deutschen Polizei vom 28.5.1941 betr. „Errichtung von Arbeitserziehungslagern“ sowie Ergänzungserlass vom 12.12.1941, Abschnitt IV (11). 23 Martin Broszat: Nationalsozialistische Konzentrationslager 1933-1945. Schriftliches Sach- verständigen-Gutachten für den Auschwitz-Prozeß, vor dem Schwurgericht Frankfurt a. M. 16 stellung der Lagerverhältnisse zu nicht haltbaren Aussagen. So schloss er aus den Do- kumenten, dass „allgemein gesagt werden (kann), daß die Insassen (...) kaum unter kör- perlichen Quälereien, Schlägen und ähnlichem zu leiden hatten, da man ja bestrebt war, ihre volle Arbeitskraft zu erhalten.“24 Diese Einschätzung macht deutlich, dass, neben den offiziellen Erlassen, die Einbeziehung von Zeugenaussagen für die Darstellung der Lagerrealität unentbehrlich ist. Ein weiterer Beitrag über Arbeitserziehungslager erschien 1979 in der Einleitung des „Verzeichnis der Haftstätten unter dem Reichsführer-SS (1933-1945)”, das vom Inter- nationalen Suchdienst (ITS) in Arolsen herausgegeben wurde. In dem achtseitigen Bei- trag, der vor allem auf die besonderen Bestimmungen der „Arbeitserziehungshaft“ ein- geht, werden die einschlägigen Erlasse zu den AEL näher erläutert. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der ITS nur spärliche Angaben über die Ar- beitserziehungslager besitzt und ihm auch kaum Zeugenaussagen ehemaliger Häftlinge vorliegen. Im Gegensatz zu Auerbach kam der ITS allerdings zu dem Schluss, dass in den Arbeitserziehungslagern für die Gefangenen sehr harte Lagerbedingungen existiert haben müssen. In diesem Zusammenhang wird auch das o.g. Schreiben Kaltenbrunners zitiert, in dem dieser die Haftbedingungen in den Arbeitserziehungslagern härter als in einem Konzentrationslager einstufte.25 Im Jahre 1981 erschien ein Aufsatz von Wolfgang Franz Werner über Arbeitserzie- hungslager, in dem er der Frage nachgeht, inwieweit diese Lager als „Mittel nationalso- zialistischer ‘Sozialpolitik’ gegen deutsche Arbeiter“ genutzt wurden. Werner bezieht sich dabei auf die außerordentlich lückenhafte Überlieferung der Häftlingsakten deut- scher Gefangener in den Arbeitserziehungslagern Hunswinkel und Recklinghausen. Da außerdem die ausländischen Arbeiter - wie er selbst einräumt - die Mehrzahl der Lager- insassen stellten, bezieht sich seine Untersuchung nur auf einen Teilaspekt der Ge- schichte der Arbeitserziehungslager.26 In den achtziger Jahren wurde zunehmend begonnen, die Geschichte der ausländi- schen Zwangsarbeiter in Deutschland während des Zweiten Weltkrieges zu erforschen. am 21. Februar 1964 mündlich vorgetragen, in: Hans Buchheim u.a.: Anatomie des SS- Staates, Bd. 2, zweite Auflage, München 1979, S. 101 f. 24 Auerbach, Arbeitserziehungslager, S. 196-201. 25 Internationaler Suchdienst Arolsen, Verzeichnis der Haftstätten, S. LXXVIII. 26 Franz Wolfgang Werner: Die Arbeitserziehungslager als Mittel nationalsozialistischer „Sozialpolitik“ gegen deutsche Arbeiter. In: Waclaw Dlugoborski (Hrsg.): Zweiter Welt- krieg und sozialer Wandel. Achsenmächte und besetzte Länder, Göttingen 1981, S. 138- 147. 17 Ulrich Herbert hat in seinem Werk „Fremdarbeiter - Politik und Praxis des ‚Ausländer- Einsatzes‘ in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches“ in einem kurzen Abschnitt auch das „Arbeitserziehungs- und Sonderstrafsystem“ berücksichtigt. Er geht darin auf die Einrichtung von Arbeitserziehungslagern als Straf- und Disziplinierungsinstrument für ausländische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen ein, wobei er sich vor allem auf das AEL Hunswinkel bezieht. Bedeutsam ist daran vor allem, dass er den unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem „Ausländer-Einsatz“ und der Einrichtung von Arbeitser- ziehungslagern aufzeigt.27 Im Zuge der Auseinandersetzung mit der Geschichte der ausländischen Zwangsarbei- ter während des Zweiten Weltkrieges und eines verstärkten Interesses an Regionalge- schichte entstanden seit den 80er Jahren eine ganze Reihe von Beiträgen zu Arbeitser- ziehungslagern. Bei den meisten dieser Beiträge handelt es sich allerdings um kürzere Aufsätze oder Broschüren, die einen Einstieg in die Problematik geben, aber wichtige Anstöße für weitere Forschungen beinhalten. Hierzu zählen die Beiträge von Friedrich Wehe, Petra Meyer und Tomasz Kiryllow über das Arbeitserziehungslager Frankfurt- Heddernheim28, von Friedrich Brinkmann über das AEL Lahde bei Minden29, von Rolf Wessels, Gregor Espelage und Martin Guse über das AEL Liebenau bei Nienburg an der Weser30, von Lothar Wand und Gerhard Birk über das AEL Großbeeren bei Zos- 27 Ulrich Herbert: Fremdarbeiter, Politik und Praxis des „Ausländer-Einsatzes“ in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches, (1. Auflage 1986), Sonderdruck für die Landeszent- ralen für politische Bildung, Bonn 1999. 28 Friedrich Wehe: „Das Arbeitserziehungslager Frankfurt-Heddernheim“, in: Die GRÜNEN im Landtag (Hessen) (Hrsg.): Hessen hinter Stacheldraht, Verdrängt und vergessen: KZs, Lager, Außenkommandos, Frankfurt/Main 1984, S. 85-95; Petra Meyer: Das „Arbeitser- ziehungslager“ Heddernheim unter Berücksichtigung anderer Arbeitslager, ausgehend von den archivalischen Unterlagen und Zeitzeugen, Frankfurt/Main 1984 (Typoskript; erhält- lich über das Kulturdezernat der Stadt Frankfurt/Main); Tomasz Kiryllow: „Arbeitserzie- hungslager“ Frankfurt (Main)-Heddernheim, in: Ders.: „Und ihr werdet doch verlieren“. Erinnerungen eines polnischen Antifaschisten, Berlin (Ost) 1985, S. 82-99. 29 Friedrich Brinkmann: „Das ‚Arbeitserziehungslager‘ Lahde 1943-1945“, in: Joachim Meynert, Arno Klönne (Hrsg.): Verdrängte Geschichte, Verfolgung und Vernichtung in Ostwestfalen 1933-1945, Bielefeld 1986, S. 167-197. 30 Rolf Wessels: Das Arbeitserziehungslager Liebenau 1940-1943, Stolzenau 1990; Gregor Espelage: Das „Arbeitserziehungslager“ Liebenau. Ein Lager der Firma Wolff & Co. mit Unterstützung der Gestapo Hannover, in: KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hrsg.): Die frü- hen Nachkriegsprozesse. Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland, Heft 3, Bremen 1997, S. 93-109; Martin Guse: Die Pulverfabrik Liebe- nau 1938-1945, in: Bodo Förster / Martin Guse: „Ich war in Eurem Alter, als sie mich ab- holten!“ Zur Zwangsarbeit der ukrainischen Familie Derewjanko in Berlin-Schöneberg und Steyerberg/Liebenau von 1943-1945, hrsg. von der Dokumentationsstelle Pulverfabrik Liebenau e.V. / Förderverein der Sophie-Scholl-Oberschule Berlin, Liebenau und Berlin 2001, S. 47-67. 18 sen31, von Kurt Rossberg u.a. über das AEL Wuhlheide bei Berlin,32 von Peter Witte über das Arbeitserziehungslager Hönnetal in Sanssouci,33 von Helga Kohne und Matthi- as Wagner über das Arbeitserziehungslager Hunswinkel bei Lüdenscheid34 und auch die Magisterarbeit von Gesine Becher-Sofuoglu, in der sie u.a. auf das AEL Aistaig ein- geht35. Über das Lager Hinzert im Hunsrück gibt es zwar eingehende Forschungen, aber es nimmt eine Sonderstellung ein, da es sich nie eindeutig den staatspolizeilichen Arbeits- erziehungslagern zuordnen ließ und eher den Konzentrationslagern zuzurechnen ist.36 Mit der Geschichte des Lagers befassen sich die vorliegenden Untersuchungen von Marcel Engel und André Hohengarten sowie von Eberhard Klopp.37 Eine bemerkenswerte Untersuchung über das „Arbeitserziehungslager Watenstedt“ ist 1992 von Gerd Wysocki im Rahmen seiner Dissertation über den Arbeitseinsatz in den „Reichswerken ‚Hermann Göring‘“ veröffentlicht worden. Im dritten Teil seiner Arbeit ist ein gesonderter Abschnitt über dieses AEL enthalten, das in der Nähe von Salzgitter existierte. Beachtenswert ist vor allem Wysockis Darstellung der Beteiligung der „Reichswerke Hermann Göring“ beim Aufbau und bei der Organisation des Ar- 31 Lothar Wand und Gerhard Birk: Zu Tode geschunden. Über die Leiden und den Wider- stand der von den Nazis Zwangsverschleppten und in Arbeitserziehungshaft genommenen Antifaschisten im Gestapolager Großbeeren von 1942-1945. Ein Forschungsbericht, Zos- sen 1986 (75 Seiten). 32 Kurt Rossberg / Kurt Krautter / Max Prengel: Forschungsbericht über das Gestapo-Lager Wuhlheide. Erarbeitet von der Kommission zur Erforschung der Geschichte des antifa- schistischen Widerstandskampfes beim Kreiskomitee Berlin Lichtenberg, Berlin (DDR), o.J. (76 Seiten). 33 Peter Witte: Das Arbeitserziehungslager Hönnetal in Sanssouci, Sonderdruck aus: 700 Jah- re Beckum. Die Geschichte eines Dorfes im Sauerland, Arnsberg 1985, S. 219-225. 34 Helga Kohne: Eine Reise nach Deutschland und kein Zurück. Zwangsarbeiter in Kon- zentrations- und Arbeitserziehungslagern. Erinnerungen von Bronislaw Grambor und Franciszek Stempinski. Rekonstruktion des Falles Efim Gorgol, in: Helga Kohne und Christoph Laue (Hrsg.): Deckname Genofa. Zwangsarbeit im Raum Herford 1939 bis 1945, Bielefeld 1992, S. 138-145; Matthias Wagner: Das Arbeitserziehungslager Huns- winkel/Lüdenscheid 1940-1945, 9-seitiger Beitrag aus dem Internet, ausgedruckt am 27.7.2002 unter der Internet-Adresse: www.maerkischer-kreis.de/zwangsarbeit/ das_arbeitserziehungslager.html; Ders.: „Arbeit macht frei“. Zwangsarbeit in Lüdenscheid 1939-1945, Lüdenscheid 1997. 35 Gesine Becher-Sofuoglu: Erinnerungsarbeit in Oberndorf. Zwangsarbeit und Arbeitserzie- hungslager Aistaig – Aufarbeitung und Umgang mit der eigenen Geschichte. Unveröffent- lichte Magisterarbeit am Ludwig-Uhland-Institut für Empirische Kulturwissenschaften der Universität Tübingen, Tübingen 1988 (Betreut von Prof. Dr. Utz Jeggle). 36 Vg. Lotfi, KZ der Gestapo, S. 69. 37 Marcel Engel und André Hohengarten: Hinzert – Das SS-Sonderlager im Hunsrück 1939- 1945, Luxemburg 1983, Eberhard Klopp: Hinzert – kein richtiges KZ? Ein Beispiel unter 2000, Trier 1983. Siehe auch: Landeszentrale für politische Bildung Rheinland Pfalz (Hrsg.): Das ehemalige SS-Sonderlager / KZ Hinzert 1940-1945, Mainz [o.J.]. 19 beitserziehungslagers. Zum Lager selbst, zu den Gefangenengruppen, zum Lageralltag und auch zum Umgang mit dem Geschehen nach dem Krieg besteht dennoch weiterer Forschungsbedarf, und somit kann auch diese Untersuchung keine eingehende Studie zu dem AEL Watenstedt ersetzen.38 Eine sehr differenzierte Untersuchung in diesem Forschungsfeld aus dem Jahre 1990 stammt von Detlef Korte: Eine Dissertation über das Arbeitserziehungslager „Nord- mark“ bei Kiel, das von 1944-1945 bestand. Korte hat darin sowohl die Vorgeschichte und den Einrichtungsverlauf des Lagers, das Lager selbst mit seiner Organisation, Funk- tion und Bedeutung, als auch den Umgang mit dem Geschehen in der Nachkriegszeit untersucht. Er hat damit nicht nur Fragen aufgegriffen, die die NS-Zeit betreffen, son- dern auch solche, die bis in die Geschichte der Bundesrepublik hinein reichen. Seine Untersuchung, die sich auf umfangreiches schriftliches Quellenmaterial, aber auch auf zahlreiche Zeugenaussagen bezieht, kann durchaus als modellhaft angesehen werden.39 In den Jahren 1996 bis 2000 veröffentlichte Martin Pabst vier Schriften über die Ar- beitserziehungslager Spergau bei Merseburg, Zöschen, Schafstädt und Ammen- dorf/Osendorf, die u.a. dadurch sehr bemerkenswert sind, dass sie zahlreiche Augen- zeugenberichte beinhalten und gleichzeitig das steigende Interesse in Heimat- und Ge- schichtsvereinen an der Geschichte der Arbeitserziehungslager und dem Schicksal der Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen zum Ausdruck bringen.40 1999 veröffentlichte Volker Issmer eine sehr umfassende Studie über das Arbeitser- ziehungslager Ohrbeck bei Osnabrück, die ihm im Jahre 2003 nachträglich als Disserta- tion anerkannt wurde. Auch diese Untersuchung widmet sich – ähnlich wie die Arbeit von Korte – sehr differenziert und eingehend der spezifischen Geschichte eines Arbeits- erziehungslagers. Issmer beschreibt darin das Lagersystem der Georgsmarienhütte, den 38 Gerd Wysocki: Arbeit für den Krieg. Herrschaftsmechanismen in der Rüstungsindustrie des „Dritten Reiches“, Braunschweig 1992, S. 312-369. 39 Detlef Korte: „Erziehung“ ins Massengrab – „Die Geschichte des Arbeitserziehungslagers Nordmark“ Kiel-Russee 1944-1945, Kiel 1991. 40 Martin Pabst: Das Arbeitserziehungslager Spergau bei Merseburg. Dokumentation über das Schicksal der Zwangsarbeiter im II. Weltkrieg im Kreis Merseburg, Halle (Saale) 1996; Ders.: „Auch vor außergewöhnlichen Maßnahmen ist nicht zurückzuschrecken“. Die Fremdarbeiter im Kreis Merseburg während des II. Weltkrieges – Eine Dokumentation, Halle (Saale) 1997; Ders: Der Tod ist ein taeglicher Gast. Holländische Geiseln und Wi- derstandskämpfer 1944/45 in den Arbeitserziehungslagern Zöschen, Schaftstädt und Am- mendorf/Osendorf. Augenzeugenberichte holländischer Häftlinge und deutscher Anwoh- ner, Dokumente aus Merseburger Archiven, Halle (Saale) 1998; Ders.: „Und ihr wollt nichts gehört noch gesehen haben?!“ Die Chronik des Arbeitserziehungslagers Zöschen vom Juli 1944 bis zum April 1945; Dokumente und Augenzeugenberichte, Halle (Saale) 2000. 20 Aufbau und die Organisation des Arbeitserziehungslagers und setzt sich mit den Ver- antwortlichen für das AEL Ohrbeck auseinander. Er geht auf die verschiedenen Haft- gruppen ein, schildert den Lageralltag und Einzelschicksale von ehemaligen Gefange- nen. In einem abschließenden Teil erläutert Issmer Fragen des Umgangs mit dem Ge- schehen in der Nachkriegszeit sowie Fragen des Umgangs mit den Tätern und den Ver- folgten. Durch die Einbeziehung von Interviewauszügen, insbesondere mit ehemaligen Verfolgten, werden nicht nur deren Leiden im ehemaligen Lager verdeutlicht, sondern auch die seelischen Auswirkungen, die bei den ehemaligen Gefangenen bis in die Ge- genwart reichen.41 Neben den genannten Untersuchungen, die sich überwiegend mit Arbeitserziehungs- lagern für Männer befassen, gibt es auch einige Beiträge und Veröffentlichungen zu Ar- beitserziehungslagern für Frauen bzw. zu speziellen Frauenabteilungen in Arbeitserzie- hungslagern. Bereits 1974 erschien eine kurze Beschreibung von Julius Schätzle über das ehemaligen Frauenarbeitserziehungslagers Rudersberg in einem von ihm verfassten Überblick über Konzentrationslagern in Baden und Württemberg.42 Zehn Jahre später veröffentlichte die „Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen im Rems-Murr- Kreis“ einen Band über das AEL Rudersberg, in dem mehrere Beiträge von ehemaligen inhaftierten Frauen enthalten sind,43 und 1995 wurde die Geschichte des AEL Ruders- berg auch in einen Band über die Geschichte Rudersbergs aufgenommen.44 1991 erschien eine Veröffentlichung von Michael Keller u.a., die sich mit dem Frau- en-Arbeitserziehungslager Hirzenhain im Vogelsberg auseinandersetzte.45 Die Untersu- chung galt vor allem einem Massenmord, der dort am Ende des Krieges von Gestapo- und SS-Angehörigen an 87 Gefangenen (einundachtzig Frauen und sechs Männern) 41 Volker Issmer: Das Arbeitserziehungslager Ohrbeck bei Osnabrück. Eine Dokumentation, Osnabrück 2000. 42 Julius Schätzle: Frauenarbeitserziehungslager Rudersberg, in: Ders.: Stationen zur Hölle. Konzentrationslager in Baden und Württemberg 1933-1945, Frankfurt/Main 1974, S. 45- 48. 43 Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen im Rems-Murr-Kreis(Hrsg.): Das Ar- beitserziehungslager in Rudersberg. Geschichte für die Gegenwart – Beitrag für die Zu- kunft, Schorndorf 1981. 44 Sonja-Maria Bauer: Das „Frauenarbeitserziehungslager“, in: Lorenz, Sönke u.a.: Ruders- berg. Das mittlere Wieslauftal und seine Ortschaften, Sigmaringen 1995, S. 238-314 (Ge- meinde im Wandel. Eine Schriftenreihe des Instituts für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Universität Tübingen, hrsg. von Sönke Lorenz und Andreas Schmauder, Band 1) 45 Michael Keller unter Mitarbeit von Elisabeth Johann und Manfred Patzelt: „Das mit den Russenweibern ist erledigt.“ Rüstungsproduktion, Zwangsarbeit, Massenmord und Bewäl- tigung der Vergangenheit in Hirzenhain 1943-1991, Friedberg 1991. 21 verübt worden war, sowie Fragen des Umgangs mit diesem Verbrechen in der Nach- kriegszeit.46 Im Jahre 2000 veröffentlichte Keller eine zweite, erweiterte Auflage, in der er zahlreiche neuere Forschungsergebnisse und Dokumente aus unterschiedlichen Ar- chiven in den USA und Deutschland einbezog. Die Darstellung der Vorgeschichte des Massenmordes und des späteren Umgangs mit diesem Verbrechen wurde dadurch noch differenzierter, und darin liegt auch die besondere Bedeutung seiner Untersuchung. Au- ßerdem geht Keller in der zweiten Auflage verschiedenen Aspekten des ehemaligen Ar- beitserziehungslagers intensiver nach und bezieht neuere Forschungsergebnisse von Volker Eichler ein - eine eingehende Untersuchung des eigentlichen Arbeitserziehungs- lagers Hirzenhain steht allerdings noch aus.47 Eine umfassendere Darstellung eines Arbeitserziehungslagers für Frauen veröffent- lichte Elke Große Vorholt 2001 über das Arbeitserziehungslager Ahaus bei Münster, das dort Anfang 1944 von der Gestapoleitstelle Münster in Verbindung mit der Westfä- lischen Jutespinnerei und Weberei AG Ahaus eingerichtet worden war. Die Untersu- chung von Elke Große Vorholt beleuchtet zahlreiche Bereiche des Lageraufbaus und Lageralltags sowie des Arbeitseinsatzes der inhaftierten Frauen in der Jutespinnerei und Weberei. Darüber hinaus geht Große Vorholt auch Fragen des Umgangs mit dem dama- ligen Geschehen in der Nachkriegszeit nach. Ergänzt wird die bemerkenswerte Darstel- lung durch eine Reihe von Interview-Auszügen mit Zeitzeugen.48 Trotz dieser genannten Beiträge und Veröffentlichungen besteht zu den Arbeitserzie- hungslagern für Frauen bzw. den Frauenabteilungen in einzelnen Arbeitserziehungsla- gern noch ein großer Forschungsbedarf. 1998 schrieb Andrea Tech an der Universität Hannover ihre Dissertation über „Ar- beitserziehungslager in Nordwestdeutschland 1940-1945“, die allerdings erst im Jahre 2003 als Buch erschien. In ihrer Arbeit geht Andrea Tech zunächst auf die Entstehungs- geschichte der Arbeitserziehungslager ein und untersucht im zweiten Teil am Beispiel 46 Über diesen Massenmord und den Umgang mit dem Geschehen erschien bereits Anfang der 80er Jahre eine Broschüre von Frank Pötter und Heike Pfaff: Massenmord der SS in Hirzenhain. In Arnsburg vergessen. Hrsg. von der Vereinigung der Verfolgten des Nazire- gimes / Bund der Antifaschisten Gießen, 2. Auflage, Gießen 1982 (Giessener Antifaschis- tische Hefte, Nr. 3). 47 Michael Keller: „Das mit den Russenweibern ist erledigt“. Rüstungsproduktion, Zwangs- arbeit, Gestapo-KZ, Massenmord einer SS-Kampfgruppe und die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit am Tatort in Hirzenhain wie auf dem Kriegsgräberfriedhof im Kloster Arnsburg 1943-1996, Zweite durchgesehene und stark erweiterte Auflage, Friedberg 2000. 22 der Arbeitserziehungslager Lahde, Liebenau, Bremen-Farge, Watenstedt und zweier AEL in Oldenburg das Wach- und Verwaltungspersonal der Lager sowie die unter- schiedlichen Gefangenengruppen mit deren Einweisungsgründen. Im dritten Teil ihrer Arbeit stellt Andrea Tech verschiedene Aspekte des Lageralltags und des Schicksals der Gefangenen in den Arbeitserziehungslagern Lahde (und dessen Außenkommando in Steinbergen), Liebenau und Bremen-Farge dar, wobei ihre Untersuchung vor allem neue Erkenntnisse über die Lager Lahde und Bremen-Farge liefert.49 Um einen aktuellen Überblick über den Forschungsstand zu den Arbeitserziehungs- lagern zu gewinnen und einen gegenseitigen Austausch in Forschungsfragen zu ermög- lichen, veranstaltete der Verfasser im Frühjahr 1999 erstmals eine wissenschaftliche Tagung zu den Arbeitserziehungslagern, die in der Gedenkstätte Breitenau und an der Universität Kassel stattfand. An der Tagung nahmen 18 Forscher und Forscherinnen aus ganz Deutschland teil, die sich mit der Geschichte einzelner Arbeitserziehungslager be- fassen.50 Durch den gemeinsamen Austausch wurde auch das Ausmaß der von der Ar- beitserziehungshaft betroffenen Menschen annähernd deutlich. So belief sich nach unse- ren Schätzungen die Zahl der AEL-Gefangenen auf mindestens fünfhunderttausend Männer und Frauen. Von daher ist davon auszugehen, dass mindestens jeder 20. auslän- dische Zwangsarbeiter während seines Arbeitseinsatzes im Deutschen Reich einmal in einem Arbeitserziehungslager inhaftiert war.51 Diese Dimension lässt erahnen, welchen großen Stellenwert die AEL im System der Zwangsarbeit eingenommen haben, sie zeigt aber auch, wie notwendig es ist, sich der Geschichte dieser Lager noch eingehender zu widmen. Im Jahr 2000 wurde von Gabriele Lotfi erstmals eine grundlegende Studie über die Arbeitserziehungslager als nationalsozialistische Lagerkategorie veröffentlicht. Lotfi stellte in ihrer Arbeit, die sie als Dissertation bei Hans Mommsen schrieb, die Arbeits- 48 Elke Große Vorholt: „… wir waren nicht freiwillig hier!“ Zwangsarbeit und Arbeitserzie- hung in der Westfälischen Jutespinnerei und Weberei AG Ahaus, Müns- ter/Hamburg/London 2001. (Schriften des aktuellen forums, VHS Ahaus, Band 4) 49 Andrea Tech: Arbeitserziehungslager in Nordwestdeutschland 1940-1945, Göttingen 2003. 50 Siehe: Arbeitserziehungslager der Gestapo: Erstes Forschertreffen zu einem bisher tabui- sierten Thema, in: Evangelischer Pressedienst (Landesdienst Kurhessen-Waldeck) vom 22.01.1999; Arbeitserziehungslager. Forschung über das Leid Tausender Zwangsarbeiter, Hessische-Niedersächsische Allgemeine (HNA) vom 22.2.1999. 51 Anne Riedel: Vergessene Nazi-Opfer. Unwillige Zwangsarbeiter wurden besonders ge- quält, in: Frankfurter Rundschau vom 22.2.1999; Gabriele Lotfi: Stätten des Terrors. Die ‚Arbeitserziehungslager‘ der Gestapo, in: Gerhard Paul / Klaus-Michael Mallmann (Hrsg.): Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg. ‚Heimatfront‘ und besetztes Europa, Darmstadt 2000, S. 255-269, hier S. 255. 23 erziehungslager in den Mittelpunkt, mit dem Ziel, „eine umfassende wissenschaftliche Analyse der Entstehung, Funktion und Bedeutung dieser Lagerkategorie im nationalso- zialistischen Herrschaftssystem zu liefern.“ Dabei behandelte sie schwerpunktmäßig das rheinisch-westfälische Industriegebiet im Wehrkreis VI, bezog aber auch zahlreiche bisher vorliegende Darstellungen mit ein. Lotfis Arbeit ist eine sehr differenzierte und eingehende Untersuchung, wobei deren besonderer Stellenwert darin liegt, dass sie ver- stärkt den Blick auf die Täter, Mittäter und den mit diesen verbundenen Verfolgungsap- parat gerichtet hat. Besondere Bedeutung kommt ihrer Analyse auch dadurch zu, dass sie das Zusammenwirken von Gestapo und Industrie bei der Einrichtung von Arbeitser- ziehungslagern darlegt und nachweist, dass der Einrichtungsprozess der Lager nicht von „oben“ gesteuert, sondern quasi von „unten“ stattfand. Auch die Darstellung verschie- dener Arbeitserziehungslager im rheinisch-westfälischen Industriegebiet beinhaltet viele neue Erkenntnisse.52 Mit ihrer Untersuchung ist es Gabriele Lotfi gelungen, vielfältige Grundstrukturen der Arbeitserziehungslager herauszuarbeiten. Dennoch erscheint es problematisch, daraus eine allgemeine Analyse aller Arbeitserziehungslager ableiten zu können. Um die Funktion und Bedeutung einzelner Arbeitserziehungslager innerhalb verschiedener Regionen erkennen zu können, die sich möglicherweise vom rheinisch- westfälischen Industriegebiet stark unterschieden, und um die Unterschiede zwischen den Arbeitserziehungslagern und deren mögliche Ursachen genauer beschreiben zu können, sind weitere Forschungen nötig. In den letzten Jahren hat das Interesse an der Geschichte der Arbeitserziehungslager stark zugenommen, was seinen Ausdruck auch in zahlreichen Kurzbeiträgen und Hin- weisen findet, die es inzwischen auch im Internet über ehemalige Arbeitserziehungsla- ger gibt.53 Dies hängt sicherlich auch mit den öffentlichen Auseinandersetzungen um die Entschädigung der ehemaligen ausländischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeite- 52 Gabriele Lotfi: KZ der Gestapo. Arbeitserziehungslager im Dritten Reich, Stuttgart und München 2000. 53 So wurden am 8.4.2003 im Internet von der Suchmaschine „google.de“ unter dem Such- begriff „Arbeitserziehungslager“ im gesamten Web ca. 1.130 Internet-Adressen genannt, von denen 612 Adressen auf 62 Seiten angezeigt wurden. Die restlichen Adressen wurden in der Auflistung von „google.de“ weggelassen, da sie, wie es hieß, den bereits angezeig- ten Treffern sehr ähnlich sind; sie konnten allerdings über eine differenziertere Suche auf- gerufen werden. Insgesamt enthielten die Internet-Adressen Hinweise auf 68 verschiedene ehemalige Arbeitserziehungslager. In den meisten Fällen handelte es sich um Erwähnun- gen oder kurze Beschreibungen der ehemaligen Arbeitserziehungslager, in einigen weni- gen Fällen auch um Beiträge. Darüber hinaus gab es zahlreiche Artikel, in denen die Ar- beitserziehungslager als Straflager bzw. als Teil des NS-Lagersystems erwähnt oder auch 24 rinnen zusammen, wodurch deren Schicksal nach vielen Jahren des Verschweigens und Verdrängens und einer anschließenden Phase der beginnenden Aufarbeitung durch Ge- schichtswerkstätten und Historiker nun in das Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit gelangt ist. Dennoch steht eine wissenschaftliche Erforschung der Geschichte der meisten Ar- beitserziehungslager noch immer aus. Erst weitere Einzelstudien werden dazu führen, die noch offenen Fragen zu klären und ein differenzierteres Bild der Arbeitserziehungs- lager als Teil des NS-Lagersystems und des damit verbundenen Verfolgungssystems in- nerhalb einer bestimmten Region zu erhalten. Dieses Dissertationsvorhaben über das AEL Breitenau soll hierzu einen Beitrag leisten. 1.4. Fragestellungen und Aufbau der Arbeit Die folgende Untersuchung hat das Ziel, eine wissenschaftliche Analyse der Entste- hung, Funktion und Bedeutung des Arbeitserziehungslagers Breitenau als regionalem Lager der Gestapostelle Kassel in der nordhessischen Region zu liefern. Darüber hinaus soll die Untersuchung auch der Frage nachgehen, wie mit dem Geschehen, den Verfolg- ten und den Tätern nach dem Ende der nationalsozialistischen Zeit umgegangen wurde. Die Arbeit soll sich nach dem Einführungskapitel in drei Teile gliedern. Der erste Teil soll einen Überblick über die Geschichte der Geheimen Staatspolizeistelle Kassel geben, der das Arbeitserziehungslager Breitenau unterstand, und die während der NS- Zeit als zentrale Verfolgungsbehörde für den gesamten Regierungsbezirk Kassel wirkte. Dabei soll u.a. den Fragen nachgegangen werden, wie die Geheime Staatspolizeistelle Kassel entstanden ist und wie sie aufgebaut war, wer ihre Leiter und Mitarbeiter waren und welche Verfolgungsmaßnahmen unter deren Leitung und Mitwirkung durchgeführt wurden. Der zweite Teil, der sich mit der Geschichte des Arbeitserziehungslagers Breitenau (1940-1945) befasst, bildet den Schwerpunkt der Untersuchung. Laut Jahresbericht der Landesarbeitsanstalt Breitenau wurde das Arbeitserziehungslager im Sommer 1940 ein- gerichtet. Es soll der Frage nachgegangen werden, wie dieser Einrichtungsprozess vor sich ging, welche Stellen daran beteiligt waren, wie die Leitung, Verwaltung und Be- wachung des Lagers organisiert war und wie die Nutzung des Arbeitshausgeländes als in Zusammenhang mit Fragen der Entschädigung genannt wurden. Die hohe Zahl der In- ternet-Adressen ergab sich allerdings auch über Mehrfachnennungen. 25 Arbeitserziehungslager erfolgte. Dabei stellt sich die Frage, ob diese doppelte Zustän- digkeit evtl. Auswirkungen auf das Arbeitserziehungslager hatte und dadurch Unter- schiede zu anderen AEL festzustellen sind. Als übergeordnete Frage könnte formuliert werden, wie das Straf- und Verfolgungssystem des Arbeitserziehungslagers Breitenau etabliert wurde und welchen Anteil daran neben der Gestapo möglicherweise noch an- dere Stellen und Behörden hatten. Im Arbeitserziehungslager Breitenau waren vom Sommer 1940 bis Ende März 1945 über 8000 Gestapo-Gefangene inhaftiert. Erforscht werden soll, um welche Gefangenen und Gefangenengruppen es sich handelte und aus welchen Ländern sie stammten. Damit ist gleichzeitig die Frage aufgeworfen, wie sich das System der Zwangsverpflichtung zum Arbeitseinsatz, das auf sämtliche besetzten europäischen Länder ausgedehnt wur- de, in dem regionalen Beispiel des Arbeitserziehungslagers Breitenau widerspiegelt. Außerdem soll danach gefragt werden, wie die Einweisungs- und Belegungszahlen im AEL Breitenau aussahen und wie sie sich im Laufe der Bestehung des Lagers veränder- ten. In einem weiteren Schritt geht es um die detaillierte Analyse der Verhaftung und der Einweisung in das Lager. Dabei soll untersucht werden, welche Haftgründe vorlagen, wo die Gefangenen ihren letzten Wohnort hatten und wer - in Bezug auf die ausländi- schen Gefangenen - die letzten Arbeitgeber waren. Dieser Fragekomplex ist eng ver- bunden mit der Frage nach der Region, für die das AEL Breitenau als Straf- und Diszip- linierungsinstrument sowie als Haftstätte der Gestapo Kassel eingerichtet wurde, und den Bezügen, die sich zwischen dieser Region und dem Lager aufzeigen lassen. Ein weiterer Fragekomplex beschäftigt sich mit den einweisenden Behörden und Stellen sowie dem bürokratisch organisierten Verhaftungsvorgang. Ähnlich wie bei der Einrich- tung des Lagers soll hier beleuchtet werden, welche Behörden, Ämter, Firmen etc. - ne- ben der Gestapo - in den Verhaftungs- und Verfolgungsapparat einbezogen waren bzw. ihm zugearbeitet haben und welche Funktionen ihnen dabei zukamen. Es können hier- durch neue Erkenntnisse über die Funktionsweise des NS-Verfolgungssystems in der Region und die Mitwirkung von verschiedensten Stellen im bürokratischen Verfol- gungsapparat gewonnen werden. Die Inhaftierung im Arbeitserziehungslager Breitenau war ein entscheidender Be- standteil des Systems der Unterdrückung und Disziplinierung der Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen, die sich dem Arbeitseinsatz widersetzten. Hier soll der Frage nachgegangen werden, wie die Lebens- und Haftbedingungen der Gefangenen im AEL 26 Breitenau aussahen, mit denen sie zum bedingungslosen Arbeitseinsatz “erzogen” wer- den sollten, wie dieses Unterdrückungs- und Strafsystem funktionierte und welche Fol- gen es für die Gefangenen hatte. Es soll dabei nach dem Verlauf der Ankunft im Lager, der Unterbringung, Bekleidung und Ernährung sowie nach Arbeitseinsätzen und den Außenkommandos gefragt werden, nicht zuletzt auch nach dem Verhältnis der Gefan- genen untereinander und nach den Möglichkeiten zu Außenkontakten (z.B. zu Angehö- rigen). Außerdem soll dem Verhalten der Aufseher und Bediensteten gegenüber den Ge- fangenen nachgegangen werden. Ein weiterer Fragekomplex betrifft Krankheiten, To- des- und Mordfälle sowie Fluchten, Fluchtversuche und Entlassungen. In Breitenau waren auch zahlreiche Gestapo-Gefangene inhaftiert, die nicht aufgrund von Verstößen gegen den Arbeitseinsatz, sondern aus ideologischen Gründen verhaftet worden waren. Der überwiegende Anteil der deutschen Gefangenen gehörte zu dieser Gruppe, aber auch ein Teil der ausländischen. Unter diesen Verfolgten befanden sich - neben den politischen Gefangenen - jüdische Gefangene, christliche Geistliche und „Zeugen Jehovas“, die als „Internationale Bibelforscher“ bezeichnet wurden. Außerdem gehörten zu diesen Gefangenen deutsche und ausländische Inhaftierte, die - unter rassis- tischen Gesichtspunkten des NS-Staates - verbotene Liebesbeziehungen eingegangen waren. Es soll nach den Haftgründen dieser Gefangenen gefragt werden und auch da- nach, ob sie im Vergleich zu den „Arbeitserziehungsgefangenen“ besonderen Haft- und Verfolgungsbedingungen ausgesetzt waren. Außerdem sollen Schicksale von Gefange- nen dieser Verfolgtengruppen recherchiert und dargestellt werden. Aus dem Arbeitserziehungslager Breitenau wurden zahlreiche Gefangene in ver- schiedene Konzentrationslager deportiert; in einem amtlichen Schreiben wurde das La- ger als „Vorstufe eines Konzentrationslagers“54 bezeichnet. Es soll der Frage nachge- gangen werden, welche Gefangenen in Konzentrationslager deportiert wurden, in wel- che Lager sie kamen und ob sich noch etwas über ihr weiteres Schicksal in Erfahrung bringen lässt. Außerdem soll der bürokratische Ablauf der Deportation am Beispiel Breitenaus dargestellt werden, der deutlich macht, wie viele Menschen neben der Ges- tapo in den Verwaltungsablauf einbezogen und/oder zumindest davon in Kenntnis ge- setzt wurden.55 54 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9794, Auszug aus dem „Jahresbericht der Landesarbeitsanstalt und des Landesfürsorgeheims zu Breitenau für das Rechnungsjahr 1940“. 55 Siehe hierzu auch den Beitrag von Dietfrid Krause-Vilmar: Das Wissen um die NS- Konzentrationslager an einem Beispiel aus dem Regierungsbezirk Kassel, in: Ariane Gar- 27 Das Arbeitserziehungslager Breitenau wurde in der Karwoche 1945 von der Gestapo Kassel aufgelöst. Dabei wurden am Fuldaberg in Breitenau 28 Gefangene von Gestapo- und SS-Angehörigen erschossen - unmittelbar bevor die ersten amerikanischen Soldaten das ehemalige Lager am Ostersamstag erreichten. Es soll der Frage nachgegangen wer- den, wie die Auflösung des Lagers vor sich ging und was mit den Gestapo-Gefangenen geschah. Außerdem soll untersucht werden, was über die Opfer des Massenmordes aus- gesagt werden kann, warum sie ermordet wurden und wer die Täter waren. Schließlich soll der Frage nachgegangen werden, wie das Kriegsende und der Einmarsch der ameri- kanischen Truppen im AEL Breitenau verliefen. Der dritte Teil der Untersuchung beschäftigt sich mit der Nachkriegszeit. Dabei gilt das Augenmerk der Problematik, wie nach dem Krieg mit den Tätern und Mittätern und mit den überlebenden Verfolgten umgegangen wurde. Außerdem soll danach gefragt werden, ob und in welcher Form nach 1945 an das Geschehen im AEL Breitenau und an die Ermordeten und Toten erinnert wurde. Es stellt sich auch die Frage, ob im Umgang mit den Tätern, Opfern und dem Geschehen vor Ort im Laufe der Nachkriegszeit Ver- änderungsprozesse festzustellen sind und worin diese ihre Ursache hatten und haben. Das heißt, es geht um die Ausbildung und die Formen einer im lokalen und regionalen Kontext zu analysierenden „Erinnerungskultur“. In Bezug auf die Täter und Mittäter (die Leitung und das Wachpersonal des Lagers sowie die maßgeblichen Gestapo-Angehörigen) soll der Frage nachgegangen werden, ob sie im Rahmen von Gerichts- oder auch Spruchkammerverfahren verurteilt wurden, und wie diese Urteile ausfielen. Schließlich soll nach dem Umgang mit den überlebenden Verfolgten gefragt werden: Ob sie für ihre erlittene Verfolgung eine Entschädigung erhielten und ihnen eine gesell- schaftliche Würdigung zuteil wurde, oder ob ihr Schicksal vergessen und verschwiegen wurde. Auch hier stellt sich die Frage, ob es Veränderungsprozesse gab und gibt und worin deren mögliche Ursachen liegen könnten. Abschließend soll nach ihrer gegenwär- tigen Situation gefragt werden und danach, wie wir und unsere heutige Gesellschaft mit den Verfolgten und der Erinnerung an deren Schicksal umgehen. lichs u.a. (Hrsg.): Unterrichtet wird auch morgen noch, Königstein im Taunus 1982, S. 133-161. 28 1.5. Quellenlage Während von fast allen bisher bekannten Arbeitserziehungslagern keine Überlieferun- gen der Lagerverwaltungen existieren,56 ist die Quellenlage über das Arbeitserziehungs- lager Breitenau ausgesprochen gut.57 Grundlage bilden die Archivalien, die sich heute im Archiv des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) in Kassel befinden. Es han- delt sich dabei um 2869 Individualakten der Schutzhaftgefangenen (vom Mai 1940 bis Sommer 1943), zwei Aufnahmebücher der Gefangenen und die erhaltenen Verwal- tungsakten des Arbeitshauses Breitenau, dem das Lager angegliedert war. Während sich die Individualakten und die Aufnahmebücher im Archiv der Gedenkstätte Breitenau als Leihgabe des LWV befinden, sind die anderen Archivalien Bestandteil des Archivs des LWV in Kassel.58 Bei den Aufnahmebüchern handelt es sich zum einen um das Hauptaufnahmebuch der Gefangenen der Landesarbeitsanstalt Breitenau von 1895 bis Ende 1944, in dem, neben den Arbeitshausinsassen, die männlichen und weiblichen Schutzhaftgefangenen des Arbeitserziehungslagers vom Frühjahr 1940 bis Ende Dezember 1944 verzeichnet sind. Aus den Eintragungen gehen Namen, Geburtsdaten, Geburtsorte, Berufe, Konfes- sionen sowie Einweisungs- und Abgangsdaten der Gefangenen hervor.59 Ein entspre- chendes Hauptaufnahmebuch ab dem Januar 1945 lag den amerikanischen Militärbe- hörden nach Ende des Kriegs noch vor, ist danach aber verschollen.60 Bei dem zweiten Aufnahmebuch handelt es sich um ein gesondertes Aufnahmebuch für Frauen, das am 7. November 1943 angelegt und bis zum 31. März 1947 geführt wurde. Auch in diesem Buch sind neben den weiblichen Arbeitshausinsassen die weiblichen Schutzhaftgefan- genen verzeichnet. Die Eintragungen im Frauenaufnahmebuch enthalten allerdings noch mehr Informationen, als das Hauptaufnahmebuch; so sind darin noch die letzten Wohn- 56 Eine Ausnahme bildet z.B. das ehemaligen AEL Ohrbeck bei Osnabrück; 1999 stieß Vol- ker Issmer im Bundesarchiv auf eine erhaltene Häftlingskartei, die vielfältige Informatio- nen über die Gefangenen lieferte. Vgl. Issmer, Ohrbeck, S. 29 f. 57 Lotfi geht in ihrer Arbeit sogar davon aus, daß mit Ausnahme des AEL Breitenau bisher von keinem einzigen AEL Akten der Lagerregistratur vorliegen. Lotfi, KZ der Gestapo, S. 327, Anmerkung 15. 58 Siehe hierzu: Christina Vanja (Red.): Archivbestände des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen. Landarmen- und Korrektionsanstalt Breitenau 1874-1949. Findbuch zum Bestand 2 (Teil 1), Kassel 1989. 59 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Hauptaufnahmebuch Breitenau 1895-1945. 60 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Schreiben der 7th US Army vom 22.6.1945. 29 orte, die einliefernden Behörden und die Entlassungsorte, einschließlich Behörden, Haftstätten und Konzentrationslager verzeichnet.61 Ein entsprechendes Männeraufnah- mebuch ließ sich bisher nicht finden. Auf der Grundlage der erhaltenen Aufnahmebü- cher lassen sich personenbezogene Informationen zu sämtlichen Schutzhaftgefangenen des Arbeitserziehungslagers Breitenau während des Zweiten Weltkrieges erstellen, mit Ausnahme der männlichen Gefangenen, die dort von Januar 1945 bis zur Auflösung des Lagers, Ende März 1945, inhaftiert waren.62 Einschränkend ist zu sagen, dass insbeson- dere die Schreibweise der Namen und der Geburtsorte in den unterschiedlichen Quellen sehr häufig abweichend und auch falsch ist, da sich die Einträge oftmals nur an der Aus- sprache der Gefangenen orientierten,63 was u.a. Probleme bei der weiteren Personenre- cherche und bei der Zuordnung zu Nationalitäten mit sich bringt. Auch bei der Ermitt- lung der Gesamtzahl der Gefangenen, die im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaf- tiert waren, kann dies zu Problemen führen, wenn einzelne Gefangene in unterschiedli- chen Dokumenten stark abweichende Namensschreibweisen haben und dadurch u.U. als zwei verschiedene Personen erfasst werden. Die 2869 Individualakten von männlichen und weiblichen Schutzhaftgefangenen, die sich auf den Zeitraum von Anfang 1940 bis Spätsommer 1943 beziehen, enthalten nicht nur vielfältige Ergänzungen zu den Eintragungen in den Aufnahmebüchern, sondern sind in vielen Fällen – auch wenn sie nicht sehr umfangreich sind - eine außergewöhnli- che Quelle zur Rekonstruktion von Einzelschicksalen der Gefangenen. Sie wurden von der Verwaltung der Landesarbeitsanstalt, die auch für das Arbeitserziehungslager zu- ständig war, zu Kontroll- und Abrechnungszwecken angelegt. In der Regel bestehen sie aus einem Aktendeckel, einer Personenbeschreibung, einem Hinterlegungsblatt und ein- zelnen Schriftstücken der Korrespondenz zwischen Lagerverwaltung und Gestapostel- len sowie anderen Behörden, Institutionen etc. über die jeweiligen Gefangenen. In etwas mehr als einem Drittel der Akten sind Haftschreiben mit den Haftgründen enthalten. Darüber hinaus gibt es in zahlreichen Akten einzelne persönliche Dokumente, insbe- sondere Briefe, die an die Gefangenen geschickt wurden oder auch solche, die von ih- 61 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418, Frauenaufnahmebuch. 62 Angaben zu einzelnen männlichen Schutzhaftgefangenen für die Zeit von Januar bis Ende März 1945 ließen sich aus Rechnungsbüchern und einem erhaltenen Rapportbuch (Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. Rchg. 64, Rchg. 65 und Nr. 9822) zusam- menstellen. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 652, Ergänzende Liste – Männli- che Schutzhaftgefangene in Breitenau (Januar 1945 bis Ende März 1945), zusammenge- stellt von G. Richter und D. Krause-Vilmar, Mai 1991. 30 nen selbst geschrieben, aber nicht abgesendet wurden, weil sie die Zensur nicht passier- ten. Im Verlauf des Sommers 1943 wurde das Anlegen der Individualakten für Schutz- haftgefangene – offenbar aus Gründen der Vereinfachung – eingestellt. So ist in dem Frauenaufnahmebuch, das danach angelegt wurde, ab Ende Februar 1944 bei fast allen Schutzhaftgefangenen vermerkt: „ohne Akte“.64 Diese vereinfachten Verfahren wurden im Verlauf des Krieges – als immer mehr Gefangene in den Arbeitserziehungslagern in- haftiert wurden – offenbar auch bei den anderen Gestapostellen angewandt. So stellte Gabriele Lotfi fest, dass die Einzelfallakten von AEL-Häftlingen der Düsseldorfer Sta- poleitstelle überwiegend aus den ersten beiden Kriegsjahren stammen und die Massen der in den späteren Kriegsjahren in die Arbeitserziehungslager eingewiesenen ausländi- schen, vor allem russischen, Gefangenen nur noch aus den überlieferten Wachtagebü- chern und Gefangenenbüchern einiger Dortmunder Polizeibehörden exemplarisch sicht- bar sind.65 Die Akten der Gestapostelle Kassel, die für das Arbeitserziehungslager Breitenau zu- ständig war, sind nicht mehr vorhanden. Sie sind nach bisheriger Kenntnis bei dem gro- ßen Bombenangriff auf Kassel im Oktober 1943 vernichtet worden. Die danach ange- legten Aktenbestände der Gestapo Kassel wurden kurz vor Kriegsende verbrannt.66 Al- lerdings befinden sich einzelne Aktenauszüge, Mitteilungen und Hinweise in den Be- ständen der Landratsämter des Regierungsbezirkes Kassel im Hessischen Staatsarchiv Marburg, da auch die Landräte als Kreispolizeibehörden (in ihrer Funktion als „Hilfsor- gane der Geheimen Staatspolizei) Schutzhaftgefangene nach Breitenau eingewiesen ha- ben bzw. zum Teil von der Gestapostelle Kassel über Gefangene aus ihren Kreisen in- formiert wurden.67 Darüber hinaus bilden die Verwaltungsakten der ehemaligen Landesarbeitsanstalt Breitenau, der das Arbeitserziehungslager angeschlossen war, eine wichtige Quelle zur Erforschung der Einrichtung, des Aufbaus sowie der Entwicklung und Funktion des La- 63 Vgl. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 659, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Frau Anneliese T. vom 10.1.1985. 64 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418. 65 Lotfi, KZ der Gestapo, S. 18. 66 Es existieren auch Hinweise, daß ein Teil der Gestapo-Akten am Kriegsende nach Weimar und Alexisbad im Harz geschafft wurde und dort den russischen Streitkräften in die Hände gefallen sei. Recherchen des Verfassers haben bisher aber keine Anhaltspunkte über den evtl. Verbleib dieser Akten ergeben. 67 HStA Marburg, Bestände 180 der ehemaligen Landratsämter des Regierungsbezirkes Kas- sel. 31 gers in der nordhessischen Region.68 Neben den vielfältigen Informationen, die sich aus den genannten Quellen über die Gefangenen des Arbeitserziehungslagers Breitenau ergeben, beinhalten die Unterlagen auch viele Hinweise auf das Verwaltungs- und Wachpersonal des AEL, die Gestapostel- len und Polizeibehörden als einweisende Organe sowie den bürokratischen Verfol- gungsapparat, in den zahlreiche weitere Behörden einbezogen waren. Zur vertiefenden Bearbeitung dieser unterschiedlichen Aspekte der Geschichte des Arbeitserziehungsla- gers Breitenau existieren weitere wichtige Quellenbestände. So konnten über die Verwaltungsangestellten, das Wachpersonal und weitere Be- dienstete des AEL Breitenau Personalunterlagen des damaligen Bezirkskommunalver- bandes,69 Unterlagen des ehemaligen Berlin-Document-Centers (heute im Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde)70 sowie Entnazifizierungsakten aus dem Hessischen Hauptstaatsar- chiv Wiesbaden71 und gerichtliche Ermittlungsakten aus dem Hessischen Staatsarchiv Marburg72 herangezogen werden. Insbesondere die Entnazifizierungsakten und die ge- richtlichen Ermittlungsunterlagen stellen eine ganz außergewöhnliche Quelle dar. Sie sagen nicht nur etwas über die Funktion und den Werdegang der betreffenden Bediens- teten und Aufseher aus, sondern auch sehr viel über deren Wirken und Verhalten und somit über den Lageralltag im ehemaligen Arbeitserziehungslager Breitenau aus der Perspektive der Verfolgten. Dies ist deshalb von großer Bedeutung, weil die erhaltenen NS-Unterlagen durchweg die Seite der Verfolger und nicht die der Verfolgten wieder- geben. In den Entnazifizierungs- und Ermittlungsverfahren wurden dagegen auch ehe- malige Verfolgte – wenn auch vor allem deutsche und kaum ausländische - befragt, und es ergibt sich daraus ein bedrückendes Bild des früheren Lageralltags. Den Aussagen in diesem Verfahren kommt zusätzlich eine besondere Bedeutung zu, weil sie in der Nachkriegszeit entstanden sind, als das Geschehen gerade vier bis fünf Jahre zurück lag, und daher in den Schilderungen viele Details enthalten sind, die in späteren Zeitzeugen- gesprächen, aufgrund der großen zeitlichen Distanz, möglicherweise nicht mehr erinnert werden konnten oder nur sehr vage wiedergegeben wurden. Gleichzeitig bestätigen je- doch auch viele der Nachkriegsaussagen die Berichte, die wir in den letzten Jahren von 68 Vgl. Vanja, Findbuch zum Bestand 2 [Breitenau], ebd. 69 Vgl. ebenda, S. 9-12 und S. 47, Personalverwaltung und Personalakten. 70 BArch (ehemals BDC), Kartei der ehemaligen NSDAP-Mitglieder. 71 HHStA Wiesbaden, Abt. 520, Spruchkammerakten. 72 HStA Marburg, Bestand 274, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I und II, Ermittlungs- und Straf- verfahren gegen August A. u.a. 32 ehemaligen Gefangenen über den Lageralltag im Arbeitserziehungslager Breitenau er- halten haben. Für Informationen zum weiteren Schicksal einzelner Gefangener, die aus dem Ar- beitserziehungslager Breitenau in Konzentrationslager deportiert wurden, konnten Un- terlagen aus den Archiven verschiedener Gedenkstätten herangezogen werden. Über den Aufbau der Gestapostelle Kassel während des Zweiten Weltkrieges, der das AEL Breitenau unterstand, und über nationalsozialistische Tötungsverbrechen, die von Kasseler Gestapoangehörigen an Gefangenen des Arbeitserziehungslagers Breite- nau begangen wurden, bildeten Unterlagen aus dem Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde (ehemals BDC) sowie Ermittlungs- und Gerichtsverfahren aus deutschen und ausländi- schen Archiven wichtige Quellen. Dabei handelt es sich zum einen um SS- Personalunterlagen der ehemaligen Gestapo-Angehörigen, die wichtige Informationen über deren Lebenslauf und Werdegang beinhalten. Die Ermittlungs- und Gerichtsver- fahren stammen aus dem Hessischen Staatsarchiv Marburg, der Zentralstelle der Lan- desjustizverwaltung in Ludwigsburg, der polnischen Hauptkommission zur Ermittlung von NS-Verbrechen in Warschau und dem Washington National Records Center (WNRC) in Suitland, MD, eines der Archive der Archives and Record Administration (NARA) in Washington D.C. Es handelt sich dabei um Ermittlungsverfahren der ameri- kanischen Militärbehörden aus der unmittelbaren Nachkriegszeit wegen dreier Massen- morde, die am Kriegsende von Gestapo- und SS-Angehörigen in Breitenau, Kassel- Wehlheiden und Kassel-Wilhelmshöhe begangen worden waren,73 und um das spätere bundesdeutsche Gerichtsverfahren gegen den Kasseler Gestapostellenleiter Franz Mar- mon, der die Erschießungen angeordnet hatte.74 Außerdem handelt es sich um ein Ge- richtsverfahren gegen den ehemaligen stellvertretenden Gestapostellenleiter Erich En- gels, das 1950 in Warschau stattfand75 und ein Ermittlungsverfahren gegen drei ehema- 73 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480 (Ermittlungsakte zum Massen- mord in Breitenau), RG 338 T2, 000-12-192 (Ermittlungsakte zum Massenmord in Kassel- Wehlheiden), RG 338 T2, 000-12-465, Box Nr. 49 (Ermittlungsakte zum Massenmord in Kassel-Wilhelmshöhe). 74 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Band I und II (Prozess gegen Franz Marmon). 75 Archiv der polnischen Hauptkommission, Signatur: SAW 48, Appellationsgericht War- schau, Az.: Kps 3488/47 (Verfahren gegen Erich Engels und weitere Angehörige der Kas- seler Sicherheitspolizei); ZLJ Ludwigsburg, Sammlung: Polen, Ord. Nr. 100, 233-241 (Verfahren gegen Erich Engels vor dem Appellationsgericht in Warschau). 33 lige Kasseler Gestapoangehörige wegen der Ermordung polnischer Zwangsarbeiter.76 Neben den Informationen über die Verbrechen, die an den Gefangenen des Arbeits- erziehungslagers Breitenau begangen wurden, beinhalten die Ermittlungs- und Ge- richtsunterlagen sowie die genannten Spruchkammerakten auch vielfältige Informatio- nen über den Umgang mit den Tätern und Mittätern in der Nachkriegsgesellschaft. Hierzu wurde exemplarisch auch ein Entnazifizierungsverfahren gegen einen Gestapo- Angehörigen herangezogen.77 Aber auch der Umgang mit den Opfern und ehemaligen Verfolgten wird aus diesen Unterlagen ersichtlich. Darüber hinaus existieren im Archiv der Gedenkstätte eine ganze Reihe schriftlicher Zusammenfassungen von Zeitzeugengesprächen mit ehemaligen Gefangenen, die seit Beginn der 80er Jahre zum großen Teil vom Verfasser gemeinsam mit Mitgliedern der „Projektgruppe Breitenau“ geführt wurden. Die Aufzeichnungen der Zeitzeugengesprä- che und die Briefe der ehemaligen Gefangenen sind vor allem für den Teil der Arbeit, der sich mit dem Lageralltag im AEL Breitenau befasst, von großer Bedeutung. Es sind persönliche Äußerungen und Zeugnisse, in denen sie ihr damaliges Erleben und Emp- finden schildern und auch die Auswirkungen bis zum heutigen Tage sichtbar werden. Viele Aspekte des Gefangenenalltages lassen sich aus den amtlichen Unterlagen nicht oder kaum erschließen - wie z.B. die tatsächliche Behandlung durch die Aufseher und Aufseherinnen, das Verhältnis der Gefangenen untereinander, der Tagesablauf oder auch, wie die eigentliche Intention des Lagers, die Bestrafung und Disziplinierung, auf die Gefangenen persönlich gewirkt hat – denn es handelt sich um die Unterlagen der Tä- ter und Mittäter und um deren Perspektive. Gerade deshalb sind an dieser Stelle die Zeitzeugengespräche so wichtig. Um den Problemen entgegenzuwirken, die aufgrund der großen zeitlichen Distanz beim Erinnern entstehen können, wurden zu den Aussa- gen möglichst weitere Quellen herangezogen, die z.T. aus der NS-Zeit selbst oder aus der Nachkriegszeit stammen. Die Zeitzeugengespräche geben aber nicht nur Aufschluss darüber, wie die ehemaligen Gefangenen den Haftalltag erlebten, sondern auch, wie mit ihnen nach dem Krieg umgegangen wurde und welche körperlichen und seelischen Auswirkungen die Verfolgung für sie zum Teil bis in die Gegenwart hat.78 76 HStA Marburg, Bestand 274, Acc. 1987/51, Nr. 17 (Ermittlungsverfahren gegen Erich Wiegand u.a.). 77 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 427 (Spruchkammerverfahren von Ernst Schadt). 78 Zu den seelischen Auswirkungen, siehe auch: Friedhelm Boll: Sprechen als Last und Be- freiung. Holocaust-Überlebende und politisch Verfolgte zweier Diktaturen. Ein Beitrag zur deutsch-deutschen Erinnerungskultur, Bonn 2003. 34 2. Die Geheime Staatspolizei Kassel als Träger des Arbeitserzie- hungslagers Breitenau 2.1. Zur Entstehung der Geheimen Staatspolizei Bevor die Einrichtung des Arbeitserziehungslagers Breitenau im Mai 1940 erläutert wird, soll in einem ersten Kapitel auf die Geheime Staatspolizeistelle Kassel eingegan- gen werden, die als Träger des AEL Breitenau fungierte und die zentrale Verfolgungs- behörde für den gesamten Regierungsbezirk Kassel darstellte. Das AEL Breitenau war für die Gestapo Kassel während des Zweiten Weltkrieges das zentrale Straflager und die zentrale Haftstätte für Gefangene aus dem Regierungsbezirk Kassel. Die Verhaftungen und Einweisungen, die Lager- und Haftbedingungen, die Mord- und Todesfälle und die Deportationen von Breitenau in verschiedene Konzentrationslager sind unmittelbar mit der Gestapostelle Kassel und deren Leitern und Mitarbeitern verbunden. Aus diesem Grund sollen im Folgenden verschiedene Aspekte der Entstehung, des Aufbaus, der Funktion und der Verfolgungsmaßnahmen der Geheimen Staatspolizei Kassel erläutert werden. Während die bisherigen regionalen Beiträge bestimmte Phasen und einzelne Berei- che der Gestapostelle Kassel näher untersuchten,1 soll hier der Versuch gemacht wer- den, einen knappen Überblick über die Geschichte der Geheimen Staatspolizeistelle Kassel von 1933 bis zum Zweiten Weltkrieg zu geben. Selbstverständlich können die verschiedenen genannten Aspekte dabei nur kurz beleuchtet werden. Bevor jedoch auf die Entstehung der Geheimen Staatspolizeistelle Kassel eingegangen wird, soll zunächst ein Blick auf die Entstehungsgeschichte der Geheimen Staatspolizei geworfen werden. 1 Siehe hierzu u.a. Jörg Kammler: Nationalsozialistische Machtergreifung und Gestapo am Beispiel der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel, in: Eike Hennig (Hrgs.): Hessen unterm Hakenkreuz, Frankfurt/Main 1983, S. 506-535; Ders. / Dietfrid Krause- Vilmar (Hrsg.): Volksgemeinschaft und Volksfeinde. Kassel 1933-1945. Eine Dokumenta- tion, Band 1, Kassel 1984, S. 274-297; Thomas Klein (Hrsg.): Die Lageberichte der Ge- heimen Staatspolizei über die Provinz Hessen-Nassau 1933-1936, Teil I: A und B sowie Teil II: C. Mit ergänzenden Materialien herausgegeben, eingeleitet und erläutert von Tho- mas Klein, Köln und Wien 1986; Dietfrid Krause-Vilmar: Zur Rolle der Geheimen Staats- polizei Kassel im Krieg (1940-1945), in: Rundbrief des Fördervereins der Gedenkstätte Breitenau, Nr. 12, Kassel 1993, S. 48-60; Ders. Zur Typik des Terrors gegen ausländische Zwangsarbeiter im Bereich des Rüstungskommandos Kassel (1940-1945), in: Hanno Schmitt und Jörn Garber (Hrsg.): Die bürgerliche Gesellschaft zwischen Demokratie und Diktatur. Festschrift zum 65. Geburtstag von Prof. Dr. Walter Grab, Marburg 1985, S. 193- 207. 35 Die Gestapo war keine völlige Neuschöpfung der Nationalsozialisten, sondern sie ent- stand durch die Umgestaltung der Politischen Polizei der Weimarer Republik. Aus die- sem Grund soll die Preußische Politische Polizei kurz erläutert werden. 2.1.1. Die Preußische Politische Polizei der Weimarer Republik Die Preußische Politische Polizei war kurz nach der Novemberrevolution von 1918 ent- standen - unter dem sozialdemokratischen Berliner Polizeipräsidenten Eugen Ernst - als Abteilung 1, später 1 A, des Polizeipräsidiums Berlin. Im Grund war sie Nachfolger der „verhaßten kaiserlichen Geheim- oder Politischen Polizei”.2 Von dort aus - vom Berli- ner Polizeipräsidium - koordinierte sie die Aufgaben der Politischen Polizei in ganz Preußen. Im Jahre 1928 war diese Politische Abteilung I zur zentralen preußischen Nachrichtensammelstelle für politisch-polizeiliche Delikte gemacht und eine einheitli- che Organisationsstruktur für ganz Preußen eingeführt worden. Das Innenministerium ordnete die Errichtung eigener Abteilungen für die Politische Polizei in allen staatlichen Polizeipräsidien und -direktorien an und legte deren Gliederung und Zuständigkeit ge- nau fest. Sie waren den einzelnen Regierungsbezirken angegliedert und unterstanden den Regierungspräsidenten, die ihrerseits politische Sachbearbeiter hatten. Entspre- chend wurden solche Politischen Abteilungen, mit der Bezeichnung „1A“, im Kasseler Polizeipräsidium und in der Hanauer Polizeidirektion eingerichtet. Die Aufgaben der Preußischen Politischen Polizei bestanden im wesentlichen in der ,Beobachtung und Vorbeugung’ sowie in der ,Vorbereitung und Unterstützung der Strafverfolgung aller strafbaren Handlungen mit politischem Einschlag’, d.h. konkret vor allem von Hoch- und Landesverrat, von Verstößen gegen das Vereins- und Pressegesetz sowie von Waf- fen- und Sprengstoffdelikten.3 Um diese Aufgaben erfüllen zu können, stattete das preußische Innenministerium die Politische Polizei mit Verwaltungs- , Strafverfolgungs- und nachrichtendienstlichen Kompetenzen aus, drei Funktionen, die heute nicht nur begrifflich klar unterschieden, sondern teilweise auch organisatorisch getrennt werden: 2 Johannes Tuchel, Reinold Schattenfroh: Zentrale des Terrors, Prinz-Albrecht-Str. 8. Das Hauptquartier der Gestapo, Berlin 1987, S.37 3 Runderlass des PMdI, zitiert in Christoph Graf: Kontinuitäten und Brüche. Von der Politi- schen Polizei der Weimarer Republik zur Geheimen Staatspolizei, in: Paul / Mallmann, Die Gestapo, S. 73-83, hier S. 74. 36 · Zu den Verwaltungskompetenzen gehörte, dass die Politische Polizei administrative Verbote und sonstige Eingriffe vornehmen konnte, z.B. Versammlungs- und Uni- formverbote, Kontrolle der Satzungen politischer Vereine etc. · Die Strafverfolgungskompetenz bezog sich auf die Fälle der so genannten „Politi- schen Kriminalität”. Dabei handelte es sich um Straftaten gegen den Bestand des Staates oder auch allgemeine Straftaten, wie Körperverletzung oder Beleidigung, wenn sie aus politischen Motiven begangen wurden. So wurden am Ende der Wei- marer Republik bei der Politischen Polizei im Berliner Polizeipräsidium täglich rund 80 Festgenommene eingeliefert - aber auch für sie galten rechtsstaatlich Garantien. · Die nachrichtendienstliche Kompetenz bestand darin, systematisch Informationen über staatsfeindliche Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten. Heute ist dieses Aufgabe von der Polizei getrennt und dem „Verfassungsschutz” übertragen. Es wurden Reden, Presseveröffentlichungen und Versammlungsberichte ausgewertet, amtliche Informationen gesammelt, verdeckt Personen und Organisationen obser- viert, und es wurde auch versucht, Spitzel und V-Leute anzusetzen.4 Neben dieser besonderen Funktion für ganz Preußen diente die Abteilung I A des Berli- ner Polizeipräsidiums auf der Basis von Vereinbarungen auch als Zentrale für den poli- tischen Nachrichtendienst und für den Erkennungsdienst der Spionagebekämpfung des ganzen Reiches. Etwa 90 Prozent der Beamten der Politischen Polizei gehörten den Kriminalsekretär- bzw. den Kriminalkommissar-Laufbahnen an, und nur 10 Prozent den verwaltungspoli- zeilichen Beamten. Dennoch ordnete das preußische Innenministerium die Politische Polizei eindeutig der Verwaltungspolizei zu. Es gab Verwaltungsdezernate mit Verwal- tungsbeamten an der Spitze, und im Außendienst, der „Exekutive“, waren weisungsge- bundene Kriminalpolizeibeamte tätig.5 Ein beträchtlicher Teil der Beamten und Ange- stellten des kaiserlichen Vorläufers wurde in die Nachfolgebehörde übernommen, von denen viele der Republik skeptisch bis ablehnend gegenüberstanden. Die Preußische Politische Polizei in der Weimarer Republik bestand 1927 im Wesentlichen aus rund 300 Innen- und vor allem Außendienstmitarbeitern der Abteilung I des Polizeipräsidi- ums Berlin. Dazu kamen mindestens genauso viele Beamte und Angestellte in den ent- sprechenden politischen Abteilungen der staatlichen Polizeiverwaltungen in der Pro- 4 Tuchel / Schattenfroh, Zentrale, S. 41 ff. 5 Ebenda, S. 45. 37 vinz.6 In Kassel waren schon im Zuge des so genannten „Preußenschlages” vom 20.7.1932, der Absetzung der SPD-geführten Regierung in Preußen durch Reichskanzler von Pa- pen, aus einigen wichtigen Ämtern sozialdemokratische Amtsinhaber abgesetzt und durch konservative ersetzt worden. So war in Kassel der sozialdemokratische Polizei- präsident Dr. Adolf Hohenstein durch den konservativen Düsseldorfer Regierungsrat Wolf Dietrich von Kottwitz ausgetauscht worden. Auch der Polizeivizepräsident, der sozialdemokratische Regierungsrat Schöny, musste gehen und wurde durch den Regie- rungsrat Dr. Mergenthaler ersetzt. Dies hatte auch Auswirkungen auf die Politische Po- lizei, die ihren Sitz im Polizeipräsidium am Königstor mit der Abtlg. 1 A hatte. Nach- dem sie bis dahin neben der radikalen Linken auch die NSDAP überwacht hatte, rückte nun ins Zentrum ihrer Aktivität die Überwachung der KPD, SPD und der Gewerkschaf- ten. Über die Kommunisten wurden umgehend genaue Verzeichnisse erstellt. Sie ent- hielten die Personaldaten sämtlicher Funktionäre bis zur kleinsten dörflichen Organisa- tion, und diese Informationen wiederum dienten nach der Machtübernahme der Gestapo zur Verhaftung von politischen Gegnern im gesamten Regierungsbezirk Kassel.7 2.1.2. Die Gründung des Geheimen Staatspolizeiamtes und die Verschmelzung mit der SS Unmittelbar nach der Machtergreifung war es eines der ersten Ziele des NS-Staates, eine in ihrem Sinne „schlagkräftige” Politische Polizei aufzubauen, ein staatliches In- strument zur Überwachung und Verfolgung aller Gegner des neuen Staates - um da- durch eine langfristige Herrschaftssicherung zu schaffen. Zu diesem Zwecke wurde die bereits bestehende Politische Polizei benutzt und umstrukturiert. In Preußen errichtete Hermann Göring, zunächst kommissarischer Innenminister, dann preußischer Minister- präsident, am 26. April 1933 das ‚Geheime Staatspolizeiamt’, das als Zentralstelle für neu zu schaffende Staatspolizeistellen dienen sollte. Seinen Dienstsitz hatte das Gehei- me Staatspolizeiamt ab Anfang Mai 1933 in der Prinz-Albrecht-Straße 8 in Berlin. Von hier aus erfolgte die Errichtung der Staatspolizeistellen in allen preußischen Regie- 6 Graf, Kontinuitäten, S. 75. 7 Kammler, Nationalsozialistische Machtergreifung, S. 509. 38 rungsbezirken.8 Unter Göring, dem von ihm eingesetzten Leiter des Geheimen Staatspolizeiamtes Diehls und schließlich unter Himmler und Heydrich wurde die Politische Polizei aus der Zuständigkeit der Regierungspräsidenten herausgelöst, aus dem Zusammenhang der allgemeinen Polizeiverwaltung getrennt und unter der neuen Bezeichnung „Geheime Staatspolizei” unmittelbar dem Geheimen Staatspolizeiamt als Zentrale unterstellt. Die Geheime Staatspolizei wurde eine eigenständige Behörde mit etwa zunächst 34 Staats- polizeistellen in den einzelnen Regierungsbezirken in Preußen.9 Mit der Herauslösung der Politischen Polizei aus der Zuständigkeit der Regierungs- präsidenten wurde ein Prozess der Entstaatlichung, wie Buchheim es nennt, vorange- trieben, um die Geheime Staatspolizei zu einem Instrument der „Führerexekutive“ zu machen, die unmittelbar mit der SS verbunden war. Die Gestapo und letztendlich die gesamte Polizei sollte nicht mehr auf der Grundlage von staatlichen Normen und Geset- zen agieren, sondern in ihrem Handeln den „außernormativen Führerwillen“ – vielleicht könnte man auch sagen, das nationalsozialistische Weltbild: die Sicherung der Macht, Bevölkerungspolitik und Rassismus, Besatzungspolitik, Verfolgung aller tatsächlichen und angeblichen Gegner des Regimes etc. – durchsetzen und verwirklichen. Die Gesta- po und SS hatten somit auch den Anspruch, die Gesellschaft entsprechend den NS- Normen zu formen. Die Maßnahmen dafür sollten nicht statisch festgelegt, sondern den jeweiligen Situationen angepasst werden .Die alte staatliche Bürokratie (der „Normen- staat“) wurde in diesem Prozess mehr und mehr auf die rein technischen Durchfüh- rungsmaßnahmen (eines neuen nationalsozialistisch orientierten „Maßnahmenstaates“) verwiesen. Um diesen „außernormativen Führerwillen“ durchzusetzen, wurde die Ges- tapo und schließlich auch die gesamte Polizei nicht nur von SS-Angehörigen geleitet, sondern auch von Anfang an durch SS-Mitglieder ergänzt und durchsetzt. „Als Führer- exekutive das eigentliche, adäquate Werkzeug der Führergewalt gewesen zu sein,“ schreibt Buchheim, „darin besteht die historische Bedeutung der SS.“10 Im April 1934 wurde Heinrich Himmler von Göring zum Inspekteur und stellvertre- tenden Chef der Geheimen Staatspolizei ernannt und bestimmte daraufhin Reinhard 8 Johannes Tuchel: Gestapa und Reichssicherheitshauptamt. Die Berliner Zentralinstitutio- nen der Gestapo, in: Paul / Mallmann, Die Gestapo, S. 84-100, hier S. 84 ff. 9 Reinhard Rürup (Hrsg.): Topographie des Terrors. Gestapo, SS und Reichssicherheits- hauptamt auf dem “Prinz-Albrecht-Gelände”. Eine Dokumentation, Berlin 1987, S. 55. 10 Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument. Befehl und Gehorsam, in: Anatomie des SS-Staates, Band 1, Hrsg. v. Hans Buchheim, Martin Broszat, Hans-Adolf Jacobsen und Helmut Krausnick, 2. Auflage, München 1979, S. 28 f. 39 Heydrich zum Leiter des Geheimen Staatspolizeiamtes. Bereits einen Monat später ko- ordinierte Himmler die Arbeit der gesamten Politischen Polizei Deutschlands. Zu den Aufgaben der Geheimen Staatspolizei heißt es in dem „Gesetz über die Ge- heime Staatspolizei vom 10. Februar 1936“ u.a., dass sie alle staatsgefährlichen Bestre- bungen im gesamten Staatsgebiet zu erforschen und zu bekämpfen, das Ergebnis der Erhebungen zu sammeln und auszuwerten, die Staatsregierung zu unterrichten und die übrigen Behörden über wichtige Feststellungen auf dem laufenden zu halten und mit Anregungen zu versehen habe. Diese Aufgaben werden von Staatspolizeistellen für die einzelnen Landesbezirke wahrgenommen und von den Kreis- und Ortspolizeibehörden als „Hilfsorgane der Staatspolizeistellen“ durchgeführt. Dadurch wurde sichergestellt, dass die Gestapo flächendeckend durch die gesamte Polizei unterstützt wurde. Das Ge- setz endete damit, dass die Verfügungen und Angelegenheiten der Geheimen Staatspo- lizei nicht der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliegen.11 Obwohl es sich, streng genommen, um ein preußisches Gesetz handelte, regelte es aber in der Pra- xis, durch die besondere Funktion Himmlers, die Arbeit der Gestapo im gesamten Reichsgebiet. Der Jurist Dr. Werner Best, der 1933 als Staatskommissar der hessischen Polizei das erste hessische Konzentrationslager in Osthofen einrichten ließ und später maßgeblich am Aufbau der Gestapo beteiligt war,12 schrieb im April 1936 als Regierungsdirektor im Geheimen Staatspolizeiamt in der Zeitschrift „Deutsches Recht“ einen Beitrag über „Die Geheime Staatspolizei“ und insbesondere über das Gesetz vom 10. Februar 1936.13 Bevor Best näher auf das Gesetz einging, betonte er ausdrücklich – im Text durch Fettdruck hervorgehoben – dass durch die besondere Funktion Himmlers und des Geheimen Staatspolizeiamtes als dessen Zentralbehörde in der Praxis bereits eine Vereinheitlichung der Arbeit der Gestapo auf Reichsebene bestehe: „Indem der Reichsführer SS Himmler nunmehr als stellvertretender Chef der Preußi- schen Geheimen Staatspolizei und zugleich als politischer Polizeikommandeur der au- ßerpreußischen Länder die Führung der gesamten politisch-polizeilichen Arbeit im Reichsgebiet in seiner Hand vereinigt, indem von dem Geheimen Staatspolizeiamt in Berlin als seiner Zentralbehörde Richtlinien und Weisungen an alle politisch- 11 Gesetz über die Geheime Staatspolizei vom 10. Februar 1936, zitiert in: Rürup, Topogra- phie, S.58. 12 Vgl. Ulrich Herbert: Best. Biographische Studien über Radikalisierung, Weltanschauung und Vernunft 1903-1989, 3. Auflage, Bonn 1996, S. 123-127 und S. 147 ff. 13 Werner Best: Die Geheime Staatspolizei, in: Deutsches Recht, 6. Jg., Heft 7/8, Berlin 15. April 1936, S. 125-128. 40 polizeilichen Dienststellen im Reichsgebiet gegeben werden, ist – wenn auch nicht or- ganisatorisch und haushaltsmäßig – wenigstens in der Praxis eine annähernd befriedi- gende Vereinheitlichung in der Ausübung der politischen Polizei im Reichsgebiet durchgeführt.“14 Im Juni 1936 wurde Himmler schließlich zum „Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei“ ernannt, und damit war, wie Buchheim schreibt, der wichtigste Schritt auf dem Wege der Umwandlung der deutschen Polizei in ein Instrument der Führergewalt getan. Denn nicht nur die Gestapo, sondern die gesamte deutsche Polizei war dadurch mit der SS „verklammert“, was auf eine Entstaatlichung der Polizei abziel- te, indem sie der staatlichen Verfügungsgewalt entzogen und in den Zuständigkeitsbe- reich des Reichsführers SS integriert wurde.15 14 Ebenda, S. 127. 15 Buchheim, Die SS, S. 49. 41 2.2. Entstehung und Aufbau der Geheimen Staatspolizeistelle Kassel 2.2.1. Machtergreifung in Kassel und Umstrukturierung der Polizei Nach der Machtergreifung und der „Reichstagsbrandverordnung” (Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933) setzten auch in Kassel Massenverhaftungen von Politischen Gegnern ein. Auf der Grundlage der Informationen der Politischen Po- lizei der Weimarer Republik wurden Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerk- schafter in Kassel und im gesamten Regierungsbezirk von SA- und SS-Männern aus ihren Wohnungen, Häusern und Arbeitsstätten geholt, durch die Gegend geführt, in Prügelkellern und so genannten Schutzhaftstätten misshandelt und ins Polizeigefängnis, in das Untersuchungsgefängnis an der Leipziger Straße 11 (die so genannte „Elwe“) oder ins Zuchthaus Wehlheiden eingesperrt. Die Presse von SPD und KPD wurde ver- boten, ihr Propagandamaterial beschlagnahmt und Demonstrationen und Versammlun- gen untersagt.1 Unter den Verfolgten waren auch Juden – und bei dem ersten Ermorde- ten handelte es sich um den jüdischen Rechtsanwalt Dr. Max Plaut. SA-Männer hatten ihn im März 1933 im Keller der Bürgersäle so schwer misshandelt, dass er 10 Tage spä- ter an den Folgen starb.2 Parallel dazu wurden demokratische Vertreter aus wichtigen Positionen entlassen und diese mit Personen besetzt, die, wenn sie schon keine NSDAP-Mitglieder waren, so doch zumindest das NS-Regime stützen. Am 17. Februar 1933 wurde der demokrati- sche Regierungspräsident Dr. Ferdinand Friedensburg in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Sein Nachfolger wurde Erich Gustav Gilbertz Konrad von Monbart.3 Er wurde am 13.8.1881 als Sohn eines preußischen Generalleutnants in Minden geboren, evange- lisch getauft und hatte Rechtswissenschaften studiert. Monbart behielt sein Amt bis zum Juli 1944, als der Regierungsbezirk in seinen Grenzen verändert und eine Verwaltungs- reform durchgeführt wurde.4 Auch die Leitung der Kasseler Polizei wurde ausgewechselt. Neuer Kasseler Polizei- präsident wurde der SA-Gruppenführer Hauptmann a.D. Friedrich (Fritz) Pfeffer von 1 Kammler, Machtergreifung und Gestapo, S. 509. 2 Vgl. Jörg Kammler, Dietfrid Krause-Vilmar (Hrsg.): Volksgemeinschaft und Volksfeinde. Kassel 1933-1945, Band 1, Eine Dokumentation, Fuldabrück 1984, S. 230 ff. 3 Vgl. Klein, Lageberichte I, S. 3. 4 Vgl. ebenda, S. 16. 42 Salomon.5 Er wurde am 19.5.1892 in Charlottenburg als Sohn eines damaligen Regie- rungsrates im Ministerium des Innern geboren. Nach dem Besuch eines humanistischen Gymnasiums wurde er 1912 Leutnant im Infanterieregiment 13 in Münster. Im ersten Weltkrieg erhielt Pfeffer von Salomon zahlreiche Kriegsauszeichnungen und kehrte als Kriegsversehrter zurück. Am 1.3. 1928 trat er in die NSDAP ein und 1929 in die SA. 1931 wurde er als SA-Gruppenführer Stabsführer des Generalinspekteurs der SA und SS in Kassel. Im April 1933 wurde er zum Polizeipräsidenten in Kassel ernannt und war bis 1936 dort tätig.6 Polizeivizepräsident wurde Regierungsrat Dr. Walter Lindenborn, der seit 1928 beim Polizeipräsidium von Berlin und seit 1932 im preußischen Innenmi- nisterium tätig war. Noch bevor Pfeffer von Salomon neuer Polizeipräsident wurde, veranlasste der noch amtierende Polizeipräsident Wolf Dietrich von Kottwitz die Ver- setzung von fünf Polizei- bzw. Kriminalbeamten, die der SPD angehörten oder ihr nahe standen, in andere Abteilungen. Auch in den politischen Abteilungen beim Staatlichen Polizeidirektor in Hanau wurde ähnlich verfahren.7 2.2.2. Die Gründung und Einrichtung der Staatspolizeistelle Kassel Am 2. Mai 1933 fand im Dienstzimmer des Kasseler Regierungspräsidenten die Grün- dung der Staatspolizeistelle Kassel statt. Leiter der Gestapostelle, die – wie zuvor die Politische Polizei – im Polizeipräsidium am Königstor eingerichtet wurde, waren zu- nächst die Regierungsräte Dr. Elze und Dr. Walter Lindenborn. Am 14. Juli 1933 wurde dem Polizeipräsidenten Pfeffer von Salomon vom Regierungspräsidenten zusätzlich die Leitung der Staatspolizeistelle übertragen, und Lindenborn wurde zu seinem Stellvertre- ter ernannt. Dezernent der Staatspolizeistelle Kassel wurde Dr. jur. Ferdinand Oskar Hütteroth. Mit der Ernennung hatte Pfeffer von Salomon sowohl die Position des Poli- zeipräsidenten als auch die des Gestapostellenleiters inne.8 Die Gründe für diesen Schritt lagen offenbar darin, dass es Schwierigkeiten mit der SA und der SS gab, die nicht akzeptieren wollten, dass die Staatspolizeistelle von einem Regierungsrat und nicht von einem Mann ihresgleichen, wie es der Polizeipräsident als SA-Gruppenführer verkörperte, geleitet wurde. So heißt es in einem Vermerk Monbarts über die vorgesehene Regelung, dass sie „besonders geeignet sein (dürfte), Verhandlun- 5 Vgl. ebenda, S. 5. 6 Vgl. ebenda, S. 20 f. 7 Vgl. ebenda, S. 4 ff. 8 Vgl. ebenda, S. 10 ff. 43 gen mit der SA und SS aus dem Bereich der politischen Polizei in einfachster und schnellster Weise zu führen”.9 Der bereits angesprochene Herauslösungsprozess der Staatspolizei aus ihrem bisherigen Zusammenhang mit den Bezirksregierungen und die Verbindung mit der SS wurden durch diesen Schritt in Kassel schon sehr frühzeitig ge- tätigt. In Hanau wurde am 16.7.1934 eine Nebenstelle der Staatspolizeistelle Kassel unter dem dortigen Staatlichen Polizeidirektor, Landrat und Kreisleiter Löser, eingerich- tet.10 2.2.3. Zum Führungspersonal der Gestapostelle Kassel Bei den Leitern der Kasseler Gestapostelle handelte es sich durchweg um Personen mit einem ausgesprochen hohen Bildungsniveau, die überwiegend aus bürgerlichen Famili- en stammten. So war der Kasseler Polizeipräsident und Leiter der Gestapo-Stelle Pfeffer von Salomon Sohn eines ehem. Regierungsrates im Ministerium des Innern und hatte, wie schon oben erwähnt, ein humanistisches Gymnasium besucht. Sein Stellvertreter, Dr. jur. Walter Adolf Wilhelm Lindenborn, der 1900 in Gießen als Sohn eines Apothe- kers geboren wurde, hatte ebenfalls ein Gymnasium besucht, Jura studiert und später in Marburg promoviert.11 Auch dessen Stellvertreter und spätere Dezernent der Staatspoli- zeistelle Kassel Dr. jur. Ferdinand Oskar Hütteroth, der 1902 in Wasenberg geboren wurde, stammte als Sohn des Treysaer Pfarrers Oskar Hütteroth aus einer gutbürgerli- chen Familie. Ferdinand Hütteroth hatte Ostern 1921 am Realgymnasium in Berlin- Groß-Lichterfelde das Abitur bestanden und anschließend in Marburg (nach einem zu- nächst begonnenen Studium der Philosophie und Theologie) Rechtswissenschaften stu- diert. 1927 promovierte er in Marburg mit einer Arbeit im Öffentlichen Recht zum Dok- tor der Rechtswissenschaften. Im Mai 1933 trat Hütteroth in die NSDAP ein und war ab November 1933 Mitglied der SS.12 Dieses hohe Ausbildungsniveau setzt sich auch bei den späteren Leitern und z.T. auch stellvertretenden Leitern und Abteilungsleitern bis hin zu einigen Referatsleitern der Gestapostelle Kassel fort. So waren alle folgenden Leiter der Staatspolizeistelle 9 Ebenda, S. 12 f. 10 Vgl. ebenda, S. 11. Während des Krieges befand sich die Außendienststelle Hanau der Staatspolizeistelle Kassel in Hanau am Paradeplatz 2; Siehe Schreiben der Außendienst- stelle Hanau vom 10. Juni 1941 in der Schutzhaftakte von Maciej W., Archiv des LWV- Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7320. 11 Vgl. Klein, Lageberichte I, S. 22. 12 Vgl. ebenda, S. 22 ff. 44 Kassel mindestens Regierungsräte. Günther Herrmann (Jg. 1908), der die Staatspolizei- stelle Kassel von 1936 bis 1939 leitete, war Regierungsrat und SS-Untersturmführer.13 Sein Nachfolger, Rudolf Korndörfer, der die Gestapostelle von Juli 1939 bis September 1941 leitete, war Regierungsrat und SS-Sturmbannführer. Er wurde am 20. Juni 1906 in Reichenbach/Sachsen als Sohn eines Kaufmanns geboren. Nach dem Abitur auf dem Realgymnasium in Reichenbach studierte er an der Universität in Leipzig Rechtswis- senschaften und beendete das Studium 1929 mit der ersten juristischen Staatsprüfung. 1933 legte er die zweite juristische Staatsprüfung in Dresden ab und war dann bei einem Rechtsanwalt und bei der Staatsanwaltschaft beschäftigt. Im April 1935 ging Korndör- fer hauptamtlich zum SD-Oberabschnitt Elbe in Dresden, wo er bereits seit Ende 1933 ehrenamtlich tätig war. Anfang November 1937 ging Rudolf Korndörfer vom SD in Dresden als Assessor zum Geheimen Staatspolizeiamt nach Berlin. In die NSDAP war er am 1. Mai 1933 und in die SS am 1. Februar 1934 eingetreten. Am 9. November 1938 wurde er zum SS-Obersturmführer, am 30. Januar 1939 zum SS-Hauptsturmführer und am 10. September 1939 zum SS-Sturmbannführer ernannt. Als religiöses Bekennt- nis ist in Korndörfers SS-Stammkarten Abschrift „gottgläubig“ eingetragen. Nachdem er die Gestapostelle Kassel von Juli 1939 bis September 1941 geleitet hatte, wurde er als Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD nach Metz versetzt und leitete dort ein Einsatzkommando. Spätestens im Oktober 1942 war Korndörfer bei der Gestapoleit- stelle Berlin tätig und gehörte schließlich Ende 1944 der Einsatzgruppe Kroatien in Agram an, wo er im November 1944 zum Oberregierungsrat ernannt und im Dezember 1944 von Himmler mit dem Kriegsverdienstkreuz 1. Klasse mit Schwertern ausgezeich- net wurde.14 Dr. Karl Lüdcke, der die Gestapostelle Kassel von September 1941 bis Juli 1943 lei- tete, war Regierungs- und Kriminalrat und hatte außerdem in Staatswissenschaften promoviert. Er wurde am 11. März 1897 in Berlin geboren und evangelisch getauft. Nachdem er in Berlin die Königstädtische Oberrealschule bis zur Obersekunda besucht 13 Günther Herrmann, geb. 1908, Jurist, NSDAP seit 1933, 1935 stellvertretender Leiter der Stapo-Stelle Kiel, 1938 Leiter der Stapo-Stelle Kassel, 1938 Österreich, 1939 Leiter der Stapo-Stelle Brünn, 1941, Leiter der Führerschule der Sicherheitspolizei (Sipo) in Berlin- Charlottenburg, 1941 Leiter des SK 4b der EG C in der Sowjetunion, 1942/43 Leiter der EG D im Kaukasus, 1943-1945 Leiter der EG E in Kroatien, aus: Oldrich Sládek: Stand- recht und Standgericht. Die Gestapo in Böhmen und Mähren, in: Gerhard Paul, Klaus- Michael Mallmann (Hrsg.): Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg. „Heimatfront“ und besetz- tes Europa, Darmstadt 2000, S. 317-339, hier S. 322 f. 14 BArch (ehemals BDC), SS-Führer-Personalakten, Filmrolle 202-A, Korndörfer, Rudolf, Lebenslauf Korndörfers vom 10.10.1938. 45 hatte, meldete er sich im August 1914 freiwillig zum Kriegseinsatz. Im Oktober wurde er am linken Arm so schwer verwundet, dass er Ende 1916 als dienstunfähig aus dem Heer entlassen wurde. Lüdcke bereitete sich daraufhin auf die Reifeprüfung vor und studierte nach dem Abitur an den Universitäten Berlin und Würzburg Staatswissen- schaften und Geschichte. 1927, nachdem er bereits seit sechs Jahren beim Polizeipräsi- dium in Berlin in der Kriminalpolizei tätig war, promovierte Lüdcke an der Universität Würzburg zum Doktor der Staatswissenschaften. Im Gegensatz zu den vorhergehenden Leitern der Gestapostelle Kassel, die bereits vor dem Krieg der Gestapo angehörten, kam Lüdcke aus der Kriminalpolizei und war bis zum Frühjahr 1940 zunächst beim Preußischen Landeskriminalpolizeiamt und anschließend beim Reichskriminalpolizei- amt tätig. Seine Aufgabengebiete waren Ermittlungen in Bezug auf Einbruch, Diebstahl, unzüchtige Schriften, Mädchenhandel und Kuppelei sowie Mord. Im Mai 1933 wurde Lüdcke in die NSDAP und im Mai 1938 in die SS aufgenommen. Seit November 1938 trug er den Rang eines SS-Sturmbannführers. Im Februar 1940 ging Lüdcke für einen Monat an das Reichssicherheitshauptamt, Amt IV (Gegnererforschung und – bekämpfung, identisch mit dem Geheimen Staatspolizeiamt15), wo er auf seine zukünf- tige Rolle als Gestapostellenleiter vorbereitet wurde. Kurz vorher, im Dezember 1939, war er zum Regierungs- und Kriminalrat befördert worden. Von März 1940 bis August 1941 war er dann Leiter der Staatspolizeistelle Hildesheim und von September 1941 bis Juli 1943 Leiter der Geheimen Staatspolizeistelle Kassel. Anschließend war SS- Sturmbannführer und Regierungsrat Dr. Karl Lüdcke bis August 1944 Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD in Chalons sur Marne.16 Nachfolger Lüdckes als Leiter der Gestapostelle Kassel von August 1943 bis Herbst 1944 wurde Oberregierungsrat und SS-Obersturmbannführer Dr. Max Nedwed. Ned- wed wurde am 22. Juni 1902 in Hallein/Österreich geboren. Nach dem Abitur studierte Max Nedwed Rechts- und Staatswissenschaften und schloss seine akademische Ausbil- dung mit der Promotion ab.17 In die NSDAP war Nedwed im Februar 1934 eingetreten, und in die SS war er im Dezember 1940 aufgenommen worden. Im Frühjahr 1941 be- 15 Vgl. Rürup, Topographie des Terrors, S. 78 f. 16 BArch (ehemals BDC), SS-Führer-Personalakten, Filmrolle 281 A, Lüdcke, Dr. Karl (un- ter Luedcke, Dr. Karl). Dr. Karl Lüdcke, geb. am 11.3.1897 in Berlin, wurde am 9.11.1938 zum SS-Sturmbannführer befördert (SS-Nr.: 290 820; NSDAP-Nr.: 3 472 238). Am 15. Ju- li 1943 wurde er mit einem Schreiben des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD, Ernst Kaltenbrunner, von der Gestapostelle Kassel als Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD nach Chalons sur Marne in Frankreich versetzt. 17 BArch (ehemals BDC), SS-Führer-Personalakten, Filmrolle 345-A, Nedwed, Dr. Max; vgl. auch: Kammler / Krause-Vilmar, Volksgemeinschaft, Band 1, S. 274. 46 fand er sich zu einem Auslandseinsatz in Italien; später noch in der Tschechoslowakei und im ehemaligen Jugoslawien. Wie aus einem Schriftwechsel hervorgeht, war Ned- wed im Jahre 1943 Leiter der Staatspolizeistelle Köslin. Für die Zeit von August 1943 bis Herbst 1944 wurde er dann als Leiter zur Gestapostelle Kassel versetzt. Von Kassel ging Nedwed zur Staatspolizeileitstelle Innsbruck.18 Der letzte Kasseler Gestapostellenleiter, Regierungsrat und SS-Sturmbannführer Franz Marmon, der die Gestapostelle von August 1944 bis zum Kriegsende leitete, hatte ebenfalls Rechtswissenschaften studiert.19 Hinzu kommt, dass alle, mit Ausnahme Pfef- fer von Salomons, der SS mit höheren Rängen angehörten und im Sicherheitsdienst tätig waren. Der Werdegang von Franz Marmon, des letzten Kasseler Gestapostellenleiters, soll hier auf der Grundlage der erhaltenen SS-Führer-Personalakten20 und eines späteren Urteils gegen ihn vor dem Kasseler Schwurgericht eingehender dargestellt werden.21 Er wurde am 11. Juni 1908 in Sigmaringen als Sohn einer Bildhauerfamilie geboren. Wie es in dem Urteil heißt, wuchs er in häuslich geordneten Verhältnissen auf und verbrach- te eine sorglose Jugendzeit. Nach 4-jährigem Besuch der Volksschule ging er auf das humanistische Gymnasium in Sigmaringen, wo er 1928 die Reifeprüfung mit gutem Erfolg ablegte. Ursprünglich hatte er danach die Absicht, die Offizierslaufbahn einzuschlagen. Maß- geblich „für seine Liebe zum Soldatenberuf“ sei seine Zugehörigkeit zur Deutschen 18 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 57, (Ermittlungsverfahren gegen Wiegand u.a.), Nedwed meldete sich demnach am 6.10.1944 nach Innsbruck ab. Vgl. hierzu auch BArch (ehemals BDC), SS-Führer-Personalakten, Filmrolle 345-A, Ned- wed, Dr. Max. Als Arbeitgeber ist darin die Staatspolizeileitstelle Innsbruck angegeben. 19 BArch (ehemals BDC), SS-Führer-Personalakten, Filmrolle 297-A, Marmon, Franz. Aus einem Schreiben des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD Kaltenbrunner vom 31.8.1944 an das RSHA geht hervor, daß Marmon mit Wirkung vom 16. August 1944 die Leitung der Staatspolizeistelle Kassel übertragen bekommen hat. Da Marmon später be- hauptete, dass er im Oktober 1944 nach Kassel gekommen sei und auch sein Vorgänger, Dr. Max Nedwed, sich erst am 6.10.1944 von Kassel nach Innsbruck abmeldete, könnte es sein, dass Marmon tatsächlich erst Anfang Oktober nach Kassel zog. Die offizielle Verset- zung Marmons von der Staatspolizeileitstelle München zur Staatspolizeistelle Kassel er- folgte erst zum 1. Januar 1945. 20 Vgl. ebenda. 21 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 1 und 2, hier Nr. 2 (Handakten), Blatt 118 f., Lebenslauf von Franz Marmon, enthalten im Urteil des Schwurgerichts beim Landgericht Kassel vom 5.2.1952, Blatt 118-135. Das Urteil mit dem Lebenslauf ist auch veröffentlicht in: Fritz Bauer u.a. (Red.), Justiz und NS-Verbrechen, Band 9, lfd. Nr. 308, S. 211 ff; Zum Werdegang Marmons vgl. auch Michael Jäger: Gestapomord in Kassel- Wehlheiden Karfreitag 1945. Erinnerung an ein vergessenes Verbrechen aus den letzten Tagen der NS-Herrschaft, Kassel 1987, S. 69-79. 47 Bismarckjugend22 gewesen, deren Ortsgruppe Sigmaringen er seit 1924 (ab dem Alter von 16 Jahren) angehörte. Ein Unglücksfall verhinderte jedoch diese Berufslaufbahn, und er begann an der Universität München Rechtswissenschaft zu studieren. 1930 setzte er das Studium an der Universität Frankfurt/Main fort. Dort gehörte er zunächst einer CV-Studentengruppe23 an, begann sich aber später, wie es in dem Urteil heißt, für die Ziele der NSDAP zu interessieren und begeistern. Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung trat er am 1. März 1933 in die NSDAP ein. Er habe dies als national gesinnter Deutscher für seine Pflicht gehalten. Außerdem trat er im Juni 1933 in die SS ein.24 Im Dezember 1933 legte Marmon in Frankfurt das Referendarexamen ab und begann den Vorbereitungsdienst für die große juristische Staatsprüfung beim Amtsgericht in Sigmaringen. Später setzte er diese beim Landgericht Frankfurt/Main und bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt/Main fort. Bei einem Wehrertüchtigungslehrgang be- kam er Kontakt zu Angehörigen des Sicherheitsdienstes, durch deren Vermittlung er im Januar 1936 seine Tätigkeit beim Sicherheits-Oberabschnitt Frankfurt/Main begann. Maßgeblich für seinen Beitritt zum Sicherheitsdienst seien neben seiner nationalsozia- listischen Überzeugung auch materielle Erwägungen gewesen. Kurz danach, am 1. Feb- ruar 1936, wurde Marmon beim Sicherheitshauptamt I in Berlin eingestellt und ließ sich zur Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes für die große juristische Staatsprüfung an das Kammergericht Berlin versetzen. 1938 wurde er durch Verfügung des Chefs der Sicher- heitspolizei und des Sicherheitsdienstes, Reinhard Heydrich, zum Hauptabteilungsleiter im Sicherheitshauptamt bestimmt. Marmon war damit in die Spitze der Verfolgungs- zentrale des NS-Staates aufgestiegen. Neben dieser hauptamtlichen Tätigkeit beim Si- cherheitsdienst setzte er seine juristische Ausbildung am Berliner Kammergericht fort und bestand am 4. Oktober 1938 die große juristische Staatsprüfung.25 22 Es handelte sich um den Bismarckbund der Deutschnationalen Volkspartei, der 1922 mit Sitz in Hamburg gegründet wurde und bereits 1931 etwa 42 000 Mitglieder in 800 Orts- gruppen hatte; seit 1925 wurde von dem Bismarckbund die Zeitschrift „Deutsches Echo“ herausgegeben, aus: Der Große Herder, Zweiter Band, Freiburg im Breisgau 1932, S. 827. 23 Es handelte sich dabei um eine Gruppe des Cartell-Verbandes der katholischen deutschen Studentenverbindungen, dem ältesten und größten katholischen Studentenverband. Er wurde 1856 gegründet und zu seinen Grundsätzen gehörten, wie es im Großen Herder von 1932 heißt: Religion, Wissenschaft, Freundschaft, Vaterlandsliebe, Sittlichkeit und Ver- werfung der Mensur. Siehe in: Der Große Herder, Dritter Band, Freiburg im Breisgau 1932, S. 554. 24 BArch (ehemals BDC), SS-Führer-Personalakten, Filmrolle 297-A, Marmon, Franz. 25 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr.2 (Handakten), Blatt 118, Rückseite und Blatt 119 (Lebenslauf von Franz Marmon). 48 1940 wurde Marmon als Probeassessor in den Staatsdienst übernommen und zur Staatspolizeileitstelle nach Prag versetzt und von dort zum Befehlshaber der Sicher- heitspolizei und des Sicherheitsdienstes abgeordnet. Nach einem dreimonatigen Einsatz in Polen, bei dem er sich offenbar „bewährt“ hatte, wurde er als Persönlicher Referent des Befehlshabers der Sicherheitspolizei eingesetzt.26 Gleichzeitig war er Verbin- dungsmann zum Reichsprotektor Böhmen und Mähren. Nach der Ernennung zum Re- gierungsassessor und Beförderung zum SS-Sturmbannführer kam Marmon Ende 1941 zur Staatspolizeileitstelle nach München, wo er 1941 zum Regierungsrat ernannt wurde. In München leitete Marmon von Herbst 1941 bis zum Frühjahr 1943 die Abteilung II (Exekutive). In diese Zeit fiel auch die Verfolgung und Verhaftung der Geschwister Scholl und weiteren Mitgliedern der Widerstandsgruppe der „Weißen Rose“. 1942 hat- ten sie begonnen, mit Flugblättern gegen den Terror des NS-Regimes zu demonstrieren und zur Jahreswende 1942/43 auch Kontakte zu anderen Widerstandsgruppen im Reichsgebiet aufgenommen. Am 18. Februar 1943 wurden Sophie und Hans Scholl in München verhaftet; verantwortlich für die Verhaftung und die anschließenden Verhöre war Franz Marmon als Leiter der Exekutivabteilung. Wie Marmon in einem Nach- kriegsprozess aussagte, habe ihn die ungebrochene Haltung der Geschwister Scholl und anderer Mitglieder der Gruppe tief beeindruckt, und er habe daraufhin versucht, aus der Gestapo entlassen zu werden, was für ihn zu einer Strafversetzung nach Jugoslawien geführt habe.27 Tatsächlich befand sich Marmon in der Zeit vom 1. März 1943 bis 1. April 1944 in Belgrad, wo er zum Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD ab- geordnet war.28 Er sei dort in staatspolizeilichem Einsatz tätig gewesen, der sich haupt- sächlich auf abwehrmäßige Aufgaben bezog.29 Britischen Unterlagen zufolge sei er au- ßerdem zum Chef aller Außendienststellen in Albanien bestimmt worden.30 Ob es sich tatsächlich um eine Strafversetzung Marmons gehandelt hat, ließ sich nicht klären. Ein 26 BArch (ehemals BDC), SS-Führer-Personalakten, Filmrolle 297-A, Marmon, Franz, Le- benslauf Marmons vom 25.8.1944. 27 Vater der Geschwister Scholl sagt aus. Vierter Tag im Marmon Prozeß soll Klarheit brin- gen über „Katastrophenerlaß“ und „Sonderbehandlung“, Hessische Nachrichten vom 1.2.1952; vgl. auch: Jäger, Gestapomord in Kassel-Wehlheiden, S. 76 f. 28 BArch (ehemals BDC), SS-Führer-Personalakten, Filmrolle 297-A, Marmon, Franz, Schreiben des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD vom 18. März 1944 an „SS- Sturmbannführer Regierungsrat Marmon beim Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD in Belgrad“ und Lebenslauf Marmons vom 25.8.1944. 29 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 2 (Handakten), Blatt 118 f. (Le- benslauf von Franz Marmon). 30 Vgl. Jäger, Michael: Gestapomord in Kassel-Wehlheiden Karfreitag 1945. Erinnerungen an ein vergessenes Verbrechen aus den letzten Tagen der NS-Herrschaft, Kassel 1987, S. 77. 49 „strenger Verweis wegen SS-widrigen Verhaltens“, der auf Marmons SS-Stammrolle eingetragen ist, bezieht sich allerdings eindeutig auf einen anderen Vorfall, bei dem Marmon einen SS-Untersturmführer als „Kriegsdienstverweigerer“ bezeichnet und da- mit beleidigt hatte.31 Am 1. April 1944 kehrte er nach München zurück und wurde dort zum stellvertretenden Leiter der Staatspolizeileitstelle ernannt. Am 16. August 1944 erfolgte durch den Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Ernst Kaltenbrunner, seine Versetzung als Leiter der Staatspolizeistelle nach Kassel,32 wo er durch den Leiter der Abteilung IV im Reichssi- cherheitshauptamt (RSHA), Heinrich Müller,33 persönlich in sein Amt eingeführt wur- de.34 Wahrscheinlich kannte Marmon Müller bereits aus seiner Zeit beim Sicherheits- hauptamt in Berlin, und die persönliche Amtseinführung macht deutlich, welche „Wert- schätzung“ ihm von Seiten des RSHA entgegengebracht wurde. Die geschilderte soziale Zusammensetzung der Gestapostellenleiter ist kein Zufall, sondern durchgängig auch in den anderen Gestapostellen zu finden. So hatten von sämt- lichen Leitern der 1938/39 im „Altreich“, in Österreich und in der besetzten Tschecho- slowakei existierenden Gestapostellen 95 Prozent die Hochschulreife (vor allem an hu- manistischen Gymnasien) erlangt, und 87 Prozent hatten nach dem Abitur ein Studium der Rechtswissenschaften absolviert.35 Noch deutlicher wird der Umstand des hohen Bildungsniveaus, wenn man berücksichtigt, dass in der Gesamtbevölkerung nur 5 Pro- 31 BArch (ehemals BDC), SS-Führer-Personalakten, Filmrolle 297-A, Marmon, Franz. In der SS-Führer-Personalakte von Franz Marmon ist ein längerer Schriftwechsel über diesen Vorfall enthalten. Gegen den strengen Verweis, der am 11. August 1944 gegen Marmon ausgesprochen wurde, legte Marmon am 25. August 1944 beim Inspekteur der Sicherheits- polizei und des SD in München Beschwerde ein. Die Beschwerde wurde jedoch Ende Sep- tember 1944 abgewiesen, als Marmon bereits die Leitung der Staatspolizeistelle Kassel übernommen hatte, und der „strenge Verweis“ wurde am 24.1.1945 in Marmons SS- Stammrolle eingetragen. Das Eintragungsdatum vom 24.1.45 befindet sich handschriftlich sowohl auf dem Verweis vom 11.8.1944 als auch auf der SS-Stammrolle. Die Vermutung Michael Jägers, dass der „strenge Verweis“ in Zusammenhang mit Marmons angeblichen Verhalten nach der Verhaftung der Geschwister Scholl stünde (Jäger, Gestapomord in Kassel-Wehlheiden, S. 76), trifft daher nicht zu. 32 BArch (ehemals BDC), SS-Führer-Personalakten, Filmrolle 297-A, Marmon, Franz. 33 Zu Heinrich Müller siehe: Andreas Seeger: „Gestapo-Müller“. Die Karriere eines Schreib- tischtäters, Berlin 1996; Ders.: Vom bayerischen ‚Systembeamten’ zum Chef der Gestapo. Zur Person und Tätigkeit Heinrich Müllers (1900-1945), in: Paul / Mallmann, die Gestapo, S. 255-267. 34 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 2, (Handakten), Blatt 118 f. (Le- benslauf von Franz Marmon im Urteil gegen ihn. Das gesamte Urteil umfasst die Blätter 118-135.). 35 Gerhard Paul: Ganz normale Akademiker. Eine Fallstudie zur regionalen staatspolizeili- chen Funktionselite, in: Gerhard Paul und Klaus-Michael Mallmann, Die Gestapo, S. 236- 254, hier S. 236 ff. 50 zent Abitur hatten, 13 Prozent einen Realschulabschluss und 82 Prozent sich mit Volks- schulbildung zufrieden geben mussten.36 Michael Wildt, der sich mit Führungseliten des Reichsicherheitshauptamtes (RSHA) beschäftigte, stellte einige Merkmale heraus, die durchaus auch auf mehrere der Kasse- ler Gestapostellenleiter, deren Stellvertreter und einige Referatsleiter zutreffen:37 · Die Jugendlichkeit des Führungspersonals: So gehörten über drei Viertel (77 Pro- zent) von ihnen dem Jahrgang 1900 und jünger an. 1939, bei der Gründung des RSHA, waren 90 Prozent des Führungskorps zwischen 20 und 45 Jahren alt.38 · Gute Ausbildung: Deutlich mehr als drei Viertel hatte das Abitur erworben, mehr als zwei Drittel hatten studiert und nahezu ein Drittel hatte einen Doktorgrad erwor- ben.39 · Rechter Radikalismus: die Hinwendung zum nationalsozialistischen Verfolgungs- apparat erfolgte keineswegs aus Opportunismus. Zahlreiche RSHA-Angehörige wa- ren bereits während ihrer Studienzeit und häufig schon vor 1933 aktive Mitglieder des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB). Was sie aus ih- rer Studentenzeit als politische Erfahrung mitnahmen, so Michael Wildt, waren 36 Jens Banach: Heydrichs Elite. Das Führerkorps der Sicherheitspolizei und des SD 1936- 1945, 3., durchgesehene und erweiterte Auflage, Paderborn u.a. 2002, S. 82. Banach be- zieht sich bei den Zahlenangaben auf Gunnar C. Boehnert: A Sociography of the SS Of- ficer Corps, 1925-1939, Ph. Diss., London 1977. 37 Michael Wildt: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheits- hauptamtes, 1. Auflage, Hamburg 2002. Die Merkmale treffen auch deshalb auf die Gesta- postellenleiter zu, weil einige von ihnen für kurze Zeit den Führungsmitgliedern des RSHA angehörten. Auch Jens Banach kommt in seiner Untersuchung über das Führerkorps der Sicherheitspolizei und des SD zu ähnlichen Ergebnissen, siehe Banach, Heydrichs Elite, ebenda. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt Banach auch bei der Untersuchung derjenigen Sicherheitspolizei- und SD-Führer, die als Inspekteure, Kommandeure und Befehlshaber eingesetzt waren, siehe: Jens Banach: Heydrichs Vertreter im Feld. Die Inspekteure, Kommandeure und Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD, in: Paul / Mallmann, Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg, S. 82-99, hier S. 87 ff. Zur Entwicklung der NS- Täterforschung siehe: Gerhard Paul: Von Psychopathen, Technokraten des Terrors und „ganz gewöhnlichen“ Deutschen. Die Täter der Shoah im Spiegel der Forschung, in: Ders.(Hrsg.): Die Täter der Shoah. Fanatische Nationalsozialisten oder ganz normale Deut- sche? Göttingen 2002, S. 13-90. 38 Wildt, Generation des Unbedingten, S. 45 sowie Fußnote 11. Banach kommt in seiner Un- tersuchungsgruppe auf 81 Prozent des Führungspersonals, das nach 1900 geboren ist, Ba- nach, Heydrichs Elite, S. 65. 39 Wildt, Generation des Unbedingten, S. 74. Banach kommt bei seiner Untersuchungsgrup- pe, die offenbar weiter gefasst ist, als die von Wildt, auf 64 Prozent Führungskräfte mit Abitur, vgl. Banach, Heydrichs Elite, S. 68. 51 „Aktivismus und antisemitische Militanz“.40 · Der Einstieg in Gestapo und SD wirkte auf junge Rechtsintellektuelle attraktiv, weil ihnen dort eine berufliche Karriere geboten wurden, die ihrer politischen Weltan- schauung entsprach und ihnen bereits in jungen Jahren Aufstiegschancen eröffnete, die ihnen – auch angesichts des Überangebots an jungen Juristen bis in die Mitte der dreißiger Jahre – kaum möglich gewesen wären.41 · Die ideologischen Elemente ihrer Weltanschauung waren weniger spezifische politi- sche Inhalte als vielmehr eine bestimmte Struktur politischen Denkens. Im Mittel- punkt stand dabei die Verbindung von „Führerschaft, Tat und Idee“. Die Politik, so Wildt, zielte immer auf Unbedingtheit, auf das Ganze und durfte nach dieser Vor- stellung weder einer regulierenden Norm noch irgendeinem Moralgesetz unterwor- fen sein.42 Dem entsprach auch die „Biologisierung des Sozialen“, nach der diejeni- gen, die den NS-Normen nicht entsprachen oder sich dem NS-Staat entgegenstell- ten, nicht mehr als Individuen angesehen wurden, sondern als „Zerstörungskeime“ des „deutschen Volkskörpers“. Um den „politischen Gesundheitszustand des deut- schen Volkskörpers“ zu erhalten, so Werner Best, sollten die „Zerstörungskeime (…) mit jedem geeigneten Mittel beseitigt“ werden.43 Der Rassismus der RSHA- Eliten entsprach daher nicht emotionalen Hassgefühlen, sondern der Überzeugung, an einem weltanschaulichen Kampf als geschichtlicher Aufgabe mitzuwirken.44 Stellvertretender Gestapostellenleiter, und somit Leiter der Exekutive, war zu Beginn des Zweiten Weltkrieges zunächst Regierungsassessor Hans Augustin. Er wurde am 11. September 1909 in Rastatt/Baden, als Sohn eines Regierungsoberinspektors geboren. 1928 legte er am Realgymnasium in Potsdam die Reifeprüfung ab und studierte an- schließend an der Universität Berlin Rechtswissenschaft. 1936 schloss er die Ausbil- 40 Wildt, Generation des Unbedingten, S. 81 ff., hier S. 88. Siehe auch bei Banach, Heydrichs Elite S. 73 ff. 41 Wildt, Generation des Unbedingten, S. 166 f. Siehe hierzu auch Banach, Heydrichs Elite, S. 281 ff. 42 Wildt, Generation des Unbedingten, S. 864. 43 Best, Die Geheime Staatspolizei, S. 126; Siehe auch: Wildt, Generation des Unbedingten, S. 234 f. Entsprechend der Vorstellung, dass es sich um einen „deutschen Volkskörper“ handelte, sah Reinhard Heydrich in den „Staatsfeinden“, zu denen er die „Juden, Kommunisten, Freimaurer und politischen Geistlichen“ zählte, vor allem „Volksfeinde“. Siehe: Reinhard Heydrich: Die Bekämpfung der Staatsfeinde, in: Deutsches Recht, Heft 7/8, 6. Jg., Berlin 14.4.1936, S. 121-123. 44 Vgl. Wildt, Generation des Unbedingten, S. 230 ff. Banach schreibt hierzu, dass die aktuel- le politische Schulung auf den angeblichen historischen und rassischen Grundlagen des gegenwärtigen „welthistorischen“ Kampfes beruhte, siehe Banach, Heydrichs Elite, S. 119. 52 dung mit der großen juristischen Staatsprüfung ab und ging im Sommer 1937 zur Ge- heimen Staatspolizei nach Breslau. Im Februar 1937 wurde er zur Staatspolizeistelle Kassel versetzt und war dort bis zum Frühjahr 1940 als stellvertretender Leiter tätig. In die NSDAP war Hans Augustin am 1.Mai 1933 eingetreten, und seine Aufnahme in die SS hatte er im Dezember 1938 beantragt. Aus den erhaltenen Unterlagen geht allerdings nicht hervor, welchen SS-Rang er später trug.45 Im April 1940 verließ er Kassel und ging nach Stettin.46 Über seine weitere Tätigkeit ist bisher nichts bekannt. Augustins Nachfolger wurde Kriminalrat und SS-Sturmbannführer Otto Altekrüger. Da er in Hinblick auf das Arbeitserziehungslager Breitenau von der Gründung im Mai 1940 bis Oktober 1943 eine besondere Funktion hatte, soll sein Lebenslauf ausführli- cher dargestellt werden. Altekrüger wurde am 4. Februar 1899 in Ilsenburg, Kreis Wer- nigerode, als Sohn eines Amtsekretärs geboren. Er ging zunächst bis zur Primareife zur Schule, trat dann aber im Sommer 1917 in die Armee ein. Nach dem Kriegsende war er von Februar bis September 1919 Mitglied eines Freikorps. Anschließend besuchte er in Berlin nochmals die Luisenstädtische Oberrealschule und schloss seine schulische Laufbahn Ende September 1921 mit dem Abitur ab. Sein Reifezeugnis war ausgespro- chen gut; so gab es fast kein Fach, in dem er schlechter als „gut“ bewertet worden war, die schriftliche Prüfungsarbeit hatte er mit „sehr gut“ bestanden, seine Klassenleistun- gen waren mit „sehr gut“ beurteilt worden und auch im Fach Religionslehre hatte er die Note „sehr gut“ erhalten. In den darauf folgenden Jahren studierte Otto Altekrüger bis 1928 an der Friedrich Wilhelms-Universität in Berlin Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre. Darüber hinaus studierte er zwei Semester Russisch und am En- de seines Studiums mehrere Semester Kriminalistik. Dies habe auch seiner persönlichen Neigung entsprochen, denn wie er in seinem Rasse- und Siedlungsfragebogen (zur Auf- nahme in die SS) 1941 angab, habe er Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre nur auf Druck seines Vaters hin studiert. Da er das juristische Staatsexamen nicht be- stand, trat er im Sommer 1928 – „entsprechend seiner Neigungen“ - in die Staatliche Kriminalpolizei in Berlin ein und legte im Sommer 1930 die Kriminalkommissars- Prüfung ab. Nachdem Altekrüger bereits von März 1931 bis August 1932 in der Politi- schen Polizei in Berlin gearbeitet hatte, wurde er nach der Machtübernahme wiederum zur Politischen Polizei versetzt und war dann bei den Staatspolizeistellen Bielefeld 45 BArch (ehemals BDC), RuS, Augustin, Hans. 46 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 57. Demzufolge meldete sich Augustin am 18.4.1940 nach Stettin ab. 53 (April 1933-1935), Kiel (1935-36) und Aachen (1936-39) tätig. Im April 1938 wurde Altekrüger zum Kriminalrat ernannt und kam dann im Juli 1939 zur Gestapostelle Kas- sel.47 Im Gegensatz zu vielen anderen Angehörigen der Gestapo, die oftmals schon früh- zeitig in die SS eingetreten waren, blieb Otto Altekrüger erstaunlich lange Mitglied in der SA. Er war ihr im November 1933 beigetreten und gehörte ihr auch noch - mit Un- terbrechung vom Februar 1936 bis Dezember 1937 – an, als er Anfang 1941 seine Auf- nahmeantrag in die SS stellte. In die NSDAP war Altekrüger erst am 1. Mai 1937 auf- genommen worden; allerdings war er bereits im Sommer 1932 in den Nationalsozialisti- schen Beamtenbund eingetreten.48 Nach seiner Aufnahme in die SS wurde im März 1941 vom damaligen Kasseler Gestapostellenleiter Rudolf Korndörfer die Beförderung Altekrügers zum SS-Hauptsturmführer vorgeschlagen. Offenbar gab es jedoch Proble- me mit der Beförderung, da Altekrüger, wie es heißt, „wegen Kreislaufstörungen bisher nicht in der Lage war, ein Sportabzeichen zu erwerben.“ Im April 1942 erfolgte dann jedoch seine Ernennung zum SS-Obersturmführer, im September 1942 zum SS- Hauptsturmführer und im November 1942 zum SS-Sturmbannführer.49 Otto Altekrüger hatte noch vor der NS-Zeit, im Juli 1930, in Berlin evangelisch kirchlich geheiratet und mit seiner Frau eine Tochter bekommen. Als diese eingeschult wurde, war Altekrüger Mitarbeiter bei der Gestapostellte Aachen und, wie aus seinem R.- und S.-Fragebogen hervorgeht, ehrenamtlich im Beirat der Stadt Aachen für das Schulwesen tätig.50 Der ehemalige Kriminalkommissar und SS-Obersturmführer Erich Wiegand von der Gesta- postelle Kassel sagte nach dem Krieg über Otto Altekrüger aus: „Altekrüger war ein Arbeitspferd. Er hatte auch studiert, und zwar Jura und Gemanistik. Er war pedantisch genau, wandte viel Zeit auch bei der Korrektur von Berichten auf und machte sich Ge- danken über die Kommasetzung. Er war auf der anderen Seite auch sehr explosiv, wäh- 47 BArch (ehemals BDC), RuS, Altekrüger, Lebenslauf von Altekrüger vom 4.1.1941. Seine Tätigkeit bei der Staatspolizeistelle Bielefeld, die eine Außenstelle in Detmold hatte, ist auch in der „Dienstaltersliste der höheren Kriminalbeamten“ verzeichnet, siehe: E. Eichler, Br. Freiberg, Th. Mommsen (Hrsg.): Dienstaltersliste der höheren Kriminalbeamten der staatlichen Polizeiverwaltungen und der Geheimen Staatspolizei Preußens, des Saarlandes und des Freistaates Danzig. Nach dem Stande vom 1. Juni 1935, Berlin 1935, S. 56. 48 Ebenda. 49 BArch (ehemals BDC), SS-O, Altekrüger, Otto. Die Ernennungen erfolgten jeweils an für die NS-Führung bedeutsamen Daten, und sollten dadurch offenbar diese Daten auch mit der Lebensgeschichte des einzelnen SS-Mannes, in diesem Falle Altekrügers, verbinden. Es handelte sich um den 20. April (Hitlers Geburtstag), den 1. September (Beginn des Zweiten Weltkrieges) und den 9. November („Hitler-Putsch“ in München). 50 BArch (ehemals BDC), RuS, Altekrüger, Otto. 54 rend er sonst auch wieder herzlich sein konnte. In sachlicher Hinsicht war er ein fanati- scher Pedant.“51 Otto Altekrüger lebte in Kassel mit seiner Familie in der Moltkestraße. Am 22. Oktober 1943 kamen er und seine Frau bei dem großen Bombenangriff ums Leben.52 Nach Altekrügers Tod übernahm Kriminalkommissar und SS-Obersturmführer Ge- org Wilimzig die Leitung der Exekutivabteilung II53 und ersetzte damit vorübergehend den stellvertretenden Gestapostellenleiter. Darüber hinaus gibt es Hinweise darauf, dass er schon vorher eine Vertretungsfunktion gegenüber Altekrüger hatte.54 Aus diesem Grund soll auch sein Werdegang hier näher beschrieben werden. Wilimzig wurde am 20. März 1912 in Freist, Kreis Lauenburg/Pommern als vierter Sohn unter neun Ge- schwistern eines Zollsekretärs geboren. In Lauenburg besuchte er das humanistische Gymnasium und legte dort im März 1933 die Reifeprüfung ab. Im November des glei- chen Jahres trat er in die SS ein. Schon während seiner Schulzeit war er 1929 im NS- Schülerbund in Lauen organisiert. Da Wilimzig offenbar zunächst keine Anstellung fand, arbeitete er bis Juni 1934 als Landbriefträger in Freist, wo seine Eltern eine Post- hilfsstelle übernommen hatten. Danach erhielt er eine Stelle beim Arbeitsamt in Lauen- burg, die er – mit einer halbjährigen Unterbrechung als Führeranwärter bei der SS- Verfügungstruppe in Hamburg-Weddel – bis zum Frühjahr 1936 ausübte. Am 1. Feb- ruar 1936 wurde er bei der Staatspolizeistelle Köslin als Kriminalangestellter einge- stellt, und damit begann seine Laufbahn bei der Gestapo. Am 1. Mai 1937 trat Wilimzig in die NSDAP ein. Von März 1938 bis Mai 1939 war er nach Österreich abgeordnet und ging danach erneut zur Staatspolizeistelle Köslin als Kriminalkommissar-Anwärter zu- rück. Am Beginn des Zweiten Weltkrieges nahm er am Einsatz der Sicherheitspolizei in Polen teil und war zuletzt in Warschau. Im Dezember 1939 wurde er dann zu einem Lehrgang bei der Führerschule der Sicherheitspolizei in Berlin-Charlottenburg einberu- 51 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 299, Aussage von Erich Wiegand. 52 BArch (ehemals BDC), SS-O, Altekrüger, Otto. SS-Führerstammkarte und „Verlustmel- dung“ der Gestapo Kassel vom 28.12.1943. 53 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 664, Blatt 51, Kopien des Ermittlungsverfah- rens wegen der Deportationen der Juden. 54 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5383, Nr. 7596, Nr. 4822 und Nr. 6148. Es existieren in den Schutzhaftakten der Gefangenen von Herbst 1940 bis ein- schließlich 1943 zahlreiche Haftvorgänge aus unterschiedlichen Referaten, die von Wilim- zig unterzeichnet wurden, was für seine Funktion als Leiter der Abteilung II spricht, so z.B. aus den Referaten II A (Haftschreiben vom 8.4.43, Schutzhaftakte von Nikolai G.), II B 1 ( Schreiben vom 26.11.41 über die Beichtabnahme von inhaftierten Priestern in der Akte von Wilhelm Brunke), II B 4 (Haftschreiben vom 2.12.42, Schutzhaftakte von Ri- chard Altschul), II D (Haftschreiben vom 30.9.41, Schutzhaftakte von Heinz Levit). 55 fen.55 Am 1. September 1940 wurde Georg Wilimzig zum SS-Untersturmführer und am 1. Juli 1941 zum SS-Obersturmführer ernannt.56 Spätestens im Oktober 1940 kam Wi- limzig zur Gestapostelle Kassel, denn aus dieser Zeit stammen die ersten von ihm un- terzeichneten Haftschreiben.57 SS-Obersturmführer und Kriminalkommissar Georg Wi- limzig war bis zum Kriegsende bei der Gestapostelle Kassel tätig. Ab dem Sommer 1944 bis zum Kriegsende war Kriminalkommissar und SS- Hauptsturmführer Erich Engels stellvertretender Leiter der Gestapostelle Kassel. Sein Werdegang soll hier ebenfalls ausführlicher dargestellt werden: Erich Engels wurde am 11. September 1908 in Tecklenburg/Westfalen als Sohn des Hotelbesitzers Oscar Engels und dessen Ehefrau Anna geboren. Seine Kindheit ver- brachte er in Arolsen, wo er vom 6. Bis 9. Lebensjahr zunächst die Volksschule besuch- te und anschließend das Realreformgymnasium bis zur Oberprima. Er ging ohne Abitur von der Schule ab und begann eine Hotelausbildung. Dazu war er vom 1. Mai 1930 bis zum 15. September 1931 als Hotelvolontär in verschiedenen Hotels tätig. Bereits kurz nach seiner Schulentlassung, am 1. Februar 1930, trat Engels (im Alter von 21 Jahren) in die NSDAP und die SA ein und betätigte sich, wie er in seinem Lebenslauf schrieb, ab 1931 ausschließlich ehrenamtlich für die NS-Bewegung. Im Herbst 1933 wurde er als Schulwart zur SA Sportschule Friedberg I. kommandiert und war dort bis zur Auflö- sung der Organisation als Chefturnwart tätig. Am 1. Juni 1934 wurde Erich Engels zum SA-Sturmführer befördert. Im Oktober 1935 trat er als Angestellter in die Geheime Staatspolizei Kassel ein, und im Oktober 1937 nahm er nach Ablegung einer Eignungs- prüfung an einem Kriminalkommissar-Lehrgang an der Führerschule der Sicherheitspo- lizei in Berlin-Charlottenburg teil. Nach bestandenem Examen wurde Engels am 1. Au- gust 1938 als Kriminalkommissar zur Staatspolizeistelle Bielefeld (Siekerwall 9) ver- setzt, wo er bis Juni 1939 tätig war. Am 1. Juli 1938 wurde Engels als SS- Untersturmführer in die SS übernommen.58 In Bielefeld war er nach eigenen Aussagen in der Abteilung III (Abwehr) tätig.59 Für den Februar 1939 ist in seiner NSDAP-Mitgliedskarte als Wohnung die Wil- 55 BArch (ehemals BDC), RuS, Wilimzig, Georg, Lebenslauf. 56 BArch (ehemals BDC), SS-O, Wilimzig, Georg, SS-Stammkarte. 57 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5904, Schutzhaftakte von Eduard K. Es handelt sich um ein Haftschreiben vom 15. Oktober 1940, das im Schutzhaftreferat II D ausgestellt und von Wilimzig unterzeichnet wurde. 58 BArch (ehemals BDC), RuS sowie SS-O, Engels, Erich. 59 Archiv der polnischen Hauptkommission, Signatur: SAW 48, Appellationsgericht War- schau, Verfahren gegen Kasseler Gestapo-Angehörige, Az: Kps 348847, Vernehmungspro- tokoll Engels vom 10.12.47). 56 helmstraße 102 in Berlin SW 68 angegeben.60 Es handelt sich dabei um das Prinz- Albrecht-Palais, den Dienstsitz des Sicherheitsdienstes (SD) der SS und dessen Leiter Reinhard Heydrich. Engels blieb offenbar, trotz seines Wohnsitzwechsels, weiterhin bei der Staatspolizeistelle Bielefeld beschäftigt. Zu Beginn des Zweiten Weltkrieges kam Engels zunächst zum Kommandeur der Si- cherheitspolizei nach Warschau und zwei Jahre später, im September 1941, zum Kom- mandeur der Sicherheitspolizei nach Lemberg, wo er bis zum Sommer 1944 in der Ab- teilung IV (Gestapo) tätig war. Engels behauptete später, er sei in Lemberg Leiter des Referats IV/5 (bei der SS) gewesen, das sich um die Angelegenheiten des in den be- setzten Gebieten tätigen deutschen Personals gekümmert habe. Auch in Warschau hätte er bereits im Referat IV/5 zu den gleichen Bereichen gearbeitet.61 Das polnische Appel- lationsgericht in Warschau sah es dagegen 1950 als erwiesen an, dass Engels während seiner Zeit in Lemberg als Leiter des Referats für jüdische Angelegenheiten bei der Abteilung IV (Gestapo) des Kommandeurs der Sicherheitspolizei Dr. Josef Witiska (und dessen Vorgänger Dr. Helmut Tanzmann, bei dem Engels bereits in Warschau tätig war62) maßgeblich an der Verfolgung und Vernichtung der jüdischen Bevölkerung Gali- ziens mit der Hauptstadt Lemberg und den Bezirken Lwow (Lemberg), Stanislawow und Tarnopol beteiligt war und an zahlreichen Massenmorden direkt mitgewirkt hat. So heißt es im Urteil gegen ihn, dass er als Leiter für Judenangelegenheiten in Lemberg bei den Juden durch seine Grausamkeit und seinen Sadismus bekannt gewesen sei: „Auf Anordnung von E. Engels liquidierte man Ghettos und andere Städte des Distrikts. Oft war er persönlich dabei und leitete die Liquidation. Die Ghettos wurden barbarisch durch Töten der Bevölkerung an Ort und Stelle oder nach dem Wegfahren in Zlotowo, Rudki, Trembowla, Skalat, Grodki Jagielouskie, Sadowie Wisnia und in anderen Ort- schaften liquidiert. Noch während des Bestehens von Ghettos ordnete er Judenrazzias an und schickte diese Personen in die Arbeitslager. Das Eigentum der Juden wurde auf seine Anordnung beschlagnahmt. Nach den Ghettoauflösungen wurde die jüdische Be- völkerung in die Vernichtungslager in Lwow an der Janowski-Straße, nach Belzec so- wie nach Kurowice, Mosty Wielkie und in andere Lager deportiert. Dort wurden sie 60 BArch (ehemals BDC), NSDAP-Mitgliedskarte von Engels, Erich. 61 ZStL Ludwigsburg, Sammlung: Polen, Ord. Nr. 100, 202-206.Verfahren gegen Erich En- gels vor dem Appellationsgericht in Warschau, Gnadengesuch Engels an den polnischen Staatspräsidenten vom 9.10.1950. Übersetzung durch eine Mitarbeiterin von Prof. Aumül- ler. 62 Vgl. Thomas Sandkühler: „Endlösung“ in Galizien. Der Judenmord in Ostpolen und die Rettungsinitiativen von Berthold Beitz 1941-1944, Bonn 1996, S. 80 f. 57 vergast (Belzec), erschossen (Janowski-Lager u. andere) oder starben infolge von Seu- chen. Erich Engels organisierte die Ausrottungsaktionen und nahm persönlich und aktiv daran teil. Mehrmals erschoss er die ausgesuchten Opfer oder nahm persönlich beim Erhängen teil. Er schlug und mißhandelte die Juden auf grausamste Art und Weise.“ 63 In der Zeit zwischen 1941 und 1944, in der Erich Engels beim Kommandeur der Si- cherheitspolizei (KdS) in Lemberg tätig war, wurden in Ostgalizien unter deutscher Be- satzungsherrschaft mehr als 500.000 Juden ermordet. Engels, der zunächst die Referats- gruppe B (Gegnerbekämpfung) leitete und ab Frühjahr 1942 zugleich Judenreferent gewesen ist, war maßgeblich an diesen Verbrechen beteiligt.64 Im Juni/Juli 194465, als der Massenmord an den Juden in Galizien beendet war, kam Erich Engels von Lemberg zur Gestapostelle Kassel, wo er bis zum Kriegsende als Leiter der Exekutive und stell- vertretender Leiter der Gestapostelle fungierte. Die Exekutivabteilung hatte zu diesem Zeitpunkt die Bezeichnung Abteilung IV und war nach Aussage Engels in 6 Referate gegliedert: 1. politische Parteien, später auch zuständig für Ausländer, 2. Sabotage, 3. Abwehr, 4. Konfessionen, 5. Sicherheit und 6. Registratur.66 Als Engels nach Kassel kam, war noch bis zum Herbst 1944 Dr. Max Nedwed als Leiter der Gestapostelle Kassel tätig. In die Zeit Engels’ fällt die massive Zunahme der Verhaftungen und Einweisungen in das AEL Breitenau bis zum Kriegsende, die Amtseinführung Marmons, der Umzug der Referate nach Breitenau, die Auflösung des Lagers, die Massenmorde am Kriegsende und die Flucht von Gestapoangehörigen Rich- tung Harz und in andere Regionen.67 63 ZStL Ludwigsburg, Sammlung: Polen, Ord. Nr. 100, 233-241, Urteil gegen Erich Engels vom 13.März 1950. 64 Zur Rolle Engels bei der Verfolgung und Ermordung der jüdischen Bevölkerung Galiziens vgl. Dieter Pohl: Nationalsozialistische Judenverfolgung in Ostgalizien 1941-1944. Orga- nisation und Durchführung eines staatlichen Massenverbrechens, 2. Auflage, München 1997, S. 87-89, 107, 186, 223, 225, 254f., 258, 269f., 391, 413. Siehe auch in: Thomas Sandkühler: „Endlösung“ in Galizien. Der Judenmord in Ostpolen und die Rettungsinitia- tiven von Berthold Beitz 1941-1944, Bonn 1996, S. 80, 219, 222, 252, 275, 336, 422, 438. 65 In der Vernehmung am 10.12.47 vor dem Bezirksgericht Warschau sagt Engels, er sei im Juni 1944 nach Kassel versetzt worden, in seinem Gnadengesuch an den polnischen Staatspräsidenten schreibt er, daß er bis Juli 1944 in Lemberg war und danach nach Kassel kam, vgl. Archiv der polnischen Hauptkommission, Signatur: SAW 48, Appellationsge- richt Warschau, Verfahren gegen Kasseler Gestapo-Angehörige, Az: Kps 3488/47 und ZStL Ludwigsburg, Sammlung: Polen, Ord. Nr. 100, 2020-206, Begnadigungsgesuch E- rich Engels an den polnischen Staatspräsidenten vom 9.10.1950. 66 Archiv der polnischen Hauptkommission, Signatur: SAW 48, Appellationsgericht War- schau, Az.:Kps 3488/47, Vernehmung Engels vom 10.12.47. 67 Siehe hierzu die Kapitel 3.3.6. und 3.8. 58 2.2.4. Mitarbeiter und Angestellte der Gestapostelle Kassel Die Gestapostelle Kassel wuchs von der Gründung im Jahre 1933 bis zum Kriegsende, wie auch die anderen Staatspolizeistellen, personell erheblich an. Während sie im Jahre 1933 ohne Schreibkräfte, Boten und Wachpersonal 10 Bedienstete umfasste, waren es am 4. April 1934 bereits 18. Unter ihnen befanden sich 2 Polizeiobersekretäre als Be- amte des mittleren Dienstes, 2 Kriminalkommissare, 3 Kriminalsekretäre und 9 Krimi- nalassistenten. Im Oktober 1934 waren es bereits 34 Bedienstete, und im Sommer 1935 wuchs die Gestapostelle nochmals auf 38 Bedienstete an.68 Im Verlauf des Zweiten Weltkrieges hatte die Staatspolizeistelle Kassel dann etwa 80 Angestellte und Beamte und kam mit den Schreibkräften, Boten und dem Wachpersonal auf eine Mitarbeiterzahl von etwa 250 Personen.69 Auch bei der Gestapo Weimar/Thüringen gab es eine ähnliche Entwicklung.70 Unter den Mitarbeitern der Gestapostelle Kassel befand sich auch eine ganze Reihe von Frauen. So berichtete der ehemalige Leiter des Schutzhaftreferates, Ernst Schadt, dass in seinem Referat während des Krieges durchschnittlich 12 weibliche Hilfskräfte, aber nur ein einziger Kriminalbeamter, bzw. –Angestellter, tätig waren.71 Genauere Angaben über die Anzahl der Mitarbeiterinnen bei der Gestapostelle Kassel lassen sich jedoch bislang nicht machen. Bei anderen Gestapostellen lag ihr Anteil zu Beginn bei ca. 10 % und stieg im Zweiten Weltkrieg bis zu 25 % an.72 Unter den 38 Bediensteten vom Sommer 1935 befanden sich nach einer Aufstellung vom 25. Juni 1935 insgesamt 24 Männer im Innen- und Außendienst. Es handelte sich um leitende Beamte, Kriminalkommissare, Kriminalangestellte und –sekretäre. Nicht aufgeführt sind die sonstigen Angestellten, Boten-, Wach- und Schreibkräfte, unter de- nen sich wahrscheinlich auch Frauen befanden. Das Durchschnittsalter der 24 männli- chen Innen- und Außendienstkräfte lag bei 36 Jahren. Der älteste Gestapomitarbeiter war 57 Jahre und der jüngste, Erich Wiegand, war 22 Jahre alt. 16 der Mitarbeiter, also 68 Klein, Lageberichte I, S. 14 f. 69 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 664, Blatt 49. 70 Marlis Gräfe, Bernhardt Post: Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Weimar. Ausstel- lung und Faltblatt über die Geschichte der Staatspolizeistelle Weimar im Thüringischen Hauptstaatsarchiv, hrsg. von der Gedenkstätte Buchenwald und dem Thüringischen Haupt- staatsarchiv, Weimar 1996. Eine eingehende Untersuchung und Veröffentlichung über die Geschichte der Geheimen Staatspolizei Weimar mit ihren Außenstellen steht noch aus. 71 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 427, Blatt 186 f., Spruchkammerakte von Ernst Schadt. 72 Elisabeth Kohlhaas: Die Mitarbeiter der regionalen Staatspolizeistellen. Quantitative und qualitative Befunde zur Personalausstattung der Gestapo, in: Paul / Mallmann, Die Ge- stapo, S. 219-235, hier S. 222 ff. 59 zwei Drittel, waren vom Polizeipräsidium Kassel übernommen worden, ein weiterer von der Polizeidirektion Hanau. Wahrscheinlich handelt es sich bei ihnen um erfahrene Angestellte und Beamte. Von diesen 16 sind im Juni 1935 immerhin noch 8 weder Par- teimitglied noch Angehörige der SA oder SS.73 Das Personal der Staatspolizeistelle war der NSDAP nach und nach beigetreten, und zwar überwiegend schon im Sommer und Herbst 1933. Im Juni 1935 waren zwei Drittel der Gestapoangehörigen (einschließlich der Boten, Wachleute und Schreibkräfte) Mit- glieder der NSDAP oder ihrer Organisationen, darunter die sechs leitenden Beamten sowie die Kriminalangestellten, während die Kriminalsekretäre nicht weiter organisiert waren. Das beamtete Personal war fast ganz aus dem Polizeipräsidium Kassel über- nommen worden. Etwa die Hälfte des Personals war im Regierungsbezirk Kassel, dem Zuständigkeitsbereich der Gestapo-Stelle, geboren – wogegen die Gestapostellenleiter und deren Stellvertreter (mit Ausnahme von Erich Engels, der in Arolsen aufgewachsen ist) aus anderen Regionen stammten.74 Gleichzeitig waren 7 Männer neu in die Gestapo eingestellt worden, die der SA oder der SS angehörten. Ihr Altersdurchschnitt lag bei 31 Jahren, sie waren also vergleichsweise jung. Der Altersdurchschnitt der übernommenen Gestapo-Mitarbeiter lag bei 41 Jahren.75 Auch diese Zusammensetzung lässt sich in anderen Gestapostellen nachweisen - den übernommenen Kriminalangestellten und - beamten aus der Politischen Polizei oder dem Polizeipräsidium mit höherem Alters- durchschnitt wurden junge Mitarbeiter zur Seite gestellt, die als Quereinsteiger von der SA oder SS in die Gestapo kamen, um die „Führerexekutive“ hineinzutragen. Durch sie sollte die „Verklammerung“ mit der SS gewährleistet und die Gestapo zu einem Instru- ment der Führergewalt gemacht werden.76 Beispielhaft ist der Werdegang von Erich Wiegand, der im April 1935 mit 22 Jahren als Kriminalangestellter neu eingestellt wurde. Er wurde am 8. Mai 1913 in der Nähe von Warburg als Sohn eines Gendarmerieoberwachtmeisters geboren. Im März 1932 erlangte er auf dem Reform-Realgymnasium in Arolsen das Abitur und trat einen Monat später, im Alter von 19 Jahren, in die NSDAP und in die 35. SS-Standarte ein, in deren Verwaltung er später hauptamtlich tätig war. Im März 1934 beendete er diese hauptamt- liche Tätigkeit, um in die Kasseler Gestapo einzutreten. Im Juli 1937 bestand er auf der 73 Siehe die Auflistung in: Klein, Lageberichte II, S. 599 f. 74 Siehe Klein, Lageberichte I, S. 15. 75 Vgl. die Auflistung in: Klein, Lageberichte II, S. 599 f. 76 Siehe hierzu z.B. auch: Sibylle Hinze: Vom Schutzmann zum Schreibtischmörder. Die Staatspolizeistelle Potsdam, in: Paul und Mallmann, Die Gestapo, S. 118-132. 60 Führerschule der Sicherheitspolizei die Prüfung zum Kriminalassistenten und wurde im August 1937 Kriminalkommissar-Anwärter. Mit einer Unterbrechung von 1939 bis 1941, als er etwa zwei Jahre in Dresden und in Belgrad eingesetzt war, blieb Erich Wie- gand bis zum Kriegsende Angehöriger der Kasseler Gestapo. Im August 1940 wurde er bei der SD-Dienststelle der Gestapostelle Dresden zum Kriminalkommissar ernannt und im Juli 1941 zum SS-Obersturmführer befördert. Als er im Dezember 1941 wieder nach Kassel kam, übernahm er ab Januar 1942 von Kriminalrat Walter Alboldt die Leitung des Referates II E, das während des Krieges in erster Linie mit der Verfolgung ausländi- scher Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen befaßt war.77 Im Juni 1943 wurde Wie- gand nach eigenen Aussagen für „abwehrpolizeiliche Aufgaben“ ins Ausland abkom- mandiert, ohne dies jedoch näher zu erläutern.78 Er hatte allerdings schon im Dezember 1941, als er aus Belgrad nach Kassel kam, mit einer Abberufung nach Frankreich ge- rechnet, und aus seiner SS-Stammkarte ergibt sich ein weiterer Hinweis. Darin ist unter der Rubrik „Arbeitgeber: Stapo Kassel“ handschriftlich vermerkt: Z(ur) b(esonderen) V(erwendung) Gruppe Iltis.79 Bei der so genannten „Operation Iltis“ handelte es sich um die letzte Deportation belgischer Juden im September 1943. Deren Deportation hatte im Sommer 1942 in Koordination mit der Deportation aus den Niederlanden und Frank- reich begonnen. Die Vorbereitungen waren von Adolf Eichmanns Referat im Reichssi- cherheitshauptamt getroffen worden. Die Deportationen hielten über ein Jahr an und wurden erst im September 1943 mit der genannten „Operation Iltis“ beendet. Die meis- ten der deportierten Juden wurden in Auschwitz ermordet; einige wurden auch nach Buchenwald, Ravensbrück und Bergen-Belsen deportiert.80 Sehr wahrscheinlich wurde Erich Wiegand nach Belgien oder Frankreich abkommandiert, um bei diesen Deportati- onen mitzuwirken. In seiner SS-Personalakte ist auch vermerkt, daß er Französisch und Englisch in Wort und Schrift beherrschte. Am 15. Juni 1944 wurde ihm das Kriegsver- 77 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 53 und Rückseite, Ver- nehmung Erich Wiegands. 78 Ebenda, Blatt 203. 79 Barch (ehemals BDC), SS-O sowie RuS, Wiegand, Erich. Vgl. auch HStA Marburg, Be- stand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 73 ff., in den Unterlagen des Ermittlungsver- fahrens sind 19 Kopien der SS-O-Unterlagen von Erich Wiegand enthalten. 80 Vgl. Enzyklopädie des Holocaust, Band I, S. 170. Zur Deportation der belgischen Juden und der so genannten „Großaktion“ im September 1943 siehe auch: Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Die Gesamtgeschichte des Holocaust, Berlin 1982, S. 415-420. 61 dienstkreuz II. Klasse mit Schwertern verliehen; 81 über seinen weiteren Einsatz wäh- rend des Krieges ist bisher nichts bekannt. Kassel blieb weiterhin seine „Heimatdienst- stelle“. Die Leitung des Referats II E übernahm nach Wiegands Versetzung bis zum Herbst 1944 der Kriminalkommissar Raizner und anschließend bis Kriegsende der Kri- minalinspektor und SS-Obersturmführer Ernst Schadt.82 Schadt gehörte zu den bereits etwas älteren Polizei-Angehörigen, die 1933 aus dem Polizeipräsidium Kassel in die Gestapo übernommen worden waren. Auch sein Werde- gang soll hier beispielhaft dargestellt werden. Er wurde am 25. April 1895 in Cölln- Meißen an der Elbe geboren und evangelisch getauft. Nach dem Besuch einer Handels- schule in Dresden absolvierte er bei einer Getreidegroßhandlung in Erfurt eine kauf- männische Lehre. Mit 18 Jahren meldete er sich freiwillig zur Armee und nahm als Sol- dat im Ersten Weltkrieg, wie er in seinem Lebenslauf aus der NS-Zeit schrieb, an einer großen Anzahl von Kämpfen und Gefechten an der West-, Ost- und Südostfront teil. Nach dem Ersten Weltkrieg bewarb er sich auf eine Stellung beim Grenzschutz Nord für den Kriminaldienst und war dann dort u.a. bei der Geheimen Feldpolizei tätig. Im Oktober 1919 wurde er in die Landesgrenzpolizei Ostpreußen übernommen und in El- bing zunächst als Grenzpolizeiwachtmeister eingestellt.83 Von 1921 bis 1924 war er in der Abwehr tätig.84 1924 wurde Schadt zum Kriminal-Assistenten ernannt und 1925, nach der Teilnahme an Lehrgängen in Königsberg und Lensburg, zum Kriminalsekretär befördert. Im Juni 1929 wurde er von der Staatlichen Polizeiverwaltung Elbing aus fa- miliären Gründen nach Kassel versetzt, wo er zunächst bei der Kriminalpolizei in der Fahndungsstelle und Diebstahlsabteilung arbeitete und anschließend in der Abteilung I A, der politischen Polizei des Kasseler Polizeipräsidiums. Nach Gründung der Gehei- men Staatspolizeistelle Kassel wurde Schadt (im Alter von 38 Jahren) in die Geheime Staatspolizei übernommen. Im gleichen Jahr, am 1. April 1933, trat er in die SA und einen Monat später in die NSDAP ein.85 1936 (nachdem der damalige Kasseler Gestapostellenleiter SA-Gruppenführer Pfeffer von Salomon nach Wiesbaden versetzt worden war und von da an SS-Angehörige die Gestapostelle leiteten) trat Ernst Schadt aus der SA aus und, wie es in seinem Überstel- 81 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 73 ff., Meldung an die SS-Personalkartei vom 29.7.1944 innerhalb der Kopien der SS-O-Unterlagen Wiegands. 82 Ebenda, Blatt 55, Rückseite. 83 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 427, Blatt 135, Lebenslauf von Ernst Schadt aus der RuSHA-Akte. 84 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 427, Blatt 49, Vernehmung von Ernst Schadt. 85 Ebenda, Blatt 135. 62 lungsschreiben heißt, auf eigenen Wunsch in die SS-Standarte 35 ein.86 1938 wurde Schadt zum Kriminal-Obersekretär befördert und erhielt den Rang eines SS- Untersturmführers; im November 1944 wurde er schließlich zum Kriminalinspektor und SS-Obersturmführer ernannt.87 Bei der Gestapostelle Kassel war Ernst Schadt bis Herbst 1944 als Leiter des Schutzhaftreferates tätig und dabei u.a. mit sämtlichen De- portationen von Gefangenen in die verschiedenen Konzentrationslager befasst.88 Ende 1944 übernahm Schadt bis zum Kriegsende die Leitung des Referats II E, die haupt- sächlich mit der Verfolgung von ausländischen Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterin- nen befasst war.89 Trotz dieses personellen Zuwachses muss man sich vergegenwärtigen, dass die Ges- tapo Kassel den gesamten damaligen Regierungsbezirk kontrollierte, der bis Sommer 1944 noch zusätzlich den Bereich des heutigen Main-Kinzig-Kreises und des Kreises Schmalkalden umfasste. Es handelte sich um ein Gebiet von 16.760 qkm, auf dem ins- gesamt 2,452 Millionen Einwohner lebten.90 So kamen im letzten Kriegsjahr, als die Gestapo Kassel mit 250 Angehörigen den höchsten Mitarbeiterstand hatte, auf einen Gestapo-Angehörigen 10 000 Einwohner. In anderen Gestapostellen sah es z.T. ähnlich aus.91 Auch Johnson und Reuband stellten fest, dass in den größeren Städten auf etwa 10 000 Einwohner ein Gestapo-Beamter kam, und es in den Kleinstädten und Dörfern auf dem Lande oft überhaupt keine Gestapo-Beamten gab.92 Angesichts dieser Größen- ordnung wird deutlich, dass die Gestapo-Kassel nur durch massive Unterstützung von verschiedensten Seiten ihre Kontroll- und Verfolgungspraxis ausüben konnte. Konkret sah es so aus, dass zur Verfolgung ein groß angelegter bürokratischer Verfolgungsappa- rat existierte, in dem nicht nur, wie im „Gesetz über die Geheime Staatspolizei vom 10. Februar 1936“ festgelegt, sämtliche Orts- und Kreispolizeibehörden als Hilfsorgane der 86 Ebenda, Blatt 57, Rückseite. 87 Ebenda, Fragebogen von Ernst Schadt zur Entnazifizierung vom 30.7.1946. 88 Ebenda, Blatt 186-189, Schreiben der Rechtsanwälte von Ernst Schadt vom 29.9.1949. 89 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 55, Rückseite, Aussage von Ernst Schadt. 90 Der große Herder, Freiburg 1933, S. 1473. 91 Siehe Kohlhaas, Die Mitarbeiter der Staatspolizeistellen, S. 226 f. So war 1941 die Obser- vationsdichte auf dem Gebiet des alten Reiches auf 8.500 Einwohner pro Mitarbeiter aus- gebaut worden. Klaus-Michael Mallmann und Gerhard Paul nennen für August 1941 eine durchschnittliche Observierungsdichte von 9143, wobei die Zahlen regional z.T. aber auch stark differierten, siehe: Klaus-Michael Mallmann, Gerhard Paul: Die Gestapo. Weltan- schauungsexekutive mit gesellschaftlichem Rückhalt, in: Mallmann / Paul, Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg, S. 599-650, hier S. 621. 92 Eric A. Johnson / Karl-Heinz Reuband: Die populäre Einschätzung der Gestapo. Wie all- gegenwärtig war sie wirklich?, in: Paul / Mallmann, Die Gestapo, S. 417-436, hier: S. 418. 63 Staatspolizeistelle fungierten, sondern flächendeckend Ämter, Institutionen und NS- Organisationen eingebunden waren.93 Darüber hinaus drohte die Gestapo regelrecht in einer Flut von Denunziationen aus der Bevölkerung „zu ersticken“. Dabei gab es so- wohl Denunziationen, die aus fanatischer NS-Gesinnung heraus begangen wurden, als auch solche, bei denen Denunzianten den staatlichen Machtapparat für individuelle Inte- ressen benutzten.94 So sah sich die Gestapo Kassel veranlasst, bereits am 26. Januar 1934 in einem Artikel in der Kasseler Post mit der Überschrift „gegen politischen Über- eifer“ vor allzu leichtfertigem Denunziantentum zu warnen.95 93 Vgl. Johnson / Reuband, Die populäre Einschätzung der Gestapo, S. 418. 94 Auf dieses Problem aus der Sicht der Gestapo wies der Präsident des Geheimen Staatspoli- zeiamtes, Friedrich Schlegel, in einem Beitrag über „Die politische Polizei im nationalso- zialistischen Staate“ im Juni 1936 hin, siehe: Robert Gellately: Allwissend und allgegen- wärtig? Entstehung, Funktion und Wandel des Gestapo-Mythos, in: Paul / Mallmann, Die Gestapo, S. 47-70, hier S. 55 f. 95 Siehe Kammler, Machtergreifung und Gestapo, S. 138. 64 2.3. Verfolgungsmaßnahmen der Geheimen Staatspolizeistelle Kassel 2.3.1. Aufbau eines flächendeckenden Verfolgungssystems Mit der Gründung der Staatspolizeistelle Kassel wurde ein umfangreiches flächende- ckendes System von Informationsaustausch über Festnahmen, Schutzhaft, aber auch über den Stand der politischen Entwicklung in den unterschiedlichsten gesellschaftli- chen Bereichen und Gruppierungen für den gesamten Regierungsbezirk entwickelt. Die Staatspolizeistelle Kassel diente als zentrale Anlauf- und Sammelstelle für sämtliche Informationen - und damit waren umfangreiche Büroarbeiten verbunden. So schreibt Gerhard Paul über die Gestapo-Angehörigen: „Nicht der Mann im schwarzen Ledermantel, der unauffällig vermeintlichen Staatsfein- den nachjagte, war die Regel, sondern der Bürokrat hinter der Schreibmaschine, der Festnahme- und Amtshilfeersuchen formulierte, der Tagesrapporte und Lageberichte verfaßte, der Anfragen von staatlichen Verwaltungen und Parteidienststellen beantwor- tete, der die kommunalen Polizeidienststellen um Überprüfung und Überwachung er- suchte, der diverse Karteien führte und Paßangelegenheiten zu regeln hatte.”1 So wurden von der Gestapo Kassel die Kreispolizeibehörden (hierzu zählt Klein den Polizeipräsidenten von Kassel, den Polizeidirektor und Landrat von Hanau, die Landrä- te der Kreise und die Oberbürgermeister von Marburg und Fulda2) angewiesen, nicht nur tägliche Berichte über - I. Festnahmen, II. Schutzhaft, III. Besonderes - an die Ges- tapo-Stelle Kassel zu schicken, sondern darüber hinaus monatliche umfangreiche Lage- berichte, die acht Unterpunkte berücksichtigen sollten: 1. Allgemeine Übersicht über die innenpolitische Entwicklung im Berichtsmonat 2. Stand der Tätigkeit der staatsfeindlichen Bestrebungen a) Marxismus und Kommunismus, SAP b) Monarchistische Bestrebungen, Ultramontanismus, Liberalismus c) Opposition (Schwarze Front, Tannenbergbund usw.) 3. Kirchenpolitik a) Evangelische Kirche b) Katholische Kirche 1 Gerhard Paul: Kontinuität und Radikalisierung. Die Staatspolizeistelle Würzburg, in: Paul / Mallmann, Die Gestapo, S. 161-177, hier S. 168. 2 Klein, Lageberichte I, S. 33. 65 c) Deutsche Glaubensbewegung 4. Wirtschafts- und Agrarpolitik 5. Kulturpolitik (insbes. Presse) 6. NSDAP und ihre Gliederungen 7. Juden, Freimaurer 8. Ausländer, Spionage, Landesverrat.3 Diese Berichte wiederum wurden von der Gestapo-Stelle Kassel zusammengefasst und als monatliche Lageberichte an das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin geschickt.4 Ne- ben diesen Berichten verfügte die Staatspolizeistelle über zahlreiche weitere Informati- onsmöglichkeiten, die immer wieder aus Hinweisen wie „vertrauliche Informationen” oder auf „SS-Vertrauensmänner” hervorgehen. Dazu wurden auch allgemeine Bespre- chungen mit den SS-Vertrauensmännern der Gestapostelle in den Stadt und Landkreisen abgehalten, und es gab Treffen mit lokalen Spitzen von Verwaltung und NS-Bewegung. Und schließlich gab es, wie bereits oben erwähnt, die Flut von Denunziationen.5 Auf der Grundlage dieser Informationen wurden von der Gestapo, Polizei und Hilfspolizei im gesamten Regierungsbezirk Menschen überwacht, verhört, misshandelt und inhaf- tiert. Die Verhaftung erfolgte als so genannte „Schutzhaft“ und war durch die „Verord- nung zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933 der richterlichen Kontrol- le entzogen.6 2.3.2. Einrichtung des Konzentrationslagers Breitenau 1933-1934 Zur Inhaftierung der vielen politischen Gegner wurde im Juni 1933 im ehemaligen 3 Ebenda, S. 31. 4 Auch diese Lageberichte sind für den Zeitraum von Juli 1933 bis Februar 1935 fast voll- ständig erhalten und wurden von Thomas Klein 1986 mit weiteren ergänzenden Materia- lien herausgegeben. Unter diesen Materialien befinden sich auch die „Tagesberichte und Ereignismeldungen der Staatspolizeistelle Kassel an das Geheime Staatspolizeiamt vom Januar 1934 bis zum Dezember 1935”, siehe Klein, Lageberichte II, S. 772 ff; vgl. auch Thomas Klein: Widerstand und Verfolgung in Hessen im Spiegel der Gestapo- Lageberichte (1933-1936), in: Renate Knigge-Tesche und Axel Ulrich (Hg.): Verfolgung und Widerstand in Hessen 1933-1945, Frankfurt/Main 1996, S. 12-25. Zu den erhaltenen Gestapo-Lageberichten siehe auch: Rainer Eckert: Gestapo-Berichte. Abbildung der Reali- tät oder reine Spekulation?, in: Paul / Mallmann, Die Gestapo, S. 200-215. 5 Klein, Lageberichte I, S. 34. 6 RGBl. Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 28. Februar 1933, S. 83, Nr. 17, Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat. Vom 28. Februar 1933; siehe auch: Dietfrid Krause-Vilmar: Das Konzentrationslager Breitenau. Ein staatliches Schutzhaftla- ger 1933/34, 2. durchgesehene Auflage, Marburg 2000, S. 27 f. 66 Kloster und späteren Arbeitshaus Breitenau in Guxhagen bei Kassel ein zentrales Kon- zentrationslager für den gesamten Regierungsbezirk eingerichtet.7 Die Einrichtung er- folgte durch Pfeffer von Salomon noch in seiner Eigenschaft als Polizeipräsident, der aber schon vier Wochen später auch die zusätzliche Funktion des Gestapostellenleiters innehatte. In der Zeit vom Juni 1933 bis zum März 1934 waren dort 470 überwiegend politische Gefangene aus etwa 140 hessischen Orten inhaftiert. Unter den Gefangenen befanden sich auch mehrere Juden, die aus rein rassistischen Gründen verhaftet worden waren. In dem Lager erlitten sie Demütigungen, Misshandlungen und Schikanen und sollten dazu gebracht werden, sich den Normen des NS-Staates unterzuordnen. Etwa ein Fünftel der Gefangenen wurde ab dem Herbst 1933 in die ersten zentralen Konzentrati- onslager überführt. Die anderen wurden z.T. gegen Auflagen entlassen oder aber Ge- richten überstellt, wo sie in vielen Fällen wegen „Hochverrats“ zu langjährigen Zucht- haus- und Gefängnisstrafen verurteilt wurden. Für Verhaftungsaktionen stand der Ges- tapo Kassel seit Dezember 1933 eine Bereitschaft des Feldjägerkorps zur Verfügung. Es bestand aus 40 bis 65 SA-Männern, die als besonders „zuverlässig“ galten und für poli- zeiliche Aufgaben ausgebildet worden waren.8 2.3.3. Aufbau der Gestapostelle Kassel ab 1937 Ab 1937 wurden die Gestapo(leit)stellen schrittweise zur Vereinheitlichung neu struktu- riert und in drei Abteilungen gegliedert. Die drei Abteilungen wiederum wurden in ver- schiedene Referate unterteilt und erhielten in den Regionen dieselben Bezeichnungen wie im Geheimen Staatspolizeiamt bzw. dem späteren Amt IV des Reichssicherheits- hauptamtes (RSHA).9 Das Amt IV mit der Bezeichnung „Gegner-Erforschung und Be- kämpfung“, wurde von 1939 bis 1945 von SS-Brigadeführer und Generalmajor der Po- 7 Siehe hierzu: Dietfrid Krause-Vilmar: Das Konzentrationslager Breitenau. Ein staatliches Schutzhaftlager 1933/34, 2. durchgesehene Auflage, Marburg 2000. 8 Klein, Lageberichte I, S. 15. 9 HStA Düsseldorf, RW 34/9. Entsprechend heißt es in dem Schreiben der Geheimen Staatspolizeistelle Köln vom 30. September 1937 an die eigenen Abteilungs- und Unterab- teilungsleiter, in dem der neue Geschäftsverteilungsplan aufgeführt wird: „Im Interesse ei- nes übersichtlichen und einheitlichen Aufbaus der Geheimen Staatspolizei zwischen den Behörden der Geheimen Staatspolizei hat das Geheime Staatspolizeiamt durch Erlass vom 13.7.1937 – B.Nr.303/36 I D – einen einheitlichen Geschäftsverteilungsplan für alle Staatspolizeistellen eingeführt, der sich dem des Geheimen Staatspolizeiamtes anpasst. Nach diesem Plan gliedert sich künftig jede Staatspolizeileitstelle und Staatspolizeistelle in 3 Abteilungen.“ Vgl. auch: Lotfi, KZ der Gestapo, S. 33. 67 lizei, Heinrich Müller, geleitet.10 Im Verlauf des Krieges kam es dann doch zu einigen Abweichungen nicht nur zwischen den Gestapostellen und dem RSHA, sondern auch zwischen den Staatspolizeistellen in unterschiedlichen Regionen.11 Die drei Abteilungen, in die die Gestapo(leit)stellen gegliedert wurden, trugen die Bezeichnungen: I (Verwaltung), II (Exekutive oder innerpolitische Polizei) und III (Abwehr). Die Abteilung II (Exekutive) bildete in jeder Staatspolizeistelle das Zentrum der staatspolizeilichen Arbeit. Die Abteilung III (Abwehr) war im Krieg für die Verfol- gung von Sabotage, der so genannten Wehrmittelbeschädigung, und für den Einsatz von Kriegsgefangenen in der Rüstungsindustrie zuständig. An der Spitze stand der Gestapo- stellenleiter. Sein Stellvertreter war gleichzeitig Leiter der Exekutive, d.h. der Abteilun- gen II und III. Außerdem gab es für jede Abteilung noch einen zusätzlichen Leiter.12 Die verschiedenen Referate der drei Abteilungen wurden von einzelnen Referatsleitern (häufig von Kriminalkommissaren) geleitet, die wiederum verschiedene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Kriminalangestellte, -sekretäre, Boten, Schreibkräfte etc.) hatten. Von der Gestapostelle Kassel ließen sich die Leiter der einzelnen Abteilungen und Referate sowie deren Mitarbeiter bisher erst für die Kriegszeit ermitteln und auch das in einigen Fällen nicht eindeutig. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass die Informationen darüber vor allem aus Aussagen in Ermittlungsverfahren der Nachkriegszeit stammen und z.T. widersprüchlich sind. Da mit den Leitungsfunktionen auch eine höhere Verantwortung für die von der Gestapo begangenen Verbrechen verbunden war, ist durchaus anzuneh- men, dass diese Funktionen von den betreffenden Personen z.T. abgestritten und sol- chen Mitarbeitern zugeschrieben wurden, die umgekommen oder flüchtig waren. Au- ßerdem waren die Gestapo-Angehörigen im Laufe ihres Dienstes z.T. in verschiedenen Referaten oder auch Abteilungen tätig und haben auch unterschiedliche Funktionen in der Hierarchie wahrgenommen. Im Juli 1936 wurde Fritz Pfeffer von Salomon an das Regierungspräsidium in Wies- baden versetzt und dort zum kommissarischen Regierungspräsidenten ernannt. Voraus- gegangen war der Versetzung eine Untersuchung der Gestapostelle Kassel durch das Geheime Staatspolizeiamt Berlin, weil ihr angeblich bei der Verfolgung von Kommu- nisten schwere Fehler unterlaufen seien, was möglicherweise auf eine konspirative Tä- tigkeit von Gestapo-Beamten hindeutete. Obwohl sich dieser Verdacht nicht bestätigte, 10 Rürup, Topographie des Terrors, S. 70 ff. 11 Lotfi, KZ der Gestapo, S. 33. 12 Ebenda. 68 wurden einige Versetzungen vorgenommen und Fritz Pfeffer von Salomon nach Wies- baden versetzt.13 Wenn man allerdings berücksichtigt, dass im Juni 1936 Himmler zum Chef der deutschen Polizei ernannt wurde, um damit die „Verklammerung von SS und Polizei“ zu erreichen, und ab diesem Zeitpunkt die Polizei – neben Allgemeiner SS und bewaffneter SS – als „dritte Säule“ der SS galt14, ist es durchaus nahe liegend, dass der SA-Gruppenführer Pfeffer von Salomon abgesetzt wurde, um in Zukunft sowohl auf dem Posten des Kasseler Gestapostellenleiters als auch dem des Polizeipräsidenten hö- heren SS-Angehörigen Platz zu machen. Hierfür spricht auch die Aussage des ehemali- gen Referatsleiters Ernst Schadt, der 1936, als Pfeffer von Salomon Kassel verließ, aus der SA austrat und dann zur SS überwechselte, weil, wie er sagte, „infolge Wechsel des Chefs der Hang mehr zur SS war.“15 Außerdem wurden ab diesem Zeitpunkt Polizeipräsidium und Staatspolizeistelle Kassel sachlich getrennt und zukünftig jeweils ein Gestapostellenleiter und ein Polizei- präsident ernannt. In einem Schreiben der Staatspolizeistelle vom Februar 1937 ist da- her auch von zwei vollkommen getrennten Behörden die Rede, die zur Zeit nur noch im gleichen Gebäude ihren Sitz haben.16 Im März 1938 wurde auch dies geändert, und die Staatspolizeistelle zog schließlich in ein „reichseigenes Gebäude” in der Wilhelmshöher Allee 32. Dennoch gab es – ganz im Sinne des Gestapo-Gesetzes von 1936, nach dem die Polizeibehörden als „Hilfsorgane“ der Gestapo fungierten - eine enge Zusammenar- beit. Dies wurde auch dadurch begünstigt, dass beide Gebäude ziemlich eng beieinander standen. Die Gestapo-Gefangenen waren nach ihren Verhaftungen für die Verhöre meist in den Zellen des Polizeipräsidiums untergebracht; die Verhöre fanden dann entweder im Polizeipräsidium oder im Gestapogebäude statt. Wenn Gestapo-Gefangene während des Krieges von Kassel nach Breitenau oder auch in Konzentrationslager überführt wer- den sollten, wurde dies von der „Transportabteilung“ beim Polizeipräsidenten durchge- führt.17 13 Klein, Lageberichte I, S. 26. 14 Buchheim, Die SS, S. 60. 15 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 427, Blatt 49. 16 Klein, Lageberichte I, S. 27. 17 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 427, Blatt 185, Aussage von Ernst Schadt; siehe auch die Formulare für die „Gefangenen-Beförderung“ in zahlreichen der Schutzhaftakten von Gefangenen des AEL Breitenau, Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Schutzhaftakten. 69 2.3.4. Die Kasseler Polizeipräsidenten während der NS-Zeit Da den Orts- und Kreispolizeibehörden als Hilfsorganen der Gestapostelle Kassel eine wichtige Funktion zukam und auch die Polizei mit der SS „verklammert“ werden sollte, um so aus ihr ein „Instrument der Führergewalt“ zu machen, soll auch ein Blick auf die Kasseler Polizeipräsidenten in der NS-Zeit geworfen werden. Während mit Pfeffer von Salomon ein kriegsversehrter, mehrfach dekorierter Front- offizier und hoher SA-Führer das Amt des Polizeipräsidenten und des Leiters der Staatspolizeistelle Kassel innehatte, wurden nach seiner Amtszeit, ab 1937, auch als Polizeipräsidenten nur noch Vertrauensleute der SS eingesetzt. An ihren Biographien wird die „Verklammerung“ von SS und Polizei recht deutlich: Zunächst wurde Max Henze, ein hoher SS-Offizier, von Januar 1937 bis März 1940 Kasseler Polizeipräsident. Er wurde am 23. September 1899 in Köthen geboren und war von Beruf kaufmännischer Angestellter. Henze war bereits 1927, im Alter von 28 Jah- ren, SS-Anwärter und trat 1928 in die NSDAP ein. Ab 1934 war er Verbindungsmann der SS im Geheimen Staatspolizeiamt Berlin und nannte sich „Führer des SS- Kommandos Gestapa“.18 Ab dem 1. April 1940 wurde Henze Polizeipräsident in Danzig und später in Essen. 1945 wurde er verhaftet und 1947 an Polen ausgeliefert. Henze starb 1951 in Bromberg19 - möglicherweise wurde er zum Tode verurteilt und hinge- richtet. Von April 1940 war übergangsweise der, wie Thomas Klein schreibt, „früher noto- risch republikfeindliche Verwaltungsmann [Karl] Wegeler“ Kasseler Polizeipräsident.20 Wegeler wurde am 18.3.1885 in Koblenz geboren. 1942 wurde er zum Polizeipräsiden- ten in Litzmannstadt (Lodz) versetzt und starb 1945. Nach Thomas Klein wurde Wege- ler erschlagen.21 Nachfolger von Wegeler wurde der am 24. April 1907 in Adlig Prökuls, Kreis Mel- mel geborene Dr. jur Herbert Böttcher. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissen- schaften und promovierte 1931 zur Dr. jur. in Leipzig. Obwohl er schon seit 1933 aktiv in der NSDAP des Memelgebietes tätig war, trat er erst 1939 in die Partei und in die SS 18 Gestapa = Geheimes Staatspolizeiamt 19 Thomas Klein: Leitende Beamte der allgemeinen Verwaltung in der preußischen Provinz Hessen-Nassau und in Waldeck 1867-1945, (Quellen und Forschungen zur hessischen Ge- schichte QFGH 70) Darmstadt und Marburg 1988, S. 139. 20 Ebenda, S. 78. 21 Ebenda, S. 233. 70 ein. Bei der SS stieg er vom Sturmbannführer bis zum SS-Oberführer auf. Von Oktober 1940 (im Alter von 33 Jahren) bis Ende 1941/Anfang 1942 war er Polizeipräsident in Kassel. Danach war er SS- und Polizeiführer im Distrikt Radom und ab November 1944 Generalmajor der Polizei in Königsberg.22 Im Rahmen seiner Funktion als SS- und Po- lizeiführer im Distrikt Radom wurden unter seiner Leitung und seines Stabes ab August 1942 etwa 317 000 Juden in das Lager Treblinka deportiert und dort ermordet. Nach 1945 wurde er an Polen ausgeliefert und zum Tode verurteilt. 1952 wurde er hingerich- tet.23 Nachfolger Böttchers als Kasseler Polizeipräsident wurde 1942 Otto Emil Max von Proeck, der aus einer preußischen Adelsfamilie stammte. Er wurde am 12. August 1886 in Scheelsdorf bei Arys in Ostpreußen geboren und hatte als Kind zunächst Privatunter- richt erhalten. Bis 1905 besuchte er dann eine Kadettenschule und wurde 1906 zum Of- fizier ernannt. Im März 1933 trat Von Proeck in die NSDAP ein, und im Oktober 1933 wurde er Adjutant der SA beim Oberführer Oberst a.D. Reinhardt. Im Januar 1935 trat er in die SS ein, wo er bis zum SS-Brigadeführer aufstieg. 1939 wurde er im Polizei- präsidium Nürnberg in polizeiliche Aufgaben eingewiesen, und von Oktober 1939 bis 1941 war er Polizeipräsident in Bromberg. Anschließend übernahm von Proeck bis 1944 die Leitung des Polizeipräsidiums in Kassel.24 Vom 19. März 1944 bis zum Kriegsende war Lucian (Lutz) Wysocki Kasseler Poli- zeipräsident. Er wurde am 18. Januar 1899 in Gentomie, Kreis Stargard geboren. Nach dem Besuch der katholischen Volksschule ging er auf eine Vorbereitungsstätte für den Beruf des Volksschullehrers, schloss diese Ausbildung aber wohl nicht ab. Später wurde er Betriebsobmann im Aachener Kohlenrevier. 1929 trat er in die NSDAP und in die SA ein und stieg dort zum Führer mehrerer SA-Einheiten auf. 1937 wurde er zum Polizei- präsidenten in Mülheim an der Ruhr ernannt und 1939 zum Polizeipräsidenten in Duis- burg. Im Juni 1940 trat Wysocki in die SS als Brigadeführer ein und wurde im August 1941 zum SS- und Polizeistandortführer von Kowno (lit. Kaunas) ernannt. Im Septem- ber 1941 wurde er zum Generalmajor der Polizei befördert und war dann bis Juni 1943 SS- und Polizeiführer Ostland. Vom März 1944 bis zum Kriegsende war Wysocki dann 22 Ebenda, S. 100. 23 Eberhard Jäckel, Peter Longerich, Julius H. Schoeps (Hrsg.): Enzyklopädie des Holo- causts. Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden, Band I, Berlin 1993, S. 234. 24 Klein, Beamte, S. 190. 71 Polizeipräsident in Kassel.25 Seine Beförderung zum Generalmajor der Polizei stand möglicherweise damit in Zusammenhang, dass in Rokiskis im Gebiet von Kowno am 16. und 17. August 1941, als Wysocki gerade zum SS- und Polizeistandortführer er- nannt worden war, ein Massenmord an über 3.200 Juden begangen worden war. Durch- geführt wurde der Massenmord unter der Leitung des stellvertretenden Kommandeurs der Sicherheitspolizei (KdS) Joachim Hamann. Sein Vorgesetzter, der KdS Karl Jäger, war wiederum dem SS- und Polizeiführer Lucian Wysocki unterstellt.26 2.3.5. Verfolgungsmaßnahmen der Gestapostelle Kassel 1937-1939 Nachfolger Pfeffer von Salomons in der Funktion des Gestapostellenleiters wurde der Regierungsassessor (spätere Regierungsrat) und SS-Untersturmführer Günther Herr- mann. Er war bereits seit Dezember 1935 unter Pfeffer von Salomon Dezernent der Staatspolizeistelle Kassel. Am 22.7.1936 erhielt er von Heinrich Himmler eine Mittei- lung, dass Pfeffer von Salomon zum kommissarischen Regierungspräsidenten in Wies- baden ernannt worden sei und er selbst mit der kommissarischen Leitung der Staatspoli- zeistelle beauftragt werde.27 Herrmann leitete die Staatspolizeistelle Kassel bis 1939; seit 1937 war er zudem Führer des SD-Unterabschnitts Kassel. Der Zeitraum, innerhalb dessen Herrmann die Gestapostelle Kassel leitete, war ge- prägt von einer Ausdehnung der Verfolgung von den zunächst politischen Gegnern auf die jüdische Bevölkerung und andere Randgruppen der Gesellschaft. So erreichte z.B. die Ausgrenzung und Verfolgung von Sinti und Roma einen neuen Höhepunkt. Ab 1937 mussten sie auf einem überwachten Areal auf der Wartekuppe in Niederzwehren leben, das sie nur zur Arbeit verlassen durften. Bei der Einrichtung des Sammelplatzes waren es 39 Wohnwagen, in denen etwa 200 Menschen wohnten. Im Sommer 1938 wurde das Lager eingezäunt und seit Dezember 1938 durch Vereinbarung mit der Geheimen Staatspolizei ein Wachdienst eingerichtet, der abwechselnd von Beamten der Schutzpo- lizei und des Stadtpolizeiamtes versehen wurde. Um die Jahreswende 1939/40 wurden die Sinti deportiert, wahrscheinlich zunächst nach Buchenwald und von dort später in 25 Ebenda, S.242. 26 Siehe Knut Stang: Kollaboration und Völkermord. Das Rollkommando Hamann und die Vernichtung der litauischen Juden, in: Paul / Mallmann, Die Gestapo im Zweiten Welt- krieg, S. 464-480, hier S. 475-478; siehe auch: Jäckel u.a., Enzyklopädie, S. 804. 27 Klein, Lageberichte I, S. 26. 72 die Vernichtungslager in Polen.28 Außerdem werden in diesem Zeitraum die großen zentralen Konzentrationslager un- ter SS-Führung eingerichtet, in die von der Gestapo Kassel auch zahlreiche Gefangene aus dem Regierungsbezirk eingewiesen wurden. In vielen Fällen überstellte die Justiz politische Gefangene nach deren Haftverbüßung der Gestapo, die sie dann in „Schutz- haft“ nahm und in die zentralen Konzentrationslager deportieren ließ.29 Die Überfüh- rungen in die Konzentrationslager wurden in diesen Fällen von der Gestapo Kassel beim Geheimen Staatspolizeiamt in Berlin beantragt. So z. B. Max Mayr aus Kassel, ehemaliges Mitglied des Internationalen Sozialistischen Kampfbundes (ISK), der 1936 zu zweieinhalb Jahren Zuchthausstrafe in Wehlheiden verurteilt worden war und an- schließend für sieben Jahre im KZ Buchenwald inhaftiert wurde.30 Auch Georg Merle aus Kassel, ehemaliges Mitglied der Bezirksleitung der KPD im Bezirk Hessen- Waldeck, wurde 1937, nachdem er drei Jahre Haft in Wehlheiden verbüßt hatte, von der Gestapo Kassel in die Konzentrationslager Lichtenburg und Buchenwald verbracht.31 Einen Einblick in die alltägliche Praxis der Verfolgung und Überwachung der Gesta- postelle Kassel in den Jahren 1937 bis 1940 gibt das erhaltene Geschäftsbuch des Land- rats von Hersfeld. Die meisten der darin eingetragenen Vorgänge bezogen sich darauf, dass die Gestapo die Überprüfung von Personen anordnete und von der örtlichen Polizei Berichte anforderte. Überprüft wurden Arbeiter, Lehrer, Ärzte, Unternehmer, Umgezo- gene, Rückwanderer, Verdächtige und Personen, die einfach in einem der vielen Kon- troll-Siebe der Gestapo hängen geblieben waren.32 Schließlich erreichte die Verfolgung der Juden mit der so genannten „Reichskristall- nacht“ in der Zeit, in der Herrmann die Gestapostelle Kassel leitete, ihren ersten Höhe- punkt – und Kassel bildete hierbei auf Reichsebene sogar den „Vorreiter“. Die Aus- schreitungen begannen bereits am Abend des 7. November. Das Innere der Synagogen in der unteren Königsstraße und in der Großen Rosenstraße wurde zerstört, und zahlrei- che jüdische Geschäfte wurden demoliert. Im Zuge der Pogrome wurden 258 jüdische Männer aus Kassel und 437 aus der nordhessischen Region verhaftet und anschließend für mehrere Wochen im Konzentrationslager Buchenwald inhaftiert, wo auch mehrere 28 Kammler / Krause-Vilmar, Volksgemeinschaft, Band 1, S. 218 f. 29 Siehe hierzu das Kapitel 3.5.1. 30 Kammler / Krause-Vilmar, Volksgemeinschaft, Band 1, S. 360 f. 31 Ebenda, S. 352 f. 32 Ebenda, S. 282. 73 von ihnen starben.33 Anschließend setzte die endgültige Verdrängung der Juden aus dem Kasseler Wirtschaftsleben ein. Gleichzeitig wurde ihnen das Leben durch zahlrei- che Verordnungen und Verbote unerträglich gemacht, um sie zur Auswanderung zu zwingen. 1938 setzte die „Ghettoisierung“ in Deutschland ein, und die jüdischen Fami- lien wurden in Kassel in so genannten Judenhäusern eng zusammengepfercht. Diese gesamten Verfolgungsmaßnahmen wurden von der Gestapo Kassel unter Einbeziehung von SS, Polizei, Kriminalpolizei, NSDAP-Gliederungen und anderen Behörden organi- siert und durchgeführt.34 1939 verließ Günther Herrmann die Gestapostelle Kassel und wurde zunächst Leiter der Gestapostelle Brünn in Österreich und danach wissenschaftlicher Leiter der Sicher- heitspolizei-Führerschule in Berlin. Ab März 1941 war er dann als Leiter von Einsatz- gruppen im „Kriegseinsatz“ u.a. in Russland und Kroatien.35 2.3.6. Verfolgungsmaßnahmen während des Zweiten Weltkrieges Während in der Vorkriegszeit und noch bis zu Beginn des Krieges die Überwachung und Verfolgung der tatsächlichen oder vermeintlichen Gegner in der deutschen Bevöl- kerung den Schwerpunkt der Tätigkeit der Gestapo bildete, bekam für sie im Verlauf des Krieges die Überwachung und Verfolgung der Millionen von ausländischen Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen einen immer größeren Stellenwert, bis dies zu ihrem größten Verfolgungsfeld wurde. So erfolgten während des Zweiten Weltkrie- ges rund 70 Prozent aller staatspolizeilichen Festnahmen wegen Verstößen gegen die Arbeitsdisziplin. Im August 1942 erreichte der Anteil der staatspolizeilichen Festnah- men von „Arbeitsvertragsbrüchigen“ im „Altreich“ mit 86 Prozent seinen vorläufigen Höhepunkt.36 Auch bei der Kasseler Gestapo lässt sich dieser Prozess feststellen. So geht aus einer Zusammenstellung der im Monat Oktober 1941 von der Staatspolizeistel- le Kassel gemeldeten Festnahmen hervor, dass von 137 Verhaftungen allein 87 auslän- 33 Siehe Wolf-Arno Kropat: Kristallnacht in Hessen, Wiesbaden 1988, S. 167 ff; Harry Stein: Juden in Buchenwald 1937-1942, Gedenkstätte Buchenwald/Weimar 1992, S. 59 ff. 34 Siehe hierzu: Wolfgang Prinz: Die Judenverfolgung in Kassel, in: Wilhelm Frenz, Jörg Kammler, Dietfrid Krause-Vilmar (Hrsg.): Volksgemeinschaft und Volksfeinde. Kassel 1933-1945, Band 2: Studien, Fuldabrück 1987, S. 144-222; Horst Kottke: Die endgültige Verdrängung der Juden aus der Kasseler Wirtschaft im Jahre 1938, ebenda, S. 223-254; Kammler / Krause-Vilmar, Volksgemeinschaft, Band 1, S. 228-272. 35 Paul, Akademiker, S. 245 f. und Sládek, Standrecht und Standgericht, S. 322 f. 36 Lotfi, KZ der Gestapo, S. 11 und 117. 74 dische Zwangsarbeiter und 6 Deutsche wegen „Arbeitsniederlegungen“ betrafen.37 Der andere große Bereich, in den die Gestapo zutiefst involviert war, betraf die Deportation der Juden in die Ghettos und Vernichtungslager. Leiter der Gestapostelle Kassel war von Juli 1939 bis September 1941 Regierungsrat und SS-Sturmbannführer Rudolf Korndörfer. In dieser Zeit gab es neben der Außenstel- le in Hanau noch weitere Außenstellen der Gestapo Kassel in Fulda und Marburg und mindestens eine Nebenstelle in Stadtallendorf. Korndörfer verließ im September 1941 die Gestapostelle Kassel und führte anschließend Einsatzkommandos der Sicherheitspo- lizei und des SD in Frankreich und Kroatien.38 Sein Nachfolger als Gestapostellenleiter wurde bis zum Sommer 1943 Regierungsrat und SS-Sturmbannführer Dr. Karl Lüdcke. Stellvertreter von Lüdcke war Kriminalrat und SS-Sturmbannführer Otto Altekrüger. In die Dienstzeit von Lüdcke fiel die Deportation der jüdischen Bevölkerung aus dem Re- gierungsbezirk Kassel in Ghettos und Vernichtungslager zwischen Dezember 1941 und September 1942. Möglicherweise hatte Korndörfer, der bis September 1941 in Kassel war,39 noch bei den Vorbereitungen der ersten Deportation vom Dezember 1941 mitge- wirkt. Die gesamte Deportation wurde maßgeblich von der Gestapostelle Kassel ge- plant, organisiert und durchgeführt, allerdings wurde sie auch hierbei von einem flä- chendeckenden Netz von Polizeibehörden, Ämtern, Institutionen und Einrichtungen in sämtlichen Städten und Gemeinden des Regierungsbezirkes Kassel unterstützt. Eine besondere Rolle kam der Oberfinanzdirektion in Kassel zu, die in Zusammenarbeit mit der Gestapo für die Enteignung der Deportierten und die Verwertung ihres Vermögens zuständig war.40 Die Deportation der Juden aus dem Regierungsbezirk Kassel erfolgte in drei Depor- tationszügen. Am 9. Dezember 1941 ging von Kassel der erste Deportationszug mit 1025 Juden in das Ghetto Riga. Unter den Deportierten befanden sich 471 Juden aus 37 BArch, R 58 / 197, Zusammenstellung der in den Tagesrapporten der Staatspoli- zei(leit)stellen im Monat Oktober 1941 gemeldeten Festnahmen im Altreich und Ostmark. Der Anteil der von der Staatspolizeistelle Kassel gemeldeten Festnahmen wegen Arbeits- niederlegungen betraf demnach bereits im Oktober 1941 69,3 Prozent. Siehe auch: Dietfrid Krause-Vilmar: Zur Rolle der Geheimen Staatspolizei Kassel im Krieg (1940-1945), in: Rundbrief des Fördervereins der Gedenkstätte Breitenau, Nr. 12, Kassel 1993, S. 48-60. 38 BArch (ehemals BDC), SS-Führer-Personalakten, Filmrolle 202-A, Korndörfer, Rudolf. 39 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 57. Korndörfer hatte sich am 16.9.1941 nach Metz abgemeldet. 40 Vgl. Prinz, Judenverfolgung, S. 206-215. 75 Kassel und 554 aus 40 weiteren Ortschaften des Regierungsbezirks.41 Der zweite De- portationszug ging am 1. Juni 1942 von Kassel mit etwa 500 Juden in das Konzentrati- onslager Majdanek und das Vernichtungslager Sobibor. Unter diesen Deportierten be- fanden sich 91 Juden aus Kassel. Der dritte Deportationszug ging schließlich am 7. Sep- tember 1942 mit etwa 1000 Juden in das Ghetto und Konzentrationslager Theresien- stadt. Unter den überwiegend älteren Deportierten befanden sich 471 Juden aus Kas- sel.42 Von den deportierten Juden und Jüdinnen der drei Deportationen hat fast keiner überlebt. So fanden allein von den Kasseler Juden etwa 1000 den Tod.43 Der zweite große Verfolgungskomplex, für den die Gestapostelle Kassel während des Zweiten Weltkrieges verantwortlich war, betraf die ausländischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen, die im Regierungsbezirk Kassel zur Arbeit eingesetzt waren. Im Verlauf des Zweiten Weltkrieges waren allein in Kassel etwa 30.000 ausländische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in fast 500 Betrieben zwangsverpflichtet.44 Untergebracht waren sie in zahlreichen Barackenlagern, aber auch Schulen, wie die Fasanenhofschule, Tanzsäle von Gastwirtschaften und Wohnungen dienten als Unter- künfte. Kassel war übersät von etwa 200 Unterkunftsstätten. Hinzu kamen Zehntausen- de von Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen im gesamten Bereich des Regie- rungsbezirkes Kassel, die dort nicht nur in den Städten, wie z. B. Fulda, Marburg und Hanau, sondern auch in der gesamten Landwirtschaft verpflichtet waren.45 Die Zwangs- arbeiter und Zwangsarbeiterinnen mussten in der Regel täglich 12 Stunden gegen einen Hungerlohn unter menschenunwürdigen Bedingungen arbeiten, und es kam vermehrt zu 41 Vgl. Monica Kingreen: Die gewaltsame Verschleppung der Juden aus den Dörfern und Städten des Regierungsbezirks Kassel in den Jahren 1941 und 1942, in: Helmut Burmeister und Michael Dorhs (Hrsg.): Das achte Licht. Beiträge zur Kultur- und Sozialgeschichte der Juden in Nordhessen, Hofgeismar 2002, S. 223-242; Frank-Matthias Mann: Die Judende- portation aus dem Regierungsbezirk Kassel nach Riga am 9.12.1941, in: Rundbrief des Fördervereins der Gedenkstätte Breitenau Nr. 21, Kassel 2002, S. 65-69. 42 Prinz, Judenverfolgung, S. 210 ff. 43 Vgl. Beate Kleinert und Wolfgang Prinz: Namen und Schicksale der Juden Kassels 1933- 1945. Ein Gedenkbuch, Kassel 1986. 44 Vgl. hierzu Thomas Ewald, Christoph Hollmann, Heidrun Schmidt: Ausländische Zwangsarbeiter in Kassel 1940-1945, Kassel 1988; Dietfrid Krause-Vilmar: Ausländische Zwangsarbeiter in der Kasseler Rüstungsindustrie (1940-1945), in: Frenz, Kammler, Krau- se-Vilmar, Volkgemeinschaft II, S. 388-414; Gunnar Richter: Niederländische Zwangsar- beiter während des 2. Weltkrieges in Kassel, Kassel 2001. 45 Vgl. hierzu: Ursula Krause-Schmitt, Jutta Von Freyberg, Friedrich Wehe: Heimatge- schichtlicher Wegweise zu Stätten des Widerstandes und der Verfolgung 1933-1945, Hes- sen II, Regierungsbezirke Gießen und Kassel, Frankfurt/Main 1996; Ursula Krause- Schmitt, Jutta Von Freyberg: Heimatgeschichtlicher Wegweiser zu Stätten des Widerstan- des und der Verfolgung 1933-1945, Hessen I, Regierungsbezirk Darmstadt, Frank- furt/Main 1995. 76 Arbeitsverweigerungen und Fluchtversuchen. Um diejenigen zu bestrafen, die sich die- sem Arbeitseinsatz widersetzten oder zu fliehen versuchten, wurden im Verlauf des Zweiten Weltkrieges in Deutschland von den Gestapostellen etwa 100 Straflager mit der Bezeichnung „Arbeitserziehungslager“ eingerichtet. Zusätzlich wurden noch etwa gleich viele so genannte „Erziehungslager“ bei Firmen errichtet.46 Die ausländischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen sollten in diesen Arbeitserziehungslagern unter KZ-ähnlichen Haftbedingungen für den bedingungslosen Arbeitseinsatz gefügig gemacht werden.47 Im Rahmen dieser Verfolgungsmaßnahmen errichtete die Geheime Staatspolizeistel- le Kassel im Mai 1940 unter dem damaligen Leiter Rudolf Korndörfer in Breitenau das zentrale Arbeitserziehungslager für den gesamten Regierungsbezirk Kassel. Außerdem wurde das Lager von der Gestapostelle Weimar und ihren Außenstellen für weibliche Gefangene aus Thüringen genutzt. Die Funktion und Bedeutung des Lagers und dessen Einbeziehung in den Verfolgungsapparat der Gestapo soll im folgenden Hauptteil dieser Arbeit näher untersucht werden. 46 Vgl. ITS Arolsen, Verzeichnis der Haftstätten, S. 687 – S. 709. Es sind darin 105 Erziehungslager bei Firmen aufgeführt. Siehe hierzu auch das Kapitel 1.2., S. 12 ff. 47 Vgl. hierzu: Gabriele Lotfi, KZ der Gestapo, passim. 77 3. Das Arbeitserziehungslager (AEL) Breitenau 1940-45 3.1. Einrichtung und Aufbau des Lagers Im Sommer 1940 wurde von der Gestapostelle Kassel in Breitenau ein Arbeitserzie- hungslager (AEL) eingerichtet. Im „Jahresbericht der Landesarbeitsanstalt und des Lan- desfürsorgeheims zu Breitenau“ heißt es dazu: „Im Sommer 1940 wurde auf Antrag der Geheimen Staatspolizei Kassel ein Arbeitser- ziehungslager für Schutzhäftlinge hier eingerichtet. Dieses Lager ist als Vorstufe eines Konzentrationslagers anzusehen. Untergebracht werden größtenteils Polen und Juden, außerdem befinden sich auch Deutsche und sonstige Ausländer dazwischen. Der Grund der Unterbringung ist größtenteils Arbeitsverweigerung, Verlassen der Arbeitsstelle und Verstöße gegen die Volksgemeinschaft. Die Unterbringungsdauer ist kurz bemessen, sie beträgt durchschnittlich 3-4 Wochen. Die meisten Häftlinge werden von hier aus entlas- sen und ihrer Arbeitsstelle wieder zugeführt. Eine weitere Anzahl wird von hier aus einem Konzentrationslager überstellt. Es handelt sich hierbei grösstenteils um Men- schen in den besten Jahren, die der Anstalt sehr wertvolle Dienste leisten.“1 Im Folgenden soll der Einrichtung und dem Aufbau des Lagers nachgegangen wer- den. Dabei soll untersucht werden, in welcher Form die Gestapo Kassel und der Be- zirkskommunalverband zusammenarbeiteten und welche Interessen sie damit verban- den. Dies führt auch zur Frage der Leitung und Verwaltung des Arbeitserziehungslagers und der dort tätigen Wachmannschaften. Schließlich soll danach gefragt werden, wie das Gelände der Landesarbeitsanstalt für das AEL genutzt wurde. 3.1.1. Der Einrichtungsprozess des Lagers Nachdem Breitenau nach der Schließung des frühen Konzentrationslagers im März 1934 wieder ausschließlich als Landesarbeitsanstalt und Landesfürsorgeheim genutzt worden war,2 wurden ab September 1939 wieder einzelne Schutzhaftgefangene in Brei- 1 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9794. Auszug aus dem „Jahresbericht der Landesarbeitsanstalt und des Landesfürsorgeheims zu Breitenau für das Rechnungsjahr 1940“. 2 Mit Ausnahme vom November 1938, als dort im Zuge der Reichspogromnacht jüdische Männer aus Guxhagen und Umgebung inhaftiert waren. Siehe hierzu Wolfgang Prinz: An- sprache am 8. Mai 1985 vor der ehemaligen Synagoge in Guxhagen anläßlich der Einwei- 78 tenau eingewiesen. So zum Beispiel Jonas Speier (geb. am 12.4.1890 in Guxhagen), der am 7. September 1939 als Schutzhäftling in Breitenau eingewiesen und am 2. Oktober 1939 von der Gestapo Kassel abgeholt und in das Kasseler Polizeigefängnis überführt wurde.3 Ein Grund seiner Verhaftung ist in den Unterlagen nicht ersichtlich, und er ist auch nicht im Hauptaufnahmebuch verzeichnet. Jonas Speier war bereits im November 1938 im Zuge der Reichspogromnacht in Breitenau inhaftiert und anschließend mit mehreren anderen jüdischen Männern aus Guxhagen über Kassel in das Konzentrations- lager Buchenwald verbracht worden.4 Wie aus anderen Quellen hervorgeht, wurde Jonas Speier im Verlauf des Krieges deportiert und gilt als „im Osten verschollen“.5 Ähnlich, wie bei der Einrichtung des frühen Konzentrationslagers im Juni 1933, als die Haftstätten für die zahlreichen Schutzhaftgefangenen nicht mehr ausreichten, wich die Gestapo Ende 1939 erneut auf die Landesarbeitsanstalt Breitenau aus. In Breitenau war die Belegung durch den Rückgang der Einweisungszahlen von Korrigenden stark gesunken, wodurch Haftraum zur Verfügung stand. Dennoch war die Anstalt noch im- mer überfüllt.6 Im Dezember 1939 verhandelte der Leiter der Staatspolizeistelle Kassel, SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Rudolf Korndörfer, mit der Kasseler Bezirks- kommunalverwaltung, um in Breitenau Schutzhäftlinge unterzubringen, deren Inhaftie- rung im Polizeigefängnis Kassel aus Platzmangel nicht möglich war. Nachdem er von der Bezirkskommunalverwaltung die Zusage erhalten hatte, wandte sich Korndörfer zur endgültigen Entscheidung an die SS-Reichsführung.7 Auch der Bezirkskommunal- verwaltung kam die beabsichtigte Unterbringung von Schutzhaftgefangenen entgegen, denn sie hielt in einem internen Vermerk fest, dass durch den Abtransport von 60 Kor- rigenden für die Riedgauarbeiten (im Justizgefangenenlager Rodgau)8 Plätze zur Ver- hung einer Gedenktafel, in: Dillmann u.a., Mauern des Schweigens, S. 131-134; Richter, Breitenau, S. 190 f. 3 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9741, Schreiben Heinrich Klimmers vom 4.10.1939 an den Landrat in Melsungen. 4 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9741. In den Schriftwechseln ist, eindeutig aufgrund eines Tippfehlers, sein Geburtsdatum statt mit dem 12.4. mit dem 22.4. angegeben. Siehe auch das Kapitel 3.5.7. 5 Bundesarchiv Koblenz (Hrsg.): Gedenkbuch. Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945. Bearbeitet vom Bun- desarchiv Koblenz und dem Internationalen Suchdienst Arolsen, Band 1 und 2, hier Bd. 2, Koblenz 1986, Seite 1420. 6 Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 301. 7 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 1 [Bezirksverband], Nr. 142, S. 103. Schreiben der Ge- heimen Staatspolizei Kassel an den Oberpräsidenten vom 21.1.1940. 8 Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 302. 79 fügung stünden, deren Belegung „im Interesse der Wirtschaftlichkeit“ erwünscht sei.9 Im Januar 1940 erhielt die Gestapostelle Kassel die Zusage vom RSHA aus Berlin, woraufhin Korndörfer am 21. Januar die offizielle Bestätigung für die geplante Unter- bringung von Schutzhaftgefangenen in Breitenau an die Verwaltung des Bezirksverban- des Hessen in Kassel sandte. Unklarheiten gab es allerdings noch über die Haftkosten für die einzelnen Gefangenen. In dem Vorgespräch am 16. Dezember 1939 hatte der Vertreter des Bezirksverbandes, Direktor Rücker, gegenüber dem Gestapostellenleiter Korndörfer einen Tagessatz für jeden Gefangenen in Höhe von 1,70 RM verlangt, ob- wohl der „normale“ Satz bei 1,50 RM lag. Die Erhöhung erschien Rücker damit be- gründet, dass die Schutzhaftgefangenen nur verhältnismäßig kurze Zeit in Breitenau inhaftiert werden sollten und dadurch nicht in dem Umfang zur Arbeit eingesetzt wer- den könnten, wie die Arbeitshausgefangenen, die dort längere Zeit untergebracht waren, wodurch dem Bezirksverband Einnahmen entgingen.10 Während Korndörfer in dem Vorgespräch mit dem erhöhten Satz offenbar einverstanden war, hatte das RSHA in seiner Zusage auf dem einheitlichen Satz von 1,50 RM bestanden, und Korndörfer frag- te in seinem Schreiben an den Bezirksverband entsprechend nach, ob die Unterbringung der Gefangenen auch unter diesen Bedingungen möglich sei: „Nachdem mir am 16. 12.39 von dort aus das Einverständnis mit einer Unterbringung hiesiger Häftlinge in der Landesarbeitsanstalt zugesagt worden war, habe ich die Ange- legenheit dem Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern unterbreitet. Dieser hat mir nunmehr mitgeteilt, dass er grundsätzlich damit einverstanden ist, dass vorübergehend Schutzhaftgefangene der hiesigen Staatspolizei- stelle in der Landesarbeitsanstalt Breitenau untergebracht werden können, sobald ihre Verwahrung im Polizeigefängnis nicht möglich ist. Da die Haftkosten im Reich einheitlich auf 1.50 RM je Tag festgesetzt ist, bitte ich, ge- mäss der mir zugegangenen Anordnung des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei den Satz von 1.50 RM pro Tag auch für die in der Landesarbeitsanstalt Breite- nau unterzubringenden hiesigen Häftlinge festzusetzen und mir darüber Mitteilung zu machen. Auf die fernmündliche Unterredung vom 18. 1. 40 nehme ich hierzu Bezug. Ich bitte, von Ihrer Entscheidung den Anstaltsleiter zu unterrichten.“11 9 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 1 [Bezirksverband], Nr. 142, S. 103 f. Vermerk des Direktors Rücker vom 25. Januar 1940. 10 Ebenda. 11 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 1 [Bezirksverband], Nr. 142, S. 103. Schreiben der Ge- heimen Staatspolizei Kassel an den Oberpräsidenten – Verwaltung des Bezirksverbandes 80 In dem bereits genannten Vermerk des Direktors Rücker, den er kurz nach Eingang des Schreibens der Gestapostelle abfasste, schlug dieser vor, „die Häftlinge der Staatspoli- zeistelle Kassel zu dem normalen Pflegesatz von 1,50 RM je Kopf und Tag aufzuneh- men, zumal ein öffentliches Interesse an der Aufnahme vorliegt.“ 12 Noch am gleichen Tag sandte der Oberpräsident das Bestätigungsschreiben an die Gestapostelle Kassel: „Mit der Aufnahme von Schutzhaftgefangenen, deren Verwahrung im Polizeigefängnis nicht möglich ist, in der Landesarbeitsanstalt Breitenau zu einem Pflegesatz von 1,50 RM je Kopf und Tag bin ich grundsätzlich einverstanden. Wegen der Aufnahme im Einzelfall bitte ich, sich mit der Landesarbeitsanstalt Breitenau, die von mir in Kenntnis gesetzt ist, in Verbindung zu setzen.“13 Eine Abschrift des Schreibens wurde dem Direktor der Landesarbeitsanstalt Breitenau, Heinrich Klimmer, zugesandt, die dieser persönlich unterzeichnete.14 Klimmer, der be- reits im November 1932 in die NSDAP eintrat, war seit Oktober 1933 in Breitenau zu- nächst als Vorsteher und seit 1936 als Direktor der Landesarbeitsanstalt tätig.15 Mit dem Schreiben des Oberpräsidenten wurde in Breitenau im Januar 1940 parallel zur Landes- arbeitsanstalt faktisch ein „Polizeihilfsgefängnis“ oder, wie ähnliche Haftstätten und Lager auch bezeichnet wurden, ein „erweitertes Polizeigefängnis“ eingerichtet.16 Die erweiterten Polizeigefängnisse dienten, wie es in einem zeitgenössischen Beitrag „Über den verwaltungsmäßigen Aufbau eines Arbeitserziehungslagers“ hieß, zur Unterbrin- gung aller Arten von Häftlingen, die sich in polizeilicher Verwahrung befinden.17 Durch die faktische Einrichtung dieses Polizeihilfsgefängnisses oder auch erweiterten Polizei- gefängnisses in Breitenau hatte die Gestapo Kassel ab diesem Zeitpunkt die Möglich- Hessen – in Kassel vom 21. Januar 1940 – unterschrieben vom Gestapostellenleiter, SS- Sturmbannführer und Regierungsrat Rudolf Korndörfer. 12 Ebd., S. 103 f. Vermerk des Direktors Rücker vom 25.1.1940. 13 Archiv des LWV–Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9741. Schreiben des Oberpräsidenten an die Geheime Staatspolizeistelle Kassel vom 25. Januar 1940 „Betr. Unterbringung von Häftlingen“. Er antwortete darin ausdrücklich auf das Schreiben v. 21.1.40 – Br. Nr. II D – 5049/39. Betr. Unterbringung von Häftlingen. Aus dem angeführten Aktenzeichen geht hervor, dass die Anfrage vom Referat II D (Schutzhaftreferat) abgefasst wurde, dessen Re- feratsleiter der spätere Kriminalinspektor und SS-Obersturmführer Ernst Schadt war. 14 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9741. Schreiben des Oberpräsidenten an die Geheime Staatspolizeistelle Kassel vom 25. Januar 1940. 15 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 376, Personalakte von H. Klimmer. 16 Zur Benutzung dieser beiden Bezeichnungen für derartige Haftstätten und zur Funktion der „erweiteren Polizeigefängnisse“ siehe Gabriele Lotfi: „Die Arbeitserziehungslager als ‚er- weiterte Polizeigefängnisse‘, in: Lotfi, KZ der Gestapo, S. 279-292. 17 Bergmann, Rudolf: „Über den verwaltungsmässigen Aufbau eines Arbeitserziehungsla- gers“, in: „Die Deutsche Polizei“, Nr. 9 vom 1. Mai 1944, S. 183 ff., zitiert in Lotfi, KZ der Gestapo, Anmerkung 53, S. 404; vlg. auch Tech, Arbeitserziehungslager, S. 142. 81 keit, Breitenau als Haftstätte für männliche und weibliche Schutzhaftgefangene der ver- schiedensten Kategorien zu nutzen. Auch der Direktor und Lagerleiter Georg Sauerbier sagte 1949 im Ermittlungsverfahren gegen ihn und verschiedene Aufseher aus, dass „etwa Ende 1940 – genau kann ich es nicht mehr sagen, - zwischen der Landesverwal- tung und der Gestapo ein Vertrag abgeschlossen (wurde), nach dem die Anstalt in Zu- kunft mit sogenannten Schutzhäftlingen der Gestapo (Untersuchungsgefangenen) belegt werden sollte. Danach nahm die Belegung ganz rapid zu, bis sie im Jahre 1944 etwa tausend Häftlinge erreichte.“18 Die Einrichtung dieses Polizeihilfsgefängnisses wird auch durch eine Aussage des ehe- maligen Kriminalinspektors und SS-Obersturmführers Ernst Schadt bestätigt, der bei der Gestapostelle Kassel das so genannte Schutzhaftreferat II D leitete. Er machte die Aussage 1950 vor der Zentralberufungskammer Kassel im Rahmen der Entnazifizie- rung: „Das Polizeigefängnis war hier (in Kassel, d.Verf.) nicht mehr aufnahmefähig für die Staatspolizei, und deshalb hatte der damalige Polizeipräsident (es handelte sich um Max Henze, d. Verf.) der Staatspolizei anheim gestellt, sich um eine anderweitige Unterbrin- gung der Gefangenen umzusehen. Er sei hier nur in der Lage, die Leute 24 Stunden zu verwahren. Daraufhin setzten Verhandlungen ein zwischen dem Polizeipräsidenten und dem Minister des Innern und der Staatspolizei und dem Sicherheitshauptamt. Es wurde dann anheimgestellt, es muß ein Wandel geschaffen werden. Dann erinnerte man sich daran, dass in 1933 auch dort Leute hilfsweise untergebracht waren, und dann kam es wieder so. Es bestand ein Vertrag, wonach Breitenau – dies war ja dem Landeshaupt- mann unterstellt – unsere Gefangenen übernahm und täglich einen Satz von RM 1.50 für Verpflegung und Unterkunft erhielt. Diese Anstalt wollte nun mehr haben, und da wurde vereinbart, dass die Leute, sofern sie nicht gebraucht wurden zu Vernehmungen und sonstigem, von dem Arbeitslager zur Arbeit herangezogen wurden. Die Staatspoli- zeistelle hatte auf den Arbeitseinsatz selbst keinen Einfluss. Das kam aber auch da- durch, dass das meist langwierige Verfahren waren, ehe die Leute einen endgültigen Bescheid (über die Deportation in ein KZ, d. Verf.) bekamen. Das hat mitunter Wochen und Aberwochen gedauert, bis eine Entscheidung fiel.“19 Entsprechend diesem Vertrag wurden dann ab Ende Januar 1940 bis zum Kriegsende in 18 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 120, Aussage von Georg Sauerbier. 19 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 427, Blatt 204. 82 Breitenau Schutzhaftgefangene der Gestapostelle Kassel und der Gestapostelle Weimar mit ihren unterschiedlichen Außendienststellen eingewiesen. Es handelte sich bei diesen Gefangenen vor allem um deutsche, aber auch ausländische Gestapo-Gefangene, die wegen ideologischer Verstöße gegen den NS-Staat und NS-Normen verhaftet worden waren und gegen die von den Gestapostellen Ermittlungen durchgeführt wurden. Gegen zahlreiche dieser Gefangenen liefen Anträge der beiden Gestapostellen an das Reichssi- cherheitshauptamt (RSHA) in Berlin auf Einweisungen in Konzentrationslager. Diese Antragsverfahren mit den endgültigen Einweisungsbescheiden meinte Ernst Schadt, als er von den „langwierigen Verfahren“ sprach, die „mitunter Wochen und Aberwochen“ dauerten.20 Aus diesem Grund waren viele Schutzhaftgefangene vor ihrer Deportation längere Zeit in Breitenau inhaftiert. Die erste Schutzhaftgefangene war die ausdrücklich als Jüdin in das Hauptaufnah- mebuch eingetragene Marta Bloch aus Sachsenhausen, Krs. Waldeck. Sie war vom 17. bis zum 23. Februar 1940 in Breitenau inhaftiert, wobei diese kurze Haftdauer von sechs Tagen dafür spricht, dass sie als Schutzhaftgefangene eingewiesen worden war.21 Zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung wohnte Marta Bloch in Kassel. Sie wurde mit unbe- kanntem Ziel deportiert und gilt als verschollen.22 Im April 1940 folgten drei weitere Gestapo-Gefangene aus dem nordhessischen Raum. Es handelte sich um den Landwirt Wilhelm H., den Metzger Walter F. und den Gastwirt Wilhelm S. Sie wurden gemeinsam am 25. April 1940 auf Veranlassung der Geheimen Staatspolizei Kassel von der Polizeiverwaltung Korbach nach Breitenau ge- bracht, nachdem sie sich bereits seit etwa 3 Monaten in Korbach wegen (angeblicher) Schwarzschlachtung und Steuerhinterziehung in Untersuchungshaft befunden hatten. In Breitenau wurden sie als Gefangene der Gestapo geführt, aber auf den Individualakten und im Schriftverkehr als Untersuchungsgefangene bezeichnet. Nach zwei Wochen, am 8. Mai 1940, wurden sie aus Breitenau entlassen.23 Am 17. Mai 1940 wurde erneut ein jüdischer Gefangener, Leo Strauss aus Fulda, eingewiesen. Er wurde am 17. Juni 1906 in Bad Salzschlirf geboren. Leo Strauss blieb 20 Ebenda. 21 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633. Eintrag von Marta Bloch. 22 Vgl. Kleinert und Prinz, Namen und Schicksale der Juden Kassels, S. 182; Bundesarchiv, Gedenkbuch, Bd. 2, S. 1657. Der Zeitpunkt ihrer Deportation ist ebenfalls nicht bekannt. Bei Kleinert und Prinz ist das Geburtsdatum mit dem 14.11.1897 angegeben; nach Aus- kunft des Standesamtes Waldeck an den Verfasser ist als Geburtsdatum dort der 12.11.1897 eingetragen. 23 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5623. 83 bis zum 5. Juli 1940 als „Untersuchungsgefangener“ der Gestapo in Breitenau inhaftiert; ein Haftgrund ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich. In einem Schreiben des Leiters der Gestapostelle Kassel, Rudolf Korndörfer, vom 5. Mai heißt es: „Ich bitte, den dem- nächst mittels Sammeltransport nach dort überführten Juden Strauss aus Fulda aufzu- nehmen. Strauss soll später einem Konzentrationslager zugeführt werden. Er ist in An- staltskleidung einzukleiden und kann zu allen Arbeiten herangezogen werden. Weitere Weisung ergeht noch.“24 Am 27. Juni ordnete die Gestapostelle Kassel in einem Schrei- ben „An den Herrn Leiter der Landesarbeitsanstalt in Breitenau“ die Deportation von Leo Strauss in das KZ Sachsenhausen an. In dem Schreiben, in dem Strauss als Schutz- häftling bezeichnet wird, heißt es, das Reichssicherheitshauptamt habe seine Überfüh- rung in das Konzentrationslager Sachsenhausen angeordnet: „Es wird gebeten, den Ju- den mit dem nächsten Sammeltransport in das Konzentrationslager zu überführen. Die Sammeltransporte nach dem genannten Konzentrationslager gehen von dort jeden Frei- tag um 4, 32 Uhr ab.“25 Am 5. Juli 1940 wurde Leo Strauss von Breitenau in das KZ Sachsenhausen deportiert, wo er knapp ein Jahr später, am 13.6.1941, umgekommen ist.26 Bei den bisher genannten Schutzhäftlingen der Gestapo Kassel, die zwischen Ende 1939 und Anfang 1940 in Breitenau eingewiesen wurden, handelte es sich um Gefange- ne des erweiterten Polizeigefängnisses. Im Mai 1940 wurde dann in Breitenau das ei- gentliche Arbeitserziehungslager (AEL) eingerichtet, ein Straflager für überwiegend ausländische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen, die sich dem Arbeitseinsatz widersetzt hatten. In einem Schreiben vom Oktober/November 1940 heißt es hierzu: „Die Landesarbeitsanstalt und Landesfürsorgeheim Breitenau wird seit Mai d.Js. von der Geheimen Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel, in Anspruch genommen, um Schutzhäftlinge, über die eine Schutzhaft von kürzerer Dauer verhängt ist, und solche Personen, die nach Abschluß des Verfahrens einem Konzentrationslager zugeführt wer- den sollen, unterzubringen. Bei diesen Schutzhäftlingen handelt es sich in den meisten Fällen um polnische Zivilarbeiter, die ihre Arbeitsstelle in Deutschland verlassen haben. Von den ersten Einlieferungen im Mai d.Js. vermehrten sich die Zugänge von Schutz- häftlingen fortlaufend, und haben Ende September 1940 schon einen Stand von 103 24 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7346. 25 Ebenda. 26 Bundesarchiv, Gedenkbuch, Band 2, S. 1480. 84 (Männer und Frauen) erreicht. Mit weiteren Einweisungen ist zu rechnen.“27 Unter den Gefangenen des AEL befanden sich aber auch Deutsche, die ebenfalls gegen Arbeitsbestimmungen verstoßen hatten. In den späteren Erlassen für Arbeitser- ziehungslager und auch in allgemeinen Schreiben wird ausdrücklich betont, dass „die Arbeitserziehungslager ausschließlich zur Aufnahme von Arbeitsverweigerern und ar- beitsunlustigen Elementen, deren Verhalten einer Arbeitssabotage gleichkommt, be- stimmt (sind).“28 „Die Häftlinge“, heißt es im Erlass vom 28. Mai 1941, „sind zu stren- ger Arbeit anzuhalten, um ihnen ihr volksschädigendes Verhalten eindringlich vor Au- gen zu führen, um sie zu geregelter Arbeit zu erziehen und um Anderen durch sie ein abschreckendes und warnendes Beispiel zu geben.“29 Auf die Einrichtung des Arbeitserziehungslagers bezieht sich auch die eingangs zi- tierte Passage aus dem Jahresbericht der Landesarbeitsanstalt für das Rechnungsjahr 1940. Ein Vertrag über die Einrichtung des Arbeitserziehungslagers ist bisher nicht auf- findbar, und somit steht auch das genaue Datum der Einrichtung nicht fest. Aus dem Hauptaufnahmebuch der Gefangenen geht allerdings hervor, dass ab dem 28. Mai 1940 die Einweisung von Schutzhaftgefangenen kontinuierlich einsetzte, so dass man von diesem Zeitpunkt als Einrichtungsdatum des Arbeitserziehungslagers in Breitenau aus- gehen muss.30 An diesem Tag wurden 16 Schutzhaftgefangene von der Gestapo Kassel eingewiesen. Ihre Überführung wurde in einem Schreiben des stellvertretenden Leiters der Gestapostelle Kassel, Kriminalrat und SS-Sturmbannführer Otto Altekrüger, vom 27. Mai 1940 dem Leiter der Landesarbeitsanstalt in Breitenau mitgeteilt. Darin sind die Namen, Geburtsdaten und Geburtsorte der 16 Gefangenen angegeben. Es handelte sich 27 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 221, Personalakte von Georg B., Antrag der Verwaltung zur Befreiung Georg Bs. vom Heeresdienst. 28 BArch, R 58 / 1027, S. 224 ff., Erlass des Reichsführers-SS und Chef der Deutschen Poli- zei vom 12.12.1941 betr.: „Errichtung von Arbeitserziehungslagern“, Einleitungstext. 29 BArch, R 58 / 1027, S. 142 ff., Erlass des Reichsführers-SS und Chef der Deutschen Poli- zei vom 28. Mai 1941 betr.: „Errichtung von Arbeitserziehungslagern“. 30 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633. Im Aufnahmebuch sind die Arbeitshausinsassen und die Schutzhaftgefangenen des AEL Breitenau mit Ausnahme der Schutzhäftlinge des frühen Konzentrationslagers 1933/34 erfasst. Die Eintragungen rei- chen von 1895 bis Ende Dezember 1944. Das Aufnahmebuch ist alphabetisch und chrono- logisch gegliedert. Da es auch die Häftlingskategorien enthält, lässt sich ersehen, ab wel- chem Zeitpunkt die Schutzhäftlinge in großem Maße eingewiesen wurden und zur größten Gefangenengruppe wurden. Als entscheidendes Datum taucht bei der alphabetischen Durchsicht nach Männern und Frauen der 28. Mai 1940 auf, an dem insgesamt 16 Schutz- haftgefangene eingewiesen wurden. 85 um 5 deutsche jüdische Gefangene und um 11 polnische.31 Unter den deutschen jüdischen Gefangenen befanden sich die 63-jährige Katinka Fröhlich (geb. in Essen), der 72-jährige Albert Hirschberg (geb. in Kassel), der 68- jährige Salomon Katten (geb. in Halsdorf), die 73-jährige Elise Katzenstein (geb. in Borgenstreich) und der 58-jährige Hermann Meyer (geb. in Burgdorf/Hannover). Unter den polnischen Gefangenen befanden sich die 28-jährige Josefa B., die 21-jährige Eu- genie C., der 18-jährige Josef G., die 16-jährige Franziska H., der 17-jährige Dadousch K., der 20-jährige Wladislaw K., der 19-jährige Adam M., der 23-jährige Leonard N., der 31-jährige Josef P., der 21-jährige Eduard U., und die 35-jährige Stanislawa Z.32 Haftgründe sind lediglich bei Stanislawa Z. und Josef G. erhalten. Während es bei Stanislawa Z. heißt, dass sie ein verbotenes Abzeichen getragen habe, wurde Josef G. verhaftet, weil er versucht habe, polnische Arbeiter zum Ungehorsam zu verleiten. Sta- nislawa Z. wurde am 5. Juli 1940 in das Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück de- portiert und Josef G. am gleichen Tag in das Konzentrationslager Sachsenhausen.33 Zusätzlich zu den männlichen und weiblichen Gefangenen der Gestapo-Kassel wur- den in das Arbeitserziehungslager Breitenau auch Frauen („weibliche Schutzhäftlinge“) der Gestapo Weimar mit ihren Außenstellen in Gera, Erfurt und Suhl eingewiesen.34 Dadurch, dass in Breitenau sowohl Schutzhaftgefangene aus politischen, rassischen, weltanschaulichen und sonstigen ideologischen Gründen und Schutzhaftgefangene, die gegen die Zwangsarbeit und sonstige Arbeitsbestimmungen verstoßen hatten, eingewie- sen werden konnten, stand den Gestapostellen Kassel und Weimar mit dem Arbeitser- 31 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5522, Einweisungsschreiben der Ges- tapostelle Kassel vom 27. Mai 1940 bzgl. der 16 Schutzhaftgefangenen in der Schutzhaft- akte von Josef G. 32 Ebenda. In dem Schreiben heißt es: „Die Obengenannten werden mit dem nächsten Sam- meltransport der dortigen Arbeitsanstalt zugeführt werden. Sie sind Schutzhäftlinge und können wie dort einsitzende Arbeitsscheue behandelt werden. Um Bestätigung der Auf- nahme der Genannten im dortigen Lager wird gebeten.“ Auch die Formulierung „Aufnah- me der Genannten im dortigen Lager“ spricht für das ab diesem Zeitpunkt existierende Ar- beitserziehungslager. 33 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7530 und Nr. 5522. 34 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9763. Siehe darin das Schreiben des Leiters Sauerbier an die Direktion des Landesfürsorgehauses Güstrow vom 15. Mai 1942. Es handelt sich um die beschriebene Rückseite einer Anfrage aus Güstrow vom 12.5.42. Es heißt darin, dass die Durchschnittsbelegung zur Zeit rund 114 Korrigenden, 45 Zöglinge, 85 Pfleglinge, 20 Arbeitshäuslinge und 156 Schutzhäftlinge betrage. „Die Schutzhäftlinge werden hier eingewiesen von der Geheimen Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel: Män- ner und Frauen, Staatspolizeistelle Weimar: Frauen.“ 86 ziehungslager ein Lager zur Verfolgung sämtlicher NS-Gegner zur Verfügung.35 Bei verschiedenen Gefangenen, die von der Gestapostelle Weimar aufgrund von ideologi- schen Verstößen in das „Polizeihilfsgefängnis“ nach Breitenau eingewiesen wurden, taucht in den Anschreiben mehrfach die Formulierung auf, dass es sich um „Polizeige- fangene“ handelt, die bis zur Entscheidung des Reichssicherheitshauptamtes in der Lan- desarbeitsanstalt untergebracht werden sollen.36 In den Einweisungsschreiben der Gestapostelle Kassel wurde diese Unterscheidung allerdings so gut wie gar nicht getroffen. Obwohl es in den Einweisungsformularen aus- drücklich heißt, dass die Einweisung in das Arbeitserziehungslager Breitenau erfolgt, wurde es in zahlreichen Fällen für Gefangene benutzt, die aus politisch, religiösen oder rassischen Gründen verfolgt worden waren. Dies betraf z.B. den Rechtsanwalt Wilhelm B., der verhaftet worden war, „weil er die NS-Staatsführung nach der Bombardierung der Edertalsperre öffentlich der Unfähigkeit beschimpfte“37 oder den als Juden inhaftier- ten Richard Altschul, der verhaftet worden war, weil er sich weigerte, eine Kennkarte zu beantragen, weiterhin „Umgang mit Deutschblütigen pflegte“ und den Hitlergruß er- wies.38 Wahrscheinlich ist in diesen Fällen die Benutzung des Einweisungsformulars für das AEL darauf zurückzuführen, dass die Gestapo Kassel kein gesondertes Einwei- sungsformular für die Polizeigefangenen hatte. Gleichzeitig bringt sie die vielschichtige Nutzung des Arbeitserziehungslagers Breitenau für Gestapo-Gefangene der unterschied- lichsten Häftlingskategorien zum Ausdruck. Auch aus dem Jahresbericht der Landesarbeitsanstalt und des Landesfürsorgeheims zu Breitenau für das Rechnungsjahr 1940, in dem auf die Einrichtung des Arbeitserzie- hungslagers hingewiesen wird, geht diese unterschiedliche Nutzung hervor, indem nicht zwischen dem Arbeitserziehungslager und Polizeihilfsgefängnis unterschieden wurde. So heißt es darin, der Grund der Unterbringung der Schutzhäftlinge sei „größtenteils 35 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6325 und Nr. 5106. Anhand der bei- den Einweisungsformulare in den Akten werden die unterschiedlichen Haftgruppen und die damit verbundene unterschiedliche Nutzung des AEL Breitenau deutlich. So wurde Wally M. am 11.03.1943 von der Gestapo Weimar in das „Arbeitserziehungslager Breite- nau“ auf die Dauer von 56 Tagen eingewiesen, weil sie sich an ihrem Arbeitsplatz wieder- holt renitent verhalten und den Arbeitsplatz eigenmächtig verlassen hatte. Anna C. wurde am gleichen Tag von der Außendienststelle Erfurt in das „dortige Lager (Arbeitsanstalt)“ auf die Dauer von 8 Wochen eingewiesen, weil sie mit einem Deutschen Geschlechtsver- kehr hatte. 36 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5886 und Nr. 4884. Schreiben der Gestapo Weimar vom 3. Juni 1942 in der Schutzhaftakte von Erna K., und Schreiben der Gestapo Weimar vom 17. September 1941 in der Schutzhaftakte von Martha B. 37 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4897. 87 Arbeitsverweigerung, Verlassen der Arbeitsstelle und Verstöße gegen die Volksgemein- schaft“. Schon aus diesen Haftgründen wird ersichtlich, dass es sich einerseits um Ar- beitserziehungshäftlinge und andererseits um aus ideologischen Gründen verhaftete Gestapo-Gefangene handelte. Auch die genannte Zusammensetzung der Gefangenen, unter denen sich „größtenteils Polen und Juden“ aber auch „Deutsche und sonstige Aus- länder“ befanden, bestätigt dies.39 Das AEL Breitenau war eines der ersten Arbeitserziehungslager im NS-Staat. Wenn man den 28. Mai 1940 als Einrichtungsdatum zugrunde legt, dann war es nach Frauen- berg, Hinzert, Berlin-Wuhlheide, Liebenau und Watenstedt das sechste Arbeitserzie- hungslager im gesamten Deutschen Reich und den besetzten Ländern.40 Das AEL Brei- tenau wurde damit noch vor den grundlegenden Erlassen Himmlers vom Mai und De- zember 1941 über die Einrichtung von Arbeitserziehungslagern gegründet. Die Erlasse, davon ist auszugehen, sind aus den Erfahrungen entstanden, die bei der Einrichtung der ersten AEL (zu denen Breitenau gehörte) gemacht wurden. Außerdem wurden die Er- lasse, nachdem sie herausgegeben worden waren, aufgrund dieser Erfahrungen modifi- ziert. Schließlich wurde auch die Durchführung der Erlasse oftmals den jeweiligen örtli- chen Gegebenheiten angepasst. So interpretierte der ehemalige Leiter der Gestapoleit- stelle Hannover, Rudolf Batz, den Erlass Himmlers über die AEL, wie er später aussag- te, mehr als „eine Art Rahmenvorschrift“.41 Hintergrund hiervon ist, worauf Martin Broszat schon 1961 hingewiesen hatte, dass der polizeiliche Terror im nationalsozialis- tischen Herrschaftssystem eben nicht ausschließlich von „oben“ durch den Reichsführer SS angeordnet wurde, sondern sich aus einer Mischung von angeordneter (gelenkter) Aktion und ungezügelter örtlicher Willkür entfaltete.42 Es hat also durchaus ein gegen- seitiger Prozess stattgefunden, zwischen den „höheren Stellen“ in Berlin und den regio- 38 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4822. 39 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9794. 40 So wurde das AEL Frauenberg in Ardning, Steiermark, im August 1939 gegründet (Inter- nationaler Suchdienst Arolsen, Verzeichnis der Haftstätten, S. 661), das SS-Sonderlager Hinzert im Oktober 1939 (Lotfi, KZ der Gestapo, S. 59 f.), das Sonderlager Watenstedt im März 1940 (Wysocki, Arbeit für den Krieg, S. 313 ff.), das „Erweiterte Polizeigefängnis Berlin-Wuhlheide im April 1940 (Rossbach u.a., Forschungsbericht Wuhlheide, S. 14 f.) und Bremen-Farge im Sommer 40 (Tech, Arbeitserziehungslager, S. 72 f.). Über den Zeit- punkt der Einrichtung des AEL Liebenau gibt es verschiedene Angaben, die zwischen Ja- nuar und September 1940 liegen: Januar 1940 (Internationaler Suchdienst Arolsen, Ver- zeichnis der Haftstätten, S. 669), Frühsommer 1940 (Lotfi, KZ der Gestapo, S. 75), Sep- tember 1940 (Tech, Arbeitserziehungslager, S. 74). 41 Lotfi, KZ der Gestapo, S. 124. 42 Broszat, Nationalsozialistische Polenpolitik, S. 39; vgl. auch Lotfi, KZ der Gestapo, S. 124. 88 nalen Staatspolizei(leit)stellen, und aus diesem Prozess entwickelten sich die Strukturen der Verfolgung. In anderen Arbeitserziehungslagern war es zunächst nicht zulässig, Gestapo- Gefangene der unterschiedlichsten Kategorien zu inhaftieren, denn sie waren entspre- chend den Erlassen ausdrücklich für „Arbeitsverweigerer und –saboteure“ eingerichtet worden. Aufgrund der Ausweitung der Verfolgung und der immer größer werdenden Anzahl der Verhafteten wiesen verschiedene Gestapostellen dennoch auch andere Schutzhaftgefangene in die AEL ein oder stellten entsprechende Anträge beim RSHA. Aus diesem Grund wurden sie wiederholt ermahnt, in die AEL keine politischen Gefan- genen einzuweisen. Dass dies offenbar häufig geschah, geht aus einem Schreiben Mül- lers aus dem RSHA vom 27. August 1942 an alle Staatspolizei(leit)stellen hervor: „Die wiederholten Anträge von Staatspolizei(leit)stellen an das Reichsicherheitshaupt- amt – IV C 2 -, die Belassung von politischen Häftlingen in den Arbeitserziehungsla- gern zu genehmigen bezw. derartige Häftlinge dorthin einzuweisen, geben mir erneut Veranlassung, auf die grundlegenden Bestimmungen über die Einrichtung von Arbeits- erziehungslagern hinzuweisen. Hier ist, wie aus dem Erlaß vom 28.5.41/12.12.41 her- vorgeht, zwingend vorgeschrieben, daß nur Arbeitsverweigerer, sowie arbeitsvertrags- brüchige und arbeitsunlustige Elemente, deren Verhalten einer Arbeitssabotage gleich- kommt, oder die die Arbeitsmoral gefährden, eingewiesen werden können. Darüber hinaus hat nach dem Erlaß des Reichsministers des Innern vom 25.1.1938 – Pol.S. V 1 Nr. 70/37 – 179 g - der Vollzug der Schutzhaft grundsätzlich nur in den Konzentrati- onslagern zu erfolgen. Ich sehe mich daher außerstande, den zum überwiegenden Teil mit Facharbeiter- bezw. sonstigem Arbeitskräftemangel begründeten Anträgen auf Ein- weisung von Häftlingen, die aus anderen als den oben angegebenen Gründen festge- nommen worden sind, in die Arbeitserziehungslager zu entsprechen und ersuche, von derartigen Anträgen in Zukunft abzusehen.“43 Dennoch gab es offenbar zumindest ab 1942 genehmigte Ausnahmen. So hieß es in den Richtlinien des Reichssicherheitshauptamtes über das Arbeitserziehungslager Wa- tenstedt, dass das Lager außerdem noch der Aufnahme von Schutzhäftlingen bis zur Überstellung in ein Konzentrationslager dient und dort auch Häftlinge aufgenommen werden, die für eine „Sonderbehandlung“ vorgesehen sind.44 43 ZStL Ludwigsburg, 1063-PS 262, Schreiben Müllers aus dem RSHA vom 27. August 1942, „Betrifft: Einweisung von Häftlingen in Arbeitserziehungslager“. 44 Wysocki, Arbeit für den Krieg, S. 328. 89 Um das Verbot des Reichsführers SS, politische und „rassische“ Gefangene in den Arbeitserziehungslagers zu inhaftieren, dennoch umgehen zu können, erklärten ver- schiedene andere Gestapostellen die Arbeitserziehungslager in der Endphase des Krie- ges, als sich der Terror gegen immer breitere Teile der Bevölkerung richtete, zusätzlich zu „erweiterten Polizeigefängnissen“. Das Reichssicherheitshauptamt hatte die Gestapo- stellen aufgrund des ständig steigenden Haftraumbedarfs ermächtigt, solche „erweiter- ten Polizeigefängnisse“ einzurichten. Es genügte, dem Verwaltungsreferat II C 3 des RSHA den Ort des Gestapogefängnisses, den Namen seines Leiters sowie die höchste Belegungsstärke mitzuteilen und formal um Genehmigung zu bitten. Alles andere blieb der örtlichen Gestapo überlassen.45 Die Kombination eines AEL mit einem „erweiterten Polizeigefängnis“ bot den Gestapostellen die Möglichkeit, einerseits politische Gefan- gene abschreckend zu bestrafen und einzuschüchtern, und andererseits kamen dadurch vermehrt deutsche Gefangene in die Lager, wo sie zu Arbeiten in der Verwaltung he- rangezogen werden konnten.46 In anderen Arbeitserziehungslagern fand also ein umgekehrter Prozeß wie in Breite- nau statt, indem die Einrichtung der „erweiterten Polizeigefängnisse“ dort erst nach der Einrichtung der AEL erfolgte. Das Ergebnis war jedoch das gleiche, indem die Gestapo- stellen nun auch dort Schutzhaftgefangene sämtlicher Kategorien einwiesen. Mögli- cherweise dienten sogar die Erfahrungen in Breitenau als Vorbilder für andere Gestapo- stellen. In ihrer Untersuchung kam Lotfi zu dem Ergebnis, dass eine genaue Abgrenzung der beiden polizeilichen Hafträume, wie sie das RSHA vorschrieb, von der Gestapo in der Praxis nur selten durchgeführt wurde. Gefangene aller Kategorien wurden sowohl in den Baracken des AEL wie auch in denen des Polizeigefängnisses inhaftiert.47 Auch für Breitenau lässt sich eine strenge Abgrenzung in der Unterbringung der unterschiedli- chen Gruppen von Schutzhaftgefangenen nicht feststellen. Obwohl das Arbeitserziehungslager Breitenau eine eigenständige Einrichtung der Gestapostelle Kassel war, wurde es quasi der Landesarbeitsanstalt und dem Landesfür- sorgeheim „angegliedert“, das parallel zum Arbeitserziehungslager bis zum Kriegsende mit einer „Belegung“ von durchschnittlich etwa 200 „Insassen“ weiter bestand.48 Dies 45 Lotfi, KZ der Gestapo, S. 279; Lotfi bezieht sich auf die Richtlinien zum Polizeigefäng- niswesen, Stand: April 1943, BA P, 15.01 / 27217, Bd. 10. 46 Vgl. Ebenda. 47 Vgl. Ebenda. 48 Vgl. Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, 301 ff.; Siehe hierzu auch das Kapitel 3.3.6. 90 hatte Auswirkungen sowohl auf die Leitung und Verwaltung, als auch auf die gesamte Organisation des Lagers. 3.1.2 Leitung und Verwaltung des Arbeitserziehungslagers Breitenau Das Arbeitserziehungslager Breitenau unterstand der Gestapo Kassel, die ihren Sitz zunächst in der Wilhelmshöher Allee 32, einem Gebäude hinter dem Polizeipräsidium am Königstor, hatte. Nach der Zerstörung Kassels, im Oktober 1943, wurden in der Goetheanlage in Kassel Baracken gebaut, die als Gestapo-Dienststelle dienten.49 Zum Zeitpunkt der Einrichtung des Arbeitserziehungslagers war SS-Sturm- bannführer und Regierungsrat Rudolf Korndörfer Leiter der Gestapostelle Kassel. Er war zunächst hauptamtlicher Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, ehe er 1937 zur Ges- tapo wechselte und die Gestapostelle Kassel von 1939 bis September 1941 leitete. Sein Nachfolger von 1941 bis 1943 wurde SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Dr. Karl Lüdcke, späterer Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD in Chalon sur Marne. Von 1943 bis Herbst 1944 leitete der SS-Obersturmbannführer und Oberregierungsrat Dr. Max Nedwed die Gestapostelle Kassel und von Oktober 1944 bis Ende März 1945 der Regierungsrat und SS-Sturmbannführer Franz Marmon.50 Stellvertretender Gestapostellenleiter und somit Leiter der Exekutive, war ab Februar 1938 Regierungsassessor Hans Augustin. Im April 1940 verließ er Kassel und ging nach Stettin. Über seine weitere Tätigkeit ist bisher nichts bekannt. Augustins Nachfolger wurde Kriminalrat Otto Altekrüger, der im Oktober 1943 bei dem großen Bombenan- griff auf Kassel ums Leben kam. Nach seinem Tode übernahm SS-Obersturmführer und Kriminalkommissar Georg Wilimzig vorübergehend die Leitung der Abteilung II. Vom Juni/Juli 1944 bis zum Kriegsende war Kriminalkommissar Erich Engels Leiter stellvertretender Gestapostellenleiter.51 Die hier aufgeführten Gestapostellenleiter und deren Stellvertreter, als Leiter der Exekutive, hatten die Oberaufsicht über das Arbeitserziehungslager Breitenau in der Zeit von 1940-45. Wie oben beschrieben, unterstanden ihnen in den Exekutiv- Abteilungen II und III „Gegnerforschung und -bekämpfung“ verschiedene Referatslei- 49 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7421, Schutzhaftakte von Johann W. In der Akte befindet sich ein Schreiben der Gestapostelle Kassel vom 27. Mai 1944, in dem als Adresse im Briefkopf die „Goethe-Anlage“ in Kassel angegeben ist. 50 Zu den vier genannten Gestapostellenleitern siehe das Kapitel 2.2.3., S. 44-51. 51 Zu den genannten stellvertretenden Gestapostellenleitern siehe das Kapitel 2.2.3., S. 51-58. 91 ter, die wiederum für Verhaftungen, Vernehmungen und Einweisungen in das Arbeits- erziehungslager zuständig waren.52 Zur Verwaltung und Leitung des Lagers „bedienten“ sie sich allerdings der in Breite- nau bereits existierenden Arbeitsanstalt mit den dortigen Mitarbeitern des Bezirkskom- munalverbandes. In dieser Hinsicht unterschied sich die Organisation und Verwaltung des Arbeitserziehungslagers von der des frühen Konzentrationslagers 1933/34. Für das frühe Konzentrationslager wurden Räume angemietet, und die Landesarbeitsanstalt stellte die Häftlingskleidung, Verpflegung, Ausstattung der Räume und organisierte die Arbeitseinsätze. Die Bewachung und Leitung des frühen KZs wurde jedoch durch ein spezielles SA- und später SS-Kommando übernommen.53 Die innerhalb dieses Rahmens bestandene Trennung von frühem KZ und Landesarbeitsanstalt wurde bei der Einrich- tung des Arbeitserziehungslagers aufgehoben; die Bediensteten des Bezirksverbandes waren nun für beide „Einrichtungen“ zuständig. Hierin unterschied sich das AEL Breitenau auch grundlegend von anderen Arbeitser- ziehungslagern, in denen die Lagerleiter und Verwaltungsführer in der Regel Angehöri- ge der zuständigen Gestapostellen waren und auch die Wachmannschaften von der Ges- tapo rekrutiert wurden.54 Häufig handelte es sich bei diesen Wachmannschaften um An- gehörige der Ordnungspolizei,55 z.T. auch um Angehörige der Gestapo.56 Die Überwa- chung der Gefangenen bei der Arbeit in den Betrieben übernahmen oftmals Angehörige 52 Vgl. Wessels, Das AEL Liebenau, S. 22 f.: In einem Ermittlungsverfahren gegen ehemali- ge Gestapo-Angehörige der Gestapo-Leitstelle Hannover wegen Mittäterschaft an Mord- fällen im ehemaligen Arbeitserziehungslager Liebenau sagten der ehemalige Leiter und sein Stellvertreter aus, dass die Referatsleiter Einweisungsbefugnis gehabt hätten. Inner- halb der existierenden Hierarchie ist allerdings davon auszugehen, dass die Einwei- sungsentscheidungen den stellvertretenden Gestapo-Leitern als Leiter der Exekutive zur Bestätigung vorgelegt wurden; in besonderen Fällen auch den Gestapostellenleitern selbst. Die Unterschriften auf den Haft- und Einweisungsschreiben der Schutzhaftgefangenen in Breitenau stammen überwiegend von einzelnen Referatsleitern, zum Teil auch von den stellvertretenden Leitern in wenigen Ausnahmefällen auch von den Gestapostellenleitern selbst. Siehe hierzu auch die Aussagen von Alboldt und Wiegand in dem Verfahren gegen Wiegand u.a., HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 295-300. 53 Vgl. Krause-Vilmar, KZ Breitenau, S. 145-162. 54 Vgl. Lotfi, KZ der Gestapo, S. 161 ff.; Korte, „Erziehung“ ins Massengrab, S. 99 ff.; Wy- socki, Arbeit für den Krieg, S. 334 ff., Tech, Arbeitserziehungslager, S. 105 ff. 55 Vgl. Lotfi, KZ der Gestapo, S. 99 ff. und S. 161 ff.; siehe auch: Gabriele Lotfi: Der Einsatz der Ordnungspolizei in Arbeitserziehungslagern der rheinisch-westfälischen Gestapo, in: Alfons Kenkmann (Hrsg.): Villa ten Hompel. Sitz der Ordnungspolizei im Dritten Reich, Münster 1996, S. 11-27. 56 Vgl. Korte, „Erziehung“ ins Massengrab, S. 99 ff.; Tech, Arbeitserziehungslager, S. 107 f. 92 des betreffenden Werkschutzes, aber auch private Wach- und Schließgesellschaften.57 In einigen Arbeitserziehungslagern wurden Werkschutzangehörige auch zur Bewachung in den Lagern selbst eingesetzt.58 In Breitenau konnte die Gestapo Kassel auf eine bestehende Institution zurück- greifen, die von ihrer Struktur her viele Voraussetzungen und Erfahrungen in Hinblick auf die Unterbringung von Gefangenen bot. Es existierten Hafträume, Bewachungsper- sonal, Erfahrungen mit Arbeitseinsätzen von Gefangenen und ein funktionierender Ver- waltungsapparat. Außerdem lagen bereits Erfahrungen mit der Unterbringung von Schutzhaftgefangenen in Breitenau aus der Zeit des frühen KZ vor. Auf dem Gelände der Arbeitsanstalt wurde kein abgetrennter Lagerbereich mit besonderem Verwaltungs- apparat und Bewachern eingerichtet, sondern das Arbeitserziehungslager wurde der Landesarbeitsanstalt „angeschlossen“. In der Praxis bedeutete dies, dass die Gestapo Kassel und die Gestapo Weimar Schutzhaftgefangene in das Lager Breitenau einwiesen, wo sie der „Arbeitserziehungshaft“ unterworfen werden sollten. Die eigentliche Bestra- fung wurde von der dort bereits existierenden Institution vorgenommen. In Einzelfällen gab es zusätzliche besondere Anweisungen der Gestapostellen über Haftverschärfung, besondere Arbeitseinsätze usw. Als „Entgelt“ für Unterbringung, Verpflegung, Beklei- dung und Bewachung bezahlte die Geheime Staatspolizei an die Landesarbeitsanstalt den bereits genannten „Pflegesatz“ von 1,50 RM. Als Leiter des Arbeitserziehungslagers vor Ort fungierte der Provinzialgüterdirektor und kommissarische Leiter der Landesarbeitsanstalt Georg Sauerbier. Sein Vorgänger, Heinrich Klimmer, war am 5. Februar 1940 als kommissarischer Leiter zur Korrigen- den- und Landarmenanstalt Konitz abgeordnet worden.59 Sauerbier wurde am 10. Juli 1886 in Butzbach als Sohn eines Bauern geboren und war von Beruf Landwirt. Er hatte an der Universität Gießen Landwirtschaft studiert und im Jahre 1920 das Gut Waldhof im Kreis Ueckermünde/Pommern erworben. 1930 kaufte er das Gut Georgenthal bei Wiesbaden und verpachtete das Gut Waldhof in Pommern; später verkaufte er es.60 Am 1. Februar 1932 trat er mit der Mitgliedsnummer 926202 in die NSDAP/Ortsgruppe Wingsbach, Gau Hessen-Nassau ein, wo er auf seinem Hofgut Georgenthal bei Wiesba- 57 Vgl. Wessels, Das AEL Liebenau, S. 40; Espelage, Das „AEL“ Liebenau, S. 99; Tech, Arbeitserziehungslager, S. 109 ff. 58 Wysocki, Arbeit für den Krieg, S. 334; Issmer, Das AEL Ohrbeck, S. 115 ff. 59 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau] Nr. 376, Blatt 29, Personalakte von H. Klimmer, Schreiben des Oberpräsidenten an den Reichsinnenminister vom 17.4.1940. 93 den wohnte. Sauerbier galt somit als „Altkämpfer“.61 Das Gut Hof Georgenthal hatte eine Größe von 57 ½ ha, und er hatte es 1930 mit seiner Ehefrau gekauft.62 In der Zeit von 1930-1933 war er Güterdirektor der Stadt Frankfurt und ab 1933 beim Bezirks- kommunalverband Hessen-Nassau in Wiesbaden.63 Er wurde Vorsitzender des Kreis- landesbundes, von 1933 bis September 1934 Kreis- bzw. Bezirksbauernführer und Hauptabteilungsleiter II b des Reichsnährstandes im Regierungsbezirk Wiesbaden. Vor- her war er bereits Präsident der Landwirtschaftskammer Wiesbaden.64 Außerdem gehör- te er der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) und dem Kolonialbund von 1932 bis 1939 als nominelles Mitglied an.65 Im Juni 1937 wurde er vom damaligen Landeshauptmann Traupel beauftragt, als Güterdirektor die Gutswirtschaften und Gärt- nereien in den Kranken- und Fürsorgeanstalten des Bezirkskommunalverbandes Kassel zu leiten. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits als Güterdirektor im Beamtenverhältnis der Kommunalverwaltung des Regierungsbezirks Wiesbaden. Als er dann sowohl die Güter und Gärtnereien der Kommunalverwaltungen Wiesbaden und Kassel leitete, wur- de ihm die Dienstbezeichnung „Provinzialgüterdirektor“ verliehen.66 Als Kreisdeputierter, Kreisausschussmitglied und Mitglied des Kommunallandtages hatte er sich gegen die Ernennung eines alten NSDAP-Mitgliedes zum Landrat gewandt, was dazu geführt habe, dass Sauerbier im Rahmen eines Parteigerichtsverfahrens An- fang 1939 aus der NSDAP ausgeschlossen wurde.67 Dennoch wurde Sauerbier Anfang 1940, nachdem er zunächst weiterhin Beamter des Bezirksverbandes Hessen-Naussau blieb, mit der kommissarischen Leitung der Landesarbeitsanstalt Breitenau beauftragt.68 Sein Dienstausweis ist auf den 24. Juni 1940 datiert.69 Mit Georg Sauerbier wurde ein ausgebildeter Landwirt und Güterverwalter zum Di- 60 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 119-120. Spruchkammerakte von Sau- erbier, Schreiben seines Rechtsanwalts vom 19.2.48 an die Spruchkammer Melsungen. 61 BArch (ehemals BDC), NSDAP-Mitgliedskarte, Georg Sauerbier. 62 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 219, Spruchbegründung. 63 Ebenda, Blatt 216, Protokoll vom 24.1.49. 64 Ebenda, Blatt 59, Schreiben der Spruchkammer Bad Schwalbach an die Spruchkammer Melsungen vom 20.11.47. 65 Ebenda, Blatt 218, Spruchbegründung. 66 Ebenda, Schreiben des Landeshauptmanns vom 22.1.1948 an die Spruchkammer Melsun- gen. 67 Ebenda, Blatt 219, Spruchbegründung. 68 Ebenda, Blatt 89, Schreiben des Landesrats Dr. Schellmann vom 12.2.1945. 69 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480. Dienstausweis von Georg Sauer- bier. Ausgestellt am 24. Juni 1940. Die Aussage, dass er bereits im Februar 1940 als „Kommissar“ eingesetzt wurde, machte Sauerbier gegenüber der amerikanischen Militär- behörde bei den Ermittlungen wegen des Massenmordes. 94 rektor der Landesarbeitsanstalt und zum Leiter des Arbeitserziehungslagers ernannt. Dabei hatte er fast die gesamte Kriegszeit über die kommissarische Leitung, und seine offizielle Ernennung zum Direktor der Landesarbeitsanstalt fand erst am 18.1.1945 (rückwirkend zum 1.11.1944) statt.70 Seine Dienstwohnung befand sich im 1936 errich- teten Verwaltungsgebäude auf dem Anstalts- und Lagergelände. Als der Bezirkskommunalverband Hessen-Nassau im Jahre 1944 in die Provinzial- verbände Nassau und Kurhessen geteilt wurde, sollte Sauerbier aus dem Provinzialver- band Nassau ausscheiden und vom Provinzialverband Kurhessen übernommen werden. Sauerbier lehnte dies jedoch ab, woraufhin die Leiter der beiden Provinzialverbände Kurhessen und Nassau beim Reichsminister des Innern einen Antrag auf Versetzung Sauerbiers stellten, dem auch entsprochen wurde.71 Als Sauerbier Ende November 1944 von der bevorstehenden Versetzung erfuhr und ihm gleichzeitig mitgeteilt wurde, dass sich der Provinzialverband Kurhessen hinsichtlich seiner „nebenamtlichen Tätigkeit als Provinzialgüterdirektor“ die weitere Entscheidung vorbehalte, legte er beim Reichsin- nenminister Beschwerde ein. Er wolle sich nicht endgültig von Wiesbaden nach Kassel versetzen lassen, und vor allen Dingen sei er keineswegs bereit, im 59. Lebensjahr sei- nen rein landwirtschaftlichen Beruf mit dem eines Strafanstaltsdirektors zu tauschen. Er habe sich durch den vielen Ärger (in Breitenau, d.Verf.) ein Gallenleiden zugezogen und sei seit über einem Jahr in ärztlicher Behandlung. Als er Anfang 1940 die kommis- sarische Leitung von Breitenau übernommen habe, sei ihm vom Landesdirektor aus- drücklich versprochen worden, dass es nur eine vorübergehende Tätigkeit wäre. Falls seine Arbeitskraft als Güterdirektor nicht mehr benötigt werde, sei er durchaus bereit „über sofortiges Ausscheiden aus der Verwaltung zu verhandeln.“72 Auf die Beschwer- de schien allerdings nichts zu folgen. Am 18. Januar 1949 wurde Sauerbier die endgül- tige Versetzung und die Ernennung zum Direktor der Landesarbeitsanstalt vom Ober- präsidenten per Einschreiben mitgeteilt, und am 16. März 1945, zwei Wochen vor Auf- lösung des Arbeitserziehungslagers und der Arbeitsanstalt, ging bei ihm die Ernen- nungsurkunde ein. Die Empfangsbescheinigung hatte Sauerbier weder unterschrieben 70 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 212, Schreiben des Oberpräsidenten vom 18.1.45 an Sauerbier. 71 Ebenda, Blatt 89, Schreiben von Landesrat Dr. Schellmann vom 12.2.45. 72 Ebenda, Blatt 212-215 f. Bei dem Schreiben Sauerbiers vom 11.12.1944 handelt es sich um eine Abschrift aus Sauerbiers Privatakten; vgl. Aktenvermerk vom 8.2.49 in der Spruchkammerakte, ebenda, Blatt 211. 95 noch abgeschickt.73 Unabhängig von diesen Vorgängen wirkte Sauerbier von seiner Einstellung als kommissarischer Direktor im Frühjahr 1940 bis zum Kriegsende als Leiter der Arbeits- anstalt und des der Arbeitsanstalt angeschlossenen Arbeitserziehungslagers. Sein Ver- hältnis zur Gestapo soll nach späteren Aussagen der ehemaligen Aufseher Jakob B. und August A. gut bzw. sehr gut gewesen sein. Nach Einschätzung der ehemaligen Oberauf- seherin Katharina S. bestand zwischen Sauerbier und der Gestapo zumindest kein ge- spanntes Verhältnis.74 Das „gute Verhältnis“ zwischen Sauerbier und der Gestapo kommt auch in einem Schriftwechsel zwischen Sauerbier und dem ehemaligen Gestapo- stellenleiter Rudolf Korndörfer zwischen dem November 1941 und September 1942 zum Ausdruck. Am 29. November 1941 schrieb Korndörfer, der zu diesem Zeitpunkt Kommandeur der Sicherheitspolizei u. des SD in Metz war, einen überaus freundlichen offiziellen Brief an Sauerbier, in dem er ihn mit „Lieber Herr Sauerbier“ anredete und aus der Tischlerei in Breitenau 61 Aktenböcke bestellte. Aus dem Schreiben geht her- vor, dass Korndörfer Sauerbier zuvor eine „kleine Sendung“ (wahrscheinlich Lebens- mittel) für die Weihnachtsfeiertage geschickt hatte. Korndörfer beendete das Schreiben, in dem er auch Sauerbiers Gattin alles Gute wünschte, mit herzlichsten Grüßen und „Ihr Korndörfer“.75 Auch Sauerbier benutzte in seinem Antwortschreiben vom 9. Dezember 1941 die gleichen Formulierungen.76 Zur NSDAP und zur Gauleitung in Kassel hatte Sauerbier, trotz seines Parteiausschlusses in Südhessen, offenbar ebenfalls ein gutes Verhältnis. Er selbst erklärte es damit, dass zwischen der Gauleitung in Kassel (aber auch dem Oberpräsidenten und dem Landeshauptmann Traupel) und dem Gauleiter Sprenger in Frankfurt Auseinandersetzungen existierten und Traupel ihm zu verstehen gegeben habe, dass derjenige, „der mit dem Gauleiter Sprenger Krach hätte, beim Gauleiter in Kassel gut angeschrieben sei.“77 So habe er auch die Stelle in Kassel be- kommen. Den Gauleiter selbst habe er aber erst 1943 kennen gelernt, und zwar anläss- lich einer Besichtigung in Breitenau.78 Auch der ehemalige Landesrat Dr. Schellmann bestätigte das gute Verhältnis zwischen Sauerbier und der NSDAP. Wenn Beschwerden gegen Sauerbier vorgebracht wurden, hieß es immer, er habe seine Beziehungen zur 73 Ebenda, Blatt 212-215. 74 Ebenda, Blatt 92. 75 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9785. 76 Ebenda. 77 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 217, Protokoll vom 24.1.49. 78 Ebenda. 96 Partei, und da käme man doch nicht durch. Er, Schellmann, wisse zwar nicht, wie weit dies zutraf, aber er persönlich hatte den Eindruck, dass zwischen Sauerbier und der Par- tei Beziehungen bestanden.79 Stellvertreter von Sauerbier war ein Landesinspektor des Bezirksverbandes, der auch gleichzeitig als stellvertretender Leiter des Arbeitserziehungslagers fungierte. Ein offi- zielles Schreiben, das Georg Sauerbier die Funktion als Leiter des Ar- beitserziehungslagers und seinem Stellvertreter die entsprechende Funktion in Bezug auf das Arbeitserziehungslager zuweist, ist bisher nicht auffindbar, allerdings gehen diese Zuständigkeiten aus den erhaltenen Dokumenten hervor: Zum einen lief die ge- samte Korrespondenz der Gestapostellen bzgl. der Schutzhäftlinge über ihn und wurde von ihm und seinen Mitarbeitern bearbeitet, und zum anderen existiert ein Schreiben von Sauerbier an das Konzentrationslager Ravensbrück, in dem er seinen Stellvertreter, den damaligen Landesinspektor Martin S., ausdrücklich als „stellvertretenden Leiter des Arbeitserziehungslagers“ bezeichnete.80 Im Verlauf des Zweiten Weltkrieges waren drei Landesinspektoren und ein Landes- inspektoranwärter in Breitenau tätig. Beim ersten Landesinspektor handelte es sich um Anton S. Er hatte am 1. Januar 1937 seinen Anstaltsdienst begonnen,81 und war am 1. Mai 1937 in die NSDAP eingetreten.82 Anfang 1940 wurde er zur Wehrmacht eingezo- gen. Nachfolger von ihm wurde der bereits genannte Martin S. Er wurde am 31. Januar 1907 in Fürstenwald, Kreis Hofgeismar, als Sohn eines Landwirts geboren. Nach dem Besuch der Volksschule in Fürstenwald und einer privaten Knabenschule in Kassel ging er zunächst auf eine Realschule und dann auf die Oberrealschule II in Kassel, die er mit der Oberprimareife abschloss. Im August 1927 erhielt Martin S. eine Stelle beim Be- zirkskommunalverband in der Verwaltung der Landesheilanstalt Haina, wo er drei Jahre später die Beamtenlaufbahn für den gehobenen mittleren Dienst einschlug. Im Dezem- ber 1933 wurde er erstmals in die Landesarbeitsanstalt Breitenau versetzt; übrigens zu einem Zeitpunkt, als dort noch bis März 1934 parallel das frühe Konzentrationslager bestand. Im Dezember 1937 legte S. die Verwaltungsinspektorenprüfung ab, nachdem er im April 1937 wieder nach Haina versetzt worden war. Am Beginn des Zweiten 79 Ebenda, Blatt 183. 80 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5834, Schreiben von Georg Sauerbier an die Leitung des Konzentrationslagers Ravensbrück vom 31. Mai 1942 aus der Individu- alakte von Katharina K. 81 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9957. 82 BArch (ehemals BDC), NSDAP-Mitgliedskarte von Anton S. 97 Weltkrieges kam er, mit einer kurzen Unterbrechung, erneut nach Breitenau, und war dann dort von Mitte Februar 1940 bis zu seiner Einberufung zur Wehrmacht am 28. Juli 1943 als Verwaltungsinspektor tätig.83 Am 1. Mai 1933 trat Martin S. in die NSDAP ein,84 und ab 1941 hatte er bei der Ortsgruppe Guxhagen das Amt eines Organisations- leiters übernommen.85 In der Landesarbeitsanstalt Breitenau war er als Inspektor nach eigenen Aussagen „mit Führung der Geschäftsbücher, dem Rechnungswesen, Haus- haltsplan usw. betraut.“86 1942 brachte Martin S. eine deutsche Gefangene persönlich in einem „Einzeltransport“ in das Konzentrationslager Ravensbrück. In einem beigefügten Schreiben, das Sauerbier ausgestellt hatte, wurde die Lagerleitung in Ravensbrück er- sucht, S. einen Einblick in das dortige Lager zu geben, damit er verschiedene Anregun- gen, die er dort erhält, in Breitenau verwenden könne.87 Der ehemalige Gefangene Franz N., der zwei Jahre als Schutzhäftling in Breitenau inhaftiert und hauptsächlich in der Verwaltung beschäftigt war, sagte später über Martin S. aus, dass er überzeugter Nationalsozialist gewesen sei.88 Nachfolger von Landesinspektor S. wurde vorübergehend der 1918 geborene Lan- desinspektoranwärter Wigand H. Er war im Juni 1937 in die NSDAP eingetreten89, au- ßerdem war er Führer des HJ-Stammes i/761 Fuldatal Guxhagen. 1936 hatte er seine Ausbildung als Verwaltungslehrling in der Landesheilanstalt Haina begonnen. Nach seiner ersten Einberufung zur Wehrmacht, von wo er im Juni 1943 entlassen wurde, erfolgte am 28. Juni 1943 seine Versetzung nach Breitenau.90 Der ehemalige politische Gefangene Franz N. sagte nach dem Krieg über ihn aus, er habe in enger Verbindung mit der Gestapo gestanden und sei „der böse Geist der Anstalt“ gewesen.91 Ende August 1944 wurde H. erneut zur Wehrmacht eingezogen.92 Noch bevor Wigand H. zur Wehrmacht eingezogen wurde, Anfang 1944, kam Lan- desinspektor Hermann R. nach Breitenau. Er wurde am 1906 in Kassel geboren. Nach 83 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2861, Blatt 27 f., Spruchkammerakte von Martin S., Lebenslauf. 84 BArch (ehemals BDC), NSDAP-Mitgliedskarte von Martin S. 85 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2861, Blatt 27 f., Lebenslauf. 86 Ebenda, Blatt 2 f., Vernehmungsniederschrift vom 10.9.1946. 87 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5834, Schreiben von Sauerbier an die Leitung des KZ Ravensbrück in der Schutzhaftakte von Katharina K. 88 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 71, Spruchkammerakte von Sauerbier. 89 BArch (ehemals BDC), NSDAP-Mitgliedskarte von Wigand H. 90 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 337, Personalakte von Wigand H. 91 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 71. 92 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 87, Schreiben von Landesrat Dr. Schellmann vom 12.2.45. 98 dem Besuch der Oberrealschule in Marburg, die er mit der Obersekundareife abschloss, begann er seine berufliche Laufbahn als Bürolehrling in den Landesheilanstalten Haina und Marburg und war von 1930 bis 1935 als Verwaltungsangestellter in der Landesar- beitsanstalt Breitenau beschäftigt. Anschließend wurde er an das Landeserziehungsheim „Karlshof“ in Wabern versetzt und dort 1938 zum Landesinspektor ernannt. In die NSDAP war Hermann R. am 1. März 1937 eingetreten.93 Mit Beginn des Krieges er- hielt er in Wabern die Stelle des Leiters, da der damalige Direktor einberufen worden war.94 Im Februar 1943 wurde er „plötzlich“ zur Wehrmacht (Waffen-SS) eingezogen. Nachdem er im November 1943 aufgrund seines Gesundheitszustandes und auf Antrag des Bezirkskommunalverbandes vom Wehrdienst freigestellt wurde, erfolgte im Januar 1944 seine Versetzung von Haina nach Breitenau, wo er bis zum Kriegsende als I. Ver- waltungsbeamter tätig war.95 Neben dem Direktor und den Landesinspektoren gab es als verbeamtetes Büroperso- nal im Verlauf des Krieges noch einen Landesassistenten namens Erich H. und einen Landesrentmeister namens Adam R. Während H. zur Wehrmacht eingezogen wurde, wurde Adam R. 1944 nach Kirchhein versetzt.96 Zu dem Personal der Landesarbeitsan- stalt, das ab dem Mai 1940 die Führung des Arbeitserziehungslagers mit übernahm, gehörten außerdem mehrere Verwaltungsangestellte, Bedienstete in den verschiedenen Werkstätten und zahlreiche männliche und weibliche Aufseher. Außerdem gab es im Lazarett neben dem Lazarettaufseher die Stelle eines Anstaltsarztes, die im Verlauf des Krieges von drei Ärzten, die dort auf Honorarbasis arbeiteten, wahrgenommen wurde. Am Kriegsende waren vier Verwaltungsangestellte in Breitenau tätig. Es handelte sich um Konrad H. aus Guxhagen/Breitenau, Elisabeth H. aus Guxhagen, Martha H. aus Heinebach und Justus K. aus Ellenberg. Von diesen war lediglich Konrad H. Mitglied der NSDAP.97 Außerdem war die 1922 geborene Anneliese T. aus Guxhagen als Ver- waltungsangestellte dort tätig. Ihren Dienst in Breitenau hatte sie bereits am 1. August 1940, im Alter von 18 Jahren, begonnen, als die Einweisungen der Schutzhaftgefange- nen in das neu eingerichtete Arbeitserziehungslager allmählich zu steigen begannen. Da 93 BArch (ehemals BDC), NSDAP-Mitgliedskarte von Hermann R. 94 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2786, Spruchkammerakte von Hermann R., Le- benslauf von Hermann R. vom 27.9.1945. 95 HHStA Wiesbaden, Signatur: Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 86 und Blatt 189 f., Schrei- ben von Landesrat Dr. Schellmann vom 12.2.45 und Protokoll der Verhandlung gegen Sauerbier. 96 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9957. 99 sie noch so jung war, benötigte sie für diese Tätigkeit eine Ausnahmegenehmigung und wurde auf Antrag von Sauerbier und dem Bezirkskommunalverband vom Pflichtjahr befreit. Dieser begründete die notwendige Weiterbeschäftigung von Anneliese T. und deren Befreiung vom Pflichtjahr in seinem Schreiben an den Oberpräsidenten vom 30. Dezember 1940 ausdrücklich mit den Einweisungen der Schutzhaftgefangenen, indem er schrieb: „Es ist schon verschiedentlich darauf hingewiesen worden, wie wichtig die Beschäftigung von Frl. T. z.Zt. ist, besonders infolge der vielen Arbeit, die die Schutz- häftlinge der Geheimen Staatspolizei Kassel machen.“98 Anneliese T. war im Aufnahmebüro im Verwaltungsgebäude tätig. Sie hatte dort ein eigenes Büro, das sie zeitweise mit einer weiteren Angestellten teilte. Wie sie sagte, sei sie in Bezug auf ihre Arbeit zur Verschwiegenheit verpflichtet und dazu angehalten worden, die Gefangenen streng, aber korrekt zu behandeln. Ihre Haupttätigkeit bestand in der Aufnahme von Arbeitshausinsassen und Schutzhaftgefangenen. Sie füllte die Per- sonalbeschreibungsbögen, die für alle Gruppen gleich waren, aus und legte die Indivi- dualakten bzw. Schutzhaftakten an. Mit den Aufnahmebüchern habe sie nichts zu tun gehabt. Außerdem erledigte sie die Briefzensur der Arbeitshausinsassen. Mit der Brief- zensur der Schutzhaftgefangenen habe sie nichts zu tun gehabt; dafür sei die Gestapo zuständig gewesen.99 Wie es in einem Zeugnis der Bezirkskommunalverwaltung für Anneliese T. vom Januar 1949 heißt, war sie neben ihrer Tätigkeit als Stenotypistin mit Registraturarbeiten und der Postabsendung sowie mit der Führung der Portokasse be- schäftigt. Später sei sie auch zur Anfertigung von Führungsberichten sowie Beurteilun- gen und Vernehmungen von Anstaltsinsassen herangezogen worden. Sie stellte außer- dem Reisekostenberechnungen auf, war mit Buchungsarbeiten beschäftigt und auch im Sekretariatsdienst tätig. Diese vielseitigen Arbeiten habe sie mit Fleiß und Geschick erledigt und sei deshalb für die Anstalt eine gute Arbeitskraft gewesen.100 Mit einer kurzen Unterbrechung von vier Wochen im Jahre 1944 war Anneliese T. bis zum 31. 7.1945 in Breitenau beschäftigt gewesen.101 In dem o.g. Zeugnis heißt es 97 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 89. Aufstellung über die in der Landesarbeitsanstalt Breitenau beschäftigten Beamten und Angestellten. 98 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 532, Blatt 21, Personalakte von An- neliese T., Schreiben von Sauerbier an den Oberpräsidenten vom 30.12.1940. 99 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 659, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Frau Anneliese T. vom 10.1.1985. 100 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 532, Blatt 77, Personalakte von An- neliese T., Zeugnis des Bezirkskommunalverbandes für Anneliese T. vom 31.1.1949. 101 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 659, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Frau Anneliese T. vom 10.1.1985. Sie sei wegen Differenzen mit Sauerbier von diesem 100 zum Ende ihrer Beschäftigung: „Wegen der nach dem militärischen Zusammenbruch eingetretenen personellen Verhältnisse im öffentlichen Dienst musste das Dienstver- hältnis von Fräulein T. nach Ablauf des Monats Juli 1945 gelöst werden.“102 In der Verwaltung wurden z.T. auch deutsche Gefangene des Arbeitserziehungsla- gers als Hilfskräfte eingesetzt. So sagte der ehemalige politische Gefangene Paul H. nach dem Krieg aus, das er zunächst innerhalb des Lagers in verschiedenen Arbeitskommandos eingesetzt wurde und dann in der Verwaltung, wo er mit dem Angestellten K. die Aufnahme und die Abgänge der Insassen bearbeitete.103 Verwalter des Gutshofes war Konrad S., der auf dem Gelände mit seiner Familie lebte. Auch er war Mitglied der NSDAP. In den verschiedenen Werkstätten gab es einen Melkermeister, einen Müllermeister aus Neuenbrunslar und einen Bäckermeister aus Guxhagen.104 Der Schmiedemeister, der aus Guxhagen stammte, war im Juli 1944 zur Wehrmacht eingezogen worden. Schließlich waren innerhalb des Anstalts- und Lagerbetriebes auch mindestens sechs ehemalige ausländische Gefangene tätig, die nach ihrer Entlassung vom Bezirkskom- munalverband als Zwangsarbeiter übernommen worden waren. Sie arbeiteten vor allem im Bereich der Werkstätten und des anstaltseigenen Gutshofes.105 Es handelte sich um die ehemaligen polnischen Gefangenen Zacherus D.,106 Kasimir K.,107 Felix S.108 und Johann W.,109 die als Gespannführer eingesetzt waren, den Polen Leonard G.,110 der als Traktorfahrer arbeitete, und den ehemaligen russischen Gefangenen Nikolai T.111, der als Maschinenführer verpflichtet war. entlassen worden, leistete anschließend 4 Wochen ihren Pflichtjahrdienst ab, und wurde danach wieder eingestellt. 102 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 532, Blatt 77, Personalakte von An- neliese T., Zeugnis des Bezirkskommunalverbandes für A. T. vom 31.1.49. 103 HHStA Wiesbaden, Bestand 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 72, eidesstattliche Aussage von Paul Habermann vom 13.1.1948. 104 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 89 ff. 105 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9957. 106 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5242, Schutzhaftakte von Zacherus D. (Der Vorname wird innerhalb der Akte mehrfach sehr unterschiedlich geschrieben.) 107 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5898, Schutzhaftakte von Kasimir K. K. war vom 1.9.1942 bis zum 26.9.1942 im AEL Breitenau inhaftiert. Vor seiner Inhaftie- rung war er bei einem Landwirt in Binsförth, Krs. Melsungen verpflichtet. Nach seiner Entlassung aus dem AEL wurde er auf Antrag von Sauerbier als Gespannführer von der Landesarbeitsanstalt „übernommen“. 108 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Felix S. war vom 11.12.1944 bis 14.2.1945 als Schutzhaftgefangener im AEL inhaftiert. 109 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7421. 110 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5454. 111 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintrag von Nikolaj T. 101 Zacherus D. war der erste Schutzhaftgefangene, der nach seiner Entlassung aus dem AEL Breitenau als Zwangsarbeiter von der Landesarbeitsanstalt übernommen wurde. Er war vom 25. Oktober 1940 bis zum 24. Januar 1941 im AEL Breitenau inhaftiert.112 Von Beruf war er Landwirt und Müller; als letzter Wohnort ist „Sababurg Krs. Hof- geismar“ angegeben, wo er vermutlich in einem landwirtschaftlichen Betrieb verpflich- tet war. Ein Haftgrund ist in seiner Akte nicht enthalten; es deutet aber einiges auf „Wi- dersetzlichkeit“ hin, denn am 4. Dezember 1940 sandte Kriminalkommissar Georg Wi- limzig von der Gestapostelle Kassel ein Schreiben nach Breitenau, in dem er die Anwei- sung gab, die Haft von D. „in verschärfter Form (Hartes Lager usw.) durchzuführen“ und ihm den Schutzhaftbefehl auszuhändigen. Am gleichen Tag sandte Sauerbier ein Schreiben an die Geheime Staatspolizei Kassel, in dem er darum bat, D. nach der Ent- lassung als Dolmetscher und „freien landwirtschaftlichen Arbeiter“ in der Landesar- beitsanstalt weiter zu beschäftigen. Einen ausführlicheren Antrag auf die Einstellung Ds. stellte er am 4. Dezember 1940 außerdem an den Oberpräsidenten als Verwaltung des Bezirksverbandes Hessen. Er begründete den Antrag damit, dass in Breitenau in der letzten Zeit durchschnittlich 100 polnische Schutzhaftgefangene untergebracht wären. Hierbei seien in der Verständigung oft Schwierigkeiten aufgetreten, da kein geeigneter Dolmetscher unter den Gefangenen vorhanden war: „Um diesem Übelstande abzuhelfen, beabsichtige ich, einen polnischen Landarbeiter nach seiner hiesigen Entlassung als ständigen Arbeiter der hiesigen Anstalt weiter zu beschäftigen. Der Pole würde neben freier Station nach den Tarifsätzen eine Barvergü- tung von 25,- RM im Monat erhalten. Ein geeigneter Pole ist zur Zeit hier unterge- bracht. Es handelt sich um Zacherus D. (…). Der Genannte ist von Beruf Landwirt und Müller und ist der deutschen Sprache mächtig, sodass er sehr gut als Dolmetscher zu gebrauchen ist. Er fährt z.Zt. hier ein Gespann und lässt sich zu allen Arbeiten gut an. Die Geheime Staatspolizei Kassel legt Wert darauf, dass ein ständiger Dolmetscher in hiesiger Anstalt vorhanden ist. Ich bitte, die Einstellung genehmigen zu wollen.“113 Sowohl die Gestapostelle Kassel als auch der Oberpräsident stimmten der Einstel- lung unter den genannten Bedingungen zu, und D. blieb bis Mitte Mai 1945 in der Lan- desarbeitsanstalt beschäftigt.114 Der 21jährige Kasimir K. wurde am 26. September 1942 auf Antrag von Sauerbier 112 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5242. 113 Ebenda. 114 Ebenda. 102 als Gespannführer von der Landesarbeitsanstalt „übernommen“. Davor war er seit dem 1. September 1942 im AEL Breitenau inhaftiert; ein Haftgrund ist nicht vorhanden. Vor seiner Inhaftierung war K. bei einem Landwirt in Binsförth, Krs. Melsungen zu Arbeit verpflichtet.115 Der 40jährige Nikolaj T. war vom 27. September bis zum 22. November 1943 als Schutzhaftgefangener im AEL Breitenau inhaftiert und wurde anschließend in der Lan- desarbeitsanstalt als Maschinenführer verpflichtet.116 Leonard G., aus Warschau, wurde am 9. Februar 1944 von der Landesarbeitsanstalt Breitenau als Traktorfahrer „übernommen“. Er war vom 18. Dezember 1943 bis zum Tag seiner Übernahme im AEL Breitenau inhaftiert. Vor seiner Verhaftung arbeitete er bei der Firma Henschel & Sohn in Kassel in der Transportabteilung des Werkes Mittel- feld als Elektrokarrenfahrer. Untergebracht war er im Lager Möncheberg. Am 26. Ok- tober 1943 war er verhaftet worden, weil er, wie es heißt, „seine Arbeitsstelle eigen- mächtig verlassen hat(te).“117 Es war unmittelbar nach dem großen Bombenangriff auf Kassel vom 22. Oktober 1943, und Leonard G. hatte offenbar einen Fluchtversuch un- ternommen, denn er war Mitte November kurzzeitig im Polizeigefängnis Frank- furt/Main inhaftiert. Am Tage seiner Entlassung aus dem AEL Breitenau wurde er dort als Traktorfahrer verpflichtet. Etwa zwei Monate später, am 20. April, schrieb die Firma Henschel & Sohn „an das Arbeitserziehungslager Breitenau“ und verlangte, dass Leo- nard G. wieder an seinen alten Arbeitsplatz bei der Firma Henschel zurückgeführt wird. Begründet wurde es damit, dass die Firma jede Arbeitskraft benötige, um den Rüstungs- aufgaben gerecht zu werden und in diesem Zusammenhang ein besonderer Mangel an Elektrokarrenfahrern bestehen würde. Als Sauerbier die Rücküberstellung von G. mit dem Hinweis ablehnte, dass G. mit dem Bulldog täglich Arbeitskolonnen von Gefange- nen zu Baustellen und weiteren kriegswichtigen Arbeitseinsätzen fahre und es für ihn keine Ersatzkraft gäbe, wandte sich die Firma Henschel an den kommissarischen Präsi- denten des Gauarbeitsamtes und Reichstreuhänder der Arbeit Kurhessen in Kassel. Aber auch dessen Intervention bewirkte keine Veränderung, da Landesinspektor Hermann R. darauf verwies, dass die Einstellung Gs. im Einvernehmen mit dem Gauarbeitsamt und der Gestapostelle Kassel erfolgt sei. Außerdem drohte Sauerbier damit, dass andernfalls der Einsatz von Kolonnen an den fraglichen Arbeitsplätzen eingestellt werden müsste. 115 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5898. 116 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintrag von Nikolaj T. 117 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5454. 103 Leonard G. blieb daraufhin bis zum 7. Mai 1945 bei der Landesarbeitsanstalt Breitenau als Kraftfahrer angestellt.118 Johann W. wurde am 1. Juni 1944 von der Landesarbeitsanstalt Breitenau als Ge- spannführer übernommen, nachdem er vom 22. Dezember 1943 bis zum 1. Juni 1944 im AEL Breitenau inhaftiert war. Ein Haftgrund ist aus seiner Akte nicht ersichtlich.119 Er war schon vor seiner Verhaftung beim Bezirksverband Hessen in Haina (Kloster) als polnischer Zwangsarbeiter eingesetzt. Nach seiner Entlassung wurde er, wie zuvor D. und K., als Gespannführer verpflichtet. Am 31. März 1945 – beim Einmarsch der Ame- rikaner – ist Johann W., wie es in einem Schreiben der Landesarbeitsanstalt Breitenau vom 18.12.1945 heißt, „freiwillig ausgeschieden.“120 Felix S. war vom 11. Dezember 1944 bis zum 14. Februar 1945 im AEL Breitenau inhaftiert und wurde anschließend als Gespannführer bei der Landesarbeitsanstalt ver- pflichtet.121 Als Vergütung erhielten Zacherus D., Leonard G., Kasimir K., Johann W. und Felix S. 25,- RM monatlich. Leonard G. erhielt zu den 25,- RM noch eine monatliche Zulage von 2,- RM als Traktorfahrer.122 Nikolaj T., der als Maschinenführer eingestellt war, erhielt monatlich 60,- RM. Sehr wahrscheinlich ging bei ihm von dieser Bezahlung noch die so genannte Ostarbeiter-Abgabe ab.123 3.1.3. Das Wachpersonal Im Gegensatz zum frühen Konzentrationslager 1933/34, in dem die Bewachung der Schutzhaftgefangenen durch SA- und SS-Männer durchgeführt wurde, existierte für das Arbeitserziehungslager keine gesonderte Wachmannschaft. Die Gestapo-Gefangenen wurden von den Aufsehern und Aufseherinnen der Landesarbeitsanstalt, d.h. von den Bediensteten des Kommunalen Bezirksverbandes, mitbewacht. Zum Teil handelte es sich dabei um Aufseher und Aufseherinnen, die schon vor der NS-Zeit Bedienstete des 118 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5454, ebenda. 119 Die lange Haftdauer lässt darauf schließen, dass gegen Johann W. entweder ein Verfahren zur Einweisung in ein Konzentrationslager oder ein Verfahren zur so genannten rassischen Überprüfung lief. Siehe hierzu auch das Kapitel 2.6. 120 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7421. 121 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintrag von Felix S. 122 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5454. 123 Archiv des LWV-Hesen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9957, Nachweisungen über das Perso- nal, Abschnitte „Gutswirtschaft und Gärtnerei“ sowie „Mühle und Bäckerei“. 104 Bezirksverbandes waren.124 Hierin unterschied sich das AEL Breitenau, wie oben er- wähnt, von anderen Arbeitserziehungslagern, in denen die Wachmannschaften in der Regel von der Gestapo rekrutiert und häufig von Angehörigen der Ordnungspolizei ge- stellt wurden. Die Überwachung an den Arbeitsplätzen erfolgte bei diesen Gefangenen dann meist vom betreffenden Werkschutz.125 Im Arbeitserziehungslager Breitenau gab es für die männlichen und weiblichen Ge- fangenen einen 1. und 2. Oberaufseher sowie mehrere Aufseher und Aufseherinnen. Für die weiblichen Gefangenen existierten die Stellen einer 1. und 2. Oberaufseherin offi- ziell zwar nicht, aber in der Praxis wurden diese von zwei Aufseherinnen wahrgenom- men. Mit der steigenden Anzahl von Gestapo-Häftlingen während des Krieges wurden zusätzliche HilfsaufseherInnen und so genannte KriegshilfsaufseherInnen eingestellt.126 Die Einstellungen erfolgten ebenfalls über den Oberpräsidenten als der Verwaltung des Bezirksverbandes Hessen in Kassel. Zu den Aufgaben der Oberaufseher schrieb Sauerbier 1942: „Der 1. Oberaufseher ist für die Zusammenfassung des Aufsichtsdienstes verantwortlich. Er ist Vorgesetzter sämtlicher Aufseher und regelt die Arbeitseinteilung. Der 2. Oberaufseher vertritt den 1. in dessen Abwesenheit und verwaltet die Kammer, Naturalien und Materialien.“127 1. Oberaufseher war bei der Einrichtung des Arbeitserziehungslagers zunächst Fritz M. aus Guxhagen.128 Er wurde 1894 geboren und trat im März 1933 in die NSDAP und am 1. Dezember 1933 in die SA ein.129 M. war bereits seit Dezember 1920 als Aufseher in der Landesarbeitsanstalt Breitenau tätig.130 Als er im März 1942 starb, wurde die Stelle im Sommer 1942 neu ausgeschrieben. Hinsichtlich der Anforderungen an die neuen Bewerber heißt es in einem Schreiben des Oberpräsidenten an den Leiter der Arbeitsan- stalt: „ (...) selbstverständlich kommen für die Besetzung der 1. Oberaufseherstelle auch Mili- 124 Vgl. Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 160-171. 125 Siehe Kapitel 3.1.2. 126 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 89 ff. „Aufstellung über die in der Landesarbeitsanstalt Breitenau beschäftigten Beamten und Angestellten“. Die Auf- stellung muss nach Ende des Krieges erstellt worden sein (vermutlich auf Veranlassung der Amerikaner) da in ihr mehrere Wachleute, so auch der damalige 1. Oberaufseher, als „inhaftiert“ vermerkt sind. Sie enthält die Namen von 67 Bediensteten, zum Teil auch von solchen, die zur Wehrmacht eingezogen waren. 127 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9763, Schreiben von Sauerbier an das Landesfürsorgehaus Güstrow vom 15.5.1942. 128 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9957. 129 BArch (ehemals BDC), Fragebogen und Eintrittsformular für die SA von Fritz M. 130 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9957. 105 täranwärter in Frage, sofern sie hierfür geeignet sind. Bei der Struktur und den Aufga- ben der Landesarbeitsanstalt Breitenau würde es sogar zu begrüßen sein, wenn ein Mili- täranwärter mit straffer soldatischer Haltung und gutem militärischen Auftreten für die Besetzung einer solchen gehobenen Stelle in Frage kommen könnte.“131 Die Stelle wurde schließlich von Karl W. besetzt, der 1893 in Guxhagen geboren wurde. Nachdem Karl W. als deutscher Soldat im Ersten Weltkrieg teilgenommen hatte und auch in Kriegsgefangenschaft gewesen war, wurde er im Dezember 1920 als Hilfsauf- seher in der Landesarbeitsanstalt Breitenau eingestellt. In dieser Funktion war er dort elf Jahre tätig, bis er im Oktober 1931, auf Grund der zurückgehenden Einweisungszah- len, entlassen wurde. Kurz darauf erhielt er jedoch eine Anstellung bei der Landesheil- und Pflegeanstalt Haina-Kloster (die ebenfalls dem Bezirkskommunalverband unter- stand), wo er eine Krankenpflegerausbildung absolvierte und anschließend sechs Jahre als Pfleger arbeitete. Im Mai 1938 wurde er an die Landesarbeitsanstalt Breitenau zu- rückversetzt und arbeitete zunächst als Krankenpfleger bei den Pfleglingen im Alters- heim. Als Ende März 1940 der II. Oberaufseher Heinrich B. an die Korrigenden- und Landarmenanstalt Konitz versetzt wurde, übernahm Karl W. dessen Stelle. Nachdem der I. Oberaufseher, Fritz M., im Februar 1942 verstarb, wurde W. als dessen Nachfol- ger zum I. Oberaufseher ernannt und behielt diese Funktion bis zum Kriegsende.132 In die NSDAP war er im Mai 1933 eingetreten.133 Seine Dienstwohnung für sich und seine Familie befand sich im Parterre des linken Teils der ehemaligen Zehntscheune. Zweiter Oberaufseher war Konrad F. aus Guxhagen. Er wurde 1900 geboren und hatte seinen Dienst in der Landesarbeitsanstalt Breitenau 1932 als Hilfsaufseher begon- nen.1938 war er zum Aufseher und 1943 zum 2. Oberaufseher aufgestiegen.134 Am 1. Mai 1937 wurde er Mitglied der NSDAP.135 In seiner Funktion als 2. Oberaufseher war er vor allem für die Küche, die Kleiderkammer und das Lebensmittellager zuständig.136 Als Oberaufseherin für die Frauen fungierte Katharina S., obwohl es diese Stelle 131 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9763. Schreiben des Oberpräsidenten in Kassel an den Direktor in Breitenau vom 24. Juni 1942. 132 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2931, Spruchkammerakte von Karl W. 133 BArch (ehemals BDC), NSDAP-Mitgliedskarte von Karl W. 134 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2478, Blatt 1, Rückseite, Spruchkammerakte von Konrad F., Meldebogen von Konrad F. vom 26.8.1946. 135 BArch (ehemals BDC), NSDAP-Mitgliedskarte, Konrad F. 136 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 92, Spruchkammerakte von Sauerbier, Vernehmung Sauerbiers vom 27.1.48. 106 offiziell nicht gab.137 Da sie bei der Einrichtung des Arbeitserziehungslagers aber schon seit 27 Jahren im Dienst der Landesarbeitsanstalt war, hatte sie aufgrund ihrer langjäh- rigen Erfahrung die Oberaufsicht über die Frauen.138 Katharina S., die 1884 in Guxha- gen geboren wurde, hatte am 1. Mai 1913 im Alter von 28 Jahren ihren Dienst als Auf- seherin in der Landesarbeitsanstalt Breitenau begonnen.139 Am 1. Mai 1937 trat sie in die NSDAP ein.140 Sie war bis Kriegsende als Aufseherin für weiblich Gefangene der Arbeitsanstalt und des Arbeitserziehungslagers tätig. Als Zweite Oberaufseherin fun- gierte Emma K.141 Sie wurde 1881 in Gildenau (bei Osterode/Ostpreußen) geboren und hatte ihren Dienst als Aufseherin in der Landesarbeitsanstalt Breitenau 1920 begonnen, nachdem sie zuvor seit 1909 in Ostpreußen als Aufseherin tätig war.142 Wie Katharina S. war auch sie am 1. Mai 1937 in die NSDAP eingetreten143 und blieb bis zum Kriegs- ende in Breitenau tätig.144 Neben dem 1. und 2. Oberaufseher und den beiden Oberaufseherinnen gab es eine ganze Reihe von Aufsehern und Aufseherinnen, deren Anzahl im Verlauf des Krieges 137 Offiziell gab es lediglich die Stelle eines Oberaufsehers, und Katharina S. war verbeamtete Aufseherin. Durch ihre lange Diensterfahrung war sie allerdings die bedeutendste Aufsehe- rin der Anstalt. Vgl. Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 162 und S. 169 ff. Im Spruch- kammerverfahren gegen Katharina S. bestritt diese, dass sie die Stelle einer Oberaufseherin innehatte, vgl. HHStA Wiesbaden, Abt. 520/Me, Nr. 1993/46, Blatt 54. 138 Katharina S. wurde auch im Anstaltsbetrieb als Oberaufseherin bezeichnet. So ist sie in einer handschriftlichen „Nachweisung über den Veränderten Personalbestand der Landes- arbeitsanstalt und des Landesfürsorgeheimes Breitenau, Stand v. 31.III. 1945 (Besetzung der Anstalt durch amerik. Truppen am 1.4.1945)“ unter der Nr. 26 als Oberaufseherin ein- getragen. Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9957, Nachweisung über das vorhandene Personal, handschriftliche Liste im Anhang. Siehe auch Archiv der Ge- denkstätte Breitenau, Signatur: 669, Kopie der handschriftlichen Liste mit einer Abschrift vom Verfasser; Auch in der „Aufstellung über die in der Landesarbeitsanstalt Breitenau beschäftigten Beamten und Angestellten“ aus der Ermittlungsakte der amerikanischen Mi- litärbehörde über den Massenmord in Breitenau am Kriegsende ist Katharina S. als Ober- aufseherin verzeichnet, vgl. WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 89 ff. Auch Sauerbier benutzte diese Formulierung. So sagte er in der Spruchkammerver- handlung von Karl W. aus, dass die Schutzhaftbefehle den Oberaufsehern zur Weiterlei- tung ausgehändigt wurden und zwar für die weiblichen Insassen an Frau S. und für die männlichen an Herrn W., vgl. HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2931, Blatt 63 f. 139 HHStA Wiesbaden, Abt. 520/Me, Nr. 1993/46, Blatt 56, Spruchkammerakte von Katharina S.; Vgl. auch Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 162. 140 BArch (ehemals BDC), NSDAP-Mitgliedskarte von Katharina S. 141 Auch sie wurde in der Aufstellung der amerikanischen Militärbehörde über beschäftigten Beamten und Angestellten der Landesarbeitsanstalt als Oberaufseherin bezeichnet, vgl. WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 89 f. 142 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band II, Blatt 50, Protokoll der Hauptverhandlung vom 7.8.1950. 143 BArch (ehemals BDC), NSDAP-Mitgliedskarte von Emma K. 107 durch die Einrichtung des Arbeitserziehungslagers und die zunehmenden Einweisungen von Schutzhaftgefangenen ständig stieg. Daher wurden neben den verbeamteten und angestellten Aufsehern und Aufseherinnen zahlreiche Hilfsaufseher und Aufseherinnen sowie „Kriegshilfsaufseher und Kriegshilfsaufseherinnen“ eingestellt.145 Zunächst gab es allerdings einen gegenläufigen Prozess, indem einerseits mit der Einrichtung des Ar- beitserziehungslagers ständig mehr Gefangene eingewiesen wurden und andererseits, im Zuge des Kriegsbeginns, bereits eingestellte Aufseher und Hilfsaufseher zur Wehrmacht eingezogen wurden. Sauerbier versuchte daraufhin über den Oberpräsidenten, einzelne Aufseher vom Wehrdienst freistellen zu lassen. Einer von ihnen war der Hilfsaufseher Georg B. aus Guxhagen. Er war von Beruf Zimmermann und am 1.2.1932 in die NSDAP eingetreten.146 Als er Ende 1940 zur Wehrmacht eingezogen worden war, ver- fasste Sauerbier einen Antrag, ihn vom Heeresdienst zu befreien, indem er die zuneh- mende Zahl von fluchtverdächtigen Schutzhaftgefangenen als Argument anführte sowie die Produktion von Heereslieferungen durch die Gefangenen (wobei er wahrscheinlich die Zeltproduktion meinte), die nur mit einer höheren Aufseherzahl aufrecht erhalten werden könnte: „Durch die Zugänge von Schutzhäftlingen hat sich die Zusammensetzung der hiesigen Insassen grundlegend geändert. Während es sich sonst grösstenteils um alte Bettler han- delte, kommen jetzt die sehr fluchtverdächtigen Schutzhäftlinge hinzu. Die Aufsicht muß daher wesentlich schärfer sein. Infolge des Krieges wird die Anstalt auch im erheb- lich grösseren Umfange mit Heimarbeiten von der Industrie in Anspruch genommen. Es handelt sich hierbei auch grösstenteils um Heereslieferungen, die unter allen Umständen ausgeführt werden müssen und die einer ganz besonderen Aufsicht bedürfen. Zu Beginn des Krieges standen 28 männl. Aufseher zur Verfügung bei einer Insassenzahl von 300 männl. Personen am 1.9.1939. Das bei dieser Belegungsziffer normale Verhältnis Auf- seher zu Insassen beträgt rd. 1:10. Am 1.10.1940 waren vorhanden 19 Aufseher gegen- über 297 männl. Insassen. Die Verhältniszahl von Aufseher zu Insassen beträgt hiermit jetzt 1:16. Auf die Dauer ist dieser Zustand nicht tragbar, zumal, wie bereits oben schon erwähnt, die Aufsichtsverhältnisse bedeutend ungünstiger liegen wie vor dem Krie- 144 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9763. Handschriftliche „Nachwei- sung über den Personalbestand der Landesarbeitsanstalt Breitenau, Stand v. 31.III. 1945“; siehe auch: WNRC, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 89-91. 145 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9957. Während die Hilfsaufseher und –aufseherinnen nach Angestelltentarif bezahlt wurden, erfolgte die Bezahlung der Kriegs- hilfsaufseher und –aufseherinnen „außer Tarif“. 108 ge.“147 Aufgrund des Antrages wurde Georg B. tatsächlich aus seiner Feldeinheit entlassen und zunächst einem Ersatzbataillon in Hanau überstellt. Daraufhin schrieb Sauerbier Ende November 1940 direkt an das Wehrbezirkskommando Kassel II und bat, veranlas- sen zu wollen, dass B. umgehend nach Hause entlassen wird, da die hiesige Anstalt sehr unter Personalmangel leide. Am 6. Dezember konnte Sauerbier dem Oberpräsidenten mitteilen, dass Georg B. seinen Dienst in Breitenau wieder aufgenommen habe. Ende Januar 1942 wurde dieser allerdings erneut zum Wehrdienst eingezogen.148 Die zum Wehrdienst eingezogenen Aufseher sollten durch die Neueinstellung von Kriegshilfsaufsehern ersetzt werden. Außerdem wurden durch die ständige Zunahme der Schutzhaftgefangenen des Arbeitserziehungslagers verstärkt Hilfsaufseher und auch Hilfsaufseherinnen eingestellt. So gab es einen vergleichsweise kleinen Stamm von re- gulären Aufsehern und Aufseherinnen und insbesondere bei den männlichen Wachleu- ten eine große Zahl von Kriegshilfsaufsehern. In einer „Aufstellung über die in der Landesarbeitsanstalt Breitenau beschäftigten Beamten und Angestellten“, die kurz nach Kriegsende erstellt wurde, sind neben den beiden Oberaufsehern sieben männliche Aufseher und 21 „Kriegshilfsaufseher“ aufge- führt. Als Aufseherinnen sind die beiden Oberaufseherinnen, eine weitere Aufseherin und fünf Hilfsaufseherinnen genannt. Insgesamt bestand die hier aufgelistete Wach- mannschaft am Kriegsende aus 38 Aufsehern und Aufseherinnen und vier Oberaufse- hern bzw. Oberaufseherinnen.149 Die Entwicklung der Aufseherzahlen wird auch aus den Monatsberichten der Anstaltsinsassen ersichtlich. Danach waren im Dezember 1944 insgesamt 24 männlich Aufseher (ohne Oberaufseher) eingestellt, im Januar 1945 waren es 28 männliche Aufseher und im Februar 30. Die beiden Oberaufseher sind hierbei nicht mitgerechnet. Bei den Frauen waren es in den genannten drei Monaten jeweils 8 Aufseherinnen, wobei die beiden Oberaufseherinnen mitgezählt wurden. Die Zahlen für den März 1945 liegen in den Monatsberichten nicht vor.150 Die Anzahl der eingewiesenen Schutzhaftgefangenen nahm jedoch im Verlauf des Krieges so sehr zu, dass das Verhältnis zwischen Aufsehern und Gefangenen, trotz eini- 146 BArch (ehemals BDC), NSDAP-Mitgliedskarte von Georg B. 147 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 221, Personalakte von Georg B., Blatt 26. 148 Ebenda, Blatt 32 und 33. 149 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 89 ff. 109 ger Schwankungen, immer größer wurde. Aus den „Monatsberichten der Anstaltsinsas- sen“ werden diese Zahlenverhältnisse ersichtlich. So betrug das Verhältnis zwischen Aufsehern und Gefangenen im September 1943, als 17 männliche und 14 weibliche Aufseher eingestellt waren, bei den Männern 1:20 und bei den Frauen ebenfalls 1:20. Im Juni 1944, als 23 männliche und 14 weibliche Aufseher in Breitenau arbeiteten, lag das Verhältnis bei den Männern bei 1:22 und bei den Frauen 1:23. Im Februar 1945 lag das Verhältnis bei den Männern bei 1:16 und bei den Frauen bei 1:32. Zu diesem Zeit- punkt waren dort, ohne die Oberaufseher, 30 männliche und 8 weibliche Aufseher tätig. Für den Zeitraum von Februar 1943 bis Februar 1945 lag das durchschnittliche Zahlen- verhältnis zwischen Aufsehern und Gefangenen sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen bei etwa 1:19.151 Die Aufseher und Hilfsaufseher kamen fast ausschließlich aus der unmittelbaren Nachbarschaft. In der genannten Auflistung sind als Wohnorte neben Breitenau und Guxhagen Röhrenfurt, Wollrode, Dennhausen, Neuenbrunslar, Ellenberg, Grebenau, Albshausen, Beiseförth und Melsungen genannt.152 Zum Teil kamen sie aus Familien, deren Angehörige schon seit Generationen Aufseher in Breitenau waren.153 Während die verbeamteten Aufseher und Aufseherinnen, einschließlich der Oberaufseher, durchweg Mitglieder der NSDAP waren, gehörten nur wenige der Hilfsaufseher und keine der Hilfsaufseherinnen der NSDAP an.154 Unter den Kriegshilfsaufsehern befanden sich auch sechs Niederländer und ein Bel- gier. Erster ausländischer Kriegshilfsaufseher wurde der 1918 geborene Niederländer Johann R., der am 23. Januar 1944 in den Dienst übernommen und bis zum 31 März 1945 als Aufseher tätig war.155 Merkwürdigerweise war Johann R. innerhalb der Zeit, und zwar vom 26. Mai bis zum 31. Juli 1944, selbst im AEL Breitenau inhaftiert.156 Die Hintergründe ließen sich bisher nicht klären. Der 40jährige Belgier Hendrik R. wurde am 25. September 1944 gemeinsam mit dem 39jährigen Niederländer Engelbert D. als Kriegshilfsaufseher eingestellt, und beide blieben bis zum 31. März 1945 in dieser Funktion tätig. Vom Sommer bis Herbst 1944 150 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9737. In der Akte sind Statistiken der Aufseher enthalten. 151 Ebenda, Belegungsberichte von Februar 1943 bis Februar 45. 152 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 89 ff. 153 Vgl. Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 160 ff. 154 WNRC, Suitland, RG 338.T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 89 ff.. 155 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9857. 110 wurden außerdem vier weitere Niederländer als Kriegshilfsaufseher übernommen. Es handelte sich um den 21jährigen Martin K., der am 3. Juli 1944 seinen Aufseherdienst begann und bis zum 31. August 1944 im AEL Breitenau tätig war, sowie um den 25jährigen Leendert W., der am 4. Juli 1944 eingestellt wurde, und den 21jährigen Lu- cas K., der am 12. September 1944 in den Aufseherdienst eintrat. Leendert W. und Lu- cas K. schieden beide am 9. Oktober 1944 aus dem Dienst aus und wechselten in die Waffen-SS über. Als letzter niederländischer Kriegshilfsaufseher wurde am 26. Februar 1945 der 41jährige Bastian S. eingestellt, der bis zum 31. März 1945 im AEL Breitenau tätig war.157 Ob gegen Kriegsende, als in Breitenau verschiedene Referate der Kasseler Gestapo stationiert waren, auch Gestapo-Beamte oder SS-Männer für die Bewachung der Gefan- genen eingesetzt wurden, ist bisher nicht geklärt. In Berichten von ehemaligen Gefan- genen wird zwar erwähnt, dass sich im Lager auch SS-Männer befanden; es ist aber anzunehmen, dass es sich bei ihnen um die Mitarbeiter der Gestapo handelte, die alle einen SS-Rang besaßen. Die Aufseher und Aufseherinnen waren zuständig für die Bewachung der Gefange- nen im Lager selbst und bei Arbeitseinsätzen außerhalb des Lagers. Die männlichen Aufseher waren bei der Bewachung von Arbeitskommandos mit Karabinern bewaff- net.158 Innerhalb des Lagers wurden keine Waffen getragen; lediglich der Nachtaufseher war mit einer Pistole bewaffnet. Die Aufseher und Aufseherinnen trugen einen Schlüs- selbund, der nach Aussagen mehrerer Gefangener insbesondere von einzelnen Aufsehe- rinnen manchmal als Schlagwerkzeug genutzt wurde. Die männlichen Aufseher trugen teilweise auch einen Stock.159 Über die Uniformen der männlichen Aufseher sagte der Lazarettaufseher Landau 1949: „Unsere Dienstkleidung war eine Uniform aus grünem Tuch, ähnlich derjenigen der Wehrmacht. Wir unterschieden uns von den Soldaten nur durch eine andere Anordnung der Spiegel und der Schulterstücke. Die meisten Aufseher trugen lange grüne Hosen und Schnürschuhe, einige auch Breecheshosen und lange Stiefel. Diejenigen, die Stiefel 156 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintrag von Johann R. mit der Nr. 4085. 157 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9857. 158 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9815. 159 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 180, Protokoll vom 11.1.49. 111 trugen, waren in der Regel die Aufseher, die auf Außenkommandos gingen.“160 In den Fällen, in denen die Gestapo für einzelne Schutzhäftlinge verschärfte Haft anordnete, waren die Aufseher und Aufseherinnen für die Durchführung und Überwa- chung zuständig. Durch die Einrichtung des Arbeitserziehungslagers in der Landesar- beitsanstalt wurden sie zu „ausführenden Organen“ der Gestapostellen und in deren Verbrechen zumindest verstrickt. In einzelnen Fällen ging es soweit, dass Aufseher Schutzhäftlinge auf Einzeltransporten in Konzentrationslager begleiteten und dort ablie- ferten.161 In den Gesprächen mit ehemaligen Gefangenen ist immer wieder die Rede von Schlägen, Tritten und Misshandlungen durch Aufseher und Aufseherinnen.162 Gleich- zeitig wird aus diesen Gesprächen ersichtlich, dass sich die einzelnen Aufseher bzw. Aufseherinnen zum Teil sehr unterschiedlich verhielten und es durchaus Aufseher gab, die den Gefangenen keine zusätzlichen Qualen zufügten, sondern einigen sogar halfen. So wurden den drei evangelischen Pfarrern Zimmermann, Reinhold und Lutze durch Unterstützung des Oberaufsehers leichtere Arbeiten in der Gärtnerei zugewiesen, und zwei der inhaftierten Geistlichen setzten sich nach dem Krieg auch für den Oberaufse- her ein.163 Gerade dies macht deutlich, dass sogar unter Extrembedingungen im damali- gen System, innerhalb eines Gestapo-Lagers, noch ein Verhaltensspielraum für Aufse- her und Aufseherinnen existierte. Wie bereits im Kapitel über das Personal der Landesarbeitsanstalt aufgeführt, stan- den die Aufseher und Aufseherinnen innerhalb der Hierarchie des Personals auf der untersten Ebene, und ihre Arbeitsbedingungen waren durch extrem lange Arbeitszeiten geprägt. Um die Jahrhundertwende betrug ihre tägliche Arbeitszeit 14 bis 15 Stunden, und erst in der Weimarer Republik wurde sie stark gekürzt, lag aber noch immer bei über 50 Stunden in der Woche.164 Mit der Einrichtung des Arbeitserziehungslagers wur- de sie erneut drastisch erhöht. Im Jahre 1942 stellte der damalige Direktor und Lagerlei- ter einen Antrag an den Oberpräsidenten auf Erteilung von Langarbeiterzulagekarten, 160 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 154, Aussage von Franz L. 161 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5834 und Nr. 8561. Überführung von Katharina K. in das KZ Ravensbrück und Marjan K. in das KZ Dachau. 162 Siehe hierzu das Kapitel 3.4.9. 163 Archiv der evangelischen Kirchengemeinde Guxhagen, Kirchenchronik der ev. Kirchen- gemeinde sowie Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur Nr. 182, Schreiben der bei- den evangelischen Pfarrer Hans Zimmermann und Otto Reinhold an den ehemaligen Ober- aufseher Wolfram. Siehe hierzu auch das Kapitel 3.4.9. 164 Vgl. Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 164. 112 weil die Aufseher, die Arbeitskolonnen bewachten, täglich 15 Stunden Dienst hatten und aufgrund der hohen Anzahl von Gefangenen zum Teil bis zu 100 Stunden in der Woche arbeiteten. Da die Gefangenen täglich 12 Stunden arbeiten mussten, begann der Dienst der Aufseher, die Außenkolonnen mit dem Zug zu den Arbeitsstellen brachten und dort bewachten, morgens kurz nach 4 Uhr und endete abends kurz vor 20.30 Uhr.165 Der Antrag wurde mit dem Hinweis auf ein Schreiben des Reichsministers für Ernäh- rung und Landwirtschaft abgelehnt.166 Diese Arbeitsbedingungen haben den rigiden Umgang von Aufsehern und Aufseherinnen mit den Gefangenen sicherlich noch ver- stärkt. Selbst wenn man berücksichtigt, das die Aufseher und Aufseherinnen der Landesar- beitsanstalt mit der Einrichtung des Arbeitserziehungslagers zur Bewachung der Schutzhaftgefangenen quasi abkommandiert wurden und es auch solche gab, die die Gefangenen nicht zusätzlich quälten, kann das nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie zumindest in die Gestapo-Verbrechen verstrickt waren - und dies wiederum ist sicher- lich ein Grund für die großen Schwierigkeiten in der Nachkriegszeit, sich mit der Ge- schichte Breitenaus auseinanderzusetzen.167 3.1.4. Nutzung des Geländes in der Zeit des Arbeitserziehungslagers Für das Arbeitserziehungslager wurde im Verlauf des Krieges praktisch das gesamte Gelände der Arbeitsanstalt mitgenutzt. Zur Unterbringung der Gestapo-Häftlinge waren zunächst die Gebäude vorgesehen, in denen bisher auch die Insassen der Landesarbeits- anstalt untergebracht waren. Insgesamt war die Anstalt für etwa 250 – 300 Personen eingerichtet; im Verlauf des Krieges wurden auf dem Gelände jedoch fast durchgehend über 400 und zeitweise sogar über 900 Menschen untergebracht.168 Inwieweit bei der Unterbringung der Schutzhaftgefangenen eine Trennung von den Arbeitshausinsassen stattfand, ist bisher nicht genau geklärt. Falls eine solche Abgrenzung zunächst geplant war, ist jedoch nach Zeitzeugenaussagen davon auszugehen, dass im Verlauf des Krie- 165 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9763, Schreiben des Anstaltsleiters Sauerbier an den Oberpräsidenten vom 19. Juni 1942. 166 Ebenda, Schreiben des Oberpräsidenten an den Direktor der Landesarbeitsanstalt Breitenau vom 10. Juli 1942. 167 Siehe auch das Kapitel 4.3. 168 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 181, Aussage von Dr. med. Hans V. vom 12.1.49, der am 1.11.1943 von der Ärztekammer Kassel zur Vertretung von Dr. med. O. nach Breitenau abkommandiert wurde. 113 ges die Grenzen mehr und mehr verwischten und die Arbeitshausinsassen gemeinsam mit den Schutzhaftgefangenen untergebracht wurden.169 Im Mittelschiff der ehemaligen Klosterkirche (dem so genannten „Hauptgebäude“) wurden auf den eingebauten Etagen in mehreren Schlafsälen überwiegend männliche Schutzhaftgefangene untergebracht.170 In der Zeit von Juni 1943 bis zum 25. August 1944 war dort ein Hilfsgefängnis der Untersuchungshaftanstalt Kassel für weibliche Strafgefangene eingerichtet. In diese Gefängnisabteilung wurden u.a. Gefangene aus dem Berliner Frauengefängnis in der Barnimstraße und dem Gerichtsgefängnis Frank- furt-Höchst eingewiesen. Im August 1944 wurde diese Abteilung mit 107 Frauen in das Justizgefangenenlager Föhren bei Fürstenhagen in der Nähe von Hessisch-Lichtenau verlegt.171 Beim Lager Föhren handelt es sich um eines der vielen Zwangsarbeiterlager der Munitionsfabrik „Friedland“ bei Hessisch-Lichtenau, in dem die Frauen in der Rüs- tungsproduktion eingesetzt wurden.172 Über den großen Saal im 1. Stock der Kirche gibt es darüber hinaus von zwei unterschiedlichen Personen die Aussage, dass dort gegen Kriegsende eine Zeitlang französische Kriegsgefangene (vermutlich Senegalesen) un- tergebracht waren und der Raum dabei hoffnungslos überfüllt gewesen sei.173 Die Du- schen im Untergeschoß und auch der davor liegende „Baderaum“ wurden als Wasch- räume für männliche Gefangene genutzt. Dahinter befanden sich die Waschküche und eine Kleiderkammer. Die drei im Turm vorhandenen Isolierzellen dienten zur Einzelhaft und Strafverschärfung. Die im Ostteil des Kirchengebäudes (im Chor und Querschiff) bestehende Gemeindekirche der evangelischen Kirchengemeinde Guxhagen diente, zu- mindest bis zum 25. August 1942, für den sonntäglichen Gottesdienst.174 Im so genannten Frauenhaus (dem umgebauten ehemaligen Klausurgebäude nördlich 169 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 576 und Signatur: 635, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit der ehemaligen Schutzhafthaftgefangenen Hilde Lapp vom 3.4.1998 und ein Gespräch mit der ehemaligen Arbeitshausgefangenen Dora Z. vom 4.11.1981. 170 Ebenda, Ortsbesichtigung am 13.1.49 in Breitenau, Aussage von Sauerbier. 171 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9735. Schreiben Sauerbiers an den deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge in Berlin vom 20.9.1943; Vgl. auch Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 304 172 Vgl. hierzu Gregor Espelage: „Friedland“ bei Hessisch Lichtenau. Geschichte einer Stadt und Sprengstoffabrik in der Zeit des Dritten Reiches in zwei Bänden. Band II, Geschichte der Sprengstoffabrik Hessisch Lichtenau, Hessisch Lichtenau 1994, S. 157-159. 173 Archiv Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 247 und Signatur: 227. Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Frau Charlotte P. vom 25.4.1991 und ein Gespräch mit Frau W. vom 20.11.1990. 174 Mitteilung des ehemaligen Bürgermeisters Harald Kraß an den Verfasser. Die Information stammt aus der von Adam Werner privat abgefassten Geschichte Guxhagens während des Zweiten Weltkrieges. 114 vom Mittelschiff der Kirche) wurden in Schlafsälen und Zellen Frauen und Jugendliche untergebracht. In dem Gebäude befanden sich außerdem ein Waschraum, ein Kleider- raum sowie ein Krankenrevier für 8 bis 10 Frauen und im Dachstuhl eine Nähwerkstatt mit Nähstuben.175 Vor dem „Frauenhaus“ war durch eine etwa 3 m hohe Mauer ein Innenhof gebildet, die die Frauen von den Männern trennte und (vermutlich) auch für den „Hofgang“ bei verschärfter Haft diente. Zwischen Kirche und „Frauenhaus“ befand sich das Küchengebäude, mit einer Durchreiche zum Innenhof. In der Küche befanden sich zwei Kessel mit 300 und ein Kessel mit 500 Litern Fassungsvermögen.176 Im ehemaligen Landarmenhaus, das auch als „Sanitätsgebäude“ bezeichnet wurde, befand sich im Parterre auf der rechten Seite das Sanitäts- und Arztzimmer und das Krankenrevier der Männer mit 6 Betten. Bei starker Belegung konnte noch ein zweites Krankenzimmer hinzugenommen werden. Im Sanitätszimmer fanden die Krankenunter- suchungen von Männern statt.177 Im linken Teil des Erdgeschosses sowie im ersten Stock und im Dachgeschoß des Landarmenhauses befanden sich mehrere Schlafräume und größere Schlafsäle für männliche Gefangene.178 Der Keller des Landarmenhauses wurde z.T. auch als Luftschutzraum verwandt. Inwieweit in den Kellerräumen Gefan- gene inhaftiert waren, ist bisher nicht geklärt. Es befindet sich dort noch heute ein zel- lenähnlicher Raum, in dem kyrillische Buchstaben in den Stein geritzt sind und dessen Tür eine vergitterte Öffnung hat. Im Keller des Gebäudes existierte nach Aussage ehe- maliger Gefangener ein speziell hergerichteter Strafraum.179 Im Zellengebäude, das 1911 gebaut worden war, befanden sich 27 Einzelzellen. Im Arbeitshaus waren dort zunächst Zuhälter untergebracht, später auch Korrigenden und während des Krieges überwiegend Schutzhaftgefangene.180 Weitere Räume für Gefangene befanden sich in den beiden oberen Stockwerken des Wirtschaftsgebäudes (Feldhauses), das auch als Handwerksgebäude bezeichnet wurde. Im Parterre waren eine Schreinerei, eine Schusterwerkstatt und eine Schneiderei einge- 175 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 185, Rückseite, Aussage der Oberauf- seherin Katharina S. und des Lazarettaufsehers Franz L. 176 Ebenda, Blatt 185, Rückseite, Aussage von Sauerbier. 177 Ebenda, Blatt 185, Aussage des Lazarettaufsehers L. und des Oberaufsehers Karl W. 178 Archiv der Verwaltung des psychiatrischen Wohnheimes Guxhagen/Breitenau, Umbauplä- ne des Landarmenhauses vom 12.9.1937. 179 Siehe hierzu das Kapitel 3.4.8. 180 HHStA Wiesbaden, Signatur: Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 184, Rückseite und Blatt 185, Aussage des ehemaligen Oberaufsehers Karl W. 115 richtet. Im ersten Stock waren eine Zeit lang vier Räume mit 50 Gefangenen belegt.181 Im nördlichen Anbau befanden sich im Parterre die Wohnung des Melkermeisters und im 1. Stock die Wohnung des Gutsverwalters.182 Im Verwaltungsgebäude an der Hauptstraße (damals Adolf-Hitler-Straße; heute Brü- ckenstraße), das 1936 erbaut worden war, befanden sich im unteren Stockwerk die Bü- roräume des Leiters und der Verwaltungsmitarbeiter. Im ersten Stock war die Wohnung des Leiters, und im Dachgeschoß befanden sich noch zwei Wohnungen für Verwal- tungsbedienstete. Neben dem überdachten Eingang zum Verwaltungsgebäude und La- gerkomplex existierte ein Warteraum, in dem eingewiesene Gefangene auf ihre Regist- rierung in der Verwaltung warten mussten.183 In der ehemaligen Zehntscheune befanden sich in der unteren Etage auf der linken Seite die Wohnung des Oberaufsehers sowie einige Büroräume und auf der rechten Sei- te Schlaf- und Wohnräume des Altersheimes. Weitere Räume des Altersheimes befan- den sich in der oberen Etage.184 Ende 1944 wurde das Altersheim in der oberen Etage geräumt, und in die Etage zogen mehrere Referate der Kasseler Gestapo ein. In der un- teren Etage verblieben weiterhin alte Pfleglinge und Korrigenden.185 Neben mehreren Büros existierte nach Aussage eines polnischen Gefangenen dort auch ein Raum, in dem Schutzhaftgefangene untergebracht wurden.186 Ein weiterer Dienstraum für einen Aufseher befand sich in der Alten Pforte neben der Zehntscheune.187 Auf dem Gelände gab es einen Gutshofbereich mit einem Pferdestall, zwei Schwei- neställen, einem Kuhstall, einer großen Scheune, einer Remise und einer Schmiede, in denen Gefangene arbeiten mussten. Außerdem gab es innerhalb des Anstalts- und La- gergeländes Gärten und außerhalb am Fulda-Ufer die Mühle und die Anstaltsbäckerei, 181 Ebenda, Blatt 185, Rückseite, Aussage des ehemaligen Aufsehers F. 182 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 227, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Frau W. vom 20.11.1990. 183 Ebenda. 184 Ebenda. 185 Ebenda. Nach Aussage von Frau W. zog die Gestapo bereits Ende 1943 in Breitenau ein; dies ließ sich allerdings bisher nicht belegen. 186 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 109, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen polnischen Gefangenen Marian L. vom 6.6.1988. 187 Archiv der Gedenkstätte, Signatur: 227, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Frau W. vom 20.11.1990. Nach Aussage von Frau W. wohnten in der „Alten Pforte“ die Beamtin- nen der weiblichen Justizgefangenen in der Zeit, als in Breitenau Strafgefangene aus Ber- lin/Barnim-Straße und Frankfurt-Preungesheim untergebracht waren. 116 wo ebenfalls Gefangene zur Arbeit eingesetzt wurden.188 Ende 1944 wurde außerdem eine „Arbeits-Einheits-Massivbaracke“ von der Kasseler Firma C. Daum Nachf. errich- tet (heutige Gärtnerei), in der Gefangene für die Firma Matten produzieren mussten.189 All die genannten Gebäude und Werkstätten wurden ab dem Mai 1940 auch für die Schutzhaftgefangenen des Arbeitserziehungslagers genutzt, das dort von der Gestapo- stelle Kassel in Zusammenwirken mit dem Bezirkskommunalverband und der Landes- arbeitsanstalt eingerichtet worden war. 188 HHStA Wiesbaden, Signatur: Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 221, Spruchbegründung. 189 Gemeindearchiv Guxhagen, Bauakten der Gemeinde Guxhagen, Schreiben des Oberpräsi- denten an den Landrat in Melsungen vom 25.8.1944 über das Bauvorhaben. 117 3.2. Verhaftungen und Einweisungen in das Lager Die Einweisungen der Schutzhaftgefangenen erfolgten über die Gestapostelle Kassel mit ihren Außendienststellen in Hanau, Marburg und Fulda sowie über die Gestapostel- le Weimar und deren Außen- bzw. Nebendienststellen in Gera, Erfurt und Suhl.1 Au- ßerdem wirkten die Orts- und Kreispolizeibehörden im Bereich der Gestapostelle Kas- sel, die seit dem Gesetz über die Geheime Staatspolizei vom 10. Februar 1936 als „Hilfsorgane der Staatspolizeistellen“ galten, bei zahlreichen Einweisungen mit. Die meisten der ca. 8300 Schutzhaftgefangenen wurden aus dem Bereich der Gesta- po Kassel und ihren Außenstellen in Breitenau inhaftiert. Von der Gestapo Weimar und deren Außendienststellen wurden etwa 700 Frauen eingewiesen.2 Gegen Kriegsende kamen auch einzelne Gefangene der Gestapo Koblenz nach Breitenau.3 Wahrscheinlich ist deren Einweisung im Zusammenhang damit zu sehen, dass aufgrund des Vorrückens der Alliierten einzelne Gestapo-Haftstätten und KZ-Außenkommandos aufgelöst und die Gefangenen in Richtung Nord-Osten evakuiert wurden. Dies würde auch die dra- stisch ansteigenden Einweisungen in das Lager Breitenau in den letzten drei Kriegsmo- naten erklären. Die Arbeitserziehungshaft wurde von den Gestapostellen verhängt. Diese hatte auf der Grundlage des Schutzhafterlasses vom 25.1.1938 die Ermächtigung, Personen auf 1 Die Gestapostelle Weimar hatte Außendienststellen in Gera, Gotha, Erfurt, Ichtershausen (im Gerichtsgefängnis) und Römhild (in einem Arbeitserziehungslager), denen Nebenstel- len in Apolda, Arnstadt, Eisenach, Jena, Nordhausen, Sömmerda, Suhl, Schleiz und Schmalkalden zugeordnet waren. Siehe hierzu Gräfe / Post, Geheime Staatspolizei, eben- da. 2 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Akten von Schutzhäftlingen und Nr. 10418 (Aufnahmebuch der Frauen). Über Einweisungen von Frauen aus dem Bereich der Gestapo Weimar mit ihren Außenstellen in Gera, Erfurt und Suhl existieren 633 Nachwei- se. Diese Nachweise gehen aus den Schutzhaftakten und dem Aufnahmebuch für Frauen hervor. Bis auf 89 Frauen, die im Spätsommer 1943 eingewiesen wurden, und weitere 100 im Verlauf des Krieges, von denen keine Akten existieren, sondern nur Aufzeichnungen im Hauptaufnahmebuch, sind diese Aufzeichnungen lückenlos. Insgesamt lässt sich fest- stellen, dass die Gestapo Kassel etwa doppelt so viele Frauen in das Lager Breitenau ein- gewiesen hat, wie die Gestapo Weimar. Wenn man dies zugrunde legt, würden ca. 70 der Frauen über die Gestapo Weimar verhaftet worden sein, und die Gesamtzahl läge bei etwa 700 Frauen. 3 Archiv der LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. R 73, Rechnung für die Geheime Staatspolizei Koblenz für den Monate Februar 1945 vom 7. März 1945. In dem Schreiben sind sechs Schutzhaftgefangene aufgeführt, für die die Unterbringungskosten für die Zeit vom 1.2. bis zum 20.2.1945 verrechnet wurden. (Arves H., Heinrich H., Renatus G., Josef L., Georges M. und Johann L.) Die Kosten betrugen pro Gefangenen für die 20 Hafttage 30,- RM und ergaben somit eine Gesamtsumme von 180,- RM. 118 die Dauer von 21 Tagen in vorläufige Haft (Schutzhaft) zu nehmen. Da die Arbeitser- ziehungshaft maximal 56 Tage betragen sollte, wurde von den Gestapo-Stellen die 21 Tage dauernde Staatspolizeihaft mit 56 Tagen Arbeitserziehungshaft gleichgesetzt. Erst im Jahre 1944 wurde die Frist der vorläufigen Festnahme auf 56 Tage erhöht, wodurch die genannte Berechnungsgrundlage entfiel.4 Längere Haftzeiten und Einweisungen in Konzentrationslager wurden von den Gestapostellen beim Reichssicherheitshauptamt in Berlin beantragt.5 In Bezug auf die Einweisungskriterien in Arbeitserziehungslager hieß es in den Runderlassen Himmlers vom 28. Mai 1941 und vom 12. Dezember 1941 lediglich, dass die Arbeitserziehungslager für „Arbeitsverweigerer und arbeitsunlustige Elemente“ be- stimmt seien, „ deren Verhalten einer Arbeitssabotage gleichkommt“ oder „die in sons- tiger Weise die Arbeitsmoral gefährden“.6 Durch diese sehr unpräzise Formulierung waren die Gestapostellen in der Strafwahl und -bemessung völlig frei.7 Da das AEL Breitenau von der Geheimen Staatspolizei auch als so genanntes Erweitertes Polizeige- fängnis genutzt wurde, sind zusätzlich viele andere Haftgruppen dort inhaftiert worden.8 Über den Entscheidungsablauf selbst liegen in Breitenau keine Gestapo-Akten vor; er lässt sich allerdings aus den Aussagen ehemaliger Kasseler Gestapo-Angehöriger in den Nachkriegsprozessen und aus Untersuchungen anderer Arbeitserziehungslager nach- zeichnen.9 3.2.1. Einweisungen durch die Gestapostelle Kassel und deren Außendienststellen Etwa 7.600 Schutzhaftgefangene wurden im Verlauf des Krieges aus dem Bereich der Gestapostelle Kassel und deren Außendienststellen in das AEL Breitenau eingewiesen. In dieser Zeit gab es neben der Außenstelle in Hanau noch weitere Außenstellen der Gestapo Kassel in Fulda und Marburg und mindestens eine Nebenstelle in Allendorf (heute Stadtallendorf), die als „Sonderkommando Allendorf“10 bezeichnet wurde. Die 4 Vgl. Internationaler Suchdienst Arolsen, Verzeichnis der Haftstätten, S. LXXVII. 5 Siehe hierzu das Kapitel 3.7.1. 6 BArch, R 58 / 1027, S. 142 f. und S. 224 f., Einleitungstext. 7 Internationaler Suchdienst Arolsen, Verzeichnis der Haftstätten, S. LXXXII. 8 Siehe hierzu insbesondere das Kapitel 3.5. 9 Vgl. Korte, „Erziehung“ ins Massengrab, S. 22 f. 10 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6146, Schutzhaftakte von Hermann Levi aus Neustadt, Krs. Marburg/Lahn. 119 Außendienststelle Hanau befand sich am Paradeplatz 2,11 die in Fulda befand in der Heinrichstraße 8,12 und die in Marburg im Kilian,13 in der Nähe des Rathauses. Die Ne- benstelle in Allendorf war möglicherweise eingerichtet worden, um die mehreren tau- send Zwangsarbeiter, die dort in der Munitionsfabrik arbeiten mussten, besser überwa- chen zu können. Die erhaltenen Schreiben der Gestapostelle Kassel, die im Briefkopf die Bezeichnung Sonderkommando Allendorf tragen, beziehen sich allerdings auf die Verhaftung von Juden und Jüdinnen im April/Mai 1941 aus dem Raum Marburg und deren Einweisungen als Schutzhaftgefangene in das AEL Breitenau.14 In den meisten Fällen wurden diejenigen, die gegen Arbeitsvorschriften verstoßen hatten, von den Arbeitgebern der Polizei oder Gestapo gemeldet. Einige brachten die Arbeitskräfte, wie ein ehemaliger Gestapo-Mitarbeiter später aussagte, sogar persönlich zur Gestapo. Dort wurde entschieden, welches der Referate in den Abteilungen II oder III dafür zuständig war. Anschließend wurden die Denunzierten oder Verhafteten von den Sachbearbeitern der entsprechenden Referate (z.B. II E, „Arbeitsvertragsbruch“) über den Grund oder Anlass ihrer Arbeitsverweigerung bzw. anderer Verstöße verhört. Danach verfassten die Sachbearbeiter einen Vernehmungsbericht und je nach Einschät- zung einen entsprechenden Einweisungsvorschlag, der dem zuständigen Referatsleiter vorgelegt wurde. Dieser entschied „größtenteils in eigener Verantwortung“ über die endgültige Bestrafung und konnte die Einweisung in ein Arbeitserziehungslager bis zu 21 Tagen anordnen. Bei längeren Haftzeiten oder einem Antrag auf Einweisung in ein Konzentrationslager wurde mit dem Leiter der Gestapo-Stelle „Rücksprache gehal- ten“.15 11 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7320, Schutzhaftakte von Maciej W. Ihm wurden Fotos seiner Kinder und 24,- RM bei der Verhaftung abgenommen, woraufhin die Außendienststelle schrieb, dass der Geldbetrag für Haft- und Dolmetscherkosten hier eingezogen wurde. Maciej W. wurde anschließend ins KZ Buchenwald deportiert. 12 Siehe Schreiben der Geheimen Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel – Außendienststelle Fulda – an den Oberbürgermeister in Fulda vom 8.9.1942, betr. Evakuierung von Juden; Jüdisches Altersheim in Fulda, veröffentlicht in: Gerhard Renner u.a. (Hrsg.): „...werden in Kürze anderweit untergebracht ...“ Das Schicksal der Fuldaer Juden im Nationalsozia- lismus. Eine Dokumentation, Fulda 1990, S.145. (Stadtarchiv Fulda, Bestand XIII B.b./167 J1.) 13 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6419, Schutzhaftakte von Louis M., Schreiben der Geheimen Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel, Außendienststelle Mar- burg/L. vom 12. Juli 1943. 14 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6146, 6157 und 7105, Schutzhaftak- ten von Hermann Levi, Max Lilienfeld und Isaak Spier. 15 Vgl. Korte, „Erziehung“ ins Massengrab, S. 22 f. Eine widersprüchliche Angabe betrifft die Entscheidung über die Dauer der Arbeitserziehungshaft in den beiden für die Veröf- fentlichungen herangezogenen Aussagen. Dies lässt sich evtl. dadurch erklären, dass es 120 Die Gestapostelle Kassel war fast die gesamte Kriegszeit über in die drei Abteilun- gen gegliedert, die ab August 1937 bei der Vereinheitlichung der Gestapo(leit)stellen geschaffen worden waren. Es handelte sich um die Abteilungen I: „Verwaltung und Personalangelegenheiten“, II: „Innere politische Polizei: Gegnererforschung und – bekämpfung“ und III: „Abwehr, Spionage und Landesverrat“, die wiederum alle drei in verschiedene Referate unterteilt waren.16 Zuständig für Verfolgungen und Einweisun- gen in das AEL Breitenau waren vor allem die Referate der Abteilung II, in einigen Fäl- len auch die Referate der Abteilung III. Im März 1944 fand eine letzte große Umorganisation der Geschäftsverteilungspläne der Gestapostellen statt. Analog zu den organisatorischen Veränderungen im Berliner Amt IV führte das RSHA neue Geschäftsverteilungspläne für die Exekutive (Abteilun- gen II und III) der Stapostellen ein, die nunmehr als Abteilung IV geführte wurde. Die bisherigen Referatsbezeichnungen entfielen, mit Ausnahme des externen Nachrichtenre- ferats, das als IV N dem Stapostellenleiter unmittelbar unterstellt blieb. Die Aufgaben der anderen Sachgebiete wurden neu geordnet. Die bisherige sozialpolitische Dienststel- le II E wurde mitsamt ihrer Ausländer-Referate als Sachgebiet IV 1 c dem größten Refe- rat „Opposition“ zugeordnet.17 Als Erich Engels im Juni/Juli 1944 zur Gestapo Kassel wechselte, war nach seinen Aussagen die Exekutivabteilung der Staatspolizeistelle in sechs Referate gegliedert und zwar: „1) für politische Parteien, später auch für Auslän- der, 2) für Sabotage, 3) für Abwehr, 4) für Konfessionen, 5) für Sicherheit, 6) für Re- gistratur.“18 Dies entsprach auch dem damaligen Aufbau der Staatspolizeistelle Frank- furt/Main. Demzufolge war die neu geschaffene Abteilung IV unterteilt in die Referate IV 1 (Opposition, Wirtschaft, Ausländer) mit den Teilreferaten IV 1a (Links- Opposition), IV 1 b (Rechts-Opposition) und IV 1c Wirtschaft und Ausländer, IV 2 (Sabotage-Abwehr), IV 3 (Spionage-Abwehr), IV 4 (Juden, Kirchen, Sekten), IV 5 sich in dem einen Fall um einen ehemaligen Gestapostellenleiter und im anderen um einen ehemaligen Referatsleiter handelte. Der Gestapo-Leiter behauptete, dass die Entscheidung voll bei den Referatsleitern lag, was ihn entlastete. Der Referatsleiter stritt zwar seine Ent- scheidungsbefugnis grundsätzlich nicht ab, behauptete aber, dass über längere Haftzeiten der Gestapo-Leiter entschied, was wiederum für ihn eine Entlastung darstellte. 16 Siehe hierzu auch das Kapitel 2.3.3. 17 Vgl. Lotfi, KZ der Gestapo, S. 272; Tobias Frank: Das Arbeitserziehungslager Wilhelms- burg. Ein Beitrag zum nationalsozialistischen Lagersystem. Unveröffentlichte Magisterar- beit am Fachbereich Geschichtswissenschaften der Universität Hamburg, Hamburg 1997, S. 26-30. 18 Archiv der polnischen Hauptkommission, Signatur: SAW 48, Appellationsgericht War- schau, Verfahren gegen Kasseler Gestapo-Angehörige, Az.: Kps 3488/47, Vernehmung Engels vom 10.12.1947. 121 (Schutzdienst, Presse, Parteisachen, Evakuierten-Probleme, Jugendsachen) und IV 6 (Haftwesen, Kartei, Aktenhaltung).19 Auf der Grundlage der Ermittlungsunterlagen verschiedener gerichtlicher Ermitt- lungsunterlagen und der erhaltenen Aktenbestände des ehemaligen AEL Breitenau soll der Aufbau der Gestapostelle Kassel während des Krieges nachgezeichnet und der Fra- ge nachgegangen werden, welche Gestapomitarbeiter für die Verfolgungen in den ein- zelnen Abteilungen und Referaten zuständig waren.20 An der Spitze standen die bereits genannten Gestapostellenleiter, deren Stellvertreter auch gleichzeitig Leiter der Exekutive, d.h. der Abteilungen II und III waren. Zusätzlich gab es für jede Abteilung noch einen gesonderten Leiter und innerhalb der drei Abtei- lungen für jedes Referat einen Referatsleiter mit verschiedenen Mitarbeitern und Mitar- beiterinnen. Es lässt sich außerdem feststellen, dass einzelne Gestapo-Angehörige im Laufe ihres Dienstes in verschiedenen Referaten oder auch Abteilungen tätig waren.21 Die Abteilung II war die Hauptabteilung der Gestapostelle und nannte sich auch „In- nere Politische Polizei“ oder (“Gegnererforschung- und bekämpfung”). In dieser Abtei- lung wurden die „innenpolitischen Sachen“ bearbeitet. Sie war in folgende Referate unterteilt: - II A: Politische Gegner: Kommunismus, Marxismus, Heimtücke, Rundfunk - II B: Kirchenüberwachung, Emigranten, Freimaurer, Juden - (II C: Reaktion, Opposition. Da für die Existenz dieses Referates bei der Gesta- postelle Kassel Hinweise fehlen, war es möglicherweise in die Referate II A und 19 Vgl. Adolf Diamant: Gestapo Frankfurt a.M., Frankfurt/Main 1988, S. 349, „Organisati- onsplan der Staatspolizeistelle Frankfurt/M. nach dem Stand der Jahre 1944/1945. Es han- delt sich um einen vom letzten Leiter der Staatspolizeistelle Frankfurt/Main während des- sen Internierung 1948 gefertigten Organisationsplan, der sich im HHStA Wiesbaden, Abt. 461, Nr. 30983, Bd. 14 befindet; vgl. Volker Eichler: Die Frankfurter Gestapo-Kartei. Ent- stehung, Struktur, Funktion, Überlieferungsgeschichte und Quellenwert, in: Paul / Mall- mann, Die Gestapo, S. 178-199, hier S. 189, Anm. 33. 20 Einschränkend muss in Betracht gezogen werden, dass die Aussagen darüber, wer die ein- zelnen Abteilungen und Referate geleitet hatte, in den späteren Ermittlungen zum Teil wi- dersprüchlich sind. Dies hängt sicherlich auch damit zusammen, dass mit den Leitungs- funktionen eine höhere Verantwortung für die von der Gestapo begangenen Verbrechen verbunden war und von daher höhere Funktionen von den betreffenden Personen z.T. ab- gestritten oder aber solchen Mitarbeitern zuschrieben wurden, die bereits umgekommen oder flüchtig waren. Außerdem wechselten einige Gestapo-Angehörige im Laufe der Zeit in andere Referate. 21 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 55, Rückseite und Blatt 295, Rückseite. So übernahm z.B. Ernst Schadt, der lange Zeit das Schutzhaftreferat II D leitete, Ende 1944 die Leitung des Referats II E, und Walter Alboldt, der zunächst das Re- ferat II E leitete, war nach seiner Beförderung zum Kriminalrat in den Abteilungen II und III tätig. 122 II B integriert.) - II D: Schutzhaft, Registratur, Hauptkartei-Schutzhaft, Konzentrationslager, AEL, U- und Strafhaft, Polizeigewahrsam, - II E: Leistungsverweigerung im Betrieb, Arbeitsvertragsbruch, Bummelei, Aus- ländische Arbeiter, Widerstand von Ausländern, verbotene Geschlechtsbezie- hungen (während des Krieges das so genannte „Ausländerreferat“). Auch die Abteilung III „Abwehr, Spionage und Landesverrat“ war in mehrere Referate unterteilt: - Wirtschaftsvergehen - Arbeitssabotage - Wehrmittelbeschädigung in der Rüstungsindustrie - Abwehrbeauftragte in der Rüstungsindustrie - Verbotener Umgang mit Kriegsgefangenen. 22 Leiter der Abteilungen II und III und somit der gesamten Exekutive waren während des Krieges zunächst die stellvertretenden Gestapostellenleiter. Für die Zeit bis April 1940 war dies Regierungsassessor Hans Augustin und anschließend Kriminalrat und SS- Sturmbannführer Otto Altekrüger. Parallel zu Altekrüger waren als Leiter der Abteilung II zunächst Kriminalrat Walter Alboldt, geboren am 4. Juni 1898 in Berlin-Spandau, und ab Januar 1942 Kriminalkommissar und SS-Obersturmführer Erich Wiegand tä- tig.23 Nachdem Wiegand die Gestapostelle Kassel im Sommer 1943 verlassen hatte,24 22 Erstellt auf der Grundlage folgender Archivalien: HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17 (Ermittlungsverfahren gegen Erich Wiegand u.a.) sowie Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51 Nr. 1 und 2 (Prozess gegen Franz Marmon) und Archiv der Gedenk- stätte Breitenau, Signatur: 664, (Kopien aus dem Ermittlungsverfahrens gegen die ehema- ligen Angehörigen der Gestapostelle Kassel wegen der Deportationen der Juden). Bei der Darstellung des Aufbaus der Abteilung II handelt es sich um eine Rekonstruktion auf der Grundlage verschiedener Aussagen von ehemaligen Gestapo-Angehöriger in den genann- ten Ermittlungsverfahren. Zum Aufbau der einzelnen Abteilungen und Referate (zu den Geschäftsverteilungsplänen) siehe auch in Reinhard Mann: Protest und Kontrolle im Drit- ten Reich. Nationalsozialistische Herrschaft im Alltag einer rheinischen Großstadt, Frank- furt/Main 1987, S. 151-153; Buchheim, Die SS, S. 57 f.; Rürup, Topographie, S. 73 ff. und Lotfi, KZ der Gestapo, S. 33. 23 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 200. In der Vernehmung Erich Wiegands vom 28.11.1960 sagte dieser aus, dass er nach dem Weggang vom Alboldt nicht nur als Leiter der Abteilung II E eingesetzt worden sei, sondern auch als Leiter der gesamten Abteilung II. 24 Ebenda, Blatt 203. Nach eigenen Aussagen wurde Wiegand im Juni 1943 von Kassel ins Ausland abkommandiert, aus der Schutzhaftakte des Belgiers Jean P., der im Borkener Kraftwerk zwangsverpflichtet war, geht jedoch hervor, dass Wiegand noch am 9. Juli 1943 ein Haftschreiben gegen diesen unterzeichnete, weil P. „Briefe hetzerischen Inhalts an sei- 123 übernahm Kriminalkommissar und SS-Obersturmführer Georg Wilimzig, der das Refe- rat II A leitete, zusätzlich die Leitung der Abteilung II. Ein genaues Übernahmedatum ist nicht feststellbar, aber spätestens nach dem Tod von Otto Altekrüger, der beim Bom- benbangriff auf Kassel am 22. Oktober 1943 ums Leben kam, hatte Wilimzig diese Lei- tungsfunktion inne.25 Im Juni/Juli 1944 kam Kriminalkommissar und SS- Hauptsturmführer Erich Engels aus Lemberg als stellvertretender Leiter zur Gestapo- stelle Kassel und war in dieser Funktion für die Exekutivabteilungen II und III zustän- dig, die ab dem März 1944, wie oben beschrieben, als Abteilung IV geführt wurden. Ob Wilimzig weiterhin parallel Teile der Abteilung IV leitete, ist bisher ungeklärt. Leiter der Abteilung III war während des Krieges der am 25. Januar 1988 geborene Kriminalinspektor Reinhold Aust.26 Aus den späteren Ermittlungsakten und den erhaltenen Akten der ehemaligen Schutzhaftgefangenen des AEL Breitenau lassen sich die Verfolgungspraxis sowie die Zuständigkeiten der einzelnen Abteilungen und Referate bis zum Herbst 1943 erkennen. Dabei sind die Zuständigkeiten aus den Berichts-Nummern bzw. den Geschäftszeichen der Gestaposchreiben ersichtlich, die wiederum die Referatsbezeichnungen enthalten. Im Folgenden sollen einige Beispiele aus den verschiedenen Referaten der Abteilung II dargestellt werden: Ein Beispiel für die Verfolgungstätigkeit des Referats II A „Politische Gegner: Kommunismus, Marxismus, Heimtücke, Rundfunkvergehen“ betrifft den Maschinen- schlosser Alexander S., der im August 1942 in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen wurde, weil er sich, wie es in dem Haftschreiben heißt, „landesverräterisch betätigt hat“. Vor seiner Verhaftung war er beim Kurhessischen Kupferschieferbergbau in Sontra beschäftigt. Das Haftschreiben wurde am 28.9.1943 im Referat II A mit dem Aktenzeichen II A – 3666/43 ausgestellt und von Kriminalkommissar und SS- Obersturmführer Georg Wilimzig unterzeichnet, nachdem Alexander S. bereits eine sechsmonatige Haftstrafe in Vechta verbüßt hatte.27 Wilimzig war zu diesem Zeitpunkt Leiter des Referats II A und gleichzeitig auch Leiter der Abteilung II. Ein weiteres Beispiel der Verfolgungstätigkeit innerhalb des Referats II A ist die Ver- ne Angehörigen (in) Belgien geschrieben hatte.“ Wiegands Versetzung kann also erst im Juli erfolgt sein. Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6587, Schutzhaftak- te von Jean P. 25 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 664, Blatt 51, Schreiben des Oberstaatsan- waltes in Kassel an den Generalstaatsanwalt in Frankfurt/Main vom 25.11.1950. 26 Ebenda. 27 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7157. 124 haftung des Kasseler Rechtsanwalts Wilhelm B. im August 1943. Er wurde auf die Dauer von drei Wochen in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen, weil er, wie es in dem Haftschreiben der Gestapo Kassel heißt, „am 19. Mai 1943 anlässlich der Bombardierung der Edertalsperre den Versuch gemacht hat, in aller Öffentlichkeit die deutsche Staatsführung der Unfähigkeit zu bezichtigen.“ Das Haftschreiben vom 7. Au- gust 1943 wurde im Referat II A ausgestellt und vom stellvertretenden Gestapostellen- leiter Altekrüger persönlich unterzeichnet.28 Das Referat II B war in vier Bereiche unterteilt, die sich mit der katholischen Kirche (II B 1), der evangelischen Kirchenbewegung und anderen Religionsgemeinschaften (II B 2), Emigranten (II B 3) sowie Freimaurern, Judentum und Pazifismus (II B 4) befass- ten.29 Ein Beispiel für die Verfolgungstätigkeit innerhalb des Referats II B 1 ist die Verhaf- tung der beiden katholischen Ordensgeistlichen Thaddäus Brunke und Firmin Dehm im Dezember 1940, als das Franziskanerkloster Frauenberg in Fulda von der Gestapostelle Kassel aufgelöst und beschlagnahmt wurde. In dem Kloster wurde anschließend eine Schule des Sicherheitsdienstes eingerichtet.30 Im Zuge der Auflösung des Klosters wur- den und der Prior, Pater Thaddäus Brunke, und dessen Stellvertreter, Firmin Dehm, in Breitenau inhaftiert. Wie aus einem Schreiben des Oberbürgermeisters aus Fulda – als Ortspolizeibehörde – hervorgeht, geschah dies auf „Verfügung der Geheimen Staatspo- lizei in Kassel – Kriminalkommissar Wilimzig – vom 18.12.1940.“31 Dass auch hier wieder Wilimzig auftauchte, obwohl es sich um eine kirchliche Angelegenheit und so- mit das Referat II B 1 handelte, ist spricht dafür, dass der Kriminalkommissar und SS- Obersturmführer Georg Wilimzig schon zu diesem Zeitpunkt Leiter der Abteilung II war. Ein Schreiben der Gestapo Kassel an den Direktor und Lagerleiter in Breitenau, in dem den inhaftierten Priestern das Abnehmen der Beichte verboten wird, ist ebenfalls von Wilimzig unterzeichnet und mit dem Aktenzeichen II B 1 versehen.32 Pater Thad- 28 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4897. 29 Vgl. auch den Geschäftsverteilungsplan der Staatspolizeileitstelle Düsseldorf vom 1.1.1938 in: Mann, Protest und Kontrolle, S. 151 f. 30 Zur Auflösung des Klosters und Verfolgung der Ordensgeistlichen siehe auch: Michael Werner: Das Franziskanerkloster Frauenberg im „Dritten Reich“. Verfolgung und Auflö- sung 1933-1945, Hünfeld 1999. 31 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7596, Schreiben vom 23.12.1940 und Nr. 7603, Entlassungsschreiben für Matthäus Dehm vom 19.4.1941 aus dem Referat II B 1, unterzeichnet von Georg Wilimzig. 32 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau] Nr. 7596, Schreiben der Gestapostelle Kassel vom 26.11.1941 über das Verbot, die Beichte abzunehmen. Der Text des Schrei- 125 däus Brunke wurde im April 1941 von Breitenau nach Dachau deportiert, wo er im Au- gust 1942 umgekommen ist.33 In die Verfolgungstätigkeit des Referats II B 2 fiel die Verhaftung der drei evangeli- schen Pfarrer Hans Zimmermann aus Kassel-Betttenhausen, Otto Reinhold aus Crum- bach/Lohfelden und Robert Lutze aus Mittelbuchen bei Hanau. Sie waren im Sommer 1941 für mehrere Wochen im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaftiert. In den Schutzhaftakten aller drei Gefangenen befinden sich Schreiben, die mit dem Aktenzei- chen des Referats II B 2 versehen sind und ebenfalls von Wilimzig unterzeichnet wur- den.34 Auch die Verhaftung von Jean-Heinrich Bracht aus Kassel fiel in die Verfolgungstä- tigkeit des Referats II B. Er war im Januar 1943 verhaftet worden, weil er „wiederholt gegen die staatspolizeiliche Auflage, sich nicht mehr auf dem Gebiet der Astrologie zu betätigen, verstossen“ hatte.35 Sein Haftschreiben vom 8. Januar 1943 mit dem Akten- zeichen II B – 90/43 (PA) ist vom stellvertretenden Gestapostellenleiter Otto Altekrüger unterzeichnet. Jean-Heinrich Bracht wurde am 9. März 1943 in das Konzentrationslager Dachau deportiert,36 wo er am 16. Januar 1944 ums Leben kam.37 Das Teilreferat II B 4 für „jüdische Angelegenheiten“ wurde auch als „Judenreferat“ bezeichnet. Leiter des Referats II B 4 war Kriminalkommissar und SS-Obersturmführer Erich Mamsch.38 Er wurde am 5. Dezember 1901 in Berlin als Sohn eines ehemaligen Gastwirts geboren. In Berlin besuchte er zunächst das Luisenstädtische Gymnasiums und wechselte später zum Dorotheenstädtischen Realgymnasium über. Nach dem Abi- bens lautet: „Den inhaftierten Priestern ist durch kirchliches Dekret das Recht zugespro- chen worden, ihren Mithäftlingen die Beichte abnehmen zu dürfen. Falls in Zukunft bei in- haftierten Priestern eine derartige Betätigung festgestellt werden sollte, bitte ich, diese so- fort zu unterbinden und mir Mitteilung zu machen.“ 33 Siehe auch das Kapitel 3.5.2. 34 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7599, Nr. 7600 und Nr. 7601. Zur Verfolgung der drei Geistlichen siehe das Kapitel 3.5.2. 35 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5021. In den Zuständigkeitsbereichen des Referats fiel er möglicherweise unter die „Sektenanhänger“. 36 Ebenda. 37 Staatskommissariat für rassisch, religiös und politisch Verfolgte in Bayern (Hrsg.): Die Toten von Dachau. Deutsche und Österreicher. Ein Gedenk- und Nachschlagewerk, Mün- chen 1947, S. 34. 38 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 1 und 2, Band I, Blatt 56 und Blatt 74 ff., Prozess gegen Franz Marmon, Aussage des ehem. Kriminalsekretärs Karl A. aus dem Referat III „Spionage und Landesverrat“ vom 10.11.1950 und Aussage des ehemali- gen Kriminalsekretärs und Sturmscharführers August H. vom 26.11.1950: „Ich bin s.Zt. bei der Gestapo im sogenannten Judenreferat beschäftigt gewesen; mein Kommissar war der an Polen ausgelieferte Krim. Komm. Mamsch.“ Ob Mamsch möglicherweise auch Lei- ter des gesamten Referats II B war, ließ sich bisher nicht klären. 126 tur war er 1919 bis 1920 bei der Reichswehr und studierte anschließend 6 Semester Na- tionalökonomie an den Universitäten Göttingen und Kiel, ohne jedoch einen Abschluss zu machen. Danach war er im elterlichen Geschäft tätig, das 1931, wie Erich Mamsch in seinem Lebenslauf vom 19.3.1940 schrieb, „infolge der allgemeinen Wirtschaftskrise und infolge jüdischen Boykotts [!]“ einging, woraufhin er bis 1933 arbeitslos blieb. Im Juni 1931, dem Jahr, als das elterliche Geschäft einging, trat er in die SA und die NSDAP ein. In der SA blieb er bis zum März 1933 Mitglied. Wann er in die SS eintrat, ließ sich nicht genau klären; allerdings muss es vor Oktober 1937 geschehen sein. An- fang 1933 meldete sich Erich Mamsch „zwecks Führerausbildung“ zum Freiwilligen Arbeitsdienst und war bis Anfang Januar 1934 in einem Berliner Arbeitsdienstlager tätig. Anschließend erhielt er eine Anstellung bei der Stadtverwaltung Berlin. Von die- ser Dienststelle aus wurde er auf seine Bewerbung hin am 1. August 1935 als Kriminal- Angestellter beim Geheimen Staatspolizeiamt eingestellt und dort zum Kriminal- Assistenten befördert und in das Beamtenverhältnis übernommen worden. Danach be- suchte er einen Kommissar-Anwärter-Kursus bei der Führerschule der Sicherheitspoli- zei in Berlin. Am 1. September 1940 war Erich Mamsch noch immer beim Geheimen Staatspolizeiamt Berlin als Kriminal-Kommissar-Anwärter im Rang eines SS- Untersturmführers angestellt.39 Wann er zur Gestapostelle Kassel wechselte, ist bislang nicht geklärt. Zwei der wenigen erhaltenen und von ihm unterzeichneten Schriftstücke aus dem AEL Breitenau stammen vom 14. und 16. Januar 1943.40 Wie aus einem Schreiben Mamschs vom 13. Mai 1944 an das Personalhauptamt Berlin-Charlottenburg hervorgeht, war er auch zu diesem Zeitpunkt bei der Gestapostelle Kassel tätig.41 Sachbearbeiter innerhalb des so genannten „Judenreferates“ waren u.a. der 1905 ge- borene Kriminalsekretär und SS-Sturmscharführer August Hoppach42 und der 1899 ge- borene Kriminalobersekretär Christian Hellwig.43 Ein Beispiel für die Verfolgungstätigkeit des Referats II B 4 ist der Verfolgungsweg 39 BArch (ehemals BDC), SS-O sowie RuS, Mamsch, Erich. 40 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5908 und Nr. 6829, Schutzhaftakten der jüdischen Gefangenen Katharina K. und David Rosenberg. Die von Mamsch unter- zeichneten Schreiben stammen aus dem Referat II B 4. 41 BArch (ehemals BDC), SS-O, Mamsch, Erich. 42 HStA Marburg, Bestand 274, Acc. 1987/51, Nr. 1 und 2, Band I, Blatt 56 und Blatt 74, Prozess gegen Franz Marmon, Aussage vom ehem. Kriminalsekretär Karl A., der im Refe- rat III (Spionage und Landesverrat) tätig war: „Das sogenannte ‚Judenreferat’ wurde von dem Krim. Kom. Mamsch geleitet. Sachbearbeiter war August H.“ Dies wurde von August H. bestätigt. 43 Ebenda, Blatt 124, Aussage des ehemaligen Kriminalsekretärs und SS-Sturmscharführers Christian H. 127 von Lina Knoth, die im März 1943 im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaftiert wur- de. Sie galt als „jüdischer Mischling“ und wurde verhaftet, weil sie sich geweigert hatte, sich von ihrem christlichen Lebenspartner und Vater ihres gemeinsamen Kindes zu trennen. Das Haftschreiben der Gestapo Kassel ist vom Referat II B 4 ausgestellt und enthält den Vermerk, dass beabsichtigt sei, Lina Knoth in ein Konzentrationslager ein- zuweisen. Unterschrieben hatte es der stellvertretende Gestapostellenleiter Altekrüger. Die Einweisung in ein Konzentrationslager wurde von der Gestapostelle Kassel jedoch nicht selbstständig angeordnet, sondern beim Reichssicherheitshauptamt in Berlin „be- antragt“ und dann dort entschieden. Die Entscheidung mit dem dazugehörigen Text für den „Schutzhaftbefehl“ wurde den Gestapostellen dann per Fernschreiben bekannt ge- geben. Dieser „Verwaltungsvorgang“ dauerte in der Regel mehrere Monate, während derer die Gefangenen in Breitenau inhaftiert waren. So war auch Lina Knoth von März bis Juni 1943 in Breitenau inhaftiert. Am 1. Juni 1943 erfolgte von der Gestapostelle Kassel die Deportationsanweisung: Lina Knoth sollte mit dem nächsten Sammeltrans- port in das Konzentrationslager Ravensbrück überführt werden.44 Bevor auf die Funktion des Referats II D eingegangen wird, das u.a. für den bürokra- tischen Ablauf der Deportationen in die Konzentrationslager zuständig war, soll die Verfolgungstätigkeit des Referats II E an einigen Beispielen dargestellt werden. Diesem Referat kam in Bezug auf Einweisungen von ausländischen Gefangenen in das Arbeits- erziehungslager Breitenau eine ganz besondere Bedeutung zu. Das Referat II E war für „Leistungsverweigerung in Betrieben, Bummelei und Ar- beitsvertragsbrüche“ zuständig, und entsprechend wurden dort zahlreiche Menschen verhört, verhaftet und in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen. Im Verlauf des Krieges entwickelte sich das Referat II E in der Gestapostelle Kassel (aber auch in anderen Gestapostellen) zum so genannten „Ausländerreferat“, da es immer mehr mit der Kontrolle, Überwachung und Verfolgung von ausländischen Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen zu tun hatte. Verstöße, die durch das Referat II E überwacht und verfolgt wurden, betrafen Arbeitsverweigerungen, Fluchten, Widerstand aber auch ver- botene Geschlechtsbeziehungen.45 Das Referat hatte im Verlauf des Krieges mehrere Leiter. Von 1939 bis Dezember 1941 war Kriminalrat Walter Alboldt Referatsleiter. Er wurde am 4. Juni 1898 in Ber- lin-Spandau geboren, hatte später ein Gymnasium besucht und war dort mit der Prima- 44 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5895. 45 Siehe hierzu auch die Kapitel 3.5.6. und 3.6. 128 reife abgegangen. Am Beginn des Ersten Weltkrieges trat er als Kriegsfreiwilliger in die deutsche Armee ein, wurde verwundet und befand sich von 1915 bis 1922 in russi- scher Kriegsgefangenschaft. Danach begann er seine Laufbahn bei der Polizei. Zunächst ging er zur Schutzpolizei und 1927 zur Kriminalpolizei. 1936 kam er zur Kriminalpoli- zei nach Kassel, und Ende 1936 wurde er, nach eigenen Aussagen, zur Gestapo ab- kommandiert. Von 1939 bis Dezember 1941 leitete er das Referat II E. Er war zu die- sem Zeitpunkt Kriminalkommissar und wurde am 1. Oktober1941 zur Kriminalrat be- fördert. Nach seiner Ernennung zum Kriminalrat sei er „informatorisch in den Gesamt- abteilungen zwei und drei“ tätig gewesen,46 was offenbar bedeutete, dass er vorüberge- hend als Stellvertreter von Altekrüger die Leitung der Exekutivabteilungen übertragen bekommen hatte. Im Januar 1942 wurde Walter Alboldt schließlich zur Gestapostelle Dortmund versetzt.47 Nachfolger Alboldts wurde Kriminalkommissar und SS-Obersturmführer Erich Wie- gand. Er hatte die Leitung des Referats II E von Dezember 1941 bis zum Juli 1943 in- ne.48 Nachdem Wiegand die Gestapostelle Kassel verlassen hatte, wurde zunächst der am 14. November 1913 in Insterburg geborene Kriminalkommissar und SS- Obersturmführer Ottomar Unruh Leiter des Referats II E. Er sei nach Aussage des SS- Kriminalsekretärs und Sturmscharführers Christian H. verstorben,49 woraufhin Krimi- nalkommissar Raizner die Leitung des Referats II E übernommen und bis Ende 1944 beibehalten habe. Auch nach Aussage von Auguste L., die 1943 zur Gestapo als Sekre- tärin kam, war Raizner Leiter des Referats II E, das ab dem Sommer 1944 (nach der letzten Umstrukturierung) als Abteilung IV 1c „Arbeitsvertragsbrüche von Ostarbei- tern“ bezeichnet wurde.50 Ende 1944 übernahm Kriminalinspektor und SS- Obersturmführer Ernst Schadt die Leitung der Abteilung IV 1c von Kriminalkommissar Raizner.51 Im Verlauf des Zweiten Weltkrieges wurden über 6.000 ausländische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen aus dem Bereich der Gestapostelle Kassel in das AEL Breite- nau eingewiesen, wobei in sämtliche Verfolgungsabläufe das Referat II E einbezogen war. Die meisten ausländischen Gefangenen waren verhaftet worden, weil sie sich dem 46 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 295 f. 47 Ebenda. 48 Ebd., Blatt 350, Beschluss in der Strafsache vom 20. März 1962. 49 Ebenda, Blatt 42 f., Aussage von Christian H. 50 Ebenda, Blatt 52 f., Aussage von Auguste L. 51 Ebenda, Blatt 55 f., Aussage von Ernst Schadt. 129 Arbeitseinsatz widersetzt hatten – durch Arbeitsverweigerung oder Flucht von der Ar- beitsstelle. Ein Beispiel von vielen ist die Verfolgung der erst 15jährigen sowjetischen Zwangsarbeiterin Soja W., die im August 1943 von der Gestapo Kassel verhaftet wor- den war und für drei Wochen in das AEL Breitenau eingewiesen wurde, „weil sie ihre Arbeit verweigert und ihre Arbeitsstelle verlassen hat.“52 Ihr Haftschreiben vom Refe- rat II E ist vom stellvertretenden Gestapostellenleiter Altekrüger unterschrieben. Nach ihrer Haftzeit wurde sie dem Polizeigefängnis Kassel überstellt.53 Eine sehr große Anzahl der über 8.000 Schutzhaftgefangenen, die im Verlauf des Zweiten Weltkrieges im AEL Breitenau inhaftiert waren, wurden von Breitenau in ver- schiedene Konzentrationslager deportiert. Während die Mitarbeiter und Leiter der ein- zelnen Referate dafür die „Deportationsvorschläge“ ausarbeiteten, waren die Angehöri- gen des Referats II D maßgeblich für den bürokratischen Ablauf der Deportationen zu- ständig. Geleitet wurde das Referat II D, „Schutzhaft, Registratur und Hauptkartei“, das auch die Bezeichnung „Schutzhaftabteilung“ trug, bis Ende 1944 von SS- Obersturmführer und Kriminalinspektor Ernst Schadt. Er übernahm Ende 1944 die Lei- tung des Referats II E.54 Wer sein Nachfolger in der Leitung des Referats II D wurde, ist bislang nicht geklärt. Mitarbeiter des Schutzhaftreferates führten aber auch Verhaftungen durch. So wur- den dem ehemaligen Kriminalangestellten Werner Wöhlecke, der dem Schutzhaftreferat der Gestapostelle Kassel angehörte, in seiner Spruchkammerverhandlung mehrere Ver- haftungen von Juden und Jüdinnen vorgeworfen, die anschließend ins AEL Breitenau kamen und später in verschiedenen Konzentrationslagern den Tod fanden. Werner Wöhlecke wurde 1904 in Kassel geboren und gehörte der Gestapostelle Kassel vom 1. bis 20. November 1939 sowie vom 1. Dezember 1940 bis zum Kriegsende an. In die NSDAP war er am 1. Mai 1933 eingetreten.55 Wie es in den Spruchkammerunterlagen von Wöhlecke heißt, habe er im Jahre 1941 Sigmund (Simon) Wertheim an seinem Ar- beitsplatz verhaftet, weil dieser „am Vortage, vom Hunger getrieben, in einem Koloni- 52 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7449. 53 Ebenda. 54 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc.1987/51, Nr. 17, Blatt 55 f., Aussage von Ernst Schadt. 55 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 1 und 2, Band I, Blatt 122 ff., Pro- zess gegen Franz Marmon, Spruchkammerunterlagen von Werner Wöhlecke. August Hop- pach sagte über ihn aus, dass Wöhlecke dem Schutzhaftreferat angehörte, vgl. HStA Mar- burg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 1 und 2, Band I, Blatt 74. 130 alwarengeschäft 5 Pfd. Kartoffeln gekauft hatte.“56 Sigmund Wertheim wurde daraufhin vom 22. Juli bis zum 29. August 1941 in Breitenau inhaftiert und anschließend in das Konzentrationslager Sachsenhausen deportiert,57 wo er am 25.2.1942 ums Leben kam.58 Ein weiterer geschilderter Fall ist die Verhaftung von Leopold Gutmann durch Werner Wöhlecke am Kasseler Hauptbahnhof im Sommer 1941. Als Leopold Gutmann seine Frau (ein christliche Deutsche) zum Zug brachte und gerade im Begriff war, deren Kof- fer ins Gepäcknetz zu legen, sei Wöhlecke hinter ihn getreten und habe ihn gefragt: „Wo willst Du denn hinreisen?“ Als Gutmann ihm erwiderte: „Wer will denn verrei- sen“, habe Wöhlecke ausgerufen: „Du Saujude, Du wirst auch noch frech!“, habe ihn gepackt und verhaftet.59 Die Ehefrau sei von Wöhlecke gezwungen worden, ihre Reise fortzusetzen, während Gutmann in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen wurde.60 Am 15. August 1941 wurde Leopold Gutmann von Breitenau in das Konzent- rationslager Sachsenhausen deportiert, 61 wo er am 24. Januar 1942 umgekommen ist.62 Die Mitarbeiter des Referats II D waren sowohl mit den Anträgen auf Deportationen an das RSHA befasst, als auch mit der bürokratischen Durchführung der Deportationen aus dem AEL Breitenau in verschiedene Konzentrationslager. Dementsprechend ist die Deportationsanweisung für Lina Knoth vom Referat II D ausgefertigt und vom Refe- ratsleiter Kriminalinspektor und SS-Obersturmführer Ernst Schadt unterschrieben wor- den.63 Lina Knoth wurde kurz darauf nach Ravensbrück deportiert, wurde dort aber nicht in das Lager aufgenommen, sondern direkt weiter nach Auschwitz verbracht. Auch ihre Mutter wurde von Breitenau nach Auschwitz deportiert und starb dort in den Armen ihrer Tochter. Lina Knoth überlebte die Lagerzeit, und kehrte nach der Befrei- ung wieder in ihren Heimatort zurück.64 Auch Sophie Schnitzler wurde durch die Gestapo Kassel von Breitenau nach Ausch- witz deportiert. Wie aus dem Schutzhaftbefehl - der vom RSHA in Berlin ausgestellt und von Ernst Schadt gegengezeichnet ist - hervorgeht, war sie verhaftet worden, „weil 56 Ebenda, Blatt 122 ff., Spruchkammerurteil gegen Werner Wöhlecke, S. 9 des Urteils. 57 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7411. 58 Bundesarchiv, Gedenkbuch, Band II, S. 1583. 59 HStA Marburg, Bestand 274, Acc. 1987/51, Nr. 1 und 2, Band I, Blatt 122 ff., Prozess gegen Franz Marmon, Spruchkammerurteil gegen Werner Wöhlecke, S. 10 des Urteils. 60 Ebenda. 61 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5551. 62 Bundesarchiv, Gedenkbuch, Band I, S. 486. 63 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5895, Schutzhaftakte von Lina Knoth; Siehe hierzu auch das Kapitel 3.7.1. 64 Siehe hierzu: Otto Löber u.a. (Hrsg.): „hier kommst du nicht mehr lebend raus!“ Lina H., Auschwitz und WIR, Hammersbach 1990. 131 sie sich als Jüdin einem Polizeibeamten gegenüber fortgesetzt frech und herausfordernd verhält und einen erheblichen Unruheherd in weiten Kreisen der Bevölkerung dar- stellt.“65 Am 23. November 1942 wurde sie von Breitenau nach Auschwitz deportiert, wo sie bereits am 26. Dezember 1942 umgekommen ist.66 Auch über die Abteilung III „Abwehr und Spionage“ wurden Gefangene in Breite- nau inhaftiert, allerdings ließ sich bisher nicht ermitteln, wer die einzelnen Referate der Abteilung III leitete. Ein Beispiel für die Verfolgungstätigkeit durch die Abteilung III ist die Verhaftung eines deutschen Werkschutzmannes im April 1943, weil er, wie es in dem Haftschreiben heißt, seinen Dienst wiederholt versäumt hatte. Das Haftschreiben wurde vom Referat III A 2 ausgestellt und vom Gestapostellenleiter Dr. Lüdcke persön- lich unterzeichnet.67 3.2.2. Mitwirkung von Kreis- und Ortspolizeibehörden bei den Einweisungen Aus den Unterlagen des Arbeitserziehungslagers Breitenau geht hervor, dass neben den Gestapo-Stellen auch zahlreiche Landratsämter, Bürgermeisterämter und Ortsgendarme aus dem Regierungsbezirk Kassel bei der Einweisung von Schutzhaftgefangenen mit- wirkten. Sie taten dies nicht nur auf direkte Anweisungen der Gestapo, sondern in ei- genständigen Ermittlungen als Kreis- und Ortspolizeibehörden und arbeiteten so der Gestapo aktiv zu. Hierdurch wurde ein flächendeckender Verfolgungsapparat gebildet, was auch dem Ziel des Gesetzes über die Geheime Staatspolizei vom 10. Februar 1936 entsprach, nach dem die Überwachungs- und Verfolgungstätigkeit von den Staatspoli- zeistellen wahrgenommen und von den Kreis- und Ortspolizeibehörden als „Hilfsorgane der Staatspolizeistellen“ durchgeführt werden sollte.68 Auch in anderen Regionen lässt sich ein ähnlicher Prozess nachweisen. So begannen die Gestapostellen im Wirtschaftsgebiet Westfalen/Niederrhein, wie Lotfi schreibt, in 65 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6944. 66 Bundesarchiv, Gedenkbuch, Band II, S. 1332. 67 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6626. 68 Gesetz über die Geheime Staatspolizei vom 10. Februar 1936, zitiert in: Rürup, Topogra- phie, S. 58. Die besondere Bedeutung der Kreis- und Ortspolizeibehörden für den Verfol- gungsapparat der Gestapo und den damit verbundenen Mythos von der „Allwissenheit und Allgegenwart“ betont auch Peter Nitschke. So seien einer zeitgenössischen Einschätzung zufolge etwa 80 % aller Eingänge bei der Gestapo von den zuständigen Kreis- und Ortspo- lizeibehörden sowie von der Gendarmerie gekommen, die, so muß geschlossen werden, ih- re Informationen oftmals wiederum von Denunzianten hatten. Siehe: Peter Nitschke: Poli- zei und Gestapo. Vorauseilender Gehorsam oder polykratischer Konflikt, in: Paul / Mall- mann, Die Gestapo, S. 306-322, hier S. 315. 132 keinem Fall aus eigener Veranlassung wegen „Arbeitsbummelei“ oder „Vertragsbruch“ zu ermitteln, sondern die Anzeigen wurden von den Personalabteilungen der Industrie- unternehmen, den Bahn- und Ortspolizeibehörden sowie den Kriminalpolizeistellen an die Gestapo gerichtet. Die betreffenden Personen wurden in den meisten Fällen von Ordnungspolizeikräften festgenommen und in die Polizeigefängnisse eingeliefert. Nur ein kleiner Teil von ihnen sei brieflich von dem zuständigen Sachbearbeiter des Gesta- po-Referats II E ins Dienstgebäude bestellt und dort verhaftet worden.69 Mit der ver- stärkten Zunahme der Verhaftungen von ausländischen „Arbeitsvertragsbrüchigen“ wurde das Einweisungsverfahren seit Ende 1941 im Gebiet der rheinisch-westfälischen Gestapostellen ständig weiter vereinfacht, so dass Anzeigen der Ortspolizeireviere und Gendarmerieposten telefonisch entgegengenommen und erledigt werden durften.70 In dem gleichem Maße, wie das RSHA die Eigenverantwortlichkeit der regionalen Gesta- po stärkte, übertrugen diese immer mehr ihrer Strafbefugnisse an die Schutzpolizei und andere Hilfskräfte. Die Schutzpolizisten und Gendarme wurden, wie Lotfi schreibt, ins- besondere im Bereich der Überwachung der Zwangsarbeiter und der Verfolgung von Arbeitsvergehen mit immer größeren staatspolizeilichen Handlungskompetenzen aus- gestattet und erhielten auch die Einweisungsbefugnis für die Arbeitserziehungslager.71 Dieser Prozess lässt sich auch in Bezug auf das AEL Breitenau feststellen. Es gibt sowohl Fälle, in denen die Orts- und Kreispolizeibehörden auf direkte Anweisung der Gestapostelle Kassel handelten, als auch solche, in denen sie aus eigener Entscheidung Gefangene in das Arbeitserziehungslager einwiesen und parallel dazu die Gestapostelle informierten. Ein Beispiel für die Einweisung eines Gefangenen in das AEL Breitenau durch einen Landrat auf direkte Anweisung der Gestapostelle Kassel betraf den polni- schen Zwangsarbeiter Vinzenti P., wobei aber auch hier eine Mitteilung des Landrats über die Verhaftung von Vinzenti P. wegen Arbeitsverweigerung vorausging. Am 17. Februar 1941 schrieb Kriminalkommissar Walter Alboldt von der Staatspolizeistelle Kassel an den Landrat in Hersfeld: „Ich ersuche, den Polen P., der wegen Arbeitsver- weigerung von dem Gendarmerieposten in Asbach in das Gerichtsgefängnis Hersfeld eingeliefert worden ist, unverzüglich der Landesarbeitsanstalt in Breitenau zu überstel- len.72 Vinzenti P. wurde daraufhin vom 22. Februar bis zum 4. März 1941 im AEL Brei- 69 Lotfi, KZ der Gestapo, S. 129. 70 Ebenda, S. 137. 71 Ebenda, S. 319. 72 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6739. 133 tenau inhaftiert.73 In den Fällen, in denen die Orts- und Kreispolizeibehörden aufgrund eigener Ent- scheidungen Gefangene in das AEL Breitenau einwiesen, müssen Verfügungen der Gestapostelle Kassel existiert haben, die die Polizeibehörden zu diesen Schritten be- vollmächtigten; allerdings konnten die entsprechenden Verfügungen bisher nicht aufge- funden werden.74 Einzelne Hinweise auf die Existenz solcher Verfügungen ergeben sich aus einigen Haftschreiben. So wird in dem Einweisungsschreiben der Fuldaer Ortspoli- zeibehörde für den polnischen Gefangenen Marian P. auf eine Verfügung der Geheimen Staatspolizeistelle Kassel vom 21.3.1941 (B. Nr. II E 1283/41) sowie vom 20.4.1941 (B. Nr. II D 1896/41) Bezug genommen. Marian P. war Mitte Mai 1941 auf dem Fulda- er Bahnhof von der Reichsbahnpolizei ohne festen Wohnsitz und ohne Arbeit angetrof- fen worden und wurde daraufhin als Polizeigefangener im Fuldaer Gerichtsgefängnis inhaftiert. Am 5. Juni 1942 wurde er dann von der Ortspolizeibehörde Fulda in das AEL Breitenau überführt, wobei sich diese auf die auf die genannte Verfügung berief: „Ge- mäss vorbezeichneter Verfügung der Geheimen Staatspolizei in Kassel sind derartige Zivilarbeiter polnischen Volkstums, die eine Aufenthaltsberechtigung für den Ort, an dem sie betroffen (getroffen, d.Verf.) werden, nicht nachweisen können, festzunehmen und der Landesarbeitsanstalt in Breitenau zuzuführen.“75 Marian P. war bis zum 1. Juli 1941 im AEL Breitenau inhaftiert und wurde anschließend in das Fuldaer Polizeige- fängnis zurück überstellt.76 Es ist davon auszugehen, dass die genannte Verfügung für sämtliche Orts- und Kreispolizeibehörden im Regierungsbezirk Kassel galt. Aus zwei Haftschreiben des Landrats in Eschwege lässt sich schließen, dass am 28. April 1941 offenbar eine weitere Verfügung der Gestapostelle Kassel erlassen wurde, die die Orts- und Kreispolizeibehörden ermächtigte bzw. anwies, polnische Zwangsar- beiter bei Arbeitsverweigerung in das AEL Breitenau einzuweisen und die Staatspoli- zeistelle Kassel anschließend darüber zu informieren. In beiden Schreiben - vom 25. August und vom 20. September 1941 - teilte der Landrat in Eschwege der Gestapostelle 73 Ebenda. 74 Im HStA Marburg befinden sich in den Beständen der ehemaligen Landratsämter zahlrei- che Schriftwechsel mit der Gestapostelle Kassel, in denen die verschiedenen Verfügungen möglicherweise enthalten sind. Es wäre ein interessantes Forschungsvorhaben, diese Quel- len auszuwerten und dadurch intensiver der Zusammenarbeit zwischen der Gestapostelle Kassel und den Landräten bzw. Landratsämtern als Kreispolizeibehörden nachzugehen. 75 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6665, Schreiben des Oberbürger- meisters als Ortspolizeibehörde in Fulda an den Direktor der Landesarbeitsanstalt vom 4. Juni 1941. 76 Ebenda. 134 Kassel mit, dass jeweils ein polnischer Zwangsarbeiter wegen Arbeitsverweigerung nach Breitenau überführt wird, und er nimmt in beiden Fällen auf ein Schreiben der Gestapo Kassel vom 28. April 1941 Bezug, dem das gleiche Aktenzeichen, wie bei der Verfügung vom 20. April 1941 – B. Nr. II D – 1896/41 – angehängt ist, das offenbar aus dem Schutzhaftreferat II D der Staatspolizeistelle Kassel stammte.77 Auch wenn Hinweise auf diese Verfügungen in anderen Schriftwechseln nicht enthalten sind, lässt sich aus den Formulierungen der Landräte bei mehreren Einweisungen von Gefangenen in das AEL Breitenau schließen, dass die Verhaftung und Überführung zunächst in eigener Zuständigkeit durchgeführt und anschließend die Gestapo informiert wurde, die dann über sie verfügte. So heißt es in einem Schreiben des Hünfelder Land- rats vom 10. Januar 1941 an die Gestapo Kassel: „Angeschlossen überreiche ich eine Anzeige des Gendarmeriewachtmeisters G. aus Sargenzell gegen den polnischen Landarbeiter Wladislaw A., weil er verschiedentlich die Arbeit verweigert hat und angeblich versucht hat, seine Kameraden am Ort aufzu- wiegeln. Die dortige Zustimmung voraussetzend, werde ich A. mit dem nächsten Ge- fangenentransport nach Breitenau überstellen und habe den Herrn Landrat in Melsungen entsprechend verständigt.“78 Über die Verhaftung und Einweisung wurden vom Hünfelder Landrat außerdem der Regierungspräsident in Kassel, der „Sicherheitsdienst des Reichsführers SS - Außen- stelle Fulda“ und die Gendarmerie in Hünfeld in Kenntnis gesetzt. Dem Landrat in Mel- sungen teilte der Hünfelder Landrat das Eintreffen des Gefangenen mit dem nächsten Transportzug mit und bat darum, einen Gendarmeriebeamten mit der Abholung zu be- auftragen.79 Ähnliche Beispiele lassen sich auch für die anderen Landräte des Regierungsbezirkes Kassel finden. So wurden im Juli 1942 drei tschechischer Zwangsarbeiter wegen Ar- beitsverweigerung über den Landrat in Ziegenhain in das Arbeitserziehungslager Brei- tenau eingewiesen. Die drei Zwangsarbeiter waren im Juni 1942 von einem Ziegenhai- ner Arzt krank und arbeitsunfähig geschrieben worden. Bei einer Nachuntersuchung, die einige Tage später durch einen Vertrauensarzt stattfand, erklärte dieser die drei für ar- beitsfähig und schlug „Abtransport nach Breitenau“ vor, wenn sie ihre Arbeit nicht wie- der aufnehmen würden. Nachdem die drei Zwangsarbeiter wieder an ihren Arbeitsplät- 77 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5180 und Nr. 7006. 78 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr.4810, Schreiben des Landrats in Hün- feld vom 10.1.1941 an die Geheime Staatspolizei Kassel. 79 Ebenda. 135 zen erschienen, aber aus der Sicht der Firma „nicht besonders arbeitsfreudig“ waren, wandte sich die Firma an die Allgemeine Ortskrankenkasse und „bat darum, den übri- gens ausländischen Arbeitskräften gegenüber ein Exempel zu statuieren und (die drei Tschechen, d.Verf.) nach Breitenau abtransportieren zu lassen.“80 Der Leiter der Allge- meinen Ortskrankenkasse für den Kreis Ziegenhain schrieb daraufhin an das Arbeitsamt in Treysa und bat darum, das Erforderliche zu veranlassen. Das Arbeitsamt wiederum wandte sich an den Landrat in Ziegenhain mit der Bitte, die tschechischen Zwangsarbei- ter „für einige Zeit nach Breitenau zu bringen“, damit ihnen „erst einmal das Arbeiten beigebracht wird.“81 Und tatsächlich wurden sie daraufhin am 27. Juli 1942 in das Ar- beitserziehungslager eingewiesen. Die Einweisung erfolgte, wie aus den „Transportzet- teln für die Gefangenen Beförderung“ hervorgeht, durch den Landrat in Ziegenhain „auf Ersuchen des Arbeitsamtes Treysa“ und nicht, wie es auf zahlreichen anderen Trans- portzetteln heißt, auf Ersuchen der Geheimen Staatspolizei Kassel.82 Dennoch schließt dies nicht aus, dass es vor der Einweisung eine Rücksprache mit der Staatspolizeistelle Kassel gab. Spätestens nach der Einweisung in das AEL Breitenau wurde die Gestapo Kassel über das Eintreffen der Gefangenen benachrichtigt. Sie blieben fast fünf Monate, bis zum 14. Dezember 1942, in Breitenau inhaftiert.83 In einem anderen Fall schrieb der Landrat in Ziegenhain an die Landesarbeitsanstalt Breitenau, dass der Gendarmerie-Wachtmeister B. aus Ziegenhain von ihm – dem Land- rat – beauftragt sei, den Ukrainer Peter S. wegen Arbeitsverweigerung in der dortigen Anstalt abzuliefern. Die Geheime Staatspolizei in Kassel habe einen entsprechenden Bericht erhalten.84 Am 6. Mai 1941 wurde der Heinrich R. vom Landrat in Melsungen in das Arbeitser- ziehungslager eingewiesen. In dem Einweisungsschreiben heißt es: „Der Maurer Hein- rich R. (…) ist von mir aus staatspolizeilichen Gründen wegen Arbeitssabotage vorläu- fig festgenommen worden und wird hiermit der Arbeitsanstalt überstellt. Der Geheimen Staatspolizei – Staatspolizeistelle in Kassel ist besonders berichtet worden.“85 Heinrich R. war anschließend bis zum 26. Mai 1941 im AEL Breitenau inhaftiert.86 80 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5888, Nr. 7062 und Nr. 7289. 81 Ebenda. 82 Ebenda. 83 Ebenda, Vermerk der Mitteilung an die Gestapo Kassel auf der Rückseite der Personalbe- schreibungen. 84 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6885. 85 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6792. 86 Ebenda. 136 Ein anderes Beispiel für die Einweisung eines Gefangenen durch den Melsunger Landrat betraf den staatenlosen Robert A. Am 6. März 1942 teilte der Landrat des Krei- ses Melsungen der Geheimen Staatspolizei Kassel mit, dass er Robert A. am 3. März habe vorläufig festnehmen und der Landesarbeitsanstalt überstellen lassen. Außerdem fügte er die Vernehmungsniederschrift bei, aus der zu entnehmen sei, „dass A. sich dringend des Verdachts des Abhörens eines englischen Senders schuldig gemacht hat.“87 Robert A. war bis zum 26. März 1942 im AEL Breitenau inhaftiert und wurde anschließend in das Polizeigefängnis in Kassel überstellt.88 Ein Beispiel für eine Einweisung in das Arbeitserziehungslager Breitenau durch den Landrat in Eschwege betraf den 16jährigen sowjetischen Gefangenen Kiryko D. Wie der Landrat der Gestapostelle Kassel am 2. Oktober 1942 schriftlich mitteilte, war Ki- ryko D. um 7 Uhr morgens in der Stadt Eschwege aufgegriffen worden. Da er keinerlei Ausweispapiere mit sich führte und eine Verständigung mit ihm unmöglich sei, könnten keine weiteren Angaben zu seiner Person gemacht werden. Weiter heißt es in der Mit- teilung: „Es ist aber anzunehmen, dass er seine Arbeitsstelle im Reichsgebiet wider- rechtlich verlassen hat. Ich habe ihn deshalb dem Arbeitserziehungslager in Breitenau zuführen lassen.“89 Kiryko D. blieb dort bis zum 19. Oktober 1942 inhaftiert und wurde anschließend der Gestapo Kassel überstellt.90 Am 24. Oktober 1942 schrieb der Eschweger Landrat an die Staatspolizeistelle Kassel, dass die Polin Maria W. am gleichen Tag dem Arbeitserziehungslager Breitenau zuge- führt wird, weil sie ihre Arbeit in Schwebda wiederholt verlassen und sich vagabundie- rend herumgetrieben habe. Weiter heißt es: „Auf die anliegende Vernehmungsnieder- schrift mit dem Bericht der Schutzpolizeidienstabteilung in Eschwege nehme ich Be- zug.“91 Eine Abschrift seines Schreibens sandte der Landrat „an das Arbeitserziehungs- lager in Breitenau“ zur Kenntnis. In dem Haftschreiben gegen Maria W., das die Gesta- po Kassel am 15. November 1942 an das AEL Breitenau nachsandte, wurde daraufhin zwei Monate Haft angeordnet mit der Anweisung, dass die Haft in verschärfter Form durchzuführen sei.92 Auch über den Landrat in Schlüchtern wurden Gefangene eingewiesen. So schrieb 87 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9705. 88 Ebenda. 89 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5217. 90 Ebenda. 91 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7441. 92 Ebenda. 137 ein Wachtmeister in einer „Einlieferungsanzeige“ vom 13. August 1942 an die Leitung in Breitenau, dass er am Abend zuvor zwei Belgier wegen „Kontraktbruches“ (sie be- fanden sich offenbar auf der Flucht, d. Verf.) vorläufig festgenommen und in Polizei- gewahrsam genommen habe. Weiter heißt es: „Auf Verfügung des Herrn Landrats in Schlüchtern, vom 12.8.42, habe ich die Genannten am 13. d.Mts. dem Sammeltrans- portwagen am Bahnhof Schlüchtern zur Einlieferung in die Arbeitsanstalt in Breitenau übergeben.“93 Die beiden belgischen Gefangenen blieben bis zum 30. Oktober 1942 im AEL Breitenau inhaftiert und wurden anschließend in das Polizeigefängnis Eisenach überführt.94 In mehreren Fällen wurden Gefangene auch direkt durch Ortsgendarme aus der Um- gebung in das Lager Breitenau eingeliefert und anschließend die Gestapo-Kassel be- nachrichtigt. Auch hierbei gibt es Beispiele, aus denen hervorgeht, dass die Gendarme auf direkte Anordnungen von Landräten handelten, aber auch solche, in denen sie - of- fenbar auf der Grundlage von Verfügungen der Landräte - in eigener Entscheidung Einweisungen vornehmen konnten. Über diese Einweisungen wurden anschließend die Landräte und die Gestapostelle Kassel informiert. Ein Beispiel für die Einweisung durch einen Oberwachtmeister der Gendarmerie auf direkte Anordnung eines Landrats betraf den Polen Stanislaus W. In dem Einweisungsschreiben vom 25. Juli 1942 schrieb der Oberwachtmeister des Gendarmerie-Einzel-Postens aus Frielendorf an die Landes- arbeitsanstalt: „Auf Anordnung des Herrn Landrat in Ziegenhain ist der poln. Landar- beiter Stanislaus W. (…) wegen fortgesetzten nächtlichen Herumtreibens, Faulheit bei der Arbeit und Böswilligkeit in die Landesarbeitsanstalt in Breitenau, Bez. Kassel zu verbringen. Selbiges Schreiben ist an die Gestapo in Kassel abgesandt.“95 Stanislaus W. war daraufhin vom 25. Juli bis zum 27. November 1942 im AEL Breitenau inhaftiert und wurde anschließend in das Konzentrationslager Buchenwald deportiert.96 Ein Beispiel für die Verhaftung und anschließende Einweisung in das Lager Breite- nau durch einen Meister der Gendarmerie in eigener Entscheidung - auf der Grundlage einer Verfügung eines Landrates - betraf 1942 drei flüchtige russische Zwangsarbeiter in Waldeck. Aus dem Schreiben des Meisters der Gendarmerie an die Gestapostelle Kassel vom 6. Oktober 1942 geht hervor, dass die drei russischen Zwangsarbeiter in der Nacht zum 6. Oktober aus einem Eisenbahnwaggon herausgeholt worden waren, in dem 93 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6799 und Nr. 5308. 94 Ebenda. 95 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7513. 96 Ebenda. 138 sie sich als blinde Passagiere versteckt hatten. Sie wurden daraufhin verhaftet und mit Hilfe eines Dolmetschers verhört. Bei dem Verhör gaben die Festgenommenen zu, dass sie Absicht hatten, nach Russland zu fliehen. Der Gendarmerie-Meister endete das Schreiben an die Gestapo Kassel mit den Worten: „Aufgrund einer Verfügung des Herrn Landrats in Korbach vom 23.8.1942 – Pol. 302 / 3a – werden diese drei Personen am 7.10.1942 der Landesarbeitsanstalt in Breitenau zugeführt. Vernehmungsnieder- schriften anliegend.“97 Die genannte Verfügung stammte bereits vom 23.8.1942 und konnte sich somit nicht konkret auf diese drei Gefangenen beziehen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass es sich um eine ähnliche Verfügung handelte, wie die der Gestapostel- le Kassel vom März/April 1941, nach der flüchtige polnische Zwangsarbeiter in das Lager Breitenau zu überführen seien. Die Verfügung des Landrats vom 23.8.1942 war – so ist anzunehmen – eine Ausweitung dieser Bestimmungen auf die sowjetischen Zwangsarbeiter. Hierfür spricht auch eine weitere Verhaftung und Einweisung von fünf geflohenen sowjetischen Zwangsarbeitern im Dezember 1942 durch einen Gendarme- rie-Gruppenposten in Korbach. Auch in diesem Fall bezog sich der Gendarm auf die Verfügung des Landrats in Korbach vom 23.8.1942. So heißt es in dem Einweisungs- schreiben vom 15. Dezember 1942 an die Landesarbeitsanstalt in Breitenau: „Zufolge Verfügung des Herrn Landrats in Korbach vom 23.8.1942 – Pol. 302/3a – werden hier- mit fünf flüchtige sowjetische Zivilarbeiter übergeben, die am Sonntag, dem 13.12.1942 gegen 15.30 Uhr in der Gemarkung Oberense, Kreis Waldeck, festgenommen wur- den.“98 In dem Schreiben schilderte der Gendarm auch, wie es zu der Verhaftung kam. Es ist gleichzeitig ein Beispiel dafür, wie die Überwachung und Verfolgung ausländischer Zwangsarbeiter im ländlichen Raum funktionierte: „Am 13.12.1942 mittags stellten einige Jungen aus Goddelsheim in der Gemarkung Goddelsheim die obigen fünf Ausländer fest. Sie meldeten dieses sofort der Gendarme- rie in Goddelsheim und blieben teils den, in den angrenzenden Enserwald geflüchteten Ausländern auf der Spur. Unter Mithilfe von Oberwachtmeister der Gend. T. aus God- delsheim und Wachtmeister der Gend. der Res. S. aus Sachsenberg sowie der Land- wacht der umliegenden Orte gelang es, unter meiner Führung die fünf Russen festzu- 97 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6441. 98 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5067, Nr. 5967, Nr. 6369, Nr. 7095 und Nr. 7241. 139 nehmen und dem Gerichtsgefängnis in Korbach einzuliefern.“99 Die fünf Gefangenen blieben bis zum 1. Januar 1943 im AEL Breitenau in Haft und wurden anschließend von dort in das Konzentrationslager Buchenwald deportiert.100 Aber auch von anderen Gendarmerie-Posten im Bereich des Regierungsbezirks Kas- sel existieren entsprechende Einlieferungs- bzw. Einweisungsschreiben. So wurden im April 1941 von einem Gendarmerie-Hauptwachtmeister des Gendarmerie-Einzelposten Guntershausen zwei polnische Zwangsarbeiter aus Dörnhagen verhaftet und in das AEL Breitenau eingewiesen worden, weil sie sich weigerten, weiterhin bei dem bisherigen Bauern zu arbeiten, der sie sehr schlecht behandelt und nicht ausreichend verpflegt ha- be. In dem ausführlichen Schreiben des Gendarmerie Hauptwachtmeister an die Lan- desarbeitsanstalt Breitenau heißt es am Ende: „Auf Grund der Arbeitsverweigerung, sind die Polen von mir vorläufig festgenommen worden und werden der Landesarbeits- anstalt eingeliefert.“101 Ein weiteres Beispiel ist die Einlieferung eines polnischen Zwangsarbeiters in das AEL Breitenau durch einen Gendarmen des Gendarmeriepostens Neukirchen, Kreis Ziegenhain, im Juni 1941. In einem ausführlichen Schreiben „an das Arbeitserziehungs- lager (Landesarbeitsanstalt) in Breitenau, betr. Arbeitsverweigerung des polnischen Zi- vilarbeiters S. Tadeuz“ schilderte der Meister der Gendarmerie, dass der polnische Ar- beiter Tadeuz S. in den sechs Wochen, die er bei einem Bauern in Nausis beschäftigt war, von Anfang an die Arbeit unter dem Vorwand abgelehnt habe, dass er krank sei. Wie der Bürgermeister von Nausis dem Gendarmen mitteilte, hätte Tadeuz S. dies auch schon in seiner letzten Arbeitsstelle so gemacht „und zwar mit dem Grunde, dass er heim komme.“102 Der Bauer habe Tadeuz S. daraufhin sowohl von einem Arzt in Neu- kirchen als auch vom Kreisarzt in Ziegenhain untersuchen lassen, die ihn beide als ar- beitsfähig bezeichneten. Da der polnische Zwangsarbeiter weiterhin auf seiner Krank- heit beharrte und die Arbeit verweigerte, wurde er von dem Gendarmen festgenommen und in das Arbeitserziehungslager Breitenau gebracht. Der Gendarm beendete seinen Einweisungsbericht mit den Worten: „Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass man es hier mit einem Simulanten zu tun hat, der das Arbeiten noch lernen muß. Einen Aus- weis von ihm füge ich bei.“103 In Breitenau wurde Tadeuz S. unter verschärfte Haft ge- 99 Ebenda. 100 Ebenda. 101 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5924 und Nr. 5982. 102 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7364. 103 Ebenda. 140 nommen.104 Ein Oberwachtmeister der Gendarmerie aus Schwarzenborn, Kreis Ziegenhain, der den polnischen Zwangsarbeiter Franciszek K. im April 1942 mit der Begründung in das AEL Breitenau einlieferte, dass dieser ein arbeitsscheues und heruntergekommenes Subjekt sei, beendete seine Einlieferungsanzeige mit den Worten: „Es ist daher von dringender Notwendigkeit, ihn auf einige Wochen eine gründliche Erziehung angedei- hen zu lassen.“105 Aus einem Schreiben des Melsunger Landrates vom 31. Januar 1942 geht ebenfalls hervor, dass ein Gendarm zwei polnische Zwangsarbeiter festgenommen und in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen hat. Über diesen Vorgang hatte der Gen- darm dem Landrat eine Mitteilung zukommen lassen, der daraufhin die Gestapostelle Kassel von der Festnahme und Einweisung informierte. In dem Schreiben des Landrats an die Staatspolizeistelle heißt es: „Der Meister der Gendarmerie W. in Guxhagen teilt mit, dass er die Obengenannten wegen Flucht vom Arbeitsort und hartnäckiger Arbeitsverweigerung festgenommen und der Landesarbeitsanstalt Breitenau / Guxhagen überstellt hat. Die Vernehmungsnieder- schriften werde ich nachreichen.“106 Die genannten Beispiele zeigen, dass bei den Verhaftungen und Einweisungen in das Arbeitserziehungslager Breitenau den Orts- und Kreispolizeibehörden eine äußerst wichtige Rolle zukam und diese in den Verfolgungsapparat der Geheimen Staatspolizei für den gesamten Regierungsbezirk Kassel einbezogen waren. Über die Zusammenar- beit zwischen der Geheimen Staatspolizei Kassel und den verschiedenen Polizeibehör- den können die Quellenbestände der Landratsämter im Hessischen Staatsarchiv Mar- burg noch weiteren Aufschluss geben. Leider war es im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich, die Bestände in Hinblick auf Schriftwechsel der Gestapo und der Landräte über Gefangene des AEL Breitenau eingehender auszuwerten. Es können hier lediglich einige Beispiele angeführt werden, die aber deutlich machen, dass noch vielfältige For- schungsmöglichkeiten bestehen. So existieren in dem Bestand des Landratsamtes Fritzlar-Homberg zwei Akten, die sich speziell mit der Fahndung nach flüchtigen ausländischen Zwangsarbeitern befas- sen. In der Akte „Ausländische Arbeitskräfte (Ostarbeiter) 1942-45. Fahndung“ befin- 104 Ebenda. 105 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau] Nr. 6087. 106 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6837. 141 den sich zahlreiche Schriftwechsel und Anweisungen zur Fahndung und Verfolgung, darunter auch einige Anweisungen der Gestapo Kassel in Form von vervielfältigten Schreiben. In einem dieser Schreiben der Gestapostelle Kassel vom 15. April1944 geht es um die Einweisung von verhafteten Zwangsarbeitern in verschiedene Arbeitserzie- hungslager, wobei es heißt, dass folgende AEL in Betracht kämen: „Auschwitz, Prag, Maltheuern, Hinzert, Stuttgart, Posen, Litzmannstadt, Braunschweig (Hallendorf), Frankfurt (Heddernheim), Breitenau (Landkreis Melsungen).“ 107 In der Akte „Flüchtige Fremdarbeiter 1944“ befinden sich Schriftwechsel zu einzel- nen geflohenen und auf der Flucht verhafteten Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterin- nen.108 So z.B. über Johann B., der nach Flucht und Verhaftung vom 24. August bis zum 19. September 1944 im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaftiert war.109 Ein Schreiben der Gestapostelle Kassel vom 26.6.1944 an den Landrat bezieht sich auf die Einweisung von Alexander N. in das Arbeitserziehungslager Breitenau. Er war vorher bei Junkers Flugzeugbau im Zweigwerk Fritzlar zur Arbeit eingesetzt.110 Schließlich wurde er vom 8. August bis zum 26. September 1944 in Breitenau inhaftiert.111 Ein wei- teres Schreiben der Gestapostelle Kassel vom 25.1.1944 bezieht sich auf die Einwei- sung von Maria S. in das Arbeitserziehunglager Breitenau,112 die dann dort vom 23. Januar bis zum 22. Februar 1944 inhaftiert war.113 Ein weiterer Schriftwechsel zwischen der Gestapostelle Kassel und dem Landrat Fritzlar-Homberg vom 25.8.1944 befasst sich mit der Beziehung eines Ukrainers zu einem 15jährigen deutschen Mädchen. Sie wurde daraufhin vom 3. Januar 1945 bis zur Auflösung des Lagers, am 29. März 1945, im AEL Breitenau inhaftiert114 und der 23jährige Ukrainer vom 17. September bis zum 22. Dezember 1944.115 Das weitere Schicksal der beiden Gefangenen ist bislang ungeklärt. Ähnliche Schriftwechsel über Gefangene des AEL Breitenau befinden sich u.a. in den Beständen des Landratsamtes Melsungen. In einer Akte mit dem Titel „Arbeitsein- sätze fremdvölkischer Arbeitskräfte, besonders Polen 1942-1945“ befindet sich ein Schreiben des Melsunger Landrats über die Festnahme von Andreas K., dem ebenfalls 107 HStA Marburg, Bestand 180 LA Fritzlar-Homberg, Nr. 1620. 108 HStA Marburg, Bestand 180 LA Fritzlar-Homberg, Nr. 1788. 109 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintrag von Johann B. 110 HStA Marburg, Bestand 180 LA Fritzlar-Homberg, Nr. 1788. 111 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintrag von Alexander N. 112 HStA Marburg, Bestand 180 LA Fritzlar-Homberg, Nr. 1788. 113 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418, Eintrag unter Nr. 101. 114 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418, Eintrag unter Nr. 944. 115 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633. 142 „Verlassen des Arbeitsortes“ vorgeworfen wurde.116 Es erfolgte die Einweisung in das Arbeitserziehungslager Breitenau mit einem Bericht.117 Andreas K. war daraufhin vom 2. bis zum 23. Januar 1943 in Breitenau inhaftiert.118 Am 26.5.1942 schrieb der Mel- sunger Landrat an die Gestapostelle Kassel wegen der „Flucht der Polin Bronislawa S.“119 Bronislawa S. war unter dem Namen Bronislawa G. bereits zweimal in Breitenau inhaftiert gewesen. Ihre erste Inhaftierung war vom 8. August bis zum 5. November 1940. Während dieser Zeit verurteilte sie das Amtsgericht Fulda wegen Diebstahls zu einer Gefängnisstrafe von 4 Monaten und einer Woche, die sie im Frauengefängnis Höchst verbringen musste. Am 1. Mai 1941 wurde sie erneut in das AEL Breitenau ein- gewiesen und am 8. August 1941 von dort in das Frauenkonzentrationslager Ravens- brück deportiert – aus dem sie offenbar einige Zeit später wieder entlassen wurde. Am 29. Mai 1942 kam sie schließlich erneut in das Arbeitserziehungslager Breitenau, wo sie bis zum 15. Juni 1942 inhaftiert blieb. Anschließend wurde sie der Gestapo Kassel ü- berstellt.120 Im Bestand des Landratsamtes Ziegenhain existiert eine Akte mit dem Titel „Strafba- re Handlungen 1940-43“, in der sich zahlreiche Ermittlungen gegen einzelne Personen – vor allem Deutsche – wegen so genannter „strafbarer Handlungen“ befinden.121 Es han- delte sich dabei überwiegend um Verstöße gegen NS-Verordnungen. Die Ermittlungen umfassen Schriftwechsel zwischen dem Landrat in Ziegenhain, einzelnen Gendarmerie- Posten (z.B. in Neukirchen) und der Gestapostelle Kassel sowie verschiedenen Ämtern und Gerichten. Darin sind auch Ermittlungen gegen drei deutsche Frauen und zwei pol- nische Männer wegen verbotener geschlechtlicher Beziehungen enthalten.122 Sie alle wurden in das AEL Breitenau eingewiesen und von dort z.T .in verschiedene Konzent- rationslager deportiert.123 Neben den Orts- und Kreispolizeibehörden sind auch – wie aus einigen Beispielen hervorgeht - Firmen, Betriebe, Arbeitsämter und sogar Krankenkassen zu nennen, die 116 HStA Marburg, Bestand 180 LA Melsungen, Nr. 2445. 117 Ebenda. 118 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5446. Andreas Kl., der unter dem Namen Gl. geführt wurde, war vom 2.1.1943 bis zum 23.1.1943 im AEL Breitenau inhaf- tiert. 119 HStA Marburg, Bestand 180 LA Melsungen, Nr. 2445. 120 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5445 und Nr. 7263. 121 HStA Marburg, Bestand 180 LA Ziegenhain, Nr. 7586. 122 Ebenda. 123 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5587, Nr. 6689, Nr. 6807 sowie Nr. 5319 und Nr. 7611; siehe hierzu das Kapitel 3.5.6. 143 bei dem Verhaftungs- und Einweisungsprozess von Gefangenen in das AEL Breitenau mitwirkten. Schließlich wurden Gefangene auch aus der Bevölkerung – sogar von Nachbarn und „Arbeitskollegen“ - denunziert und der Verfolgung preisgegeben.124 So hat Robert Gellately auf der Grundlage von Gestapo-Akten aus Düsseldorf, Würzburg und Neustadt beispielsweise festgestellt, dass 73 Prozent aller Anzeigen wegen Abhö- rens verbotener Rundfunksendungen auf Denunziationen aus der Bevölkerung zurück- gingen.125 Ohne das aktive Mitwirken der genannten Behörden, Institutionen und der vielen „Normalbürger und –bürgerinnen“ hätte auch der Verfolgungsapparat der Gesta- po Kassel, die während des Krieges zur Überwachung des gesamten Regierungsbezirks über etwa 250 Mitarbeiter verfügte, gar nicht funktionieren können.126 Ein Beispiel für eine solche Denunziation ist die Verhaftung des Bauern Heinrich T. aus dem Kreis Ziegenhain. Gegen ihn wurde von der Gestapostelle Kassel in Zusam- menarbeit mit dem Landrat in Ziegenhain ermittelt. Heinrich T. soll den polnischen Zwangsarbeiter Boleslaw L. gegen einen Gendarmen aufgehetzt haben. Der Gendarm hatte ihn einige Zeit vorher wegen Beleidigung oder Ähnlichem angezeigt, und auch Boleslaw L. hatte unter dem Polizisten leiden müssen. Als bekannt wurde, dass der Gendarm an die Front müsse, habe Heinrich T. dies Boleslaw L. während einer Fahrt auf einem Heuwagen erzählt und dazu bemerkt, dass L., der nun nicht mehr unter dem Gendarm zu leiden habe, ihn zum Abschied ja noch mal verdreschen könne. Eine junge Frau, die von Heinrich T. auf dem Heuwagen mitgenommen worden war, hörte es mit an und erzählte es weiter. Heinrich Thomas wurde daraufhin in das Arbeitserziehungs- lager Breitenau eingewiesen,127 wo er vom 9. April bis zum 7. Juli 1943 inhaftiert blieb.128 Dadurch, dass zahlreiche Gefangene über die Orts- und Kreispolizeibehörden in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen wurden, kamen einmal pro Woche An- gehörige der Gestapostelle Kassel nach Breitenau, um die neu eingewiesenen Gefange- nen zu verhören. Und hierbei wurden die Gefangenen oftmals von Gestapo-Mitarbeitern 124 Zu Denunziationen siehe Giesela Diewald-Kerkmann: Denunziantentum und Gestapo. Die freiwilligen ‚Helfer’ aus der Bevölkerung, in: Paul / Mallmann, Die Gestapo, S. 288-305. 125 Robert Gellately: Hingeschaut und weggesehen. Hitler und sein Volk, 2. Auflage, Stuttgart und München 2002, S. 259 f. 126 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 664, Kopien des Ermittlungsverfahrens we- gen der Deportationen der Juden aus dem Regierungsbezirk Kassel; Zur Gestapo Kassel siehe auch: Kammler / Krause-Vilmar, Volksgemeinschaft und Volksfeinde, Band 1, S. 273 ff. 127 HStA Marburg, Bestand 180 LA Ziegenhain, Nr. 7586. 128 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7183. 144 misshandelt.129 3.2.3. Einweisungen durch die Gestapostelle Weimar und deren Außendienststel- len Zusätzlich zu den Gefangenen aus dem Bereich der Gestapostelle Kassel wurden etwa 600 bis 700 Frauen von der Gestapostelle Weimar und deren Außendienst- bzw. Ne- bendienststellen als Schutzhaftgefangene in das Arbeitserziehungslager Breitenau ein- gewiesen. Nachweisbar sind 633 Frauen;130 allerdings existieren im Hauptaufnahme- buch mindestens 98 zusätzliche Einträge von weiblichen Schutzhaftgefangenen, bei denen sich nicht ermitteln lässt, ob sie von der Gestapo Kassel oder der Gestapo Wei- mar eingewiesen wurden, so dass von einer höheren Anzahl als 633 ausgegangen wer- den muss.131 Die Geheime Staatspolizei Weimar, die für die Überwachung und Verfolgung im Land Thüringen zuständig war, hatte ihren Sitz seit 1936 im ehemaligen Großherzogli- chen Marstall am Kegelplatz 1 in Weimar. Ähnlich wie die Gestapostelle Kassel war auch die Geheime Staatspolizei in Thüringen im Verlauf der NS-Zeit von zunächst 12 Beamten auf mehr als 250 Mitarbeiter kurz vor Kriegsende im Innen- und Außendienst angewachsen. Außendienststellen der Gestapo Weimar befanden sich in Gera, Gotha, Erfurt und Ichtershausen, denen weitere Nebenstellen in Apolda, Arnstadt, Eisenach, Suhl, Schleiz und Schmalkalden zugeordnet waren. Außerdem unterhielt die Gestapo- stelle Weimar ein Arbeitserziehungslager in Römhild, wo sich auch eine Außendienst- stelle befand.132 129 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 120 f., Aussage von Georg Sauerbier; Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 515, Protokoll eines Gesprächs mit dem ehemaligen polnischen Gefangenen Marcin Blaszczak vom 2.9.1981. 130 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Schutzhaftakten sowie Frauenaufnahme- buch, Nr. 10418. Die Anzahl der Frauen, die über die Gestapostelle Weimar und deren Außenstellen eingewiesen wurden, lassen sich aus den Schutzhaftakten und aus dem Frau- enaufnahmebuch ermitteln, da in diesen Quellen die einweisenden Gestapostellen ver- zeichnet sind. 131 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633. Aus den Einträgen im Haupt- aufnahmebuch gegen die einweisenden Gestapostellen nicht hervor, und da für die Zeit von Ende Juli 1943 bis Anfang November 1943 im Hauptaufnahmebuch mindestens 98 Frauen verzeichnet sind, von denen keine Schutzhaftakte existiert, lässt sich von diesen die einweisende Gestapostelle nicht feststellen. Das Frauenaufnahmebuch, in dem die einwei- senden Gestapostellen dann verzeichnet sind, wurde erst am 7. November 1943 angelegt. 132 Gräfe / Post, Geheime Staatspolizei Weimar, ebenda. 145 Während die Gestapostelle Kassel das Arbeitserziehungslager Breitenau für männli- che und weibliche Schutzhaftgefangene benutzte, wurden von der Gestapostelle Weimar und deren Außenstellen fast ausschließlich Frauen dort eingewiesen. Lediglich fünf Ausnahmen sind feststellbar, bei denen Männer in das AEL Breitenau eingewiesen wurden. Sie betrafen die polnischen Schutzhaftgefangenen Jan A., Jan F., Czeslaw K., Jan K. und Jan P., die alle im Zeitraum im Dezember 1940 und Januar 1941 von der Staatspolizeistelle Erfurt in das AEL Breitenau überführt wurden.133 Die Gestapostelle Erfurt war zu dieser Zeit – entsprechend ihrem Briefkopf – noch eine eigenständige Staatspolizeistelle und wurde erst später zu einer Außendienststelle der Staatspolizei- stelle Weimar umfunktioniert.134 Czeslaw K. wurde am 3. Dezember 1940 von der Staatspolizeistelle Erfurt wegen mehrmaligem unerlaubten Verlassens seiner Arbeits- stelle in das AEL Breitenau eingewiesen und dort über drei Monate inhaftiert. Am 21. März 1941 wurde er von Breitenau in das Kasseler Polizeigefängnis überführt.135 Jan A. und Jan F. wurden am 5. Dezember 1940 gemeinsam in das AEL Breitenau eingewiesen und waren dort bis zum 2. Mai 1941 inhaftiert. Jan A. war verhaftet wor- den, weil er sich geweigert hatte, eine neue Stelle anzutreten,136 und Jan F. wurde in dem Einweisungsschreiben der Staatspolizeistelle Erfurt als „hartnäckiger Arbeitsver- weigerer“ bezeichnet.137 Jan P. war vor seiner Verhaftung in Andisleben bei Erfurt zur Arbeit verpflichtet und wurde am 9. Januar 1941 „wegen wiederholten Verlassens seines Arbeitsplatzes und Arbeitsverweigerung auf die Dauer von drei Monaten“ in das AEL Breitenau eingewie- sen.138 Auch Jan K. war verhaftet worden, weil er wiederholt Arbeitsverweigerung be- gangen hatte und wurde vom 20. Januar bis zum 24. April 1941 im AEL Breitenau in- haftiert. Danach wurde er zur Gestapostelle Erfurt überstellt.139 133 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4808, Nr. 5372, Nr. 5808, Nr. 5812 und Nr. 6662. 134 Ebenda. Die Einweisungsschreiben der fünf Gefangenen tragen den Briefkopf „Geheime Staatspolizei – Staatspolizeistelle Erfurt, Erfurt, Hindenburgstraße 7 (Behördenhaus)“. In der Schutzhaftakte von Margarete B., die am 14.1.1942 in das AEL Breitenau eingewiesen wurde, ist auf dem Briefkopf des Einweisungsschreibens bei „Staatspolizeistelle Erfurt“ das Wort Erfurt gestrichen und durch Weimar ersetzt worden; darunter wurde „Außen- dienststelle Erfurt“ getippt. Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4851. 135 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5808. 136 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4808. 137 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5372. 138 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6662. 139 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5812. 146 Die Staatspolizeistelle Weimar, der die Gestapostelle Erfurt später als Außendienst- stelle zugeordnet wurde, hat anschließend in das AEL Breitenau nur noch Frauen ein- gewiesen. Die männlichen Arbeitserziehungshäftlinge wurden zunächst im KZ Bu- chenwald als Arbeitserziehungshäftlinge inhaftiert, was auch aus der Veröffentlichung des ITS hervorgeht.140 Im September 1942 errichtete die Gestapostelle in Römhild, ca. 20 km südöstlich von Meiningen, ein eigenes AEL für Männer, das bis Ende November 1944 bestand. Die Gefangenen wurden dort zu Arbeiten in einem Steinbruch und zu Holzfällarbeiten herangezogen.141 Es gibt zwar einige Informationen über das Arbeits- erziehungslager, aber es ist bisher noch nicht erforscht. In Römhild gab es einen Stein- bruch, der offenbar für die Wirtschaft der Gemeinde eine große Rolle spielte und auch einen wichtigen Arbeitgeber im Ort darstellte. Als mit Beginn des Krieges auch aus Römhild deutsche Männer zur Wehrmacht eingezogen wurden, wurde auf Betreiben des dortigen Bürgermeisters und SS-Führers Schmidt ein Kriegsgefangenenlager für 250 polnische Kriegsgefangene eingerichtet. Die Kriegsgefangenen sollten den Verlust der deutschen Arbeitskräfte ausgleichen. 1943 sei das Lager aufgelöst worden, und die pol- nischen Zwangsarbeiter kamen in die Kasseler Rüstungsindustrie. Daraufhin wurde auf Betreiben des genannten Bürgermeisters in dem Steinbruch das Arbeitserziehungslager eingerichtet.142 Das Lager war für 500 bis 600 Gefangene geplant; am 12. Oktober 1943 war es mit 339 Häftlingen belegt.143 Bis zur Auflösung des Lagers, Ende November 1944, kamen dort 169 Gefangene ums Leben. Ihre Gräber befinden sich auf dem Fried- 140 ITS Arolsen, Verzeichnis der Haftstätten unter dem Reichsführer SS, S. LXXXIV. Die ersten Arbeitserziehungshäftlinge wurden demzufolge am 3. Mai 1941 in das KZ Buchen- wald eingewiesen, einen Tag, nachdem die beiden letzten männlichen Gefangenen der Staatspolizeistelle Erfurt, Jan A. und Jan F., aus dem AEL Breitenau entlassen wurden. Siehe auch die Abbildung einer Häftlingskennzeichnung für einen Arbeitserziehungshäft- ling des KZ Buchenwalt in: Nationale Mahn- und Gedenkstätte Buchenwald (Hrsg.): Kon- zentrationslager Buchenwald. Post Weimar/Thür. Katalog zur Ausstellung im Martin- Gropius-Bau, Berlin/West, Weimar 1990, S. 23. Auch in den Konzentrations-Hauptlagern Auschwitz, Dachau, Groß-Rosen und Stutthof waren Arbeitserziehungslager eingerichtet worden, siehe: Gudrun Schwarz: Die nationalsozialistischen Lager, überarbeitete Ausgabe (Taschenbuchausgabe), Frankfurt/Main 1997, S. 100 f. 141 ITS Arolsen, Verzeichnis der Haftstätten unter dem Reichsführer-SS, S. 680. Das AEL Römhild bestand nach den Angaben des ITS vom 25.9.1942 bis zum 23.11.1944. 142 Vgl. Stadt Römhild (Hrsg.): 1200 Jahre Römhild. 800-2000, Römhild 2000, S. 42. 143 Vgl. Thüringer Verband der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten und Studienkreis deutscher Widerstand 1933-1945 (Hrsg.): Heimatgeschichtlicher Wegweiser zu Stätten des Widerstandes und der Verfolgung 1933-1945. Band 8: Thüringen, Frank- furt/Main 2003, S. 129. Wie es dort heißt, nahm das AEL Römhild nach Angaben aus Ak- ten des Thüringischen Ministeriums des Innern seinen Betrieb möglicherweise erst ab dem 16. August 1943 auf. 147 hof in Römhild und im Wald auf dem Großen Gleichenberg.144 Außerdem kamen etwa 70 schwer erkrankte Gefangene in einem Sandstollen um, in den sie am Kriegsende von Wachmannschaften getrieben wurden, die ihn anschließend zusprengten. Diese Toten wurden in Hildburghausen beigesetzt.145 Da die Gestapostelle Weimar jedoch kein eigenes Arbeitserziehungslager für Frauen einrichtete, benutzte sie das AEL Breitenau zur Einweisung von Frauen. Die Einwei- sungen erfolgten über die Gestapostelle Weimar und die Außen- bzw. Nebenstellen in Erfurt, Gera und Suhl146, wobei die meisten Einweisungen über die Gestapostelle Wei- mar und die Außenstelle Erfurt erfolgten. Die inhaftierten Frauen kamen aus ganz Thü- ringen.147 Ähnlich wie bei den Einweisungen von der Gestapostelle Kassel, befanden sich auch unter diesen Schutzhaftgefangenen ausländische und deutsche Frauen, die sowohl aufgrund von Verstößen gegen den Arbeitseinsatz als auch aus rassischen, poli- tischen, religiösen und weltanschaulichen Gründen verhaftet worden waren.148 Eine genauere Darstellung der Strukturen der Gestapostelle Weimar und ihrer perso- nellen Zuständigkeiten bei den Einweisungen in das Arbeitserziehungslager Breitenau konnte im Rahmen dieser Arbeit nicht geleistet werden, da es bislang noch keine Dar- stellung über die Geschichte der Staatspolizeistelle Weimar gibt und eine eigenständige Forschung dazu den Rahmen dieser Arbeit überschritten hätte. Es ist jedoch davon aus- zugehen, dass die Gestapostelle Weimar (aufgrund der Vereinheitlichungen von 1937 und der letzten Umorganisation vom März 1944) ähnlich wie die Kasseler Staatspolizei- stelle aufgebaut war, und aus den erhaltenen Haftschreiben lassen sich auch verschiede- ne Abteilungen und Referate, die für die Einweisungen zuständig waren, ersehen. Neben den zusätzlichen Einweisungen von Gefangenen durch die Gestapostelle Weimar mit deren Außen- bzw. Nebenstellen wurden in Einzelfällen Gefangene auch von anderen Staatspolizeistellen in das AEL Breitenau überführt. So wurde beispiels- 144 Vgl. Stadt Römhild, 1200 Jahre Römhild, S. 42-43. 145 Vgl. Thüringer Verband der Verfolgten des Naziregimes u.a., Heimatgeschichtlicher Wegweiser, S. 129. 146 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4851, Nr. 4865, Nr. 4803, Nr. 5363 und Nr. 5639. Bei den genannten Akten handelt es sich um Beispiele von Frauen, die von der Gestapo Weimar und deren Außenstellen eingewiesen wurden: Margarete B. (Auf dem gedruckten Briefkopf Staatspolizeistelle Erfurt ist Erfurt gestrichen und durch Weimar er- setzt und darunter „Außendienststelle Erfurt“ getippt; vom 14.1.1942 – offenbar bestand zuvor eine eigenständige Staatspolizeistelle in Erfurt), Anna B. (Staatspolizeistelle Wei- mar), Madlena A. (Staatspolizeistelle Weimar - Außendienststelle Gera), Else F. (Staatspo- lizeistelle Weimar – Außendienststelle Suhl), Martha H. (Außendienststelle Gotha). 147 Siehe hierzu das Kapitel 3.2.5. 148 Siehe hierzu das Kapitel 2.3.5. 148 weise der polnische Zwangsarbeiter Jan B. wegen „Arbeitsvertragsbruch“ am 9.5.41 von der Geheimen Staatspolizei, Staatspolizeistelle Braunschweig, Außendienststelle Bad Harzburg, in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen. Er war dort bis zum 11.7.41 inhaftiert und wurde anschließend in das Polizeigefängnis Marburg/Lahn überstellt.149 Ein weiterer Gefangener, Josef G., wurde am 25. November 1941 von der Staatspoli- zeistelle Darmstadt auf Ersuchen der Staatspolizeistelle Kassel eingewiesen. Er befand sich offenbar auf der Flucht, als er am 26. Oktober 1941 in Darmstadt verhaftet wurde. Beim Verhör gab er an, dass er in Kassel bei einer Spinnerei beschäftigt gewesen sei. Die Einweisung erfolgte mit einem Formular der Gestapostelle Darmstadt für eine Ein- weisung in das Arbeitserziehungslager Hinzert, wobei Hinzert durchgestrichen und durch Breitenau, Kreis Melsungen, Bahnstation Guxhagen ersetzt wurde. Josef G. war vom 25. November bis zum 16. Dezember 1941 in Breitenau inhaftiert und wurde an- schließend zur Firma Spinnfaser AG nach Kassel überführt.150 Der 1923 geborene polnische Gefangene Kazimierz Miachowiak wurde im April 1941 auf Anordnung der Geheimen Staatspolizeistelle Litzmannstadt in das AEL Brei- tenau eingewiesen.151 Er war bereits Ende 1940 im Alter von 17 Jahren zur Zwangsar- beit nach Deutschland verpflichtet worden und kam zu einer Arbeitsstelle in der Nähe von Hersfeld. Einige Zeit später floh er von dort, um zu seiner Familie in Ostrowo zu- rückzukehren. Es gelang ihm auch, Ostrowo zu erreichen, aber bereits am 28. Februar 1941 wurde Kazimierz Miachowiak dort wegen Arbeitsverweigerung festgenommen und einige Zeit später in das AEL Breitenau überführt.152 In Breitenau er vom 18. April bis zum 5. Juni 1941 inhaftiert und wurde anschließend zu einem Bauern in Tann, Kreis Hersfeld, überstellt.153 Der polnische Gefangene Eduard P. wurde am 5. März 1942 wegen Arbeitsvertrags- bruch durch den Polizeipräsidenten in Kattowitz in das AEL Breitenau eingewiesen. Auch er war von seiner Arbeitsstelle bei einem Bauern in Burguffeln, Kreis Hofgeis- mar, nach Polen geflohen und dort verhaftet worden. Bevor er in das AEL Breitenau überwiesen wurde, musste er im Gerichtsgefängnis von Myslowitz noch eine Strafe 149 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5077. 150 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5492. 151 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6352. 152 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 586. Aufzeichnungen über zwei Gespräche mit Kazimierz Miachowiak vom 7. und 9. Mai 1990. 153 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6352. 149 verbüßen. Anschließend wurde er vom 5. bis zum 19. März 1942 in Breitenau inhaftiert und danach zu seiner früheren Arbeitsstelle in Burguffeln überführt.154 Gegen Ende des Krieges wurde auch einzelne Gefangene der Gestapostelle Koblenz in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen.155 Ob auch noch von anderen Gestapostellen einzelne Gefangene nach Breitenau überführt wurden, ließ sich bislang nicht feststellen. 3.2.4. Haftgründe Aus den noch erhalten gebliebenen Individualakten der Schutzhaftgefangenen gehen in vielen Fällen die Haftgründe hervor. Vermerkt sind diese auf Haftschreiben der Gestapo Kassel und Weimar oder auf beim Reichssicherheitshauptamt beantragten Schutzhaftbe- fehlen. In einigen Fällen befinden sich auch handschriftliche Vermerke auf den Per- sonalbeschreibungen der Gefangenen, z.B. „Verkehr mit Polen“.156 Insgesamt sind in den Unterlagen 1045 Haftgründe einzelner Gefangener für die Zeit von Sommer 1940 bis Herbst 1943 nachweisbar. Gleichzeitig muss betont werden, dass es sich um keinen durchgängig erhaltenen Bestand von Haftgründen handelt, da sie nur in etwa einem Drittel der Akten enthalten sind. Außerdem änderte sich im Laufe des Zweiten Welt- krieges auch die Zusammensetzung der Gefangenen des AEL Breitenau. Aus den erhal- tenen Haftgründen lässt sich daher kein Gesamtbild aller Haftgründe der Gefangenen ermitteln, es lassen sich aber dennoch wichtige Informationen und Strukturen daraus erschließen.157 So wird aus den erhaltenen Haftgründen das Verfolgungssystem des NS- Staates ersichtlich, und die Haftgründe belegen, dass das Arbeitserziehungslager Breite- nau für die unterschiedlichsten Gestapo-Gefangenen genutzt wurde. Die Haftgründe zeigen, mit welchen Begründungen Menschen verhaftet, in das AEL Breitenau einge- wiesen und zum Teil in Konzentrationslager deportiert wurden, was für viele den Tod bedeutete. Gleichzeitig sagen die Haftgründe auch etwas über die Lebensbedingungen der Verfolgten aus und über das Normensystem des NS-Staates. Wenn man sie in Ver- 154 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6637. 155 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. R 73, Rechnung für die Geheime Staatspolizei Koblenz für den Monat Februar 1945 vom 7. März 1945. 156 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5834, Schutzhaftakte von Katharina K. 157 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Individualakten der ehemaligen Schutz- haftgefangenen sowie Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 660, Zusammenstel- lung der Haftgründe. 150 bindung mit dem weiteren Schicksal der Gefangenen betrachtet, wird zudem deutlich, welche Verstöße als besonders gravierend angesehen und entsprechend massiver ver- folgt wurden. Schließlich sagen die erhaltenen Haftgründe auch etwas über den bürokra- tischen Verfolgungsapparat aus, in dem die Gefangenen zu einem bloßen Aktenfall entmenschlicht wurden. Dies äußerte sich auch auf eine erschreckende Weise in der verwendeten bürokratischen Sprache. Die Haftgründe reichen von bloßen Verdächtigungen über Verstöße gegen NS- Verordnungen, Bestimmungen des Zwangsarbeitseinsatzes oder auch „das gesunde Volksempfinden“ bis hin zu aktivem Widerstand gegen den NS-Staat. So wurde im Mai 1943 der junge polnische Zwangsarbeiter Jan A. in das Arbeitserziehungslager Breite- nau eingewiesen, weil er „des Kartoffeldiebstahls dringend verdächtig“ war. Aufgrund dieses Verdachtes kam er einen Monat später in das Konzentrationslager Sachsenhau- sen.158 Tabelle 1: Erhaltene Haftgründe der Schutzhaftgefangenen des AEL-Breitenau159 Nation Arbeitsverw., Flucht, Widerstand polit. Gründe religiöse, welt- anschaul. Gründe verbot. Beziehg. Verfolg. der Juden sonstige Haftgrd. Gesamt Polen 319 8 28 1 31 387 DR 114 11 7 107 22 22 283 SU 133 3 6 11 153 Frankreich 46 3 49 Belgien 43 1 4 48 NL 35 1 2 38 Serbien 17 17 Kroatien 14 14 Slowakei 17 4 21 Litauen 12 1 13 Österreich 3 2 5 Italien 4 4 Bulgarien 2 2 Dänemark 1 1 Ungarn 1 1 Schweiz 1 1 Staatenlos 1 1 2 unklar 5 1 6 Gesamt 768 27 7 145 25 73 1045 Prozent 73,5 % 2,6 % 0,7 % 13,9 % 2,4 % 7,0 % 100 % 158 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4816. 159 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Individualakten der Schutzhaftgefange- nen sowie Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 660, Zusammenstellung der Haft- gründe. 151 Insgesamt sind 1045 Haftgründe von Gefangenen aus 16 Nationen erhalten. Zwei Haft- gründe stammen von Gefangenen, die „staatenlos“ waren, und bei fünf Haftgründen ließ sich die Nationalität der Gefangenen nicht ermitteln. Die meisten erhaltenen Haftgründe stammen von polnischen, von deutschen und von sowjetischen Gefangenen. Dass die Anzahl der erhaltenen Haftgründe von polnischen Gefangenen mehr als doppelt so hoch ist, wie die der sowjetischen Gefangenen, hängt u.a. damit zusammen, dass polnische Gefangene von Anfang an im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaftiert waren, wäh- rend die sowjetischen erst ab dem Frühsommer 1942 dort eingewiesen wurden und Haftgründe nur bis zum Sommer 1943 erhalten sind. Dadurch, dass in der zweiten Kriegshälfte immer mehr sowjetische Gefangenen eingewiesen wurden, hat sich das zahlenmäßige Verhältnis zwischen den polnischen und sowjetischen Gefangenen dann auch stark verändert. Die Tabelle ist in sechs Rubriken unterteilt, die die Vielfalt der Haftgründe deut- lich machen sollen. Unter der ersten Rubrik „Arbeitsverweigerung, Flucht, Widerstand“ wurden solche Haftgründe zusammengefasst, die sich gegen den erzwungenen Ar- beitseinsatz richteten. Unter der Rubrik „politische Haftgründe“ wurden solche Haftgründe zusammenge- fasst, aus denen ersichtlich wird, dass die Gefangenen aus politischer Überzeugung ge- gen den NS-Staat eingestellt waren und wegen entsprechender Äußerungen oder Hand- lungen verhaftet worden waren. Sicherlich gibt es hierbei auch fließende Übergänge zur ersten Rubrik, da der Widerstand gegen den Arbeitseinsatz, insbesondere wenn er bis zur Sabotage ging, auch einen politischen Widerstand gegen den NS-Staat darstellen konnte. Die religiösen und weltanschaulichen Haftgründe betrafen insbesondere Gefangene der christlichen Kirchen und Mitglieder der Zeugen Jehovas bzw. der Internationalen Bibelforschervereinigung (IBV), wie sie damals genannt wurden. Unter der Rubrik „verbotene Beziehungen“ wurden die Haftgründe zusammenge- fasst, die Liebesbeziehungen zwischen deutschen und osteuropäischen Männern und Frauen betrafen, die aus rassistischen Gründen massiv verfolgt worden sind. Unter die- ser Rubrik sind auch einzelne Haftgründe enthalten, die sich auf Kontakte zu Kriegsge- fangenen bezogen, die ebenfalls verfolgt wurden. Die Rubrik „Verfolgung der Juden“ beinhaltet Haftschreiben, die sich gegen Juden und Jüdinnen richteten. In den meisten Fällen handelte es sich um Verstöße gegen die 152 zahlreichen NS-Verordnungen, denen sie unterworfen waren.160 Unter den Haftgründen befinden sich auch fünf Haftschreiben gegen christliche Deutsche, die wegen Beziehun- gen zu deutschen Juden verhaftet worden waren. Unter „sonstige Haftgründe“ wurden solche Haftgründe zusammengefasst, die sich in die genannten Rubriken nicht einordnen ließen und zum Teil Verstöße gegen natio- nalsozialistische Normen und Verordnungen betrafen. So heißt es in einigen der Haft- schreiben: „sittlich verwahrlost“, „beschaffte sich unerlaubt Kartoffeln und Textilwa- ren“, „durch Bombenabwurf obdachlose Volksgenossen nicht sofort aufgenommen“ oder auch „unerlaubte Einreise nach Deutschland.“161 Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass sich 73,5 Prozent der erhaltenen Haftgründe auf Verstöße gegen den Arbeitseinsatz (Arbeitsverweigerung, Flucht, Widerstand) be- zogen, was nicht nur die Funktion des Arbeitserziehungslagers Breitenau als Straflager für derartige Verstöße widerspiegelt, sondern auch den Anteil der gesamten staatspoli- zeilichen Festnahmen in diesem Bereich während des Zweiten Weltkrieges.162 Die anderen erhaltenen Haftgründe nehmen dagegen anteilsmäßig etwa ein Viertel (26,5 Prozent) ein. Auffällig ist der vergleichsweise hohe Anteil der Haftgründe wegen verbotener Beziehungen, der vor allem die deutschen Gefangenen betraf. Betrachtet man die erhaltenen Haftgründe der ausländischen Gefangenen gesondert, ergibt sich noch ein anderes Bild. Bei ihnen tauchen überwiegend Haftgründe auf, die in Zusammenhang mit dem erzwungenen Arbeitseinsatz und den damit verbundenen Ar- beits- und Lebensbedingungen zu sehen sind. Meist handelt es sich um Verstöße gegen die unmittelbare Arbeitsdisziplin. In den Haftschreiben ist dann die Rede von „Arbeits- verweigerung“, „Arbeitsbummelei“, „Arbeitsunwilligkeit“, „Arbeitsvertragsbruch“, „Arbeitssabotage“, „unerlaubtes Verlassen der Arbeitsstelle“ oder auch „Flucht von der Arbeitsstelle“.163 Während „Arbeitsbummelei“, „Arbeitsunwilligkeit“ und „Arbeitsver- weigerung“ Begriffe für alle möglichen Beschwerden der Meister und Betriebsleiter über die Arbeitsleistung der ausländischen aber auch deutschen Arbeitskräfte wurden, bezeichnete Arbeitsvertragsbruch darüber hinaus auch die eigenmächtige Aufgabe des 160 Zu den zahlreichen Verordnungen, denen Juden unterworfen waren siehe Joseph Walk (Hrsg.): Das Sonderrecht der Juden im NS-Staat, Heidelberg und Karlsruhe 1981. 161 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5031, Nr. 8555, Nr. 6955 und Nr. 5673. 162 Vgl. das Kapitel 1.3.6.; Vgl. auch Lotfi, KZ der Gestapo, S. 11 und 117. 163 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4818, Nr. 5475, Nr. 4808, Nr. 4830, Nr. 5990, Nr. 5003 und Nr. 4808. 153 Arbeitsplatzes oder den unerlaubten Arbeitsplatzwechsel.164 Die erhaltenen Haftgründe machen zudem deutlich, dass sich ausländische Gefangene zum Teil bewusst gegen ihre Situation als Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen zur Wehr gesetzt hatten, indem sie sich z.B. Arbeitsanordnungen und Befehlen widersetzten. In den Haftgründen wurde dies mit Formulierungen beschrieben, wie z.B. „Arbeitsunwilligkeit und widersetzliches Verhalten“, „renitentes Verhalten“, „freches und aufsässiges Verhalten“, „Ungehorsam und Widersetzlichkeit“ oder auch „Widersetzung von Anordnungen und Störung des Arbeitsfriedens“.165 Aus anderen Haftgründen geht hervor, dass ausländische Gefangene auch versuchten, gemeinsam Widerstand auszuüben. So heißt es in den Haftschreiben beispielsweise: „Verdacht der Aufwiegelung anderer“, „Versuch, polnische Arbeiter zum Ungehorsam zu verleiten“, „Arbeitssabotage durch Widersetzlichkeit und bewußte Verhetzung seiner Landsleute“„stärkt den Widerstandsgeist der Polen durch tendenziöse und gehässige Nachrichten“.166 Schließlich gab es auch aktive Widerstandshandlungen. So geht aus den Haftschreiben von sieben polnischen Gefangenen im Alter zwischen 19 und 50 Jahren hervor, dass sie im Januar 1943 verhaftet wurden, weil sie „in der Muni- tionsanstalt Ihringshausen Wehrmittel zerstört“ hatten. Knapp drei Wochen nach ihrer Einweisung wurden sie von Breitenau in das Konzentrationslager Buchenwald depor- tiert.167 Tabelle 2: Erhaltene Haftgründe der ausländischen Gefangenen des AEL Breitenau168 Arbeitsverw., Flucht, Widerstand polit. Gründe religiöse, weltan- schaul. Gründe verbot. Beziehg. Verfolg. der Juden sonstige Haftgrd. Gesamt Anzahl 654 15 38 3 52 762 Prozent 85,8 % 2,0 % 5,0 0,4 6,8 100 % Von den 762 erhaltenen Haftgründen ausländischer Zwangsarbeiter und Zwangsarbeite- rinnen beziehen sich 85,8 Prozent (654 Haftgründe) auf derartige Verstöße. Der hohe 164 Lotfi, KZ der Gestapo, S. 54 f.; Herbert, Fremdarbeiter, S. 348 ff. u. S. 355 f. 165 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6089, Nr. 4888, Nr. 4941, Nr. 6112 und Nr. 4857/58. 166 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5180, Nr. 5722 und Nr. 6113. 167 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6114, Nr. 6545, Nr. 6678, Nr. 6853, Nr. 7316, Nr. 7309 und Nr. 7442. 168 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Schutzhaftakten der Gestapo-Gefangenen sowie Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 660, Zusammenstellung der Haftgrün- de. 154 Anteil dieser Haftgründe spiegelt auch die Hauptfunktion der Arbeitserziehungslager wider, in denen vor allem ausländische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen durch harte Bestrafung für den erneuten Arbeitseinsatz gefügig gemacht werden sollten, um damit die Produktion in den Rüstungsfirmen und anderen Betrieben aufrecht zu erhal- ten. Etwa ein Siebtel (14,3 %) der erhaltenen Haftgründe ausländischer Gefangener hin- gen nicht unmittelbar mit dem Arbeitseinsatz zusammen. Unter den politischen Haft- gründen befinden sich Formulierungen wie z.B. „staatsfeindliche Äußerungen“, „Ver- dacht des Abhörens ausländischer Sender“ oder „staatsfeindliche Umtriebe“.169 Ein Teil der Haftgründe der ausländischen Gefangenen bezog sich auf verbotene Beziehungen mit deutschen Frauen oder Männern. Auf der Grundlage verschiedener Erlasse wurden diese Beziehungen aus rassistischen Gründen massiv verfolgt und mit Einweisungen in Konzentrationslager bis hin zu staatlichem Mord geahndet.170 Dass die Anzahl der erhaltenen Haftschreiben bei den ausländischen Gefangenen im Vergleich zu den deutschen geringer ist, liegt u.a. daran, dass ein großer Teil der deutschen Frauen von der Gestapostelle Weimar mit ihren Außendienststellen in das AEL Breitenau ein- gewiesen wurde, während die ausländischen Männer, mit denen die Frauen Beziehun- gen eingegangen waren, offenbar in das KZ Buchenwald überführt wurden.171 Unter den Haftgründen ausländischer Gefangener befinden sich auch die Haftschrei- ben gegen zwei Jüdinnen, die in Wien geboren waren und zuletzt in Thüringen lebten sowie ein Haftschreiben gegen einen polnischen Juden. Der polnische Jude David Ro- senberg war im Dezember 1941 im AEL Breitenau inhaftiert worden, weil er ohne Ausweispapiere aus einem jüdischen Durchgangslager geflüchtet war. Im Februar 1942 wurde er von dort in das Polizeigefängnis Kattowitz überführt.172 Hermine Mondschein war 1941 verhaftet worden, weil sie sich „in der Öffentlichkeit ohne Judenstern gezeigt“ hatte,173 und Anni Sax, weil sie „rasseschänderische Beziehungen zu deutschen Män- nern“ unterhalten habe.174 Die Haftgründe ausländischer Gefangener unter der letzten Rubrik bezogen sich ü- berwiegend auf Verstöße gegen NS-Verordnungen. So wurden einige polnische 169 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6318, Nr. 9705 und Nr. 5496. 170 Siehe hierzu die Kapitel 3.5.6. und 3.6. 171 Ebenda. 172 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6829. 173 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6386. 174 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6898. 155 Zwangsarbeiter verhaftet, weil sie das für Polen vorgeschriebene „P“ nicht getragen hatten.175 Aus einzelnen Haftgründen werden auch die unmenschlichen Arbeits- und Lebensbedingungen der Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen ersichtlich, so z.B. bei einem 17-jährigen Ukrainer, der im AEL Breitenau inhaftiert wurde, weil er „eine Essensmarke gefälscht“ hatte.176 In einigen wenigen Fällen wurden auch ausländische Gefangene inhaftiert, weil sie kleinere Diebstähle begangen hatten - auch diese „Verge- hen“ müssen vor dem Hintergrund ihrer Lebensbedingungen gesehen werden. Um die- sen Bedingungen zu entgehen, versuchten viele in ihre Heimat zu fliehen. Die verzwei- felte Situation, in der sich viele dieser Menschen befanden, wird aus einem Haft- schreiben gegen eine 19-jährige Polin auf erschreckende Art deutlich. Sie wurde in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen, „weil sie dringend verdächtig ist, sich selbst verletzt zu haben - Öffnen einer Blinddarmoperationsnarbe - um dadurch die Ar- beit zu sabotieren.“177 Von den deutschen Schutzhaftgefangenen sind für den Zeitraum vom Sommer 1940 bis zum Herbst 1943 insgesamt 283 Haftgründe erhalten. Etwa 40 % der Haftgründe (114) beziehen sich auf Verstöße gegen Arbeits- und Dienstverpflichtungen. Ähnlich wie bei den ausländischen Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen tauchen auch hier Formulierungen wie „Arbeitsvertragsbruch“, „Arbeitsbummelei“, Arbeitsniederlegung“ auf.178 Tabelle 3: Erhaltene Haftgründe der deutschen Gefangenen des AEL Breitenau179 Arbeitsverw., Flucht, Widerstand polit. Gründe religiöse, weltan- schaul. Gründe verbot. Beziehg. Verfolg. der Juden sonstige Haftgrd. Gesamt Anzahl 114 11 7 107 22 22 283 Prozent 40,3 % 3,9 % 2,5 % 37,8 % 7,8 % 7,8 % 100 % Im Gegensatz zu den erhaltenen Haftgründen der ausländischen Gefangenen, bezie- 175 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5351, Nr. 5815, Nr. 7000 und Nr. 7144. 176 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5503. 177 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4869. 178 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4851, Nr. 5024 und Nr. 5573. 179 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Schutzhaftakten der Gestapo-Gefangenen sowie Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 660, Zusammenstellung der Haftgrün- de. 156 hen sich die meisten Haftgründe bei den deutschen Gefangenen (etwa 60 %) auf Ver- stöße gegen NS-Normen und –Verordnungen. Fast vierzig Prozent (107 Haftgründe) betrafen deutsche Frauen und zum geringeren Teil auch Männer, die aufgrund von Be- ziehungen zu Ausländern der östlichen Staaten verhaftet worden waren. Etwa die Hälfte dieser Schutzhaftgefangenen wurde von Breitenau in Konzentrationslager deportiert.180 Bei den wenigen Haftschreiben, die von jüdischen Gefangenen erhalten sind, werden als Haftgründe u.a. „freundschaftliche Beziehungen zu Deutschblütigen“, „unerlaubter Verkehr“ bzw. „Rasseschande“ oder auch Verstöße gegen wirtschaftliche Bestimmun- gen, z.B. „Speichern von Hamsterwaren in der Wohnung“ genannt.181 Bei einer 63- jährigen jüdischen Gefangenen heißt es als Haftgrund, sie habe „einen jüdischen Rasse- schänder und Zuhälter begünstigt, so daß es diesem gelungen ist, sich seit 1935 dem Zugriff der Polizei zu entziehen.“182 Unter den Haftschreiben befinden sich auch fünf Haftbefehle gegen christliche Deutsche, weil sie Kontakte oder auch Beziehungen zu deutschen Juden bzw. Jüdinnen aufrechterhalten hatte. So wurde im Oktober 1940 ein deutscher Mann in Breitenau eingewiesen, weil er „familiären Verkehr mit einer Jüdin hatte“.183 In den erhaltenen Haftschreiben deutscher Gefangener sind auch vereinzelt politische Haftgründe genannt, so z.B. „staatsfeindliche Äußerungen“, „Abhören ausländischer Sender“, „Arbeitsbummelei im kommunistischen Sinne“, „abfällige Äußerungen über die Regierung“ oder auch „Vorbereitung zum Hochverrat“ 184. Die erhaltenen religiösen und weltanschaulichen Haftgründe betrafen vor allem An- gehörige der Zeugen Jehovas und Mitglieder der christlichen Kirchen. So wurden über die Gestapostelle Weimar drei Frauen in das AEL Breitenau eingewiesen, weil sie den Internationalen Bibelforschern (Zeugen Jehovas) angehörten.185 Eine andere Frau wurde wegen „Kartenlegens“ verhaftet.186 Schließlich geht aus den Haftgründen hervor, dass auch Menschen in Breitenau in- haftiert wurden, die in ihrer Lebensführung nicht den Normen des NS-Staates entspra- chen. So wurde 1943 eine Frau verhaftet, weil sie „fortgesetzt gegen die Hausge- 180 Siehe auch das Kapitel 3.5.6. 181 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5334, Nr. 5332, Nr. 7347 und Nr. 6157. 182 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6938. 183 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6712. 184 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5868, Nr. 4912, Nr. 5613, Nr. 8558 und Nr. 5335. 185 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5886, Nr. 6772 und Nr. 7436. 186 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4865. 157 meinschaft ein asoziales Verhalten (zeigte)“.187 Auch wenn die Haftgründe nicht vollständig erhalten sind, so spiegeln sie doch fast das gesamte Spektrum nationalsozialistischer Verfolgung wider und zeigen, dass das Arbeitserziehungslager Breitenau ein Ort war, in dem sich dieses Verfolgungsspekt- rum bündelte. 3.2.4. Letzte Wohnorte Die meisten Schutzhaftgefangenen des Arbeitserziehungslagers Breitenau hatten ihren letzten Wohnsitz im früheren Regierungsbezirk Kassel, dem Zuständigkeitsbereich der Gestapostelle Kassel. Er umfasste bis zum Sommer 1944 in etwa die heutigen Kreise Marburg-Biedenkopf, Waldeck-Frankenberg, Landkreis Kassel, Schwalm-Eder-Kreis, Werra-Meißner Kreis, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Landkreis Fulda, Main-Kinzig- Kreis sowie die Städte Kassel, Hanau und Fulda. Außerdem wurden etwa 700 Frauen aus dem Bereich der Gestapo Weimar eingewiesen, der in etwa dem heutigen Bundes- land Thüringen entsprach. Während die deutschen Gefangenen überwiegend aus den genannten Gegenden stammten, waren die ausländischen Gefangenen vor ihrer Verhaftung in Firmen und landwirtschaftlichen Betrieben dieser Regionen zur Arbeit verpflichtet. In den 90er Jahren wurde vom Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden im Rahmen des Dokumentationsprojektes „Widerstand und Verfolgung unter dem Nationalsozia- lismus in Hessen“ eine Datenbank erstellt, in der auch die ermittelbaren Gefangenen des Arbeitserziehungslagers Breitenau auf der Grundlage der Schutzhaftakten, des Haupt- aufnahmebuches und des Frauenaufnahmebuches erfasst worden sind.188 Insgesamt sind in dieser Datenbank Angaben zu 6.950 Schutzhaftgefangenen enthalten, unter denen sich 1.906 Frauen und 5.044 Männer befinden.189 Die Angaben beziehen sich bei den Frauen auf die gesamte Lagerzeit und bei den Männern auf die Zeit von Anfang 1940 bis Dezember 1944; sie sind also nicht vollständig. Insgesamt lassen sich für die Zeit 187 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7286. 188 Zu dem Dokumentationsprojekt siehe: Volker Eichler: „Widerstand und Verfolgung unter dem Nationalsozialismus in Hessen“. Ein Dokumentationsprojekt der hessischen Staatsar- chive, in: Knigge-Tesche / Ulrich, Verfolgung und Widerstand 1933-1945 in Hessen, S. 612-624. 189 Bei einem der Gefangenen konnte das HHSTA Wiesbaden das Geschlecht nicht ermitteln, es handelt sich jedoch eindeutig um einen Mann, und zwar um Joldasch A., der am 15.9.1942 von Breitenau in das Konzentrationslager Buchenwald deportiert wurde. Siehe: Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4801, Schutzhaftakte von Joldasch A. 158 von Januar bis Ende März 1945 noch 1.351 Einweisungen von Männern ermitteln.190 Auf der Grundlage dieser Datenbank des HHStA Wiesbaden lassen sich insgesamt 1033 letzte Wohnorte von 3420 Gefangenen ermitteln.191 Davon liegen 526 letzte Wohnorte von 2351 Gefangenen auf dem Gebiet des heutigen Regierungsbezirks Kassel ein- schließlich des Landkreises Marburg-Biedenkopf und des Main-Kinzig-Kreises – was in etwa dem ehemaligen Zuständigkeitsbereich der Gestapostelle Kassel entspricht. 79 Orte, aus denen 148 Gefangene kamen, liegen im übrigen heutigen Hessen. 176 letzte Wohnorte von 552 Gefangenen befinden sich in Thüringen. Die restlichen 252 ermittel- baren letzten Wohnorte von 369 Schutzhaftgefangenen befinden sich auf ganz Deutsch- land verteilt (z.B. Aachen, Berlin, Bremen, Dortmund, Dresden, Essen, Hamburg, Köln und München) und in einigen wenigen Fällen im Ausland.192 In der folgenden Tabelle werden die letzten Wohnorte nach verschiedenen Regionen aufgeschlüsselt: 190 Diese 1.351 Einweisungen lassen sich ermitteln auf der Grundlage der Unterlagen des Archivs des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9737 (Akten betr.: Monatsberichte der Anstaltsinsassen VI BN Nr. 22 , 1), Nr. 9822 (Rapportbuch) und Nr. 9825 (Akte betr: Seelsorge – Heimpfarrer VI 6). Einzelne spärliche persönliche Angaben zu den männli- chen Gefangenen, die in der Zeit von Januar bis Ende März 1945 eingewiesen wurden, lie- ßen sich bisher lediglich aus dem Rapportbuch und aus zwei Rechnungsbüchern (Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9822 sowie Rchg. 64 und Rchg. 65) ermit- teln. Siehe hierzu Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 652, G. Richter / D. Krau- se-Vilmar: Ergänzende Liste. Männliche Schutzhaftgefangenee in Breitenau (Januar 1945 bis Ende März 1945), Mai 1991. 191 HHStA Wiesbaden, Datenbank zu den Schutzhaftgefangenen aus Breitenau. Die Daten- bank ist Teil des Projektes „Widerstand und Verfolgung unter dem Nationalsozialismus in Hessen“ des HHStA Wiesbaden. Grundlage für die ermittelten letzten Wohnorte bilden die Individualakten der ehemaligen Schutzhaftgefangenen sowie das Aufnahmebuch Frauen aus dem Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Schutzhaftakten und Nr. 10418. Da die letzten Wohnorte der Gefangenen nicht im Hauptaufnahmebuch (Nr. 7633) ver- zeichnet sind und auch nicht immer in den Schutzhaftakten, lassen sich die letzten Wohn- orte nur von etwa 40 Prozent der Gefangenen ermitteln. Außerdem ergeben sich zum Teil Schwierigkeiten in der eindeutigen Zuordnung der Orte, da die Schreibweise der Ortsna- men in zahlreichen Fällen leicht abweicht, und es eine ganze Reihe von Orten mit glei- chem Namen gibt. Die Schreibfehler bei den Ortsnamen sind häufig dadurch entstanden, dass die Verwaltungsangestellten in Breitenau vor allem bei den ausländischen Gefange- nen nicht nur deren Namen, sondern auch deren letzte Wohnorte so in die Personalbögen und eintrugen, wie sie es akustisch verstanden. Siehe hierzu auch die Aussagen der ehem. Verwaltungsangestellten Anneliese T., Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 659, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Frau Anneliese T. vom 10.1.1985. 192 Errechnet auf der Grundlage der Datenbank des HHStA Wiesbaden zu den Schutzhaftge- fangenen des AEL Breitenau. 159 Tabelle 4: Ermittelbare letzte Wohnorte von Schutzhaftgefangenen des AEL Breitenau193 Deutschland, ein- schließlich einzel- ner Orte in den damals besetzten Ländern Anzahl der er- mittelbaren letzten Wohnor- te in diesen Re- gionen Anteil an der Gesamtzahl der ermittelbaren letzten Wohnorte Anzahl der Gefangenen aus diesen Regionen Anteil an der Ge- samtzahl der Ge- fangenen, von denen letzte Wohnorte ermit- telt werden kön- nen. Davon aus folgen- den Regionen: Heutiger Regie- rungsbezirk Kassel einschließlich des Landkreises Mar- burg-Biedenkopf und des Main- Kinzig-Kreises 526 51,0 % 2351 68,8 % Heutiges Thüringen 176 17,0 % 552 16,1 % Gebiet des übrigen heutigen Hessens 79 7,6 % 148 4,3 % Gebiet des übrigen Deutschlands, ein- schließlich einzel- ner Orte in den damals besetzten Ländern 252 24,4 % 369 10,8 % Gesamt: 1033 100,0 % 3420 100,0 % Die Anzahl der Gefangenen, die aus den verschiedenen Orten kamen, war in der Regel abhängig davon, ob dort nur kleine (handwerkliche oder landwirtschaftliche) Betriebe oder große Rüstungsfirmen existierten. So sind von den 526 letzten Wohnorten aus dem ehemaligen Zuständigkeitsbereich der Gestapo Kassel 271 Orte feststellbar, aus denen jeweils nur ein Gefangener in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen wurde und 255 Orte, aus denen mindestens zwei Gefangene nach Breitenau kamen. Aus 121 Orten wurden mindestens drei Gefangene und aus 25 Orten mindestens zehn und mehr Gefangene im AEL Breitenau inhaftiert. Bei diesen 25 Orten handelt es sich um Hanau (36 Gefangene), Marburg/Lahn (34 Gefangene), Neustadt, Kreis Marburg (16 Gefange- ne), Allendorf bei Kirchhain (59 Gefangene), Fulda (55 Gefangene), Hersfeld (74 Ge- fangene), Bebra (20 Gefangene), Rotenburg/Fulda (13 Gefangene), Eschenstruth b. Hessisch-Lichtenau (16 Gefangene), Hofgeismar (11 Gefangene), Wolfhagen (13 Ge- fangene), Borken i.H. (26 Gefangene), Gensungen (11 Gefangene), Fritzlar (25 Gefan- 193 Ebenda. 160 gene), Guxhagen (21 Gefangene), Homberg/Efze (11 Gefangene), Melsungen (14 Ge- fangene), Treysa (11 Gefangene), Korbach (30 Gefangene), Eschwege (15 Gefangene), Großalmerode (12 Gefangene), Hessisch-Lichtenau (97 Gefangene), Fürstenhagen b. Hessisch Lichtenau (1 Gefangene) und Sontra (21 Gefangene). Allein aus Kassel wur- den nachweislich 742 der 3428 Schutzhaftgefangenen in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen.194 Tabelle 5: Ermittelbare letzte Wohnorte von Gefangenen innerhalb des heutigen Regie- rungsbezirks Kassel einschließlich des Landkreises Marburg-Biedenkopf und des Main- Kinzig-Kreises.195 Kreis bzw. Stadt Ermittelbare setzte Wohnorte in dieser Region Anteil an den gesamten er- mit- telbaren Wohn- Orten in dieser Region Anzahl der Gefangenen Aus dieser Region Anteil an der Gesamtzahl der Gefangenen aus dieser Region Kassel 1 0,2 % 742 31,6 % Schwalm-Eder-Kreis 127 24,1 % 362 15,4 % Landkreis Kassel 73 13,9 % 218 9,3 % Landkreis Hersfeld- Rotenburg 62 11,8 % 204 8,7 % Landkreis Fulda 57 10,8 % 143 6,1 % Landkreis Waldeck- Frankenberg 51 9,7 % 119 5,1 % Werra-Meißner-Kreis 51 9,7 % 261 11,1 % Main-Kinzig-Kreis 47 8,9 % 107 4,5 % Landkreis Marburg- Biedenkopf 44 8,4 % 175 7,4 % Orte aus dem Regie- rungs- Bezirk Kassel, die nicht eindeutig zugeordnet werden konnten 13 2,5 % 20 0,8 % Ermittelbare Gesamt- zahl 526 100 % 2351 100 % Auffällig ist, dass mit der räumlichen Nähe zum Arbeitserziehungslager Breitenau so- wohl die Anzahl der ermittelbaren letzten Wohnorte als auch die Anzahl der eingewie- sen Gefangenen am höchsten ist und mit der Entfernung entsprechend abnimmt. Einzige Ausnahmen bilden der Werra-Meißner-Kreis und der Landkreis Marburg-Biedenkopf, 194 Errechnet und zusammengestellt auf der Grundlage der Datenbank des HHStA Wiesbaden zu den Schutzhaftgefangenen im AEL Breitenau. 195 Erstellt auf der Grundlage der Datenbank des HHStA Wiesbaden zu den Schutzhaftgefan- genen im AEL Breitenau. 161 und hierfür liegt die Erklärung darin, dass in beiden Kreisen große Munitionsfabriken existierten (im heutigen Hirschhagen bei Hessisch-Lichtenau und im heutigen Stadtal- lendorf) und von dort überproportional viele Gefangene in das AEL Breitenau einge- wiesen wurden. Die Verteilung spricht dafür, dass das Lager in der unmittelbaren Um- gebung stärker als Straflager genutzt wurde; möglicherweise deshalb, weil es dort be- kannter und auch leichter erreichbar war. Das Gebiet des heutigen Schwalm-Eder- Kreises, aber auch der anderen Landkreise, ist eine sehr landwirtschaftlich geprägte Region, und eine Vielzahl der ermittelten Orte sind kleine Dörfer, in denen vor allem landwirtschaftliche Betriebe existierten. Das Arbeitserziehungslager Breitenau war in einer landwirtschaftlich geprägten Region verankert und entsprechend auch für viele Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen zur Bestrafung genutzt, die zuvor auf den Höfen zur Arbeit eingesetzt waren. In Bezug auf Thüringen lassen sich 176 letzte Wohnorte ermitteln, aus denen die Gestapostelle Weimar mit ihren Außenstellen 552 weibliche Schutzhaftgefangene in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen hat. Von den 176 Orten sind 128 Orte feststellbar, aus denen nur eine Gefangene in das AEL Breitenau kam, 48 Orte, aus de- nen mindestens zwei Schutzhaftgefangene kamen, und 27 Orte, aus denen mindestens 3 Gefangene in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen wurden. Lediglich aus zehn thüringischen Orten kamen zehn und mehr Frauen in das AEL Breitenau. Es han- delte sich um Arnstadt (14 Gefangene), Eisenach (11 Gefangene), Erfurt (78 Gefange- ne), Gera (35 Gefangene), Gotha (22 Gefangene), Nordhausen (27 Gefangene), Söm- merda (25 Gefangene), Suhl (25 Gefangene), Weida (10 Gefangene) und Weimar (20 Gefangene).196 In all diesen Orten existierten größere Rüstungsbetriebe. Auffällig ist allerdings die hohe Zahl der Orte, aus denen lediglich ein Gefangener bzw. eine Gefan- gene in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen wurde. Auch hier muss man davon ausgehen, dass dies – sogar noch etwas stärker als bei den nord- und osthessi- 196 Errechnet und zusammengestellt auf der Grundlage der Datenbank des HHStA Wiesbaden zu den Schutzhaftgefangenen in Breitenau. Auch hier gibt es z.T. Probleme mit der Zuord- nung der Orte aufgrund abweichender Namensschreibweisen und dadurch, dass verschie- dene Orte mit dem gleichen Namen mehrfach, manchmal auch in verschiedenen Bundes- ländern, existieren. Wenn es den entsprechenden Ort in Thüringen gibt, wurde er den letz- ten Wohnorten in Thüringen zugeordnet. Eine einzelne Überprüfung sämtlicher letzter Wohnorte in Thüringen anhand der Akten und schriftlichen Aufzeichnungen war im Rah- men dieser Arbeit nicht leistbar, so dass es sich bei der Gesamtzahl von 176 Orten um ei- nen Annäherungswert handelt. Gleichzeitig muss noch einmal betont werden, dass sich die ermittelbaren letzten Wohnorte auch nur auf ca. 40 Prozent der Gefangenen beziehen, da von den anderen Gefangenen darüber keine Unterlagen mehr existieren. 162 schen Landkreisen – die ländliche Struktur Thüringens mit vielen Höfen und Betrieben widerspiegelt, in denen Zwangsarbeiter bzw. Zwangsarbeiterinnen zur Arbeit verpflich- tet waren. Außerdem kommt hinzu, dass insbesondere von der Gestapostelle Weimar mit ihren Außenstellen eine große Anzahl einzelner deutscher Frauen in das AEL Brei- tenau eingewiesen wurde, weil sie Liebesbeziehungen mit polnischen Männern einge- gangen waren. Dadurch, dass die Gestapo Weimar – im Gegensatz zur Gestapostelle Kassel - in diesen Fällen nur die Frauen in Breitenau inhaftierte und die polnischen Männer entweder im KZ Buchenwald, in Polizeigefängnissen oder im AEL Römhild inhaftiert wurden, kam es auch zu vermehrten Einweisungen einzelner Gefangener aus diesen Ortschaften.197 Diejenigen Schutzhaftgefangenen, deren letzte Wohnorte außerhalb des damali- gen Regierungsbezirkes Kassel und außerhalb Thüringens lagen, waren häufig bei Fluchtversuchen in ihre Heimatländer verhaftet und in das Arbeitserziehungslager Brei- tenau eingewiesen worden.198 3.2.5. Letzte Arbeitgeber Die meisten der Schutzhaftgefangenen waren vor ihrer Verhaftung bei Firmen und Be- trieben innerhalb des früheren Regierungsbezirks Kassel und in Thüringen zwangsver- pflichtet. Die Arbeitsstellen reichten von zahlreichen Bauernhöfen über Kleinbetriebe (Wäschereien, Gaststätten etc.) bis hin zu großen Rüstungsbetrieben. Aufgrund der gro- ßen Zahl von ausländischen Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen muss man da- von ausgehen, dass sie praktisch in jedem Ort, in jeder Firma und fast jedem landwirt- schaftlichen Betrieb eingesetzt waren. So werden in den Haftunterlagen vieler Gefange- ner neben zahlreichen landwirtschaftlichen Betrieben in der nordhessischen und thürin- gischen Region auch große Firmen und Rüstungsbetriebe als letzte Arbeitgeber genannt, von denen eine Auswahl hier aufgeführt werden soll.199 Aus dem ehemaligen Zustän- digkeitsbereich der Geheimen Staatspolizeistelle Kassel sind dies, zusammengestellt nach heutigen Städten bzw. Kreisen: Kassel: Fa. Henschel & Sohn, Fieseler-Werke, Spinnfaser AG, Wegmann & Co, Fa. 197 Siehe hierzu auch das Kapitel 3.5.6. 198 Siehe hierzu auch das Kapitel 3.4.13. 199 Bei den folgenden Nachweisen einzelner Firmen wurden beispielhaft die Unterlagen ein- zelner Gefangener herangezogen, obwohl aus diesen Firmen häufig mehrere Gefangene im AEL Breitenau inhaftiert waren. 163 Salzmann, Crede u. Co, Diana-Werke, Jutespinnerei, Junkers-Werke, Deutsche Reichs- bahn, Städtische Werke, Kasseler Verkehrsgesellschaft.200 Heutiger Landkreis Kassel: Henschel-Flugmotoren Werke in Altenbauna, Munitions- fabrik in Ihringshausen, Zeche Hirschberg in Großalmerode, Zeche in Wattenbach.201 Heutiger Schwalm-Eder-Kreis: Fa. Salzmann in Melsungen, Grube Altenburg, Kraft- werk der Preußen-Elektra-AG in Borken, Zeche in Frielendorf, Kohlenschacht in Gen- sungen, Junkerswerke in Fritzlar, Reichsbahn in Treysa, Basaltwerk in Körle.202 Heutiger Kreis Hersfeld-Rotenburg: Jutespinnerei in Hersfeld, Reichsbahn in Bebra, Fa. Wintershall in Heringen, Heeres-Munitionsanstalt Herfa in Herfagrund.203 Heutiger Werra-Meißner-Kreis: Munitionsfabrik im heutigen Hirschhagen bei Hessisch- Lichtenau, Textilwerke Henschel in Hessisch-Lichtenau, Fieseler-Werke in Eschwege, Henschel-Werke in Eschwege, Kupfer- und Schieferbergbau in Sontra, Spinnhütte in Wanfried.204 Fulda: Gummiwerke Fulda, Fa. Mehler, Emaillierwerke, Fa. Weißensee.205 Heutiger Kreis Marburg-Biedenkopf: Munitionsfabrik der Dynamit Nobel AG in Allen- dorf bei Marburg (dem heutigen Stadtallendorf).206 Heutiger Kreis Waldeck-Frankenberg: Continental-Gummi-Werke in Korbach.207 Heutiger Main-Kinzig-Kreis: Fabrik in Hanau (ohne nähere Bezeichnung), Gummiwer- ke Veritas in Gelnhausen.208 Aus dem Zuständigkeitsbereich der Gestapostelle Weimar lassen sich u.a. folgende Firmen und Rüstungsbetriebe feststellen, in denen Gefangene des AEL Breitenau vor ihrer Verhaftung zur Arbeit eingesetzt waren: Hassia-Fabrik Altenburg, Spinnhütte Apolda, Fa. Olympia Erfurt, Siemens Gera, West- 200 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4830, Nr. 5128, Nr. 5388, Nr. 4834, Nr. 5519, Nr. 5947, Nr. 5005, Nr. 5251, Nr. 4925, Nr. 5627, Nr. 6949 und Nr. 6560. 201 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4853, Nr. 6114, Nr. 6228, Nr. 5907. 202 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418 (Frauenaufnahmebuch, Ein- trag Nr. 300), Nr. 5245, Nr. 5097, Nr. 5173, Nr. 6427, Nr. 10418 (Frauenaufnahmebuch, Eintrag Nr. 674), Nr. 7208 und Nr. 7492. 203 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4965, Nr. 4982, Nr. 6120, Nr. 10418 (Frauenaufnahmebuch, Eintrag Nr. 201) 204 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7150, Nr. 5743, Nr. 10418 (Frauen- aufnahmebuch, Eintrag Nr. 1187), Nr. 10418 (Frauenaufnahmebuch, Eintrag Nr. 680), Nr. 71245, Nr. 10418 (Frauenaufnahmebuch, Eintrag Nr. 596). 205 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418 (Frauenaufnahmebuch, Ein- trag Nr. 1098), Nr. 6562, Nr. 5271, Nr. 10418 (Frauenaufnahmebuch, Eintrag Nr. 867). 206 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6099. 207 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5000. 208 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6282, Nr. 10418 (Frauenaufnahme- buch, Eintrag Nr. 413). 164 flugmetallwerke Gera, Waggonfabrik Gotha, Fa. Schott Jena, Telefunken und Siemens in Neuhaus-Schiernitz, Fabriken in Nordhausen, Rheinmetall Sömmerda, Sekado- Werke Sömmerda, Siemenswerke Sonneberg, Gustloff-Werke Suhl, Jutespinnerei Wei- da, Mercedes-Benz Weimar.209 Häufig wurden aus den großen Firmen mehrere Zwangsarbeiter und Zwangsarbeite- rinnen gleichzeitig wegen Verstößen gegen die „Arbeitsdisziplin“ über die Gestapo in das Lager Breitenau eingewiesen. In einem Fall wurden auf der Baustelle der DAG in Allendorf an einem Tag 24 Polen und 4 Tschechen wegen Arbeitsverweigerung und „Aufsässigkeit gegen den Lagerführer“ vom Werkschutz verhaftet und nach Meldung bei der Gestapo Kassel „mit einem Omnibus geschlossen der Landesarbeitsanstalt Brei- tenau bei Guxhagen zugeführt.“210 Um die ausländischen Arbeitskräfte zur Arbeit zu zwingen, existierte bereits in den Firmen ein umfangreiches Disziplinierungs- und Strafsystem, das von Verwarnungen über Geldstrafen bis zu körperlichen Misshandlungen reichte. So heißt es in dem so genannten „Ostarbeitererlaß“, dass „zur Brechung akuten Widerstandes den Wachmän- nern auch eine körperliche Einwirkung auf die Arbeitskräfte (aus dem altsowjetischen Gebiet, d.Verf.) zu erlauben sein (wird).“211 Für Arbeitskräfte aus den westlichen Län- dern waren körperliche Strafen zwar offiziell verboten, kamen aber dennoch häufig vor. In einem Vortrag bei den Junkers-Werken Kassel betonte der damalige Direktor der Fieseler Werke: „Wo es notwendig ist, darf sich auch in bestimmten Fällen der Betrieb selbst helfen, um sich durchzusetzen. Wir haben Fälle erlebt, daß beim Einsatz wider- spenstiger Holländer eine Besserung dieser Elemente nur erreicht werden konnte nach einem kürzeren oder längeren Aufenthalt in einem abgeschlossenen Raum mit einigen handfesten deutschen Gefolgschaftsmitgliedern zusammen.“212 Über einen niederlän- dischen Zwangsarbeiter existiert eine Ermittlungsakte aus der Nachkriegszeit, aus der 209 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418 (Frauenaufnahmebuch, Ein- träge Nr. 274, Nr. 796, Nr. 342, Nr. 283, Nr. 364, Nr. 370, Nr. 362, Nr. 389, Nr. 716, drei Fabriken in Nordhausen: Nr. 717, Nr. 718 und Nr. 720, Nr. 164) Nr. 6365, Nr. 5970, Nr. 10418 (Frauenaufnahmebuch, Eintrag Nr. 792), Nr. 6578, Nr. 10418 (Frauenaufnahme- buch, Eintrag Nr. 312). 210 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5608, Schutzhaftakte von Stanislaus H., Schreiben an die Landesarbeitsanstalt Breitenau mit der Auflistung der Verhafteten. 211 Nürnberger Prozesse, Beweisdokumente, Dokument Nr. 3040 PS, S. 505, Erlass Himmlers vom 20.2.1942. „Einsatz von Arbeitskräften aus dem Osten“. 212 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 661, Kopie des Vortrages des Direktors Freyer der Fieseler Werke Kassel auf der Luftwaffenindustriebesprechung am 22. Juni 1943 bei den Junkers-Werken Kassel zum „Einsatz der Ausländer in der deutschen Rüs- tungsindustrie“. Mitgeteilt durch Adrian van Deutekom/Rotterdam. 165 hervorgeht, dass er an den Folgen schwerer körperlicher Misshandlungen bei der Firma Henschel gestorben ist.213 Zusätzlich zu den genannten Strafmaßnahmen richteten einige große Firmen eigene Hafträume und, wie oben bereits erwähnt, in Zusammenarbeit mit den Polizei- bzw. Gestapobehörden auch Straflager („Erziehungslager“) auf dem Firmengelände ein.214 Ein solches Straflager (mit der Bezeichnung „Sonderlager“) existierte z.B. auf dem Ge- lände des Zwangsarbeiterlagers „Möncheberger Gewerkschaft“ der Firma Henschel.215 Die Meldungen von Zwangsarbeitern an die Gestapo erfolgten dann, wenn aus der Sicht der Arbeitgeber die „Diziplinarmittel“ versagten oder ein Exempel statuiert wer- den sollte. Die Zwangsarbeiter sollten dadurch nicht nur bestraft werden, sondern sie sollten, entsprechend den Erlassen über die Arbeitserziehungslager vom Mai und De- zember 1941, auch für andere ein abschreckendes Beispiel darstellen. Ein Beispiel hier- für ist die o.g. Einweisung von drei tschechischen Zwangsarbeitern der Firma Hellwig u. Söhne aus Ziegenhain im Sommer 1942. Die Firma hatte sich an die Allgemeine Ortskrankenkasse gewandt und darum gebeten, „den übrigen ausländischen Arbeitskräf- ten gegenüber ein Exempel zu statuieren“ und die drei Zwangsarbeiter „nach Breitenau abtransportieren zu lassen.“216 Die Einweisung erfolgte schließlich über den Landrat in Ziegenhain.217 Zahlreiche Schutzhaftgefangene des Lagers Breitenau waren auf der Flucht aus Firmen und Wohnlagern verhaftet worden. Zum Teil hatten sie bereits einen längeren Fluchtweg hinter sich und wurden anschließend den zuständigen Gestapostel- len ausgeliefert. Unter ihnen befanden sich u.a. Zwangsarbeiter aus dem Raum Köln, die der Gestapo Düsseldorf „überstellt“ wurden, und andere, die zuvor in Frankfurt an der Oder zwangsverpflichtet waren. Bei einigen der auf der Flucht Verhafteten ließen sich die letzten Arbeitsstellen nicht ermitteln. Im 16. Dezember 1942 wurden über den Landrat in Korbach fünf sowjetische Zwangsarbeiter in Breitenau eingewiesen, die von Polizei und Landwacht verhaftet worden waren. Sie waren aus einem Barackenlager bei einer Salzgrube aufgrund der Arbeits- und Lebensbedingungen geflohen. Zwei Wochen 213 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 662, Kopie von Ermittlungsunterlagen der Kriegsverbrechensabteilung der US-Armee wegen Mordes an Willem Ant. van D. aus dem Jahre 1946. Mitgeteilt durch Herrn Chris Oord. 214 Vgl. Internationaler Suchdienst Arolsen, Verzeichnis der Haftstätten, S. 687–709; Vgl. auch Lotfi, KZ der Gestapo, S.237-250 215 Vgl. ebenda, S. 698/699. Siehe außerdem: Gunnar Richter: Niederländische Zwangsarbei- ter während des 2. Weltkrieges in Kassel, Kassel 2001, S. 37 f. 216 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5888, Nr. 7062, Nr. 7289. 217 Ebenda. 166 später, am 1.1.1943, wurden sie in das Konzentrationslager Buchenwald deportiert.218 Am 15. Mai 1944 meldete der Bürgermeister von Neustadt der Gestapo-Außenstelle Marburg die Flucht von drei sowjetischen Zwangsarbeitern und 11 sowjetischen Zwangsarbeiterinnen aus dem Lager „Am Steimbel“ der Munitionsfabrik in Allen- dorf.219 Vier der Frauen wurden bereits drei Tage nach ihrer Flucht in das Arbeitserzie- hungslager Breitenau eingewiesen. Das weitere Schicksal der anderen Geflohenen ist nicht bekannt. Die vier jungen Frauen im Alter von 17, 18 und 20 Jahren wurden am 30.6.1944 mit einem Sammeltransport in das Konzentrationslager Ravensbrück depor- tiert.220 3.2.6. Der bürokratische Verfolgungsapparat Wie aus den vorangegangenen Kapiteln über die einweisenden Behörden und die letzte Arbeitgeber hervorgeht, waren in den Verfolgungsapparat neben den Gestapostellen zahlreiche anderen Institutionen, Behörden, Betriebe usw. einbezogen. Die erhaltenen Aktenbestände machen die vielfältigen Verbindungen deutlich und zeigen auf, dass ein groß angelegter Verwaltungsapparat existierte, in dem die Verfolgten zu einem bloßen Aktenvorgang reduziert wurden. 221 In den Unterlagen des Arbeitserziehungslagers existieren über die Gefangenen nicht nur Schriftwechsel mit den einzelnen Gestapo-Stellen, sondern zum Teil auch mit: Arbeitsämtern, bei denen die ausländischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen registriert waren und die Gefangene nach ihrer Haftzeit wieder auf Firmen verteilten,222 218 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7241, 5967, 6369, 7095 und 5067. 219 Zur ehemaligen Munitionsfabrik in Stadtallendorf und zum Lager „Am Steimbel“ siehe: Magistrat der Stadt Stadtallendorf (Hrsg.): Berichte aus der Arbeitsgruppe zur Aufarbei- tung der Geschichte Allendorfs 1933-1945, bearbeitet von Edgar Bracht, Fritz Brinkmann- Frisch, Wolfgang Form, Karin May, Jürgen Roth, Stadtallendorf 1989; Brinkmann-Frisch, Fritz: Das Lager „Am Steimbel“ Gemarkung Neustadt, unveröffentlichtes Manuskript, Dokumentations- und Informationsstelle (DIZ) Stadtallendorf 2002 (8 Seiten); Magistrat der Stadt Stadtallendorf, Haupt- und Personalamt (Hrsg.): Dokumentations- und Informati- onszentrum Stadtallendorf. Ausstellungskatalog, bearbeitet von Fritz Brinkmann-Frisch, Stadtallendorf 1994. 220 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418 (Frauenaufnahmebuch). Die vier Frauen sind im Aufnahmebuch Frauen unter den Gefangenennummern 414, 416, 417 und 418 eingetragen. 221 Vgl. Krause-Vilmar, Das zeitgenössische Wissen um die NS-Konzentrationslager, ebenda. 222 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7289. In der Akte ist beispielsweise ein Schreiben des Arbeitsamtes Marburg, Nebenstelle Treysa, vom 18.7.1942 an den Land- 167 Krankenkassen, bei denen sie z.T. pflichtversichert waren,223 Krankenhäusern, in die einzelne Gefangene überwiesen wurden,224 Gesundheitsämtern, z.B. in Zusammenhang mit der Inspektion des Lagergeländes we- gen der Fleckfieberepidemie im Sommer 1944,225 Ortspolizeibehörden,226 Ortsgendarmen,227 Bürgermeisterämtern228 und Landräten229 in Verbindung mit Verhaftungen und Einweisungen von Gefangenen, aber auch mit deren Entlassungen und „Überstellungen“ zu Arbeitgebern, Firmen und Betrieben, bei denen Gefangene vor ihrer Verhaftung zwangsverpflichtet rat des Kreises Ziegenhain enthalten, in dem das Arbeitsamt darum bittet, „V. für einige Tage nach Breitenau zu bringen, damit ihm erst einmal das Arbeiten beigebracht wird.“ 223 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5888 und Nr. 7289. Schutzhaftakten von Miecoslaus K. und Robert V. In beiden Akten befinden sich Schreiben der Allgemei- nen Ortskrankenkasse (AOK) für den Kreis Ziegenhain und vertrauensärztliche Gutachten, mit denen die AOK beim Arbeitsamt Treysa die Einweisung der Gefangenen in das AEL Breitenau beantragte. 224 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7577, Schutzhaftakte von Milko Z. Milko Z. beging in Breitenau kurz nach ihrer Einweisung einen Selbstmordversuch, indem sie sich eine schwere Bauchverletzung zufügte. Sie wurde daraufhin in das Marienkran- kenhaus nach Kassel überführt. Sie überlebte die Verletzung und wurde im Krankenhaus etwa vier Wochen versorgt. In der Akte befinden sich Korrespondenzen mit dem Marien- krankenhaus und auch eine Rechnung des Deutschen Roten Kreuzes an die Geheime Staatspolizei Kassel für die Bereitstellung des Krankenwagens. 225 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9825, Akten betr. Seelsorge – Heimpfarrer VI Nr. 6. Schreiben des Staatlichen Gesundheitsamtes Melsungen an die Lan- desarbeitsanstalt vom 22. Juni 1944. 226 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7596, Schutzhaftakte von Wilhelm (Taddäus) Brunke, dem ehemaligen Prior des Franziskanerklosters Frauenberg in Fulda. In der Akte befindet sich beispielsweise ein ausführliches Schreiben des Oberbürgermeisters als Ortspolizeibehörde in Fulda an Sauerbier über die bevorstehende Einweisung des Or- denspriesters Brunke und des Ordensbruders Dehm in das AEL Breitenau entsprechend der „Verfügung der Geheimen Staatspolizei in Kassel – Kriminalkommissar Wilimzig – vom 18.12.1940.“ 227 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5868, Schutzhaftakte von Heinrich K. In der Akte befindet sich ein Schreiben eines Meisters der Gendarmerie des Gendarme- rie-Gruppen-Postens Frielendorf, Kreis Ziegenhain über die „Zuführung des Invaliden Heinrich K.“ in die Anstalt Breitenau. 228 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7249, Schutzhaftakte von Edward T. In der Akte befindet sich ein Schreiben des Bürgermeisters als Ortspolizeibehörde in Bebra vom 16.9.1942 an die Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel, in dem es heißt, dass Edward T. in Bebra festgenommen und zur Verfügung der Geheimen Staatspolizei am 16. September in die Landesarbeitsanstalt Breitenau eingeliefert wurde. 229 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7441, Schutzhaftakte von Maria W. In der Akte befindet sich ein Schreiben des Landrates als Kreispolizeibehörde in Eschwege vom 24.10.1942 an die Gestapostelle Kassel und an das „Arbeitserziehungslager in Breite- nau“, in dem der Landrat mitteilt, dass die Polin Maria W. am 24.10.42 dem Arbeitserzie- hungslager Breitenau zugeführt wird, weil sie ihre Arbeit „wiederholt verlassen und sich vagabundierend herumgetrieben“ habe. Nach ihrer Haftzeit von etwa zwei Monaten wurde Maria W. am 21.12.42 dem Landrat als Kreispolizeibehörde wieder überstellt und die „Ab- lieferung“ von einem Regierungsdirektor auf dem Haftschreiben quittiert. 168 waren und zu denen sie z.T. „rücküberstellt“ wurden,230 Firmen, Betriebe und Verbände aus den umliegenden Kreisen, an die Schutz- haftgefangene in Arbeitskolonnen vermietet wurden, und auch mit solchen, die Ausstat- tungsgegenstände für das Lager lieferten. So wurde z.B. im Sommer 1944 bei der Ent- lausung des Lagers im Zuge der Fleckfieberepidemie bei der Kreisbauernschaft in Mel- sungen Stroh für 900 Strohsäcke, auf denen die Gefangenen schliefen, bestellt.231 Über zwei „Schuhbeschaffungsmaßnahmen“ existieren Schriftwechsel mit dem Fuldaer Finanzamt, das dem Lager Breitenau gegen Bezahlung gebrauchte Schuhe von depor- tierten Juden anbot, die schließlich auch aufgekauft wurden.232 Viele der Schutzhaftgefangenen wurden in Zügen in das Lager Breitenau gebracht. In einem Kursbuch der Deutschen Reichsbahn für Gefangenenwagen waren die entspre- chenden Zugverbindungen aufgeführt.233 Als zuständige Transportbehörde für Gefange- ne der Gestapo-Kassel fungierte der Kasseler Polizeipräsident. Auf den „Transportzet- tel“ befinden sich jeweils genaue Eintragungen über die Abfahrts- und Ankunftszeiten der Züge und Unterschriften der „Transportbegleiter“.234 In Breitenau wurden die Ge- fangenen von Verwaltungsmitarbeitern in verschiedene Bücher eingetragen und (zu- mindest bis zum Spätsommer 1943) Individualakten angelegt. Über die erfolgte Einlie- ferung wurden die entsprechende Gestapo-Stelle (Kassel oder Weimar) und das Bür- germeisteramt Guxhagen benachrichtigt. Der gleiche Verwaltungsvorgang wurde bei 230 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7118, Schutzhaftakte von Kazimierz S. In der Akte befindet sich auf dem Haftschreiben (!) ein Stempel der Spinnfaser Aktien- gesellschaft in Kassel-Bettenhausen mit der Unterschrift eines Angestellten, der damit am 14.12.42 bestätigt, dass der den „Oben Genannten erhalten“ habe. 231 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9825, Akten betr. Seelsorge – Heim- pfarrer VI Nr.6. Die Bestellung richtete sich an die Kreisbauernschaft in Melsungen. 232 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9767, Akten Betr. „Beschaffung von Haushalts- und Wirtschaftsbedürfnissen 1941 – 11/43“, Korrespondenz mit dem Fuldaer Finanzamt vom 15. und 16. April 1942 und vom 22. und 23. Dezember 1942 „betr. Ver- wertung von Judenvermögen“ bzw. „Verwertung von Judenschuhen“; siehe hierzu auch das Kapitel 3.4.4. 233 Vgl. „Kursbuch für die Gefangenenwagen/Dt. Reichsbahn. Gültig vom 6. Oktober 1941 an.“ Herausgegeben von der Generalbetriebsleitung Ost. Nachdruck vom Dumjahn-Verlag, Mainz 1979, S. 72, 75, 78, 81. In dem Kursbuch sind auch die Zugverbindungen zu ver- schiedenen Konzentrationslagern enthalten. 234 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7118, Schutzhaftakte von Kazimirz S. In der Akte ist ein solcher ausgefüllter „Transportzettel für die Gefangenen- Beförderung“ enthalten. Es geht daraus hervor, dass Kazimirz S. um 6 Uhr morgens von einem Meister der Schutzpolizei vom Polizeigefängnis zum Kasseler Hauptbahnhof ge- bracht wurde. Um 8.20 Uhr wurde er einem Hauptwachtmeister übergeben, der als Trans- portbegleiter im Zug fungierte und seine Dienststelle in Frankfurt/Main hatte. In diesem Zug wurde Kazimirz S. nach Guxhagen gebracht. In Guxhagen wurde er um 9.15 Uhr von einem weiteren Beamten übernommen und in das AEL Breitenau gebracht. 169 der Entlassung wiederholt.235 Todesfälle im Lager wurden dem Guxhagener Standesamt mitgeteilt.236 Wenn ein Gefangener in ein Konzentrationslager deportiert werden sollte, bekam zusätzlich der Landrat in Melsungen eine Benachrichtigung. Das Landratsamt war die zuständige „Transportbehörde“ für sämtliche Deportationen.237 Die „Transport- kosten“ für die Deportationen wurden, wie aus zwei „Transportzetteln für die Gefange- nen-Beförderung“ in die Konzentrationslager Buchenwald und Ravensbrück hervorgeht, über den Kasseler Regierungspräsidenten abgerechnet.238 Auch die „Transportkosten“ von Gefangenen in das AEL Breitenau wurden zum Teil über den Regierungspräsiden- ten verrechnet.239 Die Zugverbindungen der Gefangenenwagen von Breitenau in das Konzentrationslager Buchenwald und andere KZs waren ebenfalls in dem genannten Kursbuch der Reichsbahn aufgeführt.240 Wenn man berücksichtigt, dass in den Büros und Verwaltungen der genannten Be- hörden, Institutionen und Firmen zahlreiche Menschen mit den Schriftwechseln befasst waren, dann wird deutlich, dass sehr viele Menschen aus der ganz normalen Bevölke- rung in das Verfolgungssystem einbezogen waren. Es handelte sich dabei häufig um 235 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5823 und Nr. 6325. Schutzhaftakten von Josef K. und Wally M. Auf den Rückseiten der Personalbeschreibungen in den Schutzhaftakten befinden sich durchgängig Eintragungen über die Mitteilungen an die zu- ständige Gestapostelle, die den Gefangenen eingewiesen hat, und an das Bürgermeisteramt Guxhagen sowohl über die erfolgte Einweisung als auch über die Entlassung, Überstellung oder Deportation. So ist beispielsweise in der Akte von Josef K., vermerkt, dass die Mittei- lung an die Gestapo Kassel erfolgte, und in der Akte von Wally M., dass die Gestapo Wei- mar informiert wurde. 236 Gemeindearchiv Guxhagen, Liste der in der Zeit vom 1. Januar 1940 bis zum 30. Juni 1945 in der Landesarbeitsanstalt Breitenau – Gemeinde Guxhagen - Verstorbenen, zu- sammengestellt vom Standesbeamten der Gemeinde Guxhagen am 6. Januar 1984. 237 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4912, Schutzhaftakte von Martha B. In der Akte befindet sich eines der zahlreichen erhaltenen Anschreiben Sauerbiers „an den Herrn Landrat in Melsungen“, in dem er mitteilt, dass die Gefangene auf Veranlassung der Geheimen Staatspolizei mit dem nächsten Sammeltransport dem KL. Ravensbrück über- stellt werden soll, und darum bittet, alles Weitere vom Landratsamt aus veranlassen zu wollen. Siehe hierzu auch das Kapitel 3.7. 238 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7038 und Nr. 4899, Schutzhaftakten von Josef S. und Emma B. Siehe hierzu auch das Kapitel 3.7.1. 239 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6766, Nr. 6841 und Nr. 7218, Schutzhaftakten von Paul T., Zygmunt R. und Elisabeth B. Paul T. wurde von der Ortspo- lizeibehörde in Bebra auf Ersuchen der Gestapostelle Kassel in einem Gefangenen- Sammelwagen der Bahn in das AEL Breitenau überführt, Zygmunt R. und Elisabeth B. vom Bürgermeister als Ortspolizeibehörde in Schlüchtern. Auf allen Transportzetteln ist vermerkt, dass dieser „mit den Kostenrechnungen nach Beendigung des Transportes un- verzüglich dem Herrn Regierungspräsidenten in Kassel zwecks Verrechnung und Erstat- tung bzw. Einziehung der Kosten zu übersenden“ ist. 240 Dumjahn-Verlag, „Kursbuch“, S. 75. Dort ist die Zugverbindung von Breitenau in das Konzentrationslager Buchenwald enthalten. 170 einzelne Verwaltungsschritte, die zusammengenommen den groß angelegten bürokrati- schen Verfolgungsapparat ermöglichten und bildeten. Die Verfolgten wurden zu einem bloßen Aktenvorgang entmenschlicht, was auch sehr stark in der verwendeten Verwaltungssprache zum Ausdruck kommt. So ist die Rede vom „Menschenmaterial der Insassen“.241 Bei der Anfrage eines Arbeitgebers nach einem polnischen Zwangsarbeiter wurde diesem geantwortet, dass ihm „bei passender Gelegenheit ein anderer Pole als Ersatz hierfür zur Verfügung gestellt (wird)“242 Die Menschen wurden sprachlich zu einer „Sache“ gemacht, wofür die Begriffe „Lagerfä- higkeit“, „Transportersuchen“, „Transportzettel“ und „Sammeltransporte“ stehen. Mög- licherweise hat diese sprachlich geschaffene Distanz dazu beigetragen, die büro- kratischen Schritte reibungsloser ablaufen zu lassen. So schreibt Zygmunt Bauman, dass ein wichtiges Resultat des bürokratischen Handlungskontextes „die Entmenschlichung der eigentlichen Objekte bürokratischen Handelns“ ist, die damit beginnt, dass diese Objekte „in technisch-formale, ethische neutrale Begriffe überführt werden.“243 Ein Extrembeispiel ist die Formulierung „Sonderbehandlung“. Sie war für die Gestapo die offizielle Umschreibung für Exekution.244 241 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9794, Jahresbericht für 1940. 242 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6870, Schutzhaftakte von Franz S. 243 Zygmunt Bauman: Dialektik der Ordnung. Die Moderne und der Holocaust, Hamburg 1992, S. 117 244 Vgl. Broszat, Nationalsozialistische Konzentrationslager, S. 88. 171 3.3. Die Schutzhaftgefangenen des Arbeitserziehungslagers Breitenau 3.3.1. Zu den Schutzhaftgefangenen In das Arbeitserziehungslager Breitenau wurden in der Zeit von Anfang 1940 bis Ende März 1945 insgesamt 8.304 Gefangene eingewiesen, unter denen sich 1.907 Frauen und 6.397 Männer befanden.1 In der Gesamtzahl von 8.304 Einweisungen sind auch einzel- ne Doppeleinweisungen von Gefangenen mit enthalten, so dass Gesamtzahl der einzel- nen Personen, die im Verlauf des Zweiten Weltkrieges einmal oder mehrfach im Ar- beitserziehungslager Breitenau inhaftiert waren, etwas geringer ist. Eine genaue Ge- samtzahl dieser einzelnen Gefangenen lässt sich jedoch nicht ermitteln, da für die männ- lichen Gefangenen für die Zeit von Januar bis Ende März 1945 (von einzelnen Aus- nahmen abgesehen) keine personenbezogenen Informationen vorliegen, sondern ledig- lich Einweisungszahlen, und es durchaus möglich ist, dass sich auch unter diesen ein- gewiesenen Männern einzelne befanden, die mehrfach im AEL Breitenau inhaftiert wa- ren. Etwa drei Viertel der Gestapo-Gefangenen waren zwischen 17 und 30 Jahren alt, wobei die 17 bis 18jährigen etwa 12 Prozent der Gefangenen umfassten, die 19 bis 25jährigen etwa 50 Prozent und die 26 bis 30jährigen etwa 14 Prozent.2 Der jüngste 1 Grundlage der Berechnung der Einweisungszahlen und auch der nachfolgenden Belegungsstärken des AEL Breitenau in Kapitel 2.3.6. bilden die Archivalien des Archivs des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Nr. 9896, Nr. 9737, Nr. 9822, Nr. 10418 und Nr. 9825. Für den Zeitraum Januar 1940 bis Ende März 1941 wurde das Hauptaufnahmebuch der Gefangenen (Nr. 7633), in dem die Schutzhaftgefangenen und die Arbeitshausinsassen (mit Ausnahme der Frauengefängnisabteilung von 1943/44) alphabetisch nach Männern und Frauen getrennt verzeichnet sind, herangezogen; für die Zeit von April 1941 bis März 1942 (dies ist der Zeitraum eines Haushaltsjahres) die „Personenstandsliste für 1941“ aus „Nachweisungen über die Zahl und über die Bewegung der Insassen der Landesarbeitsanstalt und des Landesfürsorgeheimes Breitenau im Rechnungsjahr 1941“ in der Verwaltungsakte „Voranschläge zum Haushaltsplan der Landesarbeitsanstalt und des Landesfürsorgeheim Breitenau 1925-1940“ (Nr. 9896); für den Zeitraum April 1942 bis März 1943 das Hauptaufnahmebuch (Nr. 7633) und für den Zeitraum Februar 1943 bis Februar 1945 für die Arbeitshausinsassen die Monatsberichte aus den „Akten betr. Monatsberichte der Anstaltsinsassen“ (Nr. 9737); (mit Ausnahme der Monate Oktober und November 1944; wobei sich der Monat November 1944 aus dem Monatsbericht Dezember 1944 rekonstruieren lässt); für den März 1945 das Rapportbuch (Nr. 9822) und das Frauenaufnahmebuch (Nr. 10418). Außerdem existiert in der Akte „Seelsorge-Heimpfarrer“ (Nr. 9825) eine Auflistung der „Anstaltsbelegung ab 1.6.1937 o. Gfgs. Abt. (ohne Gefängnis-Abteilung, d.Verf.)“, die die Belegungszahlen an den Monatsenden enthält, wobei die Schutzhaftgefangenen allerdings erst ab April 1943 gesondert aufgeführt sind. 2 Vgl. G samthochschule Kassel, Erinnern an Breitenau, S. 14. 172 Schutzhäftling war zwölf, der älteste 81 Jahre alt. Bei dem jüngsten Gefangenen handel- te es sich um Nikolai Sch. aus der Sowjetunion, der gemeinsam mit seinen Eltern und seinen beiden Brüdern 1943 kurzzeitig eingewiesen wurde3 und bei dem ältesten Ge- fangenen um den jüdischen Gefangenen Josef Rosener, der ebenfalls 1943 im AEL Breitenau inhaftiert war.4 Auf der Grundlage der Datenbank des HHStA Wiesbaden von den Gefangenen des AEL Breitenau lassen sich Aussagen über die Zusammensetzung der Gefangenen hin- sichtlich deren Berufszugehörigkeiten und Nationalitäten machen, wobei nochmals be- tont werden soll, dass es sich nicht um alle Gefangenen, jedoch um etwa 84 Prozent von ihnen, handelt. Außerdem muss auch die Gesamtzahl von 6.950 Schutzhaftgefangenen für die genannten Zeiträume, unter denen sich 1.906 Frauen und 5.044 Männer befan- den, als Annäherungswert angesehen werden, da sich in der Datenbank auch einzelne Doppeleintragungen von Gefangenen befinden.5 Die Berufszugehörigkeit der Gefangenen weist eine außerordentliche Bandbreite auf. In den Unterlagen finden sich 573 verschiedene Berufsangaben, wobei es sich zum Teil aber auch um die gleichen Berufe mit etwas anderen Bezeichnungen handelt (z.B. Hausangestellte, Hausgehilfin, Hausmädchen) oder auch um die weibliche und männli- che Bezeichnung des gleichen Berufes. Unter den vielfältigen Berufen der Gefangenen befinden sich: Apotheker, Ärztin, Bäcker, Bankbeamter, Bauarbeiter, Bäuerin, Börsen- makler, Briefträger, Buchbinder, Buchhalter, Chemiker, Elektriker, Dreher, Gärtner, Hausmädchen, Jurist, Koch, Melker, Metzger, Pfarrer, Schlosser, Schmied, Schuster, Schneiderin, Tischler, Uhrmacher, Verkäuferin, Viehhändler, Weber und Zimmer- mann.6 Betrachtete man allerdings die Häufigkeitsverteilung, dann bilden die einfachen Arbeiter und Arbeiterinnen mit Abstand die größte Gruppe, indem von etwa 6.742 An- gaben alleine 4180 Nennungen auf Arbeiter und Arbeiterinnen, Landarbeiter und Land- 3 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6922. 4 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6828. 5 Einschränkend ist zu sagen, dass in der Datenbank des HHStA Wiesbaden auch Fehler in Form von Doppeleinträgen von Gefangenen enthalten sind, die sich zum Teil durch abwei- chende Namensschreibweisen oder Geburtsdaten der Einträge in den unterschiedlichen Quellen, insbesondere bei Doppeleinweisungen von Gefangenen, ergeben haben. Es war im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich, die gesamte Datenbank des HHStA Wiesbaden zu den Gefangenen des AEL Breitenau auf Fehler zu überprüfen, daher muss auch die Ge- samtzahl von 6950 Gefangenen für den genannten Zeitraum, unter denen sich 1906 Frauen und 5044 Männer befanden, als Annäherungswert angesehen werden. 6 HHStA Wiesbaden, Datenbank zu den Schutzhaftgefangenen des AEL Breitenau. 173 arbeiterinnen sowie Fabrikarbeiter und Fabrikarbeiterinnen entfallen.7 Bei dem überwiegenden Teil der im Arbeitserziehungslager Breitenau Inhaftierten handelte es sich um ausländische Schutzhäftlinge – Frauen, Männer, Jugendliche und zum Teil noch Kinder. Sie waren vor ihrer Einweisung in das Lager als Zwangsarbeiter bzw. Zwangsarbeiterinnen bei Rüstungsfirmen, Betrieben oder auch in der Landwirt- schaft verpflichtet gewesen und verhaftet worden, weil sie sich dem System der Zwangsarbeit widersetzt oder gegen NS-Verordnungen verstoßen hatten. Tabelle 7: Die Schutzhaftgefangene des AEL Breitenau nach der Häufigkeit der ermittelbaren Nationalitäten8 Nation Anzahl der Gefangenen Polen 1766 Sowjetunion 1069 Deutschland 1004 Frankreich 356 Niederlande 170 Belgien 122 Tschechoslowakei 73 Litauen 63 Jugoslawien 59 Italien 31 Österreich 9 Bulgarien 8 Luxemburg 7 Schweiz 7 Staatenlos 7 Rumänien 5 Dänemark 4 Ungarn 3 Griechenland 2 Lettland 2 Schweden 2 Algerien 1 Estland 1 Kanada 1 Singapur 1 Spanien 1 Türkei 1 26 ermittelbare Nationen zzgl. „staatenlos“ 3771 ausländische Gefangene, von denen die Nationalität ermittelt werden konnte (einschl. „staatenlos“) Insgesamt waren im Verlauf des Krieges im AEL Breitenau etwa 7.000 ausländische 7 HHStA Wiesbaden, Datenbank zu den Schutzhaftgefangenen des AEL Breitenau. 8 Erstellt auf der Grundlage der Datenbank des HHStA Wiesbaden zu den Schutzhaftgefan- genen des AEL Breitenau. 174 Gefangene aus mindestens 25 Nationen inhaftiert, wobei sich die Nationen auf die Ge- burtsländer der Gefangenen beziehen. Sie stammten aus Algerien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Jugoslawien, Kanada, Lettland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, der Schweiz, Singapur (damals eine britische Kronkolonie), der Sowjetunion, Spanien, der Tschechoslowakei, der Türkei und aus Ungarn.9 Etwa 1.300 Gefangene hatten die deut- sche Staatsangehörigkeit. Während bei den ausländischen Schutzhaftgefangenen über- wiegend Haftgründe auftauchen, die mit dem erzwungenen Arbeitseinsatz in Verbin- dung standen, sind es bei den deutschen Gefangenen häufig ideologische Gründe, z.B. Verstöße gegen die „Volksgemeinschaft“ oder gegen verschiedene NS-Normen. Unter den deutschen Gefangenen befanden sich auch mindestens 145 jüdische Häftlinge.10 3.3.2. Die ausländischen Gefangenen Bei den ausländischen Schutzhaftgefangenen handelte es sich überwiegend um Männer, Frauen, Jugendliche und zum Teil noch Kinder, die mit Beginn des Zweiten Weltkrie- ges aus den von den deutschen Truppen besetzten Ländern ins Deutsche Reich zwangs- verpflichtet worden waren, um fehlende Arbeitskräfte zu ersetzen. Dadurch, dass die deutschen Männer zur Wehrmacht eingezogen worden waren und die Rüstungsproduk- tion gleichzeitig noch gesteigert werden sollte, fehlten in der Industrie und auch in der Landwirtschaft Millionen von Arbeitskräften. Um die Produktion zu gewährleisten, wurden bereits unmittelbar nach Kriegsbeginn polnische Kriegsgefangene in der deut- schen Landwirtschaft eingesetzt. Ihre Gesamtzahl lag Anfang 1940 bei etwa 300.000.11 Gleichzeitig versuchten deutsche Arbeitsverwaltungsbehörden polnische Arbeitslose für den Arbeitseinsatz zu erfassen und polnische Landarbeiter für den Arbeitseinsatz in Deutschland anzuwerben. Obwohl bei diesen Anwerbeaktionen großartige Verspre- chungen über Arbeits- und Lebensbedingungen sowie Verdienstmöglichkeiten gemacht wurden, konnten bis Ende 1939 lediglich etwa 40.000 Polen nach Deutschland gebracht 9 HHStA Wiesbaden, Datenbank zu den Schutzhaftgefangenen des AEL Breitenau. In einer Zusammenstellung ehemaliger ausländischer Schutzhaftgefangener im Auftrag der ameri- kanischen Militärregierung aus dem Jahre 1946 sind dagegen „nur“ 14 Nationen aufgelis- tet. Nicht enthalten sind darin Algerien, Estland, Griechenland, Kanada, Lettland, Litauen, Luxemburg, Schweden, Singapur, Spanien und die Türkei. Archiv des LWV-Hessen, Be- stand 2 [Breitenau], Nr. 9838. 10 Siehe hierzu das Kapitel 3.5.7. 175 werden, was den Arbeitskräftebedarf noch lange nicht deckte.12 Ab dem Frühjahr 1940 wurde daraufhin in Polen die Zwangsverpflichtung einge- führt. Grundlage bildete die bürokratische Erfassung der Arbeitslosen und ihre Ver- pflichtung zur Arbeitsaufnahme in Deutschland. Da noch immer viele Polen versuchten, sich der Registrierung zu entziehen, wurde am 24. April 1940 für alle Jahrgänge zwi- schen 1915 und 1925 (15- bis 25-jährige) die Arbeitspflicht in Deutschland angeord- net.13 Zur Durchsetzung dieser Maßnahme wurden Terror und Gewalt angewendet, gan- ze Dörfer umstellt, Geiseln genommen und in groß angelegten Razzien junge Menschen verhaftet. Bis Ende Juni 1940 wurden auf diese Art etwa 310.000 Polen nach Deutsch- land gebracht. Die polnischen Kriegsgefangenen wurden im Sommer 1940 ebenfalls in den Status von „Zivilarbeitern“ überführt und zwangsverpflichtet, so dass zu diesem Zeitpunkt etwa 700.000 Polen in Deutschland arbeiteten.14 Im weiteren Verlauf des Krieges wurden diese Formen der Zwangsverpflichtung auf die anderen besetzten Länder ausgedehnt.15 Während die Verpflichtung in den westli- chen Ländern stärker über bürokratische Erfassung durch Arbeitsämter und Meldebe- hörden lief, war sie in den östlichen Ländern vor allem durch massiven Gewalteinsatz gekennzeichnet. In einem Bericht der „Auslandsbriefprüfstelle Berlin“, die den Brief- wechsel zwischen sowjetischen Zwangsarbeitern und deren Angehörigen kontrollierte und zensierte, heißt es über den Zeitraum von September bis November 1942: „In den Briefen aus der Ukraine zeichnet sich eine weitere scharfe Verschlechterung der Stim- mung ab, und unter dem Eindruck der verstärkten Aushebung von Arbeitskräften für das Reich hat sich der ukrainischen Bevölkerung ein panischer Schrecken bemächtigt. (...) Um dennoch die Arbeitertransporte in der angesetzten Kopfzahl sicherzustellen, werden angeblich Männer und Frauen einschließlich Jugendlicher vom 15. Lebensjahr ab auf der Straße, von den Märkten und aus Dorffestlichkeiten heraus aufgegriffen und fortgeschafft. Die Einwohner halten sich deshalb ängstlich verborgen und vermeiden jeden Aufenthalt in der Öffentlichkeit. Zu der Anwendung der Prügelstrafe ist nach den vorliegenden Briefen seit etwa Anfang Oktober das Niederbrennen der Gehöfte bzw. 11 Ulrich Herbert: Geschichte der Ausländerbeschäftigung in Deutschland 1880 bis 1980. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter. Berlin, Bonn 1986, S. 124. 12 Herbert, Ausländerbeschäftigung, S. 125. 13 Herbert, Fremdarbeiter, S. 99; Zum Schicksal jugendlicher polnischer Zwangsarbeiter sie- he u.a.: Christoph U. Schminck-Gustavus (Hrsg.): Hungern für Hitler. Erinnerungen polni- scher Zwangsarbeiter im Deutschen Reich 1940-1945, Reinbek 1984. 14 Ebenda, S. 100 f. 176 ganzer Dörfer als Vergeltung für die Nichtbefolgung der an die Gemeinden ergangenen Aufforderungen zur Bereitstellung von Arbeitskräften getreten. Die Durchführung die- ser letzteren Maßnahme wird aus einer ganzen Reihe von Ortschaften gemeldet.“16 Insgesamt wurden während des Zweiten Weltkrieges etwa 9,5 bis 10 Millionen Men- schen (ausländische Zivilarbeiter und Kriegsgefangene) aus den besetzten Ländern ins Deutsche Reich verschleppt, um in der Industrie und Landwirtschaft zu arbeiten.17 Im August 1944 waren 7.615.970 ausländische Arbeitskräfte registriert, unter denen sich 5.721.883 Zivilpersonen und 1.930.087 Kriegsgefangene befanden. Sie stammten über- wiegend aus der Sowjetunion, Polen und Frankreich. Der Anteil der Frauen lag bei etwa einem Drittel. Ulrich Herbert schreibt hierzu, dass der Anteil der Frauen innerhalb der einzelnen Nationalitäten umso höher lag, je niedriger die einzelnen Ausländergruppen in der politischen und rassistischen Hierarchie der Nazis angesiedelt waren. So lag der Anteil der Frauen bei den mit Deutschland verbündeten Ungarn bei 3 % und bei den sowjetischen Zwangsverpflichteten bei über 50 %.18 Die Menschen wurden mit großen Transportzügen nach Deutschland gebracht und über die Arbeitsämter auf Rüstungsfirmen, Betriebe und die Landwirtschaft verteilt. In den Firmen und Betrieben mussten sie gegen einen Hungerlohn bei vollkommen unzu- reichender Ernährung und Bekleidung 10 bis 12 Stunden täglich arbeiten. Untergebracht wurden sie in großen betriebseigenen Barackenlagern, in Einzelbaracken oder sonstigen Behelfsunterkünften (Tanzsälen von Gastwirtschaften, Schulen etc.) Allein für Kassel sind ca. 200 solcher „Unterkünfte“ - von großen Lagerkomplexen mit zum Teil mehre- ren tausend Insassen bis zu Einzelbaracken und angemieteten Räumen - nachweisbar.19 Die Firma Henschel besaß zehn große Lager. Eines dieser Lager, das Lager „Schäfer- berg“ für etwa 1.700 Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen, wurde nach dem Krieg in eine Wohnsiedlung für Flüchtlinge umgebaut, ist aber noch heute in seiner Grund- struktur erhalten. Es handelt sich um den heutigen Ortsteil Schäferberg von Espenau am 15 Vgl. Dietfrid Krause-Vilmar: Zwangsarbeiter, in: Auernheimer, Georg (Hrsg.): Hand- wörterbuch Ausländerarbeit. Weinheim und Basel 1984, S. 353-355. 16 Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof. Nürnberg, 14. November 1945 bis 1. Oktober 1946, veröffentlicht in Nürnberg 1947, Ur- kunden und anderes Beweismaterial. Fotomechanischer Nachdruck, Delphin Verlag GmbH, München 1989, Bd. 1, Dokument 018-PS, s. 77 ff. 17 Herbert, Fremdarbeiter, S. 430. 18 Vgl. Herbert, Fremdarbeiter, S. 315. 19 Vgl. Ewald u.a., Ausländische Zwangsarbeiter, ebenda; Dietfrid Krause-Vilmar (unter Mitarbeit von Jürgen Raabe): Nachgewiesene Wohnlager und Arbeitskommandos für aus- 177 Ende der Holländischen Straße.20 Insgesamt waren in Kassel während des Krieges etwa 25.000 bis 30.000 ausländische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen bei Firmen und Betrieben verpflichtet. Neben der menschenunwürdigen Unterbringung und der verordneten Zwangsarbeit waren sie einem umfangreichen Straf- und Diszipli- nierungssystem ausgesetzt. In den Wohnlagern wurden sie vom Lagerpersonal und in den Betrieben von Vorarbeitern und Werkschutz überwacht. Bei Verstößen gegen die Lagerordnung oder die Arbeitsdisziplin gab es Strafen, die von Ermahnungen über Geldbußen und Arrest bis zu körperlichen Misshandlungen reichten.21 Schließlich gab es noch Abstufungen in der Behandlung der Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen aus den einzelnen Nationen. Während die Angehörigen der westli- chen Länder aus der rassistischen Sichtweise der Nazis als „blutsverwandt“ oder zu- mindest „kulturell verbunden“ betrachtet wurden, standen die Angehörigen der östli- chen Länder für sie auf der untersten menschlichen Stufe. In den sogenannten „Polener- lassen“ vom März 1940 und den „Ostarbeitererlassen“ vom Februar 1942 wurden alle Lebensbereiche dieser Menschen eingeschränkt.22 Ob es sich um Besuche in Gaststätten oder Schwimmbädern, um seelsorgerische Betreuung, um das Verlassen des Lagers oder um die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln handelte: Ihnen war fast alles verboten. Sie wurden außerdem schlechter als andere Ausländer mit Lebensmitteln ver- sorgt, für sie gab es keine Arbeitsrechte wie etwa Kündigungsschutz, Arbeits- zeitordnung oder Mutterschutz, und sie wurden für ihre Arbeit schlechter bezahlt. Für die polnischen Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren wurde die Erwachsenenar- beitszeit angewandt, und Kinder aus den besetzten Gebieten der Sowjetunion konnten unbeschränkt lange beschäftigt werden, da für sie nicht einmal das Jugendschutzgesetz galt.23 Zur äußerlichen Diskriminierung mussten die polnischen und die sowjetischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen - ähnlich wie ab dem September 1941 die ländische Zwangsarbeiter in der Stadt Kassel 1940-1945, Ein vorläufiges Zwischenergeb- nis, Archiv-Exemplar der Gedenkstätte Breitenau, Kassel 1990, Signatur: 641. 20 Vgl. Klaus Mosch-Wicke: Schäferberg - ein Henschel-Lager für ausländische Zwangsar- beiter, Kassel 1985. 21 Vgl. Dietfrid Krause-Vilmar: Zur Typik des Terrors gegen ausländische Zwangsarbeiter im Bereich des Rüstungskommandos Kassel (1940-1945), in: Hanno Schmitt u. Jörn Garber (Hrsg.): Die bürgerliche Gesellschaft zwischen Demokratie und Diktatur, Marburg 1985, S. 193-207; Ders.: Ausländische Zwangsarbeiter in der Kasseler Rüstungsindustrie, Volks- gemeinschaft, Band 2, S. 388-414; Richter, Niederländische Zwangsarbeiter, S. 33-38. 22 Vgl. Herbert, Fremdarbeiter, S. 85 ff. und S. 178 ff. 23 Ewald u.a., Ausländische Zwangsarbeiter, S. 40. 178 Juden - eine Kennzeichnung tragen. Es handelte sich dabei um einen „P“- und einen „Ost“-Aufnäher. Mit dem Polen-Abzeichen sollte sichergestellt werden, wie es in einem amtlichen Schreiben hieß, „dass der polnische Arbeiter zu jeder Zeit und von jedermann als solcher erkannt wird.“24 Schließlich wurden Beziehungen zwischen Angehörigen der östlichen Länder und Deutschen mit Einweisungen in Konzentrationslager bis hin zur Todesstrafe verfolgt.25 Bei dem überwiegenden Teil der ausländischen Gefangenen des Arbeitserziehungs- lagers Breitenau handelte es sich Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die versucht hatten, sich gegen die Arbeits- und Lebensbedingungen (z.B. durch langsameres Arbei- ten oder Arbeitsniederlegung) zur Wehr zu setzen oder die aufgrund der Lebensbedin- gungen nicht mehr in der Lage waren, die an sie gestellten Arbeitsnormen zu erfüllen. Andere wurden aufgrund von ideologischen Verstößen (z.B. Beziehungen zu Deut- schen) oder aktiven Widerstandshandlungen inhaftiert. In einigen wenigen Fällen tau- chen auch Haftgründe auf, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Lebenssitua- tion zu sehen sind, z.B. kleinere Diebstähle oder Fälschen einer Essensmarke.26 Wie bereits oben erwähnt, liegen der Ermittlung der Nationalitäten die Geburtsländer der Gefangenen zugrunde. Diejenigen ausländischen Gefangenen, die in Ländern gebo- ren sind, aus denen keine Zwangsarbeiter nach Deutschland verschleppt wurden, sind – und davon muss ausgegangen werden – im Verlaufe ihres Lebens in europäische Länder umgezogen, aus denen sie dann nach Deutschland zur Arbeit verpflichtet wurden. Mög- licherweise haben einige von ihnen auch freiwillig in Deutschland gearbeitet und sind dann aufgrund von Verstößen gegen NS-Verordnungen verhaftet und in das AEL Brei- tenau eingewiesen worden. So war Lucien C. 1915 in Relizane in Algerien geboren und wahrscheinlich als französischer Zwangsarbeiter in der Zeit vom 15. Dezember 1944 bis zum 11. Januar 1945 in Breitenau inhaftiert.27 André E. war 1924 in St. Lin bei Quebec im französischen Teil Kanadas geboren und vom 17. bis zum 23. Dezember 1943 im AEL Breitenau inhaftiert.28 Möglicherweise war auch er später nach Frankreich verzo- gen. Bei dem Gefangenen aus Singapur handelte es sich um Johann B. Er wurde 1924 in 24 Herbert, Fremdarbeiter, S. 88. 25 Vgl. Herbert, Fremdarbeiter, S. 89 und S. 91 ff.; Siehe auch das Kapitel 3.5.6. 26 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5503, Schutzhaftakte von Stephan G. Er wurde im Juni 1943 im Alter von 17 Jahren in das AEL Breitenau eingewiesen, „weil er eine Essmarke gefälscht hat.“ Zuvor war er bei den Fieseler-Werken in Kassel zwangsver- pflichtet. 27 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintrag von Lucien C. unter dem Einweisungsdatum. 179 Singapur geboren und war vom 15. April bis zum 10. September 1944 im AEL Breite- nau inhaftiert. Über seine genaue Herkunft lässt sich bisher nichts Weiteres ermitteln.29 Bei dem in der Türkei geborenen Gefangenen handelte es sich um Michael G. Er wurde 1924 in Parnault in der Türkei geboren und war vom 1. Juni bis zum 28. Juli 1944 in Breitenau inhaftiert.30 Bei den in Schweden geborenen Gefangenen handelte es sich um Ragehild S., geb. 1925 in Stockholm, und Henri P., geb. 1911 in Rosendal. Ragehild S. war vom 11. Oktober bis zum 27. November 1944 im AEL Breitenau inhaftiert und wurde dann zu ihrem letzten Wohnort nach Obersuhl überstellt.31 Henri P. war vom 1. Dezember 1944 bis zum 29. Januar 1945 in Breitenau inhaftiert. Von Beruf war er Au- toschlosser. Weitere Angaben über ihn lassen sich aus den Eintragungen im Hauptauf- nahmebuch nicht ermitteln.32 3.3.3. Die deutschen Gefangenen Unter den Schutzhaftgefangenen des Arbeitserziehungslagers Breitenau befanden sich etwa 1.200 deutsche Häftlinge.33 Sie stammten überwiegend aus dem Regierungsbezirk Kassel. Bei einem Teil der deutschen Gefangenen handelte es sich um Frauen, die von den Gestapobehörden in Thüringen eingewiesen worden waren. Im Gegensatz zu den ausländischen Gefangenen, unter denen sich zahlreiche Jugendliche und zum Teil sogar noch Kinder befanden, handelte es sich bei den deutschen Schutzhaftgefangenen des Arbeitserziehungslagers Breitenau fast ausschließlich um Erwachsene. Deutsche Ju- gendliche, die sich dem System widersetzten oder in ihrem Verhalten nicht den NS- Normen entsprachen, wurden in geschlossene Fürsorgeheime eingewiesen, so z.B. in das der Landesarbeitsanstalt Breitenau angeschlossene Landesfürsorgeheim und ab 1940/41 auch in die neu eingerichteten, als „Jugendschutzlager“ bezeichneten, Jugend- 28 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintrag von André E. 29 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintrag von Johann B. 30 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintrag von Michael G. 31 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418, Eintrag von Ragehild S. 32 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintrag von Henri P. 33 Geht man von der ermittelten Zahl in der Datenbank des HHStA Wiesbaden aus, dann befanden sich unter den ca. 7000 Gefangenen, die dieser Datenbank zugrunde lagen, 1000, also ein Siebtel, deutsche Gefangene. Da in dieser Gesamtzahl die 1.351 männlichen Ge- fangenen, die von Januar bis Ende März 1945 eingewiesen wurden, nicht enthalten sind, kann man von etwa 1.200 deutschen Gefangenen ausgehen. 180 konzentrationslager Moringen und Uckermark.34 Die Fürsorgeabteilung für Jugendliche in Breitenau war als eine Vorstufe zu diesen Jugend-Konzentrationslagern anzusehen.35 Während bei den ausländischen Schutzhaftgefangenen überwiegend Haftgründe im Vordergrund standen, die mit dem erzwungenen Arbeitseinsatz und den unmenschli- chen Lebensbedingungen zusammenhingen, wurden etwa die Hälfte der deutschen Ge- fangenen wegen Verstößen gegen ideologische Normen des NS-Staates verhaftet. In den Haftschreiben werden diese oft als Verstöße gegen die „Volksgemeinschaft“ oder das „gesunde NS-Volksempfinden“ bezeichnet. Hierzu gehörten z.B. Beziehungen zu ausländischen Zwangsarbeitern oder Zwangsarbeiterinnen, die bei den deutschen Ge- fangenen meist mit der Einweisung in ein Konzentrationslager geahndet wurden.36 Be- ziehungen zu Juden wurden in ähnlicher Weise verfolgt.37 Gleichzeitig wurden auch deutsche Schutzhaftgefangene in Breitenau eingeliefert, weil sie ihrer Arbeitsverpflichtung nicht nachgekommen waren, z.B. dienstverpflichtete junge Frauen. Aufgrund der gleichen „Vergehen“ wurden allerdings auch Frauen als Korrigendinnen in die Landesarbeitsanstalt eingewiesen.38 Es gab auch Einzelfälle, in denen Gefangene zunächst als Korrigenden oder Korrigendinnen eingewiesen und bei erneuten Verhaftungen als Schutzhaftgefangene der Gestapo geführt wurden.39 Unter den deutschen Gefangenen befanden sich einige, die auf Grund von bewussten Äußerungen oder Widerstandshandlungen gegen den NS-Staat inhaftiert wurden. Diese Äußerungen oder Handlungen waren politisch, religiös, weltanschaulich oder auch mo- ralisch begründet, z.T. gingen sie auch ineinander über. Aufgrund von politischer Betätigung gegen den NS-Staat wurde z.B. Erna Paul ver- 34 Vgl. Martin Guse: „Wir hatten noch gar nicht angefangen zu leben“. Katalog zur Ausstel- lung der Lagergemeinschaft und Gedenkstätteninitiative KZ Moringen e.V. und der Hans- Böckler-Stiftung, Moringen 1992; Wolfgang Ayaß: „Asoziale“ im Nationalsozialismus, Stuttgart 1995, S. 180-184; Lotfi, KZ der Gestapo, S. 132: So sollte nach Vorstellung des RSHA die Verfolgung disziplinloser deutscher Jugendlicher auf polizeilicher Seite der Kriminalpolizei überlassen bleiben, die diese gegebenenfalls in das neugegründete polizei- liche Jugendschutzlager Moringen einweisen konnte. Allerdings lässt sich feststellen, dass im Verlauf des Krieges dann doch Einweisungen deutscher Jugendlicher in Arbeitserzie- hungslager (z.B. in das AEL Ahlem) durch Gestapostellen stattfanden, vgl. Lotfi, KZ der Gestapo, S. 222 f. 35 Vgl. Thiel, Fürsorgeerziehung im Nationalsozialismus, ebenda; Fricke / Zimmermann, Weibliche Fürsorgeerziehung, ebenda; Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 305. 36 Siehe hierzu das Kapitel 3.5.6. 37 Siehe hierzu das Kapitel 3.5.5. 38 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 635, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Dora Z. vom 4.11.1981; Siehe auch: Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 322 f. 39 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9701, Schutzhaftakte von Liesbeth A. Siehe auch das Kapitel 3.7.8. 181 haftet, die zu den so genannten Anarcho-Syndikalisten gehörte.40 Unter den Gefangenen befanden sich auch einige katholische und evangelische Geistliche, die verhaftet worden waren, weil sie sich in Predigten oder auch in schriftli- cher Form gegen den NS-Staat gewandt hatten.41 Es waren in Breitenau auch einige Mitglieder der Zeugen Jehovas, der damaligen Internationalen Bibelforscher, inhaf- tiert.42 Unter den deutschen Gestapo-Gefangenen befanden sich auch einige, die verhaftet worden waren, weil sie von ihrem Weltbild oder ihrer Lebensweise nicht den natio- nalsozialistischen Vorstellungen entsprachen.43 Schließlich befanden sich unter den deutschen Schutzhaftgefangenen auch mindes- tens 145 jüdische Häftlinge.44 Etwa die Hälfte der im AEL Breitenau inhaftierten Juden wurde in Konzentrationslager deportiert und dort ermordet.45 3.3.4. Kinder und Jugendliche als Gefangene Unter den Schutzhaftgefangenen des Arbeitserziehungslagers Breitenau befand sich auch eine größere Anzahl von ausländischen Jugendlichen und zum Teil noch Kindern. Wie bereits erwähnt, lag die größte Altersgruppe der Häftlinge zwischen 17 und 30 Jah- ren. Bei den Gefangenen unter 18 Jahren handelte es sich überwiegend um jugendliche Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen aus den östlichen Ländern, aus Polen, der Sowjetunion und der Tschechoslowakei. Das geringe Alter der Gefangenen erklärt sich u.a. dadurch, dass für den Arbeitsein- satz in der deutschen Industrie und Landwirtschaft überwiegend junge Menschen aus den besetzten Ländern zwangsverpflichtet wurden, die gesund und kräftig sein sollten, um in der Wirtschaft entsprechende Arbeitsleistungen zu erbringen. Gleichzeitig spie- gelte sich in den vorgenommenen Zwangsverpflichtungen auch die rassistische Sicht- weise der NS-Ideologie wider. Während aus den westlichen Ländern (den Niederlanden, 40 Siehe hierzu das Kapitel 3.5.1. 41 Siehe hierzu das Kapitel 3.5.2. 42 Siehe hierzu das Kapitel 3.5.3. 43 Siehe hierzu das Kapitel 3.5.4. 44 Vgl. Frank-Matthias Mann: Jüdische Häftlinge in Breitenau, in: Helmut Burmeister, Mi- chael Dorhs (Hrsg.): Juden - Hessen - Deutsche. Beiträge zur Kultur- und Sozialgeschichte der Juden in Nordhessen, Hofgeismar 1991, S. 155-162; Frank-Matthias Mann: Liste der als Juden verfolgten Häftlinge Breitenaus 1933-1945, in: Verein zur Förderung der Ge- denkstätte und des Archivs Breitenau e.V. (Hrsg.): Rundbrief Nr. 9, Kassel 1991, S. 20 ff. 45 Siehe hierzu das Kapitel 3.5.7. 182 Frankreich etc.) junge Menschen erst ab etwa 17-18 Jahren verpflichtet wurden und diese formal Jugendschutzbestimmungen unterlagen, wurden Jugendliche und Kinder aus Polen und der Sowjetunion im Verlauf des Krieges bereits mit 12 bis 14 Jahren zwangsverpflichtet; zum Teil waren sie noch jünger.46 Im Gegensatz zu den Angehö- rigen der westlichen Staaten galten sie als „rassisch minderwertig“ und wurden lediglich als billige Arbeitskräfte angesehen. Seinen Höhepunkt fand dies im Sommer 1944, als aus der Sowjetunion mehrere tausend Kinder und Jugendliche im Alter von 10 - 14 Jah- ren ins Deutsche Reich verschleppt wurden, um in der deutschen Landwirtschaft als sogenannte Anlernlinge eingesetzt zu werden. Diese Massenverschleppung wurde als „Heu-Aktion“ bezeichnet.47 Im Zuge der umfangreichen Zwangsverpflichtung von Bewohnern der östlichen Länder wurden vielfach auch ganze Familien nach Deutschland gebracht, unter denen sich ebenfalls viele Kinder und Jugendliche befanden. Zum Teil wurden diese Familien getrennt und in verschiedenen Arbeitsstellen eingesetzt, zum Teil wurden sie aber auch gemeinsam an einer Arbeitsstelle (z.B. auf Bauernhöfen) verpflichtet. In Breitenau ist die Schutzhaftakte einer ganzen sowjetischen Familie erhalten, die vor ihrer Einweisung in das Arbeitserziehungslager in einem nordhessischen Dorf zwangsverpflichtet war. Möglicherweise lag ein Haftgrund gegen einen der beiden Elternteile vor. Das jüngste der drei Kinder, Nikolai Sch., war bei der Einweisung 12 Jahre alt.48 Wenn die ausländischen Jugendlichen gegen die Bestimmungen des Zwangsarbeiter- einsatzes verstießen, waren sie dem gleichen Straf- und Verfolgungssystem wie die Er- wachsenen ausgesetzt und wurden in vielen Fällen ebenfalls in das Arbeitserziehungsla- ger Breitenau eingewiesen. Entsprechend heißt es in einem Erlass des RSHA vom 29. Januar 1943 über „Behandlung jugendlicher Ostarbeiter“: „Jugendliche Ostarbeiter über 16 Jahre sind – falls eine kurzfristige Unterbringung in einem Arbeitserziehungslager nicht für ausreichend zu erachten ist – ins KL. zum Arbeitseinsatz zu überstellen. b) Jugendliche Ostarbeiter unter 16 Jahren sind – nicht einem KL., sondern stets einem Arbeitserziehungslager zu überstellen. Jugendlager stehen für Ostarbeiter nicht zur Ver- 46 Siehe: Roman Hrabar, Zofia Tokarz, Jacek E. Wilczur: Kinder im Krieg - Krieg gegen Kinder, Die Geschichte der polnischen Kinder 1939-1945, Reinbek bei Hamburg, 1981, S. 76 f. und Herbert, Fremdarbeiter, S. 257 f. 47 Vgl. Hrabar u.a., Kinder im Krieg, S. 79; Herbert, Fremdarbeiter, S. 257 f. 48 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6922. 183 fügung.“49 Aus einem Haftschreiben vom 11. September 1942 geht hervor, dass drei sowjetische Jungen, zwei 14-jährige und ein 18-jähriger, gemeinsam in das Lager ein- gewiesen wurden. Die drei Jugendlichen schienen sich in irgendeiner Form widersetzt zu haben, denn in dem Schreiben heißt es, dass es bei ihrer Entlassung und Neuver- mittlung „angebracht erscheinen (dürfte), die Genannten getrennt zum Arbeitseinsatz zu bringen.“50 Die Jugendlichen waren den gleichen Haftbedingungen ausgesetzt wie die Erwach- senen. So erzählte uns ein ehemaliger niederländischer Gefangener, der im Winter 1943 in Breitenau inhaftiert war, dass sich in seiner Arbeitskolonne auch ein 16-jähriger rus- sischer Junge, „ein halbes Kind“, befand. Die Gefangenen mussten Aufräu- mungsarbeiten in zerbombten Häusern durchführen. Als der Junge zwischen den Stei- nen einen Vorhangstoff fand, zerriss er ihn und wickelte ihn um seine frierenden Füße; einen Teil stopfte er in seine Schuhe. Das alles wurde plötzlich von der ehemaligen Wohnungsbesitzerin bemerkt, die sofort zu schreien anfing, dass der Junge sie bestehlen würde. Er wurde daraufhin von einem Aufseher in Arrest genommen, und am nächsten Tag fand ein Appell statt. Wie Herr L.I. weiter erzählte, mussten sich die Gefangenen in einem großen Kreis aufstellen. Zwischen ihnen stand der Junge mit einem Spaten in der Hand und musste sich sein Grab schaufeln. „Er stand schließlich in der Grube, schaufel- te und schrie dabei ganz fürchterlich. Uns allen schlotterten die Beine - wir alle hatten ganz furchtbare Angst.“ Als der Junge fertig war, musste er sich an den Rand des Gra- bes stellen, und der Aufseher zielte mit seinem Gewehr auf ihn - aber es fiel kein Schuss. Er hatte nicht abgedrückt und wollte den Jungen „nur“ in Todesangst versetzen. Diese Prozedur wiederholte er noch zweimal, dann war die „Bestrafung“ erledigt.51 Unter den Gefangenen, die von Breitenau in SS-Konzentrationslager deportiert wur- den, befanden sich ebenfalls Jugendliche. So zum Beispiel Irma T. aus der Sowjetunion, die am 10. Dezember 1943 im Alter von 14 Jahren mit einem Transport in das Konzent- rationslager Auschwitz kam.52 Am 16. Juli 1942 wurde der 15-jährige Aleksiey C. in das 49 Runderlass des RSHA, gez. Müller, vom 29. Januar 1943 (IV D 5 – B. Nr. 2846/42 g) über die Behandlung jugendlicher Ostarbeiter, veröffentlicht in: Studienkreis Deutscher Widerstand (Hrsg.): „informationen“ Nr. 44/ 1996, S. 23; Siehe auch Lotfi, KZ der Gesta- po, S. 181. 50 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5968, Schutzhaftakte von Saresko K. 51 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 642, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Herrn L.I. in Breitenau im Jahre 1985. Siehe auch Dillmann u.a., Mauern des Schweigens, S. 21f.; Richter, Die Gedenkstätte Breitenau, S. 13. 52 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418, Eintrag von Irma T. im Auf- nahmebuch der Frauen, Gefangenen-Nr. 16. 184 Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen, weil er von seiner Arbeitsstelle bei ei- nem Bauern geflohen war, der ihn, wie er aussagte, sehr schlecht behandelt habe. Zwei Monate später, am 15. September, wurde er von Breitenau in das Konzentrationslager Buchenwald deportiert.53 Wie bei den meisten anderen Gefangenen, ist das weitere Schicksal bislang ungeklärt. 3.3.5. Frauen als Gefangene Das AEL Breitenau war nicht nur eines der ersten Arbeitserziehungslager, sondern es war nach den bisherigen Erkenntnissen das erste überhaupt, in das Frauen eingewiesen wurden. Die Einweisungen von Frauen fanden in anderen Arbeitserziehungslagern frü- hestens seit 1941 statt, und ab dieser Zeit wurden auch einige Arbeitserziehungslager gegründet, in denen ausschließlich Frauen inhaftiert waren.54 Insgesamt lassen sich nach dem Verzeichnis des ITS-Arolsen neun Arbeitserziehungslager und ein Außenkomman- do feststellen, in denen ausschließlich Frauen inhaftiert waren und 21 AEL, in die Män- ner und Frauen eingewiesen wurden.55 Die Auflistung ist allerdings nicht vollständig, denn darin sind beispielsweise die Arbeitserziehungslager Hirzenhain im Vogelsberg und Griesheim bei Darmstadt nicht enthalten, die ebenfalls für Frauen eingerichtet wor- 53 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5648. 54 Vgl. ITS-Arolsen, Verzeichnis der Haftstätten unter dem Reichsführer-SS, S. 654-686. Die Angaben zu den ersten Einweisungen von Frauen in AEL und auch zur Errichtung der Ar- beitserziehungslager sind in dem Verzeichnis allerdings nicht immer korrekt bzw. sind durch neuere Forschungen z.T. überholt. So sind darin für das AEL Breitenau die ersten Einweisungen von Frauen erst ab 1942 vermerkt, obwohl die Frauen dort von Anfang an zu den Gefangenen gehörten, und für das AEL Watenstedt, in das Frauen erst ab dem Sommer 1942 eingewiesen wurden, sind diese schon ab dem August 1940 angegeben. Vgl. Wysocki, Arbeit für den Krieg, S. 327 und S.339 ff. Ein weiteres Beispiel ist die Gründung des AEL Rudersberg, die im ITS-Verzeichnis mit Juni 1944 angegeben ist, obwohl die Einrichtung bereits am 1. Juli 1942 erfolgte. Vgl. Bauer, Das Frauenarbeitserziehungsla- ger, S. 238; Zu den Einweisungen von Frauen in Arbeitserziehungslager siehe auch Lotfi, KZ der Gestapo, S. 250-266. 55 Insgesamt sind in dem Verzeichnis des ITS-Arolsen 106 Arbeitserziehungslager und 18 Außenkommandos aufgeführt. Nach den Angaben des ITS befanden sich unter den 106 AEL insgesamt 69 Lager, in denen nur Männer, 9 Lager, in denen nur Frauen, und 21 La- ger, in denen Frauen und Männer gemeinsam inhaftiert waren. Bei 7 Lagern ist die Zu- sammensetzung unklar. Unter den 18 Außenkommandos befanden sich 13 Kommandos mit Männern und ein Kommando mit Frauen; bei 4 Außenkommandos ist die Zusammen- setzung unklar. Wenn man die AEL und Außenkommandos zur Gesamtzahl von 124 zu- sammenzieht, ergeben sich 82 Lager und Kommandos von Männern, 10 Lager und Kom- mandos nur für Frauen und 21 für Männer und Frauen. Bei 11 der Lager und Kommandos ist es unklar. 185 den sind.56 In das ehemalige Arbeitserziehungslager Breitenau wurden insgesamt 1.907 Frauen eingewiesen, wobei in dieser Gesamtzahl auch Mehrfacheinweisungen einzelner Frauen mitgezählt wurden.57 Die Datenbank des HHStA Wiesbaden enthält eine Gesamtzahl von 1.906 Frauen, die im AEL Breitenau inhaftiert waren, wobei auch in dieser Zahl einzelne Doppeleinträge von Frauen enthalten sind, die vor allem durch unterschiedli- che Namensschreibweisen in den verschiedenen Quellen, die erfasst wurden, entstanden sind.58 Die Gesamtzahl der einzelnen Frauen, die einmal oder auch mehrmals im AEL Breitenau inhaftiert waren, lag somit etwas niedriger, und die Angabe von 1.906 Frauen ist daher als Annäherungswert anzusehen. Bei einer Gesamtzahl von etwa 8.300 Schutz- haftgefangenen entsprach der Anteil der Frauen damit etwa 23 Prozent, also etwa einem Viertel der Gefangenen. Im Gegensatz zu den Unterlagen über die männlichen Schutzhaftgefangenen, von denen über den Zeitraum von Januar 1945 bis Ende März 1945 nur bruchstückhafte Aufzeichnungen vorhanden sind, existieren über die Frauen durchgängige Eintragungen bis zum Kriegsende. In dem Frauenaufnahmebuch, in das die Frauen ab dem November 1943 eingetragen wurden, sind außerdem wichtige Informationen enthalten (letzte Ar- beitsstellen, einweisende Behörden, Entlassungen bzw. Deportationen), die weit über das hinausgehen, was aus dem Hauptaufnahmebuch über die gefangenen Männer zu ersehen ist.59 Neben einigen besonderen Verfolgungsgründen und Haftumständen, denen Frauen verstärkt ausgesetzt waren, ist die besondere Quellenlage auch ein Grund, auf das Schicksal der inhaftierten Frauen gesondert einzugehen.60 56 Vgl. ITS-Arolsen, Verzeichnis der Haftstätten unter dem Reichsführer-SS, S. 654-686. Während zu dem AEL Hirzenhain bereits Veröffentlichungen existieren, ist das Arbeitser- ziehungslager für Frauen in Griesheim noch nicht erforscht; Vgl. Keller, Das mit den Rus- senweibern; Krause-Schmitt u.a., Heimatgeschichtlicher Wegweiser, Hessen I, S. 36. 57 Grundlage der Berechnung der Einweisungszahl der Frauen bildeten das Hauptaufnahme- buch und das Frauenaufnahmebuch. Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633 und Nr. 10418. 58 Siehe hierzu auch das Kapitel 3.3.5. 59 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418. 60 Zu den inhaftierten Frauen siehe auch: Gudrun Maierhof, Silke Mehrwald, Leonie Wagner: Frauen im Arbeitserziehungs- und Konzentrationssammellager Breitenau, unveröffentlich- tes Vortragsmanuskript vom 19.1.1992 in der Gedenkstätte Breitenau; Dies.: Frauen im Arbeitserziehungs- und Konzentrationssammellager Breitenau, in: Dietfrid Krause-Vilmar, Gunnar Richter, Margret Schrage (Red.): Schützt Erinnerung denn vor gar nichts mehr? Einblicke in die Bildungsarbeit der Gedenkstätte Breitenau, zusammengestellt anlässlich des 10jährigen Bestehens, Kassel 1994, S. 45-61; Dies.: Frauen im Arbeitserziehungs- und Konzentrationssammellager Breitenau 1940-1943. Eine Bearbeitung der Schutzhaftakten (6 Archivbände mit der Erfassung verschiedener Daten zu den einzelnen Frauen auf aus- 186 Die Frauen wurden aus dem Bereich zweier Gestapo-Stellen in das Arbeitserzie- hungslager Breitenau eingewiesen. Zum einen handelte es sich um die Gestapostelle Kassel mit den Außendienststellen in Hanau, Fulda und Marburg und zum anderen um die Gestapostelle Weimar (Thüringen) mit den Außendienst- bzw. Nebendienststellen in Erfurt, Gera und Suhl und Gotha. Während von der Gestapo Kassel auch Männer in Breitenau eingewiesen wurden, benutzte die Gestapo Weimar das Lager fast ausschließ- lich für Frauen.61. Anhand der erhaltenen Unterlagen lässt sich ermitteln, dass 633 Frau- en von der Gestapo Weimar und 1058 Frauen von der Gestapo Kassel in das Arbeitser- ziehungslager Breitenau eingeliefert wurden.62 Bei den restlichen Frauen ist es unge- klärt. Tabelle 6: Frauen als Schutzhaftgefangene im AEL Breitenau – Nach der Häufigkeit der Nationalitäten 63 Nation Anzahl der Frauen Deutschland 547 Polen 376 Sowjetunion 343 Frankreich 80 Belgien 38 Niederlande 13 Jugoslawien 10 Tschechoslowakei 10 Litauen 6 Österreich 6 Ohne Angabe 3 Rumänien 2 Staatenlos 2 Bulgarien 1 Estland 1 Lettland 1 Schweden 1 Schweiz 1 ungeklärt 465 Frauen aus insgesamt 16 Nationen zzgl. „staatenlos“ 1906 Gesamtzahl der Frauen Die Frauen stammten, wie auch die männlichen Schutzhaftgefangenen, aus Deutschland gedruckten Formblättern und zusätzlichen Kopien aus den Schutzhaftakten), Archiv- exemplar im Archiv der Gedenkstätte Breitenau. 61 Siehe hierzu das Kapitel 3.2.3. 62 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418 und Schutzhaftakten der Frau- en. 63 Erstellt auf der Grundlage der Datenbank des HHStA Wiesbaden zu den Schutzhaftgefan- genen des AEL Breitenau. 187 und den zahlreichen besetzten Ländern während des Zweiten Weltkrieges. Unter den 1906 Frauen ließen sich auf der Grundlage der Datenbank des Hessischen Hauptstaats- archiv Wiesbaden 547 Deutsche und 1357 Ausländerinnen aus 15 Nationen ermitteln, wobei die genaue Herkunft von 465 ausländischen Frauen nicht geklärt werden konnte und bei drei weiteren Frauen neben ihren ausländischen Namen keine näheren Angaben zu ihren Geburtsorten existieren. Außerdem waren zwei der Frauen staatenlos, wobei es sich um die in der Ukraine geborene Anna Petri und um die in Polen geborene und in Kassel lebende Jüdin Rebekka Zandberg handelte.64 Von den ausländischen Frauen stammten 376 aus Polen, 343 aus der Sowjetunion, 80 kamen aus Frankreich, 38 aus Belgien und 13 aus den Niederlanden. 10 der Frauen stammten aus Jugoslawien (Kroa- tien/Serbien), 10 aus der Tschechoslowakei, 6 aus Litauen, 6 aus Österreich, zwei aus Rumänien, und jeweils eine aus Bulgarien, Estland, Lettland, Schweden und der Schweiz.65 Sie waren vor ihrer Verhaftung, ähnlich wie die ausländischen Männer, als Zwangsarbeiterinnen in der Industrie, in kleineren Betrieben oder auch in der Landwirt- schaft verpflichtet.66 Im Gegensatz zu den Männern wurden ausländische Frauen auch in privaten Haushalten als Hausgehilfinnen eingesetzt. Möglicherweise hatten einzelne von ihnen auch freiwillig in Deutschland gearbeitet und waren wegen Verstößen gegen NS-Verordnungen verhaftet worden. Aus den erhaltenen personenbezogenen Gestapo-Akten der Frauen gehen in 383 Fäl- len die Haftgründe hervor. Zum Teil handelt es sich um Schutzhaftbefehle, in denen diese vermerkt sind, meist tauchen sie allerdings in Haftschreiben der Gestapo auf, und in einigen Fällen sind sie aus Randbemerkungen ersichtlich. Während von den deutschen Frauen erstaunlich viele Haftgründe erhalten sind, ins- gesamt 221, existieren von den ausländischen Frauen lediglich 168. Da die Haftgründe nur für einen bestimmten Zeitraum (und auch da nur lückenhaft) erhalten sind - nämlich für die Zeit vom Sommer 1940 bis Juli/August 1943 - kann man die Häufigkeit be- stimmter Haftgründe nicht auf die gesamte Zeit des Arbeitserziehungslagers verallge- meinern. So veränderte sich z.B. die Zusammensetzung der Nationalitäten unter den Frauen sehr stark. Während in dem besagten Zeitraum die Hälfte der Frauen Deutsche waren, lag ihr Anteil über die gesamte Kriegszeit hinweg bei etwa einem Viertel. 64 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6622 und Nr. 7541. 65 Siehe die Tabelle Nr. 6 im Kapitel 3.3.5., erstellt auf der Grundlage der Datenbank des HHStA Wiesbaden zu den Schutzhaftgefangenen des AEL Breitenau. 66 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Individualakten der Schutzhaftgefange- nen. 188 Aus den erhaltenen Haftgründen der Frauen geht hervor, dass die meisten von ihnen wegen Verstößen gegen die Arbeitsdisziplin und den Arbeitseinsatz verhaftet worden waren. Insgesamt 54,4 Prozent der erhaltenen Haftgründe beziehen sich auf derartige Verstöße. Dennoch liegt dieser Anteil deutlich unter dem Durchschnittswert aller Haft- gründe, der in dieser Rubrik 73,4 Prozent betrug. Der andere auffällige Unterschied ergibt sich bei den erhaltenen Haftgründen der Frauen wegen „verbotener Beziehun- gen“. Während diese bei den Frauen einen Anteil von 33,2 Prozent ausmachen, lag der Durchschnittswert dieser Haftgründe bezogen auf alle erhaltenen Haftschreiben bei ge- rade 14 Prozent.67 Tabelle 7: Erhaltene Haftgründe der Frauen im AEL-Breitenau68 Nation Arbeitsverw., Flucht, Widerstand polit. Grün- de Religiö- se, weltan- schaul. Gründe verbot. Beziehg. Verfolg. der Juden sonstige Haftgrd. Gesamt DR 89 5 5 100 10 12 221 Polen 73 2 20 6 101 SU 29 1 6 1 37 Frank- reich 7 1 8 Belgien 8 2 10 CSSR 1 3 4 Kroatien 1 1 Litauen 1 1 Öster- reich 3 2 5 unklar 1 1 Gesamt 211 9 5 129 12 23 389 Prozent 54,2 % 2,3 % 1,3 % 33,2% 3,1 % 5,9 100 % Wenn man die erhaltenen Haftgründe der Frauen zugrunde legt, dann wurden folglich etwas mehr als die Hälfte der Frauen wegen Verstößen gegen den Arbeitseinsatz verhaf- tet und etwa ein Drittel aufgrund von Beziehungen, die aus rassistischen Gründen mas- siv verfolgt wurden. Die restlichen 12,4 Prozent der Haftgründe bezogen sich auf die Verfolgung von politischen, religiösen und weltanschaulichen Gegnerinnen, auf die Verfolgung von Jüdinnen und von Frauen, die verschiedenen NS-Normen und – Verordnungen nicht entsprachen. 67 Vergleiche die Tabelle 1 in dem Kapitel 3.2.4. 189 Aus der folgenden Tabelle werden die Unterschiede zu den erhaltenen Haftgründen der Männer sehr deutlich: Tabelle 8: Erhaltene Haftgründe der Männer im AEL-Breitenau69 Nation Arbeitsverw., Flucht, Widerstand polit. Gründe religiöse, welt- anschaul. Gründe verbot. Beziehg. Verfolg. der Juden sonstige Haftgrd. Gesamt Polen 246 6 8 1 25 286 SU 104 2 - 10 116 DR 25 6 2 7 12 10 62 Frank- reich 39 2 41 Belgien 35 1 2 38 NL 35 1 2 38 Serbien 17 17 Kroatien 13 13 Slowakei 16 1 17 Litauen 12 12 Öster- reich - Italien 4 4 Bulgarien 2 2 Däne- mark 1 1 Ungarn 1 1 Schweiz 1 1 staatenlos 1 1 2 unklar 5 5 Gesamt 557 18 2 16 13 50 656 Prozent 84,9 % 2,8 % 0,3 % 2,4 % 2,0 % 7,6 % 100 % Während bei den erhaltenen Haftgründen der Frauen etwas mehr als 50 Prozent auf Verstöße gegen den Arbeitseinsatz entfielen, sind es bei den Männern fast 85 Prozent. Und während der Anteil der erhaltenen Haftgründe von Frauen, die aufgrund von Be- ziehungen verhaftet worden waren, bei 33,2 Prozent lag, betrug er bei den erhaltenen Haftgründen der Männer gerade 2,4 Prozent. Dagegen entspricht die Verteilung der restlichen Haftgründe bei den Männern mit 12,5 Prozent fast genau dem Wert von 12,4 Prozent bei den Frauen. 68 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Individualakten der Schutzhaftgefange- nen sowie Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 660, Zusammenstellung der Haft- gründe. 69 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Individualakten der Schutzhaftgefange- nen sowie Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 660, Zusammenstellung der Haft- gründe. 190 Aber auch innerhalb der Gruppe der inhaftierten Frauen lassen sich z.T. erhebliche Unterschiede zwischen den ausländischen und den deutschen Frauen feststellen. So er- gibt sich aus den Haftgründen, dass die meisten der ausländischen Frauen aufgrund von Verstößen gegen den erzwungenen Arbeitseinsatz und die Arbeitsdisziplin verhaftet worden waren. Von den 167 erhaltenen Haftgründen ausländischer Frauen enthalten 122 entsprechende Gründe, was einem Anteil von 73 Prozent, also fast Dreiviertel aller Haftgründe entspricht. Von den restlichen 45 Haftgründen betrafen 29 ausländische Frauen - und hierbei in erster Linie polnische und sowjetische - die aufgrund von Bezie- hungen mit deutschen Männern verhaftet worden waren. Diese Haftgründe sind vor allem unter rassisch-ideologischen Momenten zu sehen. Die Beziehungen wurden mas- siv verfolgt und bei den ausländischen aber auch deutschen Frauen und deutschen Män- nern in vielen Fällen mit der Einweisung in ein Konzentrationslager geahndet.70 Tabelle 9: Erhaltene Haftgründe der ausländischen Frauen im AEL-Breitenau71 Arbeitsverw., Flucht, Widerstand polit. Gründe religiöse, weltan- schaul. Gründe verbot. Beziehg. Verfolg. der Juden Sonstige Haftgrd. Gesamt Anzahl 122 4 - 29 2 11 168 Prozent 72,6 % 2,4 % 0,0 % 17,3 % 1,2 % 6,5 % 100 % Von den deutschen Frauen sind für den besagten Zeitraum 221 Haftgründe erhalten. Tabelle 10: Erhaltene Haftgründe der deutschen Frauen im AEL Breitenau72 Arbeitsverw., Flucht, Widerstand polit. Gründe religiöse, weltan- schaul. Gründe verbot. Beziehg. Verfolg. der Juden sonstige Haftgrd. Gesamt Anzahl 89 5 5 100 10 12 221 Prozent 40,3 % 2,3 % 2,3 % 45,2 % 4,5 % 5,4 % 100 % Insgesamt 89 dieser Frauen wurden verhaftet, weil sie gegen Bestimmungen gegen die Dienstverpflichtung oder sonstige Arbeitsvorschriften verstoßen hatten. Dies ist vor 70 Siehe hierzu das Kapitel 3.5.6. 71 Erstellt auf der Grundlage der Individualakten der Schutzhaftgefangenen und der Zusam- menstellung der Haftgründe, Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Individual- akten der Schutzhaftgefangenen sowie Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 660, Zusammenstellung der Haftgründe. 72 Erstellt auf der Grundlage der Individualakten der Schutzhaftgefangenen und der Zusam- menstellung der Haftgründe, ebd. 191 dem Hintergrund zu sehen, dass mit dem Verlauf des Krieges neben den vielen Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen auch sehr viele deutsche Frauen in der Rüs- tungsproduktion und in anderen Berufszweigen eingesetzt und verpflichtet wurden, und die Arbeitserziehungslager als Zwangsinstrument zur Aufrechterhaltung der Arbeits- disziplin dienten. Während der Anteil der erhaltenen Haftgründe wegen Arbeitsverwei- gerung, Flucht oder auch Widerstand bei den ausländischen Frauen allerdings bei 73 Prozent lag, betrug er bei den deutschen Frauen lediglich 40,3 Prozent. Demgegenüber lag der Anteil der deutschen Frauen, die wegen „verbotener Bezie- hungen“ verhaftet worden waren, fast dreimal so hoch, wie bei den ausländischen Frau- en. Während er bei den ausländischen Frauen 17,4 Prozent ausmachte, also etwa ein Sechstel, wurden von den deutschen Frauen, wenn man von den erhaltenen Haftgründen ausgeht, fast die Hälfte (45,2 Prozent) aufgrund von Beziehungen zu ausländischen Zwangsarbeitern (überwiegend aus Polen, der Sowjetunion und der Tschechoslowakei) verhaftet. Von den 221 erhaltenen Haftgründen deutscher Frauen im Zeitraum zwischen Sommer 1940 bis Juli/August 1943 beziehen sich 100 auf entsprechende Beziehungen. Die meisten dieser Frauen waren sehr jung; mehr als die Hälfte waren zwischen 18 und 24 Jahren alt. Die Zahl der Frauen über 25 nahm kontinuierlich ab, und Frauen über 40 Jahren, die auf Grund einer Beziehung zu einem Zwangsarbeiter in Breitenau inhaftiert waren, gab es fast nicht.73 Etwa die Hälfte der auf Grund von Beziehungen zu ausländi- schen Zwangsarbeitern inhaftierten deutschen Frauen wurde von Breitenau in das Kon- zentrationslager Ravensbrück deportiert. Die anderen wurden meist Gestapostellen oder Polizeibehörden überstellt.74 Die restlichen 14,5 Prozent der Haftgründe deutscher Frauen bezogen sich auf politi- sche, religiöse bzw. weltanschauliche und sonstige Gründe. Ein Teil betraf auch die Verfolgung von Jüdinnen. Haftgründe, die in diesen Zusammenhängen genannt wurden, sind z.B „Vorbereitung zum Hochverrat“, „Abhören feindlicher Sender“, „Kartenle- gen“, „freundschaftliche Beziehung zu Deutschblütigen“ oder auch „beschaffte sich unerlaubt Kartoffeln und Textilien“.75 Unter den inhaftierten Frauen waren politische Gegnerinnen des NS-Staates, Ange- 73 Vgl. Irmela Roschmann: Frauen in Breitenau. Die ambivalente Frauenpolitik im Dritten Reich. Unveröffentlichte Seminararbeit an der Universität Göttingen, Februar 1992, S. 20. 74 Vgl. Roschmann, Frauen in Breitenau, S. 24. Vgl. auch: Maierhof u.a., Frauen im AEL Breitenau, 1994, S. 48 f. 75 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5335, Nr. 4912, Nr. 4865, Nr. 5334 und Nr. 6955. 192 hörige der Zeugen Jehovas bzw. der Internationalen Bibelforscher (IBV), eine evangeli- sche Vikarin, Frauen, die den sozialen Normen des NS-Staates nicht entsprachen und zahlreiche Jüdinnen. In dem Kapitel über Gestapo-Gefangene, die aus ideologischen Gründen inhaftiert waren, soll dem Verfolgungsweg dieser Frauen nachgegangen wer- den.76 Außerdem befanden sich unter den Toten des AEL Breitenau auch zwei sowjeti- sche Frauen. Es handelte sich um Anastasia Sedorka und Soja Smilkowa. Soja Smilko- wa starb am 29. Mai 1944 im Alter von 19 Jahren an „Herzschwäche bei Lungener- krankung“. Anastasia Sedorka kam am 28. Februar 1945 im Alter von 41 Jahren „ver- mutlich an Magencarcinom“ ums Leben.77 3.3.6. Die Entwicklung der Einweisungszahlen und der Belegungsstärke Im Folgenden soll der Entwicklung der Einweisungszahlen der Schutzhaftgefangenen in das Arbeitserziehungslager Breitenau und der Entwicklung der Belegungsstärken so- wohl des Arbeitserziehungslagers als auch des gesamten Arbeitshausgeländes, in wel- ches das AEL einbezogen war, nachgegangen werden.78 Das folgende Diagramm zeigt, wie sich die 8.304 Einweisungen von Schutzhaftge- fangenen (schwarz) auf die Jahre 1940 bis 1945 verteilten. Gleichzeitig sind in dem Diagramm auch die Einweisungen der Arbeitshausinsassen (grau) innerhalb dieses Zeit- raumes dargestellt. Die verhältnismäßig hohe Gesamtzahl der Schutzhaftgefangenen in Bezug auf das relativ „kleine“ Lager kommt dadurch zustande, dass die Schutzhaftge- fangenen durchschnittlich etwa ein bis zwei Monate in Breitenau inhaftiert waren. Es fand ein ständiger Austausch von Gestapo-Gefangenen im Lager statt. Dieser starke Wechsel von Gefangenen wird durch die Aufzeichnungen im „Rapportbuch“ deutlich. So ist dort beispielsweise für den Beginn des Monats November 1944 ein „Bestand“ von 323 männlichen Schutzhäftlingen und für das Monatsende von 287 Männern ver- zeichnet. Innerhalb dieses Zeitraumes wurden allerdings 205 Gefangene entlassen oder 76 Siehe hierzu das Kapitel 3.5. 77 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 643, Liste der in der Zeit vom 1. Januar 1940 bis zum 30. Juni 1945 in der Landesarbeitsanstalt Breitenau – Gemeinde Guxhagen – ver- storbenen (146) und am 30. März 1945 in der Gemarkung Guxhagen von der Gestapo er- schossenen Personen. Handschriftlich zusammengestellt vom Standesbeamten der Ge- meinde Guxhagen am 6. Januar 1984. 78 Zur Berechnungsgrundlage der Einweisungszahlen und der Belegungsstärken des AEL Breitenau innerhalb der verschiedenen Zeitabschnitte siehe Kapitel 3.3.1., Fußnote Nr.1. 194 darauf folgenden Jahr 1943 markant aus der bisherigen Entwicklung heraus, in dem die Einweisungszahlen praktisch konstant blieben und bei 1.431 lagen. (Hätte sich die grad- linige Entwicklung fortgesetzt, dann hätte die Einweisungszahl für 1943 bei etwa 2.000 Gefangenen gelegen.) Im Jahre 1944 dagegen stiegen die Einweisungen auf fast das Doppelte, auf 2.659 Gefangene, an und lagen damit wieder in der gradlinigen Entwick- lung der ersten drei Jahre. In den ersten drei Monaten des Jahres 1945 wurden insge- samt 1.602 Schutzhaftgefangene eingewiesen. Auf das Jahr hochgerechnet, wäre dies eine Gesamtzahl von über 6.000 Gefangenen – somit fiele auch diese Zahl aus der vor- hergehenden Entwicklung heraus. Diese hohe Einweisungszahl hing möglicherweise mit den Ereignissen um das Kriegsende zusammen und wird sich beim genaueren Be- trachten evtl. erklären lassen. Wenn man die Einweisungszahlen mit der Verfolgungstätigkeit der Gestapostelle Kassel (und ihrer „Hilfsorgane“) in Zusammenhang sieht, dann kann man eine kontinu- ierliche und sehr starke Ausdehnung der Verfolgungstätigkeit feststellen. Im Jahre 1944 fanden demzufolge mehr als siebenmal so viele Einweisungen in das AEL Breitenau statt, wie 1940, und wenn man die Entwicklung der ersten drei Monate des Jahres 1945 einbezieht (und sie auf das ganze Jahr 45 hochrechnet), lagen die Einweisungszahlen fast 18 Mal höher als 1940. Die Einweisungszahlen der Arbeitshausinsassen blieben dagegen von 1940 bis 1943 vergleichsweise konstant zwischen 163 und 144 Personen, um dann im Jahre 1944 auf 124 Personen zu sinken, was einer Verringerung um etwa ein Viertel entsprach. Auch das Verhältnis der eingewiesenen Schutzhaftgefangenen zu den eingewiesenen Arbeitshausinsassen entwickelte sich entsprechend höher. Während 1940 auf einen ein- gewiesenen Arbeitshausinsassen etwa zwei eingewiesene Gestapo-Gefangene kamen, 1941 etwa fünf und 1942/1943 etwa zehn, waren es 1944 über zwanzig und in den ers- ten Monaten des Jahres 1945 sogar über siebzig. Konkret bedeutete dies, dass in der Zeit von 1940 bis 1944 jede Woche durchschnittlich drei Arbeitshausinsassen in Breite- nau eingewiesen wurden und gleichzeitig die durchschnittlichen wöchentlichen Einwei- sungen von etwa 6 - 7 Schutzhaftgefangenen im Jahre 1940 auf über 50 im Jahre 1944 und dann sogar auf über 130 Gefangene in den ersten drei Monaten des Jahres 1945 stiegen. Die Zahlen zeigen, wie die Bedeutung Breitenaus als Arbeitshaus abnahm und die Bedeutung und Funktion als Arbeitserziehungslager im Krieg immens zugenommen hat. 200 Die Ursache für diese Entwicklung ist darin zu sehen, dass das Reichssicherheits- hauptamt im Jahre 1942 die Absicht hatte, das Arbeitserziehungslager Breitenau aufzu- lösen. So teilte die Gestapostelle Kassel in einem Schreiben vom 13. Juli 1942 an ver- schiedene Landräte und andere Stellen mit, dass in Watenstedt bei Braunschweig ein AEL für Frauen eingerichtet worden sei und deshalb ab dem 20. Juli 1942 alle „entspre- chenden Frauen“ nicht mehr in das AEL Breitenau kämen, sondern unmittelbar zur Ges- tapo Kassel, die sie dann mit Sammeltransporten in das AEL Watenstedt überführen werde.87 In einem Schreiben des Ministerialrats Böttcher aus dem Reichsministerium des Innern vom August 1942 an den Fabrikanten Steinbach aus Melsungen, der sich darüber beschwert hatte, für seine „kriegswichtige Produktion“ aus Breitenau nicht ge- nügend Arbeitskräfte zu erhalten, wird ansatzweise auch der Grund der beabsichtigten Schließung genannt: „Der Grund der geplanten Wegnahme (der Schutzhaftgefangenen aus Breitenau, d.Verf.) besteht darin, dass seit einiger Zeit in der Gegend von Braun- schweig ein Lager der Staatspolizei für weibliche Häftlinge errichtet worden ist, das nunmehr belegt werden soll.“88 Dass auch die männlichen Schutzhäftlinge zukünftig nicht mehr nach Breitenau eingewiesen werden sollten, war der Lagerleitung scheinbar bereits im April 1942 mitgeteilt worden, denn am 1. Mai 1942 hatte Sauerbier an das Reichsbahnbetriebsamt 1 in Kassel geschrieben: „Ich gebe Ihnen davon Mitteilung, dass auf Anordnung der Geheimen Staatspolizei Kassel künftig keine männlichen Schutz- häftlinge der hiesigen Anstalt zugeführt werden. Sobald die Neueinlieferung dieser Schutzhäftlinge aufhört, bin ich nicht mehr in der Lage, die bei der Reichsbahn beschäf- tigten Kolonnen weiter zu stellen. Den genauen Zeitpunkt der Einstellung gebe ich Ih- nen noch bekannt.“89 Bei dem neu errichteten Lager der Staatspolizei in der Gegend von Braunschweig handelt es sich um ein Arbeitserziehungslager für Frauen, das im Sommer 1942 dem AEL Hallendorf-Watenstedt bei den Hermann-Göring-Stahlwerken in der Nähe von Salzgitter angeschlossen worden war.90 So wurde beispielsweise Aniela W. am 14. Sep- tember 1942 von Breitenau in das AEL Watenstedt überführt.91 Dennoch stellt sich die Frage, warum im Gegenzug zur Einrichtung dieses neuen Arbeitserziehungslagers für 87 HStA Marburg, Bestand 180 LA Fritzlar-Homberg, Nr. 1881. 88 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9760. Abschrift eines Schreibens des Reichsministeriums des Innern vom 27.8.42 an den Fabrikanten Steinbach. 89 Ebd., Schreiben an das Reichsbahnbetriebsamt vom 1. Mai 42. 90 Vgl. Wysocki, Arbeit für den Krieg, S. 327-369. 91 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7528. 201 Frauen das AEL Breitenau aufgelöst werden sollte. Eine Ursache bestand offenbar dar- in, dass die meisten der bisher untersuchten Arbeitserziehungslager - im Gegensatz zum AEL Breitenau - in unmittelbarer Nähe von Rüstungsbetrieben errichtet und in enger Zusammenarbeit mit diesen Werken betrieben wurden, um durch die AEL-Gefangenen gleichzeitig Arbeitskräfte für die Rüstungsproduktion zu erhalten. So durften seit Mai 1941 Arbeitserziehungslager nur noch an Standorten errichtet werden, an denen sich kriegswichtige Produktionsstätten oder sonstige kriegswichtige Unternehmen befan- den.92 Das AEL Watenstedt war in dieser Hinsicht ein typisches Beispiel, da es in enger Zusammenarbeit mit den Hermann-Göring-Werken eingerichtet worden ist. Unter dem Gesichtspunkt der Verbindung von Straflager und Rüstungsproduktion wäre es für das RSHA naheliegender gewesen, ein AEL der Gestapostelle Kassel in unmittelbarer Nähe einer der großen Kasseler Rüstungsfirmen (z.B. Henschel, Wegmann, Fieseler etc.) zu errichten und die Gefangenen gleichzeitig in der dortigen Produktion einzusetzen.93 Die Gefangenen des AEL Breitenau dagegen wurden in der Landwirtschaft, in kleinen und mittleren Betrieben, bei zahlreichen Privatpersonen oder auch in Kommunen eingesetzt und gingen unter diesem Gesichtspunkt der Rüstungsproduktion in gewisser Weise ver- loren. Hierin ist sicherlich der entscheidende Grund zu sehen, weswegen das RSHA das AEL Breitenau auflösen wollte und die Schutzhaftgefangenen in Zukunft im AEL Wa- tenstedt inhaftiert werden sollten. Gegen die „drohende“ Schließung des Arbeitserziehungslagers Breitenau wurde noch im Sommer 1942 von der NS-Gauleitung in Kassel – höchstwahrscheinlich in Ab- sprache mit dem Kommunalen Bezirksverband und möglicherweise mit anderen Behör- den, Institutionen und Firmen – interveniert. Als mögliche Interessengruppen, die das AEL Breitenau weiterhin aufrechterhalten wollten, könnten angesehen werden: · Der kommunale Bezirksverband als Träger des Arbeitshauses und Mitträger des Ar- 92 Lotfi, KZ der Gestapo, S. 125; vgl. auch: Ulrich Brack: „Der Ausländer-Einsatz“ bei den Chemischen Werken Hüls während des Zweiten Weltkrieges, in: Lichtbogen. 50 Jahre Hüls, September 1988, Nr. 207, 1/XXXVII. Jahrgang, S. 18-41, hier S. 31. 93 Dies wurde von der Firma Henschel auch realisiert, indem die Firma im Herbst 1942 in- nerhalb des Zwangsarbeiterlagers „Möncheberger Gewerkschaft“ in Zusammenwirken mit den Polizei- bzw. Gestapobehörden ein firmeneigenes Straflager einrichtete. Vgl. Interna- tionaler Suchdienst Arolsen, Verzeichnis der Haftstätten, S. 698/699; Richter, Niederländi- sche Zwangsarbeiter, S. 36-38. Höchstwahrscheinlich stand die Einrichtung des Straflagers bei der Firma Henschel damit in Zusammenhang, dass das AEL Breitenau im Herbst 1942 aufgelöst werden sollte. 202 beitserziehungslagers, zur Erhaltung seiner Arbeitsplätze in Breitenau,94 · Firmen, Kommunen und sonstige „Arbeitgeber aus dem nordhessischen Raum, um zum einen an billige Arbeitskräfte heranzukommen und zum anderen, um weiterhin ein leicht erreichbares Strafinstrument für „arbeitsunwillige“ Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen zu haben, die bei ihnen zwangsverpflichtet waren sowie · die Geheime Staatspolizei Kassel und die Orts- und Kreispolizeibehörden, die als ihre „Hilfsorgane“ fungierten, um ein regionales Arbeitserziehungslager und genü- gend Haftraum zur Verfügung zu haben. Die Intervention des Gauleiters wurde hauptsächlich mit den dringend benötigten Ar- beitskräften des AEL Breitenau für die nordhessische Industrie begründet. Schon die „Mitteilung“ Sauerbiers an das Reichsbahnbetriebsamt vom 1. Mai 1942 hatte unter diesem Blickwinkel etwas Drohendes, indem sie darauf hinwies, dass in Zukunft mögli- cherweise die dringend benötigten Arbeitskräfte wegfallen könnten, und vielleicht auch etwas Präventives, indem die Reichsbahn durch diese Androhung eventuell dazu bewegt werden könnte, mit zu intervenieren. So geht aus dem bereits genannten Schreiben des Reichsministerium des Innern vom 27. August 1942 hervor, dass sich der Gauleiter von Kurhessen an das Geheime Staatspolizeiamt gewandt und darauf hingewiesen habe, dass die Wegnahme der Häftlinge im gegenwärtigen Zeitpunkt eine erhebliche Schädi- gung der dortigen Industrie bedeuten würde. Und die Intervention des Gauleiters hatte zumindest einen Teilerfolg. Wie der Ministerialrat vom zuständigen Referenten beim Geheimen Staatspolizeiamt erfahren hatte, werde die Frage voraussichtlich dahin ent- schieden werden, dass die Gefangenen vorerst in Breitenau verbleiben und durch die Gauleitung in Kassel versucht werden solle, als Ersatz Häftlinge der Justizverwaltung in die Landesarbeitsanstalt Breitenau zu bekommen. Auf diese Weise, so der Ministerial- rat, „würde dann ohne empfindliche Unterbrechung ein Austausch erfolgen, der die Weiterführung der dringend notwendigen Arbeiten gewährleistet.“95 Dennoch gingen die Einweisungen von Schutzhaftgefangenen ab dem Oktober 1942, 94 Die finanziellen Interessen standen für die Landesarbeitsanstalt und den Bezirkskommu- nalverband bereits bei der Einrichtung des frühen Konzentrationslagers Breitenau im Sommer 1933 im Vordergrund, wie Dietfrid Krause-Vilmar überzeugend dargelegt hat; Vgl. Krause-Vilmar, Das Konzentrationslager Breitenau, S. 41-45. 95 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9760, Schreiben des Ministerialrats Böttcher vom 27.8.1942. Mit der Unterbringung von Justizgefangenen als Ausgleich für den Rückgang von anderen Insassen gab es in Breitenau übrigens bereits aus den Jahren 1920-1926 Erfahrungen; vgl. Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 244. 203 wie aus dem Diagramm ersichtlich ist, drastisch zurück, und den „Ersatz“ durch Häft- linge der Justizverwaltung gab es noch nicht. Um das AEL Breitenau möglicherweise doch aufrecht erhalten zu können und dadurch sowohl die Arbeitsstellen im Lager als auch die nötigen Arbeitskräfte in der Region zu sichern, bescheinigte der Melsunger Landrat Dr. Schmidt am 25. November 1942 der Landesarbeitsanstalt, dass sie ver- schiedenen Firmen mit kriegswichtigen Aufgaben (Hervorhebung durch den Verf.) Ar- beitskräfte zur Verfügung gestellt hatte, für die es keinen Ersatz gebe. Als konkrete Bei- spiele wurden vier Firmen aufgeführt (B.Braun in Melsungen, Steinbach (Militärtuche) in Melsungen, Fa. Henschel (Militärsegeltuche) in Kassel und Kartonagefabrik Becker und Marxhausen in Kassel (Heeresauftrag für die IG. Farben Ffm/Höchst) und die An- zahl der Arbeitskräfte, die aus Breitenau zur Verfügung gestellt wurden. Außerdem be- scheinigte der Landrat in dem Schreiben, dass aus Breitenau laufend größere Trupps für landwirtschaftliche Arbeiten im Interesse der Ernäherungssicherung bereitgestellt wür- den. Im Interesse der Sicherung der Arbeitskräfte für kriegswichtigen und lebenswichti- gen Einsatz sei es deshalb notwendig, dass die Landesarbeitsanstalt Breitenau weitge- hendste Unterstützung und Förderung erhalte.96 Gemeint war jedoch nicht das Arbeits- haus Breitenau, sondern das AEL Breitenau, denn die Gestapo-Gefangenen sollten ab- gezogen werden. Als der Landrat die Bescheinigung Ende November 1942 ausstellte, war die monatliche Einweisung von Schutzhaftgefangenen auf 58, gegenüber 79 im Oktober und 208 im September gesunken. Und die Einweisungszahlen sanken weiter bis auf 25 Gefangene im Februar 1943. Im März 1943 erfolgte dann jedoch ein rapider Anstieg der Einweisungszahlen auf 96 Schutzhaftgefangene, was darauf zurückzuführen ist, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt das RSHA entschieden hatte, das Arbeitserzie- hungslager Breitenau doch aufrecht zu erhalten. So wurden ab diesem Zeitpunkt einzel- ne Frauen von der Gestapo Weimar und deren Außendienststelle Erfurt mit Einwei- sungsformularen für das „Polizeigewahrsam (Sonderlager Watenstedt)“ in Breitenau eingewiesen, auf denen die Bezeichnung des Lagers Watenstedt überschrieben und durch „Arbeitserziehungslager Breitenau“ ersetzt worden ist.97 Möglicherweise gab es jedoch noch immer Unsicherheitsfaktoren, so dass in Breitenau weiterhin „Bescheini- gungen“ gesammelt wurden, die die Notwendigkeit und Wirksamkeit des AEL Breite- nau bekräftigen sollten. So hielt der stellvertretende Leiter des Arbeitshauses und Ar- 96 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9767, Bescheinigung des Landrats vom 25.11.1942. 97 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6325, Schutzhaftakte von Wally M. 204 beitserziehungslagers Landesinspektor Martin S. am 24. Juni 1943 eine telefonische Aussage des Fuldaer Landrates als Aktennotiz fest, in der es heißt: „Der Herr Landrat in Fulda teilt heute fernmündlich nach hier mit, dass in letzter Zeit die Unterbringung von Ausländern in hiesiger Anstalt Wunder gewirkt habe. Er habe schon mehrmals von hier inhaftiert gewesenen Schutzhäftlingen gehört, dass sie lieber tot sein wollten als noch einmal nach Breitenau gingen.“ 98 Es ist davon auszugehen, dass diese Äußerung des Landrats - die nicht nur viel über die unmenschlichen Lagerbedingungen aussagt, sondern auch über dessen menschen- verachtende Einstellung gegenüber den ausländischen Gefangenen - deshalb vom Lan- desinspektor S. schriftlich festgehalten und Sauerbier zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde, um gegenüber dem RSHA weitere Argumente zur Aufrechterhaltung des AEL Breitenau zu haben. Die Äußerung ist auch als Beleg dafür anzusehen, dass von Seiten des Landrats als Kreispolizeibehörde und „Hilfsorgan der Gestapo“ ein Interesse am Fortbestehen des Arbeitserziehungslagers Breitenau bestand. Und die Aktennotiz sollte wahrscheinlich auch als Beweis dafür gelten, dass die Haftbedingungen im AEL- Breitenau durchaus den harten Bedingungen entsprachen, die für die Arbeitserziehungs- lager nach den Erlassen Himmlers vorgesehen waren. Der Melsunger Landrat hatte ge- rade dies in einem Schreiben vom 22.10.1942 an den Kreisleiter der NSDAP der Kreis- leitung Melsungen angezweifelt. In dem Schreiben über die „Lage des Arbeitseinsatzes ausländischer Arbeitskräfte“ heißt es, dass deren Arbeitsleistung „einigermaßen zufrie- denstellend“ sei. Vor allem da, wo deutsche Männer fehlten, seien die Polen frech, und es käme zu Arbeitsverweigerung, woraus der Landrat folgerte: „Die polizeiliche Über- wachung der Polen müßte noch viel schärfer durchgeführt werden, denn man hört im- mer wieder von Äußerungen einzelner Polen, daß die Polizei gut sei oder daß es in der Strafanstalt Breitenau besser wäre als bei einem Bauern.“99 Im Juni 1943, als die Äußerung des Fuldaer Landrats über die Haftbedingungen von Schutzhaftgefangenen in Breitenau schriftlich festgehalten wurde, waren die monatli- chen Einweisungen erstmals wieder auf über einhundert (107) Gefangene gestiegen und haben sich in den folgenden drei Monaten zwischen 109 und 132 Einweisungen bewegt. Das AEL Breitenau war damit quasi wieder in Betrieb und sollte auch bis zu Kriegsende mit bis dahin nicht gekannten Einweisungszahlen aufrechterhalten werden. Die offiziel- le Bedeutung des Arbeitserziehungslagers Breitenau als Haft- und Verfolgungsstätte im 98 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9735. 99 HStA Marburg, Bestand LA 180 Melsungen, Nr. 2445. 205 weiteren Verlauf des Krieges geht aus einem vervielfältigten Schreiben der Gestapostel- le Kassel vom 15.4.1944 an die Landräte des Regierungsbezirks Kassel hervor, in dem es heißt, dass für Einweisungen in Arbeitserziehungslager folgende AEL in Betracht kämen: „Auschwitz, Prag, Maltheuern, Hinzert, Stuttgart, Posen, Litzmannstadt, Braunschweig (Hallendorf), Frankfurt (Heddernheim), Breitenau (Landkreis Melsungen).“100 Die geschilderte Entwicklung hatte sehr viel Ähnlichkeit mit der Entwicklung des frühen Konzentrationslagers Breitenau, das von Juni 1933 bis März 1934 existierte. Auch bei dem frühen KZ gab es Pläne des Preußischen Innenministeriums und des Ge- heimen Staatspolizeiamtes, das Lager vorzeitig aufzulösen, und nur durch die Initiative des damaligen Kasseler Polizeipräsidenten und Gestapostellenleiters, Fritz von Pfeffer, im Zusammenwirken mit dem Regierungspräsidenten wurde das Lager weiter aufrecht erhalten. Und der Bezirkskommunalverband, der aus finanziellen Gründen ein Interesse am Fortbestehen des frühen KZ hatte, trug maßgeblich zu dieser Entwicklung bei, in- dem er gezielt die Tagessätze für die Gefangenen niedriger hielt, als die im Kasseler Polizeigefängnis.101 Im Oktober 1943 kam es erneut zu einem drastischen Anstieg der Einweisungen auf 244 Gefangene, die dann bis Februar 1944 sehr gradlinig auf 164 sanken. Der hohe An- stieg der Einweisungszahlen im Oktober und November 1943 hing offenbar mit dem Bombenangriff auf Kassel am 22. Oktober 1943 zusammen, bei dem nicht nur Tausende von Menschen umkamen, sondern auch zahlreiche Zwangsarbeiterlager zerstört wurden. Die Folge war, dass die Fluchtversuche von Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen nach den Bombardierungen erheblich zunahmen, und dass viele der Zwangsarbeiter durch die Zerstörungen der Lager obdachlos geworden waren und ziellos umherirrten. So kam es in einigen Städten zu regelrechten Panikfluchten der ausländischen Zwangs- arbeiter, die oft noch während der Angriffe versuchten, aus der Stadt zu fliehen und das Land zu erreichen. Für die Gestapo und die Polizeibehörden stellte beides Gründe für vermehrte Verfolgungstätigkeiten und Verhaftungen dar.102 Ein Beispiel hierfür ist die Verhaftung des niederländischen Zwangsarbeiters Laurentius I., der nach dem schweren Bombenangriff im Oktober 1943 gemeinsam mit einem Freund aus einem Lager der Firma Henschel floh und anschließend vom 5. November bis zum 28. Dezember im 100 HStA Marburg, Bestand LA Fritzlar-Homberg, Nr. 1620. 101 Vgl. Krause-Vilmar, Das frühe Konzentrationslager Breitenau, S. 176-177. 102 Vgl. Herbert, Fremdarbeiter, S. 362-364. 207 zu, stabilisierten sich Ende 1943 bei etwa 45.000 Fluchten pro Monat und stellten von da an das größte sicherheitspolizeiliche Problem für die Gestapostellen dar.104 Überhaupt lässt sich aus den Diagrammen tendenziell ersehen, dass in den Winter- monaten regelmäßig geringere oder absinkende Einweisungszahlen festzustellen sind, was möglicherweise damit zusammenhängt, dass in diesen Monaten weniger Zwangsar- beiter zu fliehen versuchten und von daher auch weniger Verhaftungen stattfanden. Al- lein aus klimatischen Gründen läge dies nahe; in Teilen des Frühjahrs, im Sommer und im Herbst konnten sie auf der Flucht im Freien schlafen, sie konnten sich evtl. von Obst und Gemüse ernähren etc., wodurch die Fluchtbedingungen in dieser Jahreszeit sicher- lich erheblich besser waren, als im Winter. Im Juli 1944 kam es zu einem erneuten massiven Einschnitt bei den Einweisungen, indem sie von 252 Schutzhaftgefangenen im Juni auf 59 Gefangene im Juli sanken, im August 1944 dann aber wieder auf 199 Einweisungen stiegen. Der Grund für das starke Absinken der Einweisungszahlen bestand darin, dass in diesem Zeitraum in Breitenau eine Flecktyphus-Epidemie ausgebrochen war und das Lager unter Quarantäne gestellt wurde, weshalb fast keine Gefangenen mehr eingewiesen wurden. Aus den Einwei- sungszahlen wird allerdings ersichtlich, dass der massive Einweisungsrückgang vor allem die Männern betraf, deren Einweisungen bis auf 15 Gefangene zurückgingen, während die Einweisungen bei den Frauen mit 44 Gefangenen im Vergleich zum Vor- monat, als sie 51 betrugen, relativ konstant blieben. Von der Fleckfieberepidemie im Sommer 1944 und der damit verbundenen Quarantäne waren offenbar vor allem die Männer betroffen. Allerdings gibt es Hinweise, dass auch zwei Frauen an der Epidemie gestorben sind.105 Außerdem verstarb unmittelbar nach dem Krieg eine Kriegshilfsauf- seherin an Fleckfieber, die sich ebenfalls im Lager angesteckt haben soll.106 Ab August 1944, als die Quarantäne aufgehoben und auch die Gefängnisabteilung aufgelöst wurde, blieben die Einweisungszahlen bis Ende November relativ konstant bei etwa 200 Gefangenen monatlich. Ab Dezember 1944 ist erneut ein starker Anstieg der Einweisungen zu verzeichnen, der sich in den folgenden drei Monaten fortsetzte. über ein Gespräch mit Herrn L. I. vom 5.9.1985; Vgl. auch Dillmann u.a., Mauern des Schweigens, S. 15-23. 104 Herbert, Fremdarbeiter, S. 360. 105 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2470, Blatt 14 und Blatt16, Spruchkammerakte von Elisabeth F. Aus den beiden Schreiben vom 29.4.48 und vom 17.7.48 geht hervor, dass während der Typhusepidemie zwei Insassinnen daran schwer erkrankt waren und nach der Einlieferung in ein Krankenhaus gestorben seien. Es existiert aber kein Hinweis darauf, um wen es sich handelte. 210 ziehungslagers - wurden diese Größenordnungen in der Belegungsstärke nicht nur bei- behalten, sondern ab dem Sommer 1943 drastisch erhöht, so dass auf dem Gelände zeitweise zwischen 800 und 1000 Arbeitshausinsassen und Schutzhaftgefangene unter- gebracht waren. Aus dem Diagramm ist ersichtlich, dass die Belegungsstärke des Anstaltsgeländes ab der zweiten Jahreshälfte von 1937 auf etwas mehr als 400 Arbeitshausinsassen stieg und diesen Wert bis März 1939 beibehielt. Im April 1939 sank die Belegungsstärke um etwa 70 Insassen, was die Ursache darin hatte, dass 68 männliche Korrigenden in das Justiz- gefangenenlager Rodgau bei Dieburg überführt wurden.112 Die Belegungszahlen stiegen anschließend bis zum September/Oktober 1939 wieder auf 400 an, sanken dann jedoch bis zum Juli 1940 auf einen bisherigen Tiefstand von etwas mehr als 300 Personen. Kurz zuvor, Ende Mai 1940, war das Arbeitserziehungslager eingerichtet worden, und die Einrichtung des AEL führte ab der zweiten Jahreshälfte zu einem steten An- wachsen der Gesamtbelegungsstärke, die sich daraufhin wellenförmig von 381 Insassen und Gefangenen im Oktober 1940 bis zu 473 im Juni 1942 entwickelte. Anschließend ist bis zum Februar 1943 ein starkes Absinken der Belegungsstärke auf unter 300 Per- sonen festzustellen. Es handelte sich dabei um die Phase, in der das AEL geschlossen werden sollte und die Einweisungen von Schutzhaftgefangenen drastisch zurückgingen. Ab dem März 1943, als offenbar die Entscheidung vom RSHA gefällt worden war, das AEL Breitenau weiterhin aufrecht zu erhalten, stieg die Belegungsstärke dann ebenso drastisch wieder an. Sie erreichte im Juni 1943 erstmals über 500 Personen und stieg dann weiter auf mehr als 600 im September 1943 und 700 im März 1944 bis zu 828 Personen im Juni 1944. Da sich die angegebenen Belegungszahlen auf die jeweiligen Monatsenden beziehen, lagen die Belegungszahlen innerhalb der Monate zum Teil so- gar noch höher. So ist für den Monat Juni 1944 eine tägliche Durchschnittsbelegung von 899 Personen verzeichnet,113 und die höchsten Belegungszahlen erreichten bis zu 1000 Personen.114 Die katastrophale Überbelegung des Anstalts- und Lagergeländes kam hauptsächlich dadurch zustande, dass die Verhaftungen und Einweisungen von Schutz- haftgefangenen immens zunahmen und gleichzeitig in der Zeit vom Juni 1943 bis Juli 1944 die Frauengefängnisabteilung eingerichtet worden war. Die Belegung mit Arbeits- 112 Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 294. 113 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9737, Akten betr. Monatsberichte, Juni 1944. 114 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band II, Blatt 119, Auszug aus der Urteilsschrift. 211 hausinsassen ging dagegen sogar langsam, aber kontinuierlich zurück. In den Monaten Juli, August und September 1944 erfolgte ein drastischer Einschnitt, und die Bele- gungszahlen fielen auf etwa 500 Personen. Die Ursachen hierfür lagen in der Auflösung der Gefängnisabteilung für Frauen und in der Fleckfieber-Epidemie, die im Sommer 1944 in Breitenau ausgebrochen war. Ab November 1944 stiegen die Belegungszahlen wieder kontinuierlich an und erreichten im Januar und Februar 1945 über 700 Personen, um dann im März noch einmal auf über 900 zu steigen. Aus dem folgenden Diagramm wird das zahlenmäßige Verhältnis von Arbeitshausin- sassen, Schutzhaftgefangenen und inhaftierten Frauen der Gefängnisabteilung innerhalb der Gesamtbelegung des Anstalts- und Lagergeländes ersichtlich.115 Es ist zu erkennen, dass innerhalb der Gesamtbelegung des Anstalts- und Lagerge- ländes die Arbeitshausinsassen (grau) eine konstante und zunächst auch sehr große Gruppe bildeten, die kontinuierlich (fast gradlinig) von zunächst etwa 350 Personen im Januar 1940 auf etwa 200 Personen am Kriegsende im März 1940 abnahm. Demgegenüber wuchs die Belegungsstärke der Schutzhaftgefangenen (schwarz) ab dem Mai 1940 langsam an, und bewegte sich von August 1940 bis September 1943 et- was wellenförmig zwischen 100 und 200 Personen. Eine Ausnahme bildete der Winter 1943, als die Anzahl der Gefangenen unter 60 fiel, weil die Absicht bestand, das AEL Breitenau aufzulösen. Obwohl innerhalb diesen Zeitraumes, von Anfang 1940 bis Sep- tember 1943, insgesamt 3404 Schutzhaftgefangene in das AEL Breitenau eingewiesen 115 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9825, Nr. 7633, Nr. 9794, Nr. 9896, Nr. 9737, Nr. 9822, Nr. 10418. Die zahlenmäßigen Werte für das Diagramm basieren auf der genannten Aufstellung der Anstaltsbelegung ab 1.6.1937 (Nr. 9825), dem Hauptauf- nahmebuch der Gefangenen (Nr. 7633), dem Jahresbericht für das Rechnungsjahr 1940 in Jahresberichte I B Nr. 1,5 (Nr. 9794), der „Personenstandsliste für 1941“ aus „Nachwei- sungen über die Zahl und über die Bewegung der Insassen der Landesarbeitsanstalt und des Landesfürsorgeheims Breitenau im Rechnungsjahr 1941“ in der Verwaltungsakte „Voranschläge ab 1925“ (Nr. 9896), den Monatsberichten aus der Akte „Monatsberichte der Anstaltsinsassen“ (Nr. 9737), dem Rapportbuch (Nr. 9822) und dem Frauenaufnahme- buch (Nr. 10418). Die Belegungszahlen der Schutzhaftgefangenen von Mai, Juni und Juli 1940 sind Annäherungswerte aufgrund der Einweisungszahlen. Die weiteren Belegungs- zahlen der Schutzhaftgefangenen von August 1940 bis Februar 1941 sind ebenfalls Annä- herungswerte und basieren auf dem Jahresbericht für das Rechnungsjahr 1940, in dem es heißt, dass sich die Einrichtung des Arbeitserziehungslagers erst in der 2. Hälfte des Jahres 1940 auszuwirken begann und in den letzten Monaten durchschnittlich 100 Gestapo- Gefangene dort untergebracht waren. Die Belegungszahlen der Schutzhaftgefangenen von April 1942 bis Dezember 1942 sind ebenfalls Annäherungswerte, die sich dadurch errech- nen lassen, dass die Gesamtbelegungszahlen vorliegen und von diesen die vergleichsweise konstanten Belegungszahlen der Arbeitshausinsassen, die in diesem Abschnitt von 270 auf 250 sanken, abgezogen wurden. Die Belegungszahl der Schutzhaftgefangenen vom Okto- 213 durch die Einrichtung der Gefängnisabteilung für Frauen (weiß) mit verursacht wurden. Durch die Gefängnisabteilung stiegen die Belegungszahlen monatlich um fast 100 bis 200 Personen an. Schließlich führte diese hoffnungslose Überbelegung im Lager zu katastrophalen Verhältnissen, zu Krankheiten und Tod.116 Diese Entwicklung im Arbeitserziehungslager Breitenau wurde durch die wirtschaft- lichen und finanziellen Interessen des Bezirkskommunalverbands mit verursacht. Nach- dem dieser von den Auflösungsplänen des AEL durch das RSHA informiert worden war, versuchte er darauf einzuwirken, diese Entscheidung rückgängig zu machen, und bemühte sich gleichzeitig darum, neue Insassengruppen zu bekommen, um die Landes- arbeitsanstalt Breitenau als Einrichtung zu erhalten. Die Folge war, dass einerseits Ver- träge mit Justizbehörden über die Einrichtung der Gefängnisabteilung für Frauen abge- schlossen wurden und andererseits das RSHA tatsächlich seine Entscheidung zurück- nahm. Das Arbeitserziehungslager Breitenau wurde nicht nur weiterhin aufrechterhal- ten, sondern es bekam für die Gestapo einen immer größeren Stellenwert, und die Ein- weisungen von Gefangenen nahmen erheblich zu. Gleichzeitig wurde ab dem Juni 1943 die Gefängnisabteilung für Frauen eingerichtet, und es gab weiterhin die Gruppe der Arbeitshausinsassen, die zwischen 200 und 250 Personen lag. Dieser Prozess führte schließlich zu der hoffnungslosen Überbelegung und zu den schrecklichen Verhältnis- sen. Dass dieser Prozess nicht gestoppt wurde, ist vor allem ein Ausdruck für die men- schenverachtende Einstellung des NS-Regimes und der an diesen Entscheidungen Be- teiligten gegenüber den Gefangenen und Verfolgten und den Insassen des Arbeitshau- ses. Das folgende Diagramm zeigt noch einmal gesondert die Belegungsstärken der Schutzhaftgefangenen im Arbeitserziehungslager Breitenau an den Monatsenden von Januar 1940 bis zur Auflösung des Lagers Ende März 1945. Es veranschaulicht den Entwicklungsprozess des Arbeitserziehungslagers Breitenau vom allmählichen Aufbau des Lagers im Frühsommer 1940 mit 30 bis 50 Gefangenen bis zur Auflösung des La- gers Ende März 1945 und einer Gefangenenzahl von über 700. Nachdem die Belegungszahl des AEL anfänglich bei etwa 30 bis 50 Schutzhaftge- fangenen lag, stieg sie in der zweiten Jahreshälfte auf etwa 100 Personen. Im Frühjahr 1941 nahm sie nochmals zu und schwankte anschließend bis zum Sommer 1942 zwi- schen 120 und 170 Gefangenen. Im Juni 1942 erreichte die Belegungszahl einen Höhe- 116 Siehe hierzu die Kapitel 3.4.3. und 3.4.14. 215 das AEL Breitenau eingewiesen. Nachdem die Belegungszahlen des Lagers in den drei folgenden Monaten zwischen 300 und 340 Gefangenen lagen, stiegen die Belegungs- zahlen ab November 1944 wieder drastisch an, lagen im Dezember bereits bei 412 Ge- fangenen, im Januar 1945 bei 500 und Ende März, unmittelbar vor der Auflösung des Lagers, bei 716 Schutzhaftgefangenen. Auch bei diesen Zahlenangaben muss betont werden, dass es sich um die Werte an den Monatsenden handelte und die Belegungszahlen innerhalb der Monate oder auch im Monatsdurchschnitt zum Teil sogar noch höher lagen. So betrug die Anzahl der männli- chen Schutzhaftgefangenen am 31. Januar 1945 insgesamt 366 Personen, während sie in der Zeit vom 25. bis zum 19. Januar zwischen 413 und 406 Gefangenen lag.118 Da diese Angaben aber nur in Fragmenten vorliegen, wurde auf die Belegungszahlen an den Mo- natsenden zurückgegriffen, um ein annäherndes Bild zu erhalten. 117 Siehe hierzu das Kapitel 3.4.14. 118 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9822. So betrug die Anzahl der männlichen Schutzhaftgefangenen am 31. Januar 1945 insgesamt 366 Personen, während sie in der Zeit vom 25. bis zum 29. Januar 1945 zwischen 413 und 406 Gefangenen lag. 216 3.4. Lebens- und Haftbedingungen im AEL Breitenau 3.4.1. Lageralltag Das Arbeitserziehungslager Breitenau war vor allem ein Ort der Bestrafung und Diszip- linierung von Menschen, die sich der Zwangsarbeit nicht untergeordnet oder gegen NS- Bestimmungen und -Verordnungen verstoßen hatten. Die Schutzhaftgefangenen sollten durch eine menschenunwürdige Behandlung gefügig gemacht werden, um sie dadurch den Forderungen des NS-Staates anzupassen. Im Vordergrund stand hierbei die bedin- gungslose Unterordnung unter den Arbeitszwang in der Kriegswirtschaft; gleichzeitig sollte durch dieses Strafinstrument aber auch das ideologische System des NS-Staates aufrechterhalten werden. Das Ziel der Inhaftierung in diesem Lager bestand nicht darin, die Menschen zu ermorden, sondern jeglichen Widerstandswillen zu brechen und ande- ren durch sie, wie es in dem Erlass Heinrich Himmlers über die Arbeitserziehungslager heißt, „ein abschreckendes und warnendes Beispiel zu geben.“1 Dies sollte dadurch er- reicht werden, dass die Gefangenen in der relativ kurz bemessenen Haftzeit von durch- schnittlich 1-2 Monaten extremen Strafbedingungen ausgesetzt wurden. Ernst Kal- tenbrunner, ab 1943 Leiter des Reichssicherheitshauptamtes, erklärte dazu, dass die „Arbeitsbedingungen und Lebensverhältnisse (in den Arbeitserziehungslagern, d.Verf.) im allgemeinen härter als in einem Konzentrationslager sind.“2 Wenn dieser Vergleich auch problematisch ist, da die Haftbedingungen in den verschiedenen Arbeitserzie- hungslagern z.T. sehr unterschiedlich waren, so wird durch die Aussage Kaltenbrunners doch sehr deutlich, dass KZ-ähnliche Haftbedingungen intendiert waren und in den Ar- beitserziehungslagern die Realität darstellten. Als der stellvertretende Leiter des Ar- beitserziehungslagers Breitenau 1942 eine Gefangene in einem Einzeltransport in das Konzentrationslager Ravensbrück brachte, richtete der Direktor Breitenaus ein Schrei- ben an das Lager, in dem er darum bat, ihm „in die Einrichtung und den Arbeitsbetrieb des dortigen Lagers Einblick gewähren zu wollen, damit er verschiedene Anregungen, 1 BArch, R 58 / 1027, S. 142 ff, Abschnitt V. sowie S. 234 ff, Abschnitt V. Erlasse des Reichsführers-SS und Chef der Deutschen Polizei vom 28. Mai 1941 und vom 12.12.1941 betr.: „Errichtung von Arbeitserziehungslagern“. 2 Internationaler Suchdienst Arolsen, Haftstätten, S. LXXVIII; siehe auch Lotfi, KZ der Gestapo, S. 226 sowie S. 386, Anmerkung 44: Es handelte sich um ein Schreibens Kal- tenbrunners an Rauter vom Mai 1944. 217 die er dort erhalten wird, hier verwenden kann.“3 Im Folgenden soll nun den verschiedenen Aspekten des Lageralltags im Arbeitser- ziehungslager Breitenau während des Zweiten Weltkrieges nachgegangen werden. Da- bei werden als Quellen schriftliche Dokumente aus der NS-Zeit und Aussagen von Zeit- zeugen aus der unmittelbaren Nachkriegszeit, aber auch aus der Gegenwart herangezo- gen. 3.4.2. Ankunft im Lager Mit der Einweisung in das Arbeitserziehungslager Breitenau begann für die Gefangenen eine Prozedur der Demütigung und Bestrafung. Der ehemalige polnische Gefangene, Marcin B., der im Februar 1942 in das Lager kam, berichtete, dass er und seine Mitge- fangenen „zunächst mal unter eine Mauer gestellt wurden, was seine Wirkung nicht ver- fehlte.“4 Sie glaubten, dass sie erschossen werden sollten, und dieses Gefühl sollte ihnen auch vermittelt werden. Anschließend wurden sie in den Duschraum (im Mittelschiff der Kirche, im so genannten Hauptgebäude) hinein gejagt: „Wir sind nachts angekommen; und ich habe es noch vor Augen, als hätte ich es erst gestern erlebt. (...) Wir mußten uns alle ausziehen. Ich kann mich noch gut erinnern, daß es sehr kalt war, und man hat eiskaltes Wasser von oben herab gerissen, hat uns mit Gummiknüppeln angetrieben, wir mußten uns also schnell waschen. Dann haben wir unsere Kleider unter den Arm genommen und sind hinausgejagt worden mit Gummi- knüppeln ins Freie und mußten da nackt durchlaufen.“5 Ein ehemaliger niederländischer Gefangener, der im November 1943 wegen Flucht von der Arbeitsstelle bei der Firma Henschel/Kassel in Breitenau inhaftiert wurde, be- richtete, dass er sich bei der Einweisung zum Waschen in eine Badewanne mit eiskal- tem Wasser setzen musste.6 Den Männern wurden außerdem die Haare kurz geschoren.7 Da in dem Lager während des Krieges aufgrund der mangelnden hygienischen Zustände 3 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5834, Schutzhaftakte von Katharina K., Schreiben Sauerbiers an die Leitung des Konzentrationslagers Ravensbrück vom 31. Mai 1942. 4 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 515, Protokoll eines Gesprächs mit dem ehemaligen polnischen Gefangenen Marcin Blaszczak vom 2. September 1981. 5 Ebenda. 6 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 642, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Herrn L.I. vom 5. September 1985. 7 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signaturen: 515 und 642, Aussagen von Herrn Marcin Blaszczak und Herrn L.I. 218 immer wieder Läuse auftraten, wurden zum Teil auch den Frauen die Haare abgeschnit- ten.8 Anschließend wurden die Gefangenen in die Kleiderkammer geführt, wo sie ihre Kleidung und sämtliche persönlichen Sachen abgeben mussten und die Häftlingsklei- dung erhielten. Im Verlauf des Krieges, als die Belegungszahlen im Lager mehr und mehr anstiegen, reichte die Gefangenenkleidung nicht mehr aus, so dass die Gestapo- Häftlinge teilweise auch Zivilkleidung trugen.9 Die abgegebenen Gegenstände wurden auf einem „Hinterlegungsblatt“ vermerkt, und die Gefangenen mussten unterschreiben, dass sie nicht mehr als die aufgeführten Sachen besitzen.10 In den genannten Schilderungen taucht das wieder auf, was Wolfgang Ayaß bereits über die Aufnahmeprozedur in der Landesarbeitsanstalt beschrieb: ein demütigender Prozess des Ent- und Bekleidens, in dessen Mittelpunkt die physische Nacktheit des Eingelieferten stand.11 Hierzu kamen bei der Einweisung der Schutzhaftgefangenen offensichtlich noch Schikanen und Misshandlungen. Zur Aufnahmeprozedur gehörte außerdem, wie auch schon in den Zeiten des Ar- beitshauses, die aktenmäßige Erfassung der Schutzhaftgefangenen in einem Büro im Verwaltungsgebäude. Nach Überprüfung ihrer Personalien wurden sie in ein Haupt- aufnahmebuch mit einer Häftlingsnummer eingetragen,12 und für jeden Gefangenen wurde bis zum Sommer 1943 eine Individualakte angelegt. Hierzu wurden die seit vie- len Jahren für die „Arbeitsscheuen und säumigen Nährpflichtigen“ vorgesehenen lila Aktendeckel verwandt und mit dem Stempel „Schutzhaeftling“ versehen. Auch einige andere Formulare wurden seit Jahrzehnten von der Anstalt für die Aktenführung be- nutzt, so z.B. ein Formblatt mit der ausführlichen Personalbeschreibung des Gefange- nen, nach dem Muster eines Steckbriefes. Auf der Ebene der bürokratischen Verwaltung war die Integration der Schutzhäftlinge in den allgemeinen Anstaltsbetrieb vollkom- men.13 8 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signaturen: 635 und 640, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Frau Dora Z. vom 4.11.1981 sowie Protokoll eines Gesprächs mit Frau P. vom 25.9.1991, die miterlebt hat, wie einer französischen Gefangenen die Haare abge- schnitten wurden. 9 Zur Bekleidung der Schutzhaftgefangenen im Lager siehe das Kapitel 3.4.4. 10 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Schutzhaftakten. Die Hinterlegungs- Blätter befinden sich in fast allen erhaltenen Schutzhaftakten. 11 Vgl. Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 199-203. Ayaß stellt hier auch Bezüge her zu den Beschreibungen der Aufnahmeprozeduren in totalen Institutionen durch den Soziolo- gen Erving Goffman in dessen Werk: Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Pa- tienten und anderer Insassen, Frankfurt/Main 1973. 12 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633. 13 Vgl. Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 304. 219 Das Ausfüllen der Personenbeschreibungsbögen und Anlegen der Individualakten war eine der Hauptaufgaben der jungen Verwaltungsangestellten Anneliese T. Die Auf- seher brachten die Gefangenen in Gruppen von 5 bis 6 Leuten zur Aufnahme zu ihrem Büro. Dort mussten sie einzeln mit einem Aufseher zur Erfassung ihrer Personalien ein- treten. Die anderen mussten im Flur des Verwaltungsgebäudes warten. „Ich war froh darüber, dass ein Aufseher dabei war, wer weiß, was die gemacht hätten - sonst hätte ich Angst gehabt.“14 In der Verwaltung sei kein Dolmetscher tätig gewesen. Von polni- schen Schutzhaftgefangenen, die als Dolmetscher arbeiteten, sei ihr nichts bekannt ge- wesen. Aufgrund der Sprachprobleme gab es auch Schwierigkeiten bei der Aufnahme der Personalien, insbesondere bei der Schreibweise der Namen sowie der Geburts- und Wohnorte. Anneliese T. hatte einzelne Wörter in Polnisch und Russisch gelernt, z.B. „raboti“ – Arbeit: „Dann wußte ich schon nicht, was ‚wo’ heißt und fragte: wo rabo- ti?’“15 Eine Hilfe bei der Aufnahme der Personalien seien die Ausweispapiere der Ge- fangenen und das Aufschreiben der Namen durch die Gefangenen selbst gewesen.16 Nach der aktenmäßigen Erfassung wurde die zuständige Gestapo-Stelle und das Bür- germeisteramt Guxhagen über die erfolgte Einlieferung des Gefangenen benachrichtigt. Ab dem Winter 1943/44 wurden für die Gefangenen keine Personalakten mehr angelegt, und stattdessen wurden sie in ein zusätzliches Frauen- bzw. Männeraufnahmebuch ein- getragen.17 Um den „beabsichtigten Zweck der Haft zu erreichen“, wie es in einem Schreiben der Gestapo Kassel vom April 1941 heißt, wurden ausländische Gefangene, „die wegen Arbeitsverweigerung oder Widersetzlichkeit“ inhaftiert waren, sofort nach ihrer Einwei- sung unter verschärfte Haft gesetzt. Die erste Haftnacht mussten sie auf „hartem Lager“ verbringen, und am ersten vollen Hafttag erhielten sie lediglich Wasser und Brot.18 Der 14 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 659, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Frau Anneliese T. vom 10.1.1985. 15 Ebenda. 16 Ebenda. 17 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418. Während das Frauenaufnah- mebuch für die Zeit vom 7. November 1943 bis 1.4.1947 noch existiert, ist das Aufnahme- buch für die Männer nach dem Krieg „verschwunden“. Bereits Anfang der 50-er Jahre wurde ergebnislos danach gefahndet. Im Frauenaufnahmebuch (Nr. 104189) taucht ab dem 20. Januar 1944 bei den Schutzhaftgefangenen mehrfach der Eintrag „ohne Akte“ auf, und ab Mitte Februar 1944 ist dieser Eintrag bei fast allen weiblichen Schutzhäftlingen zu fin- den. 18 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9784, Schreiben der Geheimen Staatspolizei Kassel an den Direktor der Landesarbeitsanstalt vom 28. April 1941, „Be- trifft: Verschärfung der Haft über Ausländer, insbesondere Polen, die wegen Arbeitsver- weigerung oder Widersetzlichkeit zu meiner Verfügung dort einsitzen.“. Während sich 220 ehemalige italienische Kriegsgefangene Sarrica Ottario C. schrieb in einem Brief, dass er die erste Nacht mit anderen Gefangenen in einer Zelle verbringen musste, die so klein war, dass man sich nicht hinlegen konnte; „Die Nacht mußte man gehockt bzw. sitzend verbringen.“19 Am nächsten Tag wurden sie dann Arbeitskolonnen zugeteilt.20 3.4.3. Unterbringung der Schutzhaftgefangenen Zur Unterbringung der Schutzhaftgefangenen wurden zunächst Räume im Mittelschiff der ehemaligen Klosterkirche (dem so genannten Hauptgebäude), im Frauenhaus (dem ehemaligen Klausurgebäude), im Landarmenhaus und im Zellenbau genutzt. In den Ge- bäuden existierten Schlafsäle, kleinere Räume und Zellen. Die Gefangenen schliefen darin auf Holzbetten mit Strohsäcken. Im Mittelschiff der Kirche standen drei Etagen zur Unterbringung zur Verfügung. Im ersten Stock befanden sich zwei große ehemalige Aufenthaltsräume, die als Schlafsäle für Schutzhaftgefangene dienten. In den Räumen im 2. Stock wurden ebenfalls Schutz- häftlinge untergebracht, und im dritten Stock befanden sich ein Waschraum und zwei hintereinander liegende Schlafsäle, in denen jeweils 50 Betten bzw. 50 Gefangene un- tergebracht waren.21 Im Frauenhaus befanden sich vor allem im ersten Stock zahlreiche Unterbringungs- räume, die zunächst jeweils mit 12, später mit 14 Frauen belegt wurden. Zunächst be- fanden sich im gesamten Frauenhaus 120-130 weibliche Gefangene, später bis zu 300.22 Im Landarmenhaus wurden drei Etagen zur Unterbringung von männlichen Gefan- genen genutzt. Im Parterre waren im linken Teil in mehreren Räumen männliche Schutzhäftlinge untergebracht. In jedem Zimmer befanden sich 7 Betten; zur Zeit der Höchstbelegung waren die Zimmer mit 20 Gefangenen belegt. Im 1. und im 2. Stock (d.h. unter dem Dach) waren rechts und links in größeren Räumen Schutzhaftgefangene untergebracht. Im zweiten Stock waren es pro Raum bis zu 65 Gefangene.23 Auch im Wirtschaftsgebäude, dem so genannten Feldhaus, befanden sich im ersten diese Anordnung nur auf den ersten Hafttag bezog, interpretierte sie der Direktor in einem Mitteilungsschreiben an die Aufseher vom 29.4.1941 für die ersten drei Hafttage, ebenda. 19 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 382, Brief von Herrn Sarrica Ottario C. an Dietfrid Krause-Vilmar vom 14.3.1988. 20 Ebenda. 21 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 185, Spruchkammerakte von Georg Sauerbier, Ortsbesichtigung in Breitenau, Aussage von Sauerbier vom 13.1.1949. 22 Ebenda, Blatt 184, Rückseite, Aussage der Oberaufseherin Katharina S. vom 13.1.1949. 221 Stock vier Räume, in denen nach Aussage des Aufsehers F. 50 Gefangene unterge- bracht waren.24 Ob auch hier der Dachboden für Gefangene genutzt wurde, ist bislang unklar. Schließlich wurden auch im Zellengebäude, in dem sich 27 Einzelzellen befanden, männliche Schutzhaftgefangene untergebracht. Eine Zelle war als Arrestzelle (Strafzel- le, d.Verf.) eingerichtet mit einer Größe von 24 cbm. Die anderen Zellen waren ur- sprünglich Einzelzellen; im Verlauf des Krieges wurden darin dann aber 4 bis 6 Gefan- gene untergebracht.25 Ob es eine Trennung in der Unterbringung von ausländischen und deutschen Schutz- häftlingen gegeben hat, ließ sich bisher nicht genau feststellen, es gibt jedoch Aussagen, dass es im Landarmenhaus, in dem Männer untergebracht waren, mehrere Ausländer- Schlafsäle gegeben hat und in einer Etage, zwischen zwei Ausländer-Schlafsälen, ein Schlafsaal für deutsche Schutzhäftlinge existierte.26 Auch bei einer inhaftierten polni- schen Gefangenen gibt es einen solchen Hinweis, indem es in ihrer Akte heißt, dass sie eine „eindeutschungsfähige Polin“ sei und daher „während der Lagerunterbringung von anderen Polen getrennt zu halten“ ist.27 Die ehemalige Gefangenen Hilde Lapp sagte dagegen aus, dass sie in einem Schlafraum mit sieben weiteren Frauen untergebracht war, unter denen sich auch zwei Polinnen befanden.28 Die Landesarbeitsanstalt war ursprünglich einmal für 150 Insassen konzipiert wor- den, allerdings bereits einige Jahre nach der Einrichtung mit etwa 400 Personen voll- kommen überfüllt.29 Spätestens ab dem Sommer 1937 war mit einer Belegungszahl von 350 bis 400 Personen ein ähnlicher Zustand erreicht. Durch die Einrichtung des Ar- beitserziehungslagers und die Einweisungen von Schutzhäftlingen nahmen die Bele- gungszahlen im Verlauf des Krieges stetig zu. Ab dem Sommer 1943 stiegen sie auf über 500 Gefangene, und im Sommer 1944 waren zeitweise 900 bis 1000 Menschen 23 Ebenda, Blatt 185, Aussage des Lazarettaufsehers L. und des Oberaufsehers W. 24 Ebenda, Blatt 185, Rückseite, Aussage des ehemaligen Aufsehers F. vom 13.1.1949. 25 Ebenda, Blatt 184, Rückseite und Blatt 185 sowie Blatt 177, Rückseite, Aussage des ehemaligen Oberaufsehers W. und des Aufsehers A. vom 13.1.1949. 26 HStA Marburg, Bestand 274 KS, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Ermittlungs- und Strafver- fahren gegen August A. u.a., Band I, Blatt 29-31 und Blatt 47-48, Aussage von Franz Wil- helm N. und Martin Greiling. 27 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7261, Schutzhaftakte von Anna U. Möglicherweise handelte es sich auch um eine Anweisung, die aufgrund der räumlichen Verhältnisse im AEL Breitenau gar nicht umgesetzt wurde. 28 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 576, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit der ehemaligen deutschen Gefangenen Hilde Lapp vom 3.4.1998. 29 Vgl. Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 204. 222 (Schutzhaftgefangene des Arbeitserziehungslagers, Insassen der Arbeitsanstalt und Jus- tizstrafgefangene) gleichzeitig auf dem Gelände untergebracht. Trotz der Erhöhung der „normalen Belegungsfähigkeit“ auf fast 700 Gefangene, indem überlegt wurde, wie viele Betten noch zusätzlich in die schon vollen Räume passten,30 reichten die regulären Hafträume schließlich nicht mehr aus. Die Folge war hoffnungslose Enge und Überbe- legung, so dass Gefangene schließlich sogar in der Scheune und in Stallungen unterge- bracht wurden. Auch der Dachstuhl des Kirchengebäudes wurde gegen Kriegsende als Schlafsaal genutzt.31 Möglicherweise wurde auch das Dachgeschoß des Zellenbaus zur Unterbringung von Gefangenen genutzt. So berichtete Alex S., der im Dezember 1941 in Breitenau inhaftiert war, von einem größeren Raum im Dachgeschoß des Zellenbau- es, in dem ca. 50 Männer in drei Reihen untergebracht waren.32 Neben Holzbetten mit Strohsäcken mussten die Gefangenen nun auch auf einfachen Strohlagern und dem nackten Boden schlafen. Zum Teil waren die Betten aufeinander gestapelt, und in den etwa 80 cm breiten Betten mussten zwei Gefangene nebeneinander liegen.33 Dies wird auch in einer Urteilsschrift des Landgerichts in Kassel aus dem Jahre 1951 bestätigt: „1943 bis 1944 wuchs die Belegungsstärke auf etwa 1 000 Personen an. Die Unterbrin- gung wurde dadurch ermöglicht, daß Betten übereinander aufgeschlagen [wurden] und in jedem Bett 2 Personen schlafen mussten.“34 Über die katastrophalen Zustände schrieb der Oberaufseher Karl W. 1947 in einem Bericht für die Spruchkammerverhandlung: 30 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9737 (Monatsbericht der Landesar- beitsanstalt und des Landesfürsorgeheims Breitenau für Juni 1944) und Nr. 9735 („Allge- meines“). Die Erhöhung der so genannten Belegungsfähigkeit geschah nicht etwa durch ir- gendwelche Erweiterungsbauten, sondern lediglich durch eine Erhöhung der Bettenzahlen innerhalb der gleichen Räume. So existiert bereits vom 15.9.1943 ein Schreiben der Hauptverwaltung an die Landesarbeitsanstalt, in der diese „aus statistischen Gründen“ auf- gefordert wird, die „Zahl der bis zur äußersten Grenze aufstellbaren Betten für die Insassen jeglicher Art“ anzugeben. Auf der Rückseite dieses Schreibens befindet sich eine hand- schriftliche Aufstellung: „201 Frauenhaus, 180 Gefängnis, 60 Altersheim, 195 Lazarett, 50 Zellenbau“. Die Gesamtsumme beträgt 686. 31 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur. 590, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehem. niederländischen Gefangenen, Herrn J. Muizelaar, bei seinem Besuch in Brei- tenau im August 1989. 32 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 49, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Herrn Alex S. vom 15.4.1986. 33 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 642, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehem. niederländischen Gefangenen Laurentius I. vom 5.9.1985 und Schreiben von Laurentius I. vom 15.4.1986. 34 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band II, Blatt 119, Auszug aus der Urteilsschrift des Landgerichts in Kassel gegen den Aufseher August A. vom 5. Juni 1949. 223 „Weil die Anstalt nicht voll belegt war, bekamen wir durch die Gestapo politische Ge- fangene zugewiesen u. es entstanden dadurch Verhältnisse, die in normalen Zeiten nie vorgekommen wären. Im Laufe der Zeit war die Anstalt so überbelegt, dass in einer Zelle für einen Mann 10-15 Mann untergebracht werden mussten. Auch im damaligen Schweinestall wurden (...) die Schutzhäftlinge eingesperrt und die Futtertröge dienten als Klosetts.“35 Der ehemalige Aufseher August A. berichtete im Spruchkammerverfahren gegen Sauerbier, dass es im Zellengebäude zwei Eckzellen gegeben habe, die ursprünglich als Arbeitszellen genutzt worden seien. Sie waren offenbar etwas größer als die anderen Zellen, daher seien in ihnen zum Teil drei Gefangene, manchmal auch sechs Gefangene untergebracht worden. Weiter bemerkte er: „In die Eckzellen kamen gewöhnlich die Zu- und Abgänge. Es kam nun auch mal vor, dass ein Transport nicht ging und dass die Leute in dieser Zelle längere Zeit bleiben mussten. Da waren manchmal 25 und 26 Mann drin. Es war im allgemeinen sehr unmenschlich und wir wussten manchmal nicht, wie wir uns durchsetzen sollten.“36 An anderer Stelle bemerkte A. in ähnlicher Form: „Durch die fünf- bis sechsfache Überbelegung der Anstalt war es sehr schwer für uns, uns gegenüber den Insassen durchzusetzen.“37 Der ehemalige französische Gefangene Henry Schreck war im Sommer 1944 in Brei- tenau inhaftiert und erlebte die vom Oberaufseher beschriebenen Zustände am eigenen Leib. Zunächst war er mit sehr vielen Gefangenen in einem großen Saal (im Landar- menhaus) untergebracht. Sie schliefen in Doppelstockbetten, und auf jeder Etage, die für eine Person vorgesehen war, lagen zwei Gefangene. Aufgrund der Überbelegung und der mangelnden hygienischen Verhältnisse brach im Juni 1944 eine Fleckfieberepi- demie aus, an der auch Henry Schreck schwer erkrankte. Er wurde daraufhin mit ande- ren kranken Gefangenen in das Lager Friedewald bei Hersfeld überführt und überlebte die Krankheit. Als er nach einiger Zeit mit anderen Gefangenen nach Breitenau zurück- 35 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 184, Kopie des Berichtes des ehemaligen Oberaufsehers W. vom 12.3.1947 über die Zustände in Breitenau während des Krieges. Der Bericht wurde für eine Spruchkammerverhandlung abgefasst. Es ist davon auszuge- hen, dass sich die Aussage auf die Zellen im Kirchturm bezieht, die etwas größer waren als die Zellen im Zellengebäude. In dem Bericht betonte W. außerdem, dass er mehrmals ver- sucht habe bei Sauerbier gegen diese Zustände zu intervenieren. Diese Versuche von W. wurden auch vom ehemaligen Angestellten K. bestätigt, vgl. HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 177 ff., Spruchkammerakte von Georg Sauerbier, Protokoll der Verhandlung vom 13.1.1949, S.20. 36 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 177, Rückseite, Spruchkammerakte von Georg Sauerbier, Aussage von August A. vom 10.1.1949. 224 gebracht wurde, war das Lager noch immer so überfüllt, dass sie im Schweinestall ein- gesperrt wurden. Zum Schlafen diente der blanke Boden, und ein Fass in der Ecke war das Klosett. Henry Schreck blieb dort etwa acht Tage. Wie er 1997 in einem Brief be- tonte, fühlte er sich tatsächlich „behandelt und untergebracht wie ein Schwein“ und nicht wie ein Mensch.38 Die Unterbringungsräume wurden nach Aussagen von ehemaligen Gefangenen nicht oder vollkommen unzureichend beheizt, was auch dadurch zu erklären ist, dass die Ge- fangenen tagsüber zu Arbeitseinsätzen gezwungen und nur nachts in die Räume einge- sperrt wurden. So schrieb die jüdische Ärztin Lilli Jahn in einem Brief vom 17. Oktober 1943 an ihre Schwägerin Lore, dass das Haus noch nicht geheizt sei.39 In einem von der Lagerverwaltung zensierten und dadurch erhalten gebliebenen Brief schrieb eine andere Gefangene an eine vor ihr entlassene Frau: „Nachts kann ich nicht schlafen. Du weißt, mein schlechtes Bett, statt man sich ausruht, ist man morgens noch kaputter. Und da sehr viele von unserem Saal husten, wie auch ich, wird man dauernd in der Nacht geweckt. Und dadurch, daß man die Fenster in der Nacht nicht öffnen kann, habe ich auch sehr mit meinem Herzen zu tun. Ich fühle mich überanstrengt und leiste meine Arbeit nur mit äußerster Überanstrengung. Ich tröste mich mit dem Gedanken, daß jeder Tag der Freiheit näher rückt.“ 40 Die ehemalige sowjetische Gefangene Schura Owsienko, die vom 6. Januar bis 29. März 1945 im AEL Breitenau inhaftiert war, schilderte in einem Brief die Ankunft und die Unterbringung im Frauengebäude: „In Breitenau kamen wir am späten Abend an. Wir haben in einem kleinen Raum ohne Möbel auf dem nackten Fußboden übernachtet. Am nächsten Morgen mussten wir uns waschen und bekamen danach die Lagerkleidung und wurden in ein dreistöckiges Ge- bäude gebracht. Dort zeigte man uns die Stockbetten und gab uns jeweils eine Decke. (…) Geschlafen haben wir im ersten Stock auf den zweistöckigen Betten und hatten eine Decke. In den Zimmern war es sehr kalt. Und so haben wir uns zu zweit auf ein 37 Ebenda, Blatt 62, Aussage von August A. vom 5.11.1948. 38 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 609, Brief von Henry Schreck vom 5.12.1997. 39 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 644, Briefe der Lilli Jahn, Brief vom 17. Oktober 1943 an ihre Schwägerin Lore; dort am 29. Oktober angekommen. 40 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6449, Schutzhaftakte von Helene N. Ein Auszug des Briefes ist veröffentlicht in: Gesamthochschule Kassel, Erinnern an Brei- tenau, S. 18/I. 225 Bett gelegt und uns mit zwei Decken zugedeckt; so war es wärmer zum Schlafen.“41 Dora Z., die von November 1941 bis April 1942 in Breitenau als Arbeitshausgefan- gene inhaftiert war,42 erzählte, dass eine Mitgefangene gestorben sei, weil sie auf Grund der unzureichenden Kleidung und des unbeheizten Unterbringungsraumes eine Lungen- entzündung bekommen hatte und nicht ärztlich behandelt worden ist.43 Es ließ sich al- lerdings bisher nicht feststellen, um wen es sich bei der verstorbenen Mitgefangenen handelte. Die ehemalige Gefangene Anna M. sagte in einem Spruchkammerverfahren aus, dass die 17-jährige Anni N. aus Apolda gestorben sei, weil ihr die ärztliche Hilfe versagt worden wäre.44 Anna N. war vom 17. November 1941 bis zum 1. Juni 1942 als Zögling in Breitenau inhaftiert. Wie aus ihrer Arbeitshausakte hervorgeht, ist sie am 1. Juni 1942 im Stadtkrankenhaus Kassel an TBC gestorben.45 Der ehemalige niederländische Gefangene Muizelaar berichtete, dass er von Januar 1945 bis Ende März 1945 auf dem unbeheizten Dachboden des Mittelschiffs der Kirche untergebracht war.46 Er erkrankte an Tuberkulose und wurde nach Kriegsende zunächst mehrere Wochen in einem Fritzlarer Krankenhaus behandelt. In den Niederlanden musste er auf Grund der Krankheit noch fünf Jahre in einem Sanatorium zubringen.47 Durch die hohe Anzahl der Schutzhaftgefangenen, die gegen Kriegsende immer mehr zunahm, wurden auch die hygienischen Zustände immer katastrophaler. Der ehe- malige Gefangene Giorgio Cerchiaro berichtete, dass er in einem Schlafraum mit etwa 20 weiteren Gefangenen im ersten Stock des Landarmenhauses auf Stockbetten unter- gebracht war. Einen Waschraum habe es nicht gegeben, sondern lediglich eine Wasch- 41 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 599, Brief von Frau Alexandra Penkowa vom 10.1.2001 an den Verfasser. 42 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintragung von Dora Z. unter ihrem Mädchennahmen Dorothea H. 43 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 635, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Frau Dora Z. vom 4.11.1981. 44 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 1548, Blatt 22, Spruchkammerakte von August A., Aussage von Anna M. vom 13.9.1946. 45 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Individualakte des Zöglings Anna N., geb. 25.9.1924 in Apolda. Im Hauptaufnahmebuch ist ihr Tod nicht durch ein Kreuz ver- merkt, sondern der 1.6.1942 lediglich als Entlassungsdatum eingetragen. 46 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9822, Zugangseintrag des niederlän- dischen Gefangenen Muizelaar im Rapportbuch am 22.1.1945. 47 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 590, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Herrn J. Muizelaar vom 28.8.1989. 226 schüssel.48 Auch der ehemalige französische Gefangene Henry Schreck berichtete, dass sie sich fast nie waschen konnten.49 Die Überbelegung und die damit verbundenen hy- gienischen Probleme gehen auch aus einem Schreiben Sauerbiers vom 23.3.1944 an die Oberwachtmeisterin der Gefängnisabteilung (mit der das Mittelschiff der Kirche belegt war, d. Verf.) hervor. Er teilte darin mit, dass aufgrund der hohen Belegung der Anstalt aus hygienischen Gründen und um Krankheitsepidemien vorzubeugen, das Bad der Ge- fängnisabteilung (Bad- und Duschraum in der Kirche, d. Verf.) von den Insassen des Arbeitserziehungslagers und des Arbeitshauses mitbenutzt werden muss. Eine einwand- freie Körperpflege der Häftlinge sei sonst nicht mehr möglich.50 Trotz dieser Maßnahme breiteten sich Krankheiten im Lager rasch aus, und im Sommer 1944 kam es aufgrund der hohen Überbelegung zu einer Fleckfieber-Epidemie, in deren Verlauf mindestens zwei Gefangene und ein Lazarett-Aufseher in Breitenau starben. Zahlreiche schwer- kranke Schutzhaftgefangene wurden aus dem Arbeitserziehungslager Breitenau in das so genannte Ausländerkrankenhaus Friedewald, ein ehemaliges Reichsautobahnlager bei Bad Hersfeld, überführt. Zwei der Gefangenen sind dort nachweislich ums Leben gekommen, das Schicksal der anderen ist bisher nicht geklärt. Am Kriegsende gab es im Lager durch die hohe Überbelegung erneut Typhusherde, die dazu führten, dass auch eine Hilfsaufseherin starb.51 3.4.4. Bekleidung Bis etwa Ende 1943 trugen die Schutzhaftgefangenen die Anstaltskleidung der Korri- genden und Korrigendinnen. Sie wurde ihnen bei der Einweisung ausgehändigt; ihre persönliche Kleidung mussten sie abgeben, und diese wurde in der Kleiderkammer hin- terlegt. Für die Männer bestand die Häftlingskleidung aus einer grauen Sackleinen- Hose, einer grauen Jacke und einer Barettmütze.52 Für die Frauen bestand die Häftlings- 48 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 522, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Giorgio Cerchiaro vom 11. November 1996. 49 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 609, Brief von Henry Schreck vom 5.12.1997. 50 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9835, Blatt 116, Schreiben Sauer- biers vom 23.3.1944. 51 Siehe hierzu das Kapitel 3.4.14. 52 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 642, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen niederländischen Gefangenen Laurentius I. vom 5.9.1985 und Schreiben von Laurentius I. vom 15.4.1986; Siehe auch das Photo einer Gruppe von Arbeitshausge- fangenen Ende der dreißiger Jahre im Archiv der Gedenkstätte Breitenau und den Beitrag 227 kleidung aus einem Sackkleid aus grobem Stoff und aus Holzpantinen.53 Die ehemali- ge Arbeitshausgefangene Dora Z., die im Winter 1941/42 in Breitenau inhaftiert war, sagte aus, dass ihre Häftlingskleidung aus einem Hemd und einer Hose zum Binden aus grau-braunem Sackleinen bestand. Die Hose hatte keinen Gürtel, sondern musste zuge- bunden werden. Möglicherweise wurde ihr diese Art von Anstaltskleidung ausgehän- digt, weil sie als Minderjährige in das Arbeitshaus eingewiesen worden war.54 Da die Gefangenen die Häftlingskleidung auch in den Wintermonaten bei Außenarbeiten tra- gen mussten und die tägliche Arbeitszeit 12 Stunden betrug, zuzüglich der An- und Ab- marschzeiten, war die Kleidung vollkommen unzureichend. So berichtete ein ehemali- ger niederländischer Gefangener, der gemeinsam mit anderen Gefangenen im Winter bei Aufräumungsarbeiten eingesetzt wurde, dass sie mit dieser Kleidung von morgens bis abends auf kalten Steinen sitzen musste, um Mörtel von Backsteinen abzuschlagen: „Durch das Sitzen auf den Steinen bekamen sämtliche Gefangene ganz fürchterlichen Durchfall. Ich habe während der Zeit, als ich Gefangener in Breitenau war, kein einzi- ges Mal richtig auf dem Klo gesessen - es kam immer alles mit einem Mal raus.“55 Nach seinen Aussagen nahm er in der Zeit von 7 Wochen fast 30 Pfund ab.56 Der ehemalige ukrainische Gefangene Alex S., war im Dezember 1941 in Breitenau inhaftiert, weil er von der Arbeitsstelle bei einem Bauern in Guntershausen geflohen war.57 Er berichtete, dass die Schuhe zu klein und so dünn waren, dass er sich bei den Arbeiten im Freien die kleinen Zehen erfroren habe.58 Das Tragen der Häftlingskleidung diente aus der Sicht des Lagers zur besseren Kon- trolle der Gefangenen und dem Vorbeugen gegen Fluchtversuche. Außerdem war sie ein Bestandteil der Demütigung, der die Gefangenen ausgesetzt werden sollten. Schließlich von G. Richter: Ein historisches Photo aus der Arbeitshauszeit, in: Rundbrief des Förder- vereins der Gedenkstätte Breitenau, Nr. 18, Kassel 1999, S. 50-51. 53 Doerry, Mein verwundetes Herz, S. 274. Die Tochter der jüdischen Ärztin Lilli Jahn, die ihrer Mutter einmal in Breitenau besuchen durfte, erinnerte sich daran, dass die Kleidung ihrer Mutter aus einem Sackkleid aus grobem Stoff bestand und aus Holzpantinen, die sie ohne Strümpfe tragen musste. Auch die ehemalige Gefangene Hilde Lapp, berichtete, dass ihre Häftlingskleidung aus einem grauen Kleid bestand. Archiv der Gedenkstätte Breite- nau, Signatur: 576, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Frau Hilde Lapp vom 3.4.1998. 54 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 635, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Frau Dora Z. vom 4.11.1981. 55 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 642, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen niederländischen Gefangenen Laurentius I. vom 5.9.1985 und Schreiben von Laurentius I. vom 15.4.1986. 56 Ebenda. 57 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7370, Schutzhaftakte von Alex S. 228 bildete die Unzulänglichkeit der Bekleidung, vor allem in den Wintermonaten, auch ein Element der Bestrafung. So schrieb die jüdische Ärztin Lilli Jahn im Oktober 1943 an ihre Schwägerin: „Es ist natürlich viel schwerer, als ich den Kindern schreibe. Die mehr als unzureichen- de Ernährung, die mangelhafte Kleidung. Wir dürfen weder Mantel noch Jacke tragen und müssen morgens oft 3/4 bis 1 Stunde in der Kälte am Bahnhof stehen, weil die Zü- ge so viel Verspätung haben und abends wieder. Das Haus ist auch noch nicht geheizt. Und überhaupt dies Eingesperrtsein. Das weiß keiner, was das heißt.“59 Durch die im Verlauf des Krieges ständig zunehmende Anzahl der Schutzhaftgefan- genen reichte die Häftlingskleidung nicht mehr aus, und die Gefangenen trugen in ver- stärktem Maße Zivilkleidung.60 Vor allem bei den ausländischen Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen, die zum Teil schon mehrere Jahre in Deutschland arbeiteten, war ihre Kleidung oftmals vollkommen abgenutzt, und sie trugen im Grunde nur noch Lum- pen.61 Die Schilderung eines ehemaligen niederländischen Gefangenen von einem ju- gendlichen russischen Gefangenen, der sich einen Stofffetzen um seine kaputten Schuhe und frierenden Füße wickelte, war symptomatisch für die ausländischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen, vor allem aus den östlichen Ländern.62 Aufgrund dieser Zu- stände gab es bereits ab dem April 1942 in Breitenau einen akuten Kleider- und Schuh- mangel. Die Schutzhaftgefangenen sollten die Kälte zwar im Sinne der „Arbeitserzie- hung“ spüren, aber durch den drastischen Mangel an Schuhen bestand die Gefahr, dass die Gefangenen krank wurden und nicht mehr arbeiten konnten, was einen erheblichen Verdienstausfall für die Landesarbeitsanstalt bedeutet hätte. Außerdem existierte die Befürchtung, mit den steigenden Krankheitsfällen nicht mehr zurechtzukommen. Der Direktor und Lagerleiter wandte sich aus diesem Grund in den Jahren 1942 und 1943 an verschiedene Institutionen, um noch verwertbare Schuhbestände aufzukaufen. In einem Schreiben vom 10. September 1943 heißt es, dass die Kolonnen zum Teil „barfuss zu 58 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 49, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen Gefangenen Alex S. vom 15.3.1984. 59 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 644, Briefe von Lilli Jahn. Zusammengestellt und kommentiert von Dietfrid Krause-Vilmar. Archivexemplar der Gedenkstätte Breite- nau. Brief Nr. 4 vom 29. Oktober 1943; siehe auch: Doerry, Mein verwundetes Herz, S. 202. 60 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 659, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Frau T. vom 10.1.1985. 61 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 645, Aufzeichnungen über ein Telefonge- spräch mit Frau Margret F. vom 28.2.1984. 62 Siehe das Kapitel 3.3.4. 229 den Außenkommandos“ gehen. „Es ist dies in der jetzigen Jahreszeit ein untragbarer Zustand. Von den Frauen, die nicht mit Schuhen ausgestattet werden konnten, liegen schon verschiedene im Revier. Er ist mir daher nicht mehr möglich, diese Aussenkolon- nen zur Arbeit zu schicken, wenn nicht die erforderlichen Schuhe zur Verfügung ste- hen.“63 Aus dem Jahre 1942 sind zwei Korrespondenzen mit dem Fuldaer Finanzamt über eine solche „Schuhbeschaffungsmaßnahme“ erhalten. Das Finanzamt bot dem Lager darin gegen einen Schätzwert gebrauchte Damen-, Herren- und Knabenschuhe von Ful- daer Juden an, die deportiert worden waren. Unmittelbar nach Eingang der „Angebote“ bestätigte der Anstalts- und Lagerleiter den Ankauf.64 Bereits ein paar Tage später wur- den sie nach Breitenau gesandt. So schrieb das Fuldaer Finanzamt am 5. Januar 1943 als Antwort auf die Ankaufbestätigung Sauerbiers vom 28. Dezember 1942 unter dem Betreff: „Verwertung von Judenvermögen“, dass in einer Kiste 42 Paar gebrauchte Da- menschuhe und 9 Paar gebrauchte Herrenschuhe zu je 1,- RM sowie 9 Paar gebrauchte Hausschuhe „unberechnet“ an die Landesarbeitsanstalt abgeschickt wurden, mit der Bitte, den Gesamtbetrag von 51,- RM bei der Finanzkasse Fulda (Postscheckkonto Ffm.) einzuzahlen und den Empfang der Schuhe zu bestätigen.65 Der Vorgang macht nicht nur deutlich, wie es um die Bekleidung der Gefangenen im AEL Breitenau bestellt war, sondern er zeigt gleichzeitig auf eine erschreckende Art, dass nicht nur in Auschwitz die Kleidung der ermordeten Juden weiter verwertet wurde, sondern auch in der nordhessischen Region zahlreiche Institutionen, einschließlich der Finanzämter, an den NS-Verbrechen mitwirkten und sogar noch mit den Schuhen de- portierter Juden Geschäfte machten.66 63 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9767, Schreiben der Landesarbeits- anstalt an den Landrat - Wirtschaftsamt - in Melsungen vom 10. September 1943. 64 Ebenda, Korrespondenz mit dem Fuldaer Finanzamt vom 15. und 16 April 1942 und vom 22. und 28 Dezember 1942, „betr. Verwertung von Judenvermögen“ bzw. „Verwertung von Judenschuhen“. 65 Ebenda, Schreiben des Fuldaer Finanzamtes vom 5. Januar 1943. 66 Siehe hierzu auch die Kapitel 3.2.7. und 3.7.1. Zur Mitwirkung der Finanzbehörden an der Ausplünderung der deportierten Juden siehe: Kurt Schilde: Bürokratie des Todes. Lebens- geschichten jüdischer Opfer des NS-Regimes im Spiegel von Finanzamtsakten. Mit einem Geleitwort von Hans Eichel, Bundesminister der Finanzen, Berlin 2002. Zur Zusammenar- beit der Finanzämter mit der Gestapo siehe Hans-Dieter Schmid: „Finanztod“. Die Zu- sammenarbeit von Gestapo und Finanzverwaltung bei der Ausplünderung der Juden in Deutschland, in: Paul / Mallmann, Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg, S. 141-154. 230 3.4.5. Ernährung Ähnlich wie auch in den anderen Arbeitserziehungslagern67 ist in den meisten Gesprä- chen mit ehemaligen Gefangenen immer wieder die Rede von dem fürchterlichen Hun- ger, unter dem sie in Breitenau zu leiden hatten. René Grüneisen, der 1945 auf Grund seiner Zugehörigkeit zu einer luxemburgischen Widerstandsbewegung in Breitenau in- haftiert war, erläuterte die Verpflegung der Gefangenen im Lager: „Zu essen gab es jeden Morgen zwei Stücke Brot mit etwas Kaffee, mittags und abends gab es immer Suppe: einmal Grassuppe als Gemüsesuppe, Nudelsuppe ohne Nudeln und Fleischsuppe ohne Fleisch. (...) Jeden Sonntag gab es um 16 Uhr das Nachtessen. Wenn man Glück hatte, bekam man fünf kleine Pellkartoffeln, die man mit ‚Fleischso- ße’ essen konnte. Die ‚Fleischsoße’ war ohne Fleisch (...).“68 Die Haupternährung der Gefangenen, die René Grüneisen im Nachhinein auf sarkas- tische Weise in verschiedene „Suppen-Sorten“ unterteilte, bestand aus Wassersuppe, Brotabschnitten und ab und zu einigen Pellkartoffeln. Der ehemalige ukrainische Ge- fangene Alex S. beschrieb die Konsistenz der Suppe als „Wasser mit etwas Pferdefett – es blieb mehr am Löffel als im Mund.“69 In einem in den Akten erhalten gebliebenen Brief schrieb der ehemalige deutsche Gefangene Heinrich T. am 14. Juli 1942 verzweifelt an seine Frau, dass er furchtbar hungern müsse und sie ihm bitte Zigaretten schicken solle, für die er im Lager Brot ein- tauschen könne. Offenbar hatte er bereits schon einmal seine Frau um Tabakwaren ge- beten, aber keine Antwort erhalten. In dem Brief beschrieb Heinrich T. das Essen, das die Gefangenen erhielten: „Ich schrieb Dir wegen Zigaretten, Zigarren u. Kautabak 3 Rollen, die muß ich haben, wenn du mir nichts zu essen schicken kannst, dann brauche ich die Sachen zum Han- deln, ich bekomme 1 Stückchen Brot für 1 Zigarette u.s.w. also seh zu. Wie ist es, kannst du mir denn nichts aus Kartoffeln machen und hierher senden? Ich schrieb dir doch, daß ich 38 Pfd. abgenommen habe. Nun will ich dir mal unser Essen beschreiben. Morgens Kaffee um 6 Uhr, 1 Schnitte Brot (vom 4 Pfd. Brot) 67 Vgl. Lotfi, KZ der Gestapo, S. 196. 68 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 644, Schreiben von Herrn René Grüneisen vom August 1984; Das Schreiben ist auch veröffentlicht in Dillmann u.a., Mauern des Schweigens, S. 23 ff. 69 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 49, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Herrn Alex S. vom 15.3.1984. 231 Mittags 3 Schöpflöffel Essen 1 Schnitte Brot „ „ Abends 3 „ „ __ __ Manchmal gibt es sonntags Pellkartoffel, die sind ¾ schlecht (schwarz) dann wird ge- hungert.“ 70 Heinrich T. hatte versucht, den Brief mit Hilfe eines Korrigenden aus dem Lager zu schmuggeln, was ihm aber nicht gelang. Der Brief wurde entdeckt, und T. erhielt zur Strafe „strengen Arrest mit hartem Lager“, was gleichzeitig zusätzlichen Essensentzug bedeutete.71 Auch die jüdische Ärztin Lilli Jahn beschrieb in einem heimlich an ihre Kinder abge- schickten Brief die Verpflegung: „Ich bin jedenfalls dankbar für all das, was ihr schickt, denn wir bekommen nur wenig zu essen, nie Butter, nie Fleisch, alle 14 Tage ein kleines Stückchen Wurst, immer nur Suppen, und sonntags ist es ganz schlimm. Da gibt es ½ 7 Uhr morgens ein Stück tro- ckenes Brot und diese elende Kaffeebrühe, um 11 Uhr entweder eine dünne Suppe oder Pellkartoffel, Sauce und Gurke und um 4 Uhr wieder ein Stück trockenes Brot abwech- selnd mit etwas Wurst oder einem Löffel Quark und dazu Kaffee und dann nichts mehr bis zum anderen Morgen.“72 Der Hunger der Gefangenen muss so groß gewesen sein, dass einige versuchten, al- les nur Essbare zu verzehren. So erzählte ein ehemaliger niederländischer Gefangener, dass es für diejenigen, die auf dem Gelände arbeiteten, hinter den Schweineställen Latri- nen gab. „Wer mal mußte, guckte im Schweinedreck nach Eßbarem - wenn er was ge- funden hatte, steckte er es sich vorne in die Hose rein - durfte ja keiner sehen. Die Schweine bekamen ja was.“73 Auch der ehemalige polnische Gefangenen Tadeusz S., der tagsüber im Steinbruch bei Körle Schwerstarbeit verrichten musste, berichtete von denselben Erfahrungen: „Wir waren auf den Zug, der am späten Abend zurückfuhr, angewiesen; deshalb betra- ten wir das Lager nicht durch den Haupteingang, sondern durch einen Nebeneingang: 70 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7182. 71 Ebenda. 72 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 644, Briefe der Lilli Jahn, Brief vom 3. Ok- tober 1943; siehe auch: Doerry, Mein verwundetes Herz, S. 179 f. 73 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 642, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen niederländischen Gefangenen Laurentius I. vom 5.9.1985. Siehe auch den Brief des ehemaligen polnischen Gefangenen Tadeusz S. an Dietfrid Krause-Vilmar vom 19.6.1988, Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 614. Der Brief ist auch veröffent- licht in: Gunnar Richter (Red.): Breitenau 1933-1945. Ein Leseheft zur Vor- und Nachbe- reitung des Besuchs der Gedenkstätte, Guxhagen 1989, S. 36 ff. 232 durch den Schweinestall. In jener Zeit erhielten die Schweine genügend Fressen; wer es also schaffte, hat den Schweinen aus dem Trog Kartoffeln gestohlen und sie durch den Hosenschlitz in das unten zugebundene Hosenbein gesteckt. Im Saal angekommen, ha- ben wir dann diesen „Schatz“ herausgeholt, um ihn mit unseren Kollegen und Leidens- genossen zu teilen. Da hatten wir dann einmal etwas Gutes zu Essen. Es war jedoch gefährlich, denn wer dabei erwischt wurde, wurde so bestraft, als ob er seine Arbeit nicht ausgeführt hätte; nur mußte er vollständig ohne Essen einsitzen. Außerdem erhielt er schon im Schweinestall Schläge mit dem [Gewehr-] Kolben, und natürlich hatte er das, was er den Schweinen gestohlen hatte, abzugeben.“74 Auch die ehemalige Verwaltungsangestellte Anneliese T. bestätigte, dass der Hunger der Gefangenen so groß gewesen sein muss, dass sie sich von einem Wagen mit Dämpfkartoffeln, die für das Vieh vorgesehen waren, Kartoffeln zum Essen herunter- nahmen.75 Durch die mangelnde Ernährung magerten viele Gefangene stark ab und be- kamen zum Teil Geschwüre an den Beinen.76 An der Wand einer der Strafzellen im Turm der Kirche befindet sich ein eingeritzter Text eines Gefangenen mit dem Wort- laut: „Wir hungern hier, weil es unser Führer so will!“77 Der allgemein herrschende Hunger im Lager führte auch zu einem gegenseitigen Misstrauen der Gefangenen untereinander, und die Zuteilung der spärlichen Essensrati- onen verhinderte (gezielt) eine Solidarität. Ein ehemaliger niederländischer Gefangener berichtete, dass das Essen von einem Kalfaktor (ein Gefangener, der den Wärtern Hilfs- dienste leistete) ausgeteilt wurde. „Wenn der jemanden nicht mochte, bekam derjenige von der sowieso spärlichen Suppe nur das Obere abgeschöpft - reines Wasser.“78 Einmal erlebte er, wie der Kalfaktor einem holländischen Mitgefangenen befahl, einem Belgier das Essen wegzunehmen und es dem Kalfaktor zu bringen. In der Hoffnung, etwas ab- zubekommen, gehorchte der Holländer diesem Befehl.79 Aus den Unterlagen des Ar- beitserziehungslagers ist auch ersichtlich, dass unterschiedliche Essenszuteilungen in 74 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 614, Brief des ehemaligen polnischen Gefangenen Tadeusz S. vom 19.6.1988. 75 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 659, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Frau T. vom 10.1.1985. 76 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 642, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen niederländischen Gefangenen Laurentius I. vom 5.9.1985. 77 Der eingeritzte Text befindet sich in der ehemaligen Strafzelle im ersten Stock des Kirch- turms an der Wand gegenüber dem Eingang in etwa 1,60 m Höhe. 78 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 642, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen niederländischen Gefangenen Laurentius I. vom 5.9.1985. 79 Ebenda. 233 einem eindeutig rassistischen Sinne intendiert waren. So heißt es in einem Schreiben vom 14. September 1943: „Juden erhalten kein Fleisch; Schwangerschaftszulagen an Juden und Polinnen bestehen nicht, an andere auf ärztliche Anordnung.“80 Da die Kinder dieser Frauen „rassisch unerwünscht“ waren, sollte hierdurch die Entwicklung des Kin- des gestört und einer Fehlgeburt Vorschub geleistet werden. Ab dem Juli bzw. August 1941 gab es außerdem die Anweisung der Gestapo Kassel, dass jüdischen und polni- schen Gefangenen „mit sofortiger Wirkung der Empfang von Paketen jeder Art unter- sagt (wird)“,81 wodurch offiziell auch keine Möglichkeit mehr bestand, Lebensmittel zugesandt zu bekommen. Zum allgemeinen Hunger, der im Lager herrschte, wurde zusätzlicher Essensentzug schließlich als Strafe eingesetzt. Erst wenn man sich die allgemeine Verpflegungssitua- tion vor Augen hält, kann man vielleicht erahnen, was es für den Einzelnen bedeuten musste, das ohnehin spärliche Essen noch gekürzt zu bekommen. So wurde in einem Erlass Himmlers vom 1. April 1941 festgelegt, dass Ausländer, insbesondere Polen, die wegen Arbeitsverweigerung oder Widersetzlichkeit verhaftet wurden, nach der Einwei- sung an verschiedenen Wochentagen unter verschärfte Haft bei Essensentzug zu neh- men sind.82 Die ausgehungerten Gefangenen blieben auch der umliegenden Bevölkerung nicht verborgen, und es gibt Berichte von ehemaligen Gefangenen, dass ihnen bei Ar- beitseinsätzen heimlich etwas Essen zugesteckt wurde.83 Dies sei auch ein Grund gewe- sen, wie der ehemalige Gefangene Alex S. sagte, weswegen sich viele zu den Ar- beitseinsätzen bei Bauern freiwillig gemeldet haben, denn dort gab es oftmals zusätzli- ches Essen.84 Bei Ernteeinsätzen auf Feldern bestand zudem die Möglichkeit, sich heim- lich eine Kartoffel einzustecken - allerdings unter Androhung massiver Bestrafung. 80 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9818, Schreiben der Untersuchungshaftanstalt Kassel an den Direktor der Landesarbeitsanstalt vom 14. September 1943 über Essenszuteilungen an die Gefangenen. 81 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9784, Schreiben der Gestapo Kassel vom 25.7.1941 und 16.8.1941. 82 Ebd., Schreiben der Geheimen Staatspolizeistelle Kassel an den Direktor der Landesar- beitsanstalt vom 28. April 1941 „Betr.: Verschärfung der Haft über Ausländer, insbesonde- re Polen, die wegen Arbeitsverweigerung oder Widersetzlichkeit zu meiner Verfügung dort einsitzen.“ 83 Dies wurde auch von dem späteren Bürgermeister Harald Kraß gegenüber dem Autor bes- tätigt. Er sah als Kind die ausgehungerten Gefangenen, und sein Vater habe diesen auf dem Feld einmal gedämpfte Kartoffeln gegeben, die eigentlich für das Vieh gedacht gewesen seien. 84 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 49, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Herrn Alex S. vom 15.3.1984. 234 Neben den Qualen, die die Gefangenen durch den ständigen Hunger erleiden muss- ten, führte die mangelnde Ernährung in Verbindung mit den anderen Lebensumständen im Lager zu Krankheiten und Todesfällen.85 3.4.6. Arbeitseinsätze Den Hauptbestandteil des Lageralltags im Arbeitserziehungslager Breitenau bildeten Arbeitseinsätze unter extremen Bedingungen. Durch die „strenge Arbeit“ sollten die Gefangenen, wie es im oben genannten Erlass Himmlers hieß, „zu geregelter Arbeit erzogen“ und ihnen „ihr volksschädigendes Verhalten eindringlich vor Augen geführt“ werden.86 Die Arbeitseinsätze wurden, wie auch bereits für die Schutzhaftgefangenen des frühen Konzentrationslagers (1933/34), von der Landesarbeitsanstalt organisiert, und die Bewachung der Gefangenen erfolgte durch die Aufseher und Aufseherinnen. Zur Arbeit wurden die Gefangenen innerhalb des Lagergeländes eingesetzt oder auch an Firmen, landwirtschaftliche Betriebe und an öffentliche und staatliche Stellen in der Region „vermietet“. Die Tagessätze für den Arbeitseinsatz von Gefangenen variierten nach den jeweiligen Arbeitsplätzen. So wurden für den Arbeitseinsatz bei Bauern und Landwirten für jeden Gefangenen pro Tag 2,- RM verlangt. Den gleichen Betrag muss- ten Privatpersonen bezahlen, die Gefangene für landwirtschaftliche Arbeiten bestellten. Für den Arbeitseinsatz bei Handwerkern mussten 4,- RM pro Gefangenen und Tag an die Landesarbeitsanstalt bezahlt werden, und bei Arbeitseinsätzen in Fabriken wurden Stundenlöhne entsprechend dem Tarif des einzelnen Betriebes festgesetzt. Außerdem wurde ein Unfallbeitrag in Höhe von 5% des Tagessatzes hinzugerechnet und für die Beaufsichtigung der Arbeitskolonnen durch die Aufseher ein weiterer Betrag von täg- lich 2,- RM. Ganz besonders günstig konnten Angehörige des Anstalts- und Lagerbe- triebes (so genannte Gefolgschaftsmitglieder der Anstalt) Gefangene für Arbeiten an- mieten. Sie mussten bis September 1943 lediglich 0,40 RM pro Tag für einen Gefange- nen bezahlen.87 Am 9. Oktober 1943 bat Sauerbier in einem Schreiben an den Oberpräsidenten, den Tagessatz für die Gefolgschaftsmitglieder, „der in keiner Weise mehr den heutigen Verhältnissen entspreche,“ von 0,40 RM auf 2,- RM heraufsetzen zu 85 Siehe hierzu das Kapitel 3.4.14. 86 BArch, R 58 / 1027, S. 142 ff., Abschnitt V. sowie S. 224 ff., Abschnitt V. Erlasse des Reichsführers-SS und Chef der Deutschen Polizei vom 28.5.1941 sowie vom 12.12.1941 betr. „Errichtung von Arbeitserziehungslagern“. 235 heutigen Verhältnissen entspreche,“ von 0,40 RM auf 2,- RM heraufsetzen zu dürfen.88 Auf dem Gelände selbst existierten für den Arbeitseinsatz der Gefangenen ein eige- ner landwirtschaftlicher Betrieb mit Scheune, Schweinestall, Pferdestall, Kuhstall und verschiedenen Werkstätten (Schmiede, Schlosserei, Schreinerei, Schusterwerkstatt, Schneiderei, Wäscherei, Mühle und Bäckerei). Auf dem Gelände wurden auch solche Gefangene zur Arbeit eingesetzt, bei denen laut Mitteilung der Gestapo „Fluchtgefahr“ bestand. In den anstaltseigenen Betrieben wurden Gegenstände für die Anstalt und das Lager produziert, aber auch Auftragsarbeiten für Firmen durchgeführt. So mussten Frauen in einer Nähwerkstatt Knopflöcher in Zeltbahnen für die Firma Henschel (Tex- til) nähen,89 und im Jahre 1944 ließ die Kasseler Firma C. Daum Nachf. auf dem Gelän- de eine Behelfsbaracke errichten (die heutige Gärtnerei), in der Gefangene Fußmatten herstellen mussten.90 Aufgrund des starken Arbeitskräftemangels während des Zweiten Weltkrieges wur- den sehr viele Gefangene in Arbeitskolonnen nach außerhalb vermietet. Firmen, Bau- ern, aber auch öffentliche Arbeitgeber konnten sich hierzu an das Lager wenden und Gefangenenkolonnen für Arbeitseinsätze bestellen. Die Betriebe, von denen noch An- forderungsschreiben bzw. Belege über den Arbeitseinsatz von Gefangenen existieren, lagen überwiegend im Gebiet des heutigen Schwalm-Eder-Kreises, zum Teil aber auch in Kassel und anderen Orten im nordhessischen Raum. So arbeiteten Gefangene u.a. für die chemische Firma B. Braun und die Tuchfabrik Steinbach (Militärtuche) in Melsun- gen sowie für die Firma Henschel (Militärsegeltuch) und die Kartonagenfabrik Becker & Marxhausen in Kassel, die wiederum einen Heeresauftrag für die IG. Farben in Ffm/Höchst zu erledigen hatte.91 Aber auch öffentliche Arbeitgeber erhielten auf Antrag 87 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 1 [Bezirksverband], Nr. 9835, Blatt 204, Schreiben Sauerbiers an den Oberpräsidenten vom 9. Oktober 1943, Betr.: Arbeitsleistungen durch die Insassen der hiesigen Anstalt. 88 Ebenda. 89 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 187, Rückseite, Spruchkammerakte von Georg Sauerbier, Aussage von Johann P., der von Beruf Sattler war und zwei Jahre in Breitenau bei der Zeltproduktion als „Anlerner“ von der Firma Henschel (Textil) gearbeitet hatte. Vgl. auch die Aussage von K. Steinmetz, dass im II. Stock des Frauenhauses die Nähstuben der Fa. Henschel waren, ebd., Blatt 185 . 90 Gemeindearchiv Guxhagen, Bauakten der Gemeinde, Schreiben des Oberpräsidenten an den Landrat von Melsungen vom 25.8.1944 über das Bauvorhaben. 91 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9767, Bescheinigung des Landrats Dr. Schmidt für die Landesarbeitsanstalt vom 25.11.42 über die Bereitstellung von Ar- beitskräften für kriegswichtige Arbeiten bei den einzelnen Firmen. Siehe hierzu auch das Kapitel 3.3.6. 236 Gefangene aus Breitenau als Arbeitskräfte zugeteilt, so z.B. die Reichsbahn92 sowie Städte und Kommunen für die Beseitigung von Kriegsschäden und sonstige Arbeiten.93 So wurden acht Tage nach der Zerstörung der Edertalsperre,94 am 25 Mai 1943, neun- zehn Schutzhaftgefangene von der Gestapostelle Kassel mit dem Vermerk in das AEL Breitenau eingewiesen, dass es sich um Häftlinge handelt, die „für Aufräumungsarbei- ten der durch das Hochwasser verursachten Schäden innerhalb der Gemeinde Guxha- gen“ eingesetzt werden sollen.95 Im Unterschied zu anderen Arbeitserziehungslagern wurden die Gefangenen des Arbeitserziehungslagers Breitenau jedoch überwiegend im ländlichen Raum in mittleren und kleineren Betrieben zur Arbeit eingesetzt wurden und nicht in großen Rüstungsbetrieben. Die Organisation der Arbeitseinsätze basierte auf der langen Anstaltstradition, und gleichzeitig gab es in der Region eine große Nachfrage nach Arbeitskräften. Die Nachfrage nach Arbeitskolonnen stieg zeitweise derart an, dass die Anstalts- und Lagerleitung einzelnen Firmen nicht mehr genügend oder gar keine Gefangenen mehr „liefern“ konnte. In einem Fall wandte sich die Melsunger Firma Steinbach mit einem Beschwerdebrief bis an den Reichsminister des Innern, um die Bereitstellung von Ge- fangenen und eine Lohnsenkung zu erzwingen.96 Aber nicht nur Firmen und Betriebe, sondern auch Einzelpersonen „bestellten“ sich aus dem Lager Gefangene, um z.B. den Garten umgraben oder eine Jauchegrube aushe- ben zu lassen. Aus einem noch erhaltenen „Einnahme-Buch“ für das Jahr 1944 gehen die zahlreichen Arbeitseinsätze von Gefangenen hervor, und es zeigt, dass auch von privater Seite sehr viel Gebrauch von der billigen Arbeitskraft der Gefangenen gemacht wurde.97 92 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9760. Siehe auch die Schilderung von August A. im Rahmen seiner Spruchkammerverhandlung, dass nach den Luftangriffen auf Kassel im Jahre 1944 ca. 80 bis 100 Lagerinsassen mit mehreren Aufsehern zum Ar- beitseinsatz ins Reichsbahnausbesserungswerk geschickt wurden. HHStA Wiesbaden, Sig- natur: Abt. 520 KS-Z, Nr. 1548, Blatt 63, Spruchkammerakte von August A., Aussage von August A. vom 5.11.1948. 93 Vgl. hierzu das Kapitel 3.4.7. 94 Zur Zerstörung und zum Wiederaufbau der Edertalsperre vgl. Johannes Grötecke: Edertal- sperre. Wiederaufbau nach der Zerstörung 1943-1945, Marburg 1996. 95 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4816, Schutzhaftakte von Jan A., Liste mit den Gefangenen vom 25. Mai 1943, die diese Arbeiten ausführen sollten, unter- zeichnet von SS-Obersturmführer und Kriminalkommissar Erich Wiegand. 96 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr.9760, Schreiben der Melsunger Tuch- fabrik St. vom 31.8.1942 und beigefügtes Schreiben des Reichsminister des Innern vom 27.8.1942. 97 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. R 64, Akten betr. Einnahmen 1944. 237 Die Arbeitseinsätze der Gefangenen bei den privaten aber auch öffentlichen Ar- beitsstellen machen deutlich, dass es ein großes Verteilernetz für Arbeitseinsätze der Gefangenen des Arbeitserziehungslagers Breitenau gab. Dies wiederum hatte zur Folge, dass viele Menschen mit den Gefangenen konfrontiert wurden. Die Quellen zeigen auch, dass die privaten und öffentlichen Arbeitgeber die Gefangenen eigenständig im AEL Breitenau anforderten. Hierdurch waren sie in das System der Zwangsarbeit und das Strafsystem des Arbeitserziehungslagers unmittelbar involviert. Da die Arbeitskräf- te dringend benötigt wurden, kann man annehmen, dass die Arbeitgeber auch ein Inte- resse an der Aufrechterhaltung des Arbeitserziehungslagers hatten, um dadurch weiter- hin Gefangene als billige Arbeitskräfte zu erhalten. Außerdem hatten auch der Bezirks- kommunalverband und die Landesarbeitsanstalt ein Interesse an der Aufrechterhaltung des AEL, um die eigenen Arbeitsstellen zu sichern.98 Während das Arbeitserziehungslager Breitenau also auf der einen Seite ein un- menschliches Repressionsinstrument für Tausende von Gestapo-Gefangenen darstellte, war es auf der anderen Seite für nord- und osthessische Firmen, landwirtschaftliche Be- triebe, private und öffentliche Arbeitgeber ein willkommenes und notwendiges Arbeits- kräftereservoir. Ein Beleg dafür ist die bereits geschilderte Situation im Ende 1942, als das Geheime Staatspolizeiamt (das RSHA) die Schließung des AEL Breitenau plante, und die Gauleitung es in Verbindung mit regionalen Institutionen, Firmen und Behör- den erreichte, diese Entscheidung rückgängig zu machen.99 Aus den Gesprächen mit ehemaligen Gefangenen wird deutlich, dass das Unerträgli- che an den Arbeitseinsätzen vor allem die Bedingungen waren, unter denen sie stattfan- den. Zu den oftmals schweren körperlichen Arbeiten kamen die mangelnde Ernährung, die unzureichende Bekleidung und das Schikanieren und Antreiben durch Aufseher und Aufseherinnen. Der ehemalige deutsche Schutzhaftgefangene Paul H. schilderte 1949 in einem Ermittlungsverfahren gegen die Aufseher diese Bedingungen in der Mattenproduktion im Lager: „Die von mir bereits erwähnten Bindfadenreste (aus denen die Matten hergestellt wur- den, d.Verf.) wurden meist in bestimmten Abständen mit einem Kraftfahrzeug in die Anstalt gebracht und vor dem Eingang zum Arbeitshaus abgeladen. Dann mußten sie von den im Mattensaal arbeitenden Häftlingen nach oben in den ersten Stock getragen werden. Die Ballen waren ziemlich schwer. Als wir einmal dabei waren, solche Ballen 98 Siehe hierzu das Kapitel 3.3.6. 99 Ebenda. 238 herauszutragen, führte A. die Aufsicht. Offenbar ging es ihm nicht schnell genug, denn er trieb sehr zur Eile an. Dabei hatte er einige Häftlinge in dem Augenblick, wenn sie sich nach den Ballen bückten, um diese aufzuheben, mit seinem Stiefel ins Gesäß getre- ten. Ich hatte nicht das Empfinden, daß er die Leute damit nur aufmuntern sollte (wollte, d.Verf.). Es war ein richtiges grobes Treten, so daß die Leute bestimmt Schmerzen emp- funden haben.“100 Über Außenkolonnen, die mit Zügen zu den Arbeitsstellen gebracht wurden, schrieb der 1. Oberaufseher nach dem Krieg: „Morgens 4.22 Uhr mit dem ersten Zug wurden schon durch den Direktor die Kolonnen (ob Frauen oder Männer) nach Melsungen, Spangenberg und Altmorschen zur Arbeit fortgeschickt und kamen meistens abends mit Verspätung der Züge durch die Fliegerangriffe zurück.“101 Wie aus einem Schreiben vom September 1943 hervorgeht, marschierten die Kolon- nen teilweise „barfuß zu den Außenkommandos“, weil die Schuhbestände für die Ge- fangenen nicht mehr ausreichten.102 Der ehemalige ukrainische Gefangene Alex S., be- richtete, dass er im Winter 1941/42 „bei schrecklicher Kälte“ zu Gleisbauarbeiten zu- nächst an der Bahnlinie hinter Guntershausen Richtung Melsungen und später im Tun- nel bei Beiseförth eingesetzt war. Ihre Arbeit bestand darin, Schienen und Schwellen auszuwechseln. Die Bekleidung sei vollkommen unzureichend gewesen, sie hatten nicht einmal Handschuhe, und die Arbeit war sehr hart. Einmal, als er zusammen mit einem anderen Gefangenen eine Schiene mit Hilfe von Zangen wegtragen musste, sei dieser gefallen. Während Alex Sul daraufhin die Schiene mit der Zange weiter festhielt und dabei das Gefühl hatte, die Hände frieren ihm vor lauter Kälte ab, schlug der Aufseher mit einem Eisenzollstock auf den Gestürzten ein.103 Auch andere Gefangene berichteten, dass sie bei den Arbeitseinsätzen von den Aufsehern geschlagen und getreten wurden.104 So sagte der ehemalige französische Gefangene André Tiffon, dass er des öfteren mit Gewehrkolben und Knüppeln geschlagen worden sei, weil es den Aufsehern nicht 100 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 25/26, Ermitt- lungs- und Strafverfahren gegen August A. u.a., Aussage des ehemaligen Schutzhaftgefan- genen Paul H. 101 Archiv der Gedenkstätte Breitenau. Signatur: 184, Kopie des Berichts des ehem. Oberauf- sehers W. aus dem Jahre 1947. 102 Siehe auch das Kapitel 3.4.4. 103 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 49, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen Gefangenen Alex S. vom 15.3.1984. 104 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 515, 586 und 599, Protokoll eines Gesprächs mit Marcin Blaszczak vom 2.9.1981, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Kazimierz 239 schnell genug ging.105 Auch der ehemalige polnische Gefangene T. Smierzchalski be- richtete, dass die Gefangenen bei Steinbrucharbeiten in Körle von Aufsehern mit den Kolben von Karabinern geschlagen worden seien.106 Dies blieb auch der Bevölkerung nicht verborgen. So sagte eine ehemalige Bewohnerin Guxhagens: „Man habe schon mal gesehen, wie einer ein Gewehr überbekommen habe.“107 Der Umgang mit den Ge- fangenen kam auch in verbalen Äußerungen zum Ausdruck. So habe Sauerbier zu ei- nem Aufseher, der sich über das Verhalten eines Häftlings beschwerte, gesagt: „Wenn du [mit ihm, d.Verf.] nicht fertig wirst, dann schlag ihn doch tot und scharr ihn ein.“108 Für diejenigen Gefangenen, die in Außenkolonnen arbeiteten, kamen zu den 12 Stunden täglicher Arbeitszeit noch die An- und Abmarschwege. Ein ehemaliger franzö- sischer Gefangener, der im Februar 1945 in Breitenau inhaftiert war, beschreibt einen solchen Arbeitstag: „Um 5 Uhr morgens wieder diese Glocke. Um 6 Uhr wurde auf dem Appellplatz (zwi- schen Hauptgebäude, Landarmenhaus und Frauenhaus, d. Verf.) ein neues Kommando gebildet. Um 7 Uhr Abmarsch zum Instandsetzen von Waldwegen. Es hatte fast die ganze Woche geregnet, und wir hatten nichts als unsere dürftige Kleidung auf dem Leib. Und wieder gab es mittags nichts zu essen. Am Abend, nach unserer Rückkehr ins Lager, wurden wir durchgezählt, und dann hatten wir endlich unsere Ruhe. Aber wir waren so ausgekühlt und so übermüdet, daß wir nur mit Mühe die eklige Suppe essen konnten.“109 Die Arbeitseinsätze bei Bauern wurden dagegen als vergleichsweise erträglich ge- schildert. Da dort auch die Möglichkeit bestand, evtl. etwas mehr Essen zu erhalten, meldeten sich die Gefangenen zu solchen Einsätzen oftmals freiwillig.110 Es kam auch Miachowiak vom 7.5.1990 und Brief von Alexandra Penkowa vom 10.1.2001 an den Ver- fasser. 105 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 625, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen Gefangenen André Tiffon vom 23. und 24.5.1995. 106 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 614, Brief des ehemaligen polnischen Ge- fangenen Tadeusz S. vom 16.9.1988 an Dietfrid Krause-Vilmar. 107 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 645, Aufzeichnungen über ein Telefonge- spräch mit Frau Margret F. vom 28.2.1984. 108 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 184, Rückseite, Spruchkammerakte von Georg Sauerbier, Aussage des ehem. Aufsehers Jacob B. vom 13.1.1949. 109 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 70, Bericht des ehemaligen französischen Gefangenen René B. vom 15.6.1988: „Auszug von meinen Eindrücken und Erlebnissen während meines Zwangsaufenthaltes in Deutschland (10. Juni 1943 - 31. Mai 1945)“; übersetzt von Frau Margarete Tautkus. 110 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 49, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen Gefangenen Alex S. vom 15.3.1984. 240 vor, dass Gefangene bei Arbeitseinsätzen in Firmen Menschen kennen lernten, die ihnen heimlich etwas Essen zusteckten oder auch einen Brief weiterleiteten.111 Obwohl es in dem Erlass Himmlers über die Einrichtung von Arbeitser- ziehungslagern heißt, dass die Gefangenen einen geringen Lohn für die Arbeit erhalten sollten, erhielten sie in Breitenau dafür kein Geld. In dem Erlass vom 12. Dezember 1941 heißt es: „Die Häftlinge erhalten eine Arbeitsbelohnung von 0,50 RM für jeden Arbeitstag. Sie wird den Häftlingen gutgeschrieben. Aus ihr können sie kleinere Le- bensbedürfnisse (Briefmarken, Rasierklingen usw. bis zu 2,- RM wöchentlich bestrei- ten. (…) Der nicht verbrauchte Betrag der Arbeitsbelohnung wird bei der Entlassung in bar ausgezahlt; der ausgezahlte Betrag dient gleichzeitig als Reise- und Zehrgeld.“ 112 Ein Beispiel dafür, dass auch unterhaltspflichtige Gefangene in Breitenau kein Geld erhielten, ist das Schicksal von Stefan Luba. Er wurde am 15. Mai 1941 in Breitenau inhaftiert, weil er eine Beziehung zu einer deutschen Frau hatte und diese ein Kind von ihm bekam. Für das Kind war er zu einer Unterhaltsrente von 25,- RM verpflichtet. Auf eine Anfrage des Amtsvormunds an die Landesarbeitsanstalt vom 7. Oktober 1941 (5 Monate nach seiner Einweisung), ob er Unterhalb zahlen könne, antwortete der Leiter Sauerbier: „Luba ist seit dem 15.5.1941 hier inhaftiert, irgendwelche Arbeitseinkommen hat er nicht.“113 Aus einem Vergleich der „Einnahme-„ und „Ausgabebücher“, in die auch das von Gefangenen mitgebrachte Geld verzeichnet wurde (falls sie bei der Einweisung etwas bei sich hatten), ergibt sich, dass der Auszahlungsbetrag bei der Entlassung oder Depor- tation der Gefangenen in vielen Fällen um 3,- RM geringer war.114 Diese 3,- RM wurden ihnen für die Entlausung bei der Einweisung abgezogen. Außerdem wurden von dem mitgebrachten Geld auch Beträge für verloren gegangene Gegenstände etc. einbehalten. Den gesamten Gewinn für die Arbeitseinsätze erhielt bis August 1941, wie auch schon in der Zeit des frühen Konzentrationslagers, die Landesarbeitsanstalt. In dem Jahresbe- 111 Siehe hierzu das Kapitel 3.4.12. 112 BArch, R 58 / 1027, S. 224 ff., Abschnitt V. Erlass des Reichsführers-SS und Chef der Deutschen Polizei betr.: „Errichtung von Arbeitserziehungslagern“ vom 12.12.1941. 113 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7613, Schutzhaftakte von Stefan Luba. Zum Schicksal von Stefan Luba siehe das Kapitel 3.6.8. 114 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. R 64 und R 65, Akten „Einnahmen“ 1944 und „Ausgaben“ 1944. Es gab allerdings auch Fälle, in denen die Kosten für die Ent- lausung der Geheimen Staatspolizei Kassel in Rechnung gestellt wurden. Vgl. Schreiben an die Anstaltskasse vom 15. Juli 1940 aus der Schutzhaftakte von Eugenia Ch., Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5088. Da dieses Schreiben allerdings aus der Frühphase des AEL stammt, ist offenbar später eine andere Regelung eingeführt worden. 241 richt über das Rechnungsjahr 1940 hieß es entsprechend, dass es sich bei den Gefan- genen des Arbeitserziehungslagers „größtenteils um Menschen in den besten Jahren (handelt), die der Anstalt sehr wertvolle Dienste leisten.“115 In dem anschließenden Rechnungsbericht wurden die “wertvollen Dienste“ näher erläutert: „Bei Titel VII 1 ist eine Mehreinnahme gegenüber dem Voranschlags-Soll von 47.469,37 RM zu verzeichnen. Hieran sind größtenteils die Schutzhäftlinge beteiligt, die mit Arbeiten in der Industrie beschäftigt werden.“116 Ab September 1941 einigte sich der Bezirksverband mit der Geheimen Staatspolizei- stelle Kassel darauf, der Gestapo als Anteil aus dem Arbeitsverdienst der Gefangenen 0,50 RM für jeden Schutzhaftgefangenen und Inhaftierungstag zu überweisen.117 Vor- ausgegangen waren der neuen Vereinbarung zwei persönliche Besuche des Gestapostel- lenleiters Rudolf Korndörfer beim Bezirksverband im April und August 1941, bei denen er beantragt hatte, das „Pflegegeld für die von der Geheimen Staatspolizei in Breitenau untergebrachten Häftlinge zu ermäßigen oder der Geheimen Staatspolizei den Arbeits- verdienst zu überlassen.“118 Bei seinem zweiten Besuch, Ende August 1941, fügte Korndörfer hinzu, dass er von seiner vorgesetzten Stelle in Berlin die Anweisung erhal- ten habe, eine wesentliche Ermäßigung der Unterbringungskosten für die Schutzhäftlin- ge herbeizuführen; falls dies nicht möglich sei, müsse die Unterbringung der Gefange- nen in eigener Regie erwogen werden. Korndörfer habe weiter bemerkt, „dass er mit der Unterbringung der Häftlinge in Breitenau, insbesondere auch mit deren Heranziehung zur Arbeit usw., in jeder Weise zufrieden sei. Er persönlich würde es unbedingt begrü- ßen, wenn die Häftlinge weiter in Breitenau untergebracht werden könnten. Anderer- seits bedeute die Zahlung der Pflegekosten für die Häftlinge, z.Zt. 7.000,- bis 7.500,- RM monatlich, eine starke finanzielle Belastung für die Geheime Staatspolizei. Wie er in Erfahrung gebracht habe, würden die Häftlinge beim Einsatz, z.B. bei Eisenbahnbau- arbeiten, einen Arbeitsverdienst bis zu 4,50 RM täglich erhalten, der der Anstalt Breite- nau zugute komme. Bei dieser Sachlage bitte er darum, entweder von der Zahlung eines Pflegegeldes abzusehen oder der Geheimen Staatspolizei den Erlös aus dem Arbeitsver- 115 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9794, Jahresbericht der Landesar- beitsanstalt für das Rechnungsjahr 1940. 116 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9794, ebenda. 117 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 1 [Bezirksverband], Nr. 142, S. 116-118. 118 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 1 [Bezirksverband], Nr. 142, S. 116. Vermerk des Pro- vinzialverwaltungsrates R. vom 1. September 1941. 242 dienst der Häftlinge zu überlassen.“119 Am 2. September bestätigte der Bezirkskommu- nalverband der Geheimen Staatspolizeistelle Kassel die neue Vereinbarung, nach der der Gestapo ein Anteil aus dem Arbeitsverdienst der von ihr in Breitenau untergebrach- ten Gefangenen gewährt wird. Um im beiderseitigen Interesse, wie es hieß, eine um- ständliche Feststellung und Verrechnung zu vermeiden, werde der Anteil aus dem Ar- beitsverdienst in Form einer Pauschale geleistet und zwar „in Höhe von 0,50 RM je Häftling und Tag für die Zeit der Unterbringung in Breitenau.“ Der Gesamtbetrag sollte erstmals in der Rechnung am 1. Oktober 1941 für die im September 1941 untergebrach- ten Häftlinge in Abzug gebracht werden.120 Entsprechend der Vereinbarung überwies Georg Sauerbier Anfang Oktober 1941 der Gestapostelle Kassel als Anteil aus dem Ar- beitsverdienst der Schutzhaftgefangenen im Monat September den Betrag von 2.090,50 RM und teilte dies dem Oberpräsidenten am 7. Oktober 1941 schriftlich mit.121 3.4.7. Außenkommandos / Außenlager Ein Teil der Gefangenen wurde in längerfristig bestehenden Außenkommandos einge- setzt. Diese wurden eingerichtet, wenn größere Gefangenengruppen über einen längeren Zeitraum an einem anderen Ort Arbeiten verrichten mussten und die täglichen An- und Abmarschwege eingespart werden sollten. Firmen oder öffentliche Arbeitgeber stellten in diesen Fällen Unterbringungsräume und zum Teil auch zusätzliches Bewa- chungspersonal zu Verfügung. Bisher sind sechs solcher Außenkommandos nachweisbar; es ist allerdings davon auszugehen, dass die Gesamtzahl höher lag, da z.B. nach den schweren Bombenangrif- fen auf Kassel im Jahre 1943 oder auch nach der Flutkatastrophe durch die Zerstörung der Edertalsperre viele Arbeitskräfte für Aufräumungsarbeiten vor Ort benötigt wurden. Die bisher bekannten Außenkommandos befanden sich in Kassel-Sandershausen, auf dem Ölberg bei Körle sowie in Hoheneiche, Bischhausen und Niddawitzhausen und 119 Ebenda. 120 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 1 [Bezirksverband], Nr. 142, S. 117. Schreiben des Bezirkskommunalverbandes an die Geheime Staatspolizeistelle Kassel vom 2. September 1941. 121 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 1 [Bezirksverband], Nr. 142, S. 118. Schreiben Sauer- biers an den Oberpräsidenten (Verwaltung des Bezirksverbandes Hessen – Abtlg. IB – in Kassel) vom 7.10.1941 Betr.: anteilige Erstattung an die „Gestapo“ aus dem mtl. Arbeits- verdienst der polit. Insassen. Verfügung vom 1.9.41 – A (IB)-: „Der ‚Gestapo’ wurden aus dem Monat September 1941 ein Anteil aus dem Arbeitsverdienst, 4181 Pflegetage x 0,50 RM = 2.090,50 RM zurückerstattet. (Unterschrift) Sauerbier.“ 243 Reichensachsen, Kreis Eschwege. Das Kommando in Sandershausen war im Oktober 1943 für Aufräumungsarbeiten zusammengestellt worden.122 In einem Schreiben Sauerbiers an die Geheime Staatspoli- zei Kassel wurde die Unterbringung näher erläutert: „Ich komme zurück auf das Gespräch vom 11. d. Mts. anlässlich meiner Anwesenheit bei der Staatspolizeistelle Kassel zwischen Herrn Sturmbannführer Altekrüger und mir betr. Zur Verfügungstellung von Schutzhäftlingen für Aufräumungsarbeiten in Sanders- hausen. Sturmbannführer Altekrüger erklärte sich grundsätzlich bereit mit der Arbeit, wenn Un- terbringung, Beköstigung und Sicherheit gewährleistet wäre. An Ort und Stelle habe ich vereinbart, dass die Schutzhäftlinge in der Schule Sanders- hausen untergebracht - und die Fenster mit Stacheldraht gesichert werden. Im gleichen Haus liegen auch die russ. Kriegsgefangenen, die von Militär-Wachkommandos be- wacht werden. Diese Wachleute übernehmen auch die Bewachung der Schutzhäftlinge, denn die Posten umgehen die ganze Nacht das Haus. Das Essen für die Inhaftierten und die 3 Aufseher stellt die Gemeinde Sandershausen. Zwei Aufsichtskräfte schlafen aus- serdem im Vorraum des Saales, in dem die Schutzhäftlinge untergebracht sind. Nach Lage der Sache ist nach meiner Ansicht die Sicherheit, so weit wie das irgend möglich, gegeben und das Entweichen eines Schutzhäftlings, solange auch das Wach- kommando seine Pflicht tut, nicht möglich. Tagsüber ist die Sicherheit der Schutzhäft- linge durch die seitens der Anstalt zur Verfügung gestellten Bewachungskräfte gewähr- leistet.“123 Das „Außenlager ‚Basaltwerk Ölberg‘“ wurde am 14.4.1944 von dem Lager Breite- nau eingerichtet und am 5.8.1944 vorübergehend aufgelöst. Die Auflösung fand statt, weil es vollkommen verlaust war und mindestens ein Gefangener an Fleckfieber er- krankte. Das Gesundheitsamt des Landkreises Kassel wurde bereits 10 Tage später vom Gesundheitsamt Melsungen „gebeten, die Entlausung des Lagers Ölberg baldigst durch- zuführen, da es wieder belegt werden muß.“124 Die Außenkommandos in Hoheneiche, Bischhausen und Niddawitzhausen wurden in 122 Auch Lotfi schreibt, dass seit 1942 aus allen Arbeitserziehungslagern Häftlingskomman- dos in die Städte geschickt wurden, um nach nächtlichen Bombenangriffen Trümmer zu räumen, siehe: Lotfi, KZ der Gestapo, S. 150. 123 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 59, Schreiben Sauerbiers an die Ges- tapo Kassel vom 13.10.1943. 244 Absprache mit dem Eschweger Landrat für Ausbauarbeiten an der Wehre und Sontra eingerichtet.125 In Hoheneiche und Bischhausen wurden die Gefangenen in Räumen zweier Gastwirtschaften untergebracht und von jeweils zwei Aufsehern bewacht. Tags- über bauten die Gefangenen Uferbefestigungen und beseitigten Hochwasserschäden.126 In Hoheneiche wurde von ihnen außerdem ein Wehr gebaut.127 Ein weiteres Außenkommando befand sich in Reichensachsen bei Eschwege, aller- dings gibt es darüber bislang nur wenige Informationen. Ein Hinweis stammt aus der Gefangenenakte von Stanislaw W., der in der Nacht vom 15. auf den 16. Juni 1943 aus dem „Arbeitskommando in Reichensachsen“ geflohen war. Stanislaw W. war zuvor in Vollmarshausen verhaftet worden, „weil er seine Arbeitsstelle unerlaubt verlassen und ausserdem gestohlen“ habe, wie es im Haftschreiben der Gestapo Kassel hieß, und am 9. Juni in Breitenau eingewiesen worden.128 Das Kommando in Reichensachsen war in einer Baracke untergebracht, und Stanislaw W. war es gelungen, durch das Oberlicht zu entkommen. Allerdings wurde er schon bald darauf verhaftet und am 29. Juni 1943 ein zweites Mal in Breitenau eingewiesen. Am 12. Juli 1943 gelang ihm erneut die Flucht, und zwar bei einem Arbeitseinsatz in Beiseförth. Danach verlieren sich seine Spuren.129 Auch der ehemalige kommunistische Gefangene Karl Küllmer war nach Aussage eines Mitgefangenen in dem Außenkommando Reichensachsen inhaftiert.130 Die Arbeitsbedingungen der Gefangenen in den genannten Außenkommandos müs- sen als extrem hart angesehen werden. Es handelte sich um schwere körperliche Arbei- ten, die alle im Freien verrichtet wurden. Vor allem bei den Außenkommandos an der Wehre und Sontra deutet einiges daraufhin, dass Gefangene dort zur Strafverschärfung eingesetzt wurden, denn die Zuweisung zu diesen Arbeiten war häufig bereits in den Haftschreiben der Gestapo vermerkt. So heißt es im Haftschreiben des deutschen Ge- 124 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9825, Schreiben des Staatlichen Ge- sundheitsamtes Melsungen an den RP Kassel vom 14.8.1944. 125 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9760 und Nr. 59, Schriftwechsel mit dem Landrat in Eschwege vom 17. September 1942 und 10. Oktober 1942 mit dem Land- rat in Eschwege sowie Schreiben des Bürgermeisters von Waldkappel vom 17. September 1943 über „Beseitigung der Hochwasserschäden an der Wehre“. 126 Ebenda. 127 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 617 und 665. Aufzeichnungen über ein Ge- spräch mit dem ehemaligen Gefangenen Kazimirz S. vom 11.1.1996 sowie Mitteilung von Herrn K. aus Wehretal vom 1.6.2000, dass sein Vater das Wehr in Hoheneiche habe bauen lassen müssen. 128 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7428. 129 Ebenda. 130 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 1548, Blatt 66, Spruchkammerakte von August A., Aussage von Christian V. vom 11.1.1949. 245 fangenen Konrad K., der von Mitte April bis Mitte Mai 1943 in Breitenau inhaftiert war, dass er für Ausbauarbeiten an der Sontra und Wehre im Kreis Eschwege eingesetzt werden soll und „für besonders schwere Arbeiten heranzuziehen und scharf anzufassen“ ist.131 Konrad K. ist gleichzeitig ein Beispiel dafür, dass die Gestapo Kassel die befriste- te Einweisung in das Arbeitserziehungslager Breitenau auch ganz gezielt als Strafmaß- nahme für unerwünschtes Verhalten benutzt hat. Er wurde auf die Dauer von 4 Wochen in das AEL eingewiesen, weil „er als Schutzhäftling der Staatspolizeistelle Kassel weib- lichen Angestellten gegenüber unzüchtige Redensarten geführt“ habe.132 Wie bereits im Zusammenhang mit der „Schuhbeschaffungsmaßnahme“ erwähnt,133 sollten die Arbeitsbedingungen einerseits sehr hart sein, andererseits bestand aber auch ein Interesse der Anstalt, die Arbeitskraft der Gefangenen soweit zu erhalten, dass sie Gewinne erzielen konnte. Vor diesem Hintergrund ist auch ein Schreiben des Direktors und Lagerleiters vom 10. Oktober 1942 an den Landrat in Eschwege zu sehen, in dem er „Schutzkleidung“ für Gefangene des Außenkommandos forderte. Gleichzeitig werden in dem Schreiben noch einmal die extremen Arbeitsbedingungen deutlich: „Die Arbeiten in Niddawitzhausen bringen es mit sich, daß 4 Insassen dauernd im Was- ser stehend arbeiten müssen. Bei den jetzt schon eintretenden kalten Tagen kann es nicht mehr verantwortet werden, diese Arbeiten ohne Schutzkleidung ausführen zu las- sen. Ich bitte daher, den Unternehmer anweisen zu wollen, daß er umgehend 4 Paar Gummistiefel für diese Leute beschafft.“134 Dass es Sauerbier vor allem um die Ausführung des Arbeitsvorhabens und weniger um menschlichere Bedingungen ging, wird auch durch eine eidesstattliche Aussage des ehemaligen Aufsehers Belz ersichtlich, der im August 1942 bei Sauerbier eine bessere Unterbringung für die Gefangenen in Niddawitzhausen beantragt hatte. Die Gefangenen hatten nach Aussage von Belz nicht einmal eine Waschgelegenheit und mussten ihre Notdurft in einem Kübel in ihrem Schlafraum verrichten. Sein Antrag auf eine Verbes- serung der Unterbringung sei von Sauerbier in ziemlich scharfer Form abgelehnt wor- den, und Sauerbier habe ihm eröffnet, dass es nicht seine Sache sei, die Brauchbarkeit 131 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6002, Schutzhaftakte von Konrad K. 132 Ebenda. 133 Vgl. Kapitel 3.4.4. 134 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9760, Schreiben an den Landrat in Eschwege vom 10. Oktober 1942. 246 der Häftlingsunterkunft als gut oder schlecht zu beurteilen.135 Der polnische Gefangene Kazimirz S. war von Mitte November 1942 bis Mitte Dezember 1942 im Außenkommando Hoheneiche inhaftiert.136 Er war verhaftet wor- den, weil er von seiner Arbeitsstelle bei der Spinnfaser AG in Kassel nach Polen geflo- hen war, um dort, wie er im Interview sagte, seine kranke Mutter zu versorgen. In seiner Akte ist als Haftgrund vermerkt, dass „er seinen Arbeitsplatz bei der Spinnfaser A.G. in Kassel-Bettenhausen eigenmächtig verlassen hat.“137 In Polen wurde er nach seiner Flucht festgenommen und über ein Lager in Tschenstochau in das Kasseler Polizeiprä- sidium überführt. Bei dem anschließenden Verhör durch die Gestapo wurde er von ei- nem Gestapo-Angehörigen auch geschlagen – es sei ganz fürchterlich gewesen. Die Gestapo-Mitarbeiter wollten von ihm unbedingt wissen, warum er geflohen sei. Offen- bar hatten sie ihm seine Darstellung nicht geglaubt, sondern seine Flucht als bewusste „Arbeitssabotage“ angesehen. Am 17. November 1942 wurde er daraufhin in das AEL Breitenau eingewiesen und von dort am kommenden Tag mit zwei weiteren Gefangenen in einem Zug in das Außenkommando Hoheneiche bei Eschwege gebracht.138 Die Un- terbringung erfolgte in einer Gastwirtschaft direkt gegenüber dem Bahnhofsgebäude. In dem recht großen Raum standen in Längsrichtung einzelne Pritschen mit Strohsäcken und Decken. Die Fenster des Raumes waren mit Stacheldraht vernagelt. In dem Raum befand sich ein Ofen, den sie beheizen konnten. Das Außenkommando bestand aus etwa 15 Gefangenen, die alle in diesem Raum untergebracht waren. Es handelte sich um Po- len, Russen, Ukrainer und mindestens einen Tschechen. Sie mussten in Hoheneiche an der Sontra ein Wehr bauen und die Arbeit von Kazimirz S. bestand vor allem im Verla- den von Kies und Zement. Die ganze Arbeit wurde von Hand gemacht. Da das Auto, das den Zement lieferte, nicht bis an den Bach fahren konnte, mussten sie Schienen ver- legen, auf die dann eine Lore gesetzt wurde. Diese wurde dann mit dem Zement an den Bach geschoben. Wenn Kies angeliefert wurde, mussten sie auch den Kipper des Last- wagens durch eine Kurbel mit der Hand betätigen. Außerdem wurde viel mit der Schubkarre gearbeitet. Nach Aussage von Kazimirz S. habe mindestens ein Gefangener einen schweren Arbeitsunfall erlitten. Er sei in das ausgeschachtete Becken gestürzt; was weiter aus ihm geworden sei, wusste Kazimirz S. allerdings nicht. Ähnlich, wie 135 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 446, Blatt 4, Rückseite, Spruchkammerakte von Jacob B. 136 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau] Nr. 7118, Schutzhaftakte von Kazimirz S. 137 Ebenda. 138 Ebenda. 247 auch aus dem oben genannten Schreiben Sauerbiers an den Landrat von Eschwege hervorgeht, mussten auch beim Bau des Wehrs in Hoheneiche ständig einige Gefangene stehend im Wasser arbeiten. Auch sie konnten dabei zunächst nur ihre normalen Ar- beitsschuhe tragen, die dann vollkommen durchnässt waren. Während der Zeit, als Ka- zimirz S. in Hoheneiche war, erhielten die Gefangenen, die im Wasser arbeiten mußten, dann aber Gummistiefel – möglicherweise aufgrund des Schreibens von Sauerbier.139 Bewacht wurden die Gefangenen von zwei Aufsehern, einem aus Breitenau in Uni- form und einem aus der dortigen Umgebung, der Zivilkleidung trug. Der Aufseher aus Breitenau sei nach Aussage von Kazimirz S. harmlos gewesen. So hätte er zur Bewa- chung zwar ein Gewehr gehabt, es aber nie mit sich geführt. Er sei es auch gewesen, der für die Gefangenen, die im Wasser arbeiten mussten, die ersten Gummistiefel besorgt habe. Der andere Aufseher dagegen sei sehr brutal gewesen. Mit einem Gummi- schlauch, den er bei sich trug, habe er oft auf Gefangene eingeschlagen. 140 Ihr Arbeitstag begann morgens mit dem Wecken gegen 6 Uhr. Nach dem Anziehen und Waschen bekamen die Gefangenen ein Stück Brot und Kaffee, und um Viertel vor sieben gingen sie an die Arbeit zum Wehr. Von halb zehn bis zehn war „Frühstück“ angesagt; allerdings bekamen sie nichts zu essen. Wer Tabak hatte, konnte eine Zigaret- te rauchen. Danach mussten sie bis halb eins weiterarbeiten, und dann war bis ein Uhr offiziell „Mittag“; aber auch da habe es nichts zu essen gegeben. Gegen fünf Uhr hörten sie auf zu arbeiten (es war Winter, und zu diesem Zeitpunkt wird es dunkel) und wurden zurück in die Unterkunft gebracht. Dort erhielten die Gefangenen dann ihr spärliches Abendessen. Wie Kazimirz S. betonte, mussten sie bei der schweren Arbeit auch noch viel hungern.141 Die damalige Existenz der Außenkommandos sagt aber nicht nur etwas über die Ar- beits- und Lebensbedingungen der Gefangenen aus, sondern ist auch ein weiteres Bei- spiel dafür, dass zahlreiche Menschen aus der Region in Institutionen, Behörden, Fir- men und Betrieben mit den Gefangenen konfrontiert wurden und z.T. auch in den Ar- beits- und Verfolgungsprozess der Gefangenen involviert waren. Am Beispiel des Au- ßenkommandos in Bischhausen soll dies nachgezeichnet werden. 139 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9760, Schreiben Sauerbiers an den Landrat in Eschwege vom 10. Oktober 1942. 140 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 617, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Herrn Kazimirz S. vom 11.1.1996. Vgl. auch G. Richter: Ein polnischer Gefangener im Außenkommando „Hoheneiche“ bei Eschwege, in: Rundbrief des Fördervereins der Ge- denkstätte Breitenau, Nr. 15, Kassel im Februar 1996, S. 4-7. 248 Das Außenkommando in Bischhausen bestand aus mindestens 15, wahrscheinlich 30 Gefangenen und war in einer Gastwirtschaft untergebracht. Im September 1943 sollten die Gefangenen Hochwasserschäden an dem kleinen Fluss Wehre nahe der Gemeinde- grenze Waldkappel/Bischhausen und in der Gemeinde Waldkappel beseitigen. Um die Anmarsch- und Anfahrtswege der Gefangenen zu verringern, war offenbar von der Au- ßenstelle des Wasserwirtschaftsamtes Fulda in Rotenburg/Fulda beabsichtigt worden, das Außenkommando direkt nach Waldkappel zu verlegen. Die Gemeinde Waldkappel sollte dafür eine geeignete Unterkunft ausfindig machen. Am 17. September 1943 schrieb daraufhin der Bürgermeister von Waldkappel an das Wasserwirtschaftsamt in Rotenburg/Fulda, dass ihm eine Unterbringung der Gefangenen in Waldkappel nicht möglich sei, und bat darum, zur Unterbringung weiterhin das „bisherige Lager in Bisch- hausen“ zu benutzen. Er begründete die Schwierigkeiten damit, dass Waldkappel „in- zwischen mit nahezu 300 Volksgenossen aus dem luftgefährdeten Gebiet besetzt“ sei und es von daher keine Kapazitäten mehr zur Unterbringung und Verpflegung der Ge- fangenen gäbe. So wäre es bei dem gegenwärtigen Arbeitseinsatz einfach unmöglich, Frauen als Kochfrauen zu gewinnen. „Ein Raum, der sämtliche Gefangenen mit 2 Wär- tern aufnehmen kann, fehlt völlig. Die 3 großen Säle sind besetzt. Ein Gesellschafts- zimmer, in dem 15 Gefangene lagern können, ist zwar vorhanden, indessen fehlt die Kocheinrichtung. Der zweite Raum, der damals vorgeschlagen war, dient gegenwärtig einem anderen Zweck. Überdies entbehren die Räume der Vergitterung usw. Schließlich ist uns eröffnet worden, daß eine Unterbringung der Gefangenen in 2 Räumen nicht tragbar sei.“142 In Bischhausen dagegen seien alle diese Erfordernisse erfüllt, und der Bürgermeister von Waldkappel hatte sich dort bereits mit verschiedenen Personen in Verbindung ge- setzt, um in gemeinsamer Absprache mögliche Probleme lösen zu können. So habe er mit dem Ortsbauernführer M. gesprochen, der für die Bereitstellung eines Wagens sor- gen werde, mit dem die Gefangenen zum Arbeitseinsatz nach Waldkappel gebracht werden können. Bei den Arbeiten nahe der Gemeindegrenze dürften die Gefangenen, wie der Bürgermeister vorschlug, den Fußmarsch von Bischhausen her zurücklegen können. Für die abendliche Rückkehr stünde der Bahnzug, der gegen 18.45 Uhr nach Bischhausen fährt, zur Verfügung. Hinzu käme, so der Bürgermeister von Waldkappel 141 Ebenda. 249 in seinem Schreiben, „daß die beteiligten Stellen in Bischhausen mit dieser Lösung der Frage einverstanden sind. Gastwirt G., in dessen Saal die Gefangenen schlafen, hat dies erklärt. Das gleiche gilt auch für die beiden Kochfrauen und Bürgermeister M.“143 Wenn man dies alles bedenke, so der Bürgermeister von Waldkappel, käme man zu dem Ergebnis, dass der Nachteil des Anmarschweges durch den Wegfall der anderen Schwierigkeiten aufgewogen würde. Zudem würde die Einrichtung in Bischhausen (das Lager für die Gefangenen des Außenkommandos, d. Verf.), die sich eingespielt habe, „ohne jede Erschütterung weiter benutzt.“ Dieser Gesichtspunkt sei bei dem heutigen Stand des Arbeitseinsatzes nicht gering anzuschlagen. Abschließend bat er darum, sich zugunsten seines Antrages auszusprechen. Bei Ablehnung seines Vorschlages müssten die Uferbauarbeiten weiter verschoben werden.144 Auch dem Landrat in Eschwege sandte der Bürgermeister von Waldkappel eine Abschrift seines Schreibens an das Was- serwirtschaftsamt mit der dringenden Bitte, „sich bei den zuständigen Stellen dafür ein- zusetzen, daß der Vorschlag der Stadt Waldkappel die Genehmigung findet.“ Er, der Bürgermeister, würde es bedauern, wenn die Arbeiten durch die Ablehnung abermals hinausgeschoben werden müssten. Er ging sogar noch weiter: Eine Erweiterung der Schäden wäre dann unausbleiblich.145 Am 25. September 1943 antwortete der Regierungsoberbauinspektor L. des Wasser- wirtschaftsamtes Fulda, Außenstelle Rotenburg an der Fulda, dem Bürgermeister von Waldkappel auf sein Schreiben und teilte ihm mit, dass er „gegen die vorgeschlagene Beibehaltung des Gefangenenlagers in Bischhausen unter den angegebenen Vorausset- zungen nichts einzuwenden (habe), wenn dortselbst das Einverständnis des Herrn Land- rats in Eschwege und der Landesarbeitsanstalt herbeigeführt wird.“146 Außerdem fügte der Regierungsoberbauinspektor hinzu, dass der vom Bürgermeister vorgeschlagene Rücktransport auf der Reichsbahn wegen der Überwachung der Gefangenen auf Schwierigkeiten stoßen dürfte, so dass der An- und Rücktransport von Bischhausen zur Arbeitsstelle mit einem Wagen erforderlich werde.147 Er hatte sich also auch noch dar- 142 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 59, Schreiben des Bürgermeisters von Waldkappel vom 17.9.1943 an das Wasserwirtschaftsamt Fulda, Außenstelle Roten- burg/Fulda und den Landrat in Eschwege. 143 Ebenda. 144 Ebenda. 145 Ebenda, Schreiben des Bürgermeisters Waldkappel an den Landrat in Eschwege vom 17.9.1943. 146 Ebenda, Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Fulda, Außenstelle Rotenburg/Fulda vom 25.9.1943 an den Bürgermeister von Waldkappel. 147 Ebenda. 250 über Gedanken gemacht. Wie die endgültige Entscheidung in Absprache mit dem Landrat von Eschwege und dem AEL Breitenau ausfiel, geht aus dem Schriftwechsel nicht mehr hervor, aber unab- hängig davon wird ersichtlich, wie viele Personen und Stellen sowohl mit Fragen der Unterbringung und Versorgung der Gefangenen als auch mit Fragen des An- und Ab- marschweges und des Arbeitseinsatzes allein in diesem einen Außenkommando im Sep- tember 1943 befasst waren. Es handelte sich neben dem AEL Breitenau um die Außen- stelle des Wasserwirtschaftsamtes Fulda in Rotenburg/Fulda, den Landrat in Eschwege, die Bürgermeister von Bischhausen und Waldkappel, den Ortsbauernführer von Bisch- hausen, den Gastwirt in Bischhausen, in dessen Saal die Gefangenen untergebracht wa- ren, die beiden Kochfrauen von dort und möglicherweise auch um einen Bahnbeamten, der die Zugauskünfte erteilte. Sekretäre und Sachbearbeiter, die mit den Schreiben be- fasst waren und Personen, die der Bürgermeister von Waldkappel im Vorfeld hinsicht- lich einer möglichen Unterbringung der Gefangenen konsultierte, sind dabei noch nicht berücksichtigt. Es wird ein regelrechtes Netz von privaten und öffentlichen Personen ersichtlich, die in die Arbeitseinsätze und die Außenkommandos der Gefangenen des AEL Breitenau – und somit auch indirekt in das Strafsystem des Arbeitserziehungsla- gers – eingebunden waren. 3.4.8. Strafsystem Neben den dargestellten Lebens- und Arbeitsbedingungen waren die Schutzhaftgefan- genen einem umfangreichen Strafsystem ausgesetzt. Eine spezielle Lagerordnung für das Arbeitserziehungslager Breitenau ist bisher nicht auffindbar; diese hatte sich jedoch grundlegend an einem Schreiben des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD vom 12. Dezember 1941 über die Lagerordnung für die Arbeitserziehungslager zu orientieren.148 Die in dem Schreiben aufgeführten Lagerstrafen reichen von Verwarnungen, Entzie- hung von Vergünstigungen über Essensentzug, Entzug des Bettlagers und Zuweisung von Sonderarbeit bis zu Arreststrafen auf die Dauer von zwei Wochen. Wegen dersel- ben Verfehlung konnten mehrere Strafen gleichzeitig verhängt werden. So heißt es in der Lagerordnung: 148 BArch, R 58 / 1027, S. 234 f., Schreiben des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD vom 12. Dezember 1941 an die Staatspolizei(leit)stellen betr.: „Lagerordnung für die Arbeitser- 251 „Die Arreststrafe wird in der Strafzelle vollzogen, die lediglich mit einer am Fußboden und an der Wand befestigten Holzpritsche, einem befestigten Klosetteimer und einem Wasserkrug versehen ist; das Bettlager wird entzogen und die Kost auf Wasser und Brot beschränkt. (...) Auf besondere Anordnung des Leiters, der das Lager wirtschaftlich betreut, darf die Arreststrafe bis zu 3 Tagen in einer Dunkelzelle vollzogen werden.“149 Arreststrafen wurden in Breitenau für die Männer in den Strafzellen im Turm der Kirche und in den Einzelzellen des Zellenbaues durchgeführt.150 In zwei der Zellen im Kirchturm sind noch heute die Eisenklappen zur Verdunklung vorhanden.151 Für die Frauen existierten Strafzellen im so genannten Frauenhaus.152 Zusätzlich zu den genannten Lagerstrafen, die bei „Verletzung der Lagerordnung, Widersetzlichkeit, böswillig schlechter Arbeitsleistung oder sonstigen Ordnungsschwie- rigkeiten“ verhängt werden konnten,153 gab es Haftverschärfungen, die bei bestimmten Gefangenengruppen sofort nach der Inhaftierung einsetzten. In der Akte der polnischen Gefangenen Wiktorja D., die im Verlauf Ihrer Haftzeit unter verschärften Haftbedin- gungen inhaftiert war, ist – als Anleitung zur Durchführung der verschärften Haft – die auszugsweise Abschrift eines Runderlasses enthalten. Es handelt sich um den Auszug eines Runderlasses des RFSS vom September 1940 über die „Behandlung der im Reich eingesetzten Zivilarbeiter und –arbeiterinnen polnischen Volkstums“. In der Abschrift heißt es: „In vielen Fällen werden die Arbeitskräfte polnischen Volkstums eine kurzfristige In- haftierung als angenehme Unterbrechung ihres Arbeitseinsatzes mit oft anstrengender Tätigkeit ansehen. Die kurzfristige Haft ist aber bei geringeren Vergehen unerlässlich, um die Arbeitskräfte nicht allzu lange dem Arbeitseinsatz zu entziehen. Die abschre- ckende Wirkung der kurzfristigen Haft ist daher durch die Art ihrer Vollziehung zu er- höhen. Ich habe demzufolge keine Bedenken, wenn die kurzfristige Haft bei hartem Lager und Beschränkung der warmen Mahlzeiten, wobei jedoch innerhalb von 4 Tagen mindestens eine warme Mahlzeit gereicht werden muß, vollzogen wird. Bei einer solchen Vollziehung der kurzfristigen Haft wird die Maßnahme von einzelnen ziehungslager“. Siehe auch die Abschrift in: Wessels, Das AEL Liebenau, S. 78/79 und in: Richter, Breitenau, S. 163/164. 149 BArch, R 58 / 1027, S. 234 f., Punkt 3.8. der Lagerordnung 150 Siehe hierzu das Kapitel 3.1.4. 151 Es handelt sich um die Strafzellen im ersten und im dritten Stock es Kirchturmes. 152 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 1 [Bezirksverband], Nr. 1 / 112, Band 1, Grundriß des Erdgeschosses des Frauenhauses. 153 BArch, R 58 / 1027, S. 234 f., Punkt 3 der Lagerordnung. 252 Staatspolizei(leit)stellen häufiger anzuwenden sein als bisher.“154 Im April 1941 wurde von der Gestapostelle Kassel mit Hinweis auf einen Erlaß Heydrichs angeordnet, bei „Ausländern, insbesondere Polen, die wegen Arbeitsverwei- gerung oder Widersetzlichkeit“ verhaftet worden waren, „grundsätzlich die Haft in der Weise zu verschärfen, dass diese mit hartem Lager und Beschränkung der Mittagskost auf Wasser und Brot durchgeführt wird.“ Gleichzeitig wurde diese „Massnahme grund- sätzlich für 3 Tage in der Woche, und zwar für jeden zweiten Tag in der Woche“ ange- ordnet. „Damit dem Häftling gleich von Anfang an der Sinn für diese Massnahme ge- weckt wird, ist ihm sogleich für die erste Haftnacht hartes Lager und für den ersten vol- len Hafttag die Mittagskost aus Wasser und Brot zu geben.“155 Auf dem Schreiben be- findet sich der handschriftliche Vermerk des Direktors, dass künftig wie oben angege- ben zu verfahren ist. Die Anordnung wurde dem ersten und zweiten Oberaufseher sowie der als Oberaufseherin fungierenden Katharina S. zu Kenntnis und Unterschrift vorge- legt.156 Für zahlreiche Gefangene gab es darüber hinaus Anweisungen der Gestapo zur Haft- verschärfung. So heißt es in einem Haftschreiben vom 15. Oktober 1940 gegen den 20- jährigen polnischen Gefangenen, Eduard K., dass auf Anordnung des Reichsicherheits- hauptamtes „die Schutzhaft gegen den Obengenannten unter verschärften Bedingungen zu vollstrecken und K. zu schweren körperlichen Arbeiten heranzuziehen (ist).“157 Au- ßerdem wurde Sauerbier aufgefordert, bis zum 1. November 1940 über die Führung des Gefangenen zu berichten und zur Frage der Entlassung Stellung zu nehmen. Am 29. Oktober 1940 schrieb Sauerbier daraufhin an die Gestapo Kassel, dass die Arbeitsleis- tungen des K. so sind, wie sie eigentlich von einem 20jährigen Menschen erwartet wer- den könnten. Gegen seine Führung seien keine Klagen laut geworden; die Entlassung bat er aber noch einige Wochen zurückstellen zu wollen. Eduard K. wurde schließlich 154 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5189, Schutzhaftakte von Wiktorja D. Darin enthalten: Auszugsweise Abschrift aus dem Runderlass des RFSS vom 3.9.1940 – S – IV D 2 – 3382/40 an alle Staatspolizei(leit)stellen, „Betr.: Behandlung der im Reich eingesetzten Zivilarbeiter und –arbeiterinnen polnischen Volkstums.“ 155 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9784, Schreiben der Geheimen Staatspolizei Kassel vom 28. April 1941 an den Direktor der Landesarbeitsanstalt „Betrifft: Verschärfung der Haft über Ausländer, insbesondere Polen, die wegen Arbeitsverweige- rung oder Widersetzlichkeit zu meiner Verfügung dort einsitzen.“ Das Schreiben bezieht sich auf einen Erlass Heydrichs vom 1.4.1941. Vor diesem Erlass wurde verschärfte Haft offenbar dann bei polnischen Gefangenen durchgeführt, wenn sie das zweite Mal einge- wiesen wurden. Siehe die Schutzhaftakte von Josef W., Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7321. 156 Ebenda. 253 am 10. Dezember 1940 entlassen.158 In der Akte von Heinrich W. befindet sich ebenfalls eine Anweisung auf Haftver- schärfung, indem es dort heißt, dass er „auf die Dauer von 14 Tagen in verschärfte Haft (hartes Lager, Kostschmälerung usw.) zu nehmen“ sei,159 und auch in der Akte der pol- nischen Gefangenen Maria W. ist auf dem Haftschreiben der Gestapostelle Kassel ver- merkt, das die Haft gegen sie in verschärfter Form durchzuführen ist. Maria W. hatte, wie aus einem zusätzlichen Schreiben des Eschweger Landrats hervorgeht, ihren Ar- beitsplatz wiederholt verlassen und sich „vagabundierend“ umher getrieben.160 Ver- schärfte Haft wurde auch bei denjenigen Gefangenen durchgeführt, die wiederholt ein- gewiesen wurden. So befindet sich auf dem Personalbogen von Josef W. der hand- schriftliche Vermerk: „2. Einliefung Verschärfte Haft“.161 Als strafverschärfend war auch der Einsatz von männlichen Gefangenen bei Ausbau- arbeiten an der Sontra und Wehre im Kreis Eschwege anzusehen, wo mehrere Außen- kommandos bzw. Außenlager des Arbeitserziehungslagers Breitenau bestanden.162 Obwohl in dem Schreiben bzgl. der „Lagerordnung für die Arbeitserziehungslager“ darauf hingewiesen wurde, dass „jede körperlich Einwirkung auf die Häftlinge der Ar- beitserziehungslager untersagt (ist)“, enthält die Lagerordnung die Einschränkung, dass bei polnischen Gefangenen „weitergehende Maßnahmen“ vom Leiter der Staats- polizei(leit)stelle in eigener Verantwortung angeordnet werden können.163 Da die La- gerordnung zu einem Zeitpunkt verfasst wurde, als sich unter den ausländischen Gefan- genen überwiegend polnische Häftlinge befanden, ist anzunehmen, dass diese Bestim- mungen später auch auf andere Gefangene, vor allem der östlichen Nationen, ausge- dehnt wurden. Nach Aussage von ehemaligen Gefangenen kamen einmal in der Woche Gestapo-Beamte nach Breitenau, um Verhöre durchzuführen.164 Es ist davon auszuge- hen, dass die Verhöre deshalb in Breitenau durchgeführt wurden, weil zahlreiche Schutzhaftgefangene durch Orts- und Kreispolizeibehörden in das AEL Breitenau ein- 157 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5904. 158 Ebenda. 159 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7474. 160 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7441. 161 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7321. 162 Siehe hierzu das Kapitel 3.4.7. 163 BArch, R 58 / 1027, S. 234 f., Punkt 4. der Lagerordnung. 164 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 189, Spruchkammerakte von Sauer- bier, Aussage von Auguste V.: „Ich war in Breitenau täglich mit dem Säubern der Büro- räume beschäftigt und hatte somit Gelegenheit zu sehen, wer ein und aus ging. Dienstags 254 gewiesen wurden, und die Gestapostelle Kassel über diese Einweisungen lediglich schriftliche Mitteilungen erhielt.165 Bei den Verhören gab es offenbar regelmäßig Miss- handlungen. So sagte der ehemalig polnische Gefangene Marcin Blaszczak: „Die hatten einen Holzbock, auf den die Gefangenen geschnallt wurden und haben 25 Hiebe ge- kriegt und wurden gefragt, warum sie hier sind, aus welchem Grund. Jeden Donnerstag, aus Kassel.“166 Diese Aussage wurde auch in einem späteren Ermittlungsverfahren gegen Aufseher und Aufseherinnen durch den Anstaltsdirektor und Lagerleiter Sauerbier bestätigt. So gab er 1949 zur Protokoll: „Auch die Schutzhäftlinge der Gestapo durften – streng ge- nommen – nicht geschlagen werden. Es gab eine Verfügung des Höheren SS- und Poli- zeiführers, daß jegliches Schlagen von Schutzhäftlingen verboten sei. Veranlassung hierzu war, daß zwei SS-Führer eines Tages einen Polen bei einer Vernehmung in der Anstalt geschlagen hatten, was ich an die vorgesetzte Dienststelle weitergemeldet hat- te.167 Trotzdem hörte aber das Schlagen seitens der Gestapo, vor allem anläßlich der Vernehmungen, die auf dem Hofe stattfanden, nicht auf. Besonders schlimm wurden die Zustände in dieser Hinsicht, als gegen Ende 1944 eine Dienststelle der Gestapo ganz in die Anstalt einzog und das Altersheim (in der Zehntscheune, d.Verf.) belegte.“168 Bei der erwähnten Misshandlung des polnischen Gefangenen handelte es sich offen- bar um die „Ausschreitungen in Breitenau gegen Gefangene“, die in der SS- Personalakte von Kriminalkommissar und SS-Obersturmführer Erich Wiegand vermerkt sind und die dazu führten, dass gegen ihn ein SS-Disziplinarverfahren durchgeführt und er mit einem strengen Verweis bestraft wurde. Demzufolge hatte Wiegand es zugelas- sen, dass ein SS-Oberscharführer namens K. am 1. September 1942 beträchtliche Men- gen Alkohol zu sich genommen und anschließend den vollbesetzten Dienstkraftwagen gesteuert habe. Weiter heißt es in der Personalakte, dass Wiegand auch für die Aus- und freitags kamen die Gestapo zur Vernehmung, im Sommer wurden die Vernehmungen auch im Hof durchgeführt.“ 165 Vgl. das Kapitel 3.2.2. 166 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 515, Protokoll eines Gesprächs mit Herrn Marcin Blaszczak vom 2.9.1981. Auch Lotfi schreibt, dass seit 1942 in allen Arbeitserzie- hungslagern öffentliche Strafaktionen, bei denen Häftlinge vor den angetretenen Lagerin- sassen verprügelt und gefoltert wurden, üblich waren. Vgl. Lotfi, KZ der Gestapo, S. 158. 167 HStA Marburg, Bestand 274, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 73 ff, Ermittlungsverfahren ge- gen Erich Wiegand u.a., SS-Personal-Unterlagen von Erich Wiegand aus dem ehemaligen Berlin-Dokument-Center (BDC). Offenbar handelt es sich um die „Ausschreitungen in Breitenau gegen Gefangene“, die in den SS-Personalunterlagen von Erich Wiegand ver- merkt sind, an der er und sein Fahrer K. am 1.9.1942 beteiligt waren. 255 schreitungen von K. in Breitenau mitverantwortlich sei.169 Der 1. September 1942 war einer von zwei nachweisbaren Tagen, an denen außergewöhnlich viele männliche Ge- fangene von Breitenau in das Konzentrationslager Buchenwald deportiert worden sind – möglicherweise hing die Fahrt des vollbesetzten Dienstkraftwagens mit der Durchfüh- rung der Deportation an diesem Tage zusammen.170 Wie die ehemalige Gestapogefan- gene Anna M. aussagte, habe der polnische Gefangene Bronislaw R.171 bei einem Flie- geralarm geäußert, es wäre besser, wenn die Anstalt Breitenau kaputt ginge. Diese Äu- ßerung sei der Gestapo mitgeteilt worden, die daraufhin den polnischen Gefangenen im Büro des Landesinspektors Martin S. so schwer misshandelte, „daß die Haut in Fetzen herunterhing und (er noch) ca. 4 Wochen später kaum laufen konnte.“172 Außerdem äußerte Anna M., dass ihrer Meinung nach S. mit beteiligt war und auch die Aufseherin Katharina S. davon wusste.173 Sauerbier betonte später lediglich, dass S. nicht in seinem Zimmer gewesen sei, als R. dort von der Gestapo misshandelt wurde.174 Wie der ehemalige Aufseher Assmann aussagte, habe die Gestapo die Aufseher und Aufseherinnen mehrfach aufgefordert, gegen die Gefangenen „energischer durchzugrei- fen“.175 Dazu hätten eigens zwei Mal Appelle für die Aufseher und Aufseherinnen unter der Führung von Gestapo-Mitarbeitern stattgefunden, bei denen ihnen sogar mit Bestra- fung gedroht worden sei, wenn sie dies nicht täten: 168 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 120 f., Ermitt- lungs- und Strafverfahren gegen August A. u.a., Aussage von Georg Sauerbier. 169 HStA Marburg, Bestand 274, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 73 ff., SS-Personalunterlagen von Erich Wiegand aus dem ehemaligen Berlin-Document-Center (BDC). Schreiben des Reichssicherheitshauptamtes vom 22. Januar 1943 an den Reichsführer SS, Personalhaupt- amt in Berlin, in dem mitgeteilt wird, dass gegen den SS-Obersturmführer Wiegand ein SS-Disziplinarverfahren durchgeführt worden ist und er mit einem strengen Verweis be- straft wurde, weil er es zugelassen hatte, dass der SS-Oberscharführer K. am 1.9.1942 be- trächtliche Mengen Alkohol zu sich genommen und sogar den vollbesetzten Dienstkraft- wagen gesteuert habe und Wiegand auch für die Ausschreitungen von K. in Breitenau mit verantwortlich sei. 170 Siehe hierzu das Kapitel 3.7. 171 Es handelte sich um Bronislaw R., der gemeinsam mit Anne M. verhaftet worden war, weil sie eine Beziehung eingegangen waren. Sie wurden daraufhin von Oktober 1941 bis Ende November 1942 im AEL Breitenau inhaftiert. Am 23.11.1942 wurde Anna M. in das Frau- enkonzentrationslager Ravensbrück und am 27.11.1942 Bronislaw R. in das Konzentrati- onslager Buchenwald deportiert. Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6331 und Nr. 6842. 172 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 1548, Blatt 22, Spruchkammerakte von August A., Aussage von Anna M. vom 13.9.1946. Nicht nur der Name von Bronislaw R. ist in dem Protokoll falsch wiedergegeben, sondern auch der Nachname von Martin S. 173 Ebenda. 174 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 94, Spruchkammerakte von Georg Sauerbier, Vernehmung von Georg Sauerbier vom 27.1.1948. 256 „Wir hatten Appell und das Aufsichtspersonal war zusammen. Ein Kommissar von der Gestapo hat uns einen Vortrag gehalten, daß wir energischer durchgreifen sollten und dieser Mann hat uns gesagt, dass die Leute in Breitenau es zu gut haben. Ich habe auch mit vielen Insassen gesprochen, die mir sagten, Breitenau ist schön. Weiter hat uns der Gestapomann gesagt, wenn wir nicht energischer durchgreifen würden, würden wir auch dahin kommen, wo wir wären.“176 Auch wenn diese Aussage sehr kritisch zu hinterfragen ist, da sie im Rahmen der Spruchkammerverhandlung zur eigenen Entlastung geäußert wurde, so spiegelt sie doch einen Konflikt wider, der zwischen der Landesarbeitsanstalt, der das Arbeitserziehungs- lager angegliedert war, und der Geheimen Staatspolizei durchaus bestand. Während die Landesarbeitsanstalt und der Bezirkskommunalverband in erster Linie ein Interesse dar- an hatten, durch die Gefangenen Einnahmen zu erzielen – und das bedeutete, ihre Ar- beitskraft einigermaßen aufrecht zu erhalten - , hatte die Geheime Staatspolizei vor al- lem ein Interesse an der Bestrafung der Gefangenen, um das nationalsozialistische Herr- schaftssystem zu sichern.177 Dennoch hat dieser Konflikt verschiedene Aufseher und Aufseherinnen nicht davon abgehalten, Gefangene zu misshandeln, und nach Aussage des Aufsehers August A. habe auch Sauerbier von den Aufsehern verlangt, dass sie „streng mit den Leuten umgingen und ihnen, falls sie nicht wollten, wie man so sagt, ‚Dampf machen sollten‘.“178 3.4.9. Zum Verhalten der Aufseher und Bediensteten gegenüber den Gefangenen Über das beschriebene Strafsystem hinaus waren, wie aus zahlreichen Gesprächen mit ehemaligen Gefangenen hervorgeht, Schläge, Tritte und Misshandlungen an der Tages- ordnung.179 Es zeichnet sich allerdings ab, dass die Misshandlungen vor allem ausländische Ge- fangene und auch Arbeitshausgefangene betrafen, und weniger deutsche Gefangene, die 175 Ebenda, Blatt 177, Rückseite, Aussage von August A. vom 10.1.1949. 176 Ebenda. 177 Auf diesen Konflikt wurde bereits oben in dem Kapitel 2.3.5. hingewiesen. 178 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 100, Auszug aus der Vernehmung von August A. vom 29.4.1948. 179 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 515, 586, 590 und 635. Vgl. Aufzeichnungen über die Gespräche mit Marcin Blaszczak, Kazimierz Miachowiak, dem ehem. niederlän- dischen Gefangenen Muizelaar und der ehemaligen Arbeitshausgefangenen Dora Z. 257 aus politischen, religiösen oder rassischen Gründen inhaftiert worden waren.180 Die deutschen Gefangenen, die aus diesen Gründen verhaftet worden waren, stammten oft- mals aus sozial höher gestellten Schichten und genossen möglicherweise dadurch, so- wohl von der Verwaltung des Lagers als auch von den Aufsehern und Aufseherinnen, eine gewisse Achtung, die sich auf den Umgang mit ihnen auswirkte. Sowohl im Spruchkammerverfahren gegen Sauerbier und die Aufseher und Aufseherinnen als auch im gerichtlichen Ermittlungsverfahren wurden die Unterschiede in der Behandlung der verschiedenen Haftgruppen ersichtlich.181 Unterschiede in der Behandlung von deut- schen und ausländischen Gefangenen lassen sich auch in anderen Arbeitserziehungsla- gern feststellen.182 Die Misshandlungen betrafen offenbar vor allem diejenigen Gefangenen, die im Be- wusstsein der Aufseher und Aufseherinnen (und auch im nationalsozialistischen Nor- mengefüge) in der Häftlingshierarchie an der untersten Stelle standen: Auf der einen Seite die ausländischen Gefangenen, die z.T. als „rassisch minderwertig“ galten und zu den Kriegsfeinden zählten, und auf der anderen Seite die deutschen Arbeitshausgefan- genen und –insassen, die als „asozial und unmoralisch“ angesehen wurden. So sagte beispielsweise die ehemalige Hilfsaufseherin K. 1949 aus, dass sie gelegentlich auch mal ein paar Ohrfeigen ausgeteilt habe. Solche Zuchtmittel seien notwendig gewesen, um sich Respekt zu verschaffen. Allerdings betonte sie, dass es sich in allen Fällen, in denen sie mit der Hand geschlagen habe, „ausschließlich um Zöglinge, d.h. schwer erziehbare und arbeitsscheue Mädchen“ gehandelt habe.183 Auch die Schilderungen des ehemaligen politischen Schutzhaftgefangenen Martin Greiling betreffen zumindest zum Teil diese Arbeitshausgefangenen. So sagte er aus, dass er einmal gesehen habe, wie die Aufseherin Katharina S. ein Mädchen mit dem Schlüsselbund sehr geschlagen habe, und zwar nur aus dem Grund, weil deren Bett nass war. Ein anderes Mal habe die Aufseherin S. ein Mädchen mit dem Schlüsselbund ge- schlagen, weil dieses sich darüber beschwert habe, einige Läuse gefunden zu haben, und Katharina S., nachdem sie selbst nachsah, keine fand. Er habe auch sonst noch gehört, 180 Dies konnte Lotfi auch für andere Arbeitserziehungslager nachweisen, indem sie feststellt, dass Deutsche in den AEL bis zuletzt etwas besser behandelt und ernährt worden seien; Lotfi, KZ der Gestapo, S. 152. 181 Vgl. hierzu die Kapitel 4.2.4. und 4.2.6. 182 Vgl. Lotfi, KZ der Gestapo, S. 152. Lotfi schreibt dort, dass Deutsche in den AEL bis zu- letzt etwas besser behandelt und ernährt worden seien, als die ausländischen Gefangenen. 183 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 57/58, Aussage von Elise K. 258 dass Katharina S. öfters Mädchen geschlagen und schlecht behandelt habe.184 Die ehe- malige Arbeitshaus-Gefangene Gertrud I. aus Kassel, die von Februar 1944 bis zum Kriegsende in Breitenau inhaftiert war185 und die ehemalige Korrigendin Elisabeth K., die von Januar 1942 bis zum Kriegende in Breitenau inhaftiert war,186 betonten eben- falls beide, dass Katharina S. sie und die anderen Gefangenen durch Schlagen mit dem Schlüsselbund und Reißen an den Haaren misshandelt habe.187 Der ehemalige Schutz- haftgefangene Paul Christian V. berichtete von der Misshandlung eines Zöglings durch den Kriegshilfsaufseher R. Der Fürsorgezögling, ein ganz junger Mann, hatte ihm ge- holfen, Generatorenholz in Säcke abzufüllen, und sei aus diesem Grund kurz von sei- nem Arbeitsplatz weggegangen. Der Aufseher R. habe den jungen Mann daraufhin mit einem Knüppel schwer misshandelt. Als er ihn zur Rede stellte, habe R. auch ihm mit dem Knüppel gedroht. R. sei daraufhin von Sauerbier verwarnt worden.188 Deutsche Schutzhaftgefangene waren von Misshandlungen eher dann betroffen, wenn sie selbst aus sozial schwächeren Schichten stammten oder ihre Verstöße gegen NS-Normen als unmoralisch und verwerflich angesehen wurden, wie z.B. die Bezie- hungen zwischen deutschen Frauen und ausländischen Zwangsarbeitern. So sagte die ehemalige Schutzhaftgefangene Anna M., die aufgrund einer solchen Beziehung im AEL Breitenau inhaftiert war, 1946 aus, dass sie mehrere Male von der Aufseherin Ka- tharina S. und dem Landesinspektor S. geschlagen worden sei. „Thüringer Sauweiber“ wäre der mildeste Ausdruck gewesen, den die Aufseherin S. ihnen gegenüber gebraucht habe.189 Diese Beschimpfung hing wahrscheinlich damit zusammen, dass die meisten deutschen Frauen, die wegen Beziehungen zu ausländischen Zwangsarbeitern in Breite- nau inhaftiert wurden, aus Thüringen von der Gestapostelle Weimar und deren Außen- dienststellen eingewiesen worden waren. Auch der Aufseher W. habe sie bei der Arbeit ohne jeden Grund mit einem Stock geschlagen und mit dem Fuß vor den Leib getreten. 184 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 85, Aussage von Martin Greiling. 185 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418, Eintrag im Frauenaufnahme- buch von Gertrud I. vom 16.2.1944. 186 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintrag im Hauptaufnahme- buch von Elisabeth E. vom 26.1.1942. 187 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 66 und 67, Aussagen von Elisabeth K. vom 11.11.1947 und Gertrud I. vom 18.5.1947. Die Angaben über die Einweisungsdaten stimmen bei beiden Frauen nicht; Gertrud I. wurde nicht im Januar 1945 eingewiesen, son- dern bereits im Februar 1944 und Elisabeth E. nicht im Jahre 1941, sondern im Januar 1942. 188 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 69, Rückseite und Blatt 70, Verneh- mung von Paul Christian V. vom 24.11.1947. 259 Außerdem habe W. eine polnische Gefangene bewusstlos geschlagen. Der Aufseher S. habe ebenfalls eine Gefangene namens Elisabeth R., aus dem Kreis Ziegenhain, ge- schlagen.190 Anne M. war vom 7. Oktober 1941 bis zum 21. November 1942 im AEL Breitenau inhaftiert und wurde dann in das Konzentrationslager Ravensbrück depor- tiert.191 Auch die von ihr genannte Elisabeth R. war aufgrund einer Liebesbeziehung mit einem polnischen Zwangsarbeiter verhaftet worden und wurde von Breitenau in das KZ Ravensbrück deportiert.192 Die deutschen jüdischen Gefangenen nahmen in dieser Häftlingshierarchie eine un- klare Stellung ein, denn einerseits wurden sie nach der NS-Ideologie als „rassisch min- derwertig“ angesehen, und andererseits befanden sich unter ihnen auch Angehörige hö- herer sozialer Schichten, wie z.B. die jüdische Ärztin Lilli Jahn. Wahrscheinlich hing das Verhalten den jüdischen Gefangenen gegenüber sehr von Sympathien und Antipa- thien der Aufseher und Bediensteten ab. So erhielt Lilli Jahn mehrere Päckchen von ihren Angehörigen, obwohl jüdischen Gefangenen der Empfang von Paketen aufgrund einer Anordnung der Gestapostelle Kassel untersagt war, während der Jüdin Kathinka Fröhlich – noch vor dieser Anordnung – eine ganze Reihe von Päckchen vorenthalten wurden.193 Auffällig ist auch, dass es sich bei den beiden einzigen deutschen Schutz- haftgefangenen, die im AEL Breitenau umkamen, um zwei jüdische deutsche Gefange- ne handelte, um Willi Tietz und Salomon Kron. Hinzu kommt, dass Salomon Kron bei Außenarbeiten verstorben ist, zu denen er eingesetzt wurde, obwohl er bereits 71 Jahre alt war und seit längerem an Asthma litt.194 Betrachtet man den Umgang mit den Gefangenen, muss außerdem betont werden, dass die Persönlichkeit der Aufseher, Aufseherinnen und Bediensteten eine entschei- dende Rolle dafür spielte, wie sie sich gegenüber den Gefangenen verhielten. Während einige Aufseher mehrfach als sehr brutal geschildert wurden, sind andere als zurückhal- tend bis freundlich beschrieben worden. Ein Aufseher, der mehrfach als sehr brutal ge- schildert wurde, war August A. So sagte der ehemalige polnische Gefangene Josef M., der zweimal im AEL Breitenau inhaftiert war, 1947 über ihn aus, dass er bei seiner ers- 189 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 1548, Blatt 22, Aussage von Anna M. vom 13.9.1946. 190 Ebenda. 191 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6331, Schutzhaftakte von Anna M. 192 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6807, Schutzhaftakte von Elisabeth R. 193 Vgl. das Kapitel 3.4.11. 194 Siehe hierzu die Kapitel 3.4.14 und 3.5.7. 260 ten Einweisung in das Lager von ihm persönlich geschlagen worden sei. Er habe auch gesehen, dass A. mehrfach andere Gefangene schlug. Bei seinem zweiten Aufenthalt in Breitenau sei er von dem Aufseher Adolf U. geschlagen worden. Auch dieser habe, wie er selbst gesehen hat, andere Insassen geschlagen.195 Auch der ehemalige deutsche Schutzhaftgefangene Paul Christian V. äußerte sich 1947 ähnlich über August A., indem er sagte, dass dieser einer der schlimmsten Aufseher überhaupt gewesen sei. Von ihm wisse er und habe er auch gesehen, dass er sehr häufig Mädchen seines Kommandos auf dem Feld geschlagen, getreten und sogar mit dem Gewehrkolben traktiert habe. Auch in Reichensachsen, einem Außenlager von Breitenau, habe er sich so benommen.196 Es kam auch vor, dass Aufseher und Aufseherinnen einzelne Gefangene misshandel- ten und anderen sogar Hilfsdienste erwiesen. So sagte beispielsweise der ehemalige Schutzhaftgefangene Paul Christian V. über den Aufseher Jakob B. aus, dass dieser „ein unberechenbarer Kerl“ gewesen sei. Während er die Insassen öfters geschlagen habe, konnte er in anderen Fällen auch wieder gut zu ihnen sein und ihnen trotz Verbots Le- bensmittel zukommen lassen.197 Entsprechend gibt es auch in der Erinnerung der Ge- fangenen an ihre Haftzeit im AEL Breitenau z.T. sehr große Unterschiede, die offenbar von diesen vielen Faktoren abhängig waren. Die größten Unterschiede gab es jedoch in Bezug auf die Behandlung der ausländischen und der deutschen Gefangenen. So sagte der ehemalige deutsche politische Gefangene und Bauingenieur Franz Wil- helm N. im Spruchkammerverfahren gegen August A. aus, dass dieser oft geschlagen habe und ihm „die Hand sehr oft ausgerutscht“ sei, dass er es aber nie gewagt hätte, sich an einem deutschen Schutzhäftling zu vergreifen.198 Auf die Frage des Klägers, ob diese „Zurückgezogenheit“ gegenüber den Ausländern im Lager nicht zu beobachten gewesen sei, da er ständig das Wort „deutsche“ betone, antwortete Franz Wilhelm N.: „Die Mas- se waren die Ausländer und die gingen auf Kommando und das war A.s’ Haupttätig- keitsfeld. Da ist schon mal eher war passiert. Es waren von allen Nationen der Erde Menschen da, und da gab es Gute und Böse. Die Verständigungsmöglichkeit war schlecht. Die sind ja nicht mit Glacéhandschuhen angefasst worden.“199 Die deutschen 195 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 447, Blatt 12, Spruchkammerakte von Adolf U., Aussage von Josef M. vom 27.11.1947. 196 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 69, Rückseite, Vernehmung von Paul Christian V. vom 24.11.1947. 197 Ebenda. 198 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 1548, Blatt 67, Rückseite, Aussage von Franz Wilhelm N. vom 11.1.1949. 199 Ebenda. 261 Gefangenen hätten dagegen wenig in Arbeitskolonnen gearbeitet. Habermann, Vaupel und er seien in der Anstalt beschäftigt gewesen, und ab und zu wären auch einmal eini- ge Deutsche mit raus gegangen.200 Franz Wilhelm N. war, mit zwei Unterbrechungen, vom 18. August 1942 bis zum 4. August 1944, im AEL Breitenau inhaftiert.201 An- schließend wurde er in das Konzentrationslager Sachsenhausen deportiert, wo er bis zum Kriegsende inhaftiert blieb.202 Der ehemalige Gewerkschaftssekretär Martin Greiling, der von Februar bis Mai 1944 als politischer Gefangener der Gestapo im AEL Breitenau inhaftiert war und anschlie- ßend in das Zuchthaus Plötzensee in Berlin überführt wurde schilderte 1949 die Miss- handlung eines ausländischen Gefangenen: „Ich war während meiner Internierung in der Schlosserei der Anstalt beschäftigt. Als ich eines Abends nach der Arbeit von der Schlosserei kam und über den Hof ging, sah ich, wie verschiedene Kolonnen von Ausländern von der Arbeit zurückkehrten. Dabei sah ich schon, wie verschiedene von diesen Häftlingen Ohrfeigen und Tritte erhielten. Auf meine Frage, was hier los sei, erfuhr ich, daß die Häftlinge auf der Rückfahrt im Zuge von ihrer Arbeitsstelle Wurstpakete gestohlen haben sollten. Die Täter seien bisher nicht festgestellt worden. Anschließend wurden die Häftlinge nacheinander in das Wärter- zimmer im unteren Flur gebracht, wo sie einzeln vernommen wurden. Ich bin an diesem Zimmer verschiedene Male vorbeigegangen und einmal hörte ich, wie jemand sagte, ‚holt den M. herbei‘ oder ‚laßt das doch den M. machen, der kann das besser‘. Als ich dann ein zweites Mal an dem Zimmer vorbeiging, tat sich die Tür auf und ich sah, wäh- rend der Sanitätsaufseher L. herauskam und mit der Hand abwinkte, daß in dem Zimmer der Aufseher M. mit hochrotem Kopf, erhobenem Arm und einem Knüppel in der Hand stand. Vor ihm lag ein Häftling und M. holte gerade aus, um auf ihn einzuschlagen. Au- ßer M. befanden sich noch andere Aufseher im Zimmer. Während ich das flüchtig sah, wurde ein Ausländer aus dem Zimmer herausgestoßen, der mir buchstäblich in die Ar- me fiel. Er jammerte furchtbar und knickte mehrfach zusammen, als ich mich seiner auf dem Weg in den 4. Stock annahm. Ich sah auch, daß ihm aus dem Hosenbein Blut her- 200 Ebenda. 201 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Einträge von Franz Wilhelm N. im Hauptaufnahmebuch vom 18.8.1942 bis zum 15.3.1943, vom 3.6.1943 bis zum 9.6.1943 und vom 1.10.1943 bis zum 4.8.1944. 202 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 29-31, Aussage von Franz Wilhelm N. 262 vorquoll.“203 Auch Paul H., der 1944 als politischer Gefangener in Breitenau inhaftiert war und anschließend in das Konzentrationslager Sachsenhausen überführt wurde, schilderte 1949 die Misshandlung eines ausländischen Gefangenen: „In dem sogenannten Mattensaal, in dem von den Häftlingen aus Bindfadenresten Matten hergestellt wurden, arbeiteten mit mir mehrere Ausländer. Unter ihnen war ein Lette oder Balte, der einem anderen Ausländer eine Uhr oder etwas Ähnliches gestohlen hatte. Das war dem Aufseher U. bekannt geworden. U., der an sich nicht die Aufsicht über den Mattensaal hatte, erschien daraufhin in dem Vorraum des Saals und rief den betreffenden Häftling in den Vorraum hinaus. Die Tür zu dem Vorraum blieb offen, und ich konnte das Folgende gut beobachten. Der Ausländer mußte sich über einen Schemel legen, woraufhin U. ihn mit einem Gummiknüppel oder einem Gummischlauch schwer verprügelte. Es müssen eine ganze Reihe von Schlägen gewesen sein, denn ich entsinne mich, daß es so lange dauerte, daß alle im Zimmer anwesenden Häftlinge nacheinander an die Tür treten konnten, um einen Blick auf das Schauspiel zu werfen.“204 Eine weitere Misshandlung wurde von Anni G., einer Inhaftierten des Frauengefäng- nisses geschildert, das vom Sommer 1943 bis August 1944 im Mittelschiff der Kirche bestand:205 „Ich befand mich in meinem Zimmer im 1. Stock und wurde plötzlich durch das laute Schreien eines Mannes aufmerksam, das ich unten auf dem Hof hörte. Als ich aus dem Fenster heraussah, sah ich unten auf dem Hof eine Gruppe von 20 bis 25 männlichen Häftlingen, die dort angetreten waren. Ob es Ausländer oder Deutsche, Politische oder Kriminelle waren, weiß ich nicht. In der ersten Reihe stand ein jüngerer Mann, den sich B. (ein Aufseher, d. Verf.) offenbar vorgenommen hatte. Ich sah, wie er mit dem Fuß nach ihm trat. Dann ließ er ihn aus der Reihe herauskommen und schlug auf ihn mit einem schwarzen Stock ein, der die Form eines Gummiknüppels hatte und wohl auch einer war. Er gab ihm damit mehrere heftige Schläge über den Kopf und über den Rü- cken; unter den Schlägen fiel der Mann zu Boden. Der Mann schrie heftig. Während- dem rief B. nach oben, wir sollten uns vom Fenster entfernen. Wir sahen aber weiter zu. 203 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 47/48, Aussage von Martin Greiling. 204 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 25/26, Aussage von Paul H. 263 Während der Mann noch am Boden lag, trat ihn B. nochmals in die Seite, ließ ihn dann aufstehen und brachte ihn weg in den Zellenbau. Ich sah, wie er mit ihm da hineinging. Alles das ist mir noch gut in Erinnerung, und ich kann es beschwören.“206 Auch Luise F. aus Kassel, die vom 9. bis zum 29. März 1945 als politische Gefange- ne in Breitenau inhaftiert war, sah zwei Misshandlungen von ausländischen Gefangenen mit an, wobei der erste Gefangene wohl tatsächlich von einem Mitarbeiter der Gestapo Kassel misshandelt wurde, die zu diesem Zeitpunkt mehrere Referate in die ehemalige Zehntscheune (das ehemalige Altersheim) verlegt hatte: „Der erste Fall spielte sich in der Aufnahmebaracke (Vermerk mit Bleistift: „Alters- heim“, der Verf.) ab, als ich in die Anstalt eingeliefert wurde. Da trat ein Pole aus der Reihe heraus und sah in einen anderen Raum hinein. Er wurde daraufhin von einem SS- Mann mit einem Gummiknüppel so geschlagen, daß er stürzte und am Boden lie- genblieb. Der zweite Fall spielte sich im Frauenhaus ab. Dort wurde eines Tages eine junge Polin entlassen. Sie hielt sich in der sogenannten Abgangszelle auf, in die man vom Flur aus durch ein Guckfenster sehen konnte. Eine andere junge Polin, die mit der ersten wohl verwandt war und die nicht mit entlassen wurde, stand weinend im Flur vor der Tür der Abgangszelle und wollte sich von der anderen verabschieden. Sie war schon mehrmals aufgefordert worden, nun endlich wegzugehen. Als sie sich nicht entfernte, kam eine ältere Aufseherin, die sonst Beschließerin in der Wäschekammer war und die mit dem Aufsichtsdienst an sich nichts zu tun hatte, den Gang entlang, ergriff die junge Polin an den Haaren und stieß sie ein- oder zweimal mit dem Kopf gegen die Wand. Ich glaube sicher, daß die erwähnte Aufseherin K. hieß.“207 Herbert F., der gegen Kriegsende als politischer Gefangener in Breitenau inhaftiert war, schilderte 1949 die schwere Misshandlung eines ausländischen Gefangenen durch einen Aufseher, unmittelbar vor der Evakuierung des Lagers Ende März 1945. Herbert F. wurde kurz darauf mit etwa 150 weiteren Schutzhaftgefangenen in das Konzentrati- onslager Buchenwald deportiert. Vor dem Abtransport sollten sie noch Verpflegung erhalten und waren zu diesem Zweck in den Hofraum zwischen der Nordseite der Kir- che und der damals noch bestehenden Mauer vor dem Frauenbau geführt worden: 205 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9824, Blatt 2, Nr. 31, Nachweisung über die Eigengelder der am 25.8.1944 zum Hilfsgefängnis Fürstenhagen, Bez. Kassel, verlegten Gefangenen, Eintrag von Anni G. 206 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 21/22, Aussage von Anni G. 264 „Ich stand mit den anderen Häftlingen in einer langen Reihe an der Längsseite des Ho- fes gegenüber der Kirche. Dabei beobachtete ich folgenden Vorfall: In der Ecke zwi- schen der Kirche und der Küchenmauer lag ein größerer Haufen mit Rotkohl. Ein klei- ner, schwächlicher Ungar ging an den Haufen mit Rotkohl heran und steckte einen Rot- kohl in die Tasche. Daraufhin stürzte sich der diensthabende Aufseher auf den Ungarn und schlug mit seinen Fäusten auf ihn ein, wobei er ihn am Kopf traf. Der Ungar fiel zu Boden, woraufhin der Aufseher mit seinen Stiefelabsätzen ihn mehrmals in den Leib und in das Gesicht trat. Während dieses Vorfalls stand ich etwa dreißig bis fünfunddreißig Meter entfernt. Ich sah dann nur noch, wie der Ungar, der am Boden liegengeblieben war, aufgehoben und aus dem Hof herausgetragen wurde. Ein oder zwei Stunden später, als wir außerhalb des Hofes an einer anderen Stelle der Anstalt antreten mußten, um nach dem Bahnhof ge- bracht zu werden, hörte ich von anderen Häftlingen, daß der kleine Ungar bereits ge- storben sei. Woher sie das wußten, ist mir nicht bekannt. Wahrscheinlich hatten sie es von einem Kalfaktor aus dem Lazarett gehört. Ich vermag nicht zu sagen, wie der Aufseher hieß. Ich habe aber seine Erscheinung noch deutlich vor Augen und würde ihn sicher wiedererkennen, wenn ich ihm gegen- übergestellt würde. Er war ein großer und hagerer Mann. Ich selbst bin jetzt 52 Jahre alt. Der Aufseher mag in meinem Alter gewesen sein. Ich glaube jedenfalls nicht, daß er viel älter war. Er fiel auf durch seine hohen, schwarzen Reitstiefel und durch eine ziem- lich elegante Reithose.“208 Ob der Gefangene tatsächlich an den Misshandlungen gestorben ist, ließ sich in dem Ermittlungsverfahren von 1949 nicht klären. Auch der Name des Aufsehers konnte nicht ermittelt werden, obwohl mehrere Indizien auf den Aufseher A. hindeuteten.209 Neben Berichten über Misshandlungen gibt es auch Hinweise auf Hilfeleistungen, die Aufseher und Bedienstete Gefangenen zukommen ließen, und denen ebenfalls nach- gegangen werden soll. Sie wurden durchweg nach dem Kriegsende gemacht und dienten fast alle in Verfahren der Nachkriegszeit zur Entlastung der Aufseher und Bediensteten. Aus diesem Grund sind sie auch kritisch zu hinterfragen. Die Aussagen stammen zum 207 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 141, Zeugenaus- sage von Luise F. vom 15.10.1949. 208 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 124, Aussage von Herbert F.; siehe auch die Aussage von Max M., ebenda, Blatt 143-145. 209 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 124 und 142, Aussagen von Herbert F., Elise K. und Franz L. 265 großen Teil von ehemaligen deutschen Gefangenen, die nach ihrer Haftzeit im AEL Breitenau in SS-Konzentrationslager deportiert wurden, wodurch sich sicherlich ihre Erfahrungen in Breitenau relativierten. Außerdem hatten viele Verfolgte, nachdem sie den Schrecken der NS-Verfolgung überlebt hatten, große Hoffnungen in eine menschli- chere Zukunft und Gesellschaft. Dies bedeutete wahrscheinlich ganz besonders für e- hemalige verfolgte Geistliche, sich für Versöhnung und Verzeihung einzusetzen.210 Hinzu kommt, dass ein Teil der beschriebenen Hilfeleistungen durch Aufseher und Be- dienstete zu einem Zeitpunkt erfolgten, als sich die Niederlage des NS-Regimes unwei- gerlich abzeichnete. So sagte der ehemalige politische Gefangenen Paul H., der von Januar bis August 1944 im AEL Breitenau inhaftiert war, nach dem Krieg aus, dass die allgemeinen Zustände im Lager und auch die Verpflegung und Behandlung schlecht gewesen seien. Über Sauerbier habe er während seines Aufenthaltes keine direkten Kla- gen vernommen; er habe damals aber gehört, dass Sauerbier früher anders gewesen sein soll und fügte hinzu: „Wahrscheinlich hat Sauerbier in Anbetracht der damals schon angespannten militärischen Lage leise getreten.“211 Auffällig ist außerdem, dass es sich bei den Gefangenen, die über Hilfeleistungen der Aufseher und Bediensteten aussagten, fast ausschließlich um deutsche politische oder religiös verfolgte Gefangene handelte, und bei den ausländischen um solche, die gehobeneren Schichten oder Berufen angehör- ten – also einer kleinen Minderheit innerhalb der großen Anzahl der Schutzhaftgefange- nen. Mehrfach taucht in diesen Hinweisen und Berichten auf Hilfeleistungen der ehemali- ge Landesinspektor Hermann R. auf, für den sich ehemalige Gefangene nach dem Krieg im Rahmen der Entnazifizierung mit Entlastungsschreiben einsetzten. Einer dieser Ge- fangenen war Georg C. aus Kleinsassen bei Fulda, der im September 1944 als politi- scher Schutzhäftling der Gestapo Fulda im AEL Breitenau inhaftiert wurde. Er war nach seinen Angaben am 27. März 1944 von der Gestapo Berlin verhaftet worden, weil er in Verbindung mit einem führenden Mitglied des Nationalkomitees Freies Deutschland aus Dresden gestanden habe. Zur Zeit seiner Inhaftierung in Breitenau war Georg C. 61 Jahre alt und offenbar sehr krank. Von Landesinspektor R. habe er viel Fürsorge und menschliche Anteilnahme erfahren, ohne die er die Beschwerden der Haftzeit bei sei- nem Alter und seiner Krankheit nicht überstanden hätte. R. habe sich auch wiederholt 210 Siehe hierzu auch das Kapitel 4.2.2. und das Gnadengesuch Martin Niemöllers an den pol- nischen Staatspräsidenten. 266 bemüht, dass der Anstaltsarzt ihn als nicht mehr haft- und lagerfähig einem Kranken- haus überwies, was bei seiner schweren politischen Belastung als aussichtslos galt. Da die Entscheidung der Staatspolizeistelle Dresden, Georg C. nach dorthin zu überführen, lange ausblieb, habe R. ihn im Büro beschäftigt, wo er der Witterung und der Außenar- beit an den Wintertagen nicht ausgesetzt war. Georg C. habe außerdem oft von anderen politischen Häftlingen gehört, dass R. Übergriffe der Aufseher nicht duldete und rügte. Er selbst wisse, dass R. solche Übergriffe auch bei den weiblichen Häftlingen nicht dul- dete und gerügt habe.212 Schließlich habe dieser nicht nur ihm gegenüber menschliche Anteilnahme gezeigt: „Ein französischer Geistlicher (George Munièr), der von der Stapo besonders herabge- würdigt wurde (er trug noch sein geistliches Gewand), wurde von Herrn R. herausge- nommen und mit mir im Büro beschäftigt und erhielt von Herrn R. französische Wör- terbücher aus seinem Eigenbesitz, damit wir uns verständigen und er Deutsch lernen konnte. Ferner hat er ihm auf seine Bitte Messgeräte beschafft, mit denen er morgens in aller Frühe heimlich und unbemerkt seinen französischen Kameraden die heilige Messe las. Ohne die Fürsorge des Herrn R. wäre der feinsinnige und schwächliche Geistliche bald zugrunde gegangen.“213 Anfang 1947 erhielt R. von drei ehemaligen französischen Gefangenen Schreiben, in denen sie sich für ihn einsetzten und sich bei ihm für seine Hilfe während ihrer Haftzeit bedankten. Es handelte sich um Paul L., Jacques C. und Raymond D. Sie waren Chef- ingenieure bzw. Generaldirektoren eines französischen Bergwerksunternehmens („Rote Erde“) und einer metallurgischen Gesellschaft (Aubrives & Villerupt) mit Sitz in Pa- ris. Aus den Schreiben geht hervor, dass sie gemeinsam 1944 nach Deutschland ver- schleppt und in Gefängnissen in Wittlich, Trier und Koblenz inhaftiert waren. Als das Gefängnis in Koblenz geräumt wurde, sind sie über das Zuchthaus Ziegenhain nach Breitenau verbracht worden, wo sie am 29. September 1944 ankamen. Aus welchem Grund sie verhaftet worden waren, geht aus den Schreiben nicht hervor. Alle drei be- scheinigten R., dass er sie mit viel Menschlichkeit behandelt und auch nicht gezögert habe, die Anstaltsordnung zu umgehen, um ihnen die Gefangenschaft erträglicher zu machen. So habe er sie praktisch von der Arbeit freigestellt, die sie angesichts ihres Al- 211 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 72, eidesstattliche Erklärung von Paul H. 212 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2786, Blatt 55, Erklärung von Georg C. für Her- mann R. vom 21. März 1946. 213 Ebenda. 267 ters nicht hätten aushalten können, und er habe ihnen mehrfach Zeitungen besorgt. Außerdem habe er ihnen, entgegen den Anordnungen der Gestapo, ermöglicht, Briefe an Angehörige und Bekannte in Frankreich zu schicken. Schließlich erwähnen alle drei in ihren Schreiben, dass R. einem ihrer Mitgefangenen, einem katholischen Geistlichen (offenbar George Muniers bzw. Mounier), gestattet habe, in ihrem Zimmer die Messe zu lesen, und sie betonten, dass sie sich öfters mit R. unterhalten haben und er ihnen gegenüber durchweg seine Ablehnung des NS-Regimes zum Ausdruck gebracht ha- be.214 Schon fast ein Jahr zuvor, am 5. Mai 1946, hatte Hermann R. einen Dankesbrief von dem ehemaligen luxemburgischen Gefangenen Joseph L., aus Schifflingen erhalten. Dieser schrieb darin, dass er der Wirt sei, der zusammen mit den französischen Direk- toren aus Paris in Gefangenschaft gewesen sei. Er selbst sei am 2. April 1945 zu Hause angekommen, und sein Stiefsohn Peter N., der von Breitenau in das KZ Mauthausen kam, sei am 5. Juni 1945 zurückgekehrt und befände sich nun in einem Sanatorium in der Schweiz. Vielleicht könne sich R. nun an sie beide erinnern. Weiter schrieb L.: „Ich will Ihnen hiermit meinen besten Dank aussprechen, weil Sie so gut und liebenswürdig gegen uns waren, ich werde Sie in meinem Leben nicht vergessen.“215 Joseph L. schloss in seinen Dank auch den ehemaligen Oberaufseher Karl W. ein, indem er schrieb: „Wenn es Ihnen möglich ist, so grüssen und danken Sie hiermit auch Herrn W, denn Ihr beide waret sehr gut gegen uns. Wenn ich etwas für Sie tun kann, was Ihnen Gefallen macht, so schreiben Sie mir es ruhig, denn Sie haben es verdient. Hoffentlich sind Sie und Ihre ganze Familie noch immer bei guter Gesundheit. Nochmals für Sie und Herrn W. meinen besten Dank.“216 Auch der ehemalige politische Gefangene Franz Wilhelm N. sagte über Landesin- spektor R. aus, dass er den Insassen „manchen heimlichen, für ihn verbotenen Dienst“ erwiesen hatte. Außerdem äußerste er sich auch über den Oberaufseher W. sehr positiv. Er sei der Mann gewesen, der strikt jede Misshandlung von Insassen verboten habe. W. habe sich um alles gekümmert, und man könne ihm menschlich nur das beste Zeugnis ausstellen. Nach seiner Kenntnis sei W. alles andere, aber kein Nationalsozialist gewe- 214 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2786, Blatt 67, 68 und 71, Entlastungsschreiben für Hermann R. von Paul L., Jacques C. und Raymond D. vom Februar/März 1947. 215 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2786, Blatt 58, Brief von Joseph L. an Hermann R. vom 5.5.1945. 216 Ebenda. 268 sen.217 Der ehemalige Verwaltungsangestellte Justus K.,218 der seit dem 8. Februar 1944 in Breitenau tätig war, sagte über den Oberaufseher Wolfram aus, dass dieser mehrfach Gefangenen heimlich Pakte ausgehändigt habe, obwohl diese erst von der Gestapo hät- ten überprüft werden müssen. Die Pakete der Gestapo-Häftlinge seien durch die Zensur gegangen, d.h. sie wurden zuerst von der Gestapo geöffnet. Er habe wiederholt festge- stellt, dass W. Pakete, die schon tagelang liegen geblieben waren, weil die Gestapo sie nicht holte, heimlich den Häftlingen gegeben habe, für die sie bestimmt waren.219 Auch Karl W. erhielt nach dem Krieg eine ganze Reihe von Dankes- und Entlastungsschrei- ben von ehemaligen Schutzhaftgefangenen, so auch von den genannten französischen Direktoren.220 Der damalige evangelische Pfarrer von Guxhagen, Adam Gerhold, bestätigte durch einen Eintrag in der Kirchenchronik die Hilfe, die einige Gefangene durch einzelne Aufseher erhalten hatten: „Es mehrt sich die Zahl der politischen Häftlinge, der sog. ‚Schutzhäftlinge’ der Geheimen Staatspolizei. Durch die schweigende Duldung u. Mit- hilfe einiger älterer Aufseher kann ich doch mit einigen in Verbindung kommen u. ih- nen mancherlei helfen. Ich sehe viel Unrecht, Willkür, viel Leid und Not.“221 Die Vikarin Katharina Staritz, die vom April bis Juni 1942 in Breitenau inhaftiert war, und anschließend von dort in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück depor- tiert wurde, sagte in der Spruchkammerverhandlung sehr positiv für die ehemalige Obe- raufseherin Katharina S. aus: „Frau S. hat sich mir gegenüber immer anständig benommen. Sie hat mir den Aufent- 217 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 71, Aussage von Franz Wilhelm N. 218 BArch (ehemals BDC), NSDAP-Mitgliedskarte von Justus K. Er war am 1.4.1933 zu- nächst in die NSDAP eingetreten, ist später aber wieder ausgetreten. Der Austritt ist auf der Karte vermerkt, das Austrittsdatum ist allerdings unleserlich und könnte 8.5.37 bedeu- ten. 219 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 186, Rückseite, Aussage von Justus K. Siehe hierzu auch das Kapitel 3.4.11. 220 Archiv der Gedenkstätte, Signatur: 182 und 183. Dankes- und Entlastungsschreiben an den ehemaligen Oberaufseher Karl Wolfram von den ehemaligen französischen Gefangenen Raymond D., Jacques Ch., Paul L., Henri C., des ehemaligen luxemburgischen Gefange- nen Joseph L., der beiden evangelischen Pfarrern Hans Zimmermann und Otto Reinhold, des ehemaligen jüdischen Gefangenen Leopold Speier sowie der beiden Gefangenen Hein- rich G. und Franz Wilhelm N., die beide von Breitenau in das KZ Sachsenhausen depor- tiert wurden. Die Schreiben wurden dem Archiv der Gedenkstätte z.T. im Original und z.T. als Kopien von der Familie überlassen. 221 Archiv der ev. Kirchengemeinde Guxhagen, Kirchenchronik der evangelischen Kirchen- gemeinde Guxhagen. Die Eintragungen stammen allerdings nicht aus der NS-Zeit selbst, sondern wurden von dem Pfarrer in der Nachkriegszeit nachgetragen. 269 halt in Breitenau sehr erleichtern helfen. So bekam ich Arbeit bei der Firma Braun Melsungen, wo ich saubere und nicht zu schwere Arbeit hatte. Auch persönlich war sie sehr freundlich zu mir. Sie hat mir die Möglichkeit verschafft, dass mich der Geistliche besuchen konnte. Sie hat mir auch weiterhin gestattet, dass ich den Gottesdienst besu- chen konnte. Sie hat auch dafür gesorgt, dass ich anständige Wäsche bekam. Ich bekam sehr viel Post und sehr viele Päckchen. Eins sollte mir einmal auf Veranlassung der Di- rektion nicht ausgeliefert werden. Sie bedauerte das. Sie gab mir aber einige Plätzchen aus dem Paket. In Kassel sind mir schon allerhand Schauerdinge von Breitenau und von Frau S. erzählt worden. Ich habe dergleichen nie gesehen. Ich habe immer das Ge- fühl gehabt, dass, wenn man sich anständig benahm, dann war sie auch anständig.“222 Auch über den Hilfsaufseher F. äußerte sich Katharina Staritz sehr positiv. In ihrer Broschüre über ihren Verfolgungsweg schrieb sie, dass sie in einer Kolonne bei der Firma Braun in Melsungen zur Arbeit eingesetzt war, wo sie Cutgut223 wickeln mussten. Die Arbeit sei leicht, aber ermüdend gewesen, die Arbeitszeit lang und das Essen, das sie aus Breitenau mitbekamen, völlig unzureichend. Daher freuten sie sich, wenn „der gute Hilfsaufseher F.“ ihre Kolonne führte: „Er schlug nicht und trat nicht [Die anderen Aufseher demzufolge offenbar schon; d. Verf.] Er hatte immer sehr gute Wurstbrote mit, und eins davon bekam jedes Mal heimlich eine von uns der Reihe nach.“224 Auch über den Direktor und Lagerleiter Georg Sauerbier gibt es einzelne positive Aussagen von ehemaligen Gefangenen. So berichtete der ehemalige Gefangene Franz Wilhelm N., dass ihm Sauerbier einmal ermöglicht habe, dass seine Frau ihn zu seinem Geburtstag besuchen durfte, obwohl ihm Besuche laut Anordnung der Gestapo nicht gestattet waren. Seine Frau sei über den Privateingang in das Bürogebäude gekommen. Sauerbier habe ihr sogar einen Stuhl angeboten und sie beide eine Weile allein im Zim- mer gelassen, damit sie ungestört miteinander reden konnten.225 Der ehemalige Gefangene Paul Christian V., der von Mai 1943 bis zum Kriegsende als politischer Schutzhaftgefangener in Breitenau inhaftiert war, sagte aus, dass er es Sauerbier zu verdanken habe, dass er nicht in ein Konzentrationslager deportiert worden 222 HHStA Wiesbaden, Abt. 520/Me, Nr. 1993/46, Blatt 52, Aussage von Katharina Staritz vom 13.1.1949. 223 Bei Cutgut handelt es sich um medizinisches Nahtmaterial aus Tierdarm; Auskunft der Firma Braun in Melsungen an den Verf. 224 Katharina Staritz: Des großen Lichtes Widerschein. Berichte und Verse aus der Gefangen- schaft, Münster, o.J. [1953], S. 14. 225 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 179, Rückseite, Aussage von Franz Wilhelm N. vom 11.1.1949. 270 sei. Überhaupt habe sich Sauerbier sehr für ihn eingesetzt und ihm eine gewisse Bewe- gungsfreiheit ermöglicht. Bei seiner Ankunft in Breitenau am 23. Mai 1943 sei er aus einem Transport, der eigentlich nach Buchenwald ging, herausgenommen und mit ei- nem Franzosen und einem Polen in Breitenau eingewiesen worden. Zunächst sei er in der Schmiede zur Arbeit eingesetzt worden, habe dann aber bald die Aufgabe bekom- men, die Fahrzeuge der Anstalt in Ordnung zu halten und später einen Holzgaswagen zu fahren. Durch seine gute Arbeit habe er beim Direktor Sauerbier in gutem Ansehen gestanden. Paul Christian V. betonte in seiner Aussage ganz besonders, dass er es Sau- erbier zu verdanken habe, dass er, trotz mehrfacher Aufforderung der Gestapostelle Kassel, nicht in ein Konzentrationslager deportiert worden sei. Das erste Mal sei ihm das klar geworden, als ihm vom Oberaufseher W. der am 11.6.1943 in Berlin ausgestell- te Schutzhaftbefehl ausgehändigt wurde. Sauerbier habe sich gegenüber der Gestapo mit der Begründung durchgesetzt, dass bei dem großen Ausmaß der anfallenden Arbeit für die motorisierten Fahrzeuge der Anstalt keine geeignete Fachkraft zur Verfügung stehe, und schließlich erreicht, dass er in der Anstalt verblieb.226 V. hatte durch das gute Ver- hältnis zu Sauerbier offenbar so viel Bewegungsfreiheit, dass sich andere Schutzhäftlin- ge und sogar Aufseher beim Oberaufseher W. über das Ausmaß der persönlichen Frei- heit beschwerten.227 Schließlich sagte auch der evangelische Pfarrer Hans Zimmermann, der von Juli bis September 1941 in Breitenau inhaftiert war, positiv über seine Behandlung und über das Verhalten von Sauerbier aus.228 In der ganzen Zeit seien er und der ebenfalls inhaftierte evangelische Pfarrer Otto Reinhold immer ordentlich behandelt worden. Wie er hinzu- fügte, sogar „zuvorkommend“, und Sauerbier habe auf ihn den Eindruck eines Mannes gemacht, der diesen Posten nur widerwillig bekleidete „und alles tat, um uns verhafteten 226 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 69, eidesstattliche Erklärung von Paul Christian V. vom 24.11.1947. Die Aussagen von Christian V. werden auch durch Schrift- stücke in seiner Schutzhaftakte bestätigt. So befindet sich darin ein von Otto Altekrüger unterzeichnetes Haftschreiben vom 21.5.1943, in dem es heißt: „Ich beabsichtige, ihn nach Verbüssung seiner Strafe wegen staatsfeindlicher Äusserungen in einem Konzentrationsla- ger unterzubringen.“ Am 16. Juni 1943 hat V. den Erhalt des Schutzhaftbefehl, der auf den 11. Juni 1943 datiert war, quittiert, und für die vorgesehene Deportation in das KZ Sach- senhausen war sogar schon ein Transportzettel vorbereitet worden. Vgl. Archiv des LWV- Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 8564. 227 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 101, eidesstattliche Erklärung von Karl Wolfram vom 29.4.1948; Vgl. auch Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 8564, Schutzhaftakte von Christian V., Meldung des Oberaufsehers Karl W. vom 9.1.1945. 228 Siehe hierzu auch das Kapitel 3.5.2. 271 Pfarrern unsere Lage zu erleichtern und unsere Freilassung zu beschleunigen.“229 Auch wenn es sich bei den dargestellten Misshandlungen und Hilfeleistungen zu- nächst um Einzelfälle handelt, so scheinen sie doch zu bekräftigen, dass große Unter- schiede im Umgang mit den deutschen und den ausländischen Schutzhaftgefangenen gemacht wurden, und dass es gleichzeitig große Unterschiede im Verhalten der einzel- nen Aufseher und Aufseherinnen gab. Außerdem machen die Beispiele deutlich, dass für die Aufseher und Bediensteten auch innerhalb des Arbeitserziehungslagers Breite- nau ein großer Verhaltensspielraum im Umgang mit den Gefangenen existierte. 3.4.10. Zum Verhältnis der Gefangenen untereinander Aus Gesprächen mit ehemaligen Gefangenen und einigen erhaltenen Dokumenten wird ersichtlich, dass das Verhältnis der Gefangenen zueinander sehr unterschiedlich und keinesfalls homogen war. Einen inneren Zusammenhalt gab es zwar zwischen einzelnen Gefangenen und scheinbar auch in kleineren Gruppen, aber keinesfalls zwischen allen Gefangenen. Dort, wo dieser Zusammenhalt existierte, konnten die Gefangenen sich gegenseitig etwas helfen und unterstützen. Es deutet jedoch vieles daraufhin, dass die Situation im Lager sehr auf Vereinzelung hinauslief und dadurch der Lageralltag für die einzelnen Gefangenen noch schwerer wurde. Zum einen muss man davon ausgehen, dass sehr große Sprachbarrieren existierten, die die Kontakte untereinander erschwerten. In dem Lager waren Schutzhaftgefangene aus über 20 Nationen inhaftiert und in den Arbeitskolonnen und Schlafsälen gemischt eingesetzt und untergebracht. Engere Kontakte, und das geht auch aus Gesprächen her- vor, entstanden, wenn überhaupt, meist unter Angehörigen der gleichen Nation. So be- richtete der ehemalige französische Gefangene André Tiffon, dass er mehrere Monate mit einem offenbar sehr kranken polnischen Gefangenen in einer Zelle des Zellenbaues untergebracht war und die schrecklichen Haftbedingungen noch dadurch verstärkt wur- den, dass er sich mit diesem überhaupt nicht verständigen konnte.230 Andererseits sagte der ehemalige ukrainische Gefangene Alex S., dass es, obwohl er kaum Deutsch konnte, in Breitenau nicht allzu viele Sprachschwierigkeiten gab. Zum einen hätten sich die ausländischen Gefangenen untereinander geholfen und diejenigen, 229 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 109, Aussage von Pfarrer Hans Zimmermann. 272 die schon länger in Deutschland waren, gedolmetscht, und zum anderen hätten die Auf- seher „Erfahrung“ im Umgang mit den Ausländern gehabt.231 Wahrscheinlich bezog sich diese Aussage aber eher auf den Lageralltag und die Arbeitseinsätze und weniger auf persönliche Gespräche und Kontakte untereinander. Durch den permanenten Wechsel der Gefangenen - bedingt durch die relativ kurzen aber auch unterschiedlichen Haftzeiten - wurde der Aufbau von Beziehungen unterein- ander fast unmöglich gemacht. Als Beispiel für diesen permanenten Wechsel wurde bereits der November 1944 genannt, als bei einer Durchschnittsbelegung von etwa 300 männlichen Schutzhaftgefangenen 205 Männer entlassen und 169 neu eingewiesen worden sind.232 Auch diejenigen Gefangenen, die gemeinsam mit Bekannten oder Freunden in das Lager kamen, wurden zum Teil zu unterschiedlichen Zeiten entlassen oder auch in anderen Arbeitskolonnen eingesetzt. Aus Gesprächen wurde außerdem deutlich, dass Gefangene aus den westlichen Nati- onen zum Teil auch Vorurteile gegen Gefangene aus den östlichen Ländern hatten und sich von diesen abgrenzten. Es ist auch durchaus denkbar, dass es Gefangene gab, die die Rassevorstellungen der Nazis verinnerlicht hatten. Außerdem gibt es Hinweise auf soziale Vorurteile unter den Gefangenen, die die Kontakte erschwerten. So sagte die ehemalige politische Gefangene Erna Paul, dass sie während ihrer Haftzeit in Breitenau mit den anderen vermeintlich kriminellen und arbeitsscheuen Häftlingen nichts zu tun haben wollte, und dass sie dies auch der Oberaufseherin deutlich gemacht habe, wor- aufhin sie auf ihren eigenen Wunsch in einer Einzelzelle untergebracht worden sei.233 Die Vereinzelung der Gefangenen wurde durch die Organisation des Lagers und durch einzelne Bestimmungen zusätzlich gefördert, wenn nicht gar gezielt angestrebt. Dies geschah z.B. durch unterschiedliche Behandlung einzelner Gefangenengruppen, indem es besondere Anordnungen für jüdische und polnische Häftlinge gab, wie das Verbot des Erhalts von Päckchen und Paketen,234 oder auch durch Kollektivstrafen, wie 230 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 625, Video-Aufzeichnung des Gesprächs mit André Tiffon im Jahre 1995. 231 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 49, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Herrn Alex S. vom 15.3.1984. 232 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9822. 233 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 597, Auszüge aus einem Protokoll eines Ge- sprächs mit Frau Erna Paul vom März 1984. 234 Siehe hierzu das Kapitel 3.4.11. 273 das Strafestehen beim Appell.235 Gezielt wurde die Vereinzelung auch dadurch vorangetrieben, dass Mitgefangene Aufsichtsfunktionen übertragen bekamen und dafür Vergünstigungen erhielten. So wur- den im AEL Breitenau auch Gefangene als Kalfaktoren eingesetzt. Während dies in Breitenau bereits aus der Tradition des Arbeitshauses stammte, wurden in den anderen Arbeitserziehungslagern, ähnlich wie in den Konzentrationslagern, „Lagerälteste“ aus den Reihen der Gefangenen ernannt, die seit 1942 teilweise als Kolonnenführer einge- setzt wurden.236 Aber auch im AEL Breitenau scheint die Gestapostelle Kassel versucht haben, die Rolle und Funktion der Kalfaktoren in ihrem Sinne zu verändern. Über einen dieser Kalfaktoren im AEL Breitenau mit dem Namen F. gibt es mehrere Aussagen, dass er Gefangene schwer misshandelt und zwei Gefangene sogar totgeschlagen haben soll.237 Der ehemalige politische Gefangene Martin Greiling sagte 1949 über F. aus, dass dieser als Spitzel der Gestapo galt, aber selbst Häftling war und bei weitem der Schlimmste aller Schläger in Breitenau gewesen sei: „Er lag auf einem der beiden großen Ausländerzimmer, zwischen denen sich die so ge- nannte deutsche Stube befand, in der ich mit 12 Mann untergebracht war (im ehemali- gen Landarmenhaus gegenüber der Kirche, d.Verf.). In den beiden Ausländerstuben gab es ständig Krach dadurch, dass F. seine Mitgefangenen mit einem Lederriemen furcht- bar schlug. Ich selbst habe das mehrfach mit angesehen. Ich habe mich ständig bemüht, diesen Zuständen abzuhelfen, indem ich den deutschen Aufsehern hiervon Meldung gemacht habe. Diese zuckten meist mit den Schultern und brachten zum Ausdruck, daß sie gegen F. nichts unternehmen könnten. Daß der Direktor Sauerbier in dieser Bezie- hung einmal eingeschritten ist, habe ich nie bemerkt. Ich habe ihn auch nie in den Zim- mern im 4. Stock gesehen. Als ich den F. wegen seiner dauernden Mißhandlungen ein- mal zur Rede stellte, erhielt ich von ihm die bereits erwähnten Schläge.“238 Auch der ehemalige niederländische Gefangene Laurentius I., der vom 5.November 1943 bis zum 24. Januar 1944 in Breitenau inhaftiert war, berichtete, dass in seinem Schlafsaal ein Tscheche als Kalfaktor eingesetzt war, der u.a. das Essen verteilte und die Mitgefangenen mit brutaler Gewalt überwachte. Immer wenn ein neuer Gefangener 235 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 642, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehem. niederländischen Gefangenen Laurentius I. vom 5.9.1985; Siehe auch: Dill- mann, u.a, Mauern des Schweigens, S. 15-23, hier S. 19. 236 Lotfi, KZ der Gestapo, S. 151. 237 Siehe hierzu das Kapitel 3.4.15. 274 in den Schlafsaal eingewiesen wurde, habe er seine Macht und Brutalität dadurch de- monstriert, dass er den Gefangenen zunächst fragte, ob er „die Stimme des Bürgermeis- ters“ kenne. Dann habe er einen breiten Lederriemen, den er immer bei sich trug, kurz zusammengefaltete und anschließend schnell auseinander gezogen, so dass es laut knall- te, und dazu bemerkt, dies sei „die Stimme des Bürgermeisters“. Mit diesem Lederrie- men habe der Kalfaktor oft auf Gefangene eingeschlagen.239 Es spricht alles dafür, dass es sich bei dem Kalfaktor um den tschechischen Schutzhaftgefangenen Ludwig F. ge- handelt hat, der vom 6. September 1943 bis zum 27. Juli 1944 in Breitenau inhaftiert war. F. wurde 1900 in Leitmeritz geboren, katholisch getauft und war von Beruf Kondi- tor. Ein Haftgrund und weitere Angaben zu seiner Person sind nicht vorhanden, da von ihm nur der Eintrag im Hauptaufnahmebuch existiert.240 Ein anderer Gefangener schrieb in seinem Bericht über die damalige Zeit, dass in der Küche „lauter Zuchthäusler“ beschäftigt gewesen seien. Sie hätten ihnen das Fleisch vorenthalten und es in der Küche mit Bratkartoffeln gegessen. „Diese hatten von allem genug zu essen, aber die Häftlinge bekamen die Wassersuppe“.241 Ob es tatsächlich so war, lässt sich nicht mehr überprüfen; deutlich wird vor allem, dass aus dieser Perspek- tive für die Gefangenen nicht mehr die einweisende Gestapo und das Wachpersonal des Lagers, sondern die Mitgefangenen als Unterdrücker und Übeltäter erschienen. Dieses Misstrauen kommt auch in einer Aussage von Kazimirz S. zum Ausdruck, der im Winter 1942 vier Wochen im Außenkommando „Hoheneiche“ bei Eschwege inhaf- tiert war und dort am Bau eines Wehrs mitarbeiten musste. Das wenige und schlechte Essen sei von einem damaligen Kalfaktor, einem polnischen Mithäftling, gekocht wor- den. Dieser habe sich auch tagsüber um die Unterkunft gekümmert und deshalb nicht am Wehr mitarbeiten müssen. Während die anderen dann dort schwere Arbeiten ver- richteten, habe der Kalfaktor bei Bauern seine Arbeit angeboten und dadurch Essen oder sonstiges dazu verdient. Es sei dem Kalfaktor also besser gegangen als ihm und den 238 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 47-48, Aussage von Martin Greiling. 239 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 642, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen niederländischen Gefangenen Laurentius I. vom 5.9.1985. Siehe auch in Dillmann u.a., Mauern des Schweigens, S. 17. 240 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633. Eintrag im Hauptaufnahme- buch unter dem Einweisungsdatum vom 6.9.1943. 241 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 544, Bericht von René Grüneisen aus dem Jahre 1984. Veröffentlicht auch in Dillmann u.a., Mauern des Schweigens, S. 27 f. 275 anderen Gefangenen.242 Schließlich führten auch die mit dem Verlauf des Krieges zunehmend schlechter werdenden Lebensbedingungen im Lager zur weiteren Vereinzelung. Aufgrund des großen Hungers, der im Lager herrschte, versuchten die Gefangenen, möglichst viel vom spärlichen Essen abzubekommen. Mehrfach wurde berichtet, dass diejenigen, die die Suppe austeilten, häufig nur den oberen Teil abschöpften, der praktisch aus reinem Wasser bestand, um den gehaltvollen Rest für sich zu behalten.243 Die Mitgefangenen, denen sie gut gesonnen waren oder die, wie ein anderer ehemaliger Häftling berichtete, ihnen etwas Tabak zusteckten, erhielten evtl. auch etwas mehr.244 Es gab zwar auch einzelne andere Erfahrungen, die aber der skizzierten Grundlinie nicht widersprechen. So berichtete der ehemalige polnische Gefangene Kazimirz S., dass er sich während seiner Haftzeit mit einem tschechischen Gefangenen angefreundet habe. Dieser sei gleich auf ihn zugegangen und habe ihm helfen und ihn unterstützen wollen – daraus sei dann eine richtige Freundschaft entstanden. Mit den anderen Gefangenen habe er aber persönlich weniger zu tun gehabt. Es sei eine Situation gewesen, „in der man mit jemandem entweder richtig befreundet ist, oder gar nicht.“245 Durch die genannten Aussagen wird deutlich, dass die Gefangenen nicht nur durch die Lebens- und Arbeitsbedingungen im Lager gedemütigt und gequält, sondern durch die Organisation des Lagers zusätzlich gegeneinander ausgespielt wurden. Zu dem Strafprinzip des Arbeitserziehungslagers kam noch eine gezielte menschliche Isolation. Dies alles ist vermutlich auch ein Grund, weswegen es über Formen von Widerstand im Arbeitserziehungslager Breitenau bisher keine Überlieferungen gibt. Die Vorausset- zungen zur Bildung einer solchen Gruppe waren auf Grund der Struktur des Lagers praktisch nicht gegeben. Den Gefangenen blieb nur die Möglichkeit, sich dem System unterzuordnen und anzupassen oder zu versuchen, aus dem Lager zu fliehen, was auch einigen wenigen gelang. Von drei Gefangenen, einer Frau und zwei Männern, existieren Unterlagen darüber, dass sie in ihrer Verzweiflung Selbstmordversuche verübten. Die Frau überlebte, ein Mann starb, von dem anderen verlieren sich die Spuren im Kasseler 242 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 617, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen Gefangenen Kazimirz S. vom 11.1.1996. 243 Vgl. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 642, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen Gefangenen Laurentius I. vom 5.9.1985. 244 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 625, Bericht von René Grüneisen vom Au- gust 1984. Veröffentlicht auch in Dillmann u.a., Mauern des Schweigens, S. 27 f. 276 Stadtkrankenhaus.246 3.4.11. Außenkontakte über Briefe, Postsendungen und Besuche Betrachtet man die bisher dargestellten Lebensbedingungen der Gefangenen im Lager, dann lässt sich erahnen, welch großen Stellenwert auch nur geringe Kontakte zu Ange- hörigen für sie gehabt haben. Diese Kontakte, sei es über Briefe oder gar Besuche von Angehörigen, waren notwendig, um ihnen Hoffnung und Kraft zu geben. Im Schreiben von Briefen war auch die Möglichkeit enthalten, sich dem entwürdigenden Lageralltag, in dem der Einzelne nur als Zahl und Objekt, nicht aber als individuelles Wesen ange- sehen wurde, für einen kurzen Moment zu entziehen und die eigene Identität zu wahren. Gleichzeitig bildeten diese Kontakte das wenige Private in einem Lagerleben, das gera- de dadurch gekennzeichnet war, dem einzelnen seine Privatsphäre, sein individuelles Ich und seine Würde zu entziehen. Dementsprechend wurden diese Außenkontakte (Briefverkehr, Erhalt von Paketen, Genehmigung von Besuchen) auf ein Mindestmaß reduziert und in vielfältiger Weise reglementiert. Briefe an die Angehörigen durften nur alle vier Wochen geschrieben werden.247 Das Briefpapier mussten die Gefangenen sich selbst kaufen oder von ihren Angehörigen schicken lassen.248 Sämtliche Briefe, sowohl die ausgehenden als auch die eingehenden, wurden von der Verwaltung des Lagers zensiert. Für die Briefzensur der Arbeitshausin- 245 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 617, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Kazimirz S., Siehe auch Richter, Ein polnischer Gefangener im Außenkommando „Hohe- neiche“, S. 5. 246 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7577, 7608 und 4972, Schutzhaftak- ten von Milko Z., Tadeusz W und Iwan B. 247 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7598, Schutzhaftakte von Katharina Staritz, Brief vom Katharina Staritz vom 17.4.1942. Dies wird auch in den Briefen der jü- dischen Ärztin Lilli Jahn bestätigt. Sie durfte ihren ersten Brief am 12. September 1943 schreiben und dann, wie aus ihrem zweiten, am 3. Oktober heimlich abgesandten Brief hervorgeht, offiziell erst wieder am 10. Oktober 1943, vgl. Archiv der Gedenkstätte Brei- tenau, Signatur: 644, Reproduktionen und Transkriptionen der Briefe der Lilli Jahn. Ar- chiv-Exemplar der Gedenkstätte Breitenau. Zusammengestellt und eingeleitet von Dietfrid Krause-Vilmar. Die Briefe von Lilli Jahn wurden 1943/44 zum großen Teil heimlich, an der Zensur vorbei, abgesandt. Die schriftlichen Zeugnisse wurden Dietfrid Krause-Vilmar 1988 von der ältesten Tochter Lilli Jahns, Ilse Doerry, zur Einsicht und zur Abschrift über- lassen. Zum Schicksal von Lilli Jahn und ihrem Briefwechsel mit ihren Kindern siehe auch Martin Doerry: „Mein verwundetes Herz“. Das Leben der Lilli Jahn 1900-1944, Stuttgart und München 2002. Zu den beiden erwähnten Briefen siehe ebd., S. 165 und S. 178. 248 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 644, Brief vom 14. November 1943, in dem sie um Briefpapier und Freimarken bittet; siehe auch in: Doerry, Mein verwundetes Herz, S. 243. 277 sassen war die Verwaltungsangestellte T. zuständig. Für die Briefzensur der Schutz- haftgefangenen sei die Gestapo zuständig gewesen.249 Sobald etwas über die Lebens- bedingungen im Lager oder auch Namen von Mitgefangenen darin auftauchten, wurde die Post zu den Akten gelegt.250 Außerdem durften Gefangene nicht mit entlassenen Häftlingen in Briefkontakt treten. Hierdurch sind zahlreiche Briefe erhalten geblieben. Zum Teil sind es erschütternde persönliche Dokumente und gleichzeitig die einzigen schriftlichen Zeugnisse der Opfer aus der damaligen Zeit. Die erhaltenen Briefe machen auch deutlich, mit welch bürokratischem Verständnis mit der Post der Gefangenen um- gegangen wurde. Ein Beispiel hierfür ist eine Postkarte, die der Franziskanerpater Thaddäus Brunke von einem Ordensangehörigen erhielt. Auf der Karte befinden sich die Worte „sustine fortiter, Deus adjuvet te!“ (etwa zu übersetzen mit: „Nimm es tapfer auf Dich, Gott möge Dir beistehen!“) Sie wurde mit der Bemerkung „teils fremdsprach- lich“ zu den Akten gelegt.251 Aus den Briefen der Gefangenen gehen (neben vielen Einzelheiten über das Lager) vor allem ihre persönlichen Empfindungen, ihre Ängste, Wünsche und Hoffnungen her- vor. Gerade hierdurch - wesentlich eindringlicher, als z.B. durch rein sachliche Be- schreibung der Tagesabläufe oder Essensrationen - kommt die Unmenschlichkeit des damaligen Systems zum Ausdruck. Eine 22-jährige Gefangene schrieb im September 1942, nachdem sie bereits 5 Mona- te in Breitenau inhaftiert war, an ihre Verwandten: „Ihr Lieben, ich würde Gott danken, wenn ich nur bald entlassen würde, denn ich kann es bald nicht mehr ertragen. (...) Am Freitag ist wieder eine entlassen worden, die mit mir eingeliefert worden ist, so habe ich auch Hoffnung, bald wieder bei Euch zu sein. Hoffentlich werde ich mit Lottchen zusammen entlassen, damit ich nicht mehr allein hier zu sein brauch, sonst mach ich auch noch Dummheiten.“252 Ihre Hoffnung auf ein baldiges Wiedersehen wurde jedoch nicht erfüllt. Erst am 16. April 1943, ein Jahr nach ihrer Einweisung, wurde sie entlassen. 249 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 659, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Frau T. vom 10.1.1985. 250 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5762, Schutzhaftakte von Philipp Jörg. Philipp Jörg hatte in seinem Brief an seine Frau geschrieben, dass er trotz schwerer Krankheit nicht vom Arzt untersucht würde. Der Brief wurde daraufhin zensiert und nicht abgeschickt. 251 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7596, Schutzhaftakte von Wilhelm Brunke; Vgl. Gesamthochschule Kassel, Erinnern an Breitenau, S. 27 II; Krause-Vilmar, Evangelische und katholische Geistliche, S. 133 f. 252 Archiv des LWV-Hessen, Nr. 6070, Schutzhaftakte von Charlotte K. 278 Die aus Kassel stammende Jüdin Katinka Fröhlich bedankte sich 1940 in einem län- geren Brief bei ihren Verwandten für die erhaltene Geburtstagspost: „Mein geliebter Junge, liebste (...) Schwester und Schwager! Ich schreibe Euch gemein- sam, ich weiss sonst nicht, wie ich es machen soll. Die Geburtstagsbriefe waren beinahe pünktlich auf einen Tag da und haben mich sehr gefreut. Es ist doch beinahe wie ein Wunder, dass so etwas trotz Krieg möglich ist. Dieser Brief (...) gibt mir die beglücken- de Hoffnung auf ein Wiedersehen mit Euch allen. (...)“253 Der Brief wurde zensiert und zu den Akten gelegt. Katinka Fröhlich kam am 15. Mai 1941 mit einem Sammeltransport in das Konzentrationslager Ravensbrück, wo sie am 14. Mai 1942 umgekommen ist.254 Die Bedeutung des Briefkontaktes mit den Angehörigen wird auch dadurch ersicht- lich, dass Gefangene trotz strengsten Verbotes versuchten, Briefe aus dem Lager heraus zu schmuggeln. So erhielt eine Frau zwei Wochen Arrest, weil sie den Brief einer Mit- gefangenen aus dem Lager herausgebracht hatte.255 In einigen Fällen gelang es Gefan- genen mit Hilfe von Mitarbeitern aus Betrieben, in denen sie eingesetzt waren, Briefe weiterzuleiten. Ein Beispiel hierfür sind die Briefe der jüdischen Ärztin Lilli Jahn an ihre Kinder.256 Am 26. Januar 1943 wurde die Hilfsaufseherin Elise K. von der Geheimen Staatspo- lizei Kassel verhaftet und für einige Tage im Polizeigefängnis inhaftiert, weil sie am 21. Januar 1943 die Mutter der Schutzhaftgefangenen Elisabeth W. in Kassel besucht und ihr Grüße von ihrer Tochter übermittelt hatte.257 Elisabeth W. war vom 12. Mai bis zum 11. August 1942 und vom 13. November 1942 bis zum 27. Januar 1943 im AEL Breite- nau inhaftiert. Anschließend wurde sie zur Gestapo Kassel überstellt und von dort in das Konzentrationslager Ravensbrück deportiert. Sie hat das Lager überlebt und war nach dem Krieg Reporterin und Sprecherin des Berliner Rundfunks.258 Die Aufseherin K. war nach der Entlassung aus dem Polizeigefängnis wieder in Breitenau tätig und blieb 253 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5370, Schutzhaftakte von Katinka Fröhlich, zensierter Brief vom 25.11.1940 mit der rot vermerkten Nummer 20. 254 Ebenda. Das Todesdatum und der Todesort von Katinka Fröhlich sind veröffentlicht in Bundesarchiv Koblenz, Gedenkbuch, Band I, S. 380. 255 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6807, Schutzhaftakte von Elisabeth R. 256 Vgl. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 644, Briefe der jüdischen Ärztin, Lilli Jahn, an ihre Kinder; Vgl. auch Doerry: „Mein verwundetes Herz“. 257 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau, Nr. 406, S. 9, Personalakte von Elise K. Schreiben der Landesarbeitsanstalt Breitenau an den Oberpräsidenten vom 27.1.1943. 258 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7412. 279 dort bis zum 31. Juli 1945 angestellt.259 Über den Erhalt von Paketen und Päckchen gab es ebenfalls besondere Bestimmun- gen. Sie durften nur in bestimmten Zeitabständen empfangen werden und waren grund- sätzlich genehmigungspflichtig. So schrieb die jüdische Gefangene Katinka Fröhlich in einem Brief an ihre Angehörigen, dass sie sich zu Weihnachten noch ein Paket wünscht, „aber bitten nur eins.“260 Sie werde den Inspektor fragen, ob sie es ausgeliefert bekom- me, und wenn er es ihr abschlagen sollte, würde sie rechtzeitig Bescheid geben. Die Pakete mussten, wenn sie ausgehändigt wurden, im Beisein der Aufseher bzw. Aufse- herinnen geöffnet werden. Dabei wurden u.U. bestimmte Dinge einbehalten, z.B. Woll- kleidung, die die Kälte erträglicher gemacht hätte.261 Ab dem Juli 1941 wurde den jüdi- schen Häftlingen und ab dem August 1941 den polnischen Gefangenen der Empfang von Paketen durch die Gestapo Kassel untersagt. Pakete an jüdische Gefangene sollten an die Absender zurückgeschickt und die an polnische Gefangene der Gestapo Kassel zur Verfügung gestellt werden.262 In dem Schreiben über den „Empfang von Paketen der dort für die hiesige Dienststelle einsitzenden Juden“ heißt es: „Den dort einsitzenden Juden wird mit sofortiger Wirkung der Empfang von Paketen jeder Art untersagt. Ich bitte deshalb, eingehende Pakete an den Absender zurückgehen zu lassen. Ferner bitte ich, den Juden zu eröffnen, dass der Empfang von Paketen unter- sagt ist.“263 In dem Schreiben über die „eingehende Paketpost für polnische Häftlinge“ heißt es: „Sämtlichen dort einsitzenden polnischen Häftlingen wird mit sofortiger Wirkung der Empfang von Paketen jeder Art verboten. Sämtliche dort eingehenden Paketsendungen sind der hiesigen Dienststelle zur Verfügung zu stellen. Den polnischen Häftlingen ist bei Aufnahme in die Anstalt zu eröffnen, dass der Empfang von Paketen mit Lebens- 259 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 406, Personalakte von Elise K. Schreiben von Engelbach an Liesel W. vom 22.2.1946. 260 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5370, zensierter Brief vom 25.11.1940 mit der rot vermerkten Nummer 21. 261 Ebenda. So schrieb Katinka Fröhlich, dass sie die Wollsachen nicht behalten durfte. 262 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9784, Schreiben der Gestapo Kassel vom 25.7.1941 und vom 16.8.1941. Das Schreiben vom 25. Juli 1941 stammt vom Referat II B 4 und ist von Georg Wilimzig unterzeichnet. Es betrifft den „Empfang von Paketen der dort für die hiesige Dienststelle einsitzenden Juden“ und geht zurück auf eine Unterre- dung des KOA. (Kommissaranwärters, d.Verf.) Weinrich mit Direktor Sauerbier vom 18.7.1941. Das Schreiben vom 16. August 1941 stammt vom Referat II E (Pol) und ist von einem Gestapo-Mitarbeiter namens Dießner unterzeichnet. Es betrifft die „Eingehende Pa- ketpost für polnische Häftlinge“ und geht zurück auf eine persönliche Rücksprache Dieß- ners mit Direktor Sauerbier vom 8.8.1941. 263 Ebenda, Schreiben der Gestapo Kassel vom 25.7.1941. 280 und Genussmitteln verboten ist.“264 Mehrere Pakete, die z.B. Katinka Fröhlich von ihren Angehörigen erhielt (noch vor dem Juli 1941), wurden vom damaligen Direktor der N.S.V. Ortsgruppe Guxhagen überge- ben.265 Es kam jedoch auch vor, dass jüdischen Gefangenen Päckchen ausgehändigt wurden, was durchaus darauf hinweisen könnte, dass sich Bedienstete in Einzelfällen über die Anweisungen der Gestapo hinweggesetzt hatten oder über einen Entschei- dungsspielraum verfügten. So erhielt die jüdische Ärztin Lilli Jahn mehrere Päckchen von ihren Kindern,266 und auch der jüdische Gefangene Kurt Finkenstein bedankte sich bei seiner Lebensgefährtin Käte Westhoff in einem Brief über ein erhaltenes Paket.267 Dennoch wurden Lilli Jahn offenbar auch nicht alle Päckchen ausgehändigt, denn in einem Ende November 1943 an der Zensur vorbei abgeschickten Brief schrieb sie, dass das Päckchen mit Brot von der vorigen Woche nicht angekommen sei, und auch über- haupt keines von den erwähnten Päckchen in den letzten Wochen.268 In einigen Fällen wurde es Angehörigen auf Antrag gestattet, die Gefangenen zu be- suchen.269 Die Besuche mussten bei der Geheimen Staatspolizei Kassel beantragt wer- den. So antwortete Sauerbier der Ehefrau des Schutzhaftgefangenen Heinrich T. auf deren Besuchsantrag, dass er ihr eine Besuchserlaubnis nicht erteilen kann und sie sich diesbezüglich an die Geheime Staatspolizei Kassel wenden solle. Und tatsächlich erhielt sie von dort auch eine Besuchserlaubnis in Form eines Schreibens, in dem es heißt, dass sie die Erlaubnis habe, ihren Ehemann „unter Vorzeigung ihres Lichtbildausweises in Gegenwart eines Beamten am Sonntag, den 21.6.1942, sprechen zu dürfen.“270 Auch der Ehefrau des evangelischen Pfarrers Hans Zimmermann wurde im August 1941 ein Be- such bei ihrem inhaftierten Mann gestattet. In einem Schreiben von Georg Wilimzig an Sauerbier heißt es: „Ich habe der Ehefrau des obengenannten dort einsitzenden Schutz- häftlings Zimmermann, Hilde, geb. R., die einmalige Erlaubnis erteilt, ihren Ehemann 264 Ebenda, Schreiben der Gestapo Kassel vom 16.08.1941. 265 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5370. 266 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 644, Briefe Lilli Jahns vom 3.10.1943, 17.10.1943, 28.11.1943, 6.2.1944 und vom 27.2.1944. Wie aus ihren Briefen hervorgeht, erhielt sie mehrere Päckchen von ihren Kindern; siehe auch: Doerry, Mein verwundetes Herz, S. 178 ff., S. 197 ff., S. 259 ff., S. 308 ff. und S. 319 ff. 267 Vgl. Kurt Finkenstein. Briefe aus der Haft 1935-1943. Herausgegeben, kommentiert und eingeleitet von Dietfrid Krause-Vilmar, Mitarbeit: Susanne Schneider, Kassel 2001, S. 342, Brief von Kurt Finkenstein an Käte Westhoff vom 23.12.1943. 268 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 644, Brief Lilli Jahns vom 28. November 1943. 269 Siehe beispielsweise die Beschreibung Ilse Doerrys vom Besuch bei ihrer Mutter Lilli Jahn im AEL Breitenau am 12.12.1943, in: Doerry, Mein verwundetes Herz, S. 273 f. 281 zu besuchen und Angelegenheiten persönlicher Art mit ihm zu besprechen. Angele- genheiten, die mit der Schutzhaftsache in Beziehung stehen, dürfen jedoch nicht erörtert werden. Ich bitte, die Sprecherlaubnis im Rahmen der üblichen Vorschriften zu gewäh- ren und die Unterhaltung durch einen Beamten überwachen zu lassen.“271 Es ist davon auszugehen, dass die Möglichkeit eines Besuches auch nur die deutschen Gefangenen betraf, und es sich dabei auch um Ausnahmen handelte. Dies geht auch indirekt aus dem Schreiben von Wilimzig hervor, in dem er die „einmalige Erlaubnis“ betonte.272 Aus der Kirchenchronik der Evangelischen Kirchengemeinde Guxhagen geht hervor, dass der damalige Pfarrer Gerhold es den inhaftierten Pfarrern Zimmermann, Reinhold und Lutze ermöglichte, sich nach dem Gottesdienst (an dem sie teilnehmen durften) mit Angehörigen in der Sakristei zu treffen. Nach dem Krieg bedankte sich Pfarrer Otto Reinhold bei Pfarrer Gerhold ausdrücklich für dessen brüderliches Verhalten.273 Wie groß der Wunsch gewesen sein muss, in der hoffnungslosen Lagersituation ein- mal Angehörige zu sehen, geht aus den Briefen von Lilli Jahn an ihre Kinder hervor. Sie versuchte mehrfach ein Treffen mit ihnen in dem Zug zu vereinbaren, mit dem sie frühmorgens von Breitenau in eine Firma in Spangenberg gebracht wurde. Aufgrund der häufigen Luftangriffe war die Lagerleitung 1943/44 dazu übergegangen, die Gefange- nen in regulären Personenzügen zu den Arbeitsstellen zu bringen. Trotz mehrerer Ver- abredungen gelang es ihr jedoch nicht, ihre Kinder zu sehen.274 Am 17. März 1944 wur- de sie von Breitenau nach Auschwitz deportiert, wo sie im Juni 1944 umgekommen ist.275 Die Unerbittlichkeit und Härte, mit der die NS-Behörden mit Besuchsanträgen um- gingen, wenn es sich um Juden handelte, zeigt das Schicksal von Sophie Knoth. Sie stammte aus einer jüdischen Familie, war jedoch im Alter von 23 Jahren zum evangeli- schen Glauben konvertiert und lebte in Wittgenborn bei Gelnhausen.276 Am 4. Juni 1943 stellte sie einen Antrag, ihre Tochter Lina Knoth besuchen zu dürfen. Lina Knoth war in Breitenau inhaftiert worden, weil sie als so genannter „jüdischer Mischling“ mit einem 270 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7183, Schutzhaftakte von Heinrich T. 271 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7599. 272 Ebenda. 273 Archiv der Ev. Kirchengemeinde von Guxhagen, Kirchenchronik der Evangelischen Kir- chengemeinde Guxhagen/Breitenau und darin enthalten eine Postkarte von Pfarrer Rein- hold vom 8.8.1951. 274 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 644, Brief Lilli Jahns an ihre Kinder vom 14. November 1943; vgl. auch Doerry, „Mein verwundetes Herz“, S. 240-254. 275 Doerry, „Mein verwundetes Herz“, S. 333 f. 276 Vgl. Löber, … hier kommst du nicht mehr lebend raus!“, S. 11. 282 „arischen“ Mann und ihrem gemeinsamen Kind zusammenlebte. In der Hoffnung, ihre Tochter dadurch eher besuchen zu können, unterschrieb Sophie Knoth den Besuchsan- trag mit der Formulierung: „Mit deutschem Gruß“.277 Dabei hatte sie übersehen oder nicht gewusst, dass Juden der „Deutsche Gruß“ verboten war. In der Aufregung schrieb sie auch noch das Datum falsch.278 Weil sie auf dem Besuchsantrag den „Deutschen Gruß“ verwendet hatte, wurde Sophie Knoth ebenfalls verhaftet und im Oktober 1943 als Schutzhäftling in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen und am 23. Ap- ril 1944 von dort nach Auschwitz deportiert.279 In Auschwitz trafen sich Mutter und Tochter wieder. Lina Knoth war am 19. Juni 1943 ebenfalls von Breitenau über das Konzentrationslager Ravensbrück nach Auschwitz deportiert worden. Am 2. August 1944 starb Sophie Knoth dort in den Armen ihrer Tochter. Lina Knoth überlebte die Lagerzeit und zog nach dem Krieg in einen kleinen Ort in der Nähe von Gelnhausen.280 3.4.12. Hinweise auf Hilfeleistungen aus der Bevölkerung Es gibt verschiedene Hinweise auf Hilfeleistungen für Gefangene aus der Bevölkerung. So kam es offenbar häufiger vor, dass Angestellte von Firmen, bei denen Gefangene arbeiten mussten, für die Gefangenen Briefe abschickten und auch für diese in Empfang nahmen. In diesem Zusammenhang geht aus einem Schreiben vom 27. Januar 1943 an den Oberpräsidenten hervor, dass die Schutzhaftgefangene Elisabeth W. mit Hilfe von Beschäftigten der Firma Steinbach, einer Tuchfabrik in Melsungen, und der Firma B. Braun in Spangenberg, wo sie selbst in einer Kolonne arbeitete, Briefe an ihre Mutter abgesendet und empfangen habe.281 Auch die Schutzhaftgefangene Elisabeth R. erklärte bei einer Vernehmung im Juni 1942, dass ein Arbeiter in der Leichtbauplattenfabrik Altmorschen wiederholt Briefe von anderen Gefangenen befördert habe.282 Am 12. Oktober 1944 sandte Sauerbier einen Brief an die Firma B. Braun in Span- 277 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5895, Schutzhaftakte von Lina Knoth. 278 Ebenda. 279 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintrag von Sophie Knoth im Hauptaufnahmebuch Breitenau unter der Gefangenen-Nummer 1801. 280 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5895, Schutzhaftakte von Lina Knoth; vgl. Löber, “hier kommst du nicht mehr lebend raus!“, ebenda. 281 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 406, Personalakte von Elise K., Schreiben aus Breitenau an den Oberpräsidenten vom 27.1.1943. 282 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6807, Schutzhaftakte von Elisabeth R., Vernehmung von Elisabeth R. vom 5. Juni 1942. 283 genberg, indem er sich über heimlichen Briefverkehr zwischen Gefangenen und dort tätigen Zwangsarbeitern beschwert und über die Unterstützung der Gefangenen durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Betriebes. Schließlich droht Sauerbier in dem Schreiben sogar mit der Abberufung der Arbeitskolonnen. So unterhielten die Gefange- ne Gertrud I. und ein weiblicher Fürsorgezögling heimlich Briefwechsel mit zwei fran- zösischen Kriegsgefangenen, die dort ebenfalls arbeiteten. Ein Brief sei der Gefangenen I. bei der Körperdurchsuchung abgenommen worden. Außerdem verwies Sauerbier auf einen Vorfall, der sich kürzlich zwischen einer Hilfsaufseherin und einer holländischen Schutzhaftgefangenen in dem Betrieb abgespielt habe, ohne ihn allerdings näher zu er- läutern. Im folgenden Abschnitt heißt es dann: „Ihre Gefolgschaftsmitglieder vergehen sich dadurch laufend gegen die bestehenden Bestimmungen, betreffend den Verkehr mit Schutzhaftgefangenen pp., indem sie in solchen Fällen stets Partei für die Anstaltsinsas- sen ergreifen und somit die Autorität der Aufseherinnen untergraben.“ 283 Wie Sauerbier weiter schrieb, könne er seinen Angestellten auf die Dauer diese un- tragbaren Belastungen nicht zumuten, zumal ihnen von den dortigen Gefolgschaftsmit- gliedern kein Entgegenkommen und kein Verständnis für die schwierige Aufsichtstätig- keit entgegengebracht werde. Sollte von der dortigen Firmenleitung keine Abhilfe ge- schafft werden, sehe er sich veranlasst, das Kommando abzuberufen.284 Es kam auch immer wieder vor, dass einzelne Menschen aus der Bevölkerung den Gefangenen heimlich Essen zusteckten. So schrieb Katharina Staritz, die während ihrer Haftzeit bei der Firma Braun in Melsungen zur Arbeit eingesetzt war: „Ja, es geschah sogar, dass die Braunschen Arbeiterinnen, die unsern Hunger sahen, heimlich Kartoffeln mitbrachten, die wir uns auf einem elektrischen Kocher im Werk kochen durften.“285 Auch Dora H., die als Arbeitshausgefangene von Oktober 1941 bis April 1942 in Brei- tenau inhaftiert war, erfuhr solche Hilfe. Sie musste mit anderen Gefangenen, unter de- nen sich auch Schutzhaftgefangene befanden, in der bereits erwähnten Gipsfabrik in Altmorschen arbeiten. Das habe ihr und anderen das Leben gerettet, denn so konnten sie wenigstens zwischendurch von den dortigen Arbeitern etwas Essen zugesteckt bekom- 283 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 73, Schreiben Sauerbiers an die Firma B. Braun in Spangenberg vom 10.12.1944. 284 Ebenda. 285 Staritz, Des großen Lichtes Widerschein, S. 14. 284 men: „Wer von dem Essen im Lager leben musste, ist verloren gewesen.“286 In der Gipsfabrik in Altmorschen arbeiteten auch französische Kriegsgefangene, und wie aus der Vernehmung der Schutzhaftgefangenen Elisabeth R. hervorgeht, haben so- gar diese französischen Kriegsgefangenen versucht, den inhaftierten Frauen zu helfen. So entgegnete Elisabeth R., auf den Vorwurf, dass sie mit einem der Franzosen uner- laubten Kontakt aufgenommen hätte: „Mit dem Franzosen habe ich nichts zu tun ge- habt. Ich habe lediglich von demselben ab und zu ein Stück Brot bekommen, genauso wie die anderen Mädchen von den Gefangenen ab und zu etwas zu essen bekommen haben.“ 287 Besonders in Bezug auf die Arbeitseinsätze bei den Bauern wurde mehrfach geäu- ßert, dass die Gefangenen sich freiwillig dazu meldeten, da sie dort in der Regel besse- res Essen erhielten.288 Die Gefangenen wurden offenbar von den Bauern zusätzlich ver- sorgt, was eine große Hilfe darstellte. Im Jahre 1944 führte diese Unterstützung sogar zu einer Ermittlung der Gestapo-Außendienststelle Erfurt und zu einer Beschwerde an das Arbeitserziehungslager Breitenau. Auslöser war ein Brief, in dem die ehemalige russi- sche Gefangene Natalia L. nach ihrer Entlassung an einen Freund geschrieben hatte, dass es ihr während der Haftzeit im Arbeitserziehungslager Breitenau richtig gut ergan- gen sei und sie sich regelrecht erholt habe.289 Natalia L. war am 30.4.1944 abends von ihrer Arbeitsstelle bei der Firma Rheinmetall in Sömmerda geflohen und wurde bereits in der gleichen Nacht in Sondershausen festgenommen. Ein Gendarm brachte sie nach Eisleben, wo sie im Polizeigefängnis inhaftiert wurde. Später erfolgte ihre Überführung nach Erfurt, und von dort wurde sie durch die Geheime Staatspolizei am 8. Juni in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen, wo sie bis zum 13. August inhaftiert blieb. Anschließend wurde sie zur Gestapo Erfurt überstellt und dann wieder zur Firma Rheinmetall in Sömmerda zum Arbeitseinsatz zurückgebracht.290 286 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 635, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Dora Z. vom 4.11.1981. 287 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6807. 288 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 49, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen Gefangenen Alex S. vom 15.3.1984. 289 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 124-126, Schriftwechsel der Gestapo- Außendienststelle Erfurt vom Herbst 1944 über Natalia L. Obwohl aus dem übersetzten Briefauszug hervorgeht, dass Natalia L. ihn an einen Freund geschrieben hat, ist er offen- bar an eine Freundin adressiert gewesen, und in dem anschließenden Vernehmungsproto- koll ist auch nur von dieser Freundin als Adressat die Rede. 290 Ebenda, Blatt 126, Protokoll des Verhörs von Natalia L. vom 3. September 1944; Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418 sowie Nr. 7633, Aufnahmebuch Frau- en und Hauptaufnahmebuch, Einträge von Natalia L. 285 Anschließend schrieb sie den Brief an ihren Freund, der von der „Postkontrolle der ausländischen Arbeitskräfte“ abgefangen wurde, und am 3. September 1944 wurde Na- talia L. bei der Firma Rheinmetall von einem Gestapo-Mitarbeiter des Referats IV 1c vernommen. Bei der Vernehmung bestätigte sie die Schilderungen aus ihrem Brief. Im Verhältnis zu ihrer Arbeitsstelle bei der Firma Rheinmetall habe es ihr in Breitenau gut gefallen. Sie hätten täglich fünfmal zu Essen bekommen, und zwar zweimal im Gefäng- nis und dreimal beim Bauern. Unter den geschilderten Umständen sei es daher leicht verständlich, wenn sie die ihr aufgelegte Haft nicht als Strafe empfunden habe. Nach ihrer Haftentlassung sei sie körperlich besser in Form gewesen, als vor ihrer Festnahme, weil sie dauernd an der frischen Luft tätig war.291 Am 6. Oktober 1944 sandte ein Mitarbeiter des Referats IV 1c der Gestapo- Außendienststelle Erfurt den übersetzten Briefauszug und die Vernehmungsnieder- schrift nach Breitenau „mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung“.292 Wiederholt sei in ihrem Bezirk festgestellt worden, dass ausländische Arbeitskräfte, die sich im AEL Breitenau befunden haben, in der gleichen Art über Behandlung und Ver- pflegung geäußert haben und die Arbeitserziehungshaft nicht als Strafe empfunden hät- ten.293 Die Beispiele zeigen, dass es durchaus Hilfeleistungen aus der Bevölkerung für die Gefangenen gegeben hat. Zum Teil geschah dies offenbar aus Solidarität, aus Mitgefühl und Mitleid oder auch aus einem Gefühl der Fürsorge, wie vielleicht bei verschiedenen Bauern, die evtl. der Meinung waren, dass Gefangene, die bei ihnen ordentlich arbeiten, auch ordentlich versorgt werden müssen. Die Schilderungen von Natalia L. und das Beschwerdeschreiben der Gestapo-Außendienststelle Erfurt bestätigen dies. Die Be- schreibungen von Natalia L. sagen aber auch indirekt etwas über die Arbeits- und Le- bensbedingungen aus, die sie bei der Firma Rheinmetall erleiden musste. Auch das Be- schwerdeschreiben Sauerbiers an die Firma Braun in Spangenberg belegt die Unterstüt- zung und die Hilfeleistungen, die die Gefangene zum Teil aus der Bevölkerung erhiel- ten. In dem genannten Fall versuchte Georg Sauerbier, dagegen zu intervenieren. Als nach dem Krieg gegen ihn im Rahmen der Spruchkammerverhandlung ermittelt wurde, versuchte er die Schilderungen von Natalia L. und das Beschwerdeschreiben der Gesta- 291 Ebenda, Blatt 126, Vernehmungsprotokoll von Natalia L. vom 3. September 1944. 292 Ebenda, Blatt 124, Schreiben der Gestapo-Außendienststelle Erfurt an die Landesarbeits- anstalt Breitenau vom 6.10.1944. 293 Ebenda. 286 po-Außendienststelle als Entlastungsmaterial für sich zu benutzen.294 Auch wenn hier verschiedene Hilfeleistungen aus der Bevölkerung genannt wurden, muss doch einschränkend betont werden, dass dies nur einen sehr geringen Teil der Ge- fangenen betraf, und die Schilderungen keinesfalls die allgemeinen Haftumstände rela- tivieren können. Die Beispiele belegen vielmehr, dass der Lageralltag im AEL Breite- nau für einzelne Gefangene durchaus sehr unterschiedlich sein konnte. Gleichzeitig zei- gen die aufgeführten Beispiele, dass selbst unter den damaligen Umständen einzelne Menschen versuchten, den Gefangenen zu helfen. Dieser sehr positive Bereich sollte durchaus intensiver erforscht werden. 3.4.13. Fluchten und Fluchtversuche Im Arbeitserziehungslager Breitenau gab es eine ganze Reihe von Fluchten und Flucht- versuchen ehemaliger Gefangener. Die Fluchten gehen vor allem aus den Gefangenen- akten und aus Einträgen in den Gefangenenbüchern hervor. So sind im Hauptaufnahme- buch und im Frauenaufnahmebuch insgesamt 118 Fluchten von Schutzhaftgefangenen verzeichnet.295 114 der eingetragenen Fluchten wurden von Männern und vier von Frau- en begangen.296 Außerdem sind drei zusätzliche Gefangene feststellbar, denen die Flucht gelang, die aber nicht im Hauptaufnahmebuch als geflohen vermerkt sind.297 Da, wie oben dargestellt, die personenbezogenen Einträge der Männer für die Zeit von Ja- nuar 1945 bis zum Kriegsende fehlen, ist davon auszugehen, dass die Gesamtzahl der 294 Ebenda, Blatt 124-126. 295 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633 und Nr. 10418, Hauptaufnah- mebuch und Frauenaufnahmebuch. Die Fluchten sind in der Regel mit dem handschriftli- chen Vermerk „entw.“, für entwichen, und dem Fluchtdatum eingetragen. Im Hauptauf- nahmebuch befinden sich 117 Einträge von geflohenen Gefangenen, im Frauenaufnahme- buch sind es vier Einträge von geflüchteten Frauen, wobei drei der Frauen auch im Haupt- aufnahmebuch verzeichnet sind, was zu einer Gesamtzahl von 118 Geflüchteten führt. Ein weiterer Gefangener (Tadeus C.), der am 25.8.1944 zunächst als entwichen eingetragen wurde, befand sich nach damaliger Überprüfung doch im Lager, was dann auch vermerkt wurde. Bei vier der Gefangenen ist statt dem Kürzel „entw.“ die Abkürzung „entl.“, was als „entlaufen“ interpretiert werden muss, da der Vermerk „entlassen“ sonst nirgends exis- tiert. Für die Interpretation als „entlaufen“ spricht außerdem, dass von einem der vier Ge- fangenen (Marjan C.) eine Akte existiert, aus der hervorgeht, dass er geflohen ist. Vgl. Ar- chiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5101. 296 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633 und Nr. 10418. Siehe die ent- sprechenden Einträge im Hauptaufnahmebuch und Frauenaufnahmebuch. 297 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4879, Nr. 5408 und Nr. 6299. Schutzhaftakten von Roman B., der am 19.8.1940 floh und von Ceslaus G. sowie Johann 287 Fluchten höher lag. Außerdem betrafen die Eintragungen offenbar nur diejenigen Ge- fangenen, denen die Flucht aus dem Arbeitserziehungslager Breitenau auch tatsächlich gelang und die nicht dorthin zurück verbracht wurden. So sind die gescheiterten Flucht- versuche von René Grüneisen und Johann L., die aus anderen Quellen eindeutig hervor- gehen, im Hauptaufnahmebuch nicht vermerkt.298 Ebenfalls nicht vermerkt ist die Flucht von Alfred G., der am 12. Mai 1941 geflohen war, aber bald darauf wieder fest- genommen wurde.299 Lediglich in einem der 118 Fluchtfälle ist handschriftlich ver- merkt, dass der Gefangene, der am 7. Juni 1944 geflohen war, am 11. Juni unter einem anderen Namen wieder eingeliefert wurde.300 Einige Fluchtversuche wurden auch in Gesprächen oder Briefen von ehemaligen Gefangenen geschildert. Meistens wurden die Fluchtversuche bei Außenarbeiten begangen, wenn die Gefangenen in Kolonnen außer- halb des Lagergeländes zu Arbeiten eingesetzt waren und dabei von einem Aufseher bewacht wurden. Es gab aber auch Fluchtversuche, die direkt aus dem Lagergelände heraus begangen wurden. Häufig sind die Fluchtversuche jedoch schon nach kurzer Zeit gescheitert, und die Gefangenen wurden wieder in das Lager zurückgebracht. Bei eini- gen Gefangenen wurde auch bereits auf dem Haftschreiben von der Gestapo vermerkt, dass erhöhte Fluchtgefahr bestünde und auf ausreichende Sicherung des Gefangenen geachtet werden solle.301 Wenn man die Daten und die Anzahl der vermerkten Fluchten (einschließlich der von Ceslaus G. und Johann M.) betrachtet, fällt auf, dass die Fluchten eigentlich erst in der zweiten Kriegshälfte richtig einsetzten und dann aber massiv zunahmen: M., die beide am 25.12.1942 aus Breitenau flohen und fehlende Vermerke im Hauptauf- nahmebuch unter deren Einweisungsdaten 8.8.1940, 15.5.1942 und 13.10.42. 298 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Siehe die Einträge von Réne Grüneisen und Johann L. im Hauptaufnahmebuch unter ihrem Einweisungsdatum vom 29.9.1944. 299 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5379. 300 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintrag von Paul B. im Hauptaufnahmebuch, eingewiesen am 24.5.44, Vermerk der Flucht am 7.6.44 und dass er am 11.6.44 unter Paul K. wieder eingeliefert wurde. 301 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6002, Schutzhaftakte von Konrad K. Auf seinem Haftschreiben ist beispielsweise vermerkt: „Da es sich bei K. um einen Dauer- schutzhäftling der Staatspolizeistelle Kassel handelt, bitte ich um die entsprechende Siche- rung ausreichender Bewachung zur Verhinderung von Fluchtfällen besonders besorgt zu sein.“ 289 die „Entweichung eines Schutzhäftlings“ hervor, dass der polnische Gefangene Roman B. am 19. August 1940 bei der Feldarbeit geflohen war. Daraufhin wurden, wie es heißt, durch mehrere Beamte sofort Fahndungsversuche aufgenommen, die aber zu keinem Ergebnis führten. Die Gendarmerie-Abteilung Melsungen wurde ebenfalls sofort ver- ständigt, damit auch sie die Fahndung aufnehmen konnte.305 Die Einbeziehung der Landräte in die Fahndung von Flüchtigen geht aus einem Schreiben des Melsunger Landrats vom 22. Juni 1944 „An die Herren Landräte des Bezirks“ hervor, in dem er diese über die Flucht von 2 sowjetischen Kriegsgefangenen und einem polnischen Zi- vilarbeiter aus Breitenau bei der Außenarbeit im Staatsforst Schwarzenberg informier- te.306 Die drei Gefangenen waren gemeinsam am 21. April 1944 in das AEL Breitenau eingewiesen worden, und auch ihre Flucht ist im Hauptaufnahmebuch vermerkt.307 Im Folgenden sollen exemplarisch einige Fluchtfälle dargestellt werden. Die erste vermerkte Flucht aus dem Arbeitserziehungslager Breitenau gelang dem polnischen Gefangenen Leonard N. am 11. Juli 1940. Seine Flucht wurde von dem Aufseher Max M. sehr anschaulich zu Protokoll gegeben: „Am heutigen Tage hatte ich die Arbeitskolonne die zur Straßenbauarbeit an der Reichs-Umgehungsstraße in Röhrenfurth arbeitet. Die Kolonne bestand wie alltäglich aus 20 Mann. Um 9.45 ordnete ich Frühstückspause an. Bei dem Vorbeigehen am Abort bat mich der Pole Leonard N., geb. 28.2.1917 zu R., durch Zeichen [!], austreten zu dürfen. Da der Abort sich ungefähr 25 bis 30 m von der Frühstücksbude befindet, konn- te ich nicht umhin, ihn gehen zu lassen. Bei der Frühstücksausgabe mußte ich zugegen sein, um die Portionen ordnungsmäßig zu verteilen. Diese Zeitspanne von ungefähr 5 Minuten benutzte der Pole um zu entweichen. Sofort nach der Brotausgabe sah ich mich nach N. um und bemerkte, daß er entwichen war. Mit 2 Arbeitern der Baustelle nahm ich sofort die Verfolgung auf. Die Aufsicht über die Kolonne übertrug ich während die- ser Zeit dem Schachtmeister Eisenbach. Durch einen Sportangler an der Fulda wurde ich gewahr, daß N. in Richtung Körle gelaufen war. Eine Spur konnte ich nicht mehr feststellen. Hierauf begab ich mich wieder zur Kolonne und beauftragte einen Arbeiter, 305 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4879, Schutzhaftakte von Roman B. 306 HStA Marburg, Bestand LA 180 Marburg, Nr. 3544, Schreiben des Melsunger Landrats vom 22.6.1944. 307 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Einträge der Fluchten von Ka- simir A., Sorgej R. und Wassili U. im Hauptaufnahmebuch unter ihrem gemeinsamen Einweisungsdatum vom 21.4.1944. 290 die Anstalt von der Entweichung des oben Genannten fernmündlich zu verständigen.“308 Das weitere Schicksal von Leonard N. ließ sich bisher nicht klären. Am 25. Dezember 1942, gegen 18 Uhr, flohen aus dem AEL Breitenau die beiden polnischen Gefangenen Ceslaus G. und Johann M.309 Wie es in einem Schreiben vom 28. Dezember 1942 an die Geheime Staatspolizei in Kassel heißt, müssen sie auf der Flucht die Anstaltsmauer übersprungen haben. Sofort eingeleitete Fahndungsversuche hatten zu keinem Erfolg geführt.310 Der 24jährige Ceslaus G. war bereits im Mai 1942 im AEL Breitenau inhaftiert wor- den, weil er in einem kleinen Ort in der Nähe von Fritzlar eine Beziehung mit einer jun- gen deutschen Frau eingegangen war.311 Am 8. Dezember 1942 teilte der Leiter des Schutzhaftreferates bei der Gestapo Kassel, Kriminalinspektor und SS-Obersturmführer Ernst Schadt, nach Breitenau mit, dass Ceslaus G. „mit dem nächsten Sammeltransport der Sonderabteilung beim SS-Sonderlager Hinzert, Hermeskeil/Hunsrück“ überstellt werden soll.312 Der 23jährige Johann M. war im Oktober 1942 in Breitenau inhaftiert worden. Auch er wurde wahrscheinlich aufgrund einer Beziehung mit einer deutschen Frau verhaftet, worauf sein Aktenzeichen „II E (R)“ (wobei R für Rassenüberprüfung steht) hinweist.313 Beide hatten vor ihrer Flucht am 25. Dezember 1942 bereits einen Fluchtversuch unternommen, und zwar jeweils von Außenkommandos des AEL Breitenau. Johann M. war am 21. Oktober 1942 morgens um Viertel vor sieben von seiner Arbeitsstelle in Hoheneiche bei Eschwege geflohen, und Ceslaus G. am 24. November 1942 aus dem Arbeitskommando in Niddawitzhausen bei Eschwege. Beide wurden daraufhin, wie es heißt, in die „Liste der Entwichenen“ eingetragen.314 Während Johann M. noch am glei- chen Tag wieder verhaftet und zurück zum Arbeitskommando in Hoheneiche gebracht 308 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6483. 309 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5408 und Nr. 6299. 310 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5408. 311 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5408 und Nr. 7633 und Datenbank des HHStA Wiesbaden zu den Gefangenen des AEL Breitenau. Aus der Schutzhaftakte von Ceslaus G. ist ersichtlich, dass es sich bei der jungen deutschen Frau um die 22jährige Maria O. handelte. Wie aus dem Hauptaufnahmebuch hervorgeht, war sie vom 17.4. bis 8.9.1942 im AEL Breitenau inhaftiert. Im Dezember 1942 soll sie ein uneheliches Kind geboren haben. Am 8. 10.1943 wurde sie erneut von der Gestapo verhaftet und vom 12.10.1943 bis zum 27.1.1944 im AEL Breitenau inhaftiert. Von ihr existiert lediglich der Eintrag im Hauptaufnahmebuch; die Schutzhaftakte ist offenbar verloren gegangen. Vgl. hierzu das Kapitel 2.5.6. 312 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5408. 313 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6299. 314 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6299 und Nr. 5408. 291 wurde,315 gelang es Ceslaus G., sich etwa eine Woche verborgen zu halten. Am 3. De- zember 1942 wurde er in Hesslar, Kreis Melsungen verhaftet und erneut nach Breitenau gebracht. In seiner Akte befindet sich ein handschriftlicher Zettel mit der Aufschrift: „Ceslaus G. – Bürgermeisteramt Hesslar - ergriffen, heute abholen (Autobahn fah- ren).“316 Er wurde daraufhin von einem Aufseher abgeholt und nach Breitenau zurück- gebracht. Die Gestapo machte anschließend einen Vermerk, in dem es heißt, daß Ces- laus G. bis zum Eingang weiterer Weisung nicht mehr außerhalb der Anstalt zum Ar- beitseinsatz zu bringen sei.317 Auch Johann M. wurde nach seiner Flucht von dem Au- ßenkommando in Hoheneiche wieder nach Breitenau zurückgebracht, allerdings ist der genaue Zeitpunkt nicht feststellbar. Am 25. Dezember 1942 gegen 18 Uhr begingen beide einen erneuten Fluchtversuch. Es muss kurz vor der angekündigten Überführung von Ceslaus G. in das SS- Sonderlager Hinzert gewesen sein, denn aus der Akte von Ceslaus G. geht hervor, dass erst am 22. Dezember die Benachrichtigung über die bevorstehende Deportation an den Landrat in Melsungen abgeschickt worden war.318 Nach diesem Fluchtversuch wurden sie erneut in die Liste der Entwichenen eingetragen, und es schien so, als sei ihre Flucht diesmal gelungen, denn von den beiden Gefangenen war mehrere Monate nichts mehr bekannt.319 Im Laufe der folgenden Monate müssen sie jedoch erneut verhaftet worden sein, denn am 20. Mai 1943 schrieb Sauerbier an die Geheime Staatspolizei Kassel, dass die beiden „hier entwichenen Polen“ sich im dortigen Polizeigefängnis befinden sollen und bat festzustellen, wo sie die Anstaltskleidung gelassen hätten, die sie bei ihrer Flucht trugen. Etwa sechs Wochen später, am 7. Juli 1943, antwortete die Gestapo Kas- sel und teilte Sauerbier mit, dass sich beide Gefangenen zur Zeit im Konzentrationslager Sachsenhausen befänden und beide dort mit der fraglichen Anstaltskleidung eingeliefert worden seien. Nach Mitteilung der Lagerkommandantur in Sachsenhausen könne die Anstaltskleidung dort angefordert werden.320 Am 14. Juli 1943 sandte der Landesin- spektor Martin S. daraufhin ein Schreiben an das Konzentrationslager Sachsenhausen, in dem er die Rückgabe der „anstaltseigenen Kleider, welche die beiden dort im Besitz 315 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6299. 316 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5408. 317 Ebenda. 318 Ebenda. 319 Erstaunlicherweise ist die Flucht der beiden nicht im Hauptaufnahmebuch mit dem Ver- merk „entwichen“ eingetragen, sondern es befinden sich dort lediglich die Abgangsdaten von Ceslaus G. vom 21.12.42 und von Johann M. vom 25.12.42, Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633. 292 hatten“, beantragte.321 Es ist davon auszugehen, dass die Häftlingskleidung der beiden Gefangenen anschließend an das AEL Breitenau zurückgesandt wurde. Über das weite- re Schicksal von Ceslaus G. und Johann M. ist bislang nichts bekannt. Ähnlich wie Ceslaus G. und Johann M. erging es auch dem ehemaligen Gefangenen Lorenz Cosmann. Auch ihm gelang zunächst die Flucht aus dem Arbeitserziehungslager Breitenau, und auch er wurde einige Zeit später erneut verhaftet und kam dann in das Konzentrationslager Buchenwald. Lorenz Cosmann war am 15. Dezember 1944 als so genannter „Halbjude“ in das AEL Breitenau eingewiesen worden, weil er aus einem Arbeitslager der Organisation Todt in München, in dem er Zwangsarbeit verrichten musste, geflohen war. Bereits fünf Tage später unternahm er gemeinsam mit dem fran- zösischen Gefangenen Jean Boutheon einen Fluchtversuch. Als sie bei Außenarbeiten Gräben ziehen mussten, flohen sie in Richtung der Fulda und versteckten sich zunächst unter einer Brücke. Um nicht gesehen zu werden, schwammen sie durch die Fulda – und das am 20. Dezember 1944. Im Hauptaufnahmebuch ist für diesen Tag unter Lorenz Cosmanns Eintrag „entw.(ichen)“ verzeichnet.322 Verfroren und durchnässt brachen sie auf dem Weg nach Kassel ein Schrebergartenhäuschen auf, um nach Stoffen oder De- cken zu suchen und sich damit abtrocknen und aufwärmen zu können. Auf ihrem weite- ren Weg gelangten sie in Ihringshausen an eine Fußgängerüberführung über die Eisen- bahnlinie, an der sie von Polizeibeamten entdeckt und verfolgt wurden. Lorenz Cos- mann lief um sein Leben, und da er bessere Schuhe anhatte als Jean Boutheon, konnte er die Treppen der Überführung schneller hinauf rennen. Als er oben angekommen war, fuhr gerade ein Güterzug unter der Überführung durch, auf den Lorenz Cosmann auf- sprang und so seinen Verfolgern entkommen konnte. Jean Boutheon wurde noch am Fuße der Überführung verhaftet und in das AEL Breitenau zurückgebracht. Im Haupt- aufnahmebuch ist er am 19. Januar 1945 als entlassen eingetragen.323 Was weiter mit ihm geschah, ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Lorenz Cosmann wurde kurze Zeit später auf seiner weiteren Flucht von der Bahn- schutzpolizei in Gera verhaftet und anschließend zur Gestapostelle Weimar überführt. Von dort kam er in das Konzentrationslager Buchenwald und musste dann drei Monate 320 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6299. 321 Ebenda. 322 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Vermerk unter dem Eintrag von Lorenz Cosmann unter seinem Einweisungsdatum vom 15.12.1944 im Hauptaufnah- mebuch. 293 in einem Steinbruchkommando bei Arnstadt arbeiten. Am 11. April 1945 wurde er in Buchenwald befreit.324 Unter den vier Frauen, die aus dem AEL Breitenau flohen, befand sich die 18jährige Luba K., die am 19. Dezember 1943 in Breitenau inhaftiert worden war. Sie hatte vor ihrer Verhaftung bei den Fieseler-Werken in Kassel gearbeitet. Am 14. Januar 1944 gelang ihr die Flucht aus dem Lager.325 Die 15jährige Maria B. war am 21. April 1944 in das AEL Breitenau eingewiesen worden. Als letzter Arbeitgeber ist bei ihr das Kaffee Reiss in Kassel angegeben. Fünf Monate später, am 20. September 1944, gelang ihr ebenfalls die Flucht aus Breitenau.326 Maria G. und Frieda G. flohen am 17. Oktober 1944 offenbar gemeinsam aus dem Lager. Maria G. war am 26. Mai 1944 über die Ges- tapostelle Kassel in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen worden. Aus dem Frauenaufnahmebuch geht hervor, dass sie die Auskunft über ihren letzten Wohn- ort verweigerte.327 Frieda G. stammte aus Bad Salzungen und wurde am 21. September 1944 über die Gestapostelle Weimar eingewiesen. Vor ihrer Verhaftung hatte sie bei einer Firma in Bad Salzungen gearbeitet.328 Von allen vier Frauen ist über ihr weiteres Schicksal bisher nichts bekannt. Eine sehr spektakuläre Flucht wurde am 5. Oktober 1944 von drei luxemburgischen Gefangenen unternommen. Es handelte sich um René Grüneisen, Eugène Leger und Johann L., die am 29. September 1944 in Breitenau inhaftiert wurden, nachdem sie in Luxemburg wegen des Verdachts auf Widerstandstätigkeit verhaftet worden waren. Über eine Haftstätte in Wittlich und das Zuchthaus Ziegenhain gelangten sie in das Ar- beitserziehungslager Breitenau.329 Dort wurde ihnen am Tag nach ihrer Einweisung 323 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Entlassungseintrag von Jean B. unter seinem Einweisungsdatum vom 15.12.1944 im Hauptaufnahmebuch. 324 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 524, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen Gefangenen Lorenz Cosmann vom 12.5.2000; vgl. auch G. Richter: Be- such des ehemaligen Gefangenen Lorenz Cosmann in der Gedenkstätte Breitenau, in: Rundbrief des Fördervereins der Gedenkstätte Breitenau, Nr. 20, Kassel 2001, S. 3-6. 325 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418 und Nr. 7633, Einträge über die Flucht von Luba K. im Frauenaufnahmebuch und der Nr. 49 und im Hauptaufnahme- buch unter ihrem Einweisungsdatum. 326 Vgl. ebenda, Einträge über die Flucht von Maria B. im Frauenaufnahmebuch unter der Nr. 347 und im Hauptaufnahmebuch unter ihrem Einweisungsdatum. 327 Vgl. ebenda, Einträge über die Flucht von Maria G. im Frauenaufnahmebuch und der Nr. 463 und im Hauptaufnahmebuch unter ihrem Einweisungsdatum. 328 Vgl. ebenda, Einträge über die Flucht von Frieda G. im Frauenaufnahmebuch unter der Nr. 649 und im Hauptaufnahmebuch unter ihrem Einweisungsdatum. 329 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 544, Bericht des ehemaligen luxemburgi- schen Gefangenen René Grüneisen vom August 1984, veröffentlicht in: Dillmann u.a., Mauern des Schweigens, S. 23-28. 294 mitgeteilt, dass sie nochmals von der Gestapo Kassel verhört werden sollten, da keine Papiere von ihrem Verhör durch die Gestapo in Luxemburg vorhanden waren. Wie Re- né Grüneisen in seinem Brief schrieb, wusste die Gestapo bisher nicht, dass Eugène Leger dem französischen Geheimdienst angehörte und er selbst Mitglied einer luxem- burgischen Widerstandsbewegung war. Aus diesem Grund beschlossen sie, gemeinsam mit Johann L. einen Fluchtversuch zu unternehmen: „In einem Nebenzimmer unserer Schlafstelle bereiteten wir unsere Flucht vor. Die Ei- sengitter vor dem Fenster (im 3. Stock des Mittelschiffs der Kirche, dem so genannten Hauptgebäude, d.Verf.) bogen wir mit einem Holzhebel auseinander, bis Johann L. hin- durch klettern konnte, denn er war der dickste von uns dreien. Im Treppenhaus hing ein Hanfseil bei den Feuerwehrschläuchen. (Das Hanfseil diente dazu, die Feuerwehr- schläuche bei einem Brand in die einzelnen Etagen hochziehen zu können, d.Verf.) Es hatte genau die Länge, um vom Fenster in den Garten zu reichen. In der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober gegen 1 Uhr führten wir die Flucht aus. Wir ließen uns an dem Seil herunter in den Garten. Dort nahmen wir eine Leiter, die neben der Mauer lag, stellten sie dagegen und kletterten alle drei hinauf. Die Mauer war 3 Meter hoch; so lang war auch die Leiter. Dann zogen wir die Leiter hoch, stellten sie auf die andere Seite gegen die Mauer und stiegen herunter. Dann machten wir uns auf den Weg der Freiheit in Richtung Homberg (a.d. Efze, d.Verf.). Auf der Landstraße nach Homberg mußten wir uns, um nicht gesehen zu werden, oft in den Graben neben der Straße legen, weil dau- ernd Patroullien mit Blendlicht vorbeifuhren. Gegen morgen, als es hell wurde, suchten wir Unterschlupf im Walde vor Homberg, um uns etwas auszuruhen. Gegen Mittag wollten wir über Homberg weiter marschieren. Aber im Wald ging unser Traum zu En- de. Plötzlich tauchten Wehrmachtssoldaten und eine Gruppe von Hitlerjungen auf. Sie wollten dort zusammen Kriegsübungen durchführen. Da wir hinter einem ganz dicken Baum versteckt lagen, konnten sie uns nicht gleich sehen, und wir beschlossen, uns zu entfernen. Leger schlich sich als erster fort, ich sollte als zweiter folgen, und dann sollte L. nachkommen. Als ich auf halbem Weg war, erhob sich L. zu früh. Er war nicht vor- sichtig genug. Wir wurden sofort entdeckt. (...) Leger hatte ich aus den Augen verloren, und ich sah ihn nicht wieder.“330 Eugène Leger gelang zwar zunächst die Flucht, aber am 18. Dezember, als er sich in die Schweiz durchschlagen wollte, wurde er in Linz am Rhein unter dem Namen Guy 330 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 544, Bericht des ehemaligen luxemburgi- schen Gefangenen René Grüneisen vom August 1984. 295 Lafont verhaftet. Bereits zwei Stunden nach seiner Einlieferung in die dortige Gesta- postelle wurde er, wie es heißt, tot in seiner Zelle aufgefunden. Erst zwanzig Jahre spä- ter wurde die Leiche von Guy Lafont als Eugène Leger identifiziert. Er fand seine letzte Ruhestätte in seiner Heimatstadt Differdingen.331 Réne Grüneisen und Johann L. wur- den nach ihrer gescheiterten Flucht der Polizei in Homberg übergeben und am anderen Morgen nach Breitenau zurückgebracht. Im Lager Breitenau hatte es wegen der Flucht der drei luxemburgischen Gefangenen Auseinandersetzungen gegeben. So schrieb der ehemalige Oberaufseher Karl W. nach dem Krieg in einem Bericht für die Spruchkam- merverhandlung: „Mir wurde vom Herrn Direktor Sauerbier die Schuld an dem Entweichen von 3 Schutzhäftlingen aus dem Hauptgebäude, die sich mit Stricken zum Fenster runtergelas- sen hatten, zur Last gelegt. Hilfsaufseher H. hatte die in diesem Gebäude befindlichen 162 Schutzhäftlinge zu beaufsichtigen u. einzuschließen. Weiteres Personal stand nicht zur Verfügung. Herr Sauerbier hat mir damals voll Wut die Worte ins Gesicht geschleu- dert: ‚Sie sind schuld, dass die entwichen sind, ich lasse die Sache untersuchen, es ist mir egal, wer ins Zuchthaus fliegt.’ Nach Angaben des Direktors soll ich den Gefange- nen Gelegenheit gegeben haben, sich die Stricke zu besorgen, welches nicht der Fall war. Das Material von der Firma Anton Henschel-Kassel war verschlossen.“332 René Grüneisen wurde am 20. Februar 1945 gemeinsam mit anderen luxemburgi- schen Gefangenen auf einem Lastwagen nach Bebra gebracht und von dort mit dem Zug in ein Gestapo-Gefängnis in Frankfurt. Von Frankfurt aus wurden sie anschließend Richtung Dachau gebracht und auf dem Weg dorthin von den Amerikanern befreit.333 Auch wegen der anderen Fluchten gab es offenbar mehrfach Auseinandersetzungen mit der Geheimen Staatspolizeistelle Kassel, und den betreffenden Aufsehern, denen die Gefangenen entflohen waren, wurden Strafen angedroht. In dem erwähnten Bericht für die Spruchkammer schrieb Karl W., dass die Gestapo wegen der Fluchten von Schutz- haftgefangenen sehr aufgebracht gewesen sei. Die Folge war, dass es einmal eine Ver- sammlung gegeben habe, bei der ein Gestapo-Angehöriger den zusammen befohlenen 331 Vgl. Liga der luxemburgischen politischen Gefangenen und Deportierten (Hrsg.): RAPPEL, Nr. 9-10, 41. Jahrgang, Luxemburg 1986, S. 442 f., Anmerkung 2; weitere Informationen zu Eugène Leger siehe auch in Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 66. 332 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 184, Bericht des ehemaligen Aufsehers Karl W. aus der unmittelbaren Nachkriegszeit für ein Spruchkammerverfahren. 296 Beamten und Angestellten heftige Vorwürfe gemacht und die humane Behandlung der Gefangenen stark gerügt habe. Am Schluss der Versammlung habe er mit den Worten gedroht: „Wer den Anordnungen nicht Folge leistet, kommt in die Anstalt, wenn nicht vorwärts, so rückwärts mitsamt seiner Familie.“334 Andere Aufseher berichteten ebenfalls von Strafandrohungen und Bestrafungen, wenn Gefangene speziell aus ihren Kommandos geflüchtet waren. So sagte der ehema- lige Aufseher Jakob B. nach dem Krieg aus, dass er im Februar 1943 von der Gestapo 3 Tage ins Polizeigefängnis Kassel eingesperrt wurde, weil er einen polnischen Gefange- nen nicht gemeldet hatte, der ihm auf der Arbeitsstelle „ausgerissen“ und von einem Zivilisten einige Stunden später aufgegriffen und zurückgebracht worden war.335 Durch dieses Strafsystem, auch gegenüber Aufsehern, lösten Fluchten bei den Aufsehern mög- licherweise zusätzliche Aggressionen aus. Die Folge war, dass geflohene Gefangene, die zurückgebracht wurden, oftmals misshandelt wurden. Hierfür spricht auch die Aus- sage des ehemaligen Aufsehers Jakob B., der betonte, dass er den geflohenen Häftling „noch nicht einmal geschlagen (habe)“, da er einer seiner besten Arbeiter war.336 Auch dieser Fluchtversuch ist im Hauptaufnahmebuch nicht vermerkt.337 René Grüneisen und Johann L. erging es vermutlich ähnlich wie anderen Gefange- nen, als sie nach ihrer gescheiterten Flucht in das AEL Breitenau zurückgebracht wur- den: „Dort wurden wir mit ‚fröhlichen Stockhieben‘ empfangen und sofort in eine extra Zelle im Gefängnis eingesperrt. Es war eine Strafzelle für Flüchtlinge, in der nur eine hölzer- ne Schlafstelle mit einer Schlafdecke stand. Zum Austreten stand in der Ecke ein alter Eimer ohne Deckel, von dem ein ganz guter Duft ausströmte. So fing unser Leiden im Lager Breitenau an.“338 333 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 544, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit René Grüneisen und Heinrich Hilgers vom 25.8.1984 sowie Gesprächsnotizen zu dem Be- such der beiden Luxemburger Grüneisen und Hilgers in Kassel. 334 Ebenda. 335 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 61, Aussage von Jakob B. 336 Ebenda. Bei dem Gefangenen handelte es sich offenbar um Edmund G., der vom 30.6.1942 bis zum 9.3.1943 in Breitenau inhaftiert war. Vgl. Archiv des LWV-Hessen, Be- stand 2 [Breitenau], Nr. 5514, Schutzhaftakte von Edmund G. 337 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintrag von Edmund G. im Hauptaufnahmebuch. 338 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 544, Bericht von René Grüneisen vom Au- gust 1984. Auch die Flucht von René Grüneisen und Johann L. ist im Hauptaufnahmebuch nicht vermerkt, sondern lediglich die von Eugène Leger. Archiv des LWV-Hessen, Be- stand 2 [Breitenau], Nr. 7633. 297 Aus dem Dargestellten wird nicht nur ersichtlich, dass es eine ganze Reihe von Fluchten und Fluchtversuchen aus dem AEL Breitenau gab, sondern auch, in welcher Form Gefangene versuchten, dem Lager zu entkommen, und wie aussichtslos es offen- bar in mehreren Fällen war. Gleichzeitig wird deutlich, dass bei Fahndung und Verhaf- tung der flüchtigen Gefangenen – ähnlich wie bei den Einweisungen in das Arbeitser- ziehungslager Breitenau - sehr unterschiedliche Personen und Institutionen informiert wurden und mitwirkten. In den genannten Beispielen werden neben den Aufsehern die Gestapostelle Kassel, verschiedene Kreis- und Ortspolizeibehörden, Gendarme und Schutzpolizisten, das Bürgermeisteramt in Hesslar, Soldaten, Hitlerjungen und sogar Zivilisten genannt, die in das Geschehen einbezogen waren. Umgekehrt könnte man folgern, dass nur durch das Zusammenwirken dieser unterschiedlichsten Behörden und Personen das Arbeitserziehungslager Breitenau als Straf- und Haftlager der Gestapostel- le Kassel für den gesamten Regierungsbezirk überhaupt in dieser Form funktionieren konnte. Für Thüringen und die Gestapostelle Weimar mit deren Außenstellen sahen die Strukturen wahrscheinlich ähnlich aus, nur lassen sie sich in dieser Form nicht aus den Haftunterlagen ermitteln. 3.4.14. Krankheiten und Todesfälle Aufgrund der Lebens- und Arbeitsbedingungen sind im Arbeitserziehungslager Breite- nau zahlreiche Gefangene erkrankt. Ursache waren die mangelnde Ernährung, die unzu- reichende Bekleidung, die menschenunwürdige Unterbringung und die unter diesen Bedingungen durchgeführten Arbeitseinsätze. So heißt es z.B. in dem bereits genannten Schreiben „betr. Schuhbeschaffung“ vom 10. September 1943, dass Kolonnen zum Teil barfuss zu den Außenkommandos gehen und „von den Frauen, die nicht mit Schuhen ausgestattet werden konnten, schon verschiedene im Revier (liegen).“339 Darüber hinaus wurden auch zahlreiche Gefangene mit Krankheitskeimen und mög- licherweise bereits krank in das Lager eingewiesen. So ist bei mehreren Gefangenen auf dem Hinterlegungsblatt, das bei der Einweisung ausgefüllt wurde, vermerkt worden, 339 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9767, Schreiben aus Breitenau an den Landrat - Wirtschaftsamt - in Melsungen vom 10. September 1943 „Betr. Schuhbeschaf- fung für die hiesige Anstalt“. 298 dass die Kleidung mit Kleiderläusen befallen sei.340 Kleiderläuse wiederum waren die Überträger von Fleckfieber. Die Ursache für den Läusebefall lag also auch in den z.T. katastrophalen Bedingungen, unter denen die Gefangenen vor ihrer Einweisung als Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen bei ihren letzten Arbeitsstellen und/oder in Polizeihaftstätten untergebracht waren.341 Im Lager existierte im ehemaligen Landarmenhause, das auch als „Sanitätsgebäude“ bezeichnet wurde, ein Krankenrevier für Männer und im Frauenhaus ein Krankenrevier für Frauen. Das Krankenrevier für Männer befand sich im Parterre des Landarmenhau- ses auf der rechten Seite und enthielt ein Sanitäts- und Arztzimmer, in dem die Kran- kenuntersuchungen stattfanden, sowie ein Krankenzimmer mit 6 Betten. Bei starker Belegung konnte noch ein zweites Krankenzimmer dazu genommen werden. Das Kran- kenrevier für Frauen im Frauenhaus war für 8 bis 10 Frauen ausgelegt.342 Das Krankenrevier für Männer wurde von dem Lazarettaufseher Franz L. geführt. Er wurde 1887 geboren und war am 1. Mai 1937 in die NSDAP eingetreten.343 Neben dem Lazarettaufseher war ein Arzt aus der Umgebung auf Honorarbasis als Anstaltsarzt tä- tig, um Gefangene an bestimmten „Arzttagen“ zu untersuchen. Die Stelle des Anstalts- arztes wurde im Verlauf des Krieges von drei Ärzten wahrgenommen. Es handelte sich zum einen um Dr. med. Friedrich O. aus Guxhagen (geb. 1900 in Brakenberg/Lippe) der von 1934 bis 1942 als Anstaltsarzt im Arbeitshaus und dann auch für die Gefange- nen des Arbeitserziehungslagers zuständig war. Er übte diese Tätigkeit neben seiner eigenen Praxis aus. Friedrich O. war am 1. Mai 1933 in die NSDAP eingetreten.344 Im Jahre 1942 wurde er zur Wehrmacht eingezogen, woraufhin Dr. med. Franz S. aus Gux- hagen (geb. 1893 in Neuenkirchen/Westfalen) für ein Jahr die Stelle des Anstaltsarztes übernahm.345 Sowohl O. als auch S. waren bereits am Beginn der NS-Zeit in der Phase des frühen Konzentrationslagers in der Landesarbeitsanstalt Breitenau als Anstaltsarzt 340 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4949, Nr. 4857, Nr. 6895, Nr. 5775. Schutzhaftakten von Iwan B., Ryszard B., Stefan S., Stefan J., Einträge: „Läuse“, „ver- laust“, „Kleiderläuse“. 341 Die gleiche Entwicklung ließ sich auch in anderen Regionen feststellen. So stellte Lotfi fest, dass sich seit Anfang 1943 insbesondere das von Kleiderläusen übertragene Fleckfie- ber ausbreitete und seit dieser Zeit jeden bedrohte, der auch kurzfristig in ein Polizeige- fängnis oder Gefangenenlager eingeliefert wurde. Siehe Lotfi, KZ der Gestapo, S. 198. 342 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 185 f., Aussage von Franz L. 343 BArch (ehemals BDC), NSDAP-Mitgliedskarte von Franz L. 344 BArch (ehemals BDC), NSDAP-Mitgliedskarte von Dr. O. 345 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 / Me, Nr. 1993/46 Blatt 53 f., Aussage von Dr. med. Fried- rich O. 299 tätig gewesen.346 Dr. med. Franz S. trat im Juni 1937 in die NSDAP ein.347 Nachfolger von Dr. med. S. wurde der 1892 in Kassel geborene Dr. med. Hans V. Er war nach sei- nen Aussagen kein Parteimitglied und gehörte auch keiner Parteigliederung an. Am 1. November 1943 wurde er von der Ärztekammer Kassel zur Vertretung von Dr. med. O. nach Breitenau „kommandiert“. Er übernahm die Praxis von O., mit der auch die Positi- on des Anstaltsarztes verbunden war, und blieb dort bis zur Auflösung der Anstalt am Kriegsende tätig.348 Entsprechend sagte der Lazarettaufseher Franz L. 1949 aus: „Ich bin als Lazarettaufseher von 1921 bis zum April 1949 in der Landesarbeitsanstalt Breitenau tätig gewesen. Meine Tätigkeit bestand in der Versorgung und der Behand- lung der Kranken in dem Anstaltslazarett, das durchschnittlich 12 Betten enthielt. Die Anstalt wurde fast täglich von einem Arzt besucht. Am Anfang war es Dr. O. in Guxha- gen und ab etwa 1943 Dr. V. aus Kassel-Bettenhausen (...).“349 Die Ärzte waren nicht nur für die ärztliche Versorgung der Gefangenen zuständig, sondern auch für die Untersuchung von Gefangenen auf „Haft- und Lagerfähigkeit“, wenn diese in Konzentrationslager deportiert werden sollten.350 Das Lazarett war keinesfalls für die große Anzahl der Gefangenen ausgelegt, und die medizinische Versorgung war entsprechend unzureichend. Allerdings war in den ande- ren Arbeitserziehungslagern eine ärztliche Versorgung zunächst überhaupt nicht vorge- sehen, und im AEL Hunswinkel wurde erst im April 1941 eine Krankenstube eingerich- tet.351 Es gibt aber auch Unterlagen und Aussagen, die darauf hinweisen, dass Gefange- ne im AEL Breitenau trotz schwerer Krankheit nicht behandelt wurden. So schrieb der 55jährige Schutzhaftgefangene Philipp Jörg352 1943 an seine Frau, dass er noch nicht von einem Arzt untersucht worden sei, obwohl er sich mehrere Male krank gemeldet habe: 346 Krause-Vilmar, Das Konzentrationslager Breitenau, S. 117 f. 347 BArch (ehemals BDC), NSDAP-Mitgliedskarte von Dr. Franz S. 348 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 180, Rückseite, Aussage von Dr. med. Hans V. vom 12.1.1949. 349 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 56, Aussage von Franz L. 350 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5834 und Nr. 6503, ärztliche Unter- suchungsbelege von Dr. med. S. für die bevorstehenden Deportationen von Katharina K. und Stefania O. Auf der Bescheinigung für Stefania O. vom 29.5.43 ist der Name mit „Dr. S.“ falsch geschrieben. Zu der Rolle der Anstaltsärzte bei den Deportationsabläufen siehe das Kapitel 3.7.1. 351 Vgl. Lotfi, KZ der Gestapo, S. 153. 352 Zum Schicksal von Philipp Jörg siehe Kapitel 3.5.1. 300 „Ich kann kaum noch einen Schritt machen und fürchte, daß ich eines Morgens über- haupt nicht mehr hoch komm. Sei doch so gut und mache einen Antrag an die Gestapo, daß ich in ärztliche und (unleserlich) Krankenhausbehandlung komme, die Kranken- hausbehandlung muß natürlich auf Eure Kosten gehen.“353 Der Brief wurde zensiert und nicht losgeschickt. In einem internen Vermerk heißt es: „Brief geht nicht ab, da er unwahre Angaben enthält. J. hat hier die Möglichkeit, sich zum Arzt zu melden. Die Arzttage liegen fest.“354 Etwa einen Monat später wurde er nach Dachau deportiert, wo er am 5. August 1944 ums Leben kam.355 Wilhelmine K., die von Mai 1943 bis August 1944 – allerdings in der damals beste- henden Frauengefängnisabteilung - inhaftiert war, schrieb nach dem Krieg an die Kas- seler Betreuungsstelle für ehemalige NS-Verfolgte, dass sie dort trotz schwerster Be- schwerden nicht behandelt worden sei. Der Anstaltsarzt habe sie jedes Mal abgewiesen. Nach mehreren Monaten habe sie schließlich eine Darmverschlingung bekommen und sei erst dann in ein Kasseler Krankenhaus überführt worden. Die Folge waren 3 Unter- leibsoperationen und 5 Bauchschnitte. In ihrem Schreiben an die Betreuungsstelle heißt es: „Ich bin heute nur noch ein halber Mensch.“356 Dass kranke Gefangene nicht genügend ärztlich versorgt wurden, geht aus mehreren Aussagen hervor. Es gibt auch Hinweise, dass dies ganz besonders die ausländischen Schutzhaftgefangenen betraf. So sagte der Anstaltsarzt Dr. med. Hans V. aus, dass er mit Sauerbier Schwierigkeiten hatte, weil er der Ansicht war, dass die Insassen der An- stalt Breitenau, seien es nun Juden, Russen, Polen oder andere Ausländer, vom ärztli- chen Standpunkt aus gleich zu behandeln wären. Mit dieser Auffassung sei er auch in Konflikt mit dem Gauärzteführer Dr. Reinhardt aus Melsungen geraten. Sauerbier habe ihm daraufhin geantwortet, dass er nicht in einem Sanatorium, sondern in einer Anstalt wäre, in der sich nur Asoziale befänden.357 Auch der ehemalige Hilfsaufseher Adam G., der ab Mai 1944 in Breitenau tätig war, sagte aus, dass der Krankenpfleger L. sich nicht richtig der kranken Gefangenen angenommen habe, um Medikamente zu sparen. Aus diesem Grund habe er einem anderen Pfleger, der im Frühjahr 1944 vorübergehend im Krankenrevier tätig war und sich sehr um die Kranken kümmerte, vorgeworfen, zu viele 353 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5762. 354 Ebenda. 355 Staatskommissariat, Die Toten von Dachau, S. 49. 356 Stadtarchiv Kassel, Bestand A. 5.55. Nr. 138, Wiedergutmachungsunterlagen, Akte von Wilhelmine K. der Betreuungsstelle Kassel für NS-Verfolgte. 301 Medikamente zu verbrauchen.358 Nach Aussage der ehemaligen Arbeitshausgefangenen Elisabeth K., die von 1941 bis zum Kriegsende dort inhaftiert war, habe die Aufseherin Katharina S. oftmals verhin- dert, dass die Kranken zum Arzt kamen, selbst dann, wenn die Frauen unter Fieberzu- ständen litten. Auch der Sanitätsaufseher L. habe kranke Frauen nur in sehr schweren Fällen dem Arzt zugeführt.359 Der ehemalige Arbeitshausgefangene Maximilian W., der wegen Landstreicherei 1938 im Alter von 67 Jahren nach Breitenau kam und dort bis zum Kriegsende inhaftiert war, sagte ebenfalls aus, dass der Sanitätsaufseher L. sich nicht genügend um die Kranken gekümmert habe. Erst in letzter Minute, wenn es meis- tens schon zu spät gewesen sei, habe er sich herabgelassen, sich um sie zu kümmern und sie in das Anstaltslazarett aufzunehmen.360 Der ehemalige Schutzhaftgefangene Joseph D., der vom 5. Januar 1941 bis zum Kriegsende in Breitenau inhaftiert war, warf dem Lazarettaufseher L. vor, dass er sich nicht richtig der kranken Gefangenen angenommen habe, um Medikamente zu sparen, und auch der ehemalige Schutzhaftge- fangene Martin Greiling sagte aus, dass L. sich nicht ordnungsgemäß um die Patienten gekümmert habe, besonders nicht um die ausländischen Gefangenen.361 Im Sommer 1944 kam es im Lager aufgrund der mangelnden hygienischen Zustände und der großen Überbelegung zu einer Fleckfieberepidemie. Zu dem Zeitpunkt befan- den sich in Breitenau etwa 900 Gefangene.362 Auch der ehemalige Anstaltsarzt Dr. med. V. sah in der hohen Überbelegung die Ursache für die Epidemie. Die Anstalt sei für 250-300 Insassen eingerichtet worden, im Frühjahr 1944 befanden sich jedoch ca. 600 und später 900 Personen in der Anstalt. Bei einem Gang mit dem Lazarettaufseher L. auf dem Hof habe er festgestellt, dass das Hemd eines Polen verlaust war. Daraufhin habe er L., Landesinspektor R. und Sauerbier gegenüber betont, dass sie die Anstalt vor einer Überbelegung schützen müssten, und er habe auf die Gefahr einer Epidemie hin- gewiesen: „Herr Sauerbier hat mir gesagt, dass er alles tun werde, um das zu verhindern. W. sagte mir dann am anderen Tage: ‚Gestern haben wir noch gesagt, dass wir niemanden mehr 357 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 189, Rückseite, Aussage von Dr. med. Hans V. vom 12.1.1949. 358 Ebenda, Blatt 83, Aussage von Adam G. 359 Ebenda, Blatt 66, eidesstattliche Erklärung von Elisabeth K., geb. E. vom 11.11.1947. 360 Ebenda, Blatt 74, Aussage von Maximilian W. vom 29.4.1947. 361 Ebenda, Blatt 83 und Blatt 84, Aussagen von Joseph D. und Martin Greiling. 302 aufnehmen können, heute haben wir schon wieder einen Zugang von 35 Mann.‘ Dann kam das Fleckfieber ins Haus. 35-50 Mann waren erkrankt. Ein paar Holländer und Franzosen sind gestorben. Die Epidemie ging auf das Konto von Sauerbier.“363 Fleckfieber (Flecktyphus) ist eine akute, schwere infektiöse Krankheit, die von sehr hohem Fieber begleitet wird, das konstant zwei Wochen anhält. Dabei können Herz- und Nierenversagen auftreten. Der Erreger ist eine Bakterie, die durch die Bisse von infizierten Kleiderläusen übertragen wird. Fleckfieber galt lange als eine typische La- ger- und Kriegskrankheit und war in vielen Fällen, vor allem bei älteren und unterer- nährten Personen, tödlich.364 Da diese Krankheit nicht nur die Schutzhaftgefangenen, sondern auch die anderen Insassen und das Personal gefährdete, wurde das Lager zwei Monate unter Quarantäne gestellt. Ein Medizinalrat des Staatlichen Gesundheitsamtes Melsungen schrieb hierzu nach einer Ortsbesichtigung im Juni 1944, dass ein bisheriges Stallgebäude am Eingang der Anstalt als Quarantänegebäude für Männer und Frauen umzubauen sei. Hygienisch vertretbare Verhältnisse ließen sich nur wieder herstellen, wenn der Überfüllung, insbesondere in der Abteilung für Schutzhaft, entgegengearbeitet würde: „Der etwa zu erhebende Einwand, daß die Schutzhäftlinge keiner Hygiene be- dürfen, ist unrichtig. Ohne Hygiene werden sie, wie bereits geschehen, massenhaft krank, und gefährden ihre Umgebung einschl. der erwähnten Betriebe.“365 Die Gefangenen und die Räume des Lagers wurden daraufhin in einer umfangreichen Aktion entlaust. Hierzu wurden beim „Referat für Schädlingsbekämpfung der Waffen- SS und Polizei in (9a) Auschwitz 2/0“ Läusepräparate und Desinfektionsmittel be- stellt.366 Wie der ehemalige Schutzhaftgefangene Paul Christian V. aussagte, habe der Aufseher Heinrich M.367 während der Flecktyphusepidemie im Jahre 1944 „in unmenschlicher Weise auf die Kranken losgeschlagen.“368 362 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr.9825. Im Zuge der Entlausung der Anstalt wurde bei der Kreisbauernschaft in Melsungen am 23. Juni 1944 Stroh für Strohsä- cke bestellt: „Zur Neufüllung sind z.Zt. erforderlich für 900 Betten a 20 kg Stroh.“ 363 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 181, Aussage von Dr. med. V. 364 Vgl. Paul Lüth: Das Krankheitenbuch. Die wichtigsten Krankheiten – ihre Ursache und Therapie, Darmstadt und Neuwied, S. 271; Meyers Großes Taschenlexikon, Band 7, Mannheim u.a. 1992, S. 119. 365 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9825, Schreiben des Staatlichen Ge- sundheitsamtes Melsungen an die Landesarbeitsanstalt vom 22. Juni 1944. 366 Ebenda. Die Bestellung erfolgte am 14. Juli 1944 über die Geheime Staatspolizei Kassel und die Mittel gingen am 4. September 1944 in Breitenau ein. 367 BArch (ehemals BDC), NSDAP-Mitgliedskarte und SA-Fragebogen von Heinrich M. M., geb. 1896 in Melsungen, war am 1.12.1933 in die SA eingetreten. In die NSDAP trat er erst am 1. Juli 1940 ein. Seit dem 14.08.1942 war er in Breitenau als Hilfsaufseher einge- stellt. HStA Marburg, Bestand 180 Melsungen, Nr. 2924, Schreiben des kom. Ober- und Regierungspräsidenten der Provinz Kurhessen an den Melsunger Landrat vom 8.01.1946. 303 menschlicher Weise auf die Kranken losgeschlagen.“368 Einige schwer erkrankte Gefangene wurden von Breitenau in das so genannte Aus- länderkrankenhaus Friedewald bei Bad Hersfeld überführt. Es handelte sich dabei ur- sprünglich um ein ehemaliges Reichsautobahnlager, das zu einem Sterbelager für aus- ländische Zwangsarbeiter umfunktioniert worden war, die an ansteckenden und schwer heilbaren Krankheiten litten. Bei minimaler medizinische Versorgung und Verpflegung siechten die Menschen langsam dahin.369 So schrieb der ehemalige niederländische Ge- fangene Dolf Hendrikse in einer Erklärung am 7. Mai 1948 im Rahmen einer Spruch- kammerverhandlung: „Von dort aus [von Breitenau, d.Verf.] wurden zwölf tödlich er- krankte Holländer, zu denen ich gehörte, nach dem Krankenlager Friedewald abtrans- portiert, um dort zu ‚krepieren’, wie man in Breitenau behauptete.“370 In Friedewald habe es keine Arzneimittel für seine Krankheiten gegeben, und nur durch die Hilfe eines Lagerführers und des dortigen Pfarrers Scheffer sei es ihnen gelungen zu überleben.371 Von den Überführungen nach Friedewald sind zwei Transportlisten mit den Namen von 42 Schutzhaftgefangenen erhalten.372 Bei einem der schwer erkrankten Gefangenen, die am 30.6.1944 nach Friedewald gebracht wurden, handelte es sich um Henry Schreck aus Frankreich. Er war am 12. Mai 1944 in Breitenau inhaftiert worden, weil er versucht hatte, gemeinsam mit einem Freund von seiner Arbeitsstelle in Berlin nach Frankreich zu fliehen.373 Auf der Flucht waren sie in Kassel verhaftet worden. In Breitenau herrschte bei ihrer Einweisung hoff- nungslose Überbelegung. Sie schliefen in Doppelstockbetten, und auf jedem Bett, das für einen Gefangenen vorgesehen war, lagen zwei. Da sie sich nicht waschen konnten, weil die sanitären Anlagen fast nie funktionierten, war die Mehrzahl der Gefangenen von Ungeziefer befallen. Als die Fleckfieberepidemie ausbrach, steckte sich auch Henry 368 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 69, eidesstattliche Erklärung von Paul Christian V. 369 Holker Kaufmann, Klaus Schulmeyer: Die polnischen und sowjetischen Zwangsarbeiter in Hadamar, in: Dorothee Roer und Dieter Henkel (Hrsg.): Psychiatrie im Faschismus. Die Anstalt Hadamar 1933-1945, Bonn 1986, S. 256-282, hier S. 264. Das Lager Friedewald war dem Sterbe- und Geburtenlager Pfaffenwald angegliedert, siehe hierzu: Susanne Hohlmann: Pfaffenwald. Sterbe- und Geburtenlager 1942-1945, Zweite Auflage, Kassel 1988. 370 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 637, Schreiben von Dolf Hendrikse. 371 Ebenda. 372 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9825. Eine Liste enthält die am 30.6. und 1.7. nach Friedewald überführten Gefangenen, die andere Liste enthält Gefangene, die am 4.7.1944 nach Friedewald überführt werden sollten. 373 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintrag von Henry Schreck im Hauptaufnahmebuch der Gefangenen. 304 Schreck an und wurde in das Krankenrevier verlegt. Es habe dort „eine Atmosphäre des Sterbens“ geherrscht. Die erkrankten Gefangenen seien auf dem Boden gekrochen, um zum WC zu gelangen. Am 30. Juni 1944 wurde er gemeinsam mit 14 anderen erkrank- ten ausländischen Gefangenen auf einem Lastwagen in das Lager Friedewald ge- bracht.374 Dort hätten russische Krankenschwestern gearbeitet, die ihm, wie er betonte, das Leben gerettet haben. Er sei Anfang Juli in einen Koma-ähnlichen Zustand gefallen und kam erst knapp drei Wochen später wieder zu sich. Als er zu sich kam, war er äu- ßerst schwach, stark abgemagert und hatte am ganzen Körper Schwielen. Dies alles führte bei ihm zu starken Depressionen. Einige Zeit später wurde er gemeinsam mit anderen Gefangenen wieder nach Breitenau zurückgebracht. Bald darauf kam ein Ange- stellter der Berliner Firma, um ihn und seinen Freund, nach Berlin zurückzuholen. Die- ser Mann sei über seinen körperlichen und gesundheitlichen Zustand regelrecht entsetzt gewesen. Auch bei der Berliner Firma habe man Mitleid mit ihm gehabt, und ihn des- halb an einer Maschine eingesetzt, an der er im Sitzen arbeiten konnte.375 Während Henry Schreck die Fleckfiebererkrankung überlebte, starben einzelne Ge- fangene daran. So ist einer der auf den Listen aufgeführten Gefangenen, der 1919 in Paris geborene André Dufour, noch in Breitenau gestorben, bevor er nach Friedewald überführt werden konnte. Sein Todestag ist mit dem 13. Juli 1944 angegeben, und als Todesursache ist Fleckfieber vermerkt.376 Der 1912 geborene Stefan Jakiel, der eben- falls auf einer der Listen aufgeführt ist, starb etwa einen Monat später am 15. August 1944.377 Ob er in Breitenau oder Friedewald ums Leben kam, lässt sich nicht ermitteln. Zwei weitere erkrankte Gefangene, der 1923 geborene Stefan Swierszynski und der 1919 in Warschau geborene Henryk Frankowski sind in den Sterbeunterlagen von Frie- dewald verzeichnet. Stefan Swierszynski verstarb am 3. Juli 1944, und als Todesursache ist Flecktyphus angegeben. Henryk Frankowski verstarb am 11. August 1944 im Lager 374 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9825. Schreiben an den Bürgermeis- ter von Guxhagen vom 5.7.1944 mit den Namen der Schutzhäftlinge, die am 30.6. und am 1.7. nach Friedewald überführt wurden. 375 Archiv der Gedenkstätte, Signatur: 609, Brief von Henry Schreck vom 5.12.1997; siehe auch G. Richter: Ein Briefwechsel mit dem ehemaligen französischen Gefangenen Roger Schreck, in: Rundbrief des Fördervereins der Gedenkstätte Nr. 17, Kassel 1998, S. 5-7. 376 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 643, Liste der in der Zeit vom 1. Januar 1940 bis zum 30. Juni 1945 in der Landesarbeitsanstalt Breitenau – Gemeinde Guxhagen – ver- storbenen (146) und am 30. März 1945 in der Gemarkung Guxhagen von der Gestapo er- schossenen Personen, zusammengestellt vom Standesbeamten der Gemeinde Guxhagen am 6. Januar 1984. 377 Ebenda. 305 Friedewald, und bei ihm ist Tbc als Todesursache genannt.378 Außerdem starb an der Fleckfieber-Epidemie ein Aufseher namens K.379 Auch der ehemaliger Kriegshilfsaufse- her Adam G., der von Mai 1944 bis zum Kriegsende in Breitenau tätig war, bestätigte diese Zustände: „Es ist richtig, daß im Sommer 1944 vorübergehend die Verpflegung außerordentlich schlecht war. In dieser Zeit sind viele Gefangene gestorben. Die Zahl der Toten kann ich schlecht übersehen. Es sind aber in dieser Zeit fast täglich einige Gefangene gestor- ben, was dadurch auffiel, daß abends nach der Rückkehr von der Arbeit immer neue Särge vor der Schreinerei standen. An einem Tag waren es mal einer, manchmal auch zwei, gelegentlich auch drei. Daß die Leute aus Hunger gestorben sind, haben wir je- denfalls als sicher angenommen. Die Gefangenen waren damals mit ihren körperlichen Kräften furchtbar heruntergekommen. Viele von ihnen waren bis zum Skelett abgema- gert. In dieser Zeit brach in der Anstalt das Fleckfieber aus. Sicher sind auch daran viele Gefangene gestorben. Später wurde die Verpflegung wieder besser.“380 Das Schicksal der anderen Gefangenen, die nach Friedewald überführt wurden, ist bisher ungeklärt. Unter ihnen befand sich auch mindestens eine Frau, die polnische Ge- fangene Hedwig K. Sie wurde am 7. Dezember 1944 in das „Ausländerkrankenhaus“ Friedewald überstellt.381 Als am Kriegsende die Belegung des Lagers noch einmal dras- tisch anstieg, nahm die Verbreitung von Ungeziefer wieder stark zu.382 Auch eine Hilf- saufseherin (Elisabeth Kranz) erkrankte an Fleckfieber und starb etwa eine Woche nach Auflösung des Lagers.383 Ähnlich wie die hier dargestellten Fälle sind weitere Gefange- ne aufgrund der Lager- und Lebensbedingungen so schwer erkrankt, dass sie in Breite- nau starben. Insgesamt sind 26 Schutzhaftgefangene nachweisbar, die nach vorhande- 378 Gemeidearchiv Friedewald, Standesamt, Auflistung der in der Gemeinde Friedewald verstorbenen Ausländer, deutschen Juden und staatenlosen Personen, zusammengestellt im November 1947. Die Listen wurden im Auftrag der amerikanischen Militärbehörden er- stellt. 379 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 184, Kopie des Berichtes des ehemaligen Oberaufsehers Karl W. aus dem Jahre 1947; vgl. auch die Aussage von Dr. med. V. vom 12.1.1949 im Spruchkammerverfahren gegen Sauerbier, HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS- Z, Nr. 4937, Blatt 181, Rückseite. 245 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 49, Aussage von Adam G. 381 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418, Eintrag von Hedwig K. im Frauenaufnahmebuch unter ihrem Einweisungsdatum vom 26.11.1944. 382 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 / Me, Nr. 1993/46, Blatt 51, Aussage von Luise F. 383 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 72, Schreiben von Adam K. 306 nen Aufzeichnungen aufgrund von Krankheiten ums Leben kamen.384 Bei den 26 Toten handelte es sich um:385 Wasil Baida, geb. am 10.12.1909 in Shitomir/Ukraine, Berufsangabe: Landarbeiter, gestorben am 22.03.1944, Todesursache: Gelbsucht mit Herzschwäche, Nationalität: UdSSR. Nikola Brusnik, geb. am 14.08.1910 in Wrbluschka/Ukraine, Berufsangabe: Landarbei- ter, gest. am 22.11.1943, Todesursache: Herzschwäche, Nationalität: UdSSR. Nikolai Chantil, geb. am 11.03.1926 in Metriwka/Polen, Berufsangabe: Landarbeiter, gest. am 17.12.1943, Todesursache: Folge einer Grippe, Nationalität: Polen. Bernhardt Clément, geb. am 22.11.1914 in Limpiville/Frankreich, Berufsangabe: Ra- dioelektriker, gest. am 15.01.1945, Todesursache: Herzschwäche bei Angina Pectoris, Nationalität: Frankreich. Emil Cousin, geb. am 24.08.1903 in Namur, Berufsangabe: Maler, gest. am 29.06.1944, Todesursache: Hirnhautentzündung, Nationalität: Frankreich. Petro Czaropka, geb. am 13.01.1903 in Makilon, Berufsangabe: Arbeiter, gest. am 14.02.1945, Todesursache: Nierenentzündung, Herzschwäche, Nationalität: unbekannt. Johann(es) De Loor, geb. am 07.05.1924 in Amsterdam, Berufsangabe: Autoschlosser, gest. am 09.05.1944, Todesursache: Verdacht auf Lungen-TBC und Herzschwäche, Nationalität: Niederlande. André Dufour, geb. am 02.03.1919 in Paris, Berufsangabe: Schlosser, gest. am 13.07.1944, Todesursache: Fleckfieber, Nationalität: Frankreich. Henryk Frankowski, geb. am 29.06.1919 in Warschau, ohne Berufsangabe, gest. am 11.08.1944 in Friedewald, Todesursache: Tbc, Nationalität: Polen.386 Wassili Handa (Wassil Paralmatschuk), geb. am 12.04.1926 in Nikolajewska, Berufsan- 384 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9831, Blatt 54 f., „Aufstellung der in der Landesarbeitsanstalt Breitenau seit dem 1.7.1939 verstorbenen Schutzhäftlinge der e- hemaligen Geh. Staatspolizei (Ausländer). Laut Feststellung des Bürgermeisteramtes – Standesamt – Guxhagen“. Die Aufstellung wurde am 14.7.1960 von dem Verwaltungslei- ter Georg K. im Zuge der Exhumierungen handschriftlich ergänzt und bearbeitet. Die Ko- pie dieser bearbeiten Liste befindet sich im Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 666. 385 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 643, Liste der in der Zeit vom 1. Januar 1940 bis zum 30. Juni 1945 in der Landesarbeitsanstalt Breitenau – Gemeinde Guxhagen - ver- storbenen Personen, ebenda. 307 gabe: Arbeiter, gest. am 03.02.1945, Todesursache: Herzasthma u. Herzschwäche, Nationalität: UdSSR. Stefan Jakiel, geb. am 11.01.1912 in Tschernotschin, Berufsangabe: Gärtner, gest. am 15.08.1944, Todesursache: vermutlich Herzschwäche, Nationalität: unbekannt/UdSSR. Jan Jaskuowski, geb. am 27.12.1893 in Zdunskawolle (Zdunska Wola?), Berufsangabe: Gärtner, gest. am 06.01.1944, Todesursache: Diphtherie, Nationalität: Polen (?). Maurice Klein, geb. am 09.02.1911 in Chat Noir/Frankreich, Berufsangabe: Auto- schlosser, gest. am 11.06.1944, Todesursache: Pleuritis u. Herzschwäche, Nationalität: Frankreich. Zygmunt Lencki, geb. am 26.11.1911 in Kolmsee/fr. Polen, Berufsangabe: Landarbei- ter, gest. am 12.10.1942, Todesursache: Beiderseitige Mittelohrentzündung mit Gehir- nabzeß, Nationalität: Polen.387 Zygmunt Lencki war zum Zeitpunkt seines Todes bereits über ein Jahr in Breitenau inhaftiert. Seine Einweisung erfolgte am 21. Oktober 1941; ein Haftgrund ist nicht erhalten. Zwei Tage vor seinem Tod, am 10.10.1942, stellte der Anstaltsarzt Dr. O. eine handschriftliche Überweisung für Lencki in das Stadtkranken- haus in Kassel zur Behandlung der Mittelohrentzündung aus. Ausdrücklich heißt es dar- in, dass sofortige Überführung mit dem Sanitätsauto erforderlich sei. Da Zygmunt Len- cki, wie aus seiner Akte hervorgeht, am 12.10.1942 in Breitenau gestorben ist, könnte es sein, dass die Überweisung ins Stadtkrankenhaus nicht durchgeführt wurde und er die dringend benötigte Behandlung nicht erhielt. Lencki wurde am 15.10.1942 auf dem An- staltsfriedhof beerdigt.388 Haurilo Maximenko, geb. am 13.07.1900 in Wisunsk, Krs. Nikolajewsk, Berufsangabe: Fabrikarbeiter, gest. am 19.07.1944, Todesursache: Ileus, Herzstillstand, Nationalität: UdSSR. Wilhelm Munik, geb. am 21.12.1923 in Amsterdam, Berufsangabe: Transportarbeiter, gest. am 03.05.1944, Todesursache: Herzschwäche, Nationalität: Niederlande. Alfred Papillon, geb. am 14.03.1885 in St. Marie-La-Robert,389 Berufsangabe: Koch, 386 Gemeindearchiv Friedewald, Standesamt, Auflistung der in der Gemeinde Friedewald verstorbenen vom November 1947, ebenda. 387 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7611, Schutzhaftakte von Zygmunt Lencki. Die Namensschreibweise und Nationalität ergibt sich aus der Gefangenenakte von Zygmunt Lencki. In der Liste des Standesamtes Guxhagen ist er unter dem Namen Sieg- mund Lenski aufgeführt. 388 Ebenda. 389 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7609. Der genaue Geburtsort ergibt sich aus der Schutzhaftakte von Alfred Papillon; in der Liste des Standesamtes Guxhagen ist irrtümlicherweise Paris angegeben. 308 gest. am 03.02.1944, Todesursache: Lungenentzündung und Herzschwäche, Nationali- tät: Frankreich. Alfred Papillon war vor seiner Verhaftung bei der Firma Henschel in Kassel zwangsverpflichtet. Seine Einweisung in das AEL Breitenau erfolgte am 6. Ja- nuar 1944, wo er am 3. Februar starb. Sein Tod wurde von dem Lazarett-Aufseher Lan- dau schriftlich gemeldet und dem Standesamt sowie dem Bürgermeisteramt Guxhagen und der Geheimen Staatspolizeistelle Kassel mitgeteilt.390 Gerasim Pasetschnik, geb. am 03.03.1907 in Nowoandrejewka, Bez. Kirowograd, Be- rufsangabe: Eisenbahnarbeiter, gest. am 15.05.1944, Todesursache: Herzschwäche, Na- tionalität: UdSSR. Michel Popielec, geb. am 02.08.1923 in Descowicza/Polen, Berufsangabe: Landarbei- ter, gest. am 26.04.1944, Todesursache: Herzschreck, Nationalität: Polen. Josef Prekulis, geb. am 02.12.1883 in Gnesen/Posen, Berufsangabe: Melker u. Schäfer, gest. am 11.05.1944, Todesursache: Herzschwäche bei Asthma, Nationalität: Polen (?). Anastasia Sedorka, geb. am 10.11.1904 in Macknow, Bez. Lemberg, Berufsangabe: Landarbeiterin, gest. am 28.02.1945,391 Todesursache: vermutlich Magencarcinom, Na- tionalität: unklar. Anastasia Sedorka war insgesamt drei Mal im AEL Breitenau inhaf- tiert: vom 1. Dezember 1943 bis zum 25. Januar 1944, vom 2. Februar bis zum 5. April 1944 und vom 1. Februar 1945 bis zu ihrem Tode am 28. Februar 1945.392 Soja Smilkowa, geb. am 17.04.1925 in Leningrad, Berufsangabe: Handarbeiterin, gest. am 28.05.1944, Todesursache: Herzschwäche bei Lungenentzündung, Nationalität: UdSSR.393 Fedor Starwojtow, geb. am 01.01.1901 in Kalinkovici bei Gomel, Berufsangabe: Fab- rikarbeiter, gest. am 14.09.1944, Todesursache: Kreislauf- und Herzschwäche, Nationa- lität: UdSSR. Stefan Swierczynski, geb. am 03.08.1923 in Promutka/Lask, ohne Berufsangabe, gest. am 03.07.1944 in Friedewald, Todesursache: Flecktyphus, Nationalität: UdSSR.394 390 Ebenda. 391 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418, Frauenaufnahmebuch. In der Liste des Standesamtes Guxhagen liegt offenbar ein Schreibfehler vor, denn darin ist das Todesdatum mit dem 28.03.1945 angegeben. 392 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418. Sie ist eingetragen unter den Häftlingsnummern 37, 109 und 1038. 393 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418, Häftlingsnummer 199. Auch bei ihr liegt in der Liste des Standesamtes Guxhagen ein Schreibfehler vor, denn darin ist ihr Todesdatum mit dem 29.05.1944 angegeben, ebenda. 394 Gemeindearchiv Friedewald, Standesamt, Liste der in der Gemeinde Friedewald verstor- benen, ebenda. In der Liste ist der Geburtsort von Stefan Swierczynski mit Tschenstochau 309 Willi-Hermann Tietz, geb. am 30.07.1885 in Driesen, Berufsangabe: Kaufmann, gest. am 23.04.1944, Todesursache: Herzmuskelschwäche, Nationalität: Deutschland. Hermann van Oosten, geb. am 26.08.1923 in Hoek in Holland, Berufsangabe: Gärtner, gest. am 15.05.1944, Todesursache: Nasen- und Rachendiphtherie, Nationalität: Nieder- lande.395 Ob es sich bei den genannten Toten tatsächlich um alle Schutzhaftgefangenen handelt, die aufgrund von Krankheiten ums Leben kamen, lässt sich nicht abschließend klären, da das Sterberegister nach dem Krieg verschwunden ist.396 Bei 18 der 26 Opfer ist als Todesursache „Herzschwäche“, „Herzschreck“ bzw. „Herzstillstand“ angegeben. Zwölf der Verstorbenen waren unter 35 Jahren alt, der jüngste, Nikolai Chantil, war siebzehn. Was die Totenscheine betraf, so räumte der Anstaltsarzt Dr. med. V. ein, dass er sich jeden Toten angesehen, jedoch nicht eingehend untersucht habe. Er hätte keinen Toten- schein unterschrieben, wenn er sich den Toten nicht angesehen hätte, und sei mit dem Sanitätsaufseher L. jedes Mal zu den Toten gegangen.397 Vier Schutzhaftgefangene starben nach den vorhandenen Unterlagen bei Ar- beitseinsätzen. Der polnische Gefangene Henryk Kaczurek, geb. 14.12.1922 in Sacurze, Krs. Bendzin kam am 20. August 1941 im Alter von 18 Jahren ums Leben. Als Todes- ursache ist „Schädelbruch durch Unfall a. d. Landstraße“ angegeben.398 Wie sich aus der Ermittlung der Gendarmerie Guxhagen vom Todestag ergab, war Kaczurek von einem mit Flachs beladenen landwirtschaftlichen Anhänger auf die Straße zwischen Guxhagen und Grifte gestürzt und hatte sich dabei offenbar tödliche Kopfverletzungen angegeben, und sein Vorname mit Stanislaus. Wahrscheinlich handelt es sich um einen Fehler bei der Abschrift der Personalangaben, denn in der Liste der von Breitenau nach Friedewald überführten Gefangenen stehen über Stefan Swierczynski die Angaben von Stanislaus Sikorski, der in Tschenstochau geboren ist. Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9825, Schreiben an den Bürgermeister von Guxhagen vom 5.7.1944. 395 Die Angaben zu den Toten stammen, wenn nicht einschränkend ergänzt oder korrigiert, aus der „Liste der in der Zeit vom 1. Januar 1940 bis zum 30. Juni 1945 in der Landesar- beitsanstalt Breitenau – Gemeinde Guxhagen – verstorbenen Personen, erstellt vom Ge- meindearchiv Guxhagen, Standesamt, Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 643. 396 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9828, Blatt 2 und 3. Das Totenre- gister war am 31. März 1945, neben einem Aufnahmebuch für die Zeit vom 1.1.45 bis zum 31.3.45 und einem Hauptaufnahmebuch der Häftlinge für die Zeit von 1943-44, von den amerikanischen Streitkräften beschlagnahmt worden und ist – wie auch die beiden anderen Aufnahmebücher – verschollen. 397 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, N. 4937, Blatt 181, Aussage von Dr. med. V. 398 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 643, Liste der in der Zeit vom 1. Januar 1940 in der Landesarbeitsanstalt – Gemeinde Guxhagen - bis zum 30. Juni 1945 verstorbenen Personen, ebenda. 310 zugezogen. Der Flachs sollte am Bahnhof in Grifte verladen werde, und Henryk Kaczu- rek saß mit vier männlichen Fürsorgezöglingen auf dem hinteren von zwei beladenen Anhängern. Unterwegs griffen sie nach den Äpfeln, die in den Apfelbäumen an der Landstraße hingen. Bei solch einem Versuch blieb Kaczurek offenbar an einem stärke- ren Ast hängen und stürzte vom Wagen. Henryk Kaczurek wurde nicht auf dem An- staltsfriedhof beerdigt, sondern seine Leiche wurde am 23. August 1942 zum Anatomi- schen Institut der Philipps-Universität Marburg/Lahn überführt.399 Die Leichen von Verstorbenen, die keine Angehörigen mehr hatten oder auch nicht genügend Geld hin- terließen, um davon die Beerdigungskosten zu bezahlen, wurden im Anatomischen In- stitut in der Medizinerausbildung beim Sezieren verwendet. Dies wurde auch bereits vor der Einrichtung des Arbeitserziehungslagers in Breitenau praktiziert und betraf über- wiegend verstorbene Arbeitshausinsassen.400 Der Niederländer Geradus Nikolaas van Geilswijk, geb. am 25.06.1904, verstarb am 5. Mai 1944 bei einem Arbeitseinsatz in Heiligenrode; nähere Umstände seines Todes sind nicht bekannt.401 Am 21. März 1942 verstarb der polnische Gefangene Kazimir Ignaszewski (geb. am 04.03.1923 in Lodz) im Stadtkrankenhaus Kassel, nachdem er dorthin einen Tag zuvor wegen schwerer Gehirnerschütterung und Verdacht auf Schädelbruch mit Blutungen im 399 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7614, Schutzhaftakte von Henryk Kaczurek; Zwischenarchiv der Philipps-Universität Marburg, Leichenbuch der Anatomie vom 5.1.1939 – 3.10.1947. Der Eintrag von Henryk Kazurek lautet: „Nr. 55 (im Jahre) 41 (unterstrichen), Am 23. August 1941, 1 Mann aus Breitenau, Henryk Kazurek, Pole, geb. 14.12.22. Verw.(endung) Muskel.“ 400 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9734. In der Akte sind neben Korres- pondenz zwischen dem Direktor des Anatomischen Instituts der Universität Marburg und der Arbeitsanstalt Breitenau (S. 167, 191) auch regelmäßige Rechnungen Sauerbiers an den Direktor des Anatomischen Instituts enthalten, in denen die Leichen aufgeführt sind, die im vorangegangenen Jahr an das Anatomische Institut abgegeben wurden und die Kos- ten aufgeführt sind, die für Hilfeleistungen beim Einsargen und an Leichenschaugebühren zu zahlen sind (S. 162, 169, 172). 401 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 667, Kopie des Schreibens der Heimleiterin des Mädchenerziehungsheimes vom 9. Mai 1958 an den Bürgermeister von Guxhagen „Betr. Grablage des Holländers van Geilswyk“. Mitgeteilt 1981 durch Mitarbeiter des LWV. Der Tod von Nikolaas van Geilswijk ist in der Liste des Standesamtes Guxhagen mit den verstorbenen Personen in der Landesarbeitsanstalt Breitenau in der Zeit vom 1. Ja- nuar 1940 bis zum 30. Juni 1945 nicht enthalten. Er ist allerdings sowohl in dem „Ver- zeichnis der Gräber ausländischer Zivilisten Anstalt Breitenau“ des Bürgermeisteramtes Guxhagen als auch in der „Aufstellung der in der Landesarbeitsanstalt Breitenau seit dem 1.7.1939 verstorbenen Schutzhäftlinge der ehemaligen Geh. Staatspolizei: (Ausländer). (Laut Feststellung des Bürgermeisteramtes – Standesamt –Guxhagen)“, vermerkt, die am 14.7.1960 handschriftlich von der Verwaltung des Mädcherziehungsheimes Fuldatal er- 311 Gehirn überführt worden war. Ignaszewski war beim Holzfällen von einem umstür- zenden Baum gestreift und dabei schwer verletzt worden. Die Überführung in das Stadt- krankenhaus Kassel hatte Dr. med O. veranlasst. Aus einem Schreiben Sauerbiers vom 20. März 1942 an das Stadtkrankenhaus Kassel wird ersichtlich, wie sowohl das Stadt- krankenhaus als auch die Krankentransportabteilung der Feuerschutzpolizei bei der Überführung von kranken Schutzhaftgefangenen mit der Geheimen Staatspolizei zu tun hatten. Sauerbier teilte in dem Schreiben die Überführung Ignaszewskis mit und forder- te sowohl das Stadtkrankenhaus als auch die Krankentransportabteilung auf, die entste- henden Kosten bei der Geheimen Staatspolizeistelle Kassel anzufordern.402 Der Tod von Kazimir Ignaszewski ist ebenfalls nicht in der Liste des Standesamtes Guxhagen ver- merkt.403 Am 21. Juni 1941 starb außerdem der jüdische Gefangene Salomon Kron aus Wolf- hagen bei einem Arbeitseinsatz. Der damalige Oberaufseher M. vermerkte handschrift- lich in der Gefangenenakte, dass der Schutzhäftling Salomon Kron um 16 Uhr auf der Wiese während der Arbeit verstorben ist. Als Todesursache wurde von Dr. med. O. Herzschlag festgestellt. Salomon Kron war zu diesem Zeitpunkt 71 Jahre alt. Wie aus einem Brief seiner Angehörigen hervorgeht, litt er seit längerem an Asthma. Über sei- nen Tod wurden das Standesamt und das Bürgermeisteramt Guxhagen sowie die Ge- heime Staatspolizei Kassel und die Strafregisterbehörde Kassel informiert. Außerdem wurde Salomon Kron in das Totenregister eingetragen. Seine Kleidungsstücke wurden, wie aus der Akte hervorgeht, von seinen Angehörigen mitgenommen, und seine Leiche wurde nach Kassel überführt.404 Das Grab von Salomon Kron befindet sich heute auf dem jüdischen Friedhof in Kassel-Bettenhausen. Am 3. Dezember 1944 starb der am 18. November 1922 in Tschenstochau geborene polnische Gefangene Eduard Morang. Als Todesursache ist „Sturz vom Dach / Halsver- letzung“ angegeben.405 Der Aufseher Heinrich F. berichtete im späteren Spruchkam- merverfahren gegen Sauerbier von einem Gefangenen, der nachts bei einem Fluchtver- gänzt und überarbeitet wurde. Kopie im Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 666, Mitgeteilt 1981 durch Mitarbeiter des LWV. 402 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7612. 403 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 643, Liste der in der Zeit vom 1. Januar 1940 bis zum 30. Juni 1945 in der Landesarbeitsanstalt Breitenau – Gemeinde Guxhagen – verstorbenen Personen, ebenda. 404 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7610. 405 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 643, Liste der in der Zeit vom 1. Januar 1940 bis zum 30. Juni 1945 in der Landesarbeitsanstalt Breitenau – Gemeinde Guxhagen – ver- storbenen Personen, ebenda. 312 such vom Dach auf die Steine gefallen sei und sich dabei „die Gurgel durchgeschnitten“ habe. F. habe in dieser Nacht Dienst gehabt. Er habe es gesehen und weiter gemeldet, woraufhin Sauerbier veranlasst habe, dass der Mann nach Melsungen ins Krankenhaus kam.406 Möglicherweise handelte es sich bei diesem Verletzten um Eduard Morang, der an den Folgen starb. Am 21. April 1943 starb in Breitenau der litauische Schutzhaftgefangene Basil Bie- lozobodow. Die Todesmeldung wurde vom Lazarettaufseher L. erstattet und als Todes- ursache „Krämpfe“ angegeben. Bielozobodow (geb. am 06.05.1906 in Dombniaki/Krs. Traken) war sechs Tage zuvor über den Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde in Fulda eingewiesen worden. Ein Haftgrund ist nicht vorhanden; möglicherweise war er wegen tätlichen Widerstandes verhaftet worden. So ist sein Transportzettel von Fulda nach Guxhagen mit „Vorsicht!“ überschrieben, und in einer Notiz der Gestapostelle Kassel wird Bielozobodow als „geisteskrank“ bezeichnet. Wie aus einem Schreiben vom 22. April 1943 an das Arbeitsamt in Fulda hervorgeht, sollte die Leiche von Basil Bielozobodow von der Anatomie Marburg abgeholt werden.407 Von drei weiteren Gefangenen sind Aufzeichnungen vorhanden, dass sie Selbst- mordversuche bzw. Selbstmord begingen. Die Russin Milko Z. beging drei Tage nach ihrer Einweisung einen Selbstmordversuch, indem sie sich eine schwere Bauchverlet- zung zufügte. Sie wurde in das Baracken-Marienkrankenhaus in Kassel überwiesen und überlebte. Die Krankenhauskosten in Höhe von 150,- RM wurden ihr von den 240,15 RM Eigengeld abgezogen, das sie bei der Einweisung in Breitenau bei sich hatte.408 Iwan Blisnjuk wurde am 6. August 1942 das dritte Mal in Breitenau eingewiesen. Noch am selben Tag beging er einen Selbstmordversuch durch „Kehlkopfdurchtrennung“. Seine Spuren verlieren sich im Kasseler Stadtkrankenhaus.409 Der 21jährige Pole Tadeusz Wesolewski war ebenfalls bereits einmal in Breitenau in- haftiert gewesen. Unmittelbar nach seiner zweiten Einweisung beging er Selbstmord, indem er sich am 20. September 1941 in seiner Zelle erhängte. Zwei Tage später schrieb der Anstalts- und Lagerleiter Sauerbier an die Geheime Staatspolizei Kassel: „Unter Bezugnahme auf die fernmündliche Mitteilung vom 20.9.1941 teile ich noch mit, dass sich der Pole Taddäus Wesolewski am Sonnabend, den 20.9.1941 in einer Zelle des 406 HHStA Wiesbaden, Signatur: Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 186, Rückseite, Aussage von Heinrich F. 407 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7602. 408 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr.7577. 409 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4972. 313 Zellenbaues mit einem Handtuch erhängt hat. Der sofort hinzugezogene Anstaltsarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Die Leiche des W. wurde der Anatomie Marburg zur Verfügung gestellt.“410 Im Leichenbuch der Anatomie ist Tadeusz Wesolewski unter dem 23. September 1941 eingetragen.411 Sein Tod wurde im Jahresbericht der Anstalt für das Jahr 1941 erwähnt: „Ein Schutzhäftling hat Selbstmord verübt, 1 weiterer Schutzhäftling ist durch einen Unglücksfall verstorben.“412 Bei dem anderen Schutzhaft- gefangenen, der durch einen Unglücksfall verstorben ist, handelte es sich um Henryk Kaczurek. Der Tod des jüdischen Gefangenen Salomon Kron, der ebenfalls 1941 starb, wurde in dem Jahresbericht nicht aufgeführt. Von dem ehemaligen Gefangenen Theodor Lazuczonok, der am 4. Mai 1920 geboren wurde und am 28. Dezember 1944 verstarb, ist keine Todesursache bekannt.413 Die meisten Verstorbenen wurden auf dem Anstaltsfriedhof beerdigt, aber einige der Toten wurden, wie oben erläutert, zur Anatomie nach Marburg überführt, um dort in der Medizinerausbildung verwendet zu werden.414 Betrachtet man die Anzahl der Todesopfer im AEL Breitenau, so muss man feststel- len, dass sowohl die Anzahl als auch der Anteil der umgekommenen Gefangenen in anderen Arbeitserziehungslagern zu Teil wesentlich höher lagen. Während in Breitenau von den 8300 Schutzhaftgefangenen bisher 36 Todesopfer (mit Ausnahme der 18 Ge- fangenen, die von der Gestapo erhängt415 und der 28 Gefangenen, die am 30.März 1945 410 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7608. 411 Zwischenarchiv der Philipps-Universität Marburg, Leichenbuch der Anatomie vom 5.1.1939 – 3.10.1947. Der Eintrag lautet: Nr. 58 (im Jahre) 41 (unterstrichen), Am 23. Sep- tember 41, 1 Mann aus Breitenau, Papiere werden nachgeschickt, Wesolewski, geb. 12.5.21, Verw.(endung) Muskel.“ 412 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9789, Jahresbericht für das Rechnungsjahr 1941. 413 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 666, Kopie der „Aufstellung der verstorbe- nen Schutzhäftlinge (Ausländer)“, handschriftliche Eintrag von Theodor Lazuczonok unter der Nr. 44. In der vom Standesamt der Gemeinde Guxhagen erstellten Liste der Verstorbe- nen ist Theodor Lazuczonok nicht enthalten, vgl. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Sig- natur: 643. 414 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9734 und Zwischenarchiv der Phi- lipps-Universität Marburg, Leichenbuch der Anatomie vom 5.1.1939 – 3.10.1947. Aus der Akte Nr. 9734 des LWV-Archivs geht auch hervor, dass die Verstorbenen Johann Maciol, Theodor Gorzinski und Clemens Kudelko zur Anatomie überführt wurden. Alle drei Toten wurden nach den Unterlagen des Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge (VdK) 1960 zum Ludwigstein überführt und sind auch dort in der Totenliste enthalten; es sind folglich andere Tote an ihrer Stelle überführt worden. Vgl. Archiv des Volksbund deutsche Kriegs- gräberfürsorge, Kreisverband Kassel, Umbettungsunterlagen des VdK und Totenliste auf dem Kriegsopferfriedhof Ludwigstein. 415 Siehe hierzu das Kapitel 3.6. 314 erschossen wurden416) ermittelt werden konnten, kamen in dem Arbeitserziehungslager Liebenau, das von 1940 bis 1943 bestand, mindestens 245 Häftlinge zu Tode,417 im Ar- beitserziehungslager Nordmark bei Kiel wurden innerhalb einen Jahres von etwa 4000 Gefangenen fast 600 ermordet,418 und im AEL Lahde (einschließlich des Außenlagers Steinbergen) sind über 680 Gefangene ums Leben gekommen.419 Hierin liegt wohl einer der größten Unterschiede zwischen dem AEL Breitenau und anderen bisher untersuch- ten Arbeitserziehungslagern. Die großen Unterschiede in der Anzahl der Todesopfer haben vermutlich verschie- dene Ursachen. Zum einen hängen sie damit zusammen, dass die genannten Arbeitser- ziehungslager, im Gegensatz zu Breitenau, auch als Hinrichtungsstätte der Gestapo ge- nutzt wurden.420 Eine andere Ursache dafür, dass im AEL Breitenau vergleichsweise wenig Gefange- ne ums Leben kamen, ist sicher in der Organisation des Lagers durch den Bezirkskom- munalverband in Zusammenarbeit mit der Gestapostelle Kassel zu sehen. Im Gegensatz zu den drei genannten Lagern, die von Gestapo-Angehörigen geleitet und von Polizei- kommandos, SD- und SS-Männern bzw. von privaten Wachmännern bewacht wur- den,421 war das Arbeitserziehungslager Breitenau der Landesarbeitsanstalt angeschlos- sen. Die Leitung und die Bewachung des Lagers Breitenau standen personell und insti- tutionell in der Tradition des Arbeitshauses. Dabei hatten sich bei dem Wachpersonal des Bezirkskommunalverbandes durchaus rigide Strukturen im Umgang mit Gefange- nen herausgebildet, die einerseits positive Veränderungen (z.B. in der Weimarer Repu- blik) erschwerten, andererseits aber auch den offenen Mord an Gefangenen verhinder- ten. Im Gegensatz dazu sind im AEL Liebenau und vor allem im AEL Nordmark auch Gefangene nachweislich durch Wachmänner erschossen worden, wobei Detlef Korte 416 Siehe hierzu das Kapitel 3.8.3. 417 Vgl. Wessels, Das AEL in Liebenau, S. 9 und Anmerkung Nr. 116; Espelage, „AEL“ Lie- benau, S. 101 f.; Tech, Arbeitserziehungslager, S. 251 f. 418 Vgl. Korte, „Erziehung“ ins Massengrab, S. 109 f. 419 Vgl. Tech, Arbeitserziehungslager, S. 219 ff. 420 Vgl. Wessels, Das AEL in Liebenau, S. 45-49; Espelage, „AEL“ Liebenau, S. 102 f.; Tech, Arbeitserziehungslager, S. 217-219, S. 252-259; Korte, „Erziehung“ ins Massengrab, S. 164-169. Auch das Arbeitserziehungslager Hunswinkel wurde zu einem „zentralen Ort zur ‚Sonderbehandlung“ im Zuständigkeitsbereich der Gestapostelle Dortmund, siehe Gerhard Paul, Alexander Primavesi: Die Verfolgung der ‚Fremdvölkischen’. Das Beispiel der Staatspolizeistelle Dortmund, in: Paul / Mallmann, Die Gestapo, S. 388-401, hier S. 395. 421 Vgl. Wessels, Das AEL in Liebenau, S. 20 f.; Espelage, „AEL“ Liebenau, S. 98; Korte, „Erziehung“ ins Massengrab, S. 99; Tech, Arbeitserziehungslager, S. 105-116. 315 von regelrechten Mord-Exzessen berichtet.422 Diese Bedingungen wies Gabriele Lotfi auch für die meisten anderen Arbeitserzie- hungslager nach: „Bei der Vielzahl willkürlicher Gefangenenmorde in den AEL lässt sich heute nicht mehr unterscheiden, wie viele eigenmächtig durch das Lagerpersonal begangen wurden und wie viele auf geheime Veranlassung der einweisenden Gestapo- beamten erfolgten. Es steht jedoch fest, dass die Stapostellen die Gewaltexzesse in den AEL auch aus dem Grund duldeten, um dort einzelne unbequeme Gefangene ohne ‚Sonderbehandlungsantrag’ unauffällig liquidieren zu können.“ 423 Bei allem Schrecken und aller Unmenschlichkeit, die viele Gefangene im AEL Brei- tenau erleiden mussten, treffen diese Feststellungen auf Breitenau glücklicherweise nicht zu, und auch nicht, dass das Lager Breitenau - wie zahlreiche andere Arbeitserzie- hungslager am Ende des Krieges - angesichts eines Massensterbens von Häftlingen im- mer mehr einem KZ ähnelte. Das, was Lotfi über die willkürlichen Gefangenenmorde und Detlef Korte über die Morde im AEL Nordmark schreiben, entspricht vielmehr der mörderischen Gewaltbereitschaft der Kasseler Gestapo bei der Hinrichtung von auslän- dischen Zwangsarbeitern in der Region und den Massenmorden am Ende des Krie- ges.424 Eine weitere Ursache dafür, dass im AEL Breitenau vergleichsweise weniger Gefan- gene ums Leben kamen, lag am wirtschaftlichen Versorgungsprinzip der damaligen Anstalt und dem damit verbundenen finanziellen Interesse des Bezirkskommunalver- bandes. Das Arbeitshaus hatte ein großes Interesse an der Arbeitskraft der Schutzhaftge- fangenen, um dadurch Einnahmen zu erzielen. Die Schutzhaftgefangenen sollten zwar – entsprechend den Erlassen über die Arbeitserziehungslager - unter harten Bedingungen bestraft werden, aber möglichst nicht als Arbeitskräfte für den Bezirkskommunalver- band ausfallen. Dies kommt sowohl im Einrichtungsprozess und den damit verbundenen Verhandlungen mit der Gestapostelle Kassel zu Ausdruck als auch in der Phase, in der das RSHA drohte, das Arbeitserziehungslager zu schließen. Die unmittelbare Verknüp- fung von beabsichtigter Bestrafung der Gefangenen und finanziellem Interesse an der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft war bei den Lagern Liebenau und Nordmark in dieser Form nicht gegeben. Die Gefangenen wurden dort zwar auch an Firmen vermietet, aber 422 Vgl. Wessels, Das AEL in Liebenau, S. 33-41; Espelage, „AEL“ Liebenau, S. 101; Korte, „Erziehung“ ins Massengrab, S. 145-155, S. 164-169, S. 172-175; Tech, Arbeitserzie- hungslager, S. 252-259. 423 Lotfi, KZ der Gestapo, S. 208. 424 Siehe hierzu die Kapitel 3.6. und 3.8.3. 316 das Interesse der Gestapo lag in erster Linie in deren strenger Disziplinierung. Das hatte zur Folge, dass z.B. in Liebenau „von 700 Arbeitsinsassen für den Arbeitseinsatz manchmal nur 50 bis 100 zur Verfügung standen“, weil sie kaum noch arbeitsfähig wa- ren.425 Die Berichte über Arbeitskommandos im Arbeitserziehungslager Nordmark sind noch erschreckender. Man gewinnt den Eindruck, als habe es sich dort nicht um Diszip- linierung, sondern um „Vernichtung durch Arbeit“ gehandelt.426 3.4.15. Hinweise auf Mordfälle im Lager Es gibt mehrere Hinweise auf Mordfälle, die im Arbeitserziehungslager Breitenau an Gefangenen begangen worden seien. Die ersten Hinweise stammen aus der Nachkriegs- zeit, insbesondere aus dem Spruchkammerverfahren sowie dem Ermittlungs- und Straf- verfahren gegen einzelne Aufseher und Aufseherinnen aus den Jahren 1949 bis 1951. Weitere Hinweise stammen aus Briefen oder Gesprächen von und mit ehemaligen Ge- fangenen im Rahmen der beginnenden Forschung zur Geschichte Breitenaus seit den 80er Jahren. Allerdings ließen sich mehrere der möglichen Mordfälle bisher nicht bele- gen, obwohl die Hinweise durchaus glaubhaft sind. Aus diesem Grund sollen einige der Hinweise kurz geschildert, und es soll der Frage nachgegangen werden, welche Erklä- rungsansätze es dafür gibt. Der ehemalige Fürsorgezögling Erich W., der von Januar 1941 bis Januar 1943 in der Landesarbeitsanstalt eingesperrt war, sprach in einem Ermittlungsverfahren gegen die Aufseher aus dem Jahre 1949 gleich von mehreren Mordfällen. So sagte er aus, dass im September 1941 auf Befehl der Gestapo ein ihm nicht namentlich bekannter Pole durch einen anderen Polen namens Poletnik an einem Baum aufgehängt worden sei, so dass dieser starb. Poletnik habe sich freiwillig dazu erboten.427 Poletnik sei dann später selbst von der Gestapo erhängt worden. Außerdem habe die Gestapo in einem Fall ei- nem Polen durch Vernehmungen so zugesetzt, dass der sich selbst in der Zelle erhängt habe.428 Tatsächlich befand sich im AEL Breitenau in der Zeit vom 19. November 1940 bis zum 19. März 1942 ein polnischer Gefangener namens Albert Polednik, der am 425 Wessels, Das AEL in Liebenau, S. 41 f. 426 Vgl. Korte, „Erziehung“ ins Massengrab, S. 141 ff. 427 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 104-105, Aussage von Erich W. 428 Ebenda, Blatt 2, Aussage von Erich W. 317 19.3.1942 von der Gestapo erhängt wurde.429 Der einzige Gefangene, der nach den vorhandenen Aufzeichnungen im September 1941 starb, war der polnische Gefangene Taddäus Wesolewski. Er soll den Freitod gewählt und sich am 20. September 1941 in seiner Zelle selbst erhängt haben.430 Es ist durchaus denkbar, dass er sich aus Schmerz und Verzweiflung, weil die Gestapo ihm so zugesetzt hatte, in seiner Zelle erhängte. Auch dass Albert Polednik bei der Erhängung eines polnischen Gefangenen mitgewirkt habe, könnte auf Tatsachen beruhen. So wurde am 26. Januar 1942 der polnische Ge- fangene Josef Jurkiewicz in der Nähe von Bad Hersfeld von der Gestapo erhängt, weil er eine Liebesbeziehung zu einer deutschen Frau gehabt hatte. Bei anderen ähnlichen Exekutionen wurden oftmals polnische Gefangene oder auch Zwangsarbeiter gezwun- gen, aktiv mitzuwirken.431 Es ist demnach durchaus möglich, dass Albert Polednik bei der Exekution von Josef Jurkiewicz mitwirken musste, bevor er dann selbst zwei Mona- te später auf die gleiche Art ermordet wurde. Es ist auch nicht auszuschließen, dass im September 1941 eine Exekution stattfand, von der bisher noch nichts bekannt ist. Erich W. sagte außerdem aus, dass während seiner Haftzeit noch zwei weitere polni- sche Häftlinge von der Gestapo Kassel erhängt worden seien.432 Und tatsächlich wurden in der Zeit, als er in Breitenau inhaftiert war, zwischen Januar 1941 und Januar 1943, außer Josef Jurkiewicz und Albert Polednik noch mindestens 16 polnische Gefangene von der Gestapo Kassel auf die gleiche Art ermordet.433 Offenbar hatte Erich W. von zweien dieser Mordfälle etwas mitbekommen. Abschließend soll noch den Hinweisen auf einen Mordfall an zwei Gefangenen nachgegangen werden, den der ehemalige politische Gefangene Franz Wilhelm N. im Rahmen der oben genannten gerichtlichen Ermittlungen gegen die Aufseher und Be- diensteten geschildert hatte. Der Mord soll von dem bereits erwähnten tschechischen Gefangenen F. begangen worden sein, den der ehemalige Gefangene Franz Wilhelm N. auch als „Henker der Gestapo“ bezeichnet hatte.434 Es ist davon auszugehen, dass es 429 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7607. Schutzhaftakte von Albert Polednik. Daß er erhängt wurde, ist auf seiner Akte handschriftlich vermerkt. Siehe auch das Kapitel 2.6.4. 430 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7608, Schutzhaftakte von Taddäus Wesolewski. Zum Tod von Taddäus Wesolewski siehe auch das Kapitel 3.4.14. 431 Siehe hierzu das Kapitel 3.6. 432 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 2, Aussage von Erich W. 433 Siehe hierzu das Kapitel 3.6. 434 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 180, Aussage von Franz Wilhelm N. Zu Ludwig F. siehe auch das Kapitel 3.4.10. 318 sich bei dem Genannten um Ludwig F. handelte, der im Jahre 1900 in Leitmeritz gebo- ren wurde und vom 6. September 1943 bis zum 27. Juli 1944 im AEL Breitenau inhaf- tiert war.435 Franz Wilhelm N. sagte über den Mord folgendes aus: „In der Anstalt war auch ein tschechischer Häftling namens F. Dieser hatte eine Sonder- stellung inne. Er wurde von der Gestapo besonders gefördert und bei Vernehmungen als Dolmetscher herangezogen. Ferner hatte er in den Sälen der Ausländer als eine Art Stu- benältester die Aufsicht zu führen. Er hatte sich zwei Gummischläuche angefertigt, die er mit Sand gefüllt hatte. Mit diesen hat er die Ausländer fortwährend geschlagen. Eines Morgens wurde ich von Ausländern in einen der Ausländer-Säle geholt. Dort wurden mir zwei Holländer gezeigt, von denen der eine im Bett und der andere vor dem Bett lag. Beide waren tot. Der ganze Saal erzählte, daß F. sie totgeschlagen habe. Daraufhin bin ich heruntergelaufen zur Verwaltung und habe geschrien, oben würden Leute totge- schlagen. Daraufhin kam Sauerbier und R. aus ihren Zimmern heraus. Sauerbier schick- te mich nach oben mit dem Auftrag, ihm die Gummischläuche zu bringen. Anschlie- ßend hat er den F. in eine Zelle in Einzelhaft einsperren lassen. Am Nachmittag hat R. mich, H. und V., die ebenfalls Zeugen der fortwährenden Mißhandlungen seitens des F. waren, vernommen. Die Vorgänge wurden an die Gestapo weitergeleitet. Diese hatten daraufhin den F. aus der Anstalt herausgeholt und ihn auf freien Fuß gesetzt. Ich und H. (Paul H., der ebenfalls als politischer Gefangener in Breitenau war, d.Verf.) wurden aber, weil wir gegen F. ausgesagt hatten, kurz danach ins KZ überführt.“436 Der Mord an den beiden Gefangenen wurde auch von Sauerbier in einer Spruch- kammerverhandlung bestätigt. Es sagte in diesem Zusammenhang, dass in seiner Zeit immer ein Totenschein ausgestellt worden sei. „Die Sache F.“ sei dabei eine große Sa- che gewesen. Der Anstaltsarzt Dr. med. V. habe auch in diesem Fall den Totenschein ausgestellt: „Der Totenschein lautete: Auf Grund einer Krankheit gestorben.“437 Wenn es diesen Doppelmord gegeben hat, müsste er im Sommer 1944 begangen wor- den sein. Der einzige Tag, an dem in dieser Zeit nach den Aufzeichnungen zwei Gefan- gene ums Leben kamen, war der 15. Mai 1944. Es handelt sich um den 20jährigen nie- 435 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintrag von Ludwig F. im Hauptaufnahmebuch unter seinem Einweisungsdatum vom 6.9.1943. 436 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 29-31, Aussage von Franz Wilhelm N. Auch diese Aussage spricht dafür, dass es sich bei F. um Ludwig F. handelte, denn dieser war bis zum 27. Juli 1944 inhaftiert. Archiv des LWV-Hessen, Be- stand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintrag von Ludwig F. im Hauptaufnahmebuch unter sei- nem Einweisungsdatum vom 6.9.1943. 319 derländischen Gefangenen Hermann van Oosten (geb. am 26.08.1923 in Hoek in Hol- land) und den 37jährigen sowjetischen Gefangenen Gerasim Pasetschnik (geb. am 03.03.1907 in Novoandrejewka im Bezirk Kirowograd). Als Todesursachen sind bei den beiden Gefangenen „Nasen- und Rachendiphterie bzw. Herzschwäche angege- ben.438 Möglicherweise handelte es sich bei ihnen um die beiden Mordopfer. Dass es sich zumindest bei einem der beiden Toten um einen Niederländer handelte, spricht ebenfalls für die Aussage von Franz Wilhelm N. Denkbar wäre auch, dass der Mord an den beiden Gefangenen Anfang Mai 1944 stattgefunden hatte, denn am 3., 5. und 9. Mai 1944 starben drei Niederländer nacheinander. Bei den drei Toten handelte es sich um den 20jährigen Wilhelm Munik, den 39jährigen Nikolaas van Geilswijk und den 20jährigen Johann(es) de Loor,439 wobei Nikolaas van Geilswijk, wie bereits oben ge- schildert, bei einem Arbeitseinsatz in Heiligenrode gestorben ist. Es wäre aber möglich, dass es sich bei den beiden 20jährigen Wilhelm Munik und Johann(es) de Loor um die beiden Ermordeten handelte, und de Loor die Misshandlungen zunächst überlebt hatte und erst sechs Tagen danach gestorben ist. Als Todesursachen ist bei Wilhelm Munik Herzschwäche bzw. Verdacht auf Lungen-TBC und bei Johann(es) de Loor Herzschwä- che angegeben.440 Ludwig F. wurde am 27. Juli 1944 aus dem AEL Breitenau entlassen;441 sein weite- rer Werdegang ist bisher nicht geklärt. Aus einem Schreiben des Untersuchungsrichters beim Landgericht Kassel vom 23. August 1949 geht lediglich hervor, dass die Anschrift des tschechelowakischen Staatsangehörigen F., der Dolmetscher der Gestapo gewesen sei, nicht bekannt wäre. Er soll allerdings eine Zeit lang im amerikanischen Clublokal in der Stadthalle Kassel als Koch gearbeitet haben.442 3.4.16. Entlassungen und Überstellungen Etwa 80 Prozent der Gefangenen wurden nach einer durchschnittlichen Haftzeit von ein 437 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2931, Blatt 65, Spruchkammerakte von Karl W., Aussage von Georg Sauerbier. 438 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 643, Die Nationalitätenangaben stützen sich auf die Namen und/oder Geburtsorte. Zusammengestellt vom Standesamt der Gemeinde Guxhagen, 6.1.1984. 439 Ebenda. 440 Ebenda. 441 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Signatur 7633, Eintrag im Hauptaufnahmebuch. 442 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Blatt 44, Rückseite. 320 bis zwei Monaten aus dem Arbeitserziehungslager Breitenau entlassen. In dem meisten Fällen war die Haftdauer bereits in den Einweisungsschreiben festgelegt worden. Zum Teil ist dabei der Zusatz enthalten, dass die vorgesehene Haftdauer nur dann gilt, wenn der Gefangene sich während der Unterbringung in der Arbeitserziehungshaft einwand- frei geführt hat.443 Falls nicht, konnte die Haftzeit verlängert werden. In einigen Fällen wurden explizit Führungsberichte über Gefangene angefordert, die Auswirkungen auf die Dauer der Haftzeit hatten. So beantragte die Staatspolizeistelle Kassel im Oktober 1940 einen Führungsbericht über den polnischen Gefangenen Eduard K., der bereits seit dem 8. August 1940 im AEL Breitenau inhaftiert war. Außerdem wurde Sauerbier auf- gefordert, zur Frage der Entlassung des Gefangenen Stellung zu nehmen. Sauerbier schrieb daraufhin, dass die Arbeitsleistungen des K. so seien, wie sie eigentlich von einem 20jährigen Menschen erwartet werden könnten. Gegen seine Führung seien keine Klagen laut geworden. Die Entlassung bat er jedoch noch einige Wochen zurückstellen zu wollen. Eduard K. blieb daraufhin noch bis zum 10. Dezember 1940 im AEL Breite- nau inhaftiert.444 Neben den Schutzhaftgefangenen, die ein bis zwei Monate in Breitenau inhaftiert wa- ren, gab es auch eine größere Anzahl, deren Haftdauer wesentlich länger, z.T. ein gan- zes Jahr, betrug. Bei diesen Gefangenen handelte es sich in der Regel um solche, die aus politischen, ideologischen oder rassischen Gründen in Breitenau inhaftiert waren und bei denen die Gestapostelle Kassel Deportationen in Konzentrationslager und in einigen Fällen Exekutionen vorbereitete.445 Die Entlassungen aus dem Lager erfolgten nach Aussage mehrerer ehemaliger Ge- fangener „ganz plötzlich und unverhofft“, da die Gefangenen in der Regel über die Dauer der Haft im Unklaren gelassen worden waren, um sie auch seelisch unter Druck zu setzen. In einigen Gefangenenakten sind Schreiben enthalten, die explizit betonen, dass die Gefangenen „über die Dauer der Haft im Unklaren zu lassen sind.“446 443 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6325 und Nr. 6073, Schutzhaftakten von Wally M. und Jan K. In der Akte von Jan K. heißt es: „Ich bitte, K. am 29.7.1941 nach vorheriger Warnung, gute Führung vorausgesetzt, aus der Haft zu entlassen und seiner frü- heren Arbeitsstelle wieder zuzuführen. (...) Bei nicht einwandfreier Führung des K. bitte ich um Mitteilung bis zum 18.7.1941.“ 444 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5904. 445 Siehe hierzu das Kapitel 3.5. 446 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5365 und Nr. 7381, Schutzhaftakten von Sofia F. und Sofia S.; Vgl. auch Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 538, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen Gefangenen Konrad Führer vom 13.3.1985. 321 Bevor sie entlassen wurden, mussten die Gefangenen eine „Warnungsverhandlung“ unterschreiben, die die Verwaltung des Lagers anschließend der Gestapo zusandte.447 In dem Formblatt, das den Briefkopf der Gestapo, sowie ein Aktenzeichen mit der Angabe des Referats II E trug und persönliche Angaben zu den Gefangenen sowie deren Haft- grund enthielt, wurde ihnen bei einem erneuten Verstoß die Einweisung in ein Konzent- rationslager angedroht. Außerdem mussten die Gefangenen auf jegliche Ansprüche auf Grund der gegen sie verhängten „polizeilichen Maßnahmen“ verzichten.448 Der Text lautete: „Mir ist eröffnet worden, dass ich im Auftrage des Leiters der Staatspolizeistelle Kassel gewarnt werde, weil ich … [Es folgt der Tatvorwurf. Im Fall des polnischen Gefange- nen Szymon S. heißt es: „meine Arbeitstelle in Herbsten Kr. der Twiste am 17.8.1941 eigenmächtig verlassen und somit Arbeitssabotage getrieben habe.“449] Mir ist ferner eröffnet worden, dass ich, falls ich wegen gleicher oder ähnlicher Vorfälle nochmals der Staatspolizei bekannt werden sollte, strengste Maßnahmen, gegebenenfalls politische Schutzhaft und Unterbringung in ein Konzentrationslager zu erwarten habe. Irgendwelche Ansprüche auf Grund der gegen mich verhängten polizeilichen Maßnah- men stelle ich nicht. Ich verspreche bindend, dass ich mich in Zukunft jeder staatsfeindlichen politischen Betätigung oder Äusserung, die im Widerspruch mit den Anordnungen des Führers oder der Reichsregierung stehen, enthalten werde. Diese Warnung geschieht ohne Rücksicht auf das evtl. gegen mich eingeleitete Ge- richtsverfahren.“450 Nachdem das Formular von den Gefangenen unterschrieben war, wurde es vom Ober- 447 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6043, Schutzhaftakte von Saturnie K. In der Akte von Saturnie K. befindet sich Schreiben der Gestapo Kassel vom 30.11.1940, das die Warnungsverhandlungen von insgesamt sechs Schutzhaftgefangenen betrifft und in ähnlicher Formulierung auch in anderen Akten erhalten ist. Der Text lautet: „Ich bitte die Obengenannten aus der Haft zu entlassen und sie dem Arbeitsprozess wieder zuzuführen. Die anliegenden Warnungsverhandlungen bitte ich, mir unter Angabe des Entlassungstages zurückzusenden.“ 448 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6395. Warnungsverhandlung in der Schutzhaftakte von Tadeusz M. 449 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7397. 450 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7397, Nr. 6395, Nr. 6568 und Nr. 4913. Warnungsverhandlungen in den Schutzhaftakten von Szymon S., Tadeusz M., Lud- wig P. und Franzesko B. 322 aufseher oder einem anderen Bediensteten gegengezeichnet.451 Anschließend wurde das unterschriebene Verwarnungsverhandlungsformular der Staatspolizeistelle Kassel zu- rückgesandt.452 Der ehemalige polnische Gefangene Marcin B. berichtete über seine Entlassung: „Nach dem Abendessen war ich schon in meiner Zelle, da kam plötzlich ein Wachmann mit einem großen Papier hinein und sagte, ich sollte mitkommen. (...) Dann bin ich mit ihm in Richtung Gefängnistor gegangen. Rechts ist diese Wache (Verwaltung, d.Verf.) und links ist der sogenannte Entlassungsraum, wovon ich aber nichts wußte. (...) Ich bin dort also hingeführt worden und hab ein Stückchen Brot und ein Stückchen Blutwurst bekommen. (...) Das erste, was ich getan hab, war das Stück Brot und die Blutwurst aufzuessen, weil ich furchtbar hungrig war. (...) Dann (am nächsten Morgen) bin ich in die Kanzlei geschickt worden, wo der Dicke saß, den wir Kommandant nannten. Der hat mir zwei Schriftstücke vorgesetzt, von denen ich aber nicht sagen kann, was das war, weil ich das nicht entziffern konnte. Die mußte ich unterschreiben. Ich konnte nicht gut Deutsch lesen. Das eine Schriftstück war rot beschriftet, das andere war mit Grün be- schriftet. Ich hab nur unterschrieben und fertig.“453 Die Entlassung bedeutete für die meisten allerdings noch lange nicht die Freiheit. Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass zahlreiche Gefangene bei ihrer Entlassung schwer krank waren.454 Die meisten ausländischen Gefangenen wurden mit der Entlas- sung erneut an Firmen und andere Arbeitgeber überwiesen. Die Verteilung geschah über Arbeitsämter, Bürgermeisterämter und Landräte, z.T. wurden die Gefangenen auch di- rekt Firmen zugewiesen oder von Arbeitgebern im Lager abgeholt.455 Ein Beispiel für die Einbeziehung der Arbeitsämter betraf den niederländischen Gefan- genen Cornelius de Wit. Im September 1943 schrieb der Leiter des Arbeitsamtes Kassel 451 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7397 und Nr. 6568. Während die Warnungsverhandlung von Szymon S. vom Oberaufseher gegengezeichnet wurde, ist die von Ludwig P. vom Verw. Angestellten Wigand H. unterschrieben. 452 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7108 sowie Nr. 6043, Schutzhaftak- ten von Jakob S. und Saturnie K. Schreiben der Gestapo Kassel über die Rücksendungen der Verwarnungsverhandlungsformulare. Bei den erhaltenen Formularen wurde offenbar versäumt, sie an die Staatspolizeistelle Kassel zurückzusenden. 453 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 515, Protokoll des Gesprächs mit Herrn Mar- cin Blaszczak vom 2.9.1981. 454 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signaturen: 642 und 590, Aussagen der ehemaligen niederländischen Gefangenen Laurentius I. und Muizelaar. 455 Nach einem von Lotfi angeführten Runderlaß des RFSS vom Februar 1944 und eines Rundschreibens der Gestapostelle Braunschweig, mussten die Rüstungsfirmen künftig selbst dafür sorgen, ihre Arbeitskräfte am Entlassungstag abzuholen. Lotfi, KZ der Gesta- po, S. 236. 323 an das Arbeitserziehungslager Breitenau und bat um dessen Überstellung zur Neu- verteilung an sein Amt: „Das A.A. (Arbeitsamt, d.Verf.) Amsterdam teilt mir mit, dass sich der Obengenannte dort befindet. Ich bitte seine Rückführung nach Verbüßung der Strafe an mein Amt zu veranlassen, weil die Arbeitskräfte hier dringend benötigt werden. Für Ihre Nachricht, wenn ich mit der Rückkehr des W. rechnen kann, wäre ich dankbar.“456 Bei dem polnischen Gefangenen Cezlaw M. fragte Sauerbier beim Arbeitsamt Kassel an, ob dieser wieder zu seiner alten Arbeitstelle überstellt werden solle oder ob er dem Arbeitsamt vorgeführt werden müsse. Der Leiter des Arbeitsamtes antwortete ihm dar- aufhin, dass Cezlaw M. wieder zu seinem früheren Arbeitsplatz zurück solle. Außerdem habe er mit gleicher Post den früheren Arbeitgeber (einen Bauern aus der Umgebung) veranlasst, den Polen in Breitenau abzuholen.457 Im Fall des polnischen Gefangenen Jan K. hatte es die Gestapostelle Kassel dessen früherem Arbeitgeber freigestellt, ob er Jan K. wieder als Arbeitskraft übernehmen wolle. Bei Ablehnung sei Jan K. dem Ar- beitsamt Ziegenhain zur Neuvermittlung zu überstellen. Der Bauer lehnte ihn ab, und Jan K. wurde daraufhin der Nebenstelle Treysa des Arbeitsamtes Marburg übergeben.458 Ein Beispiel für die Einbeziehung der Landratsämter in die Verteilung der ehemali- gen Gefangenen nach ihrer Haftentlassung betraf die polnische Gefangene Viktoria Ciesla. Sie war 1942 im AEL Breitenau inhaftiert worden, weil sie von ihrer Arbeits- stelle bei einem Bauern geflohen war. Bei ihrer Entlassung wurde sie auf Veranlassung der Gestapostelle Kassel von einem Beauftragten des Landrats in Fritzlar aus dem Lager abgeholt.459 Ein anderes Beispiel betraf den polnische Gefangene Johann M.,460 der im Juli 1940 vom Melsunger Landrat nach Hannoversch Münden überstellt wurde. In einer vom Landrat abgegebenen „Benachrichtigung der Transportbehörden“ an die Ortspoli- zeibehörde Hannoversch Münden vom 26.6.1940 teilte er mit, dass Johann M. am 2.7.1940 mit einem Sammeltransport dorthin käme und direkt im Einzeltransport zum Arbeitsamt Hann.-Münden weiterzubefördern sei. Der Transport fand dann allerdings erst eine Woche später statt. In einem handschriftlichen Aktenvermerk heißt es dazu, dass Johann M. vom Bahnhof abgeholt und dem Arbeitsamt gegen Quittung übergeben 456 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7454. 457 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6312. 458 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6073. 459 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5126. 460 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6239. 324 worden sei.461 In zahlreichen Fällen wurden die Gefangenen nach ihrer Entlassung von Bedienste- ten des Arbeitserziehungslagers Breitenau persönlich zu ihren Arbeitsstellen überführt. Die Überstellung der ehemaligen Gefangenen wurde dann in den Firmen und Betrieben quittiert.462 Die Überführungskosten zu den Arbeitsstellen mussten die Gefangenen selbst tragen. Dabei mussten sie nicht nur die „Transportkosten“ für sich selbst, sondern auch die für den „Transportbegleiter“ zahlen. So wurden dem polnischen Gefangenen Boleslaw S. bei seiner Entlassung 4,80 RM für die Bahnfahrt des Wachmanns, 2,40 RM für seine eigene Fahrkarte und zusätzlich 5,00 RM „Überführungskosten“ in Rechnung gestellt. Die Gesamtrechnung wurde an seinen neuen „Arbeitgeber“ mit dem Vermerk gesandt, den Betrag bei den nächsten Lohnbezügen einzubehalten.463 In einem Schrift- wechsel der Gestapo Kassel mit Breitenau wurde außerdem vereinbart, bei Gefangenen, die bis zu 21 Tage in Haft genommen wurden, auch die entstandenen Haftkosten (Ta- gessätze) einzuziehen. Falls sie kein Geld besaßen, wurden ihnen die entstandenen Kos- ten ebenfalls vom nächsten Lohn abgezogen.464 An den Arbeitsstellen waren sie dem Zwangsarbeitseinsatz erneut mit all seinen Härten ausgesetzt. Zahlreiche Gefangene wurden nach ihrer Entlassung aus dem AEL Breitenau ver- schiedenen Gestapostellen und Polizeibehörden überstellt. Das weitere Schicksal dieser Gefangenen ließ sich im Rahmen dieser Arbeit nur in Einzelfällen nachzeichnen. Dafür, dass eine solche Überstellung auch die Fortsetzung des Verfolgungsweges sein konnte, steht das Schicksal des 1879 in Niedervellmar geborenen Gastwirts Kaspar Brede. Er war vom 30. Mai bis zum 17. Juli 1941 im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaftiert und wurde anschließend in das Polizeigefängnis Kassel überführt.465 Am 21. August 1941 wurde er wegen „Widerstandes gegen die Staatsgewalt“ zu 7 Monaten Gefängnis verurteilt und danach in das Konzentrationslager Sachsenhausen deportiert, wo er am 461 Stadtarchiv Hannoversch-Münden, Akte C 1862, Gefangenentransporte 1935-1944. 462 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6568, Schutzhaftakte des polnischen Gefangenen Ludwig P. Er war vom 16.10.1942 bis zum 30.7.1943 im AEL Breitenau in- haftiert, weil er bei der Baufirma Philipp Holzmann in Borken, Krs. Fritzlar „wiederholt grundlos die Arbeit verweigert“ hatte. Am 30.7.1943 quittierte ein Angestellter der Firma Holzmann in Borken mit Stempel und Unterschrift: „P. wurde hier abgeliefert.“ 463 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7109, Schutzhaftakte von Boleslaw S. Siehe auch Nr. 5459 und Nr. 7476, Schutzhaftakten von Stefan G. und Stanislaus W. 464 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9741, Schriftwechsel zwischen dem Lager und der Geheimen Staatspolizei Kassel „Betr. Haftkosten“ vom 28.11.1940 und 4.12.1940. 465 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5027. 325 17. September 1942 ums Leben kam.466 Am 17. Februar 1944 wurden neun weibliche Schutzhaftgefangene aus dem Arbeits- erziehungslager Breitenau in das AEL Hallendorf überführt. Die Frauen waren zuvor gemeinsam am 20. Januar 1944 über die Gestapostelle Kassel in das Lager in Breitenau eingewiesen worden.467 Ihr weiteres Schicksal ist bisher ungeklärt. Für zahlreiche Gefangene war die Entlassung nur eine Übergangszeit bis zur nächs- ten Verhaftung. Da vor allem die ausländischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterin- nen an ihren Arbeitsplätzen und in den Wohnlagern weiterhin einem rigiden Diszipli- nierungs- und Strafsystem ausgesetzt waren, kam es in vielen Fällen zu erneuten Ver- haftungen. Bei einer zweiten Einweisung in das Arbeitserziehungslager Breitenau wur- den die Gefangenen häufig mit der Deportation in ein Konzentrationslager bestraft, was für viele den Tod bedeutete.468 Es ist auch das Schicksal einer polnischen Gefangenen feststellbar, die von Breitenau in die Landesheilanstalt Hadamar überführt wurde und dort im Rahmen der zweiten Phase der „Euthanasie“ ermordet wurde. Es handelte sich um die 22jährige Josefa K., die am 4. Februar 1943 festgenommen wurde, weil „sie grundlos mehrere Scheiben ih- res Arbeitgebers zertrümmerte und sich unerlaubt von der Arbeitsstelle entfernte.“469 Vom 9. Februar bis zum 21. Mai 1943 war sie im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaftiert, wo der Anstaltsarzt Dr. med. S. sie untersuchte und bei ihr „Idiotie“ diagnos- tizierte.470 Am 21. Mai 1943 wurde Josefa K. daraufhin in die Landesheilanstalt Hada- mar überstellt, wo sie am 26. Mai 1943 eintraf. Kurz darauf wurde sie in Hadamar er- mordet. Als Todesdatum ist der 8. Juni 1943 angegeben und als Todesursache ist „Darmkatarrh“ vermerkt. Am gleichen Tag wurde eine „Pflegekosten-Rechnung“ an die „Euthanasie“-Zentrale in der Tiergartenstraße 4 in Berlin geschrieben und am folgenden Tag abgeschickt.471 466 Stadtarchiv Kassel, Bestand A. 5. 55. Nr. 236. Wiedergutmachungsunterlagen, Fragebogen für Angehörige bzw. Hinterbliebene ehemaliger politischer Häftlinge, ausgefüllt vom Sohn Kaspar Bredes. 467 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418, Einträge der neun Frauen im Frauenaufnahmebuch unter dem 20.1.1944. 468 Siehe hierzu das Kapitel 3.7. 469 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5783, Schutzhaftakte von Josefa K. 470 Ebenda. 471 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 12 [Hadamar], Nr. 4075, Patientenakte aus Hadamar von Josefa K. In der Akte befinden sich mehrere Durchschläge von Schreiben an die „Eu- thanasie“-Zentrale in der Tiergartenstraße 4 in Berlin, aus denen auf die Ermordung von Josefa K. geschlossen werden muss. In Hadamar wurden mindestens 126 psychisch kranke Menschen aus der Sowjetunion und Polen in der zweiten Phase der „Euthanasie“ ermordet. 326 Auch die meisten jüdischen Gefangenen, die zunächst aus Breitenau entlassen wor- den waren, überlebten die NS-Zeit nicht. Viele von ihnen wurden 1941/42 mit den gro- ßen Sammeltransporten in die Ghettos und Vernichtungslager deportiert und dort er- mordet. So wurde Julius Heilbronn aus Falkenberg, Kreis Fritzlar-Homberg, der vom 20. Februar bis zum 16. April 1942 im AEL Breitenau inhaftiert war, zwar zunächst nach Hause entlassen,472 wurde aber später deportiert und fand in Theresienstadt den Tod.473 Aron Neuhaus aus Guxhagen, der 1941 zweimal im AEL Breitenau inhaftiert war, wurde am 31. Oktober 1941 zur Gestapostelle Kassel „entlassen“.474 Am 7. Febru- ar 1943 kam auch er in Theresienstadt ums Leben.475 Siehe hierzu: Matthias Hamann: Die Ermordung psychisch kranker polnischer und sowje- tischer Zwangsarbeiter in: Götz Aly (Hrsg.): Aktion T4 1939-1945. Die „Euthanasie“- Zentrale in der Tiergartenstraße 4, Berlin 1987, S. 161-167, hier S. 163-165; Peter Chroust u.a. (Hrsg.): „Soll nach Hadamar überführt werden.“ Den Opfern der Euthanasiemorde 1939-1945. Gedenkausstellung in Hadamar. Katalog, bearbeitet von M. Hamann mit Bei- trägen von H. Groß, Frankfurt/Main 1989; Gerhard Baader, Johannes Cramer, Bettina Winter: „Verlegt nach Hadamar“. Die Geschichte einer NS-„Euthanasie“-Anstalt. Begleit- band. Eine Ausstellung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, Kassel 1991, S. 144-148. Nach Auskunft der Mitarbeiterinnen der Gedenkstätte Hadamar wird inzwischen von etwa 400 bis 500 ermordeten ausländischen Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen ausge- gangen. 472 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5583, Schutzhaftakte von Julius Heilbronn. 473 Bundesarchiv, Gedenkbuch. Band 1, S. 525. Julius Heilbronn gilt als „verschollen in The- resienstadt“. 474 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6450, Schutzhaftakte von Aron Neu- haus. 475 Bundesarchiv, Gedenkbuch, Band 2, S. 1091. 327 3.5. Aus ideologischen Gründen inhaftierte Gefangene Wie bereits im Kapitel über die Einrichtung des Arbeitserziehungslagers (AEL) Breite- nau dargestellt wurde, diente das AEL Breitenau auch als so genanntes „Erweitertes Polizeigefängnis“ oder „Polizeihilfsgefängnis“, in das Schutzhaftgefangene der Gesta- postellen Kassel und Weimar eingewiesen wurden, die vor allem aus ideologischen Gründen verhaftet worden waren. Sie wurden häufig auch als Polizeigefangene be- zeichnet. Es handelte sich bei ihnen überwiegend um deutsche, aber auch um ausländi- sche Gefangene, die aus politischen, religiösen, weltanschaulichen oder rassischen Gründen verfolgt worden waren, wobei es zwischen den angeführten Gruppen auch Überschneidungen gab. So sind beispielsweise einige Geistliche verhaftet worden, weil sie sich auch im politischen Sinne gegen den NS-Staat gewandt hatten. Die meisten die- ser Gefangenen waren überdurchschnittlich lange im AEL Breitenau inhaftiert, und vie- le von ihnen wurden anschließend in Konzentrationslager deportiert. Im Folgenden soll dem Schicksal einzelner Gefangener aus den unterschiedlichen Haftgruppen nachge- gangen werden. 3.5.1. Politische Gefangene Unter den politischen Gefangenen befanden sich deutsche und ausländische Häftlinge. Einige der deutschen politischen Gefangenen waren bereits im frühen Konzentrations- lager Breitenau inhaftiert gewesen und hatten bei ihrer zweiten Einweisung in das Lager Breitenau schon einen langen Verfolgungsweg hinter sich. Es handelte sich bei diesen Gefangenen um Martin Greiling, Paul Joerg, Wilhelm Koch, Reinhold Stehl und Wil- helm Zanger.1 Auch der jüdische Intellektuelle Kurt Finkenstein war bereits im frühen Konzentrationslager Breitenau inhaftiert gewesen, bevor er im November 1943 erneut in Breitenau inhaftiert wurde.2 Auf sein Schicksal soll jedoch im Abschnitt über die jüdischen Gefangenen gesondert eingegangen werden, wobei seine Verfolgung auch ein Beispiel für die Überschneidungen zwischen den verschiedenen Haftgruppen darstellt, denn Kurt Finkenstein war auch ein entschiedener politischer Gegner der Nationalsozia- 1 Vgl. Krause-Vilmar, Das Konzentrationslager Breitenau, S. 208. Zum Schicksal der Ge- nannten siehe insbesondere im Anhang der Untersuchung des frühen KZ Breitenau von Krause-Vilmar „Die Schutzhaftgefangenen des Konzentrationslagers Breitenau 1933/34“, S. 227-284, hier: S. 242, S. 248, S. 251, S. 277 und S. 283. 2 Vgl. ebenda, S. 187-189, S. 208, S. 238. 328 listen. Der Schlosser bzw. Werkzeugmacher Martin Greiling aus Melsungen war vom 1. Juli bis zum 16. August 1933 im frühen Konzentrationslager Breitenau inhaftiert. Seine Verhaftung erfolgte aus politischen Gründen, da er der Gewerkschaft angehörte und Mitglied der KPD war.3 Im Februar 1944 wurde er erneut verhaftet. Ihm waren Hoch- verrat und Wehrkraftzersetzung vorgeworfen worden.4 Vom 2. März bis zum 5. Mai 1944 wurde er daraufhin im AEL Breitenau inhaftiert5 und anschließend in das Zucht- haus Plötzensee in Berlin überführt. Am 4. Januar 1945 erfolgte durch den Volksge- richtshof jedoch sein Freispruch „mangels Beweises“, und Martin Greiling wurde frei- gelassen. Nach dem Krieg war er u.a. als Gewerkschaftssekretär in Deutschen Gewerk- schaftsbund (DGB) für den Kreis Melsungen tätig.6 Paul Joerg aus Witzenhausen war bereits von Juni bis Oktober 1933 im frühen KZ Breitenau inhaftiert, da er in Witzenhausen als führender Kommunist sowohl in der Stadtverordnetenversammlung als auch im Kreistag tätig war. Paul Joerg gehörte zu derjenigen Verfolgten, die fast die gesamte NS-Zeit über in Haft waren waren. Aus dem frühen KZ Breitenau wurde er zunächst in die so genannten „Moorlager“ überführt. Einige Zeit nach seiner Entlassung wurde er erneut verhaftet und 1937 wegen „Vorbe- reitung zum Hochverrat“ zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt. Nachdem er diese Strafe verbüßt hatte, wurde er sofort wieder in Schutzhaft genommen und in das Arbeitserzie- hungslager Breitenau eingewiesen.7 Diese sofortige Inhaftierung nach der Haftentlas- sung wurde durch eine enge Zusammenarbeit der Justizbehörden mit der Geheimen Staatspolizei ermöglicht. So gab Reichsjustizminister Gürtner 1937 – auf Antrag des Geheimen Staatspolizeiamtes - den Generalstaatsanwälten die Weisung, die Staatspoli- zeistellen zu benachrichtigen, wenn ein „Hoch- und Landesverräter“ aus einem Zucht- haus oder einem Gefängnis entlassen wird. Die Benachrichtigung sollte einen Monat vor dem Entlassungstermin stattfinden, um der Staatspolizei Gelegenheit zu geben, für die entlassenen politischen Gefangene „Maßnahmen“ ihrer Wahl (Überwachung oder 3 Vgl. ebenda, S. 242. 4 HStA Marburg, Bestand 274, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 47-48, Aussage von Mar- tin Greiling. 5 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintrag von Martin Greiling (unter Grailing) im Hauptaufnahmebuch unter der Nummer 3501. 6 Vgl. Krause-Vilmar, Das Konzentrationslager Breitenau, S. 242. 7 Vgl. ebenda, S. 248. 329 Schutzhaft) zu treffen.8 Paul Joerg war vom 18. August bis zum 2. Oktober 1942 im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaftiert und wurde anschließend in das KZ Sach- senhausen deportiert.9 Er überlebte die KZ-Haft und wohnte nach dem Krieg wieder in Witzenhausen.10 Der Schneidermeister Wilhelm Koch aus Calden, Kreis Hofgeismar, war bereits im frühen Konzentrationslager Breitenau inhaftiert, weil er den obersten SA-Führer belei- digt haben sollte und angeblich der KPD angehörte. Unmittelbar nach seiner Entlassung aus dem frühen KZ verurteilte ihn das Sondergericht Kassel wegen „Vergehens gegen das Heimtückegesetz“ zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis. 1941 wurde Wil- helm Koch erneut verhaftet, weil er Schneiderarbeiten für Juden angefertigt hatte. Er war daraufhin vom 26. August bis zum 10. September 1941 im AEL Breitenau inhaf- tiert.11 Reinhold Stehl aus Kassel-Niederzwehren, war ähnlich wie Paul Joerg, fast die ge- samte NS-Zeit in Haft. Im August 1933 wurde er zunächst im frühen KZ Breitenau inhaftiert, weil er sich abfällig über die NS-Regierung geäußert habe. Anschließend wurde er durch das Sondergericht Kassel wegen „Heimtücke“ zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, die er in der Strafanstalt Hameln verbüßte. 1939 wurde er erneut verhaftet und 1940 vom Sondergericht Kassel wegen „böswilliger gehässiger Äußerungen über den Führer“ zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.12 Nach der Haftverbüßung wurde Reinhold Stehl in Schutzhaft genommen und in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen, wo er vom 21. März bis zum 10. Mai 1943 inhaftiert blieb.13 Von Breitenau wurde er nach Lublin deportiert, wo er schwere Misshandlungen durch die SS erlitt. Reinhold Stehl überlebte die Haftzeit und wohnte nach dem Krieg in Kassel.14 Auch Wilhelm Zanger aus Kassel, Mitglied im Roten Frontkämpferbund und der KPD, war fast die gesamte NS-Zeit in Haft. Nachdem er im Sommer 1933 im frühen KZ Breitenau inhaftiert und 1935 vom Oberlandesgericht (OLG) Kassel in einem politi- schen Prozess freigesprochen worden war, wurde er 1936 erneut verhaftet und durch das OLG Kassel zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Ihm war vorgeworfen worden, sich 8 Vgl. Bundesminister der Justiz (Hrsg.): Im Namen des Deutschen Volkes. Justiz und Nati- onalsozialismus, Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz, Köln 1989, S. 261-263. 9 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5761. 10 Vgl. Krause-Vilmar, Das Konzentrationslager Breitenau, S. 248. 11 Vgl. ebenda, S. 251; Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5901. 12 Vgl. Krause-Vilmar, Das Konzentrationslager Breitenau, S. 277. 13 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7131. 330 am Neuaufbau der freien Gewerkschaften beteiligt zu haben.15 Nach seiner Haftverbü- ßung wurde Wilhelm Zanger, wie Paul Joerg und Reinhold Stehl, in Schutzhaft ge- nommen und in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen, wo er vom 28. März 1941 bis zum 9. November 1941 inhaftiert blieb. Am 27. Oktober 1941 sandte der Ges- tapo-Angehörige Christian H. aus dem Referat II A ein Schreiben an Sauerbier, in dem er mitteilte, dass gemäß eines Erlasses des RSHA der Schutzhaftbefehl gegen Wilhelm Zanger mit dem 9. November 1941 aufgehoben sei und Zanger sich nach seiner Entlas- sung bei der Gestapostelle Kassel zu melden habe.16 Konrad Führer, der im Sommer 1941 etwa zwei Monate als politischer Gefangener im AEL Breitenau inhaftiert war,17 berichtete, dass er während seiner Haftzeit Kontakt zu Wilhelm Zanger hatte. Als er in Breitenau inhaftiert wurde, habe er sich sofort mit Wilhelm Zanger, zusammengetan. Als Sauerbier ihn und Zanger zusammen sah, habe er gesagt: „Na, da haben sich ja die Richtigen gefunden!“18 Konrad Führer wurde 1905 in Kassel geboren. In der Zeit von 1925 bis 1935 lebte er mit seiner Frau und seinen Kindern in Bous, einem Ort mit ca. 6000 Einwohnern im Saargebiet zwischen Völklingen und Saarlouis. In dem Ort war er einer von zehn kom- munistischen Mitgliedern im Gemeinderat. Im Jahre 1935 (dem Jahr der Saarabstim- mung) zog er mit seiner Familie nach Tarbes in die Pyrenäen. 1939, am Beginn des Zweiten Weltkrieges (er hatte sich freiwillig zu Schanzarbeiten gemeldet) wurde Kon- rad Führer in Libourne bei Bordeaux interniert. Eineinhalb Jahre später wurde er von der Vichy-Regierung verhaftet und mit seiner Frau und seinen Kindern in einem Lager in Rivesaltes bei Perpignan festgehalten. Von dort kam er mit seiner Familie im Som- mer 1941 über ein Durchgangslager in Saarbrücken, in dem mehrere weitere kommunis- tische Abgeordnete festgehalten wurden, zurück nach Kassel. In Kassel wurde er sofort verhaftet und in der Gestapozentrale in der Wilhelmshöher Allee verhört. Nach etwa 4 Wochen Haft im Kasseler Polizeipräsidium am Königstor wurde er am 8. August 1941 mit einer Gruppe von Gefangenen im Zug in das AEL Breitenau gebracht. Wie er sagte, mussten er und vier bis fünf Gefangene dort aussteigen, die anderen kamen nach Bu- chenwald. Während seiner Haftzeit in Breitenau war Konrad Führer vor allem beim 14 Vgl. Krause-Vilmar, Das Konzentrationslager Breitenau, S. 277. 15 Vgl. ebenda, S. 283. 16 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9670. 17 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5369. 18 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 538, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Konrad Führer vom 13.3.1985. 331 Gleisbau an der Bahnstrecke Altmorschen-Beiseförth zwischen Melsungen und Bebra eingesetzt.19 Am 13. Oktober 1941 wurde Konrad Führer aus dem Arbeitserziehungslager Breite- nau entlassen.20 Über die Dauer seiner Inhaftierung war er nicht informiert worden: Am Morgen der Entlassung hieß es lediglich: „Mach Dich fertig!“ Er kam dann zurück zu seiner Familie nach Kassel und musste sich jede Woche bei der Gestapo melden. Im Verlauf des Krieges wurde Konrad Führer zur Wehrmacht eingezogen. Beim Bomben- angriff im Oktober 1943 verlor er fast seine ganze Familie: seine Frau und fünf Kinder. Eine Tochter überlebte, weil sie als „Pflichtmädel“ eingesetzt und dadurch nicht zu Hause war. Nach dem Krieg war Konrad Führer bis 1970 (bis zu seiner Pensionierung) bei der Post tätig und blieb bis zum Verbot der KPD, im Jahre 1957, weiterhin Partei- mitglied.21 Ähnlich wie Paul Joerg und Reinhold Stehl wurden mehrere der politischen Gefan- genen aus dem Arbeitserziehungslager Breitenau in Konzentrationslager deportiert. Zu ihnen gehörte auch Paul H. aus Bad Sooden-Allendorf, der vom 30. Januar bis zum 4. August 1944 im AEL Breitenau inhaftiert war.22 Über seinen Verfolgungsweg sagte er später aus: „Am 25.1.1944 wurde ich verhaftet, der Gestapo vorgeführt und von einem Beamten namens Schikora vernommen. Mir wurde vorgeworfen, Verkehr mit Ausländern gehabt und ausländische Sender abgehört zu haben. Ich konnte die Vorwürfe nicht bestreiten und wurde daraufhin in Schutzhaft genommen, einige Tage im Polizeigefängnis fest- gehalten und danach nach Breitenau überführt, ein richterlicher Haftbefehl lag nicht vor. Es hat auch niemals ein gerichtliches Strafverfahren stattgefunden. In Breitenau habe ich von Ende Januar 1944 bis Anfang August 1944 zugebracht, von dort wurde ich nach dem KZ Sachsenhausen überführt, von wo aus ich im November 1944 entlassen wur- de.“23 Auch Willi Mai war als politischer Gefangener im AEL Breitenau inhaftiert und wurde von dort in das Konzentrationslager Dachau deportiert. Er stammte aus einer 19 Ebenda. 20 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5369. 21 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 538. 22 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintrag von Paul H. im Haupt- aufnahmebuch unter der Nummer 3359. Paul H. wurde 1893 in Eisleben/Saale geboren. 23 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 25-26, Aussage von Paul H.; siehe auch die Datenbank des HHStA Wiesbaden zu den Gefangenen des AEL Breitenau. 332 sozialdemokratischen Kasseler Familie, war von Beruf Glasbläser und schloss sich 1924 der Freien Arbeiter-Union Deutschlands (FAUD) an, einer anarcho-syndikalistischen Vereinigung, die basisdemokratische und antiparlamentarische Prinzipien vertrat. Die FAUD verstand sich auch als eine antifaschistische Gruppierung und beteiligte sich an Aktionen gegen die Nationalsozialisten.24 In der Kasseler Gruppe der FAUD war Willi Mai Literaturobmann. Gemeinsam mit anderen Mitgliedern organisierte er Aufklä- rungskampagnen in Kassel und Umgebung. Ihr Ziel war die „Entfaltung des ganzen Menschen“ und ein „neues Bewusstsein“, was auch praktische Lebenshilfe in Erzie- hungsfragen und Fragen der Empfängnisverhütung einschloss.25 Von der Freien Arbei- ter-Union Deutschlands wurde eine Wochenzeitung mit dem Titel „Der Syndikalist“ herausgegeben. Willi Mai nahm auch nach 1933 weiterhin an den illegalen Treffen der FAUD-Gruppe teil und betätigte sich als Kurier zwischen dem Ruhrgebiet und Kassel, wobei er Zeitungen und Informationsschriften aus Holland nach Deutschland schmug- gelte. Außerdem gehörte zu seinen Aufgaben das Sammeln von Unterstützungsgeldern für geflohene, untergetauchte und hilfsbedürftige Mitglieder der Vereinigung. Im Mai 1941 wurde Willi Mai festgenommen und im August 1941 vom Polizeigefängnis Kassel in die Untersuchungshaftanstalt Kassel überführt. Am 15. Mai 1942 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Kassel wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis unter Anrechnung der Untersuchungshaftzeit.26 Unmittelbar nach Verbüßung der Haft, am 15. Februar 1943, wurde er in Schutzhaft genommen und vom Kasseler Polizeigefängnis am 2. März 1943 in das Arbeitserziehungslager Breite- nau eingewiesen.27 Am 18. April wurde Willi Mai von dort in das Konzentrationslager Dachau deportiert. Bei der Evakuierung des KZ Dachau wurde er auf einem Evakuie- rungsmarsch in Richtung Bad Tölz von amerikanischen Truppen befreit. Willi Mai starb im Dezember 1986 in Kassel.28 Ein weiterer politischer Gefangener im Arbeitserziehungslager Breitenau war Philipp 24 Zur Freien Arbeiter-Union Deutschlands (Anarcho Syndikalisten) FAUD siehe Jörg Kammler: Zur historischen Ausgangslage des Arbeiterwiderstandes: Die Kasseler Arbei- terbewegung vor 1933, in: Frenz u.a., Volksgemeinschaft II, S. 291-324, hier: S. 322-324. 25 Vgl. Kammler und Krause-Vilmar, Volksgemeinschaft I, S. 350. 26 Vgl. ebenda, S. 350 f. 27 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintrag von Willi Mai im Hauptaufnahmebuch unter der Nummer 2092. Es existiert von Willi Mai keine Schutzhaft- akte; möglicherweise ging sie nach dem Krieg verloren. 28 Zum Verfolgungsweg von Willi Mai siehe auch: Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Sig- natur: 583, Protokoll eines Gesprächs mit Willi Mai vom 29.10.1979. Weitere Hinweise 333 Jörg aus Kleinauheim bei Hanau. Er wurde 1887 in König im Odenwald geboren und war von Beruf Diamantschleifer.29 In Kleinauheim besaß er eine Diamantschleiferei. Im Jahre 1935 wurden 88 Kommunisten, Sozialdemokraten und Parteilose vom Oberlan- desgericht Kassel wegen der Herstellung und Verbreitung antifaschistischer Schriften zu Gefängnis- und Zuchthausstrafen verurteilt. Hauptangeklagter in diesem Massenpro- zess war Philipp Jörg, in dessen Diamantschleiferei mindestes eine Nummer der Zeitung „Die Freiheit“ gedruckt worden war. Über Hanau bestand ein Verteilernetz mit Stütz- punkten im Raum Hanau sowie in Orten des Landkreises Offenbach und im mainfränki- schen Raum.30 Philipp Jörg wurde am 7. Juni 1935 zu 8 Jahren Zuchthaus verurteilt. Er verbüßte die Strafe bis zum 4. Februar 1943 u.a. in Butzbach und im Zuchthaus Hohen- asperg in Ludwigsburg.31 Anschließend wurde er in das Kasseler Polizeigefängnis über- stellt und von dort am 2. März 1943 von der Gestapo Kassel in das Arbeitserziehungs- lager Breitenau eingewiesen. Am 27. April 1943 wurde er von Breitenau in das Kon- zentrationslager Dachau deportiert.32 Etwa eineinhalb Jahr später, am 5. August 1944, kam er in Dachau ums Leben.33 Unter den deutschen politischen Gefangenen befanden sich auch mehrere Frauen. Eine von ihnen war Erna Paul aus Kassel. Sie war im August 1942 von der Gestapostel- le Kassel in das AEL Breitenau eingewiesen worden, weil sie gemeinsam mit ihrerm Mann Willi Paul ebenfalls der Freien Arbeiter-Union Deutschlands (FAUD) angehörte. Bereits in den 20er Jahren hatte sie mitgeholfen, Flugblätter gegen die Nazis zu drucken und zu verteilen. 1939 floh sie mit ihren zwei Kindern nach Holland. Ihr Mann war be- reits 1937 nach Holland geflohen und dann über Frankreich nach Spanien gelangt, wo er sich den Kommunisten im Spanischen Bürgerkrieg anschloss und später verhaftet wur- de. Zu seiner Unterstützung hatte Willi Mai Unterstützungsgelder gesammelt. Erna Paul wurde 1941, ein Jahr nach der Besetzung der Niederlande, in Amsterdam von dem Kas- seler Gestapo-Angehörigen Christian H. verhaftet und ins Kasseler Untersuchungsge- fängnis überführt. Am 15. Mai 1942 wurde sie – im gleichen Verfahren wie Willi Mai - vom Kasseler Oberlandesgericht wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ zu einem Jahr befinden sich in der Datenbank des HHStA Wiesbaden zu Widerstand und Verfolgung in Hessen. 29 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5762. 30 Vgl. Studienkreis Deutscher Widerstand, Heimatgeschichtlicher Wegweiser, Hessen I, S. 210. 31 HHStA Wiesbaden, Datenbank zu den Gefangenen des AEL Breitenau, Informationen zu Philipp Jörg. 32 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5762. 334 und drei Monaten Gefängnis verurteilt, wobei ihr die Untersuchungshaft ebenfalls ange- rechnet wurde.34 Unmittelbar nach der Haftverbüßung kam sie am 25. August 1942 in das Arbeitserziehungslager Breitenau. Von dort wurde sie am 19. Oktober 1942 in das Konzentrationslager Ravensbrück deportiert,35 wo sie bis zur Befreiung inhaftiert blieb. Am Kriegsende gelang es Erna Paul, sich über Lübeck nach Kassel durchzuschlagen, wo sie nach vier Jahren ihre beiden Kinder wieder sah, die von Verwandten versorgt worden waren. Ihr Ehemann kehrte erst 1946 aus amerikanischer Gefangenschaft zu- rück, in die er mit dem Strafbatallion 999 geraten war. 36 Auch die Lehrerin Hildegard F. war aus politischen Gründen im AEL Breitenau in- haftiert worden und wurde anschließend von dort in das Konzentrationslager Ravens- brück deportiert. Hilde F. wurde in Greiz in Thüringen geboren und im April 1935 vom Oberlandesgericht Jena wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ zu sieben Jahren Zucht- haus verurteilt, die sie im Zuchthaus Waldheim in Sachsen verbüßte.37 Nach ihrer Ent- lassung wurde sie von der Gestapostelle Weimar in Schutzhaft genommen und in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen, wo sie vom 5. März bis zum 17. April 1942 inhaftiert blieb. Anschließend wurde sie von dort in das KZ Ravensbrück depor- tiert.38 Martha B. aus Gera war vor ihrer Einweisung in das AEL Breitenau verurteilt wor- den, weil sie gegen die „Rundfunkverordnung“ verstoßen und ausländische Sender ab- gehörte hatte.39 Nach ihrer Strafverbüßung wurde sie ebenfalls in das AEL Breitenau eingewiesen und von dort am 15. Dezember 1941 in das Konzentrationslager Ravens- brück deportiert.40 Ingeborg H. aus Bad Berka war in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen 33 Staatskommissariat, Die Toten von Dachau, S. 49. 34 Zum Verfolgungsweg von Erna Paul siehe Artur Mehmet: Das „Kasseler Volksblatt“ 1932/1933, unveröffentlichte Examensarbeit an der Gesamthochschule Kassel, Kassel 1976, S. 224 f. und S. 260 f.; Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 597, Auszüge aus einem Interview mit Erna Paul vom März 1984, Gesprächspartner: G. Richter und Hanne Wiltsch; Erna Pauls Privatkrieg gegen die Nazis: Hausfrau, Mutter und im Wider- stand, in: Für uns, wöchentliche Lokalzeitung der Hessischen-Niedersächsischen Allge- meine vom 6.3.1986; weitere Hinweise in der Datenbank des HHStA Wiesbaden zu den Gefangenen des AEL Breitenau. 35 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9710. 36 Vgl. Mehmet, Das Kasseler Volksblatt, S. 224 f.; Erna Pauls Privatkrieg gegen die Nazis, in: Für uns, ebenda. 37 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5335. 38 Ebenda. 39 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4912. 40 Ebenda. 335 worden, weil sie sich im Polizeigefängnis „prokommunistisch geäußert und andere zum kommunistischen Gruß aufgefordert“ habe.41 Am 19. April 1943 wurde sie ebenfalls aus Breitenau in das KZ Ravensbrück deportiert.42 Auch unter den ausländischen Gefangenen befanden sich mehrere, die aus politi- schen Gründen im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaftiert worden waren. Zu ihnen gehörten die bereits genannten luxemburgischen Gefangenen René Grüneisen und Eu- gène Leger, wobei René Grüneisen der luxemburgischen und Eugène Leger der franzö- sischen Widerstandsbewegung angehörte.43 Auch der Niederländer Arien Hoogland war aus politischen Gründen inhaftiert wor- den. Im April 1943 wurde er verhaftet, weil er „drei russische Kriegsgefangene mit er- hobener, geballter Faust“ gegrüßt hatte.44 Im September des gleichen Jahres wurde er von Breitenau in das Konzentrationslager Sachsenhausen deportiert.45 Über andere ausländische Gefangene lassen sich aus den erhaltenen Akten nur vage Hinweise über deren politische Haftgründe entnehmen. So wurde der polnische Zwangsarbeiter Waclaw G. am 27. Juni 1941 wegen „staatsfeindlicher Umtriebe“ in das AEL Breitenau eingewiesen.46 Am 10. Oktober 1941 erfolgte von dort seine Deportati- on in das KZ Buchenwald.47 Der sowjetische Gefangene Iwan B. wurde im Dezember 1942 in das AEL Breitenau eingewiesen, weil er „Angehöriger einer ukrainischen Widerstandsbewegung“ gewesen sei.48 Am 13. September 1943 wurde er von Breitenau in das Konzentrationslager Mauthausen deportiert.49 Die polnische Zwangsarbeiterin Zofja M. wurde im April 1943 wegen „staatsfeindli- chen Äußerungen“ in das AEL Breitenau eingewiesen und einen Monat später von dort in das Konzentrationslager Ravensbrück deportiert.50 Auch die polnische Zwangsarbeiterin Wanda S. wurde wegen „staatsfeindlichen Äu- ßerungen“ im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaftiert und von dort im Juli 1942 in 41 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5613. 42 Ebenda. 43 Zum Verfolgungsweg von René Grüneisen und Eugène Leger siehe Kapitel 3.4.13. 44 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5637. 45 Ebenda. 46 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5496. 47 Ebenda. 48 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4949. 49 Ebenda. 50 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6318. 336 das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück deportiert.51 Die sowjetische Zwangsarbeiterin Odorka B. war im März 1943 im AEL Breitenau inhaftiert worden, weil sie „staatsfeindliche Propaganda“ betrieben hatte.52 Zwei Mona- te später wurde sie zur Außendienststelle Erfurt der Staatspolizeistelle Weimar über- führt.53 3.5.2. Evangelische und katholische Geistliche Im Arbeitserziehungslager Breitenau waren nachweislich vier evangelische und sieben katholische Geistliche inhaftiert, die verhaftet worden waren, weil sie sich gegen den NS-Staat gewandt hatten.54 Am 11. Juli 1941 wurden die evangelischen Pfarrer Otto Reinhold, Hans Zimmer- mann und Robert Lutze in das Lager Breitenau eingewiesen.55 Otto Reinhold war zu diesem Zeitpunkt Pfarrer in Lohfelden-Crumbach bei Kassel, Hans Zimmermann war Pfarrer in Kassel-Bettenhausen, und Robert Lutze betreute die Gemeinde in Mittel- buchen bei Hanau. Otto Reinhold und Hans Zimmermann waren Mitglieder der Beken- nenden Kirche und standen in engem persönlichem Kontakt. Möglicherweise hatten sie auch zu Pfarrer Robert Lutze Verbindungen, denn sie wurden gemeinsam nach Breite- nau gebracht, nachdem sie, wie der damalige evangelische Pfarrer aus Guxhagen, Adam Gerhold, in die Breitenauer Kirchenchronik eintrug, „schon mehrere Wochen im Poli- zeigefängnis in Kassel einsitzen mussten.“56 Gerhold hatte offenbar guten Kontakt zu den drei inhaftierten Pfarrern, und es ist bemerkenswert, wie er offenbar versuchte, ih- nen in ihrer Situation als Gestapo-Gefangene zu helfen, und dabei auch Unterstützung fand. Die drei evangelischen Geistlichen durften auch am Gottesdienst in der Kloster- kirche teilnehmen. Adam Gerhold war am 27. Februar 1883 in Aua, Kreis Hersfeld ge- 51 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7081. 52 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5018. 53 Ebenda. 54 Zum Schicksal der inhaftierten evangelischen und katholischen Geistlichen siehe Dietfrid Krause-Vilmar: Evangelische und katholische Geistliche im Lager Breitenau (1941-1944). Ein Bericht, in: Jahrbuch der Hessischen Kirchengeschichtlichen Vereinigung 44 (1993), S. 127-141; Zum Schicksal von Hans Zimmermann siehe Stefan Weiß: Pfarrer Hans Zim- mermann. Aufzeichnungen über seine Haft im Gestapogefängnis Kassel und im Lager Breitenau vom 17.05. bis 18.09.1941, in: Rundbrief des Fördervereins der Gedenkstätte Breitenau, Nr .14, Kassel 1995, S. 29-49. 55 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7599, Nr. 7600, Nr. 7601. Schutzhaftakten von Otto Reinhold, Hans Zimmermann und Robert Lutze. 337 boren, studierte in Halle und Marburg Theologie und war, nachdem er in Oberhülsa und Ehlen Pfarrstellen innehatte, seit dem 1. Dezember 1935 Pfarrer in Guxha- gen/Breitenau.57 Über die inhaftierten Geistlichen schrieb er in die Kirchenchronik - allerdings nach dem Krieg, wie aus der Reihenfolge der Eintragungen hervorgeht: „Der inzwischen neu ernannte Direktor Sauerbier ließ sich bestimmen, diese Männer innerhalb der Anstalt mit leichten Arbeiten zu beschäftigen, und die älteren Aufseher zeigten Verständnis und Entgegenkommen. Es war sogar möglich, die besorgten und aufgeregten Frauen hin u. wieder mit ihren Männern zusammen zu bringen, u. zwar nach dem Gottesdienst in der Sakristei. – Es ist nicht festzustellen gewesen, aus wel- chem Grund diese Pfarrer festgehalten wurden; bei jeder Vernehmung wurde ein neuer Vorwurf erhoben, u. zur Nachprüfung der Verteidigungsgründe brauchte man oft meh- rere Wochen.“58 Anlass für die Verhaftung von Otto Reinhold und Hans Zimmermann war ein von Otto Reinhold 1933/34 verfasstes Gedicht, das die Gestapo während einer Hausdurchsu- chung bei Pfarrer Hans Zimmermann fand. Es trug den Titel „Prolog des Satans zu dem Spiel, das er auf Erden jetzt beginnt“. Ganz eindeutig ist der Bezug zu Hitler, der in dem Gedicht mit dem Satan gleichgesetzt wurde.59 Otto Reinhold wurde am 5. August 1941 entlassen und Robert Lutze am 28. Juli 1941 der Hanauer Gestapo überstellt. Hans Zimmermann wurde bis zum 18. September 1941 in Breitenau gefangen gehalten. Während seiner Haftzeit schrieb er neben zwei Gedichten auch ein Kirchenlied mit dem Titel „Die Nacht ist vorgerücket“, das noch im letzten Gesangbuch der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck unter der Nr. 419 enthalten war.60 56 Archiv der evangelischen Kirchengemeinde Guxhagen/Breitenau, Kirchenchronik, Eintra- gung von Pfarrer Gerhold. 57 Vgl. Otto Wiegand: 1900-1975. 75 Jahre Guxhagener Kirchen- und Dorfgeschichte – Be- sondere Situation durch Correktionsanstalt – Ehemaliges Benediktinerkloster – Bei Kriegsende kritische Tage für das ganze Dorf, in: Verlag A. Bernecker (Hrsg.): Jahrbuch 2001 für den Alt-Kreis Melsungen, Melsungen 2001, S. 155-169, hier S. 161. Zum Wirken von Pfarrer Gerhold siehe auch in: Krause-Vilmar, Evangelische und katholische Geistli- che, S. 127-132. 58 Archiv der Evangelischen Kirchengemeinde Guxhagen, Chronik der Evangelischen Kir- chengemeinde Guxhagen/Breitenau für die Kriegsjahre. 59 Das Gedicht ist veröffentlicht in: Krause-Vilmar, Evangelische und katholische Geistliche, S. 136-139. 60 Evangelisches Kirchengesangbuch. Ausgabe für die Evangelische Landeskirche von Kur- hessen-Waldeck. Im Auftrage der Landeskirche herausgegeben und verlegt vom Evangeli- schen Pressedienst Kurhessen-Waldeck e.V. und Bärenreiter-Verlag Kassel-Wilhelmshöhe 1960, Lied Nr. 419 sowie S. 46 des angehängten Verzeichnisses der Verfasser der Lieder 338 Unter den inhaftierten Geistlichen befand sich auch die evangelische Vikarin Katha- rina Staritz. Sie leitete in Breslau die „Hilfsstelle für evangelische Nichtarier“, eine Au- ßenstelle des Büros Grüber in Berlin.61 Nachdem im September 1941 die Polizeiverord- nung erlassen wurde, nach der die Juden in Deutschland verpflichtet wurden, einen Da- vidstern mit der Aufschrift „Jude“ zu tragen und die Situation dieser so genannten „nichtarischen Christen“ auch in der evangelischen Kirche immer schwieriger wurde, wandte sie sich in einem Rundschreiben an ihre Amtsbrüder und bat darum, sich gerade für diese Gemeindemitglieder besonders einzusetzen.62 Das Schreiben enthielt auch Hinweise auf Textstellen der Evangelisten, z.B. auf Luk. 10, 25-37 und das darin enthal- tene Gleichnis vom „barmherzigen Samariter“, der einem überfallenen Menschen half, nachdem ein ehrbarer Priester und ein Tempeldiener achtlos an dem Misshandelten und Ausgeraubten vorübergegangen waren.63 Die Analogie zu den Nazis und der Verfol- gung der Juden ist offenkundig. Aufgrund dieses Rundschreibens wurde Katharina Sta- ritz im März 1942 auf einer Dienstreise in Marburg verhaftet und über das Marburger Gerichtsgefängnis und die Gestapo Kassel am 7. April 1942 in das AEL Breitenau ein- gewiesen. Während ihrer Haftzeit in Breitenau schrieb sie ein Gedicht mit dem Titel „Cantate 1942 in Breitenau“, in der ihr sehr starker christlicher Glaube zum Ausdruck kommt.64 Auch Katharina Staritz wurde gestattet, sonntags am Gottesdienst in der ehe- maligen Klosterkirche in Breitenau teilnehmen.65 Zwei Monate nach ihrer Inhaftierung in Breitenau, am 5. Juni 1942, wurde sie von Breitenau in das Konzentrationslager Ra- und Weisen, Nr. 229a.; Vgl. auch Krause-Vilmar, Evangelische und katholische Geistli- che, S. 135. 61 Zu Katharina Staritz und ihrem Verfolgungsweg vgl. Staritz, Des großen Lichtes Wider- schein, ebenda; Jutta Brendow: Des großen Lichtes Widerschein. In memoriam Katharina Staritz, Pfarrerin zu Albertshausen, in: Lukasbote, Gemeindebrief für die evangelischen Kirchengemeinden Albertshausen, Hüddingen und Reinhardshausen, Weihnachten 1984, S. 2-11; Gerlind Schwöbel: „Ich aber vertraue“, Katharina Staritz. Eine Theologin im Wi- derstand, 2. durchgesehene und erweiterte Auflage, Frankfurt/Main 1990; Hannelore Er- hart, Ilse Meseberg-Haubold, Dietgard Meyer: Katharina Staritz, 1903-1953, Dokumenta- tion Band 1: 1903-1942, Mit einem Exkurs Elisabeth Schmitz, Neukirchen-Vluyn 1999; Hannelore Erhart: Theologinnen im Kirche und Gemeinde im Zweiten Weltkrieg – das Beispiel Katharina Staritz, in: Günter Norden und Volkmar Wittmütz (Hrsg.): Evangeli- sche Kirche im Zweiten Weltkrieg, Köln 1991, S. 167–189; Krause-Vilmar, Evangelische und katholische Geistliche, S. 139-141. 62 Vgl. Staritz, Des großen Lichtes Widerschein, S. 40 f.; Erhardt u.a., Katharina Staritz, S. 393. 63 Vgl. Deutsche Bibelgesellschaft Stuttgart (Hrsg.): Die Bibel. Nach der Übersetzung Martin Luthers, S. 86-87. 64 Staritz, Des großen Lichtes Widerschein, S. 9. 65 HHStA Wiesbaden, Abt. 520/Me, Nr. 1993/46, Blatt 52, Aussage von Katharina Staritz. 339 vensbrück deportiert.66 Sie überlebte das Konzentrationslager. Nach etwa einem Jahr, am 18. Mai 1943, wurde sie, wie es hieß, probeweise, aus dem KZ Ravensbrück entlas- sen. Nach dem Krieg arbeitete Katharina Staritz u.a. am Evangelischen Fröbelseminar in Bad Wildungen und in den Jahren 1946 bis 1949 als Pfarrerin in den evangelischen Kirchengemeinden von Sebbeterode, Kreis Ziegenhain, und Albertshausen bei Bad Wil- dungen. Außerdem war sie eine Zeitlang als Seelsorgerin in der Frauenstrafanstalt Ziegenhain tätig.67 Im November 1949 erhielt sie in Frankfurt/Main bei der Evangeli- schen Kirche das Referat für Frauenarbeit. Auch in Frankfurt arbeitete u.a. auch als Ge- fangenen-Seelsorgerin im Frauengefängnis Preungesheim. Eine schwere Erkrankung setzte ihrer Tätigkeit jedoch nach nur drei Jahren ein Ende. Am 3. April 1953 starb sie im Alter von 53 Jahren.68 Unter den katholischen Geistlichen, die im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaf- tiert waren, befanden sich zwei Ordensbrüder des Franziskanerklosters Frauenberg in Fulda. Es handelte sich um den Guardian des Klosters, Pater Thaddäus (Wilhelm) Brunke und den Franziskanerbruder Firmin (Matthäus) Dehm. Das Kloster war am 14. Dezember auf Anordnung der Gestapo Kassel geschlossen und die etwa 60 Ordensleute aus dem Land Hessen-Nassau ausgewiesen worden. Die offizielle Begründung lautete auf Vergehen gegen das Lebensmittelgesetz. Seit 1936 gab es ein Gesetz, das eine Ab- lieferungspflicht für landwirtschaftliche Produkte vorsah. Die Franziskaner lebten fast ausschließlich von Almosen und Lebensmitteln, die die Bewohner des Fuldaer Landes in das Kloster brachten, und dort wurden von den Mönchen auch Vorräte angelegt. En- de November 1940 fanden im Kloster mehrere Hausdurchsuchungen von Beamten der Schutzpolizei und der Gestapo statt, bei denen, nach deren Ansicht, zu viele Lebensmit- tel gefunden wurden, was zu der genannten Anklage führte. Tatsächlich ging es der Gestapo jedoch um die Zerschlagung des Ordens. Noch am Tage der Auflösung des Klosters wurden Thaddäus Brunke und Firmin Dehm verhaftet. Das Amtsgericht Fulda lehnte jedoch eine Verhandlung ab.69 Daraufhin wurden Thaddäus Brunke und Firmin 66 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7598. 67 Vgl. Erhardt u.a., Katharina Staritz, S. 54. 68 Vgl. Schwöbel, „Ich aber vertraue“, S. 89. 69 Vgl. Helmut Moll (Hrsg.): Zeugen für Christus. Das deutsche Martyrologium des 20. Jahr- hunderts, hrsg. im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, Band II, 2., durchgesehene Auflage, Paderborn u.a. 2000, S. 746 f.; Werner, Das Franziskanerkloster Frauenberg, S. 78 ff. 340 Dehm am 26. Dezember 1940 in das AEL Breitenau eingewiesen.70 Firmin Dehm wur- de nach vier Monaten Haft, am 24. April 1941, aus dem AEL Breitenau entlassen. Thaddäus Brunke jedoch wurde am 13. Mai 1941 von Breitenau in das Konzentrations- lager Dachau deportiert, wo er nach 15 Monaten Haft, in den Morgenstunden des 5. August 1942, ums Leben kam. In den beschlagnahmten Klostergebäuden in Fulda wur- de von Februar 1941 bis Februar 1942 eine SD-Schule (eine Schule des Sicherheits- dienstes der SS) eingerichtet, danach dienten sie als Lazarett. Im April 1945 kehrten die ersten Franziskaner auf den Frauenberg zurück.71 Auch der katholische Ordenspriester und Ökonom des Klosters der Oblaten in Hün- feld, Paul Köthe, war wegen angeblicher Wirtschaftsvergehen verhaftet worden, bevor er im Februar 1941 kurzzeitig im AEL Breitenau inhaftiert war.72 Anschließend wurde er vom Sondergericht in Kassel wegen Wirtschaftsvergehen im Klostergut Molzbach bei Hünfeld zu 5 Jahren Zuchthaus verurteilt.73 Auch das Kloster der Oblaten in Hün- feld wurde, wie das Kloster Frauenberg in Fulda, Anfang 1941 durch die Gestapo we- gen angeblicher Verstöße gegen die Lebensmittelbewirtschaftung geschlossen, und die 80 Ordensleute mussten bereits einen Tag danach den Gau Hessen-Nassau verlassen.74 Ein weiterer katholischer Geistlicher im Arbeitserziehungslager Breitenau war der Pfarrer Konrad Trageser aus Marbach bei Fulda.75 Er war schon vor seiner Verhaftung, wie es in einem Gestapo-Bericht heißt, „wegen seiner staatsfeindlichen Einstellung be- 70 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7596 und Nr. 7603, Schutzhaftakten von Wilhelm (Thaddäus) Brunke und Matthäus (Firnim) Dehm. 71 Zum Verfolgungsweg von Wilhelm (Thaddäus) Brunke und Matthäus (Firnim) Dehm sie- he: Gesamthochschule Kassel, Erinnern an Breitenau, S. 27/II; Krause-Vilmar, Evangeli- sche und katholische Geistliche, S. 133 f.; Werner, Das Franziskanerkloster Frauenberg, S. 78-82; Moll, Zeugen für Christus, Band II, S. 746-747; Bernd Opfermann: Das Bistum Fulda im Dritten Reich (Ostteil und Westteil). Priester, Ordensleute und Laien, die für Christus Zeugnis ablegten, Fulda 1987, S. 91 f.; Widerstand der Fuldaer Franziskaner im Nationalsozialismus: Geräumter Frauenberg als „Geburtstagsgabe“. Pater Thaddäus Brun- ke und Bruder Wolfgang Piatkowski starben im Konzentrationslager / Kloster- Beschlagnahmung, in: Fuldaer Zeitung vom 17. Oktober 1984, S. 11. 72 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintrag von Paul Köthe im Hauptaufnahmebuch. Er war vom 20. bis zum 23.2.1941 inhaftiert. 73 Vgl. Opfermann, Das Bistum Fulda, S. 101. 74 Vgl. Moll, Zeugen für Christus, Band I, S. 246. 75 Zum Schicksal von Pfarrer Konrad Trageser siehe: Krause-Vilmar, Evangelische und ka- tholische Geistliche, S. 139-141; Moll, Zeugen für Christus, Band I, S. 237-238; Opfer- mann: Das Bistum Fulda, S. 81; Die Leidensgeschichte des Pfarrerrs Trageser wurde au- ßerdem 1988 von Schülern der Konrad-Adenauer-Schule in Fulda recherchiert und in einer Ausstellung zusammengestellt, vgl. Fuldaer Schüler erforschen das Schicksal des Pfarrers Konrad Trageser, in: Richter, Die Gedenkstätte Breitenau, S. 25. 341 reits wiederholt in Erscheinung“ getreten.76 Im August 1941 wurde er verhaftet, weil er in einer Predigt geäußert habe, wichtiger als Orden und Ehrenzeichen sei die Erhaltung des Seelenadels. In dem Gestapo-Bericht wurde er mit den Worten zitiert: „Was nutzt das ganze Eichenlaub, wenn keiner mehr an Gott glaubt?“ Zwei Frauen erzählten an- schließend in einer Gastwirtschaft den Inhalt dieser Predigtstelle, woraufhin der anwe- sende Kreisleiter der NSDAP Anzeige „wegen Zersetzung der Wehrkraft des deutschen Volkes“ erstattete.77 Konrad Trageser wurde kurze Zeit später verhaftet. Nach Verhören bei der Fuldaer Gestapo und im Fuldaer Untersuchungsgefängnis wurde er am 28. Au- gust 1941 nach Breitenau überführt und von dort am 2. Dezember 1941 nach Dachau deportiert.78 Sechs Wochen später, am 14. Januar 1942, starb Konrad Trageser im Kon- zentrationslager Dachau an den Folgen einer Blutvergiftung.79 Unter den katholischen Geistlichen im Arbeitserziehungslager Breitenau befanden sich auch ein französischer Priester und ein Prediger aus Alexandrow in der Sowjetuni- on. Bei dem französischen Geistlichen handelte es sich um den katholischen Priester Georges Mounier, geboren am 30. Mai 1912 in Orange. Er wurde am 29. September 1944 gemeinsam mit den Chefingenieuren bzw. Generaldirektoren Paul L., Jacques C. und Raymond D. aus Paris und einer Gruppe von sieben Luxemburgern, unter denen sich auch René Grüneisen befand, in das Lager Breitenau eingewiesen.80 In den Dan- kesschreiben, die die Direktoren nach dem Krieg an den Landesinspektor Hermann R. und Oberaufseher Karl W. sandten, erwähnten alle drei, dass R. einem ihrer Mitgefan- genen, einem katholischen Geistlichen, gestattet habe, in ihrem Zimmer die Messe zu lesen.“81 Dass es sich bei diesem Geistlichen um Georges Mounier gehandelt hat, wird auch durch eine Aussage des ehemaligen Gefangenen Georg C. bestätigt: „Ein französischer Geistlicher (George Munière), der von der Stapo besonders herab- gewürdigt wurde (er trug noch sein geistliches Gewand), wurde von Herrn R. herausge- nommen und mit mir im Büro beschäftigt und erhielt von Herrn R. französische Wör- 76 Moll, Zeugen für Christus, Band I, S. 237. 77 Moll, Zeugen für Christus, Band I, S. 237; Marbachs Pfarrer Konrad Trageser starb im Konzentrationslager für seinen Glauben: „Wichtiger als Orden ist der Seelenadel“, in: Ful- daer Zeitung vom 4. August 1984, S. 9. 78 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7579. 79 Vgl. Moll, Zeugen für Christus, S. 238; Eugen Weiler: Die Geistlichen in Dachau sowie in anderen Konzentrationslagern und in Gefängnissen, Mödling 1971, S. 669. 80 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Einträge von Georges Mounier (Munier) und den anderen Genannten im Hauptaufnahmebuch. Siehe hierzu auch die Kapi- tel 3.4.9. und 3.4.13. 342 terbücher aus seinem Eigenbesitz, damit wir uns verständigen, und er Deutsch lernen konnte. Ferner hat er ihm auf seine Bitte Messgeräte verschafft, mit denen er morgens in aller Frühe heimlich und unbemerkt seinen französischen Kameraden die heilige Mes- se las. Ohne die Fürsorge des Herrn R. wäre der feinsinnige und schwächliche Geistli- che bald zugrunde gegangen.“82 Georges Mounier blieb bis zum 20. Februar 1945 in Breitenau inhaftiert.83 Sein wei- teres Schicksal ließ sich bisher nicht klären. Über den katholischen Prediger Iwan Howinski bzw. Nowinski aus Alexandrow ist bis auf wenige Daten fast nichts bekannt. Er wurde zweimal in das AEL Breitenau ein- gewiesen und ist unter zwei verschiedenen Namen im Hauptaufnahmebuch eingetragen worden. Das erste Mal war er vom 27. September bis zum 2. November 1943 inhaftiert und wurde unter dem Namen Iwan Howinski aufgenommen. Als Geburtsdatum ist der 1. Oktober 1910 und als Geburtsort ist Alexandrowska genannt. Unter der Berufsbe- zeichnung findet sich „Pfarrer“ und als Religionszugehörigkeit „katholisch“. Der zweite Eintrag stammt vom 23.3.1944, als er erneut inhaftiert wurde. Diesmal wurde er unter dem Namen Johann Nowinski eingetragen, und als Geburtsort wurde Alexandrowski bei Georgowski vermerkt, als Beruf „russischer Prediger“. Etwa zwei Monate später, am 16. Mai 1944, gelang ihm die Flucht aus dem Arbeitserziehungslager Breitenau. Sein weiteres Schicksal ist ungeklärt.84 Schließlich befand sich unter den Geistlichen im Arbeitserziehungslager Breitenau auch der katholische Priester Alfons Mersmann.85 Er stammte aus Greven in Westfalen und begann seine theologischen Studien in Innsbruck bei den Jesuiten, wo er auch Eng- lisch und Polnisch lernte. Nachdem Alfons Mersmann 1931 in Innsbruck seine Pries- terweihe erhalten hatte, ging er für drei Jahre mit einem Studienfreund in die USA, wo er in der Nähe von Chicago als sehr beliebter Hilfspriester tätig war. Nach seiner Rück- 81 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2786, Blatt 67, Spruchkammerakte von Hermann R., Schreiben von Paul L. aus Paris vom 20.2.1947 zur Entlastung von Landesinspektor R. 82 Ebd., Blatt 55, Erklärung von Georg Claus, z.Zt. Kleinsassen, für den ehemaligen Landes- inspektor Röse vom 21. März 1946. 83 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintrag von Georges Mounier im Hauptaufnahmebuch; vgl auch Krause-Vilmar, Evangelische und katholische Geistli- che, S. 132. 84 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Einträge von Iwan (bzw. Jo- hann) Howinski (bzw. Nowinski) im Hauptaufnahmebuch in den Abschnitten H und N und den Daten vom 27.9.1943 und vom 23.3.44. Vgl. auch Krause-Vilmar, Evangelische und katholische Geistliche, S. 132. 343 kehr arbeitete er als Priester in Schneidemühl in der Grenzmark Posen an der polnischen Grenze. In den folgenden Jahren lieferte er sich immer wieder Auseinandersetzungen mit den NS-Behörden. 1935 wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Versto- ßes gegen das Heimtückegesetz und 1937 wegen Kanzelmissbrauchs eingeleitet. Nach- dem diese ersten beiden Verfahren eingestellt worden waren, wurde Alfons Mersmann schließlich in einem dritten Verfahren im Juli 1942 zu Gefängnishaft mit nachfolgender Ausweisung aus der Pfarrei und der Grenzmark verurteilt. Darüber hinaus wurde er zwangsweise kirchlich pensioniert und von der Gestapo in den Ruhestand ohne Ruhe- gehalt versetzt. Er war beschuldigt worden, dass er durch „böswillige Äußerungen“ das „Deutschtum inmitten einer überwiegend polnischen Volksgruppe geschädigt“ und „mit Äußerungen gegen den Staat bei Kanzelmissbrauch das Vertrauen des Volkes zur politi- schen Führung und die Erreichung des Endsieges untergraben“ habe.86 In den folgenden zwei Jahren zog Alfons Mersmann von Pfarrhaus zu Pfarrhaus, ohne eine dauerhafte Bleibe zu finden, denn niemand traute sich, ihn aufzunehmen.87 In der zweiten Jahres- hälfte 1944 gewährte ihm schließlich doch eine Eisenbahnerfamilie mit sechs Kindern aus Treysa Obdach. Kurz vor seinem 40. Geburtstag, dem 7. März 1945, zeigte ihn eine Frau wegen erneuter negativer Äußerungen über den NS-Staat an, woraufhin Alfons Mersmann an seinem Geburtstagsabend verhaftet wurde. Über das Zuchthaus Wehlhei- den kam er in das Arbeitserziehungslager Breitenau und wurde bei der Evakuierung in das Quarantänelager des KZ Buchenwald deportiert. Am 10. April 1945, einen Tag vor der Befreiung des Konzentrationslagers, wurde Alfons Mersmann mit seinem Block 52 evakuiert und kam bei einem der so genannten „Todesmärsche“ ums Leben.88 3.5.3. Internationale Bibelforscher (Zeugen Jehovas) Im Arbeitserziehungslager Breitenau waren auch mindestens fünf Frauen inhaftiert, die der Internationalen Bibelforschervereinigung (IBV), der damaligen Bezeichnung für die 85 HStA Marburg, Bestand 274, Acc. 1987/51, Band I, Blatt 58 f., Aussage von Herbert Fraedrich vom 12.1.1951, dass der katholische Pfarrer Mersmann aus Treysa mit ihm am Kriegsende in Breitenau inhaftiert gewesen sei. 86 Moll, Zeugen für Christus, Band II, S. 694-697, hier S. 695. 87 Ebenda. 88 Ebenda, S. 696. Es gibt zwei unterschiedliche Mitteilungen über seinen Tod. So berichtete ein Mitgefangener, er habe gehört, dass Mersmann auf einem Transport an Erschöpfung gestorben sei, während auf einer Postkarte überliefert ist, dass Mersmann am 12.4.1945 auf einem Transport von Buchenwald nach Wohlau erschossen wurde. Siehe auch Weiler, Die Geistlichen in Dachau, S. 449. Wohlau liegt ca. 40 km östlich von Leipzig an der Elbe. 344 Zeugen Jehovas, angehörten. Die Internationale Bibelforschervereinigung war am 26. April 1933 durch eine Anordnung des Preußischen Ministers des Innern auf der Grund- lage der §§ 1 und 4 der Verordnunng des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 aufgelöst und verboten worden.89 Daraufhin wurden im Verlauf der NS-Zeit von den etwa 25.000 Menschen, die sich in Deutschland zu den Zeugen Jehovas bekannten, etwa 10.000 für eine unterschiedlich lange Dauer inhaftiert. Über 2.000 von ihnen wurden in Konzentrationslager eingewiesen.90 Bei den fünf Frauen, die im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaftiert wurden, handel- te sich um Hilde Marr, Emma B., Erna K., Anna R. und Hulda W. Alle fünf Frauen leb- ten in Thüringen und wurden über die Gestapostelle Weimar eingewiesen. Hilde Marr war die jüngste unter den fünf inhaftierten Zeuginnen Jehovas.91 Sie wurde 1920 in Bermbach, Kreis Schmalkalden, als Tochter eines Schlossermeisters ge- boren. Sie hatte noch drei Brüder, von denen zwei im Zweiten Weltkrieg umkamen. Bereits ihre Eltern gehörten den Zeugen Jehovas an, und die gesamte Familie war wäh- rend der NS-Zeit ständig Demütigungen, Beschimpfungen und Misshandlungen ausge- setzt. In einem Antrag auf Anerkennung als Verfolgte des Naziregimes schilderte sie ihre Lebensumstände: „Meine Eltern wurden mehrmals für kurze Zeit inhaftiert, da sie aus Glaubensgründen nicht an der nazistischen Wahl teilgenommen hatten. Ich habe als Kind erlebt, wie in unserem Haus immer und immer wieder Hausdurchsuchungen vorgenommen wurden. Meinem Vater wurde die Arbeit weggenommen und Bezugsscheine vorenthalten. Die SA-Leute warfen die Fensterscheiben ein und schrieen im Chor: ‚Hier wohnen Volks- verräter, raus mit den Lumpen!’ Daraufhin kam die Polizei und nahm meine Eltern in Schutzhaft. Wir wurden immer wieder gedemütigt, die Bevölkerung durfte nicht mit uns sprechen, wenn es doch jemand wagte, mussten sie mit Strafe rechnen.“92 89 Vgl. Bundesminister der Justiz, Im Namen des deutschen Volkes, 264 f.; Broszat, Natio- nalsozialistische Konzentrationslager, S. 72 f. 90 Detlef Garbe: Gesellschaftliches Desinteresse, staatliche Desinformation, erneute Verfol- gung und nun Instrumentalisierung der Geschichte?, in: Hans Hessen (Hrsg.): „Am mutigs- ten waren immer die Zeugen Jehovas“. Verfolgung und Widerstand der Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus, Bremen 1998, S. 302-317, hier: S. 302. 91 Zum Verfolgungsweg von Hilde Marr, verh. Lapp, siehe auch G. Richter: Die Verfolgung von Frau Hilde Lapp und ihre denkwürdigen Erfahrungen mit der Anerkennung als NS- Verfolgte in beiden deutschen Staaten, in: Rundbrief des Fördervereins der Gedenkstätte Breitenau, Nr. 18, Kassel 1999, S. 3-6. 92 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 576, Kopie des Antrags auf Anerkennung als Verfolgte des Naziregimes an das Bundesministerium der Finanzen in Bonn vom 4. März 1992. Von Hilde Lapp der Gedenkstätte überreicht. 345 Hilde Marr hatte als Kind und Jugendliche auch persönlich unter der Verfolgung zu leiden: „Vom 6. bis zum 14. Lebensjahr besuchte ich die Volksschule in Bermbach. Im 7. und 8. Schuljahr hatte ich unter der Nazi-Diktatur viel zu leiden. Da ich den Hitler- und Fahnengruß sowie andere nazistische Gepflogenheiten ablehnte, wurde ich mit Strafar- beiten und Nachsitzen bestraft. Dies geht aus meinem Schulzeugnis hervor, um dadurch mein späteres Fortkommen zu erschweren. Nach meiner Schulentlassung besuchte ich drei Jahre lang die Berufsschule in Steinbach-Hallenberg, wo ich gleichen Schikanen ausgesetzt war. Auch das Entlassungszeugnis dieses Schulbesuches enthält Vermerke, daß ich trotz Ermahnung und Bestrafung den Hitlergruß verweigerte.“93 Im März 1941 wurde Hilde Marr gemeinsam mit ihrer Cousine Emma B., die eben- falls den Zeugen Jehovas angehörte, zu einer Luftschutzübung einberufen. Zu Beginn dieser Übung verweigerten beide den Hitler- und Fahnengruß, woraufhin sie zum Bür- germeisteramt gebracht und dort verwarnt wurden. Zwei Tage später wurde Hilde Marr von zwei Polizeiwachtmeistern aus ihrer Wohnung abgeholt und ins Gerichtsgefängnis nach Schmalkalden gebracht. Ihre Cousine Emma B. wurde ebenfalls verhaftet. Am nächsten Tag wurden beide mit dem Zug in einem vergitterten Gefangenen-Waggon nach Kassel und anschließend ins Polizeipräsidium am Königstor gebracht, wo sie knapp vier Monate inhaftiert blieben. Zunächst wurden sie in Einzelzellen und später in Gemeinschaftszellen eingesperrt. Während ihrer dortigen Haftzeit wurden sie mehrfach verhört, weswegen sie den Hitlergruß verweigert hätten und ob sie gegen das Regime eingestellt seien.94 Am 11. Juli 1941 wurden Hilde Marr und Emma B. in das Arbeitserziehungslager Breitenau überführt. In Hilde Marrs Schutzhaftbefehl vom 9. Mai 1941 heißt es, sie ge- fährde nach dem Ergebnis der staatspolizeilichen Feststellungen durch ihr Verhalten den Bestand und die Sicherheit des Volkes und Staates, „dadurch, dass sie offenbar infolge ihres Bekenntnisses zur IBV. den Deutschen Gruss verweigert, Unruhe in die Bevölke- rung trägt und sich ausserhalb der Volksgemeinschaft stellt.“95 Hilde Marr blieb bis zum 22. Dezember 1941 inhaftiert und wurde anschließend entlas- 93 Ebenda, Kopie des Lebenslaufs von Hilde Lapp, den sie 1947 für ihren damaligen Antrag an das Sozialamt Erfurt, Abt. „Opfer des Faschismus“ auf Anerkennung als NS-Verfolgte schrieb. Von Hilde Lapp der Gedenkstätte überreicht. 94 Ebenda, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit der ehemaligen Gefangenen Hilde Lapp vom 3.4.1998. 346 sen.96 Allerdings wurde sie kurz darauf in die Heeres-Munitionsfabrik in Altengrabow bei Magdeburg dienstverpflichtet, wo sie bis zum Kriegsende arbeiten musste.97 Ihre Cousine, Emma B., wurde jedoch nicht entlassen. Möglicherweise hing dies damit zusammen, dass Emma B. zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung bereits 42 Jahre alt war und Hilde Marr erst zwanzig und somit noch minderjährig. Es ist durchaus anzu- nehmen, dass Emma B. von der Gestapo als die „Hauptverantwortliche“ angesehen wurde. Sie wurde daraufhin am 2. Februar 1942 von Breitenau in das Frauenkonzentra- tionslager Ravensbrück deportiert.98 Sie überlebte die Haftzeit und zog nach dem Krieg nach Westdeutschland.99 Erna K., die ebenfalls als Zeugin Jehovas im AEL Breitenau inhaftiert war, stammte aus Langenleuba-Niederhain und war von Beruf Damenschneiderin. Als sie am 4. Juni 1942 von der Gestapostelle Weimar in das Lager Breitenau eingewiesen wurde, hatte sie kurz vorher gerade eine Gefängnisstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten „wegen illega- ler Betätigung für die IBV“ verbüßt.100 In einem Begleitschreiben der Gestapo Weimar an Sauerbier wurde Erna K. als „fanatische Bibelforscherin“ bezeichnet. Außerdem er- klärte die Gestapostelle, dass sie gegen Erna K. Schutzhaft beantrage, und sie bis zur Entscheidung des Reichssicherheitshauptamtes als Polizeigefangene in der Landesar- beitsanstalt untergebracht werden solle.101 Auch ihre weitere Verfolgung als Zeugin Jehovas geschah – wie dies für die angeblichen „Hoch- und Landesverräter oben be- schrieben wurde – auf Grundlage einer Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden und der Geheimen Staatspolizei.102 Einen Monat später, am 3. Juli 1942, wurde Erna K. von Breitenau in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück deportiert.103 Hulda W. stammte aus Oldisleben und wurde dort 1891 geboren. Auch sie hatte vor 95 Ebenda, Kopie der beglaubigten Abschrift des Schutzhaftbefehles, von Hilde Lapp, geb. Marr, dem Archiv der Gedenkstätte überlassen. 96 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6273 und Nr. 4889, Schutzhaftakte von Hilde M. und Emma B. 97 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 576, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Hilde Lapp vom 3.4.1998. 98 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4899, Schutzhaftakte von Emma B. 99 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 576. Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Frau Hilde Lapp vom 3.4.1998. 100 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau] Nr. 5886, Schutzhaftakte von Erna K. 101 Ebenda. 102 Vgl. Bundesminister der Justiz, Im Namen des deutschen Volkes, S. 263-265. So heißt es dort, dass „Hoch- und Landesverräter, Zeugen Jehovas und Rasseschänder“ mit der Billi- gung des Reichsministers Gürtner nach der Justizhaft der Staatspolizei überlassen werden, ebenda, S. 263. 103 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5886. 347 ihrer Einweisung in das Arbeitserziehungslager Breitenau eine Gefängnisstrafe wegen „illegaler Betätigung für die IBV“ und „Vergehens gegen das Heimtückegesetz“ ver- büßt.104 Ihre Haftstrafe hatte zwei Jahre betragen und war am 8. November 1941 been- det. Nach der Entlassung aus dem Gefängnis wurde auch sie in Schutzhaft genommen und am 20. November 1941 in das AEL Breitenau eingewiesen. Am 5. Januar 1942 wurde sie von dort in das KZ Ravensbrück deportiert, kam aber bereits vier Tage später aufgrund einer Lagersperre wieder nach Breitenau zurück. Ihre endgültige Deportation in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück erfolgte dann am 9. Februar 1942.105 Anna R. wurde 1889 in Ernstfeld in der Oberpfalz geboren und lebte zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung in Altenburg in Thüringen. Am 30. Juli 1942 wurde sie aus dem Polizeigefängnis in Gera in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen. In einem Schreiben der Staatspolizeistelle Weimar vom 24. Juli 1942 an den Leiter der Landesar- beitsanstalt heißt es, dass Anna R. „fanatische Bibelforscherin sei“ und in den nächsten Tagen von der Außendienststelle Gera mit einem Sammeltransport nach Breitenau über- stellt werde, wo sie als Polizeihäftling aufzunehmen sei.106 Von dort wurde sie am 11. September 1942 ebenfalls in das KZ Ravensbrück deportiert.107 Das weitere Schicksal von Erna K., Hulda W. und Anna R. ist bisher ungeklärt. 3.5.4. Weltanschauliche und soziale „Außenseiter“ des NS-Staates Unter den Gefangenen des Arbeitserziehungslagers Breitenau befanden sich auch meh- rere Menschen, die verhaftet worden waren, weil sie als „weltanschauliche“ oder auch „soziale Außenseiter“ in ihrer Lebensführung nicht den Normen des NS-Staates ent- sprachen. Einer dieser Gefangenen war Jean-Heinrich Bracht aus Kassel. Er wurde 1875 in Kassel geboren und gab bei seiner Einweisung in das AEL Breitenau, am 19. Januar 1943, als Beruf „Privatgelehrter“ an. Verhaftet worden war er, wie aus seinem Haft- schreiben hervorgeht, „weil er wiederholt gegen die staatspolizeiliche Auflage, sich 104 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7436. Das so genannte „Heimtücke- gesetz“ vom 20. Dezember 1934 diente der Kriminalisierung von kritischen Äußerungen gegen Staat und Partei, die als „unwahr“, „böswillig“ oder „hetzerisch“ mit Gefängnis be- straft werden konnten. Siehe hierzu: Bernwald Dörner: Gestapo und ‚Heimtücke’. Zur Pra- xis der Geheimen Staatspolizei bei der Verfolgung von Verstößen gegen das ‚Heimtücke- Gesetz’, in: Paul / Mallmann, Die Gestapo, S. 325-342, hier S. 325. 105 Ebenda. 106 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6772. 348 nicht mehr auf dem Gebiet der Astrologie zu betätigen, verstoßen hat.“108 Am 9. März 1943 wurde er von Breitenau in das Konzentrationslager Dachau deportiert,109 wo er am 16. Januar 1944 umgekommen ist.110 Anna Maria B. wurde 1882 in Weigersdorf, Kreis Rothenburg geboren und lebte in Eisenach. Am 23. Juli 1942 wurde sie von der Gestapstelle Weimar in das Arbeitserzie- hungslager Breitenau eingewiesen, weil sie, wie es in dem Haftschreiben heißt, „Wahr- sagerei betrieben“ habe.111 Auf dem Personalbogen in ihrer Schutzhaftakte ist zusätzlich handschriftlich vermerkt: „Kartenlegerin“.112 Am 11. September 1942 wurde sie aus dem AEL Breitenau in das Konzentrationslager Ravensbrück deportiert.113 Ihr weiteres Schicksal ist bisher ungeklärt. Unter den deutschen Schutzhaftgefangenen befanden sich mehrere, denen ein „unso- ziales“ oder auch „asoziales Verhalten“ gegenüber ihrer Hausgemeinschaft vorgeworfen wurde. So z.B. Elise R., die vom 4. bis zum 15. Dezember 1942 inhaftiert war, weil sie „die in ihrem Hause untergebrachten Mieter schikaniert und sich ihnen gegenüber unso- zial verhalten“ habe.114 Ilse B., wurde vom 17. September bis 19. Oktober 1940 inhaf- tiert, weil sie „durch Bombenabwurf obdachlose Volksgenossen nicht sofort aufge- nommen“ habe, 115 und Therese W. wurde vom 18. September bis zum 10. Oktober 1943 in das AEL Breitenau eingewiesen, weil sie „grundlos einen Hausbewohner (be- leidigt hatte), dessen Schwiegersohn vor kurzem an der Ostfront gefallen war.“116 The- rese W. wurde nach ihrer Haftzeit in das Hausgefängnis der Gestapostelle Weimar über- führt.117 Bei einigen anderen Schutzhaftgefangenen taucht in den Haftgründen auf, dass es sich bei ihnen um „asoziale“ und „arbeitsscheue“ Menschen handele. So z.B. bei Alfred G., der vom 18. April bis zum 12. Mai 1941 im AEL Breitenau inhaftiert war und in einem Schreiben der Gestapostelle Kassel als „wiederholt vorbestrafter asozialer Mensch“ bezeichnet wird, der bisher einer geregelten Arbeit aus dem Wege gegangen 107 Ebenda. 108 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5021. 109 Ebenda. 110 Staatskommissariat, Die Toten von Dachau, S. 35. 111 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4865. 112 Ebenda. 113 Ebenda. 114 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6810. 115 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5031. 116 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7300. 117 Ebenda. 349 sei.118 Alfred G. floh am 12. Mai 1941 aus dem Lager, wurde jedoch bald darauf wieder festgenommen.119 Sein weiteres Schicksal ist ungeklärt. Christian R., der von Juni bis November 1940 wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und der Schwarzschlach- tung im AEL Breitenau inhaftiert war, wird in einem Schreiben der Gestapostelle Kas- sel als „Säufer, Faulenzer und Tagedieb“ bezeichnet.120 Und Erna G. wurde von Mitte Mai bis Ende Juli 1942 über die Gestapostelle Weimar in Breitenau inhaftiert, weil sie Arbeitsverweigerung begangen habe und „trunksüchtig und arbeitsscheu“ sei.121 Schließlich befanden sich unter den deutschen Schutzhaftgefangenen auch einzelne Frauen, die wegen Promiskuität oder Prostitution verhaftet worden waren. So heißt es in dem Haftschreiben von Karola F., die vom 9.Juli bis zum 7. September 1942 inhaftiert war, „Umhertreiberei, Arbeitsvertragsbruch, leichter Lebenswandel (intime Männerbe- kanntschaften u.a. mit einem Belgier), zeigt über ihre ungesetzliche Handlungsweise keine Reue“.122 Sie wurde anschließend zur Ortspolizeibehörde nach Mühlhausen über- stellt. Margarethe B. war im Februar 1941 wegen „gewerbsmäßiger Unzucht und Unzu- träglichkeit der Freiheit“ in das AEL Breitenau eingewiesen worden.123 Nach zwei Wo- chen wurde sie wieder in ihren Heimatort entlassen.124 Liesbeth A. war von Mitte März bis zum Ende Mai 1943 in Breitenau inhaftiert, weil sie, wie es in ihrem Haftschreiben heißt, „Trotz Geschlechtskrankheit mit mehreren Zilvilpersonen und auch Angehörigen der Wehrmacht geschlechtlich verkehrt und diese infiziert“ habe.125 Am 27. Mai 1943 wurde sie von Breitenau in das Konzentrationslager Ravensbrück deportiert.126 3.5.5. Helfer und Unterstützer von Verfolgten Unter den Gefangenen des Arbeitserziehungslagers Breitenau befanden sich auch Men- schen, die verhaftet worden waren, weil sie, trotz Verbotes, weiterhin zu einzelnen Ver- folgten, insbesondere zu jüdischen, Beziehungen und Kontakte und aufrechterhielten. Die Hinweise auf die konkreten Umstände sind jedoch in den erhaltenen Unterlagen zumeist sehr spärlich. Im Rahmen dieser Arbeit war es leider nicht möglich, den Hin- 118 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5379. 119 Ebenda. 120 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6848. 121 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5413. 122 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5354. 123 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5060. 124 Ebenda. 125 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9701. 350 weisen und Schicksalen intensiver nachzugehen. Es ist jedoch eines von vielen Projek- ten, denen weiter nachgegangen werden sollte. Einer dieser Gefangenen war der Sägewerksbesitzer und Kistenfabrikant Heinrich G. aus Richelsdorf, Kreis Rotenburg/Fulda. Er war verhaftet worden, weil er weiterhin eine freundschaftliche Beziehung zu dem Juden Max Eichhorn aus Richelsdorf unterhielt.127 Von Heinrich G. ist kein Haftgrund erhalten, aber aus dem Schutzhaftbefehl von Max Eichhorn geht dieser Haftgrund hervor. Es heißt darin, dass Max Eichhorn nach dem Ergebnis der staatspolizeilichen Feststellungen durch sein Verhalten den Bestand und die Sicherheit des Volkes und Staates gefährde, indem „er mit einem Reichsdeutschen bis in die letzte Zeit hinein freundschaftlich verkehrt und denselben veranlasst entgegen den für Juden geltenden Bestimmungen als Mittelsmann für ihn aufzutreten, die den Angehörigen seiner Rasse gebotene Zurückhaltung vermissen und erkennen lässt, dass er nicht gewillt ist, sich an die behördlichen bevölkerungspolitischen Anordnungen zu halten.“128 Nicht nur Max Eichhorn, sondern auch Heinrich G. wurde verhaftet. Max Eichhorn wurde am 31. Juli 1942 in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen und am 15. September 1942 von dort in das Konzentrationslager Dachau deportiert.129 Bereits am 4. Oktober 1942, keine drei Wochen später, kam er dort ums Leben.130 Heinrich G. wurde am 25. September 1942 im AEL Breitenau inhaftiert und am 30. November des gleichen Jahres von dort in das Konzentrationslager Sachsenhausen deportiert.131 Am 12. März 1943 wurde Heinrich G. aus dem KZ Sachsenhausen entlassen und lebte an- schließend wieder in Richelsdorf.132 Der Apotheker Wilhelm P. aus Kassel wurde in der Zeit vom 22. Oktober bis zum 11. November 1940 im AEL Breitenau inhaftiert, weil er, wie es in seinem Haftschrei- ben heißt, „mit einer Jüdin familiären Verkehr unterhalten hatte“.133 Nach dem Krieg sagte er darüber aus, dass er von der Gestapo verhaftet worden sei, weil er nach der Machtergreifung weiterhin mit der geschiedenen Jüdin, Frau Lotte B., gesellschaftlich 126 Ebenda. 127 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 182. Kopie der beglaubigten Abschrift eines Entlastungsschreibens von Heinrich G. für den Oberaufseher Karl W. vom 22.11.1946; aus Privatbesitz überreicht. 128 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5291. 129 Ebenda. 130 Bundesarchiv, Gedenkbuch, Band 1, S. 894. 131 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5423. 132 Vgl. Datenbank des HHStA Wiesbaden zu Widerstand und Verfolgung in Hessen. 133 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6712. 351 verkehrt habe. Nach mehreren Verhören sei er dann etwa eine Wochen später in die Landesarbeitsanstalt Breitenau überwiesen worden, wo er 3 Wochen Haft verbüßte.134 Auch Charlotte B. wurde im Arbeitserziehungslager Breitenau als Schutzhaftgefangene inhaftiert. Sie wurde ebenfalls am 22. Oktober 1940 dort eingewiesen, aber bereits am 1. November 1940 zur Gestapostelle Kassel überführt.135 Auch Minna K. aus Eisenach war von Januar bis März 1942 im AEL Breitenau in- haftiert worden, weil sie „freundschaftliche Beziehungen zu Juden“ unterhalten hatte.136 Im Anschluss an ihre Haft wurde sie zur Kripo Eisenach überstellt.137 Fritz M. aus Trey- sa wurde in der Zeit vom 23. September bis 15. Oktober 1940 im Arbeitserziehungsla- ger Breitenau inhaftiert, weil er, wie es in seinem Haftschreiben heißt, „Verkehr mit Juden“ gehabt habe.138 Er wurde anschließend in das Kasseler Polizeigefängnis über- führt.139 Wegen der Unterstützung ausländischer Zwangsarbeiter wurde der Landwirt Wil- helm L. aus Arenborn (Oberweser) im Januar 1943 für zehn Tage im Arbeitserziehungs- lager Breitenau inhaftiert. Wie es in seinem Haftschreiben heißt, hatte er „seine Futter- küche ausländischen Arbeitern zu Zusammenkünften zur Verfügung gestellt.“ 140 Auch Elfriede Boldin (geb. Frischauf) und Käthe Ostermai waren inhaftiert worden, weil sie sich für Verfolgte, in ihrem Fall für ausländische Zwangsarbeiter bzw. Kriegs- gefangene, eingesetzt hatten. Elfriede Boldin hatte einem jugoslawischen Kriegsgefan- genen Kleidung und Essen besorgt, und Käthe Ostermai hatte gegen Missstände in ei- nem Zwangsarbeiterlager protestiert.141 Beide Frauen wurden daraufhin am 14. April 1944 in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen.142 Von dort wurde Elfriede Boldin am 15. Mai und Käthe Ostermai am 9. Juni 1944 in das Frauenkonzentrationsla- ger Ravensbrück deportiert.143 Beide überlebten die KZ-Haft und wohnten später in 134 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 672, Band IV, S. 331, Dokumentensamm- lung von Dietfrid Krause-Vilmar zu Kassel in der Zeit des Nationalsozialismus. 135 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5028. 136 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5813. 137 Ebenda. 138 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6307. 139 Ebenda. 140 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6104. 141 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 646, Bericht von Käthe Ostermai über ihre Haftzeit im AEL Beitenau; Ursula Krause-Schmitt: Verbotene Liebe, in: Jutta von Frey- berg, Barbara Bromberger, Hans Mausbach (Hrsg.): „Wir hatten andere Träume.“ Kinder und Jugendliche unter der NS-Diktatur, Frankfurt/Main 1995, S. 152-155. 142 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418, Einträge von Elfriede Boldin (geb. Frischauf) und Käthe Ostermai im Frauenaufnahmebuch. 143 Ebenda. 352 Leipzig. 3.5.6. Verfolgung von Beziehungen zwischen Ausländern und Deutschen Bereits unmittelbar nach Kriegsbeginn gab es Überlegungen in der NS-Führungsspitze wie sexueller Verkehr von deutschen Frauen mit polnischen Kriegsgefangenen zu un- terbinden und zu bestrafen sei. Hintergrund bildeten die rasseideologischen Vorstellun- gen der Nazis, nach denen Polen als „rassisch minderwertig“ angesehen wurden. Bereits im September 1939 hatte Himmler bei Hitler nachgefragt, was in diesen Fällen zu ge- schehen habe, und dieser hatte angeordnet, „daß in jedem Falle ein Kriegsgefangener, der sich mit einer deutschen Frau oder einem deutschen Mädel eingelassen hat, erschos- sen wird und daß die Frau bzw. das Mädel in irgendeiner Form öffentlich angeprangert werden soll und zwar durch Abschneiden der Haare und Unterbringung in ein Konzent- rationslager.“144 Am 16. Februar 1940, sandte Himmler ein Schreiben an den Regie- rungspräsidenten in Kassel, in dem die Bestrafung der Frauen näher erläutert wurde: „Deutsche Frauen und Mädchen, die mit Kriegsgefangenen in einer Weise Umgang pflegen, die das gesunde Volksempfinden gröblich verletzt, sind bis auf weiteres in Schutzhaft zu nehmen und für mindestens ein Jahr einem Konzentrationslager zuzufüh- ren. Als gröbliche Verletzung des gesunden Volksempfindens ist jeglicher gesellschaft- liche (z.B. bei Festen, Tanz) insbesondere jeder geschlechtliche Verkehr anzusehen.“ Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass eine öffentliche Anprangerung oder das Abschneiden der Haare polizeilich nicht zu verhindern sei.145 Das Schreiben wurde vom Regierungspräsidenten an den Kasseler Polizeipräsidenten, den Polizeidirektor in Ha- nau, die Landräte des Regierungsbezirks und die Oberbürgermeister in Fulda und Mar- burg zur Kenntnis weitergeleitet.146 Im März 1940 wurden schließlich in den so genannten „Polenerlassen“ die endgülti- 144 Herbert, Fremdarbeiter, S. 91. Herbert zitiert einen Aktenvermerk Himmlers vom 20.11.1939. 145 Schreiben des Reichführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern vom 16. Februar 1940 an den Regierungspräsidenten in Kassel. HStA Marburg, Be- stand 180, LR Eschwege, Nr. 1428. Abgedruckt in: Krenkel, E.-M. / Nürnberger, D. u.a.: Lebensskizzen kriegsgefangener und zwangsverpflichteter Ausländer im Raum Fritzlar- Ziegenhain 1940-1943. Schriftenreihe „Nationalsozialismus in Nordhessen“ der Gesamt- hochschule Kassel, Heft 6, Kassel 1985, S. 21. Interessant ist hierbei, dass dieses Schrei- ben nach Ulrich Herbert erst am 7.5.1940 als Erlass des RFSSuChdDtP (S I A1) an die Stapo(leit)stellen versandt wurde. Vgl. Herbert, Fremdarbeiter, S. 459, Anmerkung 73. 146 Ebenda. 353 gen Strafbestimmungen für die polnischen Männer festgelegt. Polnische Arbeitskräfte, „die mit Deutschen Geschlechtsverkehr ausüben oder sich sonstige unsittliche Handlun- gen zuschulden kommen lassen, sind sofort festzunehmen und dem Chef der Sicher- heitspolizei und des SD zur Erwirkung einer Sonderbehandlung fernschriftlich zu mel- den.“147 „Sonderbehandlung“ war für die Gestapo eine Umschreibung für Exekution.148 In einem Erlass des Reichssicherheitshauptamtes vom 3. September 1940 wurde auch die Verfolgung von geschlechtlichen Beziehungen zwischen polnischen Frauen und deutschen Männern festgelegt. Die deutschen Männer waren grundsätzlich für drei Monate in ein Konzentrationslager zu überstellen. Polinnen, die eine (freiwillige) sexu- elle Beziehung eingegangen waren, sollten auf unbestimmte Zeit in ein Konzentrations- lager eingewiesen werden. Aber sogar diejenigen, die unter Ausnutzung eines Abhän- gigkeitsverhältnisses zum Geschlechtsverkehr veranlasst worden waren, das heißt, die aufgrund ihrer unmenschlichen Lebenssituation zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden waren, um beispielsweise Lebensmittel zu erhalten, wurden mit 21 Tagen Schutzhaft bestraft.149 In den Septembererlassen wurde außerdem festgelegt, dass bei Beantragung von „Sonderbehandlung“ ein rassisches Gutachten erstellt werden musste. Wenn dieses „po- sitiv“ ausfiel und der polnische Arbeiter als „eindeutschungsfähig“ erklärt wurde, schied eine Exekution aus.150 Es erfolgte dann Einweisung in ein Konzentrationslager; in eini- gen Fällen auch Entlassung.151 Mit den so genannten „Ostarbeitererlassen“ wurden die genannten Strafbestimmun- gen auf die Angehörigen der Sowjetunion und anderer östlicher Staaten ausgedehnt.152 Über die Beziehungen zu Westarbeitern und -arbeiterinnen existierten keine eindeutigen Regelungen, allerdings gab es zahlreiche Verhaftungen von deutschen Frauen und fran- 147 Herbert, Fremdarbeiter, S. 92. 148 Vgl. Martin Broszat: Nationalsozialistische Konzentrationslager 1933-1945, in: Buchheim u.a., Anatomie des SS-Staates, Band 2, S. 88. 149 Vgl. Herbert, Fremdarbeiter, S. 148. 150 Zur Überprüfung der Eindeutschungsfähigkeit siehe: Hamann, Matthias: Erwünscht und unerwünscht, Die rassenpsychologische Selektion der Ausländer, in: Beiträge zur national- sozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik, Band 3, „Herrenmensch und Arbeitsvöl- ker“, Ausländische Arbeiter und Deutsche 1939-1945, herausgegeben von Götz Aly u.a., Berlin 1986, S. 143-180. 151 Herbert, Fremdarbeiter, S. 148 f. 152 Erlass Himmlers vom 20.2.1942, Teile A und B. In: Nürnberger Prozesse, Beweismateria- lien, Dokument 3040-PS; Herbert, Fremdarbeiter, S. 181. 354 zösischen Kriegsgefangenen, die miteinander Beziehungen eingegangen waren.153 Im Arbeitserziehungslager Breitenau waren in der Zeit vom Sommer 1940 bis zum Herbst 1943 nach den erhaltenen Haftgründen 100 deutsche Frauen und 5 deutsche Männer aufgrund von Beziehungen zu Ausländern und 29 ausländische Frauen (20 Po- linnen, sechs Frauen aus der Sowjetunion, drei aus der Tschechoslowakei) und 9 aus- ländische Männer (8 Polen und ein Tscheche) wegen Beziehungen zu Deutschen inhaf- tiert.154 Darüber hinaus ließen sich noch 18 weitere ausländische Männer ermitteln, die ebenfalls wegen Beziehungen zu deutschen Frauen verhaftet worden waren, von denen allerdings keine offiziellen Haftgründe vorhanden sind.155 Da nur von etwa einem Ach- tel aller Schutzhaftgefangenen Haftgründe existieren, ist davon auszugehen, dass die Gesamtzahl der Gefangenen, die aufgrund von Beziehungen verhaftet worden waren, wesentlich höher lag. Die Beziehungen zwischen den ausländischen Zwangsarbeiterinnen und deutschen Männern ergaben sich wahrscheinlich vor allem über die Arbeitsplätze, an denen vom Wehrdienst zurückgestellte Männer arbeiteten. Insgesamt drei der fünf deutschen Män- ner, die aufgrund von Beziehungen bzw. Kontakten zu ausländischen Frauen verhaftet wurden, sind aus dem AEL Breitenau in das Konzentrationslager Sachsenhausen depor- tiert worden. So wurde im Jahre 1943 ein Werkssanitäter aus Rotenburg / Fulda in Brei- tenau eingewiesen, „weil er trotz staatspolizeilicher Auflage zu einer russischen Zivilar- beiterin in nähere Beziehungen zu treten versuchte“ und aufgrund dieses „Versuches“ in das Konzentrationslager Sachsenhausen deportiert.156 Bei den beiden anderen deutschen Männern, die ebenfalls in das KZ Sachsenhausen deportiert wurden, handelte es sich um Karl K., der bei den Kasseler Henschel-Werken beschäftigt war, und in dessen Haftschreiben es heißt, dass er ein Liebesverhältnis mit 153 Vgl. Herbert, Fremdarbeiter, S. 142. Herbert bezieht sich hierbei auf die Auswertung von Gestapo-Akten in Düsseldorf. Möglicherweise wurden dort auch sehr viele französische Kriegsgefangene eingesetzt - in den erhaltenen Haftgründen aus Breitenau tauchen Bezie- hungen zwischen deutschen Frauen und französischen Kriegsgefangenen bis auf ein oder zwei Fälle nicht auf. 154 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Akten der Schutzhaftgefangenen. Grund- lage dieser Aufstellung bilden die erhaltenen Haftgründe von Schutzhaftgefangenen in den Individualakten und eine Zusammenstellung dieser Haftgründe im Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 660. Einer der polnischen Männer war nicht aufgrund einer Beziehung zu einer deutschen Frau verhaftet worden, sondern, weil er sich „an einem 17jährigen deut- schen Jungen vergriffen“ habe. Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5499. 155 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5130, Nr. 5169, Nr. 7604, Nr. 5514, Nr. 5548, Nr. 5718, Nr. 5778, Nr. 5844, Nr. 7611, Nr. 7613, Nr. 6195, Nr. 7606, Nr. 7607, Nr. 6842, Nr. 7457, Nr. 7639, Nr. 7464 und Nr. 7539. 156 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4817. 355 einer Polin“ habe, 157 sowie um Ludwig M., der wegen „freundlichem Verhalten zu Franzosen und Geschlechtsverkehr mit einer Polin“ inhaftiert worden war.158 Jacob H. und Christian R., die wegen „unerwünschtem Umgang mit Russinnen“ bzw. „Umgangs mit Ostarbeiterinnen“ verhaftet worden waren,159 wurden nach kurzer Zeit in das Polizeigefängnis Hanau160 bzw. in das Polizeigefängnis Kassel überführt.161 Kontakte und Verhältnisse zwischen ausländischen Zwangsarbeiterinnen aus den östlichen Ländern und deutschen Männern entstanden möglicherweise auch dadurch, dass Frauen aufgrund ihrer unmenschlichen Lebensbedingungen dazu regelrecht ge- zwungen wurden - sei es durch deutsche Vorarbeiter unter Ausnutzung eines Abhängig- keitsverhältnisses (vgl. den o.g. Erlass vom 4. September 1940), oder um dadurch über- leben zu können. So heißt es in einem Haftschreiben einer 17-jährigen sowjetischen Zwangsarbeiterin aus dem „Russenlager“ in Langenselbold bei Hanau, dass sie „für Zärtlichkeiten mit einem Reichsdeutschen Brot und Kuchen (erhielt).“162 Sie wurde ver- haftet und war vom 18. Februar bis zum 16. März 1943 im AEL Breitenau inhaftiert. Anschließend wurde sie in das Polizeigefängnis in Hanau überführt.163 Von den 29 ausländischen Frauen, die wegen Beziehungen zu deutschen Männern verhaftet wurden, sind 13 in das Konzentrationslager Ravensbrück deportiert worden. Unter ihnen befanden sich zehn polnische und drei russische Frauen. Eine der polni- schen Frauen war Josefa C., die in einem Weimarer Hotel arbeitete und, wie es in ihrem Haftschreiben heißt, in „geschlechtlicher Beziehung“ mit einem deutschen Hausdiener gestanden habe.164 Bei den anderen neun polnischen Frauen ist in den Haftgründen le- diglich vermerkt, dass sie Geschlechtsverkehr mit Deutschen ausgeübt hatten.165 Bei den drei russischen Frauen, die aufgrund von Beziehungen mit deutschen Männern in das KZ Ravensbrück deportiert wurden, handelte es sich um die beiden Schwestern Ju- lia und Katharina D. sowie um Maria S. Sie waren vor ihrer Verhaftung alle drei in Bo- cka, Kreis Altenburg, zur Arbeit verpflichtet und wurden auch gemeinsam am 10. Juli 157 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5896. 158 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6381. 159 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5595 und Nr. 6845. 160 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5595. 161 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6845. 162 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5537. 163 Ebenda. 164 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5174. 165 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5376, Nr. 5428, Nr. 5751, Nr. 5964, Nr. 6546, Nr. 6733, Nr. 7351, Nr. 7460 und Nr. 7543. 356 1942 nach Ravensbrück deportiert.166 Zehn der Frauen wurden in Polizeigefängnisse bzw. zur Gestapo überführt und drei nach ihrer Haftzeit aus Breitenau entlassen. Darunter befanden sich sieben Polinnen167 und drei Tschechinnen.168 Eine der polnischen Frauen war Agnes S., in deren Haft- schreiben es heißt, dass sie „mit einem Deutschen ein Liebesverhältnis unterhalten“ habe.169 Nach etwa zwei Wochen wurde sie aus dem AEL Breitenau der Gestapostelle Kassel überstellt.170 Bei der jüngsten der polnischen Frauen handelte es sich um Kazi- miera K. Sie war im Alter von 16 Jahren wegen „Geschlechtsverkehrs mit einem Reichsdeutschen“ verhaftet worden und nach einer Haftzeit von zwei Monaten in das Polizeigefängnis Erfurt überführt worden.171 Helena W., die vom 30. Juli bis zum 8. Oktober 1942 im AEL Breitenau inhaftiert war, wurde aufgrund ihrer Schwangerschaft anschließend in ihre Heimatstadt Krakau abgeschoben.172 Die drei Tschechinnen Anna F., Zdenka J. und Marta V. wurden nach ihrer Haftzeit im Arbeitserziehungslager Breitenau der Gestapostelle Weimar bzw. deren Außen- dienststelle in Suhl überstellt.173 Das weitere Schicksal dieser Frauen ist bisher unge- klärt. Die Beziehungen zwischen deutschen Frauen und ausländischen (meist polnischen oder tschechischen) Zwangsarbeitern ergaben sich häufig in ländlichen Regionen, wo die Männer direkt bei Familien in landwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt waren. Aus den erhaltenen Akten der 100 deutschen Frauen sind mehrere solcher Fälle ersichtlich. Bereits nach Erscheinen der so genannten „Polenerlasse“ im Frühjahr 1940 erhielt jeder deutsche Bauer, der Ausländer beschäftigte, ein Merkblatt, dessen Kenntnisnahme er unterschreiben musste. Darin hieß es: „Haltet das deutsche Blut rein! Das gilt für Män- ner wie für Frauen! So wie es als größte Schande gilt, sich mit einem Juden einzulassen, so versündigt sich jeder Deutsche, der mit einem Polen oder einer Polin intime Bezie- hungen unterhält. Verachtet die tierische Triebhaftigkeit dieser Rasse! Seit rassen- bewußt und schützt eure Kinder. Ihr verliert sonst euer höchstes Gut: Eure Ehre.“174 166 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5257, Nr. 5258 und Nr. 7129. 167 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5106, Nr. 5851, Nr. 5984, Nr. 5987, Nr. 6606, Nr. 7027, Nr. 7306, Nr. 7495, Nr. 7535 und Nr. 7585. 168 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5306, Nr. 5696, Nr. 7282. 169 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7027. 170 Ebenda. 171 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5987. 172 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Beitenau], Nr. 7495. 173 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5306, Nr. 5696, Nr. 7282. 174 Vgl. Herbert, Fremdarbeiter, S. 93. 357 Obwohl der Umgang mit den ausländischen Zwangsarbeitern in den genannten Er- lassen in einem menschenverachtenden Sinne vorgeschrieben war, ergaben sich durch das verhältnismäßig enge Zusammenleben zum Teil sehr persönliche Bindungen. Be- merkenswert erscheint hierbei, dass in diesen Fällen die deutschen Frauen oder auch Familien in den ausländischen Zwangsarbeitern keine „rassisch minderwertigen Ar- beitskräfte“ sahen, sondern achtens- und liebenswerte Menschen. Ein Beispiel ist das Schicksal von Marie G. und dem jungen polnischen Zwangsar- beiter Marian L. Er war 1939 im Alter von 25 Jahren in deutsche Kriegsgefangenschaft geraten und musste im Kreis Fritzlar-Homberg als Kriegsgefangener landwirtschaftliche Arbeiten verrichten. Im Sommer 1940 wurde er formal aus der Kriegsgefangenschaft entlassen und einem Bauern als ziviler Zwangsarbeiter zugeteilt. Dort lernten Marie G. und Marian L. sich kennen und gingen eine Liebesbeziehung ein. Gleichzeitig war Ma- rian L. fest entschlossen, das Nazi-Regime zu bekämpfen und sich der Zwangsarbeit zu entziehen. Er traf sich oft mit zwei polnischen Freunden, mit denen er heimlich Aus- lands-Nachrichten hörte, und sie beschlossen, nach Polen zu fliehen und der politischen Untergrundbewegung beizutreten. Auch Marie G. teilte die ablehnende Haltung gegen- über dem NS-Regime. Als sie erfuhren, dass die Gestapo aufgrund einer Denunziation auf sie aufmerksam geworden war, floh Marian L. mit seinen beiden Freunden nach Polen und sich schlossen sich der Untergrundbewegung an. Im Juni 1941 wurde Marian L. jedoch in Krakau verhaftet und der Gestapo übergeben. Im März 1942 wurde er von dort zur Gestapostelle Kassel überstellt. Dort warf man ihm nicht nur seine politische Betätigung vor, sondern er wurde vor allem wegen des Umgangs mit Marie G. verhört. Wie er erst jetzt erfuhr, hatte sie im September 1941 einen Sohn geboren, und Marian L. wurde von der Gestapo „Rassenschande“ vorgeworfen. Am 14. April 1942 wurde Mari- an L. daraufhin in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen und von dort am 13. Juni 1943 in das Konzentrationslager Buchenwald deportiert,175 wo er bis zum Kriegsende inhaftiert blieb. Auch Marie G. wurde verhaftet und kam im Juni 1943 von Breitenau in das Konzentrationslager Ravensbrück,176 wo sie bis zum Dezember 1943 inhaftiert war. Beide überlebten die KZ-Haft, heirateten nach dem Krieg und zogen mit ihrem Sohn in einen nordhessischen Ort.177 Klara H. war ebenfalls inhaftiert worden, weil sie mit einem jungen polnischen 175 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6164. 176 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5500. 358 Zwangsarbeiter eine Liebesbeziehung eingegangen war. Sie lernten sich in einem klei- nen nordhessischen Ort kennen, wo der Pole Gerhard C. in einer Bäckerei arbeitete. Einige Zeit später wurden sie angezeigt, verhaftet und beide am 8. April 1941 in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen.178 Auf dem Haftschreiben von Klara H. ist als Haftgrund „Verkehr mit ausl. Arbeitern“ angegeben.179 Sie blieben beide fast ein Jahre in Breitenau inhaftiert. Am 20. März 1942 wurde Gerhard C. dann von dort in das KZ Buchenwald deportiert180 und Klara H. am 23. März 1942 (an ihrem 21. Geburtstag) in das Konzentrationslager Ravensbrück.181 Am 23. Mai 1943 starb Klara H. im KZ Ravensbrück an Lungentuberkulose.182 Das Schicksal von Gerhard C. ist bislang unge- klärt. Auch Elisabeth H. war wegen einer Beziehung mit einem polnischen Zwangsarbeiter zunächst im AEL Breitenau inhaftiert und Ende Januar 1943 in das Frauenkonzentrati- onslager Ravensbrück deportiert worden. Ihr Vater, ein Erbhofbauer, stellte am 9. März 1943 an die Gestapostelle Kassel einen Antrag auf Freilassung seiner Tochter aus dem KZ. Drei Tage später antwortete der Leiter des Schutzhaftreferates Kriminalinspektor und SS-Obersturmführer Ernst Schadt in einem Schreiben an den Landrat in Ziegen- hain: „Die Obengenannte ist seit Ende Januar dieses Jahres im Konzentrationslager Ravens- brück untergebracht; ihrer Freilassung kann darum noch keinesfalls nähergetreten wer- den. Dem Erbhofbauern Johannes H. (…), bitte ich, auf seinen hierher gerichteten Frei- lassungsantrag vom 9.3.1943 meine ablehnende Entscheidung mitteilen zu lassen. Auch unter Berücksichtigung der von ihm angeführten Gründe sehe ich mich ausserstande, seiner Bitte zu entsprechen. Ihm ist gleichfalls zu eröffnen, dass er von weiteren Einga- ben, weil zwecklos, Abstand nehmen möge. Von Zeit zu Zeit wird von amtswegen in eine Haftprüfung eingetreten, ohne dass es dazu eines Antrages der Angehörigen be- darf.“183 Ähnlich wie Marie G., Klara H. und Elisabeth H. wurde etwa die Hälfte der deut- 177 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 497, Entschädigungsunterlagen von Marian L., der Gedenkstätte überlassen. 178 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5555 und Nr. 5169. 179 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5555. 180 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5169. 181 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5555. 182 HHStA Wiesbaden, Datenbank zu Widerstand und Verfolgung in Hessen, Angaben zu Klara H. 183 HStA Marburg, Bestand 180 LA Ziegenhain, Nr. 7586, Schreiben der Gestapostelle Kassel vom 12. März 1943 an den Landrat in Ziegenhain. 359 schen Frauen aus dem AEL Breitenau in das Konzentrationslager Ravensbrück depor- tiert. Die anderen wurden meist Gestapostellen oder Polizeibehörden überstellt.184 Eine der deutschen Frauen, die jedoch erst 18 Jahre alt und somit noch minderjährig war, wurde von Breitenau in das Jugendkonzentrationslager („Jugendschutzlager“) Ucker- mark überführt.185 Das weitere Schicksal der meisten deportierten Frauen ließ sich bis- her nicht klären. Von den insgesamt 27 ausländischen Männern, die aufgrund von Beziehungen zu Deutschen verhaftet worden waren, wurden zehn später von der Gestapo ermordet,186 sieben in Konzentrationslager deportiert,187 zwei wurden der Gestapo Kassel überstellt, einer ist während der Haft gestorben,188 einer ist geflohen, einer wurde entlassen189 und fünf wurden in die „Sonderabteilung des SS-Lagers Hinzert für Eindeutschungsfähige in Hermeskeil/Hunsrück“ überstellt.190 Bei der so genannten Sonderabteilung für Eindeut- schungsfähige handelte es sich um ein Straflager, in das polnische Männer und „sonsti- ge Fremdvölkische aus dem Osten“ auf die Dauer von sechs Monaten eingewiesen wur- den, wenn sie mit deutschen Frauen geschlechtliche Beziehungen eingegangen waren und als „eindeutschungsfähig“ eingestuft wurden. Daher wurden sie auch als „E-Polen“ bezeichnet, was als Abkürzung für „eindeutschungsfähige Polen“ stand.191 Mit dieser sechsmonatigen Einweisung sollte nach einer Anordnung Himmlers vermieden werden, „dass zwar rassisch einwandfreie, jedoch charakterlich ungeeignete oder deutschfeind- lich eingestellte Personen dem Eindeutschungsverfahren zugeführt werden“ oder „dass mit der Eindeutschung derartiger Personen begonnen wird, ehe die endgültige rassische Sippenbeurteilung abgeschlossen ist.“192 Einer der fünf ausländischen Männer, die in die „Sonderabteilung des SS-Lagers Hinzert für Eindeutschungsfähige“ kamen, war Kasimir W. Er war während des Zwei- ten Weltkrieges beim Kurhessischen Kupferschieferbergbau in Sontra zwangsverpflich- 184 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Schutzhaftakten. Von den 100 deutschen Frauen wurden 50 in das KZ Ravensbrück und eine in das Jugend-KZ Uckermark depor- tiert; Siehe auch: Roschmann, Irmela, Frauen in Breitenau, S. 24; Maierhof, Mehrwald, Wagner, Frauen im AEL Breitenau, S. 49. 185 Archiv des LWV-Hessen, Bestandd 2 [Breitenau], Nr. 6959. 186 Siehe hierzu das Kapitel 3.6. 187 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5169, Nr. 5844, Nr. 6164, Nr. 6702, Nr. 6842, Nr. 7361, Nr. 7539. 188 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7611. 189 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5548. 190 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7215, Nr.7468, Nr. 7639, Nr. 5514 und 6195. 191 Vgl. Engel / Hohengarten, Hinzert, S. 506-510. 360 tet. Kasimir W. war verheiratet und hatte eine Tochter. In Sontra lernte er Johanna F. kennen, die mit ihm eine Beziehung einging. Im April bzw. Mai 1942 wurden sie auf- grund dieser Beziehung verhaftet.193 Johanna F. wurde nach Aussagen von Bewohnern mit abgeschnittenen Haaren durch den Ort geführt und angeprangert.194 Anschließend wurden beide in das AEL Breitenau eingewiesen, wo sie etwa ein Dreivierteljahr inhaf- tiert blieben. Wie sich aus einem Schreiben der Gestapo Kassel vom 2. Oktober 1942 ergibt, be- stand zumindest die Erwägung der Gestapo Kassel, für Kasimir W. beim RSHA die Exekution („Sonderbehandlung“) zu beantragen. In dem Schreiben, das vom Leiter des Referates II E, Erich Wiegand, unterzeichnet ist, heißt es: „Zum Antrag auf Sonderbe- handlung für den Polen W. ist die Angabe erforderlich, ob die F. bereits sterilisiert wor- den ist, eine Sterilisierung erforderlich oder nicht erforderlich ist.“195 Der Anstaltsarzt, Dr. med. O., der die Untersuchung vornahm, kam zu dem Ergebnis, dass Johanna F. noch nicht sterilisiert sei und eine Sterilisation vom ärztlichen Standpunkt aus nicht er- forderlich wäre,196 was offenbar bedeutete, dass sie nicht schwanger war. Drei Monate später, am 13. Januar 1943 sandte die Gestapo Kassel eine Deportationsanweisung nach Breitenau, woraufhin Johanna F. am 23. Januar in das Konzentrationslager Ravensbrück und Kasimir W. am 5. Februar in die „Abteilung für Eindeutschungsfähige beim SS- Sonderlager Hinzert“ verbracht wurde. Zwei Wochen danach fragte der Bruder von Ka- simir W., der in Dortmund lebte, schriftlich nach dessen Verbleib. Er sei der Meinung gewesen, Kasimir W. würde am 4.2.1943 nach Dortmund entlassen. Sauerbier antworte- te ihm daraufhin: „Auf Ihr Schreiben vom 18.2.1943 teile ich Ihnen mit, daß ich Ihnen zu meinem Bedauern keine Auskunft erteilen kann, da mir die Angelegenheit unbekannt ist.“197 Das weitere Schicksal von Kasimir W. ist ungeklärt. Johanna F. überlebte das Konzentrationslager und kam nach dem Krieg wieder in ihren Heimatort zurück, wo sie 192 Engel / Hohengarten, Hinzert, S. 507. 193 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7639 und Nr. 5361. 194 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 647, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Herrn Dr. Friedhelm Röder vom 22.9.1993 und Auszug aus dem Interview mit Frau K., das Dr. Röder am 16.10.1992 in Bad Hersfeld führte. Siehe auch als anderes Beispiel die Personenbeschreibung in der Akte von Ingeborg H., in der es heißt: Haare blond, Glatze geschoren, Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5558. 195 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5361. 196 Ebenda; Es handelt sich um einen handschriftlichen Vermerk auf der Rückseite der Anfra- ge der Gestapo Kassel vom 2.10.1942. 197 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7639. 361 jedoch bereits 1947 gestorben sein soll.198 Aus den erhaltenen Unterlagen geht hervor, dass die deutschen Frauen, die auf Grund von Beziehungen zu ausländischen Zwangsarbeitern verhaftet worden waren, vor oder spätestens kurz nach der Einweisung in Breitenau auf Schwangerschaft untersucht wurden. Wie bereits oben erwähnt, befinden sich in einigen Akten Anfragen der Ge- heimen Staatspolizei Kassel, ob „Sterilisation erforderlich“ sei.199 Höchstwahrscheinlich stand dies in Zusammenhang damit, dass ab Ende 1941 bei deutschen Frauen, die Kin- der von Polen und „Ostarbeitern“ erwarteten, Schwangerschaftsabbrüche vorgesehen waren.200 Da Schwangerschaftsabbrüche an deutschen Frauen verboten waren, Zwangs- sterilisationen unter bestimmten Voraussetzungen seit 1935 jedoch nicht, handelte es sich in diesen Schreiben wahrscheinlich um eine Umschreibung für Abtreibungen. Hier- für spricht auch ein Schreiben Sauerbiers an die Gestapostelle Kassel in Bezug auf zwei deutsche Frauen, die aufgrund von Beziehungen zu polnischen Zwangarbeitern inhaf- tiert waren, in dem es heißt, dass die beiden Frauen „nicht sterilisiert sind und eine sol- che zur Verhütung erbkranken Nachwuchses nicht erforderlich ist.“201 Geht man von der genannten Annahme aus, dann teilte Sauerbier der Gestapo in dem Schreiben mit, dass die beiden Frauen keine Kinder von den polnischen Männern erwarteten und somit eine Schwangerschaftsunterbrechung, „zur Verhütung“ eines deutsch-polnischen Kin- des nicht erforderlich sei. Eine der beiden Frauen wurde daraufhin zur Gestapo Kassel überstellt202 und die andere in das KZ Ravensbrück deportiert.203 Dafür, dass an deutschen Frauen, die Kinder von polnischen Zwangsarbeitern erwarte- ten, Abtreibungen vorgenommen wurden, spricht auch das Schicksal von Else L. Sie wurde am 30. Oktober 1941 wegen einer Beziehung zu einem Polen in das Arbeitser- ziehunglager Breitenau eingewiesen, nachdem sie Anfang Oktober eine „Fehlgeburt“ hatte. In einem amtsärztlichen Gutachten, das sich in ihrer Akte befindet, heißt es: „Sie habe am 6. und 7. Oktober 1941 durch Operation von Dr. S. eine Fehlgeburt im 6. Mo- nat und sei am 10. Oktober 1941 auf eigenen Wunsch gegen ärztlichen Rat entlassen 198 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 647, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Dr. Röder am 22.9.1993 und Auszug aus dem Interview von Dr. Röder mit Frau K. 199 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6331, Schutzhaftakte von Anna M. 200 Vgl. Herbert, Fremdarbeiter, S. 128. Herbert schreibt hierzu, dass es unklar sei, in wel- chem Ausmaß dies auch tatsächlich durchgeführt wurde und verweist auf Veröffentlichun- gen von Giesela Bock und Michaela Garn. 201 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6046 und Nr. 6397. Durchschläge des Schreibens Sauerbiers vom 29.10.1942. 202 Ebenda. 203 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6397. 362 worden. Sie fühle sich noch schwach, habe noch mäßigen, gelblichen Ausfluss (...). Befund: Guter Allgemeinzustand, noch mäßiger Kräftezustand. (...) Beurteilung: Da- nach ist die Obengenannte transport-, haft- und lagerfähig.“ 204 Zwei Monate nach dieser „Fehlgeburt“, am 8. Dezember 1941, wurde Else L. in das KZ Ravensbrück deportiert.205 Hinweise darauf, dass bei schwangeren Frauen des AEL Breitenau Schwanger- schaftsunterbrechungen durchgeführt wurden, gibt es bisher nicht. Es haben jedoch ein- zelne inhaftierte Frauen Fehlgeburten erlitten. So wurde beispielsweise Irma H. am 27. November 1941 in das Arbeitserziehungs- lager Breitenau eingewiesen, weil sie ein Kind von einem polnischen Mann erwarte- te.206 Am 18. Dezember 41 schrieb Georg Sauerbier an die Städtische Frauenklinik „So- phienhaus“ in Kassel, dass sie „wegen Frühgeburt zur Entbindung der dortigen Anstalt (dem Sophienkrankenhaus, d.Verf.) zugeführt werden“ müsse und teilte anschließend mit, dass er Irma H. nach Rücksprache mit der Gestapostelle Kassel dem Sophienheim habe zuführen lassen. Im Sophienheim hatte Irma H. noch am gleichen Tag eine Fehl- oder Frühgeburt und kam dann wieder nach Breitenau zurück. Drei Monate später, am 16. März 1942, wurde sie von Breitenau in das KZ Ravensbrück deportiert.207 Auch Charlotte K. erlitt eine Fehlgeburt in Breitenau. Sie wurde am 16. April 1942 über die Gestapo Weimar wegen „Geschlechtsverkehrs mit einem Ukrainer“ in das Ar- beitserziehungslager eingewiesen.208 Am 5. August 1942 schrieb der Anstaltsarzt Dr. Ostwald: „Der Schutzhäftling Charlotte K. hatte vor 3 Wochen eine Fehlgeburt. Der heutige gynäkologische Untersuchungsbefund ergab einen völlig normalen Befund. K. ist für zunächst leichte Arbeiten wieder arbeitsfähig.“209 Kurz darauf teilte Sauerbier der Gestapostelle Weimar den Befund mit. Charlotte K. wurde am 16. April 1943, ein gan- zes Jahr nach ihrer Einweisung, aus dem AEL Breitenau in das Hausgefängnis der Ge- heimen Staatspolizei Weimar überstellt.210 Eine weitere Fehlgeburt erlitt die polnische Gefangene Pelagia R. Sie wurde am 9. 204 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6107. Es handelte sich dabei nicht um den ehemaligen Anstaltsarzt Dr. med. S., sondern um einen Arzt in Thüringen. 205 Ebenda. 206 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5586. 207 Ebenda. 208 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5871, Schutzhaftakte von Frieda K., Schreiben der Gestapostelle Weimar vom 15.4.1942. 209 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6070. 210 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6070 und Nr. 6915, Schreiben der Gestapo Weimar vom 31.3.1943. 363 Juni 1943 in das AEL Breitenau eingewiesen, weil sie ihre Arbeitsstelle „unerlaubt ver- lassen“ hatte.211 Knapp drei Wochen später vermerkte der Anstaltsarzt Dr. Stroop, dass sie starke Blutungen infolge einer Fehlgeburt habe und ein Autotransport ins Kranken- haus notwendig sei. Sie wurde daraufhin ins Kasseler Marienkrankenhaus überführt und galt damit aus der Schutzhaft entlassen. In ihrer Akte befindet sich ein längerer Schrift- wechsel zwischen Marienkrankenhaus, Arbeitsamt, Arbeitserziehungslager und Gehei- mer Staatspolizei Kassel über die Frage der Kostenübernahme für die Krankenhausbe- handlung und den Krankentransport von Pelagia R., die schließlich dahin geklärt wurde, dass die Geheime Staatspolizei die Kosten übernahm.212 Auch wenn es sich um tatsächliche Fehlgeburten gehandelt hat, so muss doch be- rücksichtigt werden, dass aufgrund der nationalsozialistischen Rasseideologie massiv versucht wurde, auf die Entwicklung „rassisch unerwünschter“ Kinder einzuwirken und in diesen Fällen gezielt Fehl- und Frühgeburten auszulösen. Ein Beispiel für diese beab- sichtigte Einwirkung auf die Schwangerschaftsentwicklung ist ein Schreiben an die Landesarbeitsanstalt Breitenau vom 14. September 1943 über die Verpflegung der Ge- fangenen, in dem es heißt: „Schwangerschaftszulagen an Juden und Polinnen bestehen nicht, an andere auf ärztliche Anordnung.“213 Es gibt auch Beispiele, in denen schwangere deutsche Frauen zur Entbindung vorü- bergehend aus der Haft im AEL Breitenau „beurlaubt“ wurden. Dies betraf u.a. Elisa- beth R., die von einem polnischen Zwangsarbeiter schwanger war, als sie im Mai 1941 in Breitenau inhaftiert wurde.214 Am 19. Juli 1941 wurde sie zur Entbindung aus dem Lager „beurlaubt“. In ihrer Akte heißt es handschriftlich: „Auf mündl. Mitteilung der Gestapo Kassel (...) ist R. wegen hoher Schwangerschaft vorerst hier zu beurlauben. R. ist ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß sie aus der Schutzhaft nicht entlas- sen ist. Sie hat ihren Wohnsitz (...) vorerst nicht zu verlassen.“215 Im Oktober 1941 ge- bar sie eine Tochter. Das weitere Schicksal von Johanna R. und ihrer Tochter ist bislang ungeklärt. Josef W., der Vater des Kindes, wurde am 16.6.1943 – zwei Jahre nach seiner Einweisung in das AEL Breitenau – in die „Abteilung für Eindeutschungsfähige beim SS-Sonderlager Hinzert“ in Hermeskeil im Hunsrück gebracht. Auch sein weiteres 211 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6858. 212 Ebenda. 213 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9818, Schreiben der Untersuchungs- haftanstalt in Kassel vom 14.9.1943. 214 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6784. 215 Ebenda. 364 Schicksal ist unbekannt.216 Auch Elfriede G., erwartete von einem polnischen Zwangsarbeiter ein Kind und war von der Gestapostelle Weimar in das AEL Breitenau eingewiesen worden. Am 14. März 1942, nachdem sie bereits 7 Monate in Breitenau inhaftiert und im 8. Monat schwanger war, wurde sie zur Entbindung nach Hause entlassen. Zwei Monate später wurde sie erneut von der Gestapo Weimar festgenommen, nach Breitenau überführt und von dort am 7. August 1942 in das Konzentrationslager Ravensbrück deportiert.217 Es ist auch ein Fall nachweisbar, in dem eine schwangere Frau von Breitenau nach Ravensbrück deportiert wurde: Katharina K. stammte aus einem Dorf in der Nähe von Marburg und erwartete ein Kind von einem polnischen Zwangsarbeiter.218 Bei dem pol- nischen Zwangsarbeiter handelte es sich höchstwahrscheinlich um Marian K., der in dem gleichen Dorf zur Arbeit eingesetzt war. Er wurde am gleichen Tag wie Katharina K., am 24. Februar 1942, in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen und von dort am 16. Oktober des gleichen Jahres in das Konzentrationslager Buchenwald depor- tiert.219 Katharina K. war im 4. Monat schwanger, als sie am 1. Juni 1942 in einem „Einzel- transport“ von dem damaligen stellvertretenden Leiter des Arbeitshauses und Arbeitser- ziehungslagers, Landesinspektor Martin S., persönlich in das Konzentrationslager Ra- vensbrück gebracht wurde. In einem Begleitschreiben Sauerbiers an die Leitung des Konzentrationslagers Ravensbrück heißt es: „Auf Anordnung der Geh. Staatspolizei Kassel vom 27.5.1942 – II D 903/42 – soll der Schutzhäftling Katharina K, geb. 20. (1.) 1913, mittels Einzeltransport dem dortigen Lager überstellt werden. Landesinspektor Schindehütte, der stellv. Leiter der hiesigen Anstalt und dem der Anstalt angeschlossenen Arbeitserziehungslagers ist, wird den Transport durchführen. Ich bitte ihn in die Einrichtung und den Arbeitsbetrieb des dor- tigen Lagers Einblick gewähren zu wollen, damit er verschiedene Anregungen, die er dort erhalten wird, hier verwenden kann.“220 Der Einzeltransport hatte laut Erlass des Reichssicherheitshauptamtes „umgehend“ zu erfolgen, was dafür spricht, dass in Ravensbrück ein Schwangerschaftsabbruch vorge- 216 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7468. 217 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5447. 218 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5834. 219 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5844. Dafür, dass es sich um Marian K. handelte, von dem Katharina K. ein Kind erwartete, spricht auch, dass das Aktenzei- chen 903/42 in beiden Schutzhaftakten übereinstimmt. 365 nommen werden sollte. Dass dies dort in vielen Fällen geschah, geht u.a. aus der Veröf- fentlichung „Die Frauen von Ravensbrück“ hervor.221 Wie Gudrun Schwarze mit Hin- weis auf Christa Paul schreibt, wurden Kinder deutscher Frauen, die insbesondere von osteuropäischen Vätern stammten, in Ravensbrück von deutschen SS-Ärzten und SS- Ärztinnen umgebracht und zahlreiche dieser deutschen Frauen als so genannte „Bettpo- litische“ in die Bordelle der Männer-Konzentrationslager gezwungen.222 Das weitere Schicksal von Katharina K. ist bislang ungeklärt. Schwangere ausländische Frauen wurden bis zum Jahre 1943 in ihre Heimatländer „abgeschoben“. Hierzu hieß es in einem Erlass aus dem Jahre 1942: „Frauen mit nicht einsatzfähigen Kindern und schwangere Frauen belasten den Arbeitseinsatz und sind demgemäß nicht ins Reich zur bringen bzw. auf jeden Fall abzuschieben.“223 Auch aus dem Arbeitserziehungslager Breitenau fanden solche „Abschiebungen“ statt. So wurde die 29-jährige Polin Josefa W. am 27. Dezember 1941 in das Lager Breitenau eingewiesen, weil sie schwanger war und abgeschoben werden sollte. Nach einem Mo- nat Haft wurde sie, wie es heißt, „mit einem Sammeltransport in ihre Heimat entlas- sen.“224 Auch die 20jährige Polin Helena W. wurde im Oktober in ihre Heimat „abge- schoben“ und dem Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD in Krakau überstellt. Sie war am 30. Juli 1942 in Breitenau wegen Geschlechtsverkehrs mit einem Deutschen eingewiesen worden und zum Zeitpunkt der „Abschiebung“ im 6. Monat schwanger.225 Ab dem Winter 1942/43 wurden die „Abschiebungen“ in die Heimat bei Polinnen und „Ostarbeiterinnen“ weitgehend eingestellt. Die Entbindungen sollten möglichst in Kranken- oder Durchgangslagern stattfinden, um sie danach, wie es in einem späteren Erlaß vom Juli 1943 heißt, „gemäß den Anordnungen des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz baldmöglichst der Arbeit wieder zuzuführen.“226 Außerdem sollte unter Mitwirkung von Ärzten und Gesundheitsämtern eine „rassische Auslese“ stattfin- den, um das von „germanischen Erzeugern“ produzierte „rassisch wertvolle Erbgut“ 220 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5834. 221 Vgl. Buchmann, Erika: Die Frauen von Ravensbrück. Berlin/Ost 1959, S.79 ff. 222 Giesela Schwarze: Kinder, die nicht zählten. Ostarbeiterinnen und ihre Kinder im Zweiten Weltkrieg, Essen 1997, S. 142 f. Bei der Veröffentlichung von Christa Paul, auf die sie sich bezieht, handelt es sich um: Christa Paul: Zwangsprostitution. Staatlich errichtete Bordelle im Nationalsozialismus, Berlin 1994. 223 BArch, RD 19/3, Allgemeine Erlaßsammlung (AES) des RSHA 2 A III f. S. 48, Erlass des Reichsministers des Innern vom 20.2.1942, zitiert in: Hohlmann, Susanne: Pfaffenwald. Sterbe- und Geburtenlager 1942-1945, 2. Auflage, Kassel 1988, S. 87. 224 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7461. 225 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7495. 366 erhalten zu können. Wenn es sich um „rassisch wertvollen Nachwuchs“ handelte, wur- den die Kinder den Müttern weggenommen und in NSV-Kinderhorten untergebracht. Falls die Geburt eines nicht „gutrassischen“ Kindes zu erwarten war, wurden vor allem an sowjetischen, aber auch an polnischen Frauen Schwangerschaftsunterbrechungen vorgenommen.227 Eines dieser Kranken- und Durchgangslager war das ehemalige Reichsautobahnlager „Pfaffenwald“ in der Nähe von Bad Hersfeld. Am 9. September 1942 wurde dort ein zentrales Geburten- und Abtreibungslager für die Gauarbeitsämter Kurhessen und Rhein-Main eingerichtet. In dem Lager wurden Entbindungen und auch Abtreibungen durchgeführt. Insgesamt sind bei den zuständigen Standesämtern 750 Geburten von polnischen und sowjetischen Kindern in Pfaffenwald registriert; das wei- tere Schicksal der Kinder ist ungewiss. Aufgrund der katastrophalen hygienischen Ver- hältnisse im Lager starben zahlreiche Kinder während oder kurz nach der Geburt. Von 52 Säuglingen existieren Unterlagen über ihren Tod; es ist aber davon auszugehen, daß die tatsächliche Anzahl wesentlich höher lag.228 Für „rassisch unerwünschte“ Kinder, die aufgrund fortgeschrittener Schwangerschaft nicht abgetrieben worden waren, wurden so genannte „Ausländerkinder-Pflegestätten“ eingerichtet.229 Von den wenigen bisher erforschten Stätten dieser Art weiß man, dass sie aufgrund des Fehlens von ärztlichem Personal und der primitivsten sanitären Ein- richtungen, vor allem aber aufgrund des systematischen Aushungerns der Säuglinge, Orte der Massenvernichtung waren.230 So starben in einem derartigen „Kinderheim“ in dem Dorf Velpke bei Helmstedt zwischen Mai und Dezember 1944 von 102 unter- gebrachten russischen und polnischen Kindern 89 in diesem Zeitabschnitt.231 Außerdem existieren Aussagen und Hinweise, dass in dem Durchgangslager Frankfurt/M.- Kelsterbach und im Lager „Pfaffenwald“ Säuglinge, die als „rassisch unerwünscht“ galten, unmittelbar nach ihrer Geburt ermordet wurden.232 226 Vgl. Hohlmann, Pfaffenwald, S. 87. 227 Vgl. ebd., S. 87 f. 228 Vgl. ebd., S. 81 f. 229 Herbert, Fremdarbeiter, S. 249. 230 Vgl. Hrabar, Kinder im Krieg, S. 171. 231 Vgl. Bernhild Vögel: „Entbindungsheim für Ostarbeiterinnen“ Braunschweig, Broitzemer Straße 200, Hamburg 1989, S. 74-77; Vgl. auch Herbert, Fremdarbeiter, S. 250. 232 Vgl. Harald Freiling: Das Durchgangslager für Ostarbeiter in Kelsterbach, in: Die Grünen im Landtag/Hessen, Hessen hinter Stacheldraht, S. 115-122 und Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 515, Protokoll eines Gesprächs mit Marcin Blaszczak vom 2.9.1981, Aussagen über die Ermordung von Kindern in Pfaffenwald. 367 3.5.7. Jüdische Gefangene Im Arbeitserziehungslagers Breitenau waren mindestens 143 jüdische Gefangene inhaf- tiert, unter denen sich 80 Männer und 63 Frauen befanden.233 Sie stammten überwie- gend aus dem Regierungsbezirk Kassel, einzelne jedoch auch aus weiter entfernten Ge- bieten des deutschen Reiches und den besetzten Ländern.234 Die jüdischen Gefangenen waren von der Gestapo vor allem inhaftiert worden, weil sie gegen NS-Verordnungen verstoßen hatten, die sich speziell gegen Juden richteten.235 Die erhaltenen Haftgründe sind vor allem unter rasseideologischen Gesichtspunkten zu sehen. So schreibt Holger Berschel, der die Judenverfolgung bei der Gestapoleitstelle Düsseldorf untersucht hat, dass sich die Kriminalpolizei mit allen „gewöhnlichen Delik- ten“ befasst habe, auch wenn sie von Juden begangen worden seien, während die Gesta- po Delikte verfolgte, die mit der „jüdischen Abstammung des Täters“, eines Beteiligten oder des Opfers in Zusammenhang standen.236 Wenn man das weitere Schicksal der jüdischen Verfolgten in Breitenau betrachtet, muss man feststellen, dass es letztendlich darum ging, die Juden und Jüdinnen endgültig aus der so genannten “Volksgemein- schaft“ auszuschließen und sie am Ende zu ermorden. Mehrfach handelte es sich um Verhaftungen wegen Beziehungen oder auch nur freundschaftliche Kontakten, die Juden und Jüdinnen weiterhin zu christlichen Deut- schen aufrechterhielten. So heißt es beispielsweise in dem Haftschreiben der Gestapo Weimar gegen Hedwig Fischer vom Dezember 1941: „Die Fischer hat zu einem Deutschblütigen freundschaftliche Beziehungen unterhalten und ihm ein Darlehn gege- ben. Ich bitte, die F. bis auf weiteres in der dortigen Anstalt als Polizeigefangene unter- zubringen.“237 Drei Monate später wurde sie von Breitenau in das Konzentrationslager 233 Vgl. Mann, Liste der als Juden verfolgten Häftlinge, S. 20-33. Da in den vorhandenen Quellen die Eintragungen der männlichen Schutzhaftgefangenen für die Zeit von Januar bis März 1945 fehlen, lag die Gesamtzahl der jüdischen Gefangenen möglicherweise etwas höher. 234 Zu den jüdischen Gefangenen in Breitenau vgl. Mann: Jüdische Häftlinge in Breitenau, S. 155-162; ders.: Bericht über die Nachforschungen in Israel zu den als Juden verfolgten Häftlingen Breitenaus und zur jüdischen Gemeinde Guxhagen, in: Dietfrid Krause-Vilmar u.a., Schützt Erinnerung denn vor gar nichts mehr?, S. 35-44. 235 Zu den zahlreichen NS-Verordnungen und –Gesetzen gegen Juden siehe Joseph Walk (Hrsg.): Das Sonderrecht der Juden im NS-Staat. Heidelberg und Karlsruhe 1981. 236 Holger Berschel: Polizeiroutiniers und Judenverfolgung. Die Bearbeitung von ‚Judenange- legenheiten’ bei der Stapo-Leitstelle Düsseldorf, in: Paul / Mallmann, Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg, S. 155-178, hier: S. 158. 237 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5334, Schutzhaftakte von Hedwig Fischer. 368 Ravensbrück deportiert.238 Aus dem KZ Ravensbrück kam sie, wie Linde Apel in ihrer soeben erschienenen Dissertation darstellt, im Zuge des so genannten „judenfrei“- Erlasses nach Auschwitz, wo sie am 5. November 1942 umgekommen ist.239 Auch Paula Frankenberg war verhaftet worden, weil sie zu einem „Deutschblütigen freundschaftliche Beziehungen“ unterhalten und für diesen Lebensmitteleinkäufe be- sorgt hatte.240 Am 18. Dezember 1941 wurde sie über die Gestapostelle Weimar in das Arbeitserziehungslager eingewiesen und von dort am 29. Mai 1942 in das KZ Ravens- brück deportiert.241 Von Ravensbrück wurde Paula Frankenberg nach Auschwitz ver- bracht, wo sie am 9. Oktober 1942 ums Leben kam.242 Einzelne jüdische Gefangene waren verhaftet worden, weil sie gegen den „Kennkar- tenzwang“ verstoßen hatten, nach dem sich Juden und Jüdinnen ab Oktober 1938 eine spezielle Kennkarte ausstellen lassen und auf amtliches Verlangen vorzeigen muss- ten.243 Eine dieser Gefangenen war Martha Wurr aus Kassel, die wegen „Vergehens gegen den Kennkartenzwang“ am 17. September 1940 in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen und am 20. Juni 1941 von dort in das Konzentrationslager Ra- vensbrück deportiert wurde.244 Ihr Todesdatum vom 6. Juni 1942 lässt darauf schließen, dass Martha Wurr im Rahmen der „Aktion 14 f 13“ in der Gaskammer der Heil- und Pflegeanstalt Bernburg ermordet worden ist.245 Auch der 69jährige Richard Altschul war verhaftet worden, weil er noch „nicht im Besitz einer jüdischen Kennkarte“ war. Außerdem war ihm vorgeworfen worden, dass er nach wie vor den „Deutschen Gruß“ erwies und „Umgang mit Deutschblütigen“ hat- 238 Ebenda. 239 Vgl. Linde Apel: Jüdische Frauen im Konzentrationslager Ravensbrück 1939-1945, Berlin 2003, S. 321; Vgl. auch Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau (Hrsg.): Sterbebücher von Auschwitz. Fragmente, Bd. 1-3, hier, Bd. 2, Namensverzeichnis, München u.a. 1995, S. 291. 240 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5356, Schutzhaftakte von Paula Fran- kenberg 241 Ebenda. 242 Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau, Sterbebücher, Bd. 2, S. 305. Linde Apel, der als Todesdatum der 13. Juni 1942 vorlag, nahm aufgrund des Todesdatums an, dass Paula Frankenberg im Rahmen der „Aktion 14 f 13“ in der Gaskammer der Heil- und Pflegean- stalt Bernburg ermordet worden sei, vgl. Apel, Jüdische Frauen im KZ Ravensbrück, S. 312 f. 243 Vgl. Helmut Eschwege (Hrsg.): Kennzeichen J. Bilder, Dokumente, Berichte zur Ge- schichte der Verbrechen des Hitlerfaschismus an den deutschen Juden 1933-1945, Berlin (Ost) 1981, S. 91. 244 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7521. 245 Apel, Jüdische Frauen im KZ Ravensbrück, S. 313. 369 te.246 Am 16. September 1943 wurde er nach Auschwitz deportiert,247 wo er am 30. Ok- tober 1943 ums Leben kam.248 Die Ärztin Lilli Jahn, Mutter des späteren bundesdeutschen Justizministers Gerhard Jahn, war verhaftet worden, weil sie gegen eine Verordnung vom 17. August 1938 verstoßen hatte, nach der jüdische Frauen den Namen „Sara“ ihrem Vornamen hinzufügen mussten, sofern sei keinen „anerkannten jüdischen Vornamen“ trugen.249 Nach ihrem Umzug hatte Lilli Jahn eine Visitenkarte als provisorisches Namensschild an die Türklingel gesteckt. Der darauf abgedruckte Text „Dr. med Lilli Jahn“ verstieß gegen die genannte Verordnung. Außerdem hatte sie versäumt, den Doktortitel zu streichen, der den Juden pauschal aberkannt worden war.250 Nachdem Lilli Jahn vom 3. September 1943 bis zum 17. März 1944 im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaftiert war, wurde sie nach Auschwitz deportiert, wo sie drei Monate später umgekommen ist.251 Die aus Wien stammende Jüdin Hermine Mondschein wurde am 28. Oktober 1941 von der Gestapostelle Weimar in das AEL Breitenau eingewiesen, weil sie sich „in der Öffentlichkeit ohne Judenstern gezeigt“ hatte.252 Am 8. Dezember 1941 wurde sie in das Konzentrationslager Ravensbrück253 und von dort ebenfalls nach Auschwitz deportiert. Ihr Todesdatum in Auschwitz ist mit dem 11. Oktober 1942 angegeben.254 In einigen Fällen tauchen als Haftgründe auch Verstöße gegen Wirtschaftsbestim- mungen auf, vor allem so genanntes „Hamstern“, aus der berechtigten Angst heraus, bei den Einkäufen immer mehr eingeschränkt zu werden. In dem Haftschreiben zweier Jüdinnen heißt es, dass sie „zu einer Zeit, als in Ilmenau großer Mangel an Kartoffeln und Obst herrschte, Kartoffeln und Obst in größeren Mengen gehamstert (hatten).“255 Max Lilienfeld aus Neustadt, Kreis Marburg, wurde verhaftet, „weil er Hamsterwaren in seiner Wohnung aufgespeichert und in für ihn nicht zugelassene[n] Geschäfte[n] Tabak- waren eingekauft hat.“256 Die beiden jüdischen Frauen wurden von Breitenau in das 246 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4822. 247 Ebenda. 248 Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau, Sterbebücher, Bd. 2., S. 24. 249 Vgl. Eschwege, Kennzeichen J, S. 93 f. 250 Doerry, „Mein verwundetes Herz“, S. 156. 251 Ebenda, S. 333 f. Ihr Todesdatum ist in zwei unterschiedlichen Dokumenten einmal mit dem 17. und einmal mit dem 19. Juni 1944 angegeben. 252 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6386. 253 Ebenda. 254 Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau, Sterbebücher von Auschwitz, Bd. 3, S. 826. 255 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5289 und Nr. 5290. 256 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6157, Schutzhaftakte von Max Lilienfeld. 370 Gestapo-Gefängnis Weimar überführt und Max Lilienfeld am 8.8.1941 in das Konzent- rationslager Sachsenhausen deportiert. Von dort kam er in das Konzentrationslager Groß-Rosen, wo er am 16.12.1941 starb.257 Auch Ida Holz aus Kassel wurde verhaftet, weil sie in einem für sie nicht zugelassenen Lebensmittelgeschäft eingekauft hatte. Am 24. April 1941 wurde sie aus dem Arbeitserziehungslager Breitenau in das Frauenkon- zentrationslager Ravensbrück deportiert, wo sie am 29. März 1942 umgekommen ist.258 Auch bei ihr deutet vieles darauf hin, dass sie im Rahmen der „Aktion 14 f 13“ in der Heil- und Pflegeanstalt Bernburg ermordet wurde.259 Einige der jüdischen Gefangenen wurden wegen angeblicher „Rassenschande“ inhaf- tiert. Unter ihnen befand sich Josef Rosener aus Kassel. Er wurde im Januar 1943 in Breitenau eingewiesen, „weil er mit deutschblütigen Frauen unzüchtige Handlungen vorgenommen und sich von einer deutschblütigen Frau häusliche Arbeiten verrichten liess.“260 Josef Rosener war, wie es in seiner Akte heißt, „evangelisch (früher mo- saisch)“ und zum Zeitpunkt seiner Verhaftung 81 Jahre alt. Am 4. Februar 1943 wurde er in die Untersuchungshaftanstalt Kassel überführt, und einen Tag später fand gegen ihn vor dem Sondergericht Kassel eine Verhandlung wegen „Rassenschande“ statt.261 Josef Rosener wurde verurteilt und in das Zuchthaus Ziegenhain eingewiesen, wo er bereits am 26. Juni 1943 starb.262 Hiltraut S., die ihm im Haushalt geholfen hatte, wurde am 25. September im AEL Breitenau inhaftiert. Sie wohnte zuvor im gleichen Haus wie Josef Rosener und war 28 Jahre alt. Als Beruf hatte sie Putzfrau angegeben. Am 20. Mai 1943 wurde sie von Breitenau in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück deportiert. Ihr weiteres Schicksal ist bisher nicht geklärt.263 Auch die 25-jährige, aus Wien stammende Anny Sax war im Juni 1942 in das Ar- beitserziehungslager Breitenau eingewiesen worden, weil sie „rasseschänderische Be- 257 Bundesarchiv, Gedenkbuch, Band 1, S. 894. 258 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 1 und 2, Band I, Blatt 122 ff., Pro- zess gegen Franz Marmon, darin enthalten: Spruchkammerurteil gegen Werner Wöhlecke, S. 9, Beschreibung des Schicksals von Ida Holz; Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5635 sowie Bundesarchiv Koblenz, Gedenkbuch, Band I, S. 610. 259 Vgl. Apel, Jüdische Frauen im KZ Ravensbrück, S. 312. 260 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6828. 261 Ebenda, Schreiben des Vorsitzenden des Sondergerichts für den Oberlandesgerichtsbezirk Kassel in Kassel vom 25. Januar 1945 an die Landesarbeitsanstalt in Breitenau. 262 Vgl. Mann, Liste der jüdischen Häftlinge Breitenaus. Ob Josef Rosener im Zuchthaus Ziegenhain aufgrund seines Alters und der Haftbedingungen starb oder möglicherweise sogar ermordet wurde, ließ sich bisher nicht klären. 263 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7142. 371 ziehungen unterhalten“ habe.264 Im August 1942 wurde sie daraufhin von Breitenau in das Konzentrationslager Ravensbrück265 und von dort im Oktober 1942 nach Auschwitz deportiert, wo sie bereits am 16. Oktober 1942 ums Leben kam.266 Dem 66jährigen Nathan Strauß aus Rothenkirchen, Kreis Hünfeld, wurde ebenfalls „mehrfache Rassenschande“ vorgeworfen.267 Er war vom 19. September bis zum 2. De- zember 1941 im AEL Breitenau inhaftiert und wurde anschließend in das Konzentrati- onslager Dachau deportiert,268 wo er am 12. März 1942 starb.269 Unter den jüdischen Gefangenen befanden sich auch mehrere, die zum christlichen Glauben übergetreten oder bereits als Kinder christlich getauft worden waren. Zum Teil stammte lediglich einer ihrer Elternteile aus jüdischen Familien und war konvertiert. Nach den nationalsozialistischen Rassevorstellungen galten die Verfolgten jedoch wei- terhin als Juden bzw. „jüdische Mischlinge“. Eine dieser Gefangenen war die 28-jährige Rosa Behr aus Marburg. Sie wurde im April 1942 in das AEL Breitenau eingewiesen. Rosa Behr war evangelisch getauft, galt aber als „Mischling I. Grades“. Sie hatte zwei Kinder, ein zwei Jahre altes Mädchen namens Rebecca und eine sieben Monate alte Tochter namens Ruth, die zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung in dem Marburger Bethes- daheim untergebracht waren. Aus der Schutzhaftakte geht hervor, dass ihre jüngste Tochter von einem „deutschen Soldaten“ stammte.270 Am 31. Juli 1942 wurde Rosa Behr von Breitenau in das Konzentrationslager Ravensbrück und von dort nach Ausch- witz deportiert. Etwa ein halbes Jahr später ging in Breitenau ein Schreiben des Medizi- nisch-Diagnostischen Instituts aus Frankfurt/M. ein, das vom Amtsgericht Gießen we- gen der Unterhaltsverpflichtung des Mannes mit einem Blutgruppen-Gutachten beauf- tragt worden war. Der zuständige Arzt forderte darin eine Blutprobe von Rosa Behr an. Das Versandgefäß fügte er bei. Vom Direktor der Anstalt wurde er am 25. Januar 1943 aufgefordert, sich an die Geheime Staatspolizei Kassel zu wenden, da sie sich „nicht mehr in hiesiger Anstalt befindet.“271 Rosa Behr war zu diesem Zeitpunkt bereits tot. Ihr 264 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6898. 265 Ebenda. 266 Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau, Sterbebücher, Band 3, S. 1070; Siehe auch A- pel, Jüdische Frauen im KZ Ravensbrück, S. 322. 267 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7347. 268 Ebenda. 269 Staatskommissariat, Die Toten von Dachau, S. 73; Das Gedenkbuch des Bundesarchivs nennt den 11. März 1942 als das Todesdatum, ebenda, Band 2, S. 1482. 270 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4915. 271 Ebenda. 372 Todesdatum in Auschwitz ist mit dem 23. Dezember 1942 angegeben.272 Fast zur gleichen Zeit kam auch Sophie Schnitzler in Auschwitz ums Leben. Auf ihren Schutzhaftbefehl ist als Religionszugehörigkeit „katholisch“ angegeben, und unter der Kategorie „Rasse“ ist „Jüdin“ vermerkt. Sie war im September 1942 in das Arbeits- erziehungslager Breitenau eingewiesen worden, weil sie dadurch, „dass sie sich als Jü- din einem Polizeibeamten gegenüber fortgesetzt frech und herausfordernd benimmt, einen erheblichen Unruheherd in weiten Kreisen der Bevölkerung darstellt.“273 Am 23. November 1942 wurde sie von Breitenau nach Auschwitz deportiert, und wenige Wo- chen später war sie bereits tot. Ihr Todestag ist mit dem 26. Dezember 1942 angege- ben.274 Kurt Finkenstein war bereits im frühen Konzentrationslager Breitenau inhaftiert, weil er in Kassel seit den 20er Jahren nicht nur als kunst- und kulturliebender Intellektueller, sondern auch als entschiedener Gegner des Nationalsozialismus bekannt war. Er wurde 1893 in Straßburg als Sohn einer jüdischen Mutter, deren Familie aus Polen stammte, und eines deutschen Offiziers geboren. 1919 zog er nach Kassel, wo er ein zahntechni- sches Labor eröffnete und gleichzeitig aktiv am kulturellen Leben der Stadt in den zwanziger Jahren teilnahm. Außerdem gehörte er in der November-Revolution der USPD und später zeitweise der KPD an. 1935 wurde er erneut verhaftet und nach über zwei Jahren Untersuchungshaft im November 1937 zu siebeneinhalb Jahren Zuchthaus wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ verurteilt. Anschließend war er sechs Jahre im Zuchthaus Wehlheiden inhaftiert. Während seiner Haftzeit erfuhr er nicht nur vom Tod seiner ersten Frau, sondern auch vom Tod seiner beiden Söhne, die als deutsche Solda- ten in Russland umgekommen waren. Noch am Tage seiner Entlassung aus dem Zucht- haus, am 9. November 1943, wurde Kurt Finkenstein von der Gestapo Kassel in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen und am 8. Januar 1944 von dort nach Auschwitz deportiert, wo er bereits drei Wochen später ums Leben kam.275 Unter den jüdischen Gefangenen des AEL Breitenau befanden sich auch zwei Juden und eine Jüdin aus Polen. Es handelte sich um David Rosenberg, Leon Saper und Maril- la Mor. Sie waren alle drei aus Polen geflohen und hatten gehofft, sich in Deutschland 272 Bundesarchiv, Gedenkbuch, Band 1, S. 86. 273 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6944. 274 Bundesarchiv, Gedenkbuch, Band 2, S. 1332. 275 Zum Schicksal von Kurt Finkenstein vgl. Krause-Vilmar, Das Konzentrationslager Breite- nau, S. 187-189 und S. 238; Krause-Vilmar, Kurt Finkenstein, ebenda; Archiv des LWV- 373 retten zu können. David Rosenberg wurde 1890 in Radom geboren und arbeitete später als Schneider in Bendzin. Am 16. Dezember 1942 wurde David Rosenberg verhaftet, weil er „ohne Ausweispapiere aus einem jüdischen Durchgangslager geflüchtet war“, und vom 25. Dezember 1942 bis zum 8. Februar 1943 im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaf- tiert.276 Anschließend wurde er von Breitenau „zur Verfügung der Staatspolizeileitstelle Kattowitz“ in das dortige Polizeigefängnis überstellt. Die Anweisung für die Überfüh- rung stammte aus dem Referat II B 4 der Gestapostelle Kassel und wurde von Krimi- nalkommissar Erich Mamsch unterschrieben.277 Leon Saper wurde 1927 als Sohn jüdischer Eltern geboren und verbrachte seine Kindheit in Sosnowitz. Im Spätherbst 1942 wurden seine und alle anderen jüdischen Familien gezwungen, in ein Ghetto in Sosnowitz umzuziehen. Als Anfang 1943 Ge- rüchte aufkamen, dass das Ghetto aufgelöst würde, entschloss sich Leon Saper, der in- zwischen 15 Jahre alt war, zu fliehen und bei seinem Onkel Julius in Frankfurt/Main unterzutauchen. Über Umwege gelangte er in die Nähe von Fulda, wo er der Polizei überstellt wurde, die ihn verhörte. Leon Saper gab an, dass seine katholische Mutter an TBC gestorben und sein katholischer Vater in Katyn als polnischer Offizier von den Russen ermordet worden wäre. Er selbst sei aus Angst vor den Russen nach Deutsch- land geflohen. Die Geschichte wurde ihm jedoch nicht geglaubt 278 - vermutlich wurde er für einen geflohenen polnischen Zwangsarbeiter gehalten. Leon Saper wurde darauf- hin vom 22. Juli bis zum 31. August 1943 unter dem Namen Wladek Wisniewski im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaftiert.279 Die ganze Zeit hatte er große Angst, als Jude entdeckt zu werden. Am 31. August 1943 wurde er jedoch aus der Haft entlassen und von einem Bauern aus dem AEL Breitenau zum Arbeitseinsatz in der Nähe von Fulda abgeholt. Leon Saper überlebte die NS-Zeit und zog nach dem Krieg nach Austra- lien.280 Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633, Eintrag von Kurt Finkenstein im Hauptaufnah- mebuch. 276 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6829. 277 Ebenda. 278 Vgl. Horst Krause-Willenberg: Die Geschichte des Leon Saper, der als polnischer Jude untertauchte, als polnischer katholischer Landarbeiter nach Fulda kam und in Breitenau in- haftiert war. Auf Grundlage eines Interviews, das am Jewish Holocaust Centre in Mel- bourne mit Leon Saper geführt und das in Yad Vashem aufgefunden wurde, in: Rundbrief des Fördervereins der Gedenkstätte Breitenau, Nr. 19, Kassel 2000, S. 43-51. 279 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7437. 280 Vgl. Krause-Willenberg, Die Geschichte des Leon Saper, S. 46 ff. 374 Marilla Mor wurde 1925 in Ozorkow geboren, wo ihre jüdischen Eltern einen Großhandel betrieben. 1940 wurde sie mit ihrer Familie nach Lodz umgesiedelt, von wo aus ihre gesamte Familie verschleppt und ermordet worden ist. Marilla Mor hat nur überlebt, weil es ihr gelang, sich mit gefälschten Papieren als christliche Polin aus- zugeben und sich zum Arbeitseinsatz nach Deutschland zu melden. Als 19jährige kam sie mit einem „Transport“ nach Kassel zur Firma Henschel, wo sie zuerst als Dolmet- scherin und später in der Küche und Kantine für Zwangsarbeiter arbeitete. Weil sie im- mer ihre Wurstrationen gegen Kartoffeln eintauschte und niemals Post bekam, wurde sie von ihren Landsleuten verdächtigt, Jüdin zu sein. Sie wurde denunziert, verhaftet, verhört und gefoltert und im Dezember 1944 in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen.281 Sie war dort unter dem Namen Maria Roszycka bis zur Auflösung des Lagers, am 29. März 1945, inhaftiert.282 Auf dem Evakuierungsmarsch gelang es ihr, mit einigen anderen Gefangene zu fliehen und sich zu verstecken, bis sie von den Ame- rikanern befreit wurde. 1949 wanderte sie mit ihrem Mann nach Israel aus.283 Unter den Toten des Arbeitserziehungslagers Breitenau befanden sich auch zwei jüdische Häftlinge, Salomon Kron und Willi Tietz.284 Salomon Kron starb am 21. Juni 1941 im Alter von 72 Jahren bei einem Arbeitseinsatz.285 Willi Tietz, der aus einer jüdi- schen Familie stammte, aber konvertiert war, wurde Anfang 1944 mit seiner christli- chen Ehefrau Amanda und seinem Sohn Horst in Marburg verhaftet und am 6. März 1944 gemeinsam mit ihnen in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen.286 Am 23. April 1944 starb er dort in den Armen seines Sohnes.287 Seine Frau war einen Tag zuvor in das Konzentrationslager Ravensbrück deportiert worden. Noch am Tage seines Todes wurde sein Sohn Horst nach Buchenwald deportiert. Er war der einzige, der schließlich überlebte. Seine Mutter kam am 5. Juni 1944 in Ravensbrück ums Le- 281 Vgl. Barbara Elsas: Schicksale zweier Frauen. Lina Hirchenhein, Marilla Mor, in: Gunnar Richter (Red.): Die Gedenkstätte Breitenau in Guxhagen bei Kassel. Ein Leseheft, Dritte überarbeitete und ergänzte Auflage, Kassel 2002, S. 31. 282 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418, Eintrag von Maria R. im Frauenaufnahmebuch. 283 Vgl. Elsas, Schicksale zweier Frauen, S. 31; Zum Schicksal von Marilla Mor siehe auch Frank-Matthias Mann: Gespräch mit Marilla Mor am 21.11.1991 in Tel Aviv, Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 228. 284 Siehe hierzu auch das Kapitel 3.4.14. 285 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7610. 286 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7633 und Nr. 10418, Hauptaufnah- mebuch und Frauenaufnahmebuch, Einträge von Willi, Horst und Amanda Tietz. 287 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 643, Liste der in der Zeit vom 1. Januar 1940 bis zum 30. Juni 1945 in der Landesarbeitsanstalt Breitenau – Gemeinde Guxhagen - ver- storbenen Personen, ebenda. 375 ben.288 Das Grab von Willi Tietz befindet sich noch heute auf dem ehemaligen Anstalts- friedhof in Breitenau. Von den 143 inhaftierten jüdischen Gefangenen wurden 70 in Konzentrationslager deportiert, davon neun Gefangene nach Auschwitz, vier nach Buchenwald, neun nach Dachau, drei nach Mauthausen, dreiundzwanzig nach Ravensbrück und zweiundzwan- zig nach Sachsenhausen. Von 58 der 70 Deportierten ließen sich bislang die Todesdaten in den Lagern ermitteln. Aber auch diejenigen, die aus dem AEL Breitenau nicht in Konzentrationslager deportiert wurden, waren weiterhin der Verfolgung ausgesetzt. Von 35 dieser Menschen konnte bisher festgestellt werden, dass sie in verschiedenen Lagern umgekommen oder ermordet worden sind.289 Viele dieser Informationen stammen aus dem vom Bundesarchiv Koblenz herausgegebenen Gedenkbuch für die jüdischen Opfer der Verfolgung. Da sich die darin enthaltenen Angaben bisher nur auf Unterlagen in den alten Bundesländern beziehen und auch diese lückenhaft sind, muss davon ausgegangen werden, dass die Anzahl der jüdischen Gefangenen des Arbeitserziehungslagers Breite- nau, die die anschließende Verfolgung nicht überlebten, noch größer ist. 288 Brief von Prof. Dr. Horst Tietz vom 25.8.2003 an den Verfasser. 289 Die Angaben entstanden auf der Grundlage der „Liste der als Juden verfolgten Häftlinge Breitenaus 1933-1945“ von Frank-Matthias Mann und einigen Ergänzungen durch den Verfasser mit Hilfe der 1995 veröffentlichten Sterbebücher von Auschwitz und des vom Bundesarchiv herausgegebenen Gedenkbuches der Opfer der Verfolgung der Juden. 376 3.6. Mordfälle an Gefangenen Von den Gefangenen des Arbeitserziehungslagers Breitenau wurden mindestens 18 von Mitarbeitern der Gestapostelle Kassel ermordet. Es handelte sich dabei um elf Exekuti- onen, die alle im nordhessischen Raum stattfanden. Darüber hinaus gibt es Hinweise dafür, dass die Gesamtzahl der Ermordeten noch höher lag.1 Bei den Ermordeten handelte sich durchweg um polnische Gefangene, die vor ihrer Exekution alle im AEL Breitenau inhaftiert waren. Wenn man die Haftgründe der Ge- fangenen betrachtet, fällt auf, dass sie entweder wegen Liebesbeziehungen zu deutschen Frauen oder aber wegen tätlichem Widerstand verhaftet worden waren. Hintergrund der Verfolgung von Liebesbeziehungen zwischen polnischen, russischen sowie tschechi- schen Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen mit deutschen Frauen und Männern bildeten die rasseideologischen Vorstellungen der Nazis, nach denen die Angehörigen der osteuropäischen Staaten als „rassisch minderwertig“ angesehen wurden. In den so genannten „Polenerlassen“ vom März 1940 wurden die Strafbestimmungen für die pol- nischen Männer festgelegt. Polnische Arbeitskräfte, „die mit Deutschen Geschlechts- verkehr ausüben oder sich sonstige unsittliche Handlungen zuschulden kommen lassen, sind sofort festzunehmen und dem Chef der Sicherheitspolizei und des SD zur Erwir- kung von Sonderbehandlung fernschriftlich zu melden.“2 Das Wort „Sonderbehand- 1 Zwischenarchiv der Philipps-Universität Marburg, Leichenbuch der Anatomie vom 5.1.1939 – 3.10.1947. Wie sich aus den Eintragungen im Leichenbuch ergibt, wurden die Leichen mehrerer Ermordeter zur Anatomie nach Marburg überführt und dort in der Medi- zinerausbildung beim Sezieren von Körperteilen verwendet. Neben den ermittelbaren Er- mordeten sind in dem Leichenbuch weitere Polen verzeichnet, die möglicherweise auch von der Gestapo Kassel exekutiert worden sind. Es handelt sich dabei um folgende Einträ- ge: „Nr. 42 (im Jahre) 41, Am 27. Juni 1941, 1 Mann aus Zwesten, Pole, Papiere werden nachgeschickt, Verw. Muskel“; „Nr. 61 (im Jahre) 41, Am 25. Okt. 1941, 1 Mann aus Ho- henborn bei Volkmarsen, Pole (unterstrichen), Wladislaus K., Verw. Nerven“; „Nr.8 (im Jahre) 42 (unterstrichen), am 27. Januar 42, 1 Weib aus Fulda, Staatspol., Marianne C., geb. am 2.2.12, Polin, Muskel“; „Nr. 31 und 32 (im Jahre) 42, 25. Oktober 42, 2 Polen aus Elnrode (schlecht leserlich), 2 Polen, Personalien unbekannt“; „Nr. 37 (im Jahre) 42, Am 17. November 1942, 1 Mann aus Allendorf (Lager), Ostarbeiter, Nikolay J., geb. 16.3.28, Verw. Nerven“. Bei der aufgeführten Polin handelte es sich höchstwahrscheinlich um eine polnische Frau, die am 24.1.1942 im Raum Fulda von der Gestapo erhängt wurde, weil sie ein Kind ihres Arbeitgebers mit einem Beil getötet und ein anderes verletzt haben soll. Aus „Abschreckungsgründen“ mussten an dieser Exekution 200 polnische Zwangsarbeiter teil- nehmen. Außerdem seien noch etwa 500 „Volksgenossen“ anwesend gewesen und unter diesen viele Kinder; vgl. Robert Galletaly: Die Gestapo und die deutsche Gesellschaft. Die Durchsetzung der Rassenpolitik 1933-1945, Paderborn 1993, S. 272. 2 Herbert, Ulrich: Fremdarbeiter. Politik und Praxis des „Ausländer-Einsatzes“ in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches, Neuauflage, Bonn 1999, S. 92 f. sowie S. 148-150; vgl. hierzu auch das Kapitel 3.5.6. 377 lung“ war für die Gestapo die offizielle Umschreibung für Exekution.3 Die Exekution konnte auch „in besonders schweren Fällen von Widersetzlichkeit“ angeordnet werden.4 So waren einige der polnischen Gefangenen verhaftet worden, weil sie gewaltsamen Widerstand gegen ihre Vorgesetzten oder auch gegen Werkschutzangehörige ausgeübt, oder z.T. auch nur angedroht hatten. Mit den so genannten „Ostarbeitererlassen“ aus dem Jahre 1942 wurden die Strafbestimmungen auf die Angehörigen der Sowjetunion und anderer östlicher Staaten ausgedehnt.5 Wie oben ausgeführt, wurden die deutschen Frauen in den meisten Fällen in das Konzentrationslager Ravensbrück deportiert. Bei Liebesbeziehungen zwischen deutschen Männern und polnischen, russischen oder tschechischen Frauen wurden sowohl die deutschen Männer als auch die ausländischen Frauen in Konzentrationslager deportiert.6 Bevor jedoch grundsätzlich eine Exekution der polnischen Männer bestimmt wurde, hatte eine „rassische Überprüfung“ beim Rasse- und Siedlungshauptamt stattzufinden, ob der betreffende polnische Gefangene „eindeutschungsfähig“ sei. Bei einem „positi- ven Ergebnis“ wurde der Gefangene meist befristet in ein Konzentrationslager oder, wie oben erwähnt, in die „Sonderabteilung für Eindeutschungsfähige“ beim SS-Lager Hin- zert eingewiesen.7 Die Morde an den 18 Gefangenen wurden alle in der Zeit vom Juni 1941 bis zum Dezember 1942 verübt, wobei zwei im Juni 1941 und alle anderen im Jahre 1942 be- gangen wurden. Die Anträge auf Hinrichtung wurden vom Referat II E bei der Gestapo- stelle Kassel bearbeitet und dann von dem Gestapostellenleiter an das RSHA gestellt. Leiter der Gestapostelle war bis September 1941 Rudolf Korndörfer und anschließend Dr. Karl Lüdcke. Leiter des Referats II E war von 1939 bis Dezember 1941 Kriminalrat Walter Alboldt und von Dezember 1941 bis Juli 1943 Kriminalkommissar und SS- Obersturmführer Erich Wiegand. Auf der Grundlage eines späteren Ermittlungsverfah- rens gegen Erich Wiegand soll der bürokratische Ablauf eines Verfahrens auf „Sonder- 3 Siehe hierzu: Broszat, Nationalsozialistische Konzentrationslager, S. 88. 4 Vgl. Matthias Hamann: Erwünscht und unerwünscht. Die rassepsychologische Selektion der Ausländer, in: Beiträge zur Nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik, Band 3, Herrenmensch und Arbeitsvölker. Ausländische Arbeiter und Deutsche 1939- 1945, Berlin 1986, S. 143-180, hier S. 144. Hamann bezieht sich auf den Erlass des RFSS vom 8. März 1940, zit. Nach Documenta occupationis, Bd. IX, S. 31. 5 Erlass Himmlers vom 20.2.1942, Teile A und B. In: Nürnberger Prozeß, Beweisdokumen- te, Dokument 3040-PS. 6 Vgl. Herbert, Fremdarbeiter, S. 148-150; siehe hierzu das Kapitel 3.5.6. 7 Zu dieser „rassischen Überprüfung“ vgl. Hamann, Erwünscht und unerwünscht, S. 167. 378 behandlung“ dargestellt werden.8 Nachdem eine Anzeige oder Denunziation wegen einer Beziehung zwischen einem polnischen Mann und einer deutschen Frau vorlag, wurden beide zunächst von der Poli- zei verhaftet, verhört und dann der Gestapostelle Kassel überstellt. Dort wurden sie im Referat II E erneut verhört. Anschließend erstellte der Referatsleiter einen Bericht mit dem Vorschlag auf Exekution des polnischen Gefangenen und auf Einweisung der deut- schen Frau in ein Konzentrationslager. Dieser Bericht wurde dann dem Gestapostellen- leiter vorlegte, der letztendlich den Antrag an das RSHA stellte. Da die bürokratischen Abläufe in der Regel mehrere Wochen, z.T. auch Monate, dauerten, wurden beide Ver- hafteten während dieser Zeit im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaftiert. Parallel zur Antragstellung wurde vom Rasse- und Siedlungsbeauftragten beim Höheren SS- und Polizeiführer Josias von Waldeck und Pyrmont ein “rassisches Gutachten” von dem polnischen Gefangenen erstellt und dem Höheren SS- und Polizeiführer vorgelegt. Der Höhere SS- und Polizeiführer entschied dann auf der Grundlage des Gutachtens seine Rasse- und Siedlungsbeauftragten – wie er in einem Ermittlungsverfahren von 1960 einräumte – ob der Betreffende eindeutschungsfähig sei oder nicht.9 Entschied er sich gegen die Eindeutschungsfähigkeit, war damit ein weiterer Schritt zur Exekution voll- zogen. Anschließend holte der Höhere SS- und Polizeiführer unter Beifügung des rassi- schen Gutachtens (und der Lichtbilder) die „Schlußentscheidung“ des Rasse- und Sied- lungshauptamtes ein.10 Wurde von diesem Amt die Eindeutschungsfähigkeit anerkannt, dann informierte die Gestapostelle das Reichssicherheitshauptamt über diese Entschei- dung, und das RSHA ordnete weitere Strafmaßnahmen an. Wie es in einem Schnellbrief Himmlers vom 5. Juli 1941 hieß, wird “in den meisten Fällen die Einweisung in ein KZ- Lager – Stufe I – für kürzere Zeit als ausreichende Sühne anzusehen sein.”11 Wurde eine Eindeutschung abgelehnt, dann sandte der Gestapostellenleiter die gesamten Unterlagen mit dem Antrag auf “Sonderbehandlung” an das Amt IV des Reichssicherheitshaupt- 8 HStA Marburg, Bestand 274, Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Ermittlungsverfahren gegen Erich Wiegand u.a. wegen Beihilfe zum Mord. 9 Ebenda, Blatt 152. 10 Ebenda, Blatt 91-94, Kopie eines Schnellbriefes des Reichsführer-SS und Chef der Deut- schen Polizei im RMI vom 5. Juli 1941 über die „Sonderbehandlung der im Reich einge- setzten polnischen Zivilarbeiter und Kriegsgefangenen“, mitgeteilt dem Oberstaatsanwalt von der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg, April 1960, „Ge- heimerlasse des RSHA“. 11 Ebenda, Schnellbrief Himmlers vom 5. Juli 1941. Der Schnellbrief ist von Müller unter- zeichnet. Zu den Lagern der Stufe I zählten die Konzentrationslager Dachau und Sachsen- hausen sowie das Stammlager Auschwitz, siehe Broszat, Nationalsozialistische Konzentra- tionslager, S. 107 f. 379 amts in Berlin, das – zunächst unter dem Amtschef Müller, später in den zuständigen Referaten – dem Mordgesuch in der Regel zustimmte und die Vollstreckung durch Er- hängen anordnete.12 Während in anderen Arbeitserziehungslagern derartige Exekutionen oftmals in den Lagern selbst durchgeführt wurden,13 sind die 18 polnischen Gefangenen des AEL Brei- tenau fast alle am Rande der Ortschaften erhängt worden, in denen sie vorher gearbeitet hatten.14 Zur „Abschreckung“ mussten anschließend die polnischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen aus der Region an den Erhängten vorbeigehen und zu den Toten aufschauen. Wer nicht zu den Toten aufblickte, wurde geschlagen. Außerdem wurden jeweils polnische Zwangsarbeiter bzw. Gestapo-Gefangene gezwungen, bei der Erhän- gung der eigenen Landsleute mitzuwirken. Im Anschluss daran bekamen sie eine „Be- lohnung“ in Form von Zigaretten oder Bekleidungsstücken der Toten. In einem späteren Geheimerlass Himmlers vom 6. Januar 1943 betr. „Durchführungsbestimmungen für Exekutionen“ wurde diese Form der praktizierten „Abschreckung“ schriftlich festgelegt. In dem Erlass heißt es, dass „die Erhängung durch Schutzhäftlinge, bei fremdvölkischen Arbeitern durch Angehörige möglichst der gleichen Volksgruppe zu vollziehen (ist).“15 Die Leichen der Ermordeten wurden in zahlreichen Fällen der Anatomie der Philipps- Universität in Marburg überstellt, und dort im Rahmen der Mediziner-Ausbildung beim Sezieren von Körperteilen verwendet.16 12 Gerhard Wysocki: Lizenz zum Töten. Die „Sonderbehandlungs“-Praxis der Stapo-Stelle Braunschweig, in: Gerhard Paul, Klaus-Michael Mallmann (Hrsg.): Die Gestapo im Zwei- ten Weltkrieg. „Heimatfront“ und besetztes Europa, Darmstadt 2000, S. 237-354, hier S. 243. 13 Vgl. Lotfi, KZ der Gestapo, S. 210-215; Korte, Erziehung ins Massengrab, S. 164-169; Wysocki, Arbeit für den Krieg, S. 360-364; Brinkmann, Das Arbeitserziehungslager Lah- de, S. 182 f., Tech, Arbeitserziehungslager, S. 217-219, S. 257-259. 14 Diese Form der Exekutionen in der Nähe der letzten Wohnorte bzw. Wohnlager schildert auch Andreas Heusler in Bezug auf die „Sonderbehandlungen“ der Staatspolizeileitstelle München. Insgesamt seien nach den Ermittlungen der bundesdeutschen Justizbehörden im Amtsbezirk der Stapo-Leitstelle München mindestens 36 „Ostarbeiter“ und Polen im Rahmen der „Sonderbehandlung“ ermordet worden. Siehe Andreas Heusler: Prävention durch Terror. Die Gestapo und die Kontrolle der ausländischen Zwangsarbeiter am Bei- spiel Münchens, in: Paul / Mallmann, Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg, S. 222-236, hier S. 231. 15 Nürnberger Prozeß, Beweisdokumente, Dokumenten-Nr. 1751-PS. Geheimerlaß Himmlers vom 6.1.1943. 16 Zwischenarchiv der Philipps-Universität Marburg, Leichenbuch der Anatomie vom 5.1.1939 – 3.10.1947. Da nicht alle Ermordeten in dem Leichenbuch eingetragen sind, ob- wohl es bei fast allen Hinweise auf die Überführung zur Anatomie in Marburg gibt, wur- den offenbar nur die Toten im Leichenbuch eingetragen, die auch tatsächlich zum Sezieren verwendet wurden. Andere Tote waren z.T. aufgrund von Überführungsschwierigkeiten mit der Bahn bei der Ankunft im Anatomischen Institut bereits so stark verwest, dass sie, 380 3.6.1. Heinrich Szperna und Stanislaw Wisniewski Die erste Ermordung fand am 17. Juni 1941 im Eichwald in Kassel-Bettenhausen statt, bei der die beiden 22jährigen polnischen Zwangsarbeiter Heinrich Szperna und Stanis- law Wisniewski erhängt wurden. Heinrich Szperna wurde am 30. Juli 1918 in Toma- schow geboren, war verheiratet und hatte einen einjährigen Sohn. Von Beruf war er Schlosser und arbeitete bei der Firma Spinnfaser AG.17 Stanislaw Wisniewski wurde am 19. Oktober 1918 in Lallendorf bei Breslau geboren. Er war nicht verheiratet, von Beruf Schmied und arbeitete bei der Firma Henschel in Kassel.18 Leiter des Referats II E war zu diesem Zeitpunkt Kriminalrat Walter Alboldt. Der of- fizielle Grund der Ermordung von Heinrich Szperna und Stanislaw Wisniewski war, dass ihnen von der Gestapo „schwerer Landfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt“ vorgeworfen wurde. So heißt es in einem Lagebericht über Kassel aus dem Jahre 1941: „Am 17.6.41 wurden im Eichwäldchen in Kassel-Bettenhausen 2 polnische Zivilarbei- ter, von denen 1 Arbeiter bei Henschel u. Sohn, der andere bei der Spinnfaser AG. tätig gewesen war, aufgrund einer Anordnung des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei durch Erhängen hingerichtet. Weitere 4 Polen wurden zu langjährigen Zucht- hausstrafen verurteilt. Die Verurteilung dieser Polen erfolgte wegen schweren Landfrie- densbruches und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Nach Vollstreckung des Urteils wurden die in den Kasseler Betrieben beschäftigten polnischen Zivilarbeiter in einzel- nen Gruppen an den Hingerichteten vorbeigeführt.“19 Bei den anderen vier polnischen Zwangsarbeitern, die laut dem angeführten Schrei- ben zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt worden seien, handelte es sich um Sta- nislaw G. (geb. 1919 in Tomaschow), Piotr K. (geb.1920 in Saborowa), Czeslaw S. (geb. 1920 in Tomaschow) und Stanislaw U. (geb. 1919 in Tomaschow). Sie waren wie der Direktor des Instituts am 9. Juni 1942 an die Landesarbeitsanstalt Breitenau schrieb, für wissenschaftliche Zwecke und zur Ausbildung der Ärzte nicht mehr verwendet werden konnten. Solange diese Überführungsschwierigkeiten andauerten, sollten die in Breitenau verstorbenen Häftlinge auch dort beerdigt werden. Siehe: Archiv des LWV- Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9734, Blatt 167. Möglicherweise wurde daher auch ei- nige der ermordeten Gefangenen an ihren letzten Wohnorten beerdigt. Dies ließ sich je- doch bisher nicht klären. 17 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7401. 18 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7453. 19 Bundesarchiv/Militärarchiv Freiburg RW 21-30/9, veröffentlicht in: Kammler / Krause- Vilmar, Volksgemeinschaft, Band 1, S. 295. 381 zwischen 20 und 26 Jahren alt.20 Über das genaue Geschehen, das zur Verhaftung führte, sind bisher keine weiteren offiziellen Schilderungen bekannt, es gibt jedoch zwei Hinweise, die es etwas näher erläutern. So befindet sich in der Schutzhaftakte von Czeslaw S., der zum Zeitpunkt der Verhaftung 20 Jahre alt war, ein Schreiben seines Vaters an die Leitung des Arbeitshau- ses Breitenau, in dem er um die Entlassung seines Sohnes bittet. Er habe ihm geschrie- ben, dass am 22. Dezember 1940 zwei Arbeiter aus einer anderen Fabrik in total betrun- kenem Zustand in das Arbeitslager der Spinnfaser-Aktiengesellschaft gekommen seien und dort eine „Rauferei“ hervorgerufen hätten. Noch bevor die Polizei eintraf, hätten sich die beiden Trunkenbolde aus dem Staube gemacht, und sein Sohn, der gerade von der Arbeit kam, sei, als er auf die Polizei stieß, irrtümlich anstelle eines der Raufer ver- haftet worden.21 Kazimierz S., der zu dem Zeitpunkt selbst Zwangsarbeiter bei der Spinnfaser AG und im Lager Eichwald untergebracht war, in dem die Auseinanderset- zung stattfand, schilderte das Geschehen ausführlicher, wodurch auch die genannten Haftgründe deutlicher hervortreten. Nach seiner Schilderung hatte sich eine Gruppe polnischer Zwangsarbeiter im Lager Eichwald mit dem Werkschutz der Firma Spinnfa- ser AG eine heftige Schlägerei geliefert, weil die Werkschutz-Angehörigen sie – mögli- cherweise sogar irrtümlich - zu einer zusätzlichen Nachtschicht im Werk zwingen woll- ten. Heinrich Szperna, den Kazimierz S. schon aus Polen gut kannte – sie stammten aus der gleichen Stadt und sogar aus der gleichen Straße – habe an dem Abend gerade sei- nen Schichtdienst beendet und sich schon auf seine Pritsche gelegt, als Werkschutzleute ihn (und möglicherweise auch andere Polen) zur Arbeit holen wollten. Da er bereits seine Schicht hinter sich hatte, wollte er nicht gehen, aber die Werkschutzleute schienen ihn nicht verstanden zu haben – oder wollten ihn nicht verstehen. Sie hetzten daraufhin, wie Herr S. sagte, ihre Hunde auf ihn, und da kam es zu einer Schlägerei. Dies sei die Ursache gewesen, weswegen Heinrich Szperna und Stanislaw Wisniewski schließlich erhängt worden seien.22 Auffällig ist, dass drei der vier anderen verhafteten polnischen Zwangsarbeiter aus dem gleichen Ort wie Heinrich Szperna, aus Tomaschow, stammten und etwa im glei- chen Alter waren: zwischen 20 und 21 Jahren. Es handelte sich um Stanislaw G., Czes- 20 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5390, Nr. 6062, Nr. 7390, Nr. 7265. 21 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7390, Schreiben des Vaters vom 4.7.1941. 22 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 617, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Kazimirz S. vom 1.11.1996. 382 law S. und Stanislaw U. Es ist durchaus denkbar, dass sie sich bereits aus Tomaschow kannten – ähnlich wie Kazimierz S. – und ihrem Freund beistehen wollten. Sie wurden offenbar auch gemeinsam mit Heinrich Szperna verhaftet und am 24. Dezember 1940 zusammen mit ihm in das AEL Breitenau überführt.23 Stanislaw Wisniewski und Piotr K. wurden dagegen erst am 28. Januar 1941 als Schutzhäftlinge in Breitenau eingewie- sen. Am 18. Februar 1941 wurden ihnen in Breitenau ihre Schutzhaftbefehle ausgehän- digt, die allerdings nicht erhalten sind. Etwa vier Monate später, am 13. Juni 1941, wur- den Heinrich Szperna und Stanislaw Wisniewski von Breitenau zur Gestapo Kassel ge- bracht.24 Am Morgen des 17. Juni 1941 um 6.52 Uhr wurden sie in Kassel im Eich- wäldchen erhängt. Auch Kazimierz S. musste die Exekution mit ansehen. Als Todesur- sache wurde auf schriftliche Anzeige der Geheimen Staatspolizeistelle Kassel vom 18. Juni 1941 in das Sterberegister des Standesamtes Kassel „Plötzlicher Herztod“ einge- tragen.25 Die Leichen der beiden Ermordeten wurden noch am 17. Juni 1941 zur Ana- tomie der Philipps-Universität Marburg überführt und im Rahmen der Mediziner- Ausbildung zum Sezieren verwendet.26 Am 2. August 1941 ging ein Schreiben vom Leiter des Kasseler Arbeitsamtes in Breitenau ein, in dem dieser im Auftrag des Arbeitsamtes in Tomaszow nachfragte, ob sich Heinrich Szperna noch dort befinde. Er habe seit einigen Monaten nicht an seine Familienangehörigen geschrieben, und der Arbeitsamtsleiter bat darum, dies gegebenen- falls zu veranlassen. Sauerbier schrieb ihm zurück, dass Szperna sich nicht mehr in Breitenau befinde und er sich diesbezüglich an die Geheime Staatspolizei Kassel wen- den solle.27 Die anderen vier Gefangenen blieben zunächst in Breitenau inhaftiert. Am 26. Juni 1941 sandte die Spinnfaser AG an die Gestapo Kassel ein Schreiben, in dem sie mitteil- te, dass sie die vier Gefangenen, die sich noch in Haft befanden, entlassen habe und 23 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5390, 7390, 7265. 24 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau, Nr. 7401, Schutzhaftakte von Heinrich Szperna. 25 Sterberegister des Standesamtes Kassel, Einträge Nr. 1542 und Nr. 1543 (Heinrich Szperna und Stanislaw Wisniewski) vom 20. Juni 1941; veröffentlicht in: Kammler / Krause- Vilmar, Volksgemeinschaft, Band 1, S. 293 f. 26 Zwischenarchiv der Philipps-Universität Marburg, Leichenbuch der Anatomie vom 5.1.1939 – 3.10.1947. Im Leichenbuch befinden sich unter dem 17. Juni 1941 die Einträge Nr. 40 und Nr. 41 des Jahres 1941. In den beiden Feldern für die Einträge der Leichen ist vermerkt, dass „jeweils 1 Mann aus Kassel / Polizei“ überführt wurde, wobei in den Fel- dern für die Namens- und Geburtsangaben mit Bleistift eingetragen ist: „Personalien wer- den nachgeschickt, Beide Polen, Erhängt“. Unter Verwendung ist bei beiden Toten „Mus- kel“ angegeben. 27 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7401. 383 deshalb deren Papiere (die jeweiligen Steuerkarten und Invalidenkarten) nachsende. Das Schreiben wurde nach Breitenau überstellt und in der Akte von Piotr Kula abge- heftet. Dieser wurde am 25. Juli 1941 von Breitenau der Gestapostelle Kassel überstellt. Über sein weiteres Schicksal ist nichts bekannt.28 Anfang Juli 1941 hatte der Vater von Czeslaw S. den Brief mit der Bitte um Entlas- sung seines Sohnes nach Breitenau gesandt. Er war von der Unschuld seines Sohnes überzeugt und führte als zusätzliches Argument dessen Gesundheitszustand an: „Da mein Sohn während der Kriegshandlungen 1939 durch eine Bombe schwer verletzt wurde und seit dem erlittenen schweren Nervenschock nervenkrank ist, bitte ich ange- sichts dessen, dass mein Sohn mit der zurzeit stattgefundenen Rauferei nichts gemein hatte und bereits seit 8 Monaten unschuldig im Arbeitshause verbleibt, ihn gütigst zu entlassen. Ich bemerke, dass mein Sohn eine schwächliche Natur ist, und demnach einer sorgfältigen Betreuung benötigt hätte. Da Czeslaw mein einziger Sohn ist und mir alten Manne eine Stütze sein sollte, bitte (ich) ergebenst (ihn) zu entlassen, damit er wieder seine Arbeit aufnehmen könnte.“29 Die Gestapo blieb jedoch weiterhin bei der Auffassung, dass Czeslaw S. an der Revolte beteiligt war. Im Gegensatz zu der o.g. Meldung aus dem Militärarchiv in Freiburg wurden er und die anderen beiden Gefangenen nicht zu Zuchthausstrafen ver- urteilt. Am 12.August 1941 wurde Czeslaw S. gemeinsam mit Stanislaw G. und Stanis- law U. von Breitenau in das Konzentrationslager Mauthausen bei Linz deportiert. Die Deportationsanweisung vom 29. Juli 1941 war von Kriminalrat Walter Alboldt unter- schrieben worden.30 Am 15. August 1941 sandte Sauerbier ein Schreiben an das Kon- zentrationslager Mauthausen, mit dem er je einen Schutzhaftbefehl und eine Invaliden- quittungskarte, Lohnsteuerkarte und Entlassungsschreiben der Fa. Spinnfaser AG. für die drei Gefangenen nachschickte.31 Ihr weiteres Schicksal ist bislang ungeklärt. 3.6.2. Josef Jurkiewicz Am 26. Januar 1942 wurde in der Nähe von Hersfeld der polnische Zwangsarbeiter Jo- sef Jurkiewicz erhängt. Er wurde ermordet, weil er eine Liebesbeziehung mit einer deut- 28 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6062. 29 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7390. 30 Ebenda. 31 Ebenda. 384 schen Frau hatte, und diese von ihm ein Kind bekam.32 Josef Jurkiewicz wurde am 14.3.1909 in Mühlenberg, einem kleinen Dorf in der Provinz Posen, geboren. Er hatte noch vier Geschwister, von denen 1941 der Bruder in Mühlenberg lebte und von den drei Schwestern eine in Amerika und zwei in Frankreich. Außerdem lebte in Mühlen- berg noch seine Mutter; der Vater war bereits verstorben. In Mühlenberg war Josef Jur- kiewicz auch verheiratet und hatte zwei Töchter. Von Beruf war er Landwirt und Mel- ker.33 Am Beginn des Zweiten Weltkrieges war Josef Jurkiewicz Soldat in der polni- schen Armee, geriet in Kriegsgefangenschaft und kam im Frühjahr 1940 nach Kathus, Kreis Hersfeld, wo er in einem landwirtschaftlichen Betrieb zur Arbeit eingesetzt wur- de. Im Sommer 1940 wurde er – wie auch die anderen polnischen Kriegsgefangenen - formal aus der Kriegsgefangenschaft entlassen, aber unmittelbar in den Status eines zivilen Zwangsarbeiters überführt und blieb so weiterhin auf dem Hof beschäftigt. Zwi- schen Josef Jurkiewicz und der Familie des Landwirts entwickelte sich ein sehr gutes Verhältnis, was u.a. damit zusammenhing, dass er wegen seiner fachlichen Kenntnisse und seiner Persönlichkeit sehr geschätzt wurde und er außerdem über recht gute Deutschkenntnisse verfügte.34 So entwickelte sich zwischen Jurkiewicz und der Schwester des Landwirts, Anna S.,35 eine Liebesbeziehung, und Ende 1940 wurde sie von ihm schwanger. Im Frühjahr 1941 wurden beide von einem Unbekannten beim Landrat in Hersfeld denunziert, woraufhin Josef Jurkiewicz Ende April 1941 verhaftet und über das Gerichtsgefängnis Hersfeld und das Polizeigefängnis in Kassel am 13. Mai 1941 in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen wurde.36 Am 28. Mai 1941 32 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Ermittlungsverfahren gegen Erich Wiegand u.a. wegen Beihilfe zum Mord an Josef Jurkiewicz und Stefan Luba. Der erste Hinweis auf die Ermordung von Josef Jurkiewicz in einer Veröffentlichung stammte von Susanne Hohlmann in: Dies., Pfaffenwald, S. 68. Mit dem Mordfall befasste sich auf der Grundlage des genannten Ermittlungsverfahrens später Anke Schmeling in ihrer Ar- beit: Josias Erbprinz zu Waldeck und Pyrmont. Der politische Weg eines hohen SS- Führers, Kassel 1993, S. 87-93. Weitere intensive Recherchen zu dem Mord an Josef Jur- kiewicz unternahm seit Mitte der 90er Jahre Dr. Friedhelm Röder aus Bad Hersfeld. Siehe insbesondere Friedhelm Röder: Ihre Liebe wurde mit dem Tod bestraft, in: Rundbrief des Fördervereins der Gedenkstätte Breitenau, Nr. 17, Kassel 1998, S. 46-55; Ders.: Die Er- mordung des polnischen Zwangsarbeiters Josef Jurkiewicz durch die Gestapo Kassel. Ge- denkrede zum Tag der Opfer des Nationalsozialismus, Teil I, in: Mein Heimatland, Zeit- schrift für Geschichte, Volks- und Heimatkunde, Nummer 13, Band 38, Bad Hersfeld, Ja- nuar 1999, S. 69–72. Siehe auch den Artikel der Hersfelder Zeitung vom 28.1.1997 „Ge- denken an die Opfer des Nationalsozialismus – Liebe wurde mit dem Tod bestraft“. 33 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5778. 34 Vgl. Röder, Die Ermordung des polnischen Zwangsarbeiters, S. 70. 35 Der Name wurde aus personenschutzrechtlichen Gründen vom Verfasser geändert. 36 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 346, Rückseite. 385 wurde ihm dort der Schutzhaftbefehl ausgehändigt. Das beiliegende Schreiben war von Kriminalkommissar und SS-Obersturmführer Georg Wilimzig unterschrieben worden.37 Anna S. blieb zunächst noch vor der Inhaftierung verschont, wurde aber bis Juni 1941 mehrfach vernommen – vom Bürgermeister aus Kathus und von einem Gendarmerie- Beamten. Ende Juni 1941 brachte sie im Fuldaer Krankenhaus eine Tochter zur Welt, die jedoch zwei Wochen später im Krankenhaus starb.38 Bei dem Tod des Mädchens, das den Namen Anneliese erhalten hatte und gesund und gut entwickelt wirkte, drängt sich der Verdacht auf, dass es als angeblich „rassisch minderwertig“ im Krankenhaus getötet wurde.39 Nachdem Anna S. aus dem Krankenhaus nach Hause kam und sich kaum von der Geburt erholt hatte, wurde sie von dem Gendarmerie-Beamten W. verhaf- tet und nach Kassel zur Gestapo gebracht. Sie blieb etwa eine Woche im Polizeipräsidi- um inhaftiert und wurde während dieser Zeit von der Gestapo wegen ihrer Beziehung zu Jurkiewicz vernommen. Man habe sie dabei als „Polenliebchen“ beschimpft. Am 12. September 1941 kam sie vom Polizeipräsidium Kassel in das Arbeitserziehungslager Breitenau.40 Am 29. September 1941 sandte Kriminalrat Walter Alboldt, damaliger Lei- ter des Referats II E, ein Schreiben an Sauerbier nach Breitenau, in dem er anordnete, dass Josef Jurkiewicz und Anna S. durch den Anstaltsarzt auf Haft- und Lagerfähigkeit untersucht werden sollten und ihm die Befunde umgehend zuzusenden seien. Walter Alboldt war demzufolge mit den Vorbereitungen der weiteren Verfolgungsmaßnahmen befasst. Untersuchungen von Schutzhaftgefangenen durch den Anstaltsarzt auf Haft- und Lagerfähigkeit wurden in der Regel dann von der Gestapo angefordert, wenn die betreffenden Gefangenen in ein Konzentrationslager deportiert werden sollten.41 Die beiden ärztlichen Atteste, wie Sauerbier sie nannte, wurden der Geheimen Staatspolizei Kassel am 7. Oktober zugesandt.42 Am 26. Januar 1942, nach fast neunmonatiger Haft, wurde Josef Jurkierwicz von 37 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5778. 38 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 7 f., Vernehmung von Anna S. 39 Vgl. Schmeling, Josias Erbprinz zu Waldeck, S. 91 f.; Röder, Die Ermordung des polni- schen Zwangsarbeiters, S. 70. 40 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4895. 41 Siehe hierzu auch das Kapitel 2.7.1. So wurde z.B. bei Marie Mäding am 10. Juni 1942 durch ein Schreiben der Gestapostelle Kassel die Deportation in das KZ Ravensbrück an- geordnet und mit diesem Schreiben gleichzeitig die ärztliche Untersuchung auf Haft- und Lagerfähigkeit. Diese Untersuchung fand daraufhin am 13. Juni 1942 statt, und am 26. Juni 1942 wurde Marie Mäding von Breitenau in das KZ Ravensbrück deportiert. Vgl. Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7636. 42 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5778. 386 Angehörigen der Gestapostelle Kassel aus Breitenau abgeholt und in ein Waldstück in der Nähe von Sorga und Kathus gebracht. Wie auch bei den anderen Mordfällen, wur- den von mehreren Gendarmerie-Beamten Gruppen von polnischen Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen aus der Region zum Exekutionsort geführt. So sagte der Polizei- obermeister W. später aus, es sei eines Tages ein telefonischer Anruf über den Landrat gekommen, dass am Nachmittag desselben Tages Josef Jurkiewicz exekutiert werden sollte. Er wurde davon durch seinen Vorgesetzten, den Gendarmerieoberleutnant T., unterrichtet und habe außerdem, neben anderen Gendarmerie-Beamten, von T. den Be- fehl erhalten, dafür zu sorgen, dass die im näheren Bezirk wohnenden Ausländer als Zuschauer der Hinrichtung beiwohnen.43 Einer dieser anderen Gendarmerie-Beamten war der Meister der Schutzpolizei B. aus Hersfeld. Nachdem er und die anderen Beam- ten der Kommunalpolizei „die Ausländergruppe an den Bestimmungsort gebracht hat- ten“ seien sie „zur Absperrung des Publikums“ eingesetzt worden.44 Ein Polizeihaupt- wachtmeister der Stadtpolizei in Bad Hersfeld, der gleichzeitig Fahrer des Polizei- dienstwagens war, fuhr einen oder mehrere offizielle Vertreter zum Exekutionsort. Er konnte (oder wollte) sich später daran nicht mehr daran erinnern, wer die Personen wa- ren. Er vermutete lediglich, „dass es der Bürgermeister, sein Vertreter, der Chef der Stadtpolizei oder der Landrat“ gewesen seien. Wie er weiter aussagte, stellte er den Wagen „etwa 2 km von der Hinrichtungsstelle ab, weil er wegen der Verstopfung der Straße durch herangeführte Ausländer und sonstige Zuschauer nicht weiterfahren konn- te.“45 Nachweislich war der Bürgermeister von Kathus anwesend. Der Ortsgruppenleiter von Sorga, B., sah sich die Hinrichtung, über die ihn die Kreisleitung der NSDAP in- formiert hatte, „nur wie die anderen Zivilpersonen aus der Entfernung von ca. 100 mtr.“ an.46 Auch ein Landwirt aus Kathus, der zufällig von einem anderen Bauern erzählt be- kommen hatte, dass am Nachmittag Josef Jurkiewicz erhängt werden sollte, wollte die Exekution mit ansehen, wurde aber von den Gendarmen nur bis auf etwa 100 m an den Ort heran gelassen.47 Auch der Landwirt und Bruder von Anna S. bei dem Josef Jur- kiewicz gearbeitet hatte, ging zu dem Waldstück: „Ich ging zu dem Waldstück, um Josef noch einmal zu sehen. Dabei beobachtete ich, 43 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 28 f., Vernehmung des Polizeiobermeisters W. 44 Ebenda, Blatt 21, Vernehmung des Meisters der Schutzpolizei a.D. Heinrich B. 45 Ebenda, Blatt 22, Vernehmung des Krim. Obermeisters Karl B. 46 Ebenda, Blatt 27 f. und Blatt 25, Vernehmung von Karl L. und Heinrich B. 47 Ebenda, Blatt 24, Vernehmung von Landwirt W. 387 wie von uniformierten Polizeibeamten Gruppen von Polen zum Hinrichtungsort ge- führt wurden. Nach kurzer Zeit kam eine Gruppe von SS-Leuten in schwarzer Uniform, die Josef – dem meiner Erinnerung nach die Hände auf dem Rücken gebunden waren – mit sich führten. Ich konnte mit Josef noch einen Blick tauschen. Dann ging ich nach Hause, um nicht Zeuge der Hinrichtung sein zu müssen.“48 Der Bürgermeister von Kathus schilderte später die Exekution: „An der Richtstätte stand eine starke Eiche, an welcher ein Strick befestigt wurde. Unter der Eiche stand ein Tisch, neben dem Tisch ein Stuhl. Die Exekution wurde von SS- Männern in schwarzer Uniform durchgeführt. Von wo die SS-Männer kamen, wußte ich nicht. Zunächst wurde von einem SS-Offizier von einem Stück Papier ein Urteil verle- sen. Ich nehme wenigstens an, daß es ein Urteil war, weil gesetzliche Bestimmungen zitiert und der Urteilsspruch wiedergegeben wurde. Das Urteil wurde in deutscher und polnischer Sprache verlesen. Auch wurden die Angehörigen polnischen Fremdarbeiter in polnischer Sprache gefragt, ob sie das Verbot des Verkehrs eines Ausländers mit ei- ner Deutschen kannten. Die Polen antworteten darauf in polnischer Sprache. Ich weiß noch, dass man Jurkiewitz eine Zigarette rauchen ließ und daß man ihn 1 Blatt Papier überreichte, um einen letzten Gruß an seine Angehörigen zu schreiben. Ich habe dann noch gesehen, wie Jurkiewitz auf einen Tisch geführt wurde. Als man ihm die Schlinge zu den Hals legte, habe ich mich umgedreht, um nicht Zeuge der Hinrichtung sein zu müssen. Ich habe ihn erst wieder leblos an dem Strick hängen sehen.“49 Bei den SS-Männern in schwarzer Uniform handelte es sich um die Angehörigen der Gestapostelle Kassel.50 Wie Erich Wiegand später aussagte, waren es der stellvertreten- de Gestapostellenleiter Kriminalrat und SS-Sturmbannführerr Otto Altekrüger, Wiegand selbst in seiner Funktion als Leiter des Referats II E und der gesamten Abteilung II, der Dolmetscher Johannes Schikora und ein Kraftfahrer. Die Leitung des Exekutionskom- mandos habe bei Altekrüger gelegen. Er hätte nur nach Beendigung der Exekution mit Hilfe des Dolmetschers Schikora eine Belehrung der bei der Hinrichtung anwesenden Polen vorzunehmen gehabt.51 Außerdem war der SS-Standortarzt im Stabe des Höheren SS- und Polizeiführers in Kassel, Dr. med. Wilhelm Hermanns, bei der Exekution an- wesend, der um exakt 16.34 Uhr den Tod von Josef Jurkewicz feststellte. Die Todes- meldung an das Standesamt Kathus wurde nach dem Briefkopf noch am gleichen Tag 48 Ebenda, Blatt 14 f., Vernehmung des Landwirts. 49 Ebenda, Blatt 27 f., Vernehmung von Karl L. 50 Ebenda, Blatt 28 f., Vernehmung von Polizeiobermeister Karl W. 51 Ebenda, Blatt 202 und Blatt 200 f., Vernehmungen von Erich Wiegand. 388 von der Gestapostelle Kassel in Hersfeld ausgestellt und von Erich Wiegand unter- schrieben. Der Text lautet: „Der polnische Zivilarbeiter Josef Jurkiewicz, geb. am 14.3.1909 in Mühlenberg, Kreis Warthbrücken, ist am 26. Januar 1942, um 16,34 Uhr in Kathus, Kreis Hersfeld, ver- storben. Durch den SS-Standortarzt im Stabe des Höheren SS- und Polizeiführers in Kassel, Dr. med. Wilhelm Hermanns, Kassel, Eisenschmiede 26, wurde der Tod festge- stellt.“52 Auch die Leiche von Josef Jurkiewicz wurde zur Anatomie nach Marburg über- führt.53 Etwa sieben Wochen nach dem Mord, am 16. März 1942, wurde Anna S. aus dem Arbeitserziehungslager Breitenau in das Konzentrationslager Ravensbrück depor- tiert.54 Sie blieb dort bis zum Kriegsende inhaftiert und wurde erst auf einem Evakuie- rungsmarsch befreit.55 3.6.3. Josef Knapik Ein weiterer Mordfall an einem polnischen Gefangenen ereignete sich am 23. Februar 1942 in der Nähe von Künzell bei Fulda.56 Es handelte sich um den 19jährigen Josef Knapik, der vor seiner Verhaftung in Künzell offenbar auf einem Hof zur Arbeit ver- pflichtet war. Als Beruf ist in seiner Schutzhaftakte „landwirtschaftlicher Arbeiter, Mel- ker“ angegeben.57 Ein Haftgrund ist aus seiner Akte nicht ersichtlich. Josef Knapik wurde 1922 in Dombrowa, Kreis Bendzin, geboren, war ledig und hatte vier Geschwis- ter. Am 17. Juli 1941 wurde er in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen, und am 15. August 1941 wurde ihm mit einem Schreiben der Gestapostelle Kassel der Schutzhaftbefehl zugesandt. Unterschrieben hatte das beigefügte Schreiben Kriminal- kommissar Georg Wilimzig. In der Zeit vom 2. bis zum 23. September 1941 befand er 52 Ebenda, Blatt 164, Todesmeldung der Gestapo Kassel an das Standesamt Kathus. 53 Zwischenarchiv der Philipps-Universität Marburg, Leichenbuch der Anatomie vom 5.1.1939 - 3.10.47. Im Leichenbuch befindet sich der Eintrag: „1 Mann aus Fulda /Staatspol., Josef Jurkiewicz, geb. 14.3.09 zu Mühlenberg, Pole, Muskel.“ 54 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4895. 55 Röder, Ihre Liebe wurde mit dem Tod bestraft, S. 46. 56 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Schreiben der Staatsanwalt- schaft beim Landgericht Fulda mit Aktenzeichen 3 Js 731/72 pol vom 21.9.1972: „Betrifft Ermittlungsverfahren wegen Mordes an dem polnischen Fremdarbeiter Josef Knapik, Tat- zeit 23.2.1942 in Künzell, Kreis Fulda. Im Hinblick darauf, daß als mögliche Beschuldigte ehemalige Angehörige der Stapo-Stelle Kassel in Frage kommen, bitte ich um Übersen- dung der dortigen Ermittlungsakten.“ Wie dem Verfasser im März 2003 von der Staatsan- waltschaft in Fulda mitgeteilt wurde, befindet sich die Ermittlungsakte noch dort. 57 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5891. 389 sich vorübergehend bei der Gestapo in Kassel.58 Es ist davon auszugehen, dass er in dieser Zeit verhört und auch das „rassische Gutachten“ von ihm erstellt wurde. Leiter des Referats II E war zu diesem Zeitpunkt noch Kriminalrat Walter Alboldt. Am 22. Februar 1942 wurde Josef Knapik zur Gestapo nach Kassel gebracht und am folgenden Tag in Künzell erhängt. Die Uhrzeit seines Todes ist mit 17.25 Uhr angegeben.59 Ob seine Leiche zur Anatomie in Marburg überführt wurde, ließ sich bisher nicht klären; im Leichenbuch ist der Ermordete nicht verzeichnet.60 3.6.4. Albert Polednik Albert Polednik wurde 1898 in Funskirch, Kreis Bendzin, geboren. Am 19. November 1940 wurde er als Schutzhaftgefangener von der Gestapo Kassel in das AEL Breitenau eingewiesen. Als letzter Wohnort ist bei ihm Bebra angegeben. Ein Haftgrund geht aus seiner Akte nicht hervor. Allerdings ergibt sich aus einem Schreiben der Gestapostelle Kassel vom 14. Januar 1942, das vom Leiter des Referats II E Erich Wiegand unter- zeichnet ist, dass Polednik einen Antrag zur Aufnahme in die deutsche Volksliste ge- stellt hatte und dieser Antrag abgelehnt wurde. Es lässt darauf schließen, dass er wahr- scheinlich aufgrund einer Beziehung zu einer deutschen Frau verhaftet worden war und der Eintrag in die deutsche Volksliste seine Rettung dargestellt hätte. Auch seine lange Haftdauer von über einem Jahr – er war vom November 1940 bis März 1942 in Breite- nau inhaftiert – spricht für den langen Prozess einer rassischen Überprüfung. Am 19. März 1942, acht Wochen, nachdem Kriminalkommissar und SS-Obersturmführer Erich Wiegand in dem genannten Schreiben den Ablehnungsbescheid mitgeteilt hatte, wurde Albert Polednik von der Gestapo erhängt. Auf seiner Akte ist handschriftlich unter Ab- gang vermerkt: „am 19/3. 42 nach Kassel (Gestapo) abgeholt - erhängt“.61 Die Ermor- dung fand offenbar in der so genannten Beck’schen Sandgrube in Bebra statt, und auch dort mussten, nach Aussage eines Zeitzeugen, die polnischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen nach der Ermordung an dem Toten vorbeigehen.62 Der Tod von 58 Ebenda. 59 Standesamt Künzell, Eintrag im Sterbebuch des Standesamtes Künzell unter der Nr. 9/1942. Mitteilung an den Verfasser vom 20.2.2003. 60 Zwischenarchiv der Philipps-Universität Marburg, Leichenbuch der Anatomie vom 5.1.1939 – 3.10.1947. 61 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7607. 62 Interview von Herrn Dr. Nuhn aus Rotenburg/Fulda mit dem Apotheker Karl H. vom 25.07.1994, in dem dieser ihm erzählte, wie er als Schüler zusammen mit einem Freund 390 Albert Polednik wurde auf Grund einer schriftlichen Anzeige der Geheimen Staatspoli- zeistelle Kassel vom 19. März 1942 (dem Todestag) beim Standesamt in Bebra beur- kundet, die von Erich Wiegand unterzeichnet ist. Der Zeitpunkt des Todes ist darin mit 17.23 Uhr angegeben, und der Tod wurde von dem Medizinalrat Dr. S. aus Roten- burg/Fulda festgestellt. Die Todesursache ist in der Sterbeurkunde nicht vermerkt. Aus Randnotizen ist ersichtlich, dass seine Leiche zur Anatomie in Marburg überführt wur- de.63 Im Leichenbuch der Anatomie befindet sich jedoch kein Eintrag von Albert Poled- nik, was darauf hindeutet, dass darin nur die Toten eingetragen wurden, die tatsächlich in der Mediziner-Ausbildung verwendet wurden.64 Im Rechnungsbuch 1940/41, das auch noch in die ersten Monate von 1942 hinein reicht, findet sich für den März 1942 alllerdings ein Rechnungseintrag über den Bürgermeister in Bebra für „Transport- und Rollgeld“, der sich offenbar auf Albert Polednik bezieht.65 3.6.5. Johann Nowak Am 6. Mai 1942 wurde der polnische Gefangene Johann Nowak am Rande von Metze bei Gudensberg erhängt. Er war am 14. November 1941 als Schutzhaftgefangener in das AEL Breitenau eingewiesen worden, weil er eine Liebesbeziehung mit einer deutschen Frau gehabt hatte, und sie ein Kind von ihm bekam.66 Johann Nowak wurde am 6. Feb- die Exekution in der Sandgrube von weitem beobachtete. Die Ton-Kassette wurde dem Autor von Herrn Dr. Nuhn freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Hinweise darauf, daß der Mord an Albert Polednik in Bebra geschah, stammten auch aus einem Gespräch mit dem ehemaligen Gefangenen Konrad Führer: Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 538, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Konrad Führer vom 1.4.1985 in Breitenau. 63 Standesamt Bebra, schriftliche Anzeige der Geheimen Staatspolizei Kassel vom 19. März 1942 über den Tod von Albert Polednik und Sterbeurkunde von Albert Polednik, ausge- stellt vom damaligen Standesbeamten auf Grund der schriftlichen Anzeige der Staatspoli- zeistelle Kassel. Mitteilung des Standesamtes Bebra an den Verfasser vom 24. Februar 2003 und Einsicht in die Unterlagen am 4. April 2003. 64 Vgl. das Kapitel 3.4.14. 65 Zwischenarchiv der Philipps-Universität Marburg, Rechnungsbuch der Anatomie 1940/41. Der Eintrag für das Frühjahr 1942 lautet: „27.3. – 13.4. Bürgermeister Bebra – Transport- und Rollgeld, 1,45 RM.“ 66 Zu der Ermordung von Johann Nowak siehe Krenkel u.a., Lebensskizzen kriegsgefangener und zwangsverpflichteter Ausländer, S. 18-29; siehe auch: Dietfrid Krause-Vilmar: Johann Nowak und Marie Mäding – eine Geschichte, die in die Gegenwart reicht, in: Richter, Die Gedenkstätte Breitenau, S. 24-25; Dietfrid Krause-Vilmar: Zur Geschichte von Johann Nowak und Marie Mäding, in: Ders., Schützt Erinnerung denn vor gar nichts mehr? S. 25- 28. 391 ruar 1912 in Recklinghausen geboren.67 Sein Vater war Deutscher und hatte nach 1918 die polnische Staatsbürgerschaft angenommen. Seine Mutter war Polin. Johann Nowak hatte noch zwei Schwestern. Aus der Gefangenenakte geht hervor, dass der letzte Wohnort der Familie in Lissa war, einem Ort zwischen Posen und Breslau. In Lissa war Johann Nowak auch mit einer Polin verheiratet. Am Beginn des Zweiten Weltkrieges kämpfte er in der polnischen Armee und kam im Winter 1939/40 als polnischer Kriegs- gefangener auf einen Bauernhof in Metze. Von Beruf war er Schneider, und auf dem Hof half er bei der Herstellung und Ausbesserung von Kleidung. Dort freundete er sich mit der Magd Marie Mäding an. Vermutlich im Zuge der Entlassung der polnischen Soldaten aus deutscher Kriegsgefangenschaft durfte Johann Nowak Ende 1940 als „halbdeutscher“ Pole wieder in seine Heimat zurückkehren. Als er bereits mehrere Mo- nate wieder bei seiner Frau in Lissa war, brachte Marie Mäding im Sommer 1941 ein Mädchen zur Welt.68 Als herauskam, dass das Kind von Johann Nowak stammte, wurde er am 20. August 1941 in Lissa verhaftet und kam am 14. November 1941 als Schutz- haftgefangener in das AEL Breitenau.69 Marie Mäding wurde dort zwei Monate später, am 13. Januar 1942, eingewiesen und am 26. Juni 1942 in das Frauenkonzentrationsla- ger Ravensbrück deportiert. Die Deportationsanweisung der Gestapostelle Kassel vom 10. Juni 1942 an Sauerbier wurde von Kriminalkommissar und SS-Obersturmführer Georg Wilimzig unterschrieben. Am 13. Juni 1942 stellte der Anstaltsarzt Dr. med. O. die Bescheinigung auf „Transport- und Haftfähigkeit“ aus.70 Wie ein ehemaliger Mitge- fangener von Johann Nowak später sagte, habe die Gestapo Marie Mäding bedrängt, sie solle doch „zugeben“, dass Johann Nowak sie vergewaltigt habe. Das habe sie aber nicht getan.71 Möglicherweise habe die Gestapo damit verhindern wollen, dass sie in das Konzentrationslager deportiert wird. Ihr Kind befand sich ab ihrer Verhaftung in 67 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7606, Schutzhaftakte von Johann Nowak. In seiner Akte ist als Geburtsort Recklinghausen vermerkt, wobei der Ort in den handschriftlichen Eintragungen ohne „c“ geschrieben ist, jedoch in sämtlichen amtlichen Schreiben mit „ck“. Es gibt allerdings in Deutschland zweimal den Ort Recklinghausen: die Stadt Recklinghausen im Ruhrgebiet und den kleineren Ort Recklinghausen bei Me- schede. Wahrscheinlich handelte es sich um Recklinghausen im Ruhrgebiet, und mögli- cherweise war die Familie seines Vaters früher einmal als polnische Arbeiter ins Ruhrge- biet gekommen und mittlerweile deutsch geworden. Vgl. Krenkel u.a., Lebensskizzen, S. 19, Anmerkung 5. 68 Krenkel u.a., Lebensskizzen, S. 20 f. 69 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7606. Das Datum seiner Verhaftung in Lissa geht aus einem Schreiben seiner Frau vom 18. Mai 1942 an die Leitung in Breite- nau hervor, das sich in der Akte befindet. 70 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7636. 71 Krause-Vilmar, Johann Nowak und Marie Mäding, S. 24. 392 Fürsorgeobhut. Am 23.2.1942 schrieb der Amtsvormund vom Jugendamt beim Landrat des Kreises Fritzlar-Homberg nach Breitenau und fragte an, ob Johann Nowak zu Un- terhaltszahlungen herangezogen werden kann und welchen Verdienst er hat. Zu Antwort bekam er von Sauerbier, dass Johann Nowak sich zwar noch als Schutzhäftling in Brei- tenau befände, aber keinen Arbeitsverdienst habe, und dadurch eine Heranziehung zur Unterhaltszahlung nicht möglich sei.72 Am 6. Mai 1942, noch während Marie Mäding in Breitenau war, wurde Johann Nowak von Angehörigen der Gestapostelle Kassel aus dem Lager abgeholt und am gleichen Tag am Rande von Metze erhängt. Einen Tag vorher hatte Kriminalsekretär und SS-Sturmscharführer Peter Frischkorn in Breitenau angerufen und das Abholen angekündigt. Ein Verwaltungsangestellter (evtl. Schindehütte) hatte eine Gesprächsno- tiz angefertigt: „Auf fernmündl(ichen) Anruf v(on) Stapo Kassel (H. Frischkorn) wird Johann Nowack geb. 6.2.1912 am 6.5.1942 15 Uhr hier abgeholt 2 Polen als Begleiter gehen ebenfalls mit H. Oberaufseher Unterschriftskürzel 5/5 42.“73 Wahrscheinlich mussten die beiden polnischen Gefangenen an der Erhängung mitwir- ken. Die Exekution fand an einer Eiche am Bachlauf der Matzoff am Rande von Metze statt. Ähnlich wie bei den anderen Mordfällen, wurden die polnischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen aus der Region zum Exekutionsort gebracht. Nach Aussage des Bauern, bei dem Johann Nowak gearbeitet hatte, war es eine Menschenkolonne von 1 km Länge, die auf der Gleicher Straße zur Hinrichtungsstätte ging und von Wehr- machtsangehörigen bewacht wurde.74 Einer der polnischen Zwangsarbeiter, die nach der Exekution an dem Erhängten vorbeigehen mussten, sagte darüber aus: „Wir hatten uns im Karree aufzustellen. Ein Gestapobeamter in schwarzer Uniform mit dem Namen Schikorra hielt eine kurze Ansprache, von der mir bis heute etwa folgende Worte in Erinnerung geblieben sind: ‚Das große Dritte Reich gibt Euch Arbeit und Brot, und was treibt ihr für Dinge!‘ Schikorra sprach sehr gut polnisch. Dann mußten wir uns zu zweit aufstellen und durch die Gasse gehen, an dem Gehängten vorbei. Frauen und Männer aus Polen. Alle mußten dem Gehängten ins Gesicht sehen. Einer Frau vor mir hat ein Gestapomann, indem er sie an den Haaren zerrte, den Kopf so gedreht, daß sie 72 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7606. 73 Ebenda. 74 Krenkel u.a., Lebensskizzen, S. 24. 393 den Erhängten sehen mußte. (...) Ich war damals 21 Jahre alt und habe erst später er- fahren, um wen es sich gehandelt hat. Ich habe, als Marie Mäding aus Ravensbrück zu- rückkam, mit ihr zusammen beim Bauern gearbeitet. Sie war sehr verschüchtert und sagte einmal: ‚Ich könnte Dir viel erzählen, aber ich fürchte mich.’“75 Nachdem alle polnischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen an dem To- ten vorbeigegangen waren, wurde die Leiche Johann Nowaks auf einem Leiterwagen durch das Dorf in das Spritzenhaus gekarrt und am nächsten Tag von einem Wagen der Anatomie in Marburg abgeholt.76 Nach der Eintragung im Leichenbuch der Anatomie ist der Tote dort allerdings erst am 8. Mai 1942 eingegangen.77 Zwölf Tage später schrieb die Ehefrau von Johann Nowak einen besorgten Brief an „den Vorstand der Strafanstalt in Breitenau“, in dem sie bat ihr mitzuteilen, ob ihr Mann gesund sei und ob er sich noch in Breitenau befinde, da sie seit zwei Monaten von ihm keine Nachricht erhalten habe. Als Antwort schrieb ihr ein Verwaltungsangestellter: „Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 18.5.1942 betr. Ihren Ehemann Johann No- wak bitte ich sie, sich zuständigkeitshalber an die Geheime Staatspolizei in Kassel zu wenden. Unterschrift.“78 Marie Mäding wurde 1944 aus dem Konzentrationslager Ravensbrück entlassen. Sie sei durch Intervention des Bürgermeisters von Kirchberg (ihrem Heimatort) frei ge- kommen. Über ihre Zeit in Ravensbrück habe sie nie viel erzählt, es seien nur „schlim- me Zustände“ gewesen, z.B. hätten sich sechs Frauen ein Bett geteilt. Sie habe in der Wäscherei gearbeitet, und ihr sei es, im Vergleich zu anderen, noch relativ gut ergan- gen. Marie Mäding starb nach Kriegsende in einem Kasseler Krankenhaus. Ihr Kind starb im Alter von ca. fünf Jahren an einer Lungenkrankheit.79 3.6.6. Ignatz Witecki Am 16. Juni 1942 wurde der polnische Gefangene Ignatz Witecki in Hersfeld erhängt. Er wurde 1910 in Bendzin geboren und war zuletzt bei der Firma Kranz im Lager Hel- 75 Krause-Vilmar, Johann Nowak und Marie Mäding, S. 24. 76 Krenkel u.a., Lebensskizzen, S. 24. 77 Zwischenarchiv der Philipps-Universität Marburg, Leichenbuch der Anatomie vom 5.1.1939 – 3.10.1947. Der Eintrag im Leichenbuch lautet: „Nr. 21 (im Jahre) 42 (unterstri- chen), am 8. Mai 42, 1 Mann aus Metze (Fritzlar), Papiere werden nachgereicht, Pole.“ 78 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7606; vgl. auch Krenkel u.a, Lebens- skizzen, S. 26 f. 79 Krenkel u.a., Lebensskizzen, S. 22 f. 394 fersgrund bei Hersfeld zur Arbeit verpflichtet. Von Beruf war er Küfer. Seine Eltern und zwei seiner drei Geschwister lebten in Bendzin, während sich ein Bruder ebenfalls in Deutschland befand. Am 13. Januar 1942 wurde Ignatz Witecki in das Arbeitserzie- hungslager Breitenau eingewiesen. Ein Haftgrund ist in der Akte von Ignatz Witecki nicht enthalten. Aus dem Aktenzeichen eines Gestapo-Schreibens mit der Bezeichnung II E (R) geht allerdings hervor, dass auch gegen ihn eine rassische Überprüfung durch- geführt worden war.80 Wie eine Zeitzeugin aussagte, sei Witecki verhaftet und erhängt worden, weil ein deutsches Mädchen von ihm ein Kind bekommen habe.81 Ähnlich wie in den anderen Mordfällen, rief auch hierbei ein Gestapo-Angehöriger relativ kurz vor dem Exekutionstermin, vier Tage vorher, in Breitenau an und teilte mit, wann Ignatz Witecki vor dort abgeholt werden würde. In diesem Fall war es Kriminal- kommissar Raizner, der später auch eine Zeit lang die Leitung des Referats II E über- nahm. Offenbar handelte Raizner in Vertretung von Erich Wiegand, der – wie er später aussagte und auch mit seiner Heiratsurkunde belegte – am 13.6.1942 in Kassel geheira- tet hatte und anschließend, ab dem 14.6.1942, den ihm „zustehenden 4-wöchentlichen Urlaub“ nahm.82 Raizner hatte sein Telefongespräch zusätzlich mit einem Schreiben an Sauerbier bestätigt, in dem er auf die „fernmündliche Rücksprache mit Inspektor S. am 12.6.1942“ verwies und mitteilte, dass Ignatz Witecki am 16.6.1942 aus der Schutzhaft zu entlassen sei und am gleichen Tag in der Mittagszeit von Beamten seiner Dienststelle abgeholt werde.83 Dafür, dass Kriminalkommissar Raizner in Vertretung von Wiegand mit der Exekution befasst war, spricht auch die Todesmeldung, die noch am Tage der Exekution von der Staatspolizeistelle Kassel an das Standesamt in Hersfeld geschickt wurde und ebenfalls seine Unterschrift trägt. Da die Uhrzeit des Todes handschriftlich in eine vorgesehene Lücke eingetragen wurde, ist das Schreiben wahrscheinlich schon im Vorfeld getippt und dann vor Ort mit der Todeszeit versehen und von Raizner unter- 80 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7457. 81 Brief von Friedhelm Röder an den Verfasser vom 3.6.1997 mit dem Protokoll eines Ge- sprächs, das Friedhelm Röder mit dem Ehepaar B. am 5.6.1996 in Rotenburg/Fulda über die Ermordung von Ignatz Witecki geführt hatte. 82 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 201. 83 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7457. Möglicherweise diente dieses kurze Schreiben, das mit der gleich lautenden Formulierung auch in den Akten mehrerer anderer Ermordeter enthalten ist, als eine Übernahmebestätigung der Gestapobeamten für den jeweiligen Gefangenen, den sie in Breitenau abholten. Hierfür würde sprechen, dass einige der Schreiben mit der Aufforderung, den entsprechenden Gefangenen den Gestapo- beamten zu übergeben, laut Datum im Briefkopf erst am Tage der Exekution geschrieben wurden und somit nicht zu dem angegebenen Termin nach Breitenau geschickt, sondern nur mitgebracht werden konnten. 395 schrieben worden. Der Text lautet: „Der polnische Zivilarbeiter Ignatz Witecki, geb. 1.1.1910 in Bendzin, ist am 16.6.1942, 16.25 Uhr, in Hersfeld verstorben.“84 Außerdem heißt es in der Todesmeldung, dass „durch den SS-Standortarzt im Stabe des Höheren SS- und Polizeiführers in Kassel, Dr. med. Wilhelm Hermanns, Kassel, Eisenschmiede 26, der Tod festgestellt (wurde).“85 In der Eintragung im Sterbebuch des Standesamtes Bad Hersfeld ist neben dem Datum und der Uhrzeit als Todesursache „Erhängt“ ver- merkt.86 Auch die Leiche von Ignatz Witecki wurde zur Anatomie nach Marburg über- führt.87 3.6.7. Maryjan Wypych Am 9. Juli 1942 wurde in der Nähe von Rödersbach, Kreis Fulda, der polnische Zwangsarbeiter Maryjan Wypych von der Gestapo Kassel erhängt. Auch er war ermor- det worden, weil er offenbar eine Liebesbeziehung mit einer jungen deutschen Frau gehabt hatte. Maryjan Wypych wurde 1921 in Szezymieszyce geboren und vor seiner Verhaftung in Rödersbach, Kreis Fulda, zur Zwangsarbeit eingesetzt. Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung war er 19 Jahre alt und ledig. Als Beruf ist in seiner Schutzhaftakte „Arbeiter“ angegeben; seine letzte Arbeitsstelle geht aus der Akte jedoch nicht hervor.88 Es ist allerdings davon auszugehen, dass Maryjan Wypych auf einem Hof beschäftigt war. In Rödersbach lernte er Marianne B.89 kennen, und zwischen ihnen entwickelte sich eine Beziehung. Am 13. November 1941 wurden beide in das Arbeitserziehungsla- ger Breitenau eingewiesen, und am 17. Februar 1942 wurden ihnen mit einem Schrei- ben der Gestapostelle Kassel die Schutzhaftbefehle zur Kenntnisnahme zugesandt.90 Maryjan Wypych war zuvor vom 11. Januar 1942 bis zum 17. Februar 1942 zur Gesta- 84 Standesamt Bad Hersfeld, Todesanzeige der Gestapostelle Kassel vom 16. Juni 1942 über den Tod von Ignatz Witecki. Kopie im Archiv der Gedenkstätte Breitenau. 85 Ebenda. 86 Standesamt Bad Hersfeld, Eintragung im Sterbebuch (Sterberegister) des Standesamts Bad Hersfeld; Mitteilung vom 24. März 2003 an den Verfasser. In der Eintragung im Sterbe- buch ist auch vermerkt, dass die Eintragung auf schriftliche Anzeige der Geheimen Staats- polizei in Kassel vom 16. Juni 1942 erfolgte. 87 Zwischenarchiv der Philipps-Universität Marburg, Leichenbuch vom 5.1.1939 – 3.10.1947. Der Eintrag lautet: „Nr. 25 (im Jahre) 42 (unterstrichen), Am 28. Juni 1942, 1 Mann aus Hersfeld, Pole (unterstrichen), Ignatz Witecki, 32 Jahre alt, Muskel.“ 88 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7464. 89 Der Name wurde aus personenschutzrechtlichen Gründen vom Verfasser geändert. 90 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7464 und Nr. 6026, Schutzhaftakten von Maryjan Wypych und der deutschen Frau. 396 postelle Kassel überführt worden.91 Es ist davon auszugehen, dass er dort verhört und seine „rassische Überprüfung“ vorgenommen wurde. Marianne B. wurde am 5. März 1942 von Breitenau entlassen zu ihren Eltern nach Hause entlassen, da sie bereits im 7. Monat schwanger war.92 Ob sie, ähnlich wie Elfriede G., lediglich zur Entbindung nach Hause entlassen und anschließend erneut verhaftet und in das KZ Ravensbrück depor- tiert worden ist,93 ließ sich bisher nicht klären. Am 7. Juli 1942 sandte Kriminalkommissar und SS-Obersturmführer Erich Wiegand ein Schreiben „an den Herrn Leiter der Landesarbeitsanstalt in Breitenau“, in dem er Sauerbier mitteilte, dass Wypych am 9.7.42 aus der Schutzhaft zu entlassen sei und Wiegand ihn am gleichen Tag in den Mittagsstunden von Beamten seiner Dienststelle abholen lassen werde.94 Noch am selben Tag wurde Maryjan Wypych in der Nähe von Rödersbach erhängt.95 Seine Leiche wurde ebenfalls zu Anatomie nach Marburg über- führt.96 3.6.8. Stefan Luba Am 17. Juli 1942 wurde im „Helfersgrund“, Gemarkung Petersberg, Kreis Hersfeld, der polnische Zwangsarbeiter Stefan Luba von der Gestapo Kassel erhängt. Auch er wurde ermordet, weil er eine Liebesbeziehung mit einer jungen deutschen Frau hatte und diese von ihm ein Kind bekam.97 Stefan Luba wurde am 14. April 1916 in Herne/Westfalen geboren. Sein Vater war höchstwahrscheinlich als polnischer Arbeiter in der Kaiserzeit ins Ruhrgebiet gekom- men und soll als Soldat in der deutschen Wehrmacht am Ersten Weltkrieg teilgenom- men haben. Stefan Luba lebte mit seinen Eltern und seinen sieben Geschwistern in der 91 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7464. 92 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr.6026. 93 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5447; siehe hierzu auch das Kapitel 2.5.6. 94 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7464. 95 Standesamt der Gemeinde Ebersburg (zu der die Gemeinde Rödersbach heute gehört), Sterbeeintrag über den Tod von Maryjan Wypych, ausgestellt vom damaligen Standesbe- amten „auf Anzeige der Staatspolizeistelle Kassel“, Todesdatum 9. Juli 1942, Uhrzeit: 18.50 Uhr. Mitteilung des Standesamtes vom 13.3.2003 an den Verfasser. 96 Zwischenarchiv der Philipps-Universität Marburg, Leichenbuch vom 5.1.1939 – 3.10.1947. Der Eintrag im Leichenbuch lautet: „Nr. 26 (im Jahre) 42 (unterstrichen), Am 11. Juli 42, 1 Mann aus Fulda St.pol., Pole (unterstrichen), Maryjan Wyspeh (schlecht les- bar), geb. 13.12.21, Muskel.“ 97 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 266 sowie Blatt 346, Rückseite und Blatt 347. 397 Umgebung von Hohensalza in Polen. Seine Eltern und drei Brüder wohnten in Seedorf bei Hohensalza, während er und zwei weitere Brüder und zwei Schwestern in Gora, Kreis Hohensalza lebten. In Hohensalza hatte Stefan Luba eine Ausbildung als Gutsschmied gemacht. Am Beginn des Zweiten Weltkrieges war er Soldat in der polni- schen Armee und kam Ende 1939/Anfang 1940 als Kriegsgefangener in das Kriegsge- fangenenlager Stalag IX A bei Ziegenhain. Von dort wurde er – noch als Kriegsgefan- gener – im Januar 1940 auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in Petersberg, Kreis Hersfeld, bei einem Bauern als Landarbeiter und Gutsschmied zur Arbeit eingesetzt. Am 1. Juli 1940 wurde er – ähnlich wie Josef Jurkiewicz – aus der Kriegsgefangen- schaft entlassen, jedoch gleichzeitig, mit einem entsprechenden Schreiben aus dem Sta- lag IX A, auf demselben Hof als ziviler Zwangsarbeiter zur Arbeit verpflichtet.98 Den- noch habe sich auch zwischen Stefan Luba und dem Besitzer des Hofes ein gutes Ver- hältnis entwickelt. Wie der Landwirt später aussagte, sei Luba ein fleißiger und ge- schickter Arbeiter gewesen, dem man volles Vertrauen schenken konnte. Auf dem Hof war gleichzeitig ein Hausmädchen mit dem Namen Maria K.99 beschäftigt, und zwi- schen Stefan Luba und ihr kam es zu einem Liebesverhältnis. Ende 1940 wurde sie von Luba schwanger. Im Frühjahr 1941 wurden beide von einem Unbekannten denunziert. Im April 1941 sei dann der Polizeibeamte W., den er kannte, zu dem Gutsbesitzer ge- kommen und habe ihm mitgeteilt, dass er die Maria K. und den Polen Stefan Luba ver- nehmen müsse, weil sie von Luba geschwängert worden sei. (Es handelte sich um den- selben Polizeibeamten, der auch die ersten Vernehmungen von Josef Jurkiewicz und Anna S. durchgeführt hatte.) Soweit sich der Gutsbesitzer erinnern konnte, habe ihm W. ein Schreiben vorgelegt, wonach er vom Landratsamt Hersfeld zu den Vernehmun- gen beauftragt worden sei.100 Dies wurde auch von dem Polizeiobermeister W. bestätigt, indem er aussagte, dass er von Gendarmeriekreisführer Oberleutnant T. beim Landrat des Kreises Hersfeld angerufen worden sei, der ihm die Vernehmungen angeordnet ha- be.101 Maria K. war zu diesem Zeitpunkt 16 Jahre alt und Stefan Luba 25.102 W. habe nach den Vernehmungen beiden den Vorschlag gemacht, zu heiraten und hierfür durch 98 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7613, Schutzhaftakte von Stefan Luba. Die zusätzlichen Informationen ergeben sich dadurch, dass in der Akte von Stefan Luba sein Verpflichtungsschein aus dem Stalag IX A, sein Arbeitsbuch, seine Arbeitskarte und seine Invalidenversicherungskarte enthalten sind. 99 Der Name wurde aus personenschutzrechtlichen Gründen vom Verfasser geändert. 100 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc.1987/51, Nr. 17, Blatt 174, Vernehmung des Landwirts. 101 Ebenda, Blatt 166, Vernehmung des Polizeiobermeisters Karl W. 102 Ebenda, Blatt 168, 398 Luba einen Einbürgerungsantrag zu stellen. Da dessen Vater im Ersten Weltkrieg deut- scher Soldat war und Luba selbst in Herne geboren wurde, versprach ein solcher An- trag auch Aussicht auf Erfolg. W. sei nach der Vernehmung sogar zu Mutter von Maria K. gegangen und habe sie gebeten, dieser Heirat ihre Zustimmung zu geben. Er, der Gutsbesitzer, habe sich wegen der Einbürgerung Lubas gleich mit dem Stabsleiter der Kreisbauernschaft Hersfeld in Verbindung gesetzt, und dort sei ihm versprochen wor- den, sich für diese Sache einzusetzen. Kurze Zeit nach diesen Vernehmungen sei Stefan Luba von dem Polizeiobermeister W. bei ihm abgeholt und zum Bahnhof Hersfeld ge- bracht worden. Wahrscheinlich sei er zu einem Gefangenentransport gebracht worden. Danach habe der Landwirt von Stefan Luba nichts mehr gehört.103 Stefan Luba wurde zwei Tage nach Josef Jurkewicz, am 15. Mai 1942, als Schutz- haftgefangener in das AEL Breitenau eingewiesen. Sein Schutzhaftbefehl wurde mit einem Schreiben von Kriminalkommissar und SS-Obersturmführer Georg Wilimzig am 18. Juli 1941 nach Breitenau gesandt, und Stefan Luba blieb dort bis zum 17. Juli 1942 inhaftiert.104 Währenddessen brachte Maria K. im Juni 1941 ein Mädchen zur Welt, und im Sep- tember 1941 erkannte Stefan Luba vor dem Amtsgericht in Melsungen offiziell die Vaterschaft an. Das Kind wurde bald darauf unter die Vormundschaft des Amtsvormunds der Landgemeinden des Kreises Hersfeld gestellt, der ähnlich wie bei Johann Nowak vergeblich versuchte, von Stefan Luba einen monatlichen Unterhalt zu bekommen, da Luba während seiner Haftzeit keinen Arbeitslohn erhielt.105 Da Maria K. noch minderjährig war, wurde sie zur Bestrafung für 16 Monate in dem so genannten Jugendschutzlager, dem Jugendkonzentrationslager Uckermark in der Nähe des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück, inhaftiert.106 Stefan Luba wurde am Mittag des 17. Juli 1942 von Gestapobeamten aus dem Ar- beitserziehungslager Breitenau abgeholt und zur Exekution in den „Helfersgrund“ bei Petersberg, Kreis Hersfeld gebracht. Zwei Tage zuvor hatte Kriminalsekretär und SS- Untersturmführer Enno K. mit Landesinspektor S. darüber „fernmündliche Rückspra- che“ gehalten, und am 17. Juli – am Tag der Ermordung - hatte der Referatsleiter Erich 103 Ebd., Blatt 174 f., Vernehmung des Landwirts H. 104 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7613. 105 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7613. 106 Vgl. Erika Fehse: „Für eine Liebe so betraft ...“ Deutsche Frauen und Zwangsarbeiter. Ein Dokumentarfilm von Erika Fehse, Westdeutscher Rundfunk (WDR) 2001. 399 Wiegand dies noch einmal schriftlich bestätigt.107 Dies ist auch deshalb von Bedeu- tung, weil Wiegand in einem Nachkriegsverfahren behauptete, er sei zum Zeitpunkt der Hinrichtung in Urlaub gewesen. 108 Wie der Bürgermeister der Gemeinde Petersberg später aussagte, wurde Stefan Luba von den Gestapo-Angehörigen, die überwiegend SS-Uniformen trugen, in einer Autoko- lonne zum Exekutionsort gebracht. Der Bürgermeister sei von der Polizei aufgefordert worden, bei der Hinrichtung zugegen zu sein. Außerdem mussten – wie auch bei den anderen Mordfällen - sämtliche Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen aus der nähe- ren Umgebung am Exekutionsort erscheinen, was zur Abschreckung dienen sollte.109 An der Exekution nahmen neben den Gestapobeamten, den polnischen Zwangsarbeitern und dem Bürgermeister von Petersberg noch der Polizeibeamte W., der Ortsgruppenlei- ter von Sorga, B. und der SS-Standortarzt im Stabe des Höheren SS- und Polizeiführers in Kassel, Dr. med. Wilhelm Hermanns, teil.110 Wie der Bürgermeister von Petersberg weiter aussagte, musste einer der Zwangsarbeiter den Strick mit der Schlinge um den Ast eines Eichenbaumes befestigen: „Danach wurden noch einige Formalitäten erledigt, das Urteil wurde nochmals verkündet und anschließend wurde Luba aufgehängt. Wer die Erhängung durchgeführt hat, vermag ich nicht zu sagen. (...) Nach der Hinrichtung mußten die zusammengezogenen Fremdarbeiter an dem Erhängten vorbeigehen, was zu Abschreckung dienen sollte. Danach wurde die Leiche in einen Sarg verpackt und da- nach m.W. nach Marburg/Lahn verbracht.“111 Der Landwirt, bei dem Stefan Luba ge- arbeitet hatte, sagte allerdings aus, dass die anwesenden Polen an dem Erhängten vorbei geführt und dabei von den Gestapo-Angehörigen verprügelt worden seien.112 Noch am Tage der Exekution wurde die Todesmeldung an das Standesamt in Peters- berg, Kreis Hersfeld abgefasst und von Erich Wiegand unterzeichnet. In dem Schreiben heißt es, dass der polnische Zivilarbeiter Stefan, Josef Luba, am 17. Juli 1942, um 16.59 Uhr in Petersberg verstorben sei und durch den SS-Standortarzt im Stabe des Höhern SS- und Polizeiführers in Kassel, Dr. med. Wilhelm Hermanns aus Kassel, der Tod festgestellt wurde. Auffällig ist auch hierbei, dass die Todeszeit handschriftlich in den 107 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7613, Schreiben von Erich Wiegand an Sauerbier vom 17. Juli 1942. 108 Siehe hierzu das Kapitel 4.2.8. 109 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987//51, Nr. 17, Blatt 169, Vernehmung des ehem. Bürgermeisters L. 110 Ebenda, Blatt 175, Bericht des Kommissars R. 111 Ebenda, Blatt 169 und Rückseite, Vernehmung des ehem. Bürgermeisters L. 112 Ebenda, Blatt 174 und Rückseite, Vernehmung des Landwirts. 400 getippten Text eingetragen wurde, was dafür spricht, dass das Schreiben bereits vorher getippt war und erst vor Ort handschriftlich ergänzt und von Wiegand unterschrieben wurde.113 Außerdem wurde am gleichen Tag ein Schreiben der Gestapostelle Kassel an das Kreisjugendamt beim Landrat in Hersfeld abgefasst, in dem es heißt: „Der Höhere SS- und Polizeiführer im Wehrkreis IX, Kassel, hat unter dem 18.3.1942 entschieden, dass der Obengenannte (Stefan Luba, d. Verf.) nicht eindeutschungsfähig ist und somit als polnischer Volkszugehöriger betrachtet werden muss. Gemäß Erlass des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD vom 14.7.1942 – IV D 2 c – 163o/42 ist L u b a am 17.7.1942 in der Nähe von Petersberg, Kreis Hersfeld, erhängt worden.“114 Die Leiche von Stefan Luba ist im Leichenbuch der Anatomie Marburg nicht ver- merkt.115 3.6.9. Bronislaw Pecka Am 26. Oktober 1942 wurde der polnische Zwangsarbeiter Bronislaw Pecka in der Nä- he der Hainmühle bei Betziesdorf, Kreis Marburg, erhängt. Er war Ende Juni 1942 ver- haftet worden, weil er den Bauern, bei dem er gearbeitet hatte, mit einer Schere oder einem Messer bedroht haben soll. Wie ein Regierungssekretär des Landratsamtes Mar- burg später aussagte, habe Bronislaw Pecka Butter in einen Nachbarort bringen sollen. Er habe diesen Auftrag aber abgelehnt und sei tätlich gegen seinen Arbeitgeber gewor- den.116 In der Schutzhaftakte von Bronislaw Pecka aus Breitenau ist lediglich auf dem Perso- 113 Ebenda, Blatt 170 und 171. 114 Kreisausschuß des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Jugendamt, Schreiben in der Vater- schaftsakte von Stefan Luba, Mitteilung an den Verfasser vom 1.4.2003. Da es sich um ei- ne Abschrift des Dokumentes handelt, ist nicht vermerkt, wer es unterzeichnet hat. 115 Zwischenarchiv der Philipps-Universität Marburg, Leichenbuch vom 5.1.1939 – 3.10.1947. 116 Archiv der Polnischen Hauptkommission, SAW 48, Band I, Appellationsgericht Warschau, Verfahren gegen Kasseler Gestapo-Angehörige. Wahrscheinlich handelt es sich bei den Unterlagen um Teile des ersten Ermittlungsverfahrens gegen Erich Wiegand wegen der Exekution eines polnischen Zwangsarbeiters durch die Gestapostelle Kassel, das Wiegand im Zuge seiner Vernehmung am 26.11.1960 selbst erwähnte und das nach seinen Aussagen eingestellt worden ist. Siehe HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 203. Er sagte dabei folgendes aus: „M.E ist der gegen mich erhobene Vorwurf der Beihilfe zum Mord rechtlich unbegründet. Ich verweise in dieser Frage insbesondere auf das Verfahren der Staatsanwaltschaft Kassel, 3a Js 144/49, in dem ich in einem gleichgela- gerten Falle das Verfahren gegen mich am 31.3.1952 (Blatt 167 a.a.O.) eingestellt worden ist.“ 401 nalbogen handschriftlich vermerkt: „Streit mit Bauer“.117 Bronislaw Pecka wurde 1916 in Goraj, Bezirk Bilgoraj geboren und hatte vor seiner Verhaftung bei einem Bauern in der Hainmühle bei Betziesdorf, Kreis Marburg, gear- beitet. Er war ledig und hatte noch zwei Brüder.118 Einen Tag nach der Auseinanderset- zung mit dem Bauern wurde er durch einen Gendarmeriebeamten aus Cölbe dem Land- ratsamt mit einer Anzeige überstellt. Wie ein Reg.-Sekretär vom Landratsamt Marburg später aussagte, sei der Vertreter des Landrats daraufhin verpflichtet gewesen, Bronis- law Pecka in Schutzhaft zu nehmen und die Akten an die Staatspolizei in Kassel ab- zugeben. Die Gestapo habe dann noch verschiedene Rückfragen gehalten und Pecka zur Strafverbüßung mitgenommen. Der Landrat habe zuvor noch als Strafe 21 Tage Schutz- haft vorgeschlagen.119 Bronislaw Pecka wurde daraufhin am 30. Juni 1942 in das AEL Breitenau ein- gewiesen und blieb dort vier Monate bis zum 26. Oktober 1942 inhaftiert. Am 24. Ok- tober rief Kriminalsekretär Enno K. von der Gestapostelle Kassel in Breitenau an und teilte Landesinspektor S. – wie auch im Vorfeld der anderen Exekutionen - mit, dass Bronislaw Pecka am 26. Oktober 1942 aus der Schutzhaft zu entlassen sei und in der Mittagszeit von Beamten der Gestapostelle Kassel abgeholt würde. Die schriftliche Bes- tätigung der telefonischen Rücksprache wurde erneut von Kriminalkommissar und SS- Obersturmführer Erich Wiegand unterschrieben.120 Am Morgen des 26. Oktobers (möglicherweise aber auch schon ein paar Tage vor- her, d. Verf.121) rief ein Beamter der Gestapostelle Kassel beim Landratsamt Marburg an und verlangte, den Landrat K. zu sprechen. Da jedoch weder der Landrat noch sein Vertreter, Regierungsoberinspektor S., da waren, nahm Regierungsinspektor W. vom Landratsamt das Gespräch entgegen. Über den Verlauf sagte er später folgendes aus: „Der Kasseler Stapo-Beamte sagte, daß das Reichssicherheitshauptamt in Berlin einen Polen, der früher bei der Hainmühle bei Betziesdorf beschäftigt gewesen sei, zum Tode verurteilt habe, weil er gegen seine Arbeitgeberin [!] vorgegangen sei. Die Kasseler 117 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6601. 118 Ebenda. 119 Archiv der Polnischen Hauptkommission, SAW 48, Band I, Appellationsgericht Warschau, Verfahren gegen Kasseler Gestapo-Angehörige, Aussage von Reg.-Sekretär K. vom Land- ratsamt Marburg, der für die Ausländerkartei des gesamten Kreises zuständig war. 120 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6601. 121 Archiv der Polnischen Hauptkommission, SAW 48, Band I, Appellationsgericht Warschau, Verfahren gegen Kasseler Gestapo-Angehörige. In dem Verfahren sagte der ehem. Polizei- Oberleutnant B. aus, dass er schon einige Tage vorher von Inspektor W. und Hauptmann K. über die bevorstehende Erhängung des Polen informiert worden sei. 402 Stapo sei von dem Reichssicherheitshauptamt Berlin beauftragt, das Urteil am gleichen Tag bei der Hainmühle zu vollstrecken. Ich solle dies dem Landrat mitteilen. Ferner solle ich dem Landrat sagen, daß er selbst zur Hainmühle kommen solle und solle den Gendarmerie-Kreisführer, Hauptmann K., mitbringen. Hauptmann K. solle bestellt wer- den, daß er Gendarmeriebeamte und eine Anzahl Polen bestellen müsse, die bei der Vollstreckung des Urteils dabei sein sollten. Die Gendarmerie (...) solle auch den Platz für die Hinrichtung bestimmen.“122 Der Regierungsinspektor habe noch eingewandt, dass der Landrat für den Polen doch nur eine Festnahme auf 21 Tage beantragt habe, und dass er doch unmöglich zum Tode verurteilt werden könne, woraufhin ihm der Gestapobeamte erwidert habe, das ginge ihn nichts an. Er solle nur dem Landrat ausrichten, was ihm gesagt worden sei. Da der Landrat K. zu dem Termin nicht erscheinen konnte und auch sein Vertreter, Regie- rungsoberinspektor S., gesundheitlich verhindert war, wurde Regierungs-Inspektor W. vom Landratsamt beauftragt, an der Exekution teilzunehmen. Außerdem begleiteten ihn Regierungssekretär K., der die Ausländerangelegenheiten beim Landratsamt bearbeitete, und ein Herr V.123 Polizei-Oberleutnant B., der schon einige Tage vorher von Regierungs-Inspektor W. und dem Kreisführer der Gendarmerie, Hauptmann K. über die bevorstehende Exe- kution informiert worden war, wurde am Tag der Exekution von K. angerufen. Er habe ihm mitgeteilt, dass Bronislaw Pecka bei der Hainmühle hingerichtet werden soll und dass die Polen aus dem Kreis Marburg dorthin befohlen seien. Außerdem gab K. ihm den Befehl, denjenigen Gendarmen, die ihre Standorte in der Nähe hatten, auf 14.00 Uhr zum Rathaus in Bürgeln zu bestellen. K. habe ihm auch sieben Namen von Gen- darmen genannt, mit denen er gemeinsam am Exekutionsort erscheinen sollte. Polizei- Oberleutnant B. habe sie alle telefonisch benachrichtigt, wobei einer von ihnen, Gen- darmerie-Meister H., ihn gebeten habe, ihn davon zu befreien, da er so etwas nicht an- sehen könne, woraufhin ihn B. auch befreit habe.124 Auch die polnischen Zwangsarbei- ter wurden zum Rathaus in Bürgeln befohlen.125 Dort wurden dann einige der Gendar- men zur Beaufsichtigung der polnischen Zwangsarbeiter eingesetzt, und die übrigen Gendarmen mussten den Hinrichtungsort in weitem Umkreis absperren, da Zivilperso- nen ferngehalten werden sollten. Auf Anordnung des Regierungsinspektors W., der dort 122 Ebenda, Aussage von Reg.-Inspektor W. vom Landratsamt Marburg 123 Ebenda. 124 Ebenda, Aussage von Polizei-Oberleutnant B. 125 Ebenda, Aussage von Hauptmann K., Kreisführer der Gendarmerie. 403 als Vertreter des Landrats erschienen war, wurde dann von einigen Gendarmen in dem Waldstück bei der Hainmühle eine Stelle für die Hinrichtung ausgesucht. Währenddes- sen waren die Gestapo-Angehörigen mit Bronislaw Pecka in einem Kraftwagen ange- kommen. Nach Aussage von Polizei-Oberleutnant B. bestimmten sie, dass Bronislaw Pecka an der Bahnlinie unmittelbar an der Hainmühle aufgehängt wird.126 Bei den Angehörigen der Gestapo handelte es sich um Kriminalkommissar und SS- Obersturmführer Erich Wiegand, um den Dolmetscher Johannes Schikora und den SS- Standortarzt im Stabe des Höheren SS- und Polizeiführers in Kassel, Dr. med. Wilhelm Hermanns. Bei der Verlesung des Urteils habe Wiegand gesagt, dass er mit der Voll- streckung beauftragt sei.127 Schikora übersetzte anschließend den Text für Bronislaw Pecka. Pecka sollte das „Urteil“ unterschreiben, tat dies aber nicht, sondern bat darum, ihn nicht so schwer zu bestrafen. Erich Wiegand, der den Exekutionsbefehl verlesen hatte, lehnt den Antrag von Bronislaw Pecka ab. Dann wurde das Urteil vollstreckt.128 Anwesend waren zu diesem Zeitpunkt Reg.-Inspektor W., als Vertreter des Marbur- ger Landrats, Reg.-Sekretär K., Sachbearbeiter für Ausländerfragen beim Landratsamt und der Angestellte V., der Kreisführer der Gendarmerie, Hauptmann K., der Polizei- Oberleutnant B., Kriminalkommissar und SS-Obersturmführer Erich Wiegand, der Dol- metscher der Gestapostelle Kassel, Johannes Schikora, der SS-Standortarzt Dr. med. Wilhelm Hermanns und sechs Gendarme des Kreises Marburg zur Bewachung der pol- nischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen und zur Absperrung des Exekution- sortes. Zwei der erschienenen Polen wurde durch Wiegand und Schikora befohlen, Bronis- law Pecka die Schlinge um den Hals zu legen und die Füße zusammen zu binden. Da- nach zog ein Gestapo-Beamter den Stuhl weg, auf dem Pecka gestanden hatte. (Vermut- lich handelte es sich um Wiegand, der laut K. bei der Verlesung des Urteils gesagt hatte, dass er mit der Vollstreckung beauftragt sei.) Aus der Sterbeurkunde geht hervor, dass Bronislaw Pecka um 15.23 Uhr in Betziesdorf Kreis Marburg verstorben sei. Eingetra- gen wurde der Tod auf die schriftliche Anzeige des SS-Standortarztes im Stabe des Hö- heren SS- und Polizeiführers in Kassel, Dr. med. Wilhelm Hermanns.129 Im Anschluss daran mussten sämtliche Polen an dem Erhängten vorbeigehen. Danach fand durch die 126 Ebenda, Aussage von Polizei-Oberleutnant B. 127 Ebenda, Aussage von Hauptmann K., Kreisführer der Gendarmerie. 128 Ebenda, Aussage von Polizei-Oberleutnant B. 129 Magistrat der Stadt Stadtallendorf, Ausstellungskatalog, S. 55. Abdruck des Sterbeeintra- ges von Bronislaw Pecka aus dem Stadtarchiv Kirchhain. 404 Gestapo-Beamten noch eine Kontrolle der Polen statt, und alle diejenigen, die das „P“ nicht trugen, wurden von Erich Wiegand und Johannes Schikora durch eine Ohrfeige geschlagen. Die Leiche von Bronislaw Pecka wurde anschließend, nach Aussage von Polizei-Oberleutnant B. und Hauptmann K., in einem Kraftwagen nach Marburg ge- bracht und zur Anatomie überführt.130 Im Leichenbuch der Anatomie ist der Ermordete allerdings nicht verzeichnet, was nochmals dafür sprechen würde, dass darin nicht alle eingegangenen Leichen verzeichnet wurden.131 3.6.10. Antoni Bafja und Jan Dytrich Am 21. November 1942 wurden die beiden polnischen Zwangsarbeiter Antoni Bafja und Jan Dytrich am Rande von Großenritte erhängt.132 Antoni Bafja wurde 1918 in Mosta, Kreis Kielce geboren.133 Während des Krieges war er als Zwangsarbeiter auf einem Hof in Großenritte beschäftigt. Der Bauer habe als äußerst aggressiv gegolten und auch die übrigen Knechte und Mägde schlecht behan- delt. Antoni Bafja habe er oft beschimpft und geschlagen. Bei einer solchen Auseinan- dersetzung im Sommer 1942 habe Antoni Bafja die Mistgabel gegen den Bauern gerich- tet und wurde auf dessen Veranlassung hin verhaftet.134 Am 28. Juli 1942 wurde er in das AEL Breitenau eingewiesen.135 Jan Dytrich, der 1924 in Zelof im Warthegau geboren wurde, war als Zwangsar- beiter in Battenhausen in der Nähe von Haina beschäftigt. Ein Haftgrund ist in seiner 130 Archiv der Polnischen Hauptkommission, SAW 48, Band I, Appellationsgericht Warschau, Verfahren gegen Kasseler Gestapo-Angehörige, Aussage von Polizei-Oberleutnant Karl B. und Aussage von Hauptmann Leo K. 131 Zwischenarchiv der Philipps-Universität Marburg, Leichenbuch der Anatomie vom 5.1.1939 – 3.10.1947. 132 Der Mord an Antoni Bafja und Jan Dytrich wurde erstmals geschildert in: Krenkel u.a., Lebensskizzen, S. 30-33; Siehe auch die unveröffentlichte Hausarbeit von Stefan Dettke u.a.: Die Ermordung der polnischen Zwangsarbeiter Anton Bafja und Jan Dytrich in Gro- ßenritte, erstellt im Sommersemester 1997 im Rahmen eines Seminars von Prof. Dr. Dietfrid Krause-Vilmar am Fachbereich 1 der Universität Kassel zum Thema „Vom ein- zelnen Menschen ausgehen ... Methoden der Lokal- und Regionalgeschichte und ihre prak- tische exemplarische Erprobung.“ 133 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7605, Schutzhaftakte von Antoni Bafja. In der Akte variiert die Namensschreibweise zwischen Anton und Antoni, wobei in den Schreiben der Gestapostelle Kassel der Name Antoni benutzt wird und Bafja auch selbst mit dem Namen Antoni auf dem Hinterlegungsblatt unterschrieben hat, so dass die- se Schreibweise wohl die korrekte ist. Bei Krenkel u.a. und bei Dettke u.a. wird allerdings der Name Anton benutzt. 134 Krenkel u.a., Lebensskizzen, S. 30 f. 135 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7605. 405 Akte nicht enthalten. Es gibt jedoch mündliche Hinweise, dass er in Battenhausen auf dem Hof des damaligen Bürgermeisters verpflichtet gewesen sei und versucht habe, sich an einer der Töchter des Bürgermeisters zu vergehen. Er sei dann von einer dritten Per- son angezeigt und nach Breitenau gebracht worden.136 Die Äußerung, dass sich der 16- 17-jährige Jan Dytrich an einer der Töchter des Bürgermeisters habe vergehen wollen, ist allerdings sehr kritisch zu hinterfragen, denn es bestand, wie bei Marie Mäding und Johann Nowak angedeutet, für eine deutsche Frau nur dann eine Chance, der Verfol- gung zu entgehen, wenn sie dem polnischen Mann eine Schuld zuwies.137 Jan Dytrich wurde am gleichen Tag wie Anton Bafja in Breitenau eingewiesen und war zum Zeit- punkt seiner Verhaftung erst 17 Jahre alt. Während seiner Haftzeit wurde er im Außen- kommando Hoheneiche bei Eschwege zur Arbeit eingesetzt.138 Wie auch bei den anderen Mordfällen, riefen kurz vor dem Exekutionstermin Mitar- beiter der Gestapostelle Kassel in Breitenau an, um das Abholen der Gefangenen zu klären. So sprachen am 19. November 1942 Kriminalsekretär und SS-Sturmscharführer Enno K. am Telefon mit der Verwaltungsangestellten T. über Antoni Bafja und der Kriminalkommissar und SS-Obersturmführer Erich Wiegand mit dem Landesinspektor S. über Jan Dytrich. Antoni Bafja sollte am 21. November in der Mittagszeit von Gesta- pobeamten aus Breitenau abgeholt werden und Jan Dytrich zur gleichen Zeit von Gesta- pobeamten aus dem Arbeitskommando in Hoheneiche. Beide Telefongespräche wurden anschließend noch einmal durch Erich Wiegand schriftlich bestätigt und nach Breitenau gesandt.139 Am 21. November wurden Antoni Bafja und Jan Dytrich nach Großenritte gebracht und im Bergwinkel in den Langen Bergen erhängt. Es führt dort eine Straße in den Wald hinein, an deren Seiten jeweils eine Eiche steht. Antoni Bafja und Jan Dytrich mussten unter den Bäumen auf einen Tisch steigen, den andere polnische Zwangsarbei- ter dann wegziehen mussten. Die polnischen Zwangsarbeiter aus der Umgebung muss- 136 Dettke u.a., Die Ermordung der polnischen Zwangsarbeiter, Auszug aus der Arbeit, S. 2. 137 Siehe das Kapitel 3.6.5. 138 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7604, Schutzhaftakte von Jan Dytrich. Seine Namensschreibweise und sein Geburtsdatum sind in der Akte fünf Mal mit Dietrich (mit „ie“) und dem 9.9.1925 angegeben und lediglich im letzten Schreiben der Gestapostelle Kassel vom 21. November 1942 lautet sein Name auf Dytrich und das Ge- burtsdatum auf 14.8.1924. Wenn das Geburtsdatum 9.9.1925 stimmt, dann war er zum Zeitpunkt seiner Verhaftung erst 16 Jahre alt. 139 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7605 und Nr.7604, Schutzhaftakten von Anton(i) Bafja und Jan Dytrich. Da beide Schreiben als Datum den 21. November 1942 tragen, wurden sie wahrscheinlich von den Gestapobeamten, die die Gefangenen ab- holten, als Beleg vorgelegt. 406 ten anschließend, wie auch bei den anderen Exekutionen, an den Erhängten vorbeige- hen. Auch aus Großenritte hätten sich Schaulustige eingefunden. Einer von ihnen, der sich als Junge mit einem Freund zusammen neugierig in die Nähe geschlichen hatte, berichtete, dass einer der beiden Polen auf den Knien um sein Leben gebeten habe, wäh- rend der andere ziemlich aggressiv gewesen sei. Beide seien auf grausame Art umge- kommen, sie hätten an den Stricken noch eine Zeit mit dem Tode gekämpft, bis sie end- lich gestorben seien.140 Ob auch ihre Leichen zur Anatomie nach Marburg überführt wurden, ließ sich bisher nicht klären; im Leichenbuch sind sie nicht verzeichnet.141 3.6.11. Anton Cieply, Anton Janicki, Mieczyslaw Kolczynski, Marian Orlowski, Kasimir Stephan und Jan Wojcik Am 19. Dezember 1942 wurden in der Nähe von Herzhausen bei Vöhl am Edersee sechs polnische Gestapo-Gefangene bei einem regelrechten Massenmord erhängt. Im Unterschied zu den anderen Exekutionen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verfolgung von verbotenen Geschlechtsbeziehungen oder tätlichem Widerstand stan- den, handelte es sich bei diesem Mord zusätzlich um eine Vergeltungsaktion der Gesta- po.142 Vorausgegangen war der Exekution der Gefangenen die Ermordung des Polizis- ten Fritz Hamel durch einen polnischen Zwangsarbeiter: Am 22. November 1942 hatte der 50-jährige Hilfspolizist (Wachtmeister der Gendarme- riereserve) Fritz Hamel aus Herzhausen den Auftrag erhalten, einen jungen Polen von Asel an den Bahnhof Herzhausen zu bringen. Es handelte sich um den 27-jährigen Ni- colay Gluszko, der wegen versuchter Brandstiftung (es ist auch die Rede von Diebstahl bzw. mehreren Straftaten) verhaftet worden war und ins Korbacher Gerichtsgefängnis gebracht werden sollte. Gluszko war auf einem Bauernhof in Asel als Zwangsarbeiter verpflichtet. Wohl aus Gründen der Menschlichkeit, heißt es in mehreren Darstellungen, hatte Hamel dem Polen während des Fußmarsches die Handschellen abgenommen. We- nige hundert Meter vor Herzhausen sah der damalige Stromaufseher Heinrich Schnell aus Schmittlotheim Fritz Hamel zum letzten Male lebend mit dem Gefangenen. Schnell 140 Krenkel u.a., Lebensskizzen, S. 31. 141 Zwischenarchiv der Philipps-Universität Marburg, Leichenbuch der Anatomie vom 5.1.1939 – 3.10.1947. 142 Zu dem Mord siehe auch den Beitrag von Karl-Hermann Völker: Das „Polenkreuz“ bei Herzhausen, in Hans Huber (Hrsg.): Heimatjahrbuch 1987 für das Frankenberger Land, Schönstadt 1987, S. 116-120. Wie Völker auf Seite 117 schreibt, war es ihm allerdings noch nicht gelungen, die Namen der sechs NS-Opfer im Herzhäuser Wald zu ermitteln. 407 sagte später aus, er habe Hamel auf dessen Leichtsinn angesprochen, den Gefangenen ohne Fesseln neben sich gehen zu lassen. Etwa 200 Meter weiter, in Sichtweite Herz- hausens, versuchte Gluszko zu fliehen. Er überwältigte seinen Bewacher und erstach ihn mit dessen Seitengewehr, einem bajonettähnlichen Messer. Anschließend versteckte er die Leiche in einem Graben (etwa dort, wo sich heute die Herzhäuser Kläranlage befin- det). Dann flüchtete er mit Koppel, Dienstpistole und Seitengewehr in die Wälder. Die Tat löste in der Bevölkerung Entsetzen und Anteilnahme aus, weil Fritz Hamel als ruhi- ger und besonnener Mann sehr geschätzt worden war. Seine Großzügigkeit wurde ihm möglicherweise zum Verhängnis.143 Am 24. November 1942 erschien in der Frankenberger Zeitung unter der Überschrift „Pole ermordet Polizisten!“ ein kurzer Bericht mit folgendem Steckbrief: „Der flüchtige Mörder ist Pole, 1,69 m groß, trägt eine grünliche Joppe, darunter eine helle Windjacke, schwarze Hosen und eine Klappmütze.“144 Dem Flüchtigen gelang es, sich durch gute Ortskenntnisse verborgen zu halten. Großeinsätze von Wehrmacht und Polizei blieben zunächst erfolglos. In der Folgezeit hätten die Bauern der Umgebung mehrfach über Einbrüche, bei denen Lebensmittel entwendet wurden, geklagt. Hieraus wurde ge- schlossen, dass sich Nikolai Gluszko noch in der Nähe aufhalten müsse. Die Bevölke- rung sei so eingeschüchtert gewesen, dass sie Angst gehabt habe, nach Eintritt der Dun- kelheit noch vor die Tür zu gehen. Noch während Nicolay Gluszko flüchtig war und die Gestapo keinen Fahndungserfolg vorweisen konnte, wurde von der Gestapostelle Kassel beschlossen, sechs polnische Gefangene als „Abschreckungs- und Sühnemaßnahme“ in unmittelbarer Nähe des Ortes, an dem der Hilfspolizist erstochen worden war, hinzu- richten.145 Spätestens am 16. Dezember 42 war die vorgesehene Hinrichtung entschieden, denn an diesem Tag rief die Gestapo in Breitenau an.146 Bis auf Kasimir Stephan, der im Ok- tober 42 geflohen war und vermutlich in Kassel in Haft war, wurden die Gefangenen am 19. Dezember 1942 (Jan Wojcik schon am 17.12.1942) aus Breitenau von der Gestapo 143 Friedensinitiative Frankenberg (Hrsg.): Das „Polenkreuz“, zweiseitiger Beitrag über die Ereignisse um den Mord an den sechs polnischen Gefangenen, verfasst anlässlich der Ge- denkfeier zum 50. Jahrestag der Ermordung, Dezember 1992. 144 Pole ermordet Polizisten!, in: Frankenberger Zeitung vom 24.11.1942. 145 Zu der Ermordung der sechs polnischen Gestapo-Gefangenen siehe auch: Karl-Hermann Völker: Das „Polenkreuz“ bei Herzhausen, in: Hans Huber (Hrsg.): Heimatjahrbuch 1987 für das Frankenberger Land, Schönstadt 1987, S. 116-120. 146 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5130, Schutzhaftakte von Anton Cieply. 408 abgeholt.147 Ob die Gefangenen von Breitenau direkt nach Herzhausen gebracht wur- den oder erst nach Kassel, ist unklar. Wenn sie erst nach Kassel gebracht worden sind, könnte darin die Erklärung liegen, weshalb es in allen bisherigen Berichten heißt, dass die Polen aus Wehlheiden gekommen seien.148 Über die sechs Mordopfer lässt sich fol- gendes aussagen: Anton Cieply wurde am 31.8.1911 in Kemmelbach, Kreis Melk, geboren.149 Er war verheiratet und hatte einen oder zwei Söhne. Sein letzter Wohnort ist mit Sontra ange- geben, wo er beim Kupferschieferbergbau arbeitete. Dort lernte er eine deutsche Frau kennen, mit der er eine Beziehung einging. Am 30. Juni 1942 wurde Anton Cieply des- wegen in Breitenau inhaftiert. Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung war er 31 Jahre alt. Der Haftgrund taucht in der Akte lediglich als handschriftlicher Vermerk auf der Personal- beschreibung auf: „Verkehr mit deutscher Frau“.150 Bei ihr handelte es sich um Josefine M., die ebenfalls in Breitenau inhaftiert wurde und am 21. März 1943 von Breitenau in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück deportiert wurde.151 Ihr weiteres Schicksal ist unbekannt. In der Akte von Anton Cieply befindet sich ein Schreiben der Gestapo- stelle Kassel vom 18. Dezember 42, das vom damaligen Leiter des Referats II E, Erich Wiegand, unterschrieben wurde, und in dem es heißt: „Vorgang: Fernm. Rücksprache des KS. Krause mit Inspektor Schindehütte am 16.12.1942. Ich bitte, den Obengenannten am 19.12.1942 aus der Schutzhaft zu entlas- sen. Er wird am gleichen Tage von Beamten meiner Dienststelle abgeholt.“152 Am 19.12.1942 wurde Anton C. gemeinsam mit den anderen „Todeskandidaten“ von der Gestapo aus Breitenau abgeholt. Das „Hinterlegungsblatt“ trägt das Datum und sei- ne Unterschrift, und auch auf dem Deckel der Akte ist unter Abgang vermerkt: 147 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7143, Nr. 5130, Nr. 5718, Nr. 5918, Nr. 6533 und Nr. 7482. Schutzhaftakten von Kasimir S., Anton Cieply, Anton Janicki, Mieczyslaw Kolczynski, Marian Orlowski und Jan Wojcik. 148 Vgl. Völker, Das „Polenkreuz“ bei Herzhausen, S. 117 ; Friedensinitiative Frankenberg, Das „Polenkreuz“, S. 1. 149 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5057. In der Schutzhaftakte von Emma B. wird Anton Cieply als Pole bezeichnet. 150 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5130. 151 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6397, Schutzhaftakte von Josefine M. In der Akte befindet sich auch das gleiche Aktenzeichen, wie in der Akte von Anton Cieply: II E (R) – 3714/42. 152 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5130, Bei „KS K.“ handelte es sich um Kriminalobersekretär und SS-Sturmscharführer Enno K., geb. 1896 in Toberitz, Mitar- beiter des Referats II E., vgl. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 664, Kopien des Ermittlungsverfahrens wegen der Deportationen der Juden. 409 „19.12.42 Gestapo Kassel“.153 Anton Janicki wurde 1924 in Czarnoczyly, Kreis Lodz, geboren. Er war ledig und hatte einen Bruder namens Josef. Als letzter Wohnort ist der Georgenhof in Rhoden, Kreis Waldeck, angegeben, wo er arbeitsverpflichtet war. Am 17. November 1942 wur- de er in Breitenau inhaftiert. In dem Haftschreiben der Gestapostelle Kassel vom 14. November 1942, das ebenfalls von Erich Wiegand unterzeichnet ist, wird als Haftgrund genannt, dass Anton Janicki „eine deutschblütige Arbeiterin unsittlich belästigt und tät- lich angegriffen“ habe.154 Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung war Anton Janicki 18 Jahre alt. In seiner Akte befindet sich außerdem ein gleich formuliertes Schreiben von Erich Wiegand wie in der Akte von Anton Cieply, dass auch er am 19. Dezember 1942 von Beamten der Gestapo Kassel abgeholt werde. Unter „Abgang“ ist ebenfalls vermerkt: „19.12.42. Gestapo Kassel“.155 Miecyslaw Kolczynski wurde 1918 in Gostynin in Polen geboren. Er war ledig und hatte zwei Schwestern. Sein letzter Wohnort ist in der Akte mit „Gersfeld (Polenlager)“ angegeben. Mieczyslaw Kolczynski wurde am 7. Mai 1942 in Breitenau inhaftiert; zu dem Zeitpunkt war er 23 Jahre alt. Ein Haftgrund geht aus seiner Akte nicht hervor. Wie bei den oben genannten, ist auch bei ihm auffällig, dass er sehr lange in Breitenau inhaf- tiert war, und das Aktenzeichen II E (R) deutet daraufhin, dass auch bei ihm eine „rassi- sche Überprüfung“ vorgenommen wurde.156 Am 15.6.42 wurde er vorübergehend zur Gestapo nach Kassel überstellt und am 30. Juni wieder nach Breitenau zurückgebracht. Auf dem Aktendeckel ist dies als „II. Einlieferung“ vermerkt. Die vorübergehende Überführung nach Kassel wurde in einem Schreiben von Erich Wiegand vom 8. Juni 42 angeordnet.157 Es scheint so, dass von Mieczyslaw Kolczynski eine zweite Akte exis- tiert hat, denn auf dem Deckel heißt es unter „Abgang“: „19.12.42 siehe Schutzhaftak- te“. In der vorliegenden Akte ist auch kein Hinterlegungsblatt enthalten.158 Nach Aussa- ge von Herrn Kazimirz S., der Mieczyslaw Kolzcynski aus dem Außenkommando „Ho- heneiche“ kannte, sei dieser verhaftet worden, „weil er einen Bauern mit einer (Mist)- 153 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5130. 154 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5718. 155 Ebenda. 156 Dieses Aktenzeichen lässt sich fast durchweg bei den polnischen Männern finden, die we- gen Beziehungen zu deutschen Frauen inhaftiert waren. Dies entspricht auch den so ge- nannten „R (Rassen)-Karten“ bei den „Rassenuntersuchungen“, siehe Hamann, Die ras- senpsychologische Selektion, S. 144 f. 157 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5918. 158 Ebenda. 410 Gabel angegriffen“ habe.159 Marian Orlowski wurde 1913 in Warschau geboren. Als letzter Wohnort ist in seiner Akte Niederkalbach, Kreis Fulda, angegeben, wo er vermutlich auf einem Hof ver- pflichtet war (als Gewerbe ist landwirtschaftlicher Arbeiter angegeben). Marian Or- lowski war ledig, seine Eltern lebten nicht mehr und er hatte auch keine Geschwister. Am 24. März 1942 wurde er in Breitenau inhaftiert. Ein Haftgrund geht aus seiner Akte nicht hervor, aber auch er war insgesamt sehr lange in Breitenau inhaftiert (fast 10 Mo- nate). In seiner Akte befindet sich ebenfalls ein Schreiben von Erich Wiegand mit glei- cher Formulierung wie bei Anton Cieply und Anton Janicki, dass er am 19.12.42 von Beamten der Gestapo abgeholt wird. Der Aktendeckel enthält ebenfalls unter Abgang den Eintrag „19.12.42 Gestapo Kassel“.160 Jan Wojcik wurde 1921 in Czerniejöw in Polen geboren. Er war ledig und hatte einen Bruder und drei Schwestern. Als letzter Wohnort ist in seiner Akte Oberullrichsberg, Kreis Schlüchtern,161 angegeben. In dem Haftschreiben der Gestapo Kassel vom 2. No- vember 1942, das ebenfalls von Erich Wiegand unterzeichnet wurde, ist als Haftgrund angeben, dass Wojcik „an einer Reichsdeutschen unzüchtige Handlungen vorgenom- men“ habe.162 Am 3. November 42 wurde er in Breitenau inhaftiert. Mit einem Schrei- ben des Schutzhaftreferats der Gestapostelle Kassel vom 8. Dezember (unterzeichnet von Ernst Schadt) wurde seine Deportation in das Konzentrationslager Buchenwald angeordnet. Am 14.12.42 wurde ein Schreiben an den Melsunger Landrat als „Trans- portbehörde“ aufgesetzt und von Sauerbier unterschrieben. Außerdem wurde der „Transportzettel“ für die Überführung ins KZ Buchenwald ausgefüllt, aber beides of- fenbar noch nicht losgeschickt. Zwei Tage später, am 16.12.42, rief der Kriminalober- sekretär und SS-Sturmscharführer Enno K. von der Gestapostelle Kassel in Breitenau an und kündigte die vorgesehene Exekution von Jan Wojcik an. Auf die Rückseite der De- portationsanweisung vom 8. Dezember 1942 ist handschriftlich vermerkt: „Br. 16/12/42 1) Auf fernmündliche Anweisung d. K.S. Krause bleibt Wojcik. hier (Sonderbehandlung) 159 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 617, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Kazimirz S. vom 11.1.1996. 160 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6533. 161 Der Ort gehört heute zu Neustall bei Steinau a.d. Straße. 162 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7482. 411 2) z.dA. (Unterschrift)“163 Am unteren Rand des Schreibens befindet sich ein handschriftlicher Eintrag vom nächs- ten Tag: “Schutzhaftbefehl, Empfangsbescheinigung und ärztl. Attest am 17.12.42 Stapo (Herrn B.) mitgegeben. Unterschrift.“ Auch auf dem Aktendeckel von Jan W. befindet sich unter Abgang der Eintrag: „17.12.42 Gestapo Kassel (durch H. B. mitgenommen)“.164 Kazimier Stephan wurde 1924 in Posen geboren. Aus seiner Gefangenenakte, in der u.a. sein Arbeitsbuch, Arbeitsbescheinigungen und seine Versicherungskarte enthalten sind, geht hervor, dass er seit dem 1. Mai 1940 (mit 15 Jahren !) als landwirtschaftlicher Gehilfe auf einem Bauernhof in Dietges, Kreis Fulda, gearbeitet hat. Die letzte Arbeits- bescheinigung als Dietges stammt vom 27. Mai 1942. In der Akte befindet sich außer- dem ein Schreiben vom Gerichts- und Polizeigefängnis in Fulda an das Polizeigefängnis in Kassel mit dem Datum vom 9. Oktober 1942. Aus dem Schreiben geht hervor, dass Kasimir S. von dort am 18. Juni 1942 in das Polizeigefängnis Kassel überführt worden ist. Aus Kassel wiederum wurde Kasimir S. am 30. Juni 1942 nach Breitenau gebracht. Zum Zeitpunkt seiner Einweisung war er 17 Jahre alt. Seit Vater lebte nicht mehr, und er hatte auch keine weiteren Geschwister. Ein Haftgrund geht aus seiner Akte nicht her- vor. Am 27. Oktober 1942 floh Kasimir S. aus einem Außenkommando des AEL Brei- tenau. 165Über seine Flucht existiert ein handschriftlicher Vermerk und ein Schreiben vom 28.Oktober an die Gestapo, in dem es heißt: „Der Pole Kasimir S., geb. am 12.12.1924 - II D-3396/42 ist am 27.10.1942 1/2 8 Uhr von dem Aussenkommando Niddawitzhausen entwichen. Sofort eingeleitete Fahndungsversuche haben bisher zu keinem Ergebnis geführt. (handschriftlich:) Eintrag in die Liste als entwichen.“166 Es scheint so, dass Kazimier Stephan nach seiner erneuten Festnahme nicht mehr in Breitenau eingewiesen wurde, denn in seiner Akte befindet sich kein Hinweis auf eine 163 Ebenda. Bei dem Gestapoangehörigen handelte es sich um den bereits erwähnten Krimi- nalobersekretär und SS-Sturmscharführer Enno K. aus dem Referat II E. 164 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7482, Schutzhaftakte von Jan W. Bei dem Gestapoangehörigen handelte es sich um den Kriminalsekretär Karl B. (geb. 1908 in Kassel), vgl. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 664, Kopien des Verfahrens wegen der Deportationen der Juden. 165 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7143. 166 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7143. 412 weitere Einweisung. Über die Ankunft der Gefangenen in Herzhausen schreibt ein Zeitzeuge, der damals 12 Jahre alt war: „Ich erinnere mich nur, daß ich gesehen habe, wie mehrere Autos vor dem Bürgermeis- teramt Herzhausen vorfuhren, darunter auch ein geschlossener, dunkler Gefängniswa- gen. Ob darin die Gefangenen saßen, weiß ich nicht, zumal mehrere Augenzeugen ja behaupteten, sie seien in einem offenen Lastwagen angefahren worden. Sehr bald war der ‚Spuk‘ vor dem Bürgermeisteramt verschwunden und die Autos wieder abgefahren, Richtung Hinrichtungsstätte ‚Am Knapp‘.“167 Die Ermordung der sechs polnischen Männer schilderte 1986 ein weiterer Augen- zeuge, der Bauunternehmer und Ortsvorsteher des Frankenberger Stadtteils Geismar, Heinrich Mütze.168 Er war Ende 1942 knapp 17 Jahre alt und Kraftfahrer und bekam am Tag vor der Hinrichtung von dem Fahrbereitschaftsleiter Schöttler in Frankenberg den „Fahrbefehl“, sich am 19. Dezember 1942 um 10 Uhr in der Gemarkung Herzhausen mit seinem Vier-Tonner-Ford einzufinden. Zwei Hilfsgendarme erwarteten ihn am Ortsausgang und zeigten ihm den Weg zu dem Waldstück („Knapp“), wo bereits ein Schafott (ein transportierbarer Galgen) aufgerichtet worden war. Dort sah er, wie im Wiesengrund unterhalb des Waldes polnische Zwangsarbeiter aus der Umgebung zu- sammen getrieben wurden. Nach einer Viertelstunde seien drei offene Wagen der SS aus Kassel gekommen, und auf einem hätten die sechs Polen gesessen. Dann wurden sechs lange Stricke um den oberen Querbalken des Galgengerüsts geschlungen (nicht gebunden!), deren Enden von sechs anderen polnischen Zwangsarbeitern später wäh- rend der Hinrichtung mit den Händen festgehalten werden mussten. Heinrich Mütze konnte sich daran erinnern, dass die SS-Leute die Urteile in polnischer und deutscher Sprache verlesen ließen, und dass jeder mit dem Satz begann: „Der Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei (...) hat gemäß ...“, und dann folgte der Tatvorwurf. Es wa- ren ihm jedoch nur drei Begründungen im Gedächtnis geblieben: Ein Pole sollte wegen Einbruchs, zwei andere wegen „Sittlichkeitsverbrechen“ sterben. Nach der Urteilsver- kündung wurden die Papiere von den Uniformierten unterschrieben, in einen Umschlag gesteckt und einem Melder zur Postbeförderung mitgegeben. Die sechs Verurteilten bekamen die Schlingen um den Hals gelegt und wurden nach ihrem letzten Wunsch 167 Brief von Herrn Helmut Göbel vom 14.11.1994 an den Verfasser. 168 Vgl. Ein Augenzeuge erinnert sich, in: Hessische / Niedersächsische Allgemeine (HNA), (Landausgabe) vom 18.1.1986. 413 gefragt. Nur einer von ihnen, so Heinrich Mütze, hätte gern noch eine Zigarette ge- raucht. Als aber aus der Menge der noch außer Sichtweite wartenden Zwangsarbeiter keine Zigarette besorgt werden konnte, wurde die Hinrichtung vollzogen. Erst jetzt mussten die im Tal wartenden Polen heraufkommen, an den Toten vorbeigehen und zu den Gesichtern hoch schauen. Wer nicht hinsehen wollte, berichtete Heinrich Mütze, erhielt von der SS Schläge in den Rücken. Dann bekam Heinrich Mütze den „Trans- portschein“ für die Fahrt zur Anatomie nach Marburg ausgehändigt. Die Polen, die die Toten auf seinen LKW laden mussten, durften die Holzschuhe der Opfer für sich behal- ten.169 Herr Göbel erinnert sich an das Geschehen danach: „Eine ganze Zeit später wurde es wieder unruhig im Dorf, und ich sprang ans Fenster im ersten Stock unseres Hauses. Da sah ich dann direkt unter mir - unser Haus steht dicht an der Straße - einen offenen Lastwagen vorbeifahren, auf dessen Ladefläche die 6 erhängten Polen abtransportiert wurden. Sie lagen nebeneinander und waren mit einer Plane zugedeckt, und zwar so, daß oben ihre Köpfe und unten, an der unserem Haus zugewandten Seite, ihre Füße herausguckten. Die Ortsstraße war damals noch nicht geteert und hatte viele Schlaglöcher, und so 'wackelten' die Leichen bei jedem Schlag- loch hin und her. Dieses Bild werde ich mein ganzes Leben wohl nicht mehr vergessen können. Weil ich gar keine Ahnung hatte, was da ‚Am Knapp‘ geschehen war, war ich völlig überrascht und fassungslos über das, was ich da zu sehen bekommen hatte. Uns ist dann später gesagt worden, es habe sich um Sittlichkeitsverbrecher gehandelt. Die übrigen Zwangsarbeiter, die (bei der Hinrichtung) zusehen mußten, habe ich nicht zu sehen bekommen. Wie man diese zum ‚Knapp‘ gebracht und wieder geholt hat, weiß ich nicht.“170 Ähnlich wie beim Mordfall von Bronislaw Pecka, wo schon unmittelbar nach dem Krieg von den beiden Polizeibeamten ausgesagt wurde, dass dessen Leiche zur Anato- mie nach Marburg überführt wurde, finden sich auch über die sechs Ermordeten polni- schen Gefangenen aus Herzhausen im Leichenbuch der Anatomie keine Einträge.171 Auch dies spricht dafür, dass nicht alle Toten darin eingetragen wurden. Im Standesamt Kirchlotheim sind die sechs Todesurkunden erhalten. Sie wurden am 169 Ebenda. 170 Brief von Herrn Göbel an den Verfasser vom 14.11.1994 171 Zwischenarchiv der Philipps-Universität Marburg, Leichenbuch der Anatomie vom 5.1.1939 – 3.10.1947. 414 20. Dezember 1942 ausgestellt und enthalten die Namen der Hingerichteten, ihre Ge- burtsdaten und Geburtsorte, ihre Konfession und bei allen den gleichen Vermerk, dass der Genannte „am 19. Dezember 1942 um 12 Uhr 48 Minuten in Herzhausen, Kreis Frankenberg verstorben (ist).“ Weiter heißt es: „Eingetragen auf schriftliche Anzeige der Geheimen Staatspolizei-Staatspolizeistelle in Kassel.“ Am unteren Rand der Todes- urkunden ist unter „Todesursache“ vermerkt: „Tod ist durch Erhängen eingetreten“.172 Da Nikolay Gluszko, der den Polizisten Fritz Hamel getötet hatte, noch immer flüchtig war, wurde im Januar 1943 eine groß angelegte Suchaktion durchgeführt, bei der Solda- ten (Pioniere) der Garnison Fritzlar unter Führung ortskundiger Waldarbeiter die an den Edersee grenzenden Wälder durchkämmten. Es sollen fast 500 Personen daran teilge- nommen haben. Berichten zufolge entdeckte ein Harbshäuser Waldarbeiter schließlich gegenüber der heutigen Jugendherberge „Hohe Fahrt“ die Erdhöhle des Flüchtigen. Es war ein mit Ästen abgedecktes Erdloch, aus dem ein Ofenrohr ragte. Als der Gesuchte der Aufforderung, das Erdloch zu verlassen, nicht nachkam, warfen die Soldaten eine Handgranate in das Versteck, durch die er schwer verletzt wurde. Er wurde dann ins Korbacher Krankenhaus gebracht, wo er kurze Zeit später starb. Nach der Sterbeurkun- de des Standesamtes Korbach starb Nikolay Gluszko am 19. Januar 1943 im dortigen Krankenhaus an den durch eine „Handgranate“ verursachten Verletzungen.173 In der Akte von Kazimier Stephan befindet sich schließlich noch eine Anfrage der Mutter von Kasimir S. nach dem Verbleib ihres Sohnes: „Posen, den 9.5.43 An die Erziehungsanstalt in Breitenau. Ich möchte höflichst anfragen, ob sich dort mein Sohn Kazimier Stephan, geb. den 12.12.24 in Posen befindet. Ich habe seit einem Jahr keine Nachricht von ihm. Ich weiß nicht ob, er überhaupt lebt. Ferner möchte ich fragen mit der Bitte, ob ich ihm etwas zum Essen schicken kann. Mit Hochachtung Frau Witwe Veronika S.“174 Als die Mutter von Kazimier Stephan den Brief schrieb, war ihr Sohn bereits von der Gestapo ermordet worden. Aus Breitenau erhielt sie am 26. Mai 1943 von Sau- 172 Todeseinträge im Standesamt Kirchlotheim; mitgeteilt durch Herrn Helmut Göbel im No- vember 1994 an den Verfasser, bestätigt durch das Standesamt Vöhl am 1.4.2003. 173 Friedensinitiative Frankenberg, Das „Polenkreuz“, S. 2. 174 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7143. 415 erbier lediglich zur Antwort: „Auf Ihr Schreiben vom 9.5.1943 teile ich Ihnen mit, dass Ihr Sohn Kasimir S. im Laufe des vorigen Jahres hier entwichen ist. Ich habe in der Zwischenzeit nichts wieder von ihm in Erfahrung bringen können.“175 Wenn man die erhaltenen Haftgründe der in Herzhausen ermordeten polnischen Männer betrachtet, wird deutlich, dass sie Opfer der rassistischen Verfolgung der Nazis wurden. Die Geheime Staatspolizei sahen in ihnen „minderwertige Menschen“, gegen die sie bei Liebesbeziehungen mit deutschen Frauen, aber auch bei besonderer Wider- setzlichkeit mit unmenschlicher Härte vorging. Für die Gestapo waren die sechs ausge- wählten Gefangenen daher bereits „Todeskandidaten“. Als „Vergeltungsmaßnahme und Abschreckung“ für die Ermordung des Polizisten Fritz Hamel und die Flucht von Niko- lay Gluszko wurde der Ort ausgewählt und die Hinrichtung gemeinsam durchgeführt. Vor dem Hintergrund der Verfolgung aus rassistischen Motiven sind auch die „Haft- gründe“ der polnischen Opfer kritisch zu hinterfragen, in denen es z.B. bei Anton Jani- cki heißt, er habe eine „deutschblütige Arbeiterin unsittlich belästigt und tätlich ange- griffen“,176 und bei Jan W., er habe „an einer Reichsdeutschen unzüchtige Handlungen vorgenommen“.177 Möglicherweise waren diese Aussagen für die deutschen Frauen die einzige Möglichkeit, einer Verhaftung und Einweisung in ein Konzentrationslager zu entgehen.178 Obwohl die Verfolgung von Beziehungen zwischen Ausländern und Deutschen, die Diffamierung der Frauen und die Hinrichtungen der ausländischen Männer in der Öf- fentlichkeit stattfanden, wurde hierüber viele Jahre nicht gesprochen. Erst Rolf Hoch- huth schilderte in seinem 1978 erschienenen Roman „Eine Liebe in Deutschland“ ein solches Schicksal.179 Während man es aber zunächst für Einzelfälle halten konnte, stell- te sich im Zuge der Forschungen seit den 80-er Jahren heraus, dass die Verfolgung von Beziehungen zwischen Deutschen und Ausländern während des Krieges zu einem regel- rechten „Massenphänomen“ wurde. So setzte, wie Ulrich Herbert schreibt, eine gnaden- lose Verfolgungspraxis mit tausenden von Prozessen und hunderten von Hinrichtungen ein. Der Generalstaatsanwalt in Berlin konnte 1971 mehrere hundert Einzelfälle von Hinrichtungen polnischer Arbeiter wegen sexuellen Beziehungen zu deutschen Frauen 175 Ebenda. 176 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5718. 177 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7482. 178 So sagte z.B. ein ehemaliger Mitgefangener von Johann Nowak aus, dass die Gestapo Ma- rie M. bedrängt habe, „zuzugeben“, dass Johann Nowak sie vergewaltigt habe. Siehe hier- zu: Krause-Vilmar, Johann Nowak und Marie Mäding, S. 24. 179 Rolf Hochhuth: Eine Liebe in Deutschland, Reinbek bei Hamburg 1978. 416 nachweisen.180 Aufgrund der damaligen Verfolgungspraxis muss man davon ausgehen, dass auch in vielen der Ortschaften, aus denen die 100 deutschen Frauen stammten, die wegen dieser Beziehungen im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaftiert waren, osteu- ropäische Zwangsarbeiter öffentlich hingerichtet wurden. Vor allem in Thüringen, im Bereich der Gestapostelle Weimar mit deren Außendienststellen in Erfurt, Gera und Suhl, wäre es eine wichtige Aufgabe, dieser Frage intensiver nachzugehen. Hinweise auf solche Exekutionen im Raum Thüringen finden sich bereits bei Eugen Kogon in seinem Werk „Der SS-Staat“. So schreibt Kogon, dass junge Polen dazu gezwungen wurden, die Henkersarbeit an ihren Landsleuten, die wegen „Rassenschande“ im KZ Buchenwald waren, zu verrichten. Diese „Polenhenker“ seien dann in einem großen Teil Thüringens vom Lager Buchenwald aus für die gleichen Zwecke verwendet wor- den: „Mit einem zweiarmigen Galgen, an dem von jeder Seite drei Personen aufgehängt werden konnten, wanderten sie unter SS-Begleitung in die Städte und Dörfer des Lan- des, um zur Abschreckung der Ostarbeiter die Hinrichtung öffentlich vorzunehmen. Ereignet sich von seiten der polnischen Arbeiter in der engeren oder weiteren Umge- bung des Lagers irgendeine Gewalttat, so wurden gleich bis zu dreißig Polen aus dem KL an den Ort des Vergehens gebracht und dort als ‚abschreckendes Beispiel’ aufge- hängt. Da die jungen polnischen Zwangshenker unter allerstrengster Schweigepflicht standen, da sie zudem die Bereiche außerhalb des KL nicht kannten, war es (…) nicht möglich, zuverlässige Angaben über die Namen der einzelnen Städte und Ortschaften zu erfahren, in denen sich die Hinrichtungen vollzogen haben.“181 1947 wurde am Rande von Herzhausen, vermutlich von Angehörigen der UNN- RA,182 an der Hinrichtungsstätte ein hohes Holzkreuz auf einem Steinsockel zur Erinne- rung an die Opfer errichtet. Am Sockel des so genannten „Polenkreuzes“ wurde eine Steintafel mit einer Inschrift in polnischer, englischer und deutscher Sprache ange- bracht. Der Text lautet: „Am 19. Dezember 1942 sind an diesen Bäumen auf Befehl 180 Herbert, Fremdarbeiter, S. 148. So wurden alleine Anfang des 2. Quartals 1941 im Reich- gebiet 190 polnische Landarbeiter wegen geschlechtlichen Beziehungen zu deutschen Frauen öffentlich hingerichtet, siehe: Engel /Hohengarten, Hinzert, S. 506. Zu den Exeku- tionen siehe auch: Wysocki, Lizenz zum Töten, ebenda. 181 Eugen Kogon: Der SS-Staat. Das System der deutschen Konzentrationslager, 30. Auflage (Taschenbuchausgabe), München 1995, S. 256 f. 182 UNNRA, Abkürzung für United Nations Relief and Rehabilitation Administration. Es handelte sich um eine Behörde der Vereinten Nationen, die sich in der ersten Nachkriegs- zeit u.a. um die Rückführung der nach Deutschland aus ihren Heimatländern verschleppten Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen kümmerte. Vgl. Jäckel u.a., Enzyklopädie des Holocaust, S. 1472-1474. 417 Himmlers sechs unschuldige Polen aufgehängt worden.“183 Das so genannte „Polen- kreuz“ bei Herzhausen ist möglicherweise das einzige Mahnmal in Deutschland, das öffentlich an diese von den Gestapostellen begangenen Verbrechen erinnert. 183 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, Gedenkstätten, Band I, S. 358 f. 418 3.7. Deportationen aus dem AEL Breitenau in Konzentrationslager 3.7.1. Deportationen als Verwaltungsvorgang Aus dem Arbeitserziehungslager Breitenau wurden nachweislich mehr als 700 Schutz- haftgefangene in Konzentrationslager deportiert. Für viele der Deportierten war es gleichbedeutend mit einem Todesurteil. So sind von 67 deportierten jüdischen Gefange- nen 54 einige Wochen bzw. einige Monate später in den Lagern ums Leben gekommen oder ermordet worden.1 Aus den erhaltenen Unterlagen des Lagers Breitenau wird ersichtlich, dass die De- portationen bei den zuständigen Stellen in Form eines bürokratischen Verwaltungsvor- ganges abliefen, in den neben der Gestapo auch zahlreiche andere Behörden einbezogen waren: Die Einweisungen von Gefangenen in Konzentrationslager wurden von den zustän- digen Gestapostellen (Kassel oder Weimar) beim Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in Berlin beantragt. Die Anträge lauteten auf „Schutzhaft“ und Einweisung in ein KZ und wurden mit einer ausführlichen Begründung an das RSHA gesandt.2 Im dortigen „Amt IV: Geheimes Staatspolizeiamt“ wurden die Anträge bearbeitet und die endgültigen Entscheidungen den Gestapostellen telegraphisch übermittelt. Die Fernschreiben ent- hielten auch die Formulierungen der Haftgründe für die Schutzhaftbefehle.3 Bei der Staatspolizeistelle Kassel war der bereits mehrfach genannte Kriminalinspektor und SS- Obersturmführer Ernst Schadt für die Bearbeitung der Schutzhaftbefehle zuständig. Über den Verwaltungsvorgang sagte er aus: „In der sachbearbeitenden Dienststelle wurden die Berichte über den einzelnen Tatbe- stand zusammengestellt und in einem Bericht nach Berlin vorgelegt, und zwar an das Reichssicherheitshauptamt. Auf diesen Bericht erfolgte die Anordnung. Es ist richtig, dass gleichzeitig von der Staatspolizeistelle ein entsprechender Vorschlag gemacht 1 Vgl. Mann, Liste der jüdischen Häftlinge Breitenaus. 2 Vgl. Nürnberger Prozesse, Beweisdokumente, Dokument 1723-PS, Runderlaß über Schutzhaftbestimmungen vom 25. Januar 1938. Siehe auch: Archiv der Gedenkstätte Brei- tenau. LWV-Archiv Nr. 5189, Schutzhaftakte von Wiktorja D. 3 Vgl. Nürnberger Prozesse, Beweisdokumente, Dokumente 2239-PS. Es handelt sich um telegraphische Haftbefehle der Gestapo gegen Deutsche und Ausländer und damit verbun- dene Einweisungen in Konzentrationslager, die von Kaltenbrunner gezeichnet wurden; Siehe auch: Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5189, Schutzhaftakte von Wiktorja D. 419 wurde. Es ist auch oft vorgekommen, dass wir eine andere Meinung vertraten als Berlin. Dann kam die erste Zeit von Berlin aus ein Erlass, der besagte, der sowieso ist bis auf weiteres dem Konzentrationslager sowieso zu überstellen. Die Begründung des Schutz- haftbefehls war wörtlich vorgeschrieben. In den ersten Jahren wurden die Schutzhaftbe- fehle im Original von Berlin übersandt, später hatte sich das als zu umständlich erwie- sen und es kamen Fernschreiben oder Telegramme, die Begründung war aber jedesmal wörtlich vorgeschrieben.4 Dann habe ich die Ausfertigungen schreiben lassen, sie wur- den unterschrieben, gezeichnet Müller oder derjenige, der von Berlin unterschrieben hatte, ausgefertigt und dann meine Unterschrift. Ich war also derjenige, der für die hie- sige Dienststelle verantwortlich war. Ich besass ein Dienstsiegel, verglich die Haftbe- fehle und beglaubigte sie mit meinem Namen. Das wurde in dreifacher Form ausgefer- tigt, einen bekam der Beschuldigte, einer zur Akte und einer ging in das Lager d. h. zu den Marschpapieren.“5 Die Schutzhaftbefehle wurden dann an Sauerbier gesandt, der sie, wie er aussagte, den Oberaufsehern zur Weiterleitung an die Gefangenen aushändigte, und zwar für die weiblichen Gefangenen an Katharina Steinmetz und für die männlichen an Karl Wolf- ram.6 Zur Bestätigung, dass die Gefangenen den Schutzhaftbefehl erhalten hatten, muss- ten diese ein Formblatt unterschreiben, das an die Gestapo zurückgesandt wurde.7 Aus der Akte von Wiktorja D., die von der Gestapostelle Weimar in das Arbeitser- ziehungslager Breitenau eingewiesen wurde, geht hervor, dass es zwischen den Gesta- postellen und dem RSHA tatsächlich unterschiedliche Vorstellungen über den Umgang mit den Gefangenen gegeben hat, und die Anträge der Gestapostellen auf Einweisungen 4 Das neue Verfahren wurde seit dem 18. Mai 1940 vom Schutzhaftreferat IV C 2 im RSHA angewandt, siehe: Gerhard Paul: „Kämpfende Verwaltung“. Das Amt IV des Reichssi- cherheitshauptamtes als Führungsinstanz der Gestapo, in: Paul / Mallmann, Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg, S. 42-81, hier S. 77. 5 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 427, Blatt 204 f., Spruchkammerakte von Ernst Schadt, Aussage von Ernst Schadt in der öffentlichen Sitzung der Zentralberufungskammer Hessen-Nord im Rahmen der Entnazifizierung am 23.3.1950. Bei den wenigen erhaltenen Schutzhaftbefehlen wurde demzufolge vergessen, sie entweder an die Gestapostelle Kassel zurückzusenden, sie den Gefangenen auszuhändigen oder sie den „Marschpapieren“ in die Konzentrationslager beizulegen. So ist beispielsweise in der Schutzhaftakte von Heinrich Austermühlen ein Schreiben Sauerbiers an das Konzentrationslager Sachsenhausen vom 1.4.1942 enthalten, in dem Sauerbier darum bittet, Heinrich A. den beiliegenden Schutz- haftbefehl aushändigen zu wollen, der versehentlich in Breitenau liegen geblieben ist. Ar- chiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7627. 6 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2931, Blatt 63 f., Spruchkammerakte von Karl W., Aussage von Georg Sauerbier. 7 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6309, Schutzhaftakte von Veronika M. 420 in Konzentrationslager nicht grundsätzlich bestätigt wurden. Wiktorja D. war schon mehrfach wegen Arbeitsverweigerung verwarnt und verhaftet worden. In ihrer Gefan- genenakte befindet sich ein ausführlicher Antrag der Gestapo Weimar an das RSHA auf Einweisung von Wiktorja D. in das Konzentrationslager Ravensbrück. Aus dem tele- graphischen Antwortschreiben des RSHA, das sich ebenfalls in der Akte befindet, geht hervor, dass zwar ein Schutzhaftbefehl ausgestellt, aber die Einweisung in das KZ Ra- vensbrück abgelehnt wurde. In dem von Heydrich gezeichneten Schreiben heißt es: „Für die Og. ordne ich hiermit verschärft zu vollstreckende Schutzhaft bis 15.3.42 an. – Schutzhaftbefehl ist wie folgt auszustellen: ‚indem sie durch unerlaubtes Verlassen der Arbeitsstelle sowie Nichtbeachten der er- gangenen Anordnungen Unruhe und Erregung in die Bevölkerung trägt und andere Po- len nachteilig beeinflusst.’ Bei guter Führung ist die D. alsdann zu entlassen und erneut in Arbeit zu bringen. Voll- zugsmeldung bitte ich zu erstatten.- -“8 Die Schutzhaft wurde auf Anordnung des RSHA unter verschärften Haftbedingungen für weitere zweieinhalb Monate (von Januar bis Ende März 1941) in Breitenau voll- streckt.9 Der Umgang mit dieser Gefangenen belegt aber nicht nur, dass es zwischen den Ges- tapostellen und dem RSHA unterschiedliche Vorstellungen gegeben hat, sondern er betrifft auch die Bestimmungen des Schutzhafterlasses vom Januar 1938, nach denen „Schutzhaft“ nur in staatlichen Konzentrationslagern zu vollstrecken war.10 Es könnte darauf hindeuten, dass diese Bestimmungen geändert wurden und die Arbeitserzie- hungslager, die ja erst nach 1938 eingerichtet wurden, für befristete Schutzhaft einen ähnlichen Status wie die Konzentrationslager erhielten. Falls diese Bestimmungen je- doch nicht geändert wurden, ist es ein Beleg dafür, dass, trotz vielfältiger Bestimmun- gen und Erlasse, für das RSHA und die Gestapostellen ein großes Maß an Handlungs- spielräumen existierte. Bestätigt wird diese Praxis auch durch eine eidesstattliche Erklä- rung von Landesinspektors Martin S. vom 10. September 1946, in der er aussagte: „Schutzhaftbefehle erhielt die Anstalt im allgemeinen nur von den durch die Gestapo Überwiesenen, die eine längere Zeit, also allgemein mehr als 2 Monate im Lager zu sitzen hatten, die meisten dieser Leute gingen nach KZ’s ab, während die übrigen Inhaf- 8 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5189. 9 Vgl. ebenda. 421 tierten, auch die seitens der Gestapo Eingewiesenen nach Ablauf der über sie verlänger- ten Zeit der Unterbringung in Breitenau entlassen wurden. Im allgemeinen betrug die Haftzeit 8 Tage bis zu 56 Tagen, für die zu mehr Verurteilten erhielten wir, soweit ich mich eben entsinne, die erwähnten Schutzhaftbefehle.“11 Nach dem von Landesinspektor S. beschriebenen Verfahren wurden im Oktober 1940 sechs polnische Zwangsarbeiter aus Kassel-Waldau in das AEL Breitenau einge- wiesen. In ihren Schutzhaftbefehlen heißt es, dass sie die ihnen zugewiesene Arbeit oh- ne stichhaltigen Grund verweigert und dadurch die Durchführung wichtiger Maßnah- men sabotiert hätten. Die erhaltenen Schutzhaftbefehle tragen den Briefkopf vom Ge- heimen Staatspolizeiamt Berlin und wurden am 26. Oktober 1940 ausgestellt. Gezeich- net sind sie von Heydrich und beglaubigt von Kriminalkommissar und SS- Obersturmführer Georg Wilimzig mit dem Stempel der Staatspolizeistelle Kassel.12 Wi- limzig sandte die Schutzhaftbefehle am 5. November 1940 nach Breitenau und verlang- te die Rücksendung der sechs Empfangsbestätigungen.13 Obwohl dies alles den bürokra- tischen Abläufen einer Deportation entsprach, wurden die sechs Gefangenen nicht de- portiert, sondern blieben insgesamt zwei Monate im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaftiert. Am 30. November 1940 sandte die Gestapo Kassel ein weiteres Schreiben nach Breitenau, in dem sie anordnete, die sechs Gefangenen aus der Haft zu entlassen und sie dem Arbeitsprozess wieder zuzuführen.14 In einer ähnlichen Weise wurde mit dem polnischen Gefangenen Edmund Z. verfah- ren. Er war am 8. August 1940 in das AEL Breitenau eingewiesen worden. Auf einen Bericht der Geheimen Staatspolizei Kassel vom 3. August 1940 antwortete das RSHA am 31. August mit einem Fernschreiben, in dem es den Text für den Schutzhaftbefehl übermittelte, aber gleichzeitig verschärfte Schutzhaft im AEL Breitenau anordnete. Nach sechs Wochen Haft sollte zur Entlassungsfrage Stellung genommen werden: „Für den [Obengenannten, d.Verf.] ordne ich hiermit verschärfte Schutzhaft bis auf weiteres an. Schutzhaftbefehl ist wie folgt auszustellen… ‚Indem er dadurch dass er ohne stich- haltigen Grund die Arbeit verweigert, die Durchführung wirtschaftlich wichtiger Mass- 10 Dokumente der Nürnberger Prozesse, Band 3 / 4, Dokument Nr. 1723-PS, S. 492-500, hier Seite 497-500. 11 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2861, Blatt 2. 12 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5427, 6043, 6149, 6301, 7119 und 7244. Schutzhaftbefehle von Franz G., Saturnie K., Isidor L., Stanislaw M., Siegmund S. und Jan T. 13 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6043, Schutzhaftakte von Saturnie K. 14 Ebenda. 422 nahmen sabotiert.’ Nach Ablauf von 6 Wochen durch hartes Lager u. 3maliger wöchent- licher [durchgestrichen, d.Verf.] Entziehung der warmen Kost in der Woche, verschärfte Haft, bitte ich über die Führung zu berichten und zur Entlassungsfrage Stellung zu neh- men.“15 Am 2. Oktober 1940 sandte Ernst Schadt ein Schreiben an Sauerbier, in dem er um einen Führungsbericht über Edmund Z. bat, da er dem Reichssicherheitshauptamt be- richten müsse, woraufhin Sauerbier antwortete, dass die Führung und die Arbeitsleis- tungen des Gefangenen gut seien.16 Edmund Z. wurde am 21. November 1940, dreiein- halb Monate nach seiner Einweisung, aus dem AEL Breitenau entlassen und zum erneu- ten Arbeitseinsatz einem Bauern überstellt.17 In einem anderen Fall wurde ein polnischer Gefangener, für den ebenfalls ein Schutzhaftbefehl vom RSHA ausgestellt worden war, nach sechs Wochen Haft im Ar- beitserziehungslager Breitenau zur Untersuchungshaft nach Kassel gebracht und dort am 7. Mai 1941 wegen Vergehens gegen das Heimtücke-Gesetz zu einer Gefängnisstra- fe von einem Jahr verurteilt.18 Es handelte sich um Albert (Wojciech) L., der, wie es in seinem Schutzhaftbefehl heißt, „durch gehässige und tendenziöse Nachrichten an seine Angehörigen den Widerstandsgeist der Polen zu stärken unternimmt.“19 In einem Brief an seine Familie hatte er die Lebensverhältnisse in Deutschland als „nicht besonders“ beschrieben.20 Ein anderes Beispiel, in der die Schutzhaft in Breitenau vollstreckt werden sollte, betraf die Gestapo-Gefangene Anna S. Sie wurde am 25. März 1943 in das Arbeitser- ziehungslager Breitenau von der Gestapostelle Weimar eingewiesen, weil sie „Verkehr“ mit einem Ukrainer gehabt hatte. Am 31. März 1943 sandte die Gestapo Weimar ein Schreiben nach Breitenau, das insgesamt fünf Gefangene betraf und in dem es heißt: „Mit Erlass vom 18.3.43 – IV C 2 Haft-Nr. 16049 ordnete das RSHA gegen die Ge- nannten Schutzhaft und Einweisung der zu 1) genannten Anna S. auf die Dauer von 5 Jahren [!] in die dortige Landesarbeitsanstalt an. Die S. ist herzkrank und in der Anstalt 15 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5124. 16 Ebenda. 17 Ebenda. 18 HHStA Wiesbaden, Datenbank zu den Schutzhaftgefangenen in Breitenau, Informationen zu Albert L. 19 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6113. 20 HHStA Wiesbaden, Datenbank zu den Schutzhaftgefangenen des AEL Breitenau, Informationen zu Albert L. 423 mit leichten Arbeiten zu beschäftigen.“21 Am 15. Mai 1943 verfasste der Anstaltsarzt Dr. S. ein ärztliches Gutachten über Anna S., in dem er schrieb, dass sie wegen schwerem Herzfehler nicht haftfähig sei. Sauerbier teilte dies am 18. Mai 1943 der Geheimen Staatspolizei Weimar mit und fügte hinzu, dass Anna S. schon seit Wochen arbeitsunfähig und bettlägerig sei. Außerdem bat er darum, ihre Verlegung aus Breitenau in die Wege leiten zu wollen. Am 7. Juni antwor- tete die Gestapo Weimar, dass das RSHA die Entlassung von Anna S. abgelehnt und die sofortige Einweisung von ihr in die Krankenabteilung eines Frauen- Konzentrationslagers angeordnet habe. Anna S. wurde daraufhin am 19. Juni 19943 in das Konzentrationslager Ravensbrück deportiert.22 Ihr weiteres Schicksal ist bisher un- geklärt. Es sind auch zwei Fälle nachweisbar, in denen die vorgesehene Deportation nicht durchgeführt wurde, weil Sauerbier intervenierte und dies mit dringendem Arbeitskräf- temangel begründete. Bei dem ersten Gefangenen handelte es sich um Josef S. aus Po- len. Er war am 11. Juli 1941 in das AEL Breitenau eingewiesen worden und sollte am 5. Dezember 1941 in das KZ Buchenwald deportiert werden. Für seine Deportation waren sämtliche bürokratischen Schritte vollzogen worden: Es gab die Deportationsanweisung der Gestapostelle Kassel, die ärztliche Untersuchung auf Haft- und Lagerfähigkeit hatte stattgefunden, und sogar der Transportzettel für die Überführung ins KZ Buchenwald, der auf dem Landratsamt in Melsungen ausgefüllt werden sollte, war bereits vorberei- tet.23 Dennoch wurde Josef S. am vorgesehenen Termin nicht nach Buchenwald depor- tiert. Die Gestapo sandte daraufhin am 13. Dezember 1941 eine Ermahnungsschreiben an Sauerbier, woraufhin dieser noch am gleichen Tag ein Gesuch an die Gestapo richte- te, in dem er anfragte, ob S. die Schutzhaft nicht in der hiesigen Anstalt verbüßen kön- ne. S. sei zwar von Beruf ungelernter Arbeiter, aber dennoch sei er in der Lage, in der Schreinerei und Stellmacherei der Anstalt sehr gute Dienste zu leisten. Er könne daher zu allen möglichen laufenden Holzarbeiten herangezogen werden. 24 Und tatsächlich blieb Josef S. weiter in Breitenau inhaftiert. Offenbar hatte die Gestapo Kassel mündli- che zugesagt, denn eine schriftliche Zusage ist in der Akte nicht enthalten. Vier Monate später, am 11. April 1942 meldete sich die Gestapostelle Kassel erneut und teilte mit, dass Josef S. „nach eindringlicher staatspolizeilicher Warnung aus der Haft zu entlassen 21 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6915. 22 Ebenda. 23 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7038, Schutzhaftakte von Josef S. 424 und seiner alten Arbeitsstelle, dem Rittergut Falkenberg, wieder zuzuführen“ sei.25 Alexander S., der in Sontra beim Kurhessischen Kupferschieferbergbau arbeitete, wurde zweimal in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen. Das erste Mal war er vom 18. August 1942 bis zum 11. März 1943 in Breitenau inhaftiert und kam anschließend für sechs Monate in das Männergefängnis Vechta, Kreis Oldenburg. Kurz nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis am 10. September 1943 wurde er erneut ver- haftet und das zweite Mal in das AEL Breitenau eingewiesen. Aus dem Haftschreiben der Gestapostelle Kassel vom 28. September 1943, das von Georg Wilimzig unter- schrieben ist, geht hervor, das Alexander S. vorläufig festgenommen wurde, „weil er sich landesverräterisch betätigt“ habe. Weiter heißt es, dass die Unterbringung in einem Konzentrationslager beantragt sei.26 Am 11. Juli 1944 sandte Ernst Schadt von der Gestapostelle Kassel nach Breitenau einen ausgefüllten Vordruck, nach dem Alexander S. mit dem nächsten Sammeltrans- port in das Konzentrationslager Buchenwald überführt werden sollte. Auf dem Schrei- ben vermerkte der Landesinspektor R. handschriftlich: „Vermerk (unterstrichen)! Soll nach Rücksprache des Herrn Direktor mit der Gestapo in Kassel zunächst noch hier bleiben.“27 Und auch Alexander S. verblieb in Breitenau, wo er in der Anstaltsschmiede und Schlosserei als Installateur und Schlosser arbeitete und offenbar dringend benötigt wur- de. Als die Gestapo ihn am 27. März 1945 (unmittelbar vor der Auflösung des Lagers!) aus der Schutzhaft entließ, beantragte Sauerbier beim Arbeitsamt in Melsungen, Ale- xander S. „sofort für die hiesige Anstalt dienstzuverpflichten“, da er die einzige Fach- kraft in der Schlosserei sei und der Nebenbetrieb sonst stilliegen müsste.28 Alexander S. war daraufhin noch bis zur Auflösung des Arbeitserziehungslagers dort tätig. In seiner Akte befinden sich die Durchschläge von drei Bescheinigungen, die ihm im Juli und Dezember 1945 sowie im Januar 1946 über seine Haftzeit als politischer Schutzhäftlin- ge im Arbeitserziehungslager Breitenau vom späteren kommissarischen Direktor Engel- bach ausgestellt wurden.29 Ab dem Mai 1942 wurde das Verfahren zur Einweisung in Konzentrationslager ver- 24 Ebenda, Schreiben Sauerbiers an die Gestapostelle Kassel vom 13. Dezember 1942. 25 Ebenda. 26 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7157. 27 Ebenda. 28 Ebenda. 29 Ebenda. 425 ändert, und die Gestapostellen konnten für Ostarbeiter in eigener Zuständigkeit und oh- ne Schutzhaftantrag (beim RSHA) Einweisung in Konzentrationslager anordnen.30Ab dem Mai 1943 wurde dieses „vereinfachte Verfahren“ auch auf die polnischen Gefan- genen ausgedehnt. Das RSHA war dann über diesen Vorgang nur noch zu unterrich- ten.31 Auch von der Gestapostelle Kassel wurden eigenständig Deportationen in Konzent- rationslager durchgeführt; allerdings sind nur einzelne Schutzhaftbefehle aus der Zeit nach dem Mai 1943 erhalten, als das neue Einweisungsverfahren auf die polnischen Gefangenen ausgedehnt wurde. Die Schutzhaftbefehle wurden direkt bei der Staatspoli- zeistelle Kassel ausgestellt und vom Leiter der Gestapostelle – in zwei erhaltenen Fällen sogar von dessen Stellvertreter – unterzeichnet. Der Vordruck, der im Briefkopf das „Geheime Staaatspolizeiamt in Berlin, Prinz Albrecht Straße 8“ enthielt, wurde per Schreibmaschine in „Staatspolizeistelle Kassel“ geändert. Ein am 24. Mai 1943 ausge- stellter Schutzhaftbefehl betraf die 20jährige polnische Zwangsarbeiterin Stefania O., weil sie „bei Zurechtweisung wegen verbotenen Umgangs mit Kriegsgefangenen einen deutschen Wehrmachtssoldaten durch zweimalige Ausspucken nach ihm beleidigte und dadurch Erregung und berechtigte Empörung in deutsche Volkskreise“ getragen habe. Sie war zuvor in Hemfurth, Kreis Waldeck, zwangsverpflichtet. Der Schutzhaftbefehl wurde vom damaligen Gestapostellenleiter, Regierungs- und Kriminalrat und SS- Sturmbannführer Dr. Lüdcke, unterzeichnet und vom Leiter des Schutzhaftreferats II D, Ernst Schadt mit dessen Unterschrift und Dienststempel der Staatspolizeistelle Kassel beglaubigt. Die vorgedruckte Anschrift des Geheimen Staatspolizeiamtes in Berlin auf dem Schutzhaftbefehl wurde übertippt und durch die Nennung der Staatspolizeistelle Kassel und das Aktenzeichen des Referates II D (Schutzhaft) ersetzt. Stefania O. wurde anschließend in das Konzentrationslager Ravensbrück deportiert.32 Auch der Schutz- haftbefehl von Waclaw N. wurde bei der Staatspolizeistelle Kassel ausgestellt und ist von Lüdcke unterzeichnet, und Waclaw N. wurde anschließend in das Konzentrations- lager Buchenwald deportiert.33 Vom August 1943 sind zwei weitere Schutzhaftbefehle von polnischen Gefangenen erhalten, die bei der Gestapostelle Kassel ausgestellt und 30 Lotfi, KZ der Gestapo, S. 181. 31 BArch, Signatur: RD 19/3, Allgemeine Erlaßsammlung des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD, S. 209 f., Runderlass vom 5.4.1943 „Vereinfachung von Schutzhaftverfah- ren“, Nr. IV C 2 Nr. 42 156 (2 F VIII a). 32 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6503. 33 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6455. 426 vom stellvertretenden Gestapostellenleiter Kriminalrat und SS-Sturmbannführer Otto Altekrüger unterzeichnet wurden, der in seiner Funktion gleichzeitig Leiter der Exeku- tive der Gestapo-Kassel war. Veronika M. wurde in das Konzentrationslager Ravens- brück und Josef Z. in das Konzentrationslager Buchenwald deportiert.34 Gleichzeitig benachrichtigte die Geheime Staatspolizei schriftlich die Landesarbeits- anstalt über die angeordnete Deportation von Gefangenen. Die weiteren Schritte wurden von Mitarbeitern der Landesarbeitsanstalt, die auch für das Arbeitserziehungslager zu- ständig waren, in die Wege geleitet. Bei männlichen Schutzhaftgefangenen wurde der 1. Oberaufseher, bei weiblichen Schutzhaftgefangenen die Aufseherin Katharina S. über die bevorstehende Deportation in Kenntnis gesetzt.35 Anschließend untersuchte der Anstaltsarzt die Gefangenen auf „Haft- und Lagerfä- higkeit“. Das Ergebnis der „ärztlichen Untersuchung“ in Form eines Vordruckes mit dem Text „Der/Die ..... geb. am ... ist gesund, transport- und haftfähig. Er ist frei von ansteckenden oder ekelerregenden Krankheiten. (Unterschrift des Anstaltsarztes)“, wur- de der Gestapo zur Kenntnis übersandt.36 Das entsprechende Formular für Stefania O. hatte der Anstaltsarzt Dr. S. am 29. Mai 1943 unterzeichnet.37 Danach richtete der Direktor der Arbeitsanstalt ein Schreiben an den Landrat in Mel- sungen als zuständige „Transportbehörde“. Auch hierbei handelte es sich um eine stän- dig wiederkehrende Formulierung: „Der/Die ..., geb. am ... soll auf Veranlassung der Geheimen Staatspolizei Kassel/Weimar vom ... (Aktenzeichen) mit dem nächsten Sam- meltransport dem Konzentrationslager ... überstellt werden. Sammeltransportzettel liegt bei. Ich bitte, das Weitere von dort aus veranlassen zu wollen. (Unterschrift)“38 Der beigefügte „Transportzettel für die Gefangenen-Beförderung“ wurde im Land- ratsamt Melsungen ausgefüllt und vom Landrat unterzeichnet. Zufälligerweise ist ein 34 Archiv des LWV-Hessen ,Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6309 und 7561, Schutzhaftakten von Veronika M. und Josef Z. 35 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6107 und Nr. 5021, Schutzhaftakte von Else L., in der es auf der Deportationsanweisung handschriftlich heißt, „Frau S. zur Kenntnis“ und Schutzhaftakte von Jean Heinrich Bracht, in der es entsprechend heißt, „Herrn Oberaufseher zur Kenntnis“. 36 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6146, Schutzhaftakte von Hermann Levi als ein Beispiel. 37 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6503. Das o.g. Schicksal von Anna S., die trotz eines ärztlichen Gutachtens von Dr. S., dass sie nicht haftfähig sei, in das Kon- zentrationslager Ravensbrück deportiert wurde, könnte ein Hinweis darauf sein, dass die obligatorische Bescheinigung des Arztes auf Haft- und Lagerfähigkeit eine Formsache dar- stellte und auf die angeordneten Deportationen keinen Einfluss hatte. 38 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6146, Schutzhaftakte von Hermann Levi als ein Beispiel. 427 solcher „Transportzettel“ in der Schutzhaftakte einer Frau erhalten geblieben.39 Er wur- de vollständig ausgefüllt an das Arbeitserziehungslager zurückgegeben, da der Trans- port in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück an dem vorgesehenen Termin nicht stattfinden konnte. Auf dem Zettel sind u.a. die genauen Zugverbindungen von Gun- tershausen (einem Nachbarort) bis nach Fürstenberg eingetragen. Mit ganz geringen Abweichungen entsprechen die angegebenen Abfahrts- und Ankunftszeiten denen des „Kursbuches für die Gefangenenwagen“, das die Deutsche Reichsbahn 1941 herausge- geben hat und in dem es für Fürstenberg heißt: „Bhf. für das Gefangenenlager Ravens- brück“.40 Nach den im „Transportzettel“ eingetragenen Zugverbindungen waren die Gefangenen insgesamt 12 Tage unterwegs, mit z.T. mehrtägigen Aufenthalten in Kas- sel, Hannover und Hamburg.41 Die Dauer der Deportationen hat jedoch variiert. So wurden am 9. Mai 1943 vier Gefangenen aus dem AEL Breitenau in das Konzentrati- onslager Flossenbürg deportiert und dort bereits zwei Tage später in den Häftlingsbü- chern erfasst.42 Vor dem Abtransport bekamen die Gefangenen ihre Zivilkleidung und ihre persönli- chen Gegenstände ausgehändigt. Den Empfang mussten sie auf dem „Hinterlegungs- Blatt“ durch ihre Unterschrift quittieren.43 Vom Bahnhof in Guxhagen gingen regelmäßig Transportzüge in die verschiedenen Konzentrationslager ab. So fuhr im Sommer 1940 jeden Freitag um 4 Uhr 32 von Gux- hagen ein Zug, mit dem Sammeltransporte in die Konzentrationslager Ravensbrück, Sachsenhausen und Dachau durchgeführt wurden. Entsprechend heißt es in der Schutz- haftakte von Eugenia C., die am 12. Juli 1940 in das KZ Ravensbrück deportiert wurde, dass „jeden Freitag um 4 Uhr 32 von Guxhagen Sammeltransporte in das Konzentrati- onslager Ravensbrück“ abgehen.44 In der Akte von Josef G., der am 5. Juli 1940 in das KZ Sachsenhausen deportiert wurde, weil er andere polnische Arbeiter „zum Ungehor- sam“ verleitet habe, ist vermerkt, dass „Sammeltransporte nach Sachsenhausen jeden 39 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4899, Schutzhaftakte von Emma B. 40 Deutsche Reichsbahn, Kursbuch für die Gefangenenwagen, S. 33. 41 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4899. Ihre mehrere Tage dauernde Deportation aus Herne in das KZ Ravensbrück schilderte auch die ehemalige Gefangene Nanda Herbermann in ihrer Autobiographie „Der gesegnete Abgrund. Schutzhäftling Nr. 6582 im Frauenkonzentrationslager Ravensbrück“, Nürnberg u.a. 1946, S.55-66. 42 Siehe hierzu das Kapitel 2.7.2. 43 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Schutzhaftakten. Das Hinterlegungsblatt ist in den meisten Schutzhaftakten erhalten. 44 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5088. 428 Freitag um 4.32 Uhr ab Guxhagen“ abgehen,45 und in der Akte des 17-jährigen Da- dousch K., der am 9. Juli 1940 nach Dachau deportiert wurde, heißt es auf der Deporta- tionsanweisung vom 27. Juni 1940, dass ein „Sammeltransport nach Dachau jeden Frei- tag 4.32 Uhr von Guxhagen“ abgeht.46 Die ehemalige politische Gefangene Erna Paul schilderte den Ablauf ihrer Deportati- on in das Konzentrationslager Ravensbrück: „Zum Bahnhof mussten wir laufen, waren schon ein ganzer Teil Frauen und Männer im Zug. (…) Das waren normale Eisenbahnwagen, es war schon etwas auf freier Strecke, ein Stück weg vom Bahnhof, wo wir einstiegen. Das war ein sehr langer Zug, und es sind viele Männer und Frauen, Ausländer, Polen drin gewesen, die sind überall gesam- melt worden. In dem Transport, in dem ich war, waren vor allem sehr viele der Zwangsverschleppten. Im Alex in Berlin (ein großes Gefängnis am Alexanderplatz in Berlin, d.Verf.) sind wir gelandet, da waren wir drei Tage in einer Gemeinschaftszelle, wie die Bücklinge saßen wir da, ich glaube, es waren an die 150 Leute in der Zelle ein- gepfercht, die Leute drehten durch …, dann nach Halle – ein riesiger Umweg -, dann nach Fürstenberg und dort in Lastwagen, die waren zugehängt, dann zum Lager …“47 Über die erfolgte Deportation wurden von den Verwaltungsbediensteten in Breitenau die Gestapo Kassel bzw. Weimar und das Bürgermeisteramt Guxhagen informiert. In der Akte von Paul W., der am 14. Mai 1943 von Breitenau in das Konzentrationslager Buchenwald deportiert wurde, ist eine entsprechende Mitteilung „an den Herrn Bürger- meister Guxhagen“ enthalten.48 Sie wurde am 18. Mai mit der Unterschrift von Sauer- bier an das Bürgermeisteramt abgeschickt.49 Aus dem Schreiben geht hervor, dass der Bürgermeister nicht nur über die Entlassung von Schutzhaftgefangenen aus dem AEL Breitenau informiert wurde, sondern auch über die Entlassungs- und Deportationsorte und die entsprechenden Behörden. So heißt es in dem Schreiben: „Aus hiesiger Anstalt wurden am 13. Mai 1943: Alfred P., geb. am 28.5.1893 in Strassburg nach Pol.Gef.Kassel Am 14. Mai 1943: 45 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5522. 46 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6066. 47 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 597, Auszüge aus einem Interview mit Erna Paul vom März 1984. Zum Gefängnis am Alexanderplatz als Zwischenstation auf der De- portation in das KZ Ravensbrück vgl. auch Herbermann, Der gesegnete Abgrund, S. 59-63. 48 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7522. 429 Alexie N., geb. am ?? 1911 in Swertowska nach Konz.Lager Buchenwald Paul W., geb. am ?? 1918 in Dnjepropetrowsk nach „ „ Sergiej M., geb. am 30.8.18 in Krim nach „ „ Madlena A., geb. am 28.7.25 in Lapinskajia nach Kripo Altenburg Martha M., geb. am 19.7.1900 in Greiz nach 1. Po.Revier Gera Marie H., geb. am 10.8.1903 in Gera nach 1. Pol.Revier Gera Konrad K., geb. am 17.8.1900 in Aschersleben nach Gestapo Kassel am 15. Mai 1943: Ludwig W., geb. am 24.9.1873 in Königshofen nach Königshofen vorstehende aufgeführte Personen entlassen.“50 Die „Transportkosten“ für die Deportation wurden abschließend (zumindest zum Teil) über den Regierungspräsidenten verrechnet. So heißt es in dem Transportzettel in der Schutzhaftakte von Emma B.: “Es wird ersucht, diesen Transportzettel mit den Kosten- rechnungen nach Beendigung des Transports unverzüglich dem Reg.-Präs. in Kassel zur Erstattung bzw. Einziehung der Kosten zu übersenden.“51 Der dargestellte bürokratische Ablauf macht einmal mehr deutlich, wie viele unter- schiedliche Stellen und Behörden neben der Gestapostelle Kassel in die Deportationsab- läufe einbezogen waren.52 3.7.2. Zu den Deportationen in die verschiedenen Konzentrationslager Aus dem Arbeitserziehungslager Breitenau wurden nachweislich über 750 Schutz- haftgefangene in Konzentrationslager deportiert. Während die Deportationen von Frau- en fast über die gesamte Kriegszeit hinweg schriftlich belegt sind53, existieren entspre- 49 Ebenda. Das Absendedatum geht aus einem Stempel auf dem Durchschlag des Schreibens hervor, und es entspricht dem Stempel, der auf der Rückseite des Personalbogens in der Akte die Mitteilung an das Bürgermeisteramt Guxhagen bestätigt. 50 Ebenda. Ähnliche Mitteilungen an das Bürgermeisteramt Guxhagen über die „Entlassung- sorte“ KL Ravensbrück, Sonderlager Hinzert, Landesheilanstalt Hadamar und KL Bu- chenwald befinden sich in den Schutzhaftakten von Elfriede P. und Ludwig W., Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6688 und Nr. 7522. 51 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4899. 52 Zu den einbezogenen Stellen siehe auch den Beitrag von Dietfrid Krause-Vilmar, Das Wissen um die NS-Konzentrationslager, ebenda. 53 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Schutzhaftakten, Nr. 10418 (Aufnahme- buch Frauen), Nr. 7633 (Hauptaufnahmebuch). Die Deportationen von Frauen in Konzent- rationslager ergeben sich zum einen aus den Individualakten der Schutzhaftgefangenen für 430 chende Aufzeichnungen für die Männer nur von Juni 1940 bis zum Spätsommer 1943 und in einzelnen Fragmenten für die Zeit von Januar bis Ende März 1945.54 Aus den Aufzeichnungen über die Frauen wird auch deutlich, dass im Laufe des Krieges Verän- derungen auftraten und somit die Zustände in den Jahren 1940 bis 1943 nicht unbedingt auf die gesamte Kriegszeit verallgemeinert werden können. So wurden beispielsweise die Deportationen von Frauen in das Konzentrationslager Ravensbrück ab dem Januar 1945 eingestellt.55 Insgesamt lassen sich 765 Schutzhaftgefangene nachweisen, die von Breitenau in Konzentrationslager deportiert wurden. Hiervon sind 585 Deportationen in vorhandenen Individualakten eingetragen. Aus dem Frauenaufnahmebuch ergibt sich zusätzlich, dass in der Zeit vom 7. November 1943 bis Ende Dezember 1944 164 Frauen deportiert wurden (160 in das KZ Ravensbrück und vier Frauen in das KZ Auschwitz).56 Die letzte Deportation von Frauen in das KZ Ravensbrück fand am 22. Dezember 1944 statt.57 Bei der ehemaligen Gefangenen Natalia A. ist zwar vermerkt, dass sie noch am 16. Januar den Zeitraum vom Sommer 1940 bis Ende Juli 1943 und aus dem „Aufnahmebuch Frau- en“, das die entsprechenden Eintragungen vom 7. November bis zum Kriegsende enthält. Für den Zeitraum von Ende Juli bis Anfang November sind die Frauen nur im Hauptauf- nahmebuch eingetragen, in dem Entlassungsorte und Deportationen nicht vermerkt wur- den. Von zwei dieser Frauen (Lilli Jahn und Sophie Knoth) wissen wir aus anderen Quel- len, dass sie nach Auschwitz deportiert wurden; ob auch von den anderen Frauen, von de- nen nur Eintragungen im Hauptaufnahmebuch erhalten sind, einzelne nach Auschwitz de- portiert wurden, ist bislang ungeklärt. 54 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Schutzhaftakten der Männer. Die Depor- tationen von Männern ergeben sich aus den Individualakten, die allerdings nur bis Okto- ber/November 1943 existieren. Ein spezielles Aufnahmebuch für Männer, das - ähnlich wie das „Aufnahmebuch Frauen“ - über die anschließende Zeit Aufschluss geben könnte, ist nach dem Krieg verschollen. Als die Amerikaner in Breitenau ermittelten, war es noch vorhanden - Anfang der 50er Jahre wurde im Rahmen des Prozesses gegen den ehemaligen Gestapo-Chef Franz Marmon ohne Erfolg danach gefahndet. Siehe die Prozessunterlagen gegen Franz Marmon, HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 1 und 2. In dem „Hauptaufnahmebuch“ sind zwar die männlichen Schutzhaftgefangenen mit mehreren Daten verzeichnet, Einträge über Deportationen existieren darin jedoch nicht. Die einzige zusätzliche Quelle, in der Hinweisen auf deportierte Männer auftauchen, ist das Ausgaben- buch „Ausgaben 1944“ (Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. Rchg. 65), in dem die Ausgaben der Landesarbeitsanstalt ab 1944 bis Kriegsende verzeichnet sind. In einigen wenigen Fällen sind darin Überweisungen von Restgeldbeträgen deportierter Ge- fangener an Konzentrationslager aufgeführt. Man muss allerdings davon ausgehen, dass es sich nur um Eintragungen einzelner Deportierter handelt, da einige ihr Geld möglicherwei- se mitbekamen und andere gar keines hatten. 55 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418. 56 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418. Bei einer der angegebenen Frauen ist vermerkt, dass sie in das KZ Buchenwald kam (Viktoria B., am 30.6.44). Da am 30.6.44 aber ein großer „Sammeltransport“ von Frauen in das KZ Ravensbrück durchge- führt wurde, liegt hier höchstwahrscheinlich ein Eintragungsfehler vor. 57 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418. 431 1945 in das KZ Ravensbrück deportiert worden sei, sie wurde aber bereits zwei Tage später wieder in Breitenau eingewiesen und von dort am 20. Februar 1945 in das Ar- beitserziehungslager Heddernheim überführt. 58 Aus einem Rechnungsbuch („Ausga- ben“) geht außerdem hervor, dass in der Zeit von Januar bis Ende März 1945 dreizehn Männer deportiert wurden (11 Männer in das KZ Buchenwald, und jeweils ein Mann in das KZ Sachsenhausen und das KZ Dachau).59 Zusätzlich existiert die Information über die Deportation von zwei Frauen (Sophie Knoth und Lilli Jahn) und eines Mannes (Kurt Finkenstein) nach Auschwitz, sowie eines Mannes (Willi Mai) in das KZ Dachau. Al- lerdings sind diese Deportationen in den erhaltenen Unterlagen des AEL Breitenau nicht vermerkt.60 Von den 2869 Gefangenen, von denen Individualakten existieren (über den Zeitraum von Juni 1940 bis Herbst 1943), wurden insgesamt 585 Gefangene in folgende Konzent- rationslager deportiert: KZ Buchenwald 279 Männer KZ Ravensbrück 164 Frauen KZ Sachsenhausen 90 Männer KZ Mauthausen 19 Männer KZ Dachau 19 Männer (einschließlich Willi Mai) KZ Auschwitz 4 Frauen und 4 Männer KZ Flossenbürg 4 Männer KZ Neuengamme 1 Mann KZ Natzweiler-Struthof 1 Mann. 61 58 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418. Eintrag von Natalia A. im Frauenaufnahmebuch unter der Häftlings-Nr. 895. Bei ihr handelt es sich auch um die ein- zige Gefangene, die nach dem Eintrag im Frauenaufnahmebuch im Jahre 1945 in das KZ Ravensbrück deportiert wurde. Natalia A. kam jedoch nicht ins KZ Ravensbrück, sondern wurde schon zwei Tage später, am 18. Januar 1945, unter der Nummer 978 erneut in das AEL Breitenau eingewiesen. Am 20.2.1945 kam sie von dort in das Arbeitserziehungsla- ger Heddernheim. Die Deportationen der anderen Frauen ins KZ Ravensbrück endeten im Dezember 1944. Etwa 150 bis 200 Gefangene wurden allerdings bei der Auflösung des Lagers am 29. März 1945 in das Konzentrationslager Buchenwald deportiert, möglicher- weise befanden sich auch Frauen darunter. 59 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. Rchg. 65, Ausgaben 1944. 60 Zum Schicksal der drei Genannten siehe: Löber, „hier kommst Du nicht mehr lebend raus!“, ebenda; Doerry, Mein verwundetes Herz, ebenda; Krause-Vilmar, Kurt Finken- stein, ebenda. 61 Zusammenstellung auf der Grundlage der erhaltenen Schutzhaftakten von Gefangenen, einschließlich Willi Mai, der im April 1943 nach Dachau deportiert wurde, von dem je- 432 Unter diesen 585 Deportierten befanden sich 168 Frauen und 417 Männer.62 Verteilt auf die Jahre 1940 bis 1943 lassen sich folgende Entwicklungen bei den Depor- tationen feststellen: Tabelle 10: Deportationen von Gefangenen in verschiedene Konzentrationslager in der Zeit von Juni 1940 bis Herbst 194363 Deportationen in folgende KZ-Lager 1940 1941 1942 1943 Gesamtzahl der Depor- tierten Buchenwald 2 23 174 80 279 Ravensbrück 6 35 95 28 164 Sachsenhausen 15 30 32 13 90 Mauthausen 1 8 7 3 19 Dachau 4 6 6 3 19 Auschwitz 0 0 2 6 8 Flossenbürg 0 0 0 4 4 Natzweiler- Struthof 0 1 0 0 1 Neuengamme 0 1 0 0 1 Gesamtzahl der Deportier- ten 28 104 316 137 585 Insgesamt handelte es sich um neun Konzentrationslager (einschließlich des Konzentra- tions- und Vernichtungslagers Auschwitz), in die Gefangene aus dem Arbeitserzie- hungslager Breitenau deportiert wurden.64 Gleichzeitig wird deutlich, dass die meisten der Deportierten in die Konzentrationslager Buchenwald, Ravensbrück und Sachsen- hausen kamen. Mit 533 Gefangenen lag der Anteil der Gefangenen, die dorthin ver- bracht wurden, bei 91,1 Prozent. Die restlichen 52 Gefangenen wurden in die Konzent- rationslager Mauthausen, Dachau, Flossenbürg, Natzweiler-Struthof, Neuengamme und nach Auschwitz deportiert. doch lediglich ein Eintrag im Hauptaufnahmebuch existiert; Archiv des LWV-Hessen, Be- stand 2 [Breitenau] Schutzhaftakten und Nr. 7633, Hauptaufnahmebuch; Siehe hierzu auch die nachfolgenden Kapitel, in denen die Deportationen in die einzelnen Konzentrationsla- ger eingehender dargestellt werden. 62 Ebenda. 63 Erstellt auf der Grundlage der erhaltenen Schutzhaftakten; Archiv des LWV-Hessen, Be- stand 2 [Breitenau]. Nicht enthalten sind in der Tabelle die nachweisbaren Deportationen von fünf männlichen Gefangenen in die so genannte „Sonderabteilung für Eindeutschungs- fähige beim SS-Sonderlager Hinzert“ in Hermeskeil im Hunsrück in den Jahren 1942/43, da dieses Lager eine Sonderstellung einnahm. Siehe hierzu auch das Kapitel 3.5.6. 64 Die so genannte „Abteilung für Eindeutschungsfähige beim SS-Sonderlager Hinzert“ wur- de in die Tabelle nicht aufgenommen, weil das SS-Sonderlager Hinzert eine Sonderstel- lung zwischen Konzentrations- und Arbeitserziehungslager darstellte und da auf die dort- hin Deportierten bereits im Kapitel 3.5.6. eingegangen wurde. 434 existieren entsprechende Aufzeichnungen.68 Aus diesen Angaben lässt sich ermitteln, dass die Deportationszahlen der Frauen in das Konzentrationslager Ravensbrück 1944 auf 160 Gefangene anstiegen und damit eine fast gradlinige Entwicklung von 1940 bis 1944 bildeten, in der lediglich das Jahr 1943 heraus fiel.69 Es ist durchaus denkbar, dass auch bei den Männern eine ähnliche Entwicklung stattfand und sich die Anzahl der De- portationen im Jahr 1944 beträchtlich erhöhte. Die Anzahl der Deportierten in das Konzentrationslager Sachsenhausen ist ein gan- zes Stück geringer, und auch die Veränderungen in den Deportationszahlen sind nicht so stark, wie beim KZ Buchenwald und Ravensbrück. Grundlage für diese Zahlen innerhalb des genannten Zeitraumes bilden die 2869 er- haltenen Schutzhaftakten von Gefangenen des AEL Breitenau, aus denen die Deporta- tionen hervorgehen. Demzufolge wurde etwa jeder fünfte Gefangene (20,4 % der Schutzhaftgefangenen) in ein Konzentrationslager deportiert. Wenn man diesen Anteil auf die Gesamtzahl der 8.300 Schutzhaftgefangenen im Laufe des Krieges hochrechnet, kommt man auf eine Anzahl von etwa 1.660 Gefangenen, die möglicherweise aus dem AEL Breitenau in verschiedene Konzentrationslager deportiert wurden.70 Der Anteil der Frauen, die aus dem AEL Breitenau in der Zeit von Juli 1940 bis Ok- tober 1943 in Konzentrationslager deportiert wurden, lag bei etwa einem Viertel (25,3 Prozent).71 Bei den Männern lag er in diesem Zeitraum bei etwa einem Fünftel (18,9 Prozent).72 Der hohe Anteil der deportierten Frauen lag vor allem an den vielen deut- schen Gefangenen, die nach Ravensbrück verbracht wurden. Da von den Frauen – im 68 Die Deportationen der Frauen sind im Frauenaufnahmebuch bis zum Kriegsende verzeich- net. LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418. 69 Die Anzahl der Frauen, die in das KZ Ravensbrück deportiert wurden, betrug 1940 sechs, 1941 fünfunddreißig, 1942 fünfundneunzig, 1943 achtundzwanzig und 1944 einhundert- sechzig. Am 22.12.1944 wurden die letzten sechs Frauen in das KZ Ravensbrück depor- tiert. Zusammengestellt auf der Grundlage der Schutzhaftakten und des Frauenaufnahme- buches. 70 Diese Zahl kann allerdings nur einen möglichen Anhaltswert darstellen, da sie von einer gleich bleibenden Entwicklung bis zum Kriegsende ausgeht, was alleine dadurch nicht zu- trifft, dass z.B. ab Januar 1945 keine Frauen mehr in das Konzentrationslager Ravensbrück deportiert wurden. Vgl. hierzu das Frauenaufnahmebuch, Archiv des LWV-Hessen, Be- stand 2 [Breitenau], Nr. 10418. 71 Unter den 2869 Gefangenen, von denen Schutzhaftakten existieren, befanden sich 665 Frauen. Von diesen wurden insgesamt 168 (164 in das KZ Ravensbrück und 4 nach Auschwitz) deportiert, was einem Anteil von 25,3 Prozent entspricht. Archiv des LWV- Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Schutzhaftakten der Frauen. 72 Unter den 2869 Gefangenen, von denen Schutzhaftakten existieren, befanden sich 2204 Männer, von denen 417 in Konzentrationslager deportiert wurden (einschließlich Willi Mai), was einem Anteil von 18.9 Prozent entspricht. Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Schutzhaftakten. 435 Gegensatz zu den Männern – Aufzeichnungen über deren Deportationen bis zum Kriegsende vorhanden sind, lässt sich auch diese Entwicklung darstellen.73 Daraus wird ersichtlich, dass ab 1944 starke Veränderungen eintraten und der Anteil der deutschen Frauen an den Deportierten sehr zurückging. So wurden in der Zeit bis zur letzten De- portation im Dezember 1944 insgesamt 160 Frauen in das KZ Ravensbrück deportiert. Unter diesen befanden sich 27 deutsche, 79 sowjetische, acht polnische und zwei belgi- sche Frauen sowie eine französische und eine bulgarische Gefangene. Von 42 deportier- ten Frauen ließ sich die Nationalität nicht klären.74 Ingesamt lassen sich 334 Frauen nachweisen, die aus dem Arbeitserziehungslager Brei- tenau in Konzentrationslager deportiert wurden. Von diesen wurden 324 in das KZ Ra- vensbrück75 und zehn nach Auschwitz deportiert.76 Legt man die Gesamtzahl von 1906 Frauen zu Grunde, die im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaftiert waren, dann wur- den von diesen etwa 17 Prozent (also etwa ein Sechstel) in Konzentrationslager depor- tiert. Man könnte daher annehmen, dass der Anteil der Frauen, die deportiert wurden, etwas geringer war, als der der Männer. Allerdings liegen über die weitere Entwicklung der Deportationen bei den Männern keine Angaben vor. Bei den allermeisten der Deportierten handelte es sich um ausländische Zwangsar- beiter und Zwangsarbeiterinnen aus Polen und der Sowjetunion, obwohl die Anzahl der Deutschen – zumindest in der Phase bis Herbst 1943 – vergleichsweise hoch ist. So be- fanden sich unter den genannten 585 Deportierten 174 sowjetische, 166 polnische und 174 deutsche Gefangene. Bei 46 Gefangenen ließ sich die Nationalität nicht ermitteln und die 25 Gefangenen stammten aus Belgien, Bulgarien, den Baltischen Staaten, 73 Die Deportationen der Frauen bis zum Kriegsende sind im Frauenaufnahmebuch verzeich- net, Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418. 74 Zusammengestellt auf der Grundlage der erhaltenen Schutzhaftakten der Frauen, Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau]. 75 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Schutzhaftakten und Nr. 10418, Frauen- aufnahmebuch. Aus den Schutzhaftakten lassen sich 164 Frauen ermitteln, die von Breite- nau in das KZ Ravensbrück deportiert wurden und aus dem Frauenaufnahmebuch 160 Frauen. 76 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5419, Nr. 6966, Nr. 7565, Nr. 6944 und Nr. 10418. Es handelt sich um die Schutzhaftakten der Jüdinnen Martha Gerau, Irma Schulze, Ella Ziegler und Sophie Schnitzler und um die Einträge im Frauenaufnahmebuch von Jadwiga P., Irma T., Nadja Z. und Stanislawa L. unter den Nummern 13, 16, 17 und 564. Außerdem handelt es sich um die beiden Jüdinnen Lilli Jahn und Sophie Knoth. Zum Schicksal von Lilli Jahn siehe: Doerry, Mein verwundetes Herz, ebenda; Zum Schicksal von Sophie Knoth siehe: Löber, „hier kommst Du nicht mehr lebend raus!“, ebenda. 436 Frankreich, Jugoslawien, den Niederlanden, Österreich und der Tschechoslowakei.77 Anteilsmäßig befanden sich demzufolge bis Herbst 1943 unter den Deportierten etwa 30 Prozent deutsche und 70 Prozent ausländische Gefangene. Der hohe Anteil der deut- schen Gefangenen ergab sich insbesondere durch 107 deutsche Frauen, die aus dem AEL Breitenau in das Konzentrationslager Ravensbrück deportiert worden waren. Zu- mindest bei den Frauen lässt sich feststellen, dass sich diese Relationen ab 1944 stark veränderten. So befanden sich unter den 161 Frauen, die von 1944 bis 1945 von Breite- nau in das KZ Ravensbrück deportiert wurden, 27 deutsche Frauen, was einem Anteil von etwa 17 Prozent entsprach, denen über 80 Prozent ausländische Gefangene gegen- über standen. Unter diesen wiederum bildeten die sowjetischen Gefangenen mit 85 Frauen die größte Gruppe.78 Im Vergleich zu den Gefangenen der westlichen Länder wurden die osteuropäischen Zwangsarbeiter nicht nur zahlenmäßig, sondern auch anteilsmäßig in einem höheren Maße deportiert. So wurden in dem Zeitraum von Juni 1940 bis Herbst 1943 von den 476 ermittelten sowjetischen Gefangenen 174 deportiert, was einem Anteil von 36 Pro- zent entspricht.79 Von den 88 ermittelten französischen Gefangenen im gleichen Zeit- raum wurden dagegen fünf deportiert, was einem Anteil von knapp 6 Prozent ent- sprach,80 und bei den niederländischen Gefangenen, von denen in diesem Zeitraum ei- ner deportiert wurde, lag der Anteil bei unter einem Prozent.81 Um über die unterschied- liche Verfolgung zwischen den deutschen und den ausländischen Gefangenen bzw. auch noch innerhalb der ausländischen Gefangenen genauere Aussagen treffen zu können, sind jedoch noch weitere Forschungen nötig, die den Rahmen dieser Arbeit überschrit- ten hätten. Dennoch spiegeln diese genannten Relationen sehr deutlich die rassistische Ideologie der Nationalsozialisten wider, nach der Angehörige der östlichen Nationen als „minderwertige“ Menschen angesehen und besonders unmenschlich behandelt wurden. Betrachtet man die erhaltenen Haftgründe der ausländischen Gefangenen, die von Breitenau in Konzentrationslager deportiert wurden, so standen Haftgründe überwie- gend mit dem erzwungenen Arbeitseinsatz in Verbindung. Oftmals handelte es sich al- 77 Ermittelt auf der Grundlage der erhaltenen Schutzhaftakten, Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau]. 78 Ebenda. 79 Ebenda. 80 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5079, Nr. 5210, Nr. 5234, Nr. 6109 und Nr. 6128.Bei den fünf französischen Gefangenen handelte es sich um Marie C., André D., René D., Leon L. und Paul L. 81 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5637. Es handelte sich um Arien H. 437 lerdings nicht nur um einmalige Arbeitsverweigerung oder einmaliges Verlassen der Arbeitsstelle, sondern – wie aus den Haftgründen ersichtlich ist – um den Versuch der Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen, sich gegen ihre unmenschliche Lebenssitua- tion zur Wehr zu setzen. So tauchen in den Haftgründen der Deportierten häufig Mehr- facheinweisungen in das Arbeitserziehungslager wegen „Arbeitsverweigerung“ auf.82 In mehreren Fällen ist die Rede von „Widersetzlichkeit“ und „renitentem Verhalten“.83 Schließlich handelte es sich auch um Haftgründe, hinter denen politischer und aktiver Widerstand zu erkennen ist, wie z.B. „staatsfeindliche Äußerungen“, „Verdacht auf Sa- botage“ und „Beschädigung von Wehrmitteln in einer Munitionsanstalt“.84 Bei den sow- jetischen Zwangsarbeitern reichten allerdings in vielen Fällen Fluchten85 und Fluchtver- suche86 von der Arbeitsstelle bereits als Einweisungsgrund in ein Konzentrationslager aus, wie z.B. bei dem 15jährigen Aleksiej H., der aufgrund eines Fluchtversuches am 15. September 1942 in das Konzentrationslager Buchenwald deportiert wurde.87 Wäh- rend diese massivere Verfolgung der sowjetischen Gefangenen im AEL Breitenau be- reits 1942 festzustellen ist, wurde am 12. Februar 1944 durch einen Erlass Himmlers den Gestapostellen generell befohlen, „sämtliche wiederergriffenen flüchtigen Ostarbei- ter ohne jede Ausnahme den Konzentrationslagern zuzuführen“.88 Im ideologischen Bereich waren es vor allem geschlechtliche Beziehungen zwischen polnischen Zwangsarbeiterinnen bzw. Zwangsarbeitern und Deutschen, die als Haft- gründe von Deportierten genannt wurden. So wurden von den zwanzig polnischen Zwangsarbeiterinnen, die wegen Beziehungen zu deutschen Männern verhaftet worden waren, zehn in das KZ Ravensbrück deportiert. 89 Von den 100 deutschen Frauen, bei denen Beziehungen zu ausländischen Zwangsarbeitern als Haftgründe angegeben sind, wurde ebenfalls die Hälfte in das Konzentrationslager Ravensbrück deportiert.90 Schließlich wurden die jüdischen Gefangenen des Arbeitserziehungslagers Breitenau 82 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6419, Nr. 5270 und Nr. 6716. 83 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4857/58, Nr. 4888, Nr. 6089, Nr. 6112 und Nr. 6561. 84 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6318, Nr. 5383 und Nr. 6114. 85 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5067. 86 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5198 und Nr. 5946. 87 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5648. 88 Lotfi, KZ der Gestapo, S. 236. Lotfi zitiert den Teil eines Erlasses des RSHA an alle Sta- po(leit)stellen vom 12.2.1944. 89 Siehe hierzu das Kapitel 3.5.6. 90 Ermittelt auf der Grundlage der erhaltenen Schutzhaftakten, Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau] und einer Zusammenstellung der Haftgründe, Archiv der Gedenk- stätte Breitenau, Signatur: 660. 438 in einem hohen Anteil deportiert. Sie waren mit 143 Gefangenen eine vergleichsweise geringe Gefangenengruppe, von denen jedoch 70 Gefangene in Konzentrations- und Vernichtungslager deportiert wurden.91 Im Folgenden soll auf die Deportationen von Gefangenen in die verschiedenen Kon- zentrationslager und auf das Schicksal einzelner Gefangener eingegangen werden. 3.7.3. Konzentrationslager Natzweiler-Struthof, Neuengamme und Flossenbürg In das Konzentrationslager Natzweiler-Struthof wurde nachweislich ein Gefangener deportiert. Es handelte sich um den 22jährigen sowjetischen Gefangenen Apolinary M., der am 28. Juli 1942 in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen worden war. Ein Haftgrund ist in seiner Akte nicht enthalten. Am 29. September 1942 wurde er von Breitenau in das KZ Natzweiler-Struthof deportiert.92 Sein weiteres Schicksal ist bislang ungeklärt. Auch in das Konzentrationslager Neuengamme wurde nachweislich ein Gefangener deportiert. Es handelte sich um den 21jährigen polnischen Gefangenen Wladislaus Mar- kiewicz, der am 31. Juli 1941 im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaftiert worden war. Als letzter Wohnort vor seiner Verhaftung ist Langenselbold bei Hanau angegeben. Am 20. Oktober 1941 wurde er von Breitenau in das Konzentrationslager Neuengamme bei Hamburg deportiert.93 Von dort wurde Wladislaus Markiewicz am 1. August 1942 in das Konzentrationslager Dachau überführt,94 wo er bereits am 7. September 1942 umgekommen ist.95 In das Konzentrationslager Flossenbürg wurden nachweislich vier polnische Gefan- gene deportiert. Es handelte sich um den 38jährigen Stanislaw Chemiel, den 39jährigen Bronislaw Dolota, den 22jährigen Wladislaw Duraj und den 19jährigen Piotr M.96 Stanislaw Chemiel, Wladislaw Duraj und Piotr Mazur wurden am 18. März 1943 in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen. Vor ihrer Verhaftung waren sie ge- 91 Siehe hierzu das Kapitel 3.5.7. 92 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7643. 93 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7635. In der Akte wird sein Name mit Markcwiz angegeben; die Schreibweise Markiewicz, die wahrscheinlicher ist, stammt aus den Unterlagen der Gedenkstätten Neuengamme und Dachau. 94 Archiv der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Bestand HSN 13-7-9-8, Zugangsliste des KL Dachau vom 1. August 1942 vom KL Neuengamme. 95 Archiv der KZ-Gedenkstätte Dachau, Namensverzeichnis der Häftlinge des Konzentrati- onslagers Dachau mit dem Vermerk: gestorben 7.9.42. 96 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7640, Nr. 5237, Nr. 5271, Nr. 6314. 439 meinsam bei den Fuldaer Emaillierwerken zur Arbeit eingesetzt. Ein Haftgrund geht aus ihren Unterlagen nicht hervor. Am 9. Mai 1943 wurden sie gemeinsam in das Konzent- rationslager Flossenbürg deportiert, nachdem der „Transport“ bereits für den 4. Mai 1943 vorgesehen war, aber der „Transporteur“, wie es in der Akte heißt, die Aufnahme (der Gefangenen, d.Verf.) mit der Bemerkung ablehnte, dass sämtliche Sammeltrans- porte in Richtung Frankfurt/Main gesperrt seien.97 Bronislaw Dolata wurde am 26. März 1943 in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen. Vor seiner Verhaftung war er bei einem Bauern in Dörnhagen zwangsver- pflichtet. Bronislaw Dolata wurde am 4. März 1943 festgenommen, weil er, wie es in seinem Haftschreiben heißt, „trotz wiederholter Belehrung, Warnung und polizeilicher Bestrafung ein ungebührliches Benehmen seiner Arbeitgeberin gegenüber an den Tag legte.“98 Er wurde ebenfalls am 9. Mai 1943 in das Konzentrationslager Flossenbürg deportiert.99 Am 11. Mai 1943 wurden sie gemeinsam in Flossenbürg registriert.100 Piotr M. er- hielt die Häftlingsnummer 1787 und wurde unter der Häftlingskategorie „Pole“ in das Nummernbuch des Konzentrationslagers Flossenbürg eingetragen. Von dem Hauptlager Flossenbürg wurde er in das Außenlager Schlackenwerth überstellt.101 Sein weiteres Schicksal ist unbekannt. Wladislaw Duraj erhielt die Häftlingsnummer 1811 und wurde unter dem Namen Wladyslaw Durej und der Häftlingskategorie „Pp“ (= politischer polnischer Häftling) vermerkt. Sechs Monate später, am 1. November 1943, kam er im Konzentrationlager Flossenbürg ums Leben.102 Stanislaw Chemiel erhielt die Häftlingsnummer 1771 und wurde ebenfalls unter der Häftlingskategorie „“Pp“ eingetragen. Am 26. Dezember 1943, sieben Monate nach seiner Deportation, ist auch er im KZ Flossenbürg umgekommen.103 Bronislaw Dolata, der deportiert worden war, weil er seiner Arbeitgeberin gegenüber „ein ungebührliches Benehmen an den Tag legte“,104 erhielt die Häftlingsnummer 1790 97 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7640. 98 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5237. 99 Ebenda. 100 Archiv der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg, Einträge in den Original-Nummernbüchern des Konzentrationslagers Flossenbürg und in der Nachkriegsaufstellung der 3. U.S. Army über die Häftlinge des Konzentrationslagers Flossenbürg. 101 Ebenda. 102 Ebenda. 103 Ebenda. 104 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5237. 440 und wurde ebenfalls am 11. Mai 1943 unter der Häftlingskategorie „Pp“ (= politischer polnischer Häftling) im Konzentrationslager Flossenbürg erfasst. Bereits drei Monate später, am 2. August 1943, kam er dort ums Leben.105 Von den vier aus dem AEL Brei- tenau in das KZ Flossenbürg deportierten Gefangenen kamen somit nachweislich drei innerhalb der darauf folgenden sieben Monate ums Leben. 3.7.4. Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz In das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz wurden aus dem AEL Breite- nau nachweislich 10 Frauen und fünf Männer deportiert. Bei den Deportierten handelte es sich um die deutschen jüdischen Gefangenen Martha Gerau, Lilli Jahn, Sophie Knoth, Sophie Schnitzler, Irma Schulze, Ella Ziegler, Felix Adler, Richard Altschul und Kurt Finkenstein. Außerdem wurden der polnische Gefangene Maciej G. und der tschechische Gefangene Franz S. nach Auschwitz deportiert sowie die ausländischen Frauen Jadwiga P., Irma T., Nadja Z. und Stanislawa L. Martha Gerau, geb. Stern, wurde 1879 in Hildburghausen als Kind jüdischer Eltern geboren. Am 29. Januar 1943 wurde sie festgenommen und wie Ella Ziegler und Irma Schulze im Gerichtsgefängnis Suhl inhaftiert.106 Am 25. März 1943 wurde Martha Ge- rau gemeinsam mit den beiden anderen Frauen in das AEL Breitenau überführt und am 19. April 1943 von dort mit Irma Schulze in das KL Auschwitz deportiert.107 Am 17. Juni 1943 kam Martha Gerau in Auschwitz ums Leben.108 Lilli Jahn wurde am 17. März 1944 von Breitenau in einem Gefangenenzug nach Auschwitz verbracht. Bereits drei Monate später, am 19. Juni 1944, ist sie dort laut Sterbeurkunde des Standesamtes II Auschwitz, verstorben.109 Sophie Knoth wurde am 15. Oktober 1943 in das AEL Breitenau eingewiesen und 105 Archiv der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg, Einträge in den Original-Nummernbüchern des Konzentrationslagers Flossenbürg und in der Nachkriegsaufstellung der 3. U.S. Army, e- benda. 106 Ein Haftgrund ist bei allen drei Frauen nicht erhalten. 107 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5419, Schutzhaftakte von Martha Gerau. Obwohl auf dem Aktendeckel das KZ Ravensbrück als Deportationsort vermerkt ist, ergibt sich aus einer Deportationsanweisung der Gestapostelle Weimar in der Akte, dass Martha Gerau nach Auschwitz deportiert wurde. 108 Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau, Sterbebücher, Band 2, S. 343. 109 Doerry, Mein verwundetes Herz, S. 333 f. In einer Mitteilung der Verwaltung des Konzentrationslages Auschwitz an den Bürgermeister von Immenhausen vom 16.10.1944 ist das Todesdatum etwas abweichend mit dem 17.6.1944 angegeben, ebenda, S. 334; Zu Lilli Jahn siehe auch das Kapitel 3.5.7. 441 von dort am 23. April 1944 nach Auschwitz deportiert. 110 In Auschwitz ist sie am 2. August 1944 umgekommen.111 Irma Schulze, geb. Neu, wurde 1895 in Weinheim/Baden als Kind jüdischer Eltern geboren. Später lebte sie in Sonneberg in Thüringen. Am 22. Februar 1943 wurde sie festgenommen und, wie Martha Gerau und Ella Ziegler, im Gerichtsgefängnis Suhl in- haftiert. Am 25. März in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen und von dort am 19. April 1943 nach Auschwitz deportiert.112 Sie überlebte die Lagerzeit und lebte bis 1968 in der DDR. Am 9. April 1968 siedelte sie in die Bundesrepublik Deutschland über und starb am 17. April 1968 in Bad Nauheim.113 Ella Ziegler, geb. Katz, wurde 1888 in Hannover als Tochter jüdischer Eltern gebo- ren. Später lebte sie in Suhl. Am 28. Januar 1943 wurde sie verhaftet und zunächst, wie Martha Gerau und Irma Schulze, in das Gerichtsgefängnis Suhl eingewiesen; ein Haft- grund ist nicht erhalten. Vom 25. März bis zum 30. April 1943 war sie im AEL Breite- nau inhaftiert und wurde anschließend von dort nach Auschwitz deportiert.114 Am 28. Juli 1943 kam Ella Ziegler in Auschwitz ums Leben.115 Sophie Schnitzler, geb. Wolff, wurde 1901 in Kassel geboren und lebte später in Düsseldorf. Sie galt als so genannter „Mischling 1. Grades“. Am 11. September 1942 wurde sie in das AEL Breitenau eingewiesen, weil sie sich, wie es auf ihrem Schutz- haftbefehl heißt, „als Jüdin einem Polizeibeamten fortgesetzt frech und herausfordern benimmt und dadurch einen erheblichen Unruheherd in der Bevölkerung darstellt.“116 Am 23. November des gleichen Jahres wurde sie von Breitenau nach Auschwitz depor- tiert,117 wo sie bereits am 26. Dezember 1942, also etwa vier Wochen später, umge- kommen ist.118 Richard Altschul wurde am 14. März 1873 in Wien als Sohn einer jüdischen Familie geboren. Er trat später zum protestantischen Glauben über, wurde Mitglied einer evan- 110 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau] Nr. 7633, Eintrag von Sophie Knoth im Hauptaufnahmebuch. 111 Bundesarchiv, Gedenkbuch, Band 1, S. 757; vgl. Löber u.a., „hier kommst Du nicht mehr lebend raus!“, S. 58. 112 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6966, Schutzhaftakte von Irma S. 113 HHStA Wiesbaden, Datenbank zu den Schutzhaftgefangenen des AEL Breitenau; Einträge zu Irma S. 114 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7565. 115 Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau, Sterbebücher, Band 3, S. 1394. 116 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6944, Schutzhaftakte von Sophie Schnitzler. 117 Ebenda, siehe auch das Kapitel 2.5.8. 118 Bundesarchiv, Gedenkbuch, Band 2, S. 1332 442 gelischen Bruderschaft und arbeitete auch im Bereich der so genannten „Juden- Missionierung“. Vor seiner Verhaftung wohnte er in Kassel-Oberzwehren. Am 30. No- vember 1942 wurde er verhaftet, weil er „noch nicht im Besitz einer jüdischen Kennkar- te“ war, nach wie vor den deutschen Gruß ‚Heil Hitler’ erwies und weiterhin Umgang mit Deutschblütigen pflegte“, wie es in seinem Haftschreiben heißt.119 Vom 4. Dezem- ber 1942 bis zum 16. September 1943 war er im Arbeitserziehungslager Breitenau in- haftiert und wurde anschließend nach Auschwitz deportiert,120 wo er am 30. Oktober 1943 ums Leben kam.121 Felix Adler wurde 1890 in Zeitlofs, in der Nähe von Bad Brückenau als Sohn einer jüdischen Familie geboren. Er war vom 2. Oktober 1942 bis zum 30. November 1942 im AEL Breitenau inhaftiert und wurde anschließend in das KZ Auschwitz deportiert.122 Sein Todesdatum in Auschwitz ist mit dem 11. Januar 1943 angegeben.123 Kurt Finkenstein wurde am 8. Januar 1944 aus dem Arbeitserziehungslager Breite- nau nach Auschwitz deportiert. Nach sieben Tagen kam er dort an und wurde am 15. Januar 1944 unter der Nummer 172.266 im Quarantäne-Bereich des Lagers Auschwitz- Birkenau erfasst. Neun Tage später wurde er in den Häftlings-Krankenbau eingewiesen und fünf Tage danach, am 29. Januar 1944 – insgesamt zwei Wochen nach seiner An- kunft – kam er in Auschwitz ums Leben.124 Maciej G. aus Polen war vom 16. Februar bis zum 20. März 1943 im Arbeitserzie- hungslager Breitenau inhaftiert, weil er sich „an einem 17jährigen deutschen Jungen vergriffen“ haben soll.125 Anschließend wurde er nach Auschwitz deportiert.126 Sein weiteres Schicksal ist bisher ungeklärt. Der Tscheche Franz S. wurde am 26. November 1942 im AEL Breitenau inhaftiert, weil er mit der deutschen Anna B. eine Liebesbeziehung eingegangen war. Am 5. April 1943 wurde er von Breitenau nach Auschwitz deportiert.127 Auch sein weiteres Schick- sal ist bisher ungeklärt. Anna B. wurde von Breitenau in das Konzentrationslager Ra- 119 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4822. 120 Ebenda. 121 Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau, Sterbebücher, Band 2, S. 24. 122 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7634. 123 Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau, Sterbebücher, Band 2, S. 16. 124 Krause-Vilmar, Kurt Finkenstein, S. 32 und S. 380. 125 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5499. 126 Ebenda. 127 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7361. Franz S., wird in seiner Schutz- haftakte auch als Jan H. bezeichnet. 443 vensbrück deportiert.128 Auch ihr weiteres Schicksal ließ sich bisher nicht ermitteln. Über die vier ausländischen Frauen, die aus dem Arbeitserziehungslager Breitenau nach Auschwitz deportiert wurden, gibt es nur sehr spärliche Hinweise, die sich aus den Eintragungen im Frauenaufnahmebuch ersehen lassen. Die 18-jährige Jadwiga P. wurde am 13. November 1943 gemeinsam mit der 14-jährigen Irma T. von der Gestapostelle Kassel in das AEL Breitenau eingewiesen. Am 10. Dezember 1943 wurden sie zusam- men von dort nach Auschwitz deportiert.129 Das Schicksal von beiden ist bisher unge- klärt. Die sowjetische Zwangsarbeiterin Nadja Z. wurde am 18. November 1943 von der Gestapostelle Weimar in das AEL Breitenau eingewiesen und von dort am 29. Januar 1944 nach Auschwitz deportiert.130 Stanislawa L., die als polnische Zwangsarbeiterin in Berga a.d. Werra bei einer Firma arbeitete, wurde am 3. August 1944 von der Gestapo- stelle Weimar in das AEL Breitenau eingewiesen und von dort am 3. September 1944 nach Auschwitz deportiert.131 Auch das Schicksal dieser beiden Frauen ließ sich bisher nicht klären. Außer den genannten Deportierten wurden auch mehrere Gefangene des AEL Brei- tenau auf Umwegen über andere Lager in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz verbracht.132 Hierzu gehörte u.a. Lina Knoth, die Tochter von Sophie Knoth, die zunächst in das Frauen-KZ Ravensbrück deportiert wurde133 und von dort direkt weiter nach Auschwitz kam. In Auschwitz-Birkenau traf Lina Knoth ihre Mutter wie- der, die bald darauf aufgrund der Haftbedingungen umkam. Lina Knoth überlebte die Lagerzeit und kehrte nach der Befreiung in ihren Heimatort zurück.134 3.7.5. Konzentrationslager Dachau In das Konzentrationslager Dachau wurden aus dem Arbeitserziehungslager Breitenau im Zeitraum zwischen Sommer 1940 und Herbst 1943 nachweislich 19 Gefangene de- 128 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9708. 129 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418, Einträge von Jadwiga P. und Irma T. im Frauenaufnahmebuch unter den Nummern 13 und 16. 130 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418, Eintrag von Nadja Z. im Frauenaufnahmebuch unter der Nummer 17. 131 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418, Eintrag von Stanislawa L. im Frauenaufnahmebuch unter der Nummer 564. 132 Siehe hierzu das Kapitel 3.5.7. 133 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5895. 444 portiert. Unter ihnen befanden sich die neun deutschen jüdischen Gefangenen Markus (Max) Eichhorn, Max Himmelstern, Josef Katz, Albert Koch, Josef Kugelmann, Moritz (Moses) Plaut, Siegfried Schaumberg, Nathan Strauss und Lehmann Tannen- baum.135Außerdem befanden sich unter den Deportierten die beiden katholischen Geist- lichen Wilhelm (Taddäus) Brunke und Konrad Trageser,136 die drei deutschen Gefange- nen Jan Bracht, Philipp Jörg und Willi Mai,137 die vier polnischen Gefangenen Stefan C., Richard K., Dadousch (Dadeusch) K., Stanislaus Siminski138 und der tschechische Gefangene Johann P.139 Von sämtlichen genannten jüdischen Deportierten sowie den beiden katholischen Geist- lichen und zwei der anderen deutschen Gefangenen lässt sich feststellen, dass sie in Da- chau – in zwei Fällen auch im Konzentrationslager Buchenwald und in Auschwitz, wo- hin sie von Dachau weiter deportiert wurden – umgekommen sind. Die meisten von ihnen starben einige Monate nach ihrer Einweisung in das Konzentrationslager; einige sogar bereits nach einigen Wochen. Markus (Max) Eichhorn, der am 15. September 1942 nach Dachau deportiert worden war,140 kam dort bereits am 4. Oktober 1942 ums Leben,141 und Max Himmelstern, der am 13. Januar 1942 deportiert worden war,142 starb dort 6. Mai 1942.143 Albert Koch, der am 29. Oktober 1940 von Breitenau nach Dachau verbracht wurde,144 starb dort am 14. Dezember 1940,145 und Josef Kugelmann der am 13. Januar 1942 deportiert worden war,146 kam am 16. Juni 1942 in Dachau ums Leben.147 Moritz (Moses) Plaut, der am 15. Juli 1941 nach Dachau deportiert wurde,148 fand dort bereits einen Monat später, am 134 Zum Schicksal von Lina Knoth siehe: Löber u.a., „hier kommst Du nicht mehr lebend raus!“. 135 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5291, Nr. 7641, Nr. 5831, Nr. 5899, Nr. 6053, Nr. 6672, Nr. 6907, Nr. 7347 und Nr. 7165. 136 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7596 und Nr. 7597. 137 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5021 und Nr. 5762; zu Willi Mai siehe das Kapitel 3.5.1. 138 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5123, Nr. 5879, Nr. 6066, Nr. 7016. 139 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6716. 140 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5291. 141 Bundesarchiv, Gedenkbuch, Band 1, S. 283. 142 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7641. 143 Staatskommissariat, Die Toten von Dachau, S. 87. 144 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5899. 145 Staatskommissariat, Die Toten von Dachau, S. 51. 146 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6053. 147 Bundesarchiv, Gedenkbuch, Band 1, S. 791. In dem Totenbuch von Dachau ist das Todes- datum von Josef Kugelmann mit dem 18.5.1942 angegeben, vgl. Staatskommissariat, Die Toten von Dachau, S. 89. 148 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6672. 445 19. August 1941 den Tod.149 Siegfried Schaumberg wurde am 31. März 1942 nach Da- chau verbracht150 und starb dort am 12. August 1942,151 und Nathan Strauss, der am 6. Dezember 1941 deportiert worden war,152 kam am 12. März 1942 in Dachau ums Le- ben.153 Josef Katz und Lehmann Tannenbaum wurden von Dachau in das Konzentrationsla- ger Buchenwald bzw. nach Auschwitz weiter deportiert. Josef Katz, der am 24. Juni 1941 nach Dachau deportiert worden war,154 kam etwa drei Wochen später, am 17. Juli 1941, in Buchenwald ums Leben,155 und Lehmann Tannenbaum, der am 7. Juli 1942 von Breitenau nach Dachau kam,156 fand am 14. November 1942 in Auschwitz den Tod.157 Der Franziskanerpater Wilhelm (Taddäus) Brunke, der am 13. Mai 1941 nach Da- chau deportiert worden war,158 starb dort am 5. August 1942,159 und der katholische Pfarrer Konrad Trageser, der am 2. Dezember 1941 nach Dachau deportiert wurde,160 fand dort bereits am 14. Januar 1942 den Tod.161 Jan Bracht, der am 9. März 1943 nach Dachau deportiert wurde, weil er sich „wie- derholt auf dem Gebiet der Astrologie betätigt hatte“,162 kam dort am 16. Januar 1944 ums Leben, 163 und Philipp Jörg, der am 27. April 1943 von Breitenau nach Dachau deportiert worden war,164 starb dort am 5. August 1944.165 Von den deutschen Gefangenen, die in das KZ Dachau deportiert wurden, überlebte lediglich Willi Mai. Er war am 18. April 1943 nach Dachau deportiert worden und wur- 149 Staatskommissariat, Die Toten von Dachau, S. 63; vgl. Bundesarchiv, Gedenkbuch, Band 2, S. 1157. 150 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6907. 151 Staatskommissariat, Die Toten von Dachau, S. 91. Das Gedenkbuch des Bundesarchivs nennt den 9. September 1942 als Todesdatum, vgl. ebenda, Band II, S. 1302. 152 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7347. 153 Staatskommissariat, Die Toten von Dachau, S. 73. Das Gedenkbuch des Bundesarchivs nennt den 11. März 1942 als Todesdatum, vgl. ebenda, Band II, S. 1482. 154 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5831. 155 Bundesarchiv, Gedenkbuch, Band 1, S. 712. 156 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7165. 157 Bundesarchiv Gedenkbuch, Band 2, S. 1497. 158 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7596. 159 Staatskommissariat, Die Toten von Dachau, S. 35. 160 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7597. 161 Weiler, die Geistlichen in Dachau, S. 669. Das Totenbuch von Dachau von 1947 nennt den 15. Januar 1942 als Todesdatum, vgl. Staatskommissariat, Die Toten von Dachau, S. 74. 162 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5021. 163 Staatskommissariat, Die Toten von Dachau, S. 35. 164 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5762. 165 Staatskommissariat, Die Toten von Dachau, S. 49. 446 de am Kriegsende auf einem Evakuierungsmarsch von amerikanischen Truppen be- freit.166 Von den vier polnischen und dem einen tschechischen Gefangenen, die von Breite- nau in das Konzentrationslager Dachau deportiert wurden, sind vier Gefangene von dort wiederum in andere Konzentrationslager überstellt worden, und einer kam im KZ Da- chau selbst ums Leben. Stefan C., der am 7. Januar 1941 nach Dachau deportiert wurde,167 ist von dort am 9. September 1943 in das Konzentrationslager Mauthausen überführt worden.168 Richard K., der am 20. August 1940 in das KZ Dachau kam,169 wurde von dort bereits am 3. September 1940 in das Konzentrationslager Sachsenhausen überstellt.170 Dadousch (Thaddeus) K., der am 9. Juli 1940 von Breitenau nach Dachau deportiert wurde,171 kam von dort am 16. August 1940 in das Konzentrationslager Mauthausen,172 und der Tsche- che Johann P., der am 15.10.1940 in das KZ Dachau überführt worden ist,173 wurde von dort am 23. Januar 1941 in das Konzentrationslager Neuengamme deportiert.174 Ihr wei- teres Schicksal ist bisher ungeklärt. Der polnische Gefangene Stanislaus Siminski, der am 28. April 1942 von Breitenau in das Konzentrationslager Dachau deportiert wurde,175 kam am 13. August 1942 in Dachau ums Leben.176 Von den 19 genannten Gefangenen, die aus dem AEL Breitenau in das Konzentrationslager Dachau deportiert wurden, fanden damit nachweislich 14 den Tod. 166 Kammler / Krause-Vilmar, Volksgemeinschaft, Band 1, S. 350 f.; Siehe auch das Kapitel 3.5.1. 167 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5123. 168 Archiv der KZ-Gedenkstätte Dachau, Namensverzeichnis der Häftlinge des Konzentrati- onslagers Dachau. 169 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5879. 170 Archiv der KZ-Gedenkstätte Dachau, Namensverzeichnis der Häftlinge des Konzentrati- onslagers Dachau. 171 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6066. 172 Archiv der KZ-Gedenkstätte Dachau, Namensverzeichnis der Häftlinge des Konzentrati- onslagers Dachau. 173 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6716. 174 Archiv der KZ-Gedenkstätte Dachau, Namensverzeichnis der Häftlinge des Konzentrati- onslagers Dachau. 175 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7016. 176 Archiv der KZ-Gedenkstätte Dachau, Namensverzeichnis der Häftlinge des Konzentrati- onslagers Dachau. 447 3.7.6. Konzentrationslager Mauthausen In das Konzentrationslager Mauthausen wurden nach den vorhandenen Quellen zwi- schen Sommer 1940 und Herbst 1943 insgesamt 19 Gefangene deportiert. 177 Unter ih- nen befanden sich 17 ausländische Häftlinge und zwei deutsche. Der 29jährige Iwan B. wurde am 25. Dezember 1942 in das Arbeitserziehungslager eingewiesen, weil er der ukrainischen Widerstandsbewegung angehört haben soll. Am 21. Januar 1943 sandte der Kriminalsekretär W. von der Gestapostelle Kassel ein Schreiben an Sauerbier, in dem es hieß, dass Iwan B. Angehöriger der ukrainischen Wi- derstandsbewegung sei und demnächst in ein Konzentrationslager der Stufe III einge- wiesen werden soll. Nach vorliegenden Informationen beabsichtige er von Breitenau bzw. von seiner Arbeitsstelle zu fliehen, und daher solle die Bewachung auf Iwan B. aufmerksam gemacht werden.178 Am 23. Juli 1943 wurde Iwan B. vorübergehend zur Gestapostelle entlassen, am 3. August jedoch erneut in das AEL Breitenau überführt, und am 13. September 1943 erfolgte seine Deportation in das Konzentrationslager Mauthausen.179 Sein weiteres Schicksal ist bisher ungeklärt. Die drei polnischen Stanislaw G., Czeslaw S. und Stanislaus U. waren im Dezember 1940 wegen „schwerem Landfriedensbruch und Widerstands gegen die Staatsgewalt“ im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaftiert worden.180 Am 12. August 1941 wurden sie gemeinsam in das Konzentrationslager Mauthausen deportiert.181 Auch ihr weiteres Schicksal ist bislang ungeklärt. Der polnische jüdische Gefangene Emil H. war am 11. April 1941 in das AEL Brei- tenau eingewiesen worden und wurde von dort über ein Jahr später, am 12. Mai 1942, in das Konzentrationslager Mauthausen deportiert.182 In Mauthausen erhielt er die Häft- lingsnummer 9746 und wurde als sowjetischer Schutzhäftling registriert. Am 8. No- vember 1942 wurde er aus dem KZ Mauthausen in das KZ Dachau überstellt.183 Sein 177 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4949, Nr. 5176, Nr. 5147, Nr. 5390, Nr. 5575, Nr. 5695, Nr. 5703, Nr. 5742, Nr. 5785, Nr. 6143, Nr. 6145, Nr.7637, Nr. 6752, Nr. 6816, Nr. 6823, Nr. 7072, Nr. 7348, Nr. 7390 und Nr. 7265. Schutzhaftakten der auf- geführten Deportierten. 178 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4949. 179 Ebenda. 180 Siehe hierzu das Kapitel 3.6.1. 181 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5390, Nr. 7390 und Nr. 7265. 182 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5575. 183 Archiv der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, Eintrag von Emil H., geb. 8.8.1908. Emil H. ist dort unter einem etwa abweichenden Nachnamen eingetragen, wobei das Geburtsdatum 448 weiteres Schicksal ist ungeklärt. Nikolai Jastulski wurde am 23. August 1940 in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen und von dort am 4. Februar 1941 in das Konzentrationslager Mauthausen deportiert.184 Am 16. Juli 1941 kam er in Mauthausen ums Leben.185 Stanislaus Leszczynski, der am 7. März 1943 in das AEL Breitenau eingewiesen und von dort am 27. April 1943 in das KZ Mauthausen deportiert wurde,186 ist in Mauthau- sen als polnischer politischer Häftling registriert worden. Am 25. Juni 1943 wurde er aus dem KZ Mauthausen in das Außenlager Gusen überstellt, wo er am 4. April 1944 um Leben kam.187 Franz Lewandowski wurde am 30. August 1940 in das AEL Breitenau eingewiesen und am 11. Februar 1941 in das Konzentrationslager Mauthausen deportiert.188 In Mauthausen wurde er mit der Häftlingsnummer 49344 registriert.189 Sein weiteres Schicksal ist bislang ungeklärt. Felix Maciejewski (Mayesyk) wurde am 4. Februar 1941 in das Arbeitserziehungsla- ger Breitenau eingewiesen und von dort am 28. Oktober des gleichen Jahres in das KZ Mauthausen deportiert.190 In Mauthausen wurde er als polnischer politischer Häftling registriert und erhielt die Häftlingsnummer 916. 1942 kam Felix Maciejewski im KZ Mauthausen ums Leben.191 Auch Wladislaus Puziewicz ist im Konzentrationslager Mauthausen umgekommen. Am 18. Juli 1941 wurde er in das AEL Breitenau eingewiesen und von dort am 2. Sep- tember 1941 nach Mauthausen deportiert.192 Sein Todesdatum ist dort mit dem 7. No- vember 1941 angegeben.193 Der polnische Gefangene Mieszieslaus Ronczka wurde am 3. August 1940 in das übereinstimmt. Auch bei den anderen Gefangenen, von denen im Archiv der KZ- Gedenkstätte Mauthausen Einträge existieren, gibt es zum Teil Abweichungen in der Na- mensschreibweise. 184 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5742. 185 Archiv der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, Eintrag von Nikolaus Jastulksi, geb. 24.12.1911. 186 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6143. 187 Archiv der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, Eintrag von Stanislaw Leszcynski, geb. 22.12.1907. 188 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6145, Schutzhaftakte von Franz L. 189 Archiv der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, Eintrag von Franz L. Der Eintrag von Franz L. enthält als Geburtsdatum den 18.1.1915 statt dem 18.1.1916. 190 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7637. 191 Archiv der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, Eintrag von Felix Maciejczyk, geb. 27.5.1915. Auf dem Eintrag ist der Todesmonat unleserlich; erkennbar ist lediglich 9._.1942. 192 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6752. 449 Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen und blieb dort bis zum 15. Oktober 1940 inhaftiert.194 Anschließend wurde er in das KZ Mauthausen deportiert, wo er am 29. Juli 1942 umgekommen ist.195 Franciszek S. wurde im Dezember 1942 im AEL Breitenau inhaftiert, weil er „unter Ausnutzung der Verdunkelung widerrechtlich in die Wohnung einer Soldatenfrau ein- gedrungen“ sei. 196 Am 16. Februar 1943 wurde er in das KZ Mauthausen deportiert197 und dort als polnischer politischer Häftling mit der Häftlingsnummer 24109 registriert. Anschließend wurde er in Block 8 des Konzentrationslagers Mauthausen untergebracht. 198 Sein weiteres Schicksal ist bisher ungeklärt. Von den anderen ausländischen Gefangenen, von Josef C., Andreas (Jan) C., Wac- law J., Konstantin R. und Eduard J., die ebenfalls aus dem AEL Breitenau in das KZ Mauthausen deportiert wurden,199 ließen sich keine Angaben über ihr weiteres Schicksal ermitteln. Bei den beiden deutschen jüdischen Gefangenen, die von Breitenau nach Mauthau- sen deportiert wurden, handelte es sich um Josef Kaiser und Robert Strauß. Der 72- jährige Josef Kaiser aus Frankenberg/Eder war vom 12. Juni bis zum 25. August 1942 im AEL Breitenau inhaftiert.200 Anschließend wurde er in das Konzentrationslager Mauthausen deportiert, wo er bereits sechs Tage später, am 31. August 1942, ums Le- ben kam.201 Der 39jährige Robert Strauß war mit kurzer Unterbrechung vom 23. Januar bis zum 30. Juni 1942 im AEL Breitenau inhaftiert und wurde anschließend in das KZ Mauthausen deportiert.202 Vor seiner Einweisung in das AEL Breitenau war er, wie aus seiner Personalbeschreibung ersichtlich ist, im Zuchthaus Wehlheiden inhaftiert.203 Auch er ist bereits nach wenigen Tagen – am 9. Juli 1942 – im Konzentrationslager 193 Archiv der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, Eintrag von Wladislaw Puziewicz, geb. 28.8.1906. 194 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 6823. 195 Archiv der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, Eintrag von Mieszyslaus Ronczka, geb. 20.11.1915. 196 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7072. 197 Ebenda, Schutzhaftakte von Franciszek Sobzcak. 198 Archiv der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, Eintrag von Franzisek S., geb. 9.10.1914. 199 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5176, Nr. 5147, Nr. 5703, Nr. 6816, Nr. 5695 200 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5785. Josef Kaiser wurde am 17.7.1869 in Hoof, Kreis Kassel, geboren und lebte später in Frankenberg/Eder. 201 Bundesarchiv, Gedenkbuch, Band 1, S. 692. 202 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7348. 203 Ebenda. 450 Mauthausen umgekommen.204 Insgesamt ließ sich von sieben der neunzehn Schutzhaftgefangenen ermitteln, dass sie im KZ Mauthausen bzw. im Außenlager Gusen ums Leben kamen. 3.7.7. Konzentrationslager Sachsenhausen In das Konzentrationslager Sachsenhausen bei Oranienburg wurden aus dem Arbeitser- ziehungslager Breitenau nachweislich 90 Gefangene deportiert.205 Unter den Deportier- ten befanden sich 43 deutsche Gefangene, 29 polnische, jeweils drei belgische, französi- sche, jugoslawische und tschechische und ein niederländischer Gefangener. Von fünf Gefangenen ließ sich die Nationalität nicht ermitteln.206 Über das weitere Schicksal der Gefangenen, die aus dem AEL Breitenau in das Kon- zentrationslager Sachsenhausen, aber auch in die Konzentrationslager Ravensbrück und Buchenwald, deportiert wurden, besteht noch ein großer Forschungsbedarf. Dies hätte jedoch den Rahmen dieser Arbeit weit überschritten; von daher können nur einzelne Schicksale von Gefangenen aufgegriffen werden. Unter den 43 deutschen Gefangenen befanden sich allein 22 jüdische Männer, die zwischen 1940 und 1942 dorthin deportiert wurden.207 Sechzehn dieser jüdischen Män- ner sind im Konzentrationslager Sachsenhausen umgekommen; vier weitere wurden von Sachsenhausen nach Groß-Rosen, Dachau und Auschwitz deportiert, wo sie ebenfalls ums Leben kamen. Bei den Umgekommenen handelte sich um Leopold Gutmann aus Kassel, Richard Hammerschlag aus Kassel (geb. in Holzhausen, Kreis Hofgeismar), Albert Hermann aus Kassel, Max Israel aus Kassel (geb. in Dillich, Kreis Hom- berg/Efze), Ferdinand Katten aus Oberasphe, Kreis Frankenberg, Hermann Kogan aus Kassel (geb. in Balka bei Odessa), Hermann Levi und Max Lilienfeld aus Neustadt, Kreis Marburg/Lahn, Heinz Ludwig Levit aus Allendorf (geb. in Berlin), Jakob Maas aus Mardorf, Kreis Marburg/Lahn, Siegfried Mannsbach aus Kassel (geb. in Felsberg, Kreis Melsungen), Emil Plaut aus Frankenberg (geb. in Frankenau), Moritz Rosenthal aus Kassel (geb. in Bad Wimpfen am Neckar), Isaak Schagrün aus Kassel (geb. in Leipzig), Theodor Schön aus Treysa (geb. in Niederurff, Kreis Fritzlar/Homberg), Max 204 Bundesarchiv Koblenz, Gedenkbuch, Band. 2, S. 1483. 205 Grundlage bilden die erhaltenen Schutzhaftakten des Arbeitserziehungslagers Breitenau, Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau]. 206 Ebenda. 207 Vgl. Mann, Liste der als Juden verfolgten Häftlinge, S. 24 bis S. 33. 452 Heinz-Ludwig Levit ist bisher kein Todesdatum bekannt.211 Unter den ausländischen Gefangenen, die in das Konzentrationslager Sachsenhausen deportiert wurden, befand sich der niederländische Gefangene Arien Hoogland aus Enkhuizen. Er arbeitete als Zwangsarbeiter bei der Firma Fieseler in Kassel und war im Fieseler-Lager „Wartheland“ untergebracht. Am 22. März 1943 wurde er verhaftet, weil er „drei russische Kriegsgefangene mit erhobener geballter Faust gegrüßt“ hatte.212 Vom 9. April bis zum 13. September 1943 war er im AEL Breitenau inhaftiert und wur- de anschließend in das KZ Sachsenhausen verbracht.213 Sein weiteres Schicksal ist bis- lang ungeklärt. Auch der polnische Zwangsarbeiter Jan Aksman wurde von Breitenau in das Kon- zentrationslager Sachsenhausen deportiert. Er arbeitete bei der Firma Henschel in Kas- sel und war in einem Henschel-Lager untergebracht. Am 25. Mai 1943 wurde er im Ar- beitserziehungslager Breitenau inhaftiert, weil er, wie es auf seinem Schutzhaftbefehl hieß, „des Kartoffeldiebstahls dringend verdächtig“ war.214 Am 19. Juni 1943 wurde er daraufhin in das KZ Sachsenhausen verbracht.215 Auch sein weiteres Schicksal ist bisher nicht geklärt. Tadeusz Blaszczyk wurde nach Sachsenhausen deportiert, weil er als polnischer Zwangsarbeiter zweimal hintereinander in das AEL Breitenau eingewiesen worden war. Er stammte aus Posen und wurde 1940 im Alter von 17 Jahren bei einer Straßenrazzia zum Arbeitseinsatz nach Deutschland verschleppt. Über ein Verteilerlager in Lucken- walde gelangte Tadeusz Blaszczyk nach Kassel, wo er einem Bauern als Zwangsarbeiter zugeteilt wurde. Nachdem er einen Fluchtversuch unternommen hatte, wurde er im Ja- nuar 1941 das erste Mal in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen. Als er im Mai des gleichen Jahres eine Nacht bei einem polnischen Freund übernachtet hatte, wurde er erneut verhaftet und nach Breitenau verbracht. Am 18. Juli 1941 wurde er von dort in das Konzentrationslager Sachsenhausen deportiert.216 In Sachsenhausen war er ein halbes Jahr inhaftiert und musste mit etwa 200 Gefangenen zusammen in einem Rodungskommando arbeiten. Untergebracht war er in Block 5 im Lager. Im Anschluss 211 Mann, Liste der als Juden verfolgten Häftlinge, S. 25-31. 212 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5637. 213 Ebenda. 214 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4816; Zur Verfolgung von Jan A. und zur Einbeziehung verschiedener Behörden, Ämter und Einzelpersonen in den bürokra- tischen Deportationsablauf siehe Krause-Vilmar, Das Wissen um die NS- Konzentrationslager, ebenda. 215 Ebenda. 453 an diese Haftzeit wurde Tadeusz Blaszczyk für etwa 3 Monate in das Konzentrationsla- ger Groß-Rosen überstellt, wo er als Bremser bei einem Lokführer arbeitete, der die Bahn bediente, mit der Steine aus einem Steinbruch weggefahren wurden. In Groß- Rosen trug Tadeusz Blaszczyk den roten Winkel für politische Gefangene. Nach diesen drei Monaten wurde er überraschend entlassen und zurück nach Nordhessen gebracht, wo er dann bis zum Kriegsende wiederum als Zwangsarbeiter verpflichtet wurde. Er lebt heute mit seiner Frau und Familie in der Nähe von Kassel.217 3.7.8. Konzentrationslager Ravensbrück In das Konzentrationslager Ravensbrück wurden in dem Zeitraum von Juli 1940 bis Oktober 1943 nachweislich 164 Frauen aus dem Arbeitserziehungslager Breitenau de- portiert. Unter diesen Deportierten befanden sich 107 deutsche, 41 polnische, sechs sowjetische, zwei österreichische, eine französische und eine tschechische Gefangene. Von sechs weiteren Frauen ließen sich die Nationalitäten nicht klären.218 Wenn man die Entwicklung der Deportationen der Frauen in das KZ Ravensbrück über den genannten Zeitraum betrachtet,219 dann ist – ähnlich wie in Bezug auf das KZ Sachsenhausen – festzustellen, dass häufig ein bis zwei Gefangene deportiert wurden. Allerdings ist ab Mitte Oktober 1941 ein Anstieg der Deportationen festzustellen, der in der zweiten Jahreshälfte von 1942 wieder abnahm. Diese Abnahme der Deportationen fällt mit der zur damaligen Zeit beabsichtigten Auflösung des AEL Breitenau zusam- men.220 Die beiden höchsten Werte betrafen den 2. Februar 1942, als acht Frauen, und den 10. Juli 1942, als sieben Frauen in das Konzentrationslager Ravensbrück deportiert wurden. Am 2. Februar 1942 wurden vier deutsche Frauen und vier polnische deportiert,221 am 10. Juli waren es drei sowjetische Gefangene und drei deutsche sowie eine Frau, bei der 216 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4964. 217 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 680, Aufzeichnungen über ein Gepräch mit Tadeusz Blaszczyk vom 11.11.1999. Siehe auch Gunnar Richter: Der Verfolgungsweg von Tadeusz Blaszczyk, in: Rundbrief des Fördervereins der Gedenkstätte Breitenau, Nr. 19, Kassel 2000, S. 3-4. 218 Zusammengestellt auf der Grundlage der erhaltenen Schutzhaftakten der inhaftierten Frau- en, Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau]. 219 Erstellt auf der Grundlage der erhaltenen Schutzhaftakten der inhaftierten Frauen, Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau]. 220 Siehe hierzu das Kapitel 3.3.6. 455 Lagerdisziplin“ verhaftet worden war.225 Mehrere polnische und sowjetische Frauen wurden außerdem wegen Liebesbeziehungen mit deutschen Männern in das Konzentra- tionslager Ravensbrück verbracht.226 Auch unter den deutschen Frauen befanden sich nachweislich zwei, die wegen wie- derholten „Arbeitsvertragsbruchs“ in das KZ Ravensbrück deportiert wurden. Eine von ihnen war Liesbeth A., die im Februar 1941, im Alter von 20 Jahren, das erste Mal we- gen Arbeitsvertragsbruch nach Breitenau überführt wurde – allerdings als Arbeitshäus- ling in die Landesarbeitsanstalt - wo sie eine 6-monatige Strafe verbüßen musste. Die einweisende Behörde war das Jugendamt beim Landrat in Saalfeld. Am 1. September 1941 wurde sie nach Saalfeld entlassen. Nach drei Wochen wurde sie erneut wegen Ar- beitsvertragsbruchs verhaftet und acht Wochen im Arbeitserziehungslager Watenstedt inhaftiert. Schließlich wurde sie im März 1943 nochmals verhaftet, weil sie wiederholt der Arbeit ferngeblieben war, und kam über die Gestapostelle Weimar in das Arbeitser- ziehungslager Breitenau. Von dort erfolgte am 27. Mai 1943 ihre Deportation in das Konzentrationslager Ravensbrück.227 Wie in den Kapiteln über die verschiedenen Haftgruppen im Arbeitserziehungslager Breitenau beschrieben wurde, befanden sich unter den deutschen Frauen, die in das KZ Ravensbrück deportiert wurden zahlreiche, die aus politischen, religiösen, weltanschau- lichen und rassischen Gründen verfolgt wurden. Da bei den Frauen – im Gegensatz zu den Männern – auch Aufzeichnungen über die weiteren Deportationen nach dem Herbst 1943 vorhanden sind, lässt sich bei ihnen auch die Gesamtentwicklung darstellen. Insgesamt wurden ab 1944 noch 160 Frauen aus dem AEL Breitenau in das KZ Ravensbrück deportiert. 228 Auf dem folgenden Diagramm, das die Anzahl der Deportationen nach Jahren darstellt, wird sehr gut sichtbar, wie die Deportationen in den Jahren 1940 bis 1942 von zunächst sechs deportierten Frauen bis auf 95 Deportierte stetig zunahmen und dann 1943 drastisch sanken.229 Wie bereits erläutert, hing dieses Absinken offenbar mit den Auflösungsplänen des AEL Breitenau zusammen. Das besonders Auffällige an dem Diagramm ist die massive Zu- 225 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5232. 226 Siehe hierzu das Kapitel 2.5.6. 227 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9701. 228 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418, Frauenaufnahmebuch. Im Frauenaufnahmebuch sind durchgängig die Deportationen von 160 Frauen in das KZ Ra- vensbrück für die Zeit von Januar 1944 bis Januar 1945 verzeichnet. 458 Vermutung nahe, dass es mit der Fleckfieber-Epidemie zusammenhing, die zu diesem Zeitpunkt im Arbeitserziehungslager Breitenau ausgebrochen war. So wurden vom 30. Juni bis zum 4. Juli 1944 insgesamt 42 an Fleckfieber erkrankte Männer in das Kran- kenlager Friedewald gebracht.234 Möglicherweise wurden die Frauen nach Ravensbrück deportiert, um einer Ausbreitung der Seuche im Frauenbereich des AEL Breitenau vor- zubeugen. Unter den 33 Frauen befanden sich 23 sowjetische, fünf deutsche und eine polnische Gefangene. Bei vier der Frauen ließ sich die Nationalität nicht klären.235 Das weitere Schicksal der meisten Frauen, die aus dem Arbeitserziehungslager Breitenau in das Konzentrationslager Ravensbrück deportiert wurden, ließ sich bisher nicht klären. 3.7.9. Konzentrationslager Buchenwald In das Konzentrationslager Buchenwald wurden aus dem AEL Breitenau in der Zeit vom Sommer 1940 bis zum Herbst 1943 nachweislich 279 Männer deportiert. Unter den Deportierten befanden sich 165 sowjetische, 76 polnische, drei bulgarische, zwei deut- sche Gefangene und ein französischer, ein jugoslawischer, ein litauischer und ein tsche- chischer Gefangener. Bei 29 der Deportierten ließ sich die Nationalität nicht klären.236 Auffällig ist vor allem die hohe Anzahl der sowjetischen und polnischen Gefangenen, die von Breitenau in das Konzentrationslager Buchenwald deportiert wurden, und dem gegenüber die geringe Anzahl der Gefangenen anderer Nationalitäten. Das folgende Diagramm stellt die Entwicklung aller nachweisbaren Deportationen von Männern aus dem Arbeitserziehungslager Breitenau in das KZ Buchenwald in der Zeit von November 1940 bis Oktober 1943 dar.237 Während über den gesamten Zeitraum hinweg immer wieder einzelne Gefangene nach Buchenwald deportiert wurden, und an neun verschiedenen Daten auch Gruppen zwischen fünf und neun Gefangenen, fallen zwei Deportationen vollkommen aus der Entwicklung heraus. Es handelte sich um den 1. und 15. September 1942. Am 1. Sep- tember 1942 wurden 47 Gefangene und am 15. September 84 Gefangene nach Buchen- wald deportiert. Es bedeutet, dass allein an diesen beiden Tagen 47 Prozent der insge- 234 Siehe hierzu das Kapitel 3.4.14. 235 Ermittelt auf der Grundlage der Eintragungen im Frauenaufnahmebuch, Archiv des LWV- Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418. 236 Ermittelt auf der Grundlage der erhaltenen Schutzhaftakten, Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau]. 460 che „Sondereinweisungsaktion“ handeln könnte, spricht u.a., dass es sich bei den De- portierten ausschließlich um Osteuropäer handelte. Unter ihnen befanden sich 102 sow- jetische und acht polnische Gefangene sowie ein bulgarischer Häftling. Von 20 Depor- tierten ließ sich die Nationalität nicht klären, aber auch bei ihnen handelte es sich offen- bar um Osteuropäer.239 Auffällig ist zudem, dass mehrere der Deportierten nur ganz kurz im AEL Breitenau inhaftiert waren, z.T. nur wenige Tage, was darauf hindeutet, dass das Arbeitserziehungslager für sie als Sammellager für die bevorstehende Deporta- tion nach Buchenwald genutzt wurde.240 Für eine „Sondereinweisungsaktion“ spricht außerdem, dass im Juli 1942 in Buchenwald der Bau der Gustloff-Werke II begonnen worden, bei dem über 3.500 KZ-Gefangene als Arbeitskräfte eingesetzt wurden,241 und dafür möglicherweise neue Gefangene als Arbeitskräfte benötigt wurden. Der jüngste feststellbare Deportierte, der von Breitenau in das KZ Buchenwald kam, war der 14-jährige Paulo H. aus der Ukraine. Er wurde am 8. September 1942 aus dem Polizeigefängnis Kassel in das AEL Breitenau überführt. Ein Haftgrund ist in seiner Akte nicht enthalten. Dass bei ihm als letzter Wohnort „unbekannt“ eingetragen ist, könnte darauf schließen lassen, dass er von einem Transport oder von einer Arbeitsstelle geflohen ist. Bereits eine Woche nach seiner Einweisung wurde Paulo H. von Breitenau in das Konzentrationslager Buchenwald deportiert. 242 Er war einer der Deportierten vom 15. September 1942. Sein weiteres Schicksal ist bislang ungeklärt. Bei einem weiteren Deportierten handelte es sich um den 17-jährigen Nikolai G. Er war vor seiner Verhaftung bei der Firma Henschel in Kassel zur Arbeit eingesetzt und im „Russenlager Möncheberg“ untergebracht. Am 24. April 1943 wurde er von der Ges- tapo Kassel verhaftet, weil er „in dringendem Verdacht (stand), Sabotagehandlungen begangen zu haben.“243 Einen Monat später, am 23. Mai 1943, wurde er aus dem AEL Breitenau in das KZ Buchenwald deportiert.244 In Buchenwald wurde er als politischer Häftling registriert und erhielt die Häftlingsnummer 13777. Untergebracht war er im 239 Ermittelt auf der Grundlage der erhaltenen Schutzhaftakten, Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau]. 240 So sind von den 47 Gefangenen, die am 1.9.1942 deportiert wurden, alleine 22 erst am 18. August 1942 und danach in das AEL Breitenau eingewiesen worden. Ermittelt auf der Grundlage der erhaltenen Schutzhaftakten, Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breite- nau]. 241 Vgl. Nationale Mahn- und Gedenkstätte Buchenwald (Hrsg.): Buchenwald. Mahnung und Verpflichtung. Dokumente und Berichte, Vierte, völlig neu bearbeitete Auflage, Berlin (Ost) 1983, S. 263-267. 242 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5643 243 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5383. 461 Häftlingsblock 25. Am 21. Januar 1944 wurde Nikolai G. von Buchenwald in das KZ- Außenkommando nach Arolsen überführt.245 Wie bei fast allen nachweisbaren 279 Ge- fangenen, die aus dem Arbeitserziehungslager Breitenau in das Konzentrationslager Buchenwald deportiert wurden, ist auch sein weiteres Schicksal bisher nicht geklärt. Schließlich wurden bei der Auflösung des Arbeitserziehungslagers am 29. März 1945 noch ein Teil der Schutzhaftgefangenen in das Konzentrationslager Buchenwald deportiert. Die genaue Anzahl der Deportierten ließ sich nicht ermitteln; in einem Nach- kriegsprozess wurde jedoch mehrfach von 150 bis 200 Gefangenen gesprochen.246 244 Ebenda. 245 Vgl. Bernd Joachim Zimmer: Deckname Arthur. Das KZ-Außenkommando in der SS- Führerschule Arolsen, Kassel 1994, S. 112 und S. 358 unter der Häftlingsnummer 13777. 246 Siehe hierzu das Kapitel 3.8.2. 462 3.8. Kriegsende 3.8.1. Die Gestapo in Breitenau Bei dem schweren Bombenangriff auf Kassel im Oktober 1943 wurde auch das Gesta- pogebäude in der Wilhelmshöher Allee Nr. 32 zerstört. Als Dienststelle für den Gesta- postellenleiter und die in Kassel verbliebenen Referate wurden in der Goethe-Anlage in Kassel einzelne Baracken gebaut.1 Gleichzeitig begann die Gestapo damit, die meisten ihrer Referate nach Breitenau zu verlegen. Die Gestapo-Außenstelle in Breitenau wurde im ersten Stock der ehemaligen Zehntscheune eingerichtet. Um für weitere Büroräume Platz zu schaffen, wurden 28 Pfleglinge in die Landesheilanstalt Haina verlegt.2 Die Gestapo-Angehörigen haben in der ehemaligen Zehntscheune auch gewohnt; die Belegung habe 12 Zimmer mit 12 Bet- ten betragen.3 Ein genauer Zeitpunkt, ab wann einzelne Referate der Gestapostelle Kas- sel nach Breitenau verlegt wurden, ließ sich bisher nicht eindeutig ermitteln. Ernst Schadt sagte nach dem Krieg aus, dass „die gesamte Staatspolizei von Anfang Dezem- ber 1944 nach und nach Breitenau umgesiedelt (ist) und zwar gruppenweise je nach der Entbehrlichkeit hier in Kassel.“4 Leiter dieser Außenstelle der Gestapo war der SS- Hauptsturmführer und Kriminalkommissar Erich Engels. Engels war gleichzeitig stell- vertretender Gestapostellenleiter und Leiter der Exekutivabteilung. Sein Vorgesetzter war ab dem Oktober 1944 der Kasseler Gestapostellenleiter SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Franz Marmon. Stellvertreter von Engels in Breitenau war der SS-Sturm- scharführer und Kriminalsekretär Peter Frischkorn.5 3.8.2. Auflösung des Arbeitserziehungslagers . In der Zeit vom 28. bis zum 30. März 1945 wurde das Arbeitserziehungslager Breitenau 1 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 7421, Schutzhaftakte von Johann W. In der Akte befindet sich ein Schreiben der Geheimen Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel vom 27. Mai 1944, das im Briefkopf als Adresse „Goethe-Anlage“ in Kassel trägt. 2 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9826, Schreiben an den Oberpräsi- denten vom 21. März 1945. 3 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 185, Aussage von Georg Sauerbier. 4 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 427, Blatt 204, Aussage von Ernst Schadt vor der Zentralen Berufungskammer Hessen-Nord im Rahmen der Entnazifizierung. 5 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 1 und 2, Handakten, Blatt 120, Rückseite und Blatt 121. Gerichtsverfahren gegen Franz Marmon, Urteilsschrift . 463 von der Gestapo aufgelöst, da die amerikanischen Truppen im Vormarsch waren. Im Lager befanden sich zu diesem Zeitpunkt 716 Schutzhaftgefangene, davon 176 Frauen und 540 Männer. 6 Außerdem befanden sich in der Landesarbeitsanstalt noch 64 Korri- genden, drei zwangsuntergebrachte Fürsorgeempfänger, sechs Pfleglinge und sechs Fürsorgezöglinge.7 Die Schutzhaftgefangenen wurden ab dem Abend des 28. März in größeren Kolon- nen unter Bewachung von Gestapo-Angehörigen (es gibt auch Hinweise auf Polizeian- gehörige) aus dem Lager evakuiert. Sie sollten vor den einrückenden amerikanischen Truppen vermutlich Richtung Nord-Osten gebracht werden; das eigentliche Ziel ist nicht bekannt. Der ehemalige französische Gefangene Marc Bertocchi schilderte die Evakuierung des Lagers: „Am 28. abends, bei Einbruch der Dunkelheit, hörte man ein Durcheinander und Schreie auf dem Hof. Als ich aus dem kleinen Fenster unter der Dachtraufe - wir waren auf dem Dachboden untergebracht - hinausblickte, sah ich eine Kolonnenformation, die kurz danach abmarschierte. Am nächsten Morgen das gleiche Bild: wieder eine Kolonne und Abmarsch. Wir erfuhren nichts, außer, daß man zwei oder drei Kameraden geholt hatte, an die ich mich nicht sehr gut erinnere, außer an einen, mit dem ich Freundschaft geschlossen hatte. Aber im Laufe des Tages - ich weiß nicht mehr wie - erfuhren wir, daß die ersten mit dem Zug weggefahren waren, sicherlich in ein Vernichtungslager. Und man sagte uns, daß der zweite Transport bis zum Bahnhof gekommen ist, aber nicht abfahren konnte. Am 29. waren wir dran. Alle, die im Lager zurückgeblieben wa- ren, mußten sich versammeln, und wir sind in Kolonnen über die Straße in Richtung Kassel abmarschiert und wurden von Soldaten bewacht. Bei Einbruch der Dunkelheit sagten sie uns, sie wollten ein kleines Dorf, das wir sahen, aufsuchen, wo sie uns in ei- ner Scheune für die Nacht unterbringen könnten. (Anschließend sind die Wachleute geflohen, d.Verf.) Wir haben ein bis zwei Stunden gewartet, dann haben wir uns zer- 6 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418, Nr. 9822 und Nr. 9825. Die Anzahl der Frauen ist dem Frauenaufnahmebuch entnommen und die Anzahl der Männe dem Rapportbuch. Wie aus einem Vergleich mit einer Aufstellung in der Akte „Seelsorge- Heimpfarrer ersichtlich ist, beziehen sich die Zahlen im Rapportbuch nur auf die männli- chen Schutzhaftgefangenen. Mit Ausnahme des Monats März 1945 stimmen die Angaben in beiden Quellen überein. Lediglich im März gibt es eine Abweichung, die dadurch zu er- klären ist, dass die Zahlen in der Akte „Seelsorge-Heimpfarrer“ für diesen Monat geschätzt wurden. 7 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9822; vgl. auch Ayaß, Das Arbeits- haus Breitenau, S. 328. 464 streut."8 Marc B. blieb mit sechs Kameraden und einer französischen Frau zusammen und flüch- tete mit ihnen gemeinsam durch einen Wald in ein kleines Dorf. Dort trafen sie einen ausländischen Zwangsarbeiter, der sie mit Wissen der Bäuerin und deren Tochter im Kuhstall versteckte und ihnen Kartoffeln zu essen gab. Einige Tage später wurden sie von den Amerikanern befreit.“9 In ähnlicher Form schilderte auch die aus Polen stammende Jüdin Marilla Mor die Auflösung des Lagers und ihre Befreiung. Sie wurde mit einer großen Gruppe von Ge- fangenen unter Bewachung von Polizei aus dem Lager evakuiert, und zu der Gefange- nenkolonne seien noch weitere polnische Häftlinge hinzugekommen. Als sie durch ei- nen Wald gingen, setzten sich die Wachleute, wie auch in dem Bericht von Marc Ber- tocchi, von der Kolonne ab, und Marilla M. versteckte sich mit anderen Gefangenen in einem Forsthaus. Zwei Tage später wurden sie von den Amerikanern befreit.10 Michel Laurain berichtete, dass er am Donnerstag, dem 29. März 1945, in einer gro- ßen Kolonne von Gefangenen unter Bewachung von Schutzpolizei auf der Autobahn in Richtung Hannoversch-Münden geführt wurde. Kurz hinter Kassel sei die Kolonne plötzlich von einem Tiefflieger beschossen worden, woraufhin die Gefangenen und de- ren Bewacher von der Fahrbahn flohen, um sich neben der Autobahn zu verstecken. In dem Tumult gelang es ihm, sich hinter einer Brücke zu verbergen. Als der Beschuss vorbei war, versteckte er sich so lange, bis die Gefangenen, nachdem sie von den Bewa- chern wieder zusammen getrieben worden waren, ohne ihn weiter marschierten und gelangte so in Freiheit.11 Die ehemalige deutsche Gefangene Elisabeth K. berichtete nach dem Krieg, dass sie zusammen mit anderen Gefangenen vor den anrückenden Amerikanern bis in das Ar- beitserziehungslager Zöschen bei Halle verbracht wurde.12 Sie war am 22. Februar 1945 8 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 74, Bericht von Herrn Marc Bertocchi aus dem Jahre 1989 sowie Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Marc Bertocchi vom 23. April 1989. 9 Ebenda. 10 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 228, Aufzeichnungen über ein Gespräch von Frank Matthias Mann mit Frau Marilla Mor vom August 1990 in Tel Aviv. 11 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 577, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Michel Laurain vom 11.6.1997; Siehe auch den Interviewauszug von Michel Laurain in dem Dokumentarfilm von Heidi Sieker und G. Richter aus dem Jahre 2000 „Breitenau – Zur Geschichte eines nationalsozialistischen Konzentrations- und Arbeitserziehungsla- gers“. 12 Zum Arbeitserziehungslager Zöschen siehe: Pabst, „Und ihr wollt nichts gehört noch gese- hen haben?!“, ebenda. 465 von der Gestapo festgenommen worden, weil sie „Feindsender“ abgehört hatte. Vom 12. bis zum 29. März 1945 wurde sie daraufhin im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaftiert und von dort nach Zöschen evakuiert. Im AEL Zöschen blieb sie bis zur Be- freiung durch die Amerikaner am 14. April 1945 in Haft.13 Neben diesen Gefangenen wurden auch etwa 150 bis 200 Gefangene mit einem Zug von Guxhagen in das Konzentrationslager Buchenwald deportiert.14 Hierzu hatte der Gestapostellenleiter, Franz Marmon, vom damaligen Präsidenten der Reichsbahndi- rektion Kassel, Dr. Ing. Ludwig M., wie er sagte „den letzten verfügbaren Zug“ gestellt bekommen.15 Über die Deportation nach Buchenwald berichtete der ehemalige Gefan- gene Herbert F.: „Gegen Mittag wurden wir plötzlich auf den Hof gebracht, wo bereits etwa 150 Gefan- gene angetreten standen, darunter auch der bereits erwähnte Pfarrer Mersmann. Diejeni- gen, welche unserer Widerstandsgruppe angehörten, waren auch vollzählig dabei bis auf die bereits erwähnten Franzosen Lamic und Duquesney, welche sich, wie bereits gesagt, ja gar nicht in der Anstalt Breitenau befanden. Wir erhielten unsere Verpflegung und wurden nun an die Bahnstrecke geführt, wo ein Güterzug für uns bereit stand, mit dem wir alle nach dem KZ Buchenwald transportiert wurden.“16 Unter den Gefangenen, die mit dem Zug in das Konzentrationslager Buchenwald verbracht worden waren, befanden sich einzelne, die auf so genannte „Todesmärsche“ geschickt oder auch weiter deportiert wurden. Einer dieser Gefangenen war der bereits genannte katholische Pfarrer Alfons Mersmann. Er wurde am Karfreitag 1945 in das 13 HHStA Wiesbaden, Datenbank zu den Schutzhaftgefangenen im AEL Breitenau, Angaben zu Elisabeth K. Die Angaben beziehen sich auf den Eintrag im Frauenaufnahmebuch (Ar- chiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418) und Entschädigungsunterlagen im HHStA Wiesbaden, W Abt. 518, Nr. 347. Zur Befreiung des Lagers Zöschen am 14./15. April 1945 vgl. auch Pabst, „Und ihr wollt nichts gehört noch gesehen haben?!“, S. 87-90. 14 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 1 und 2, Band 1, Blatt 156, Schrei- ben Marmons an den Untersuchungsrichter des Landgerichts Kassel vom 18.2.1951; siehe auch: HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Blatt 124, Aussage von Herbert F. Marmon schreibt von dem Evakuierungszug und Herbert F. gehörte zu den nach Buchenwald deportierten Gefangenen bei der Evakuierung des Lagers. 15 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 1 und 2. Band 1, Blatt 178, Aussa- ge des ehemaligen Reichsbahnpräsidenten Müller. Müller sagte in dem Verfahren aus, dass ihn jemand aufgesucht habe und ihm mitteilte, es müsse noch eine Lokomotive für einen Transport von Häftlingen aus Breitenau Richtung Bebra zur Verfügung gestellt werden. Abschließend meinte er: „Die Angelegenheit des Transportes von Breitenau nach dem Os- ten war für mich eine Sache, die ganz am Rande neben vielen anderen weitaus wichtigeren Aufgaben lag.“ 16 Ebenda, Blatt 58 f., Aussage von Herbert F. vom 12.1.51. 466 Quarantänelager des KZ Buchenwald überführt. Bei der Evakuierung eines Teils des Lagers wurde er am 10. April 1945 (einen Tag vor der Befreiung Buchenwalds) mit seinem Block 52 evakuiert. Hierüber berichtete der überlebende Zeitzeuge Dr. R. Neuss, dass sich die Gefangenen dabei fast ohne Nahrungsmittel und ohne Obdach z.T. auf langen Fußmärschen unter SS-Bewachung befanden. Ein großer Teil sei an Er- schöpfung gestorben oder von den SS-Wachen erschossen worden. Einer seiner Mitge- fangenen, der Franzose Dumont (der ebenfalls von Breitenau mit dem beschriebenen Zug in das KZ Buchenwald deportiert worden war, d.Verf.), habe ihm erklärt, dass Pfar- rer Mersmann auf einem dieser Transporte an Erschöpfung gestorben sei. Obwohl sich zwei seiner Kameraden kurz vor dem Abtransport um seine Rückstellung bemüht hat- ten, habe Mersmann ihnen gesagt, dass er dort bleiben müsse, wo Gott ihn haben wol- le.17 Über den Tod von Alfons Mermann ist auch eine Postkarte aus dem Jahre 1945 überliefert, auf der es heißt: „Ich, B. Grabowski, erkläre hiermit, ohne Lug und Trug, dass der ehemalige Geistliche A. Mersmann auf dem Transport von Buchenwald nach Wohlau erschossen wurde; es war am 12. April.“18 Ein weiterer Gefangener, der mit dem genannten Zug nach Buchenwald deportiert wurde, war der Franzose A. Abraham. Nach Aussage seines Mitgefangenen René Bade- rot sei A. Abraham anschließend noch von Buchenwald mit einem Zug nach Dachau verbracht worden. Er habe es überlebt und sei nach dem Krieg als gebrochener Mann nach Frankreich zurückgekehrt.19 Am Abend des 29. März 1945 befanden sich noch immer Schutzhaftgefangene im Arbeitserziehungslager, die am folgenden Morgen evakuiert werden sollten. Die Aussa- gen über deren Anzahl gegen stark auseinander; während Sauerbier in seiner eidesstatt- lichen Erklärung vom 26. April 1945 gegenüber den Amerikanern von über 100 Gefan- genen sprach, die am kommenden Morgen entlassen werden sollten,20 sagte der ehema- lige französische Gefangene René B., dass am 29. März 1945 bis auf zehn Gefangene, zu denen er gehörte, alle evakuiert waren. Diese seien gezielt zurückgehalten worden, 17 Vgl. Moll, Zeugen für Christus, Band II, S. 696. 18 Ebenda. Der Tod von Alfons Mersmann auf dem Transport ist auch vermerkt in Weiler, Die Geistlichen in Dachau, S. 449 und in Opfermann, Das Bistum Fulda im Dritten Reich, S. 65. 19 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 70, Bericht von René B. vom 15.6.1988. 20 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 48, Aussage Sauerbiers vom 29.4.1945. Die Ermittlungsakte ist nicht durchnumeriert. Die Angaben zu den Blättern be- ziehen sich auf die vom Verfasser gemachten Kopien der Akte im WNRC. 467 um in der folgenden Nacht das Massengrab auszuheben.21 Die Gestapo-Beamten hatten damit begonnen, die Büros zu räumen und auf dem Innenhof vor der Zehntscheune und in den Büros Akten und Dokumente zu verbrennen.22 Auf Anweisung des Gestapo- Leiters Marmon hatten sie die ganze Nacht über Dienst, und es war, wie der Anstaltslei- ter Sauerbier später sagte, ein ständiges Kommen und Gehen. Auch Marmon war an dem 29. März in Breitenau. Von den Bediensteten der Landesarbeitsanstalt hatten ein Nachtaufseher und der Pförtner Dienst. Der Oberaufseher und der Direktor befanden sich in ihren Dienstwohnungen auf dem Gelände. Unmittelbar bevor die Gestapo das Arbeitserziehungslager endgültig auflöste, wurden in den frühen Morgenstunden des 30. März noch 28 Gefangene erschossen. 3.8.3. Der Massenmord am Fuldaberg In den frühen Morgenstunden des 30. März 1945 wurden am Fuldaberg in Guxhagen 28 Gefangene des Arbeitserziehungslagers Breitenau erschossen. Es war einer der unzähli- gen Massenmorde, die in der Endphase des Krieges in ganz Deutschland bei der Auflö- sung von Arbeitserziehungslagern und Gestapohaftstätten begangen wurden.23 Die folgende Darstellung beruht weitgehend auf einem Ermittlungsverfahren der amerikanischen Militärbehörde vom April 1945, dem Gerichtsverfahrens gegen den Gestapo-Leiter, Franz Marmon und dem Bericht des ehemaligen französischen Gefan- genen René B. Im Zuge der Auflösung des Arbeitserziehungslagers wurden am 29. März 1945 ge- gen 11 Uhr morgens 30 - 40 Schutzhaftgefangene (Männer) unter Bewachung von ei- 21 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 70, Bericht von René B. vom 15.6.1988. 22 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 48, Aussage von Georg Sauerbier. 23 Vgl. Gerhard Paul: “Diese Erschießungen haben mich innerlich gar nicht mehr berührt.” Die Kriegsendphasenverbrechen der Gestapo 1944/45, in: Gerhard Paul, Klaus-Michael Mallmann (Hrsg.): Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg. „Heimatfront“ und besetztes Euro- pa, Darmstadt 2000, S. 543-568; Lotfi, KZ der Gestapo, S. 292-310; Mr.C.F. Rüter, D.W. De Mildt (Red): Die westdeutschen Strafverfahren wegen nationalsozialistischer Tötungs- verbrechen 1945-1997. Eine systematische Verfahrensbeschreibung mit Karten und Regis- tern. Bearbeitet im Seminarium voor Strafrechtspleging ‚Van Hamel’ der Universität Ams- terdam, Amsterdam und München 1998. Siehe hier die Verfahren zu „Verbrechen der Endphase“. Bei einem dieser Massenmorde wurden am 6. April 1945 in Hannover 154 Menschen erschossen, siehe: Herbert Obenaus: Die Erschießung auf dem Seelhorster Friedhof in Hannover im April 1945, in: Hannoversche Geschichtsblätter 35 (1981), S. 233-274. Zu Massenmorden am Kriegsende im Raum Dortmund siehe: Elisabeth Till- mann: Zum „Reichseinsatz“ nach Dortmund. Das Schicksal französischer Zwangsarbeiter im Lager Loh 1943-1945, Dortmund 1995, S. 168 ff. 468 nem Gestapo-Mann und 5-6 SS-Männern nach Kassel gebracht. Sie sollten dort, nach Aussage einer ehemaligen Gestapo-Sekretärin, auf Befehl des Gestapostellenleiters Franz Marmon, der in der Karwoche 1945 zum Kommandeur der Sicherheitspolizei ernannt worden war, auf einem Friedhof erschossen worden. Den Erschießungsbefehl hatte Marmon Ernst Schadt mitgeteilt, und dieser hatte ihn an den niederländischen Gestapo-Mann Erich B., der das Kommando begleitete, weitergegeben.24 Zwischen 11 und 12 Uhr nachts kam das Kommando mit den Gefangenen wieder nach Breitenau zurück. Die Gefangenen waren in Kassel nicht erschossen worden, weil, wie die ehemalige Gestapo-Sekretärin aussagte, Georg Wilimzig befürchtete, dass die amerikanischen Truppen Kassel eher als Guxhagen erreichen würden.25 Bei der Rück- kehr in das Lager waren es noch 33 Gefangene; einigen der Männer war angeblich die Flucht gelungen.26 Die Gefangenen wurden nach ihrer Ankunft von dem Nachtaufseher in den Flur des Zellenbaus eingeschlossen.27 Anschließend wurden von den verbliebe- nen Schutzhaftgefangenen, die am kommenden Tag evakuiert werden sollten, zehn aus- gewählt, um am Fuldaberg das Massengrab auszuheben. Einer der am Massenmord be- teiligten Gestapo-Männer sagte später aus: „Gegen Mitternacht (...) habe ich in Breitenau von Kriminal-Kommissar und SS- Hauptsturmführer Engels den Auftrag bekommen, zusammen mit Kriminalassistent N. und 5 bis 6 SS-Leuten die Grabung eines Loches durch Häftlinge vorzunehmen. Es wurde mir gesagt, dass es für Leichen von Plünderern, die erschossen werden sollten, dienen würde. Den Häftlingen sollten wir sagen, es sei zum Vergraben von Akten.“28 24 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 42 bis Blatt 44, eidesstattli- che Aussage der ehemaligen Gestapo-Mitarbeiterin Ruth L. vom 15.4.1945, nach der sie diesen Befehl persönlich mitgehört hatte. Der ehemalige Gefangene Josef D. sagte nach dem Krieg aus, es seien 32 Gefangene gewesen, darunter 28 aus dem Gefängnis und 4 aus der Krankenstation. Begleitet worden seien sie von 11 SS-Männern in SS-Uniform von de- nen 10 ein Gewehr und einer eine Maschinenpistole trug, in: HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 79, Spruchkammerakte von Georg Sauerbier, eidesstattliche Erklä- rung von Josef D. 25 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 44, eidesstattliche Aussage der ehemaligen Gestapo-Mitarbeiterin Ruth L. Georg Wilimzig verließ deshalb selbst Kas- sel, befahl die Gefangenen zurück nach Breitenau und kam dort nachts auf einem Motorrad an. 26 Ebenda, Blatt 47, Aussage der ehemaligen Gestapo-Angestellten Ruth L. Sie habe mit dem niederländischen Gestapo-Mann Erich (Eric) B. nach der Rückkehr kurz gesprochen und daher habe sie diese Informationen. 27 Ebenda, Blatt 74, Aussage des Nachtaufsehers F. vom 27.4.1945; Siehe auch die Aussage von Josef D. über das Einschließen der Gefangenen in: HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS- Z, Nr. 4937, Blatt 80, Spruchkammerakte von Georg Sauerbier. 28 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 1 und 2, Band I, S. 5. Aussage von Hermann S. im Verfahren gegen Franz Marmon. 469 Der französische Gefangene René B. war unter den zehn Gefangenen, die das Grab ausheben mussten.29 Hierzu bekamen sie von der Gestapo Hacken und Schaufeln: „Wir alle zitterten vor Angst. Wir gingen um das Lager herum abwärts, dann an der Fulda entlang. Ein kleiner Wald lag vor uns, und wir blieben am Waldrand stehen. Es war ein Kiefernwald. Dort mußten wir - vor den Mündungen von zwei auf uns gerichte- ten Maschinengewehren - eine Grube von 3 m mal 2 m ausheben, und diese Arbeit mußte bis Mitternacht beendet sein. - Es ist wohl unnötig, unsere Gedanken groß zu beschreiben, denn wir ahnten, daß sich hier ein Drama abspielen würde. Aber für wen? Für uns? Oder für andere? Ich kann sagen, daß niemand mehr fähig war, unter dem hier herrschenden Terror zu reagieren! Wir kamen mit unserer Grube nicht recht voran. Wir waren auf Fels gestoßen, trotzdem waren wir gegen 2 Uhr morgens mit unserer Arbeit fertig.“30 Während die Gefangenen unter Bewachung von einigen SS-Männern bei dem Grab warten mussten, gingen die beiden Gestapoleute mit den anderen SS-Männern in das Lager Breitenau zurück. Dort erhielten sie von Engels den Befehl, gemeinsam mit dem SS-Sturmscharführer und Kriminalsekretär Peter Frischkorn die Erschießung durchzu- führen. Die Gefangenen wurden nacheinander in drei Gruppen aus dem Zellenbau her- ausgeholt.31 Ein SS-Obersturmführer der Gestapo hatte eine Liste bei sich, aus der er jeweils 10 Gefangene aufrief. Anschließend wurden immer zwei Gefangene mit Stri- cken aneinander gefesselt und dann zum vorbereiteten Massengrab geführt. Die letzten drei der 33 Gefangenen blieben von der Ermordung verschont. Nach Aussage des Nachtaufsehers habe der Gestapo-Mann sie in drei Einzelzellen gesperrt und daraufhin das Zellengebäude verlassen.32 Die Gefangenen wurden vor den Augen derjenigen, die das Grab ausgehoben hatten, ermordet. Hierzu schrieb René B.: „Es wurde uns befohlen, 20 m zurückzugehen. Da sahen wir 10 Gefangene in Hand- schellen kommen, immer 2 zu 2 verbunden. Die SS befahl ihnen, am Rand der Grube niederzuknien mit dem Gesicht zur Erde. Dann töteten sie sie durch Genickschuß. Je- 29 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 82 und Blatt 186 f. Nach Aussage von D. und vom Nachtaufseher F. waren es zehn Gefangene, die das Massengrab ausheben mußten. Ein holländischer Aufseher habe die zehn Gefangenen geholt. 30 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 70, Bericht von René B. vom 15.6.1988. 31 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 80, Nach Aussage von Josef D. sei es gegen 5.00 – 5.30 Uhr morgens gewesen. 32 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 77, Aussage des Nachtauf- sehers F. Um welche Gefangenen es sich handelte, ist bisher nicht geklärt. 470 desmal mußten wir sie losbinden und sie nebeneinander in dieses schändliche Grab le- gen. (...) Die 2. Zehnergruppe kam heran, aber hier muß ich jetzt ausdrücklich betonen: ein Gefangener befreite sich, sprang in die bewaldete Schlucht, schwamm durch die Fulda, und wir hörten ihn am anderen Ufer wieder weiterlaufen. Niemand hatte reagiert, und so haben wir bloß 9 beerdigt. - Die letzte Zehnergruppe kam heran. Es spielte sich dasselbe ab.“33 In der Aufregung und Verwirrung konnte ein weiterer Häftling fliehen. Anschließend mussten die Gefangenen unter Aufsicht von 4 Wachleuten die Grube wieder zuschau- feln. Von den Wachleuten wurden sie gezwungen, einen Gefangenen, der noch nicht tot war und unentwegt schrie, mit Steinen zu erschlagen: „Wir sind gegen 5 Uhr morgens ins Lager zurückgekehrt, und wieder steckte man uns in Einzelhaft. Es ist unnötig, unse- re seelische Verfassung zu beschreiben. Wir dachten immer an das, dessen Zeugen wir gewesen waren.“34 Wie sich später herausstellte, waren die Schüsse und auch die Schreie der Opfer bis nach Guxhagen zu hören. So sagte der ehemalige politische Gefangene Paul Christian V. 1949 aus, er habe von dem ehemaligen Aufseher B., der in der Nacht in der Pforte saß, gehört, die Gestapo gegen ½ 12 Uhr mit einer größeren Anzahl von Häftlingen mit Spaten und Hacken die Anstalt verlassen habe. Am nächsten Morgen habe die Bevölke- rung von Guxhagen B. erzählt, dass die Leute in der Nacht am Fuldaberg erschossen worden sein sollen. Auch V. habe das später in Guxhagen gehört.35 Unter den 28 Ermordeten befanden sich 16 sowjetische, 10 französische und zwei niederländische Gefangene.36 Bisher konnten lediglich zehn Opfer namentlich ermittelt werden; die Franzosen Marcel Delacroix, Maurice Courault, André Lamic, Joseph Du- quesney, Louis Nouaille und Legrand, sowie die aus der Sowjetunion stammenden Sta- nislaus Ivanow, Andre Ivanow, Siergiej Tarassjuk und der Ukrainer Valentin Doma- 33 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 70, Bericht von René B. vom 15.6.1988. Auch Sauerbier sagte später im Spruchkammerverfahren aus, er habe gehört, dass zwei Gefangene fliehen konnten, bzw. wie er sagte „ausgerissen sind“. Vgl. HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 217, Aussage von Georg Sauerbier. 34 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 70, Bericht von René B. vom 15.6.1988. 35 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Blatt 36-37, Aussage von Paul Christian V. 36 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51 Nr. 1 und 2, Band I, S. 220. Schreiben des französischen Generalkonsulats. Eindeutig geklärt wurde die Nationalität der Opfer al- lerdings nicht. 471 schewski.37 Über die anderen Opfer gibt es lediglich einzelne Anhaltspunkte aus Ge- genständen, die bei ihnen gefunden wurden, wie z.B. Kriegsgefangenenmarken. Bei einer späteren Exhumierung der Toten im Jahre 1960 ergab sich, dass die Toten zwi- schen 17 und 40 Jahre alt gewesen sind.38 Die Gründe ihrer Inhaftierung und Ermordung sind weitgehend ungeklärt. Über die französischen Opfer gibt es Aussagen, dass sie einer Widerstandsgruppe angehörten. Diese Widerstandsgruppe, in der auch ein späterer Leiter der Hessischen Polizei sowie ein späterer Staatssekretär des französischen Innenministeriums mitwirkten, wurde ge- gen Ende 1944/Anfang 1945 entdeckt und verhaftet.39 Während einige der Verhafteten Ende März mit dem Deportationszug nach Buchenwald kamen und überlebten, wurden die anderen in Breitenau erschossen. Unter den Opfern befand sich auch André Lamic. Er war zunächst als französischer Soldat in deutsche Kriegsgefangenschaft geraten und später in den Zivilstatus übernommen worden. Er hatte den Auftrag der deutschen und französischen Regierung, kranke Franzosen in ihre Heimat zu begleiten und ist dadurch immer wieder legal nach Deutschland zurückgekehrt. André Lamic sei verhaftet wor- den, weil er während seiner Tätigkeit einen Kurierdienst übernommen habe.40 Zuletzt lebte er im Henschel-Wohnlager Möncheberg IX in Kassel.41 37 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 116. Die Namen und Anga- ben von Marcel Delacroix, Maurice Courault, André Lamic, Stanislaus Ivanow, Andre I- vanow, Valentin Domaschewski und Joseph Dupuesney ergeben sich aus der Ermitt- lungsakte der amerikanischen Militärbehörde wegen des Massenmordes in Breitenau aus dem Jahr 1945, die Angaben von Siergiej Tarassjuk stammen aus den Umbettungs- unterlagen des Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge (VdK – Bundesgeschäftsstelle Kassel) aus dem Jahre 1960. Archiv des VdK, Bundesgeschäftsstelle Kassel, Umbettungs- unterlagen der Toten aus Breitenau. Bei den Toten wurden dabei noch einzelne Schriftstü- cke gefunden, die die Amerikaner übersehen hatten, u.a. die Arbeitskarte von S. Tarassjuk. Die Hinweise auf die beiden französischen Opfer Louis Nouaille und Legrand stammen von Marc B., der bis zur Auflösung des Lagers in Breitenau inhaftiert war. Archiv der Ge- denkstätte Breitenau, Signatur: 74, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Marc Bertocchi aus dem Jahre 1989. Josef D. nannte nach dem Krieg noch drei weitere Franzosen mit Na- men: René Marcel, Pierre Duran und Marcel Merane, in: HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS- Z, Nr. 4937, Blatt 79, Spruchkammerakte von Georg Sauerbier. 38 Archiv des VdK Kassel, Umbettungsunterlagen der Toten aus Breitenau zum Ludwigstein. Das Alter wurde von einem Arzt, der bei den Ausgrabungen anwesend war, geschätzt. 39 WNRC, Suitland, RG 338.T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 59 und Blatt 60. Aussage von Gabriel G.; vgl. auch HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 1 und 2. Gerichtsverfahren gegen Franz Marmon, 3a Ks 3/51, Band I, S. 94 f. sowie Band II S. 19; Aussagen von Werner W. vom 13.1.1951 und von Franz Marmon vom 14.10.1950. 40 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 74, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Marc Bertocchi vom 23.4.1989. 41 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 106. Bei dem ermordeten André Lamic wurde ein Brief mit seiner Anschrift gefunden: Wohnlager Möncheberg IX, Königshauserstrasse, Kassel. 472 Unter den sowjetischen Opfern befanden sich zivile Zwangsarbeiter, aber auch eini- ge Kriegsgefangene, die möglicherweise aus einem Kriegsgefangenenlager geflohen waren. Nach Aussage des Nachtaufsehers in Breitenau hatten mehrere dunkelgrüne Ja- cken bzw. Mäntel getragen, wie sie bei den russischen Kriegsgefangenen üblich waren. Vor der Erschießung mussten sie die Jacken ausziehen, und diese wurden später von einem Gestapo-Mann in Breitenau verbrannt.42 Bei zwei der Toten wurden außerdem Erkennungsmarken des Stalag 326 (VI/K) (Sennelager, d.Verf.) mit den Nummern 176372 und 176377 gefunden.43 Bei einem weiteren Toten fand man einen Esslöffel mit der Nummer 176373, was darauf hindeutet, dass er ebenfalls aus diesem Lager kam.44 Mindestens vier der sowjetischen Opfer waren zuvor als Zwangsarbeiter bei der deutschen Reichsbahn verpflichtet. Stanislaus Ivanow arbeitete seit 1944 beim Bahnbe- triebswerk in Eschwege. Seine Arbeitskarte war in Göttingen ausgestellt. Valentin Do- maschewski arbeitete ebenfalls bei der Reichsbahn, und auch sein Dienstausweis wurde 1944 in Göttingen ausgestellt.45 Bei einem weiteren sowjetischen Toten, dessen Name nicht ermittelt werden konnte, fand sich eine Bescheinigung, dass er seit 1942 in Deutschland war und beim Bahnbetriebswerk Eschwege arbeitete,46 und schließlich war auch die Arbeitskarte von Siergiej Tarassjuk von der Deutschen Reichsbahn ausge- stellt.47 In dem späteren Gerichtsverfahren gegen Franz Marmon behauptete dieser, dass sich unter den erschossenen Russen eine Gruppe von 7 Personen befunden habe, die sich in 42 Ebenda, Blatt 78, Aussage des Nachtaufsehers F. Josef D. sagte im Spruchkammerverfah- ren gegen Sauerbier aus, dass er die Kleidung zum Ofen bringen musste und dabei den SS- Mann Kehl sah, HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 80 f. 43 Ebenda, Blatt 106 und 107, Auflistung der bei den Toten gefundenen Papiere und Gegen- stände. In einem 1946 in den USA erschienenen „Soldiers Album“ (Compiled by Colonel R. Ernest Dupuy und Lt. Colonel Herbert L. Bregstein, Boston 1946) befindet sich aus Sei- te 154 ein Photo der Befreiung von 9000 russischen Kriegsgefangenen des Stalag 326 (südöstlich von Münster) durch die 9. US-Armee. In dem Lager seien täglich 70 Gefange- ne verhungert. Auf dem damaligen Lagerfriedhof und heutigen Kriegsopferfriedhof Stu- kenbrock-Senne sind etwa 65000 sowjetische Kriegsgefangene beerdigt. Vgl.: Hüser, Karl / Otto Reinhard: Das Stammlager 326 (VIK) Senne 1941-1945. Sowjetische Kriegsgefan- gene als Opfer des nationalsozialistischen Weltanschauungskrieges. Bielefeld 1992. 44 Archiv des VdK Kassel, Umbettungsunterlagen der Toten aus Breitenau zum Kriegsopfer- friedhof Ludwigstein aus dem Jahre 1960. 45 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 107, Auflistung der bei den Toten gefundenen Papiere und Gegenstände. 46 Archiv des VdK Kassel, Umbettungsunterlagen der Toten aus Breitenau zum Kriegsopfer- friedhof Ludwigstein aus dem Jahre 1960. 47 Ebenda. Auf der Arbeitskarte von Siergiej Tarassjuk befinden sich die Eintragungen: „Alt- sowjetrusse, geb. 1922, Heimatort: Ternowka, Kreis: Antoninskij, Hilfsarbeiter 23. a 5, Deutsche Reichsbahn, ausgestellt 23.11.42.“ 473 der Söhre verschanzt, sich Waffen beschafft und Plünderungen und Raubüberfälle ver- übt hätte. Wenn auch die Anschuldigungen sehr fragwürdig sind, da sie vor allem zu seiner Entlastung vorgebracht wurden, so deutet doch einiges darauf hin, dass die ge- nannten sowjetischen Zwangsarbeiter zu dieser Gruppe gehörten. Vermutlich waren sie von ihrer Arbeitsstelle geflohen und in der Söhre verhaftet worden. Das Gebiet der Söh- re liegt zwischen Eschwege und Kassel in der Nähe von Kaufungen. In das Gerichtsge- fängnis Kaufungen wurde nachweislich kurz vor Kriegsende eine Gruppe flüchtiger sowjetischer Gefangener eingeliefert und anschließend in das Arbeitserziehungslager Breitenau gebracht. Der damalige Bürgermeister war nach dem Krieg in einem Spruch- kammerverfahren beschuldigt worden, er habe diesen Gefangenen das Essen verweigert und sinngemäß geäußert, man solle sie doch gleich erschießen.48 Einer der sowjetischen Gefangenen, Andre Ivanow, war vor seiner Verhaftung bei der Firma Spinnfaser A.G. (vermutlich in Kassel) zwangsverpflichtet.49 Von den niederländischen Opfern sind bis- lang keinerlei Angaben bekannt. Gegen die Ermordeten hat vor ihrer Hinrichtung keinerlei Prozess stattgefunden. Franz Marmon behauptete später, dass für die sieben sowjetischen Gefangenen, die in der Söhre verhaftet worden waren, ein Erlass des Reichssicherheitshauptamtes auf “Sonderbehandlung“ vorgelegen habe, und dass die anderen 21 Gefangenen auf Anord- nung von Engels erschossen worden seien - aber auch diese Behauptung erscheint sehr fragwürdig. Wahrscheinlicher ist vielmehr, dass der Erschießungsbefehl, wie auch die ehemalige Gestapo-Angestellte L. gegenüber den Amerikanern aussagte, direkt von Marmon gegeben wurde. Sie beschrieb in ihrer Aussage auch den Ablauf: „Es gab kein Gerichtsverfahren. Sie wurden von einem Gestapo-Mann verhört, und der überprüfte die Aussagen anhand der Äußerungen der anderen Gefangenen. Er kam zu der Einschät- zung, dass sie aufgrund bestimmter Gründe erschossen werden sollten, und als dieser Bericht Marmon vorlag, traf der die Entscheidung.“50 Dieses Vorgehen entsprach auch den Erlassen, die kurz vor Kriegsende für die neu ernannten „Kommandeure der Si- 48 „Ich kann sehen, wenn Sie verhungern“. Ehemaliger Bürgermeister vor der Spruchkam- mer, in: Hessische Nachrichten vom 4.1.1947. Es handelte sich um das Spruchkammerver- fahren gegen den ehemaligen NS-Bürgermeister von Oberkaufungen vor der Spruchkam- mer Kassel-Land am 2.1.1947. In der Berufungsverhandlung vom 30.1.48 in Kassel wurde festgestellt, dass es sich um flüchtige russische Zivilgefangene handelte, die kurz nach ih- rer Verhaftung im März 1945 nach Breitenau gebracht wurden. 49 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 107, Auflistung der bei den Toten gefundenen Papiere und Gegenstände. 50 Ebenda, Aussage der ehemaligen Gestapo-Angestellten Ruth L.; Übersetzung: G. Richter. 474 cherheitspolizei“ herausgeben wurden.51 Nach der Ermordung der Gefangenen waren ein Teil der Gestapo-Leute in Breitenau noch den gesamten Freitag über damit befasst, die Büros zu räumen und Akten zu verbrennen. Da sich alles in großer Hektik abspielte, wurden die Aktenbestände, die sich im Verwaltungsgebäude der Landesarbeitsanstalt befanden, übersehen und blieben erhalten. In der Nacht zum Samstag, dem 31. März, verließen die letzten Gestapo- Mitarbeiter Breitenau und fuhren zum Teil zur Gestapo-Dienststelle in der Kasseler Goethe-Anlage zurück. Außerdem hatten auch die meisten Aufseher und Aufseherinnen das Lager verlassen.52 René B. und die anderen Gefangenen, die das Massengrab ausge- hoben hatten, blieben weiterhin in Einzelzellen eingesperrt.53 Bevor der Gestapostellenleiter Franz Marmon Kassel verließ, wurden auf seinen Be- fehl hin noch zwei weitere Massenmorde begangen. Am Karfreitag, dem 30. März, als einige Gestapo-Leute noch mit der Räumung der Dienststelle in Breitenau befasst wa- ren, erschoss ein Erschießungskommando 12 Gestapo-Gefangene auf dem Wehlheider Friedhof in Kassel,54 und am Samstag, dem 31. März, als die amerikanischen Truppen bereits Breitenau erreicht hatten, ermordeten Angehörige der Sicherheitspolizei am Bahnhof Wilhelmshöhe 78 italienische und einen sowjetischen Zwangsarbeiter.55 51 Vgl. Herbert, Fremdarbeiter, S. 336; Jäger, Gestapomord in Kassel-Wehlheiden, S. 24. 52 Der spätere kommissarische Anstaltsleiter Wilhelm Engelbach drückte es so aus, dass die Aufseher (in diesem Fall der Aufseher Friedrich K.) ihr Dienstverhältnis „durch Fernblei- ben vom Dienst gelöst“ hatten. Schreiben Engelbachs vom 18.12.1945 Personalakte von Friedrich K. Eingesehen, als sich die Akte noch nicht im Archiv des LWV-Hessen, son- dern im psychiatrischen Krankenhaus Breitenau/Guxhagen befand. 53 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 70, Bericht von René B. vom 15.6.1988. 54 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-192, Ermittlungsakte der amerikanischen Militärbe- hörde aus dem Jahre 1945 wegen des Massenmordes in Kassel-Wehlheiden; siehe auch die beiden Gerichtsverfahren gegen die Mitglieder der Erschießungskommandos, 3a Ks 2/50 und gegen Franz Marmon, 3a Ks 3/51. Die Urteile sind veröffentlicht in: Bauer Fritz u.a. (Red): Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozia- listischer Tötungsverbrechen 1945-1966. Bd. 1 - 22, Amsterdam 1969, Lfd. Nr. 202 und Nr.308; vgl. Jäger, Gestapomord in Kassel-Wehlheiden, ebenda; vgl. G. Richter: Zum Schicksal von Martin Schönfeld, der am Karfreitag, dem 30. März 1945, auf dem Wehl- heider Friedhof in Kassel an einem Massengrab erschossen wurde, in: Rundbrief des För- dervereins der Gedenkstätte Nr. 21, Kassel 2002, S. 70-75. 55 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-465, Box Nr. 49, Ermittlungsakte der amerikani- schen Militärbehörde aus dem Jahre 1945 wegen des Massenmordes am Bahnhof Kassel- Wilhelmshöhe; HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 1 und 2, Gerichts- verfahren gegen Franz Marmon; siehe auch: Krause-Vilmar, Zwangsarbeiter in der Kasse- ler Rüstungsindustrie, S. 407-412. Luigi Cajani zeigt auf, dass am Kriegsende auch in zahl- reichen anderen deutschen Ortschaften und Lagern Massenmorde an italienischen Militär- Internierten verübt worden sind, siehe Luigi Cajani: Die italienischen Militärinternierten im nationalsozialistischen Deutschland, in: Ulrich Herbert: Europa und der „Reichsein- satz“. Ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge in Deutschland 475 Am Ostermontag, dem 2. April 1945, verließ Marmon mit einigen Leuten der Si- cherheitspolizei Kassel und floh mit ihnen über Witzenhausen in Richtung Harz.56 Auch Erich Engels befand sich unter den Angehörigen der Sicherheitspolizei, die aus Kassel zu fliehen versuchten. Am 20. April geriet er im Harz in amerikanische Gefangenschaft. In einem Brief aus dem Internierungslager Schwarzenborn schilderte er die Ereignisse bis zu seiner Gefangennahme. Am Sonntag, dem 1. April 1945, befand er sich mit einer Gruppe von Gestapo-Angehörigen im Eichwäldchen in Bettenhausen, während in der Aue und in der Stadt Kassel bereits gekämpft wurde: „Abends bekamen wir von der Söhre her [ein Waldgebiet südöstlich von Kassel, d.Verf.] starkes Artilleriefeuer u. mußten uns nach Heiligenrode zurückziehen, während Kassel an verschiedenen Stellen brannte. Auch dort kam nachts Ari-Beschuß [Artillerie- Beschuß, d.Verf.] hin u. das Absetzen ging weiter. Schließlich landeten wir in Witzen- hausen u. wurden neuen Kampfgruppen zugeteilt, mit denen wir bis zum Harz zusam- menblieben. Der Rückzug ging immer schneller, ein trauriges Bild. Dabei benachrich- tigte man uns meist zu spät, so daß wir unter Ari- und Panzerbeschuß oft die Ortschaf- ten erst verliessen, denn der Absetzbefehl mußte vorliegen, andernfalls war uns Kriegs- gericht usw. angedroht. Wenn man bedenkt, wie schlecht wir ausgerüstet und ausgebil- det waren, ein purer Unsinn. Trotzdem war die Verbindung mit der Wehrmacht in Be- zug auf Verpflegung u. Sprit angenehm. Zu meiner größten Enttäuschung trafen wir in St. Andreasberg/Harz wieder auf unsere lächerliche Polizeiführung, die uns wieder neu aufteilte. Wir sausten nun im Harz herum, verfuhren unnötig Sprit, immer in der Angst, einem Befehl zuwider zu handeln. Eines Tages hatten wir die Verbindung ganz verlo- ren. Der Kessel um den Harz war fest u. raus zu fahren wagten wir nicht. Schließlich trafen wir doch wieder auf den „Verein“, wurden wieder neu aufgeteilt u. am nächsten Tag ließ uns mein besoffener [!] Stapo Kommandeur übermitteln [es handelte sich of- fenbar um Franz Marmon, d.Verf.], daß alles sehr ernst sei u. wir so ungefähr machen könnten, was wir wollten. Da saß ich nun mit 3 PKW’s u. 10 Mann in der Wüste. Die 1938-1945, Essen 1991, S. 295-316, hier S. 308 und Endnote Nr. 60. Zur Frage, weshalb die Angehörigen der Sicherheitspolizei, als das Kriegsende auch für sie unausweichlich war, noch solche Massenmorde begingen, siehe: Bernd-A. Rusinek: „Wat denkste, wat mir objerümt han.“ Massenmord und Spurenbeseitigung am Beispiel der Staatspolizeistelle Köln 1944/45, in: Paul / Mallmann, Die Gestapo, S. 402-416; Hans-Joachim Heuer: Bruta- lisierung und Entzivilisierung. Über das staatspolizeiliche Töten, in: Paul / Mallmann, Die Gestapo, S. 508-526. 56 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 2, (Handakte) Blatt 119, Rückseite, Urteil gegen Franz Marmon; veröffentlicht auch in: Bauer u.a., Justiz und NS-Verbrechen, Bd. 9, lfd. Nr. 308, S. 211 ff. 476 Fahrzeuge gingen mir auf Kdo. [Kommando, d.Verf.] im entscheidenden Moment ent- zwei u. die Wanderung durch den Harz begann. Teile lösten sich von uns, der Rest er- reichte hundemüde und hungrig Rübeland.57 Die Nacht auf dem Fußboden dünkte uns eine Strapaze, aber es kam schlimmer. Immerhin wir bekamen in den beiden folgenden Tagen zu essen, fanden auch ein Quartier im Postamt, dann kam der Feind näher. Ari u. Tiefflieger kündeten den Angriff auf Rübeland an, wir als unbewaffneter Haufen von 6 Mann krochen „mutig“ in eine Tropfsteinhöhle u. ehe wir uns versahen, war der Ameri- kaner da. Unser Quartier wurde von Negern besetzt, wir pennten die nächste Nacht in einer Höhle am Postamt. Tagsdrauf, wir waren nur noch zu zweit, kam die Aufforde- rung zur Meldung. Gepäck ließ ich stehen, zog eine sehr schlechte Zivilhose an u. be- gab mich zum Bürgermeisteramt. Mit vielen anderen „Verdächtigen“ wurde ich gleich behalten, ohne meine Sachen, Decke usw. holen zu können. Kurze Vernehmung, Leug- nen, dann zugegeben Stapo, denn alle Namen hatte irgendwer schon preisgegeben. Zu- sammen mit Soldaten und Zivilisten wurden [wir] von denen zu 60 auf einen Lastwagen verladen u. in langer Kolonne in wilder Fahrt ging es in Gefangenschaft.58 Dem ehemaligen Gestapostellenleiter Franz Marmon gelang es dagegen, sich der Verhaftung zu entziehen. Nachdem die letzten deutschen Verbände im Harz einge- schlossen waren, ließ er sich von den amerikanischen Truppen überrollen, besorgte sich Zivilkleidung und tauchte mit falschem Namen unter.59 3.8.4. Kriegsende und Einmarsch der Amerikaner Am Ostersamstag, den 31. März 1945, gegen 6 Uhr früh, erreichten die ersten amerika- nischen Truppen Breitenau.60 René B. schilderte die Befreiung aus der Sicht der noch verbliebenen Schutzhaftgefangenen: „Um 7 Uhr morgens wurde die Zellentür mit dem üblichen ‚Raus!’ geöffnet und wir stürzten auf den Platz vor dem Eingang des Lagers. Ein unbeschreiblicher Anblick, den 57 Rübeland ist ein kleiner Ort im östlichen Harz in der Nähe von Blankenburg in Sachsen- Anhalt. 58 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 648, Kopien des Nachlasses von Erich En- gels, Brief Engels vom 23.5.1945 aus dem Internierungslager Schwarzenborn. Die Origi- nalunterlagen wurden dem Verfasser von der Familie zur Einsicht zur Verfügung gestellt und von ihm durchgesehen und kopiert. Die Kopien der Unterlagen wurden mit Genehmi- gung der Familie in das Archiv der Gedenkstätte Breitenau aufgenommen. 59 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 2, Blatt 149 und Rückseite; veröf- fentlicht auch in: Bauer u.a., Justiz und NS-Verbrechen, Bd. 9, lfd. Nr. 308. 60 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 184, Aussage von Kaspar K. 477 ich nie vergessen werde; vor der Mauer der Küche standen der Lagerkommandant in Gala-Uniform [der 1. Oberaufseher, d.Verf.] und unsere Wachen in Reih und Glied! Fünf Amerikaner, mit Maschinengewehr im Anschlag, standen vor ihnen. Mit hocher- hobenen Armen konnten wir uns zu erkennen geben. Das Lager ist also von 2 Jeeps befreit worden, die, von der Autobahn kommend, auf einen deutschen Truppentransport gestoßen waren und ihn mit MG-Feuer belegt hatten. Dann sind sie zurückgekehrt, um das Lager zu befreien. Es hat nicht viel daran gefehlt, und wir hätten unser Vaterland nicht wiedergesehen. Die Amerikaner - dies war ja nur eine vorgerückte Spitze - nah- men den Kommandanten gefangen und ließen die Wachen laufen. Schnellstens - denn unsere Befreier waren wieder fort - liefen wir der Front entgegen, hin zur Freiheit.“61 Die Amerikaner waren gegen 6 Uhr morgens von der Autobahn gekommen, und als sie begannen, die Anstalt zu beschießen, hisste der damalige Oberaufseher mit seiner Tochter die weiße Fahne. Daraufhin fuhren mehrere amerikanische Soldaten, die zu einem Vortrupp gehörten, mit zwei Jeeps in die Anstalt und nahmen den 1. und zweiten Oberaufseher, den Lazarettaufseher sowie zwei weitere Aufseher fest und führten sie in Gefangenschaft ab. Außerdem befreiten sie die verbliebenen Schutzhaftgefangenen und Arbeitshausinsassen. Der Direktor, Georg Sauerbier, der im Gegensatz zu den anderen keine Uniform anhatte, sondern Zivilkleidung trug, wurde nicht verhaftet. Anschließend fuhren die amerikanischen Soldaten wieder ab.62 Im Laufe des Nachmittags rückten amerikanische Soldaten erneut in Breitenau ein und besetzten das Anstaltsgelände endgültig. Möglicherweise wurden die genannten Aufseher, mit Ausnahme des 1. Oberaufsehers, auch erst zu diesem Zeitpunkt festge- nommen. In der Landesarbeitsanstalt befanden sich am Samstag, dem 31. März, neben den wenigen Schutzhaftgefangenen noch 64 Korrigenden und Korrigendinnen, 6 Pfleg- linge, 3 Häuslinge und 6 Fürsorgezöglinge, die ebenfalls durch die amerikanischen Truppen befreit wurden.63 Wie aus dem Frauenaufnahmebuch hervorgeht, waren am 29. März 1945 nicht nur Schutzhaftgefangene evakuiert, sondern auch Insassen der Arbeits- 61 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 70, Bericht von René B. 15.6.1988; vgl. auch Aussage des ehemaligen Gefangenen Josef D. im Spruchkammerverfahren gegen Sauer- bier, in: HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 82. 62 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 184, Bericht des Oberaufsehers W. aus dem Jahre 1947 im Rahmen des Spruchkammerverfahrens; Vgl. auch: Archiv des LWV- Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9826, Schreiben des Direktors Sauerbier vom 12. April 1945 an den Oberpräsidenten in Kassel über den Verlauf des Kriegsendes. 63 Vgl. Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 328. 478 anstalt entlassen worden.64 Von den 64 durch die Amerikaner befreiten Korrigenden und Korrigendinnen konnte Wolfgang Ayaß 61 anhand der noch vorhandenen Unterlagen namentlich feststellen. Die Hälfte der befreiten Korrigenden war über 60 Jahre alt, der älteste war 78 Jahre alt. Ihre durchschnittliche Haftdauer in Breitenau betrug 45 Mona- te; ein Drittel war bereits seit Kriegsbeginn in Breitenau.65 Die amerikanischen Truppen beschlagnahmten die gesamte Anstalt und besetzten für zwei Wochen auch Häuser im Ortsteil Breitenau.66 Deren Einwohner, unter denen sich auch einige Aufseherfamilien befanden, wurden für diesen Zeitraum in der Anstalt un- tergebracht. Anschließend richtete die amerikanische Militärbehörde im Hauptgebäude eine Gefängnisabteilung zur Internierung von Nationalsozialisten und andere von den Militärbehörden verurteilte Personen ein. Mit dem Einmarsch der Amerikaner waren auch die letzten verbliebenen Schutzhaft- gefangenen des Arbeitserziehungslagers Breitenau befreit worden. Richtig „frei“ waren sie allerdings noch immer nicht, denn der Krieg dauerte noch über einen Monat an. So schreibt auch René B., dass er noch einiges durchzustehen hatte, bevor er am 31. Mai 1945 nach Frankreich zurückkehrte: „Ich hatte mir eine böse Ruhr mitgebracht, an der ich bis heute noch leide. Meine Freunde aus der Gefangenschaft sind nicht alle zurückgekommen. A. ruht im Beinhaus von Buchenwald. B. ist zurückgekommen. Man hat ihm die Augen geblendet. Nur A. Abraham, der von Breitenau am Abend des 29. März abtransportiert worden war und durch die Lager Buchenwald und Dachau gegangen ist, wo sie zu 500 angekommen waren, ist zurückgekehrt. Aber das ist kein Mann mehr. - Alles, worüber ich berichtet habe, gehört zur Geschichte eines tragischen Abschnittes meines Lebens.“67 Für die Landesarbeitsanstalt bedeutete das Kriegsende jedoch nur eine vorüberge- hende Zwangsunterbrechung ihrer Funktion. Bereits ein Jahr später wurden dort wieder Korrigenden und Korrigendinnen eingewiesen. 64 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418 und Nr. 9822. Im Frauenauf- nahmebuch sind 12 Korrigendinnen und 44 Pfleglinge und Zöglinge verzeichnet, die am 29. März 1945 entlassen wurden. Da nach dem Rapportbuch am 29. März insgesamt 187 Arbeitshausinsassen verzeichnet waren, müssen noch 52 weitere männliche Insassen ent- lassen worden und/oder geflohen sein. 65 Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 328 f. 66 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9826, Schreiben an den Oberpräsi- denten vom 7.5.1945. 67 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 70, Bericht von René B. vom 15.6.1988. 479 4. Nachkriegszeit 4.1. Zur Nutzung Breitenaus bis 1949 4.1.1. Vom Gefängnis der Militärbehörde zur Wiedereröffnung der Arbeitsan- stalt Nachdem die Amerikaner in Breitenau einmarschiert waren und die wenigen noch ver- bliebenen Schutzhaftgefangenen und die Insassen des Arbeitshauses befreit hatten, be- schlagnahmten sie den gesamten Anstaltskomplex. Etwa einen Monat später, am 12. Mai 1945, erschien in der „Hessischen Post“ ein Artikel mit dem Titel „Breitenau. Ein finsteres Kapitel“, in dem kurz auf die Befreiung eingegangen wurde. In dem Beitrag wurden Aussagen ehemaliger inhaftierter Frauen geschildert, die aufgrund körperlicher Entkräftung ins Kasseler Krankenhaus eingewiesen worden waren. Sie berichteten von Misshandlungen durch die Oberaufseherin und von Misshandlungen der Männer durch die Wachleute. Der Artikel endete mit dem Satz: „Wir wurden alle erst durch den Ein- marsch der Amerikaner aus der Hölle befreit.“1 Im Hauptgebäude (im Mittelschiff der Klosterkirche) wurde zunächst eine Gefäng- nisabteilung zur Internierung von Nationalsozialisten und durch die Militärbehörde ver- urteilte Personen eingerichtet.2 Die Verwaltung und Versorgung hatte die Arbeitsanstalt zu übernehmen3, und die Bewachung erfolgte zunächst durch französische und später durch amerikanische Soldaten.4 Im Jahre 1945 waren in der Gefängnisabteilung insge- samt 174 Gefangene untergebracht. Zu Beginn des Jahres 1946 wurde sie aufgelöst, und 1 Breitenau. Ein finsteres Kapitel, in: Hessische Post vom 12. Mai 1945. 2 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 1 [Bezirksverband], Nr. 142, S. 136 f., Schreiben des Direktors der Landesarbeitsanstalt und des Landesfürsorgeheims Engelbach vom 28.11.1945 in dem es heißt: „Seit 16. April ds. Jhrs. sitzen auf Anordnung der Amerik. Mi- litärregierung im Hauptbau der Anstalt Personen ein, für die bis heute trotz dauernder Be- mühungen der Anstaltsleitung noch keinerlei Verpflegungskosten gezahlt wurden. (...) Es handelte sich seinerzeit zumeist um politisch verdächtige Personen, die jeweils für kurze Zeit in der Anstalt untergebracht und von hieraus in andere Lager überführt wurden.“ Sie- he hierzu auch: Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9819, Aufnahmebuch Männer vom 16.4.1945 bis 24. November 1945. Es handelt sich zum großen Teil um Ge- fangene der amerikanischen Militärverwaltung in Melsungen. 3 Vgl. Kommunalverband des Regierungsbezirks Kassel (Hrsg): Achtzig Jahre Kommunale Selbstverwaltung im Regierungsbezirk Kassel 1867-1947, Kassel 1949, S. 90. 4 Vgl. Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 333. 480 die Gefangenen wurden in justizeigene Strafanstalten überführt.5 Anstaltsdirektor war zum Zeitpunkt der Einrichtung des Gefängnisses noch immer Georg Sauerbier; die A- merikaner hatten ihn zunächst in seinem Amt belassen und ihm am 14. April 1945 noch einen Waffenschein für einen Schlagstock ausgestellt. Im Zuge der Ermittlungen wegen des Massenmordes am Fuldaberg wurde er am 30. April verhaftet und am 13. Juni 1945 in ein Internierungslager der 9. US-Armee überführt.6 Mit der Verhaftung schied er auch aus der Verwaltung aus. Die Zahlung seiner Vergütung wurde am 15. Juni 1945 einge- stellt, und die förmliche Entlassung erfolgte am 18. Dezember 1945 durch den Landes- hauptmann.7 Sauerbier kam zunächst nach Schwarzenborn und blieb dort bis Oktober 1945, anschließend wurde er bis August 1946 in Zuffenhausen interniert und kam dann in das Lager Darmstadt, wo er am 17. September 1946 entlassen wurde.8 Als Nachfol- ger setzten die Amerikaner Wilhelm Engelbach ein.9 In der Anstalt blieben – mit kurzer Unterbrechung - noch einzelne ehemalige Aufse- her und Bedienstete bis Ende 1945/Anfang 1946 beschäftigt. So waren bereits im De- zember 1945 zehn politische belastete Aufseher, die auf Anordnung der amerikanischen Militärbehörden zunächst entlassen worden waren, wieder im Anstaltsdienst tätig.10 Der Aufseher August A., der nach dem Einmarsch der Amerikaner kurze Zeit interniert war, kehrte Ende Mai 1945 in die Anstalt wieder zurück und versah dort bis Februar 1946 seinen Dienst. Auf Grund seiner Mitgliedschaft in der NSDAP und verschiedener Be- schuldigungen wegen Misshandlungen von Gefangenen wurde er anschließend entlas- sen.11 Die ehemalige Hilfsaufseherin Elisabeth F. arbeitete bis Ende März 1946 in der Anstaltsküche und war seit dem 1. April 1946 wieder als Hilfsaufseherin tätig, indem sie weibliche Fürsorgezöglinge betreute.12 5 Vgl. Kommunalverband des Regierungsbezirks Kassel, Achtzig Jahre, S. 91, Tabelle über die Verwendung der Anstalt seit 1945. 6 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 114 und 115, Schreiben der 12. US-Armee vom 2.6.1945 und Antwort der 7. US-Armee vom 22. Juni 1945. 7 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Schreiben des Landeshauptmanns Häring an die Melsunger Spruchkammer vom 22.1.1948. 8 HHStA Wiebaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 191, Aussage Sauerbiers vom 14.1.1949. 9 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 152, Nachlass von Wilhelm Engelbach. Er wurde am 12./13. 6.1945 zunächst von den Amerikanern als Leiter eingesetzt und am 14.6.1945 vom Landeshauptmann bestätigt. 10 Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 332. 11 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 1548, Blatt 72, Spruchbegründung. 12 Archiv des LWV-Hessen, Personalakte von Elisabeth F., Schreiben Engelbachs an den Landeshauptmann vom 12. April 1946. Die Akte wurde vom Verfasser eingesehen, als sie sich noch im psychiatrischen Krankenhaus Guxhagen befand. 481 Im Fürsorgeheim der Anstalt waren seit März 1945 fünfundvierzig alte Menschen, zumeist Ausgebombte und Flüchtlinge, untergebracht, von denen die verbliebenen fünf- undzwanzig im November 1948 nach Kassel zurückkehrten. Außerdem war im Laza- rettbau (Landarmenhaus) ein Heim für heimatlose Schwerkriegsbeschädigte eingerichtet worden, das 1946 in ein DRK-Heim nach Bringhausen in Waldeck verlegt wurde. Im November 1945 richtete die Hautklinik des Kasseler Stadtkrankenhauses im Frauenhaus eine Geschlechtskrankenstation mit 200 Betten ein. Im Herbst 1948 wurde die Betten- zahl wegen abnehmender Einweisungen auf 60 Betten reduziert.13 Dieses Hospital dien- te bis November 1951 zur Zwangsunterbringung geschlechtskranker Frauen, die zum Teil bei Razzien in US-Kasernen festgenommen worden waren.14 Bis zum Jahresende wurden 577 Frauen in dem Hospital behandelt.15 Durch die steigende Anzahl der Insassen des ehemaligen Arbeitshauskomplexes wurde auch zunehmend mehr Personal benötigt. Im Dezember 1945 wurden daraufhin vom Kasseler Bezirksverband zehn politisch belastete Aufseher, die auf Betreiben der US-Behörden zunächst entlassen worden waren, wieder in den Anstaltsdienst über- nommen. Sie wurden als Arbeiter des Breitenauer Anstaltsguts eingestellt.16 Mitte Januar 1946 beantragte der Kasseler Bezirksverband bei der Militärverwaltung in Kassel die Wiedereröffnung der Breitenauer Landesarbeitsanstalt, und auch der Be- auftragte für den Strafvollzug in Kurhessen drängte auf die erneute Nutzung, da bereits einige Amtsgerichtsurteile über Arbeitshauseinweisungen vorlagen.17 Im April 1946 wurde der Betrieb der Landesarbeitsanstalt wieder aufgenommen und noch im gleichen Monat wurden die ersten Korrigendinnen und kurz darauf auch die ersten Korrigenden eingewiesen. Im Gegensatz zu den früheren Jahrzehnten war die Sozialstruktur aller- dings völlig anders; während die Frauen früher unter den Arbeitshausgefangenen eine Minderheit gebildet hatten, lag ihr Anteil nun bei fast 90 Prozent. Bis zum Frühjahr 1949 wiesen die Gerichte insgesamt 673 Korrigendinnen und 103 Korrigenden nach Breitenau ein.18 Bei den Korrigendinnen handelte es sich vielfach um junge Frauen, die Beziehungen zu Besatzungssoldaten hatten und sich möglicherweise auch von diesen aushalten lie- 13 Vgl. Kommunalverband des Regierungsbezirks Kassel, Achtzig Jahre, S. 90. 14 Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 334. 15 Kommunalverband des Regierungsbezirks Kassel, Achtzig Jahre, S. 91. 16 Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 332. 17 Ebenda, S. 334. 18 Ebenda, S. 335 f. 482 ßen. Wolfgang Ayaß verweist an dieser Stelle auf Alan Kramer, der in der Arbeitshaus- haft ein Mittel sah, das im Kampf gegen die soziale Desintegration der deutschen Nach- kriegsgesellschaft eingesetzt wurde. Durch den Zusammenbruch zuvor gültiger Werte, die extreme materielle Not, den Verlust von Wohnraum und den Tod von Angehörigen wurden diese jungen Frauen zu einer Überlebensform gezwungen, die Amtsrichtern und Fürsorgern als Gipfel sexueller Verwahrlosung erschien.19 Da die Strafbestimmungen über Prostitution seit 1927 stark eingeschränkt waren, suchten die Richter nun nach an- deren Möglichkeiten, diese spezielle Nachkriegserscheinung zu bekämpfen. Eine „Lö- sung“ bestand schließlich darin, dass die Richter viele der jungen Frauen auf der Grund- lage der „korrektionellen Nachhaft“ wegen Landstreicherei einwiesen. Dabei wurden, wie Ayaß schreibt, z.T. sehr abstruse Definitionen von Landstreicherei entwickelt. Rechtsgrundlage für die Einweisung der Korrigenden blieb weiterhin das 1934 in Kraft getretene nationalsozialistische „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung“.20 Neben den Korrigenden und Korrigendinnen wurde am 1. August 1946 im Hauptbau vorübergehend ein Aufnahmeheim für 50 heimatlose Jugendliche eingerichtet und im April 1947 in das Landesjugendheim Ermschwerd bei Witzenhausen verlegt. Vermut- lich nach der Auflösung des Heimes für heimatlose Schwerkriegsbeschädigte im Jahre 1946 wurde im Lazarettbau ein Heim für 85 bis 90 schwererziehbare weibliche Fürsor- gezöglinge eingerichtet, das im Mai 1947 in die Marburger Landesheilanstalt verlegt worden ist.21 Zum Jahresbeginn 1947 war die Anstalt mit insgesamt 364 Insassen bereits wieder überfüllt, und im Sommer 1947 wurde erneut damit begonnen, Außenkolonnen für Arbeitseinsätze zusammenzustellen. Wie ehedem hatte der Landeshauptmann bereits im September 1946 geschrieben, dass der Zweck der Landesarbeitsanstalt sei, „die ihr zur Erziehung überwiesenen, in den meisten Fällen sozial abgeglittenen Personen durch konsequente Anhaltung zur Arbeit wieder zu nützlichen Gliedern der menschlichen Ge- sellschaft zu machen.“22 4.1.2. Die Auflösung der Landesarbeitsanstalt im Jahre 1949 Im Jahre 1948 wurde die Landesarbeitsanstalt Breitenau wiederholt von Beauftragten 19 Ebenda, S. 337 f. 20 Ebenda, S. 335. 21 Kommunalverband des Regierungsbezirks Kassel, Achtzig Jahre, S. 90. 22 Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 334. 483 der amerikanischen Militärregierung inspiziert. Breitenau war zu diesem Zeitpunkt die einzige hessische Anstalt, in der Arbeitshaushaft vollstreckt wurde. Die Amerikaner bezeichneten das gesamte Verfahren der Arbeitshausunterbringung als mittelalterlich und kritisierten vor allem die seit 1934 mögliche Dauerunterbringung von wiederholt Eingewiesenen auf der Grundlage des „Gesetzes gegen gefährliche Gewohnheitsverbre- cher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung“.23 Über die konkreten Zustände in der Breitenauer Anstalt waren die Amerikaner sicht- lich entsetzt. Aus einer Aktennotiz eines Verwaltungsangestellten über die Besichtigung der Anstalt durch Beauftragte der Militärregierung Wiesbaden am 12. Oktober 1948 gehen die einzelnen Kritikpunkte hervor. Zu dem Zeitpunkt der Besichtigung befanden sich in Breitenau 272 Insassen, unter ihnen 6 Fürsorgezöglinge, 159 Korrigendinnen, 48 Korrigenden, 27 Frauen in der Geschlechtskrankenstation, 30 Insassen des Altersheimes und 2 Landeshilfsbedürftige. In Bezug auf die Fürsorgezöglinge bemängelten die Ame- rikaner, dass bei den Überwiesenen aus dem Landeserziehungsheim Marburg/L. nach Breitenau kein gerichtlicher Einweisungsbeschluß vorlag und dies in Zukunft zu beach- ten sei. Bei den Korrigendinnen und den Korrigenden kritisierten die Amerikaner, dass deren Unterbringung von zu langer Dauer sei und warfen der Anstalt vor, sie zu lange festzuhalten. Als der begleitende Verwaltungsangestellte daraufhin erwiderte, dass die Anstalt kein Interesse hätte, jemanden lange festzuhalten, sondern die Arbeits- hausunterbringung von Amtsgerichten auf der Grundlage des § 42 des Strafgesetzbu- ches angeordnet wäre, antwortete ihm einer der Amerikaner, dass den Deutschen „die preußischen Gesetze nicht aus dem Schädel zu treiben wären, es wäre höchste Zeit, daß die Russen nach hier kämen und einmal gründlich aufräumen würden.“24 Bei der Besichtigung der Küche befragte einer der Amerikaner eine Korrigendin und eine junge Frau, die als Zögling eingewiesen war, über ihre Aufenthaltsdauer und ihren Einweisungsgrund. Die Aktennotiz gibt das Gespräch folgendermaßen wieder: „Frage: ‚Wie lange sind Sie hier?‘ Antwort: ‚7 Monate.‘ 2. Frage: ‚Warum sind Sie hier?' Antwort: ‚Wegen Grenzübertritt‘. 3. Frage: ‚Was haben Sie sonst noch gemacht?‘ 23 Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 338. 24 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10400, Akten-Notiz zu der Besichti- gung am 12.10.1948 durch Beauftragte der Militärregierung Wiesbaden. 484 Antwort: ‚Nichts.‘“ Der amerikanische Militärbeauftragte sagte daraufhin zu den begleitenden Anstaltsbe- amten: „Sehen Sie, da wird wieder ein Mensch unschuldig festgehalten.“ Als Antwort fiel diesen lediglich ein, daß man nicht alles glauben könne, was die Mädchen sagten. Als nächstes wandten sich der Amerikaner an den Fürsorgezögling Erna B.: „1. Frage: ‚Wie lange sind Sie hier?‘ Antwort: ‚13 Monate.‘ 2. Frage: ‚Warum sind Sie hier?‘ Antwort: ‚Ich bin nur mit einem amerikanischen Soldaten gegangen.‘ 3. Frage: ‚Sonst haben Sie nichts gemacht?‘ Antwort: ‚Nein.‘“ Der US-Beauftragte wandte sich hierauf erneut an die Anstalts-Bediensteten mit den Worten: „Sehen Sie, da haben wir wieder einen Beweis, daß hier die meisten unschuldig festgehalten werden!“ Der Hinweis eines der Bediensteten, „daß dieses die Akten nachweisen würden“, änderte nichts mehr an der Einschätzung der Amerikaner. Bei dem weiteren Rundgang im Frauenhaus und Lazarettbau wiesen die Militärbe- auftragten darauf hin, dass dort Eß- und Tagesräume für Männer und Frauen eingerich- tet werden müssten. Außerdem kritisierten sie, dass kein Radio, keine Zeitschriften, Sportgeräte, Spiele usw. vorhanden wären. In Zukunft müsste zudem für Kino, Theater- besuche und für Ausgang gesorgt werden. Zu den allgemeinen Bemerkungen der ameri- kanischen Militärbeauftragten notierte der Verwaltungsangestellte, dass mehrmals be- tont worden sei, die Anstalt hätte die Absicht, die Korrigenden recht lange festzuhalten und „daß hier Leute verschwinden könnten, ohne daß jemand wüsste, wo sie blieben. Es wäre höchste Zeit, daß hier mal gründlich aufgeräumt werden müsste, und wir sollten uns alle nach anderer Arbeit umsehen.“25 Wenige Wochen nach dem Besuch der Militärbeauftragten erschien im November 1948 in der Kasseler Post ein ganzseitiger, überaus kritischer Bericht über Breitenau, der Assoziationen an die Kriegs- und Lagerzeit weckte: „Es gibt keine unverschlosse- nen Türen in Breitenau. Wenn man zur Unterkunft der Frauen geht - sie wohnen in den ehemaligen Klosterräumen - dreht sich hart der Schlüssel im Schloß, ein riesiger Riegel wird aufgeschoben und gleich wieder vorgelegt. Kälte steht in der Dämmerung der lan- gen Gänge. Kahl und schmucklos sind die Schlafräume. 28 Holzbetten stehen überein- 25 Ebenda. 485 ander. Mit Strohsäcken und blau-weiß karierten Decken. Dumpfe und muffige Luft. Lastendes Zwielicht. Der Aspekt eines Gefängnisses.“26 Nie zuvor, so schreibt Ayaß, sei in der Öffentlichkeit zuvor so kritisch über das Arbeitshaus berichtet worden. Vermut- lich war der Artikel lanciert, um die Bevölkerung der Region auf die Schließung des Arbeitshauses vorzubereiten.27 Die US-Beauftragten hatten sich nach ihrem Besuch in Breitenau in einem detaillier- ten Beschwerdeschreiben an den hessischen Justizminister und den hessischen Minister für Arbeit und Wohlfahrt gewandt. Neben den bereits angeführten Kritikpunkten wurde bemängelt, dass die Fürsorgezöglinge im selben Haus wie die Korrigenden unterge- bracht waren. Außerdem waren die Amerikaner der Ansicht, dass die Arbeits- hausinsassen nur deswegen so lange in Breitenau festgehalten würden, um sie als Ar- beitskräfte in der Landwirtschaft zu nutzen.28 Auffällig ist, dass zahlreiche der von den Amerikanern geäußerten Kritikpunkte an der Arbeitsanstalt bereits in der Weimarer Republik zu heftigen Auseinandersetzungen und schließlich zu einigen kurzfristigen Reformansätzen geführt hatten.29 Aufgrund der Beschwerden der amerikanischen Militärbehörden führten die zustän- digen hessischen Ministerien ihrerseits Besichtigungen in Breitenau durch. Mit einigen Einschränkungen kamen sie zu dem Ergebnis, dass dort im Großen und Ganzen alles in Ordnung sei. Um weiteren Konflikten mit der Militärregierung aus dem Wege zu gehen, wurden jedoch einige Verfahrensänderungen angeordnet. Der Haftprüfungstermin musste nun alle zwei Monate, statt wie bisher alle zwei Jahre durchgeführt werden. Für die Gerichte mussten bei Haftverlängerung individuelle Führungsberichte über die In- sassen geschrieben werden, und außerdem entließen die Gerichte die meisten der über ein Jahr in Breitenau festgehaltenen Insassen. 30 Trotz dieser „Zugeständnisse“ erhielten die Kasseler Dienststelle und die Direktion der Landesarbeitsanstalt Mitte Februar 1949 die Mitteilung von der bevorstehenden Auflösung der Arbeitshäuser in der amerikanischen Besatzungszone. Die Militärregie- rung des Amerikanischen Kontrollgebietes hatte am 1. Februar 1949 ein Gesetz verab- schiedet, das mit Wirkung vom 1. April 1949 die ersatzlose Streichung des § 42 d StGB 26 Karl Kraft: Es gibt keine unverschlossenen Türen in Breitenau, in: Kasseler Zeitung vom 22.11.1948, Auszüge zitiert in: Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 340. 27 Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 340. 28 Ebenda, S. 339. 29 Siehe ebenda, S. 241-261. 30 Ebenda, S. 340. 486 und des § 20 der Reichsfürsorgepflichtverordnung bestimmte. Damit war eine Zwangs- einweisung von Korrigenden und Fürsorgeempfängern nicht mehr zulässig, und das Arbeitshaus Breitenau musste 75 Jahre nach seiner Gründung geschlossen werden. Am 31. März 1949 wurden die letzten Korrigenden und Korrigendinnen entlassen.31 Die Anstalt Breitenau bestand jedoch mit der Geschlechtskrankenstation und dem Landesfürsorgeheim weiter, denn die Trägerschaft und die Besitzverhältnisse waren durch das Gesetz der Militärregierung nicht angetastet worden. Noch am Tage der Schließung des Arbeitshauses erhielt die Anstalt die Bezeichnung „Landesfürsorgeheim Breitenau“. Im Oktober 1949 wurde das Landesfürsorgeheim Breitenau in „Landes- fürsorgeheim Fuldatal“ umbenannt. Begründet wurde die Umbenennung damit, dass der Name Breitenau durch die „mißbräuchliche Benutzung einiger Anstaltsgebäude durch die Gestapo einen üblen Beigeschmack“ bekommen habe.32 Durch die neue Namensge- bung sollte ein Schlussstrich unter die unsägliche Vergangenheit Breitenaus gezogen und gleichzeitig ein neuer Anfang zum Ausdruck gebracht werden. Die Umbenennung führte zu heftigen Protesten in der Bevölkerung, da sie sich mit dem Namen Breitenau eng verbunden fühlte, der auf die Geschichte des ehemals berühmten Klosters zurück- ging. Der damalige Bürgermeister Guxhagens äußerte in einem Bericht, dass „in logi- scher Weiterverfolgung der Gedanken des Landeshauptmannes man sich auch damit beschäftigen müsse, wie man den Namen Deutschland, der zweifellos in noch größerem Maße durch ein Regierungssystem in Mißkredit gebracht worden sei, ‚austilgen’ kön- ne.“33 Der Bezirksverband bemerkte schließlich zu den Protesten, dass man nichts dage- gen habe, die Anstalt in einigen Jahren, „wenn Gras über die Sache gewachsen ist“, wieder nach ihrem historischen Namen zu benennen.34 Zukünftige Arbeitsschwerpunkte sollten die Unterbringung von Fürsorgepfleglingen und von „gefährdeten“ bzw. „asozialen“ Frauen bilden. Breitenau sollte als Fürsorge- heim und Bewahranstalt dienen. In einem von Wolfgang Ayaß zitierten Schreiben heißt es dazu: „Wenn später einmal ein Bewahrungsgesetz erlassen werden sollte, dann ist in 31 Ebenda, S. 340 f. Es handelte sich um das Gesetz Nr. 14 der Militärregierung des amerika- nischen Kontrollgebiets vom 1. Februar 1949. 32 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 153, Nachlass von Wilhelm Engelbach, aus- geschnittener Zeitungsartikel mit dem mit dem Titel: „Warum ‚Fuldatal‘ statt ‚Breitenau‘? Proteste mehren sich - Kein Verständnis bei der Bevölkerung.“ Auf dem Artikel ist nicht vermerkt, aus welcher Zeitung er stammt und wann er erschienen ist. Er trägt lediglich den handschriftlichen Vermerk „[1949 ?]“. 33 Ebenda. 34 Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 351. 487 dieser Beziehung schon eine gewisse Vorarbeit geleistet.“35 Bei der vorgesehenen Be- wahranstalt handelte es sich um die Einrichtung eines geschlossenen Heimes für so ge- nannte schwer erziehbare Mädchen im März 1952.36 35 Ebenda, S. 341. 36 Siehe das Kapitel 4.5.1. 488 4.2. Zum Umgang mit den Tätern und Mittätern 4.2.1. Ermittlungen der amerikanischen Militärbehörde zum Massenmord in Breitenau Am Samstag, dem 21. April 1945, meldete sich bei der amerikanischen Militärregierung in Melsungen ein ehemaliger polnischer Gefangener des Arbeitserziehungslagers Brei- tenau und berichtete, dass er einen Tag zuvor mit polnischen Freunden am Fuldaberg in Breitenau ein Massengrab entdeckt habe. Sie alle hätten mitbekommen, dass in der Nacht vom 29. auf den 30. März in der Nähe des Lagers Gefangene erschossen worden waren, und seit der Befreiung durch die Amerikaner, am Samstag, dem 31. März, hätten sie mehrfach versucht, das Grab zu finden. Unter den ehemaligen polnischen Gefange- nen, die das Massengrab entdeckten, befand sich auch Zacherus D., der nach seiner Haftzeit bis zum Kriegsende als Zwangsarbeiter im Lager verpflichtet war. Zwei Mit- arbeiter der Militärregierung begleiteten daraufhin den ehemaligen polnischen Gefange- nen, der die Aussage gemacht hatte, nach Breitenau und ließen sich von ihm das Grab zeigen. Unklar war zunächst noch, wie viele Tote dort verscharrt waren. Am 22. April wurden die Toten exhumiert.1 Ähnlich wie an vielen anderen Orten, in denen Massengräber entdeckt worden wa- ren, wurden für diese Arbeit ehemalige Nazis herangezogen, die in Breitenau seit Kriegsende unter französischer Bewachung interniert waren. Die Toten, insgesamt 28, wurden mit einem Pferdefuhrwerk in das ehemalige Lager gebracht und dort aufgebahrt. Gleichzeitig wurde mit der Identifizierung der Toten begonnen. Ein Photo zeigt Gabriel G., wie er am Massengrab Joseph Duquesney identifiziert.2 Am 23. April wurde ein Bericht verfasst, der sämtliche bei den Toten aufgefundenen Dokumente und Objekte beschrieb, und es gelang, sieben der 28 Opfer zu identifizieren: die Franzosen Marcel Delacroix, Maurice Courault, André Lamic und Joseph Duquesney, die beiden sowjeti- schen Toten Stanislaus Iwanow und Andre Iwanow sowie den Ukrainer Valentin Do- maschewski.3 Bevor die 28 Toten auf dem ehemaligen Anstalts- und Lagerfriedhof beerdigt wur- 1 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 22 und 109, „Report of Investigation of Alleged War Crimes” und “Report of Guxhagen Executions”. 2 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt Blatt 103. 3 WNRC, Suitland, RG 338 T2 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 105-108. 489 den, untersuchte ein deutscher Arzt mehrere Opfer auf Todesursachen und stellte bei ihnen Kopfschüsse fest. Zur Untersuchung wurden die Opfer im Innenhof zwischen Küche, Frauenhaus und Mittelschiff der Kirche aufgebahrt. Von der Untersuchung durch den deutschen Arzt existiert in der Akte ebenfalls ein Photo.4 Am 25. April fand ein feierliches Begräbnis auf dem Anstaltsfriedhof statt.5 In den darauf folgenden Tagen, zwischen dem 26. und 29. April 1945, verhörten die Amerika- ner insgesamt 13 Zeugen bzw. mögliche Mittäter. Unter ihnen befand sich der ehemali- ge Direktor der Landesarbeitsanstalt und Leiter des Arbeitserziehungslagers, Georg Sauerbier, und dessen Frau, zwei (untergeordnete) Mitarbeiter der ehemaligen Gehei- men Staatspolizei Kassel, drei ehemalige Bedienstete der Landesarbeitsanstalt, drei e- hemalige Gefangene des Arbeitserziehungslagers, zwei ehemalige französische Kriegs- gefangene und der deutsche Arzt, der die Toten auf ihre Todesursache hin untersucht hatte.6 In den Verhören wurde versucht, den Tathergang, die Opfer und die Täter zu ermitteln. Aus den Zeugenaussagen ergaben sich als Haupttäter die zu diesem Zeitpunkt flüchtigen Gestapo- und SS-Männer. Auf die Existenz und Funktion des ehemaligen Arbeitserziehungslagers wurde dagegen nicht näher eingegangen. Im Zuge der Ermittlungen beschlagnahmten die Amerikaner verschiedene Unterla- gen und Dokumente, die den Zeugen als Beweismaterialien vorgelegt wurden. Aus der Liste der Beweismaterialien ergibt sich, dass zum Zeitpunkt der Ermittlungen noch drei wichtige Dokumente des Lagers existierten, die seither verschollen sind: ein Eingangs- buch sämtlicher Gefangener seit dem 1. Januar 1945, eine Aufstellung der Gefangenen in alphabetischer Reihenfolge und ein Totenbuch des Lagers.7 4 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box 480, Blatt 102. Das Photo trägt den Ver- merk: „Bild L – Photo von Willi W. beim Untersuchen der Leichen.“ (Exhibit L – Photo- graph of Willi Weitzel examining bodies.) 5 Archiv der evangelischen Kirchengemeinde Guxhagen, Kirchenchronik der Evangelischen Kirchengemeinde Guxhagen/Breitenau. 6 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 34-86. In der Ermittlungs- akte der amerikanischen Militärbehörde sind sämtliche eidesstattliche Erklärungen enthal- ten. 7 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 35 und 87. Nach diesen drei Unterlagen wurde fünf Jahre später im Rahmen des Prozesses gegen Franz Marmon ergeb- nislos gefahndet. Eine Vermutung war, dass die Amerikaner sie mitgenommen hatten. Tat- sächlich wurden, wie sich bei den Recherchen im Washington National Records Center (WNRC) in Suitland, MD. feststellen ließ, von den Amerikanern einige wenige Unterlagen als Beweismittel beschlagnahmt, so z.B. der Dienstausweis von Georg Sauerbier, und diese dann mit einem Abschlußbericht an die juristische Abteilung der 12th Army Group weiter- geleitet, die offensichtlich für die Bearbeitung und Weiterleitung von Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen zuständig war. Diese komplette Akte mit den originalen Unterlagen und Photos befindet sich heute im WNRC in Suitland, MD. Aus der Ermittlungsakte ergibt sich 490 Nach Beendigung der Verhöre wurde am 30. April 1945 von den amerikanischen Militärbehörden ein Abschlußbericht verfasst und die komplette Akte (mit den Proto- kollen, Photos und einigen Dokumenten) an die juristische Abteilung der 12th Army Group gesandt, die für die Bearbeitung und Weiterleitung von Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen zuständig war. Der Bericht endet mit der Auflistung der ermittelten Tatverdächtigen, zu denen neben 15 flüchtigen Gestapobeamten auch der 1. Oberaufse- her W. und der damalige Leiter Georg Sauerbier gerechnet wurden. Der Oberaufseher war zu diesem Zeitpunkt bereits Kriegsgefangener der amerikanischen Armee. Sauer- bier, der seine Funktion als „Leiter der Anstalt“ noch nach dem Einmarsch der Ameri- kaner weitergeführt hatte, wurde in Breitenau inhaftiert. Am 26. Mai 1945 erstellte das „Office of the Judge Advocate APO 655“ des Head- quarters der 12th Army Group einen Abschlußbericht auf der Grundlage der zugesand- ten Ermittlungsakte. Der Bericht endete mit der Feststellung: „Dieser Fall ist für einen Prozess gegen die Täter Georg S. und K. W. fertig gestellt. Fünfzehn Gestapo-Männer, die als Täter benannt wurden, sind noch nicht gefasst, und Suchmeldungen zu ihrer Er- greifung wurden ausgesandt.“8 Sauerbier wurde daraufhin am 13. Juni 1945 in ein In- ternierungslager der 9. US-Armee überführt.9 Obwohl von fünfzehn flüchtigen Gestapo-Tätern die Rede ist, wurden in einer zu- sammenfassenden Aufstellung vom 11. Juli 1945 nur 14 genannt. Es handelte sich um den ehemaligen Gestapostellenleiter Franz Marmon, seinen Stellvertreter Erich Engels, die Kriminalkommissare Erich Mamsch und Georg Wilimzig, den Kriminalinspektor Ernst Schadt, den Polizeiinspektor Wilhelm O., die Kriminalsekretäre Peter Frischkorn, Otto N., Enno K., Karl L. und W., den Kriminalangestellten Johannes Schikora und die niederländischen bzw. polnischen Gestapomitarbeiter Erich B. und S.10 allerdings, dass gerade die heute fehlenden Unterlagen nicht an die juristische Abteilung weitergeleitet wurden, weil sie zu unhandlich („too bulky“) waren. Es scheint also eher so, dass die Bücher nicht bei den Amerikanern, sondern anschließend in Breitenau ver- schwunden sind. 8 WNRC, Suitland, RG 338 T 2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 87 und Blatt 88, hier Blatt 88; Übersetzung: G. Richter. 9 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 115. Schreiben der 7th US Army vom 22. Juni 1945 in der Ermittlungsakte der amerikanischen Militärbehörden. 10 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 116. Die Angaben zu den einzelnen Gestapo-Angehörigen bestehen in der amerikanischen Ermittlungsakte lediglich aus deren Nachnamen, Nationalität und Rang bzw. beruflicher Stellung innerhalb der Ges- tapo, wobei auch in diesen spärlichen Angaben zahlreiche Fehler enthalten sind. Sie wur- den vom Verfasser ergänzt. 491 Am 28. März 1947 wurde die Akte endgültig geschlossen, nachdem der Fall zur Kenntnisnahme an die Sowjetunion, an Frankreich und Polen weitergeleitet worden war. Darüber hinaus wurde der Fall in eine umfangreiche Liste ähnlicher Ermittlungen aufgenommen, die von der War Crimes Branch der USA an insgesamt 12 Nationen ver- schickt werden sollte. Anschließend wurde die Akte wurde mit dem Stempel „geheim“ versehen und in amerikanischen Archiven gelagert. Wie aus den Gerichtsunterlagen gegen den ehemaligen Gestapo-Leiter Franz Marmon im Jahre 1950 ersichtlich ist, lag sie nicht einmal den deutschen Justizbehörden vor. Es ist u.a. daran nachzuweisen, dass es den deutschen Behörden nur gelang, fünf der Opfer namentlich zu identifizieren,11 während die Amerikaner fünf Jahre vorher bereits sieben Namen der Opfer ermittelt hatten.12 Die Fahndung nach den flüchtigen Gestapo-Mitarbeitern ging im Sommer 1945 zu- nächst weiter, und mindestens einer der Flüchtigen, der ehemalige stellvertretende Ges- tapostellenleiter und Leiter der Gestapo-Außenstelle in Breitenau, Erich Engels, befand sich schon am 30. April 1945, als der erste Abschlußbericht über den Mord in Breitenau gerade abgefasst worden war, seit zehn Tagen in amerikanischer Gefangenschaft. 4.2.2. Auslieferung ehemaliger Angehöriger der Sicherheitspolizei an Polen Nach seiner Gefangennahme am 20. April 1945 durch amerikanische Truppen im Harz befand sich Erich Engels etwa zwei Jahre in verschiedenen amerikanischen Internie- rungslagern. Vom 20. Bis 27. April 1945 war er zunächst in einem provisorischen Kriegsgefangenenlager in Hohfelden bei Göttingen auf einer offenen Wiese – wie er schilderte, in einem Lager mit etwa 20.000 Mann – untergebracht. Anschließend wurde 11 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 1 und 2, Band I, Blatt 102; siehe auch die „Aufstellung der seit dem 1.7.1939 verstorbenen Schutzhäftlinge, Archiv der Ge- denkstätte Breitenau, Signatur: 666. 12 WNRC, Suitland, RG 338 T2, 000-12-300, Box Nr. 480, Blatt 116, stichpunktartige Zu- sammenfassung der Ergebnisse vom 11. Juli 1945. Über diese Ermittlung hinaus befinden sich im Washington National Records Center (WNRC) in Suitland, MD, einer Außenstelle der National Archives and Record Administration (NARA), zahlreiche bisher kaum be- kannte Ermittlungsakten, die für regionale Untersuchungen von großer Bedeutung sind. Ermittelt wurde z.B. über die Massenmorde in Kassel-Wilhelmshöhe, Kassel-Wehlheiden und im ehemaligen Arbeitserziehungslager Hirzenhain im Vogelsberg, über das Außen- kommando des KZ Buchenwald in Allendorf bei Marburg, das SS-Sonderlager Hinzert, das Jugend-KZ Moringen, die Evakuierung eines KZ-Außenkommandos in Frankfurt/Main (vermutlich bei den Adler-Werken), über KZ-Außenkommandos und andere Lager im Raum Braunschweig, Wolfsburg und Hannover sowie verschiedene „Euthanasie- Anstalten“. 492 er in ein Kriegsgefangenenlager in Hersfeld überführt, von wo er am 2. Mai 1945 in das Internierungslager Schwarzenborn bei Treysa (Internment Camp 93) kam. Engels blieb dort ein ganzes Jahr, bis zum 23. Mai 1946, interniert. Wie aus einer Bescheinigung der Lagerleitung hervorgeht, war Engels vom 10. Juni bis 23. Dezember 1945 zunächst als Lagerarbeiter und dann als Straßenbauarbeiter, im freiwilligen Arbeitseinsatz tätig.13 Von Schwarzenborn kam Engels im Mai 1946 in das Internierungslager Darmstadt und ein Viertel Jahr später, im August 1946, über das Internierungslager Kornwest- heim/Württemberg nach Dachau.14 Vor seiner Überführung nach Dachau äußerte Engels erstmals die Vermutung, dass die Amerikaner wegen des Massenmordes in Breitenau Ermittlungen anstellten. So schrieb er auf einem undatierten handschriftlichen Zettel an seine Angehörigen: „Macht Euch keine Sorgen. Ich werde vermutlich als Zeuge mit nach Dachau kommen in der Angelegenheit Breitenau, die ich zu verhindern suchte damals. Aber Kopf hoch.“15 In Dachau verblieb Erich Engels ein halbes Jahr. Am 25. Februar 1947 wurde er gemeinsam mit fünf anderen ehemaligen Angehörigen der Kasseler Sicherheitspolizei von Dachau nach Polen überführt und im Warschauer Mokotow-Gefängnis inhaftiert.16 Bei den anderen ehemaligen Angehörigen der Sicherheitspolizei handelte es sich um Reinhold Aust, Peter Frischkorn, Kurt Knigge, Hans Lütje und Erich Mamsch. Außer- dem befand sich unter den nach Polen Ausgelieferten der ehemalige Bürgermeister von Niederdorfelden nordöstlich von Hanau, Heinrich S. Wie es in der Anklageschrift vom 13. Februar 1948 ausdrücklich heißt, wurden die Genannten von den „Behörden der amerikanischen Besatzungszone dem polnischen Staat als Kriegsverbrecher ausgelie- fert.“17 Reinhold Aust war ehemaliger Leiter der Abteilung III (Abwehr, Spionage und Landesverrat) bei der Gestapostelle Kassel. Peter Frischkorn war ehemaliger Kriminal- sekretär bei der Gestapostelle Kassel und hatte das Erschießungskommando in Breite- nau geleitet. Frischkorn hatte außerdem im Jahre 1942 als Mitglied des Sicherheits- 13 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 648. Kopien des Nachlasses von Erich En- gels. Bescheinigung der Deutschen Lagerführung, Darmstadt, den 1. August 1946. 14 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 648, Briefe von Erich Engels an seine Mutter vom 22.5.1946, 21.6.1946, 17.8.1946 und 25.8.1946. 15 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 648, undatierter handschriftlicher Zettel an die Familie innerhalb des erhaltenen Briefbestandes von Erich Engels. 16 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 648, Briefe von Erich Engels an seine Mutter und seine Familie vom 24.2.1947 sowie die weiteren Briefe aus dem Mokotow-Gefängnis in Warschau. 493 dienstes beim Reichsführer SS zu einem Einsatzkommando der „Einsatzgruppe Grie- chenland“ unter SS-Sturmbannführer Dr. Hahn teilgenommen.18 Kurt Knigge, alias Szczepanski (geb. 1899 in Braunschweig), war ehemaliger Kriminalsekretär bei der Kriminalpolizeistelle Kassel und hatte das Erschießungskommando in Kassel- Wehlheiden geleitet. Knigge hatte außerdem Verbrechen in Polen begangen, und er war Mitglied des Einsatzkommandos 4A, das in der Ukraine Massenmorde begangen hat- te.19 Eines der Verbrechen des Einsatzkommandos 4A war die Ermordung von über 33.771 Kiewer Juden am 29. und 30. September 1941 bei Babi Jar.20 Hans Lütje war ebenfalls bei der Kriminalpolizeistelle Kassel tätig und an der Erschießung in Kassel- Wehlheiden beteiligt gewesen. Der ehemalige SS-Obersturmführer und Kriminalkom- missar Erich Mamsch war ehemaliger Leiter des Referats II B, einschließlich II B 4 („jüdische Angelegenheiten) bei der Gestapostelle Kassel. Heinrich S. war ausgeliefert worden, weil er einen ehemaligen polnischen Zwangsarbeiter wegen sexueller Belästi- gung einer deutschen Frau angezeigt hatte und dieser daraufhin von der Gestapo ermor- det worden war.21 Am 10. Dezember 1947 – acht Monate nach der Auslieferung nach Polen, wurde En- gels in Warschau vom Untersuchungsrichter des Bezirksgerichts Warschau wegen des Massenmordes in Breitenau vom 29. März 1945 als Beschuldigter verhört. Engels sagte aus, dass er im Juni 1944 zur Gestapostelle Kassel versetzt worden sei, wo er dann bis Kriegsende als Leiter der Abteilung IV (Exekutive) tätig war. Engels verschwieg ganz gezielt seine Tätigkeit in Warschau und Lemberg. Leiter der Gestapo Kassel sei Mar- mon gewesen, und dieser habe keinen Vertreter gehabt. Engels verneinte ausdrücklich, Vertreter von Marmon gewesen zu sein. Am 29. März 1945 habe er durch Frischkorn oder einen anderen Stapobeamten einen durch Marmon unterschriebenen Befehl zur Erschießung von 30, im Befehl genannten Personen, erhalten. Das Schreiben habe zum ersten Mal die Überschrift „Der Sicherheitskommandeur“ getragen. Da er „keine Lust“ 17 Archiv der polnischen Hauptkommission, Signatur: SAW 48, Appellationsgericht War- schau, Verfahren gegen Angehörige der Kasseler Sicherheitspolizei, Anklageschrift vom 13.2.1948. 18 Dietfrid Krause-Vilmar: „Ansprache anläßlich der Enthüllung der Gedenktafel zum Ge- denken an die am Fuldaberg am 30. März 1945 von SS/Gestapo ermordeten 28 Opfer.“ Maschinenschriftlich, Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 670, Krause-Vilmar hat sich auf Unterlagen aus dem Archiv der polnischen Hauptkommission bezogen. 19 Jäger, Gestapomord in Kassel-Wehlheiden, S. 65. 20 Jäckel u.a., Enzyklopädie des Holocaust, S. 144-146 und S. 399. 494 zur Ausführung dieses Befehls gehabt habe, denn er widersprach seiner Überzeugung, habe er Frischkorn gesagt, er solle sich eine Eskorte nehmen und die Häftlinge nach Kassel zu Marmon bringen, unter dem Vorwand, dass Breitenau für solche Exekutionen zu klein sei. Abends nach 21 Uhr sei Frischkorn mit den Häftlingen zurückgekehrt und habe ihm gesagt, dass man ihn in der Kommandantur nicht annehmen wollte. So sei er, Engels, gezwungen gewesen, Frischkorn die Ausführung der Erschießung zu befehlen, obwohl auch Frischkorn entgegen gesetzter Meinung war. Spät in der Nacht habe ihm Frischkorn gemeldet, dass der Befehl ausgeführt worden sei und dass zwei Häftlinge geflüchtet waren.22 Am 13.2.1948 wurde von der Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht in Warschau die Anklageschrift verfasst. Alle sieben Gefangenen waren zu dem Zeitpunkt im Ge- fängnis Mokotów inhaftiert. Am 8. Mai 1948 wurde Engels (und vermutlich auch den anderen Angeklagten) die Anklageschrift mitgeteilt. Im Brief vom 30. Mai 1948 schrieb er dazu: „ Am 8. V. bekam ich die Anklage wegen Breitenau. Ich dachte, daß sich das inzwischen geklärt hätte. Ein Anwalt hat sich noch nicht sehen lassen. A’s Brief ent- nehme ich, daß sich G. offenbar darum bemühte.“23 Engels und die anderen ehemaligen Angehörigen der Sicherheitspolizei in Kassel wurden wegen folgender Verbrechen angeklagt: 1. Engels, Frischkorn, Knigge und Lütje wegen der Massenmorde in Breitenau und Kassel-Wehlheiden, 2. Engels, Frischkorn, Aust und Mamsch wegen ihrer Tätigkeit in der Geheimen Staatspolizei als verbrecherischer Organisation auf deutschem Gebiet, 3. Frischkorn und Knigge wegen ihrer Tätigkeit in der SS als verbrecherischer Or- ganisation sowohl in Deutschland als auch in den besetzten Ländern. 4. S., weil er den Polen Michail C. bei der Gendarmerie angezeigt und wegen se- xueller Belästigung der deutschen Maria F.24 beschuldigt hatte, woraufhin dieser erhängt wurde, 21 Archiv der polnischen Hauptkommission, Signatur: SAW 48, Verfahren gegen Angehörige der Kasseler Sicherheitspolizei, Vernehmungsprotokoll von Erich Engels vom 10.12.1947, Az: Kps 3488/47. 22 Archiv der polnischen Hauptkommission, Signatur: SAW 48, Vernehmungsprotokoll von Erich Engels vom 10.12.1947, Az.: Kps 3488/47. 23 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 648, Brief Engels vom 30.5.1948 aus War- schau-Mokotow. 24 Der Name wurde aus personenschutzrechtlichen Gründen vom Verfasser geändert. 495 weil er polnische Zwangsarbeiter misshandelt und trotz Krankheit zur Arbeit ge- zwungen habe und weil er der NSDAP im Ort, als einer verbrecherischen Organisation, angehörte.25 Am 9. Januar 1950 fand vor dem Appellationsgericht in Warschau die Hauptverhand- lung gegen Engels und die anderen Kasseler Angehörigen der Sicherheitspolizei wegen der Massenmorde in Breitenau und Kassel-Wehlheiden sowie deren Verfolgungstätig- keit statt.26 Engels betonte in der Hauptverhandlung nochmals, dass er den Exekuti- onsbefehl von Marmon erhalten habe und dass er mit der Unterschrift Marmons verse- hen war. Er habe die Exekution (aus persönlichen Gründen) nicht in Breitenau durch- führen lassen wollen, und darum habe er Frischkorn mit den Gefangenen nach Kassel geschickt. Frischkorn sei der Inhalt des Befehls bekannt gewesen. Die Gefangenen wurden aber von Frischkorn nach Breitenau zurückgebracht, und er, Engels, habe von Marmon den Befehl zur sofortigen Erschießung erhalten. Wegen Nichtausführung des Befehls habe ihm die Todesstrafe gedroht, und darum habe er Frischkorn die Erschie- ßung der Häftlinge befohlen. Die Häftlinge seien durch die Sicherheitspolizei erschos- sen worden, die Polizisten wurden Frischkorn zugeteilt. Spät in der Nacht habe ihm Frischkorn die Durchführung der Exekution gemeldet. Frischkorn sagte zu dem Mord folgendes aus: „Ich bin nicht schuldig, die mir in der Anklageschrift vorgeworfenen strafbaren Hand- lungen begangen zu haben, und erkläre, daß ich die Exekution der 30 Häftlinge auf Be- fehl von Engels durchgeführt hatte. Aus religiösen Gründen wollte ich an der Exekution nicht teilnehmen und habe Engels gebeten, er solle mich von diesem Befehl frei ma- chen, aber er wollte es nicht. Anfangs, auf Anordnung von Engels, transportierte ich die Häftlinge nach Kassel, weil die Durchführung der Exekution in Breitenau wegen Annä- herung der Amerikaner unmöglich war. In Kassel habe ich Marmon nicht gefunden; war nur Reinhold Aust da, der mit der Exekution nicht einverstanden war und mich beauf- tragt hat, mit den Häftlingen nach Breitenau zurückzufahren. Nach der Rückkehr hat mir Engels die Durchführung der Exekution befohlen. Zur Erschießung wurden mir Angehörige der Sicherheitspolizei zugeteilt. Die Exekution hat bei Morgendämmerung stattgefunden. Geschossen haben: Z., W. und S. Ich stand seitwärts und habe an der 25 Archiv der polnischen Hauptkommission, Signatur: SAW 48, Verfahren gegen Kasseler Gestapo-Angehörige, Anklageschrift vom 13.2.1948, Az: XXXI. Ds.983/47. 496 Exekution nicht teilgenommen. Zwei Häftlingen ist es gelungen zu fliehen.“27 Die Hauptverhandlung vom 9. Januar 1950 wurde um 14.45 Uhr geschlossen. Kurz vorher hatte der Vorsitzende die Schließung der Beweisaufnahme verkündet, woraufhin der Staatsanwalt die Anklage begründete und die Höchststrafe – die Todesstrafe - bean- tragte. Die Verteidiger beantragten eine milde Strafe. Die Angeklagten Engels, Frisch- korn, Knigge und Lütje baten in ihrem letzten Wort um eine milde Strafe, die Angeklag- ten Aust, Mamsch und Heinrich S. baten um Freispruch.28 Das Gericht verurteilte En- gels, Frischkorn, Knigge und Lütje schließlich zum Tode. Aust und Mamsch wurden zu acht bzw. zehn Jahren Haft verurteilt.29 Das Urteil gegen Heinrich S. ist nicht bekannt. Wie Engels am 7.12.1950 dem Anwalt Ochs aus Arolsen schrieb, habe er vor der Verhandlung erfahren, dass Franz Marmon in Deutschland verhaftet worden sei. Da er in ihm den eigentlich Schuldigen sah, habe er dies dem Gericht in der Verhandlung mitgeteilt und um Wiederaufnahme des Verfahrens gebeten. Einige Wochen später, am 21.1.1950 habe die Revisionsverhandlung „in Abwesenheit“ stattgefunden. Ob Wieder- aufnahme, Urteilsänderung oder Bestätigung erfolgte, wisse er noch immer nicht.30 Am 24. Januar 1950 wurde eine weitere Anklage gegen Engels aufgrund seiner Ver- folgungstätigkeit in Lemberg erhoben, und am 13. März 1950 fand vor dem Appellati- onsgericht der I. Strafkammer in Warschau die Hauptverhandlung gegen ihn statt. Wie aus dem Gnadengesuch Engels an den polnischen Staatspräsidenten hervorgeht, hatte er im Januar 1949 in einem Prozess wegen der Vernichtung der jüdischen Bevölkerung Lembergs als Zeuge gegen Josef Grzimek31 ausgesagt und war von diesem dann selbst beschuldigt worden, woraufhin gegen Engels Ermittlungen aufgenommen wurden. Schließlich wurde Engels wegen drei Verfolgungs- und Mordkomplexen angeklagt und 26 Archiv der polnischen Hauptkommission, Signatur: SAW 48, Hauptverhandlungsprotokoll vom 9.1.1950, Az: I K 232/49. 27 Archiv der polnischen Hauptkommission, Signatur: SAW 48, Aussage von Peter Frisch- korn vom 9.1.1950. 28 Archiv der polnischen Hauptkommission, Signatur: SAW 48. Hauptverhandlungsproto- koll. 29 Jäger, Gestapomord in Kassel-Wehlheiden, S. 85. 30 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 648, Brief Engels vom 7.12.1950 an den Rechtsanwalt Dr. jur. Georg Ochs in Arolsen. Wie sich aus dem späteren Prozessverlauf ergab, gingen die Verteidiger offenbar in Berufung, woraufhin das Oberste Berufungsge- richt in Warschau am 21. September 1950 die Todesurteile gegen Engels, Frischkorn und Lütje bestätigte. 31 Josef Grzimek war zwischen 1942 und 1944 Kommandant mehrerer Zwangsarbeiterlager für Juden in Lemberg und Umgebung und hatte aktiv an der Ermordung der jüdischen Be- völkerung mitgewirkt. In dem Verfahren vom Januar 1949, in dem Engels gegen ihn aus- 497 für jeden dieser drei Bereiche am 13. März 1950 zum Tode verurteilt, was das Gericht am Ende zu einem Todesurteil zusammenfasste. Im Einzelnen wurde ihm vorgeworfen, dass er I. in den Jahren 1941 bis 1944 als Gestapokommissar in Lemberg und Umgebung tätig war und zugunsten des deutschen Staates arbeitete, dass er an den massen- haften Hinrichtungen der zivilen jüdischen Bevölkerung teilgenommen hat, und dass er außerdem die Vernichtungsaktion der Juden leitete und selbst viele Juden tötete. II. in dieser Zeit in seiner Funktion als Gestapokommissar in dem genannten Gebiet an der Verfolgung der jüdischen Bevölkerung mitwirkte, die aus rassistischen Gründen erfolgte, dass er die Judenrazzias organisierte und daran auch persön- lich beteiligt war. Ziel dieser Aktionen war die Festnahme und das Einsperren dieser Personen in den Arbeits- und Vernichtungslagern. III. in dieser Zeit in seiner Funktion als Gestapokommissar in dem genannten Gebiet an der Verfolgung der jüdischen Bevölkerung mitwirkte, und zwar vor allem durch Schlagen, Misshandlungen und Beschlagnahme des jüdischen Eigen- tums.32 In dem Todesurteil gegen Engels wurde abschließend noch einmal betont, dass dieser sich nicht für schuldig bekannte, sondern erklärte, dass er ein Gestapoleiter des Dezer- nates IV/5 gewesen sei und dieses sich nicht mit Judenangelegenheiten befasst habe. Seine Verbrechen seien aber aufgrund zahlreicher Zeugenaussagen bewiesen worden, und das Gericht halte die Zeugenaussagen für absolut glaubwürdig. Außerdem stütze es sich auf die Protokolle der Gegenüberstellung zwischen Engels, Grzimek und Rieman. Aufgrund dieser Umstände halte das Gericht Engels für schuldig, alle in der Anklage genannten Verbrechen begangen zu haben. Weiter heißt es im Urteil: „Bei der Bemessung der Strafe richtete sich das Gericht nach den Leitlinien des Art. 4 des Strafgesetzbuches unter Beachtung der Motive, der grausamen Misshandlungen und Unbarmherzigkeit gegenüber den Opfern sowie Engels geistiger Entwicklung, seines sagte, wurde Grzimek zum Tode verurteilt. Er starb in polnischer Haft. Vgl. Pohl, Natio- nalsozialistische Judenverfolgung, S. 414. 32 ZStL Ludwigsburg, Sammlung: Polen, Ord. Nr. 100, 233-241, Verfahren gegen Erich En- gels vor dem Appellationsgericht in Warschau, Urteil gegen Erich Engels vom 13. März 1950. 498 entarteten Charakters sowie seines sturen Nichtanerkennens seiner Schuld, obwohl die- se ganz offensichtlich ist. Unter diesen Umständen beschloss das Gericht, E. Engels für jede der vorgeworfenen Taten und insgesamt zum Tode zu verurteilen.“33 In der Zeit von November 1950 bis Mai 1951 war Erich Engels gemeinsam mit Wla- dyslaw Bartoszewski, dem späteren Friedenspreisträger des Deutschen Buchhandels und Außenminister Polens, sowie mit einem katholischen Paulinerpater und einem wei- teren polnischen Gefangenen in einer Zelle des polnischen Sicherheitsministeriums in Warschau inhaftiert. In seinem Buch „Herbst der Hoffnungen“ schildert Bartoszewski Engels als einen überzeugten Nationalsozialisten. Einmal habe Engels gesagt: „Der Führer hat nicht recht gehabt, Herr Bartoszewski, er war nur schlecht informiert in der Sache der polnischen Intelligenz. Die Polen sind keine Juden. Ich habe viele Polen ken- nengelernt im Gefängnis. Juden, das ist etwas anderes, aber Polen, das sind doch Arier, keine Untermenschen.“34 Wie Bartoszewski schreibt, sei Engels für ihn ein hoffnungsloser Fall gewesen. Engels habe ihnen viel über Exekutionen von Polen erzählt. Er war bei der Gestapo in War- schau tätig, als Bartoszewski in Auschwitz inhaftiert war. Engels sei ein harter Mann gewesen, der kein Mitleid mit sich selbst gehabt habe.35 Am 20. Dezember 1950 sandte Martin Niemöller ein Gnadengesuch für Engels und die drei anderen ehemaligen Angehörigen der Kasseler Sicherheitspolizei an den polni- schen Staatspräsidenten. Niemöller bat darum, die Todesstrafen in Haftstrafen umzu- wandeln. Er begründete es damit, dass es sich bei ihnen „um kleine Leute, um untere Kriminalbeamte (handelte), denen keine Führerverantwortung zukam.“ Sie hätten ledig- lich auf Befehl ihrer Vorgesetzten gehandelt. Niemöller appellierte daran, „einander zu vergeben“ und „gerade in diesen Fällen, in denen es sich um schlichte, gegenüber der Wucht des politischen Geschehens der vergangenen Jahre fast wehrlose Menschen han- delt“, von der Begnadigung Gebrauch zu machen.36 33 Ebenda. 34 Wladyslaw Bartoszewski: Herbst der Hoffnungen. Es lohnt sich, anständig zu sein. Mit einem Nachwort herausgegeben von Reinhold Lehmann, 3. Auflage, Freiburg, Basel, Wien 1986, S. 103. 35 Ebenda, S. 103; Siehe auch: Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 683, Protokoll eines Gesprächs von Dietfrid Krause-Vilmar mit Prof. W. Bartoszewski in Berlin am 11.11.1987. 36 Jäger, Gestapomord in Kassel-Wehlheiden, S. 84, Gnadengesuch Martin Niemöllers an den Staatspräsidenten der Republik Polen vom 20.12.1950. Archiv der Polnischen Haupt- kommission, SAW 48, 3 Bde., zitiert und abgedruckt in Jäger, ebenda. 499 Die Todesurteile gegen Knigge und Lütje wurden schließlich in Haftstrafen umge- wandelt, und Knigge wurde 1959 aus der Haft entlassen.37 Die Todesurteile gegen Erich Engels und Peter Frischkorn, dem Leiter des Erschießungskommandos aus Breitenau, der im Jahre 1942 als Mitglied des Sicherheitsdienstes beim Reichsführer SS an einem Einsatzkommando der „Einsatzgruppe Griechenland“ unter SS-Sturmbannführer Dr. Hahn teilgenommen hatte, wurden weiterhin aufrecht erhalten, und beide wurden in Polen hingerichtet.38 Das Todesurteil gegen Engels wurde am 19. Mai 1951 im War- schauer Mokotòw-Gefängnis vollstreckt.39 4.2.3. Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gegen die Mitglieder der Erschie- ßungskommandos Im Jahre 1947 wurde erstmals von deutschen Justizbehörden ein Ermittlungsverfahren wegen des Massenmordes am Fuldaberg eingeleitet. Der ehemalige Gestapostellenleiter Franz Marmon war zu diesem Zeitpunkt flüchtig. Das Ermittlungsverfahren der Staats- anwaltschaft Kassel mit dem Aktenzeichen 3a Is 387/47 richtete sich gegen den ehema- ligen SS-Untersturmführer und Kriminalobersekretär Hermann S. und den ehemaligen SS-Hauptscharführer und Kriminalassistenten Albert N. wegen ihrer Mittäterschaft an dem Massenmord. Am 27. Juli 1948 wurde das Ermittlungsverfahren gegen sie „man- gels Schuldfeststellung eingestellt“.40 Von den ebenfalls mitbeteiligten SS-Männern 37 Jäger, Gestapomord in Wehlheiden, S. 65. Als 1963 von der Zentralen Stelle der Landes- justizverwaltungen in Ludwigsburg ein Vorermittlungsverfahren gegen ehemalige Ange- hörige des EK 4 A eingeleitet wurde, in dem vorgesehen war, Kurt Knigge am 2.12.1963 zu verhören, nahm er sich am 1.12.1963 das Leben. HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 1 und 2, Vollstreckungsheft, Blatt 9-11. 38 Dietfrid Krause-Vilmar: „Ansprache vom 30. März 1987 anläßlich der Enthüllung der Gedenktafel zum Gedenken an die am Fuldaberg am 30. März 1945 von SS/Gestapo er- mordeten 28 Opfer.“ Text der Ansprache im Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 670. Krause-Vilmar bezog sich auf Informationen aus dem Archiv der polnischen Haupt- kommission in Warschau. 39 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 648, Kopien des Nachlasses von Erich En- gels, Abschrift der Sterbeurkunde, Abschrift vom 26.9.1953, angefertigt in Helsen, Kir- chenkreis der Twiste. Die Sterbeurkunde wurde in Warschau am 6. November 1952 ausge- stellt, der Sterbeort war nach dem Briefkopf Warschau – Mokotow, Aktenzeichen oder Todesfall Nr. 528/II/ 51. Siehe auch Beileidsschreiben des Bischofs D. Heckel vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland für Kriegsgefangenenarbeit in München vom 9.11.1951, ebenda. 40 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 1 und 2, Band V, Anklage- schrift/Haftsache gegen Franz Marmon mit dem Aktenzeichen 3a Is 211/50 des Schwurge- richts beim Landgericht in Kassel vom 24. August 1951, S. 8. Abschrift im Archiv des In- stituts für Zeitgeschichte, AZ. 396/52. Best. Gk 03.13. Die Ermittlungsakte selbst scheint 500 wurde keiner ermittelt. Die Einstellung des Verfahrens „mangels Schuldfeststellung“ ist nur dadurch zu erklären, dass sich S. und N. auf Befehlsnotstand beriefen und das Ge- richt sich dieser Argumentation anschloss. In dem späteren Prozess gegen den Gestapo-Leiter Franz Marmon gab Hermann S. nochmals seine Argumentation wieder. Schon als Engels ihm befohlen habe, mit den Gefangenen das Massengrab vorzubereiten, habe er ihn „ersucht“, ihn „von diesem Kommando zu befreien“, was dieser jedoch ablehnte: „Nach Beendigung der Grabar- beiten kehrte ich mit N. und einigen SS-Leuten zum Lager Breitenau zurück, und die anderen SS-Leute blieben mit den Häftlingen bei dem gegrabenen Loch. Nach einiger Zeit wurde N., Kriminal-Sekretär Frischkorn und ich von Kriminal-Kommissar Engels auf den Hof gerufen. Ich ersuchte wiederum Engels, mich von der Erschießung zu be- freien, was er ebenfalls ablehnte. Ich mußte dann meinen erhaltenen Befehl durchführen und konnte mich nicht dagegen weigern.“41 Mit der gleichen Argumentation wurden Ende 1949/Anfang 1950 sämtliche Mitglie- der des Erschießungskommandos aus Kassel- Wilhelmshöhe (sie hatten die 78 Italiener und einen russischen Zwangsarbeiter erschossen) und des Erschießungskommandos vom Wehlheider Friedhof (sie hatten 12 Menschen erschossen) vom Kasseler Schwur- gericht freigesprochen.42 In dem Prozess stellten sie den ehemaligen Gestapostellenleiter Franz Marmon als einen äußerst brutalen Menschen dar, der sie, im Falle einer Befehls- verweigerung, ebenfalls hätte erschießen lassen. Das Gericht sah dies als erwiesen an und bedauerte lediglich, dass Marmon nicht in der Anklagebank gesessen hatte, denn dann „wäre das Ergebnis befriedigender gewesen“.43 4.2.4. Entnazifizierung der Leitung und des Wachpersonals aus Breitenau Im Januar 1949 fand vor der Spruchkammer Kassel (Kammer I) gegen den ehemali- gen Anstaltsdirektor und Lagerleiter Sauerbier sowie 15 Angestellte und Aufseher bzw. verloren gegangen zu sein - obwohl in den Gerichtsakten über Franz Marmon oftmals dar- auf Bezug genommen wurde, war sie darin nicht enthalten. 41 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Band I, S. 5. 42 Das Verfahren gegen die Mitglieder des Erschießungskommandos in Kassel Wilhelmshöhe trägt das Aktenzeichen 3a Ks 19/49; Ss 24/50 und das gegen die Mitglieder des Erschie- ßungskommandos in Wehlheiden das Aktenzeichen 3a Ks 2/50. Die Urteile sind veröf- fentlicht in: Bauer u.a., Justiz und NS-Verbrechen, Band V, Lfd. Nr. 176 und Band VI, Lfd. Nr. 202. 43 Freispruch im Italiener-Prozeß. „Ein unbefriedigendes Ergebnis“ sagte der Vorsitzende, in: Hessische Nachrichten vom 10.11.1949. 501 Aufseherinnen der Landesarbeitsanstalt Breitenau die Spruchkammerverhandlung statt. 44 Die Verhandlung wurde gegen die insgesamt 16 Personen gemeinsam durchgeführt und erstreckte sich über eine Woche. In der Zeit vom 10. bis zum 14. Januar 1949 gab es fünf Verhandlungstage, von denen die ersten drei in Kassel stattfanden, der vierte zu einer Ortsbesichtigung in Breitenau und der fünfte wiederum in Kassel.45 Lediglich für Georg Sauerbier gab es einen zusätzlichen 6. Verhandlungstag am 24. Januar 1949.46 Im Vorfeld der Spruchkammerverhandlung in Kassel waren von der Spruchkammer Mel- sungen zahlreiche Ermittlungen gegen die Betreffenden durchgeführt worden, und im Juli 1948 hatte der öffentliche Kläger von der Melsunger Spruchkammer die Klage- schriften mit den Einstufungsanträgen fertig gestellt. An den Verhandlungstagen in Kassel und Breitenau wurde eine ganze Reihe von Zeugen vernommen, unter denen sich mehrere ehemalige Gefangene befanden. Die Spruchverkündung fand bei Sauerbier am 24. Januar statt;47 bei den anderen Bediensteten und Aufsehern bereits am 22. Januar 1949.48 Für Georg Sauerbier hatte der öffentliche Kläger bei der Spruchkammer Melsungen am 17. Juli 1948 zunächst die Einreihung in die Gruppe I der Hauptschuldigen bean- tragt. In der Begründung dafür hieß es u.a.: „Als kom. Direktor der Landesarbeitsanstalt Breitenau wird der Betroffene seitens der dort untergebrachten Korrigenden, Häftlinge und Schutzhäftlinge als der ‚schlimmste Mann’ bezeichnet, der die Verantwortung für alle die unzulänglichen Zustände in der Anstalt zu tragen hat. Er ist trotz mehrfachen Ersuchens seitens der Oberaufseher und des Anstaltsarztes nicht genügend gegen die Überbelegung der Anstalt eingeschritten und trägt nach der Ansicht des Anstaltsarztes die Verantwortung dafür, dass es infolge der nicht durchgeführten Säuberung und der Überbelegung zu einer Typhusepidemie in der Anstalt kam, wobei einige der Insassen ums Leben kamen. 44 Zur Entnazifizierung siehe: Clemens Vollnhals: Entnazifizierung, Politische Säuberung und Rehabilitierung in den vier Besatzungszonen 1945-1949, München 1991; Justus Fürs- tenau: Entnazifizierung, Ein Kapitel deutscher Nachkriegspolitik, Neuwied und Berlin 1969: John Gimpel: Eine deutsche Stadt unter amerikanischer Besatzung, Marburg 1945- 1952, Köln und Berlin 1964; Lutz Niethammer: Die Mitläuferfabrik. Die Entnazifizierung am Beispiel Bayerns, Berlin und Bonn 1982; Wolfgang Reich-Schunck: Entnazifizierung in Hessen – Ziele, Praxis, Ergebnisse, unveröffentlichte wissenschaftliche Hausarbeit an der Gesamthochschule Kassel, Kassel 1978; Armin Schuster: Die Entnazifizierung in Hes- sen 1945-1954. Vergangenheitspolitik in der Nachkriegszeit, Wiesbaden 1999. 45 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Spruchkammerakte von Georg Sauerbier. 46 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 216-217. 47 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 218-223. 502 Dem Betroffenen muß aber auch die Verantwortung dafür beigemessen werden, dass er es nicht verhindert hat, dass Insassen der Anstalt durch das Aufsichtspersonal zum Teil in gröblichster Weise misshandelt wurden.“49 Im Laufe der mündlichen Verhandlungen sagten mehrere Personen für Georg Sauer- bier aus, auch die ehemaligen deutschen politischen Gefangenen Paul Christian V., Paul H. und Franz Wilhelm N.50 Darüber hinaus konnte Sauerbier auch ein Entlastungs- schreiben des evangelischen Pfarrers Otto Reinhold vorlegen, der im Juli/August 1941 gemeinsam mit den Pfarrern Hans Zimmermann und Robert Lutze im Arbeitserzie- hungslager Breitenau inhaftiert war. In dem Schreiben vom 3. Januar 1946 bescheinigte Otto Reinhold, dass sich Sauerbier gegen ihn und seine Kollegen während der Zeit ihrer Haft stets höflich und wohlwollend erwiesen, ihre Verhaftung bedauert und sich bemüht habe, sie ihnen zu erleichtern.51 Nach sechs Verhandlungstagen wurde Georg Sauerbier am 24. Januar 1949 von der Spruchkammer Kassel schließlich in die Gruppe der Mitläufer eingereiht. Als einmali- gen Sühnebeitrag hatte er 1000,- DM in den Wiedergutmachungsfonds zu zahlen. Au- ßerdem sollte seine Ernennung zum Beamten des Provinzialverbandes Kurhessen rück- gängig gemacht werden, und schließlich hatte er die Kosten des Verfahrens zu tragen.52 In der Begründung wurde von der Spruchkammer durchaus angemerkt, dass Sauer- bier nach der Anlage zum Befreiungsgesetz vom 5. März 1946 formal in die Gruppe I der Hauptschuldigen falle. Zur völligen Klärung der Belastungen, die Sauerbier in sei- ner Eigenschaft als Direktor der Anstalt Breitenau vorgeworfen werden, sei es jedoch notwendig, auf die Bestimmung und die Größe der Anstalt einzugehen. In einem länge- ren Abschnitt der Spruchbegründung wurde auf die Funktion der Landesarbeitsanstalt, die Größe des Gutsbetriebes und auf die verschiedenen Gruppen von Gefangenen und Arbeitshausinsassen eingegangen. Indirekt wurde damit betont, welch große Verantwor- tung auf Sauerbier als Direktor einer so großen Anstalt lastete und mit welch schwieri- gen und problematischen Insassen er es zu tun hatte. Erwähnt wurden dabei die Korri- genden und Korrigendinnen, die von ordentlichen Gerichten verurteilt worden seien, um sie im Arbeitshaus zu regelmäßiger Arbeit anzuhalten und sie an ein gesetzmäßiges und 48 11 Breitenau-Wärter wurden Mitläufer, in: Hessischen Nachrichten, Heimat-Echo vom 25.1.1949. 49 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 148. 50 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 179-180. Siehe hierzu auch das Kapi- tel 3.4.9. 51 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 195. 503 geordnetes Leben zu gewöhnen. Außerdem die so genannten Arbeitshäuslinge, „die durch ihr sittliches Verschulden der Fürsorge anheim gefallen“ oder ihren Unterhalts- verpflichtungen nicht nachgekommen waren. Genannt wurden auch die Fürsorgezöglin- ge, die wiederholt aus verwaltungseigenen Fürsorgeerziehungsheimen entwichen waren oder „durch besonders asoziales Verhalten den Geist der Erziehungsheime in schlech- tem Sinne“ beeinflusst hatten.53 Schließlich wurde auch auf das ehemalige Arbeitserziehungslager hingewiesen: „Während der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft diente ein Teil der An- stalt einem Arbeitserziehungslager, in welchem Menschen, und wie der Zeuge Neuhaus bekundet hat, von 16 Nationen, die wegen ihrer politischen u. religiösen Überzeugung, ihrer Rasse oder Nationalität erzogen werden sollten. Kurz vor dem Zusammenbruch des 3. Reiches war auch die in Kassel ausgebombte Dienststelle der Gestapo in der An- stalt untergebracht. In der Anstalt könne normalerweise etwa 500 Insassen unterge- bracht werden. Während des Krieges waren etwa 900 Insassen untergebracht.“54 Zu dem Vorwurf, dass Sauerbier „der schlimmste Mann von Breitenau“ gewesen sei, entgegnet die Kammer, dass Sauerbier, wie die Zeugen V., N. und H. bekundet hatten, den politischen Häftlingen weitgehendste Bewegungsfreiheit eingeräumt habe. Wenn einige Zeugen bekundet hätten, dass Sauerbier ihnen einmal Arrest verordnet habe, so handele es sich bei ihnen nicht um politische Häftlinge. Das Verständnis für Sauerbiers Haltung kommt in der folgenden Einschätzung der Kammer zum Ausdruck: „Dass in einer Anstalt, wie Breitenau, von dem Betroffenen, als Direktor dieser Anstalt auf Ord- nung gesehen werden musste, schrieb ihm seine Dienstanweisung vor und kann ihn in politischer Hinsicht nicht belasten.“ Auch auf den Massenmord am Fuldaberg wurde in der Spruchbegründung kurz eingegangen, indem es hieß, dass Sauerbier eine Beteili- gung bzw. eine Unterlassung des Versuchs, die Erschießung zu verhindern, nicht nach- gewiesen werden konnte.55 Nach dieser Sachlage sei die Kammer zu der Überzeugung gekommen, dass Sauerbier keine Belastungen nach Art. 5 (Absatz 7 bis 9) nachgewiesen werden konnten.56 Er 52 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 218. 53 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 221. 54 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 222. 55 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, ebenda. 56 Der Artikel 5 des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus regel- te, wer in die Gruppe der Hauptschuldigen eingestuft werden soll und ist in 9 Abschnitte unterteilt. Ebenda, S. 58. 504 wurde daher in die Gruppe IV, der Mitläufer, eingereiht.57 58 Am Ende bemerkt die Spruchkammer noch, dass die Sauerbier auferlegte Geldsühne mit Rücksicht auf seine politische Belastung und seine wirtschaftlichen Verhältnisse angemessen sei und dass seine Ernennung zum Beamten rückgängig gemacht werde. Trotz dieses Urteils der Spruchkammer blieb Sauerbier jedoch weiterhin Beamter, denn der Spruch bezog sich auf die Ernennung Sauerbiers zum Beamten durch den Reichs- minister des Innern vom 11. Dezember 1944. Sauerbier gelang es jedoch, nachzuwei- sen, dass er bereits seit 1939 Beamter war, und wie das Hessische Staatsministerium für politische Befreiung am 10. Februar 1950 mitteilte, wird seine Ernennung zum Beamten vom 30.1.1939 durch den Spruch nicht aufgehoben.59 Die Sühne die Sauerbier zu leis- ten hatte betrug 1000,- DM zzgl. 5 % des Streitwertes von 28.087,- DM plus Zuschlag und Auslagen, was einen Gesamtbetrag von 2.792,- DM ausmachte.60 Für den Landesinspektor Martin S. hatte der öffentliche Kläger der Spruchkammer Melsungen am 17. Juli 1948 die Einreihung in die Gruppe II der Belasteten beantragt.61 Er hatte im Sommer 1933 in Haina die NSDAP-Ortsgruppe mitbegründet und wurde gleichzeitig zum Propagandaleiter ernannt. In Guxhagen war er eine Zeitlang Kassenlei- ter der DAF und ab 1941 Organisationsleiter der NSDAP-Ortsgruppe Guxhagen. Martin S. hatte am 1. Juni 1942 die schwangere Katharina K. persönlich in einem „Einzeltrans- port“ in das Konzentrationslager Ravenbrück gebracht, und Sauerbier hatte ihn in einem Schreiben an das KZ Ravensbrück als stellvertretenden Leiter der Arbeitsanstalt und des Arbeitserziehungslagers bezeichnet.62 Auch für S. sagten einzelne ehemalige deutsche Gefangene positiv aus, bzw. übermittelten ihm Entlastungsschreiben, so z.B. der ehema- lige inhaftierte Pfarrer Hans Zimmermann, wobei darin schon eine gewisse Zurückhal- tung zu erkennen ist. Zimmermann schrieb: „Im Jahre 1941 war ich als Schutzhäftling der Kasseler Gestapostelle in der Landesar- beitsanstalt Breitenau 10 Wochen lang untergebracht. Damals war dort als Inspektor Martin S. tätig. Wie die meisten Bediensteten der Anstalt, so hat auch er sich bemüht, 57 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Blatt 222. 58 Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946, in: Gesetz und Verordnungsblatt für Groß-Hessen, 1946, Nr. 7-8, Ausgegeben zu Wiesbaden, den 15. März 1946, S. 57-72. 59 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Anhang der Spruchkammerakte. 60 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 4937, Anhang C der Spruchkammerakte, Schrei- ben des Ersten öffentlichen Klägers bei der Berufungskammer Kassel an Sauerbier vom 6.1.1950. 61 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2861, Blatt 56. 62 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 5834; Siehe auch das Kapitel 3.5.6. 505 den Gefangenen ihre Lage auf jede nur mögliche Weise zu erleichtern, zumal wenn er merkte, dass der Grund der Haft ein offensichtlich rechtlich nicht haltbarer war. Ich verdanke ihm jedenfalls manche Hilfe und Erleichterung meiner damaligen Lage und wünsche, daß das dazu beiträgt, ihn von dem Verdacht eines Aktivisten oder was sonst gegen ihn vorliegen sollte, zu befreien.“63 Martin S. wurde am 22. Januar 1949 von der Spruchkammer Kassel ebenfalls in die Gruppe der Mitläufer eingereiht. Als Sühne hatte er 100,- DM in den Wiedergutma- chungsfonds zu zahlen.64 Einschließlich des Anteils an den Verfahrensgebühren und sonstiger Zuschläge ergab sich für ihn eine Gesamtsumme von 293,20 DM, die er zu entrichten hatte.65 Auch Hermann R., der von Januar 1944 bis zum Kriegsende in Breitenau als Landes- inspektor tätig war, wurde von der Spruchkammer Kassel am 22. Januar 1949 als Mit- läufer eingestuft. Als Sühne hatte er ebenfalls 100,- DM zu zahlen.66 Einschließlich der Verfahrensgebühren machte es einen Betrag von 220,- DM.67 Hermann R. war 1937 in die NSDAP eingetreten und gehörte vom Februar bis November 1943 der Waffen-SS an, wobei es die Spruchkammer als erwiesen ansah, dass Hermann R. zwangsweise zur Waffen-SS eingezogen worden war.68 Der öffentliche Kläger aus Melsungen hatte im Juli 1948 beantragt, ihn – wie Martin S. - in die Kategorie der Belasteten einzureihen.69 Für R. hatten sich eine ganze Reihe ehemaliger Gefangener schriftlich eingesetzt, insbe- sondere luxemburgische und französische, und ihm regelrechte Dankesbriefe geschrie- ben.70 In der Begründung des Spruches wurde dies auch besonders hervorgehoben. So habe die Beweisaufnahme ergeben, dass Hermann R. als Verwaltungsbeamter der An- stalt Breitenau, da, wo es ihm irgend möglich war, Personen, die wegen ihrer Gegner- schaft zur NSDAP inhaftiert waren, geholfen habe.71 Auch für den Oberaufseher Karl W. setzten sich mehrere ehemalige deutsche und ausländische Gefangene ein. Karl W. war am 31. März 1945 beim Einmarsch der Ame- rikaner verhaftet worden und bis zum 28. Oktober 1946 in Internierungshaft, zuletzt in 63 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2861, Blatt 32. Entlastungsschreiben von Pfarrer Hans Zimmermann vom 23.7.1946. 64 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2861, Blatt 70, Rückseite. 65 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2861, Blatt 75. 66 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2786, Blatt 76. 67 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2786, Blatt 79, Schreiben vom 28.2.1949. 68 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2786, Blatt 76 und Blatt 77. 69 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2786, Blatt 35. 70 Siehe hierzu auch das Kapitel 3.4.9. 71 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2786, Blatt 77. 506 Frankreich.72 Unter den deutschen Gefangenen, die sich für Karl W. einsetzten, befand sich der evangelische Pfarrer Otto Reinhold aus Lohfelden, der gemeinsam mit den Pfarrern Zimmermann und Lutze inhaftiert war.73 Otto Reinhold schrieb über Karl W., dass sie sich keinen besseren Aufseher wünschen konnten. Er könne von Herrn W. nur das Günstigste berichten, und auch seine beiden Kollegen Pfarrer Zimmermann in He- ringen und Pfarrer Lutze im Kreis Hanau werden dasselbe bestätigen. Herr W. sei ein Wachtmeister gewesen, der eigentlich nicht in das 3. Reich passte, ein Mann von inner- lich feiner und vornehmer Gesinnung, der Seele und Geist besaß. Er sei nicht nur ihnen mit Achtung und Ehrerbietung begegnet, sondern hatte Achtung vor allem, was Men- schenantlitz trug. Sie hätten nie ein böses Wort von ihm gehört und nie eine Gewalttat von ihm wahrgenommen.74 Auch der ehemalige jüdische Gefangene Leopold Speier stellte Karl W. ein Entlas- tungsschreiben aus. Leopold Speier war vom 1. Oktober bis zum 2. November 1943 im AEL Breitenau inhaftiert. Wie er schrieb, kannte er Karl W. schon seit seiner Kindheit, denn sie seien in Guxhagen zusammen groß geworden. Als er in Breitenau inhaftiert war, habe Karl W. ihm und einem jüdischen Mitgefangenen leichte Arbeit gegeben, sodass sie es erträglicher hatten. Er habe sie auch oft mit den Worten getröstet, dass es nicht mehr lange dauern könne. Schließlich habe er ihnen zusätzliches Essen gebracht, damit sie trotz der großen Schicksalszeit nicht auch noch mehr hungern mussten.75 Au- ßerdem erhielt Karl W. – ähnlich wie Hermann R. – mehrere Entlastungs- und Dankes- schreiben von ehemaligen französischen und luxemburgischen Gefangenen.76 Karl W. wurde am 22. Januar 1949 von der Spruchkammer Kassel ebenfalls als Mit- läufer eingestuft. Er musste keinen Sühnebeitrag zahlen, sondern lediglich eine Verwal- tungsgebühr in Höhe von 60,- DM.77 Die Gesamtsumme betrug einschließlich der Aus- lagen 95,- DM.78 In der Spruchbegründung heißt es, dass ihm in zahlreichen eidesstatt- lichen Erklärungen und Bescheinigungen ehemaliger Häftlinge von Breitenau, Auslän- dern und Privatpersonen, in menschlicher, charakterlicher und dienstlicher Beziehung ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt worden sei. Er sei Schutzhäftlingen gegenüber stets sehr wohlwollend gewesen, habe ihnen Pakete und Post unkontrolliert zukommen las- 72 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2931, Blatt 69. 73 Siehe hierzu das Kapitel 3.5.2. 74 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2931, Blatt 22. 75 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2931, Blatt 19. 76 Siehe hierzu auch das Kapitel 3.4.9. 77 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2931, Blatt 69-71. 507 sen und sich jederzeit bemüht, ihre Haftzeit so erträglich wie nur möglich zu gestalten. Politische Häftlinge hätten sich mit ihm ohne Bedenken und Hemmungen offen über politische Dinge unterhalten können und dabei festgestellt, dass Karl W. keineswegs auf dem Boden der nationalsozialistischen Weltanschauung stand. Einige Direktoren aus Frankreich, die gegen Ende des Krieges in Breitenau inhaftiert waren, bedankten sich bei ihm für die gute Behandlung, besonders für das Entleihen eigener Bücher und die Möglichkeit, unkontrollierter Postzustellung und –beförderung, wodurch sie eine früh- zeitige Entlassung erreichen konnten. Am Schluss der Begründung betonte die Spruch- kammer, dass Karl W. – bei von ihm unvermeidbaren Härten – jede Möglichkeit ausge- nutzt und versucht habe, dem „Menschen als solchen zu seinem Recht zu verhelfen und ihm den Glauben an die Menschenwürde zu erhalten. In diesem Bestreben hat er vieles getan und gewagt, was Anerkennung und Beachtung verdient und zu der Feststellung berechtigt, dass er trotz seiner früheren Parteigebundenheit auf Grund seiner Persön- lichkeit wert ist, auch in dem heutigen demokratischen Staatsleben verantwortlich mit- zuarbeiten.“79 Für Katharina S. war in der Klageschrift des öffentlichen Klägers der Spruchkammer Melsungen vom 17. Juli 1948 zunächst die Gruppe I der Hauptschuldigen beantragt worden. In der Begründung für diese Einstufung schrieb der öffentliche Kläger, dass Katharina S. auf Grund ihrer Mitgliedschaften in der NSDAP (der sie erst 1937 beige- treten war) und einzelner Gliederungen, denen sie nominell angehörte, eigentlich nur nach der Anlage zum Gesetz Teil B/5 belastet sei.80 Dieser Teil B umfasst Personen, die mit besonderer Sorgfalt zu prüfen sind, wozu unter Abschnitt 5 „Mitglieder der NSDAP nach dem 1. Mai 1937, sowie alle Anwärter der NSDAP“ genannt werden.81 Bei einer rein nominellen Teilnahme am Nationalsozialismus wären normalerweise die Voraus- setzungen für eine Einstufung in die Gruppe IV der Mitläufer gegeben.82 Wie der öf- fentliche Kläger weiter ausführte, hatten die von der Anklagebehörde angestellten Er- mittlungen ergeben, dass sich Katharina S. „als Oberaufseherin gegenüber den weibli- chen Insassen der Landesarbeitsanstalt Breitenau sehr roh und brutal benommen hat. Sie war allgemein wegen ihrer unmenschlichen Behandlung als Schläger bekannt. So schlug sie die Insassen mit dem Schlüsselbund, so dass diese hiervon blutunterlaufene 78 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2931, Blatt 72, Schreiben vom 23.2.1949. 79 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2931, Blatt 71. 80 HHStA Wiesbaden, Abt. 520/Me, Nr. 1993/46, Blatt 39. 81 Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus, S. 71. 82 Ebenda, Artikel 12, S. 59. 508 Stellen erhielten. Die Zeugin Anna M. bekundet, dass die Betroffene kranke Häftlinge nicht zum Arzt gehen ließ und dass auf Grund dieser Tatsache die Anni N. aus Apolda verstorben sei. Dieser Tatbestand rechtfertigt nach Art. 5/I/8 die Einstufung der Betrof- fenen in die Gruppe I der Hauptschuldigen.“83 Nach Artikel 5, Abschnitt 1 und Abschnitt 8 war als Hauptschuldiger einzustufen, „wer aus politischen Beweggründen Verbrechen gegen Opfer oder Gegner des Natio- nalsozialismus begangen hat“ und „wer sich in einem Konzentrationslager oder Arbeits- lager oder einer Haft-, Heil- oder Pflegeanstalt an Tötungen, Folterungen oder sonstigen Grausamkeiten in irgendeiner Form beteiligt hat.“84 Katharina S. wandte sich daraufhin an einen Kasseler Rechtsanwalt, der am 2. No- vember 1948 ein Schreiben an die Spruchkammer Kassel-Stadt sandte und darin sieben Zeugen nannte, „die bekunden (werden), dass die Betroffene sich innerhalb der Anstalt anständig verhalten hat, insbesondere, dass sie niemanden aus politischen Gründen ge- schlagen hat.“85 Unter den sieben Gegenzeugen war als erste die evangelische Vikarin Katharina Staritz genannt.86 Am 22. Januar 1949 wurde auch Katharina S. in die Gruppe IV der Mitläufer einge- reiht. Wie der ehemalige Oberaufseher Karl W., musste auch sie keinen Sühnebeitrag zahlen, sondern lediglich eine Verwaltungsgebühr von 40, DM.87 Zu der Einstufung in die Gruppe der Mitläufer hatte maßgeblich die Aussage von Katharina Staritz beigetra- gen, die persönlich zu der Spruchkammerverhandlung erschienen war.88 Entsprechend wurde dies auch in der Begründung des Spruches hervorgehoben, indem es dort hieß: „Die Zeugin Frl. Staritz, Vikarin, die im Jahre 1942 als Schutzhäftling der Gestapo in Breitenau einsass, bekundete, dass sie von der Betr. stets sehr anständig behandelt wor- den sei und diese ihren Aufenthalt nach Möglichkeit erleichtert habe. Die Betr. habe ihr den Besuch eines Geistlichen ermöglicht, sie bewusst zu leichter und angenehmer Ar- beit eingesetzt und angekommene Post und Pakete trotz Verbots ausgehändigt. Die Zeugin versicherte ausserdem, dass ihr nie Klagen zu Ohren gekommen seien. (…) Die Zeuginnen halten es auch für ausgeschlossen, dass die Betr. auf Grund ihres Charakters 83 HHStA Wiesbaden, Abt. 520/Me, Nr. 1993/46, Blatt 29. 84 Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus, S. 58. 85 HHStA Wiesbaden, Abt. 520/Me, Nr. 1993/46, Blatt 43, Rückseite. 86 HHStA Wiesbaden, Abt. 520/Me, Nr. 1993/46, Blatt 43. 87 HHStA Wiesbaden, Abt. 520/Me, Nr. 1993/46, Blatt 56. 88 HHStA Wiesbaden, Abt. 520/Me, Nr. 1993/46, Blatt 52, Aussage von Katharina Staritz am 4. Verhandlungstag, der am 13.1.1949 in Breitenau stattfand. Siehe hierzu auch die Aussa- ge von Katharina Staritz im Kapitel 2.4.9. 509 zur Brutalität und Unmenschlichkeit neige und Häftlinge, nur um sie zu quälen, ge- schlagen habe.“89 Dennoch wurde in der Spruchbegründung auch darauf eingegangen, dass mehrere Zeugen Katharina S. beschuldigt hatten, Gefangene geschlagen zu haben. Während in der Spruchbegründung von Georg Sauerbier die problematischen „Insassen“ der Ar- beitsanstalt als Argument dafür benutzt wurden, dass Sauerbier als Direktor notfalls auch mit etwas Strenge für Ordnung sorgen musste, wurden die schwierigen Gefange- nen nun als Rechtfertigung dafür benutzt, dass sie notfalls auch einmal geschlagen wer- den mussten. Allerdings betraf dies nicht – wie oben bereits beschrieben – die befragten deutschen politischen Gefangenen. Außerdem sei das Schlagen ausdrücklich nicht aus politischen Motiven heraus geschehen: „Von Seiten dieser ehem. pol. Häftlinge wurde in der Beweisaufnahme übereinstim- mend bekundet, dass das Aufsichtspersonal der Anstalt niemals einen pol. Häftling ge- schlagen habe. Falls Ausländer, Fürsorge-Zöglinge oder Korrigenden ab und zu ge- schlagen – nicht misshandelt – wurden, dann sei dies nicht aus politischen Motiven ge- schehen, sondern im Affekt zur Aufrechterhaltung der Ordnung. Bei den Ausländern kam erschwerend hinzu, dass diese sich aus vielerlei Nationen zusammensetzten und eine Verständigungsmöglichkeit sehr schwierig war.“ Den Höhepunkt dieser Argumen- tation bildete der letzte Satz des Abschnittes, in dem es hieß: “Zur Beleuchtung dieser Situation mag dienen, dass einige frühere pol. Häftlinge selbst einräumten, dass ihnen in der gleichen Situation, in der sich das Aufsichtspersonal damals befand, wahrscheinlich auch die Hand ausgerutscht wäre.“90 In Bezug auf Katharina S. wurde in der Begründung festgestellt, dass diese zwar von einer Reihe von Zeugen beschuldigt worden sei, Insassen der Anstalt wiederholt ge- schlagen zu haben, dass die Zeugen jedoch auf Befragen erklärten, sie hätten es nicht selbst gesehen, sondern nur von anderen Häftlingen gehört. Im Übrigen hätten die Zeu- gen versichert, dass nach ihrer damaligen Beurteilung dieses Schlagen nicht aus politi- schen Beweggründen geschehen sei.91 Auch Katharina S. habe zugeben, „dass sie hin- und wieder mit der Hand zugeschlagen habe, wenn sich Häftlinge – fast durchweg Für- sorgezöglinge – ihren Anweisungen widersetzt und sie gereizt hätten. Sie bestritt aber 89 HHStA Wiesbaden, Abt. 520/Me, Nr. 1993/46, Blatt 57. 90 HHStA Wiesbaden, Abt. 520/Me, Nr. 1993/46, Blatt 56. 91 HHStA Wiesbaden, Abt. 520/Me, Nr. 1993/46, Blatt 56 f. 510 entschieden, aus Gehässigkeit oder pol. Verhetzung gehandelt zu haben.“92 Nach dieser Sachlage kam die Spruchkammer zu der Überzeugung, dass die vorge- brachten Beschuldigungen gegen Katharina S. unter Berücksichtigung ihrer 32jährigen Dienstzeit in einer Erziehungsanstalt keine Belastung politischer Art nach dem Befrei- ungsgesetz darstellten. Es sei „durchaus menschlich verständlich, dass die Betr., die selbst Mutter von zwei Kindern ist und jahrelang in der Anstalt erleben musste, zu wel- chem Ausmass sittlicher Verkommenheit eine mangelnde oder fehlende elterliche Er- ziehung führte, in ihrer berechtigten Empörung die elterliche Strenge nachzuholen ver- suchte.“93 Unter den anderen Aufsehern, die in dem Spruchkammerverfahren als Mitläufer ein- gestuft wurden, befand sich auch August A. Er hatte 1924 als Hilfsaufseher in der Lan- desarbeitsanstalt begonnen und war 1938 als verbeamteter Aufseher übernommen wor- den. Im Dezember 1933 war er in die SA eingetreten und 1937 in die NSDAP.94 Wie für Katharina S. war auch für ihn vom öffentlichen Kläger der Spruchkammer Melsungen die Einreihung in die Gruppe I der Hauptschuldigen beantragt worden. Begründet hatte es der öffentliche Kläger zum einen mit A.’s Zugehörigkeit zur SA und NSDAP und zum anderen mit dessen Verhalten gegenüber den Gefangenen. Wie er ausführte, hätten die Ermittlungen ergeben, „dass der Betroffene der schlimmste und übelste Aufseher der Landesarbeitsanstalt Breitenau war, der die Insassen trat und sogar mit dem Kolben schlug. So misshandelte er insbesondere die Zeugin Elisabeth K., die hierbei erhebliche Verletzungen davontrug.“95 Trotz dieser Anschuldigungen wurde auch August A. am 22. Januar 1949 von der Spruchkammer Kassel in die Gruppe IV der Mitläufer eingestuft.96 In der Begründung des Spruches hieß es, dass eine Reihe von Zeugen A. in Protokollen, aber auch in der mündlichen Verhandlung als großen Schläger bezeichnet hatten. A. selbst habe auch nicht bestritten, „hin und wieder mal zugelangt zu haben, wenn es nicht mehr anders ging, oder er hierzu gereizt wurde.“ Von allen Zeugen sei jedoch übereinstimmend zu- gegeben worden, dass dieses gelegentliche Schlagen keine politischen Ursachen gehabt habe.97 Der ehemalige politische Häftling N. habe zwar auch das gelegentliche Schlagen 92 HHStA Wiesbaden, Abt. 520/Me, Nr. 1993/46, Blatt 57. 93 Ebenda. 94 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 1548, Blatt 62. 95 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 1548, Blatt 37. 96 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 1548, Blatt 72. 97 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 1548, Blatt 73. 511 von A. bestätigt, aber gleichzeitig eingeräumt, dass dessen Verhalten niemals brutal gewesen sei und er sich Schutzhäftlingen gegenüber (gemeint sind offenbar die deut- schen politischen Gefangenen, d.Verf.) stets einwandfrei benommen habe. Bei der au- ßerordentlich schwierigen Behandlung der Fürsorge-Zöglinge, der Korrigenden und teilweise auch der Ausländer sei es ohne gelegentliche Ohrfeigen auch gar nicht abge- gangen.98 Zusätzlich zu dieser Rechtfertigung wurde in der Begründung des Spruches eine neue Argumentationslinie begonnen, indem einzelne Zeugen, die August A. beschuldig- ten, als unglaubwürdig hingestellt wurden. So bemerkte die Spruchkammer, dass A. in seinen Aussagen klar, bestimmt und ohne Ausflüchte gewesen sei und ein weit besseres Auftreten als der ehemalige politische Gefangene Paul Christian V. hatte, „dessen Aus- sagen keineswegs als objektiv und unbedingt glaubwürdig (in Anbetracht seines Vor- strafenregisters) angesehen werden können.“99 In Bezug auf die ehemalige Arbeitshaus-Gefangene Elisabeth K., die Assmann we- gen einer Misshandlung schwer belastet hatte, betonte die Spruchkammer, dass dies keine politischen Hintergründe hatte. Außerdem habe sie, wie aus den Anstaltsakten ersichtlich sei, wegen „zügellosen und unsittlichen Lebenswandel“ eingesessen.100 Schließlich stellte die Kammer fest, dass die Zeugen D., W. und M. trotz Ladung nicht erschienen seien. Auch bei ihnen handele es sich nicht um politische Schutzhäft- linge, sondern zum Teil um sehr erheblich vorbestrafte ehemalige Anstaltsinsassen. In Klammern wurde hinzugefügt: „(W. 117 Vorstrafen)“. Von der Bewertung dieser Aus- sagen könne daher Abstand genommen werden, zumal auch der „Herr öffentliche Klä- ger“ darauf verzichtet habe.101 Nach dieser Sachlage sah es die Spruchkammer als erwiesen an, dass August A. zweifellos ein pflichtbewusster und guter Aufseher war, dem kein Vorwurf zu machen sei. Auf Grund seines lauten und bestimmten Organs und seiner ernsten Dienstauffas- sung mag er bei den Häftlingen nicht immer beliebt und geschätzt gewesen sein. Dies habe jedoch mit einer politischen Belastung nichts zu tun. Politisch sei August A. nie hervorgetreten und mache auch auf die Kammer nicht den Eindruck eines politischen Aktivisten oder Fanatikers. Aus diesem Grunde sei er gemäß Artikel 12 in die Gruppe 98 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 1548, Blatt 73 und Rückseite. 99 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 1548, Blatt 73. 100 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 1548, Blatt 73, Rückseite. 101 Ebenda. 512 IV der Mitläufer einzureihen.102 Zusätzlich hatte er noch die Verwaltungsgebühr in Hö- he von 40,- DM zu bezahlen sowie Kosten der Beweislast, Porto und Auslagen, was einen Gesamtbetrag in Höhe von 76,- DM ausmachte.103 Unter den anderen Aufsehern, die ebenfalls in die Gruppe der Mitläufer eingestuft wur- den befanden sich Jakob B.,104 Konrad F.,105 und Adolf U.106 Der Aufseher Max M. war in einem anderen Verfahren vor der Kasseler Spruchkammer (Kammer I) am 15. Au- gust 1949 in die Gruppe der Mitläufer eingereiht worden, nachdem er in einem vorher- gehenden Spruchkammerverfahren vom 4. Januar 1949 in die Gruppe III der Minderbe- lasteten eingestuft worden war.107 Auch der ehemalige Sanitätsaufseher Franz L. wurde am 22. Januar 1949 von der Spruchkammer Kassel (Kammer I) als Mitläufer eingestuft. Ihm war zunächst u.a. vor- geworfen worden, dass er sich nicht genügend um die Kranken Gefangenen gekümmert habe.108 In der Spruchkammerverhandlung konnte er jedoch eine ganze Reihe von Ent- lastungsschreiben vorlegen, und auch die ehemaligen deutschen politischen Gefangenen Paul Christian V., Paul H. und Franz Wilhelm N. sagten ausgesprochen positiv für ihn aus.109 Unter den Entlastungsschreiben befinden sich regelrechte Dankesbriefe von den evangelischen Pfarrern Otto Reinhold und Hans Zimmermann110 sowie von dem ehema- ligen politischen Gefangenen Georg C.111 und dem ehemaligen jüdischen Gefangenen Leopold Speier.112 In der Spruchbegründung wurde dies hervorgehoben, indem es hieß, dass zahlreiche Erklärungen und eidesstattliche Bescheinigungen ehemaliger ausländi- scher, jüdischer und deutscher Häftlinge von Breitenau übereinstimmend Franz L.’s hilfsbereite und freundliche Art rühmten und betonten, dass er nie einen Unterschied in der Behandlung der Häftlinge gesehen habe, sondern in jedem den Menschen, der seiner Hilfe bedurfte.113 Bei den drei Bediensteten, die unter die Weihnachtsamnestie fielen, handelte es sich 102 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 1548, Blatt 74. 103 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 1548, Blatt 75, Schreiben des öffentlichen Klägers an August A. vom 28.2.1949. 104 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 446. 105 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2478. 106 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 447. 107 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 217, Blatt 64. 108 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2684, Blatt 16 und Blatt 17.. 109 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2684, Blatt 53 und Rückseite. 110 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2684, Blatt 35 und Blatt 36. 111 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2684, Blatt 33. 112 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2684, Blatt 32. 113 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2684, Blatt 57. 513 um die Aufseherin Elisabeth F.,114 die Kriegshilfsaufseherin Katharina G.115 und die Aufseherin Emma K.116 In der Spruchbegründung von Emma K. hieß es, dass sie den Vorwurf, hin und wieder zugeschlagen und Ohrfeigen ausgeteilt zu haben, durchaus nicht bestritten habe. Sie habe jedoch versichert, dass sie von den infrage kommenden Zöglingen und Häftlingen hierzu gereizt worden sei, sodass sie in den betreffenden Fällen die Beherrschung verloren habe. Die ehemalige politische Gefangene F. habe einen Vorfall geschildert, bei dem Emma K. eine Russin oder Polin mit dem Kopf ge- gen die Wand gestoßen habe. Auch dieser Vorwurf sei von Emma K. nicht bestritten worden. Sie erklärte dies jedoch damit, dass sich diese Ausländerin mit einem anderen Häftling unterhalten habe und ihre Anweisung, diese Unterhaltung zu unterbrechen, nicht befolgte. In ihrer Erregung über diese „Widersetzlichkeit“ habe sie die Auslände- rin an den Haaren gefasst und mit dem Kopf gegen die Wand gestoßen.117 Am 25. Januar 1949 erschien in der Provinzausgabe „Heimat-Echo“ der „Hessi- schen-Nachrichten“ ein Artikel mit dem Titel „11 Breitenau-Wärter wurden Mitläufer“, in dem es hieß: „Nach einwöchiger Verhandlung und einer Ortsbesichtigung reihte am Montag die Spruchkammer Kassel den ehemaligen Direktor der Landesarbeitsanstalt und des Für- sorgeheims Breitenau, Georg Saubier, als Mitläufer mit 1000 DM Sühne ein. Elf ehemalige Wärter und Angestellte waren am Samstag in die Gruppe der Mitläufer eingereiht worden, bei drei weiteren wurde die ‚Weihnachtsamnestie’ angewendet, einer wurde als ‚nicht betroffen’ bezeichnet. Den Betroffenen war zur Last gelegt worden, zwischen 1933 und 1945 Insassen des Heims aus politischen Gründen misshandelt zu haben.“118 Nach dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus wäre zumindest für Sauerbier und seinen Stellvertreter Martin Schindehütte eine Einstufung in die Gruppe der Hauptschuldigen – und das gleich in mehreren Punkten – in Frage gekommen. Nach Artikel 5 des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus war als Hauptschuldiger u.a. anzusehen: 114 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2470, Blatt 34 und Rückseite. 115 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2494, Blatt 24. 116 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2620, Blatt 30. 117 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 2620, Blatt 31. 118 11 Breitenau-Wärter wurden Mitläufer, in: Hessische Nachrichten, Heimat-Echo vom 15.1.1949. 514 „1. Wer aus politischen Beweggründen Verbrechen gegen Opfer oder Gegner des Nati- onalsozialismus begangen hat; 2. wer im Inlande oder in den besetzten Gebieten ausländische Zivilisten oder Kriegs- gefangene völkerrechtswidrig behandelt hat; 3. wer verantwortlich ist für Ausschreitungen, Plünderungen, Verschleppungen oder sonstige Gewalttaten, auch wenn sie bei der Bekämpfung von Widerstandsgruppen be- gangen worden sind; (…) 8. wer sich in einem Konzentrationslager oder Arbeitslager oder in einer Haft-, Heil- oder Pflegeanstalt an Tötungen, Folterungen oder sonstigen Grausamkeiten in irgendei- ner Form beteiligt hat; 9. wer aus Eigennutz oder Gewinnsucht aktiv mit der Gestapo, SS, dem SD oder ähnli- chen Organisationen zusammengearbeitet hat, indem er Gegner der nationalsozialisti- schen Gewaltherrschaft denunzierte oder sonst zu ihrer Verfolgung beitrug.“119 Die Einstufung als Mitläufer wurde im Artikel 12 des Gesetzes zur Befreiung von Nati- onalsozialismus und Militarismus geregelt, und darin heißt es: „I. Mitläufer ist: wer nicht mehr als nominell am Nationalsozialismus teilgenommen oder ihn nur un- wesentlich unterstützt und sich auch nicht als Militarist erwiesen hat. II. Unter dieser Voraussetzung ist Mitläufer insbesondere: 1. Wer als Mitglied der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen, ausgenommen HJ und BDM, lediglich Mitgliedsbeiträge bezahlte, an Versammlungen, deren Be- such Zwang war, teilnahm, oder unbedeutende oder rein geschäftsmäßige Oblie- genheiten wahrnahm, wie sie allen Mitgliedern vorgeschrieben waren; 2. wer Anwärter der NSDAP war und nicht endgültig als Mitglied aufgenommen wurde.“120 Dass die Einstufungen so milde ausfielen, hatte sicherlich mehrere Ursachen. Zum ei- nen fand das Spruchkammerverfahren zu einem Zeitpunkt statt, als die gesamte Entnazi- fizierung schon sehr stark in Misskredit geraten war. Hierfür ist auch die Pressebericht- 119 Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus, S. 58. 120 Ebenda, S. 59. 515 erstattung ein Indiz, die aus insgesamt drei Sätzen bestand.121 Ein anderer Grund war vermutlich, dass die Spruchkammer nicht genügend Einblick in die Struktur des ehema- ligen Arbeitserziehungslagers und dessen Einbindung in die Landesarbeitsanstalt hatte. So wurde die Einbindung der Bediensteten in den Verfolgungsapparat der Geheimen Staatspolizei und deren Mitwirkung bei den Deportationen überhaupt nicht zum Ge- genstand der Spruchkammerverhandlungen gemacht. Die Bediensteten stellten sich bes- tenfalls als ohnmächtige Befehlsempfänger der Gestapo hin und sahen sich als Opfer der durch die Gestapo verursachten Verhältnisse im Lager. Misshandlungen von Gefan- genen wurden grundsätzlich abgestritten, und in den Fällen, in denen sie bestimmten Aufsehern und Aufseherinnen nachgewiesen werden konnten, behaupteten diese, es habe sich dabei nur um einzelne Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung gehal- ten, wie sie schon immer notwendig gewesen seien, aber keinesfalls um den Ausdruck einer nationalsozialistischen Gesinnung. Ein großes Problem der Spruchkammerverfahren bestand auch darin, dass weitge- hend losgelöst von der beruflichen Position oder Funktion im NS-Staat die innere Hal- tung zum Nationalsozialismus überprüft werden sollte. Zum Beweis einer antinazi- stischen Haltung waren Entlastungszeugen zugelassen. Durch dieses Verfahren sollte möglichst vielen Deutschen die Chance gegeben werden, am neuen demokratischen Staat mitzuwirken. In der Praxis führte es allerdings dazu, dass es einflussreicheren Per- sonen leichter gelang, Entlastungszeugen und -schreiben (so genannte „Persilscheine“) zu erhalten, wodurch sie vergleichsweise milder eingestuft und bestraft wurden, als die weniger einflussreichen. Ein weiteres Problem bei den Spruchkammerverfahren war, dass das widersprüchliche Verhalten der Menschen möglicherweise nicht berücksichtigt wurde - es gab nicht den typischen Nazi, der nur unmenschlich, bösartig und brutal war, sondern es waren in der Regel normale Menschen mit widersprüchlichem Denken und Verhalten. So gab es mehrere Aufseher und Aufseherinnen, die sich einzelnen Gefangenen gegenüber korrekt verhielten und andere wiederum schikaniert oder misshandelt hatten. Gleichzeitig waren aber auch diejenigen, die den Gefangenen keine zusätzlichen Qualen zugefügt hatten, in das System des Lagers einbezogen. Sehr deutlich wird diese Widersprüchlichkeit an dem letzten Oberaufseher Karl W. Er hatte innerhalb der Anstalt und des Arbeitserziehungslagers eine hohe Position. Letztendlich war er für die prakti- 121 11 Breitenau-Wärter wurden Mitläufer, in: Hessische Nachrichten, Heimat-Echo vom 25.1.1949. 516 sche Organisation des gesamten Lagers zuständig. Ihm wurden z.B. auch alle Deportati- onsanweisungen für die männlichen Schutzhaftgefangenen zur Kenntnisnahme vorge- legt. Die amerikanische Militärbehörde beabsichtigte, gegen ihn (und Sauerbier) ein Gerichtsverfahren wegen Mitverantwortung an den Todesfällen im Lager und am Mas- senmord einzuleiten, was sie offenbar aufgrund seiner ehemaligen Position in Erwägung gezogen hatte. Auf der anderen Seite bekam der Oberaufseher Karl W. in der unmittel- baren Nachkriegszeit zahlreiche Entlastungs- und sogar Dankesbriefe von ehemaligen deutschen, polnischen, französischen und luxemburgischen Schutzhaftgefangenen, die ihm für seine Hilfe und Unterstützung während ihrer Haftzeit dankten. Ähnlich verhielt es sich auch mit einigen anderen Aufsehern und Aufseherinnen. Die milden Einstufungen der Aufseher und Bediensteten wurden letztendlich damit begründet, dass alle nur ihre Pflicht getan hatten. Misshandlungen habe es nicht gege- ben, und einzelne Übergriffe von Aufsehern wurden damit gerechtfertigt, dass sie nötig waren, um die Ordnung aufrecht zu erhalten. In den Spruchbegründungen wird darüber hinaus betont, mit welch „schwierigen“ Insassen und Gefangenen die Aufseher und Be- diensteten täglich umgehen mussten. Neben den wenigen Ausnahmen, wie den deut- schen politischen Gefangenen und den inhaftierten Geistlichen, handelte es sich, wenn man die Spruchbegründungen liest, vor allem um „erheblich Vorbestrafte“, „sittlich Verwahrloste“ und „widersetzliche Ausländer“. Entsprechend wurden diejenigen Auf- seher besonders hervorgehoben, die trotz alledem noch „in jedem den Menschen“ gese- hen haben. Opfer waren aus diesem Blickwinkel nicht mehr die Verfolgten, sondern die Aufseher und Bediensteten, denen quasi zugemutet worden war, unter diesen Bedin- gungen in dem Lager zu arbeiten. 4.2.5. Entnazifizierung von Gestapo-Angehörigen am Beispiel Ernst Schadts Am Beispiel des ehemaligen Kriminalinspektors und SS-Obersturmführers Ernst Schadt soll der Verlauf der Entnazifizierung eines ehemaligen Gestapo-Mitarbeiters dargestellt werden. Schadt war langjähriger Leiter des Schutzhaftreferates II D bei der Gestapostel- le Kassel und in dieser Funktion u.a. mit sämtlichen Deportationen von Gefangenen aus dem AEL Breitenau in die verschiedenen SS-Konzentrationslager befasst. Im letzten Kriegshalbjahr leitete Schadt außerdem das Referat II E, das für die Überwachung und 517 Verfolgung ausländischer Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen zuständig war.122 Bei der Gestapostelle Kassel war Schadt nach eigenen Aussagen von Anfang als Lei- ter des Schutzhaftreferates II D (mit den Bereichen Registratur, Hauptkartei, Personal- aktenverwaltung, Auskünfte, allgemeine Haftkontrolle und Schutzhaft) tätig,123 wobei er einräumte, dass er „vorübergehend (...) einmal Kirchenwesen und das Judenreferat gehabt (habe).“124 In dieser Funktion, als Leiter des Schutzhaftreferates, war er mit sämtlichen Deportationen von Gefangenen aus dem AEL Breitenau (aber auch direkt aus Kassel) in die verschiedenen Konzentrationslager befasst. Von Schadt wurden die Schutzhaftbefehle beglaubigt, die beim RSHA beantragt worden waren, und ab dem Mai 1943 wurden in dem von ihm geleiteten Referat die Schutzhaftbefehle für polnische Gefangene sogar direkt ausgestellt. Außerdem liefen sämtliche Deportationsanweisun- gen, die den Deportationsablauf betrafen, über das Schutzhaftreferat II D und dessen Leiter Ernst Schadt. Durch die generelle Bearbeitung der Schutzhaftbefehle, die Gesta- po-Gefangene der unterschiedlichsten Haftgruppen betrafen (politisch, religiös, rassisch Verfolgte, ausländische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinen usw.) ist davon auszu- gehen, dass gerade Ernst Schadt eine außerordentlich genaue Kenntnis von den gesam- ten Verfolgungsmaßnahmen der Geheimen Staatspolizei Kassel hatte.125 Im April 1946 wurde Ernst Schadt verhaftet und in das Internierungslager Darmstadt der amerikanischen Militärbehörde überführt, wo auch das Entnazifizierungsverfahren gegen ihn durchgeführt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt lebte er in Kassel, war seit 1932 verheiratet und hatte zwei Kinder. Ende 1946 fand vor der Spruchkammer „Darmstadt Lager“ die erste Verhandlung gegen ihn statt. In dem Fragebogen, den er im Rahmen des „Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus“ am 30. Juli 1946 ausfüllen musste, hatte er sich persönlich in die Gruppe IV der „Mitläufer“ einge- stuft.126 Im Verlauf der Verhandlung stritt Ernst Schadt jegliche Verantwortung für und Be- teiligung an NS-Verbrechen ab. So sei er nicht freiwillig zur Gestapo gekommen, son- dern dorthin versetzt worden. Auch zum Eintritt in die SA und die NSDAP sei er genö- 122 Siehe hierzu das Kapitel 2.2.4. 123 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 427, Blatt 186 f., Spruchkammerakte von Ernst Schadt, Schreiben des Rechtsanwalts D. an die Berufungskammer Kassel vom 29.9.49, S. 2. 124 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 427, Blatt 49 und Rückseite. 125 Siehe hierzu auch das Kapitel 3.7.1. 126 HHStA Wiebaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 427, Fragebogen zur Entnazifizierung, handschrift- lich von Ernst Schadt ausgefüllt und unterschrieben am 30. Juli 1946, Frage 13. 518 tigt worden und habe keine Möglichkeit gehabt, es auszuschlagen. Er sei auch nie Mit- glied der allgemeinen SS gewesen, sondern es habe sich nur um eine Dienstgradanglei- chung gehandelt. Bei der Gestapostelle Kassel habe er – mit ganz wenigen Ausnahmen - immer nur Büroarbeit verrichtet, und von daher mit Verhaftungen und Verhören nichts zu tun gehabt. Ihm sei auch nicht bekannt, dass Leute bei Vernehmungen im Polizeiprä- sidium geschlagen wurden. In Kassel habe es keine unmenschlichen Vernehmungen gegeben. Auch auf Breitenau kam Schadt zu sprechen: Es habe sich dort kein Arbeitsla- ger befunden, sondern ein so genanntes erweitertes Polizeigefängnis. Das Arbeitslager sei in Watenstedt gewesen. Von Dezember 1944 bis zum 15. Januar 1945 sei er allein in Breitenau gewesen, sozusagen als „Quartiermacher“, um die Verlegung der Gestapo- stelle Kassel nach Breitenau vorzubereiten. Auf den Abtransport (auf die Deportationen, d.Verf.) der Gefangenen aus Breitenau habe er und die anderen Gestapo-Mitarbeiter keinen Einfluss gehabt; zuständig sei allein der Gestapostellenleiter gewesen. Nur bei diesem habe die Entscheidung gelegen. Von der Erschießung der Gefangenen in Breite- nau habe er erst im Internierungslager Darmstadt erfahren, und überhaupt habe er von „schmutzigen Vorgängen der Gestapo“ und von „Schweinereien“ die jetzt aufgeführt werden, früher nichts gewusst. Außerdem betonte er, dass es für ihn unmöglich gewesen wäre, aus der Gestapo herauszukommen. Nachdem er mehr als 5 Jahre bei der politi- schen Polizei war, hätte er sich unmöglich hinstellen können und sagen, er mache nicht mit. Dies wäre „Vernichtung seiner Familie“ gewesen. Nachdem Ernst Schadt diesen Satz in der Verhandlung ausgesprochen hatte, fügte er hinzu, dass er „mit der Lösung der Judenfrage“ nicht einverstanden gewesen sei. Abschließend bemerkte Schadt: „Ge- nau so, wie ich vor 1933 meinen Dienst treu erfüllt habe, so habe ich ihn auch nach 1933 ausgeführt, und ich möchte den sehen, der gegen mich auftritt.“127 In dieser per- sönlichen Einschätzung lag wohl auch die Ursache dafür, dass er sich in dem Fragebo- gen zur Entnazifizierung als Mitläufer einstufte. Da bei diesem ersten Verhandlungstermin gegen Schadt die geladenen Be- und Entlastungszeugen wegen Verkehrsschwierigkeiten nicht erschienen waren und der Spruchkammer auch noch keine Unterlagen aus Breitenau vorlagen, wurde die Ver- handlung auf Antrag des Öffentlichen Klägers vertagt.128 Am 23. April 1947 fand eine erneute Spruchkammerverhandlung gegen Ernst Schadt im Lager Darmstadt statt. Im Laufe dieser Verhandlung wurden verschiedene Zeugen 127 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 427, Blatt 50. 128 Ebenda. 519 gehört und Schadt schließlich in die Gruppe I der „Hauptschuldigen“ eingestuft. Be- gründet wurde seine Einstufung in die Gruppe I damit, dass Schadt nach Auffassung der Spruchkammer „durch seinen frühen Parteieintritt, seine Tätigkeit bei der Gestapo, sei- nen Rang als SS-Obersturmführer, zur Festigung der nationalsozialistischen Gewalt- herrschaft wesentlich beigetragen hat und für diese aktiv tätig war. (Art. 5 Ziffer 7)“ 129 Schadt wurde von der Kammer zu fünf Jahren Arbeitslager verurteilt, unter Anrechnung der 12 Monate politischer Haft, die er zu diesem Zeitpunkt bereits verbüßt hatte. Außer- dem sollte sein gesamtes Vermögen eingezogen und weitere Sühnemaßnahmen entspre- chend des Artikels 15, Ziffern 3-9 des Befreiungsgesetzes gegen ihn angewandt werden. Mit diesem Urteil ging die Spruchkammer sogar über die Forderung des öffentlichen Klägers hinaus, der 4 Jahre Arbeitslager gefordert hatte. Sie begründete es damit, dass Schadt, „durch sein heute vor der Kammer gezeigtes Verhalten, indem er durch sein Leugnen zeigt, dass er sehr viel mehr verschweigt, als er sagt, nicht den besten Eindruck bei der Kammer erweckt hat und diese der Überzeugung ist, dass der Betroffene sich im hohen Masse schuldig gemacht hat.“130 Im Mai 1947 ging Ernst Schadt, der sich zu diesem Zeitpunkt im Arbeitslager Wetz- lar befand, über einen Rechtsanwalt gegen die Spruchkammerentscheidung in Berufung, die jedoch von der Berufungskammer Kassel am 28. Juli 1948 – ein Jahr später - abge- lehnt wurde. Begründet wurde die Ablehnung vor allem damit, dass in der Landesar- beitsanstalt Breitenau eine größere Anzahl von Akten sichergestellt worden sei, aus de- nen festgestellt wurde, dass Schadt sowohl über die Funktion Breitenaus als Lager für politisch, rassisch und religiös Verfolgte als auch über das System der Konzentrations- und Vernichtungslager, in die Gefangene aus Breitenau überführt wurden, Bescheid gewusst haben muss, und er demzufolge in dem Spruchkammerverfahren bewusst die Unwahrheit gesagt habe.131 Schadt blieb damit weiter in Haft. Ein weiteres Jahr später, am 17. August 1949, wurde die Ablehnung der Berufung durch eine Verfügung des Ministers für politische Befreiung aufgehoben und die Beru- fung erneut an die Berufungskammer verwiesen. Ernst Schadt wurde dadurch aus der Haft entlassen.132 129 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 427, Blatt 60, Rückseite. 130 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 427, Blatt 60. 131 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 427, Blatt 98, Rückseite 132 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 427, Blatt 147. In der Zeit zwischen dem 27.8.1949 und dem 9.9.1949 war Ernst Schadt nochmals kurzfristig inhaftiert, wurde dann aber endgültig entlassen, vgl. ebenda, Blatt 160, Rückseite. 520 Am 23. März 1950 fand vor der Zentralberufungskammer Hessen-Nord in Kassel die Berufungsverhandlung statt. Bereits im Vorfeld der Verhandlung hatte der von Schadt beauftragte Rechtsanwalt einen umfangreichen Brief an die Berufungskammer gesandt, in dem er anhand von Aussagen Schadts zu belegen versucht, dass dieser keineswegs eigenständige Entscheidungen bei der Verfolgung - und insbesondere bei der Deportati- on - von Gestapo-Gefangenen gefällt habe, sondern lediglich ausführendes Organ von Befehlen und Anweisungen gewesen sei. In sehr konkreter und ausführlicher Weise erläutert Schadt dabei den bürokratischen Ablauf bei der Beantragung und Einweisung von Gefangenen in Konzentrationslager. Die Verteidigungsstrategie des Rechtsanwalts lief nicht darauf hinaus, die Verbrechen der Gestapo zu schmälern oder Schadts „büro- kratische Mitwirkung“ in Frage zu stellen, sondern dessen persönliche Verantwortung rigoros abzustreiten, und ihn einzig und allein als Befehlsempfänger hinzustellen. Die Verantwortung und Entscheidungsbefugnis habe letztendlich beim Reichssicherheits- hauptamt und bestenfalls noch beim Gestapostellenleiter gelegen. Darüber hinaus ver- suchte der Rechtsanwalt, Schadt als einen zuverlässigen, korrekten Beamten darzustel- len, der lediglich seine Pflicht getan habe und im Grund kein Nationalsozialist gewesen sei, sondern lediglich vom NS-Regime zur Gestapo verpflichtet wurde.133 Das Ziel des Rechtsanwalts bestand darin, mit dieser Argumentationslinie zu bewir- ken, dass Schadt von der Berufungskammer in die Gruppe III der Minderbelasteten ein- gestuft würde, was dann Verfahrenseinstellung bedeutet hätte. Und tatsächlich ging die Strategie des Rechtsanwalts auf. In der Berufungsverhandlung bildeten die genannten „Entlastungsaspekte“ des Rechtsanwalts, der als Schadts Verteidiger auftrat, den zentra- len Gegenstand, und die Berufungskammer schloss sich schließlich seiner Argumentati- on an. In deren Beschluss heißt es: „Da die Voraussetzungen für eine Einreihung des Betroffenen in die Gruppe I oder II des Befreiungsgesetzes nicht vorliegen, wird das Verfahren gemäss § 3 des Gesetzes über den Abschluss der politischen Befreiung in Hessen vom 30. November 1949 (GVBl. Nr. 43 v. 22.12.49.) eingestellt.“134 Mit diesem Urteil war das Entnazifizierungsverfahren gegen Ernst Schadt beendet. Als Sühnemaßnahme hatte er insgesamt etwa dreieinhalb Jahre Haft in Internierungs- 133 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 427, Blatt 186-189, Schreiben des Rechtsanwalts D. an die Berufungskammer vom 29.9.1949. 134 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 427, Blatt 207, Beschluss der Zentralberufungs- kammer Hessen-Nord vom 23.3.1950 über die Einstellung des Verfahrens gegen Ernst Schadt. 521 und Arbeitslagern verbüßt. Wenn man die Werdegang von Ernst Schadt betrachtet, dann gehörte er zu der Grup- pe von Kriminalangestellten und –beamten, die aus der Politischen Polizei von der Ges- tapo übernommen wurden, um deren langjährigen Erfahrungen und Kenntnisse für die nun einsetzende NS-Verfolgung nutzen zu können. Im Gegensatz zu den jüngeren „Quereinsteigern“, die von der SS in der Gestapo kamen, handelte es sich bei diesen nicht unbedingt um fanatische Nationalsozialisten, sondern um Polizeiangehörige, die der Auffassung waren, sie seien korrekte, solide Beamte und Bürokraten, die sich auch dem NS-System anpassen würden, wobei sie eine Tendenz zum autoritären Staat hatten. Schließlich leisteten sie durch ihre Tätigkeit bei der Gestapo einen zentralen Beitrag zum Funktionieren des nationalsozialistischen Verfolgungs- und Vernichtungsappara- tes.135 Es scheint so, dass Ernst Schadt einer der Polizeiangehörigen war, die mit einem großen Opportunismus und unter Auslassung menschlicher und moralischer Werte den NS-Staat und seine Verbrechen stützten und ermöglichten. Hierfür spricht z.B., dass er erst nach dem Januar 1933 in die NSDAP eintrat. Dafür spricht auch, wie es in der Be- gründung seiner Einstufung in die Gruppe der Hauptschuldigen heißt, dass die amtli- chen Auskünfte seiner Heimatbehörden Ernst Schadt als einen Nationalsozialisten be- zeichneten, der aber nicht aktiv für die Partei hervorgetreten sei.136 Auch seine zunächst etwas kurios klingende Begründung, wie es dazu gekommen sei, dass er in die SA und die NSDAP eingetreten ist, erscheint unter diesem Blickwinkel gar nicht so abwegig. So sagte er aus, dass er 1933, kurz nachdem er von der Politischen Polizei in die Gestapo übernommen wurde, zum Adjutanten des Polizeipräsidenten bestellt wurde, der ihm vorhielt, dass er 1931 eine nationalsozialistische Versammlung aufgelöst habe. Schadt erklärte, er sei darüber entrüstet gewesen, denn er habe niemals einseitig (wahrschein- lich meinte er subjektiv) gehandelt, sondern immer nur nach den bestehenden Gesetzen. Er habe die Versammlung nicht aus persönlichen Gründen aufgelöst. Er sollte daraufhin auf Wunsch des Polizeipräsidenten beweisen, dass er loyal eingestellt sei und habe dar- aufhin die vorgelegten Eintrittserklärungen für die SA und die NSDAP unterschrieben. 1936 (als Pfeffer von Salomon versetzt wurde) sei er aus der SA ausgetreten, „weil in- folge Wechsels des Chefs der Hang mehr zur SS war.“ 137 Und Ernst Schadt ist dann 135 Vgl. Hans-Dieter Schmid: „Anständige Beamte“ und „üble Schläger“. Die Staatspolizei- stelle Hannover, in: Paul und Mallmann, Die Gestapo, S. 133-160; Hinze, Vom Schutz- mann zum Schreibtischtäter, ebenda. 136 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 427, Blatt 60, Rückseite. 137 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 427, Blatt 49. 522 schließlich auch in die SS eingetreten. Für die Annahme, dass er eher ein großer Opportunist als ein fanatischer Nationalsozia- list war, spricht auch seine immer wiederkehrende Äußerung, dass er doch nur seine Pflicht getan habe, und was dann in der Formulierung gipfelte, dass er genau so, wie er vor 1933 seinen Dienst treu erfüllt habe, er ihn auch nach 1933 ausgeführt habe, und dass er den sehen wolle, der gegen ihn auftritt.138 Schadt vermittelt den Eindruck, als fühlte er sich auch noch nach dem Ende der NS-Herrschaft und den damit verbundenen Verbrechen, in die er als leitender Angehöriger der Gestapostelle Kassel zutiefst ver- strickt war, als guter, oder wie er es formulierte, als „brauchbarer Polizeibeamter“,139 der sich immer korrekt verhalten und sich deshalb auch persönlich nichts vorzuwerfen habe. 4.2.6. Ermittlungs- und Strafverfahren gegen den Leiter und das Wachpersonal von Breitenau Im Jahre 1949 wurde von der Staatsanwaltschaft Kassel ein Ermittlungsverfahren und daraus hervorgehend ein Strafverfahren gegen den ehemaligen Arbeitshausdirektor und Lagerleiter Georg Sauerbier sowie gegen einzelne Aufseher und Aufseherinnen einge- leitet.140 Ausgelöst wurde das Ermittlungsverfahren durch den ehemaligen Arbeitshausgefan- genen Erich W., der sich in Mainz in Untersuchungshaft befand und in einer Aussage mehrere Aufseher des „KZ-Lagers Breitenau“ wegen Gefangenenmisshandlungen schwer beschuldigte. 141 Die Polizeidirektion Mainz informierte daraufhin am 30. Juni 1949 die Staatsanwaltschaft in Kassel über die Anschuldigungen, woraufhin die Kasse- ler Staatsanwaltschaft bei der Kripo Kassel anfragte, ob die Vorgänge in Breitenau be- reits Gegenstand eines kriminalpolizeilichen Ermittlungsverfahrens waren. Die Kripo verneinte dies, verwies aber auf die Spruchkammer- und Berufungskammervorgänge.142 Am 5. August 1949, sechseinhalb Monate nach dem Ende des Spruchkammerverfah- rens, beantragte der Oberstaatsanwalt in Kassel beim Untersuchungsrichter des Landge- richts in Kassel die Eröffnung und Führung von Voruntersuchungen gegen Georg Sau- 138 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 427, Blatt 50. 139 HHStA Wiesbaden, Abt. 520 KS-Z, Nr. 427, Blatt 58, Rückseite. 140 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28. 141 HHStA Marburg, Bestand 274, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 1. 142 HHStA Marburg, Bestand 274, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 3. 523 erbier und die Wachmannschaften in Breitenau.143 Kurz darauf wurde mit der Verneh- mung der ersten Zeugen begonnen. In den Aussagen bestätigen sich die Anschuldigun- gen gegen verschiedene Aufseher in Breitenau wegen Gefangenenmisshandlungen, worauf am 23. August 1949 die gerichtliche Voruntersuchung offiziell eröffnet wurde. Sie richtete sich gegen den früheren Direktor der Landesarbeitsanstalt, Georg Sauerbier, die neun Aufseher August A., Jakob B., Adolf U., Heinrich M., Heinrich R., Adam B., Ludwig S., Christian B., Kurt R. und die zwei Aufseherinnen Katharina S. und Emma K.144 In dem Beschluss zur Voruntersuchung vom 23. August 1949 heißt es: „Sie werden beschuldigt, als Beamte in Ausübung ihres Amtes als Aufseher der Lan- desarbeitsanstalt Breitenau Häftlinge, z.T. unter Benutzung von Stöcken und anderen gefährlichen Werkzeugen, körperlich mißhandelt und A. und B. außerdem einen Häft- ling Namens Fischer durch Schläge getötet zu haben. – Verbrechen und Vergehen nach §§ 211, 223, 223a, 226, 340 StGB in Verbindung mit dem Gesetz zur Ahndung natio- nalsozialistischer Straftaten.“145 In den folgenden drei Monaten wurden zahlreiche Vernehmungen und Zeugenbefra- gungen über das Verhalten der Aufseher und Aufseherinnen gegenüber den Gefangenen durchgeführt. Die Zeugenaussagen von ehemaligen Gefangenen bestätigten durchweg den unmenschlichen Lageralltag und in vielen Fällen das gewalttätige Verhalten der Aufseher und Aufseherinnen. So wurde in den Aussagen immer wieder betont, dass viele Gefangene, vor allem aber ausländische, häufig geschlagen und misshandelt wor- den seien.146 Als besonders brutal wurde mehrfach der Aufseher August A. geschildert, dem die Gefangenen nach Aussage der Zeugin Elise K. die Bezeichnung „Knochenbre- cher“ gegeben hatten.147 Aus der Zeugenaussage von Herbert F., der am Kriegsende als politischer Gestapo-Häftling in Breitenau war, ergibt sich sogar der Verdacht, dass A. einen weiteren Gefangenen, „einen kleinen schwächlichen Ungarn“, so schwer miss- 143 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 7. 144 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 44 und Rückseite. 145 Ebenda. 146 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 47 f., Aussage des ehemaligen Gefangenen und früheren Gewerkschaftssekretärs Martin Greiling; Blatt 21 f., Aussage von Anni G.; Blatt 25 f., Aussage von Paul H.; Blatt 29 ff., Aussage von Franz Wilhelm N. 147 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 142, Aussage von Elise K. 524 handelt habe, dass dieser daran gestorben sei.148 Obwohl es an der von F. geschilderten schweren Misshandlung kaum einen Zweifel gab, konnte in den weiteren Ermittlungen jedoch nicht bewiesen werden, dass A. der Täter war, und auch für die Tötung eines Häftlings Namens F. durch A. und B. ergaben die Ermittlungen keine Anhaltspunkte. Ähnlich wie in dem Spruchkammerverfahren, gab es auch in dem einsetzenden Er- mittlungsverfahren einzelne ehemalige Gefangene, die in ihren Aussagen die Aufseher entlasteten. Es handelte sich um die gleichen deutschen politischen Gefangenen, die auch zuvor ausgesagt hatten, dass sie selbst nie geschlagen worden seien, wohl aber andere, meist ausländische Häftlinge.149 Am stärksten wurden die Aufseher und Aufseherinnen durch die Aussage des evangelischen Pfarrers Hans Zimmermann entlastet, der von Juli bis September 1941 in Breitenau als politischer Gefangener der Gestapo inhaftiert war. Er hatte sich auch bereits im Spruchkammerverfahren für die Aufseher und Aufseherinnen, insbesondere für den ehemaligen Oberaufseher Karl W., eingesetzt.150 Die Voruntersuchung wurde am 21. November 1949 abgeschlossen, und trotz der eindeutigen Ermittlungsergebnisse in Bezug auf Gefangenenmisshandlungen beantragte der Oberstaatsanwalt B. am 30. Januar 1950, die Beschuldigten außer Verfolgung zu setzen.151 Er begründete es vor allem mit zwei Aspekten: Zum einen schloss sich der Oberstaatsanwalt der Auffassung an, dass es sich bei den Misshandlungen nur um Disziplinierungsmaßnahmen gehandelt habe, die nur in Aus- nahmefällen zu ausgesprochenen Körperverletzungen ausgeartet seien, was zur Konse- quenz habe, dass sie als Straftaten verjährt seien. Zum anderen hätten die Voruntersu- chungen keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die stattgefundenen Misshandlungen politische Beweggründe hatten, bzw. aus einer spezifisch nationalsozialistischen Gesin- nung heraus geschehen seien. Bei dieser Einschätzung bezog sich der Oberstaatsanwalt auch auf das Ergebnis der bereits abgeschlossenen Spruchkammerverhandlung. Somit kam aus seiner Sicht für die Bestrafung der Misshandlungen auch nicht das Gesetz zur 148 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 124, Aussage von Herbert F. über die schwere Misshandlung eines vermutlich ungarischen Gefangenen durch einen Aufseher im März 1945, die zum Tode des Gefangenen geführt haben soll. 149 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 25 f., Aussage von Paul H.; Blatt 29 f., Aussage von Franz Wilhelm N.; Blatt 36 f., Aussage von Christian V. sowie Blatt 47 f., Aussage von Martin Greiling. 150 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur 182, Schreiben von Pfarrer Hans Zimmer- mann zur Entlastung des Oberaufsehers Karl W.; siehe auch das Kapitel 4.2.4. 151 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 189, Antrag von Oberstaatsanwalt B. vom 30.1.1950. 525 Ahndung nationalsozialistischer Straftaten in Betracht.152 Der Antrag der Staatsanwaltschaft, die Beschuldigten außer Verfolgung zu setzen, wurde jedoch von der Strafkammer V des Landgerichts in Kassel am 10. Februar 1950 abgelehnt und die Hauptverhandlung gegen die Angeschuldigten angeordnet. In der Begründung für die Hauptverhandlung hieß es: „Der Angeschuldigte Sauerbier war seit 1940 kommissarischer Direktor der Landesar- beitsanstalt Breitenau. Die übrigen Angeschuldigten waren in der gleichen Anstalt als Aufseher und Hilfsaufseher bezw. als Aufseherinnen tätig. Zum Teil waren sie bereits lange Zeit vor dem Kriege dort angestellt, zum Teil wurden sie erst während des Krie- ges als Aushilfsaufseher eingestellt. Die Anstalt war bis 1940 lediglich mit männlichen und weiblichen Korrigenden, von diesem Zeitpunkt an jedoch auch mit politischen Schutzhäftlingen der Gestapo belegt. Die Belegschaft stieg seit 1940, in welchem Jahre sie nur 400 Häftlinge betrug, bis zum Jahre 1944 auf etwa 1.000 Häftlinge an. Nach dem Ergebnis der Voruntersuchung wurden, insbesondere seit Kriegsausbruch, fortlau- fend zahlreiche männliche und weibliche Häftlinge, und zwar sowohl Korrigenden als auch politische Häftlinge, von Aufsehern und Aufseherinnen körperlich, zum Teil unter Benutzung von Stöcken und anderen gefährlichen Werkzeugen (Tritte mit dem mit dem Schuh bekleideten Fuß), misshandelt.“153 Die Strafkammer räumte jedoch ein, dass die Gefangenenmisshandlungen, die zum überwiegenden Teil vor dem Jahre 1944 lagen, an sich verjährt seien. Unabhängig da- von war sie jedoch der Meinung, dass das Gesetz zur Ahndung nationalsozialistischer Straftaten vom 29. Mai 1946 angewendet werden müsse. Die Begründung sah die Straf- kammer darin, dass die Aufseher und Aufseherinnen für die erwiesenen Misshandlun- gen von Gefangenen während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft aus politi- schen Gründen von den NS-Behörden nicht bestraft worden sind, obwohl körperliche Misshandlungen auch nach den damaligen Bestimmungen verboten waren. So betonte die Strafkammer, dass nach der noch immer geltenden Dienstinstruktion von 1874 die körperliche Misshandlung von Häftlingen unter allen Umständen verboten sei, aber ins- besondere während des Krieges gegen die fortlaufend vorgekommenen Misshandlungen in keiner Weise eingeschritten worden sei. Vielmehr erschien es ihr so, dass die Miss- handlungen von Gefangenen stillschweigend geduldet worden seien, wenn auch die 152 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr.28, Band I, Blatt 189 f. 153 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 192, Rückseite und Blatt 193. 526 Aufseher der Form halber immer wieder auf das Verbot des Schlagens aufmerksam ge- macht und verwarnt worden sein mögen. Man habe „offensichtlich im Kriege infolge der eingetretenen allgemeinen Verrohung und Abstumpfung derartige Übergriffe ge- genüber Häftlingen nicht allzu ernst genommen und sie vielleicht sogar im Interesse der sicherlich nur schwer aufrecht zu erhaltenden Disziplin in der mit Häftlingen aller Art überbelegten Anstalt für zuträglich gehalten.“154 Dies zwinge jedoch zu der Feststel- lung, so die Strafkammer, dass die Bestrafung der Aufseher und Aufseherinnen für die von ihnen begangenen Misshandlungen während der nationalsozialistischen Gewalt- herrschaft aus politischen Gründen unterblieben ist, weil eine gerichtliche Ahndung damals nicht genehm war. Nach Auffassung der Strafkammer verlangten aber die Grundsätze der Gerechtigkeit, insbesondere die Gleichheit aller vor dem Gesetz, die nachträgliche Sühne der Misshandlungen, und deshalb war die Strafkammer der Mei- nung, dass das Ahndungsgesetz angewandt werden müsse.155 Schließlich wurden im Beschluss der Strafkammer auch die Anschuldigungen gegen den ehemaligen Direktor Sauerbier und die einzelnen Aufseher und Aufseherinnen auf- geführt. Während es sich bei den Aufsehern um Misshandlungen durch Tritte und Schläge, z.T. auch mit Stöcken, Knüppeln und sonstigen Gegenständen handelte, wurde Georg Sauerbier zwar eingeräumt, dass er sich an den Misshandlungen in keiner Weise beteiligt und das Schlagen der Häftlinge sogar ausdrücklich verboten habe, aber den- noch der dringende Verdacht gegenüber ihm bestünde, dass er die Misshandlungen der Häftlinge wissentlich geschehen ließ.156 Aus diesem Grund wurde Hauptverhandlung gegen Sauerbier wegen Pflichtverlet- zung des Vorgesetzten und gegen die übrigen Angeschuldigten wegen Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeordnet.157 Einschränkend hieß es allerdings, dass die Anordnung der Hauptverhandlung vorbehaltlich einer Ent- scheidung der zuständigen Strafkammer über die Anwendung des Straffreiheitsgesetzes vom 31.12.1949 erfolgen würde, und tatsächlich wurde am 25. Februar 1950 von der Strafkammer am Landgericht Kassel beschlossen, das Verfahren gegen sechs der elf Beschuldigten, gegen den ehemaligen Direktor Sauerbier, die Aufseher R., S., B. und R. sowie die Oberaufseherin S., einzustellen.158 Es handelte sich dabei um diejenigen Auf- 154 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 193, Rückseite. 155 Ebenda. 156 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 194-196. 157 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 195. 158 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Blatt 201. 527 seher und diejenige Aufseherin, die Misshandlungen von Gefangenen bestritten hatten, auch wenn sie gelegentliches „Ohrfeigen“ zugegeben hatten, wie z.B. die Aufseherin Katharina S., die aussagte: „Ich war die 1. Aufseherin und hatte sozusagen die Oberaufsicht über die weiblichen Häftlinge und über die Hilfsaufseherinnen. Ich blieb im Haus und ging nicht mit auf die Arbeitsstellen, während die anderen Aufseherinnen, bis auf Frl. K. und später auch Frau D., täglich mit den Kolonnen zur Arbeit ausrückten. Meine Aufgabe war sehr schwer, da die Mädchen zu Teil recht widerspenstig waren. Vor allem früh morgens beim Antre- ten entstanden Schwierigkeiten dadurch, daß die Mädchen beim Einteilen der Kolonnen durcheinanderliefen und immer zu den Kolonnen wollten, wo sie glaubten, es am besten zu haben. Durch die vielen Ausländerinnen war auch die Verständigung sehr schwierig, so daß man oft nicht anders konnte, als die Mädchen am Arm zu fassen und sie gewalt- sam an den Platz zu stellen, wo sie hingehörten. Es kann daher sein, daß ich dabei auch mal dem einen oder dem anderen Mädchen eine Ohrfeige gegeben habe. Keinesfalls kann man dabei von Mißhandlungen sprechen. (...) Mit Stöcken oder anderen Gegen- ständen habe ich nie geschlagen.“159 Offenbar war das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass die nachgewiesenen Misshandlungen nicht schwerwiegend genug waren. Sauerbier, der nicht wegen Gefan- genenmisshandlung angeklagt war, sondern wegen begangener Pflichtverletzung, hatte aus der Sicht des Gerichts offenbar überzeugend dargelegt, dass er die Aufseher und Aufseherinnen genügend auf das Verbot von Misshandlungen aufmerksam gemacht hatte. Die Einstellung des Verfahrens erfolgte auf der Grundlage des Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit vom 31.12.1949.160 Die Misshandlungen der Gefangenen durch die früheren Aufseher und die mögliche Pflichtverletzung Sauerbiers wurden da- mit als verjährt angesehen. Das Strafverfahren gegen die Aufseher August A, B., U. und M., sowie die Aufsehe- rin K. wurde dagegen weitergeführt und am 26. April 1950 vom Oberstaatsanwalt B. die Anklageschrift abgefasst. In der Anklageschrift wurden außerdem die den Angeklagten vorgeworfenen Fälle von Misshandlungen einzeln beschrieben sowie die entsprechen- 159 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 81, Aussage von Katharina S. 160 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 201, Beschluss der Strafkammer I beim Kasseler Landgericht über die Verfahrenseinstellung vom 25. Feb- ruar 1950. Das Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit vom 31.12.1949 ist veröffent- licht im Bundesgesetzblatt (BGBl.) von 1949, S. 37. 528 den Zeugen genannt. 161 Am 7. August 1950 fand unter dem Vorsitz von Landgerichtsrat U. und zwei beisitzenden Richtern vor der großen Strafkammer I in Kassel die Hauptverhandlung statt. In der Hauptverhandlung beantragte einer der beiden Verteidiger der Angeklagten, der Rechtsanwalt Dr. L. aus Kassel, unmittelbar nach Verlesung der Anklageschrift, die Einstellung des Verfahrens auf Grund der Hessischen Amnestie vom 19. Juni1947. An- schließend bestritten die Angeklagten – in gleicher Form wie die Aufseher, gegen die das Verfahren im Vorfeld eingestellt wurde – die Misshandlungen von Gefangenen, räumten aber einzelnen Ohrfeigen oder leichte Übergriffe als „Disziplinierungsmaß- nahmen“ ein.162 Nach diesen abgegebenen Erklärungen wurde Georg Sauerbier „informatorisch“, wie es hieß, als Zeuge vernommen. Er sagte etwas zu den allgemeinen Bedingungen in Brei- tenau während des Krieges und betonte dabei – eindeutig zur Entlastung der Angeklag- ten – die schwierigen Bedingungen, denen die Aufseher und Aufseherinnen durch die vielen Gefangenen, durch Überlastung und durch die Kriegseinwirkungen ausgesetzt waren. Und schließlich betonte er, dass die Gestapo die Gefangenen misshandelt habe: „Alle Taten der Angeklagten wurden in den Jahren 1940 bis 1945 begangen. Anfang 1940 war die Anstalt Breitenau nicht überbelegt. Damals waren fast nur Korrigenden dort. Ich wurde in 1940 Leiter der Anstalt Breitenau. Erst als die Gestapo Leute einwies, war die Anstalt überbelegt. Ich unterstand damals dem Herrn Generalstaatsanwalt und dem Herrn Landeshauptmann. Die Ausländer waren von der Gestapo bei mir unterge- bracht. Die Aufseher wurden z.T. eingezogen und mir Leute als Aufseher zugewiesen, die dazu gar nicht geeignet waren. Alle Beamten waren überlastet. Der Dienst lief von morgens 7 Uhr bis 19 Uhr abends. Das Personal hatte zuweilen Nachtdienst und machte dann auch am nächsten Tag wieder Dienst. Verpflegung aus der Anstalt bekam keiner der Aufseher. Dem Angeklagten B. wurde einmal von einem Häftling eine Hacke auf den Kopf ge- schlagen. Korrigenden hatten wir zum Schluß nicht mehr viele. Bei einer Belegungs- stärke von 500 Mann hätte ich 45 Mann Aufsichtspersonal gebraucht. Ich hatte niemals so viel Aufsichtspersonal, wie ich gebraucht hätte. Das Personal reichte auch nicht an- nähernd aus. Die Verpflegung des Personals war normal, sie war besser als die der 161 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band II, Blatt 3-6, Anklage- schrift des Verfahrens vom 26.4.1950. 529 Stadtbevölkerung. Die Gestapo erschien zuweilen und mißhandelte unsere Häftlinge. Die Gestapo durfte Tag und Nacht Häftlinge bei uns herausholen und verhören. Unter Luftangriffen hatten wir viel zu leiden. Einmal trafen etwa 8 Brandbomben unsere Gebäude. Bei Alarm mußten alle Aufseher sofort in die Anstalt kommen.“163 Nach der Aussage Sauerbiers wurden weder von der Staatsanwaltschaft noch von den Verteidigern weitere Zeugenvernehmungen beantragt. Daraufhin wurde vom Ge- richt der Beschluss verkündet, dass das Verfahren gegen die Angeklagten auf Grund des Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit vom 19.6.1947 (Gesetz- und Verord- nungsblatt, Seite 36) eingestellt wird.164 Noch am gleichen Tag, am 7. August 1949, sandte der Oberstaatsanwalt an den Hes- sischen Minister der Justiz ein Schreiben, in dem er diesem mitteilte, dass er vorsorglich sofortige Beschwerde eingelegt habe, obwohl die Entscheidung der Sach- und Rechtsla- ge entspräche. 165 Offenbar ging dem Oberstaatsanwalt die Amnestierung der Aufseher doch zu weit. Die Anwälte der Angeklagten verfassten daraufhin 11. Oktober 1950 eine Erwiderung, in der sie noch einmal ihre Gründe für eine Verfahrenseinstellung darleg- ten. Während in der Hauptverhandlung die Entlastungsstrategie der Aufseher darin be- stand, Misshandlungen von Gefangenen durchweg abzustreiten und die zugegebenen „Übergriffe“ als Folgen der Überbelegung, Überlastung und Kriegssituation darzustel- len, gingen die Verteidiger nun noch einen Schritt weiter. Sie stellten das Verhalten der Aufseher und Aufseherinnen gegenüber den Gefangenen angesichts der Kriegsverhält- nisse und der Zustände in Breitenau sowie der „widerspenstigen ausländischen“ Gefan- genen als nicht nur verständlich, sondern geradezu vorbildhaft hin.166 Zunächst versuchten sie, noch einmal klarzustellen, dass Misshandlungen, wenn sie denn vorgekommen sein sollten, allein mit den Kriegsverhältnissen in Breitenau zu- sammenhingen und auf keinen Fall mit einer nazistischen oder militaristischen Einstel- 162 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band II, Blatt 49-52. Protokoll der Sitzung vom 7.8.1949. 163 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band II, Blatt 51 und Rücksei- te, Aussage von Georg Sauerbier als Zeuge in der Hauptverhandlung vom 7.8.1950. 164 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band II, Blatt 52, Protokoll der Hauptverhandlung vom 7.8.1950. 165 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band III (Handakte), Blatt 39, Schreiben des Oberstaatsanwalts vom 7.8.1950 an den Hessischen Minister der Justiz. 166 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band III, Blatt 65-67. Schrei- ben der Rechtsanwälte vom 11.10.1950 an das Landgericht – Strafkammer – in Kassel. 530 lung der Angeklagten. Wenn die Angeklagten tatsächlich eine solche innere Einstellung gehabt hätten, dann hätten sie „derartige Mißhandlungen fortlaufend begangen“, und dies sei ja offenbar nicht geschehen. Im Gegenteil, die Aufseher wussten - so die Ver- teidiger - dass das Misshandeln von Gefangenen verboten war, und ließen sich, „wenn überhaupt etwas geschehen sein sollte, nur in wenigen Einzelfällen zu vorschriftswidri- ger Behandlung hinreissen, obwohl sie stündlich die Möglichkeit dazu hatten, und ob- wohl, wie der langjährige Häftling K. (Bl. 127) bemerkt, ‚bei den Halunken, die wir in der Anstalt hatten‘, einem Wärter mal die Galle überlaufen konnte, mit anderen Worten, äusserste Selbstdisziplin dazu gehörte, im Rahmen der zulässigen Zuchtmittel zu blei- ben.“ 167 Durch diese Argumentation wurden die Verhältnisse schier umgekehrt: Die Gefan- genen und deren Verhalten wurden nun als Ursache für die Misshandlungen genannt und den Aufsehern Anerkennung für ihre hohe Selbstdisziplin ausgesprochen, durch die sie sich nicht noch zu mehr – durchaus verständlichen – Übergriffen haben „hinreissen“ lassen. Verstärkt wurde diese Argumentation von den Verteidigern durch den Verweis auf die vielen ausländischen Gefangenen, die – so wird impliziert – zu Recht in Breite- nau inhaftiert waren, da sie „gegen die Gesetze des damaligen Staates verstoßen hatten,“ sich bewusst nicht einfügen wollten, sich widerspenstig verhielten und sich sogar he- rausnahmen, die Wärter anzugreifen.168 Letztendlich lief die Argumentation der Verteidiger darauf hinaus, dass nicht mehr die Gefangenen, sondern die Aufseher und Aufseherinnen als die Opfer der Verhältnisse dargestellt wurden. So schrieben sie zusammenfassend, dass aufgrund des Mangels an Aufsehern, der Überbelegung der Anstalt und der Belegung mit Ausländern, „deren Widerspenstigkeit aufreizend war“, die Arbeitszeit verlängert wurde, was sich wieder- um auf den Nervenzustand der Aufseher auswirkte. Diese seien dann nach monatelan- gem derartigen Dienst nicht mehr fähig gewesen, „ in jedem, auch jedem Falle die Ruhe zu behalten“. Hinzu seien noch die Fliegeralarme gekommen, bei denen die Aufseher verpflichtet waren, in der Anstalt zu sein, wodurch sie in keiner Nacht mehr den not- wendigen Schlaf gefunden hätten. Abschließend schrieben die Verteidiger, sie seien der Auffassung, „dass diese Lebens- und Arbeitsbedingungen der Angeklagten überzeu- gend ihre vorschriftswidrigen Handlungen, wenn sie geschehen sein sollten, be- 167 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band II, Blatt 65-67, Erwide- rung der Verteidigung vom 11.10.1950 auf die Beschwerde des Oberstaatsanwalts. 168 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band II, Blatt 65-67, ebenda. 531 gründen. (Hervorhebung durch d.Verf.)“ 169 Die Verteidiger betonten nochmals, dass den Angeklagten nazistische oder militaristische Beweggründe vollkommen fern lagen, alles nur durch die Kriegsverhältnisse bedingt wurde und dies alles der entscheidende Beweis dafür sei, dass politische Gefangene niemals misshandelt wurden. Hierbei ver- wiesen die Verteidiger explizit auf die Aussage des Pfarrers Hans Zimmermann (s.o.) und erklärten, dass sie die sofortige Beschwerde des Oberstaatsanwalts daher für nicht begründet hielten.170 Zwei Monate später, am 5. Januar 1951, erließ die Strafkammer III des Landgerichts in Kassel einen erneuten Beschluss, nach dem das Verfahren gegen die fünf Angeklag- ten (A., B., U., M. und K.) gemäß des Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit vom 31.12.1949 auf Kosten der Staatskasse eingestellt wurde.171 In die schriftliche Begründung wurden verschiedene „Argumente“ der Verteidigung aufgenommen. Nach einem einleitenden Teil, in dem die Entwicklung Breitenaus wäh- rend des Krieges, die starke Überbelegung mit Gefangenen und die Anschuldigungen gegen die Angeklagten knapp erläutert werden, enthält der zweite Teil vor allem Entlas- tungsmomente für die Angeklagten. So heißt es, dass sie, bis auf M., schon viele Jahre ihr Amt als Aufseher in der Landesarbeitsanstalt einwandfrei versehen haben und ihr Dienst dort während des Krieges immer schwieriger wurde, weil es angesichts der vie- len Gefangenen zu wenig Aufseher gab. Außerdem hätten sich in der Anstalt zahlreiche aufsässige Insassen befunden, darunter Ausländer, mit denen eine Verständigung nur mit Mühe herbeizuführen gewesen sei, sowie Korrigenden und Korrigendinnen, die an ein „zuchtloses und gesetzwidriges Leben“ gewöhnt und sich der Anstaltsordnung nicht fügen wollten. Betont wird an dieser Stelle von der Strafkammer, dass „die Aussagen dieser letzten Zeugen daher auch mit Vorsicht zu werten sein (werden). In der Mehrzahl der Fälle wird deshalb davon auszugehen sein, dass sich die Angeklagten ihren Dienst- vorschriften zuwider zu körperlichen Mißhandlungen der Häftlinge haben hinreissen lassen, um sich ihnen gegenüber durchzusetzen.“172 Neben diesen genannten Umständen wurden in der weiteren Begründung das negati- ve Beispiel der Gestapo-Angehörigen im Umgang mit Gefangenen und die Duldung der 169 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band II, Blatt 67 170 Ebenda. 171 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band II, Blatt 81-82 und Blatt 83-84, Beschluss zur Verfahrenseinstellung vom 5.1.1951. 172 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band II, Blatt 84, Beschluss zur Verfahrenseinstellung vom 5.1.1951. 532 von den Aufsehern und Aufseherinnen begangenen Misshandlungen durch ihre Dienst- vorgesetzten (also auch durch Sauerbier) als Entlastungsmomente genannt. Schließlich vertrat die Strafkammer die Auffassung, dass die Angeklagten, einschließlich des am schwersten belasteten Angeklagten A., unter Berücksichtigung der genannten Umstände keine Strafe zu erwarten hätten, die mehr als 6 Monate betragen würde und stellte mit dieser Begründung das Verfahren am 5. Januar 1951 erneut gemäß § 3 des Straffrei- heitsgesetzes vom 31.12.1949 ein.173 Aber auch der Oberstaatsanwalt reichte eine erneute Beschwerde ein und teilte dies am 19.1.1951 dem Hessischen Justizminister mit.174 Fünf Tage später kam die Antwort des Justizministers, in der dieser die Durchführung der Beschwerde hinsichtlich des Aufsehers A. für geboten hielt. Bei den anderen Angeklagten bestanden aus seiner Sicht gegen die Zurücknahme der Beschwerde, und somit gegen die Verfahrenseinstellung, keine Bedenken.175 Der Oberstaatsanwalt legte daraufhin am 14. Februar 1951 gegen den Strafkammerbeschluss vom 5. Januar 1951 hinsichtlich der Amnestierung des ehe- maligen Aufsehers A. Beschwerde ein,176 und am 10. März 1954 folgte der Beschluss des Strafsenats in Frankfurt/Main, die Amnestierung aufzuheben und (zumindest) gegen A. eine Hauptverhandlung durchzuführen. Begründet wurde es damit, dass der Ange- klagte sich „erheblicher und roher Mißhandlungen gegenüber den völlig wehrlosen und ihm überantworteten Insassen des Lagers schuldig gemacht“ hatte und es daher fraglich erscheine, ob eine Gesamtstrafe von nur 6 Monaten Gefängnis ausreiche. Die Entschei- dung über eine Amnestie könne daher erst nach eingehender Klärung der Vorgänge in einer Hauptverhandlung getroffen werden.177 Am 5. Juni 1951 fand schließlich die Hauptverhandlung gegen den ehemaligen Auf- seher August A. vor der großen Strafkammer III des Hessischen Landgerichts in Kassel statt.178 Ihm wurden sechs konkrete Fälle von Gefangenenmisshandlung zur Last gelegt, 173 Ebenda. 174 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band III (Handakte), Blatt 62, Schreiben des Oberstaatsanwalts an den Hessischen Justizminister vom 19.1.1951. 175 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band III, Blatt 63, Erlass des Hessischen Justizministers an den Oberstaatsanwalt vom 24.1.1951. 176 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band III, Blatt 64, Beschwerde des Oberstaatsanwalts in Kassel vom 14.2.1951 gegen die Amnestierung von August A. 177 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band III, Blatt 95-96, Be- schluss des Strafsenats des Oberlandesgerichts in Frankfurt/Main über die Aufhebung der Amnestie des Angeklagten August A. vom 10.3.1951. 178 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band III, Blatt 113-117, Proto- koll der Hauptverhandlung vor der großen Strafkammer III des Hessischen Landgerichts in Kassel am 5.6.1951 gegen August A. 533 in denen er Gefangene getreten, geschlagen sowie mit Gewehrkolben und Knüppeln misshandelt hatte.179 Am Ende wurde jedoch auch August A. nicht bestraft. Das Gericht sprach ihn im ersten und letzten Misshandlungsfall frei, und in den übrigen Fällen wur- de das Verfahren gegen ihn auf der Grundlage des Straffreiheitsgesetztes vom 31.12.1949 eingestellt. Begründet wurde es damit, dass keine höhere Gesamtstrafe als 6 Monate Gefängnis oder keine höhere Geldstrafe als 5000,- DM zu erwarten sei.180 Darüber hinaus wurden August A. „in allen Fällen“ mildernde Umstände zugebilligt. Er sei unbestraft und genieße einen guten Leumund. Er sei nicht der Typ eines Schlä- gers, sondern scheine nur etwas grobschlächtig von Natur aus zu sein. Im Dienst habe er zwar eine gewisse Strenge und Härte gezeigt, die aber für sich allein nicht nachteilig ausgelegt werden könne, weil andererseits erwiesen sei, dass er gerecht war und durch- aus auch die menschliche Seite gegenüber den Anstaltsinsassen berücksichtigt habe. Hierbei bezieht sich das Gericht offenbar auf eine Aussage, nach der A. den ehemaligen Gestapo-Gefangenen V. einmal als Aufseher bei einer Fahrt nach Frankfurt/Main be- wachte und auf V. Wunsch hin Zivilkleidung anzog, um ihn nicht zu diffamieren.181 Strafmildernd wurden vom Gericht noch einmal die Überbelegung in Breitenau ge- nannt, die „Verschiedenartigkeit der Häftlinge und die sich daraus ergebenden Schwie- rigkeiten“, der große Mangel an Aufsehern und die oftmals „recht zuchtlose Beleg- schaft, der gegenüber die Aufseher sich behaupten mußten.“182 Alle diese Umstände ließen es für das Gericht wahrscheinlich erscheinen, dass der Aufseher A. in einem Zu- stand von Überreiztheit gehandelt hatte, der auf seine psychische und physische Belas- tung zurückzuführen war, jedoch nicht auf Grausamkeit oder Gehässigkeit. Strafer- schwerend, so das Gericht, käme allerdings in Betracht, dass er trotz Verbotes, die Häft- linge zu schlagen, sich an diesen vergriffen hatte. Im Fall K. sei aber zu seinen Gunsten berücksichtigt worden, dass diese tatsächlich Anlass zu einer Zurechtweisung gegeben hatte und A. infolge des überaus frechen Benehmens der Zeugin verständlicherweise in Erregung gekommen war. Eine Gefängnisstrafe von nicht mehr als 6 Wochen würde eine ausreichende Sühne für dieses Vergehen sein. Für die Anklage wegen Körperver- letzung einer Frau auf dem Feld bei einem Arbeitseinsatz würde eine ähnliche Strafe in 179 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band II, Blatt 3-6, Anklage- schrift vom 26. April 1950. 180 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band II, Blatt 124. 181 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band II, Blatt 119, Rückseite. 182 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band II, Blatt 123 und Rück- seite. 534 Betracht kommen.183 Auch in den Anklagepunkten 4 und 5 (Körperverletzung durch Tritte mit dem Stiefel und Schlagen mit dem Gewehrkolben, d.Verf.) seien Milderungs- gründe gegeben: „Der Angeklagte hat hier nicht aus Grausamkeit oder Lust am Quälen gehandelt, sondern noch in alter Linie aus Übereifer im Fall H. und zur Wahrung der Ordnung im Fall H. (...) Die aus den angegebenen Einsatzstrafen zu bildende Gesamt- strafe wäre keinesfalls höher aus 6 Monate Gefängnis zu bemessen. (...) Das Verfahren gegen ihn war daher auf Grund des Straffreiheitsgesetztes vom 31.12.1949 einzustel- len.“184 Der Oberstaatsanwalt informierte noch am selben Tag den Hessischen Justizminister über den Verlauf und das Urteil der Verhandlung und teilte mit, dass er keine Revision eingelegt habe, da das Urteil der Sach- und Rechtslage entspräche.185 Als Antwort dar- auf bat ihn der Hessische Justizminister, dennoch vorsorglich Revision einzulegen, was der Oberstaatsanwalt dann auch tat.186 Am 23. Juli 1951 wandte sich der Oberstaatsan- walt in Kassel erneut an den Hessischen Justizminister mit einer Absichtserklärung, die eingelegte Revision zurückzunehmen, und am 8. August 1951 erhielt er von diesem zur Antwort, dass er mit der Zurücknahme der Revision einverstanden sei.187 Mit diesem Schritt war das Verfahren gegen Sauerbier und die Aufseher und Aufse- herinnen endgültig abgeschlossen. Fragen der Einbindung der Bediensteten in die De- portationen von Gefangenen in verschiedene Konzentrationslager, in das System der Zwangsarbeit und den Verfolgungsapparat der Gestapostelle Kassel – Fragen der Mit- wirkung bei NS-Verbrechen gegen die Menschlichkeit - wurden überhaupt nicht ver- handelt. Und schließlich wurden sogar für die erwiesenen Misshandlungen von Gefan- genen des Arbeitserziehungslagers und des Arbeitshauses weder der Direktor noch die ehemaligen Bediensteten zur Rechenschaft gezogen. Das Verfahren zeigt sehr anschaulich, wie zunächst Ermittlungen gegen einzelne Aufseher und Aufseherinnen wegen Gefangenenmisshandlungen durchgeführt wurden, 183 Ebenda. 184 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band II, Blatt 123, Rückseite und Blatt 124. 185 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band III, Blatt 74, Schreiben des Oberstaatsanwalts in Kassel an den Hessischen Minister der Justiz vom 5. Juni 1951 über das Urteil gegen August A. 186 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band III, Blatt 75, Schreiben des Hessischen Justizministers an den Oberstaatsanwalt in Kassel, gegen das Urteil, das gegen August A. verkündet wurde, vorsorglich Revision einzulegen. 535 das Gericht zahlreiche Informationen und Beweise sammelte, die den unmenschlichen Lageralltag in Breitenau während des Krieges durchaus realistisch wiedergaben, dann aber die Zeugenaussagen von den Beschuldigten massiv verharmlost und die Zeugen unglaubwürdig gemacht wurden, bis schließlich nur noch ein Angeklagter übrig blieb, dessen erwiesenen Misshandlungen von Gefangenen nur dazu gedient hätte, in dem überfüllten Lager für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Am Ende wurde ihm vom Gericht noch seine „menschliche Seite“ bescheinigt und dass er lediglich in einem Zustand von Überreiztheit gehandelt habe, die auf seine psychische und physische Belastung zurück- zuführen war.188 Ähnlich wie in dem Spruchkammerverfahren wurde auch in dem Ge- richtsverfahren am Ende den Aufsehern und Bediensteten die Rolle der „Opfer“ zuge- standen, indem es ihnen zugemutet worden war, in einem Lager zu arbeiten, in dem nicht nur zahlreiche „aufsässige“, insbesondere ausländische Gefangene untergebracht waren, sondern das auch noch hoffnungslos überbelegt war. Körperliche Misshandlun- gen der Gefangenen seien daher vor allem, wie das Gericht bei August A. argumentier- te, auf die psychische und physische Belastung der Aufseher zurückzuführen und auf deren (notwendige) Wahrung von Ordnung und Disziplin. Schuldig waren nach dieser Auffassung – wenn überhaupt – die Angehörigen der Geheimen Staatspolizei Kassel, aber die standen in diesem Verfahren nicht vor Gericht. 4.2.7. Der Prozess gegen den Gestapostellenleiter Franz Marmon Der Kasseler Gestapostellenleiter, Regierungsrat und SS-Sturmbannführer Franz Mar- mon war am Ostermontag 1945 mit einigen Leuten der Sicherheitspolizei aus Kassel geflohen und hatte sich über Witzenhausen in Richtung Harz begeben. Nachdem die letzten deutschen Truppen im Harz von den Amerikanern eingeschlossen worden wa- ren, ließ er sich von den Truppen überrollen, besorgte sich Zivilkleidung und wanderte nach Süden. In Hitzelrode, Kreis Eschwege, meldete er sich polizeilich als Peter Pfrie- mer (Vriemer) an und lebte später unter diesem Namen in Rheinsheim bei Bruchsal.189 187 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band III, Blatt 78-80, Schrei- ben des Oberstaatsanwalts in Kassel vom 23.7.1951 und des Hessischen Justizministers vom 8.8.1951 in Bezug auf das Urteil gegen August A. 188 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band II, Blatt 123 f., Urteil vom 5. 6.1951 gegen August A., S. 11/12 des Urteils. 189 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 2, (Handakten), Blatt 118-135, Urteil des LG Kassel vom 5.2.1952 gegen Franz Marmon, Aktenzeichen 3a Ks 3/51, hier 536 Zuletzt war er als Reisender für eine Dachpappenfabrik tätig. Anfang August 1950 wur- de er in Waiblingen (Württemberg) verhaftet und am 3. August 1950 in der Strafanstalt Kassel-Wehlheiden in Untersuchungshaft genommen.190 Marmon wurde wegen der Massenmorde („rechtswidrigen Erschießungsbefehle“) in Breitenau, Kassel-Wilhelmshöhe und Kassel-Wehlheiden angeklagt.191 Außerdem lag gegen ihn eine Anklage wegen Urkundenfälschung vor (so genannte „mittelbare Falsch- beurkundung“), da er sich einen falschen Namen und falsche Papiere zugelegt hatte.192 Den Erschießungsbefehl in Breitenau rechtfertigte Marmon damit, dass ihm am 29.3.1945 ein Fernschreiben des Reichssicherheitshauptamtes vorgelegen habe, wonach sieben der 28 tatsächlich ermordeten Gefangenen zu erschießen seien. Er habe diesen Befehl auf „Sonderbehandlung“ daraufhin an Engels telefonisch weitergegeben. Dieser habe ihm nachträglich den Vollzug des Befehls gemeldet und ihm gleichzeitig mitge- teilt, dass er noch einige Fälle, „die sowieso reif gewesen seien“, mit dazu genommen habe. Er (Marmon) habe Engels daraufhin Vorwürfe gemacht, und die Angelegenheit habe noch untersucht werden sollen. Das Kriegsende habe es jedoch verhindert.193 Den Erschießungsbefehl in Wehlheiden rechtfertigte Marmon ebenfalls damit, dass ihm ein Erlass des Reichssicherheitshauptamtes auf „Sonderbehandlung“ vorgelegen und er somit auf Befehl gehandelt habe. Diese beiden Behauptungen konnten von Mar- mon zwar nicht bewiesen, vom Gericht aber auch nicht widerlegt werden. Unter An- wendung des Militärstrafgesetzes wurde Marmon die Funktion eines Untergebenen des Reichssicherheitshauptamtes zuerkannt, so dass er für diese beiden Massenmorde nicht zur Verantwortung gezogen werden konnte: „Mit Rücksicht auf die im § 47 Militär- strafgesetzbuch festgelegte Verantwortlichkeit des Vorgesetzten für die Folgen eines Blatt 119, Rückseite. Das Urteil ist auch veröffentlicht in: Bauer u.a., Justiz und NS- Verbrechen, Bd.9, lfd. Nr. 308, S. 211 ff. 190 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 2, Band V, Blatt 8-18, hier Blatt 8, Anklageschrift des Oberstaatsanwalts gegen Franz Marmon an das Schwurgericht beim Landgericht in Kassel vom 24. August 1951, vgl. auch Urteil des Landgerichts Kassel vom 5.2.1952, Aktenzeichen 3a Ks 3/51, ebenda (Handakten), Blatt 119, Rückseite. 191 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51 Nr. 2, Band V, Blatt 8 und Rückseite, Anklageschrift des Oberstaatsanwalts gegen Franz Marmon vom 24. August 1951; siehe auch das Urteil gegen Franz Marmon vom 5.2.1952, ebenda (Handakten), Blatt 119, Rück- seite. 192 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51 Nr. 2, Blatt 8, Rückseite sowie ebenda, (Handakten), Blatt 134, Rückseite. Anklageschrift und Urteil gegen Franz Marmon. 193 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 2, (Handakten), Blatt 121, Rück- seite. Urteil gegen Franz Marmon vom 5.2.1952; veröffentlicht auch in: Bauer u.a., Justiz und NS-Verbrechen, Bd. 9, lfd. Nr. 308, S. 214. 537 durch Untergebene ausgeführten Befehls ist somit ein schuldhaftes Handeln des Ange- klagten nicht gegeben. Der Angeklagte war daher in den Fällen Breitenau und Wehlhei- den freizusprechen.“194 Das Gericht betonte außerdem, dass es für die Anwendung des § 47 Militärstrafgesetzbuch nicht darauf ankommt, dass der Angeklagte das Verbrecheri- sche der Tat vielleicht hätte erkennen müssen. Eine strafrechtliche Mitverantwortlich- keit bei der Ausführung eines Befehls setzt ein „sicheres Wissen voraus“, dass es sich um ein Verbrechen handelt; ein bloßer Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Befehls ge- nügt dazu nicht. Diese „positive Kenntnis des Angeklagten, daß das Reichssicherheits- hauptamt mit den Erlassen auf Sonderbehandlung in den Fällen Breitenau und Wehlhei- den ein Verbrechen oder ein Vergehen beabsichtigte“, war nach Ansicht des Gerichtes „bei dem gegebenen Sachverhalt zu verneinen“.195 Diese Argumentation befremdet um- so mehr, da es sich bei Marmon um einen ausgebildeten Juristen handelte. Im Fall der Erschießung der 78 Italiener und des sowjetischen Zwangsarbeiters am Bahnhof Wilhelmshöhe berief sich Marmon auf den so genannten Katastrophenbefehl Himmlers aus dem Jahre 1945, der die sofortige Erschießung von Plünderern beinhalte- te. Das Gericht erkannte diesen Erlass nicht als Rechtsgrundlage für den Erschießungs- befehl an. Bei seiner Verurteilung wurde jedoch strafmildernd berücksichtigt, dass Marmon von der Rechtmäßigkeit seines Handelns ausgegangen sei und „dass er mögli- cherweise im Glauben gehandelt hat, die Tat sei zum Schutz und im Interesse der Zivil- bevölkerung erforderlich.“196 Im Urteil tauchte dieser Umstand später als „Totschlag, begangen in Rechtsfahrlässigkeit“ auf.197 Die ehemaligen Mitglieder der Erschießungskommandos, die Marmon in den vor- hergehenden Prozessen als einen äußerst brutalen Menschen hingestellt hatten, sagten nun alle zu seinen Gunsten aus. Im Zuge der Presseberichterstattung über den Marmon- Prozess erschien am 30. Januar 1952 ein Artikel in den Hessischen Nachrichten mit der Überschrift: „‘Wenn alle Chefs wie Marmon wären‘. Ehemalige Mitarbeiter loben den Leiter der Kasseler Gestapo, auch zwei ehemalige Häftlinge sagen zu seinen Gunsten 194 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 2 (Handakten), Blatt 126, Rücksei- te. Urteil gegen Franz Marmon vom 5.2.1952; veröffentlicht auch in: Bauer u.a., Justiz und NS-Verbrechen, S. 219. 195 Ebenda. 196 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 2 (Handakten), Blatt 133, Rücksei- te. Urteil gegen Franz Marmon; veröffentlicht auch in: Bauer u.a, Justiz und NS- Verbrechen, S. 227. 197 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 2 (Handakten), Blatt 118, Rücksei- te. Urteil gegen Franz Marmon; veröffentlicht auch in: Bauer u.a., Justiz und NS- Verbrechen, S. 211. 538 aus.“198 Am 4. Verhandlungstag kam es zu einer regelrechten Sensation, als der Vater der Geschwister Scholl (der Oberbürgermeister a.D. Robert Scholl) für Marmon aussagte. Zum Zeitpunkt der Verhaftung der Geschwister Scholl, im Februar 1943, leitete Mar- mon die Abteilung II (Exekutive) der Gestapoleitstelle München und war verantwortlich für deren Festnahme und anschließenden Verhöre. Robert Scholl berichtete, dass er kurz vor der Hinrichtung seiner beiden Kinder noch einmal mit ihnen sprechen durfte. Seine Tochter Sophie habe ihm dabei erklärt, dass sie von der Gestapo vorzüglich behandelt worden sei. Und sein Sohn Hans habe zu ihm gesagt: „Vater, wenn es dir möglich ist, dann geh’ doch zu Regierungsrat Marmon, das ist ein feiner Mensch. Es ist mir beinahe gelungen, ihn zu überzeugen, und wenn du ihn noch einmal aufsuchst, dann schaffst du es vielleicht!“199 Robert Scholl habe daraufhin nach Marmon gesucht, ihn aber nicht erreicht und angenommen, er sei möglicherweise wegen seiner Gesinnung verhaftet worden. Dann habe man ihn selbst verhaftet, und er saß bis zum Kriegsende im Gefäng- nis. Robert Scholl schloss seine Entlastungsaussage für Marmon mit den Worten: „Aber ich habe die ganzen Jahre an Marmon denken müssen und seit 1945 auf die Gelegenheit gewartet, denn mein Sohn hat ihn in das letzte Gebet eingeschlossen.“200 Möglicherweise war Marmon von der ungebrochenen Haltung der Geschwister Scholl und anderer Mitglieder der Gruppe tatsächlich tief beeindruckt und in eine per- sönliche Krise geraten. Wie er im Prozess behauptete, habe er daraufhin versucht, aus der Gestapo entlassen zu werden, was für ihn zu einer Art Strafversetzung führte. Vom März 1943 bis zum April 1944 wurde er nach Jugoslawien kommandiert und dem Be- fehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD in Belgrad unterstellt und zum Chef aller Außendienststellen in Albanien bestimmt.201 Nach seiner Rückkehr wurde er zum stell- vertretenden Leiter der Staatspolizeileitstelle München ernannt.202 Am Schicksal der Geschwister Scholl änderte dies jedoch nichts. Wie es Marmons Rechtsanwalt Aschenauer aus München, der auch Oswald Pohl203 und Otto Ohlendorf204 198 Hessische Nachrichten vom 30.1.1952. 199 Vater der Geschwister Scholl sagt aus. Vierter Tag im Marmon-Prozeß soll Klarheit brin- gen über „Katastrophenerlaß“ und „Sonderbehandlung“, in Hessische Nachrichten vom 1.2.1952. 200 Ebenda. 201 Vgl. Jäger, Massenmord in Kassel-Wehlheiden, S. 76 f. 202 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 2, (Handakten), Blatt 118, Rück- seite. 203 Der ehemalige SS-Obergruppenführer Oswald Pohl war u.a. verantwortlich für den Einsatz von KZ-Gefangenen in der Industrie. Die Zahl der dabei umgekommenen Gefangenen 539 verteidigt hatte, gelungen ist, den Vater der Geschwister Scholl zu einer Aussage als Entlastungszeuge in dem Massenmordprozess zu bewegen, lässt sich im Nachhinein wohl kaum noch klären. Neben dem Umstand, dass Marmon aus der Sicht des Gerichtes „weitgehend gestän- dig war“205 und das Gericht ihm „Rechtsfahrlässigkeit“ zubilligte, wurden die positiven Aussagen über seine Person strafmindernd in Betracht gezogen. Im Urteil hieß es dazu: „Eine Reihe von Zeugen hat den Angeklagten als einen unbestechlichen, objektiven Charakter geschildert, einen Menschen, der dem Schicksal von Gestapo-Häftlingen, soweit möglich, Verständnis entgegengebracht hat. Die Verhandlung ergab nicht das Bild eines brutalen, kaltherzigen Mannes, wie er in früheren Verfahren geschildert wor- den war.“206 Am 5.2.1952 wurde Marmon vom Schwurgericht beim Kasseler Landgericht „wegen Totschlags begangen in Rechtsfahrlässigkeit“ zu einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren verurteilt. Die Untersuchungshaftzeit wurde auf die Strafe angerechnet.207 Da Marmon somit zur Urteilsverkündung bereits zwei Drittel seiner Strafe verbüßt hatte, stellte er über seinen Verteidiger den Antrag, die restliche Haftzeit erlassen zu bekommen. Dem Antrag wurde stattgegeben.208 Trotzdem kündigte der Verteidiger die Revision beim Obersten Bundesgericht an.209 Er wollte für seinen Mandanten einen vollen Freispruch erreichen. Einen Tag später legte auch der Oberstaatsanwalt gegen das Urteil Berufung wird auf etwa 500.000 geschätzt. 1947 wurde Pohl in den Nürnberger Prozessen zum Tode verurteilt und 1951 hingerichtet. Siehe Christian Zentner, Friedemann Bedürftig (Hrsg): Das Lexikon des Dritten Reiches, München 1985, S. 447. Zum Prozeß gegen Oswald Pohl und Otto Ohlendorf siehe: Wildt, Generation des Unbedingten, S. 755-766. 204 Der ehemalige SS-Gruppenführer Otto Ohlendorf leitete bis zum Juni 1942 als Chef der Einsatzgruppe D in Rußland die Ermordung von etwa 90.000 Zivilpersonen, unter denen sich überwiegend Juden befanden. Auch er wurde 1948 in den Nürnberger Prozessen zu Tode verurteilt und 1951 hingerichtet. Siehe Zentner / Bedürftig, Das Lexikon des Dritten Reiches, München 1985, S.427; Wildt, Generation des Unbedingten, S. 755-766. 205 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 2 (Handakten), Blatt 133, Rücksei- te. Urteil gegen Franz Marmon, veröffentlicht auch in: Bauer u.a., Justiz und NS- Verbrechen, S. 227. 206 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 2 (Handakten), Blatt 133 Rücksei- te und Blatt 134. Urteil gegen Franz Marmon, veröffentlicht auch in: Bauer u.a., Justiz und NS-Verbrechen, S. 227. 207 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 2 (Handakten), Blatt 118, Rücksei- te. Urteil gegen Franz Marmon, veröffentlicht auch in: Bauer u.a.; Justiz und NS- Verbrechen, S. 211. 208 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 2, Vollstreckungsheft Marmons der Staatsanwaltschaft Kassel, S. 48. 209 Zwei Jahre Gefängnis für Marmon. Verantwortlich für die Erschießung von Italienern am Bahnhof Wilhelmshöhe - Haftbefehl gegen Angeklagten aufgehoben, in: Hessische Nach- richten, Stadtausgabe vom 6.2.1952. 540 ein, da es ihm zu milde erschien.210 Er hatte fünf Jahre Gefängnis für Marmon beantragt und erklärt, dass das „Urteil ausschlaggebend für die weitere Entwicklung des Rechts- empfindens sein (werde).“211 Am 2.7.1953 bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil gegen Marmon als rechts- kräftig, allerdings „mit der Massgabe, daß die Urteilsformel dahin berichtigt wird, dass die Worte ‚begangen in Rechtsfahrlässigkeit’ wegfallen.“212 Offenbar war der Bundes- gerichtshof zu der Auffassung gelangt, dass er diesen Umstand einem ausgebildeten Juristen nicht zubilligen könne. In der Anklage wegen Urkundenfälschung („mittelbarer Falschbeurkundung“) war Marmon bereits in der Hauptverhandlung mit dem Hinweis auf „Nötigungsnotstand“ freigesprochen worden. Die Begründung des Gerichtes soll an dieser Stelle im vollen Wortlaut wiedergegeben werden: „Der Angeklagte war längere Zeit im Ausland, u.a. in Polen tätig. Er musste bei Angabe seines wahren Namens mit einer Auslieferung an Polen rechnen. Die Folgen einer Aus- lieferung standen ihm so, wie es die Fälle Knigge, Engels und Frischkorn zeigen, die sämtlich zum Tode verurteilt worden sind, klar vor Augen. Es kann nicht verlangte werden, dass der Angeklagte es hinnahm, einer politischen Zweckjustiz unterworfen zu werden, wie sie in Polen geübt wurde, einer Justiz, in der die elementarsten Rechte ei- nes Angeklagten nicht garantiert sind. Diese drohende Gefahr konnte er nur abwenden, indem er sich unter einem falschen Namen verborgen hielt. Er befand sich daher in ei- ner unverschuldeten Notlage, so dass ihm aus den Verstößen gegen die Bestimmungen des § 271 StGB kein Vorwurf gemacht werden kann. Ein schuldhaftes Handeln liegt somit nach § 54 StGB nicht vor, und der Angeklagte war von dem Vorwurf der mittel- baren Falschbeurkundung freizusprechen.“213 Franz Marmon starb am 2. Oktober 1954 210 Auch Anklage legt Revision gegen das Marmon-Urteil ein, in: Hessische Nachrichten, Stadtausgabe, vom 7.2.1952. 211 Fünf Jahre Gefängnis für Marmon beantragt. Staatsanwalt erklärt: Urteil wird ausschlag- gebend für weitere Entwicklung des Rechtsempfindens sein, in: Hessische Nachrichten, Stadtausgabe, vom 5.2.1952. 212 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 2, (Handakten), Blatt 256-262, Urteil des BGH vom 2.7.1953, Aktenzeichen 3 StR 489/52, hier: Blatt 256; veröffentlicht in: Bauer u.a., Justiz und NS-Verbrechen, S. 228; Siehe auch: Bundesgericht bestätigt Ur- teil gegen Marmon, in: Hessische Nachrichten, Stadtausgabe, vom 3.7.1953. 213 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 2 (Handakten), Blatt 134, Rücksei- te. Urteil gegen Franz Marmon, veröffentlicht auch in: Bauer u.a., Justiz und NS- Verbrechen, S. 228. 541 in Karlsruhe im Alter von 46 Jahren.214 4.2.8. Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Gestapostelle Kassel Im Oktober 1959 wurde von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kassel ein Er- mittlungsverfahren gegen unbekannte SD-Mitglieder wegen der Ermordung von Josef Jurkiewicz eingeleitet, der am 17. Juli 1942 in der Nähe von Hersfeld erhängt worden war.215 Nachdem sich im Laufe der Vernehmungen von Polizeiangehörigen im Raum Hersfeld die Hinweise auf die Täterschaft der Gestapo Kassel verstärkten, wurden in der Zeit von Mitte November 1959 bis Ende Januar 1960 fünfzehn ehemaligen Angehörige der Gestapostelle Kassel vernommen. Unter den Vernommenen befanden sich bereits Walter Alboldt und Erich Wiegand. In dem zusammenfassenden Bericht vom 29. Januar 1960 kam der Kriminaloberkommissar M., der die Vernehmungen leitete, zu dem Er- gebnis, dass die Bearbeitung des Falles Jurkiewicz „zweifellos durch die Abteilung IIe erfolgt sein (dürfte)“ und dass sich durch die Vernehmungen Alboldts und Wiegands ergeben habe, „dass vermutlich Wiegand zur Tatzeit Leiter von IIe war.“ Der Kriminal- oberkommissar beendete seinen Bericht allerdings mit der Feststellung, dass „alle bisher Vernommenen erklärten, von der Sache Jurkiewicz nichts zu wissen.“216 Um sich über die Hintergründe der Verfolgung und Ermordung von polnischen Zwangsarbeitern durch die Gestapo genauer zu informieren, wurden von der Ober- staatsanwaltschaft Kassel beim Institut für Zeitgeschichte in München Abschriften ver- schiedener Runderlasse des RSHA angefordert. Anfang Februar 1960 erhielt der Ober- staatsanwalt ein Antwortschreiben von Martin Broszat, in dem dieser ihm die Abschrif- ten zweier Erlasse zukommen ließ. Es handelte sich um einen geheimen Runderlass Himmlers vom 19.1.1942 über die „Behandlung der im Reichsgebiet eingesetzten polni- schen Zivilarbeiter und –arbeiterinnen; hier Fahndung und Festnahme sowie Durchfüh- rung von Strafverfahren“ sowie um einen geheimen Runderlass des RSHA vom 30.6.1943 über die „Verfolgung der Kriminalität unter den polnischen und sowjetrussi- 214 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 2, Sterbeurkunde im Vollstrec- kungsheft Marmon, S. 74. Die Todesursache ist bislang nicht geklärt. 215 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Ermittlungsverfahren gegen Erich Wiegand u.a. wegen Beihilfe zum Mord. 216 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 57-58, Bericht des Krimi- naloberkommissars M. vom 29.1.1960. 542 schen Zivilarbeitern“.217 Außerdem hatte die Staatsanwaltschaft beim Berlin Document Center Fotokopien der NSDAP- und SS-Unterlagen von Erich Wiegand angefordert.218 Trotz dieser neuen Informationen wurde das Ermittlungsverfahren am 29. Februar 1960 vom Oberstaatsanwalt in Kassel überraschend eingestellt. Begründet wurde es damit, dass mit Sicherheit anzunehmen sei, dass Jurkiewicz durch das Sondergericht Kassel zum Tode verurteilt und auf Grund dieses Urteils hingerichtet worden ist. Der Oberstaatsanwalt schloss dies daraus, dass der ihm zugesandte Geheimerlass des RSHA über die Ermordung von polnischen und sowjetischen Zwangsarbeitern erst vom 30. Juni 1943 stammte, und er daher annahm, dass davor die Strafverfolgung bei den Jus- tizbehörden liegen musste. Für eine solche Verurteilung sprach seines Erachtens auch, dass die Hinrichtung in aller Öffentlichkeit stattfand. Wenn es sich aber um eine Verur- teilung auf der Grundlage eines Urteils des Sondergerichts handelte, dann sei den unbe- kannten SD-Leuten, die Jurkiewicz hingerichtet haben, weder ein Mord noch ein Tot- schlag nachzuweisen. Schließlich vermerkte der Oberstaatsanwalt noch, dass eine Ver- nehmung weiterer ehemaliger Angehöriger der früheren Kasseler Gestapo bzw. der Kasseler Kriminalpolizei aussichtslos erscheine, da anzunehmen sei, „daß auch diese Zeugen, wie die bisherigen Vernehmungen zeigen, sich an das Verfahren Jurkiewicz nicht erinnern wollen.“219 Ende April 1960 erhielt der Oberstaatsanwalt vom Staatlichen Archivlager in Göttin- gen und von der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg Hin- weise und Unterlagen, die erkennen ließen, dass die Ermordung von Josef Jurkiewicz offenbar doch auf der Grundlage von Geheimerlassen des Reichsführer-SS und des RSHA erfolgte. Es handelte sich u.a. um einen Schnellbrief des Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im RMI vom 5. Juli 1941 über die „Sonderbehandlung der im Reich eingesetzten polnischen Zivilarbeiter und Kriegsgefangenen“ sowie um ein- zelne eidesstattliche Erklärungen von ehemaligen hochrangigen SS-Angehörigen über ähnliche Exekutionen während der Jahre 1941/42 in anderen deutschen Regionen.220 So sagte der ehemalige SS-Obergruppenführer Günther Pancke 1947 aus, dass er während seiner Tätigkeit als Höherer SS- und Polizeiführer auch mit so genannten „Sonderbe- 217 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 61-69. 218 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 71 ff. 219 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 76-80, hier Blatt 76. 220 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr.17, Blatt 88-94; die Kopie des Schnellbriefes von Himmler ist allerdings unvollständig, denn darin fehlt die Seite 3. 543 handlungsfällen“ zu tun gehabt habe.221 Ein solcher „Sonderbehandlungsfall“ – wenn ein Pole verbotenen Geschlechtsverkehr mit einer Deutschen gehabt habe – sei ihm vom Befehlshaber der Sicherheitspolizei oder dem Inspekteur der Sicherheitspolizei in sei- nem Abschnitt vorgelegt worden. Die Akten enthielten nach Aussage von Pancke die Untersuchung (des polnischen Mannes, d.Verf.), das rassische Gutachten des betreffen- den Eignungsprüfers und den Vorschlag der Bestrafung, der entweder auf Todesstrafe oder auf Einlieferung in ein Konzentrationslager gelautet habe. Seine Aufgabe sei es gewesen, auf der Grundlage dieser Akten zu entscheiden, ob der Betreffende zum Tode zu verurteilen sei oder in ein Konzentrationslager eingewiesen würde. Das rassische Urteil sei dabei „ungeheuer wichtig“ für ihn gewesen. Wenn dieses rassische Urteil ne- gativ gewesen sei, habe er die Todesstrafe befürwortet – und in den meisten Fällen habe Himmler diesen Beurteilungen zugestimmt. Diese Akten seien dann zum Reichsführer- SS gegangen, der das endgültige Urteil auf der Grundlage der Akten aussprach, worauf- hin es rechtskräftig geworden sei und über das Reichssicherheitshauptamt an den Be- fehlshaber der Sicherheitspolizei seines Abschnitts weitergeleitet wurde. Dieser habe dann den Reichsstatthalter und den Gauleiter informiert, von dem schließlich Pancke, als Höherer SS- und Polizeiführer, über das Urteil und das Vollstreckungsdatum in Kenntnis gesetzt worden sei.222 Aufgrund dieser Hinweise wurde das Ermittlungsverfahren von der Oberstaatsan- waltschaft Kassel Ende April 1960 wieder aufgenommen und zusätzlich eine Ermittlung gegen Josias, Fürst zu Waldeck und Pyrmont eingeleitet, der von 1938 bis 1945 Höherer SS- und Polizeiführer des SS-Oberabschnitts Fulda/Werra war.223 Am 30. September 1960 wurde Josias auf Schloß Schaumburg ü. Diez/Lahn vom Kasseler Staatsanwalt Dr. H. vernommen. Josias sagte aus, dass er sich an ein Verfahren gegen Josef Jurkiewicz nicht erinnern könne, aber durchaus daran, dass derartige Verfahren durchgeführt wur- 221 Günther Pancke (geb. am 1.5.1899 in Gnesen), war vom 9.7.1940 bis zum 15.9.1943 HSSPF Mitte und vom 6.10.1943 bis 1945 HSSPF Dänemark. Er starb am 17.8.1973. Sie- he: Ruth Bettina Birn: Die Höheren SS- und Polizeiführer. Himmlers Vertreter im Reich und in den besetzten Gebieten, Düsseldorf 1986, S. 342. 222 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 90, Auszug aus der ei- desstattlichen Erklärung von SS-Obergruppenführer Günther Pancke vom 8.8.1947 (Nürn- berger Dok. No – 5132), von Dr. M. Broszat beglaubigte Abschrift des Instituts für Zeitge- schichte München vom 17.8.1959. 223 Zum Werdegang und zur Funktion des Höheren SS- und Polizeiführers für den SS- Oberabschnitt Fulda/Werra siehe: Schmeling, Josias Erbprinz zu Waldeck und Pyrmont, ebenda; Alfred F. Groeneveld: Im Außenkommando Kassel des KZ Buchenwald. Mit einer biographischen Skizze des Höheren SS- und Polizeiführers Josias Erbprinz zu Waldeck und Pyrmont von Anke Schmeling, Kassel 1991. 544 den. Die Akten solcher Verfahren wurden seinem Rasse- und Siedlungsbeauftragten von der Gestapo zur Beurteilung der Eindeutschungsfähigkeit vorgelegt. Nachdem die- ser sein Gutachten abgegeben habe, seien die Akten von ihm, Josias, dem Inspekteur der Sicherheitspolizei zurückgegeben worden. Er selbst habe dabei keine Vorschläge „über eine Sonderbehandlung“ gemacht. Seine Stellungnahme betraf nur die Frage, ob der Betreffende eindeutschungsfähig sei oder nicht. 224 Auch wenn Josias während der Vernehmung nochmals betonte, dass von ihm in sei- ner Eigenschaft als Höherer SS- und Polizeiführer, im Gegensatz zur eidesstattlichen Erklärung Günther Panckes, „keine Vorschläge über die Sonderbehandlung“ gemacht worden seien, so hatte seine Stellungnahme zu der Frage, ob der Betreffende eindeut- schungsfähig sei oder nicht – die Josias ausdrücklich einräumte - letztendlich das glei- che Resultat. Denn die Entscheidung dieser Frage, ob eindeutschungsfähig oder nicht, war nach dem Schnellbrief des Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei iRMdI (S IV D 2 c – 4883/40 g – 196 -) vom 5. Juli 1941 das entscheidende Kriterium für eine Einweisung in ein Konzentrationslager oder für eine Hinrichtung.225 Insofern war auch der Vorschlag, den der Höhere SS- und Polizeiführer unterbreitete – auch wenn die endgültige Entscheidung anschließend vom Rasse- und Siedlungshauptamt getroffen wurde – von zentraler Bedeutung. Es scheint jedoch so, dass Josias Erbprinz zu Waldeck und Pyrmont mit seiner Aussage für die Oberstaatsanwaltschaft nicht mehr als Mittäter in Betracht kam, und folglich fand auch keine weitere Vernehmung statt. Im Juli 1960 tauchten im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Oberstaatsanwalt- schaft in Kassel mit dem Aktenzeichen 3a Js 133/60 erstmals Hinweise auf die Ermor- dung von Stefan Luba auf, der am 17. Juli 1942 am Rande von Petersberg, Kreis Hers- feld, erhängt worden war. Die Staatsanwaltschaft wandte sich daraufhin an den Ober- staatsanwalt in Fulda, um von dort aus weitere Vernehmungen durchzuführen.226 Im Verlauf der Vernehmungen wurden viele Fragen zum Mord an Stefan Luba geklärt. Schließlich fand sich im Standesamt Petersberg/Hersfeld eine Todesmitteilung der Ge- heimen Staatspolizei Kassel über Stefan Luba, die von Erich Wiegand unterzeichnet 224 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 152. 225 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 91-94 sowie Blatt 86, Kopie eines Schnellbriefs des Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern, S IV D 2 c – 4883/40 g – 196 - vom 5. Juli 1941 und Kopie der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg mit Schreiben vom 21.4.1960. 226 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr.17, Blatt 166 und Rückseite, Schreiben des Oberstaatsanwalt in Kassel vom 20. Juli 1960. 545 worden war.227 Im Oktober 1960 fand sich eine solche Todesmitteilung über Josef Jur- kiewicz auch im Standesamt Sorga bei Hersfeld. Auch diese Todesmitteilung war von Wiegand unterschrieben.228 Die Oberstaatsanwaltschaft Kassel änderte daraufhin am 2. November 1960 das bis- herige Ermittlungsverfahren gegen unbekannte SD-Leute in ein Ermittlungsverfahren gegen Erich Wiegand u.a. wegen Beihilfe zum Mord um. In einem Vermerk heißt es: „Aus den Sterbeanzeigen in Hülle Bl. 164 und Bl. 170/171 d.A. (der Akte, d.Verf.) er- gibt sich, dass der damalige Kriminalkommissar und SS-Obersturmführer Erich Wie- gand Leiter der Abteilung II E (Ausländerabteilung) der Gestapo in Kassel war. Er hat demnach bei der Hinrichtung der polnischen Arbeiter Josef Jurkiewicz am 26.1.1942 und Stefan Luba am 17.7.1942 durch Erhängen mitgewirkt. Diese Hinrichtung erfolgte entsprechend dem Schnellbrief des Reichsführers-SS vom 5.7.1941 (Bl. 91 ff) wegen intimen Verkehrs mit einem deutschen Mädchen ohne gerichtliches Verfahren, allein auf Anordnung des Reichssicherheitshauptamtes. Die Hinrichtung der beiden polni- schen Arbeiter stellt sich als Mord dar. Die Tötung aus dem gegebenen Anlaß war rechtswidrig. Der Beweggrund für die Tat war die Mißachtung anderer Völker und Ras- sen, als ein ‚niedriger Beweggrund‘. Die Hinrichtung erfolgte auch in ‚grausamer‘ Wei- se, weil sie in Form einer Schaustellung durchgeführt wurde, wodurch die Todesangst der beiden Arbeiter verlängert und verstärkt wurde.“229 Am 7. November 1960 wurde daraufhin vom Amtsgericht Kassel ein Haftbefehl ge- gen Erich Wiegand erlassen und Untersuchungshaft angeordnet.230 Knapp drei Wochen später, am 26. November 1960, wurde Wiegand verhaftet und am Tag darauf einem Oberamtsrichter vorgeführt. In der Vernehmung sagte Wiegand, dass bereits in den Jah- ren 1950 bis 1952 von der Kasseler Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen ihn durchgeführt worden sei, in dem er beschuldigt wurde, an der Hinrichtung eines Polen beteiligt gewesen zu sein. Dieses Verfahren sei nach eingehenden Ermittlungen eingestellt worden.231 Er sei sich nicht bewusst, bei der Exekution eines weiteren Polen 227 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 170-171. 228 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr 17, Blatt 164. 229 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 181. Schreiben des Ober- staatsanwalt in Kassel, Staatsanwalt Dr. H. vom 2. November 1960. 230 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 184. 231 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 203. Erich Wiegand nennt ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kassel gegen ihn mit dem Aktenzeichen 3a Js 144/49, das am 31.3.1952 (Blatt 167 aaO.) eingestellt worden sei. Möglicherweise handelte es sich um ein Ermittlungsverfahren wegen der Ermordung von Bronislaw Pecka bei der Hainmühle bei Marburg, von dem bei der polnischen Hauptkommission in War- 546 jemals zugegen gewesen zu sein. An Hinrichtungen von Polen, die in Kathus oder Pe- tersberg durchgeführt worden wären, hätte er überhaupt keine Erinnerung. Außerdem legte Wiegand Beschwerde gegen den Haftbefehl ein.232 Am 28. November wurde Erich Wiegand von Staatsanwalt Dr. H. vernommen. Bei der Vernehmung gab Wiegand zu, die Mitteilungen der Geheimen Staatspolizeistelle Kassel an die Standesämter in Kathus und Petersberg unterzeichnet zu haben. Es habe sich dabei jedoch nur um eine „büromässige Erledigung“ gehandelt. Wiegand wollte damit offenbar betonen, dass er keine eigenen Entscheidungsbefugnisse gehabt habe. Hinsichtlich der Ermordung der beiden polnischen Gefangenen gab Wiegand zu, bei der Exekution von Josef Jurkiewicz am 26. Januar 1942 dabei gewesen zu sein. Allerdings habe er nicht die Führung des Exekutivkommandos gehabt, sondern der damalige SS- Sturmbannführer und Kriminalrat Otto Altekrüger. Außer ihnen beiden seien von der Gestapo nur der polnische Dolmetscher und der Kraftfahrer zugegen gewesen. Eine besondere Bewachung von Jurkiewicz habe sich erübrigt, da dieser gefesselt war. An die Hinrichtung von Stefan Luba könne er sich nicht erinnern und deshalb könne er bei dieser Hinrichtung auch nicht dabei gewesen sein. Schließlich versuchte sich Wiegand gegenüber dem Staatsanwalt vor allem dadurch zu entlasten, indem er betonte, dass er an der Rechtmäßigkeit der vom Reichsführer-SS befohlenen Exekutionen von polni- schen Zivilarbeitern niemals gezweifelt habe. Wiegand nannte in diesem Zusammen- hang einen Erlass des Ministerrats für die Reichsverteidigung vom 8. März 1940, in denen die ausschließliche Zuständigkeit des RSHA und der Gestapo bei der Verfolgung von polnischen Zwangsarbeitern festgeschrieben worden sei, als Rechtfertigung. Mit diesem Erlass sei nach Auffassung seiner vorgesetzten Dienststellen die Gerichtsbarkeit dem Reichsführer-SS übertragen worden, und Wiegand erklärte dazu: „Ich habe die Entscheidungen des Reichsführers-SS über die Hinrichtung der Polen als Urteile angesehen, die ich in meiner Eigenschaft als Kriminalbeamter bei der Gestapo und der damit automatisch verbundenen Zugehörigkeit zur SS auszuführen hatte.“233 Außerdem seien er und seine Mitarbeiter von ihren Vorgesetzten, die als Regierungsräte und höhere juristische Beamte Volljuristen waren, stets darauf hingewiesen worden, schau Ermittlungsunterlagen existieren, in denen auch Erich Wiegand genannt wird. (Siehe hierzu das Kapitel „Mordfälle an Gefangenen – Bronislaw Pecka“. Anfragen des Verfas- sers an das HStA Marburg über den Verbleib dieses Ermittlungsverfahrens waren jedoch ergebnislos. 232 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 193 und Rückseite. 233 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 201. 547 dass diese Anordnungen voll gültiges Recht seien. Abschließend wiederholte Wiegand seinen Antrag, den gegen ihn erlassenen Haftbefehl aufzuheben.234 Diesem Antrag wur- de tatsächlich stattgegeben, und noch am gleichen Tag wurde Erich Wiegand aus der Untersuchungshaft entlassen.235 Mit einem Schreiben vom 1. Dezember 1960 wurde der Haftbefehl aufgehoben.236 In den folgenden Monaten versuchte die Oberstaatsanwaltschaft Kassel, die von Wiegand genannten Erlasse einzusehen und Urteile anderer Gerichte gegen ehemalige Gestapo-Angehörige wegen ähnlicher Mordfälle zu erhalten. Tatsächlich wurden der Oberstaatsanwaltschaft mehrere Urteile bzw. Ermittlungsverfahren zugesandt, die sich mit der Ermordung von polnischen Zwangsarbeitern wegen geschlechtlicher Beziehun- gen zu deutschen Frauen befassten und für die daran beteiligten Gestapo-Angehörigen durchweg mit Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen endeten. Begründet wurden die Freisprüche bzw. Verfahrenseinstellungen damit, dass die Beschuldigten nicht im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit gehandelt hätten.237 Am 31. Juli 1961 wurde das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Höheren SS- und Polizeiführer Josias Fürst zu Waldeck und Pyrmont eingestellt, weil ihm „eine Beteiligung an der Tötung der beiden polnischen Arbeiter nicht nachzuweisen“ war.238 Die Bestimmungen über den Antragsweg bei der so genannten „Sonderbehandlung“ eines polnischen Mannes wegen Geschlechtsverkehrs mit einer deutschen Frau waren vom Oberstaatsanwalt auf der Grundlage des unvollständig vorliegenden Schnellbriefes Himmlers vom 5. Juli 1941 so interpretiert worden, dass von den Höheren SS- und Po- lizeiführern keinerlei Entscheidungen oder Vorschläge zu treffen waren, sondern diese 234 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 200-204. 235 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 205. 236 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 207. 237 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 230 ff. und Blatt 239-241, Blatt 230 ff. Urteil (15 Seiten) des Schwurgerichts beim Landgerichts Flensburg, 2a Ks 1/50, vom 13. März 1950 gegen den ehemaligen Kriminalobersekretär und Leiter der Ges- tapo-Dienststelle in Niebüll Wilhelm Woinke wegen Totschlags (Exekution eines polni- schen Zwangsarbeiters); im Anschluss an das Urteil des Landgerichts Flensburg folgt ein Urteil (20 Seiten) des Schwurgerichts beim Landgericht Nürnberg-Fürth, 95 Ks 4/51, vom 3. Juli 1951 gegen den ehemaligen stellvertretenden Gestapostellenleiter Dr. Theodor Gra- fenberger wegen Verbrechens des Totschlags (fünf Exekutionen von insgesamt sechs pol- nischen Zwangsarbeitern); Blatt 239-241: Vermerk des Staatsanwalt Dr. H. vom Ober- staatsanwalt Kassel über Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Essen, 29 Js 420/58, gegen drei Angehörige der ehemaligen Sicherheitspolizei, Oberregierungsrat Henschke, Regierungsrat Dr. Keil und den ehemaligen Leiter der Gestapo-Außenstelle in Essen, Kri- minalrat Peter Nohles wegen der Erschießung von 35 Ostarbeitern im März 1945 am so genannten Montagsloch in Essen. 238 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 265. 548 lediglich die Unterlagen zu verschiedenen Dienststellen weiterleiteten, die dann die endgültigen Entscheidungen fällten: das Rasse- und Siedlungshauptamt und schließlich das Reichssicherheitshauptamt bzw. in Einzelfällen der Reichsführer-SS persönlich.239 Diese Interpretation entsprach genau den Aussagen, die Josias zu seiner Entlastung vorgebracht hatte. Die eidesstattliche Erklärung Panckes, dass er in seiner Funktion als Höherer SS- und Polizeiführer grundlegende Entscheidungen bzw. Vorschläge getroffen habe und die Anordnung in dem Schnellbrief Himmlers, dass auch in den Fällen, in de- nen voraussichtlich keine „Sonderbehandlung“ zu erwarten sei, „die Stellungnahme des Höheren SS- und Polizeiführers einzuholen“ ist, sowie die Aussage von Josias in seiner Vernehmung vom 30. September 1960, dass seine Stellungnahme nur die Frage betraf, ob der Betreffende eindeutschungsfähig sei oder nicht, blieben unberücksichtigt. Mit dem gleichen Schreiben der Oberstaatsanwaltschaft Kassel, in dem das Ermitt- lungsverfahren gegen Josias Fürst zu Waldeck und Pyrmont eingestellt wurde, beantrag- te sie gleichzeitig beim Untersuchungsrichter, gegen Erich Wiegand, Johannes Schikora und Walter Alboldt die Voruntersuchung wegen Beihilfe zum Mord an Josef Jurkiewicz und Stefan Luba zu eröffnen.240 Begründet wurde dies damit, dass sie beschuldigt wur- den, durch ihre Taten, „den Tätern wissentlich Hilfe geleistet zu haben, aus niedrigen Beweggründen und grausam vorsätzlich und mit Überlegung Menschen zu töten.“241 Im einzelnen hieß es, dass Wiegand verdächtigt sei, als Leiter der Ausländerabtei- lung der Geheimen Staatspolizei Kassel bei der Hinrichtung des Jurkiewicz die Aufsicht mit geführt und das Verfahren gegen Luba als Sachbearbeiter bearbeitet zu haben. Schi- kora wurde verdächtigt, als Dolmetscher bei den beiden Hinrichtungen durch Verlesen der Hinrichtungsbefehle mitgewirkt zu haben, und Alboldt wurde verdächtigt, im Jahre 1941 als Leiter der Ausländerabteilung der Gestapo Kassel das Verfahren gegen Jur- kiewicz bearbeitet „und dadurch an seiner rechtswidrigen und grausamen Tötung am 26.1.1942 mitgewirkt zu haben.“242 Am 3. Oktober 1961 wurde der ehemalige Dolmetscher Johannes Schikora verhört. Er sagte aus, dass er von 1941 bis zum Kriegsende zur Gestapo Kassel als Dolmetscher für die polnische Sprache dienstverpflichtet worden sei und zu dieser Zeit auch der ein- zige Dolmetscher gewesen wäre, der der Gestapo und Kripo zur Verfügung stand. In 239 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 260-265; Siehe hierzu auch: Schmeling, Josias Erbprinz zu Waldeck, S. 133. 240 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 264-267. 241 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 266. 242 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 266-267. 549 Bezug auf die beiden Exekutionen erklärte Schikora, dass er keine konkreten Erinne- rungen mehr daran habe, räumte allerdings ein, dass sich seine Mitwirkung dabei nur darauf beschränkt habe, dass er die Entscheidung, die von Wiegand den beiden Polen vor ihrer Hinrichtung vorgelesen wurde, anschließend in Polnisch vorgelesen habe. Die Entscheidung sei aus Berlin gekommen, und der Text auf diesem Bescheid sowohl in deutscher als auch in polnischer Sprache abgefasst gewesen. Wie Schikora weiter aus- sagte, hätten ihn die Exekutionen, soweit er sie miterlebt habe, immer stark beein- druckt.243 Er habe Mitleid mit den Polen gehabt, ihm sei aber nie die Idee gekommen, dass die Durchführung der Hinrichtungen rechtswidrig sein könnten, denn es bestand, soweit er sich erinnere, ein Erlass über „Sonderbehandlung“ der Polen. Die Hinrichtun- gen seien in der Öffentlichkeit erfolgt, und da diejenigen, die die Hinrichtungen durch- führten, von Gerichten oder Staatsanwaltschaften nicht zur Verantwortung gezogen worden seien, wäre er der Auffassung gewesen, dass die Hinrichtungen, die durch Ver- lesung des „Urteils des RSHA“ erfolgten, nicht gesetzwidrig waren.244 Einen Tag nach Schikora wurde der Kriminalrat a.D. Walter Alboldt verhört. Er lei- tete von November 1936 bis Oktober 1941 als Kriminalkommissar das Referat II E. Nach seiner Beförderung zum Kriminalrat im Oktober 1941 war er bis Anfang Januar 1942 für die beiden Exekutivabteilungen II und III zuständig - wahrscheinlich in Vertre- tung des stellvertretenden Gestapostellenleiters Altekrüger - und ging dann zur Gestapo- stelle in Dortmund. Alboldt sagte aus, dass er sich „an den Vorfall“, der ihm hinsicht- lich des Polen Jurkiewicz zur Last gelegt wird, nicht erinnern könne. Die Arbeit im Re- ferat II E habe sich auf die Vernehmung von Personen, die gegen Arbeitsbestimmungen verstoßen hätten und auf die Erstellung von Vernehmungsprotokollen beschränkt. Diese seien dann dem Abteilungsleiter und durch diesen, je nach der Schwere des Falles, dem Dienststellenleiter vorgelegt worden. Der Dienststellenleiter oder sein Vertreter, in be- sonderen Fällen auch das RSHA, entschieden dann, was mit den betreffenden Personen zu geschehen hatte, z.B. ob eine Einweisung in ein Arbeitslager erfolgen sollte. Alboldt räumte zwar ein, dass auch der Referatsleiter (also auch er) Einweisungsvorschläge ein- gereicht habe, dies habe aber nur für „kleinere Maßregelungen, wie etwa Einweisung eines Arbeitsvertragsbrüchigen für drei Tage in ein Arbeitslager“ gegolten.245 Die Vor- schläge seien dann auch an den Abteilungsleiter weitergeleitet worden. Obwohl Alboldt 243 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 291, Rückseite. Schikora meinte wohl mehr, sie haben ihn bedrückt. 244 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 290-292. 550 damit die Einweisungen von Gefangenen über das Referat II E in das Arbeitserzie- hungslager Breitenau ansprach, stritt er jegliche Verantwortung dafür ab. Hinsichtlich der Ermordung von Jurkiewicz räumte er dann doch ein, dass ihm und allen Beamten zumindest der Erlass über die „Sonderbehandlung“ bekannt war. Die Ermittlungen seien aber in einem „insofern geordneten Verfahren“ durchgeführt worden, als der Deliquent und eventuelle Zeugen vernommen wurden und diese Vernehmungen mit einem Bericht des Gestapostellenleiters an das RSHA gingen, das „eine Entscheidung ähnlich einem Urteil fällte,“ die dann von ihnen auszuführen gewesen sei. Ähnlich wie Schikora beton- te auch Alboldt, dass er gegen dieses Verfahren zu keiner Zeit rechtliche Bedenken ge- habt habe, zumal die Leiter seiner Gestapo-Stelle Volljuristen gewesen seien, durch die die Unterlagen an das RSHA gingen und über die die Entscheidungen des RSHA an sie zur Durchführung zurückkamen. Abschließend betonte Alboldt nochmals, dass ihm „trotz angestrengter Erinnerung der Fall Jurkiewicz nicht in Erinnerung“ sei. Ihm sei auch kein anderer Fall während seiner Tätigkeit bei der Gestapostelle Kassel in Erinne- rung, in dem ein Pole aufgrund einer Entscheidung des RSHA, insbesondere wegen geschlechtlichen Umgangs mit Frauen zum Tode durch Erhängen verurteilt worden sei. Alboldt fügte noch hinzu, dass ihm während seiner Zeit bei der Gestapostelle Kassel auch kein Fall bekannt geworden sei, wonach gegen Polen wegen geschlechtlichen Um- gangs mit deutschen Frauen ermittelt wurde. Als „der Fall Jurkiewicz seinerzeit durch- lief“, sei er möglicherweise auf Urlaub gewesen.246 Am 16. Oktober 1961 wurde Erich Wiegand erneut vernommen. Ähnlich wie Walter Alboldt erklärte auch er, dass im Referat II E vor allem Vernehmungsprotokolle in Be- zug auf Arbeitsvertragswidrigkeiten und Ausländerangelegenheiten erstellt wurden, die dann vom Referatsleiter dem Abteilungsleiter und von diesem, „je nach Schwere des Falles“, dem Dienststellenleiter vorgelegt wurden. Diese allein hätten dann über die jeweilige Strafmaßnahme entschieden. Wiegand stritt damit jegliche Verantwortung ab. Im Falle von Hinrichtungen hätte die Gestapostelle dem RSHA die Akten des Betref- fenden „mit dem Vorschlag der Sonderbehandlung vorgelegt, und zwar zum Zwecke der Entscheidung.“ Diese Entscheidung sei dann vom RSHA getroffen worden, nach- dem „die vorgelegten Unterlagen nochmals durch Juristen geprüft wurden.“ Im Falle von Jurkiewicz erinnere er sich lediglich daran, dass er von Altekrüger zur Exekution mitgenommen worden sei. Die Leitung des Exekutionskommandos und die Aufsicht bei 245 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 296. 246 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 295-297. 551 der Hinrichtung lagen bei Altekrüger. Er selbst habe lediglich nach Beendigung der Exekution mit Hilfe des Dolmetschers Schikora eine Belehrung der bei der Hinrichtung anwesenden Polen vorzunehmen gehabt. An den Ermittlungsvorgang gegen Luba erin- nere er sich überhaupt nicht. Genau wie Alboldt in Bezug auf Jurkiewicz meinte Wie- gand, er müsse damals wohl noch auf Urlaub gewesen sein. Was die Unterzeichnung der beiden Todesmitteilungen an die Standesämter anginge, so sei dies eine rein büro- mäßige Handlung gewesen.247 Ähnlich wie Alboldt betonte Wiegand erneut die Einbeziehung von Juristen in die Entscheidungsabläufe, um damit zu belegen, dass er von der Rechtmäßigkeit der Exeku- tionen überzeugt gewesen sei und ihn somit keine Schuld oder Mitverantwortung an den Verbrechen treffe. Darüber hinaus hatte er durch Vermittlung von Dr. Werner Best, der zu dem Zeitpunkt in Mülheim/Ruhr lebte, Anordnungen, Erlasse und Dokumente erhal- ten, die belegten, dass die Überwachung und Strafverfolgung von Polen bis hin zu Exe- kutionen bereits ab dem Frühjahr 1940 in den Entscheidungsbereich Heinrich Himmlers und somit in den Vollzugsbereich der Gestapo und Polizei fielen.248 Unter den Doku- menten befand sich auch das von Wiegand in seiner ersten Vernehmung erwähnte Schreiben Görings vom 8. März 1940 an die Obersten Reichsbehörden betreffend „Be- handlung Zivilarbeiter und –arbeiterinnen polnischen Volkstums im Reich“, in dem es unter Punkt 4.) heißt: „Die einwandfreie Lebensführung der Polen ist durch Sondervor- schriften sicherzustellen. Die hierzu erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschrif- ten erläßt der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern.“249 Die Dokumente belegten außerdem, dass die Justizbehörden über dieses 247 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 299-300. 248 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 300. Wiegand sagte in der Vernehmung ausdrücklich aus, dass er die von ihm vorgelegten Dokumente durch Vermitt- lung von Herrn Dr. Werner Best in Mühlheim/Ruhr, erhalten habe, der sie sich von dem Institut für Zeitgeschichte in München hat zusenden lassen. Die Unterlagen waren dann von seinen beiden Rechtsanwälten am 23. August 1961 an die Oberstaatsanwaltschaft in Kassel geschickt worden. Siehe Blatt 274-285, ebenda. Die Unterstützung Wiegands durch den Juristen und ehemaligen Stellvertreter Heydrichs, Dr. Werner Best, stellte übrigens keine Ausnahme dar. Seit Mitte der 50er Jahre hatte es sich Best zur Aufgabe gemacht, vor allem ehemaligen Angehörigen der Sicherheitspolizei historische und juristische Hilfe zu leisten und dazu eine, wie er es formulierte, „Nebenkanzlei“ gegründet. Siehe hierzu: Ul- rich Herbert: Best. Biographische Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Ver- nunft 1903-1989, 3. Auflage, Bonn 1996, S. 491-510. 249 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 276. Auszugsweise Ab- schrift aus dem Nürnberger Dokument Nr. R – 148 (Umdruck) des Instituts für Zeitge- schichte in München, Schreiben des Ministerpräsidenten Generalfeldmarschall Goering, Beauftragter für den Vierjahresplan, Vorsitzender des Ministerrats für die Reichsverteidi- 552 Vorgehen nicht nur informiert waren, sondern es offenbar duldeten, wobei allerdings die Frage ungeklärt blieb, ob sich Justiz und Polizei auf eine Regelung haben einigen können. So sagte er am Schluss der Vernehmung: „Im übrigen möchte ich nochmals betonen, daß ich zu keiner Zeit an der Rechtmäßig- keit des geübten Verfahrens gezweifelt habe, zumal doch unsere unmittelbaren und auch mittelbaren Vorgesetzten Volljuristen waren und die Erlasse, die unserem Verfah- ren zugrunde gelegen haben u.a. von Göring als Beauftragten für den 4-Jahresplan und Vorsitzenden des Ministerrates für Reichsverteidigung, soweit sie die Grunderlasse be- trafen, unterzeichnet waren.“250 Mit der Vernehmung Wiegands am 16. Oktober 1961 wurde auch die Voruntersu- chung vom Landgericht in Kassel geschlossen.251 Die beiden Rechtsanwälte von Wie- gand hatten bereits am 23. August 1961, als sie die verschiedenen Dokumente an den Oberstaatsanwalt sandten, den Antrag gestellt, das Verfahren gegen Wiegand einzustel- len.252 Sie waren offenbar der Meinung, die Unterlagen belegten, dass Erich Wiegand bei den Exekutionen von Josef Jurkiewicz und Stefan Luba nur im Rahmen seiner da- mals geltenden und gültigen Bestimmungen gehandelt habe. Am 10. Januar 1962 beantragte die Oberstaatsanwaltschaft Kassel beim Landgericht Kassel, die Angeschuldigten außer Verfolgung zu setzen und damit das Verfahren ein- zustellen. Zwei Monate später, am 20. März 1962, stimmte die Strafkammer 1 des Landgerichts in Kassel mit einem Beschluss diesem Antrag zu. In der Begründung stell- te das Gericht zunächst noch einmal ausdrücklich fest, dass die Hinrichtungen der Polen Jurkiewicz und Luba aus niedrigen Beweggründen vorgenommene, rechtswidrige Tö- tungshandlungen waren. Niedrige Beweggründe lagen vor, „weil durch die Tötungen die Polen als eine nach nationalsozialistischer Auffassung minderwertige Rasse be- kämpft werden sollten – entgegen den Grundsätzen des Naturrechts und der Auffassung aller billig und gerecht denkenden Menschen.“253 Rechtswidrig waren die Hinrichtun- gen, weil ihnen auch damals keine gesetzlichen Vorschriften zugrunde lagen.254 In Bezug auf die Angeschuldigten Alboldt und Schikorra begründete das Gericht den Beschluss, sie außer Verfolgung zu setzen, damit, dass sie einer Beihilfehandlung zum gung vom 8. März 1940 an die Obersten Reichsbehörden betreffend „Behandlung Zivilar- beiter und –arbeiterinnen polnischen Volkstums im Reich.“ 250 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 300 und Rückseite. 251 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 302. 252 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 274 und Rückseite. 253 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 348. 553 Mord nicht hinreichend verdächtig seien. So habe Alboldt zwar das Ausländerreferat II E der Gestapo-Stelle Kassel als Leiter und Sachbearbeiter innegehabt, als Josef Jurkie- wicz wegen Geschlechtsverkehrs mit einer Deutschen festgenommen und dieser Fall durch die Gestapo Kassel untersucht und bearbeitet worden ist, und es sei auch durchaus möglich, dass er als Sachbearbeiter damit befasst war. Dennoch könne ihm dies nicht nachgewiesen und seine Behauptung, dass er in dieser Zeit sehr wahrscheinlich Urlaub gehabt habe, nicht widerlegt werden. Außerdem stellte das Gericht fest, dass die Hin- richtung von Jurkiewicz erst nach der Versetzung Alboldts nach Dortmund erfolgt und ihm daher auch nicht nachzuweisen sei, dass er dem RSHA den Vorschlag der Sonder- behandlung unterbreitet hat – selbst wenn er den Fall Jurkiewicz bearbeitet haben sollte. Ein Tatbeitrag des Angeschuldigten Alboldt in Form einer Beihilfe zur Ermordung des Polen Jurkiewicz sei somit nicht hinreichend nachweisbar.255 Die Verhaftung und Ermittlung gegen Stefan Luba, die zum großen Teil auch in die Amtszeit von Walter Alboldt fiel, wurde in der Begründung vom Gericht überhaupt nicht mehr erwähnt. Auch dem Angeschuldigten Schikora könne, so das Gericht, ein Tatbeitrag nicht hin- reichend nachgewiesen werden. Er sei während des Krieges aufgrund seiner polnischen Sprachkenntnisse von der Gestapo-Stelle Kassel als Dolmetscher dienstverpflichtet worden, und eine Möglichkeit, sich dieser Dienstverpflichtung zu entziehen, habe für ihn nach den damaligen Verhältnissen nicht bestanden. In seiner Eigenschaft als Dol- metscher habe er – wie er einräumte – bei den öffentlichen Hinrichtungen polnischer Fremdarbeiter die Entscheidung des RSHA in deutscher und polnischer Sprache verle- sen. Die Möglichkeit, dass er auch in den Fällen Jurkiewicz und Luba bei der Vollstre- ckung der Erhängung durch vorheriges Verlesen der Entscheidung mitgewirkt hat, sei deshalb durchaus gegeben, allerdings habe er behauptet, er könne sich an diese beiden Fälle nicht erinnern. Da ihm nicht nachgewiesen werden konnte, dass er in diesen bei- den Fällen tatsächlich als Dolmetscher tätig war, lag auch gegen ihn kein hinreichender Tatverdacht vor.256 Erich Wiegand dagegen war nach dem Ermittlungsergebnis hinreichend verdächtig, eine Beihilfehandlung zur Ermordung der polnischen Zwangsarbeiter Jurkiewicz und Luba ausgeführt zu haben. So sah es das Gericht als sehr nahe liegend an, dass Wiegand 254 Ebenda. 255 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 349 und Rückseite. 256 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 349-350. 554 als ehemaliger Leiter des Referats II E zumindest den Fall Luba bearbeitet und den Vor- schlag auf „Sonderbehandlung“ dem RSHA unterbreitet hat. Außerdem hatte er beide Todesmeldungen unterschrieben. Hinreichender Verdacht bestand für das Gericht auch darin, dass er an beiden Hinrichtungen aktiv als Aufsichtsführender teilgenommen und damit zu deren Durchführung in dieser konkreten Form beigetragen hatte.257 Dagegen sei nach dem Ermittlungsergebnis kein hinreichender Anhalt dafür gege- ben, „dass der Angeschuldigte Wiegand wußte bzw. bei Anspannung seines Gewissens hätte erkennen können, dass die Tötungshandlungen rechtswidrig waren.“258 Er will, wie er gleich bleibend behauptet habe, von der Rechtmäßigkeit der Hinrichtung der bei- den polnischen Fremdarbeiter überzeugt gewesen sein. Dem Angeschuldigten könne demzufolge nicht widerlegt werden, dass er aus der damaligen Sicht heraus geglaubt hat, rechtmäßig zu handeln. Außerdem sei ihm nicht zu widerlegen, dass er als juristisch nicht vorgebildeter Kriminalkommissar keine Veranlassung sah, der Anschauung seiner als Volljuristen ausgebildeten Vorgesetzten nicht zu folgen, die die Hinrichtungen durch das RSHA und die Gestapo als selbstverständlich hinstellten und hinnahmen.259 Schließlich wurde Erich Wiegand sogar als entlastendes Moment angerechnet, dass er schon in so jungen Jahren kurz nach dem Abitur 1932 in die NSDAP und die Schutz- staffel der SS eingetreten sei. Dadurch wäre er gleich im Anschluss an die Schulbildung in die nationalsozialistische Gedankenwelt hinein gewachsen und entsprechend geschult und gelenkt worden. Durch diese politische Beeinflussung, die er somit schon seit jun- gen Jahren erfahren habe, spräche vieles dafür, „daß es ihm nicht möglich gewesen sein mag, einen eigenen kritischen Standpunkt zu beziehen, der ihn in die Lage versetzte, das Unrecht der Hinrichtungen zu erkennen.“ Wenn man dann noch berücksichtige, dass sogar in einem Rechtshandbuch aus der damaligen Zeit die Ansicht vertreten worden sei, dass der Geschlechtsverkehr eines Polen mit einer Deutschen mit dem Tode zu be- strafen sei, dann könne man Wiegand als Nichtjuristen kaum vorwerfen, dass er es als strafwürdiges Unrecht angesehen habe.260 Mit diesen Begründungen rechtfertigte das Gericht die Entscheidung, Wiegand, Al- boldt und Schikora außer Verfolgung zu setzen. Allerdings machte das Gericht eine Einschränkung, indem es am Ende des Beschlusses ausführte, dass „lediglich Beweis- schwierigkeiten zu ihrer Außerverfolgung(setzung) führen, indessen ein gewisser be- 257 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 350 und Rückseite. 258 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 351. 259 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 350-351. 555 gründeter Verdacht gegen die drei Angeschuldigten bestehen bleibt.“261 Dieser begrün- dete Verdacht führte auch dazu, dass Erich Wiegand laut Gerichtsbeschluss keine Ent- schädigung wegen der erlittenen Untersuchungshaft zustand.262 Ähnlich wie in dem Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Georg Sauerbier und die Aufseher und Aufseherinnen ist in dem Verfahren durchaus ein Bemühen der Ober- staatsanwaltschaft Kassel festzustellen, die Schuldigen zu finden und zu bestrafen. Und obwohl es keine Verurteilung gab, ist zumindest der „begründete Verdacht“ gegen Erich Wiegand festgehalten worden. Gleichzeitig sind aber, wie in dem Spruchkammerverfah- ren und in dem Ermittlungs- und Strafverfahren gegen die Aufseher und Bediensteten, weitere zentrale Verbrechen überhaupt nicht zum Gegenstand der Untersuchung ge- macht worden. So der Mord an Heinrich Szperna und Stanislaw Wisniewski im Som- mer 1941 im Eichwald in Kassel-Bettenhausen, der in die Zuständigkeit Walter Al- boldts als Leiter des Referats II E fiel, und die acht weiteren Exekutionen im Jahre 1942, für die Erich Wiegand in seiner Funktion als Leiter des Referats II E mitverant- wortlich war, und bei denen vierzehn Gefangene ermordet wurden. Auch hinsichtlich der Tausende von Gefangenen, die vor allem über das Referat II E in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen und der vielen, die von Breitenau in die verschiedenen Konzentrationslager deportiert wurden, fand kein gerichtliches Verfahren statt. Es scheint so, dass ein Ermittlungsinteresse nur bei unmittelbaren Mordfällen bestand; die Einweisungen in das AEL Breitenau und die Deportationen von dort in verschiedene Konzentrationslager und das damit verbundene Leid der ausländi- schen und deutschen Gefangenen blieben unberücksichtigt. Dadurch, dass diese Ermitt- lungen ausblieben und es auch bei den durchgeführten Ermittlungen zu Verfahrensein- stellungen und somit zu keinen öffentlichen Prozessen kam, wurde gleichzeitig das Schicksal der Verfolgten und Ermordeten ein Stück mehr dem Verschweigen und Ver- gessen preisgegeben. 260 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 352. 261 Ebenda. 262 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 354. Es handelt sich um einen Beschluss der Strafkammer I beim Landgericht Kassel vom 20. März 1962, in dem es heißt: „In der Strafsache gegen den Kaufmann Erich Wiegand (...) wegen Beihilfe zum Mord steht dem Angeschuldigten Wiegand eine Entschädigung aus der Staatskasse wegen der erlittenen Untersuchungshaft nicht zu, weil das Verfahren weder seine Unschuld erge- ben noch dargetan hat, daß gegen ihn ein begründeter Verdacht nicht vorliegt, wie sich aus dem Beschluß der Kammer vom gleichen Tage betreffend die Außerverfolgungsetzung der Angeschuldigten ergibt.“ 556 4.2.9. Zum Werdegang einzelner Gestapo-Angehöriger in der Nachkriegszeit Zum Werdegang der ehemaligen Kasseler Gestapo-Angehörigen nach dem Krieg lassen sich bisher nur wenige Aussagen machen, da dieser Bereich praktisch noch nicht er- forscht ist. Dennoch soll hier – vor allem auf der Grundlage von Ermittlungsunterlagen der Nachkriegszeit – versucht werden, über die ehemaligen Gestapostellenleiter und deren Stellvertreter sowie die Abteilungsleiter und Referatsleiter und schließlich auch über einige Sachbearbeiter Informationen über deren späteren Werdegang zusammenzu- tragen. Da die Informationen vor allem aus dem Ermittlungsverfahren gegen Erich Wiegand u.a. aus den Jahren 1959-1961 stammen, lässt sich häufig nicht ersehen, in welchem Bereich die betreffenden Personen in den Jahren zuvor tätig waren. Der ehemalige Regierungsrat und SS-Sturmbannführer Rudolf Korndörfer, der die Gestapostelle Kassel von Juli 1939 bis September 1941 leitete, soll noch Anfang der 60er Jahre in Höxter gewohnt haben.263 Sein Nachfolger, Regierungs- und Kriminalrat Dr. Karl Lüdcke, der die Gestapostelle Kassel von vom Sommer 1941 bis Sommer 1942 leitete, soll am 7. April 1945 im Raum Breslau bei einem Luftangriff umgekommen sein,264 in einer anderen Quelle heißt es, er sei am 7. April 1945 bei Wernigerode im Harz gefallen.265 Dessen Nachfolger wiederum, Dr. Max Nedwed, der die Gestapostelle Kassel bis Herbst 1944 leitete, hatte sich im Oktober 1944 nach Innsbruck abgemeldet. Über seinen weiteren Verbleib ist bisher nichts bekannt.266 Der ehemalige Gestapostel- lenleiter Franz Marmon arbeitete nach seinem Verfahren Anfang der 50er Jahre als Be- triebsjurist bei einer Karlsruher Firma267 und starb nach den Gerichtsunterlagen bereits im Jahre 1954 im Alter von 46 Jahren.268 Der stellvertretende Gestapostellenleiter Reg.- Assessor Hans Augustin, der bis April 263 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 310, Rückseite. Hand- schriftlicher Vermerk nach Auskunft eines Regierungsinspektors beim RP Kassel vom 8. November 1961, in dem es heißt, „Korndörfer soll jetzt in Höxter wohnen.“ Von dem Re- gierungsinspektor stammt auch der Hinweis, dass sich die Personalakte von Dr. Lüdcke beim RP Kassel befinde. 264 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, ebenda, handschriftlicher Ver- merk. 265 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 664, Kopien aus dem Ermittlungsverfahren wegen der Judenverfolgung, Blatt 13, Schreiben des Generalstaatsanwalts vom Februar 1953. 266 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 5. 267 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 2, Vollstreckungsheft Marmon, Blatt 95 f. 268 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 2, Sterbeurkunde im Vollstre- ckungsheft Marmon, Blatt 74. 557 1940 in Kassel tätig war, zog anschließend nach Stettin um. Über seinen weiteren Wer- degang ist bisher nichts bekannt.269 Dessen Nachfolger, Kriminalrat Otto Altekrüger, war bei dem Bombenangriff auf Kassel im Oktober 1943 umgekommen. Der ehemalige SS-Obersturmführer und Kriminalkommissar Georg Wilimzig, der spätestens nach dem Tod von Altekrüger die Leitung der Abteilung II übernahm,270 wohnte 1960 in Salzgit- ter.271 In einer Adressenliste ehemaliger Gestapo-Angehöriger aus dem Jahre 1959 wur- de er als Kriminalkommissar a.D. bezeichnet.272 Der letzte stellvertretende Gestapostel- lenleiter von Kassel, Erich Engels, war, wie oben geschildert, im März 1950 in Polen zum Tode verurteilt und im Mai 1951 hingerichtet worden. Auch zum späteren Werdegang der Abteilungsleiter lassen sich bislang nur einige Angaben machen. Leiter der Abteilung I (Verwaltung und Personalangelegenheiten), die während des Krieges auch mit der Ausbürgerung von Juden und Einziehung des Vermögens der deportierten Juden befasst war,273 waren bis Juni 1941 der ehemalige SS-Hauptsturmführer und Polizeirat Adolf S. und anschließend Oberinspektor Georg H.. Ständiger Vertreter des Leiters dieser Abteilung war Polizeioberinspektor Josef M.274 S. wohnte Anfang 1960 in Kassel und war dort als Büroangestellter tätig.275 Über den weiteren Verbleib von Georg H. ist bisher nichts bekannt. Josef M. lebte Ende 1950 in Bad Hersfeld. Über seine Tätigkeit ist ebenfalls nichts bekannt; möglicherweise war er bereits Pensionär. In den Ermittlungsunterlagen wurde er als Polizeioberinspektor a.D. bezeichnet.276 Reinhardt bzw. Reinhold Aust, der die Abteilung III während des Krieges leitete, war, wie oben beschrieben, im Januar 1950 in Polen zu 10 Jahren Haft verurteilt worden. Er wurde vorzeitig aus der Haft entlassen, habe dann in der Nähe von 269 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 57. 270 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 664, Blatt 51, Kopien aus dem Ermittlungs- verfahren wegen der Judenverfolgung. 271 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 57. 272 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 4. 273 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 672, Band III, S. 158 f. Dokumentensamm- lung von Dietfrid Krause-Vilmar zu Kassel in der NS-Zeit, Kopien von Unterlagen der Kasseler Finanzverwaltung, Schreiben von Heinrich A., Gestapo Kassel, Abteilung I, Re- ferat I C, Schreiben zur Ausbürgerung von Juden und zur Einziehung ihres Vermögens vom 7.5.1942. Zu der Einbeziehung der Gestapo in die Ausbürgerung von Juden und die Einziehung des Vermögens der deportierten Juden vgl. Michael Zimmermann: Die Gesta- po und die regionale Organisation der Judendeportationen. Das Beispiel der Stapo- Leitstelle Düsseldorf, in: Paul / Mallmann, Die Gestapo, S. 357-372. 274 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 664, Blatt 50. Kopien aus dem Ermittlungs- verfahren wegen der Judenverfolgung. 275 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 56. 276 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 664, Blatt 50. 558 Kassel gelebt und sei 1958 im Alter von 70 Jahren gestorben.277 Die folgenden Angaben beziehen sich auf die ehemaligen Referatsleiter der Abtei- lung II. Von Kriminalkommissar Georg Wilimzig, der zunächst das Referat II A und später auch die Abteilung II leitete, wurde bereits gesagt, dass er 1960 in Salzgitter leb- te. Der ehemalige Kriminalkommissar Erich Mamsch, der das Referat II B geleitet hatte und 1950 in Polen zu 8 Jahren Haft verurteilt worden war, kehrte in den 50er Jahren nach Kassel zurück und befand sich Ende 1959 in einem Schweizer Sanatorium.278 Kriminalrat Walter Alboldt, der das Referat II E bis Ende 1941 geleitet hatte, lebte Ende 1961 in Paderborn und war diesem Zeitpunkt Pensionär.279 Kriminalkommissar Ottomar Unruh, der das Referat ab Juli/August 1943 leitete, soll nach Aussage eines Kriminal- sekretärs noch während des Krieges verstorben sein.280 Kriminalinspektor Ernst Schadt, der die meiste Zeit das Schutzhaftreferat II D geleitet hatte und in den letzten sechs Kriegsmonaten die Leitung des Referats II E übernahm, lebte Anfang 1960 als Krimi- nalinspektor a.D. in Kassel281 und war zu diesem Zeitpunkt vermutlich Pensionär. Mög- licherweise hatte er nach seiner Entnazifizierung noch eine Zeitlang bei der Polizei ge- arbeitet. Von den Kriminalsekretären und Kriminalangestellten, die als Sachbearbeiter in den einzelnen Referaten tätig waren, lassen sich bisher nur vereinzelt Angaben über deren späteren Werdegang machen. Der ehemalige SS-Sturmscharführer und Kriminalsekretär Christian H., der einige Monate dem Referat II E und später der Abteilung III angehör- te, arbeitete 1959 als Handelsvertreter in Kassel.282 Der ehemalige SS-Sturmscharführer und Kriminalsekretär Otto W., der 10 Jahre der Gestapostelle Kassel angehörte und dort ebenfalls in der Abteilung III (Spionageabwehr) tätig war, arbeitete Ende 1959 als Ma- terialverwalter bei der AEG in Kassel. Der ehemalige Kriminalsekretär und Sachbear- beiter im so genannten „Judenreferat“ II B 4, August Hoppach, arbeitete 1960 nach Aussage von Otto W. als Behördenangestellter in Mainz, und der ehemalige Kriminal- sekretär Karl A. in Idar-Oberstein bei einer Justizbehörde.283 Von vier ehemaligen Gestapo-Angehörigen lässt sich feststellen, dass sie 1960 bei 277 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 57, Rückseite. 278 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 58, 279 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 294. 280 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 42, Rückseite, Aussage von Christian H. 281 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 55, Rückseite, Verneh- mung von Erich Wiegand. 282 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 3. 559 der Polizei tätig waren. Einer von ihnen war der im Jahre 1900 geborene Otto G., der während des Krieges im Referat II E als Kriminal-Oberassistent und SS-Sturm- scharführer gearbeitet hatte. Wegen seiner Tätigkeit bei der Gestapo war er – nach eige- nen Aussagen - nach dem Krieg durch die russische GPU284 in die Lager Torgau und Buchenwald gebracht worden. Im Jahre 1950 kam er nach Waldheim und wurde dort durch ein Gericht zu 25 Jahren Zuchthaus verurteilt. Anschließend kam er in die Straf- anstalt Brandenburg, aus der er am 28. April 1956 (nach 6 Jahren Haft) entlassen wurde. Seit dem 1. Mai 1957 arbeitete er dann wieder als Kriminalbeamter in Kassel. Im No- vember 1959 hatte er den Rang eines Kriminalmeisters.285 Der 1907 geborene ehemalige SS-Sturmscharführer und Kriminalsekretär Karl L., der bei der Gestapo im Referat von Erich Mamsch tätig war, arbeitete Ende 1959 als Kriminal-Oberassistent.286 Willi G., der 1911 geboren wurde und von Mai 1940 bis Kriegsende als SS- Untersturmführer und Polizeiinspektor in der Abteilung I der Gestapostelle Kassel tätig war, arbeitete 1960 als Polizei-Hauptwachtmeister.287 Der 1906 geborene ehemalige SS-Obersturmführer und Inspektor Heinrich A., der ebenfalls in der Abteilung I der Gestapostelle Kassel tätig, arbeitete Ende 1959 als Poli- zei-Oberwachtmeister.288 Er war im Mai 1942 mit der Ausbürgerung und Einziehung des Vermögens von deportierten Juden aus dem Regierungsbezirk Kassel befasst.289 Der 1907 geborene ehemalige SS-Obersturmführer und Polizeiinspektor Alfred P., der von 1937 bis Kriegsende ebenfalls in der Abteilung I gearbeitet hatte, gab Ende 1959 als Beruf Regierungsinspektor an.290 Möglicherweise war auch er noch bei der 283 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 49. 284 Es handelt sich bei der GPU (Gossudarstwennoje Polititscheskoje Uprawlenije = Staatliche Politische Verwaltung) um die Bezeichnung für die sowjetische Geheimpolizei von 1922 bis 1934. Danach wurde die GPU dem neugeschaffenen NKWD (Narodny Kommissariat Wnutrenich Djel = Volkskommissariat des Innern der UdSSR) angegliedert, und ab 1941 wurde die Geheimpolizei als NKWD bezeichnet. Vgl. Das neue Dudenlexikon, 2. aktuali- sierte Neuauflage, Mannheim, Wien, Zürich, Band 4, S. 1506 und Band 7, S. 2720. 285 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 32. 286 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 3. 287 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 56, Rückseite, Verneh- mung von Willi G. 288 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 4 und Blatt 50. Er war nach der handschriftlichen Eintragung auf Blatt 4 am 7. Polizeirevier in Sandershausen tä- tig. 289 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 672, Band III, S. 158 f., Kopien von Unterla- gen der Kasseler Finanzbehörden, Schreiben von Heinrich A. vom 7.5.1942. 290 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 49, Rückseite, Verneh- mung von Alfred P. 560 Polizei beschäftigt. Nach Gerhard Paul, der sich mit dem Werdegang ehemaliger Gestapo-Bediensteter im Nachkriegsdeutschland beschäftigt hat, lässt sich für Westdeutschland eine Entwick- lungen feststellen, die möglicherweise auch auf Kassel zutrifft: Demzufolge wurden die ehemaligen Leiter der Gestapo-Stellen nach 1945 - mit wenigen Ausnahmen - nicht mehr im öffentlichen Dienst eingestellt. Sie wurden im Rahmen der Entnazifizierung oder von Prozessen endgültig aus dem Polizeidienst oder der Justiz entfernt und arbeite- ten danach oftmals als Juristen bei Firmen und Versicherungen. Die Angehörigen der mittleren und unteren Ebene der ehemaligen Gestapo dagegen, waren - nach absolvier- ter Entnazifizierung und nach Freisprüchen in Gerichtsverfahren - weiterhin in der Po- lizei oder auch der Justiz tätig.291 Für sie galt besonders, was Ulrich Herbert in Bezug auf die Entnazifizierung feststellte, dass „aus einer Prozedur zur Entfernung der Natio- nalsozialisten aus dem politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben“ ein Verfah- ren geworden war, „durch das die einstigen Nazis das Stigma ihrer früheren Tätigkeit loswurden.“292 In Bezug auf Kassel scheint es allerdings so, als wären eher die ehemali- gen Gestapo-Angehörigen der Abteilung I (innere Verwaltung) weiterhin in der Polizei beschäftigt worden und weniger die der Exekutivabteilungen II und III. Genauere Er- kenntnisse werden hierzu aber nur eingehende Forschungen ergeben, die im Rahmen dieser Arbeit nicht zu leisten waren. Auf den Werdegang eines ehemaligen Angehörigen der Gestapostelle Kassel soll jedoch noch kurz eingegangen werden, auf den von Erich Wiegand. Als das Landgericht Kassel den Beschluss fasste, Wiegand und die anderen Beschul- digten außer Verfolgung zu setzen, und damit das Verfahren einstellte, war Erich Wie- gand bereits seit 1954 Mitarbeiter beim Bundesnachrichtendienst (BND). Bereits in dem ersten zusammenfassenden Bericht über die Vernehmungen der ehemaligen Angehöri- gen der Kasseler Gestapo vom 29.1.1960 schrieb der zuständige Kriminaloberkommis- sar M., dass Wiegand nicht nochmals zu der Frage gehört werden könne (ab wann ge- nau er das Referat II E übernommen habe, d. Verf.), „da er sich ständig beruflich (Ver- 291 Gerhard Paul: Zwischen Selbstmord, Illegalität und neuer Karriere. Ehemalige Gestapo- Bedienstete im Nachkriegsdeutschland, in: Paul und Mallmann, Gestapo, S. 529 ff. 292 Ulrich Herbert: NS-Eliten in der Bundesrepublik, in: Loth / Rusinek, Verwandlungspolitik, S. 93-115, hier S. 102. Hinzu kam das so genannte „131er“-Gesetz vom April 1951 (ein Ausführungsgesetz zum Artikel 131 des Grundgesetzes) das zur Wiedereingliederung von mehr als 300.000 ehemaligen Beamten und Berufssoldaten in den öffentlichen Dienst der Bundesrepublik führte, die im Zuge der Entnazifizierung zunächst entlassen worden wa- 561 fassungsschutz) im Saargebiet aufhält. Er befand sich nur über Weihnachten bei seiner Familie (...) auf Urlaub.“293 Als Wiegand am 28. November 1960 im Anschluss an seine Vernehmung beantragte, den gegen ihn erlassenen Haftbefehl wegen Fluchtverdacht aufzuheben, begründete er dies u.a. mit seiner Tätigkeit beim Bundesnachrichtendienst: „Ein Fluchtverdacht ist bei mir nicht gegeben. Ich habe in Kassel festen Wohnsitz. Wie der Staatsanwaltschaft bekannt ist, bin ich im staatlichen Abwehrdienst tätig und habe deshalb nicht die Möglichkeit, über die Grenzen der Bundesrepublik zu gehen. Insbe- sondere ist es ausgeschlossen, dass ich als ehemaliger Angehöriger der SS und der Ges- tapo und auf Grund meiner Tätigkeit im Abwehrdienst seit 1954 in einen der Ostblock- staaten gehe. Auch bei einer Flucht über die anderen Grenzen des Bundesgebietes wür- de mir meine Existenzgrundlage fehlen. Ich würde mir damit auch jede Möglichkeit verbauen, später in der Bundesrepublik mich in meinem Beruf zu betätigen. Vor allen Dingen scheidet ein Fluchtverdacht deshalb aus, weil ich den Haftbefehl – zumindest aus subjektiven Gründen - für ungerechtfertigt halte.“294 Drei Monate nach dem Beschluss des Landgerichtes, die Angeschuldigten außer Ver- folgung zu setzen, erhielt der Oberstaatsanwalt beim Landgericht Kassel ein Einschrei- ben vom Bundesnachrichtendienst (BND), in dem er gebeten wurde, dem BND eine Kopie des Beschlusses zur Verfügung zu stellen mit der Bitte, ihn „doppelt verpackt“ an den Herrn Generalbundesanwalt zu schicken, der ihn dann an die zuständige Stelle wei- terleiten werde.295 Im Jahre 1992 wurde von der Stadt Kassel am Seiteneingang des ehemaligen Poli- zeipräsidiums am Königstor/Ecke Weigelstraße auf einem Sockel eine Gedenktafel er- richtet, die an die Verbrechen der Geheimen Staatspolizei Kassel erinnert und folgenden Text trägt:„Zur Mahnung. In diesem Gebäude befand sich von 1933 bis 1938 der Sitz der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel. Die Geheime Staatspolizei (Gestapo) war eine der Machtsäulen des nationalsozialistischen Staates. Die Kasseler Gestapo verhaftete, verhörte, mißhandelte Tausende von Gegnern, Andersdenkenden und ausländischen Zwangsarbeitern und brachte viele von ihnen in Zuchthäuser und Konzentrationslager. Im März 1945 ermordeten ihre Kommandos in Kassel und Guxha- ren. Siehe Norbert Frei: Vergangenheitspolitik in den fünfziger Jahren, in: Loth / Rusinek, Verwandlungspolitik, S. 79-92, hier S. 85 f. 293 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 58. Der Kriminalober- kommissar hat in seinem Bericht den BND mit dem Verfassungsschutz verwechselt. 294 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 203 und Rückseite. 295 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17, Blatt 365. 562 gen mehr als einhundertzwanzig Gefangene.“ 296 296 Vgl. Klaube, Frank-Roland (Red.): Kassel. Zehn Gedenktafeln, Zur Erinnerung an die Gewaltherrschaft 1933-1945, Im Gedenken an die Opfer von Rassismus und Nationalis- mus, Faltblatt, herausgegeben von der Stadt Kassel, Kulturamt und Stadtarchiv, 2. ergänzte Auflage, Kassel 1998. Es hätte auf der Tafel noch daran erinnert werden können, dass die Geheime Staatspolizei Kassel die Deportationen der jüdischen Bevölkerung aus dem Re- gierungsbezirk Kassel maßgeblich durchgeführt hat. 563 4.3. Zum Umgang mit den Toten und der NS-Geschichte Breitenaus nach 1945. 4.3.1. Einrichtung des Gedenkfriedhofes in Breitenau Unmittelbar nachdem das Massengrab am Fuldaberg entdeckt worden war, entstand, wie der Pfarrer in der Kirchenchronik vermerkte, „in Guxhagen eine große Aufregung“. Wie es dort weiter heißt, hatten „die umherlungernden Polen am Fuldaberg ein Massen- grab entdeckt, anscheinend erschossene Ausländer. (...) In Guxhagen fiel jetzt vielen ein, daß am Karfreitagmorgen am Fuldaberg eine ‚wüste Schießerei’ gewesen sei. (...) Die Aufregung in der Gemeinde war deshalb so groß, weil man die Rache der zahlrei- chen freigewordenen Polen und sonstigen Ausländer fürchtete. Die ehemaligen Soldaten erzählten ganz offen, daß im Polenfeldzug in einem solchen Fall das Dorf umzingelt und angezündet worden sei, und daß auf die flüchtenden Dorfbewohner geschossen worden sei. Der Anstaltsdirektor, der nie Kirche oder Pfarrhaus betreten hat, kam an einem Tag mit der Bitte, auf die Polen beruhigend einzuwirken, besonders auch, das Begräbnis ‚mit allen kirchlichen Ehren‘ einzurichten. Am 25.4. hat dann das Begräbnis auf dem Anstaltsfriedhof stattgefunden. Da die meisten der Toten (vielleicht alle) katho- lisch waren, wurde natürlich auch der katholische Pfarrer aus Melsungen zugezogen. Die Polen waren in Massen zugegen. Sie verhielten sich sehr ruhig und würdig. Ein Franzose verlas eine Ansprache in französischer Sprache, von der ich nur den Schluß- satz behalten habe: „Ils seront punis.“ („Sie [die Täter, d.Verf.] mögen bestraft wer- den.“) Irgendwelche Folgen hat dieses traurige und beschämende Vorkommnis für die Gemeinde nicht gehabt. Im Trubel der aufgeregten Zeit ist es schnell vergessen wor- den.“1 Dennoch gab es bereits ein Jahr später, im Frühjahr 1946, erste Überlegungen, die Grä- ber der Ermordeten auf dem Friedhof besonders hervorzuheben und zu pflegen. So hatte der damalige Leiter der Landesarbeitsanstalt, Wilhelm Engelbach, in einem Bericht an den Landeshauptmann vom 9. April 1946 auf die Gestapo-Opfer hingewiesen und die Notwendigkeit eines besonderen Gedenkens betont: „Es ist mehr als Menschenpflicht, diesen Opfern eines verantwortungslosen Systems 1 Archiv der Evangelischen Kirchengemeinde Guxhagen/Breitenau, Kirchenchronik der Evangelischen Kirchengemeinde. 564 eine gebührende Ruhestätte zu geben und ihre Gräber in besondere Obhut zu nehmen. Häufige Besuche von Angehörigen der alliierten Nationen und Vertretern der ‚Unrra‘2 lassen eine besondere Pflege dieses Totenhofes als höchste Pflicht erscheinen. Er soll und muß ein Spiegelbild der Anstalt sein.“3 1949 zeichnete der Bildhauer Wilhelm Hugues aus Hümme bei Hofgeismar mehrere Entwürfe für eine Mahnmalsgestaltung in Breitenau. Die Entwürfe beinhalteten Stein- skulpturen von ausgemergelten Häftlingen sowie grabsteinartige Denkmäler mit Texten und Reliefs. Außerdem umfassten die Entwürfe auch Gestaltungsvorschläge für den Gedenkfriedhof.4 Im Herbst 1950 wurde schließlich auf dem Anstaltsfriedhof ein von Wilhelm Hugues geschaffenes Mahnmal für die von der Gestapo erschossenen Häftlinge errichtet.5 Der Auftrag war an ihn vom damaligen Landeshauptmann Häring vergeben worden. Hugues schuf ein etwa 1,30 m hohes Sandstein-Denkmal mit dem Relief einer Frau und gab dem Werk den Titel „Die Trauernde“. Der Sockel trägt die Inschrift „Sie ruhen in Frie- den“.6 Hugues beabsichtigte zunächst, das Denkmal aus einem Sandstein der Mauer des Frauenhauses anzufertigen. Da dieser jedoch nicht zur Verfügung stand, beschaffte er einen anderen Stein für sein Werk.7 Der Zeitpunkt der offiziellen Einweihung des Mahnmals ist noch nicht geklärt; es ist durchaus denkbar, dass das Mahnmal erst im Jahre 1951 eingeweiht wurde. Auf einem Photo des Steins aus dem Nachlass von Hu- 2 Zur UNNRA siehe die Anmerkung 181 in Kapitel 3.6.11. 3 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 152, Nachlass von Wilhelm Engelbach, Schreiben Engelbachs an den Landeshauptmann vom 9.4.1946. 4 Archiv des Stadtmuseums Hofgeismar, künstlerischer Nachlass von Wilhelm Hugues aus Hümme. Die Entwürfe wurden 1995 anlässlich der Ausstellung „1945-1965. Eine Zeitreise durch Hessen“ im IG-Farben-Haus in Frankfurt/Main ausgestellt. Vgl. Hessische Staats- kanzlei, Wiesbaden (Hrsg.): 1945-1965. Eine Zeitreise durch Hessen. Ausstellung über die ersten 20 Jahre präsentiert von der Hessischen Landesregierung zum 50. Hessenjubiläum. Begleitbuch zur Ausstellung, Frankfurt/Main 1995, S. 40-42. 5 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9831, Blatt 20, Schreiben des Lan- deshauptmanns an Wilhelm Hugues vom 1.11.1950, in dem er u.a. anfragt, ob Hugues das Denkmal nicht erhöhen könne oder ob man gärtnerisch etwas tun könnte, um die Wirkung zu verstärken. 6 Zu Wilhelm Hugues siehe auch Kurt Sogel: Studien zu Leben und Werk von Wilhelm Hugues. Unveröffentlichte Wissenschaftliche Hausarbeit an der Gesamthochschule Kassel, Kassel 1981; G. Richter: Der Umgang mit der nationalsozialistischen Zeit – Eine lokale Studie über ein Verbrechen der Endphase des Zweiten Weltkrieges. Methoden des Recher- chierens. Unveröffentlichte Examensarbeit an der Gesamthochschule Kassel, Kassel 1981, S. 48 ff. 7 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9831, Blatt 30 sowie Archiv der Ge- denkstätte Breitenau, Signatur: 152, Schreiben Engelbachs an den Landeshauptmann vom 5. Juni 1950. 565 gues steht als Ausführungsjahr 1951.8 Mit dem sehr allgemein gehaltenen Text und dem madonnenhaften, religiös erschei- nenden Motiv ist der Gedenkstein von Wilhelm Hugues durchaus in der bundesdeut- schen Tradition von Denkmalen für die Opfer des Nationalsozialismus zu sehen, wie sie in den 50-er und 60-er Jahren vorherrschte. Die Bedeutung war letztlich nur Eingeweih- ten ersichtlich. Eine anti-nazistische Haltung kam darin nicht zum Ausdruck.9 Die Ge- denksteine sind der Grabmalskunst entlehnt, und Gestaltung sowie Inschriften sind so allgemein gehalten, dass sie auf jedem beliebigen Grab stehen könnten. Inwieweit das von Wilhelm Hugues geschaffene Denkmal nicht nur für die Opfer des Massenmordes, sondern auch für die im Arbeitserziehungslager ums Leben gekomme- nen Schutzhaftgefangenen konzipiert war, ist unklar. Auf der Rückseite eines Photos von dem Gedenkstein, das in seinem Nachlass erhalten ist, befindet sich lediglich der handschriftliche Vermerk: „Besitzer: Friedhof Breitenau, (für 28 Opfer der Gestapo, 1945) Ausgeführt 1951.“10 In einer 1956 erschienen Broschüre des Landes- wohlfahrtsverbandes taucht neben einer Abbildung des Gedenksteines ebenfalls nur der Hinweis auf die von der Gestapo erschossenen Gefangenen auf. Es heißt darin: „Eh- renmal auf dem Friedhof des Landeserziehungsheimes ‚Fuldatal‘ in Guxhagen zum Ge- denken an die im früheren ‚Arbeitshaus Breitenau‘ zu Ende des Krieges von der Gesta- po erschossenen Häftlinge.“11 Wie der Pfarrer des Ortes schon im April 1945 in die Kirchenchronik geschrieben hatte, war das Geschehen um die Beerdigung der 28 Ermordeten im Trubel der aufge- regten Zeit schnell vergessen. 1952 feierte die Gemeinde Guxhagen 600-jähriges Beste- 8 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Photo des Gedenksteins von W. Hugues „Die Trauern- de“. Auf der Rückseite des Photos aus dem Nachlass von W. Hugues ist handschriftlich als Ausführungsjahr 1951 vermerkt. 9 Vgl. Harold Marcuse, Frank Schimmelfennig, Jochen Spielmann: Steine des Anstoßes. Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg in Denkmalen 1945-1985. Broschüre zur gleichnamigen Wanderausstellung, Hamburg 1985, S. 23; Zu Denkmalen für die NS-Opfer siehe auch Jochen Spielmann: Denkmale in Bewegung – Der Wandel von Gestalt, Wid- mung und Funktion von Denkmalen in ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungsla- gern 1945-1991 – Ein Überblick, in: Wulff Brebeck, Angela Genger, Dietfrid Krause- Vilmar, Thomas Lutz, Gunnar Richter (Hrsg.): Über-Lebens-Mittel, Kunst aus Konzentra- tionslagern und in Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus, Marburg 1992, S. 103-130. 10 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Photosammlung, Das Photo wurde dem Verfasser von Frau Hugues-Neuhoff, der Schwester von Wilhelm Hugues, im Rahmen der Recherchen zum Massenmord zur Verfügung gestellt, vgl. auch Richter, Der Umgang mit der national- sozialistischen Zeit, S. 51 f. 11 Vgl. Pressestelle des LWV-Hessen (Hrsg.): 3 Jahre Landeswohlfahrtsverband Hessen 1953-1956, Schriften des LVW-Hessen, Nr. 2, Kassel 1956, S. 68. 566 hen. In der Jubiläumsschrift wurde zwar auf die Geschichte des Klosters Breitenau und viele andere Ereignisse sehr ausführlich eingegangen - über die Ermordeten oder gar die Opfer und Gefangenen des ehemaligen Arbeitserziehungslagers findet sich darin jedoch kein Wort.12 Aber auch von offizieller Seite gab es schon frühzeitig Kritik an der Gedenkskulptur von Hugues. So geht aus einem Schreiben des Landeshauptmanns an Hugues vom 1. November 1950 hervor, dass die Skulptur bereits auf dem Friedhof stand (möglicher- weise war sie schon eingeweiht) und Uneinigkeit darüber bestand, ob sie evtl. durch einen Stufensockel erhöht oder aber durch eine gärtnerische Gestaltung stärker hervor- gehoben werden solle. Da das Friedhofsgelände in Breitenau abfällt und „der Stein in- folgedessen dem Besucher erst dann wirksam wird, wenn er in seine unmittelbare Nähe kommt“, hatte der Stein nach Ansicht des Landeshauptmanns nicht die Wirkung, die er ursprünglich von ihm erwartet hatte.13 Hugues sprach sich gegen eine Erhöhung des Steines aus, und es wurde schließlich eine gärtnerische Gestaltung vorgenommen und der Stein links und rechts durch zwei große Büsche quasi eingerahmt.14 Zwei Jahre später, im November 1954, wurde auf dem Anstaltsfriedhof die Grabstät- te für die 28 Erschossenen erneut umgestaltet. Ein Architekt aus Büchenwerra entwarf 28 Grabkreuze für die Ermordeten, und Wilhelm Hugues schuf erneut ein Mahnmal, das ins Zentrum dieses Gräberfeldes gesetzt wurde.15 Das Sandstein-Denkmal blieb weiter- hin auf dem Friedhof bestehen. Das neue Mahnmal war ein zwei Meter hohes, vertikal betontes Eichenkreuz, das vom Charakter her einer Stele ähnelte und mit der Inschrift versehen war: „Unbekannte Opfer der Gestapo. Geopferte mahnen Euch - Menschen laßt nicht vom Streben nach Frieden und Recht. 31. III. 1945.“16 Am 26. November 1954 fand eine feierliche Einweihung der Mahntafel auf dem Anstaltsfriedhof in Breite- nau statt.17 Wie aus einem Artikel der Hessischen Nachrichten hervorgeht, nahmen die 12 Vgl. Gemeinde Guxhagen (Hrsg.): 1352 - 1952 Guxhagen, Kukushayn, Denkschrift zur Sechshundertjahrfeier der Gemeinde Guxhagen, Melsungen 1952. 13 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9831, Blatt 20, Schreiben des Lan- deshauptmanns Häring an Hugues vom 1.11.1950. 14 Vgl. ebenda. Aus dem Schreiben geht hervor, dass Hugues sich aus künstlerischen Erwä- gungen heraus gegen eine Erhöhung des Steines ausgesprochen hat. 15 Mahntafel für Gestapo-Opfer. Feier auf dem Friedhof des Landeserziehungsheims ‚Fulda- tal“, in: Hessische Nachrichten, Heimat Echo, vom 27.11.1954. 16 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Photo des hölzernen Mahnmals mit der genannten Inschrift. Das Mahnmal befindet sich heute auf dem Kriegsopferfriedhof Ludwigstein bei Witzenhausen. Siehe hierzu die Kapitel 4.3.2 und 4.3.3. 17 Mahntafel für Gestapo-Opfer. Feier auf dem Friedhof des Landeserziehungsheims „Fulda- tal“, in: Hessische Nachrichten, Heimat-Echo, vom 27.11.1954. Das Datum des Massen- 567 Mädchen des Erziehungsheimes, der Direktor und die Erzieherinnen, aber auch zahlrei- che Einwohner an der Einweihungsfeier teil. Ähnlich wie das erste Mahnmal, wies auch dieses durch seine angedeutete Kreuzform in der Gestaltung religiöse Elemente auf; bemerkenswert ist jedoch vor allem der Text. Dadurch, dass explizit die Gestapo ge- nannt wurde und der Text einen appellativen Charakter trug, unterschied sich dieses Mahnmal grundlegend von anderen in der damaligen Bundesrepublik Deutschland. Durch die Nennung der Gestapo als Täter an diesem Ort wurden bei einem „Nicht- Eingeweihten“ zumindest Fragen nach der Verknüpfung Breitenaus mit der NS-Zeit aufgeworfen. Das Mahnmal forderte nicht nur zur besinnlichen Trauer auf, sondern bil- dete auch einen Anstoß für eine Auseinandersetzung. Wer die Neugestaltung der Grä- bergruppe mit dem Mahnmal anregte - ob es der Landeswohlfahrtsverband war oder vielleicht Angehörige der Opfer - ließ sich bisher nicht klären. Hintergrund war aber offenbar, dass „Die Trauernde" von Wilhelm Hugues mit der Inschrift “Sie ruhen in Frieden“ die Gestapo-Opfer nicht genügend hervorhob und würdigte. Auffällig ist, dass auch dieses neue Mahnmal für die Erschossenen, nicht aber für die im Arbeits- erziehungslager ums Leben gekommenen Schutzhaftgefangenen errichtet wurde.18 Aus einem Schriftwechsel geht allerdings hervor, dass die Gräber sämtlicher auslän- dischen Gestapo-Opfer von dem damaligen Landesfürsorgeheim gesondert erfasst und auch gepflegt wurden. Die Kosten hierfür übernahm die Gemeindekasse Guxhagen. So wurde der Gemeindekasse im Mai 1957 „für die Pflege und Neubepflanzung von 51 Gräbern ausländischer Staatsangehöriger“ ein Geldbetrag berechnet.19 Die Leitung des Landesfürsorgeheimes ging zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass auf dem Friedhof noch insgesamt 51 Gestapo-Opfer (23 Erschossene und 28 Tote des AEL) beerdigt waren. In der Zeit von 1949 bis 1955 waren nach ihren Unterlagen vier der Erschossenen und zehn weitere Gestapo-Opfer auf andere Friedhöfe überführt worden.20 mordes ist allerdings nicht korrekt. Die Gefangenen wurden im Morgengrauen des 30. März 1945 am Fuldaberg erschossen. 18 Vgl. ebenda. 19 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 673, Kopie des Schreibens des Landesfür- sorgeheimes an die Gemeindekasse Guxhagen vom 11.5.1957 über die Berechnung der Pflege und Neubepflanzung der ausländischen Gräber. Mitgeteilt vom Landeswohl- fahrtsverband Hessen an den Verfasser bei Recherchen im Jahre 1981. 20 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 674 und Signatur: 666. Kopie des „Verzeich- nisses der Gräber ausländischer Zivilisten Anstalt Breitenau“, Bürgermeisteramt Guxha- gen, ohne Jahresangabe, sowie Kopie der „Aufstellung der in der Landesarbeitsanstalt Breitenau seit 1.7.1939 verstorbenen Schutzhäftlinge der ehemaligen Geh. Staatspolizei: (Ausländer). (Laut Feststellung des Bürgermeisteramtes - Standesamt - Guxhagen).“ Beide kopierten Listen sind mit zahlreichen handschriftlichen Vermerken des ehemaligen Ver- 568 4.3.2. „Umbettungen“ der Opfer zu Beginn der 60er Jahre Im Dezember 1959 gab es Pläne des Landesverbandes Hessen des Volksbundes deut- sche Kriegsgräberfürsorge (Vdk), die Grabstätten der Erschossenen in Pflege zu neh- men und erneut umzugestalten. Die Verhandlungen des VdK mit dem Regierungspräsi- denten im Auftrage der hessischen Landesregierung seien bereits im Gange, hieß es in einem im Dezember 1959 erschienenen Zeitungsartikel. „Die Ruhestätten der [im Jahre] 1945 Erschossenen sollen feste Grabzeichen erhalten, neu eingefaßt und gärtnerisch gestaltet werden.“21 Ein halbes Jahr später, am 13. Juli 1960, suchte der damalige Geschäftsführer der Bundesgeschäftsstelle des Volksbundes deutsche Kriegsgräberfürsorge (VdK) den Friedhof in Breitenau erneut auf und teilte der Direktorin des Mädchenerziehungshei- mes offiziell mit, dass die Gestapo-Opfer auf die neu zu errichtende Kriegsgräber- Ehrenstätte bei der Jugendburg Ludwigstein (in der Nähe von Witzenhausen) überführt werden sollen. Es handele sich um eine von der Bundesregierung geforderte Maßnah- me, und „diese Toten (sollen) nunmehr neben gefallenen deutschen Soldaten dort ihre letzte Ruhe finden.“22 Kurz zuvor hatte er gemeinsam mit Vertretern des hessischen Innenministeriums und des Regierungspräsidenten in Kassel den in Vorbereitung be- findlichen Kriegsopferfriedhof besichtigt.23 waltungsleiters Georg K. zu den Exhumierungen und Umbettungen der Toten versehen. Mitgeteilt an den Verf. durch Verwaltungsmitarbeiter des LWV am Beginn der Forschun- gen zum Massenmord in Breitenau im Jahre 1981. Umgebettet wurden nach diesen beiden Listen von den Erschossenen: 1. Marcel Delacroix am 6.5.1949, 2. Joseph Duquesney, am 6.5.1949, 3. André Lamic am 4.10.1949 und 4. Valentin Domaschewski (unbekanntes Umbettungsdatum) sowie von den verstorbenen Schutzhaftgefangenen: 1. Bernhard Clem- ent am 6.5.1949, 2. Emil Cousin am 15.12.1949, 3. Johann De Loor am 20.8.1955, 4. An- dré Dufour am 6.5.1949, 5. Maurice Klein (unbekanntes Umbettungsdatum), 6. Salomon Kron (Er wurde bereits kurz nach seinem Tod noch während des Krieges nach Kassel auf den jüdischen Friedhof in Bettenhausen überführt und nicht auf dem Anstaltsfriedhof be- stattet.), 7. Wilhelm Munik (unbekanntes Umbettungsdatum), 8. Alfred Papillon (unbe- kanntes Umbettungsdatum), 9. Nikolaas Van Geilswijk am 20.8.1955 und 10. Hermann Van Oosten (unbekanntes Umbettungsdatum). 21 Verfallenes Soldatengrab wird erneuert. Volksbund gestaltete würdige Ruhestätte für fran- zösische Gefangene des Krieges 1870/71, in: Hessische Allgemeine, Kasseler Stadtausga- be, vom 12.12.1959. 22 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 675, Kopie eines Schreibens der Direktorin des Mädchenerziehungsheimes an die Hauptverwaltung des LWV in Kassel vom 15. Juli 1960 betr. „Umbettung von 51 auf dem Friedhof des Heimes beigesetzten KZ-Opfern und ausl. Zwangsarbeitern.“ Mitgeteilt durch Verwaltungsmitarbeiter des LWV an den Verfas- ser zu Beginn der Forschungen zum Massenmord im Jahre 1981. 23 52 KZ-Opfer werden zum Ludwigstein umgebettet, in: Hessische Allgemeine, Kasseler Stadtausgabe, vom 13.7.1960. 569 Einen Tag später begann die Exhumierung, und am Sonnabend, dem 16. Juli 1960, sollte die Überführung der Toten zur Ehrenstätte Ludwigstein erfolgen.24 Bei der Exhumierung stellte sich heraus, dass drei der 51 Gräber nicht auffindbar bzw. leer wa- ren25 und somit nur 48 Exhumierungen vorgenommen werden konnten.26 Das Fehlen der Gräber wurde durch die häufigen „Umbettungen“ in den Jahren 1948-1954 erklärt, über die die Heimleitung möglicherweise nicht immer informiert worden war. Dem VdK unterliefen bei der Umbettung allerdings auch einige Fehler. So wurde der im Alter von 18 Jahren an einem Schädelbruch verstorbene Pole, Henryk Kaczurek, einem Toten zugeordnet, der laut „Umbettungsprotokoll“ über 40 Jahre alt gewesen sein muss, dem im Oberkiefer alle Zähne gezogen waren und bei dem „Schädelbruch nicht feststellbar“ war.27 Dieser Tote wurde als Henryk Kaczurek zum Ludwigstein überführt. Tadeusz Wesolewski, der in Breitenau Selbstmord begangen hatte und dessen Leiche der Anato- mie in Marburg überstellt worden war,28 ist nach den Umbettungsunterlagen ebenfalls zum Ludwigstein überführt worden. Er wurde einem Toten aus dem Gräberfeld der Er- schossenen zugeordnet, der Halswirbel und Kieferverletzungen aufwies, die auf eine Schußverletzung hindeuteten.29 Auf dem Kriegsopferfriedhof Ludwigstein wurde Ta- deusz Wesolewski offiziell im Grab Nr. 231 bestattet.30 Auch die Leiche von Henryk Kaczurek war 1941 zur Anatomie nach Marburg überführt worden.31 Auf dem Kriegs- opferfriedhof Ludwigstein wurde er offiziell unter der Grabnummer 275 bestattet.32 Der gravierendste Punkt ist allerdings eine Pressemitteilung, die der VdK kurz vor der „Umbettungsaktion“ herausgab und die am 13. Juli 1960 in der Hessischen Allge- meine und am 14. Juli in der Kasseler Post erschien. In beiden Artikeln heißt es, dass es 24 Hessische Allgemeine, Kasseler Stadtausgabe, vom 13. Juli 1960, ebenda. 25 Archiv des VdK Kassel, Umbettungsunterlagen der Toten des AEL Breitenau zum Kriegs- opferfriedhof Ludwigstein am 14./15. Juli 1960. 26 Ebenda, Aktenvermerk des Jugendheimes Fuldatal vom 19. Juli 1960 „Betr.: Umbettung von Zwangsarbeitern und von der Gestapo erschossenen KZ-Häftlinge.“ In dem Zeitungs- artikel der Hessischen Allgemeine vom 13. Juli 1960 war noch von „52 KZ-Opfern“ die Rede. 27 Ebenda, Umbettungsprotokoll Nr. 268 und Umbettungskladde des VdK. 28 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Archivbestand des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breite- nau], Nr. 7608, Schutzhaftakte von Tadeusz Wesolewski. 29 Archiv des VdK Kassel, Umbettungsunterlagen der Toten des AEL Breitenau zum Kriegs- opferfriedhof Ludwigstein im Juli 1960, Umbettungsprotokoll und Umbettungskladde des VdK zu Tadeusz Wesolewski. 30 Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge, Namensliste Ludwigstein, alphabetischer Teil der Bestatteten und Belegungsplan. 31 Siehe hierzu das Kapitel 3.4.14. 32 Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge, Namensliste Ludwigstein, alphabetischer Teil und Belegungsplan. 570 sich um „KZ-Häftlinge handelt(e), die auf einem Transport an Erschöpfung starben.“ Dies befremdet umso mehr, als der VdK über eine genaue Liste der Toten verfügte und auch über die Todesursachen Bescheid wusste. In dem im Dezember 1959 erschienenen Artikel war noch eindeutig die Rede von den „Erschossenen“ („25 Häftlingen eines Konzentrationslagers, die in den letzten Kriegstagen bei einem Transport über die Au- tobahn erschossen wurden.“33), und diese Informationen stammten vom VdK. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass in den beiden kurzen Presseartikeln - und das gilt auch für die Artikel aus den Jahren zuvor - über die Toten und das Geschehen in Breitenau während des Krieges falsche und irreführende Informationen enthalten waren: Es handelte sich nicht um KZ-Häftlinge, sondern um Gestapo-Gefangene des Arbeitser- ziehungslagers. Sie starben nicht an Erschöpfung auf einem Transport, sondern 28 von ihnen wurden von Gestapo- und SS-Männern erschossen, und die anderen starben in- nerhalb des Lagers. Sie waren nicht auf dem Gemeindefriedhof von Guxhagen bestattet, sondern auf dem Anstaltsfriedhof, der sich unmittelbar daneben befindet. Dass nur 48 Tote statt der angegebenen 52 Toten überführt wurden, konnte der VdK zu diesem Zeit- punkt noch nicht wissen, aber dass es sich bei dem Gefangenenlager um Breitenau han- delte, wurde auch in diesen Mitteilungen verschwiegen. Die Exhumierungen wurden am 19. Juli 1960 abgeschlossen und die Toten zum Kriegsopferfriedhof Ludwigstein überführt.34 Das hölzerne Mahnmal von Wilhelm Hu- gues wurde ebenfalls an den Ludwigstein versetzt. Auf dem Friedhof befand sich seit- dem nur noch die Sandstein-Skulptur von Hugues mit der Inschrift „Sie ruhen in Frie- den“. Durch die Überführung der Toten und des Holzkreuzes zum Ludwigstein wurden in Breitenau/Guxhagen die letzten Hinweise auf das Gestapo-Verbrechen und das Ar- beitserziehungslager getilgt. Die Gräber, die auf dem Anstaltsfriedhof verblieben, stammten von Insassen des Arbeitshauses aus der Kriegs- und Nachkriegszeit. Ein Grab eines Schutzhaftgefangenen ist allerdings auf dem Friedhof verblieben. Bei dem Toten handelt es sich um Willi Tietz, der am 23. April 1944 als so genannter nicht-arischer Gestapo-Häftling (er stammte aus einer jüdischen Familie, war aber zum christlichen 33 Verfallenes Soldatengrab wird erneuert. Volksbund gestaltete würdige Ruhestätte für fran- zösische Gefangene des Krieges 1870/71, in: Hessische Allgemeine, Kasseler Stadtausga- be, vom 12.12.1959. 34 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 676, Kopie eines Schreibens des Jugendhei- mes Fuldatal vom 19.7.1960, „Betr. Umbettung von Zwangsarbeitern und von der Gestapo erschossenen KZ.-Häftlingen“. 571 Glauben übergetreten) im Arbeitserziehungslager Breitenau gestorben ist.35 Sein Grab trägt ein schlichtes Holzkreuz aus Eiche, dessen Inschrift (Name, Geburtsdatum und Todesdatum) ebenfalls von Wilhelm Hugues eingeschnitzt wurde.36 Möglicherweise war seine Grabstätte dem Kriegsgräberverband nicht mitgeteilt worden, denn in der Aufstellung der verstorbenen Schutzhäftlinge in Breitenau seit dem 1.7.1939 ist sein Name nicht aufgeführt , da sich die Liste auf ehemalige ausländische Gefangene be- zieht.37 4.3.3. Die Gestapo-Opfer auf dem Kriegsopferfriedhof Ludwigstein Der Kriegsopferfriedhof Ludwigstein wurde am 25. Juni 1961 durch den damaligen Hessischen Ministerpräsidenten Dr. Georg August Zinn feierlich eingeweiht. An der Feierstunde nahmen, wie es in der Namensliste des Kriegsopferfriedhofs Ludwigstein heißt, Tausende von nah und fern teil.38 Unter ihnen befanden sich Angehörige der Kriegsopfer, Vertreter des Bundestages und hessischen Landtages, Vertreter hessischer Ministerien, der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes sowie der amerikanischen und belgischen Armee.39 August Zinn erwähnte in seiner Einweihungsrede zwar, dass sich unter den Toten auf 35 Siehe auch das Kapitel 3.5.7. 36 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9831, Blatt 41 und 42 sowie Blatt 22. Schreiben von Horst Tietz an Direktor Dr. Alter vom 3. und 27.7.1949, in dem er um die Pflege des Grabes seines Vaters bittet und um ein schlichtes Holzkreuz mit Namen, Ge- burtsdatum und Todesdatum. Schreiben von Dr. Alter an Dr. Tietz vom 1.10.1950, in dem er mitteilt, dass das neue Holzkreuz aus Eiche sich auf dem Grab seines Vaters befindet und die Inschrift auch von Wilhelm Hugues eingeschnitzt wurde. 37 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 666, Die Aufstellung, die im Archiv als Ko- pie vorliegt, enthält zahlreiche handschriftliche Vermerke des ehemaligen Verwaltungslei- ters Georg K. vom 14.7.1960 zur Exhumierung und Überführung der Toten zum Kriegsop- ferfriedhof Ludwigstein. Die Aufstellung ist ohne diese handschriftlichen Vermerke auch im Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 9831, Blatt 54 und 55, enthalten. 38 Vgl. Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge (Hrsg.): Namensliste des Kriegsopferfried- hofes Ludwigstein 1939-1945, ohne Orts- und Jahresangabe, Einleitung. Die Namensliste enthält ein Titelblatt, dann folgt ein Gräberplan des Friedhofes und dann die Einleitung. Im Anschluss daran sind die Toten, soweit deren Namen bekannt sind, alphabetisch mit eini- gen Personenangaben und den Grabnummern aufgeführt. Die Namensliste befindet sich, allerdings als Kopie, in einer Art Schrein auf dem Kriegsopferfriedhof. Wahrscheinlich wurde sie 1961, kurz nach der Einweihung des Friedhofs, erstellt. Seit der Verfasser sie 1981 eingesehen hat, wurde an dem Text nichts verändert. 39 Zinn weihte Kriegsgräberstätte ein. Eindrucksvolle Feierstunde auf dem Ludwigstein – „Das Vermächtnis der Toten ehren“, in: Hessische Allgemeine, Kasseler Stadtausgabe, vom 26.6.1961. 572 dem Kriegsopferfriedhof auch 48 Opfer der Gestapo aus Breitenau befanden,40 aber auf dem Friedhof selbst existierte darüber kein einziger Hinweis. In der Einleitung der Na- mensliste heißt es, dass auf dem Friedhof 294 Tote des Krieges 1939-1945 ihre letzte Ruhestätte fanden: „Aus dem nordhessischen Raum wurden 103 namentlich bekannte Deutsche und 66 bekannte verschiedener Nationen, Belgier, Franzosen, Jugoslawen, Litauer, Polen und Russen sowie 125 Unbekannte nach hier umgebettet. Die Toten la- gen vorher in Feldgräbern oder zerstreut auf Gemeindefriedhöfen. Durch die Überfüh- rung auf die Ehrenstätte wird das fortdauernde, durch Gesetz festgelegte Ruherecht ge- währleistet. Die Mehrzahl der deutschen Soldaten fand in den letzten Kämpfen um Nordhessen den Tod. Die Ausländer sind als Kriegsgefangene und Fremdarbeiter sowie als Inhaftierte der Gestapo verstorben.“41 Der einzige nähere Hinweis über die Herkunft von Toten betrifft 29 polnische Ver- storbene, die von Hessisch Lichtenau aus einem Sammelgrab umgebettet wurden. Ob- wohl ihre Namen bekannt waren, heißt es in der Einleitung, konnten sie bei der Exhu- mierung nicht mehr identifiziert werden, da sie als zivile Fremdarbeiter keine Erken- nungsmarken hatten. Sie wurden auf dem Kriegsopferfriedhof als unbekannte Tote be- erdigt; ihre Namen sind jedoch am Schluss der Namensliste angegeben. Die von der Gestapo in Breitenau erschossenen nicht identifizierten Gefangenen wurden auf dem Friedhof als „unbekannte Kriegstote“ beerdigt. An dem hölzernen Mahnmal von Wilhelm Hugues, das im oberen rechten Teil des Friedhofes aufgestellt wurde, gab und gibt es keinerlei Hinweis, woher es stammt, und in der ausliegenden Namensliste wird es nicht einmal erwähnt. Die Gräber der namentlich bekannten Gesta- po-Opfer wurden auf dem Friedhof mit Namensschildern versehen und bekamen in der Gräberliste Grabnummern. Aus der Namensliste geht zwar unter der jeweiligen Num- mer der Name des Toten und seine Nationalität hervor (wobei z.B. bei dem Polen We- solewski, der nach der Namensliste des Kriegsopferfriedhofes Ludwigstein in Grab Nr. 231 bestattet sein soll, als Nationalität Russe angegeben ist42), aber dass sie im Arbeits- 40 Ebenda. In dem Zeitungsartikel heißt es: „Zinn erinnerte daran, daß mehr als 50 Millionen Menschen im letzten Krieg ihr Leben lassen mußten und allein auf diesem Friedhof als an- klagende Zeugen der jüngsten Vergangenheit 290 Tote ruhen würden, darunter viele deut- sche Soldaten, die in den letzten Tagen des Krieges fielen. Mit ihnen haben Angehörige der UdSSR, polnische und jugoslawische Tote, ein Belgier, ein Franzose und 48 Opfer der Gestapo aus Breitenau ihre letzte Ruhestätte gefunden.“ 41 Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge, Namensliste Ludwigstein, S. 2, Einleitung. 42 Ebenda, alphabetischer Teil der Namensliste und Belegungsplan. Auf der ehemaligen Grabmarkierung für Thaddäus Wesolewski wurde inzwischen die Metallplatte ausge- tauscht und durch eine Platte mit der Aufschrift „unbekannter deutscher Soldat“ ersetzt. 573 erziehungslager Breitenau ums Leben kamen, wird dort mit keinem Wort erwähnt. Am Schluss der Einleitung zur Namensliste befindet sich lediglich der Hinweis, dass das Landratsamt in Witzenhausen Auskunft über ursprüngliche Grablage, Heimatanschrift usw. erteilt.43 Durch die Überführung der Toten und des Mahnmals zum Ludwigstein wurden nicht nur in Breitenau, sondern auch auf dem Kriegsopferfriedhof selbst die wenigen Hinwei- se auf das Gestapo-Verbrechen ausgelöscht. Das Schicksal der im Arbeitserziehungsla- ger Verstorbenen blieb auch hier vollkommen im Dunklen. Während das Mahnmal von Hugues in Breitenau durch seinen Text vielleicht noch Fragen nach der Geschichte des Ortes in der NS-Zeit aufwerfen konnte, war es hier ein bezugsloses Kreuz, das lediglich für unbekannte Gestapo-Opfer an einem unbekannten Ort stand. Da auch bei den ande- ren Toten diese regionalen Bezüge fehlten (mit Ausnahme der aus Hessisch-Lichtenau), wurde mit der Einrichtung des Kriegsopferfriedhofes die Erinnerung an die NS- Verbrechen „vor Ort“ endgültig dem Vergessen preisgegeben. Ziel dieser Form des Gedenkens war nicht die Auseinandersetzung mit den vielerorts geschehenen NS-Verbrechen oder gar der Mittäterschaft der deutschen Bevölkerung, sondern eher eine Art „besinnlicher Trauer“ - so hatte auch die zum Kriegsopferfriedhof Ludwigstein führende Straße den Namen „Straße der Besinnung“ erhalten44 - über das Unmenschliche und Böse schlechthin, das in Form des „NS-Regimes“ nicht nur über das Ausland, sondern auch über Deutschland hereingebrochen war. Opfer waren in die- sem Sinne nicht nur die Menschen der besetzten Länder, sondern auch die Deutschen. So sagte Zinn in seiner Einweihungsrede am Ludwigstein, “es sei ein langer Weg gewe- sen, den das deutsche Volk zu gehen hatte: den ersten Anschlägen auf politische Gegner sei der politische Terror, der Krieg und der Verlust der Einheit gefolgt. Die Achtung vor dem Menschen als Geschöpf Gottes sei in Deutschlands dunkelster Zeit mit Füßen ge- treten worden. ‚Menschen mußten wegen ihrer Überzeugung, ihrem Glauben oder ihrer Rasse in die Vernichtungslager. Als Folge dieser Untaten starben auf den Fluchtwegen aus ihrer Heimat die Vertriebenen, verloren und vergessen‘.“45 Entsprechend dieser Interpretation, dass alle Opfer gewesen seien, wurden auf dem Friedhof die verstorbenen und ermordeten Ausländer gemeinsam mit deutschen Solda- 43 Ebenda, Einleitung der Namensliste. 44 Vgl. Zinn weihte Kriegsgräberstätte ein. Eindrucksvolle Feierstunde auf dem Ludwigstein – „Das Vermächtnis der Toten ehren“, in: Hessische Allgemeine, Kasseler Stadtausgabe vom 26.6.1961. 45 Ebenda. 574 ten beerdigt. Dies war bereits damals nicht unumstritten. Kurz vor der Einweihung hatte die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) in einem Schreiben an den VdK gegen die gemeinsame Bestattung der Ermordeten aus Breitenau mit deutschen Soldaten auf dem Ehrenfriedhof protestiert.46 Mit der Einrichtung des Kriegsopferfriedhofs Ludwigstein war noch eine weitere, eine politische Komponente der damaligen Zeit verbunden. Anfang der 60-er Jahre hatte der Ost-West-Konflikt (der so genannte „Kalte Krieg“) seinen Höhepunkt erreicht. Ausdruck hierfür war auch der Bau der Mauer, mit dem im August 1961 begonnen wurde. Im Westen existierte politisch ein breiter Antikommunismus, und mit der Ein- richtung des Kriegsopferfriedhofes Ludwigstein sollte vor Augen geführt werden, wel- che Unmenschlichkeiten mit dem Kommunismus und praktizierten Sozialismus verbun- den waren. Dies lässt sich an mehreren Aspekten aufzeigen. Der Friedhof wurde unmittelbar an der damaligen DDR-Grenze angelegt. Bei dem Eingangsbau zum Friedhof, der die Anlage maßgeblich prägt, handelt es sich um einen geteilten Turm. Dieser Eingangsbau soll, so heißt es in der Namensliste des Friedhofes, „die Teilung Deutschlands durch eine willkürliche Grenze symbolisieren. Diese Grenze trennt die Burg Ludwigstein von der gegenüber in Thüringen liegenden Burg Hanstein. Sie trennt nicht nur Lebende untereinander, sondern auch die Lebenden von den Toten. Angehörige können nur unter schwierigen Umständen die Gräber ihrer Verstorbenen oder Gefallenen hüben oder drüben besuchen. Auf diese Tragik weist auch der Spruch in der Eingangshalle hin: ‚Kreuz an der Grenze, die Bruder vom Bruder getrennt, weise zum einenden Himmel, öffne die Herzen dem Frieden.‘“47 Deutlich wurden die angesprochenen Aspekte der Geschichtsinterpretation und der Intention der Friedhofsanlage auch in einer Passage der Einweihungsansprache von Dr. Georg August Zinn, die in einem Artikel der Hessischen Allgemeine folgendermaßen wiedergegeben wird: „Das deutsche Volk sei mißbraucht und wehrlos einem Regime ausgeliefert gewesen, wie jetzt die Menschen jenseits der Zone (Hervorhebung durch d.Verf.), aber die Untaten seien im Namen Deutschlands geschehen und die Schuld des deutschen Volkes sei es gewesen, sich Freiheit und Frieden rauben zu lassen.“48 46 Archiv des VdK Kassel, Umbettungsunterlagen der Toten von Breitenau zum Ludwigstein im Juli 1960, Schreiben des VVN in den Umbettungsunterlagen, S. 59-61. 47 Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge, Namensliste Ludwigstein, S. 2, Einleitung. 48 Zinn weihte Kriegsgräberstätte ein. Eindrucksvolle Feierstunde auf dem Ludwigstein – „Das Vermächtnis der Toten ehren“, in: Hessische Allgemeine, Kasseler Stadtausgabe, vom 26.6.1961 575 Wenn man diese Aspekte zusammen betrachtet, dann muss man feststellen, dass der Kriegsopferfriedhof Ludwigstein weniger ein Mahnmal für die Opfer des Nationalsozia- lismus als vielmehr ein Mahnmal für die Opfer des Kommunismus und letztendlich auch für das Leiden des deutschen Volkes darstellen sollte. Die Überführung der Toten diente nicht in erster Linie dem würdigen Gedenken an deren Schicksal, sondern der Bekräftigung der damals vorherrschenden politischen Linie. Eine solche “Funktionali- sierung des Gedenkens“ für politische Ziele hat Jochen Spielmann nicht nur für Deutschland, sondern auch für andere Staaten und Gesellschaftssysteme nachgewie- sen.49 Die meisten der von Breitenau zum Ludwigstein überführten Gestapo-Opfer stamm- ten aus den östlichen Ländern. Vor allem die Angehörigen der Sowjetunion wurden auch auf Grund ihrer kommunistischen Überzeugung von den Nazis verfolgt und er- mordet. Kaum vorstellbar - aber durch die Überführung zum Ludwigstein sollten die Toten nun eine Mahnung gegen den Kommunismus und damit auch gegen die politische Überzeugung darstellen, auf Grund derer viele von ihnen zu Tode gequält oder erschos- sen worden waren. 49 Vgl. Jochen Spielmann: Denkmale in Bewegung – Der Wandel von Gestalt, Widmung und Funktion von Denkmalen in ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslagern 1945- 1991 – Ein Überblick, in: Brebeck u.a., Über-Lebens-Mittel, S. 103-130. 576 4.4. Zum Umgang mit den überlebenden Verfolgten 4.4.1. Zu den ausländischen Verfolgten In dem gleichen Maße, in dem das frühe Konzentrationslager und das spätere Arbeitser- ziehungslager Breitenau in der Nachkriegszeit jahrzehntelang verdrängt und verschwie- gen wurden, gerieten auch die überlebenden Opfer in Vergessenheit. Für viele von ih- nen bedeutete die Befreiung keineswegs das Ende ihres Leidens. Abgesehen von den Auswirkungen der körperlichen und seelischen Schäden, die bei einigen bis in die Ge- genwart reichen, wurden sie vielfach weiter diskriminiert und zum Teil sogar verfolgt. Die ehemaligen ausländischen Gefangenen Breitenaus wurden im Sommer 1945 ge- meinsam mit den vielen Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen in ihre Heimatlän- der zurückgebracht. Viele von ihnen, vor allem die aus den östlichen Ländern, hatten ihre Familien verloren, und ihre Heimatorte waren restlos zerstört. Von der überleben- den Bevölkerung wurden sie eher misstrauisch betrachtet und nicht als Opfer des Natio- nalsozialismus angesehen. Dagegen wurde ihnen vielfach unterstellt, sie hätten freiwil- lig mit den Nazis zusammengearbeitet und durch ihre Arbeit in der Industrie und Land- wirtschaft den Krieg gegen das eigene Volk unterstützt.1 In den westlichen Ländern führte dies zu einer Art sozialem Makel. Die Folge war, dass viele ehemalige Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen bis in die jüngste Vergangenheit nicht einmal mit ihren Familienangehörigen über diese Zeit sprachen. Ein Beispiel für diese Einschätzung, die bis in staatliche Stellen reichte, ist das amtliche Führungszeugnis eines ehemaligen niederländischen Zwangsarbeiters aus dem Jahre 1951 für den militärischen Dienst. Darin wurde dessen Verurteilung vom Amtsgericht Krefeld aus dem Jahre 1943 wegen „Arbeitsvertragsbruch und versuchter Grenzüber- schreitung“ (er war in Kassel bei den Fieseler-Werken zwangsverpflichtet und von sei- ner Arbeitsstelle geflohen) als Vorstrafe eingetragen.2 In der Sowjetunion wurden viele der rückkehrenden Zwangsarbeiter und Zwangsar- beiterinnen, aber auch der Kriegsgefangenen erneut verhaftet und in Gefängnisse und 1 Vgl. Herbert, Fremdarbeiter, S. 431; Gabriele Lotfi: NS-Zwangsarbeit und Entschädigung. Zum Stand der aktuellen Debatte, in: Karl Reddemann (Hrsg.): Materialien zur aktuellen Diskussion über Zwangsarbeit und Entschädigung, Band 1 der Reihe Villa ten Hompel Ak- tuell, Münster 2000, S. 11-19, hier Seite 16. 2 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 677, Kopie des Führungszeugnisses von Hendricus v.G. für den militärischen Dienst, ausgestellt vom Bürgermeisteramt Rotterdam am 27.3.1951. 577 Lager eingewiesen. Hintergrund war auch hierbei die Unterstellung, sie hätten aus frei- en Stücken mit den Deutschen zusammengearbeitet. 3 Erst seit der Gorbatschow-Ära konnte über diese Schicksale offen gesprochen werden, nachdem in der ehemaligen Sowjetunion die Gesellschaft „Memorial“ gegründet wurde, die sich für Stalin-Opfer einsetzte.4 Die Zahlungen von Kriegs- und Nachkriegsschulden der Bundesrepublik Deutsch- land wurden in dem „Londoner Schuldenabkommen“ vom Februar 1953 geregelt. Darin wurde die Bundesrepublik zu einer pauschalen Zahlung von 7,3 Milliarden DM Nach- kriegsschulden an verschiedene Staaten verpflichtet, die bereits nach wenigen Jahren erfüllt war.5 Alle anderen Forderungen von Staaten, die die Kriegsschulden anbelangten, sollten entsprechend dem Artikel 5(2) des „Londoner Schuldenabkommens“ bis zur endgültigen Regelung der Reparationsfrage im Rahmen eines Friedensvertrages zurück- gestellt werden. Hierzu wurde von der Bundesregierung auch die Zwangsarbeit gerech- net, was letztendlich bedeutete, dass sie nicht als NS-Unrecht, sondern als kriegsbeding- te Maßnahme angesehen wurde.6 Schließlich erklärte die Sowjetunion im August 1953, dass sie im Einverständnis mit der Volksrepublik Polen die Entnahme von Reparationen aus der DDR beende, was nach der Rechtsauffassung der Bundesrepublik einen endgül- tigen Verzicht gegenüber ganz Deutschland darstellte.7 Mit dem Hinweis auf diese bei- den Abkommen wurden von der Bundesrepublik bis Anfang der 90er Jahre alle Forde- rungen auf Entschädigung von ehemaligen Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen sowie KZ-Häftlingen aus dem Ausland abgelehnt.8 3 Vgl. Herbert, Fremdarbeiter, S. 431; Lotfi, NS-Zwangsarbeit und Entschädigung, S. 16; dies: Stellungnahme zur Einordnung überlebender Häftlinge von Arbeitserziehungslagern (AEL) in Entschädigungs-Kategorie A oder B, in: Reddemann, Materialien zur aktuellen Diskussion über Zwangsarbeit, S. 79-80. 4 Die Gesellschaft „Memorial“ wurde im Herbst 1987 in Moskau gegründet und hatte seit Ende der 80er Jahre enge Verbindungen zur Heinrich Böll-Stiftung, mit der sie ein ge- meinsames Projekt über sowjetische Zwangsarbeiter in Deutschland durchführte. Siehe hierzu: Elena Schemkova: Geschichte „von unten“, in: Stattzeitung, Kassel, November 1990, S. 14. 5 Vgl. Saathoff, Günter: Entschädigung ehemaliger ZwangsarbeiterInnen unter der NS- Herrschaft - rechtliche und politische Dimensionen, in: Vorstand des Hessischen Jugend- ringes (Hrsg.): Deutsch-Polnische Jugendzusammenarbeit - Nach Auschwitz, Materialien aus dem Hessischen Jugendring, Band 2, Wiesbaden 1991, S. 61-65. 6 Vgl. ebenda, S. 62. Saathoff zitiert an dieser Stelle einen Auszug aus der Bundestags- Drucksache / B.T.-Drs. 106287 “, S. 48. 7 Vgl. Herbert, Ulrich: Schriftliche Stellungnahme als Sachverständiger, in: Deutscher Bun- destag (Hrsg.): Entschädigung für NS-Zwangsarbeit. Öffentliche Anhörung des Innenaus- schusses des Deutschen Bundestages am 14.12.1989, Bonn 1990, S. 121 f. 8 Herbert, Schriftliche Stellungnahme, S. 123. 578 Wenn ehemalige Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in einigen Staaten Leis- tungen erhielten, dann hing dies damit zusammen, dass es den Empfängerstaaten der Pauschalzahlungen im Zuge des Londoner Schuldenabkommens (die ausdrücklich nicht für Zwangsarbeiter gedacht waren) überlassen blieb, in welcher Form sie diese Mittel verteilten.9 Ehemalige ausländische Zwangsarbeiter, die in Deutschland blieben und lebten, hat- ten seit Anfang der 90er Jahre in einigen westdeutschen Bundesländern die Möglichkeit über Härtefonds eine Beihilfe zu erhalten, so z.B. in Hessen, wo 1991 ein solcher Härte- fonds eingerichtet wurde.10 1994 erhielt Marian Z., ein ehemaliger polnischer Gefange- ner des Arbeitserziehungslagers Breitenau, der anschließend in das KZ Buchenwald deportiert worden war, aus diesen Härtefonds eine einmalige Zahlung und eine monatli- che Beihilfe zu seiner Rente. Zuvor hatte er jahrzehntelang erfolglos versucht, eine Haftentschädigung zu erhalten, und in den 50er und 60er Jahren eine wahre Odyssee durch verschiedene Ämter, Gerichte und Instanzen erlebt.11 Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag nach der Wiedervereinigung, in dem eine Regelung getroffen wurde, die einem Friedensvertrag entsprach, fielen die Voraussetzungen des Londoner Schuldenabkommens weg. Um die erheblichen finanziellen Folgen einzu- dämmen, vereinbarte die Bundesregierung Anfang der 90er Jahre mit den GUS-Staaten und mit Polen eine Zahlung einer einmaligen Summe von 1,5 Mrd. DM, woraus 500 Mio. DM an Polen und 1 Mrd. DM an die GUS-Staaten gingen, um damit Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung Hilfeleistungen zukommen lassen zu können.12 Un- ter denjenigen, die Hilfe erhielten, waren auch einige NS-Zwangsarbeiter, aber sie er- hielten nie mehr als wenige hundert Mark pro Person.13 Die Folgen machten sich auch in der Gedenkstätte Breitenau bemerkbar, die daraufhin mehrfach von ehemaligen pol- nischen Zwangsarbeitern angeschrieben oder auch überraschend besucht wurde, die eine Bescheinigung ihrer Haft- und Zwangsarbeitszeit benötigten. Wie die Betroffenen sag- 9 Vgl. Saathoff, Entschädigung, S. 62. 10 Vgl. Hessisches Ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit (Hrsg.): Hessischer Här- tefonds für Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen nach den Richtlinien der Hessischen Landesregierung vom 19. Dezember 1991. Richtlinien, Antragsformular und Broschüre, Wiesbaden 1991. 11 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 497, Kopien der Entschädigungsunterlagen von Marian Z., der Gedenkstätte überlassen. Siehe auch Gunnar Richter: Der unglaubliche Weg des Herrn Marian Z. durch die bundesdeutschen Entschädigungsbehörden und wie er nun – fast genau 50 Jahre nach Kriegsende – doch noch eine Anerkennung erhielt, in: Krause-Vilmar u.a., Schützt Erinnerung, S. 115-120. 12 Vgl. Herbert, Fremdarbeiter, S. 432. 13 Lotfi, NS-Zwangsarbeit und Entschädigung, S. 17. 579 ten, hätten sie damit die Chance auf eine geringfügige Erhöhung ihrer Rente - die meis- ten von ihnen leben heute in großer Armut.14 1998 beschloss die rot-grüne Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung, die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern gesetzlich zu regeln und eine Bundesstiftung unter Beteiligung der Industrie ins Leben zu rufen.15 Im Jahre 2000 wurde diese Bun- desstiftung mit der Bezeichnung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ schließlich gegründet, in die der deutsche Staat, Bund und Länder sowie die deutsche Industrie be- schlossen, gemeinsam einen Betrag von 10 Milliarden DM einzuzahlen, wobei im März 2001 noch immer 1,4 Mrd. DM von der deutschen Industrie fehlten.16 Wie es in den Richtlinien zum Antragsformular der Internationalen Organisation für Migration (IOM) heißt, trat am 12. August 2000 ein deutsches Gesetz in Kraft, das sieben Organisationen dazu bestimmte, „Entschädigungszahlungen an Personen vorzunehmen, die als ehema- lige Sklaven- oder Zwangsarbeiter bzw. auf sonstige Weise Opfer des nationalsozialisti- schen (‚Nazi-‚) Unrechtsregimes wurden. Die deutsche Regierung und deutsche Unter- nehmen stellen jeweils zur Hälfte die Finanzmittel des Entschädigungsfonds. Das deut- sche Gesetz erkennt dabei die Tatsache an, dass die begangenen Unrechtshandlungen und verursachten Leiden prinzipiell nicht wirklich durch Entschädigungszahlungen wieder gut gemacht werden können und dass das Gesetz für den Kreis von Personen zu spät kommt, die ihr Leben entweder als Opfer des Naziregimes verloren haben oder zwischenzeitlich verstorben sind.“17 In den Richtlinien zum Antragsformular sind auch die Entschädigungssummen genannt, die maximal als einmalige Zahlung erhalten werden können, wobei sie sich auf drei verschiedene Verfolgtengruppen beziehen. So können Personen, „die aus ihrem Ur- sprungsland nach Deutschland oder in ein von Deutschland besetztes Gebiet deportiert wurden und dort zur Zwangsarbeit in der Landwirtschaft eingesetzt wurden“, eine ein- 14 Ein Beispiel ist der überraschende Besuch des ehemaligen polnischen Gefangenen Kazi- mierz Miachowiak im Jahre 1990 in der Gedenkstätte. Siehe hierzu auch: Rundbrief des Fördervereins der Gedenkstätte Breitenau, Nr. 9, Kassel 1991, S. 36-39. 15 Lotfi, NS-Zwangsarbeit und Entschädigung, S. 17. Der Antrag auf Errichtung einer Bun- desstiftung „Entschädigung für NS-Zwangsarbeit“ war Ende 1997 von einigen Abgeordne- ten der Fraktion Bündnis90/Die Grünen eingebracht worden, siehe Heinz Pankalla: Die Behandlung von Zwangarbeit in der Historiographie und Politik der BRD, in: Reddemann, Materialien zur aktuellen Diskussion, S. 7-10. 16 Zwangsarbeiter-Entschädigung. Es mangelt an Geld und Anträgen, in: Hessische- Niedersächsische Allgemeine, Kasseler Stadtausgabe, vom 7.3.2001. 17 Internationale Organisation für Migration (IOM), Berlin (Hrsg.): Richtlinien zum Antrags- formular auf Entschädigung, Berlin 2000, S. 1-4, hier Seite: 1. Die Internet-Webseite laute- te im März 2001: www.compensation-for-forced-labour.org. und die E-Mail-Adresse: ber- lin@iom.int. 580 malige Entschädigungsleistung bis zu 2.000,- DM erhalten.18 Personen, die aus ihrem Ursprungsland nach Deutschland oder in ein von Deutschland besetztes Gebiet depor- tiert und für ein gewerbliches Unternehmen oder eine öffentliche Stelle „unter extrem harten Lebensbedingungen zur Zwangsarbeit eingesetzt wurden“, können eine einmali- ge Entschädigungsleistung bis zu 5.000,- DM erhalten. Unter extrem harten Lebensbe- dingungen sind dabei u.a. zu verstehen: Gefangenschaft oder eingeschränkte Bewe- gungsfreiheit sowie ständige Polizeidurchsuchungen und –kontrollen.19 Ausgeschlossen sind von diesen beiden Möglichkeiten folglich diejenigen Personen, die im eigenen Land unter deutscher Besatzung zur Arbeit gezwungen wurden, selbst wenn dies unter extrem harten Lebensbedingungen geschah. Schließlich können diejenigen Personen, die innerhalb oder außerhalb des Gebietes ihres Herkunftslandes in einem Konzentrati- onslager, Ghetto oder einer anderen Haftstätte unter vergleichbaren Bedingungen der Freiheit beraubt und zur Zwangsarbeit herangezogen wurden, eine einmalige Entschädi- gung bis zu 15.000,- DM erhalten.20 Gleichzeitig muss aber betont werden, dass es sich um mögliche Höchstbeträge handelt, die bei entsprechendem Nachweis ausgezahlt wer- den können. Diejenigen, die im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaftiert waren, müs- sen noch nachweisen, wo und wie lange sie davor und danach zur Arbeit verpflichtet waren. Und hier gibt es außerordentlich viele Probleme bei der Nachweisbeschaffung für die Betroffenen. Sehr viele Unterlagen wurden am Kriegsende oder auch in der Nachkriegszeit vernichtet, und die zentrale Nachweisstelle, der Internationale Such- dienst (ITS) in Bad Arolsen, ist hoffnungslos überlastet. Außerdem wird die Entschädi- gung auch nur einen kleinen Teil der ehemaligen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeite- rinnen erreichen. Im Jahre 2000 lebten nach Schätzungen noch zwischen 1,2 bis 1,5 Millionen von ihnen.21 Wie viele von den ausländischen Gefangenen des Arbeitserzie- hungslagers Breitenau noch leben, ist vollkommen unklar. Auch an die Gedenkstätte Breitenau wurden seit der Gründung der Bundesstiftung mehrere Anfragen auf Haftbe- scheinigungen von ehemaligen ausländischen Gefangenen, vor allem aus Polen und der Ukraine, gerichtet. Eine Anfrage kam von Frau Alexandra Fedotowna Penkowa, die als 17jährige vom 6. Januar 1945 bis zum Kriegsende als Gefangene der Geheimen Staats- 18 IOM, Berlin, Richtlinien zum Antragsformular auf Entschädigung, S. 1. 19 Ebenda. 20 Ebenda. 21 Lotfi, Zwangsarbeit und Entschädigung, S. 18. 581 polizei Weimar im AEL Breitenau inhaftiert war.22 Da sie im Frauenaufnahmebuch vermerkt ist, konnte ihr eine Haftbescheinigung zugesandt werden, und als Dank schrieb sie einen ausführlichen Brief über ihre damalige Verfolgung und ihre Haftzeit im Arbeitserziehungslager Breitenau.23 Ob sie allerdings in der Zwischenzeit tatsächlich eine Entschädigung ausgezahlt bekommen hat, ist nicht bekannt. Tadeusz Blaszczyk, der während des Krieges zweimal im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaftiert war und von dort in das Konzentrationslager Sachsenhausen und nach Groß-Rosen deportiert wurde,24 hatte im Sommer 2001 ebenfalls einen Antrag an die IOM auf Entschädigung gestellt.25 Im Dezember 2002, fünf Monate vor seinem 80. Geburtstag, erhielt der einen positiven Bescheid.26 Da die meisten der noch lebenden ausländischen Zwangsarbeiter und Gefangenen des AEL Breitenau zwischen 75 und 85 Jahren alt sind, sterben täglich viele in ganz Europa, ohne jemals etwas von der Entschädigung aus der Stiftung zu erhalten. Im Grund wird ihnen damit auch noch das letzte Stück Anerkennung ihres Schicksals ge- nommen, das mit dieser ohnehin eher symbolischen Summe verbunden gewesen wäre. Es ist zu hoffen, dass möglichst viele diese Zahlung noch erhalten, wodurch ihr Schick- sal anerkannt und gewürdigt wird. 4.4.2. Zu den deutschen Verfolgten Im Gegensatz zu den ausländischen Verfolgten hatten die deutschen NS-Verfolgten - unter bestimmten Voraussetzungen und in unterschiedlichem Rahmen - die Möglich- keit, eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. So wurden den verfolgten deutschen Juden auf der Grundlage des Adenauer-Ben-Gurion-Abkommens von 1952 und der spä- teren Entschädigungsgesetzgebungen Renten gewährt und Ausbildungs- und Vermö- gensschäden ersetzt, nicht aber den weit zahlreicheren nichtdeutschen Juden bzw. deren 22 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 10418, Eintrag von Alexandra Pen- kowa unter ihrem Mädchennamen Schura Owsienko. 23 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 599, Brief von Frau Alexandra Penkowa vom 10. Januar 2001; Siehe auch: Gunnar Richter: Ein Brief von Frau Alexandra Fedotowna Penkowa, die von Januar 1945 bis zum Kriegsende in Breitenau inhaftiert war, in: Rund- brief des Fördervereins der Gedenkstätte Breitenau, Nr. 20, Kassel 2001, S. 7-12. 24 Zum Schicksal von Tadeusz Blaszczyk siehe das Kapitel 3.7.7. 25 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 680. Kopien des Entschädigungsantrages von Tadeusz Blaszczyk; von Herrn Blaszczyk der Gedenkstätte überlassen. 26 Ebenda. 582 überlebenden Angehörigen.27 Allerdings wurden auch zwischen den verschiedenen deutschen Opfergruppen große Unterschiede gemacht, und eine gesellschaftliche Wür- digung blieb vielen in der späteren Bundesrepublik, bis auf wenige „prominente Opfer“ aus meist bürgerlichen Kreisen, versagt. Nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) von 1953 galten nur diejenigen Opfer als entschädigungswürdig, die aus politischen, religiösen, rassischen oder weltanschau- lichen Gründen verfolgt worden waren. Andere Opfergruppen, wie z.B. die Zwangsste- rilisierten, die Sinti und Roma sowie die Homosexuellen blieben von dieser Regelung ausgeschlossen. Erst seit Mitte bis Ende der 80er Jahre wurde ihnen, wie John Herz schreibt, „einige (unzureichende) Aufmerksamkeit zuteil.“28 KZ-Häftlinge, die als so genannte „Asoziale“ verhaftet worden waren, galten nach dem Bundesentschädigungs- gesetz nicht als Verfolgte des Naziregimes und erhielten jahrzehntelang auch keine Ent- schädigung.29 So schreibt Christa Schikorra in ihrer Dissertation „Asoziale“ Häftlinge im Frauenkonzentrationslager Ravensbrück, dass alle von ihr interviewten Zeitzeugin- nen – wenn überhaupt – erst in den späten 80er und in den 90er Jahren die Anerkennung als NS-Verfolgte und damit verbundene Entschädigungszahlungen erhalten haben. Dies geschah – wie oben bereits erwähnt – meist durch die in einzelnen Bundesländern exis- tierenden Härtefonds.30 Darüber hinaus existieren auch bei den deutschen Schutzhaftgefangenen zahlreiche Haftgründe (z.B. Arbeitsverweigerung), die nicht unter die Regelungen des BEG fal- len.31 Hinzu kommt, dass bestimmte Haftgründe noch heute als sozialer Makel angese- hen werden (z.B. „arbeitsscheu“, „unsittliches Verhalten“) oder bis heute tabuisiert sind, wie vor allem Beziehungen deutscher Frauen zu ehemaligen polnischen Zwangsarbei- tern.32 Dies hat es diesen Frauen sicherlich noch erheblich erschwert, einen Antrag zu stellen. Aber auch wenn sie es versuchten, wurden ihre Anträge zum Teil abgelehnt. Ein 27 Vgl. Herz, John H.: Bürde der Vergangenheit oder: Wie die Deutschen mit der Nazi- Hinterlassenschaft fertig wurden, in: Institut für Deutsche Geschichte, Universität Tel Aviv (Hrsg.): Tel Aviver Jahrbuch für deutsche Geschichte, Band 19, Gerlingen 1990, 13 - 32. 28 Vgl. Herz, Bürde der Vergangenheit, S. 22. 29 Vgl. Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 331. 30 Vgl. Schikorra, Kontinuitäten der Ausgrenzung, S. 240. 31 Vgl. Herz, Bürde der Vergangenheit, S. 22. 32 Vgl. den Film von Erika Fehse mit dem Titel: „Für ihre Liebe bestraft, in dem auch die Beziehung zwischen Stefan Luba und der jungen deutschen Frau thematisiert wird und die Probleme, die sich aus dieser Beziehung für die deutsche Familie bis in die Gegenwart er- geben. 583 Beispiel ist das Schicksal von Anna S.,33 die im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaf- tiert war, weil sie eine Liebesbeziehung mit dem polnischen Zwangsarbeiter Josef Jur- kiewicz hatte und von ihm ein Kind bekam. Josef Jurkiewicz wurde am 26. Januar 1942 in der Nähe von Hersfeld erhängt.34 Anna S. wurde am 16. März 1942 von Breitenau in das Konzentrationslager Ravensbrück deportiert,35 wo sie bis zum Kriegsende auf ei- nem Evakuierungsmarsch befreit wurde.36 Ihre späteren Bemühungen, eine Entschädi- gung auf der Grundlage des BEG zu erhalten, wurden alle mit der Begründung abge- lehnt, dass ihre Inhaftierung sowohl im AEL Breitenau als auch im KZ Ravensbrück weder aus politischen noch aus rassischen Gründen erfolgt sei. Sie sei nur als Strafmaß- nahme wegen Vergehens gegen die damals bestehenden Verbote des Umgangs mit Kriegsgefangenen und Angehörigen von Feindstaaten anzusehen. Eine Anerkennung als politisch-rassisch Verfolgte könne daher nicht erfolgen.37 Erst durch die Härtefonds einzelner Bundesländer besteht für die Betroffenen die Möglichkeit einer Beihilfeleis- tung und in jüngster Zeit durch die Einrichtung der Bundesstiftung. Diejenigen, deren Antrag bewilligt wurde, bekamen z.T. Summen ausgezahlt, die ihrer Verfolgung Hohn sprachen. So wurde nach dem Paragraphen 45 des BEG für ei- nen Monat Konzentrationslagerhaft ein Betrag von 150 DM zugestanden.38 Ein weiteres Problem bestand darin, dass das Arbeitserziehungslager Breitenau nach dem BEG nicht in die Kategorie der Konzentrationslager fiel, sondern den übrigen nationalsozialisti- schen Lagern zugeordnet wurde. So ist in den entsprechenden Listen der anerkannten Haftstätten lediglich das frühe Konzentrationslager Breitenau 1933/34 aufgeführt.39 Dies hatte zur Folge, dass in einem Entschädigungsantrag wegen Inhaftierung im Arbeitser- ziehungslager Breitenau längere Mindesthaftzeiten als in einem Konzentrationslager nachgewiesen werden mussten. Diese Auswirkungen erfuhr Hilde Lapp noch im Febru- ar 1994. Hilde Lapp aus Bermbach im Kreis Schmalkalden war im März 1941 verhaftet worden, weil sie den Zeugen Jehovas angehörte, und wurde anschließend von Juli bis 33 Der Name wurde vom Verfasser aus personenschutzrechtlichen Gründen geändert. 34 Siehe hierzu auch das Kapitel 3.6.2. 35 Archiv des LWV-Hessen, Bestand 2 [Breitenau], Nr. 4895. 36 Vgl. Röder, Ihre Liebe wurde mit dem Tod bestraft, S. 52. 37 Vgl. ebenda, S. 53. 38 Vgl. Zorn, Hermann (Bundesrichter a.D., Karlsruhe): Schriftliche Stellungnahmen der Sachverständigen, in: Deutscher Bundestag, Entschädigung für NS-Zwangsarbeit, S. 105. 39 Vgl. Bundesgesetzblatt, Teil I, Z 1997 A Nr. 64, Ausgegeben zu Bonn am 24. September 1977, Zweite Verordnung zur Änderung der Sechsten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 20. September 1977, S. 1793, Lfd. Nr. 173. 584 Dezember 1941 im AEL Breitenau inhaftiert. Insgesamt war sie neun Monate in Haft.40 Im September 1947 stellte Hilde Lapp beim Sozialamt Erfurt, Abteilung „Opfer des Faschismus“, einen Antrag auf Anerkennung als Verfolgte des Nationalsozialismus, der aber zu keiner Entscheidung führte.41 In der bald darauf gegründeten DDR wurde sie nicht als Verfolgte des Naziregimes anerkannt, und es wurde ihr jegliche Entschädigung oder gar „Ehrenpension“ verweigert.42 Nach der Wiedervereinigung versuchte Hilde Lapp erneut, einen Antrag auf Aner- kennung als Verfolgte des Naziregimes und auf eine Entschädigungsrente zu stellen. Am 4. März 1992 reichte sie bei dem zuständigen Bundesministerium der Finanzen in Bonn ihren Antrag ein.43 Knapp zwei Jahre später, am 8. Februar 1994, erhielt sie von dort einen ablehnenden Bescheid. Darin hieß es, dass ihrem Antrag nicht entsprochen werden kann, weil die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 der Richtlinien für eine ergän- zende Regelung über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus nicht erfüllt sind. Nach diesen Richtlinien ist Voraussetzung, dass der Verfolgte mindestens sechs Monate in einem Konzentrationslager inhaftiert war oder eine mindestens zwölfmonati- ge Haft in einem anderen nationalsozialistischen Lager oder Gefängnis im Sinne des § 43 des Bundesentschädigungsgesetz (BEG) verbringen musste. In dem Ablehnungsbe- scheid an Hilde Lapp hieß es daher: „Nach Ihren Angaben und auch nach Feststellung des Internationalen Suchdienstes in Arolsen kann in Ihrem Fall von einer Gesamtstrafe von 9 Monaten ausgegangen werden. Sie waren im Polizeigefängnis Kassel und im Ar- beitserziehungslager Breitenau (Hessen) inhaftiert. Die genannte Gesamthaftdauer reicht jedoch für die Gewährung einer Entschädigungsrente nicht aus; denn die im vor- stehenden Absatz genannten Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt. Es tut mir leid, Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können.“44 Auffällig ist vor allem die große Diskrepanz zwischen dem Umgang mit den Tätern und Mittätern einerseits und den Opfern des NS-Staates andererseits. Mit denjenigen, 40 Vgl. hierzu das Kapitel 3.5.3. 41 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 576, Kopie des Fragebogens und Meldebo- gens vom Sozialamt Erfurt, Abt.: „Opfer des Faschismus“, vom 2.9.1947 sowie Führungs- zeugnis vom 28.8.1947 über die Verfolgung und Haftzeit von Hilde Lapp in der NS-Zeit. Von Hilde Lapp dem Archiv der Gedenkstätte überlassen. 42 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 576, Aufzeichnungen über ein Gespräch mit der ehemaligen Gefangenen Hilde Lapp vom 3.4.1998; vgl. auch Richter, Die Verfolgung von Frau Hilde Lapp, ebenda. 43 Ebenda, Kopie des Antrags von Frau Hilde Lapp vom 4.3.1992 auf Anerkennung als Ver- folgte des NS-Regimes und auf eine Entschädigungsrente. 44 Ebenda, Kopie des Ablehnungsbescheides vom Bundesministerium der Finanzen an Hilde Lapp vom 8.2.1994 auf ihren Antrag auf Entschädigungsrente. 585 die an den Verbrechen beteiligt oder in sie verstrickt waren, wurde in unserer Gesell- schaft sehr nachsichtig umgegangen; den meisten wurde verziehen, oder sie wurden sehr milde bestraft. Gleichzeitig wurden ihnen vielfältige Chancen eingeräumt, sich in die neue Gesellschaft zu integrieren. Dieser nachsichtige Umgang - der durchaus auch für die Mittäter in Hinblick auf eine gesellschaftliche Umwandlung in eine Demokratie zu unterstützen ist - wurde jedoch den NS-Opfern vielfach versagt. Wenn man es wirk- lich ernst mit ihnen gemeint hätte, wäre es notwendig gewesen, ihnen ganz besondere Beachtung zu schenken. Stattdessen wurden ihnen Almosen gegeben, und ihr Schicksal wurde verdrängt und vergessen. Erst seit Anfang der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts trat hier ein allmählicher Wandlungsprozess ein, der auch zur Einrichtung verschiedener Gedenkstätten führte. Eines der wichtigsten Ziele dieser Einrichtungen ist, an die Opfer zu erinnern und zu ihrer gesellschaftlichen Würdigung beizutragen. Dies ist nicht nur für die überlebenden Opfer von persönlicher Bedeutung, sondern auch, wie John Herz schreibt, für die „moralische Gesundung der Nachfolgegesellschaft“.45 45 Herz, Bürde der Vergangenheit, S. 23. 586 4.5. Zur Entwicklung Breitenaus seit den 50er Jahren 4.5.1. Das Mädchenerziehungsheim „Fuldatal“ Zu dem folgenden Kapitel ist zu sagen, dass es über die Geschichte des Mädchenerzie- hungsheimes noch keine wissenschaftliche Untersuchung gibt. Die Ausführungen basie- ren daher vor allem auf zahlreichen Zeitungsartikeln und Beiträgen der regionalen und überregionalen Presse, als das Mädchenerziehungsheim Ende der 60-er Jahre in die öf- fentliche Kritik geriet, sowie auf Aussagen einzelner Frauen, die in den 50-er und 60-er Jahren als Fürsorgezöglinge in Breitenau untergebracht waren. Außerdem existiert eine Streitschrift über Probleme der Fürsorgeerziehung aus dem Jahre 1970, in der mehrere Bezüge zum Guxhagener Mädchenheim enthalten sind, eine Rundfunksendung von Ul- rike Meinhof über Probleme der Heimerziehung in Breitenau, eine unveröffentlichte Schülerarbeit über das Erziehungsheim aus dem Jahre 1997 und ein kurzer Beitrag in einer im Jahre 2000 erschienenen Veröffentlichung über die Heimreform in Hessen.1 Das Mädchenerziehungsheim mit der Bezeichnung „Landesjugendheim Fuldatal“ wurde im März 1952 eingerichtet.2 Im Laufe der kommenden Jahre wurden verschiede- ne Um- und Ausbauten des ehemaligen Anstaltsgeländes vorgenommen und der Zu- stand hergestellt, der heute noch weitgehend erhalten ist. Anfang der 60-er Jahre wurde der Zellenbau abgerissen und dort ein neues Gebäude errichtet. Ein weiterer Neubau entstand nordwestlich des ehemaligen Frauenhauses (das heutige „Haus Eder“). Am Frauenhaus wurde der Umschluss abgerissen, und im Hauptgebäude (dem Mittelschiff der Klosterkirche) erfolgte ein Umbau der oberen beiden Etagen in kleinere Zimmer für die Mädchen. Außerdem wurde am Ende jeder Etage je eine „Beruhigungszelle“ einge- richtet. Der Saal im ersten Stock diente als Veranstaltungsraum. Die Eisengitter an den noch erhaltenen Gebäuden wurden größtenteils entfernt und durch speziell gesicherte Fenster ersetzt. Zu dem Landesfürsorgeheim gehörten eine Landwirtschaft mit 50 Kühen und 200 Schweinen, zwei Wälder, die Gärtnerei, Schneiderei, Bäckerei und Wäscherei. Spätes- 1 Vgl. Heilpädagogische Aktionsgemeinschaft Marburg (Hrsg.): Zucht-Häuser der Fürsorge. Druck und Vertrieb: Asta Marburg, Marburg 1970; Ulrike Meinhof: Das Fürsorgeheim Fuldatal, Rundfunksendung im Hessischer Rundfunk vom 7.11.1969; vgl. auch Schirmer und Wolf, Das Mädchenerziehungsheim Fuldatal; Schmutz u.a., Aus der Geschichte Ler- nen. 2 Vgl. Ayaß, Wolfgang, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 351. 587 tens Ende der 60-er Jahre gab es noch eine Puppenwerkstatt, eine Spielwarenherstel- lung, eine Kartonagenwerkstatt und eine Lehrküche.3 In dem Fürsorgeheim befand sich das Jugendheim für die eingewiesenen Fürsorge- zöglinge, eine Gruppe für minderjährige Mütter und ein Altersheim.4 Bei den eingewie- senen Fürsorgezöglingen handelte es sich um Mädchen und junge Frauen zwischen 14 und 21 Jahren. Sie stammten überwiegend aus sozial schwachen Familien, waren zum Teil schon in anderen Erziehungsheimen gewesen und galten als besonders verhal- tensauffällig und „gefährdet“. Über den Anspruch der Fürsorgeerziehung schrieb der Landeswohlfahrtsverband in einer Broschüre aus dem Jahre 19565: „Die FE (Fürsorgeerziehung, d. Verf.), so, wie sie vom Landeswohlfahrtsverband durchgeführt wird, hat nichts mehr gemein mit dem Strafvollzugs-Ersatz, aus dem sie Ende des vorigen Jahrhunderts hervorgegangen ist. Sie ist nicht mehr ‚Strafe‘ für krimi- nelle und asoziale Jugendliche, sondern echte vorbeugende und heilende Erziehungshil- fe. Es gibt auch keine ‚Zwangserziehungsanstalten‘ früherer Prägung mehr. Die ‚Anstal- ten‘ sind ihrem Aussehen und in ihrer Methodik modernen Heimen gewichen.“ Im Jahre 1956 waren 150 Mädchen im Landesjugendheim „Fuldatal“ untergebracht.6 Ende 1969, als sich dort etwa 80 Mädchen befanden, geriet das Mädchenerziehungs- heim in massive öffentliche Kritik. Ausgelöst wurden die Auseinandersetzungen durch eine im August 1969 vom Marburger Institut für Sonderschulpädagogik in Breitenau durchgeführte Untersuchung über Legastheniker. In dem anschließenden (vorläufigen) Untersuchungsbericht wurden nicht nur die Lese- und Schreibschwächen der Mädchen analysiert, sondern massive Vorwürfe gegen die Verhältnisse im Jugendheim Fuldatal erhoben. Der untersuchende Lehrer war zu dem Ergebnis gekommen, dass die meisten der dort untergebrachten Jugendlichen mehrfach geschädigt seien. Sie hätten zum Teil stärkste psychische Störungen, und es kämen laufend Selbstmordversuche vor. Einige der Jugendlichen befänden sich an der Grenze der theoretischen Bildsamkeit. Um diesen Jugendlichen zu helfen und sie zu rehabilitieren, sei eine gezielte erzieherische und the- rapeutische Behandlung dringend erforderlich. Es gebe im Jugendheim jedoch weder 3 Besuch im Jugendheim Guxhagen bestätigt: Fürsorgeerziehung ist reformbedürftig. Lan- deswohlfahrtsverband nahm vor Journalisten zu Vorwürfen Stellung, Hessische Allgemei- ne vom 14.11.1969. 4 Ebenda. Wann die Gruppe für minderjährige Mütter eingerichtet wurde, geht aus dem Bei- trag nicht hervor. 5 Pressestelle des LWV-Hessen, 3 Jahre Landeswohlfahrtsverband Hessen, S. 45. 6 Ebenda, S. 67. 588 einen Heilpädagogen noch einen Psychologen. Das dortige Personal sei den Aufgaben in keiner Weise gewachsen, und eine wirkliche Erziehung fände dort nicht statt. Statt- dessen herrsche ein „Vergeltungsstrafrecht“ mit allen möglichen und unmöglichen Här- ten und Schikanen. „Ordnung und sinnlose Arbeit“ seien die Höchstwerte dieses „Er- ziehungsvollzuges“. Es gebe keine Lehrstellen, keine positiven Angebote wie Erzie- hung, Berufsbildung, Information, Therapie und keine Einübung sozialer Fertigkeiten. Durch diesen Erziehungsstil würden die bereits milieugeschädigten Jugendlichen zu- sätzlich desozialisiert.7 Der Untersuchungsbericht aus Marburg gelangte im Oktober 1969 an die Öffentlich- keit und führte zu einer großen Pressekampagne, die überaus emotional geprägt war. Nicht nur in der nordhessischen Presse, sondern auch in der Frankfurter Rundschau und im SPIEGEL erschienen Berichte, in denen sich Vorwürfe und Rechtfertigungen gege- nüberstanden. Gleichzeitig dehnte sich die Kritik an den Erziehungsmethoden auf ande- re Erziehungsheime in Hessen aus und mündete in der von Studenten und Schülern ge- tragenen so genannten Heimbewegung. Vor verschiedenen Heimen fanden Demonstra- tionen statt. Schüler und Studenten organisierten Informationsveranstaltungen, so z.B. das „Schülerkomitee“ der Geschwister-Scholl-Schule in Melsungen. Es veranstaltete Mitte Dezember 1969 im „alten Casino“ in Melsungen eine Podiumsveranstaltung, zu der das Schülerkomitee neben einem Diplom-Psychologen, einem Vertreter des Instituts für Sonderschulpädagogik in Marburg und einer Sozialarbeiterin des Landeswohlfahrts- verbandes auch Ulrike Meinhof eingeladen hatte. Sie hatte mit einer Sendung im Hessi- schen Rundfunk am 7. November 1969 den Anstoß für eine Demonstration der Melsun- ger Gymnasiasten in Guxhagen gegeben.8 Auf der Demonstration hatten die Schüler ein Flugblatt verteilt, in dem sie unter sechs Abschnitten zahlreiche Missstände an den Er- ziehungsmethoden in dem Mädchenheim anprangerten. So hieß es darin, - dass jeder eingelieferte Fürsorgezögling sieben Tage lang in eine Isolierzelle einge- sperrt würde, wo ihm jede Kontakt- und Betätigungsmöglichkeit entzogen wird, - dass die dort eingelieferten Mädchen ihr persönliches Eigentum abgeben müssten, 7 Vgl. Heilpädagogische Aktionsgemeinschaft, Zucht-Häuser der Fürsorge, S. 158, Auszug aus dem vorläufigen Untersuchungsbericht. Siehe auch: Der Teufelskreis Guxhagener Er- ziehungsmethoden. Marburger Institut für Sonderschulpädagogik erhebt schwere Vorwürfe gegen das Jugendheim Fuldatal, in: Frankfurter Rundschau vom 17.10.1969; Vorwürfe ge- gen Jugendheim. Marburger Wissenschaftler kritisieren Erziehungsstil, in: Hessische All- gemeine vom 16.10.1969; Gesellschaft. Heimerziehung. Prügel für Picos, in: DER SPIE- GEL, Nr. 47, 1969. 8 Heimerziehung oder Lehrlingskollektiv. Öffentliche Diskussion über das Jugendheim Guxhagen und Alternativvorschläge, in: Hessische Allgemeine vom 16.12.1969. 589 sogar Verlobungsringe und Fotos von Eltern und Geschwistern, - dass es eine „Besinnungszelle (Konzentrationszelle)“ gäbe, deren Fenster vergittert und deren einziges Inventar eine Holzpritsche ohne Matratze sei, - dass dort Brotentzug (über eine Woche) und Redeverbot „normale“ und „milde“ Stra- fen seien, - dass dort - und das nur alle 14 Tage – Briefe nur an die Eltern und Großeltern ge- schrieben werden dürften und dass diese Briefe sogar noch zensiert würden, und - dass es in dem Heim verboten sei zu pfeifen, zu rauchen, beim Essen laut zu reden und die Tagesschau zu sehen. Sogar Weinen sei dort verboten.9 Am Ende des Flugblattes schrieben die Schüler: „Solange Jugendliche in unserem Alter mit solchen Mitteln ‚erzogen’ werden, dürfen wir nicht dazu schweigen. Das alles geschieht in Ihrer unmittelbaren Nähe! Die Zustän- de in diesem Heim sind beschämend für den ganzen Kreis Melsungen!“10 Auf einer Mitte November 1969 stattfindenden Pressekonferenz im Jugendheim wurde der generelle Vorwurf, die Mädchen nicht genügend auf das Leben draußen vor- zubereiten, zwar energisch zurückgewiesen, aber zahlreiche Kritikpunkte konnten nicht entkräftet werden: Die Mädchen arbeiteten in der Tat für die Industrie, im Kuh- oder Schweinestall, auf dem Felde, in der Küche und in Lehrwerkstätten. Daneben gebe es allerdings eine Heimberufsschule mit praxisbezogenen Fächern wie Gesundheitserzie- hung, Ernährungs- und Nahrungsmittelkunde, Hauspflege, hauswirtschaftlichem Rech- nen und Sozialkunde. Die Führung des Heimes richtete sich, wie es hieß, nach den Richtlinien des Landesjugendwohlfahrtsausschusses. Diese müssten vor Jahrzehnten entstanden sein, bemerkte dazu der Chefreporter der Hessischen Allgemeinen, denn im Heim sei verboten: „zu rauchen, eigene Sachen zu verschenken oder zu tauschen, sich zu schminken, zu pfeifen, zu tanzen, laut zu reden. Bis vor Wochen gab es keine Tages- zeitung. Jetzt soll bald eine ins Heim kommen. (...) An jedem zweiten Sonntag dürfen Briefe geschrieben werden. Die eingehende Post wird generell kontrolliert, Pakete wer- den im Beisein der Erzieher geöffnet.“11 Bei der Einweisung kamen die Mädchen zunächst für ein paar Tage in die Kranken- 9 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 679, Flugblatt der Klassen 10-13 der Ge- schwister-Scholl-Schule in Melsungen vom November 1969; Vgl. auch Richter, Breitenau, S. 257; Schirmer und Wolf, S. 20; Schmutz u.a., Aus der Geschichte lernen, S. 184. 10 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 679. 11 Besuch im Jugendheim Guxhagen bestätigt: Fürsorgeerziehung ist reformbedürftig. Lan- deswohlfahrtsverband nahm vor Journalisten zu Vorwürfen Stellung, in: Hessische Allge- meine vom 14.11.1969. 590 station (Isolierstation). Die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchung hätten es notwendig gemacht, diese Einrichtung beizubehalten. Als Strafen gab es u.a. Abzüge vom Ta- schengeld.12 Weiter hieß es in dem Artikel: „Nur ganz selten - in letzter Zeit überhaupt nicht mehr - mußten sie einmal ins ‚Besinnungsstübchen‘, in eine Einzelkammer mit einem Holzbretterbett. Worauf sich die Mädchen in diesem kargen Raum besinnen soll- ten, wußte die angesprochene Erzieherin indessen selbst nicht zu sagen. Aber sie wußte etwas anderes. ‚Der Raum ist nun einmal vom Baulichen her da‘, sagte sie.“13 Bei dem angesprochenen Raum handelte es sich um die mittlere der im Turm vorhandenen Iso- lierzellen. Die Ausstattung bestand aus der Holzpritsche ohne Matratze, einem Kopfkis- sen, einer Decke, einem Schemel mit Waschschüssel und einer Toilettenschüssel. Als weitere Strafen habe es den Entzug von Essen, Streichung der Besuchszeiten und Ver- längerung der Heimunterbringung gegeben.14 Die hier beschriebenen Zustände erinnern durchaus etwas an die Zustände in der NS- Zeit, und es stellt sich die Frage, inwieweit dies vielleicht auch mit personellen Konti- nuitäten zusammenhängt. So hatte die Heimleiterin bereits während der NS-Zeit beim Kasseler Fürsorgeamt gearbeitet und schon damals junge Frauen in Breitenau eingewie- sen.15 Der vorläufige Untersuchungsbericht des Marburger Instituts enthielt auch eine Rei- he von Forderungen, um die Situation der Fürsorgezöglinge, aber letztendlich auch des Personals, zu verbessern. Gefordert wurden u.a. pädagogisch ausgebildete Erzieherin- nen, heilpädagogisch ausgebildete Kräfte für Diagnostik und Therapie und Fürsorgerin- nen, die mit Einzelfallhilfe vertraut sind.16 In einem Schreiben an die Präsidentin des Landeswohlfahrtsverbandes bot das Institut für Sonderschulpädagogik außerdem seine Mitwirkung bei der fachlichen Schulung des Breitenauer Personals an.17 12 Ebenda. 13 Das zweifelhafte Glück der Mädchen von Guxhagen. Pressekonferenz des Landeswohl- fahrtsverbandes mit dem Versuch der Wiederherstellung des schönen Scheins, in: Frank- furter Rundschau vom 15.11.1969. 14 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 681, Aufzeichnungen über zwei Gespräche mit Frau St. vom 7.5.1989 und vom 1.10.1990, die in den Jahren 1962/63 im Jugendheim Fuldatal untergebracht war. 15 HStA Marburg, Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28, Band I, Blatt 19-20 und Blatt 38-39. Zeugenaussage von Gertrud I. vom 19. August 1949 und von Minna H. vom 23.8.1949; vgl. auch Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 582 und 659, S. 3, Pro- tokoll eines Gesprächs mit Frau Pozzi sowie Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Frau Anneliese E. vom 10.01.1985. 16 Vgl. Heilpädagogische Aktionsgemeinschaft Marburg, Zuchthäuser der Fürsorge, S. 158. 17 Schreiben des kommissarischen Leiters des Instituts für Sonderschulpädagogik an der U- niversität Marburg an die Präsidentin des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen vom 591 In der Mitte November 1969 anberaumten Pressekonferenz gestand ein Vertreter des Landeswohlfahrtsverbandes schließlich auch ein, dass es an geeigneten Heimerziehern fehle und insgesamt fünf Stellen offen seien. Das Problem sah der damalige Landesrat vor allem darin, dass hoch qualifizierte Fachleute einfach nicht zu finden seien. „Sie gehen wohl auch nicht nach Guxhagen, weil es hier keine Nebentätigkeiten und keine Privatstation mit Privatbetten gibt.“18 Gerade diese Aussagen machen deutlich, dass es sich bei den Zuständen im Jugendheim weniger um ein spezielles Problem der dortigen Erzieherinnen handelte - die sicherlich eine schwierige Arbeit leisteten und zum Teil überfordert waren - sondern vielmehr um ein gesellschaftliches Problem im Umgang mit den Außenseitern, das sich wieder einmal an diesem Ort kristallisierte. Dies wird z.B. auch daraus ersichtlich, dass viele der aufgeführten Kritikpunkte und Forderungen sich mit denen deckten, die bereits 50 Jahre zuvor für die Fürsorgezöglinge und andere Insassen in Breitenau durch Ludwig Pappenheim erhoben worden waren.19 Am 16. Dezember 1969 wurde über die Presse erklärt, dass der Hessische Sozialmi- nister eine grundsätzliche Überprüfung der Erziehungsheime eingeleitet und hierzu ei- nen Beirat gebildet habe.20 Vier Jahre später, im Dezember 1973, wurde das Jugend- heim Fuldatal als letztes geschlossenes Erziehungsheim in Hessen aufgelöst. Mit der Auflösung des Mädchenerziehungsheimes war nach fast 100 Jahren die Tradition der geschlossenen Anstalt Breitenau beendet. Im Januar 1974 wurde vom Landeswohlfahrtsverband Hessen auf dem Gelände ein offenes psychiatrisches Krankenhaus für etwa 80 Patienten eingerichtet. Zunächst han- delte es sich um eine Außenstelle von Haina, seit 1982 von Merxhausen. Im Jahre 2000 wurde das Krankenhaus in ein Wohnheim für psychisch kranke Menschen umgewan- delt, dem eine Rehabilitationseinrichtung angeschlossen ist. Durch die Gründung der psychiatrischen Einrichtung im Jahre 1974 wurde aus der geschlossenen Anstalt erst- mals ein offener Wohnkomplex. Auch wenn es sich bei den Bewohnern und Patienten wiederum um eine gesellschaftliche Randgruppe handelt, stellt die Einrichtung der of- fenen Psychiatrie den ersten wirklichen Einschnitt in die Tradition Breitenaus dar. Die 19.9.1969, in: Heilpädagogische Aktionsgemeinschaft Marburg, Zuchthäuser der Fürsorge, S. 157/158. 18 Besuch im Jugendheim Guxhagen bestätigt: Fürsorgeerziehung ist reformbedürftig, in: Hessische Allgemeine vom 14.11.1969. 19 Vgl. Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau, S. 251 f.; vgl. auch Krause-Vilmar, Das Konzentrationslager Breitenau, S. 193. 20 Sozialminister Schmidt: Heimerziehung soll modernisiert werden. Untersuchungen in Guxhagen, Kalmenhof, in: Hessische Allgemeine vom 16.12.1969. 592 Unterstützung und Integration dieser Menschen wird allerdings weiterhin eine wichtige und vermutlich auch schwierige Aufgabe bleiben, bei der unsere gesamte Gesellschaft gefordert ist. 4.5.2. Regionalgeschichtliche Spurensicherung in Breitenau Im Jahre 1979 stieß Dietfrid Krause-Vilmar, wie oben beschrieben, im Aktenkeller des Verwaltungsgebäudes in Breitenau auf den umfangreichen Aktenbestand des frühen Konzentrationslagers und vor allem des Arbeitserziehungslagers, das von 1940 bis 1945 bestanden hatte. Wie sich später herausstellte, war ein Teil dieser Akten bis in die 60-er Jahre zu Wiedergutmachungsanträgen herangezogen worden, danach jedoch, wie die gesamte Geschichte Breitenaus in der NS-Zeit, in Vergessenheit geraten. Den seit dieser Zeit eingestellten jüngeren Mitarbeitern des Landeswohlfahrtsverbandes waren die Un- terlagen vollkommen unbekannt. In Breitenau existierte auch kein Hinweis auf die Nut- zung des Komplexes während der Zeit des Nationalsozialismus. Die zwei dort in der Nachkriegszeit angebrachten Geschichtstafeln reichten in ihren Daten zwar bis in die Klostergründung zurück, die NS-Zeit selbst war jedoch ausgespart. So endete die eine Geschichtstafel, die in Form einer Schriftrolle an der Mauer gegenüber der Verwaltung angebracht worden war, mit der Jahreszahl 1898 und dem Vermerk „Glockenturm er- richtet“,21 und die andere, die sich an der Stirnseite des ehemaligen Frauenhauses be- fand, mit den Angaben: „1927 – 1949 – 1950. Restaurierungsarbeiten erhalten eines der schönsten Beispiele romanischer Architektur in Hessen.“ Außerdem war auf dieser Ta- fel noch vermerkt: „Wesentliche Teile des ehemaligen Klosters dienen heute der Erfül- lung fürsorgerischer Aufgaben.“22 Nach Gesprächen mit dem Landeswohlfahrtsverband unter dem damaligen Landesdi- rektor, Dr. Pünder, wurden die Akten Dietfrid Krause-Vilmar zur wissenschaftlichen Auswertung überlassen. Hierzu wurde innerhalb des seit 1980 an der Gesamthochschule Kassel laufenden Forschungsprojektes „Kassel im Nationalsozialismus“ eine Projekt- gruppe gebildet, der neben Dietfrid Krause-Vilmar zunächst Hanne Wiltsch, Wolfgang Prinz und der Verfasser angehörten; später arbeiteten in der Projektgruppe auch Rein- 21 Vgl. Gunnar Richter: Der Umgang mit der nationalsozialistischen Zeit, a.a.O., S. 17 f . Auf Seite 18 ist ein Photo der Tafel aus dem Jahre 1981 enthalten. 22 Ebenda, S. 19. Auf S. 19 ist ein Photo dieser Tafel aus dem Jahre 1981 enthalten; siehe auch: Gesamthochschule Kassel, Erinnern an Breitenau, S. 35 / I. 593 hard Nolle, Walter Tiegel, Usch Deuker und Monika Köberich mit.23 Parallel zur Sichtung der Akten wurde damit begonnen, Zeitzeugen aus dem Ort und ehemalige Mitarbeiter des Bezirksverbandes über das frühe Konzentrationslager und das Arbeitserziehungslager Breitenau zu befragen und Kontakte zu ehemaligen Gefan- genen aufzunehmen. Ähnlich wie auch an anderen Orten war es hier zunächst schwie- rig, Gesprächspartner aus der Bevölkerung zu finden. Vor allem unter den älteren Bür- gern gab es zum Teil heftige Vorbehalte gegen eine solche Untersuchung. Obwohl es uns in erster Linie darum ging, an das Schicksal der vergessenen Opfer zu erinnern, existierte die Befürchtung, dass Verbindungen zwischen ehemaligen Bediensteten mit dem Gestapo-Lager öffentlich gemacht und dadurch dem Ansehen einzelner Bürger, wenn nicht gar des gesamten Ortes, geschadet würde. Ein anderer Aspekt war, dass für viele Bewohner Guxhagens der Begriff Konzentrationslager einem Vernichtungslager gleichkam, und sie von daher in der Bezeichnung „Konzentrationslager Breitenau“ eine maßlose Übertreibung oder gar eine Geschichtsfälschung sahen. Schließlich gab es vor allem bei älteren Menschen aus der Region die Überzeugung, dass es sich bei den Insas- sen von Breitenau immer um „Arbeitsscheue“ gehandelt habe, die auch während der NS-Zeit zu Recht dort eingewiesen worden waren. Andererseits gab es aber auch schon in der Anfangsphase dieser Arbeit Einwohner, die das Projekt unterstützten und bereit- willig wichtige Hinweise und Informationen lieferten In einer Veranstaltungsreihe der Volkshochschule Kassel im Herbst 1981 mit dem Titel „Die Hitler-Diktatur im Schulunterricht heute“ stellten die Mitarbeiter der Projekt- gruppe die ersten Forschungsergebnisse zu Breitenau vor. 24 Dietfrid Krause-Vilmar berichtete über das bisher gesichtete Quellenmaterial sowie Möglichkeiten der Einbe- ziehung in den schulischen Unterricht, und der Verfasser zeigte eine von ihm erarbeitete Ton-Bild-Reihe zum Massenmord am Fuldaberg.25 Die Intention dieser Ton-Bild-Reihe bestand nicht nur darin, das historische Geschehen um die Ermordung der Gefangenen darzustellen, sondern auch Aspekte des forschenden Lernens und Fragen des Umgangs 23 Vgl. Gesamthochschule Kassel, Referat für Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg): Pressedokumenta- tion zur Ausstellung: Erinnern an Breitenau 1933-1945. Eine Ausstellung historischer Do- kumente, zusammengestellt und dokumentiert von Mitarbeitern der Projektgruppe „Kassel im Nationalsozialismus“, Pressespiegel Nr. 2/83, Kassel im April 1983. 24 Die Gesamtleitung der Veranstaltungsreihe lag bei Herrn Wilhelm Knöll. In den vier Ver- anstaltungen berichtete u.a. Geert Platner über sein Schülerprojekt zu „Schule im Dritten Reich“. 25 Vgl. Richter, Der Umgang mit der nationalsozialistischen Zeit. 594 mit der NS-Vergangenheit aufzuzeigen.26 Die Veranstaltungsreihe an der Volkshoch- schule stand auch damit in Zusammenhang, dass an vielen Schulen jüngere Lehrer und Lehrerinnen begonnen hatten, mit Schülern regionalgeschichtliche Projekte zum Natio- nalsozialismus durchzuführen. In Westdeutschland hatte seit Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre eine regelrechte Welle von Spurensicherungsprojekten zur NS-Zeit einge- setzt.27 Auch das Projekt zur Erforschung der Geschichte Kassels in der Zeit des Natio- nalsozialismus und die beginnende Spurensicherung zur Geschichte Breitenaus kann man als Teil dieser Entwicklung ansehen. Im Frühjahr 1982 bekam der Verfasser das Angebot, die Ton-Bild-Reihe im Rahmen des Programms der „Free International University“ (FIU), einer Gründung von Joseph Beuys, auf der Dokumenta VII vorzuführen. Auch in der Kunst war ein Interesse an der Auseinandersetzung mit Nationalsozialismus auf regionaler Ebene und an Fragen des Umgangs mit dem Geschehen entstanden. Die Veranstaltung sollte im Kuppelsaal der Orangerie stattfinden, und diese Einladung bildete schließlich den Anstoß, parallel zur Dia-Reihe eine kleine Ausstellung über die Geschichte Breitenaus in der NS-Zeit anzu- fertigen. Da die Gesamtkonzeption dieser Ausstellung dann jedoch den Rahmen der Einzelveranstaltungen der FIU überschritt, wurde ein anderer Präsentationsort gewählt und die Ausstellung schließlich am 30. August 1982 im Hörsaal der Hochschule für Bildende Künste (HbK) in Kassel unter dem Titel „Erinnern an Breitenau 1933-1945“ eröffnet.28 Die Ausstellung bestand aus etwa 40 Bild-Text-Tafeln, auf denen verschie- dene Aspekte der Geschichte Breitenaus als frühes Konzentrationslager (1933/34) und als Arbeitserziehungslager (1940-45) sowie Fragen des Umgangs mit dem Geschehen in der Nachkriegszeit dargestellt wurden.29 Die Ausstellung stieß auf große Resonanz, und in der regionalen und überregionalen Presse gab es zahlreiche Berichte.30 In den anschließenden Gesprächen von Dietfrid 26 Der Titel dieser Veranstaltung lautete entsprechend: „Methoden und Ziele zeitgeschichtli- cher Forschung beim Lehrerstudium. Forschendes Lernen am Beispiel des Konzentrations- lagers Breitenau.“ 27 Vgl. Hessisches Institut für Bildungsplanung und Schulentwicklung (HIBS) (Hrsg): Natio- nalsozialismus. Unterrichtsvorschläge und Materialien 1. Materialien zum Unterricht, Se- kundarstufe I – Heft 54, Gesellschaftslehre 8, Wiesbaden 1985; HIBS (Hrsg.): Bibliogra- phie der Literatur nach 1945 zum Thema Nationalsozialismus in Hessen, Materialien zum Unterricht, Sekundarstufe I – Heft 44, Wiesbaden 1983. 28 Vgl. Gesamthochschule Kassel, Referat für Öffentlichkeitsarbeit, Pressedokumentation, ebenda. 29 Gesamthochschule Kassel, Erinnern an Breitenau, ebenda. 30 Vgl. Gesamthochschule Kassel, Referat für Öffentlichkeitsarbeit, Pressedokumentation, ebenda. 595 Krause-Vilmar mit Vertretern des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen unterstützten diese das Vorhaben, die Ausstellung auf Dauer in Breitenau zu zeigen, und am 7. De- zember 1982 wurde sie dort in der ehemaligen Zehntscheune durch den Landesdirektor Dr. Tilman Pünder eröffnet. Ergänzt wurden die Ausstellungstafeln durch ein Lagermo- dell, mehrere Vitrinen mit Originaldokumenten und verschiedene Relikte aus der NS- Zeit. In seiner Ansprache führte Tilman Pünder aus, dass „der Landeswohlfahrtsverband heute Träger verschiedener Einrichtung ist, in denen während des Dritten Reiches Schlimmes geschah. Wir sind dabei, die Geschehnisse, die in die Verbandsvorgeschich- te fallen, aufzuhellen und festzuhalten, damit sie nicht in Vergessenheit geraten.“ Ein Beitrag hierzu sei die Bereitstellung der Räume für die Ausstellung.31 Im darauf folgen- den Jahr wurde vom Landeswohlfahrtsverband auf dem Gelände eine Gedenktafel für die Opfer der beiden NS-Lager eingeweiht. Der Text auf der Gedenktafel lautet: „Zum Gedenken an die bedrohten, verfolgten und ermordeten Menschen im Konzentrations- und Arbeitslager Breitenau 1933-1945. Landeswohlfahrtsverband Hessen 1983.“32 Eine wichtige Zielgruppe der Ausstellung waren von Anfang an Schüler und Jugend- liche. Da in Breitenau jedoch keine Büroräume und keine festen Mitarbeiter zur Verfü- gung standen, wurden Führungen zunächst über die Projektmitglieder an der Gesamt- hochschule Kassel organisiert. Die schulischen Möglichkeiten der Ausstellung wurden im Frühjahr 1983 auch vom Hessischen Institut für Bildungsplanung und Schul- entwicklung/Wiesbaden wahrgenommen. Im April 1983 übernahm das Institut ein Dup- likat der Ausstellung und der Ton-Bild-Reihe als Wanderausstellung und stellte diese in den darauf folgenden Jahren etwa 70 hessischen Schulen zur Verfügung.33 Im August 1984 überließ der Landeswohlfahrtsverband Dietfrid Krause-Vilmar und der Projekt- gruppe weitere Räume in der ehemaligen Zehntscheune, und damit waren die Voraus- setzungen für die Gründung der Gedenkstätte Breitenau gegeben. 31 Vgl. Landeswohlfahrtsverband Hessen (Hrsg.): Erinnern an Breitenau 1933-1945. eine Ausstellung historischer Dokumente in der Zehntscheune des ehemaligen Klosters. Eröff- nung am 7. Dezember 1982 in der Außenstelle Guxhagen des Psychiatrischen Kranken- hauses Merxhausen, Kassel 1982; „Erinnern an Breitenau 1933-1945“ jetzt Dauerausstel- lung.“ in: Publik - Kasseler Hochschulzeitung, 6. Jg., Nr. 1, vom 19. Januar 1983. 32 Text der Gedenktafel auf dem Gelände des ehemaligen Lagers und heutigen psychiatri- schen Wohnheimes in Guxhagen/Breitenau; siehe auch: Dillmann u.a., Mauern des Schweigens, S. 196. 33 Vgl. Lokale Erforschung. Nationalsozialismus in Hessen - Das KZ Breitenau. Wanderausstellung an hessischen Schulen, in der Zeitschrift „Schule in Hessen“, Nr. 1/83 vom 25. April 1983 und Informationen des Hessischen Kultusministers, Nr. 116/84 vom 14. November 1984. Siehe auch: Dillmann, u.a., Mauern des Schweigens, S. 93 ff. 596 4.5.3. Die Gedenkstätte Breitenau Im Oktober 1984 konnten die neuen Räume bezogen werden, und die Gedenkstätte Breitenau wurde mit Unterstützung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen als Außen- stelle der Gesamthochschule Kassel gegründet. Neben den bereits bestehenden vier Ausstellungsräumen war es nun möglich, Büros, einen Gruppenarbeitsraum mit Handbi- bliothek, einen Medienraum und ein Archiv einzurichten.34 Ähnlich wie die Ende der 70er Jahre begonnenen regionalgeschichtlichen Projekte zum Nationalsozialismus, war auch die Gründung der Gedenkstätte Breitenau Teil einer bundesdeutschen Entwick- lung, in deren Verlauf es ab Anfang der 80er Jahre zur Bildung von Gedenkstätteninitia- tiven und zur Gründung zahlreicher Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialis- mus kam.35 Inzwischen gibt es bundesweit fast 90 solcher Einrichtungen.36 Neben der weiteren wissenschaftlichen Aufarbeitung der vorhandenen Unterlagen hatte sich als wichtiger Schwerpunkt die Bildungsarbeit mit Jugendlichen und Schülern herausgebildet. Der überwiegende Anteil der Besucher der Gedenkstätte sind Schul- klassen aus dem nordhessischen Bereich, die von den Mitgliedern der Projektgruppe und den Mitarbeiterinnen durch die Ausstellung und das Gelände geführt werden. Zur Fundierung der museumspädagogischen Arbeit begleiteten Hanne Wiltsch und der Ver- fasser im ersten Halbjahr 1985 zahlreiche Schulklassen, fertigten Berichte über die Füh- rungen, Fragen und Reaktionen der Schüler an und erarbeiteten Vorschläge und Überle- 34 Vgl. den Beitrag von Jutta Dillmann: Die Gedenkstätte wird eingerichtet. „Auf der Suche nach einem Stuhl...“, in: Dillmann u.a., Mauern des Schweigens, 159/160. 35 Vgl. Gisela Lehrke: Gedenkstätten für Opfer des Nationalsozialismus. Historisch- politische Bildung an Orten des Widerstandes, Frankfurt/Main, New York 1988; Thomas Lutz: Gedenkstätten für die Opfer des NS-Regimes. Geschichte - Arbeitsweisen – Wir- kungsmöglichkeiten, in: Annegret Ehmann u.a. (Hrsg.): Praxis der Gedenkstättenpädago- gik. Erfahrungen und Perspektiven, Opladen 1995, S. 37-47; Renate Knigge-Tesche (Red.): Erinnern und Gedenken in Hessen. Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozia- lismus. Rundgänge, Rundfahrten, Spurensicherungsprojekte, Archive und Dokumentarstel- len, hrsg. von der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung, Referat III: Gedenk- stätten für die Opfer des Nationalsozialismus/Zeitgeschichte, Wiesbaden 1999. 36 Vgl. Reinhard Rürup (Hrsg.): Netzwerk der Erinnerung. 10 Jahre Gedenkstättenreferat der Stiftung Topographie des Terrors, Berlin 2003; Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus. Eine Dokumentation. Band I (Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein), 2., überarbeitete und erweiter- te Auflage, Bonn 1995; Band II (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sach- sen-Anhalt, Sachsen, Thüringen), Bonn 1999. 597 gungen, aus der die pädagogische Konzeption der Gedenkstätte hervorging.37 Ein zentrales Anliegen der pädagogischen Konzeption der Gedenkstätte war und ist, Jugendlichen und anderen Besuchern eine selbstständige Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus zu ermöglichen. Der Besuch der Gedenkstätte soll den Besuchern die Möglichkeit bieten, sich über das damalige Geschehen zu informieren, und er soll gleichzeitig an die vielen Verfolgten erinnern, um ihnen dadurch eine Würdigung zu- kommen zu lassen. Der Besuch soll auch dazu anregen, unsere Gegenwart und unser eigenes Denken und Handeln zu hinterfragen, denn bei dem Geschehen in Breitenau während der Zeit des Nationalsozialismus ging und geht es nach dem Verständnis der Gedenkstättenmitarbeiter um Fragen des Umgangs von Menschen mit Menschen, um Fragen von Gleichberechtigung, Menschenwürde und Toleranz.38 Zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit mit Schulklassen wurden im August 1985 vom Hessischen Kultusminister zwei Lehrer mit jeweils sechs Std./Woche für die Gedenkstätte Breitenau freigestellt. Seit dem August 1990 wurden drei Lehrkräfte frei- gestellt und die Stundenzahl auf insgesamt 18 Stunden/Woche erhöht. Aufgabenberei- che der Lehrkräfte sind Führungen und Beratungen von Schulklassen (z.B. bei Projek- ten), Erarbeitung von pädagogischen Materialien und Mitwirkung bei Lehrerfortbil- dungsseminaren.39 Um Kolleginnen und Kollegen über die pädagogischen Möglichkei- ten der Gedenkstätte Breitenau zu informieren, wurden in den letzten Jahren zahlreiche Seminare in der regionalen und überregionalen Lehrerfortbildung durchgeführt und mehrere Broschüren und Beiträge veröffentlicht.40 Im Jahre 1986 wurde der „Verein zur Förderung der Gedenkstätte und des Archivs Breitenau e.V.“ gegründet, der die Gedenkstätte ideell und materiell unterstützt und als Träger der Gedenkstätte fungiert. Dem Verein gehören inzwischen mehrere nord- und osthessische Landkreise, die Stadt Kassel, mehrere Gemeinden und andere Körperschaf- 37 Vgl. Dillmann u.a., Mauern des Schweigens, S. 99-105. Siehe auch: Dietfrid Krause- Vilmar, Gunnar Richter: Aus der Arbeit der Gedenkstätte Breitenau. Vier Jahre Bildungs- bemühungen an einem historischen Ort. Kassel 1988, S. 7. 38 Vgl. Dillmann u.a., Mauern des Schweigens, S. 104-105; Dietfrid Krause-Vilmar: Überle- gungen zum Verständnis des Lehrens und Lernens in den Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus, in: Stiftung Topographie des Terrors (Hrsg.): Gedenkstätten- Rundbrief, redaktionelle Bearbeitung von Thomas Lutz, Nr. 72, Berlin 1996, S. 3-6; Karl Fischer: Regionale Zeitgeschichte. Schüler auf den Spuren des „Dritten Reiches“, in: Er- ziehungskunst (Organ des Bundes der Freien Waldorfschulen und pädagogische Zeitschrift seit 1926), Heft 7/8, 1994, S. 714-728. 39 Vgl. Dillmann u.a., Mauern des Schweigens, S. 106-111. 40 Siehe Gunnar Richter: Lehrerfortbildungsseminare in der Gedenkstätte Breitenau, in: Eh- man u.a., Praxis der Gedenkstättenpädagogik, S. 260-271. 598 ten (z.B. die Hessische Landeszentrale für politische Bildung/Wiesbaden) und etwa 100 Einzelmitglieder an. Seit 1987 erhält der Förderverein zur Finanzierung der Gedenkstät- te die hauptsächlichen Mittel aus dem Hessischen Landeshaushalt, wodurch es ermög- licht wurde, neben den freigestellten Lehrkräften zwei Mitarbeiter fest anzustellen. Seit dem Bestehen der Gedenkstätte haben sich zahlreiche Kontakte nicht nur zu ehemaligen deutschen, sondern vor allem auch zu ehemaligen ausländischen Gefange- nen aus Frankreich, Italien, Luxemburg, der Tschechoslowakei, Belgien, den Nieder- landen, Polen und der ehemaligen Sowjetunion ergeben, die z.T. bis heute andauern und einen Schwerpunkt der Gedenkstättenarbeit bilden.41 Die Kontakte ergaben sich über Recherchen der Gedenkstätte, über spontane Besuche ehemaliger Gefangener mit Fami- lienangehörigen, die z.T. gar nicht wussten, dass eine Gedenkstätte besteht, und über Anfragen nach Haftbescheinigungen von ehemaligen Gefangenen, die die Gedenkstätte oftmals über andere Archive und Institutionen erhielt. Dadurch, dass die meisten der Gefangenen des AEL Breitenau ausländische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen waren, entwickelte sich deren Situation im Zweiten Weltkrieg zu einem weiteren Forschungsbereich von Dietfrid Krause-Vilmar und der Gedenkstätte Breitenau.42 In Zusammenarbeit mit der Gesamthochschule Kas- sel, der Stadt Kassel und der Gedenkstätte fanden mehrere Treffen ehemaliger Zwangs- arbeiter aus Frankreich und den Niederlanden statt.43 Über die Kontakte zu ehemaligen Gefangenen und ausländischen ZwangsarbeiterIn- nen erhielt die Gedenkstätte Breitenau zahlreiche Dokumente, Photos, Nachlässe und Zeitzeugenberichte, die den Bestand des Archivs ergänzten. Das Archiv der Gedenkstät- te enthält außerdem, als Leihgabe des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, die erhalte- nen Akten des frühen Konzentrationslagers 1933/34 und die Schutzhaftakten des Ar- beitserziehungslagers Breitenau 1940-1945 sowie verschiedene Aufnahmebücher und steht der wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung.44 Um den Erfahrungsaustausch mit anderen Gedenkstätten zu ermöglichen, werden seit 1983 halbjährlich stattfindende Gedenkstättenseminare durchgeführt, an denen re- gelmäßig Mitarbeiter der Gedenkstätte Breitenau teilgenommen haben. Koordiniert 41 Siehe beispielsweise: Susanne Hofmann: Marcin Blaszczack in Breitenau. Bericht über einen Besuch, in: Rundbrief des Fördervereins der Gedenkstätte Nr. 10, Kassel 1991, S. 6- 8. 42 Siehe hierzu u.a. die genannten Veröffentlichungen von Dietfrid Krause-Vilmar. 43 Vgl. Richter, Niederländische Zwangsarbeiter, S. 2-9 und S. 53-58. 44 Vgl. Vanja, Findbuch zum Bestand 2 [Breitenau]. 599 werden diese Gedenkstättenseminare seit 1984 von Thomas Lutz, der bis 1993 haupt- amtlich bei Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste und seitdem bei der Stiftung Topo- graphie des Terrors/Berlin tätig ist. Um Einblicke in die inhaltlichen Schwerpunkte und pädagogischen Konzeptionen der einzelnen Einrichtungen zu erhalten, finden die Semi- nare abwechselnd in verschiedenen Gedenkstätten statt.45 Zwei dieser Seminare wurden bisher auch in der Gedenkstätte Breitenau durchgeführt, wobei sich das erste, im Jahre 1986, mit Fragen der Gedenkstättenpädagogik und das zweite, im Jahre 1992, mit dem Thema „Kunst und Gedenkstätten – Neue Wege“ befasste.46 Aber auch auf internationaler Ebene haben die Mitarbeiter der Gedenkstätte Breite- nau Kontakte zu anderen Gedenkstätten. Um auf der internationalen Ebene einen Erfah- rungsaustausch in inhaltlichen und pädagogischen Fragen zu ermöglichen, werden seit 1985 zusätzlich internationale Tagungen und Seminarreisen durchgeführt, an denen regelmäßig Mitarbeiter der Gedenkstätte Breitenau teilgenommen haben. Im Mittel- punkt der Tagungen stehen dabei Fragen der Aufarbeitung und Vermittlung des histori- schen Geschehens während der NS-Zeit in den einzelnen Ländern und Einrichtungen und der gegenseitige Austausch über unterschiedliche Konzeptionen. Das erste dieser internationalen Seminare, bei dem auch Mitarbeiter der Gedenkstätte Breitenau teil- nahmen, fand 1985 in Berlin statt und trug den Titel „Gedenkstättenarbeit in Ost und West – Wie kann die Geschichte an die Jugend vermittelt werden?“ Das Seminar gab einen ersten Überblick über die Gedenkstättenarbeit in Italien, Israel, den Niederlanden, Österreich, Polen und den USA sowie in der Bundesrepublik und der DDR.47 Die zwei- te dieser Tagungen, die 1987 in Auschwitz stattfand, befasste sich mit der Frage, in- wieweit die Einbeziehung von Kunst in die Gedenkstättenarbeit Jugendlichen neue An- knüpfungspunkte ermöglichen kann. Um die Ergebnisse und Anregungen dieser Tagun- gen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wurde eine „Schriftenreihe zur Arbeit in den Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus“ ins Leben gerufen, die von Mitarbeitern der Gedenkstätten Düsseldorf, Wewelsburg und Breitenau sowie von Ak- tion Sühnezeichen Friedensdienste e.V. herausgegeben wurde. Der erste Band erschien 1988 und der zweite Band, der sich mit Fragen von Kunst aus Konzentrationslagern und 45 Vgl. Rürup, Netzwerk der Erinnerung, S. 17-24. 46 Siehe Thomas Lutz (Red.): Protokoll der 7. Arbeitstagung des Arbeitskreises der Gedenk- stätten/ -initiativen für die Opfer des NS-Regimes vom 22. bis 25. Mai 1986 in Hofgeismar mit dem Titel „Erinnern an die Geschichte heute – Zu aktuellen Fragen der Gedenkstätten- pädagogik“, Berlin 1986; Rundbrief des Fördervereins der Gedenkstätte Breitenau, Nr. 12, Kassel 1993, S. 66. 47 Vgl. Dillmann u.a., Mauern des Schweigens, S. 146-152. 600 in Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus befasste, erschien 1992.48 In diesem Jahr existiert die Gedenkstätte Breitenau seit zwanzig Jahren. In dieser Zeit wurde sie von fast 100.000 Personen besucht, unter denen sich zahlreiche Schüler und viele Besuchergruppen aus dem In- und Ausland fanden. Durch die kontinuierliche Arbeit hat sich auch das Verhältnis zur umliegenden Bevölkerung positiv verändert. Am 30. März 1987 wurde von der Gemeinde Guxhagen oberhalb des ehemaligen Massen- grabes am Fuldaberg ein Gedenkstein für die Gestapo-Opfer eingeweiht,49 und seit 1989 ist die Gemeinde Mitglied im Förderverein der Gedenkstätte. Für die heutigen Jugendlichen dagegen rückt die Zeit des Nationalsozialismus in immer weitere Ferne. Persönliche Anknüpfungspunkte, z.B. über Jugenderfahrungen ihrer Eltern, gibt es nicht mehr, da auch diese der Nachkriegsgeneration angehören. Vor diesem Hintergrund wurde auch in der Gedenkstätte Breitenau in den letzten Jahren verstärkt nach neuen Zugangsmöglichkeiten für Jugendliche gesucht. Im Herbst 1989 wurde der Kasseler Künstler Stephan von Borstel vom Förderverein der Gedenkstätte mit der Erarbeitung und Realisation einer neuen Ausstellungs- konzeption beauftragt. Im Mittelpunkt der neuen Ausstellung, die am 16. September 1992 eröffnet wurde, stehen weniger die historischen Detailinformationen über die Ge- schichte des Lagers, als vielmehr bestimmte Strukturen in der Geschichte Breitenaus, die auch über die NS-Zeit hinausgehen. In den farblich gestalteten und besonders ausge- leuchteten Räumen befinden sich Skulpturen und Installationen, die den Betrachter zu eigenen Gedanken, Assoziationen und Fragen anregen sollen – Fragen, die Probleme betreffen, die auch heute noch ungelöst sind, z.B. Fragen von Diskriminierung, Aus- grenzung, Unterdrückung und Gewalt.50 So wird in einem Raum Breitenau als Ort lang- jähriger Ausgrenzung von Menschen thematisiert, die bestimmten Normen nicht ent- sprachen. In einem anderen Ausstellungsraum wird auf den bürokratischen Verfol- 48 Vgl. Schriftenreihe zur Arbeit in den Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus, hrsg. von Wulff Brebeck, Angela Genger, Dietfrid Krause-Vilmar, Thomas Lutz und Gun- nar Richter, Band 1: Brebeck, Wulff u.a. (Hrsg.): Zur Arbeit in Gedenkstätten für die Op- fer des Nationalsozialismus - ein internationaler Überblick, Berlin 1988; Band 2: Brebeck, Wulff u.a. (Hrsg.): Über-Lebens-Mittel. Kunst aus Konzentrationslagern und in Gedenk- stätten für die Opfer des Nationalsozialismus, Marburg 1992. 49 Vgl. Gedenkstein in Guxhagen eingeweiht. „Zeichen der Hoffnung“, in: Hessische- Niedersächsische Allgemeine, Ausgabe Melsungen, vom 1.4.1987. 50 Vgl. Stephan von Borstel: Auftauchen an einem anderen Ort, in: Rundbrief des Förderver- eins der Gedenkstätte Breitenau, Nr. 9, Kassel 1991, S. 5-11; Stephan von Borstel (Hrsg.): Breitenau. Zur Neukonzeption der Präsenzausstellung, Guxhagen 1991; Dietfrid Krause- Vilmar (Hrsg.): Die neue Präsenzausstellung der Gedenkstätte Breitenau. Ansprachen an- lässlich der Eröffnung am 16. September 1992, Kassel 1992. 601 gungsapparat hingewiesen. Die ausgestellten Schriftstücke, die allesamt sehr sachlich wirken, werfen u.a. die Frage auf, ob nicht Bürokratie – auch heute noch – immer die Gefahr der Entmenschlichung in sich trägt.51 Im Grunde handelt es sich um eine Aus- stellung, die den Reflexionsprozess über das damalige Geschehen mit zum Gegenstand hat und gleichzeitig zu diesem Reflexionsprozess anregen möchte.52 Unter Bildungsge- sichtspunkten muss auch der Frage, welche Bedeutung das damalige Geschehen für uns heute und für die Zukunft hat, einen wichtigen Stellenwert einnehmen – und diese Frage wird auch immer neu gestellt werden müssen.53 Im letzten Ausstellungsraum werden, stellvertretend für die vielen Gefangenen des frühen Konzentrationslagers und des Arbeitserziehungslagers, die Einzelschicksale von Ludwig Pappenheim, Katharina Staritz, Kurt Finkenstein und Lilli Jahn dargestellt.54 Auf Kupfertafeln sind die Namen der in Breitenau umgekommenen und ermordeten Gefangenen verzeichnet. Die Gestaltung des Raumes bringt zum Ausdruck, dass die innere Stärke der Gefangenen, die verfolgt wurden, weil sie für eine menschlichere Ge- sellschaft eintraten, auch heute noch ein Vorbild sein sollte. In diesem Sinne werden die Gefangenen als Hoffnungsträger für eine bessere Zukunft gesehen. Schließlich soll der Ausstellungsraum an die vielen anderen Gefangenen des frühen KZ und des Arbeitser- ziehungslagers Breitenau erinnern und damit zu deren Würdigung beitragen. 51 Vgl. Barbara Elsas, Arnd Naundorf, Gunnar Richter: Überlegungen zur pädagogischen Konzeption für die Arbeit mit Jugendlichen in der Gedenkstätte Breitenau – unter besonde- rer Berücksichtigung des Besuchs von Schülern und Schülerinnen, Kassel 1994. 52 Vgl. G. Richter: Die Dauerausstellung der Gedenkstätte Breitenau. Kunst als pädagogische Herausforderung, in: Studienkreis Deutscher Widerstand (Hrsg.): informationen, Nr. 57, 28. Jg., Frankfurt/Main 2003, S. 37-40. 53 Siehe hierzu Dietfrid Krause-Vilmar, Rudolf Messner: Leben zum Tode. Ein Bericht über Versuche, gemeinsam mit Studierenden den Nationalsozialismus zu verstehen, in: Jahr- buch für historische Bildungsforschung, Band 8, Bad Heilbrunn/Obb. 2002, S. 365-398. 54 Zum Schicksal von Ludwig Pappenheim siehe: Dietfrid Krause-Vilmar: Über Ludwig Pappenheim, in: DIZ- (Dokumentations- und Informationszentrum Emslandlager) Nach- richten Nr. 15, Papenburg 1992, S. 24-29. Zu den Schicksalen von Katharina Staritz, Kurt Finkenstein und Lilli Jahn siehe die Kapitel 3.5.2. und 3.5.7. 602 5. Zusammenfassung Nachdem am Beginn der NS-Zeit in der Landesarbeitsanstalt Breitenau bereits ein frü- hes Konzentrationslager bestanden hatte, richtete die Geheime Staatspolizeistelle Kassel dort im Mai 1940 unter dem damaligen Leiter, SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Rudolf Korndörfer, ein Arbeitserziehungslager ein. Ähnlich wie in den anderen Staats- polizei(leit)stellen entwickelte sich auch bei der Gestapostelle Kassel während des Zweiten Weltkrieges die Verfolgung von ausländischen Zwangsarbeitern und Zwangs- arbeiterinnen zum größten Tätigkeitsbereich. Das Arbeitserziehungslager Breitenau war eines der ersten Lager dieser Art im ge- samten Deutschen Reich und den besetzten Ländern. Vorausgegangen war der Einrich- tung des Arbeitserziehungslagers der Aufbau eines „Polizeihilfsgefängnisses“ bzw. „erweiterten Polizeigefängnisses“ in der Landesarbeitsanstalt durch einen Vertrag zwi- schen der Staatspolizeistelle Kassel und dem Bezirkskommunalverband im Januar 1940. Die Ursache für die Einrichtung des „Polizeihilfsgefängnisses“ bestand für die Gestapo Kassel darin, dass der Haftraum im Polizeigefängnis Kassel für deren Schutzhaftgefan- gene nicht mehr ausreichte. Ähnlich, wie bei der Einrichtung des frühen Konzentrati- onslagers, wich sie daraufhin erneut auf die Landesarbeitsanstalt Breitenau aus. Eine Zusammenarbeit zwischen nordhessischen Industrieunternehmen und der Ges- tapostelle Kassel bei der Einrichtung des Arbeitserziehungslagers, wie dies vor allem in größeren Industrieregionen nachweisbar ist, ließ sich für das AEL Breitenau nicht fest- stellen. Dennoch kann man davon ausgehen, dass die Ursache für den fehlenden Haft- raum im Kasseler Polizeipräsidium u.a. in den zunehmenden Verhaftungen von auslän- dischen Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen zu sehen ist. Dies spiegelte sich auch in der Zusammensetzung der ersten Gruppen von Gefangenen des AEL Breitenau wider. Das Interesse des Bezirkskommunalverbandes an der Einrichtung des AEL war vor allem ökonomischer Natur, indem dadurch der vorhandene Haftraum ausgelastet und das Fortbestehen der Landesarbeitsanstalt gesichert wurde. Parallel zur Einrichtung des Arbeitserziehungslagers und der Einweisung der Schutzhaftgefangenen wurde der bisherige Anstaltsbetrieb weitergeführt. Dadurch, dass das Arbeitserziehungslager Breitenau auch als Polizeihilfsgefängnis genutzt werden konnte, bestand für die Geheime Staatspolizei von Anfang an die Mög- lichkeit, dort sowohl Arbeitserziehungshäftlinge als auch Schutzhaftgefangene einzu- 603 weisen, die aus ideologischen Gründen verfolgt worden waren. So spiegelte die Zu- sammensetzung der Schutzhaftgefangenen des Arbeitserziehungslagers im Verlauf des Krieges praktisch das gesamte Verfolgungsspektrum der Gestapo Kassel wider. Das Arbeitserziehungslager Breitenau unterstand zwar der Gestapostelle Kassel, a- ber, im Gegensatz zum frühen Konzentrationslager, wurde die gesamte Organisation, Leitung und Bewachung des Lagers von den Bediensteten der Landesarbeitsanstalt mit übernommen. Als Leiter des Lagers fungierte der Direktor der Landesarbeitsanstalt Ge- org Sauerbier, als stellvertretende Leiter die dort tätigen Landesinspektoren. Die Aufse- her und Aufseherinnen waren gleichzeitig auch für die Schutzhaftgefangenen zuständig. Mit der steigenden Anzahl von Schutzhaftgefangenen wurden im Verlauf des Krieges vermehrt Hilfsaufseher und Hilfsaufseherinnen eingestellt, unter denen sich sogar einige Niederländer und ein Belgier befanden. Die Einweisungen der Schutzhaftgefangenen erfolgten über die Gestapo-Stelle Kas- sel mit deren Außendienststellen in Fulda, Hanau und Marburg sowie über die Gestapo Weimar mit deren Außen- bzw. Nebendienststellen in Erfurt, Gera und Suhl. Außerdem wirkten zahlreiche Ort- und Kreispolizeibehörden aus dem Regierungsbezirk Kassel bei den Einweisungen mit, indem sie dabei als „Hilfsorgane der Staatspolizeistelle“ agier- ten. Durch die enge Zusammenarbeit der Geheimen Staatspolizei mit den Kreis- und Ortspolizeibehörden entstand ein flächendeckendes Verfolgungssystem, das den gesam- ten Regierungsbezirk Kassel überspannte. Wie aus mehreren Einweisungsschreiben hervorgeht, wurden ausländische Schutzhaftgefangene zum Teil von den Polizeibehör- den in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen, und erst im Anschluss daran die Gestapostelle Kassel benachrichtigt. Diese Beispiele bekräftigen die besondere Rol- le, die die Orts- und Kreispolizeibehörden in dem Verfolgungssystem einnahmen. Dar- über hinaus waren zahlreiche Institutionen, Behörden, Betriebe und Einzelpersonen im gesamten Regierungsbezirk Kassel in den bürokratischen Verfolgungsapparat einbezo- gen. Insgesamt wurden etwa 8.300 Schutzhaftgefangene in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen, unter denen sich ca. 1.900 Frauen und 6.400 Männer befanden. Etwa 700 der Frauen wurden aus dem Bereich der Gestapostelle Weimar eingewiesen, die anderen 7.600 Gefangenen aus dem Bereich der Staatspolizeistelle Kassel. Bei über 80 Prozent der Gefangenen handelte es sich um ausländische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen. Von den insgesamt etwa 8.300 Gefangenen stammten ca. 7.000 aus 25 verschiedenen Ländern und 1.300 aus Deutschland. Während der überwiegende 604 Teil der ausländischen Gefangenen wegen Verstößen gegen den Arbeitseinsatz inhaf- tiert war, waren die deutschen Gefangenen vor allem aus ideologischen Gründen verhaf- tet worden. Vergleicht man die erhaltenen Haftgründe der Frauen mit denen der Män- ner, dann ergibt sich, dass die Frauen häufiger wegen ideologischer Gründe verhaftet worden sind als die Männer, bei denen die Verstöße gegen den Arbeitseinsatz als Haft- gründe überwogen. Bei den Frauen – und insbesondere bei den deutschen Frauen – gab es zahlreiche Verhaftungen wegen Beziehungen zu ausländischen Männern. Aus den erhaltenen Unterlagen lassen sich über 1.000 letzte Wohnorte von Schutz- haftgefangenen ermitteln, wodurch das dichte Netz von Orten sichtbar wird, aus denen die Gefangenen in das AEL Breitenau eingewiesen wurden. Die meisten dieser Wohn- orte lagen im damaligen Regierungsbezirk Kassel, die anderen in Thüringen und im übrigen Deutschland sowie den damals besetzten Ländern. Während die deutschen Ge- fangenen überwiegend aus den ermittelbaren Orten stammten, waren die ausländischen Gefangenen dort vor ihrer Verhaftung in Firmen und Betrieben zwangsverpflichtet. Die Arbeitsstellen reichten von Kleinbetrieben bis hin zu großen Rüstungsfirmen. Im Ge- gensatz zu anderen Arbeitserziehungslagern, die häufig in Industriezentren und in enger Anbindung an Rüstungsbetriebe errichtet wurden, erfolgte die Einrichtung des AEL Breitenau durch die Anbindung an die Landesarbeitsanstalt eher im ländlichen Raum, und hierin ist auch eine Besonderheit zu sehen. So waren zahlreiche ausländische Schutzhaftgefangene vor ihrer Verhaftung in Dörfern als Zwangsarbeiter verpflichtet und arbeiteten dort in kleineren landwirtschaftlichen und sonstigen Betrieben. Hierdurch ergibt sich auch die hohe Anzahl der letzten Wohnorte, so dass man durchaus sagen kann, dass die Verfolgung in jedem Ort und vor jeder Haustüre einsetzte. Die Einweisungen der Schutzhaftgefangenen stiegen vom Mai 1940 bis zum Kriegs- ende stetig an. Allerdings gab es von Herbst 1942 bis Frühjahr 1943 und im Juni 1944 ein starkes Absinken der Einweisungszahlen. Die Ursache für den Rückgang der Ein- weisungszahlen von Herbst 1942 bis zum Frühjahr 1943 lag darin, dass das RSHA be- absichtigte, das Arbeitserziehungslager Breitenau aufzulösen und die Gefangenen in Zukunft in das AEL Watenstedt einzuweisen. Ähnlich wie bei dem frühen Konzentrati- onslager, das auch vorzeitig geschlossen werden sollte, setzten daraufhin regionale Ak- tivitäten ein, um das Lager aufrecht zu erhalten. Während sich beim frühen KZ der da- malige Polizeipräsident und Gestapostellenleiter Fritz Pfeffer von Salomon für das Fortbestehen einsetzte, intervenierte nun der Gauleiter von Kurhessen und begründete es damit, dass die Auflösung des Lagers eine erhebliche Schädigung für die nordhessi- 605 sche Industrie bedeuten würde. Spätestens im März 1943 hatte das RSHA entschieden, das Arbeitserziehungslager Breitenau weiterhin aufrecht zu erhalten, und ab diesem Zeitpunkt stiegen die Einweisungszahlen wieder an. Der starke Rückgang der Einwei- sungen im Juni 1944 ist auf eine Fleckfieber-Epidemie im Lager zurückzuführen, die zu einer vorübergehenden Lagersperre führte. Das Gelände und die Gebäude der Landesarbeitsanstalt, in der sich das AEL Breite- nau befand, waren im Verlauf der gesamten Lagerzeit überfüllt. Während die Landesar- beitsanstalt bei ihrer Gründung im Jahre 1874 für etwa 150 Personen vorgesehen war, hatte die Anstalt spätestens ab dem Sommer 1937 eine Belegungszahl von 350 bis 400 Insassen erreicht. In den Kriegsjahren wurden diese Größenordnungen nicht nur beibe- halten, sondern ab dem Sommer 1943 drastisch erhöht, so dass auf dem Gelände zeit- weise zwischen 800 und 1.000 Schutzhaftgefangene und Arbeitshausinsassen unterge- bracht waren. Die Anzahl der Arbeitshausinsassen betrug bei der Einrichtung des AEL Breitenau etwa 300 Personen und sank dann allmählich bis auf etwa 200 Personen am Kriegsende. Ähnlich wie in anderen Arbeitserziehungslagern waren auch in Breitenau die Le- bens- und Haftbedingungen unmenschlich und entwürdigend. Dies traf sowohl auf die Unterbringung, Bekleidung und Ernährung als auch die Arbeitseinsätze und die Be- handlung der Gefangenen zu. In Breitenau zeichnet sich jedoch ab, dass vor allem die ausländischen Gefangenen unter Schikanen und Misshandlungen zu leiden hatten, wäh- rend die deutschen Gefangenen häufig besser behandelt wurden. Hierbei spielte auch der soziale Status der deutschen Gefangenen eine wichtige Rolle. So sagten insbesonde- re deutsche politische Gefangene und evangelische Geistliche, die im AEL Breitenau inhaftiert waren, nach dem Krieg positiv für die Aufseher und Bediensteten aus. Ihnen seien zum Teil leichtere Arbeiten zugeteilt und Vergünstigungen ermöglicht worden. Darüber hinaus gab es große Unterschiede im Verhalten der Aufseher und Aufseherin- nen gegenüber einzelnen Gefangenen und offenbar auch einen großen Verhaltensspiel- raum. Willkürliche Gefangenenmorde von Aufsehern, wie sie in zahlreichen anderen Arbeitserziehungslagern stattfanden, ließen sich im AEL Breitenau nicht nachweisen, und auch permanente Gewaltexzesse mit Todesfolgen sind nicht feststellbar. Dennoch waren, wie zahlreiche ehemalige ausländische Gefangene bestätigten, „Tritte und Schläge an der Tagesordnung“. Die Ursache dafür, dass es nicht zu derartigen Gewalt- und Mordexzessen kam, kann in der engen Anbindung des Arbeitserziehungslagers an die Landesarbeitsanstalt gesehen werden, in der die Aufseher und Bediensteten als 606 preußische Beamte und Angestellte bestimmten Verhaltensregeln unterworfen waren, und auch in dem wirtschaftlichen Interesse an der Arbeit der Gefangenen. Darüber hin- aus spielte aber auch die Persönlichkeit der Aufseher und Aufseherinnen beim Umgang mit den Gefangenen eine große Rolle, und es lassen sich in Bezug auf deren Verhalten z.T. große Unterschiede feststellen. Die Angehörigen der Gestapostelle Kassel drängten dagegen auf einen härteren Umgang mit den Gefangenen, und von Gestapo- Mitarbeitern wurden auch schwere Misshandlungen begangen. Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass ein tschechischer Schutzhaftgefangener, der im Auftrag der Gestapo Kassel als Kalfaktor eingesetzt worden sei, zwei Mitgefangene erschlagen hat. Durch die hohe Überbelegung ab dem Sommer 1943 verschärften sich die Lebens- und Haftbedingungen im Lager drastisch, was dann im Sommer 1944 zu einer Fleckfie- ber-Epidemie und zu mehreren Todesfällen führte. Insgesamt kamen im Verlauf der Lagerzeit von den etwa 8.300 Schutzhaftgefangenen nachweislich 36 Gefangene ums Leben (mit Ausnahme der 18 Gefangenen, die von der Gestapo erhängt wurden und der 28 Gefangenen, die kurz vor Kriegsende erschossen wurden). Hierin liegt gleichzeitig einer der größten Unterschiede zu anderen bisher untersuchten Arbeitserziehungslagern, in denen die Todeszahlen meist erheblich höher lagen. Auch hierfür kann die Ursache in der engen Anbindung des Arbeitserziehungslagers Breitenau an die Landesarbeitsanstalt und den damit verbundenen Strukturen des Arbeitshauses sowie dem finanziellen Inte- resse des Bezirkskommunalverbandes an der Arbeitskraft der Gefangenen gesehen wer- den. Etwa 80 Prozent der Gefangenen wurden nach einer durchschnittlichen Haftzeit von ein bis zwei Monaten aus dem AEL Breitenau entlassen. Die meisten ausländischen Gefangenen wurden anschließend erneut an Firmen und andere Arbeitsstellen überwie- sen. Zahlreiche Schutzhaftgefangene wurden nach ihrer Entlassung aber auch verschie- denen Gestapostellen und Polizeibehörden überstellt, wo sie zum Teil weiterhin der Verfolgung ausgesetzt waren. Etwa 20 Prozent der Gefangenen wurden aus dem AEL Breitenau in verschiedene Konzentrationslager deportiert. Das Arbeitserziehungslager Breitenau diente auch als so genanntes „erweitertes Poli- zeigefängnis“ oder „Polizeihilfsgefängnis“, in das Gefangene der Gestapo eingewiesen wurden, die aus ideologischen Gründen verhaftet worden waren. Unter diesen Gefange- nen befanden sich politische Gegner, evangelische und katholische Geistliche, Zeugen Jehovas, weltanschauliche und soziale „Außenseiter“, Helfer und Vertrauenspersonen von Verfolgten sowie Juden und Jüdinnen. Außerdem waren im AEL Breitenau deut- 607 sche und polnische, sowjetische und tschechische Gefangene inhaftiert, weil sie Liebes- beziehungen miteinander eingegangen waren, die aus rassistischen Gründen massiv verfolgt wurden. Unter den inhaftierten Frauen, die wegen solcher Beziehungen verhaf- tet worden waren, befanden sich auch einzelne Schwangere. Die meisten dieser Gefan- genen waren längere Zeit – meist mehrere Monate – in Breitenau inhaftiert, und ein hoher Anteil von ihnen wurde anschließend in Konzentrationslager deportiert. So wurde von den jüdischen Gefangenen die Hälfte deportiert, und auch bei den deutschen Frau- en, die auf Grund von Beziehungen zu ausländischen Zwangsarbeitern verhaftet worden waren, lag der Anteil der Deportierten bei 50 Prozent. Während die deutschen und die ausländischen Frauen, aber auch die deutschen Männer, die auf Grund von Beziehungen zwischen Deutschen und Ausländern verhaftet worden waren, in vielen Fällen in Konzentrationslager deportiert wurden, sind die aus- ländischen Männer in zahlreichen Fällen von der Gestapo öffentlich erhängt worden. Die Gestapostelle Kassel war dadurch direkt an Mordfällen beteiligt. Diese Exekutionen wurden zum Teil auch bei besonders schweren Fällen von „Widersetzlichkeit“ durchge- führt. Die offizielle Bezeichnung für diese Exekutionen, die beim RSHA beantragt wur- den, lautete „Sonderbehandlung“. Insgesamt lassen sich elf solcher Exekutionen im nordhessischen Raum nachweisen, bei denen 18 polnische Gefangene des Arbeitserzie- hungslagers Breitenau von Angehörigen der Gestapostelle Kassel ermordet wurden. Die Exekutionen wurden fast alle am Rande der Ortschaften durchgeführt, in denen die pol- nischen Gefangenen vor ihrer Verhaftung gearbeitet hatten. Zur „Abschreckung“ wur- den die osteuropäischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen aus der jeweiligen Region von Gendarmen und Schutzpolizisten zur Hinrichtungsstätte gebracht und an- schließend an den Erhängten vorbeigeführt. Die Mordfälle an den polnischen Gefange- nen belegen nicht nur den rassistischen und menschenverachtenden Umgang mit den polnischen Zwangsarbeitern, sondern sind ein weiterer Verfolgungsbereich, in den ne- ben der Gestapostelle Kassel zahlreiche andere Behörden und Ämter einbezogen waren. Aus dem Arbeitserziehungslager Breitenau wurden nachweislich mehr als 750 Schutzhaftgefangene in Konzentrationslager deportiert. Wenn man die Deportationszah- len auf alle Gefangenen hochrechnet, kommt man auf insgesamt 1.660 der 8.300 Ge- fangenen, die möglicherweise deportiert wurden. Bei den meisten der Deportierten han- delte es sich um ausländische Gefangene. Die Deportationen liefen bei den zuständigen Stellen in Form eines bürokratischen Verwaltungsvorgangs ab. Während die Gestapo- stellen die Deportationen von Gefangenen zunächst grundsätzlich beim RSHA beantra- 608 gen mussten, konnten sie ab dem Mai 1942 Ostarbeiter in eigener Zuständigkeit in Konzentrationslager einweisen. Ab dem Mai 1943 wurde dieses Verfahren auch auf die polnischen Gefangenen ausgedehnt. Die meisten der Deportierten kamen in die Kon- zentrationslager Buchenwald, Ravensbrück und Sachsenhausen. Aber auch in die Kon- zentrationslager Mauthausen, Dachau, Flossenbürg, Natzweiler-Struthof, Neuengamme und in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz wurden aus dem AEL Breitenau Gefangene deportiert. Für viele Gefangene bedeutete die Deportation in eines der Konzentrationslager den Abtransport in den Tod. So sind von 19 Gefangenen, die von Breitenau in das KZ Dachau deportiert wurden, nachweislich 14 umgekommen. Die Deportationen in die verschiedenen Konzentrationslager sind ein weiterer Verfolgungs- bereich, in den neben der Geheimen Staatspolizei zahlreiche Behörden, Ämter und Ein- zelpersonen einbezogen waren. Ab dem Herbst 1944 verlegte die Geheime Staatspolizeistelle Kassel verschiedene Referate nach Breitenau. Gestapostellenleiter war ab dieser Zeit SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Franz Marmon. Leiter der Außendienststelle in Breitenau wurde SS- Hauptsturmführer und Kriminalkommissar Erich Engels. In der Karwoche 1945 wurde das Arbeitserziehungslager von der Gestapo aufgelöst, da die amerikanischen Truppen im Vormarsch waren. Die Schutzhaftgefangenen wurden ab dem 28. März 1945 in grö- ßeren Kolonnen aus dem Lager evakuiert und Richtung Nord-Osten gebracht; das ei- gentliche Ziel und auch das Schicksal der meisten Evakuierten ist nicht bekannt. Eine Gruppe von Gefangenen wurde bis in das Arbeitserziehungslager Zöschen bei Halle verbracht. Außerdem wurden 150 bis 200 Gefangene mit einem Zug in das Konzentra- tionslager Buchenwald deportiert. Auch das Schicksal dieser Gefangenen ist weitgehend unbekannt. Ähnlich wie auch in anderen Arbeitserziehungslagern und Gestapohaftstätten wurde auch in Breitenau bei der Auflösung des Lagers ein Massenmord an Gefangenen began- gen. In den frühen Morgenstunden des 30. März 1945 wurden am Fuldaberg in Guxha- gen 28 Gefangene erschossen, unter denen sich 16 sowjetische, zehn französische und zwei niederländische befanden. Den Erschießungsbefehl hatte Erich Engels vom Gesta- postellenleiter Franz Marmon erhalten und daraufhin ein Erschießungskommando unter der Leitung des Kriminalsekretärs Peter Frischkorn zusammengestellt. Nach dem Mas- senmord waren ein Teil der Gestapo-Angehörigen in Breitenau noch den gesamten Kar- freitag über damit befasst, die Büros zu räumen und Akten zu vernichten. In der Nacht zum Ostersamstag, dem 31. März 1945, verließen die letzten Gestapo-Mitarbeiter und 609 auch die meisten Aufseher und Aufseherinnen das Lager. Am Karfreitag wurde auf Be- fehl des Gestapostellenleiters Franz Marmon in Kassel-Wehlheiden noch ein Massen- mord an 12 Gestapo-Gefangenen verübt, und am Ostersamstag beim Bahnhof Wil- helmshöhe ein weiterer Massenmord an 79 Menschen. Am Ostermontag verließen Marmon und Engels mit einigen Angehörigen der Sicherheitspolizei Kassel und flohen in Richtung Harz. Während Erich Engels am 20. April 1945 in amerikanische Gefan- genschaft geriet, gelang es Franz Marmon, mehrere Jahre mit falschem Namen unterzu- tauchen. Am Ostersamstag, dem 31. März 1945, erreichten die ersten amerikanischen Solda- ten Breitenau und stießen auf ein fast leeres Lager. Sie befreiten einige noch verbliebene Schutzhaftgefangene und Arbeitshausinsassen und verhafteten fünf Aufseher. Der ehe- malige Direktor und Lagerleiter Georg Sauerbier wurde erst Ende April 1945 verhaftet und im Juni in ein Internierungslager überführt. Die Amerikaner besetzten das Anstalts- gelände und richteten im Mittelschiff der Klosterkirche eine Gefängnisabteilung zur Internierung von ehemaligen Nazis und andere verurteilte Personen ein. Außerdem wurde das Gelände zur Unterbringung von Ausgebombten aus Kassel und als Kranken- haus für geschlechtskranke Frauen genutzt. Im April 1946 wurde auf Antrag des Kasseler Bezirksverbandes bei der Militärver- waltung der Betrieb der Landesarbeitsanstalt wieder aufgenommen, und es wurden dar- in vor allem junge Frauen eingewiesen. Außerdem wurden zeitweise heimatlose Ju- gendliche und so genannte schwererziehbare weibliche Fürsorgezöglinge untergebracht. Am 1. April 1949 wurde das Arbeitshaus Breitenau von der amerikanischen Militärre- gierung endgültig geschlossen; allerdings blieb die Anstalt mit der Geschlechtskranken- station und dem Fürsorgeheim weiter bestehen und erhielt im Oktober 1949 die Be- zeichnung Landesfürsorgeheim Fuldatal. Am 22. April 1945 wurden die Toten aus dem Massengrab exhumiert, nachdem ein ehemaliger polnischer Gefangener bei der amerikanischen Militärregierung in Melsun- gen die Entdeckung des Massengrabes gemeldet hatte. Ähnlich wie an vielen anderen Orten, in denen Massengräber entdeckt worden waren, wurden für diese Arbeit ehema- lige Nazis herangezogen. Am 25. April fand auf dem Anstaltsfriedhof ein feierliches Begräbnis statt. Gleichzeitig begannen die Amerikaner mit der Ermittlung in dem Mordfall und verhörten insgesamt 13 Zeugen bzw. mögliche Mittäter. Der Abschlußbe- richt endete mit der Feststellung, dass der Fall für einen Prozess gegen Georg Sauerbier und den Oberaufseher Karl W. fertig gestellt sei und dass nach fünfzehn Gestapo- 610 Männern, die als Täter benannt wurden, gefahndet werde. Im März 1947 wurde die Ak- te endgültig geschlossen und das Verfahren gegen Sauerbier und den 1. Oberaufseher nicht weiter verfolgt. Die Ermittlungsakte wurde mit dem Stempel „geheim“ versehen und im Washington National Records Center (WNRC) in Suitland, einer Außenstelle der National Archives and Record Administration (NARA) in Washington, archiviert. Der ehemalige stellvertretende Gestapostellenleiter Erich Engels befand sich nach seiner Verhaftung im April 1945 ca. zwei Jahre in verschiedenen amerikanischen Inter- nierungslagern; zuletzt in Dachau. Im Februar 1947 wurde er von Dachau gemeinsam mit fünf ehemaligen Angehörigen der Kasseler Sicherheitspolizei nach Polen ausgelie- fert und in Warschau inhaftiert. Im März 1950 wurde Erich Engels wegen Verbrechen, die er in Polen begangen hatte, zum Tode verurteilt und im Mai 1950 hingerichtet. E- benfalls zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde Peter Frischkorn, der Leiter des Erschießungskommandos in Breitenau. Die Todesurteile gegen zwei andere Angehörige der Sicherheitspolizei, die an der Erschießung auf dem Wehlheider Friedhof mitgewirkt hatten, wurden in Haftstrafen umgewandelt, nachdem Martin Niemöller ein Gnadenge- such an den polnischen Staatspräsidenten gerichtet hatte. Im Gegensatz zu der Verurteilung in Warschau wurden die Täter und Mittäter von den deutschen Gerichten und Behörden entweder freigesprochen oder sehr milde be- straft. So fanden in der Zeit von 1947 bis 1950 Ermittlungsverfahren und Gerichtsver- fahren gegen die Mitglieder der Erschießungskommandos in Breitenau, Kassel- Wehlheiden und Kassel-Wilhelmshöhe statt, in deren Verlauf sämtliche Angehörige der Erschießungskommandos freigesprochen bzw. deren Verfahren „mangels Schuldfest- stellung“ eingestellt wurden, weil sie sich auf Befehlsnotstand beriefen. Die Angeschul- digten hatten dabei den ehemaligen Gestapostellenleiter Franz Marmon als einen äu- ßerst brutalen Menschen dargestellt, der sie im Falle einer Befehlsverweigerung eben- falls erschossen lassen hätte. Das Gericht sah dies als erwiesen an und bedauerte ledig- lich, dass Franz Marmon nicht auf der Anklagebank saß, denn dann wäre das Urteil, wie der Richter meinte, sicherlich anders ausgefallen. Marmon war zu diesem Zeitpunkt noch mit falschem Namen untergetaucht. Im Januar 1949 fand vor der Spruchkammer Kassel die Verhandlung gegen den An- staltsdirektor und Lagerleiter Sauerbier sowie 15 Aufseher und Bedienstete statt. Die Verhandlung erstreckte sich über eine Woche und endete damit, dass Sauerbier und elf Aufseher bzw. Aufseherinnen als Mitläufer eingestuft wurden, bei drei Aufseherinnen wurde die Weihnachtsamnestie angewandt, und eine Person wurde als „nicht betroffen“ 611 bezeichnet. Begründet wurden die milden Einstufungen vor allem damit, dass die Auf- seher und Bediensteten letztendlich nur ihre Pflicht getan hätten. Misshandlungen habe es nicht gegeben, und einzelne Übergriffe von Aufsehern wurden damit gerechtfertigt, dass sie nötig gewesen seien, um die Ordnung aufrecht zu erhalten. Keinesfalls seien sie ein Ausdruck nationalsozialistischer Gesinnung gewesen. Außerdem wurde betont, mit welch schwierigen Insassen und Gefangenen die Aufseher und Bediensteten täglich zu tun hatten. Opfer waren aus diesem Blickwinkel nicht mehr die Verfolgten, sondern die Beamten und Angestellten in Breitenau, denen dies quasi alles zugemutet worden war. Gegen den ehemaligen SS-Obersturmführer und Kriminalinspektor Ernst Schadt, der lange Zeit das Schutzhaftreferat II D bei der Gestapostelle Kassel geleitet hatte, und dabei u.a. mit sämtlichen Deportationen zu tun hatte, wurde im Internierungslager Darmstadt das Spruchkammerverfahren durchgeführt. Im April 1947 wurde er in die Gruppe I der Hauptschuldigen eingestuft und zu fünf Jahren Arbeitslager verurteilt, un- ter Anrechnung der 12 Monate politische Haft, die er zu diesem Zeitpunkt bereits ver- büßt hatte. Er wurde daraufhin in das Arbeitslager Wetzlar überführt. Im Mai 1947 ging Ernst Schadt über einen Rechtsanwalt in Berufung, aber erst knapp drei Jahre später, im März 1950, fand vor der Zentralberufungskammer in Kassel die Berufungsverhandlung statt. In der Berufungsverhandlung wurde Schadt in die Gruppe III der Minderbelasteten eingestuft, was zur Folge hatte, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde. Als Sühnemaßnahme hatte er somit insgesamt etwa dreieinhalb Jahre in Internierungs- und Arbeitslagern verbüßt. Im August 1949 wurde vom Oberstaatsanwalt in Kassel ein Ermittlungs- und Straf- verfahren gegen Georg Sauerbier und neun Aufseher sowie zwei Aufseherinnen wegen Gefangenenmisshandlungen eingeleitet. Die Voruntersuchung ergab, dass insbesondere seit Kriegsausbruch fortlaufend männliche und weibliche Korrigenden und Schutzhaft- gefangene von Aufsehern und Aufseherinnen körperlich, zum Teil unter Benutzung von Stöcken und anderen gefährlichen Werkzeugen, misshandelt worden waren. Ähnlich wie im Spruchkammerverfahren sagte auch nun wieder deutsche politische Gefangene und ehemalige inhaftierte Geistliche positiv für Sauerbier und die Aufseher bzw. Aufse- herinnen aus. Und genau wie im Spruchkammerverfahren rechtfertigten die Aufseher Misshandlungen damit, dass es sich nicht um Misshandlungen, sondern nur um Diszip- linierungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung gehandelt habe. Außerdem wurde erneut auf die „aufsässigen“ Gefangenen und Insassen hingewiesen und, als neu- es Entlastungsmoment, auf das total überfüllte Lager, was die Situation für die Aufseher 612 und Bediensteten so schwierig gemacht habe. Im Grunde wurden durch diese Argumentation die Aufseher und Bediensteten als die eigentlichen Opfer der katastrophalen Verhältnisse im Lager angesehen. Schließlich wurde das Verfahren gegen alle, bis auf August A., eingestellt. Im Juni 1951 fand gegen ihn die Hauptverhandlung statt, und es wurden ihm sechs konkrete Fälle von Gefange- nenmisshandlung zur Last gelegt. Am Ende wurde August A. in zwei der Misshand- lungsfälle freigesprochen, und in den übrigen wurde das Verfahren gegen ihn auf Grund des Straffreiheitsgesetzes vom Dezember 1949 eingestellt. So blieb am Schluss für die Gewalttätigkeiten gegenüber den Gefangenen kein Verantwortlicher mehr übrig. Und Fragen der Einbindung der Aufseher und Bediensteten in den Verfolgungsapparat der Gestapo wurden überhaupt nicht zum Gegenstand der Ermittlungen gemacht. Ende Juli 1950 wurde der ehemalige Gestapostellenleiter Franz Marmon in Würt- temberg verhaftet, und Anfang 1952 fand vor dem Kasseler Schwurgericht ein Verfah- ren gegen ihn statt. Angeklagt wurde Marmon wegen der Massenmorde in Breitenau, Kassel-Wehlheiden und Kassel-Wilhelmshöhe. Außerdem lag gegen ihn eine Anklage wegen Urkundenfälschung vor, denn er hatte sich gefälschte Papiere verschafft und war damit untergetaucht. In dem Verfahren sagten plötzlich alle Mitglieder der Erschie- ßungskommandos für ihn aus, und sogar der Vater der Geschwister Scholl setzte sich für Marmon ein. Marmon war als ehemaliger Leiter der Abteilung II bei der Gestapo- leitstelle München für die Festnahme und die anschließenden Verhöre von Sophie und Hans Scholl verantwortlich. Am 5. Februar 1950 wurde Franz Marmon zu einer Ge- samtstrafe von 2 Jahren Gefängnis verurteilt und die Untersuchungshaft auf seine Strafe angerechnet. Da er bereits zwei Drittel seiner Strafe verbüßt hatte, wurde ihm der Rest auf dem Gnadenwege erlassen. Er verließ als freier Mann den Gerichtssaal. Verantwort- lich für die Morde waren aus Sicht des Gerichts letztendlich das RSHA und Himmler, denn Marmon hatte behauptet, dass ihm für die Erschießungen in Breitenau und Kassel- Wehlheiden Erschießungsbefehle des RSHA vorlagen, woraufhin er in diesen beiden Mordfällen freigesprochen wurde. Bei dem Massenmord am Bahnhof Wilhelmshöhe berief sich Marmon auf den so genannten Katastrophenerlass Himmlers, der die soforti- ge Erschießung von Plünderern beinhaltete. Das Gericht erkannte diesen Erlass zwar nicht als Rechtsgrundlage an, berücksichtigte bei Marmon aber strafmildernd, dass er von der Rechtmäßigkeit seines Handelns ausgegangen sei und möglicherweise im Glauben gehandelt habe, dass die Tat zum Schutz und im Interesse der Zivilbevölke- rung erforderlich sei. Die Anklage wegen Urkundenfälschung wurde mit der Begrün- 613 dung fallen gelassen, dass sich Marmon in einer unverschuldeten Notlage befand, denn hätte er sich keinen falschen Namen zugelegt, dann wäre er möglicherweise nach Polen ausgeliefert worden und dort, wie die Fälle Knigge, Engels und Frischkorn zeigen wür- den, „einer politischen Zweckjustiz unterworfen“ worden. Dieser drohenden Gefahr konnte er nur entgehen, indem er mit einem falschen Namen untertauchte. In der Zeit von Oktober 1959 bis März 1962 fand ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden ehemaligen Referatsleiter Walter Alboldt und Erich Wiegand sowie den Dolmet- scher Johannes Schikora wegen der Ermordung von Josef Jurkiewicz und Stefan Luba statt. Außerdem wurde innerhalb dieses Verfahrens in der Zeit von April 1960 bis Juli 1961 auch ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Höheren SS- und Polizei- führer Josias, Fürst zu Waldeck und Pyrmont durchgeführt, das schließlich eingestellt wurde, weil ihm eine Beteiligung an der Tötung nicht nachzuweisen war. Walter Al- boldt und Johannes Schikora wurden im März 1962 mit der gleichen Begründung außer Verfolgung gesetzt. Bei Erich Wiegand dagegen sah das Gericht einen hinreichenden Verdacht dafür, dass er sowohl bei den bürokratischen Vorbereitungen als auch bei den beiden Hinrichtungen aktiv mitgewirkt und somit eine Beihilfehandlung zur Ermordung von Josef Jurkiewicz und Stefan Luba geleistet hatte. Allerdings berücksichtigte das Gericht strafmildernd – wie zuvor bei Franz Marmon – dass Erich Wiegand behauptete, von der Rechtmäßigkeit der Hinrichtungen überzeugt gewesen zu sein. Außerdem wur- de ihm als entlastendes Moment angerechnet, dass er schon so früh in die NSDAP und SS eingetreten sei und dadurch so stark beeinflusst wurde, dass er das Unrecht der Hin- richtungen möglicherweise gar nicht mehr erkennen konnte. Mit dieser Begründung wurde schließlich auch Wiegand außer Verfolgung gesetzt. Die anderen Mordfälle, bei denen Erich Wiegand ebenfalls mitwirkte, wurden nicht zum Gegenstand der gerichtli- chen Ermittlung gemacht. Auch hinsichtlich der Tausenden von Gefangenen, die vor allem über das Referat II E in das Arbeitserziehungslager Breitenau eingewiesen wur- den, und der vielen, die von Breitenau in die Konzentrationslager deportiert wurden, fand kein gerichtliches Verfahren statt. Dadurch, dass diese Ermittlungen ausblieben und es auch bei den durchgeführten Ermittlungen zu Verfahrenseinstellungen und somit zu keinen öffentlichen Prozessen kam, wurde das Schicksal der Verfolgten und Ermor- deten ein Stück mehr dem Vergessen und Verschweigen preisgegeben. Über den Werdegang ehemaliger Kasseler Gestapo-Angehöriger in der Bundesrepu- blik lassen sich bisher nur wenige Aussagen machen. Von den vier Gestapostellenlei- tern während des Zweiten Weltkrieges ist lediglich von Franz Marmon erwiesen, dass er 614 nach seiner Verurteilung als Justitiar bei einer Württembergischen Firma arbeitete, je- doch bereits 1954 starb. Von einigen wenigen anderen Gestapo-Mitarbeitern der mittle- ren und unteren Ebene lässt sich feststellen, dass sie später bei der Schutzpolizei oder bei der Kriminalpolizei arbeiteten. Offenbar traf auf sie das zu, was Gerhard Paul über den Werdegang ehemaliger Gestapo-Bediensteter in Westdeutschland generell feststell- te. Demzufolge wurden die ehemaligen Leiter der Gestapo-Stellen nach 1945 endgültig aus dem Polizeidienst oder der Justiz entfernt und arbeiteten danach oftmals als Juristen in Firmen und Versicherungen. Die Angehörigen der mittleren und unteren Ebene der Gestapo waren dagegen – nach absolvierter Entnazifizierung und nach Freisprüchen in Gerichtsverfahren – weiterhin bei der Polizei oder der Justiz tätig. Der langjährige Lei- ter des Referats II E, Erich Wiegand, war seit 1954 Mitarbeiter im Bundesnachrichten- dienst (BND). Erst 1992 wurde in Kassel am ehemaligen Polizeipräsidium eine Gedenktafel einge- weiht, die an die Verbrechen der ehemaligen Geheimen Staatspolizei Kassel erinnert. Betrachtet man den Umgang mit den Toten und Ermordeten des Arbeitserziehungs- lagers Breitenau und mit der Geschichte des Lagers bis Anfang der 60er Jahre, so gab es eine durchaus ambivalente Form der Erinnerung. Bereits 1946 hatte der damalige Leiter der Landesarbeitsanstalt auf die Notwendigkeit eines besonderen Gedenkens hingewie- sen, und 1950 wurde daraufhin vom Bildhauer Wilhelm Hugues eine Steinskulptur ge- schaffen, die auf dem Anstaltsfriedhof zumindest an die Erschossenen erinnerte. Gleichzeitig war die Inschrift auf dem Gedenkstein mit dem Text „Sie ruhen in Frieden“ so allgemein gehalten, dass nur der Eingeweihte wissen konnte, dass es sich um Opfer von NS-Verbrechen handelte. 1954 wurde schließlich das Gräberfeld der Erschossenen umgestaltet und von Hugues ein Holzkreuz angefertigt, das explizit auf die Toten als Gestapo-Opfer verwies. Gleichzeitig aber wurden die anderen Todesopfer des Arbeits- erziehungslagers und das Lager selbst in die öffentliche Erinnerung nicht einbezogen. Sowohl die Opfer als auch das Lager wurden weder bei der Einweihung des Holzkreu- zes noch in einer Broschüre des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen aus dem Jahre 1956 erwähnt. In der Festschrift zur 600-Jahrfeier der Gemeinde Guxhagen im Jahre 1952 findet sich nicht einmal auf die Erschossenen ein Hinweis. Die Existenz des Ar- beitserziehungslagers mit den Tausenden von Gefangenen und die des frühen Konzent- rationslagers wurden darin komplett verschwiegen. Auch auf einer Geschichtstafel aus den 50er Jahren, die an der Stirnseite des Frauenhauses angebracht wurde, sind das frü- he KZ und das AEL Breitenau nicht erwähnt. Unter den Jahreszahlen 1927, 1949 und 615 1950 hieß es dort lediglich, dass in dieser Zeit Restaurierungsarbeiten vorgenommen wurden, die eines der schönsten Beispiele romanischer Architektur in Hessen erhalten. Es drängt sich der Eindruck auf, dass an das Arbeitserziehungslager und die Toten des Lagers deshalb nicht erinnert wurde, weil das Lager auf Engste mit dem Bezirkskom- munalverband verbunden war und die Aufseher und Bediensteten zum großen Teil aus Guxhagen und Umgebung stammten und dort auch lebten. Die regionalen Instanzen hatten damit einen großen Anteil an dem Prozess des Verschweigens und Verdrängens, der in Bezug auf das ehemalige Arbeitserziehungslager Breitenau und auf das frühe Konzentrationslager einsetzte. Im Juli 1960 wurden 48 der Toten des Lagers und der Erschossenen exhumiert und auf den neu geschaffenen Kriegsopferfriedhof bei der Jugendburg Ludwigstein über- führt. Auch das von Wilhelm Hugues geschaffene Holzkreuz mit dem Hinweis auf die von der Gestapo Ermordeten wurde zum Kriegsopferfriedhof Ludwigstein versetzt. Auf dem Anstaltsfriedhof in Breitenau blieb lediglich die Steinskulptur mit der Inschrift „Sie ruhen in Frieden“ erhalten. Damit war in Breitenau die letzte, wenn auch vage Erinne- rung an das Arbeitserziehungslager getilgt. Aber auch auf dem Kriegsopferfriedhof Ludwigstein gab es keine Erinnerung an das Arbeitserziehungslager Breitenau, denn weder in Bezug auf das Holzkreuz noch auf die Gräber wurde vermerkt, woher sie stammten. Die nicht identifizierten Erschossenen wurden als „unbekannte Kriegstote“ beerdigt. Der Kriegsopferfriedhof Ludwigstein, auf dem die Toten und Ermordeten des Arbeitserziehungslagers Breitenau nun gemeinsam mit anderen ausländischen Toten und deutschen Soldaten bestattet worden waren, sollte weniger ein Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus als vielmehr ein Mahnmal für die Opfer des kommunistischen Ostblocks und letztendlich auch für das Leiden des deutschen Volkes darstellen, das durch die Teilung Deutschlands bis in die Gegenwart andauerte. Sowjetische Tote, die zum Teil ermordet worden waren, weil sie als Kom- munisten gegen den NS-Staat Widerstand leisteten, sollten auf dem Kriegsopferfriedhof nun eine Mahnung gegen den Kommunismus darstellen. Die Opfer des Arbeitserzie- hungslagers wurden für eine vorherrschende politische Linie instrumentalisiert und die konkrete Geschichte des Arbeitserziehungslagers Breitenau mit den tausenden von Ver- folgten endgültig dem Verschweigen und Vergessen preisgegeben. In dem gleichen Maße, in dem das Arbeitserziehungslager Breitenau (und auch das frühe Konzentrationslager) verschwiegen und verdrängt worden waren, gerieten auch die überlebenden Verfolgten in Vergessenheit. Bei den ausländischen Gefangenen kam 616 hinzu, dass sie zum Teil bei der Rückkehr in ihre Heimatländer erneut verfolgt oder auch mit einem sozialen Makel versehen wurden, da ihnen vielfach unterstellt wurde, sie hätten freiwillig mit den Nationalsozialisten zusammengearbeitet und durch ihre Arbeit den Krieg gegen das eigene Land unterstützt. Die ehemaligen ausländischen Ge- fangenen erhielten bis Anfang der 90er Jahre weder eine offizielle Entschädigung für die geleistete Zwangsarbeit noch für die Haftzeit im Arbeitserziehungslager. Auch For- derungen auf Entschädigung wegen erlittener KZ-Haft wurden von der Bundesrepublik abgelehnt. Erst Anfang der 90er Jahre erfolgten erste Zahlungen an Polen und die GUS- Staaten, von denen auch einzelne Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter geringe Zuwendungen erhielten. Im Jahre 2000 trat eine Bundesstiftung in Kraft, aus der u.a. auch ausländische Gefangene des AEL Breitenau eine Entschädigung erhalten können. Allerdings leben schätzungsweise nur noch etwa zehn Prozent der damaligen ausländi- schen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen. Den allermeisten von ihnen blieb nicht nur eine finanzielle Entschädigung, sondern auch eine gesellschaftliche Würdigung ih- res Schicksals versagt. Im Gegensatz zu den ausländischen Verfolgten hatten die deutschen NS-Verfolgten nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) von 1953 unter bestimmten Vorausset- zungen die Möglichkeit, eine geringe finanzielle Entschädigung zu erhalten. Allerdings betraf dies nur diejenigen, die aus politischen, religiösen, rassischen oder weltanschauli- chen Gründen verhaftet worden waren. Dadurch wurden von vornherein viele deutsche Gefangene des AEL Breitenau, die z.B. wegen Arbeitsverweigerung oder Beziehungen zu Ausländern verhaftet worden waren, aus den Entschädigungsregelungen ausge- schlossen. Erst seit den 90er Jahren gibt es in einigen Bundesländern Härtefonds, bei denen auch für diese Verfolgten unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfen beantragt werden können, und seit dem Jahr 2000 bekamen die noch überlebenden Verfolgten die Möglichkeit, bei der Bundesstiftung einen Entschädigungsantrag zu stellen. Allerdings betraf diese Möglichkeit nur noch einen kleinen Teil der ehemaligen Verfolgten. Ähn- lich wie bei den ausländischen Gefangenen war auch das Schicksal der deutschen Ge- fangenen des Arbeitserziehungslagers Breitenau jahrzehntelang vergessen und ver- drängt worden, und so hatten auch sie weder eine finanzielle Entschädigung noch eine gesellschaftliche Würdigung erhalten. Während mit denjenigen, die an den Verbrechen beteiligt oder in sie verstrickt waren, in der jungen Bundesrepublik sehr nachsichtig umgegangen wurde, und ihnen vielfältige Möglichkeiten zur Integration eingeräumt wurden, erinnerte an das Schicksal der Verfolgten des Arbeitserziehungslagers Breite- 617 nau bald nichts mehr. Auf dem Gelände der ehemaligen Landesarbeitsanstalt Breitenau, auf dem sich auch das Arbeitserziehungslager befand, wurde 1952 ein geschlossenes Mädchenerziehungs- heim für so genannte schwererziehbare Mädchen eingerichtet. Träger war ab 1953 der Landeswohlfahrtsverband Hessen, der aus dem Bezirkskommunalverband hervorging. Obwohl es sich um eine Fürsorgeeinrichtung handelte, erinnerten die Zustände eher an eine Jugendstrafanstalt. Die Mädchen trugen Anstaltskleidung und arbeiteten in den gleichen Werkstätten und an den gleichen Arbeitsplätzen wie zuvor die Arbeitshausin- sassen und ein Teil der Gefangenen des Arbeitserziehungslagers. Die Heimleiterin hatte bereits während der NS-Zeit beim Kasseler Fürsorgeamt gearbeitet und schon damals junge Frauen in Breitenau eingewiesen. Ende der 60er Jahre geriet das Mädchenerzie- hungsheim in massive öffentliche Kritik, die 1973 zur endgültigen Schließung führte. Seitdem befindet sich auf dem Gelände eine offene psychiatrische Einrichtung des Lan- deswohlfahrtsverbandes Hessen. 1979 stieß Prof. Dr. Dietfrid Krause-Vilmar von der Gesamthochschule Kassel in Breitenau auf einen umfangreichen Aktenbestand des Arbeitserziehungslagers sowie einige Akten des frühen Konzentrationslagers und begann mit einer Projektgruppe von Studenten und Studentinnen, der auch der Verfasser angehörte, die Geschichte Breite- naus während der NS-Zeit aufzuarbeiten. Ähnlich wie an anderen Orten der Bundesre- publik war ein großes Interesse an der Regionalgeschichte Kassels und Nordhessens während der NS-Zeit entstanden. Im August 1982 wurde von der Projektgruppe in Kas- sel eine Ausstellung präsentiert, die unter dem Titel „Erinnern an Breitenau 1933-1945“ erstmals einen Überblick über die Geschichte des frühen Konzentrationslagers und des Arbeitserziehungslagers Breitenau gab. Die Ausstellung stieß auf große öffentliche Re- sonanz, und im Dezember 1982 wurde sie mit Unterstützung des Landeswohlfahrtsver- bandes Hessen in der ehemaligen Zehntscheune in Breitenau/Guxhagen als Daueraus- stellung eröffnet. Damit wurde 37 Jahre nach Kriegsende erstmals öffentlich an die Tausenden von Gefangenen des Arbeitserziehungslagers und an die Gefangenen des frühen Konzentrationslagers erinnert, und es wurden auch Aspekte des Umgangs mit dem damaligen Geschehen thematisiert. Ende 1984 konnten in der ehemaligen Zehntscheune zusätzliche Räume bezogen werden, und die Gedenkstätte Breitenau wurde mit Unterstützung des Landeswohl- fahrtsverbandes Hessen als Außenstelle der Gesamthochschule Kassel gegründet. Ne- ben den bereits bestehenden Ausstellungsräumen war es nun möglich, Büros, einen 618 Gruppenarbeitsraum mit Handbibliothek, einen Medienvorführraum und eine Archiv einzurichten. Ähnlich wie die Ende der 70er-Jahre begonnenen regionalgeschichtlichen Projekte zum Nationalsozialismus war auch die Gründung der Gedenkstätte Breitenau Teil einer bundesdeutschen Entwicklung, in deren Verlauf es seit Anfang der 80er-Jahre zur Einrichtung zahlreicher Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus kam. Inzwischen gibt es fast 90 solcher Gedenkstätten in ganz Deutschland. Die Gedenkstätte Breitenau wird seit 1986 von einem gemeinnützigen Förderverein getragen und sowohl vom Land Hessen, als auch von einzelnen Landkreisen, Kommunen, Verbänden und Einzelmitgliedern finanziell unterstützt und gefördert. Nach jahrzehntelangem Schwei- gen über die Geschichte des Arbeitserziehungslagers Breitenau und die Tausende von Verfolgten aus ganz Europa entwickelte sich die Gedenkstätte seit Mitte der 80er-Jahre zu einem öffentlichen Gedenk- Erinnerungs- und Bildungsort von nationaler und inter- nationaler Bedeutung. Seit der Gründung wurde die Gedenkstätte von etwa 100.000 Menschen besucht, unter denen sich viele Tausend Schüler und Schülerinnen befanden. 1992 wurde eine neue Dauerausstellung des Künstlers Stephan von Borstel eingeweiht, die über die NS-Geschichte hinaus zu Fragen anregen soll, die Probleme betreffen, die auch heute noch ungelöst sind, Fragen von Diskriminierung, Ausgrenzung, Unterdrü- ckung und Gewalt. Schließlich geht es bei der Beschäftigung mit dem Nationalsozia- lismus um Fragen des Umgangs von Menschen mit Menschen, um Fragen von Gleich- berechtigung, Menschenwürde und Toleranz. Gleichzeitig wurden seit dem Bestehen der Gedenkstätte zahlreiche persönliche Kontakte zu ehemaligen Gefangenen herge- stellt. Ein zentrales Anliegen der Gedenkstätte ist es, weiterhin an das Geschehen in der NS-Zeit zu erinnern und den vielen Gefangenen und Verfolgten die lange versagte Würdigung zukommen zu lassen. Darüber hinaus hat sich an diesem Ort durch eine breite regionale und überregionale Unterstützung in Bezug auf die Geschichte Breite- naus und den Umgang mit Fragen der NS-Zeit eine beeindruckende Form von Erinne- rungskultur entwickelt. 619 6. Quellen- und Literaturverzeichnisverzeichnis Unveröffentlichte Quellen Archiv der Evangelischen Kirchengemeinde Guxhagen/Breitenau Kirchenchronik der Evangelischen Kirchengemeinde Guxhagen/Breitenau Archiv der Gedenkstätte Breitenau / Guxhagen Signatur 1 bis 683. Fotoarchiv. Archiv der Gedenkstätte Yad Vashem / Jerusalem Liste der „Neuzugänge vom 18.11.1944“ in das KZ Buchenwald. Archiv der KZ-Gedenkstätte Dachau Namensverzeichnis der Häftlinge des Konzentrationslagers Dachau. Archiv der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg Original-Nummernbücher des Konzentrationslagers Flossenbürg. Nachkriegsaufstellung der 3. U.S. Army über die Häftlinge des Konzentrationslagers Flossenbürg. Archiv der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, Wien Einträge zu Gefangenen des Konzentrationslagers Mauthausen Archiv der KZ-Gedenkstätte Neuengamme Bestand HSN 13-7-9-8. Archiv der polnischen Hauptkommission zur Verfolgung von NS-Verbrechen in War- schau SAW 48, Az: Kps 348847, Verfahren gegen Erich Engels und weitere Angehörige der Kasseler Sicherheitspolizei vor dem Appellationsgericht in Warschau. SAW 48, Band I, Appellationsgericht Warschau, Ermittlungsunterlagen aus der Nachkriegszeit zum Mord an Bronislaw Pecka. Archiv des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen, Kassel Bestand 1 [Bezirksverband des Regierungsbezirks Kassel], Nr. 132, Band 1 sowie Nr. 142. Bestand 2 [Breitenau], Akten der Schutzhäftlinge des AEL Breitenau. Bestand 2 [Breitenau], eine Akte eines Fürsorgezöglings. Bestand 2 [Breitenau], Personalakten: Nr. 221 (Georg B.) Nr. 337 (Wigand H.) Nr. 376 (Heinrich Klimmer) Nr. 406 (Elise K.) Nr. 466 (Heinrich P.) Nr. 484 (Hermann R.) Nr. 491 (Georg Sauerbier) 620 Nr. 500 (Anton S.) Nr. 511 (Martin S.) Nr. 532 (Anneliese T.). Bestand 2 [Breitenau], Allgemeine Verwaltungsakten: Nr. 59, Nr. 7633, Nr. 9734, Nr. 9735, Nr. 9737, Nr. 9741, Nr. 9760, Nr. 9763, Nr. 9767, Nr. 9784, Nr. 9785, Nr. 9789, Nr. 9794, Nr. 9815, Nr. 9818, Nr. 9822, Nr. 9824, Nr. 9825, Nr. 9826, Nr. 9828, Nr. 9831, Nr. 9834, Nr. 9835, Nr. 9838, Nr. 9896, Nr. 9957, Nr. 10400, Nr. 10418. Bestand 2 [Breitenau], Rechnungen Nr. R 64, Nr. R 65, Nr. R 73. Bestand 12 [Hadamar], Nr. 4075. Archiv des Volksbundes deutsche Kriegsgräberfürsorge (VdK) e.V. / Kassel Umbettungsunterlagen der verstorbenen und ermordeten ausländischen Gefangenen des AEL Breitenau zum Kriegsopferfriedhof Ludwigstein bei Witzenhausen. Namensliste des Kriegsopferfriedhofes Ludwigstein 1939-1945. Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde (BArch) BArch (ehemals BDC), NSDAP-Mitgliedskartei. BArch (ehemals BDC), RuS, Personalakten des Rasse- und Siedlungshauptamtes. BArch (ehemals BDC), SS-O, SS-Offiziers-Personalakten. BArch (ehemals BDC), SS-Führer-Personalakten, Filmrolle 202-A, 281-A, 297-A, und 345-A. BArch, RD 19/3, Allgemeine Erlasssammlung (AES) des Chefs der Sicherheits- polizei und des SD. BArch, R 58 (Reichssicherheitshauptamt) / 1027, S. 142 ff., Erlass des Reichsfüh- rers-SS und Chef der Deutschen Polizei vom 28.5.1941 betr.: „Errichtung von Ar- beitserziehungslagern“. BArch, R 58 / 1027, S. 224 ff., Erlass des Reichsführers-SS und Chef der Deutschen Polizei vom 12.12.1941 betr.: „Errichtung von Arbeitserziehungslagern“. BArch, R 58 / 1027, S. 234 f., Erlass des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD vom 12.12.1941 betr.: „Lagerordnung für die Arbeitserziehungslager“. BArch, R 58 / 197, „Zusammenstellung der in den Tagesrapporten der Staatspoli- zei(leit)stellen im Monat Oktober 1941 gemeldeten Festnahmen: Altreich und Ost- mark“. Gemeindearchiv und Standesamt Friedewald Auflistung der in der Gemeinde Friedewald verstorbenen Ausländer, deutschen Ju- den und staatenlosen Personen, zusammengestellt im November 1947. Gemeindearchiv und Standesamt Guxhagen Bauakten der Gemeinde Guxhagen; Bau der Baracke auf dem Gelände in Breitenau im Jahre 1944. Liste der in der Zeit vom 1. Januar 1940 bis zum 30. Juni 1945 in der Landesarbeits- anstalt Breitenau – Gemeinde Guxhagen – verstorbenen (146) und am 30. März 1945 in der Gemarkung Guxhagen von der Gestapo erschossenen Personen. Zusammenge- stellt vom Standesbeamten, Guxhagen den 6. Jan. 1984. (Im Bestand des Archivs der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 643) 621 Hauptstaatsarchiv (HStA) Düsseldorf RW 34 / 9 (Geschäftsverteilungsplan der Staatspolizeistelle Köln) Hessisches Staatsarchiv (HStA) Marburg Bestand 274 Kassel, Acc. 1958/61, Nr. 28 (Ermittlungs- und Strafverfahren gegen August A. u.a.). Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 1 und 2 (Verfahren gegen Franz Marmon). Bestand 274 Kassel, Acc. 1987/51, Nr. 17 (Ermittlungsverfahren gegen Erich Wie- gand u.a.). Bestand 180 LA Eschwege, Nr. 1428. Bestand 180 LA Fritzlar-Homberg, Nr. 1620, Nr. 1788, Nr. 1881. Bestand 180 LA Melsungen, Nr. 2445. Bestand 180 LA Marburg, Nr. 3544. Bestand 180 LA Ziegenhain, Nr. 7586. Hessisches Hauptstaatsarchiv (HHStA) Wiesbaden Spruchkammerakten: Abt. 520 KS-Z, Nr. 1548 (August A.) Nr. 446 (Jakob B.) Nr. 2470 (Elisabeth F.) Nr. 2478 (Konrad F.) Nr. 2494 (Katharina G.) Nr. 2620 (Emma K.) Nr. 2684 (Franz L.) Nr. 217 (Max M.) Nr. 2786 (Hermann R.) Nr. 4937 (Georg Sauerbier) Nr. 427 (Ernst Schadt) Nr. 2861 (Martin S.) Nr. 447 (Adolf U.) Nr. 2931 (Karl W.) Abt. 520/Me Nr. 3001/47 (Elise K.) Nr. 1993/46 (Katharina S.) Nr. 3680/47 (Anneliese T.) Kreisausschuß des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Jugendamt Schreiben der Gestapostelle Kassel über die Entscheidung des Höheren SS- und Po- lizeiführers und die Erhängung von Stefan Luba am 14.7.1942. Staatsanwaltschaft Fulda Mitteilung an den Verfasser über das Ermittlungsverfahren wegen des Mordes an Jo- sef Knapik aus dem Jahre 1972 mit dem Aktenzeichen 3 Js 731-/2 pol. Stadtarchiv Hannoversch-Münden Akte C 1862 (Gefangenentransporte 1935-1944) 622 Stadtarchiv Kassel Wiedergutmachungsunterlagen Bestand A.5.55, Nr. 138 (Wilhelmine K.) und Nr. 236 (Kaspar B.) Standesamt Bad Hersfeld Mitteilung an den Verfasser über die Todesanzeige von Ignatz Witecki durch die Geheime Staatspolizei Kassel und den Todeseintrag im Sterbebuch. Standesamt Bebra Mitteilung an den Verfasser über die Todesanzeige von Albert Polednik durch die Geheime Staatspolizei Kassel und den Todeseintrag im Sterbebuch. Standesamt Künzell Mitteilung an den Verfasser über den Todeseintrag von Josef Knapik im Sterbebuch. Standesamt der Gemeinde Ebersburg Mitteilung an den Verfasser über den Todeseintrag von Maryjan Wypych im Sterbe- buch von Rödersbach. Standesamt Vöhl/Edersee Bestätigung der Todeseinträge von Anton Cieply, Anton Janicki, Mieczyslaw Kolc- zynski, Marian Orlowski, Kasimir Stephan und Jan Wojcik im Sterbebuch im Stan- desamt Kirchlotheim / jetzt Vöhl, auf schriftliche Anzeige der Geheimen Staatspoli- zei Kassel. Washington National Records Center (WNRC), Suitland, MD. RG 338. T2, 000-12-300, Box Nr. 480 (Ermittlungsakte wegen des Massenmordes in Breitenau). RG 338. T2, 000-12-192 (Ermittlungsakte wegen des Massenmordes in Kassel- Wehlheiden). RG 338. T2, 000-12-465 (Ermittlungsakte wegen des Massenmordes in Kassel- Wilhelmshöhe). Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg (ZStL) Sammlung: Polen, Ord. Nr. 100 (Verfahren gegen Erich Engels vor dem Appellati- onsgericht in Warschau). Zwischenarchiv der Philipps-Universität Marburg/Lahn (Geisteswissenschaftliches Institut der Universität – Lichtbildarchiv – Turm C) Leichenbuch der Anatomie der Philipps-Universität vom 5.1.1939 – 3.10.1947. Rechnungsbuch der Anatomie 1940/41. Gedruckte Quellen Allgemeine Erlaßsammlung des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD (ChdSP und SD), Bundesarchiv, Berlin-Lichterfelde, Signatur RD 19/3. Bauer, Fritz u.a. (Red.): Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945-1966, Bd. 1-22, Amsterdam 623 1969. Bundesarchiv Koblenz (Hrsg.): Gedenkbuch. Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945. Bearbeitet vom Bundesarchiv Koblenz und dem Internationalen Suchdienst Arolsen, Band 1 und Band 2, Koblenz 1986. Bundesgesetzblatt, Teil I, Z 1997 A Nr. 64, Ausgegeben zu Bonn am 24. 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Interviews mit Zeitzeugen Vom Verfasser geführte Interviews: Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen polnischen Gefangenen Ta- deusz Blaszczyk vom 11.11.1999, Gesprächsteilnehmer: G. Richter. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 680. Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen italienischen Gefangenen Giorgio Cerchiaro vom 11.11.1996, Gesprächsteilnehmer: G. Richter. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 522. Aufzeichnungen mit dem ehemaligen Gefangenen Lorenz Cosmann vom 12.5.2000, Gesprächsteilnehmer: G. Richter. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 524. 625 Aufzeichnungen über ein Telefongespräch mit Frau F. vom 28.2.1984, Gesprächsteil- nehmer: G. Richter. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 645. Aufzeichnungen über ein Gespräch mit den ehemaligen luxemburgischen Gefangenen René Grüneisen und Heinrich Hilgers vom 25.8.1984 sowie Gesprächsnotizen zu dem Besuch der beiden in Kassel, Gesprächsteilnehmer: G. Richter gemeinsam mit Dietfrid Krause-Vilmar und Hanne Wiltsch. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 544. Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen niederländischen Gefangenen Laurentius I. vom 5.9.1985, Gesprächsteilnehmer: G. Richter. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 642. Aufzeichnungen über ein Gespräch mit der ehemaligen deutschen Gefangenen Hilde Lapp vom 3.4.1998, Gesprächsteilnehmer: G. Richter. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 576. Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen französischen Gefangenen Mi- chel Laurain vom 11.6.1997, Gesprächsteilnehmer: G. Richter gemeinsam mit Horst Krause-Willenberg. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 577. Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen polnischen Gefangenen Marian L. vom 6.6.1988, Gesprächsteilnehmer: G. Richter. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 109. Aufzeichnungen über zwei Gespräche mit dem ehemaligen polnischen Gefangenen Ka- zimierz Miachowiak vom 7. und 9.5.1990, Gesprächsteilnehmer: G. Richter. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 586. Auszüge aus einem Gesprächsprotokoll mit der ehemaligen deutschen Gefangenen Erna Paul vom März 1984, Gesprächsteilnehmer: G. Richter gemeinsam mit Hanne Wiltsch. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 597. Aufzeichnungen über ein Gespräch mit der ehemaligen Arbeitshausgefangenen Charlot- te P. vom 25.4.1991, Gesprächsteilnehmer: G. Richter. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 247. Protokoll eines Gesprächs mit der ehemaligen Arbeitshausgefangenen Charlotte P. vom 25.9.1991, Gesprächsteilnehmer: G. Richter gemeinsam mit Werner Hutmacher und Dorle Thiel. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 640. Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Herrn Dr. Friedhelm Röder vom 22.9.1993. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 647. Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen polnischen Gefangenen Kazi- mirz S. vom 11.1.1996, Gesprächsteilnehmer: G. Richter. 626 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 617. Aufzeichnungen über zwei Gespräche mit Frau St. vom 7.5.1989 und vom 1.10.1990, die in den Jahren 1962/63 im Jugendheim Fuldatal untergebracht war, Gesprächsteil- nehmer: G. Richter. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 681. Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen sowjetischen Gefangenen Alex S. vom 15.4.1984, Gesprächsteilnehmer: G. Richter gemeinsam mit Monika Köberich. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 49. Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen französischen Gefangenen André Tiffon vom 23. und 24.5.1995 sowie Video-Aufzeichnung eines Gesprächs mit André Tiffon vom 24.5.1995, Gesprächsteilnehmer: G. Richter gemeinsam mit Barbara Elsas und Horst Krause-Willenberg. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 625. Aufzeichnungen über ein Gespräch mit Frau W. vom 20.11.1990, Gesprächsteilnehmer: G. Richter. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 227. Aufzeichnungen über ein Gespräch mit der ehemaligen Arbeitshausgefangenen Dora Z. vom 4.11.1981, Gesprächsteilnehmer: G. Richter gemeinsam mit Dietfrid Krause- Vilmar und Hanne Wiltsch. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 635. Übernommene Interviews: Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen französischen Gefangenen Re- né B. im April 1989, Gesprächsteilnehmer: Dietfrid Krause-Vilmar und Margarete Tautkus. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: Protokoll eines Gesprächs mit Prof. W. Bartoszewski in Berlin am 11.11.1987, Ge- sprächsteilnehmer: Dietfrid Krause-Vilmar. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 683. Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen französischen Gefangenen Marc Bertocchi am 23.4.1989, Gesprächsteilnehmer: Dietfrid Krause-Vilmar und Mar- garete Tautkus, Übersetzung: Margarete Tautkus. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 74. Protokoll eines Gesprächs mit dem ehemaligen polnischen Gefangenen Marcin Blaszc- zak vom 2.9.1981, Gesprächsteilnehmer: Susanne Hohlmann, Dietfrid Krause-Vilmar, Peter Götz; Übersetzung: Peter Götz. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 515. Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen deutschen Gefangenen Konrad Führer vom 13.3.1985, Gesprächsteilnehmer: Monika Köberich und Hanne Wiltsch. 627 Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 538. Auszüge aus einem Interview mit Frau K. vom 16.10.1992, Gesprächsteilnehmer: Dr. Friedhelm Röder (von ihm freundlicherweise der Gedenkstätte überlassen). Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 647. Protokoll eines Gesprächs mit dem ehemaligen deutschen Gefangenen Willi Mai vom 29.10.1979, Gesprächsteilnehmer: Dietfrid Krause-Vilmar und Reinhard Nolle. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 583. Aufzeichnungen über ein Gespräch mit der ehemaligen jüdischen Gefangenen Marilla Mor vom 21.11.1991 in Tel Aviv, Gesprächsteilnehmer: Frank-Matthias Mann. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 228. Aufzeichnungen über ein Gespräch mit dem ehemaligen niederländischen Gefangenen J. Muizelaar vom 28.8.1989, Gesprächsteilnehmer: Dietfrid Krause-Vilmar. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 590. Aufzeichnungen über ein Gespräch mit der ehemaligen Verwaltungsangestellten Anne- liese T. vom 10.1.1985; Gesprächsteilnehmer: Monika Köberich und Hanne Wiltsch. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 659. Briefe und Berichte von Zeitzeugen Bericht des ehemaligen französischen Gefangenen René B. vom 15.6.1988: „Auszug von meinen Eindrücken und Erlebnissen während meines Zwangsaufenthaltes in Deutschland (10. Juni 1943 – 31. Mai 1945)“. Übersetzt von Margarete Tautkus. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 70. Bericht des ehemaligen französischen Gefangenen Marc Bertocchi aus dem Jahre 1989. Übersetzt von Margarete Tautkus. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 74. Brief des ehemaligen italienischen Gefangenen Sarrica Ottario C. vom 14.3.1988. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 382. Kopien des Nachlasses von Erich Engels, Briefen und Unterlagen (von der Familie ü- berlassen) Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 648. Brief des ehemaligen luxemburgischen Gefangenen René Grüneisen vom August 1984. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 544. Schreiben des ehemaligen niederländischen Gefangenen Dolf Hendrikse vom 7.5.1948. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 637. Brief des ehemaligen niederländischen Gefangenen Laurentius I. vom 15.4.1986. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 642. 628 Lilli Jahn. Briefe aus Breitenau 1943-44. Zusammengestellt, transkribiert und kommen- tiert von Dietfrid Krause-Vilmar, Kassel 1989, Archivexemplar der Gedenkstätte Brei- tenau. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 644 Bericht der ehemaligen deutschen Gefangenen Käthe Ostermai über ihre Haftzeit im AEL Breitenau aus der Nachkriegszeit. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 646. Brief der ehemaligen sowjetischen Gefangenen Alexandra Penkowa vom 10.1.2001. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 599. Brief des ehemaligen französischen Gefangenen Henry Schreck vom 5.12.1997. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 609. Brief des ehemaligen polnischen Gefangenen Tadeusz S. vom 19.6.1988. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 614. Bericht (Kopie) des ehemaligen Oberaufsehers Karl W. vom 12.3.1947 über die Zu- stände in Breitenau während des Krieges. Archiv der Gedenkstätte Breitenau, Signatur: 184. 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Bundesgesetzblatt CV Cartell-Verband DDR Deutsche Demokratische Republik DGB Deutscher Gewerkschaftsbund DIZ Dokumentations- und Informationszentrum EG Einsatzgruppe EK Einsatzkommando FE Fürsorgeerziehung FIU Free International University Gestapa Geheimes Staatspolizeiamt Gestapo Geheime Staatspolizei HbK Hochschule für bildende Künste HHSTA Wiesbaden Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden HIBS Hessisches Institut für Bildungsplanung und Schulentwicklung HNA Hessische-Niedersächsische Allgemeine HSSPF Höherer SS- und Polizeiführer HStA Düsseldorf Hauptstaatsarchiv Düsseldorf HStA Marburg Hessisches Staatsarchiv Marburg IBV Internationale Bibelforschervereinigung IOM Internationale Organisation für Migration ISK Internationaler Sozialistischer Kampfbund ITS Arolsen International Tracing Service Arolsen / Internationaler Suchdienst Arolsen KdS Kommandeur der Sicherheitspolizei KL Konzentrationslager KOA Kommissaranwärter KPD Kommunistische Partei Deutschlands KZ Konzentrationslager LWV Hessen Landeswohlfahrtsverband Hessen NARA National Archives and Record Administration NS Nationalsozialismus / nationalsozialistisch NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSDStB Nationalsozialistischer Deutscher Studentenbund NSV Nationalsozialistische Volkswohlfahrt OLG Oberlandesgericht PMdI Preußischer Minister des Innern RFSS Reichsführer SS 648 RFFSSuChdDtP Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei RGBl. Reichsgesetzblatt RSHA Reichssicherheitshauptamt RuS Rasse- und Siedlungshauptamt SAP Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands SS-O SS-Officer Stapo Staatspolizei UNNRA United Nations Relief and Rehabilitation Administration USPD Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands VdK Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. WNRC Washington National Records Center ZHG Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde ZStL Ludwigsburg Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg 649 Erklärung Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Dissertation selbständig und ohne uner- laubte Hilfe angefertigt und andere als die in der Dissertation angegebenen Hilfsmittel nicht benutzt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten oder unveröffentlichten Schriften entnommen sind, habe ich als solche kenntlich gemacht. Kein Teil dieser Arbeit ist in einem anderen Promotions- oder Habilitationsverfahren verwendet worden. Kassel, den ……………………………… Gunnar Richter