Klaus Harney Günter Pätzold (Hrsg.) Arbeit und Ausbildung Wissenschaft und Politik Festschriftfür Karlwilhelm Stratmann Verlag der Gesellschaft zur Förderung arbeitsorientierter Forschung und Bildung Frankfurt am Main 1990 CIP-Kurztite1aufnahme der Deutschen Bibliothek Arbeit und Ausbildung, Wissenschaft und Politik: Festschrift für KarlwilhelmStratmann/ Ges. zur Förderung.ArbeitsorientierterFor- schung u. Bildung. Klaus Harney ; Günter Pätzold (Hrsg.). - Frank- furt am Main : GAFB, 1990 ISBN 3-925070-54-0 NE: Harney Klaus (Hrsg.); Gesellschaft zur Förderung arbeitsorien- tierter Forschung und Bildung; Stratmann, Karlwi1helm: Festschrift *** Verlag, Gestaltung und Herstellung: G.A.F.B. - Gesellschaft zur Förderung arbeitungsorientierter Forschung und Bildung e.V. Am Eschbachta150 6000Frankfurt am Main 56 © Copyright by G.A.F.B. 305 Karlheinz Fingerle/Adolf KeIl Berufsbildung alsSystem? 1. Berufsbildung im weiteren undim engeren Sinn BerufsbildungineinemweiterenSinnfindet nichtnur in Betriebender Wirt- schaft und vergleichbaren Einrichtungen, in berufsbildendenSchillen und sonstigen Berufsbildungseinrichtungen (nach § 1 Berufsbildungsgesetz), sondern auch nach anderen rechtlichenVorgabenin öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, inBerufsakademien, FachhochschulenundUniversitä- ten usw. statt. An den Universitätenzum Beispielgibt es Fakultäten, die schonseit dem Mittelalterüberwiegend akademische Berufsausbildung in- stitutionalisiert haben:die theologischen Fakultäten,die juristische Fakultät und diemedizinische Fakultät.Ebensowirdman einengroßenTeilder Leh- rerausbildung und das Studiuman ingenieurwissenschaftlichen Fakultäten so charakterisieren können.Berufsbildung im weiterenSinnefindet also in allenBereichendesBildungssystems statt (vgI. DeutscherBildungsrat 1970), vondervorberuflichenBildungimSekundarbereichbiszurberuflichenWei- terbildungim Quartärbereich (vgl. Ke1l1990). Von Berufsbildung in einem engeren Sinne wirdmeistens mit Bezug auf das Berufsbildungsgesetz von 1969 (BBiG) (mitspäterenÄnderungen) gesprochen, das in § 1 Berufsbil- dungdefiniertals Berufsausbildung, beruflicheFortbildungund berufliche Umschulung. Fragt man mit Beck/Brater/Daheim (1980) nach dem Zusammenhang von Bildung undBeschäftigung unter der Perspektive derAusbildung desberuf- lichenArbeitsvermögens, so muß Berufsbildung in einemweiterenSinn in den Blickgenommen werden. Auch die sogenannten allgemeinbildenden Schulenmüssen, weilsie typischerweise bestimmteArbeitsmarktsegmente öffnen oder verschließen, als "beruflich gegliederte" Bildungswege in Be- trachtgezogen werden. Denn dieberuflicheOrganisation derArbeit imBe- schäftigungssystem beeinflußtdie Struktur des Bildungssystems; insbeson- dere wirdüber dasBerechtigungswesen einengerZusammenhang zwischen Schul-und Berufslaufbahnen hergestellt (vgl. Beck/Bolte/Brater 1979; KeIl 1982, insbesondere S.310). Das "beruflich gegliederte Bildungssystem" wird aus dieser Sicht die "institutionalisierte Basis des segmentierten Arbeits- marktes" (vgl. Beck/Brater/Daheim 1980, S. 98ff.). Wenn die allgemeinen Schulen, wie das Gymnasium, auch keine berufsqualifizierende Funktion 306 Karlheinz Fingerle/Adolf Kell haben, so haben sie gleichwohl eine "zentrale berufsregulierende Funktion" (Georg 1984,S.1l8). .. Wir wollen nicht nur aus pragmatischen Gründen unsere folgenden Uber- legungen nur auf jene Einrichtungen der Berufsbildung beschränken, die nicht zu denFachhochschulen, wissenschaftlichen und künstlerischen Hoch- schulen gehören. Für die Ausbildung und wissenschaftliche Weiterbildung an Hochschulen sind gesellschaftliche Teilsysteme ausdifferenziert, deren Strukturen und Regeln in vielen Aspekten von anderen Einrichtungen der Berufsbildung abweichen und die sich trotz Übereinstimmung in einigen Strukturmerkmalen ziemlich klar abgrenzen lassen. Ebenso sollen alle schu- lischen Einrichtungen der Primarstufe und der Sekundarstufe I ausgeklam- mert werden, obwohl deren Besuch spezifische Berufslaufbahnen öffnen oder verschließen und sie generell eine berufsvorbereitende Funktion erfül- len (sollten). Besondere Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben sich bei der Frage, welche Schulformen der Sekundarstufe 11 den Einrichtungen der Berufsbildung zu- zuordnen sind. Es gibt "berufsbildende Schulen" (im Sinne der amtlichen Terminologie), die gar keine anerkannten beruflichen Qualifikationen oder Teilqualifikationen vermitteln, z.B, das Berufsvorbereitungsjahr und die Fachoberschule. Andererseits gibt es Gymnasien mit doppeltqualifizieren- den Abschlüssen (z.B. Abitur in der Verbindung mit dem Berufsabschluß Chemisch-technischer Assistent), die nicht in die Zuständigkeit des Ress- orts "Berufsbildende Schulen" gehören. Mit dem Begriff "Berufliches Aus- bildungs- und Schulwesen" läßt sich mit dem Deutschen Ausschuß für das Erziehungs- und Bildungswesen (DA) trotz seiner Vagheit am besten be- zeichnen, welche Gesamtheit der Einrichtungen der Berufsbildung von uns in den Blick genommen wird (vgl. DA 1965, Folge 7/8, S. 51 und passim). Kann man das "Berufliche Ausbildungs- und Schulwesen" als soziales System in seinen Beziehungen zur Umwelt und in seinen inneren Differenzierungen identifizieren und beschreiben? 2. Das "duale System" Ins Zentrum aller Darstellungen des Beruflichen Ausbildungs- und Schul- wesens wird von den meisten berufspädagogischen Autoren das "System der gleichzeitigenAusbildung in Betrieb und Berufsschule" (DA 1965,S. 57) ge- stellt, das seit dem "Gutachten über das Berufliche Ausbildungs- und Schul- wesen" des DA (vom 10. Juli 1964) allgemein "duales System"der Berufsaus- bildung genannt wird (ebd.), Durch das BBiG wurde einerseits der vom DA KarlheinzFingerle/AdolfKeIl 307 analysierte und als "duales System" bezeichnete Zustand rechtlich fixiert. Andererseits bildet das BBiGden rechtlichenRahmenfür weitereEntwick- lungen. Diese sind jedoch nicht auf das überkommene "dualeSystem" be- grenzt: Georg hat z.B. mit Recht daran erinnert, daß Schulberufe mit voll von Schulen verantworteten Ausbildungsgängen "auchAusbildungsberufe im Sinne des Berufsbildungsgesetzes" sein können (Georg 1984, S. 105). Er weistdie rechtlichfalschenAuslegungenzurück:"ImGegensatz zu der weit verbreiteten Auffassung, mit dem Berufsbildungsgesetz sei auch das Mo- nopol oder doch zumindest eine vorrangige Zuständigkeit des dualen Sy- stemsfür die Berufsausbildung in Ausbildungsberufen festgeschrieben, ga- rantiert das Berufsbildungsgesetz weder einen Bestandsschutz des dualen Systems, noch räumt es den Betrieben eine prinzipielleVormachtstellung für die Berufsausbildung ein" (ebd.). Der Begriff "duales System" ist in der Vergangenheit wiederholtkritisiert worden, weiler zu global ist im Hinblick auf die Mehrdimensionalität des damit Gemeinten (vgl. KeIl1970 und 1971) und weil er falsche Vorstellun- gen über die rechtlichen Vorgaben und die tatsächlichen Gewichte von Schule und Betrieb vermittle, z.B.hinsichtlich der Lernzeitanteile und der Prüfungen. Lempert/Franzke halten den Ausdruck "dualesSystem" für "irreführend", weiler auf ein "Gleichgewicht" hindeute und so die Nebenrolleder Berufs- schule, die nur eine "berufsbegleitende Funktion" erfülle, nicht deutlicher- kennen lasse (1976, S. 41). Die (öffentliche) Berufsschule sei global (aller- dingsnichtimDetail)weitgehendfremdgesteuertdurch (private)Unterneh- mer und Unternehmerorganisationen (ebd.S.48).Für Stratmannverschlei- ert die Rede vom "dualen System" das "Aschenbrödeldasein" der Berufs- schule als "Anhängsel" der praktischen Berufsausbildung (1973, S. 21). Kutschameint, daß die Bezeichnung "duales System" "einfalsches Bildvon der Praxis der Berufsausbildung" begünstige, "deren Mängelund Struktur- schwächen hinter einer harmonistischen Gleichgewichtsmetapher verbor- gen bleiben" (1982, S. 204).In Semmlers aktuellerBilanzaus der Sicht des DeutschenGewerkschaftsbundes über "20Jahre Berufsbildungsgesetz" wird z.B, kritisch festgestellt, daß gegenüberder Zeit um 1974 die Ungleichheit der Ausbildungsqualität verschiedener Betriebe "innerhalb des dualen Systems ... eher nochgrößer geworden" sei (1989, S.301). Die "Qualitätsun- terschiede zwischen den Berufen" seien "durchmögliche Unterschiede im Anspruchsniveau der einzelnenBerufe nicht mehr zu erklären (ebd.). Die Forderungen nach einer planmäßigen, zeitlich und sachlich gegliederten Ausbildung hätten sichnoch nicht im ausreichendenMaße bei den Ausbil- dungsbetriebendurchgesetzt (ebd.), HauptamtlichesPersonal stehe nur in 308 KarlheinzFingerle/Adolf Keil geringemUmfangzurVerfügung(ebd.).Da schoninder Zusammenstellung über tendenziell positive Entwicklungen solche gravierenden Mängel ge- nannt werden, kann das Urteil über das "dualeSystem" in der Zusammen- stellung der negativen Entwicklungen nicht mehr überraschen: IIDie duale Ausbildung, dasheißt, ein gleichberechtigtes Zusammenwirkender Lernor- te Betrieb und Berufsschule, funktioniertnur in der Ideologie, aber nicht in Wirklichkeit" (ebd., S. 302). VomBergkommtimRahmen einerUntersuchungÜber den (Un)Wert von Zeugnissenin der Berufsschule" zufolgendenErkenntnissen:"Letztlichnor- miert im gültigenRechtsrahmen dasBerufsausbildungsverhältnis das Schul- verhältnisund nicht umgekehrt]" (1989, S. 314).Gegen den "wiederholend- rhetorischen Appell an Gleichwertigkeit bzw. Gleichrangigkeiteiner Part- nerschaft im Dualen System" stellt er "dienüchterne Feststellung, daß der Gesetzgeber die Berufsschule wohl bewußt nicht zum gleichberechtigten Partner gemacht hat" (ebd. S. 319).Die Berufsschulesteht in einer "rechts- tatsächlichen Sekundärsituationinnerhalb des Dualen Systems" (ebd.). Auf die Beziehungen des "dualenSystems" zu anderen sozialen Systemen und seiner Abgrenzungvonihnenist Kutschaeingegangen (1982, S.205).Er konstatiert, daß die "Ausdifferenzierung und Generalisierungsozialer Nor- men" sich zum konstitutiven Merkmal des beruflichen Ausbildungssystems alsSozialsystem erst "injüngsterZeit"entwickelt habe (ebd., S.206).Gegen- wärtig sei unter der Geltung des BBiG das "Berufsausbildungssystem" nach drei zentralen Prinzipiennormiert (ebd.,S. 207f.). IIJenseits der juristischen Konfiguration eines einheitlichenAusbildungssystems" zerfalle "die Orga- nisation der Berufsausbildung in höchst disparate Teile ..., auf die in unter- schiedlicherWeiseEinflüssedes Beschäftigungs- und politisch-administra- tivenSystems einwirken" (ebd., S. 209). Mehrfach weisen die zitierten Autoren die angeblichmit der Bezeichnung "dualesSystem" verbundeneGleichgewichtsmetapher zurück.Dies ist über- raschend, weil die Bedeutung beider Wörter (lldualll und "System") die zu- rückgewiesene Vorstellungdes Gleichgewichts umgangssprachlich keines- wegsnahelegt. "Dual" weistzunächstnur auf die Zweiheithin, ohne Gleich- gewichtoder Gleichrangigkeit zuimplizieren. Wollteman den Begriffin den Kontexteines konzeptionellen Dualismusstellen,wäre damit üblicherweise das "Nebeneinanderbestehenzweier verschiedener, nicht zur Einheit füh- render Zustände, Prinzipien, Denkweisen, Weltanschauungen,Willensrich- tungen, Erkenntnlsprinzipien" (Philosophisches Wörterbuch 1961, S. 114) zu verstehen. Auch der Systembegriff ist weder im Sinne eines wohlgeord- neten Miteinander von einemGanzen und seiner Teile noch im Sinne eines Ganzen zu verstehen, das sich mit seiner Umwelt im Fließgleichgewicht Karlheinz Fingerle/Adolf Keil 309 befindet, Vielmehr kann mit Luhmann unter einem sozialen System "ein Sinnzusammenhang von sozialen Handlungen verstanden werden, die auf- einander verweisen und sich von einer Umwelt nicht dazugehörender Hand- lungen abgrenzen lassen" (Luhmann 1970, S. 115). "Die Grenzen sozialer Systeme ... lassen sich nur als Sinngrenzen begreifen" (ebd., S.117). Solche Sinnzusammenbänge manifestieren sich vor allem in juristischen Normie- rungen. Auch wenn man Berufsschule und Betrieb als soziale Teilsysteme versteht, für die rechtlich eine "Dualität" zwischen Schulrecht und Berufsbil- dungsrecht besteht (vgI. Kell/Lipsmeier 1976, S. 53ff.), so ermöglicht die beide Rechtsbereiche gemeinsame öffentlich-rechtliche Normierung doch eine relativ sichere Abgrenzung der Handlungen, die der Berufsbildung zu- zuordnen sind. 3. Das Berufsbildungssystem Eine solche Abgrenzung und Zuordnung von Handlungen wird allerdings schwieriger, wenn der Systembegriff nicht nur auf das "duale System", son- dern auf die Gesamtheit des "Beruflichen Ausbildungs- und Schulwesens" angewendet wird. Wohl in Analogie zu den Begriffen Bildungssystem und Beschäftigungssystem wurde der Begriff" Berufsbildungssystem" gebildet, der nach dem Kontext der AusführungenverschiedenerAutorenneben dem "dualen System" auch die Gesamtheit beruflicher Schulen einschließen müßte. Folgt man den Darstellungen und Argumentationen jedoch im De- tail, wird fast ausschließlich das "duale System" angesprochen. In dieser Weise verwendete z.B, ein früherer Bundesminister für Bildung und Wis- senschaft (BMBW) den Begriff "Berufsbildungssystem" (BMBW 1981). So wurde als "Hauptaufgabe des Berufsbildungssystems" die "Berufsausbildung für alle Jugendlichen" bezeichnet (ebd., S. 7). In gleicher Weise hatten Lempert/Franzke den Begriff "Berufsbildungssystem"verwendet (1976,S.79 und passim.). An einigen Textstellen sprechen sie auch von "Berufsbildungs- wesen" (ebd., S. 55ff.). Das "Berufsbildungssystem" steht dabei in Bezie- hungen zu anderen Systemen: zum "politisch-administrativen System", zum "Beschäftigungs- und Wirtschaftssystem" und zu den "allgemeinbildenden Schulen" (ebd., Schema, S. 175), die - so muß man den Text (z.B. ebd., S. 174) wohl interpretieren - ebenso wie das "Berufsbildungssystem" zum "ge- samten Bildungssystem" gehören, das auch als "Bildungs- und Berufsbil- dungssystem" (ebd., S.175) bezeichnetwird. "Berufsbildungssystem"umfaßt offensichtlich mehr als das "duale System",wird aber im ganzen Buch, z.B, bei der Erläuterung der Funktionen der Integration, Allokation und Se- 310 Karlheinz Fingerle/Adolf Kell lektion, durch das "duale System" konkretisiert: so in der Bemerkung über "die soziale Selektion durch das Berufsbildungssystem, speziell durch das 'duale System' der Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule" (ebd., S.143).Dies entspricht zwar der quantitativenBedeutung des "dualen Systems"an der beruflichenSozialisation der Gesamtheit allerJugendlichen. Aber theoretisch ist die Situation unbefriedigend: Die Grenze des Berufs- bildungssystem bleibt im. Unbestimmten. Die gemeinsamensozialen Normendieses Berufsbildungssystems sind kaum erkennbar odergar nicht vorhanden. Differenzierungen des Berufsbildungs- systems sind, wenn man die kaum beschreibbare Vielfalt und Unterschied- lichkeit überhaupt als Ausdifferenzierungen eines Systems verstehen darf, für viele Beobachter und Kenner der beruflichen Bildung so komplex und undurchschaubar, daß nicht nur der Beobachter, sondern auch die Mitglie- der der zum Berufsbildungssystem gehörenden Organisationen verwirrt sind. Die diesbezüglichen Urteile über das "Berufsbildungssystem", hier verstan- den als die Gesamtheit des BeruflichenAusbildungs-und Schulwesens, oder über die Gesamtheit der berufsbildenden Schulen oder über die Gesamtheit der betrieblichenAusbildungen, gehörenseit vielen Jahren zu den unbestrit- tenen berufspädagogischen Einsichten: Luchtenberg bezeichnete den Teil- bereich 'berufsbildendes Schulwesen" als "organisiertes Chaos" (1952, S. 317). Offe wies für den Teilbereich "betriebliche Berufsausbildung" auf die große Zahl "partikularistischer Festlegungen" hinsichtlich der "Stufen des Angebots, der Rekrutierung und der Ausbildung" hin (1975,S.142). An der- selben TextsteIle führt er dem Leser in der Form eines Gedankenexpe- riments vor, wie das allgemeine Schulwesen organisiert wäre, wenn es "nach den gleichen Prinzipien organisiert wäre" wie die betriebliche Ausbildung. Ein solches Schulsystem würde nach seinem Urteil als "abenteuerliche Fiktion" bezeichnet werden, während diese partikularistische Organisati- onsform die Realität der Ausbildungspraxis für die Mehrheit der Jugendli- chen sei (ebd., 8.143). Stratmann diskutierte "Stufen der Bernfsbildung" und legte dabei den Schwerpunkt auf die Grundstufe des beruflichen Bildungs- weges, Sein Ergebnis war: "Von einem Ausbildungssystem - verstanden als wohlgeordnetes Ganzes - sind wirnach wie vor noch viel zu weit entfernt" (1979a, S. 338). Grüner fand fünf Jahre später für die Verhältnisse im "be- rufsbildenden Schulwesen" deutlichere Worte. Er sprach vom "Organisa- tionssumpf" und vom "Organisationswirrwarr", in dem selbst Berufsberater sich nicht mehr zurechtfänden (Grüner 1984, S. 47). Solche Charakterisierungen, die wir in der Tendenz auch heute noch für zu- treffend halten, zeigen die Ambivalenz aller bisherigenAnsätze zur Abgren- Karlheinz Fingerle/Adolf KeIl 311 zung und zur Ordnung des Berufsbildungssystems. Zwar gibt es seit der Ver- abschiedung des BBiG Entwicklungen, die zu Ordnungserfolgen und zu Sy- stematisierungen in Teilbereichen geführt haben. Es verbleibt jedoch eine weitgehend unübersichtliche Vielfalt teilweise noch ungeordneter, teilweise neu geschaffener Berufsbildungsangebote, zu denen wir einige Hinweise geben: - Durch die Neuordnung von Berufsausbildungen nach § 25 Abs. 1 BBiG (§ 25 Abs. 1 HwO) wurde die Zahl der Ausbildungsberufe verringert (Konzentration der Ausbildungsberufe) und eine Anpassung an den technischen und sozialen Wandel vollzogen. Unter den neugeordneten Ausbildungsberufengibt es abernochviele, für die es keinen abgestimm- ten Rahmenlehrplan der Kultusminsterkonferenz (KMK) für die Be- rufsschule gibt. Außerdem existierten Mitte 1989 unter den 378 aner- kannten oder als anerkannt geltenden Ausbildungsberufen noch 137 Ausbildungsberufe aus der Zeitvor dem Inkrafttreten des BBiG mit zum größten Teil nur rudimentären oder gar nicht vorhandenen Ordnungs- mitteln. Neben dem Bereich der anerkannten Berufsausbildungen hat sich eine "chaotische Vielfalt" (Eckert 1984, S. 104) von berufsvorbereitenden Maßnahmen für Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag und arbeitslose Jugendliche entwickelt, die in vielen Fällen für diese Jugendlichen ein perspektivloses Surrogat für die angestrebte Berufsausbildung bleiben. - Die Berufsausbildung wurde in den Ausbildungsstätten und er- gänzenden Einrichtungen im wachsenden Umfang systematisiert (von der laufenden Produktion abgetrennt, didaktisch strukturiert und in be- trieblichen und überbetrieblichen Einrichtungen von dafür besonders qualifiziertem Personal veranstaltet) (vgl.zur "Verschulung des dualen Systems"Stratmann 1973,S. 22f.und Stratmann 1975,zur "inneren Ver- schulung" bzw. "Institutionalisierung der Berufserziehung" Stratmann 1979b, S. 26f.; vgl, dazu auch Grüner 1984, der behauptet, den Begriff "innere Verschulung erstmals in einerBroschüre des DIHT, die imJahre 1983 erschien, entdeckt zu haben). Die Systematisierung der Ausbil- dungen ist im Vergleich der verschiedenen Ausbildungsberufe aller- dings sehr unterschiedlich. Diese Aussage gilt für die Ausbildungs- rahmenpläne und für die faktische Umsetzung in der betrieblichenAus- bildung. Hinter den Kontroversen der Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer über die Zeitangaben in den Ausbildungsrahmen- plänen verbirgt sich der Streit um das Ausmaß der "inneren Verschu- lung" der Berufsausbildung. 312 KarIheinz Fingerle/Adolf KeIl - Die KMKhat durch Empfehlungenund Vereinbarungen zur Bezeich- nung der Einrichtungendes beruflichenSchulwesens, zu den Eingangs- voraussetzungen, Anforderungen und Berechtigungen verschiedener SchulenBestrebungenzur Vereinheitlichung in den Bundesländern ge- fördert. Durch Anrechnungsverordnungen (für das Berufsgrundbil- dungsjahrundfür Berufsfachschulen) solltedie systematischeVerknüp- fung schulischer und betrieblicher Ausbildungrechtlich gesichert wer- den. Durch Staatsverträge und Vereinbarungen wurde das berufliche Bildungswesenmitdem allgemeinenBerechtigungswesenverzahnt,z.B, mitder Möglichkeit, über eineBerufsausbildungund dieFachoberschu- le eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Tatsächlich ist aber das Gesamtder verschiedenenBerufsbildungs-Angebote (etwaim Sinnevertikalerund horizontalerDurchlässigkeit) nur teilweiseund mit einerVielzahlkaumdurchschaubarerDetailregelungenaufeinanderbe- zogen. Die Regelungen zum Pflichtbesuch des Berufsgrundbildungs- jahres und zu den Ausnahmenfür einzelneden Berufsfeldernzugeord- nete Ausbildungsberufe und für Schüler/Auszubildende mit Realschul- abschlußsindzumBeispielkaumzuüberblicken(ganzzuschweigenvon dem Problem des Übertritts in die Fachstufeeines einschlägigen Aus- bildungsberufes). Die Regelungenfür den Zugang und über den Ab- schluß der Vielzahlberuflicher Bildungsgänge (Schulformen, -arten, - typen: schondie Terminologie ist uneinheitlich) sind ebenfallskaum zu überblicken (vgl. Kell1988). Durch solchebeispielhaft erörterten Sachverhalte sind die Grenzen des Be- rufsbildungssystems nichtleichtzubestimmen. Darüber hinausmußberück- sichtigtwerden, daß es berufliche "Ausbildungen" noch in weiteren Berei- chen außerhalb des Geltungsbereichs gibt,für die das BBiGgilt.Zum einen bestehen "WeitereRegelungen für die Berufsausbildung" für betriebliche Ausbildungsgänge außerhalbdesGeltungsbereichs desBBiG.Zum anderen sind für Berufe des Gesundheitswesens und für den sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Bereich Ausbildungen bundesgesetzlich bzw, landes- rechtlich geregelt.In diesen und in anderen Bereichengibt es auch KMK- Vereinbarungen für in Landesrecht umzusetzende Berufsausbildungen in Berufsfachschulen (z.B.StaatlichgeprüfteAssistentenverschiedenerFach- richtungen) und in zweijährigen Fachschulen (z.B, Staatlichgeprüfte Tech- niker verschiedenerFachrichtungen). Ein dritter Bereich betrifft Regelun- gen für die Berufsausbildung Behinderter (gemäß § 48 BBiG bzw, § 42b HwO, vgl. das vom ßiBB jährlich herausgegebene "Verzeichnis der aner- kanntenAusbildungsberufe",2. Teil,BiBB 1989, S.92-111). Die imzweiten Karlheinz Fingerle/AdolfKeIl 313 Bereich genannten Beispiele erinnern daran, daß es innerhalb des Berufs- bildungssystems "Stufen der Berufsbildung" gibt (Stratmann 1979a). Nicht nur für die berufliche Erstausbildung an Berufsfachschulen mit voller beruf- licher Qualiftkation, sondern auch für die Fachschulen, die Stratmann (ebd., S. 331) der "Stufe der beruflichen Fortbildung" zuordnet, verwendet die KMK die Bezeichnung "Ausbildung" (man vgl. den Abschnitt H. "Ausbil- dung" der Rahmenvereinbarung über Fachschulen mit zweijähriger Aus- bildungsdauer" vom 27.10.1980; KMK 1982). Diese Ausbildungen gehören zum Berufsbildungssystem, weil sie unterhalb der Hochschulebene spezialisierte, institutionell abgesicherte, standardi- sierte und marktrelevante Bündelungen von Arbeitsfähigkeiten (vgl. Beck/ Brater/Daheim 1980, S. 19ff.) in systematisierten Angeboten vermitteln. Diese so charakterisierten Bündelungen von Arbeitsfähigkeiten wollen wir (abweichend von der Terminologie der zitiertenAutoren) berufliche Quali- fikationen nennen. Sie sind ein wichtiges Kriterium zur Bestimmung von Handlungen, die dem Berufsbildungssystem zuzuordnen sind. Berufliche Qualiftkationen in diesem Sinne sindnach Beck/Brater/Daheim "Oualifika- tionsbündel", die aus Oualifikationen in charakteristischer Strukturierung zusammengesetzt sind (ebd. S.17f.). Viele berufliche Vollzeitschulen (z.B. Fachoberschulen und Berufliche Gymnasien) können aber gerade solche Arbeitsfähigkeiten nicht vermitteln. Georg stellt imAnschluß an Grüner fest, daß Berufliche "Oberschulen" Be- rechtigungen "ohne Beruf" vermitteln (Georg 1984, S.l15ff.): "In der über- wiegenden Mehrzahlder Vollzeitschulenhat das Etikett 'beruflich' seine Be- rechtigung verloren" (ebd., S. 122). Die von uns gezogene Grenze des Be- rufsbildungssystems zerschneidet also die Gesamtheit der Schulen, die "be- ruflich" genannt werden. Allerdings ist im konkreten Fall die Grenze nicht leicht auszumachen, weil die Marktrelevanz nicht schon durch die staatlich- anerkannten Berufsabschlüsse gegebenwird. Sie sind allenfallseine notwen- dige Bedingung. Ohne Abstimmung mit den Abnehmern oder ohne Nach- frage auf einemArbeitsmarkt können neu geschaffene Schulberufe den Cha- rakter von Pseudo-Berufsausbildungen annehmen. Nach diesen Erörterungen können wir die Frage wieder aufnehmen, ob der Begriff "Berufsbildungssystem" zutreffend und sinnvoll ist. Ein normativer Systembegrif/ (System zum Beispiel verstanden als ein aus seinen Teilen wohlgeordnetes Ganzes) ist offensichtlich nicht geeignet, das "Berufliche Ausbildungs- und Schulwesen" als System zu charakterisieren. Aber auch die Darstellung des Berufsbildungssystems über die Beschreibung seiner System-Umwelt-Grenzen fällt nach den vorangegangenen Erörterungen nicht leicht. Gleichwohl scheint bei genauerer Beschäftigung mit allen 314 KarlheinzFingerle/AdolfKeIl konkteten Bildungsangeboten - mit dem komplexen Ensembleberuflicher Bildungsgänge- unterhalbderHochschulebeneeineVerständigung darüber möglich, ob sieberuflicheQualifikationen (im obenangegebenenSinn)ver- mitteln. Die Systemgrenzen lassen sich darauf bezogen bestimmen und machen dadurch dasreal vorhandeneBerufsbildungssystembegrifflich und empirischfaßbar. _. Nach dieser Charakterisierung des Berufsbildungssystems sind "Übersicht- lichkeit" und "Systemstrukturen", die rationalnach Zweck-Mittel-Beziehun- genoder Teil-Ganzes-Verschachtelungenzukonstruierensind,keine Krite- rien und als Merkmalenichtnotwendigfür denvonunsverwendetenSystem- begriff.Tatsächlichsind für das Berufsbildungssystem der Bundesrepublik Deutschland- einschließlichBerlin(West) -dieseMerkmaleinsgesamtnicht erfüllt,obwohlals ErgebnisbildungspolitischerundberufspolitischerBemü- hungensolcherationalenStrukturenimmerwiederinAusdifferenzierungen des Berufsbildungssystems eingezogen werden. Dieser Sachverhalt veran- laßt uns, nach den Ursachenund Gründen für die Unübersichtlichkeit und Komplexität desBerufsbildungssystems undnachden Chanceneiner "Syste- matisierung" des Berufsbildungssystems im Sinne einer Bereinigung kaum durchschaubarerDifferenzierungenund derVerknüpfungbisherunverbun- denerTeile zufragen(z.B. imSinneder Ermöglichunghorizontaler undver- tikalerDurchlässigkeit derberuflichenBildungsgänge über dieRekonstruk- tion der mit beruflichen Qualifikationen verbundenen Curricula und Berechtigungen). 4. Funktionen undFolgen derUnübersichtlichkeit und derKomplexität desBerufsbildungssystems 4.1 Witrwarr undFlexibilität Stratmannbemerktemit Blickauf die Geschichte der Fachschulen, daß die kaumkontrollierbare Vielfalt der Fachschulendurchausfunktional gewesen sei für die erst entstehendenund noch nicht verfestigten Berufsstrukturen: Die Kritik des "Wirrwarrs an Fachschulen" müsse"zugeben, daß durch eine derartige offeneSituation dieserBereicheinegroßeFlexibilität gewannund relativleicht aufneueAnforderungenhinzu qualifizieren ermöglichte. Vor allemin Zeiten hoher ökonomisch-technischer Innovationsraten bei gleich- zeitignoch nicht verfestigter Berufsstruktur sicherten die Fachschulendie erforderlicheElastizitätim 'Oualifikationsetat' einerEpoche,einerBranche KarlheinzFingerle/AdolfKeIl 315 oder auch nur einer Region" (1979a, S. 332). Mit der Herausbildungund Verfestigung der beruflichen Karrieremuster sei es aber an der Zeit ge- wesen, diesen Sektor der Berufsbildung zu regeln.Dies sei inzwischen teil- weisegeschehen(ebd.). Das Argumentder flexiblen Reaktionaufneue be- rufliche Anforderungen wird auch aus der Perspektive der Politikwissen- schaft als Ursache für die "übermäßige Komplexität" des Berufsbildungs- systems angeführt: Es liegein der LogikdespolitischenSystems, in der Re- aktion auf die Vielfaltder Anforderungenund Nebenfolgen die Komplexi- tät zu steigern. IIDas Ergebnis ist, daß auch die Beteiligtenselber immer größere Schwierigkeiten haben,einumfassendes Bildvonwichtigen Politik- bereichen zubekommen" (Streecku,a, 1987, S. 12).Man kannin der Logik dieser Argumentation feststellen, daß nicht ein Mangel an verbindlichen organisatorischen, rechtlichen und curricularenVorgaben, sondern oft die schwerdurchschaubare und oft veränderte Vielfalt der Regelungen unter- schiedlicherReichweiteUrsache für die Unübersichtlichkeit und die Ver- wirrungsind.Die paradoxeFormulierung "organisiertes Chaos" wirdso erst vollverständlich. Der in dieser Formulierung enthaltene Vorwurfwäre ja unberechtigt,wenn es nur an der Bequemlichkeit des Betrachters des Be- rufsbildungssystems liegenwürde,der vergeblichhofft,Zusammenhangund differenzierte Struktur in einemkurzenText,in wenigen Tabellenund Gra- phiken darstellen und verstehen zu können, während doch für die Dar- stellungdeskomplexen institutionellen Systems der beruflichenBildung ein "umfangreiches Buch" erforderlichist (Streecku.a, 1987, S.12,mit Hinweis auf Münch 1982). Doch auch dieses "umfangreiche Buch" zeichnet die "hi- storischgewachsene Komplexität und Kompliziertheit des beruflichenBil- dungswesens" nur "inStrichen" nach (Münch1987, S. 2). AlsAusdrucksolcherFlexibilität kannauchverstandenwerden, daß eskeine ein für alleMal festgelegte Hierarchie der Ziele desBerufsbildungssystems gibt. Der Wechsel der offiziellen Berufsbildungspolitik in den siebziger Jahren vomZiel,die QualitätderBerufsbildunggenerellzuerhöhen,aufdas Ziel, das Problemdes Mangels anAusbildungsplätzen zubeheben(Quanti- tät statt Qualität durch Verzicht auf eine wirksame Kontrolleusw.), zeigte solcheFlexibilität des Berufsbildungssystems. Offe (1975, S.253)stellt eine vergleichbare Entwicklungfest:Er weistaufdenWechselvonder Politikder Deprivatisierung der Berufsbildung auf die Politikder Privatisierung hin. Dieser im Blickauf die Veränderungder Systemumwelt opportunistische Austausch von vorrangigen Zielen ist mit Bezug auf berufspädagogische Ziele und Kriterien kaum zu rechtfertigen. Dieses Verdikt darf aber den Blickdafür nichtverstellen, daß durchsolcheZielveränderungen imSystem die Anpassungdes Systems an verschiedene Umweltlagen erleichtertwird. 316 Karlheinz Fingerle/Adolf Kell Übermäßige Unübersichtlichkeit und Komplexität kann auch das Ergebnis nur teilweise realisierter oder gescheiterter Reformen im Berufsbildungs- system sein. Jeder Ansatz, beide durch neue Organisationsformenzu verrin- gern, ist zum Scheitern verurteilt, wenn der neue Bildungsgang nicht alte ersetzt oder grundlegend umgestaltet, sondern nur als konkurrierende Al- ternative realisiert werden kann. Was als politische Maßnahme zur Verein- fachung oder zur grundlegenden Umgestaltung gedacht war, kann so den "Organisationswirrwarr" noch erhöhen. Historisch-systematische Analysen könnten nachzeichnen, wie das, was als Reform den Anspruch struktureller Umgestaltung beanspruchte, zum Additum an das Bestehende verdünnt wurde. Segmentierung und Differenzierung, Du1dung des Neuen in den po- litischen Nischen des Überkommenen kann das Schicksal einerReform sein, die das "organisierte Chaos" im Interesse der Jugendlichen abschaffen wollte. 4.2 Ungleichheit und "cooling-out" Die Unübersichtlichkeit rechtlicher Regelungen generell und die über die Verbindung allgemeiner Schulabschlüsse mit beruflichen Qualifikationen imbesonderen, haben eine "Kanalisierungsfunktion" im Blick auf die Steue- rung der Schülerströme (vgI.Georg 1984,S.122). Georg sieht darin ein "ma- nipulierbares Steuerungsinstrument" im Blick auf "Bildungsexpansion und Bildungsbeschränkung" (ebd.), Der Ausbau der beruflichenVollzeitschu1en gehe faktisch einher mit einem "tendenziellenWertverfall" der Berechtigun- gen und sei "eher dieser cooling-out-Funktion geschuldet als einer beruflich verwertbaren Qualifizierung" (ebd., S.123). Insofern hat die Unübersicht- lichkeit die Funktion, die tatsächliche gesellschaftliche Ungleichheit zu ver- schleiern. Dies gilt besonders für solche berufliche Schulen, die "ihre Absol- venten bereehtigungs- und berufslos dem betrieblichen Ausbildungstellen- und Arbeitsmarkt überlassen" und sie so auf dem Arbeitsmarkt marginali- sieren (ebd., S.123f.). Damit soll nicht gesagt sein, daß das Berufsbildungs- system diese soziale Ungleichheit (allein) produziert; denn schon die Hin- führung und Zuordnung zu verschiedenen Ausbildungen und schulischen Angeboten ist von sozialen Milieus bedingt (vgl. Beck/Brater/Wegener 1979). Aber durch die Unübersichtlichkeit wird die ohnehin bestehende Tendenz noch verstärkt, im Prozeß von Bewerbung und Rekrutierung "soziale Strukturen festzuschreiben und Privilegierung wie Unterprivilegie- rung zu potenzieren" (Offe 1975, S. 121). Georg fordert dagegen, daß das "Berufsbildungssystem ... mit seinen Organisationsstrukturennicht mehr die KarlheinzFingerle/AdolfKeIl 317 Legitimationsgrundlage für solche Abgrenzungs- und Marginalisierungs- prozesse" liefern dürfe (Georg 1984, S. 124). 4.3 Berufals Umwelt desBetriebs und Berufals Umwelt derSchule Harney hat die Differenzvon Betrieb und Beruf herausgearbeitet. "Beruf" ermöglicht, über Kompetenzund Status zu kommunizieren, ohne sich auf Besonderungen der jeweiligen betrieblichen Oualifikationsanforderungen einzulassen. Diese universelle Codierung ist die Voraussetzung dafür, daß auch außerhalb der Betriebe eineVerständigung über Fähigkeiten und so- zialenStatusmöglichwird,ohne daß Genaueres über die Kontexte bekannt sein muß, in denen Oualifikationen in Betrieben verwendetwerden. "Der Beruf codiert Oualifikation für andere als betrieblicheZwecke" (ebd.1985, S.119). Das Berufsbildungssystemist neben anderen öffentlichen undpriva- ten Kontextennur ein Zusammenhang, für den Qualifikation codiert wird (hier in den Zeitkontextdes Lernens) (vgI. ebd.), Doch erfülltes einezen- trale Funktion:Der "universelle Stellenwert des Berufs" läßt sich"mit Hilfe des Berufsbildungssystems vor Veränderungen auf der Ebene der Qualifi- kationenanforderndenbetrieblichenRealität in dem Maße abschotten, wie dieses System die beruflicheEtikettierung solcherAnforderungenperma- nent betreibt" (ebd.,S. 118).Harneybelegt den letzten Teil dieserAussage in einer Anmerkung (ebd., S. 128, Anm. 9) mit einem Hinweis auf die in einem ZeitintervallneugeordnetenAusbildungsberufe. Die Differenz von Ausbildungsberuf und Beruf macht er an dieser Stelle nicht zum Thema. Harney spricht vom "Umweltcharakter des Berufs gegenüber seiner par- tikularbetriebsqualifikatorischen Verwertung" (ebd., S.127) oder in Kurz- form: vom"Berufals Umweltdes Betriebs" (ebd.,S.118). Nichtgenügendgeklärtist bei Harneydie BeziehungvonBerufund Berufs- bildungssystem. Zwarstellter fest: "BeruflicheEinmündungundAusbildung sind immer auch an nicht-schulische Standards gebunden" (ebd., S. 126). Und: Der Berufwirkt"gegenüber demBildungssystem alsingewisser Weise eigenerGesichtspunkt" (ebd.), DieseBemerkungenstehen aber imZusam- menhangder Aussagenüber dieinstitutionalisierten Erwartungen zurallge- meinenZugänglichkeit der Berufsausbildung und zum ErwerbeinesBerufs als allgemeinem Anspruch: "Relativ zu diesem Gesichtspunkt ist Berufslo- sigkeit als Mangelgesellschaftlich darstellbar" (ebd.), DieseAussagen deuten an,daß der Beruf auch alsUmweltderSchulen, be- sondersder beruflichen Schulen, zuuntersuchenist.Das Schulsystem über- nimmtdie Differenzierungen des Berufssystems nicht direkt,sondernsetzt sieals Teil des Berufsbildungssystems in eigene Komplexität um, diees 318 Karlheinz FingerleiAdolf Kell erlaubt, Handlungen imBerufssystem' zu beachten oder nicht zu beachten, zu reflektieren und durch systemeigene Aktivitäten zu bearbeiten. Diese Aussage kann hier nur durch wenige Hinweise belegt werden: Die mit den Ausbildungsrahmenplänen abgestimmten Rahmenlehr- pläneder Kultusministerkonferenzfür die Berufsschulewerdenin vielen Bundesländern in eigene Richtlinien übersetzt, die es ermöglichen, In- tentionen und Inhalte nach jeweils eigenen päd-ago-gischen Kriterien und Absichten zu strukturieren. Die Schulen können autonom entscheiden, ob und wie sie Fachklassen für verschiedene (Ausbildungs-)Berufe bilden und wie sie diese nach Leistungsniveau gliedern oder nach schulischen Erfolgskriterien verti- kal oder horizontal durchlässig machen. Autonomie der Schu1ezeigt sich gerade darin, daß sie die Gliederung der Berufenicht alsbloßeBeschränkung aufnimmt, sondern daß sie ihre eigenen Strukturen und Intentionen in kritischer Auseinandersetzung mit dieser Vorgabe entwickelt (besonders deutlich in Reformansätzen wie zum Beispiel dem Kollegschu1versuchNW, aber grundsätzlichmehr oder weniger ausgeprägt in allen beruflichen Schulen). Die Schule wirkt umgekehrt durch ihre eigenen Differenzierungen auf die Berufsstruktur stabilisierend und verändernd (aber ebenfalls nicht ungebrochen). Die vorstehenden Überlegungen zeigen, daß bei der Beschreibung des Be- rufsbildungssystems verschiedene Perspektiven möglich sind. Berufspäd- agogische Darstellungen sind meist mu1tiperspektivisch, d.h. nicht nur der Umweltperspektive eines Systems (z.B, nur des Betriebs oder nur der 1 WirvelWenden hierden Begriff"Berufssystem",dervonHamey (1985) vermiedenwird. Hamey verwendet den Begriff"Beruf" auffälligerweise in dem genannten Zusammen- hang fastnur imSingular imSinneeinesGattungsbegriffs. Ob und wiedie Differenzie- rungderBerufealsBerufssystemverstandenwerdenkann,wirdnichtangesprochen. Wir halten daran fest,daßBerufeerwartetes Handelnstrukturieren,das in Betrieben,Fami- lien, Schulen, der politischen Öffentlichkeit allerdingsnicht identischsein muß, aber dochüberdieBerufesinnhaftvermitteltwird. BerufkannmitHameyals "universale Co- dierung" der "Trägerschaft undVerwertungvon Qualifikation"begrifflich gefaßtwerden (1985, S.118).DiesistjedochnureinAspektdesBerufsbegriffs. BerufalsZurechnungs- mustervon Handlungen ist ein andererAspekt,den es zubewahrengilt.Die arbeitstel- IigeDifferenzierung dieser Zurechnungsmuster wäre als Struktur der Gesamtheitder Berufe,desBerufssystems, zu fassen. Daß diesesBerufssystem, z.B, mit demTeilsystem der Ausbildungsberufe, nichtin der StrukturbetrieblicherAnforderungen,nochin der Struktur schulischer Bildungswege aufgeht, ist dieEinsicht,diees hier festzuhalten gilt. Karlheinz Fingerle/AdolfKeIl 319 Schule) verpflichtet.Müssensie so eine Pluralität vonSystemreferenzen be- rücksichtigen,stehen sievordem Problem, die diskrepantenStrukturen und Prozesse der Systemezu bezeichnenund aus externer Sichtauchmehr Kon- tinuitäten zu erkennen, als jeweilssysteminternbearbeitet und berücksich- tigtwerden. Ein Teil der "übermäßigen" Komplexität, die dieDarstellunger- schwert, ergibt sich so aus der universellenAbsicht des Berufspäd-agogen, Ein anderer Teil ist der Tatsache zuzuschreiben,daß die Differenzierungs- prozesse in verschiedenenBerufen,Betrieben,Schulenunterschiedlichweit vorangetrieben sind,wie z.B, am ganz unterschiedlichenStand der inneren Verschulung der Berufsbildungin Betrieben belegt werden könnte oder an dem ganzunterschiedlichenGrad, mitdem sichdieBerufsstruktur(derAus- bildungsberufe) an betriebliche Qualifikationsmuster anschließt oder von ihr generalisierend losgelöst hat. Literarische Darstellungen des Berufs- bildungssystems im Kontextseiner Umwelt tendieren hier zur Schematisie- rung und zur didaktischenReduktion imBlickauf den Leser.Der so "orien- tierte"Leser muß sichin Hinsichtaufdie tatsächlicheKomplexität desorien- tiert sehen, wenner z.B, einemSchemaentnimmt,daß einebestimmteSchul- form zurFachhochschulreifeführt, aber später erkennt, daß gerade der von ihm gewählteSchultypdiesenAbschluß nicht vermittelt.Hier ist die bereits zitierte Äußerung vom"Organisationswirrwarr", in dem sich selbst Berufs- berater nicht zurechtfänden, verständlich, aber als emotionalbesetzter Be- griffwohl nicht ganz passend. 4.4 Überschneidungsbereiche LuhmannlSchorr diskutierten den "spektukulären Erfolg schulisch orga- nisierter Erziehung" (1979, S. 54), stellten aber fest, daß es "Erziehungs- bereiche"gäbe, die "dieseForm der Ausdifferenzierung" nichtwählenkönn- ten (ebd.). Dies gelte u.a, für die Erziehung in "Wirtschaftsbetrieben", in denen - wie in den Familienund in den Universitäten "der Erziehungspro- zeß an die Erfüllung,ja an den Primat einer anderen Funktion gebunden" bleibe (ebd.), Luhmann/Schorrnennen diese Bereicheaußerhalb desSchul- systems "Überschneidungsbereiche". Erziehung im "Wirtschaftsbetrieb" setze "monetäreRationalität" "alseigenesErziehungsmittel" ein(ebd.,S.55). Die Autoren berichten über den Ansatz der Philantropen, durch die Indu- strieschulen diesen Überschneidungsbereichim Erziehungssystem statt im Wirtschaftssystem anzusiedeln(ebd., S. 69f.).Sie behaupten das Scheitern dieses Ansatzes, obwohles in der Gegenwart (z.B.in Waldorfschulen) Bei- spiele des Gelingensgibt, die Luhmann/Schorrnicht beachten. Der "Über- 320 KarlheinzFingerle/AdolfKell schneidungsbereich Betriebserziehung" (ebd.,S. 93),mit der Lehre alsVor~ bereitungauf denBerufimBeruf, wirdin paradoxerWeiseals läng~t obsolet und doch als Orientierung für künftige Vorbereitungen auf den Ubergang in den Beruf beschrieben. Der problemloseAnschluß an die Ausbildungs- gängesei längstnichtmehrmöglich. Dochwerde 'versucht das,washier von selbst anfällt,auf Umwegen unter anspruchsvolleren Zielsetzungenwieder zu erreichen"(ebd.),Statt aufeineSteigerungder Lernfähigkeit (Lernen des Lernens) zu zielen, werde jedoch mit den Reformzielender Diversifikaton und Praxisnähedie Vorbereitung auf das Berufslebenzu stark spezialisiert: "StattinbreitangelegtenAusbildungsgängenSicherheitüber dieKennzeich- nungvonErfolgenundMißerfolgenzuschaffen, greiftmanzurScheinsicher- heit der Spezifikation, bei der dann aber doch nicht gewährleistet ist, daß entsprechendeLeistungsnischenimBerufslebenbereitstehen"(ebd.,S.272). Dagegenwärezustellen,daß gerade inReformansätzender integriertenSe- kundarstufe 11, aber auch in den Berufsausbildungen z.B, der neugeordne- ten Metall-und ElektroberufeeineSteigerungder Lernfähigkeit verbunden mit Praxisnäheversuchtwird (z.B, durch "handlungsorientiertes Lernen"). Ausbildungmit Praxisnähe wirdhier aber nicht mehr imSinneder früheren Beistell-Lehreverstanden, diebei Luhmann/Schorr imJahre 1979 noch zur Charakterisierungdes problemlosen Übergangs in den Beruf beschrieben wird - allerdings von den Autoren selbst als ein Modell der Vergangenheit angesprochen, das in seinenLeistungen den Maßstab für künftigeSystem- leistungen abgibt, ohne selbstdie Lösungzu sein. Das Konzept der Überschneidungsbereiche .überzeugt in verschiedener Hinsicht nicht: Die Verschulungsprozesse in der betrieblichen Berufsbil- dung zeigen, daß die Interaktionsform Schu1e und damit der Verzicht auf dieökonomische RationalitätalsErziehungsmittel, wennes dieseje gegeben hat, sich auch im Kontext desWirtschaftssystems durchsetzt. Dies ist nicht nur pädagogischer Rationalität zu verdanken, sondern auch juristischen Normierungen. Würde man das Konzept der Überschneidungsbereiche konsequentweiterdenken, müßtejetzt konstatiert werden, daß betriebliche Berufsbildung auch als Überschneidungsbereich mit dem Rechtssystem gedachtwerdenmuß,weildie juristischeRationalität (codiert in der Unter- scheidung von Recht und Unrecht) als eigenesErziehungsmittel eingesetzt werde, weil die Vertragsförmigkeit des Ausbildungsverhältnisses und die Möglichkeiten der (allerdings angesetzliche Voraussetzungen) gebundenen Kündigung die Interaktionsbeziehungen formen, in denen betrieblich ge- lerntwird.DiejuristischenNormierungen durch Ausbildungsberufsbild und Ausbildungsrahmenplan sind zugleich auch pädagogische Normierungen. Karlheinz Fingerle/Adolf KeIl 321 Insofern ist es gerechtfertigt, daß Münch "Ausbildungsdauer, Ausbildungs- berufsbild, Ausbildungsrahmenplan, Prüfungsanforderungen" als Teile des Schaubildes "Das 'duale System als Rechtsfigur" aufführt (1979,S. 32, Her- vorhebung von uns). Wenige Jahre später hat er in einem Schaubild unter der Überschrift "Die pädagogische Struktur des dualen Systems" (Münch 1987, S. 48; Hervorhebung von uns) "Lernorte" und "didaktische Grundla- gen"mit "Ausbildungsberufsbild", "Ausbildungsrahmenplan" und "Prüfungs- anforderungen" aufgeführt, aber mit ausdrücklichem Bezug auf die juristi- sche Normierung durch das Berufsbildungsgesetz. Damit drückt er den Sachverhalt richtig aus, daß die juristischen Vorgaben die pädagogische Ra- tionalität verbindlich machen. Schriewer spricht von der "nationalspezi- fischen Verschränkung von staatlicher Auftrags- und berufsständischer Selbstverwaltung, vonMacht/Recht undvon Geld, die ...für den Überschnei- dungsbereich Berufserziehung funktional" als "meta-organisatorische Stütze" wirksam geworden sei (1987, S. 96). Unsere vorstehenden Bemer- kungen meinen aber mehr: die juristische Kodierung der Interaktionsform "Berufserziehung". Die pädagogische Struktur des Systems wird durch die juristische Normierung gesichert. Die juristischeFigur des Vertragsverhält- nisses ist aber auch direkt verhaltensnormierend. Die Schwierigkeiten, dies einzusehen, werden überwunden, wenn man sich vergegenwärtigt, daß Handlungen zugleich mehreren Teilsystemen der Gesellschaft zugerechnet werden können. Das Konzept der Überschneidungsbereiche ist für diese (aus dem verwendeten Systembegriff trivial zu folgernde) Einsicht nicht er- forderlich. Es kann, wie wir gesehen haben, eher den Blick verstellen für diese mehrfache Systemreferenz der Handlungen im Berufsbildungssystem. 4.5 Ökonomisch-politische Aspekte: Berufsbildungzwischen Marktund Staat Das Beschäftigungssystem als Umwelt des Berufsbildungssystems kann als ein aus vielen Teilarbeitsmärkten bestehendes ökonomisches System ver- standen werden. Schulische und betriebliche Berufsbildung ist aus ökono- mischer Sicht eine Investition in den Menschen als Arbeitskraft (Umwand- lung von Geldkapital in Humankapital). Solche Investitionsentscheidungen sind eingebunden in das unternehmerische Streben nach optimaler Kombi- nation von Produktionsfaktoren, durch die marktfähige Leistungen zu Prei- sen abgesetzt werden können, die die Rentabilität des eingesetzten Kapitals sichern. Aus kurzfristiger, betriebswirtschaftlicher Perspektive kann die In- 322 KarlheinzFingerle/AdolfKell vestitionskalkulation zur Entscheidunggegen eine unternehmenseigene Be- rufsbildungund für die Anwerbung fremd ausgebildeter Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt fallen. Wenn die dezentralisiert getroffenen Entschei- dungen mehrheitlich zu diesem Ergebnis führen, wird aus langfristiger, volkswirtschaftlicher Perspektive ein wichtiges Kollektivgut, das gesell- schaftlicheArbeitsvermögen, verknappt,waszu Engpässenund zurStagna- tion der wirtschaftlichen Entwicklung führen kann.Durch "privatautonome Unternehmensentscheidungen" wird dann das Kriterium "der gesamtwirt- schaftlichenAllokationseffIzienz" verfehlt (vgl. Offe 1975, S. 146) ("Markt- versagen"). PolitischeEingriffedesStaateswärendann schon aus ökonomischen Grün- dennötig.HinzukommtdieVerantwortungdes demokratischenSozialstaa- tes,die "freieEntfaltungder Persönlichkeit" (Artikel2 GG) und die"Berufs- freiheit" (Artike112 GG) seinerBürger material zu gewährleisten. Deshalb muß er zur Vermeidung einersolchenEntwicklung auchaus sozialenGrün- den politisch handeln. Die Möglichkeiten seines (berufsbildungs-)politi- sehenHandelnssindaber dadurchbegrenzt,daß dieVerwertbarkeitund die Verwertung des Arbeitsvermögens, das durch sein politisches Handeln hervorgebracht wird,in einer Marktwirtschaft vorwiegend von der privaten Nachfrage nach Arbeitskräften abhängig ist ("StaatsversagenlI). Solches "Marktversagen" und "Staatsversagen" sind wichtigeökonomisch-politische Ursachen für "Wirrwarr" und "Chaos" in der Berufsbildung. Die Berufsbildung in der Bundesrepublik enthält als Strukturmerkmale staatlicheInterventionen und marktwirtschaftlich-private Initiativen, durch die Staatsversagen und Marktversagen "durch wechselseitigen Ausgleich" vermieden werdensollen (vgl. Streeck 1983, S. 4). Für die Weiterentwick- lungdieserElementezueinem"neo-korporativistischenSystem" indem"sich die klassische Dyadevon Markt und Staat um einen zusätzlichen interme- diären Allokationsmechanismus", um den Verband als organisierteGruppe zur Triade erweitertist, gibt es Anzeichen (vgl. Streeck 1983; Streeck u.a, 1987).Die Entwicklung einesneo-korporativistischen Systems scheintaber auf sektoraleLösungen für Wirtschaftszweige (Branchen)und/oder Regio- nen begrenzt;sieliefertalsonur Partiallösungen. Weilaufder gesamtgesell- schaftlichen Ebene dieKonflikte zwischen individuellerund kollektiver Ra- tionalität inhaltlich diffuserund undurchsichtigersind, ist eine Selbstdiszi- plinierungschwieriger. Erst der Verzichtaufein Gesamtkonzeptermöglicht die Durchsetzung von Verbandsinteressen. Für die zu bewältigenden ge- samtgesellschaftlichen Probleme gibt es folglich aber auch nur Partiallö- sungen;selbstdiesekommennur unter bestimmten Bedingungen zustande (vgl. die Fallanalyse mit Bezugaufdie Bauwirtschaft bei Streeck 1983). KarlheinzFingerle/AdolfKeIl 323 Diese ökonomisch-politischen Aspekte verweisen darauf, daß in der Span- nungvonMarkt undStaat, von ökonomischen Zweckenund pädagogischen Zielen allenfalls mittelfristig, stabile und nur teilweise neugeordnete Struk- turen in der Berufsbildung zu erwartensind. 5. Berufspädagogische Perspektive: Subjektbezug in derBerufsbildung Bei der Zuordnung von Handlungen zum Berufsbildungssystem muß be- rücksichtigt werden,daß diese letztlichaufdem Handeln vonIndividuen ba- sieren.Individuelles Handeln ist eineDimensionmenschlicherEntwicklung, die inWechselbeziehungzwischenPerson und Umweltstattfindet (Bronfen- brenner 1981). Vonanderem menschlichen Verhaltenunterscheidetsichin- dividuelles Handelndurch Zielbezogenheit, durchseinen"subjektivenSinn". Deshalbist eineZuordnung vonHandlungenzumBerufsbildungssystemaus ökologischer Sichtund unter berufspädagogischer Perspektivenur subjekt- bezogenmöglich - nur unter Berücksichtigung individueller Wahrnehmun- gen,Einstellungen, Emotionen,Absichtenusw., die aufdasHandelnwirken. Diese Sichtund Perspektivewerden bei systemtheoretischen Analysenund Darstellungenabermeistvernachlässigt. Gerade ausihnenergebensichaber einigeÜberlegungenzur Analyseund BewertungvonBerufsbildung. (1) Berufliches Handeln kann nur identifiziertwerden, wennund soweit es in denKontextberuflichorganisierterArbeit eingebundenist (Arbeiten) oder als Berufsbildung darauf vorbereitet (Lernen). Arbeiten und Ler- nenfindeninje spezifischenSituationenstatt,die einerseitsvonbestimm- ten Umweltstrukturen(Arbeits-bzw. Lernumwelt) und andererseitsvon der individuellen Wahrnehmung und Definition der Situation (alsAr- beits-bzw. Lernsituation) beeinflußtwerden (vgl. KeIl1989). (2) Zur Berufsbildung gehören aus dieser subjektbezogenen Sichtalle indi- viduellen Lernhandlungen, die auf beruflichorganisiertes, gesellschaft- lichesArbeitenbezogensind.Obund inwieweit Lernhandlungen, die ein Subjektder eigenen Berufsbildung zurechnet, auch nach den generali- sierendenBegriffen, die esüber dieBerufsbildunggibt,zuzuordnensind, hängt von den diesbezüglichen Wechselbeziehungen zwischen Subjekt und seiner Umwelt ab. Diese Wechselbeziehungen werden beeinflußt u.a, vonden generalisiertenErgebnissengesellschaftlicher Lernprozes- se über die Struktur der Berufsbildung, die die Sozialwissenschaften durch die Beschreibung und Analyse des Berufsbildungssystems zufas- sen suchen. 324 Karlheinz Fingerle!Adolf Keil (3) Aus umweltbezogener, gesellschaftlicher Sicht ist Berufsbildung eine sozialeRealität,die aufzweiTatsachenreagiert.Als Teil der (allgemei- nen) Erziehungreagiertsieaufdie"Entwicklungstatsache" (vgl. Bernfeld 1967 (1925), S.51)- aufdieBntwicklungsbedürftigkeit desMenschen; in diesem Kontext reagiert sie auf den speziellen Sachverhalt, daß der Mensch sich durch Arbeit mit seiner natürlichenund sozialenUmwelt auseinandersetzen muß (vgl. Menck,1989, S.26ff.). (4) Durch die Organisation desArbeitensund desLemens werdenArbeits- umwelten und Lernumwelten geschaffen, die die Wechselbeziehungen zwischen den Individuen und diesenUmweltenund damit die individu- ellen Entwicklungen beeinflussen. Die Gesellschaft gestaltet "Entwick- lungsrahmen" cnEntwicklungs- und Äußerungsschablonen" bei Beckl Bräter/ Daheim1980,S.200) mitspezifischenEntwicklungsmöglichkeitenfür In- dividuenund Gruppen. Berufsbildung als gesellschaftliches (Sub-) Sy- stembesteht ausdieserSichtauseinemKonglomeratvon'Entwicklungs- rahmen".DiesesKonglomerat erscheintaus subjektbezogener Sichtund aus berufspädagogischer Perspektive eher als "Wirrwarr" und "Chaos" denn als"System". (5) Arbeits- bzw, Lernprozesse können als individuelle Entwicklungspro- zesse bewertet werden. Unter berufspädagogischer Perspektive sind solcheEntwicklungsprozesse positivzubewerten- und deshalbzu initi- ieren und zu fördern -, die in Richtung auf pädagogische Normen wie Bildung, Mündigkeit, Selbstbestimmung, Autonomie und personale Identität verlaufen. (6) Unter dieserPerspektive, insbesondere ausderParteinahmefürJugend- liehe,für gesellschaftliche Randgruppen, für Minoritäten-grundsätzlich für die Betroffenen ., ist Berufsbildung als System zu entwerfen. Zu prüfenist,ob undinwieweit fürgrundsätzlich alleaufdie gesellschaftlich organisierteArbeitbezogenenindividuellenZiele,Voraussetzungenund (Lebensweg-)Planungen spezifische Bildungsgänge als "Entwicklungs- rahmen" angebotenwerden-sodaßUngleichheitund"cooling-out" stark reduziert werdenkönnen (vgl. Abschnitt4.2) • sowie, ob und inwieweit die angebotenen Bildungsgänge alsbildungsförderliche Lern- bzw. Ar- beitsumwelten zubewertensind. KarlheinzFingerle/Adolf KeIl 6. Übersichtlichkeit und Systematisierung im Interesse derBetroffenen 325 Aus dem Subjektbezugin Verbindung mit einer berufspädagogischen Per- spektive sind Gesichtspunkte zu gewinnenfür die Analyse und Bewertung berufsbezogenerindividuellerEntwicklungsprozesse und für dieGestaltung eines Berufsbildungs-.systems. Dabei ist die dem Subjektbezugimmanente Spannung zwischen individuellen Entwicklungsbedürfnissen und -voraus- setzungenund gesellschaftlichenAnforderungen und (institutionellen) Rah- menbedingungenzu beachten: Das Prinzip der Freiheit für jedes Individu- um (Individualisierung) muß mit dem Prinzip der Gleichheitaller (Soziali- sierung) vermittelt werden - im Berufsbildungssystem sind in dieser Span- nung Optimierungsprobleme zu lösen. Eine Optimierung von Differenzie- rung und Integration ist bei der Entwicklung einzelner Bildungsgänge als "Entwicklungsrahmen" und bei der Strukturierung eines EnsemblevonBil- dungsgängen (im Berufsbildungssystem) anzustreben (vgI. Kell/Kutscha 1983). Aus diesenÜberlegungen lassen sichfolgende Postulate für die Gestaltung eines Berufsbildungssystems gewinnen. (1) Das Berufsbildungssystem soll eine globale Übersicht bieten über alle Bildungsgänge, damit diese als Teile von (beruflichen) (Lebens)Lauf- bahnen und beruflichenKarrieren erkannt und geplant werdenkönnen. (2) Das Berufsbildungssystemsolleine differenzierteÜbersichtüber dievon einerAusgangssituation zu erreichenden Entwicklungswege bieten,also über die individuell wählbaren Berufsbildungslaufbahnen als Teil einer Berufslaufbahn. (3) Die Betroffenen sollen an Entscheidungssituationenvorbereitetheran- geführtwerden (z.B, an Verteilerkreise im Berufsbildungssystem). (4) Die vonden BetroffenenzuverlangendenEntscheidungensollenin ihrer Reichweitebegrenzt sein durch Stufungen in den Berufsbildungs- und Laufbahnangeboten, z.B, Berufsgrundbildung, Fachstufe 1 (Akzentuie- rungen/Schwerpunktbildung), Fachstufe 2 (Profilierungen/Spezialisie- rung). (5) Den BetroffenensollenKorrektur-und Umstiegmöglichkeiten unterMi- nimierungdes Verlustes an bereits Gelerntem geboten werden. (6) Durch Anschluß- und Übergangsmöglichkeiten sollen Sackgassen ver- mieden werden. 326 Karlheinz Fingerle/AdolfKell (7) Die einzelnen Bildungsgänge sollen didaktisch so strukturiert sein, daß den Betroffenen die Lernanforderungen transparent sind und ihre indi- viduellen Lernprozesse erfolgreich verlaufen können. Von diesen Postulaten ausgehend kann zwar kein Berufsbildungssystem ab- geleitet werden. Sie liefern aber zum. einen Kriterien, mit denen tradierte Strukturen in der Berufsbildung bewertet werden können. Mit Bezug auf diese Postulate können zum anderen Berufsbildungs- und Schul-Modelle entworfen bzw. vorliegende Planungskonzepte und bereits laufende Re- formmaßnahmen bewertet werden (vgl. als Beispiel zum. Kollegschul-Mo- dellversuch in Nordrhein-Westfalen Kell/Fingerle u.a, 1989, insbesondereS. 182ff.). Damit wird zwar die analytische Perspektive überschritten zugun- sten einer berufspädagogischen Parteinahme für die Betroffenen. Dadurch wird die Berufspädagogik aber nicht zu einer (unwissenschaftlichen) "Bera- tungswissenschaft" (vgl. Offe 1975,S. 72ff.). Vielmehr wird statt einer poli- tikwissenschaftlichen eine erziehungswissenschaftliehe Perspektive unter dem leitenden Interesse von pädagogischen Normen (Mündigkeit) aufge- nommen. Literatur: Beck, U./Bolte,K.M./Brater, 1'.1'.: Bildungsexpansion in der Sackgasse? Bildungspolitische Konsequenzen aktueller Theo- rieansätzezumVerhältnisvonBildungund Beschäftigung. In: Matthes,Joachim(Hrsg.): SozialerWandelin Westeuropa. Frankfurtam Main,NewYork 1979, S.688.719. Beck, u./Brater, M./Wegener, B.: Berufswahl undBerufszuweisung. Zur sozialenVerwandtschaft vonAusbildungsberufen. Franfurt amMain,NewYork 1979. Beck, U./Brater,M./Daheim, H.: Soziologie der Arbeit und der Berufe.Reinbekbei Hamburg1980. vomBerg,V.: Über den (Un-)Wertvon Zeugnissen in der Berufsschule. In: Recht der Jugend und des Bildungswesens 37.(1989), 3,S.311-321. 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