Protokoll der Gewässerschau in Kassel am 20. April 2005 Zweck: Teil 2 der Gewässerschau in Kassel für 2005: NeuerWasserfallgraben,Mar- bachsgraben, Dönchebach Jochen Wulfhorst Kassel, gedruckt am 11. Oktober 2005 Herr Bürmann verkündet die Leitlinie der Unteren Wasserbehörde (UWB), daß künstliche Gewässer bei der Gewässerschau nicht begangen werden, z. B. der Schloßteichgraben. Ausnahme ist der Neue Wasserfallgraben wegen seiner Bedeutung in der Bevölkerung. Frage: Warum ist der Schloßteichgraben nicht so wichtig wie der Neue Wasser- fallgraben? Nach welchen objektivenMaßstäben setzt die Untere Wasserbehörde die Grenze zwischen Schloßteichgraben und Neuem Wasserfallgraben? Warum ist der Schloßteichgraben als Teil der Wilhelmshöher Wasserspiele in der Bevölke- rung weniger wichtig als der Neue Wasserfallgraben, obwohl dieser schon lange nicht mehr zu den Wilhelmshöher Wasserspielen gehört? Es war ein sonniger Frühlingstag, kein Niederschlag am Exkursionstag. Am Vor- tag hatte es 19.7 mm geregnet, am 18. April weitere 0.6 mm. Dies war der erste Niederschlag nach einer Woche Trockenheit. Der Abfluß auf der gesamten abge- gangenen Strecke der Bäche war durchschnittlich. Neuer Wasserfallgraben, von der Tulpenallee bis zur Mündung (Begehung entgegen der Fließrichtung). Nicht begangen wurde die Strecke ober- halb der Tulpenallee. Die Begründung, dort sei nicht mehr der Kasseler Entwässe- rungsbetrieb (KEB), sondern die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten zuständig, widerspricht dem Grundsatz der Europäischen Wasserrahmenrichtli- nie, die Gewässer in Einzugsgebietseinheiten zu bewirtschaften. Den Wasserbe- hörden und dem KEB geht so z. B. das Wissen verloren, daß der Wasserfallgraben oberhalb des Neuen Wasserfalls fast ganzjährig trockenfällt, und daß er auf die- sem Abschnitt eine Ausleitungsstrecke des Aschgrabens ist, daß also sein Abfluß stark durch das Ausleitungsregime / Ausleitungsbauwerk sowie einen Stauteich geregelt ist (Abflachung der Abfluß-Dynamik). Durch die Ausleitung von Was- ser dem Aschgraben fließt im Neuen Wasserfallgraben Wasser aus der Drusel, aus ehemaligen Braunkohle-Stollen im Bereich von Neuholland, aus dem Sichel- bach sowie aus Quellen im Bergpark Wilhelmshöhe. Der natürliche, nördlich des Neuen Wasserfall fließende Oberlauf des Wasserfallgrabens führt, wenn nicht trockengefallen, nur sehr wenig Wassser. Ebenfalls nicht begangen wurde der 1 2. rechte Nebenbach. Der Einfluß des Kleingartengeländes am Hermann-Schafft- Weg (Dünger?, Pestizide?, Verbau?) konnte so nicht dokumentiert werden. Auf dem Abschnitt zwischen Tulpenallee und Ochsenallee gibt es mehrere Abstürze aus Basaltbrocken. Die Böschungen sind überwiegend steil. Oberhalb (=westlich) des Hermann-Schafft-Weges Orchideenwiesen links und rechts des Wasserfallgrabens, ebenfalls auf der Fläche zwischen Wasserfallgra- ben, dem Hermann-Schafft-Weg und dem 2. rechten Nebenbach des Wasser- fallgrabens. Diese Wiesen sind ein flächenhaftes Naturdenkmal. Zwischen dem Hermann-Schafft-Weg und der Tulpenallee Ufergehölze aus Salix spec., Fraxinus excelsior, Acer pseudoplatanus/platanoides und Alnus glutinosa, der Gehölz- saum ist aber schmaler bzw. lückiger als auf der Strecke zwischen Ochsenallee und Hermann-Schafft-Weg. Die Querungen des Hermann-Schafft-Weges und des Schotterweges zum Marstall sind jeweils als Verrohrung ausgebildet (siehe auch die die gewässerfreundlichere Lösung an der Ochsenallee). Unterhalb der Tulpen- allee eine Wassertretstelle im Hauptschluß. Zwischen der Tulpenallee und dem Schotterweg auf dem linken Ufer Feuchtwiese, auf dem rechten Ufer eine Pferde- weide. AmHermann-Schafft-Weg südlich desWasserfallgrabens ist amGetreideacker ein neuer Weg-Seitengraben gezogen worden. Das Wasser im Zulauf-Graben zum 2. rechten Nebenbach amHermann-Schafft-Weg stammt vor allem aus denKleingär- ten am Hermann-Schafft-Weg (Quelle für Pestizide und Dünger, z. B. Blaukorn). Zwischen Hermann-Schafft-Weg und Ochsenallee wird auf dem rechten Ufer Getreide angebaut, auf dem linken Ufer ein Brache-Streifen. Der Bach fließt durch einenmehrzeiligen breiten Ufergehölz-Saum aus Salix spec., Fraxinus excel- sior und Alnus glutinosa. In beiden Uferstreifen ausgeprägte nitrophile Säume aus Urtica dioica und Galium aparine (Zeiger für landwirtschaftliche Nährstoff- Einträge!). Die Querung der Ochsenallee ist zwar mit steinernen Uferwänden ausgebildet, es gibt aber eine Substratschüttung. Wegquerungen lassen sich also auch ohne (blanke) Verrohrung gestalten. Oberhalb und unterhalb der Wegquerung starke Trittspuren an Böschung bzw. Ufer (Hundebadestelle!). Der Abschnitt entlang des Fußweges von der Ochsenallee bis oberhalb (westlich) der Straße Zum Berggarten ist an den Böschungen stark mit Blockwurf verbaut, es gibt zahlreiche Sohlschwellen und Sohlrampen. Das linke Ufer wird durch einen Schotterweg gebildet, dort fehlen Ufergehölze fast völlig. Auf dem rechten Ufer eine Gehölz-Galerie (Salix spec., Alnus glutinosa, Fraxinus excelsior, Corylus avel- lana), an die sich Viehweiden anschließen. Oberhalb der Straße Zum Berggarten ist der Wasserfallgraben an einer Stelle auf- gestaut und fließt in einer Schleife nach rechts über die Viehweide. Dies war auch 2 schon so bei einer Kartierung im September 1998. Entlang der Straße Zum Berggarten ist der Neue Wasserfallgraben in einem schmalen Trapezprofil direkt neben der Straße eingezwängt. Die Vertreter von KEB und und Unterer Wasserbehörde überlegen, weitere Basaltbrocken zur Ufer- sicherung auf der linken Böschung einzubringen. Gibt es überhaupt Beobachtun- gen, wann es einen bordvollen Abfluß gegeben hat? Nach meinen Beobachtungen hat der Wasserfallgraben auch bei Starkregen einen nur wenig erhöhten Abfluß. Gegenüber des Grundstücks Zum Berggarten 64 eine geschotterte Furt zu einer Pferdeweide. Die Zufahrt zum Tennisverein sowie der Abzweig des Fußwegs von der Straße Zum Berggarten zu den Kleingärten sind als Verrohrung ausgebaut. Auf der Fließstrecke zwischen der Straße Zum Berggarten und dem oberen Ende der Kleingärten ist der Wasserfallgraben etwa 2 m eingetieft, ist aber durch einen dichten Gehölzgürtel aus Corylus avellana, Quercus spec. und Acer pseudoplata- nus/platanoides gut beschattet. Auf den obersten 100 mwachsen die Ufergehölze nur noch auf dem rechten Ufer. Verbau durch eine Holzfaschine, mehrere Sohl- schwellen und eine Sohlrampe. Nach Auskunft des KEB dienen die Einleitungen von rechts an der Fahrbrücke am oberen Ende des Kleingartens und an der Pferdeweide gegenüber von dem Grundstück Zum Berggarten 55B der Grundstücksentwässerung. Am oberen Ende der Kleingärten quert die Schotterstraße den Wasserfallgraben erneut, der Durchlaß ist mit steinernen Uferwänden ausgebildet, es gibt aber eine Substratschüttung. Auf dem Abschnitt zwischen dem oberen Ende der Kleingärten und der Ochsen- allee liegt der Neue Wasserfallgraben nicht mehr am tiefsten Punkt des Tals, son- dern nördlich davon. Im Kleingartengelände auf dem rechten Ufer gibt es zahlreiche Einbauten in Form von Palisadenzäunen und Hütten bis zur Böschungsoberkante. Der Bebauungs- plan sieht aber die Entfernung aller Einbauten aus dem 10 m-Streifen vor. Der Bach ist auf der gesamten Strecke zwischen Kirchditmolder Straße und dem obe- ren Ende der Kleingärten zwischen der Schotterstraße und den Kleingärten stark eingeengt. 6 Fußbrücken ermöglichen den Zugang von der Schotterstraße zu den einzelnen Kleingartenparzellen. Außerdem haben an mehreren Stellen die Klein- gärtnerInnen den Zugang zumWasser mit Treppen erleichtert. Zwischen den beiden Kleingartengeländen quert der Wasserfallgraben die Schot- terstraße in einer Verrohrung mit über 10 m langen Ufermauern am Ein- und Aus- laß. Diese Ufersicherungen sind überdimensioniert angesichts eines sehr ausge- glichenen Abfluß-Regimes. Wann hat es in der Vergangenheit einen bordvollen 3 Abfluß gegeben (siehe die Bemerkungen oben zur Ausleitung und Stauregelung)? Oberhalb der Querung der Schotterstraße liegt auf dem rechten Ufer am Schild „Ablagerungen verboten“ ein etwa 10 m3 großer Haufen mit Gehölzschnitt. Oberhalb der Kirchditmolder Straße reicht das private Kleingartengelände auf dem linken Ufer z.T. bis zur Böschungsoberkante. Über den Bach ist eine neue Fußbrücke gelegt worden. Bei einer Kartierung am 16. Oktober 1998 gab es diese Brücke noch nicht, sondern nur eine Treppe. Auf dem rechten Ufer reicht die Schotterstraße bis zur Böschungsoberkante heran, links ein lückiger Gehölzstrei- fen aus Alnus glutinosa, Rosa canina und Prunus spinosa. Im Bereich dieses Klein- gartengeländes mündet auf dem rechten Ufer ein Betonrohr mit einem ∅ von 50 cm aus Richtung Schotterstraße. Die Querung der Kirchditmolder Straße ist mit steinernen Uferwänden ausgebil- det, es gibt aber eine Substratschüttung. Zwischen der Kirchditmolder Straße und dem Fußweg in Verlängerung der Bre- melbachstraße verläuft der Wasserfallgraben nicht mehr in der ursprünglichen Gefällelinie, sondern ist wegen dem Sportplatz nach links verlegt worden. Zwischen der Verrohrung unter der Kirchditmolder Straße und der Einmündung des „Prinzenquellgrabens“ ist der Bach über 2 m eingetieft und zwischen Fußweg / Sportplatz und Hundewiese eingezwängt. Ufergehölze (Salix spec., Alnus glu- tinosa) stehen sehr lückig auf beiden Böschungen. Von der Stelle 8 m oberhalb der Einmündung des „Prinzenquellgra- bens“ (=„Riedwiesenbach“ ) und der Mündung in die Drusel sind Sohle und Ufer des Wasserfallgrabens stark technisch verbaut mit Sohlpflaster, Sohlrampen, 3 Sohlabstürzen, Rasengittersteinen und Ufermauern, der Bach fließt in einem engen trapezförmigen Profil. Ufergehölze (Salix spec., Rosa canina, Alnus gluti- nosa) sind nur spärlich vorhanden, sie fehlen (fast) vollständig auf dem jeweils fußweg-seitigen (trampelpfad-seitigen) Ufer. Die Querung des Fuß-/Radwegs in Verlängerung der Bremelbachstraße ist als Verrohrung ausgebildet. Der Neue Wasserfallgraben eignet sich sehr gut für eine Renaturierung im eigent- lichen Sinne (Freisetzung von Gewässerdynamik), weil er nur im Bereich von Weg- und Straßenkreuzungen verrohrt ist, und weil er über weite Strecken die Bebauung höchstens streift. Es soll nach Auskunft der Unteren Wasserbehörde kein Geld vom Land für eine Renaturierung des Neuen Wasserfallgrabens geben, weil dieser ein künstliches Gewässer sei. Gegenargument: Die Renaturierungs- richtlinie des Landes wird so weit gedehnt angewendet, daß es sogar zugelas- sen wird, neue Verrohrungen zu bauen, z. B. Mündung der Unteren Gänseweide in den Heisebach. Bei entsprechendem argumentativen Einsatz der Städtischen 4 Ämter ließe sich also ein positiver Förderbescheid aushandeln. (siehe Vorlage von Jochen Wulfhorst vom 12. Oktober 2004 für den Naturschutzbeirat: Was ist Rena- turierung? Werden Kasseler Bäche renaturiert?) Maßnahmen: • Begehung mit der Forstverwaltung und der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten sowie mit den Kleingartenvereinen. • Sohlpflaster, Rasengittersteinen und Ufermauern unterhalb des Zulaufs des „Prinzenquellgrabens“ herausnehmen, Profil abflachen, Sohle anheben und am südlichen Ufer erweitern, dort ist in Grünanlage Platz, Trampelpfad am Sportplatz aufheben. • Unterhalb der Kirchditmolder Straße Verbreiterung des Profils am nördli- chen Ufer (zur Hundewiese hin), Aufhöhung der Sohle (Totholzeinbau) und Ergänzung der Ufergehölze. • Umwandlung der Verrohrungen an den Wegquerungen bzw. Straßenque- rungen (2 mal am Hermann-Schafft-Weg, Schotterweg zwischen Marstall undNußallee, Zufahrt zum Tennisverein, amAbzweig des Fußwegs von der Straße Zum Berggarten zu den Kleingärten, zwischen den beiden Kleingär- ten, Fuß-/Radweg in Verlängerung der Bremelbachstraße) in Brücken über einer naturnahen Sohle, siehe z. B. die naturnähere Bauweise an Kirchdit- molder Straße und Ochsenallee. Möglichkeiten: Ersatz der Betonsohle durch naturnahes Substrat, einfache Überdeckung der Betonsohle mit Schüttung aus naturnahem Substrat, Verklammerung von Naturstein-Blöcken in der Betonsohle und Initiierung der Ablagerung von kleinkörnigem Geschiebe. • Entfernung der Sohl-Abstürze auf dem Abschnitt zwischen Tulpenallee und Ochsenallee. • Verlegung der Wassertretstelle in den Nebenschluß. • Entfernen aller Zäune, Hütten und sonstiger Einbauten in den beiden Klein- gartengeländen zwischen Zum Berggarten und Kirchditmolder Straße aus dem 10 m-Streifen. • Verlegung des Bachs jeweils Richtung Kleingarten, d.h. weg von der Schot- terstraße. Aufweitung des Querschnitts und Aufhöhung der Sohle (Totholz- Einbau) an den beiden Kleingartengeländen zwischen Zum Berggarten und Kirchditmolder Straße, Schaffung eines Ufergehölz-Streifens zur Schotter- straße hin. • An der Straße Zum Berggarten sowie entlang der Fußwegs oberhalb (west- lich) der Straße Zum Berggarten bis zur Ochsenallee Bachbett nach rechts (nach Süden) verlegen und Ufergehölz-Streifen auf linker Böschung schaf- fen, um Abstand zur Straße zu erreichen (Pufferstreifen gegen autobürtige Schadstoffe, Schutz der Böschung, Schutz gegen Hunde). • Auf dem Abschnitt zwischen der Straße Zum Berggarten und dem obe- ren Ende der Kleingärten den Fußweg in Richtung Pferdeweide verlegen, Verbreiterung des Profils am südlichen Ufer (zum Fußweg hin) und Auf- 5 höhung der Sohle (Totholzeinbau), Sohlschwellen und Sohlrampe entfernen und Gehölzstreifen auf dem linken Ufer ergänzen. • An der Straße Zum Berggarten sowie entlang des Fußweges oberhalb (west- lich) der Straße Zum Berggarten bis zur Ochsenallee Sohlschwellen, Sohl- rampen und Blockwurf auf linker Böschung entfernen. • Die geschotterte Furt gegenüber des Grundstücks Zum Berggarten 64 auflö- sen. • An der Viehweide zwischen Ochsenallee und der Straße Zum Berggarten Abbau des Aufstaus und Beratung des (Hobby-?)Landwirts über Gesund- heitsgefahren durch Leberegel und Einsatz eines Tränkewagens. • Beratung der Kleingärtner in den drei Anlagen entlang des Wasserfallgra- bens über Gärtnern ohne Pestizide und Dünger. • Leinenzwang für Hunde im Bereich der Ochsenallee und des Hermann- Schafft-Weges, der auch regelmäßig kontrolliert wird. • Ausbaumaßnahmen sind nicht nötig, weil der Wasserfallgraben nur geringe Abfluß-Schwankungen aufweist. Marbachsgraben (Begehung entgegen der Fließrichtung). Nicht begangen wurden • die Strecke oberhalb des Bretterstegs in Höhe Mecklenburger Straße, • die Strecke unterhalb der Eugen-Richter-Straße, • das Wehr an der Eugen-Richter-Straße mit Zuläufen von rechts. Es war deshalb ausgeschlossen, folgende Probleme als solche zu erkennen: • die Verrohrung des Marbachsgrabens unterhalb der Eugen-Richter-Straße, • die Einleitung von Wasser aus dem Kleingartenverein Helleböhn und vom Parkplatz an diesen Kleingärten (Pestizide, Dünger, Kohlenwasserstoffe), • die starke Belastung mit Mischwasser aus der neuen Bebauung auf der Mar- bachshöhe (Eintrag von Streusalz und häuslichem Abwasser), • die Fassung der Quelle und der Aufstau dort (Monteverdistraße 10), • die Degradierung desMarbachsgrabens zu einemGolfplatzbach (mit Brücke im japanischen Stil!) in der Monteverdistraße 21. Eine nachvollziehbare Begründung für die Entscheidung, daß der Marbachsgra- ben erst ab dem Brettersteg in Höhe Mecklenburger Straße beginnt, wurde nicht gegeben. Scheut die Untere Wasserbehörde etwa den Konflikt mit den Reichen und Mächtigen in dieser Stadt, hier Scheuch-Vötterle und Glienecke? Oberhalb der Sumpfstrecke fließt der Marbachsgraben in einem erkennbaren fla- chen Bett. Die Ufergehölze (vorwiegend Salix spec.) stehen im oberen Teil zuerst in einem Wäldchen, werden dann immer lückiger, und ihre Dichte nimmt dann wieder zu. 6 Oberhalb des Helleböhnweges fließt der Marbachsgraben auf etwa 200 m durch einen Sumpfwald (vorwiegend Salix spec. und Prunus spinosa). Der Marbachs- graben hat dort streckenweise kein erkennbares Bett, sondern fließt breitflächig durch Phragmites australis, Filipendula ulmaria, Urtica dioica und Scirpus cf. syl- vaticus. Oberhalb des Rückhaltebeckens an der Eugen-Richter-Straße ist der Marbachs- graben 1 bis 2 m in den Auenlehm eingetieft und mit nur geringem Abstand zum Helleböhnweg geführt. Dort ist an einem Überweg am linken Ufer eine Versorgungsleitung freigespült worden. Auf diesem Abschnitt mündet auch ein „alter“Mischwasserüberlauf. Maßnahmen: • Entfernung der Verrohrung unterhalb der Eugen-Richter-Straße. • Am Helleböhnweg oberhalb der Eugen-Richter-Straße Verlegung des des Marbachsgrabens nach Süden in den Vorwald, Verbreiterung des Profils, Aufhöhung der Sohle (Totholzeinbau) und Schaffung eines Ufergehölzstrei- fens auf der Seite zur Straße hin. • Sanierung der Entwässerung der Marbachshöhe: – Erst die Versiegelung vermeiden, dann Regenwasser schadstofffrei versickern, dann Regenwasser nutzen, dann Regenwasser direkt in die Gewässer einleiten. – Nachträglicher Einbau von Vegetationsdächern, Zisternen, Regenfäs- sern und Versickerungsrigolen auf sämtlichen Grundstücken. – Es sollten auch Niederschläge von 100 mm pro Woche in Zisternen auf- gefangen werden können. – Pro m2 Vegetationsdach werden deshalb Zisternen mit einem Volumen von 50 l gebaut, pro m2 Dach mit fester Oberfläche 100 l Zisternen- Volumen. – Anschluß der Toilettenspülungen an die Zisterne. Dönchebach, zwischen Brasselsberg und der Korbacher Straße Thema war nur der Abschnitt zwischen der Korbacher Straße und dem Großen Rundweg in Brasselsberg (oberes Ende der neuen Rinderweide) (Begehung ent- gegen der Fließrichtung). Der Abschnitt unterhalb der Korbacher Straße wurde bereits bei der Gewässerschau am 24. April 2002 begangen. Die Begehung fand im übrigen – außer am oberen Ende der neuen Rinderweide sowie an den Fuß- brücken oberhalb und unterhalb der Mündung des Krebsbaches – durch Laufen auf demWanderweg weit weg vom Bachbett statt. Verzichtet wurde also auch auf die Untersuchung • der Einleitung von Sickerwässern in den Krebsbach: – aus der ehemaligen Wilden Müllkippe an der Schönen Aussicht, 7 – aus dem ehemaligen Munitionsdepot am Freilandlabor, • dem Einsickern von mineralölhaltigen Rückständen aus militärischen Ben- zinkanistern. An der Fußbrücke des Großen Rundwegs am oberen Ende der neuen Rinderweide sind zahlreiche Treckerspuren durch den Dönchebach zu sehen. Die Rinder haben großflächig Zutritt zum Bach. Die eingezäunte Fläche für die Hochland-Rinder wurde dem Schäfer Beltz weg- genommen. Die Wiesen am Spielplatz Brasselsberg waren für diesen besonders gut zum Ablammen geeignet. Nach Angaben des Schäfers verliert dieser jährlich 30 Junglämmer durch freilaufende Hunde. Scheut die Obere Naturschutzbehörde den Konflikt mit (einfluß-)reichen Hundebesitzern aus Helleböhn und Brassels- berg? Die Schäden an den Fußbrücken über Dönchebach und Krebsbach in Höhe der documenta urbana, über die die HNA berichtete, werden begutachtet. An der Brücke über den Dönchebach oberhalb der Mündung des Krebsbaches liegt (trotz Reitverbots) Pferdemist auf dem Fußweg. Die Einleitung von Mischwasser (Straßensplitt und Klopapier an der Rohrmün- dung) an der Straßenbahn-Haltestelle Korbacher Straße wurde erst auf mein nach- trägliches Drängen hin von der Unteren Wasserbehörde beachtet. Wurde mein Protokoll der Gewässerschau am 24. April 2002 nicht verarbeitet? Nach Ende der Gewässerschau beobachtete ich, wie ein Arbeiter eine Schubkarre durch den rückwärtigen geöffneten Zaun des Grundstücks Heinrich-Tessenow- Straße 20 schob und Gartenaushub und Baumstubben auf die Dönche kippte. Vor dem Haus Heinrich-Tessenow-Straße 20 stand ein weißer VW-Transporter. Nach- dem am Vortag die Vertreter des Umwelt- und Gartenamts der Meinung waren, daß die Einleitung von Waschwasser von der Autowäscherei in die Alte Losse nicht verfolgt werden solle, halte ich eine Anzeige sowie dieWeitergabe des Kenn- zeichens des weißen VW-Transporters für sinnlos. Maßnahmen: • Sind die Maßnahmen, die in meinem Protokoll zur Gewässerschau 2002 vorgeschlagen wurden, mittlerweile durchgeführt worden: Gibt es z. B. noch Abwasser-Einleitungen von Grundstück An den Vogelwiesen und aus Betonrohr Im Rosental sowie Sickerwasser-Einleitungen aus der ehemaligen Müllkippe an an der Schönen Aussicht und Altöle im Krebsbach? • Auflösung der Viehweiden (meist mit Pferden) oberhalb der Fußbrücke des Großen Dönche-Rundwanderwegs. • Schaffung eines Ufergehölz-Streifens an diesen Viehweiden. • Kündigung des Pachtsvertrags für die Rinder im Bereich des Großen Dönche-Rundwanderwegs. 8 • Intensivierung der Beweidung der Dönche mit Kleinvieh, insbesondere mit Ziegen. • Einrichtung einer qualifizierten Naturwacht mit mindestens zwei Vollzeit- stellen (kein Bundesarbeitsdienst mit 1-Euro-Kräften, z. B. wegenMangel an Qualifikation und Kontinuität). • Abriß der Fußbrücken über Dönchebach und Krebsbach (Wer in der Dönche herumlaufen will, soll sich Gummistiefel anziehen!) • Ersatzlose Entfernung der Verrohrung im Wald unterhalb (östlich) des Großen Dönche-Rundwanderwegs. • Renaturierung des Blockwurfs, Aufweitung des Querschnitts und Sohlen- aufhöhung durch Totholz-Einbau am rückgebauten Abschnitt am unteren Ende der ehemaligen Panzerschießanlage. Sofortmaßnahmen: • Verbreiterung der Fußbrücke am Großen Rundweg für die Zufahrt zu den Rinderweiden auf Kosten der Pächter. • Sperrung der Durchfahrt durch den Bach. • Absperren der Bachparzelle für die Rinder. • Aufstellen von Tränkewagen. • Strikte Überwachung des Leinenzangs in der Dönche. • Sanierung der Mischwasser-Einleitung an der Straßenbahn-Haltestelle Kor- bacher Straße. Wassertemperatur und elektrische Leitfähigkeit in den untersuchten Bächen und Gräben: siehe Protokoll vom 19. April 2005. 9