ARBEIT ALLTAG ZUSAMMENLEBEN IMPRESSUM HER AU SGEBER: © Gemeindevorstand der Gemeinde Kaufungen und Sparkassenst iftung Landkreis Kas sel - Kultur REDAKT IO N : Ulla Merle, Tamara Leszner, Su sanne Schmidt-Osterberg, Susanne Schneider Kaufungen 2011 Die namentlich gekennzeichneten Beiträge stellen die Inte rpretationen des jeweiligen Verfassers dar und müssen sich nicht mi t der Mei nung des Herausgebers und der Redakt ion decken. GRAF ISC H E GESTALTU N G: Stephan von Borste!, Ka sse l Holger Mü ller, Ka ssel BILDBE A RBE ITU N G: Achim Oet ze l, Ka sse l GES AM T H ERSTEL LUN G U ND DR U CK: Grafi sche Werkst att von 1980 GmbH, Ka sse l BESTE LLUNGE N : Gemeinde Kaufungen Leipzige r Straße 463 34260 Kaufungen 05605-802-0 oder www.kaufungen.eu ISB N 978-3-00-0359 1 7-0 Die Deutsche Nationa lbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationa lbibliografie; detaillierte bibliografische D ten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar UM SCHLAG FOTO : • St eph an von Borst e!, Kasse l (Dank n drei junge Kaufunger. die m1t viel Spaß und Temperament über den Stiftshof rannten.) 5 Kasseler Sparkasse Kulturstiftung Inhalt 10 Vorwort Arnim Roß 12 Geschichte als Gegenwart Ulla Merle 14 Kaufungen 1011 lngrid Baumgärtner, Die urkundliche Erwähnung im Kontext Christan Presche HERRSCHAFT+ SELBSTVERWALTUNG 28 Das ritterschaftliehe Stift Kaufungen 1532 - 1810 Oieter Wunder 38 Die Zeichnungen des Landgrafen Ulrike Hanschke Moritz von Hessen-Kassel von der ehemaligen Klosteranlage in Oberkaufungen 46 Vor Gericht Susanne Schmidt-Osterberg Ländliche Krim ina lität in der Frühen Neuzeit 56 Mit Eymer, Nothnagel, Pieper Rudi Viehmann, Ulla Merle Bra ndschutz im Dorf 68 Der Freiheiter Bürgerverein Oberkaufungen Peter Schwarze 72 Die Entwicklung kommunaler Aufgaben und des Carsten Marth bürgerschaftliehen Engagements in Kaufungen 80 Das Familienzentrum Kaufungen Andrea No/te, Von der In itiative zur Institution Froneine de Rham-Thomas 83 Kindergebu rtstag Sandra Weihrauch 84 Ein Haus für Alt und Jung Dietlind Meyer Die Begegn ungsstätte 88 Zusammen ist man weniger allein ... Steffen Andreae Die Kommune Niederkaufungen 100 Im "Geist von Freiheit, Toleranz, Frieden Kurt No/te und Freundschaft" Das Bürgerhaus Kaufungerwa ld 110 Kaufunger Straßennamen Jutta Schmidt 114 Die Dorferneuerung in Kaufungen Gerhard lske, Heinrich Klose, Rudolf Passarge TAGWERK +ARBEIT 134 Herrschaft und Ökonomie Oberkaufungens Dieter Wunder im 18. Jahrhundert Das Ritterschaft li ehe Stift und zwei Dörfer 156 De Gunterschen, dr Adelhans und Ruland Ruland Rudi Sauerbrei Kanonissenstift und Dorfbewohner im 16. Jh . 166 Der Kaufunger Wald Johannes Stein Ein Gewerbepark der Vormoderne 176 "Es ist ein herrliches gutes Bergwerk ... "? Winfried Wroz Al aunproduktion in Kaufungen 6 184 Der Torfstich in Niederkaufungen Winfried Wroz 190 Christian Kersten Winfried Wroz Ein Kaufunger am Hof des Landgrafen Karl 192 Ländliche Arbeitskräfte in bäuerlichen Winfried Wroz Aufzeichnungen des 19. Jahrhunderts 196 Dienstleistung im Industriezeitalter PeterGroß Holzschnitt- Lohndrusch-Heizölhandel 199 Die Gärtnerei auf der Struth PeterGroß 200 Der Stellmacher im Mühlenweg PeterGroß 201 Keine Selbstbedienung! He/ga Kellner Hinter dem Ladentresen in den 1950er Jahren 206 "Papa, da ist ein Patient an der Tür!" Axel Ooes 25 Jahre ärztliche Tätigkeit in Kaufungen ERZIEHUNG+ BILDUNG 216 Wenn Wunsch und Wirklichkeit sich nahe kommen Eva Grulms-Odoj Themenspielplatz Eisenbahn am Steinertsee 220 "Für die Gesundheit der Kinder und Christion Hilmes das Glück der Eitern" Die evangelische Kleinkinderschu le 226 Aus der Kindertante wurde die Erzieherin Karin Kuhn 230 1913: Eine neue Schule für Oberkaufungen Heidi No// 234 Mit Blick auf Haus, Heim und Kindererziehung Heidi No// Oie Wanderhaushaltungsschule 236 "Täglich Klettern, Hangeln, Balancieren" Michael Kukis Wie aus dem Oberkaufunger Schu lhof ein Turn- und Spielplatz wurde 240 Vier Jahrzehnte Kommunale Jugendarbeit Uwe Motz 244 Die Integrierte Gesamtschule Kaufungen Erhard Zammert, Reinhold Orth, Bettina Probsthain -von Roos, Harry /ekler, Birgit Horn -Gerhold GESUNDHEIT+ FÜRSORGE 258 Arme und Kranke aus Kaufungen Christina Vanja in den landgräflichen hessischen Hospitälern 270 Die Kunigundenapotheke Michael Bruske Eine 200-jäh rige Tradition 274 Wasser, Körperpflege, Reinlichkeit im Dorf Heidi No// Eine Spu rensuche 282 Moderne auf dem Lande Christina Vanja Oie An änge der Lungenhei lstätte Oberkaufungen 7 8 292 "Aus Gehorsam zu Gott und voller Freudigkeit..." Diakonissen in Kaufungen 293 Aus den Diensttagebüchern der Gemeindeschwestern PeterGroß 297 Diakonissenarbeit: Gesundheitspfiege, Ulla Merle Fürsorge und Mi ssion 306 Das Deutsche Rote Kreuz in Oberkaufungen, Walter Brandau, Marion Grawwert, Niederkaufungen und Kaufungen Bernd Kahlmeyer, Nadja Kurowski 314 Pferde als Therapeuten Silke Does Die IG Therapeutisches Reiten MITEINANDER+ NEBENEINANDER 324 Gemeinde Kaufungen an Universität Jerusalem Spuren einer Spurensuche 332 "Ich wollte lieber bei meinem Großvater bleiben ... " Auswanderung nach Amerika im 19. und 20. Jahrhundert 343 Vom Alltag der Auswanderer und der Daheimgebliebenen Zwei Briefe erzählen 346 Heimat auf Zeit oder Ort für neue Wurzeln? Migranten in Kaufungen 354 Das Wohngebiet Papierfabrik Aus der Sicht eines Alteingesessenen 360 Die Nebenerwerbssiedlung in Oberkaufungen 368 Fenster zu einerneuen Heimat Das Werk Richard Süßmuths in St. Heinrich in Oberkaufungen 378 Die katholische Kirchengemeinde St. Heinrich 382 "Weg der Stiftskirche durch die Zeit" Veränderung in der Gestaltung und Nutzung der Kirche 392 Die Kaufunger Stiftsweihnacht Geschichte einer Bürgerinitiative 394 Von der Partnerschaft zum Netzwerk Kaufungen - Ale kommun - Bert inoro - Budesti 407 Fußball in Niederkaufungen 410 Nordhessische Oldtimerfreunde Kaufungen 41 2 Theaterspiel für Kleine und Große Das Kaufunger Kindertheater 414 Ein Zirkus im Winterquartier Ul/a Merle Ulla Merle Winfried Wroz Nora Wetze! Georg Häusling Bärbel Mlasowsky Maria Wüllenkemper Ewald Biedenbach, Franz Kracheletz, I/se Schilling, Horst Schind/er, Dagmar Zimbardo Carmen Jelinek Peter Schwarze Susanne Schneider Viktor Schnell Uwe Reher Christo Grill Tomara Leszner 416 "Wo man singet, lass Dich ruhig nieder" Almut Weingart Chorgesang in Kaufunge n KRIEG+ KRIEGSFOLGEN 424 Das vermeintliche frühmittelalterliche "Kastell" Klaus Sippe/ oder "Alte Kloster" auf dem Hexenberg in Oberkaufungen Ein spätm ittela lterl icher Wehrk irchhof und seine Deut ung 436 Johann Justus Schreiber und die hessischen Husaren Winfried Wroz 440 Die Kaufunger Kriegertafeln von 1814 und 1870/71 Siegfried Becker 448 "Die Hallen" in Papierfabrik Albert No// Vom Heereszeuglager zum Indust ri egebiet 454 "Betrifft: Zuweisung von Arbeitskräften" Karin Brandes Aspekte der Zwangsarbeit in Kaufunge n 464 Meine Volksschulzeit von 1940 bis 1946 Adolf Althans 468 Schulspeisung in Kaufungen nach dem Zweiten Weltkrieg Winfried Wroz VERÄNDERN+ BEWAHREN 474 Die Modernisierung der Stiftskirche Elmar Altwasser zu Oberkaufungen im Spätmittelalter 488 Zur Baugeschichte der Kirche von Niederkaufungen Klaus Sippe/ Eine spätmittelalterliche Ke me nate wird zur Kirche 514 Mietwohnungsbau in Oberkaufungen um 1900 Klaus Runzheimer 522 Von der Sanierung eines Industriedenkmals Tomara Leszner Die Umnutzung de r Ziegele i Obe rkaufungen 536 Was Denkmalpflege will Tobias M. Wolf 538 Von Kaufungen und seinen süßen Früchten Jan Bade 542 Geplant als Fernbahn-gebaut als Nebenbahn Winfried Wroz Di e Ka sse i-Wa ld ka ppeler Eisenbahn 550 "Frisch auf!" Bettina von Andrian Früher Tourismus im Lasseta l 570 "Aus grauer Städte Mauern Peter Schwarze zieh'n wir durch Wald und Feld ... " Die N turf reundebew gung in Ob rkaufung n 574 Das Leben mit der Losse Ruth Scharf 582 Von der Lasseregulierung zur Lasserenaturierung Herbert Welteke 591 Autorenregister 595 Anmerkungen 9 Kaufungen 1011 Die urkundliche Erwähnung im Kontext I ngrid Baumgärtner und Ch ristia n Presche Das auf einer Anhöhe gelegene Kaufungen entwickelte sich - soweit wir dies rekonstruieren können - aus einem Nebenhof des grundherrschaftliehen Güterkom- plexes des Königs in Kassel. Es gilt als gesichert, dass König Heinrich II. am 24. Mai 1008 den Herrenhof mit allen abhängigen Bauernstellen und zugehörigen Län- dereien, also allen Nebenhöfen, landwirtschaftlichen Flächen, Wäldern, Jagdgebieten, Gewässern, Fisch- teichen und Mühlen, seiner Gemahlin Kunigunde über- trug.1 Diese Schenkung der wirtschaftlichen Nutzung des Kasseler Königsguts bildete die dringend notwen- dige Entschädigung für Bamberger Besitzungen, die der König Kunigunde zunächst als Morgengabe, wie man die Zuwendung bei der Eheschließung am Morgen nach dem Beilager nennt, anvertraut hatte. Eine Morgengabe diente entweder allein oder zusammen mit der Mitgift der Frau ihrer späteren Versorgung als Witwe. Deshalb war es recht ungewöhnlich, dass Heinrich II. diese Zu- wendung seiner Gemahlin wieder entzog, um das neu gegründete Bistum Samberg auszustatten. Die Diözese Samberg war 1007 aus dem östlichen Machtbereich des Bistums Würzburg ausgegliedert wor- den. Heinrich II. stärkte sie in den folgenden Jahren mit Stiftungen in Bamberg, wie dem Säkularkanonikerstift St. Stephan (1009) und dem Benediktinerkloster St. Mi- chael (1015), und konnte sie 1016 sogar noch um den nördlichen Bistumsteil von Eichstärt erweitern.2 Ähnlich langwierig, aber weniger umfangreich waren die Plä- ne in der Kasseler Region, die der Königin den Ausgleich für ihren Bamberger Verzicht sichern sollten. Nach der Übergabe des Kasseler Fronhofs an Kunigunde bereiste Heinrich II. mehrmals Oberkaufungen, das er anlässlich seiner wiederkehrenden Aufenthalte umgestaltete und mit pfalzfunktionen versah. ln diesem historischen Kontext sind die beiden Königs- urkunden, die im Folgenden vorgestellt und untersucht werden , mit den ersten Erwähnungen von Kaufungen im August 1011 entstanden. Die Analyse richtet sich dabei einerseits auf die Bedeutung, den Inhalt und den Aufbau der Diplome selbst und andererseits auf den Standort, die Besitzungen und die Entwicklung der 14 Kaufunger Kloster- oder Stiftsgründung, wobei auch ei - nige derzeit offene Forschungsfragen zu erörtern sind. Die ersten urkundlichen Erwähnungen von Kaufungen Den ersten Beleg für die Existenz von Kaufungen und die dortige Präsenz des Königs bilden zwei Diplome, die Heinrich II. am 10. und 20. August 1011 für das Reichs- kloster Hersfeld {Abb. 1) und das Erzbistum Magdeburg ausstellte.3 Darin gewährte Heinrich jeder der beiden kirchlichen Institutionen eine Schenkung, genauer ge- sagt: Er übertrug die Hörige Willicuma an Hersfeld und den Burgward Dretzel an Magdeburg. Seide Privilegien sind, wie die abschließende Nennung der Beurkundungs- stätte erkennen lässt, in Kaufungen entstanden, nämlich adum Coufungon. Offen ist jedoch die Frage, ob die Notare den jeweils ans Ende gestellten Ausstellungsort im Zuge des Verfassens der beiden Urkunden niederge- schrieben oder womöglich später nachgetragen haben.4 Auch ein Schrift- und Tintenvergleich am erhaltenen Original des Hersfelder Pergaments, das im Hessischen Staatsarchiv Marburg aufbewahrt wird,5 bringt hier keine endgültige Sicherheit. Die abweichende, dickere Strichstärke und die größere Oberlänge des f begründen zwar den Verdacht, dass das Wort nicht in einem Feder- zug mit der gesamten Zeile geschrieben wurde, aber der Zeitpunkt des Nachtrags ist damit nicht geklärt. Abb. 1: Königsurkunde mit der Erst erwähnung von Kaufunge n, 10. August 1011; Hessisches Staatsarchiv Marburg, Urk. 56 (alte Signatur: Urk. M 1), 1011 Aug. 10. Baumgärtner, Presche I Kaufungen 1011 15 ...--i ...--i 0 ...--i z LJ..J \..] z :J LL :J <( ~ Bedeutung und Inhalt der Urkunden Für die Ortsgeschichte von Kaufungen besitzen beide Rechtsakte, unabhängig von der keineswegs banalen Frage des Ortsnachtrags, eine doppelte Bedeutung: Erstens handelt es sich um die früheste bekannte Er- wähnung der Ansiedlung. Zweitens scheint der dortige Herrenhof im August 1011 zumindest kurzfristig als königliche Unterkunft gedient und den nahen Königs- hof Kassel in dieser Funktion ergänzt, wenn nicht gar abgelöst zu haben. Jedenfalls stellten die Notare beide Urkunden im Abstand von zehn Tagen in oder auf Kau- fungen aus. Das Dokument vom 10. August mit der Ersterwähnung Kaufungens lässt vermuten, dass sich zu diesem Zeit- punkt wenigstens drei Personen im Gefolge des Königs aufhielten: 6 zunächst der Hersfelder Abt Godehard/ der mit Begleitung entweder zum König ins nahe Kau- fungengereist war oder sogar eine Strecke zusammen mit dem König zurückgelegt hatte, um sein Gesuch mit dem gebührenden Nachdruck zu verfolgen, fer- ner der Kanzler Gunther, der die Ausfertigung beider Urkunden beglaubigte und die wandernde königliche Kanzlei repräsentierte, und schließlich Königin Kuni- gunde, die als Fürsprecherin Godehards auftrat und so ihre Verbundenheit mit der Reichsabtei Hersfeld und deren Abt zum Ausdruck brachte.8 Anwesend war vielleicht auch der Geistliche, der die Urkunde verfasst und geschrieben hatte, ein Kleriker aus dem Umfeld Abt Godehards.9 Die Königsurkunde für Hersfeld, deren Übersetzung im Anhang beigefügt ist, scheint inhaltlich wenig auf- regend zu sein. Eine unfreie, dem Reichsrecht und der Reichsgewalt unterstellte Magd wurde dauerhaft und mit allen ihren Nachkommen dem Kloster zur freien Verfügung übergeben.10 Dies bedeutete, dass die Un- freie vom Reichsrecht in den Rechtsbereich und das Eigentum des Reich?klosters überwechselte. Heinrich II. hatte die wohlhabende Reichsabtei Hersfeld bereits mehrfach unterstützt und 1005, also sechs Jahre zuvor, sogar in die Abtswahl eingegriffen, um Godehard, der das niederbayerische Benediktinerkloster Niederaltaich erfolgreich reformiert hatte und immer noch leitete, in sein neues, zusätzliches Amt einzusetzen.U Mit der Ent- scheidung für Godehard wollte der König die Klosterre- form auch in der Abtei Hersfeld, der er sich zeitlebens verbunden fühlte, verankern. Den Hersfelder Bene- diktinern übereignete er später, 1015 und 1016, unter Godehards Nachfolger, dem ebenfalls aus Niederaltaich 16 stammenden Abt Arnold (1012-1031), noch weitere Zuwendungen, um die wirtschaftliche Macht des in- zwischen religiös erneuerten Konvents auszudehnen. Auch das zweite Pergament vom August 1011 für Magdeburg ist nicht spektakulärY Auf Bitten des Erz- bischofs Tagino, Heinrichs engem Vertrauten seit Re- gensburger Zeiten,13 der bei der schwierigen Entschei- dungstindung auf der Frankfurter Allerheiligensynode 1007 als Erster für die Bistumsgründung in Bamberg votiert haben soll,14 übergab Heinrich II. den Burgward Dretzel der Kirchevon Magdeburg. Der BegriffBurgward bezeichnete im 10. und 11. Jahrhundert eine admini- strative Einheit, die - bestehend aus einer Burg und deren zugehörigem Besitz mit mehreren Dörfern- vor allem in den östlichen Markgrafschaften vorkam . Die Burgwarde dienten zur Sicherung der Ostgrenze, zum Schutz der Bevölkerung sowie zur Verwaltung und Rechtspflege. Im Zuge des weiteren Landausbaues wurden sie durch andere Strukturen abgelöst.15 Der Burgward Dretzel, heute ein Ortsteil von Genthin, lag im Gau Morzane zwischen Eibe und Havel östlich von Magdeburg16 und damit in der Nordmark des seit 1009 amtierenden Markgrafen Bernhard . Der vornehme Sla- we Siegfried, Sohn des Zrubo, soll ihn vor der Übertra- gung an das Erzstift, dem bereitsOtto I. den Dretzeler Honig- und Handelszehnt geschenkt hatte, in könig- lichem Auftrag verwaltet habenY Obwohl der Ertrag für das Erzbistum gering gewesen zu sein scheint und die slawischen Liutizen den rechtselbischen Burgward bald wieder zurückeroberten,18 verzeichnen die Gesta archiepiscoporum Magdeburgensium, die bedeutendste erzählende Quelle zur Geschichte des Erzstifts, den in Kaufungen beurkundeten Vorgang, allerdings an letz- ter Stelle der von Tagino erworbenen Besitzungen.19 Zum Aufbau der Diplome Der Aufbau beider Diplome entspricht, wie die Abschrif- ten und Übersetzungen im Anhang veranschaulichen, den üblichen Formen der königlichen Kanzlei. Das ein- leitende Protokoll beginnt mit der Anrufung Gottes. Es folgt der Name des Ausstellers mit Titel, hier König Heinrich, auf dessen Gottesgnadentum die traditio- nelle Devotionsformel verweist. Der Empfänger der Urkunde wird in beiden Fällen nicht einleitend in einer lnscriptio, sondern als Antragsteller erst später im Kon- text genannt. Der eigentliche Text beginnt im Privileg für Magdeburg mit einer kurzen Handlungsbegründung in der Arenga, der allgemeinen formelhaften Einleitung einer Urkun- de. Die kürzere Hersfelder Urkunde geht hingegen direkt zur Publicatio über, also dem Wunsch, dass der Rechts- inhalt allen Getreuen bekannt werde. Die folgende Er- zählung erläutert jeweils die Umstände des konkreten Sachverhalts, der oben bereits kurz beschrieben wur- de. Außer den Entstehungsumständen und möglichen Vorurkunden sind hier vor allem die Petenten, also die das Gesuch vertretenden Antragsteller, und die Inter- venienten, die dem Herrscher nahe stehenden Fürspre- cher, aufgeführt.ln den vorliegenden Fällen sind der Abt von Hersfeld bzw. der Erzbischof von Magdeburg die Pe- tenten. Als Fürsprecherin für Hersfeld fungiert Kunigun- de, während der oft am Hof weilende ErzbischofTagino offensichtlich keiner Fürsprache bedurfte. Es folgt der eigentliche Rechtsinhalt der Urkunde mit der jeweiligen Schenkung, die in der Regel mit einer Wil- lenserklärung zur Umsetzung der Rechtshandlung und der Angabe allerzum Besitz gehörenden Elemente in der Pertinenzformel verbunden war. So überschrieb der Kö- nig nicht nur eine reichseigene Magd in das Hersfelder Eigentum, sondern auch deren Kinder und alle Nach- kommen, die sie und ihre Kinder noch hervorbringen würden. Dabei gewährte er dem Hersfelder Abt die freie Verfügungsgewalt über dieses bisherige Reichseigen- tum. Ebenso überantwortete er den Burgward Dretzel mit allen zugehörigen Befestigungen und Ländereien der alleinigen Herrschaft des Magdeburger Erzbischofs. Die Androhung der üblichen Sanktionen für den Fall der Zuwiderhandlung scheint in beiden Fällen nicht nötig gewesen zu sein, da Konsens über den Rechtsakt bestand. Auch die Aufzählung der Beglaubigungsmit- tel ist jeweils kurz gehalten; sie umfasst den Hinweis auf die eigenhändige Bekräftigung des Königs sowie den SiegelbefehL Bei solch einfachen Beurkundungs- vorgängen schloss sich keine Zeugenliste mehr an . Den Ausklang bildet das dreiteilige Schlussproto- koll oder Eschatokoll, das in beiden Diplomen nahezu identisch ist: erstens die Signumszeile mit der Nennung und dem Monogramm des Königs sowie dessen waage- rechtem Vollziehungsstrich im Monogramm, zweitens die Rekognitionszeile mit dem Namen des Notars oder Kanzlers und einem Abschluss im Siegel, dem könig- lichen Beglaubigungszeichen, und drittens die Datie- rung der Beurkundung mit Zeit und Ort. Ein flüchtiger Segenswunsch ergänzt allei n die Magdeburger Urkunde. ln Anpassung an den Rechtsakt waren auch weitere kleine Abweichungen möglich. Hier beglaubigte Kanz- ler Gunther in Vertretung des Erzkaplans Erkanbald die Baumgärtner, Presche I Kaufungen 1011 Ausstellung beider Pergamente, deren Ausfertigung und Aufbau den gewöhnlichen Kanzleialltag widerspiegeln.20 Die Ausstellung Dem Verfassen und der Reinschrift widmeten sich No- tare, die sich mangels eines Schreibervermerks nur in Ausnahmefällen identifizieren lassen. Der namentlich nicht bekannte Verfasser der Hersfelder Schenkung, wohl ein langjähriger Vertrauter Abt Godehards, hatte seit 1009 schon mehrere Königsdiplome für bayerische Benediktinerklöster aufgezeichnet, etwa die Verleihung des Markt- und Zollrechts in Hengersberg zugunsten von Niederaltaich sowie weitere Privilegien für Nie- dernburg in Passau, Niederaltaich und Tegernsee.21 Bis 1019 formulierte und mundierte er Königsurkunden, d.h. er fertigte die Reinschrift an, die dann durch Voll- ziehungsstrich und Siegel des königlichen Ausstellers rechtskräftig werden konnte. Diese Tätigkeit richtete sich insbesondere auf Abteien im erweiterten Umfeld Godehards; zusätzlich schrieb er ein am 19. Juni 1011 im niederbayerischen Ramspau bei Regensburg für den königlichen Kämmerer ausgestelltes Pergament, das unvollzogen in das Hersfelder Klosterarchiv ein- ging, also nie Rechtsgültigkeit erlangte.22 Im Gegensatz zu diesem Empfängerschreiber gilt der von 1009 bis 1012 verbürgte Notar der Magdeburger Schenkung als jener Trierer Kleriker und königliche Kapellan Walker, der an Weihnachten 1012 in Pöhlde erkrankte und dort, von Heinrich II. notgedrungen zurückgelassen, am 11. Januar 1013 starb.23 Für eini- ge Jahre war er der meistbeschäftigte Amtsträger der Kanzlei, der den König aufvielen Reisen begleitete. Die Forschung bezeichnet ihn als GA, den ersten neu fass- baren Schreiber (A) unter Kanzler Gunther (G). Die königliche Kanzlei war auch für die Besiegelung zuständig. Das sog. MajestätssiegeL das den bärtigen König auf seinem Thron sitzend abbildet, ergänzt be- deutungsvoll das Schriftbild (Abb. 2). ln bewusster An- knüpfung an das letzte HerrschersiegelOttos II I. hatte Heinrich II. diese frontale Ganzkörperabbildung in thronender Haltung entwickeln lassen. Er präsentiert sich im Schmuck seiner Insignien, mit der Königskrone samt den gestielten Perlen auf dem Haupt, dem Zepter in der rechten Hand und dem Reichsapfel oder Welt- globus in der linken Hand. Die Füße des Herrschers ruhen auf einem Schemel; er selbst sitzt in einer Tuni - ka und einem von einer Fibel auf der rechten Schulter 17 zusammengehaltenen Mantel aufrecht auf einem ge- polsterten Thron mit Armlehnen. Dieses Königssiegel aus Wachs war mindestens bis zum 1. Dezember 1013, vermutlich bis zur Kaiserkrönungvon 1014, in Gebrauch. Es folgte auf das erste, provisorische Königssiegel vom Juni 1002 und wurde regelmäßiger verwendet als das nur kurz nachweisbare Bleisiegel, das nur zwei im Januar und Februar 1003 ausgefertigte Diplome, wegen des Siegelmaterials auch Königsbullen genannt, zierte und vielleicht auch im April 1007 An- wendung fand.24 Auch wenn das Wachssiegel auf ande- ren Diplomen (wie hier abgebildet) besser erhalten ist als in unserer Ausfertigung, folgte die Ausgestaltung in der Regel festen Vorgaben. Das für die Siegelführung zu- ständige Kanzleimitglied zwängte das Material zuerst durch einen (Kreuz)Schnitt im Pergament hindurch, um dann den Siegelstempel aufzudrücken. Die das Bild um- rahmende Siegelumschrift + HEINRICHVS D[E]I GRATIA REX (Heinrich von Gottes Gnaden König) betont in einer gegenüber dem provisorischen Siegel Heinrichs nur leicht modifizierten Schreibweise das Gottesgnadentum. 18 Abb. 2: Königssiegel von Heinrich II., das bis zum 1. Dezember 1013 in Gebrauch wa r. Du rchmesser: 73 mm. Umschrift : + HEI NRICHVS D(E]I GRATIA REX (Heinrich von Gottes Gnaden König) . (Aus: Otto Posse. Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige von 751 bis 1913, Bd. 5, Dresden 1913, Nachdruck Leipzig 1981, S. 16 f.) Datierungsformen Die Datierung ist, wie immer bei m ittelalterlichen Herrscherurkunden, mehrschichtig und erfolgt nach vier Arten : dem römischen Kalender, der Indiktion, der Inkarnation und dem Regierungsjahr. Die erste Angabe "an den 4. Iden des August" folgt dem antiken römischen Kalender, der keine Wocheneintei- lung kannte und einzelne Monatstage als Anhaltspunkt für die Berechnung weiterer Tage nutzte. Festdaten waren die Kalenden als der erste Tag des Monats, die Nonen als der fünfte Tag (im März, Mai, Juli und Oktober hingegen als der siebte Tag) sowie die acht Tage später folgenden Iden, je nach Monat also der 13. oder 15. Tag. Alle übrigen Monatstage zählte man von diesen festen Daten aus rückwärts, angefangen mit diesem Datum selbst. Im August bezeichnen die Iden den 13. Monats- tag; der vierte Tag davor ist nach heutiger Rechnung der 10. August. Die verkürzte Bezeichnung "an den Iden" ist die mittelalterliche Abwandlung der antiken Datie- rungsform "vor den lden".25 Die 13. Kalenden des Monats September verweisen darauf, dass die Magdeburger Ur- kunde am 20. August entstand. Die Indiktion, die zweite Datierungsform, ist die häu- figste Jahresbezeichnung in der Kalenderberechnung des europäischen Mittelalters;26 das Reichskammer- gericht verwendete sie sogar bis zu seiner Auflösung 1806. Basis ist ein aus der Spätantike stammender Steuerzyklus, der fünfzehn Jahre umfasst und rech- nerisch drei Jahre vor der christlichen Zeitrechnung beginnt. Innerhalb eines Berechnungszyklus wurden die einzelnen Jahre durchnummeriert. Die Indiktion, in die die Ausstellung der vorliegenden Urkunden fiel, be- gann nach unserer Zeitrechnung mit dem Jahr 1003, so dass das neunte Jahr im 68. Zyklus auf 1011 verweist. Die dritte Datierungsart folgt der christlichen Zeitrech- nung, dem Jahr der Inkarnation oder Geburt Christi. Viertens nennen die Notare zuletzt noch das Regie- rungsjahr, das zehnte Jahr der Herrschaft König Hein- richs II., der am 7. Juni 1002 von Erzbischof Willigis in Mainz geweiht und gekrönt worden war.27 Dabei mussten Formulierung und Ausstellung eines Rechtsgeschäfts durchaus nicht immer am gleichen Tag mit der Vollziehung erfolgen; vereinzelt ist der Vollzie- hungsstrich auf dem Pergament sogar nie erfolgt. Ein Auseinandergehen beider Handlungen könnte also viel- leicht erklären, dass das zu Ietzt aufgeführte Wort Coufun- gon womöglich in beiden Fällen nachgetragen wurde. Der Standort Kaufungen Über Alter und Bedeutung des hier erstmals erwähnten Ortsnamens Coufungon kann nur spekuliert werden. Der Name selbst lässt keine Rückschlüsse auf einen alten Handelsplatz zu, dessen verkehrstechnische Vo- raussetzungen gegenüber Kassel besonders heraus- geragt hätten. Denn beide Standorte ergänzten sich gegenseitig: Kaufungen lag bekanntlich an einem Ost- West-Handelsweg, derdurch den Kaufunger Wald nach Thüringen führte, Kassel hingegen an einer günstigen Nord-Süd-Strecke, die sich nördlich der Stadt in drei Zweige aufteilte, nach Nordwesten zum Niederrhein, nach Norden zur Weser und nach Nordosten in das Leinegebiet. Auch die 1019 an Kaufungen verliehenen und 1041 erweiterten Marktrechte28 knüpften keines- wegs an alte Handelsprivilegien an. Trotzdem könnte die Namensform weiter zurückreichen, wenn wir an- nehmen, dass das Doppeldorf Kaufungen zusammen mit Kassel, Vellmar, Wehlheiden und Zwehren zu den vorkarolingischen Siedlungen der Kasseler Beckenland- schaft gehörte und als Zentrum jenes Gebiets östlich Baumgärtner, Presche I Kaufungen 1011 der Fulda zu erschließen ist, das 813 als Erbe eines dux Gerhao um den Kaufunger Wald ergänzt wurde.29 Es könnten Teile dieses an das Königtum gefallenen Erbes gewesen sein, die Heinrich II. zur Ausstattung des Kau- funger Stifts verwendete. Strittige Forschungsfragen Folgenschwer für die Ersterwähnung ist freilich die Vermutung, dass sowohl der Empfänger- als auch der Kanzleinotar oder sogar ein weiterer Schreiber den Ortsnamen in beiden Diplomen erst später hinzuge- fügt haben. Da nur noch das Hersfelder Original erhal- ten ist, können wir die verschiedenen Schreiberhände nicht mehr miteinander vergleichen. Die Verfasser, die den jeweiligen Rechtsakt zweifellos vorbereitet hatten, könnten den Ort der Ausstellungjeweils selbst in Kau- fungennachgetragen haben. ln dieser frühen Phase der Kaufunger Entwicklung könnte man vermuten, dass die Notare bei der Nieder- schrift noch nicht wussten, ob die königliche Gesell- schaft im August 1011 tatsächlich eine mehrtägige oder gar mehrwöchige Unterkunft in Kaufungen fin- den würde oder nicht doch noch nach Kassel umzie- hen müsste, wo die baulichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen seit langem vorhanden waren. Denn zumindest der Kanzleiangehörige GA, der schon am 18. Juli in Trebur bei Heinrich weilte, 30 dürfte im kö- niglichen Gefolge mitgereist sein und muss daher die Reisepläne gekannt haben. Alternativ bliebe nur die unwahrscheinliche Lösung, dass er, im Wissen um das spätere Eintreffen des Erzbischofs, das Magdeburger Privileg einschließlich der Datumszeile schon vor der Ankunft im Kasseler Becken vorbereitet hatte. Die beiden im Abstand von zehn Tagen ausgestellten Diplome vom August 1011 entsprechen den üblichen Verwaltungstätigkeiten, die am Königshof jeweils vor Ort stattfanden und uns heute erlauben, die Rei - sebewegungen des Königs durch sein Land nachzu- vollziehen . Selbst wenn der Ort nachgetragen wurde, bedeutet dies in jedem Fall, dass sich die früher in der befestigten Siedlung Kassel ausgeübten Dienstauf- gaben nach Kaufungen verlagert hatten. Wir wissen aber nicht, warum Heinrich und Kunigunde die könig- liche Unterkunft von der geschäftigen Betriebsamkeit des Kasseler Wirtschaftshofes mit Gewerbesiedlung und Landwirtschaft in den untergeordneten Neben- hof verlegt haben, auch wenn in dessen Nähe der Kö- nigsforst des Kaufunger Waldes hervorragende Jagd- möglichkeiten bot. Unabhängig vom Kasseler Fronhof 19 werteten sie damit langfristig den Nebenhof zum Grundstock der späteren Stifts- oder Klostergrün- dung auf. ln der Forschung ist umstritten, ob der Kasseler Zen- tralhof bei diesem Vorgang zu einem Nebenhof herab- gestuft und von der curtis Kaufungen aus verwaltet wurde oder ob der zentrale Wirtschaftshofweiterhin in Kassel verblieb, während nur die Pfalz nach Kaufungen abwanderte. Grundproblem .ist, dass der Begriff curtis sowohl den Zentralhof als auch die königliche Hofhal- tung bezeichnen konnte.31 Wenn der bekannte Ge- schichtsschreiber Thietmar von Merseburg behauptet, dass der Kaiser 1015 in Kaufungen weilte, wohin er seinen Hof (curtis sua) aus der Stadt Kassel transfe- riert hätte,32 dann sind also beide Deutungen möglich: die Verlegung des gesamten Wirtschaftshofes oder die Verlegung allein der Pfalz nach Kaufungen.33 Es ist jedoch anzunehmen, dass die persönliche Wendung curtis sua eher auf die Hofhaltung, speziell die Einrich- tungen für die Seherbergung des Königs, deutet als auf den Kasseler Haupthof des Königsguts. Eine solche Interpretation würde vor allem durch einen Vergleich mit einem nur wenige Jahre später ablaufenden Ge- schehen im niedersächsischen Raum gestützt: Die bei Welfenbüttelliegende Pfalz Werla siedelte 1015 in das nicht weit entfernte Goslar über, ohne dass Werla da- bei den Verwaltungssitz verloren hätte.34 Die Klostergründung Für regelmäßige Besuche des Königs- und späteren Kaiserpaares in Kaufungen bis 1020 sprechen weitere Indizien, nicht allein die besagte beiläufige Bemer- kung des Thietmar von Merseburg zum Aufenthalt des Kaisers 1015 in Kaufungen (in Capungun) . Vielleicht schon 1011 dürfte Heinrich II. den Bau einer Georgs- kapelle initiiert haben, die bei seiner Rückkehr im Mai 1015 vollendet gewesen sein soll und später als Pfarr- kirche St. Georg fungierte. Immerhin konnte das 1014 zu Kaiser und Kaiserin gekrönte Paar damals bereits das Himmelfahrtsfest in Kaufungen feiern . Kirchliche Festtage beging der Herrscher bekanntlich bevorzugt in den größeren Pfalzen oder Klöstern des Reiches. Dies lässt vermuten, dass Kaufungen zu diesem Zeitpunkt bereits gehobenen Ansprüchen genügte und eine grö- ßere Reisegesellschaft beherbergen konnte. Bei mindestens drei weiteren Aufenthalten in den Jahren 1017, 1019 und 1020 konnte der Herrscher den Ausbau verfolgen und persönlich überprüfen.35 Den Höhepunkt 20 bildete dabei die Gründung eines Kanonissenstifts oder Nonnenklosters nach derßenediktinerregel.lnzwei Urkun- den vom Dezember 1017 privilegierte Heinrich- angeb- lich nach der Genesung seiner Gattin von einer schweren Krankheit und aufgrundihres Gelübdes, ein Kloster zu er- richten- die religiöse lnstitution.36 Die gemeinsame Stif- tung des Kaiserpaares, die wohl seit längerer Zeit geplant war, diente außer der Vorsorge für Kunigundes Witwen- stand auch der Sicherung des Seelenheils des Kaiserpaares und seiner Memoria im Gebetsgedenken. Zwei Jahre später, also 1019, hatte sich das Stift oder Kloster offen- bar etabliert. Seit Juni 1019 ist die erste Äbtissin Uta nachzuweisen, eine Nichte der sich persönlich um die Or- ganisation und Ausgestaltung des klösterlichen Lebens sorgenden Kaiserin. Der klösterliche Besitzkomplex Zudem stärkte und erweiterte Kaiser Heinrich II. den Kaufunger Standort durch weitere Schenkungen. ln mindestens sieben, wahrscheinlich acht weiteren Diplo- men der Jahre 1018, 1019 und 1023 übereignete er dem Kloster oder Stift weitere Besitzungen in der näheren Umgebung,37 darunter den Oberkaufunger Wirtschafts- hof, aus dem es hervorgegangen war, und mehrere an- dere Höfe wie Niederkaufungen, Vollmarshausen und Uschlag.38 Damit hatte sich der östliche Teil des Kasseler Königsguts zu einem selbständigen Kaufunger Wirt- schaftsbezirk, einer eigenen sog. Villikation, entwickelt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen steinerne Wohnbauten sowohl des Klosterkonvents oder Stifts als auch der königlichen Pfalz den so genannten Salhof mit den Wirtschaftsgebäuden ergänzt haben. Zur Absicherung gewährte der Kaiser seiner Stiftung gleichzeitig noch Güter im Moselgebiet, in Thüringen und an der Ruhr39 sowie verschiedene Marktrechte in der Region :40 Dazu gehörte insbesondere das Recht, vor Ort in Oberkaufungen einen Jahrmarkt abzuhalten, um die Ost-West-Handelswege nach Thüringen zu nutzen. Zudem erhielt das Stift noch die Kirche im nicht weit entfernten Wolfsanger, verbunden mit dem Recht, dort sowohl einen Wochen- als auch einen Jahrmarkt einzu- führen. Damit konnten die Nonnen oder Stiftsdamen auch von der bedeutenderen Nord-Süd-Strecke profitie- ren, welche bei Wolfsanger die Fulda überquerte. Dieverschiedenen Übertragungen bestärken die Annah- me, dass das Stift oder Bened i kti neri n nen klosteranfangs nur Teile der Villikation, also des grundherrschaftliehen Komplexes, erhielt und nicht, wie oft behauptet, das gesamte Königsgut Kassel. Mit Heinrichs Tod am 13. Juli 1024 erlangte Kunigunde die alleinige Verfügungs- gewalt über ihr Witwengut in der Kasseler Region. Be- reits am ersten Jahrestag trat sie als Nonne in das Kau- funger Stift oder Kloster ein; zugleich ließ sie die Kirche Hl. Kreuz, den bedeutendsten Bau der dortigen Anlage, feierlich weihen und mit Kostbarkeiten ausstatten . Die- ser Erbauungszeit bis 1025 ordnet die Forschung auch den auf karolingische Vorbilder wie Corvey zurückge- henden Westturm zu. Die Westempore {Abb. 3),41 we- gen ihrer Bestimmung auch Kaiseremporegenannt, gilt als Vorbild für den Breitenauer Klosterbau, der im 12. Jahrhundert erfolgte.42 An lässlich der Kirchweihe dürfte Kunigunde überdies entschieden haben, alle Erträge aus dem Kasseler Wirtschaftshof an die Kloster- oder Stifts- verwaltung fließen zu lassen. Diese Einkünfte versiegten erst, als die Besitzungen nach Kunigundes Ableben am 3. März 1033 wieder an den König zurückfielen. Zwar scheint das Kloster oder Stift nachträglich versucht zu haben, das Kasseler Königsgut durch Urkundenfälschung dauerhaft an sich zu ziehen, also das vorhandene alte Privileg beim Kopieren durch einen Einschub zu einer umfassenderen Berechtigung auszuweiten;43 aber diese Bemühungen blieben erfolg- los. Während Konrad II. sich nicht weiter um den Königs- hof kümmerte, verweilte Heinrich 111. zwischen 1042 und 1051 mindestens dreimal in Kaufungen.44 Letztlich schenkte sein Nachfolger Heinrich IV. das Kloster oder Stift 1086 dem Bischofvon Speyer und entließ es damit vorübergehend und gegen den Willen der Benediktine- rinnen oder Stiftsfrauen aus dem Reichsbesitz. Kloster oder Kanonissenstift? Spätestens 1132 lässt sich die Gründung als ein Kano- nissenstift greifen, dem drei Geistliche angegliedert waren .45 Für die vorausgehenden Jahrzehnte ist der religiöse Charakter der Stiftung schwer zu bestimmen, weil der Begriffmonasterium sowohl ein Kloster als auch ein Stift mit Klausur benennen konnte. Selbst nach 1132 scheint die Terminologie nicht präzise geregelt gewesen zu sein, denn nicht nur Außenstehende, sondern auch die Kanonissen (dominae) und einfachen Schwestern (sorores) bezeichneten das Stift tatsächlich weiterhin noch vereinzelt als monasterium.46 Selbst die Befolgung der Benediktsregel, die Heinrich II. den ersten Schen- kungsurkunden zufolge vorgesehen hatte, bietet keinen sicheren Anhaltspunkt,47 zumal diese Spezifizierung in der letzten Urkunde der Serie von 1023 bereits fehlt. ln Baumgärtner, Presche I Kaufungen 1011 Abb. 3: Stiftskirche Kaufungen : Blick auf die Westempore, 2004 (Foto Jost) der Regel waren ottonische Gründungen des 10. Jahr- hunderts in Königshöfen freilich entweder Männerklö- ster (wie Pöhlde) oder Damenstifte (wieQuedlinburg und Eschwege), dennangesichtsder Königsaufenthalte wäre eine strenge Klausur an handfeste Grenzen gestoßen.48 Es bleibt also eine Mutmaßung, dass Kunigunde der Benediktsregel einen außergewöhnlichen Wert beige- messen und sie zeitlebens so stark gestützt habe, dass es den Nonnen erst nach ihrem Tode möglich war, die Verfassung zu wechseln. Ein Zusatz in der ältesten, noch von Thietmar selbst be- gonnenen Fassung seiner Chronik, die mehrere Schreiber in den Jahren 1090 bis 1150 sukzessiv ergänzten, berich - tet, dass Kaufungen für Kanonissen errichtet worden sei .49 Verantwortlich für diese Überlieferung zeichnet ein Schreiber, der zur Zeit Lothars von Supplinburg (1125- 1137) arbeitete, so dass seine Bemerkungen nicht in die 21 um 1120 entstandene Corveyer Überarbeitung einflos- sen. Es ist nicht mehr zu eruieren, ob die mehr als hundert Jahre nach der Gründung getroffene Aussage einfach die Situation um 1130 widerspiegelt odertatsächlich zurück auf den Gründungsvorgang übertragbar ist. ln der Ver- bindung mit dem Königshof und der pfalzkirehe wäre auch an eine Mischform von gemäßigten Benediktine- rinnen und Stiftsdamen zu denken, bei der die Frauen die Klausur nicht strikt befolgten, die Kleidung nicht verein- heitlichten und sogar eigene Dienerinnen beschäftigten. Fraglos hätte ein Stift die Bedürfnisse der dort versorgten Töchter, wohl meist adliger Herkunft, sowie des reisenden Königshofes von Anfang an eher befriedigt als ein Bene- diktinerinnenkloster mit Klausur.50 Letztlich muss offen bleiben, ob das Kaiserpaar ein Benediktinerinnenkloster oder ein Kanonissenstift gründete. Der Weg zur Auflösung 1226 wurde das Kanonissenstift wieder als reichsun- mittelbar bezeichnet. Es war also gemäß den Forde- rungen der Stiftsdamen aus dem Speyerer Besitz he- rausgelöst und in weltlichen Angelegenheiten erneut dem König unterstellt. Drei Jahre später nahm Papst Gregor IX. das Stift unter päpstlichen Schutz und bestätigte die Besitzungen. Trotzdem war der Nieder- gang nicht mehr aufzuhalten. Um 1388/90 lebten nur noch zwei Damen und einige mit Präbenden versorgte Kanoniker im Stift. Zwischen 1413 und 1432 ließ die Kaufunger Pröpstin Johanetta vom Stein, die nach ei- genen Angaben damals bereits 60 Jahre im Stift weilte, das tradierte Gewohnheitsrecht schriftlich in Statuten fixieren. Die Bestimmungen umfassten Regelungen zum Stiftsleben und zur Besitzverwaltung ebenso wie zum Ablauf der verschiedenen Gottesdienste im Kir- chenjahr, einschließlich der jeweiligen Gesänge.51 Nach einer päpstlich angeordneten, im Februar 1509 end- lich durchgeführten Visitation scheinen die Kanonissen ausgewiesen und Benediktinerinnen aus dem west- fälischen Kloster Gehrden, das der Bursteider Kongre- gation angehörte, in Kaufungen eingesetzt worden zu sein. Im Zuge der Reformation löste Landgraf Philipp I. 22 1527 den Konvent auf und zog den reichen Kirchen- schatz ein; die Besitzungen übergab er 1532 der Hessischen Ritterschaft mit dem Auftrag, aus den Erträ- gen bedürftige adelige Damen zu unterstützen. Diese Übertragung erfolgte gegen den Widerstand der Nonnen, die 1537 sogar einen Prozess vor dem kaiserlichen Kam- mergericht anstrengten, ohne freilich das Recht auf den ihnen zugesprochenen Besitz durchsetzen zu können. Zusammenfassung Abschließend lässt sich festhalten: Am 10. und 20. Au- gust 1011 gewährte König Heinrich II. bei einem Auf- enthalt in Kaufungen dem Kloster Hersfeld und dem Erzbistum Magdeburg die Vorrechte, um die ihn die anwesenden Amtsträger Abt Godehard und Erzbischof Tagino gebeten hatten. Die Analyse beider Königsur- kunden hat dazu beitragen, die Rechtsvorgänge und deren Hintergründe genauer zu beleuchten und neue Erkenntnisse zu gewinnen. Sowohl der Empfängerno- tar, der für Hersfeld agierte, als auch der Kanzleinotar, der das Magdeburger Privileg verfasste, haben den Ausstellungsort nicht in einem Zug mit den restlichen Zeilen des Pergaments ins Reine geschrieben. ln beiden Urkunden wurde er wohl zunächst offen gelassen und anscheinend nachträglich hinzugefügt. Selbst den No- taren am Königshof scheint also nicht bekannt gewe- sen zu sein, ob der Aufenthalt in Kaufungen noch so lange andauern würde, bis die angestrebten Beurkun- dungen abgeschlossen waren. Gleichwohl handelt es sich um die beiden ältesten schriftlichen Erwähnungen von Kaufungen . Sie bilden den Auftakt zu einer Phase, in der das Königspaar Hein- rich und Kunigunde den ursprünglichen Nebenhof des Kasseler Grundherrschaftskomplexes ausbauen ließ und von 1017 an mit einer gut dotierten Kloster- oder Stiftsgründung ausstattete. Über die Herkunft des Ortsnamens und das tatsächliche Alter der Ansied- lung sind wir damit immer noch nicht informiert; hier könnten höchstens archäologische Befunde weiteren Aufschluss geben. Reisekönigtum und Pfalz Die deutschen Könige des Früh- und Hochmittelal- ters kannten keine zentrale Residenz, von der aus sie das Reich dauerhaft verwaltet hätten. Der königliche Hof zog durch das Reich und fand Unterkunft in kö- niglichen Wirtschaftshöfen (curtes), bei Bischöfen, in Klöstern und vereinzelt in Burgen weltlicher Adeliger. Die Gründe dafür waren vielschichtig: Der König übte seine Herrschaft in den verschiedenen Teilen des Rei- ches durch Präsenz aus. Schon der Umritt nach der Krönung war eine Herrschaftspraxis, um die Huldi- gungen der wichtigsten Herrschaftsträger zu empfan- gen. Im Vergleich zur Moderne fehlten im Mittelalter das Gewaltmonopol, die Gewaltenteilung und institu- tionalisierte staatliche Strukturen. Die königliche Herr- schaft legitimierte sich durch Konsens in der Beratung mit den Großen des Reiches, die an den Hof kamen, w nn der König in der Nähe war, um politische, ver- wal ungstechnische und juristische Fragen zu klären oder B sitz- und Privilegienschenkungen für die ge- leis ten treuen Dienste zu erbitten. Vermutlich wäre es ohnehin schwierig gew s n, das Gefolge dauerhaft n einem inzigen Ort zu verpflegen. Auch wenn je- der König seine Kernlandsch ft n und Lieblingspfal- zen h tte, in denen r im Winter I ngere Aun nthalte einlegte, und bes imm e Königsgü er, die sog. Tafel- gü r, der höfisch n Versorgung d1 nten, sollte keine Baumgärtner, Presche I Kaufungen 1011 Abb. 4 u. 5: Georgskapelle, 1950 (Fotos Hasselblatt) Regionzu stark belastet werden. Das Reisekönigtum war deshalb eine komplexe Angelegenheit, bei der die Routen sorgfältig zu planen waren. Jeder Königshof (curtis) verfügte, ebenso wie die Bi- schofssitze und die Reichsk löster, über eine Unterkunft, die zumindest den König und seine engere Umgebung aufnehmen konnte. Das übrige Gefolge lagerte meist auf dem freien Feld. Kirchliche Hochfeste wie Weih- nachten, Ostern und Pfingsten, aber auch die Hof- und Reichstage oder Synoden, beging der Herrscher bevor- zugt an repräsentativer ausgestatteten Orten. Die hi- storischen Begriffe für die königlichen Aufenthaltsorte divergieren: curtis und villa bezeichneten eher einen grundherrschaftliehen Wirtschaftshof, castrum und castellum eine befestigte Anlage. Als palatium galt ein besonders repräsentativer, vorwiegend von den Karo- lingern gegründeter und aus Stein erbauter Komp lex, ehe der Begriff auch auf Bischofssitze und Gästehäuser von Klosteranlagen überging. Die Forschung benennt seit dem 19. Jahrhundert häufig alle bedeutenden Anlagen, die den König mit seinem Hof beherbergen konnten und die sich für die Abhaltung größerer Ver- sammlungen eigneten, als Pfalz. Unter einrich II. gehörten Regensburg, Frankfurt, Merseburg, Pöhlde und schließlich Samberg zu den g schätzt n, uch an Festtagen genutzt n Pf lzen. 23 1011 August 10 1 Original: Hessisches Staatsarchiv Marburg, Urk. 56 (alte Signatur: Urk. M 1), 1011 Aug. 10; Maße: Höhe links 51,3 cm, Höhe rechts 51,7 cm; Breite oben 45,2 cm, Breite unten 45,7 cm. Abb. Online: Lichtbildarchiv älterer Originalurkunden bis 1250, Philipps- Universität Marburg, Nr. 5416; . Edition: MGH DD H II 236; We1rich, Urkundenbuch der Reichsabte i Hersfeld 1 (wie Anm. 3), Nr. 78. Regest : Regesta lmperii, Bd. 2.4 (wie Anm. 5), Nr. 1749; < http://regesten.regesta-imperii.de>. ln nomine sanctae et individuae trinitatis. Heinricus divina favente clemencia rex. Cunctis nostris fidelibus notum esse volumus, qualiter nos interventu ac petitione dilect~ contectalis nostr~ Cunigund~ nec non Godehardi Heresfeldensis abbatis nostri fidelis sibi suoque monasterio in honorem sancti Wigberhti constructo quandam nostri iuris ancillam nomine Uuil/icuma cum filiis suis omnique posteritate per hanc nostri precepti paginam concedimus atque largimur et de nostro iure ac dominio in eiusdem abbatis et monasterii ius ac dominium omnino tranfundimus, ea videlicet racione ut predictus abbas suique successores eidem monasterio presidentes de prenominata ancil/a eiusque procreatione exinde liberam habeant potestatem in usum monasterii commutandi tenendi vel quicquid eis placuerit inde faciendi. Et ut haec nostrae donationis auetorilas stabilis et inconvulsa, omnium hominum contradictione remota, permaneat, hoc preceptum inde conscriptum manu propria firmavimus sigilli nostri impressione insigniri iussimus. Signum domni Heinrici [Monogramm] regis invictissimi. Guntherius cancellarius vice Erkanbaldi archicappellani recognovi. [Sigil/um 2] Data 1111. id. aug. indictione VIII/, anno dominicae incarnationis T XI, anno vero domni Heinrici secundi regnantis X; actum Coufungon. 2 24 Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Heinrich, durch das Walten von Gottes Gnaden König. Nach unserem Willen soll allen unseren Getreuen be- kannt sein, dass wir durch Vermittlung und Bitte unserer geliebten Gemahlin Kunigunde und auch des Hersfelder Abtes Godehard, unseres Getreuen, ihm und seinem Kloster, das zur Ehre des hl. Wigbert errichtet ist, eine be- stimmte Magd unseres Rechts, namens Willicuma, mit ihren Kindern und allen Nachkommen durch diese unse- re Urkunde überlassen und schenken sowie von unserem Recht und unserer Herrschaft gänzlich in das Recht und 'die Herrschaft desselben Abtes und Klosters übertragen. Dies geschieht in Anbetracht dessen, dass der zuvor ge- nannte Abt und seine Nachfolger, die eben diesem Klo- ster vorstehen werden, über die zuvor genannte Magd und deren Nachkommen von nun an die freie Verfügung haben, sie zum Nutzen des Klosters einzutauschen, zu behalten oder zu tun, was auch immer ihnen gefallt. Und damit dieser Beschluss unserer Schenkung fest und un- erschütterlich, frei von Widerspruch aller Menschen blei- be, haben wir diese daraufhin aufgezeichnete Urkunde durch unsere eigene Hand bekräftigt [und) befohlen, sie mit dem Aufdruck unseres Siegels zu versehen. Namenszeichen des Herrn Heinrich [Monogramm], des unüberwindlichsten Königs. Ich, Kanzler Gunther, habe in Vertretung von Erzkaplan Erkanbald gegengezeichnet. [Siegel] Gegeben am 10. August [an den 4. Iden des August] in der neunten Indiktion, im Jahr 1011 der Fleischwer- dung des Herrn, in der Tat im zehnten Jahr der Königs- herrschaft Heinrichs II .; verhandelt zu Kaufungen. 1011 August 203 Ongma l: verschollen, fruher 1m Landeshaupta rchiv Magdeburg. Edrtron: MGH DD H II 237. Regest: Regesta lmpeni. Bd. 2.4 (w1e Anm. 5), Nr. 1750; http://reges en.regesta-imperii.de/>. ln nomine sanctae et individuae trinitatis. Heinricus divina favente clementia rex. Si fidelium nostrorum peticionibus aurem nostrae serenitatis submittimus maxime in ~cclesiasticis facultatibus aucmentandis, divinum super nos respectum magis affuturum credimus. Qua de re noverit omnium Christi fide/ium presentium scilicet ac futurarum industria, qualiter nos divini amoris instinctu atque Dagenonis sanctae Magedeburgensis ecclesiae archiepiscopi rogatu suum iuge devotumque servicium inspicientes sibi ac suae ecclesiae in honore beatissimi Petri apostolorum principis ac sanetarum martirum Mauricii sociorum eius fundatae burgwardium Driezele dictum, quod Sigifridus Zrubonis filius obtinuit in pago Mrozani in marca Bernhardi marchionis, per hanc nostram regalem paginam cum omnibus suis appendiciis in proprium concedimus et de nostro iure ac dominio in eius ius et dominium omnino transmittimus, ea vide/icet ratione ut predictus Dageno archiepiscopus suique successores de iam dicto burgwardio suisque utilitatibus potestatem habeant exinde quicquid eis placuerit faciendi ad usum tarnen prefalf? ecclesiae, omnium hominum contradictione remota. Quod ut verius credatur diligentiusque ab omnibus observetur, propriis manibus hanc cartam roborantes sigillo nostro subter iussimus insigniri. Signum domni secundi Heinrici {Monogramm] regis invictissimi. Guntherius cancellarius vice Erkambaldi archicappellani notavi. [Sigillum 2] Data XIII. kal. septemb. indictione VIII/, anno dominic~ incarnationis mil/esimo XI, anno vero domni secundi Heinrici regnantis decimo; actum Coufungon; feliciter amen. Baumgärtner, Presche I Kaufungen 1011 Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Heinrich, durch das Walten von Gottes Gnaden König. Wenn wir den Bitten unserer Getreuen das Ohr unserer Majestät zuneigen, um ganz besonders das kirchliche Ver- mögen zu vermehren, glauben wir, uns dadurch des gött- lichen Rückhalts mehr zu versichern. Aus diesem Grund möge es der Aufmerksamkeit aller gegenwärtigen wie auch zukünftigen Getreuen Christi nicht entgehen: Von göttlicher Liebe angetrieben und auf Bitten von Tagino, Erzbischof der heiligen Magdeburger Kirche, dessen be- ständigen und treu ergebenen Dienst wir wahrnehmen, überlassen wir durch diese unsere königliche Urkunde ihm und seiner Kirche, die zu Ehren des seligen Apostel- fürsten Petrus und der heiligen Märtyrer Mauritius samt Gefährten gegründet wurde, den Dretzel genannten Burgward, den Siegfried, Sohn des Zrubo, im Gau Mor- zane in der Mark des Markgrafen Bernhard innehatte, mit allseinem Zubehör als Eigentum und übertragen ihn voll- ständig aus unserem Recht und unserer Herrschaft in des- sen Recht und Herrschaft. Dies geschieht in Anbetracht dessen, dass der vorgenannte Erzbischof Tagino und seine Nachfolger die Herrschaftsgewalt über den schon genannten Burgward und seinen Nießbrauch haben sol- len, um von nun an damit zu tun, was auch immer ihnen freilich zum Nutzen der genannten Kirche und frei von Widerspruch aller Menschen gefällt. Damit dies wirklich geglaubt und von allen mit großer Sorgfalt befolgt werde, haben wir diese Urkunde mit eigenen Händen bekräftigt und befohlen, sie unten mit unserem Siegel zu versehen. Namenszeichen von Herrn Heinrich dem Zweiten [Monogramm], dem unüberwindlichsten König. Ich, Kanzler Gunther, habe in Vertretung von Erzkaplan Erkanbald gegengezeichnet. [Siegel] Gegeben am 20. August [an den 13. Kalenden des Sep- tember] in der neunten Indiktion, im Jahr 1011 der Fleischwerdung des Herrn, in der Tat im zehnten Jahr der Königsherrschaft Heinrichs II.; verhandelt zu Kau - fungen. Glück und Segen, Amen 25 4 6 Anmerkungen Die folgenden Angaben ergänzen die in den vorhergehenden Kapiteln abgedruckten Texte mit Quellen-/Literaturhinweisen und vertiefenden Informationen. Sie wurden in der Reihenfolge der Aufsätze geordnet und unter dem jeweil igen Titel gesondert nummeriert. Kaufungen 1011 Die urkundliche Erwähnung im Kontext lngrid Baumgärtner, Christian Presche Abkürzungen: MGH DD Kar 1 = Die Urkunden der Karol inger, Bd. 1: Die Urkunden Pippins. Karlmanns und Karls des Großen/Diplomata Karol inorum, tom. 1: Pippini. Carlomanni, Caroli Magni Diplomata. Hannover 1906, Nachdruck München 1991. MGH DD 0 II = Die Urkunden der Deutschen Könige und Kaiser, Bd. 2.1: Die Urkunden Otto des 11./Diplo- mata regum et imperatorum Germaniae. tom 2,1: Ottonis II . Diplomata, Hannover 1888. Nachdruck München 1999. MGH DD H II =Die Urkunden der Deutschen Könige und Ka iser, Bd. 3: Die Urkunden Heinrichs II . und Ardu ins/Diplomata regum et imperatorum Germa- niae, tom 3: Heinrici II . et Arduin i Diplomata. Hanno- ver 1900-1903, Nachdruck München 2001. MGH DD H 111 =Die Urkunden der Deutschen Könige und Kaiser, Bd. 5: Die Urkunden Heinrichs 111./Diplo- mata regum et imperatorum Germaniae, tom 5: Heinrici 111. Diplomata. Berl in 1926-1931, Nachdruck München 1993. MGH 55 '"' Menumenta Germaniae Historica. Scrip- tores (in folio) Th ietmar von Merseburg. Chronik = Thietmar von Merseburg, Chronik. Neu übertragen und erläutert v. Werner TRILLMICH (Freiherr vom Stein-Gedächtni - sausgabe 9), Darmstadt 1985. Anmerkungen: MGH DD H II 182. Vgl.lngrid BAUMGÄRTNER. Kunigun- de. Pol itische Handlungsspielräume einer Kaiserin. in: lngrid BAUMGÄRTNER (Hg.). Kunigunde- eine Kaise- rin an der Jahrtausendwende. 2. Aufl. Kassel 2002. S. 19 u. S. 42 ; Daniela MÜLLER-WIEGAND, Vermitteln - Beraten - Erinnern. Funktionen und Aufgabenfelder von Frauen in der otton ischen Herrscherfamilie (919- 1024), Kassel 2005, S. 247. Vgl. MGH DD H 11134, 135, 143-171, 174, 174a, 181, 195-197, 200-204(Bistum Bamberg), 208 (St. Stephan), 366 und die Fälschungen 520. 522. 523 (St. Michael), 332, 334 (Bamberger Kirche) sowie 335. Vgl. Bernd SCHNEIDMÜLLER, Die einzigartig geliebte Stadt. Hein- rich II. und Bamberg, in : Josef KIRMEIER u.a. (Hg.). Kai - ser Heinrich 11.1002-1024. Beglei tband zur Bayerischen Landesausstellung 2002 (Veröffentl ichungen zur baye- rischen Gesch ichte und Kultur 44), Augsburg 2002, S. 30-51. hier S. 33-40; Wolfgang F. REDDIG, Kaiser Hein- rich II. Leben. Zeit und Weit, Samberg 2002. S. 234-247. MGH DD H II 236 u. 237; Hans WEIRICH (Bearb.). Ur- kundenbuch der Reichsabtei Hersfeld. Bd. 1, mit Ver- wendung der Vora rbeiten v. Ka rl HÖRGER (Veröffent- lichungen der Historischen Kommission für Hessen 19,1). Marburg 1936, Nr. 78. MGH DD H II, S. 274, Anm. 236d u. Anm. 237e. Hessisches Staatsarch iv Marburg. Urk. 56 (alte Signa- tur: Urk. M 1), 1011 Aug. 10. Das Original der Magde- burger Urkunde ist verschollen. Vgl. Johann Friedrich BÖHMER u. Theodor GRAFF. Die Regesten des Ka iser- reiches unter Heinrich II. 1002-1024 (Regesta lmperii, Bd. 2,4), Wien. Köln, Graz 1971, Nr. 1749 u. 1750. MGH DD H 11 236 und Übersetzung im Anhang. Vgl. Josef FLECKENSTEIN. Art. Godehard. in: Lexi kon des Mittelalters. Bd. 4, München und Zürich 1989, Sp. 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 1531f.; Hans GOETIING. Die Bistümer der Kirchenpro- vinz Mainz. Bistum Hildesheim. Bd. 3: Die Hildeshei- mer Bischöfe von 815 bis 1221 (1227) (Germania sacra NF 20). Berlin u. NewYork 1984. S. 231-256. MÜLLER-WIEGAND, Vermitteln (wie Anm. 1). S. 168- 184, bes. S. 181-184. MGH DD H 11198 und 236. GOETIING. Die Hildesheimer Bischöfe (wie Anm. 7). S. 236. Regesta lmperii, Bd. 2.4 (wie Anm. 5), Nr.1598a; GOET- TING. Die Hildesheimer Bischöfe (wie Anm. 7), S. 235f. Zum Kloster Hersfeld vgl. Johannes BURKARDT, Niklot KLÜSSENDORF. Thomas LUDWIG, Ludwig UNGER u. Wolfhard VAHl Hersfeld, in : Die benediktinischen Mönchs- und Nonnenklöster in Hessen (Germania be- nedictina 7). bearb. von Friedhelm JÜRGENSMEIER und Franziskus BÜLL OSB, in Verbindung mit Regina Elisa- beth SCHWERDTFEGER, München 2004, S. 589-629. MGH DD H II 237 und Übersetzung im Anhang. Vgl. Martin KINTZINGER, Art. Tagino, in : Lexikon des Mittelalters. Bd. 8, München 1997, Sp. 432f.; D1etnch CLAUDE, Geschichte des Erzbistums Magdeburg bis in das 12.Jahrhundert (Mitteldeutsche Forschungen 67), Bd. 1. Köln 1972. S. 221-227 u. S. 234f.; Thietmar von Merseburg, Chronik V, 41-44. Thietmar von Merseburg, Chronik VI, 32 ; CLAUDE. Ge- schichte des Erzbistums Magdeburg (wie Anm. 13), S. 271. Zur Synode vgl. MGH DD H 11143; SCHNEIDMÜL- LER. Die einzigartig geliebte Stadt (wie Anm. 2), S. 38f. Vgl. Hans K. SCHULZE, Art. Burgward, Burgw~rdverfas­ sung, in : Lexikon des Mittelalters, Bd. 2, Munchen u. Zürich 1983, Sp. 1101-1103. Vgl. Gerhard KÖBLER, Historisches Lexikon der deut- schen Länder. Die deutschen Terntonen vom Mittel- alter bis zur Gegenwart. 7., vollständig überarb. Aufl. München 2007, S. 436f.; vgl. CLAUDE, Geschichte des Erzbistums Magdeburg (wie Anm.13), S. 241, S. 400f. MGH DD 0 II 30; zu Siegfried vgl. CLAUDE, Geschichte des Erzbistums Magdeburg (wie Anm. 13), S. 239 u. S. 400f. CLAUDE. Geschichte des Erzbistums Magdeburg (wie Anm.13), S. 266 u. S. 270. Gesta archiepiscoporum Magdeburgensium, hg. v. Wilhelm SCHUM, in : MGH 55 14, hg. v. Georg WAITZ, Hannover 1883, ND 1988, S. 361-486, hier c. 15, S. 393f. Zu Entstehung, Aufbau und Überlieferung mittelalter- licher Urkunden vgl. Themas VOGTHERR, Urkunden- lehre, Bas iswissen (Hahnsche Historische Hilfswissen- schaften 3), Hannover 2008. Zuerst MGH DD H 11198 vom 7. Juni 1009 für Nieder- altaich ; dann MGH DD H II 211 u. 217 vom April1010 für Niederaltaich und Niedernburg; zuletzt MGH DD H 11 229. 231 und 232, ausgestellt im Juni 1011 in Re- gensburg und Ramspau. MGH DD H II 232 vom 19. Juni 1011, die wohl un- vollzogen blieb, weil Heinrichs eigenhändiger Vollzie- hungsstrich im Kön igsmonogramm fehlt, so dass die Urkunde nicht rechtskräftig wurde; später nur noch MGH DD H II 329 u. 404 vom 26. Januar 1015 und vom 7. April1019. MGH DD H II, S. XXII; vgl. Thietmar von Merseburg, Chronik VI. 87. Zu den Siegeln Heinrichs II. vgl. KIRMEIER u.a. (Hg.), Kaiser Heinrich II. (wie Anm. 2). 5. 185-190; Otto POS- SE, Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige von 751 bis 1913, Dresden 1909-13, Nachdruck Leipzig 1981, Bd. 1, Nr.11,2 und Bd. 5, S. 16 f. zum Diplom vom Dezember 1013. Hermann GROTEFEND, Zei trechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit, Bd. 1, Hannover 1891, 2. Neudruck Aalen 1984, S. 167f.; Anna -Dorothee VON DEN BRINCKEN. Histori sche Chronologie des Abendlandes. Kalenderreformen und Jahrtausend- rechnungen. Eine Einführung, Stuttgart, Berlin u. Köln 2000. S. 24, S. 26f. u. S. 52. 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 GROTEFEND, Zeitrechnung (wie Anm. 25). S. 92-95; VON DEN BRINCKEN, Historische Chronologie (wie Anm. 25), S. 77. Regesta lmperii, Bd. 2.4 (wie Anm. 5), Nr. 1483yy. Vgl. Stefan WEINFURTER. Kaiser Heinrich II. Bayerische Traditionen und europäischer Glanz. in : KIRMEIER u.a. (Hg.), Kaiser Heinrich II. (wie Anm. 2), S. 15-29, hier S. 15; Stefan WEINFURTER, Der neue König, in : KIRMEIER u.a. (Hg.), Kaiser Heinrich II. (wie Anm. 2), S. 175-176; REDDIG, Heinrich II. (wie Anm. 2), 5. 13-16. MGH DD H 11412 und H 11185. MGH DD Kar 1 218. Vgl. Wilhelm Alfred ECKHARDT, Der Kaufunger Wald. Königsforst oder Königswald?, in : Walter HEINEMEYER (Hg.). Hundert Jahre Histo- rische Kommission Hessen (1897-1997), (Veröffent- lichungen der Historischen Kommission für Hessen 61), Marburg 1997, S. 47-58. MGH DD H 11235. Adrian VERHULST, Art. Curtis, in : Lexikon des Mittel- alters, Bd. 3, München u. Zürich 1986, Sp. 392f. Zur Bedeutung von curtis als Hofhaltung vgl. DU CANGE, Glossarium mediae et infimae Latinitatis, hg. v. G. A. L HENSCHEl Paris 1883, Bd. II, S. 585f. Auch Elsbet ORTH, Frankfurt (A), in : Die Deutschen Königspfalzen, Bd.1, 2. Lieferung, Göttingen 1985,5.151 deutet curtis ..als Bezeichnung für die PFalz bzw. die herrschaftliche Hofhaltung" und als .,Anwesenheit der Hofversamm- lung". Thietmar von Merseburg, Chronik Vll, 13: inperator [ ... ] in Capungun fuit, quo ipse curtem suam de civitate Cas- safundicta transtulit. Den Aufenthalt belegt MGH DD H II 335, ausgestellt am 11. Mai 1015 in Kaufungen. Vgl. Wilhelm A. ECKHARDT, Kaufungen und Kassel. PFalz- Kloster- Stadt, in : Otto PERST (Hg.), Festschrift zum 60. Geburtstag von Karl August Eckhardt (Bei- träge zur Geschichte der Werralandschaft und ihrer Nachbargebiete 12), Marburg/Lahn u. Witzenhausen 1961, S. 21-53, hier S. 22; Karl HEINEMEYER, Königs- höfe und Königsgut im Raum Kassel (Veröffentlich- ungen des Max-Pianck-lnstituts für Geschichte 33), Göttingen 1971,5. 170-173. Vgl. Günther BINDING, Deutsche Königspfalzen. Von Karl dem Großen bis Friedrich II. (765-1240), Darm- stadt 1996, S. 169. MGH DD H II 363, 398 u. 430. MGH DD H II 375 u. 376. Thietmar von Merseburg, Chronik VII, 54 zur Erkrankung in Kaufungen (Capun- gun) ; zum weiteren Vorgehen vgl. BAUMGÄRTNER, Kunigunde (wie Anm. 1), S. 29f. ; Daniela GÖBEl Me- moria und Seelenheil. Klostergründungen adeliger Frauen im frühen und hohen Mittelalter, in : Ariadne 42 (Nov. 2002), S. 8-15; Petra BRÖDNER, Eck kan mek nycht toffrede geven, eck mot to Koffungen. Kloster und Damenstift Kaufungen im Mittelalter, in : lngrid BAUMGÄRTNER (Hg.), Kunigunde - eine Kaiserin an der Jahrtausendwende, 2. Aufl. Kassel2002, S. 77-112, hier S. 80f.; Petra BRÖDNER, Kaufungen, in : Die bene- diktinischen Mönchs- und Nonnenklöster in Hessen (wie Anm. 11), S. 712-731, hier S. 714f.; MÜLLER-WIE- GAND, Vermitteln (wie Anm. 1), S. 245-247 u. S. 254- 259. MGH DD H II 394, 406, 407, 409, 411 (fehlende Origi - naldatierung). 412,420 u. 487. MGH DD H II 406: quasdam nostri iuris vi/las, ipsum videlicet monasterium Ouerencoufenga nec non Ne- derencoufenga, Uolcmereshuson, luslad dictas . Vgl. Wil - helm A. ECKHARDT, Das Salbuch des Stifts Kaufungen von 1519, Marburg 1993, S. XI. Zu diesem Zeitpunkt waren Stift bzw. Kloster und vilfa Oberkaufungen kaum mehr voneinander zu trennen ; eine rechtl iche Unterscheidung zwischen Stiftsbezirk (Freiheit) und Dorf erfolgte erst wieder später. MGH DD H II 409 (Moseldörfer), 411 (Herleshausen) u. 420 (Herbede). Vgl. die Karten zu Gründungs- und Gesamtbesitz des Klosters oder Stifts Kaufungen bei Petra BRÖDNER, Eck kan mek (wie Anm. 36), S. 82-83. MGH DD H II 412. 595 41 Vgl. BRÖDNER, Kaufungen (wie Anm. 36), S. 725. 42 Vgl. Christoph NOLL. Kloster Breitenau, in : Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskun- de 92 (1987}, S. 29; Christoph NOLL u. Johannes BUR- KARDT, Breitenau, in: Die benediktinischen Mönchs- und Nonnenklöster (wie Anm. 11), S. 91-115, hier S. 109. 43 Vgl. MGH DD H 11182; die Datierung ist noch genauer zu überprüfen. 44 MGH DD H 111 94, 95,119, 271-273 zu den Königsauf- enthalten in Kaufungen im August 1042, im Januar 1044 und im Juli 1051. 45 Hermann VON ROQUES (Hg.), Urkundenbuch des Klo- sters Kaufungen in Hessen, Bd. 1, Kassel1900, Nr. 24; BRÖDNER, Eck kan mek (wie Anm. 36), S. 96; BRÖDNER, Kaufungen (wie Anm. 36}, S. 716. 46 BRÖDNER, Eck kan mek (wie Anm. 36), S. 97; BRÖDNER, Kaufungen (wie Anm. 36), S. 712 u. 716; Belege zur Eigenbezeichnung bei VON ROQUES, Urkundenbuch Kaufungen (wie Anm. 45), Bd. 1, Nr. 76 u. 95 sowie S. 541 in den Statuten von ca.1413-32. Vgl. eine ähnliche Entwicklung beim Ahnaberger Prämonstratenserin- nenstift in Kassel. 47 Michel PARISSE, Art. Kanonissen, in: Lexikon des Mit- telalters, Bd. 5, München und Zürich 1991, Sp. 907f; BRÖDNER, Eck kan mek (wie Anm. 36), S. 96; BRÖDNER, Kaufungen (wie Anm. 36), S. 715-717. 48 BRÖDNER, Eck kan mek (wie Anm. 36), S. 94. 49 Die Chronik des Bischofs Thietmar von Merseburg und ihre Korveier Überarbeitung, hg. v. Robert HOLTZ- MANN (MGH SS rer. Germ. Nova series 9), Berlin 1935, ND 1996, S. XXXIII-XXXVIII u. S. 466: unum facturam monasterium [canonicarum, quod postmodum perje- cit et vocatur confugiensis ecclesia]. Vgl. BRÖDNER, Eck kan mek (wie Anm. 36), S. 96f u. S. 110f; BRÖDNER, Kaufungen (wie Anm. 36), S. 715f 50 BRÖDNER, Eck kan mek (wie Anm. 36), S. 94. 51 VON ROQUES, Urkundenbuch Kaufungen (wie Anm. 45), Bd. 2, S. 541-563. 596