License granted by Helga Wick (wick@bibliothek.uni-kassel.de) on 2010-08-20T15:02:01Z (GMT):

Lizenzbestimmungen für die Veröffentlichung im Institutional Repository der Universität Kassel


  1. Nicht-ausschließliches Veröffentlichungsrecht
    Mit der Annahme dieser Bestimmung wird der Bibliothek das nicht-ausschließliche Recht eingeräumt, die Ressource zu speichern, zu vervielfältigen, weltweit zugänglich zu machen und bei Bedarf gedruckte und elektronische Kopien anzufertigen. Dies gilt auch für die Metainformation zu der Ressource, welche zusätzlich über andere Datenbanken und öffentlich zugängliche Schnittstellen unabhängig von der Ressource selber verbreitet werden darf. Dem Urheber bleibt freigestellt, über sein Werk auch anderweitig zu verfügen.
  2. Rechte Dritter / mehrere Autoren
    Mit der Annahme dieser Bestimmung erklärt der Veröffentlichende, dass mit der Veröffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden. Bei mehreren Autoren bestätigt der Unterzeichnende das Einverständnis der Koautoren.
  3. Transformation in andere Formate
    Mit der Annahme dieser Bestimmung räumt der Veröffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource bei Bedarf (z. B. Migration, Barrierefreiheit, bessere Zugänglichkeit, Erschließung) in andere elektronische und physische Formate zu überführen und diese gemäß Absatz 1 zu verwerten.
  4. Weitergabe an Die Deutsche Bibliothek (DDB)
    Mit der Annahme dieser Bestimmung räumt der Veröffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DDB weiterzugeben. Der DDB werden dabei vom Veröffentlichenden dieselben Rechte wie der Bibliothek eingeräumt.
  5. Dissertationen, Prüfungsarbeiten und Studienleistungen
    Handelt es sich bei der Ressource um eine Dissertation, Prüfungsarbeit oder Studienleistung an der Universität Kassel, so versichert der Veröffentlichende, dass es sich um die endgültige und von der zuständigen Einrichtung der Universität genehmigte Fassung der Ressource handelt und die zuständige Einrichtung der Veröffentlichung der Ressource zugestimmt hat.