Lizenzbedingungen für die Veröffentlichung auf dem Dokumentenserver der Universität Kassel Hiermit gestatte ich (Urheber/Urheberin) der Universität Kassel, durchführende Einrichtung: Universitätsbibliothek Kassel, mein bereitgestelltes Dokument (einschließlich der bereitgestellten Metadaten, Abstracts und ggf. Zusatzmaterial) zu den unten genannten Lizenzbedingungen zu nutzen.   1. Rechteeinräumung an die Universität Kassel Mit der Annahme dieser Bestimmung räumt der/die Veröffentlichende der Bibliothek zeitlich unbegrenzt und unwiderruflich das nicht-ausschließliche Recht ein, a) die Ressource zu speichern, zu vervielfältigen, weltweit zugänglich zu machen und bei Bedarf gedruckte und elektronische Kopien anzufertigen. Dies gilt auch für die Metainformation zu der Ressource, welche zusätzlich über andere Datenbanken und öffentlich zugängliche Schnittstellen unabhängig von der Ressource selber verbreitet werden darf. Der urheberrechtliche Schutz bleibt durch diese Lizenz unberührt. Dem Urheber/der Urheberin bleibt freigestellt, über sein/ihr Werk auch anderweitig zu verfügen. b) die Ressource bei Bedarf (z. B. Migration, Barrierefreiheit, bessere Zugänglichkeit, Erschließung) in andere elektronische und physische Formate zu überführen und diese gemäß Absatz 1a zu verwerten. 2. Garantieerklärung, Haftungsfreistellung Mit der Annahme dieser Bestimmung erklärt der/die Veröffentlichende, dass mit der Veröffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter (z. B. Miturheber, Co-Autoren, Verlage, Drittmittelgeber) verletzt werden. Insbesondere hat bisher kein Verlag oder sonstiger Dritter (z. B. Drittmittelgeber) ein ausschließliches Nutzungsrecht. Der Urheber/die Urheberin verpflichtet sich, die Universität Kassel von solchen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich daraus ergeben, dass es aufgrund schuldhafter falscher Angaben des Urhebers/der Urheberin bezüglich des Nichtbestehens von Rechten Dritter oder sonstiger von ihm/ihr zu vertretenden Umständen durch die Veröffentlichung seines/ihres Werkes auf dem Repositorium zu einer Verletzung von Urheberrechten oder ausschließlichen Nutzungsrechten kommt. 3. Rechteübertragung an Dritte Mit der Annahme dieser Bestimmung räumt der/die Veröffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation im Rahmen von Sammelaufträgen an die Deutsche Nationalbibliothek oder andere Archivierungsinstitutionen weiterzugeben. Der für den Sammelauftrag zuständigen Institution werden dabei von dem/der Veröffentlichenden dieselben Rechte wie der Bibliothek eingeräumt. 4. Dissertationen, Prüfungsarbeiten und Studienleistungen Handelt es sich bei der Ressource um eine Dissertation, Prüfungsarbeit oder Studienleistung an der Universität Kassel, so versichert der/die Veröffentlichende, dass es sich um die endgültige und von der zuständigen Einrichtung der Universität genehmigte Fassung der Ressource handelt und die zuständige Einrichtung der Veröffentlichung der Ressource zugestimmt hat.