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Dissertation
Wahrnehmungen und Deutungen von Jugendstrafgefangenen und Fachkräften zum Jugendstrafvollzug
(2019-08)
Die Jugendstrafe stellt die ultima ratio jugendstrafrechtlicher Sanktionen dar und soll nur dann zur Anwendung kommen, wenn die im Jugendgerichtsgesetz vorgesehenen Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nicht mehr geeignet erscheinen, die Wiederholung von Straftaten zu verhindern. Sie wird ausdrücklich mit erzieherischen Intentionen verhängt und soll damit die Adressaten dazu »… befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen« (vgl. § 2 SächsJStVollzG). Am 31.05.2006 entschied das ...