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Teil eines Buches
Die gesetzlichen Grundlagen inklusiver Bildung
(Friedrich-Ebert-Stiftung, Netzwerk Bildung, 2010)
Genau wie unser Grundgesetz gründet sich die UN-Behindertenrechtskonventionauf die Menschenwürde. Es gibt kein anderes Kriterium dafür, Anspruch auf Anerkennung der Menschenwürde zu haben, als ein Mensch zu sein. In Artikel 1 der Konvention heißt es: „Das Ziel der UNBehindertenrechtskonvention ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte für alle Menschen mit Behinderungen zu erreichen und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“ (BRK, Artikel 1) Dieses Ziel wird unterstützt ...
Aufsatz
Partizipation - ein Querschnittsanliegen der UN-Behindertenrechtskonvention
(2010-12)
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen thematisiert Partizipation auf vielfältige Art und Weise und versteht Partizipation als Querschnittsanliegen. Sie verpflichtet den Staat rechtlich zur Umsetzung der Konvention und damit zur Partizipation behinderter Menschen; von der Zivilgesellschaft erwartet sie, Menschen mit Behinderungen Partizipation zu eröffnen.