Date
2012-11Author
Hirschberg, MarianneSubject
300 Social sciences 340 Law 360 Social problems and social services Convention on the Rights of Persons with Disabilities (2006 Dezember 13)MenschenrechtDatenerhebungMetadata
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Working paper
Menschenrechtsbasierte Datenerhebung - Schlüssel für eine gute Behindertenpolitik
Menschenrechtsbasierte Datenerhebung - Schlüssel für eine gute Behindertenpolitik
Anforderungen aus Artikel 31 der UN-Behindertenrechtskonvention
Abstract
Empfehlungen der Monitoring-Stelle Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Monitoring-Stelle hinsichtlich der Umsetzung von Artikel 31 UN-BRK: Die Bundesregierung sollte neben dem Gebrauch bestehender quantitativer Datenquellen und qualitativer Forschung zu spezifischen Lebenslagen nach internationalem Vorbild einen eigenständigen repräsentativen Survey zur Erfassung der Lebenslagen behinderter Menschen (Disability Survey) einführen. Die Bundesregierung sollte neben dem Disability Survey qualitative Spezialstudien in Auftrag geben zu den Lebenslagen von Gruppen, deren Rechtsausübung besonders gefährdet ist (Gruppen in vulnerablen Lebenslagen). Dazu gehören beispielsweise Menschen mit mehrfachen Behinderungen oder Menschen, die in exkludierenden Einrichtungen wohnen oder arbeiten (etwa Gefängnissen etc.). Die Bundesregierung sollte die Prüfung und Fortentwicklung von menschenrechtsgestützten Indikatoren fördern und vom Staat unabhängige Strukturen für den erforderlichen Arbeits- und Verifikationsprozess schaffen. Um qualitative und quantitative Informationen über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen zu gewinnen, die etwas über den Verwirklichungsgrad der Rechte im Sinne der UN-BRK aussagen, sind Indikatoren bedeutsam, die an die menschenrechtliche Normstruktur der UN-BRK rückgebunden sind. Die Bundesregierung sollte die Träger von Leistungen und Einrichtungen, die für den Behindertenbericht relevante Daten erheben, verpflichten, die erforderlichen Auskünfte nach Merkmalen (wie Geschlecht, ethnische Herkunft, Art der Behinderung, Bildungsgrad, Erwerbstätigkeit) aufgeschlüsselt zu erteilen, beziehungsweise soweit eine Verpflichtung bereits besteht, auf deren Erfüllung hinwirken. Die Regierungen der Länder (sowie die zuständigen Behörden und statistischen Landesämter) sollten die bundesweiten Standards möglichst auf der Basis menschenrechtsgestützter Indikatoren aufgreifen, mit denen behinderungsrelevante Daten und Informationen gewonnen und aufbereitet werden. Die Wissenschaft sollte die Behindertenrechtskonvention in Lehre und Forschung stärker aufgreifen und menschenrechtsgestützte Indikatoren zur Erhebung der Lebenssituation behinderter Menschen entwickeln. • Die Wissenschaft sollte partizipative Forschungsansätze nutzen und behinderte Menschen als Mit- Forschende und Fachpersonen einbeziehen. Hierbei sollen die bisher verwendeten Forschungsmethoden weiterentwickelt werden. Die Zivilgesellschaft, insbesondere Verbände, die eigene Einrichtungen betreiben, sollten zu einer differenzierten Datenerhebung beitragen und über die Lebenslagen von Menschen auch mit schweren und mehrfachen Behinderungen ausführlich und unter Beachtung des Datenschutzes Auskunft geben. Die Wissenschaft, die Bundes- und Landesregierungen sowie alle Beteiligten sollten menschenrechtsgestützte Indikatoren nutzen, aber in allen Fällen die Grenzen der Daten- und Informationsgewinnung beachten und sich ihrer Verantwortung bei der Erhebung bewusst sein.
Additional Information
Deutsches Institut für Menschenrechte (www.institut-fuer-menschenrechte.de)Citation
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author={Hirschberg, Marianne},
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