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2022Author
Michel, MichelleSubject
320 Political science 330 Economics 340 Law DeutschlandRundfunkgebührÖffentlich-rechtlicher RundfunkAbgabeFinanzverfassungDeutschland. BundesverfassungsgerichtVerfassungsmäßigkeitSteuerMetadata
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Buch
Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?
Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?
Eine Einordnung der Rundfunkabgabe in die Gesamtheit der öffentlichen Abgaben der Finanzverfassung im Zusammenhang mit einer kritischen Würdigung des Rundfunkbeitragsurteils des Bundesverfassungsgerichts v. 18. Juli 2018
Abstract
Die vorliegende Dissertation widmet sich der Frage, ob der Rundfunkbeitrag gem. § 1 RBStV i. V. m. § 35 MStV finanzverfassungsrechtlich als eine Steuer einzuordnen und somit aufgrund fehlender Gesetzgebungskompetenz der Länder verfassungswidrig ist. Entscheidend für die Beantwortung der Ausgangsfrage ist die Abgrenzung der Steuern von den nichtsteuerlichen Abgaben, denn nach Art. 105 GG und Art. 70 ff. GG hängt die Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeit zwischen Bund und Länder von der Einordnung der jeweiligen Abgabe als Steuer oder nichtsteuerliche Abgabe ab. Im Ergebnis ist die Erhebung von Steuern auf die in Art. 106 GG genannten Steuertypen beschränkt. Daneben stehen den Gesetzgebern im Bereich der nichtsteuerlichen Abgaben lediglich die Abgabetypen Vorzugslasten sowie Sonderabgaben zur Verfügung. Zur Finanzierung eines unbeeinflussten meinungsvielfaltssichernden Rundfunks i. S. d. Art. 5 Abs. 1 S. 2 2. Var. GG in Gestalt der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erheben die Länder auf Grundlage ihrer Sachgesetzgebungskompetenz im Rundfunkwesen seit dem Jahr 2013 den Rundfunkbeitrag. Das BVerfG hat sich im Urteil vom 18. Juli 2018 mit der Frage der finanzverfassungsrechtlichen Einordnung dieses Rundfunkbeitrags beschäftigt. Die Entscheidung des BVerfG hat den politischen Streit um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beruhigen können; sie ist aber für die Steuerrechtswissenschaft kaum akzeptabel, da sie sich nicht in die vom BVerfG selbst entwickelte Systematik des Abgabenrechts einfügt. Das BVerfG kam zu dem Ergebnis, dass der Rundfunkbeitrag ein verfassungsgemäßer Beitrag im Gesetzgebungskompetenzbereich der Länder sei.
Additional Information
Zugleich: Dissertation, Universität Kassel, 2022Druckausgabe
Link zu kassel university pressCitation
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