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Working paper
20 Jahre Kumulieren und Panaschieren
(2021-02)
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung und der kommunalen Selbstverwaltung vom 23. Dezember 1999 wurde in Hessen ein neues Kommunalwahlrecht eingeführt. Seitdem können Wähler bei hessischen Kommunalwahlen Kumulieren und Panaschieren. Gleichzeitig ging mit der Einführung des neuen Wahlrechts in Hessen das „Jahrzehnt der Demokratisierungsnovellen“ (Dreßler 2010: 8) zu Ende, das mit Einführung der Direktwahl der Bürgermeister und von direktdemokratischen Bürgerentscheiden zum 1. April 1993 angebrochen war. ...