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Teil eines Buches
Die Fragilität des Körpers
(Institut für Freizeitwissenschaft und Kulturarbeit (IFKA) e.V. an der Hochschule Bremen, 2017)
Schwere Krankheiten, Beeinträchtigungen und Behinderungen werden im öffentlichen wie auch fachlichen Diskurs um Sterbehilfe immer wieder als Begründung benutzt, für die Ermöglichung des ärztlich assistierten Suizids zu plädieren – mit dem Argument, ein entsprechendes Leben sei letztlich „nicht menschenwürdig“. Doch Menschenwürde hat jeder Mensch, bzw. jedem Menschen wird Menschenwürde in den internationalen Menschenrechtsabkommen zugesprochen. Die Achtung der Menschenwürde hat den Stellenwert einer unhintergehbaren ...
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Ethische Richtlinien für Forschung und Wissenschaft - Menschenrechtsbasierte Grundlagen gemäß Artikel 31 der UN Behindertenrechtskonvention
(Springer VS, 2014)
Die Lebenslagen aller Menschen sollten menschenrechtsbasiert erforscht werden. Welche ethischen Richtlinien in Forschung und Wissenschaft – beispielsweise bei der Erstellung von Indikatoren – beachtet werden müssen, wird anhand der jüngsten Menschenrechtskonvention, der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ausgeführt. Die UN-BRK legt in Artikel 31 die Grundlagen dar, wie personbezogene Daten erfasst, aufgeschlüsselt und verwendet werden sollen, sodass die Menschenrechte derjenigen ...
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Lebensqualität behinderter Menschen durch Bildungsteilhabe - ein Beitrag der Inklusiven Erwachsenenbildung
(Institut für Freizeitwissenschaft und Kulturarbeit (IFKA) e.V. an der Hochschule Bremen, 2018)
In diesem Beitrag wird die Lebensqualität behinderter Menschen fokussiert und diskutiert, wie diese durch Angebote Inklusiver Erwachsenenbildung verbessert werden kann. Zunächst wird unser Verständnis von Behinderung aus einer Menschenrechtsperspektive ausgeführt, um danach den Bezug zum Konzept Lebensqualität zu erläutern. Abschließend stellen wir exemplarisch das Forschungsprojekt „Inklusive Bildung in der Alphabetisierungspraxis und im System des Zweiten Bildungswegs (INAZ)“ dar, das durch die Professionalisierung ...
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Besondere Begabungen fördern
(Hessisches Landesinstitut für PädagogikHeLP, 2002)
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Social impact assessment of livelihood promotion programmes in Coastal Kenya
(Verlag Julius Klinkhardt, 2016)
Pwani University (Kenya) and the Sociology of Diversity Chair (Technische Universität München) are jointly developing a participatory inclusive instrument for Social Impact Assessment. The project investigates how the framework of Social Return on Investment can be applied to the field of livelihood development for young adults with disabilities. Small-scale tracer studies are used to find out which (broader) benefits have been created for the target group and other stakeholders
by such programmes.
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Der Begriff „Inklusion" - Ein Grundsatz der Menschenrechte und seine Bedeutung für die Erwachsenenbildung
(wbv, 2013)
In unserem Beitrag wird ausgeführt, welche Bedeutung der menschenrechtliche Grundsatz der Inklusion hat und was daraus für eine inklusive Erwachsenenbildung abzuleiten ist. Gleichzeitig wird die Perspektive der aus der emanzipatorischen Behindertenbewegung hervorgegangenen Disability Studies als Korrektiv herangezogen, um inklusive Bildung als Bildungsangebot an alle Menschen zu beurteilen. Der Duktus unseres Beitrags ist notwendigerweise normativ ausgerichtet, weil wir aufzeigen wollen, wie sich die Erwachsenenbildung ...
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Wie, in welchen Zusammenhängen und mit welchen Konsequenzen verarbeiten Kinder Fernseherlebnisse
(Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen, 1990)
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Behinderte Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt. Innovationspotential der UN-Behindertenrechtskonvention für den Dialog zwischen Recht und Humangenetik
(Universitätsverlag Göttingen, 2014)
Die UN-Behindertenrechtskonvention enthält Innovationspotential für den Dialog zwischen Recht und Humangenetik. Was sich hinter diesem Titel verbirgt, lässt sich kurz mit dem Verweis auf einen Menschenrechts-Grundsatz der Konvention herausstellen: „Respect for difference and acceptance of persons with disabilities as part of human diversity and humanity“ (Artikel 3d UN-BRK). Behinderung ist kein individuelles Problem, sondern ein Menschenrechtsthema. Behinderte Menschen haben die gleichen Menschenrechte wie nichtbehinderte ...