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50 Jahre Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens

Vor 1933 hatte sich in Deutschland im staatlichen und im kommunalen Bereich ein vielfach differenziertes öffentliches Gesundheitswesen entwickelt. Für die Protagonisten der nationalsozialistischen Erbpflege und Rassenhygiene war aber ein einheitlich gestaltetes öffentliches Gesundheitswesen eine wesentliche Voraussetzung, um ihre gesundheitspolitischen Ziele zu verwirklichen. Dem für Erbgesundheits- und Rassenpflege zuständigen Referenten Dr. Arthur Gütt und dem Reichsministerium des Innern gelang es in der noch "staatsorientierten" Phase der Konsolidierung des NS-Regimes, gegen den Widerstand eigener Abteilungen, anderer Ministerien, der Länder, des Deutschen Gemeindetages und der gesundheitlichen Unterorganisation der NSDAP des "Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens" (= GVG) durchzusetzen: durch das GVG vom 3. Juli 1934 wurden staatlicher Gesundheitsschutz, kommunale Gesundheitspflege und nationalsozialistische Erb- und Rassenpflege zu reichseinheitlichen Pflichtaufgaben; diese durchzuführen, oblag dem jetzt erst geschaffenen öffentlichen Gesundheitsdienst, den Gesundheitsämtern und den Einheitsmedizinalbeamten.

Collections
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  author    ={Labisch, Alfons and Tennstedt, Florian},
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  keywords ={300 and 320 and Öffentliches Gesundheitswesen and Gesundheitspolitik and Nationalsozialismus and Deutschland / Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens},
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  year   ={1984}
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