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Aufsatz
Wilde Urbaniten
(2020-04-24)
Die rechtlich-administrative und räumlich-planende Regulation des Vorkommens wildlebender Tiere im urbanen Raum lässt sich drei historisch gewachsenen Regimen zuordnen: Das Regime der Hygiene konstituiert die wilden Tiere der Stadt als Schädlinge, Lästlinge oder Nützlinge, das der Jagd als Nutzwild, Raubwild oder Raubzeug und das des Naturschutzes als Schutzobjekte, als heimisch oder fremd und als Leistungsträger oder Schädlinge. Dieses Regimedenken wandelt sich derzeit in der räumlichen Planungspraxis. Es wird mit ...