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Masterarbeit

Die Zuständigkeit für die auftragsweise Leistungserbringung nach dem SGB XIV
(2021)
Im SGB XIV ist die Zuständigkeit für die Leistungsbereiche Krankenbehandlung und Pflege zwischen den Unfall-, Pflege- und Krankenkassen und der Versorgungsbehörde aufgeteilt. Die Unfall-, Pflege- und Krankenkassen werden insofern auf Grundlage eines gesetzlichen Auftragsverhältnisses für die Versorgungsbehörde tätig. Die Arbeit stellt die im SGB XIV vorgesehene Zuständigkeitsverteilung und die Ausgestaltung der Auftragsbeziehung dar. Schwerpunktmäßig wird untersucht, ob auf Grundlage von § 112 SGB XIV durch Landesrecht ...