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II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881-1890) Band 2, 2. Teil: Die Ausdehnungsgesetzgebung und die Praxis der Unfallversicherung
(Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz, 2001)
Unmittelbar nach Verabschiedung des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 wurde mit Vorbereitungsarbeiten für eine - von Bismarck im Reichstag zugesagte - Ausdehnung der Unfallversicherung auf weitere Arbeiterkreise begonnen. Diese “Ausdehnungsgesetzgebung” vervielfachte den Kreis der in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogenen Personen. Insbesondere in Bezug auf die Land- und Forstwirtschaft gestalteten sich die Gesetzgebungsarbeiten jedoch recht schwierig.Der Band dokumentiert außerdem den Aufbau bzw. ...
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II. Abteilung: Von der kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881–1890) 1. Band: Grundfragen der Sozialpolitik. Die Diskussion der Arbeiterfrage auf Regierungsseite und in der Öffentlichkeit
(Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz, 2003)
Der Band dokumentiert u. a. genau die unmittelbare Entstehung der sog. Kaiserlichen Sozialbotschaft vom 17. November 1881 (mit vollständigem Faksimile) sowie deren Resonanz, die fünf weiteren kaiserlichen Botschaften zur sozialpolitischen Gesetzgebung vom 27. April 1882 bis zum 22. November 1888, die programmatischen Darlegungen zur Sozialpolitik von Interessengruppen, konfessionellen und parteilichen Gruppierungen sowie die Vorgänge, die zu den Februarerlassen vom 4. Februar 1890 führten, nebst deren unmittelbarer ...
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I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867-1881) Band 7 (2 Halbbände): Armengesetzgebung und Freizügigkeit
(Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz, 2000)
Das heterogene Armenrecht seiner Mitgliedstaaten wurde im Norddeutschen Bund einer grundsätzlichen Modernisierung unterzogen. Das seit 1842 in Preußen geltende Unterstützungswohnsitzprinzip wurde 1870 für das gesamte Bundesgebiet eingeführt. Damit wurde ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung umfassender Freizügigkeit innerhalb des Bundes vollzogen, die zwar durch das Freizügigkeitsgesetz von 1867 bereits garantiert, faktisch aber durch das antiquierte Armenrecht außerhalb Altpreußens nachhaltig behindert wurde. Die ...