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IV. Abteilung: Die Sozialpolitik in den letzten Friedensjahren des Kaiserreichs (1905-1914) Band 3, 4. Teil: Das Jahr 1910
(Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz, 2004)
Das Jahr 1910 war sozialpolitisch gekennzeichnet durch die fortgesetzte Diskussion um das Arbeitskammergesetz und das System der Arbeitsnachweise, durch den Streik der Hamburger Werftarbeiter und die Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Bau- und im Maler- und Anstreichergewerbe sowie weitere, insbesondere von den Kommunen ausgehende Anstrengungen zur Bekämpfung von Armut und Arbeitslosigkeit. In den parlamentarischen Gremien wurde der Entwurf eines Hausarbeitsgesetzes beraten. Mit der zweiten deutschen ...
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II. Abteilung: Von der kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881–1890) 1. Band: Grundfragen der Sozialpolitik. Die Diskussion der Arbeiterfrage auf Regierungsseite und in der Öffentlichkeit
(Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz, 2003)
Der Band dokumentiert u. a. genau die unmittelbare Entstehung der sog. Kaiserlichen Sozialbotschaft vom 17. November 1881 (mit vollständigem Faksimile) sowie deren Resonanz, die fünf weiteren kaiserlichen Botschaften zur sozialpolitischen Gesetzgebung vom 27. April 1882 bis zum 22. November 1888, die programmatischen Darlegungen zur Sozialpolitik von Interessengruppen, konfessionellen und parteilichen Gruppierungen sowie die Vorgänge, die zu den Februarerlassen vom 4. Februar 1890 führten, nebst deren unmittelbarer ...
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I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867-1881) Band 7 (2 Halbbände): Armengesetzgebung und Freizügigkeit
(Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz, 2000)
Das heterogene Armenrecht seiner Mitgliedstaaten wurde im Norddeutschen Bund einer grundsätzlichen Modernisierung unterzogen. Das seit 1842 in Preußen geltende Unterstützungswohnsitzprinzip wurde 1870 für das gesamte Bundesgebiet eingeführt. Damit wurde ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung umfassender Freizügigkeit innerhalb des Bundes vollzogen, die zwar durch das Freizügigkeitsgesetz von 1867 bereits garantiert, faktisch aber durch das antiquierte Armenrecht außerhalb Altpreußens nachhaltig behindert wurde. Die ...