Buch
I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867-1881) Band 3: Arbeiterschutz
Abstract
Die liberale Gesetzgebung des 19. Jahrhunderts überließ die Gestaltung der gewerblichen Arbeitsverhältnisse weitgehend der freien vertragsmäßigen Regelung. Die Gewerbeordnung von 1869 dehnte im Wesentlichen nur die preußischen Vorschriften zum Schutz der jugendlichen Arbeiter auf das übrige Deutschland aus. Es gab jedoch auf Regierungsebene, bei politischen Parteien, Professoren und Pastoren vielfältige Bemühungen, den Arbeiterschutz auszuweiten; diese mehrten sich nach der Reichsgründung von Jahr zu Jahr. Anfang 1878 legte dann die Reichsregierung einen Gesetzentwurf zum Ausbau des Arbeitschutzes vor, der aber - bedingt durch Bismarcks prinzipielle Ablehnung von ”Gesetzesarbeit überhaupt auf diesem Gebiet” - eher bescheiden ausfiel. In den Kommissionsverhandlungen des Reichstags wurde die Vorlage dann teilweise verbessert. Als Gewerbeordnungsnovelle vom 17. Juli 1878 bildete sie bis 1891 den Kern der deutschen Arbeiterschutzgesetzgebung.
Citation
Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, I. Abteilung (1867-1881), 3. Band: Arbeiterschutz, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Stuttgart 1996.Collections
Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914 (Institut für Sozialwesen)Citation
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