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dc.date.accessioned2018-04-04T11:34:20Z
dc.date.available2018-04-04T11:34:20Z
dc.date.issued1995
dc.identifier.isbn3-437-50389-8
dc.identifier.uriurn:nbn:de:hebis:34-2018040454936
dc.identifier.urihttp://hdl.handle.net/123456789/2018040454936
dc.language.isoger
dc.publisherAkademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainzger
dc.rightsUrheberrechtlich geschützt
dc.rights.urihttps://rightsstatements.org/page/InC/1.0/
dc.subjectUnfallversicherungsvorlageger
dc.subjectUnfallversicherungsgesetzger
dc.subjectFinanzierungsverfahrenger
dc.subject.ddc943
dc.titleII. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881-1890) Band 2, 1. Teil: Von der zweiten Unfallversicherungsvorlage bis zum Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884ger
dc.typeBuch
dcterms.abstractDie Arbeiten für die zweite Unfallversicherungsvorlage wurden unmittelbar nach dem Scheitern der ersten im Sommer 1881 aufgenommen. Bismarcks Direktiven sahen nun Gefahrengenossenschaften als Träger und eine jährliche Umlage mit Reichszuschuss als Finanzierungsverfahren der öffentlich-rechtlichen Unfallversicherung vor; eine Beteiligung privater Versicherungsanstalten, auch in nur substitutiver Form, wurde kategorisch abgelehnt. Die nach diesen Vorgaben im Frühjahr 1882 fertiggestellte zweite Unfallversicherungsvorlage scheiterte dann aber ein Jahr später im Reichstag: Dieser hatte es vorgezogen, die Krankenversicherungsvorlage zu behandeln, die auch liberalen Vorstellungen Rechnung trug, von Bismarck aber als “untergeschobenes Kind” angesehen wurde. Parlamentarisch erfolgreich war die Reichsregierung erst mit der dritten Unfallversicherungsvorlage vom März 1884. Deren schließliche Verabschiedung - trotz Ausschluss der Privatversicherung - ist weniger ihren verbesserten organisatorischen und finanziellen Regelungen (Berufsgenossenschaften, Reichsgarantie statt Reichszuschuss) zu verdanken als einem folgenreichen politischen Schachzug Bismarcks, der das Zentrum unter Führung des Freiherrn von Franckenstein auf Regierungskurs brachte und so die liberale Opposition matt setzte. Das unmittelbare Ergebnis war die parlamentarische Akzeptanz von Bismarcks perspektivischen Vorgaben über die zukünftige Entwicklung des Deutschen Reichs bzw. zu Ausmaß und Zuständigkeitsbereich der Staatstätigkeit. Mit dem Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 war für den deutschen Weg zum Sozialstaat eine dauerhafte Grundlage geschaffen.ger
dcterms.accessRightsopen access
dcterms.bibliographicCitationQuellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung (1881-1890), 2. Band, 1. Teil: Von der zweiten Unfallversicherungsvorlage bis zum Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884, bearbeitet von Florian Tennstedt und Heidi Winter unter Mitarbeit von Heinz Domeinski und Elmar Roeder, Stuttgart 1995.
dcterms.creatorTennstedt, Florian
dcterms.creatorWinter, Heidi
dcterms.creatorDomeinski, Heinz
dcterms.creatorRoeder, Elmar
dc.description.everythingDigitaler Band: urn:nbn:de:0238-qs-02-02-01-1995-5ger
dc.subject.swdDeutschlandger
dc.subject.swdSozialpolitikger


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