Buch
III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890-1904) Band 3: Arbeiterschutz
Abstract
Die Februarerlasse Wilhelms II. von 1890 führten zu der bald Arbeiterschutzgesetz genannten Gewerbeordnungsnovelle vom Juni 1891, mit der die lange Blockade des Ausbaus des gesetzlichen Arbeiterschutzes durch Bismarck überwunden wurde. Die Novelle beinhaltete u. a. das allgemeine Verbot der Sonntagsarbeit und einen elfstündigen Maximalarbeitstag für Fabrikarbeiterinnen, ermöglichte aber auch für männliche Arbeiter Arbeitszeitbegrenzungen in bestimmten Branchen, die zuerst 1896 für Bäckereien eingeführt wurden. Nach der Novelle von 1891 verlagerte sich der Schwerpunkt der Debatten über den gesetzlichen Arbeiterschutz auf die weit verbreitete Kinderarbeit außerhalb von Fabriken. Das “Kinderschutzgesetz” von 1903 regelte schließlich erstmals die Kinderarbeit in Handel, Handwerk und Hausindustrie. Weitere Schwerpunkte dieses Bandes sind Quellen zum Ausbau der Gewerbeaufsicht, zur Einstellung von Frauen als Gewerbeinspektorinnen und zum internationalen Arbeiterschutz.
Citation
Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, III. Abteilung (1890-1904), 3. Band: Arbeiterschutz, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Darmstadt 2005.Collections
Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914 (Institut für Sozialwesen)Citation
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publisher={Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz},
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