Buch
III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890-1904) Band 4: Arbeiterrecht
Abstract
Fragen und Probleme des gewerblichen Arbeitsrechts erlangten seit den neunziger Jahren des Kaiserreichs wachsende Bedeutung. Auf der betrieblichen Ebene der Arbeitsbeziehungen und Arbeitsverfassung standen die Arbeitsordnungen und Arbeiterausschüsse im Mittelpunkt des Interesses. Für die individuellen Arbeitskonflikte gewann die Streitregelung durch Gewerbegerichte wachsende Bedeutung. Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts versuchten Exekutive und Judikative, die Grenzen des Koalitionsrechts enger zu ziehen. In den gesetzlichen Randbereichen des kollektiven Arbeitsrechts blieb die Frage, ob und wie die vereinsgesetzlichen Rahmenbedingungen gewerkschaftlicher Selbstorganisation neu geordnet werden sollten, ein Dauerthema. Schließlich betraten die Arbeitsmarktparteien mit der zunächst noch punktuellen Ausbreitung der Tarifverträge Neuland in der kollektiven Regelung des Arbeitsvertrags.
Citation
Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, III. Abteilung (1890-1904), 4. Band: Arbeiterrecht, bearbeitet von Wilfried Rudloff, Darmstadt 2011.Collections
Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914 (Institut für Sozialwesen)Citation
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publisher={Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz},
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