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20 Jahre Kumulieren und Panaschieren

Status Quo des hessischen Kommunalwahlsystems

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung und der kommunalen Selbstverwaltung vom 23. Dezember 1999 wurde in Hessen ein neues Kommunalwahlrecht eingeführt. Seitdem können Wähler bei hessischen Kommunalwahlen Kumulieren und Panaschieren. Gleichzeitig ging mit der Einführung des neuen Wahlrechts in Hessen das „Jahrzehnt der Demokratisierungsnovellen“ (Dreßler 2010: 8) zu Ende, das mit Einführung der Direktwahl der Bürgermeister und von direktdemokratischen Bürgerentscheiden zum 1. April 1993 angebrochen war. Demokratietheoretisch betrachtet zielen alle drei Maßnahmen auf eine Stärkung der demokratischen Mitwirkungsrechte (Drucksache 15/425: 21) und damit auf eine bürgernähere Beteiligung im lokalen Raum. Das neue Wahlsystem wurde in Hessen erstmals bei den Kommunalwahlen am 18. März 2001 angewandt. Bei den hessischen Kommunalwahlen am 14. März 2021 wird es zum fünften Mal genutzt und feiert damit 20-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass werden im vorliegenden Aufsatz die Vor- und Nachteile bilanziert und der Forschungsfrage nachgegangen: Wie kann das offene Listenwahlverfahren bei den hessischen Kommunalwahlen und die Auswirkungen dieses Wahlsystems anhand von demokratietheoretischen Kriterien und empirischer Wahlforschung bewertet werden?

@unpublished{doi:10.17170/kobra-202210136981,
  author    ={Kiepe, Lukas},
  title    ={20 Jahre Kumulieren und Panaschieren},
  keywords ={320 and Hessen and Wahlsystem and Kommunalwahl and Auswahlliste and Wähler and Geschichte 2001-2021},
  copyright  ={http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/},
  language ={de},
  year   ={2021-02}
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