II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881-1890) Band 5: Die gesetzliche Krankenversicherung und die eingeschriebenen Hilfskassen
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Das Gesetz über die Krankenversicherung der gewerblichen Arbeiter vom 15. Juni 1883 war das erste verabschiedete Reichsgesetz zur Arbeiterversicherung. Dieses brachte reichsgesetzlichen Versicherungszwang und gewährte freie ärztliche Behandlung und Arznei für die versicherten Arbeiter, organisatorisch knüpfte es an die traditionellen gewerblichen Unterstützungskassen an. Der Band dokumentiert die Entstehung des Gesetzes sowie die mit seiner Einführung verbundenen Probleme: Gründung von gesetzlichen Krankenkassen, beginnende Selbstverwaltung, Konflikte mit der Ärzteschaft sowie den eingeschriebenen Hilfskassen, die von der Arbeiterbewegung favorisiert wurden und eine zugelassene Alternative zu den gesetzlichen Krankenkassen waren.
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