III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890-1904) Band 6: Die Praxis der Rentenversicherung und das Invalidenversicherungsgesetz von 1899
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Das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz vom 13. Juli 1889 trat zum Jahresbeginn 1891 in Kraft. Als Träger waren 31 unabhängige Versicherungsanstalten gegründet worden, die sich nicht zuletzt im Hinblick auf ihre Finanzen recht unterschiedlich entwickelten. Die Akzeptanz des Gesetzes war zunächst gering, die Vorteile für die Arbeiter wurden jedoch bald deutlich. Die Invalidenrente, die im Gegensatz zur Altersrente an keine Altersgrenze gebunden war, wurde zur häufigsten Rentenart. Legislativ zunächst noch nicht abgesichert, begannen einzelne Versicherungsanstalten bald mit eigenverantwortlicher Behandlung von Lungenkranken in eigenen Heilanstalten. Zur Anlage ihrer Kapitalien engagierten sich die Versicherungsanstalten auch im Arbeiterwohnungsbau. Der Band dokumentiert die ab 1894 begonnene Revision des Gesetzes, die in einem ersten Anlauf scheiterte, jedoch 1899 im zweiten Anlauf den Reichstag fast einstimmig passierte. Wichtigste Neuerungen des nun Invalidenversicherungsgesetz genannten Gesetzes waren ein teilweiser Finanzausgleich zwischen den Versicherungsanstalten und eine vereinfachte Definition von Erwerbsunfähigkeit.
@book{urn:nbn:de:hebis:34-2018040555059, author ={Ayaß, Wolfgang and Tennstedt, Florian and Hänlein, Andreas and Rust-Schmöle, Gisela}, title ={III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890-1904) Band 6: Die Praxis der Rentenversicherung und das Invalidenversicherungsgesetz von 1899}, keywords ={943 and Deutschland and Sozialpolitik}, copyright ={https://rightsstatements.org/page/InC/1.0/}, language ={de}, year ={2014} }