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Ethische Richtlinien für Forschung und Wissenschaft - Menschenrechtsbasierte Grundlagen gemäß Artikel 31 der UN Behindertenrechtskonvention

Die Lebenslagen aller Menschen sollten menschenrechtsbasiert erforscht werden. Welche ethischen Richtlinien in Forschung und Wissenschaft – beispielsweise bei der Erstellung von Indikatoren – beachtet werden müssen, wird anhand der jüngsten Menschenrechtskonvention, der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ausgeführt. Die UN-BRK legt in Artikel 31 die Grundlagen dar, wie personbezogene Daten erfasst, aufgeschlüsselt und verwendet werden sollen, sodass die Menschenrechte derjenigen geachtet und geschützt werden, deren Daten erhoben werden. Die Bedeutung menschenrechtsbasierter Forschung wird exemplarisch an den Rechten behinderter Menschen aufgezeigt, ist jedoch für die Erforschung der Lebenslagen aller Menschen zu verallgemeinern.

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@inbook{doi:10.17170/kobra-202107074268,
  author    ={Hirschberg, Marianne},
  title    ={Ethische Richtlinien für Forschung und Wissenschaft - Menschenrechtsbasierte Grundlagen gemäß Artikel 31 der UN Behindertenrechtskonvention},
  keywords ={100 and 300 and 360 and Menschenrecht and Convention on the Rights of Persons with Disabilities (2006 Dezember 13) and Wissenschaftsethik},
  copyright  ={https://rightsstatements.org/page/InC/1.0/},
  language ={de},
  publisher  ={Universität Kassel},
  year   ={2014}
}