Um die ausschließlich elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und sonstiger für das automatisierte Besteuerungsverfahren erforderlicher Daten zu ermöglichen, enthalten die durch das 3. Verwaltungsverfahrensänderungsgesetz (VwVfÄG) vom 21.8.2002 geänderte Abgabenordnung (AO) und die Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) vom 28.1.2003 entsprechende Regelungen. Um die Integrität und Authentizität elektronischer Erklärungen sicher zu stellen, sehen beide Regelungen vor, dass diese elektronisch signiert werden müssen. Allerdings fordern sie hierfür keine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG), sondern schaffen eine neue Signaturstufe eigens für Besteuerungsverfahren, für die viele Anforderungen des SigG nicht gelten sollen. Der Beitrag erläutert, welche Ausnahmen für die "qualifizierte elektronische Signatur mit Einschränkungen" ermöglicht wurden und bewertet diese Regelungen aus dem Blickwinkel des Signaturrechts.
@article{urn:nbn:de:hebis:34-2007112119681, author ={Roßnagel, Alexander}, title ={Qualifizierte elektronische Signatur mit Einschränkungen für das Besteuerungsverfahren}, keywords ={340 and Elektronische Unterschrift and Besteuerungsverfahren}, copyright ={https://rightsstatements.org/page/InC/1.0/}, language ={de}, year ={2003} }