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Maximilian Fuchs hat darauf aufmerksam gemacht, dass das Sachleistungsprinzip erst durch das Gesundheitsreformgesetz explizit im Gesetz, also im damals neuen SGB V, verankert wurde. Andererseits soll nach der zitierten Entscheidung des BSG seine Fortgeltung als übernormatives Grundprinzip des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung seit Inkrafttreten der RVO völlig unbestritten gewesen sein. Dies ist ein erstaunlich widersprüchlicher Befund. Man fragt sich, weshalb es nicht schon früher zu einer Kodifikation kam, insbesondere warum keine einschlägige Grundsatznorm Eingang in einen der Allgemeinen Teile des Sozialgesetzbuchs gefunden hatte. Dieses Erstaunen möchte ich zum Anlass nehmen, über den kodifikatorischen Zustand des Rechts der Leistungserbringung im allgemeinen nachzudenken und zunächst einige einschlägige Befunde zu benennen.
@inbook{doi:10.17170/kobra-202104123641, author ={Hänlein, Andreas}, title ={Leistungserbringungsrecht als Kodifikationsproblem}, keywords ={340 and Sozialgesetzbuch 5 and Gesundheits-Reformgesetz and Sozialgerichtsbarkeit}, copyright ={http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/}, language ={de}, publisher ={Universität Kassel}, year ={2010} }