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Konzeptualisierungen von Behinderung in der ICF und der UN-BRK und deren Beitrag zur Verwirklichung des Rechts auf Arbeit

Die beiden Konstrukte von Behinderung, die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (International Classification of Functioning, Disability and Health, ICF) und das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK), betrachten das Phänomen Behinderung aus ähnlichen, aber doch verschiedenen Blickwinkeln. Die ICF ist eine gesundheitsbezogene Klassifikation, die vor allem im Rehabilitationswesen Anwendung findet, wohingegen die UN-BRK einen völkerrechtlichen Vertrag darstellt. Die Unterzeichnerstaaten sind dazu verpflichtet, die UN-BRK umzusetzen und behinderten Menschen gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Beide Dokumente haben folglich unterschiedliche Zielsetzungen und werden unterschiedlich angewandt. Welchen Beitrag sie zur Verwirklichung des Rechts auf Arbeit leisten, ist Gegenstand dieses Essays.

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1. Auflage
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@inbook{doi:10.17170/kobra-202107074271,
  author    ={Hirschberg, Marianne},
  title    ={Konzeptualisierungen von Behinderung in der ICF und der UN-BRK und deren Beitrag zur Verwirklichung des Rechts auf Arbeit},
  keywords ={300 and 340 and 360 and ICF and Convention on the Rights of Persons with Disabilities (2006 Dezember 13) and Behinderung and Arbeitsmarkt and Recht auf Arbeit},
  copyright  ={https://rightsstatements.org/page/InC/1.0/},
  language ={de},
  publisher  ={Universität Kassel},
  year   ={2018}
}