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Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz

Das Thema „Mindestlöhne und Arbeitnehmerentsendegesetz“ lässt sich nicht ohne weiteres unter das Generalthema „Reicht die Hartzgesetzgebung?“ subsumieren. Der Hartzgesetzgebung und dem Arbeitnehmerentsenderecht, zumal dem Entsenderecht in seiner heutigen Erscheinungsform liegen vielmehr nachgerade konträre politische Konzepte zugrunde. Um diese These zu belegen, wird hier zunächst die Entwicklung des AEntG nachgezeichnet: vom hochumstrittenen AEntG 1996 der Regierung Kohl/Genscher bis zum AEntG 2009 der Großen Koalition (II). Das AEntG 2009 ist geprägt von einer neuen Mindestlohnpolitik und überdies auch von der Rechtsprechung des EuGH zur Dienstleistungsfreiheit. Vor diesem Hintergrund geht das neue Recht einher mit gravierenden Eingriffen in die Tarifautonomie. Vom Streit, der um diese Eingriffe bereits im Vorfeld des neuen Gesetzes entstanden ist, soll ebenfalls die Rede sein (III). Hat sich das AEntG 2009 als Baustein einer neuen Mindestlohnpolitik erwiesen, lässt sich schließlich leicht zeigen, dass es dem Geist der Hartzgesetzgebung insofern widerspricht, als diese – mit dem SGB II – versucht hat, eine Niedriglohnpolitik zu realisieren (IV).

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@inbook{doi:10.17170/kobra-202104133643,
  author    ={Hänlein, Andreas},
  title    ={Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz},
  keywords ={340 and Mindestlohn and Dienstleistungsfreiheit and Hartz-Reform and Tarifautonomie},
  copyright  ={http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/},
  language ={de},
  publisher  ={Universität Kassel},
  year   ={2010}
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