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In: Menschen : inklusiv leben / #2 (2019) , S. 20-21; issn:1611-9576
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Deutschland hat sich mit der Inkraftsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) als deutschem Recht ab dem 26. März 2009 unter anderem dazu verpflichtet, ein Bildungssystem zu verwirklichen, an dem Menschen mit Behinderung vollständig und gleichberechtigt teilhaben können. Darin ausdrücklich inbegriffen sind Angebote für Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen. „Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.“ Artikel 24 Absatz 5 BRK.
@article{doi:10.17170/kobra-202107014188, author ={Hirschberg, Marianne}, title ={Das gute Recht auf Bildung}, keywords ={300 and 360 and 370 and Deutschland and Erwachsenenbildung and Lebenslanges Lernen and Recht auf Bildung and Convention on the Rights of Persons with Disabilities (2006 Dezember 13)}, language ={de}, journal ={Menschen : inklusiv leben}, year ={2019} }