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Behinderte Menschen sind in ihrem Lebensalltag häufig mit erheblichen Teilhabehindernissen konfrontiert, die eine gleichberechtigte Partizipation an der Gesellschaft deutlich einschränken bzw. diese verhindern. Sie unterliegen hierbei strukturellen gesellschaftlichen Exklusionsprozessen. Exklusion wird hier als Ausgrenzung einzelner Menschen verstanden, die aufgrund ihrer spezifischen Lebenslage eingeschränkt werden, an den sozialen, materiellen, politisch-institutionellen und kulturellen Rechten teilzuhaben. Ausgehend von diesem Exklusionsbegriff, wird im Folgenden exemplarisch untersucht, welche Partizipationsmöglichkeiten behinderte Menschen an der Gesellschaft haben. Partizipation wird definiert gemäß dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Hierbei wird deren Partizipationsverständnis in Zusammenhang gesetzt mit der kontroversen Auseinandersetzung über den Umsetzungsstand der Konvention in Deutschland sowie der Partizipation behinderter Menschen in einzelnen gesellschaftlichen Bereichen, im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren und der Erstellung des Nationalen Aktionsplans (NAP) zur Umsetzung der UN-BRK.
@inbook{doi:10.17170/kobra-202107014209, author ={Hirschberg, Marianne and Papadopoulos, Christian}, title ={Partizipation behinderter Menschen}, keywords ={300 and 360 and Partizipation and Inklusion and Convention on the Rights of Persons with Disabilities (2006 Dezember 13) and Aktionsplan and Ausgrenzung}, copyright ={http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/}, language ={de}, publisher ={Universität Kassel}, year ={2017} }