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Die Problematik der Minderung bei sozialen Dienstleistungen

„Keine Minderung beim Dienstvertrag“. So lautet ein hergebrachtes zivilrechtliches Dogma. Nach diesem Dogma sollen sich Qualitätsmängel bei Dienstleistungen nicht auf die Vergütung auswirken, die als Gegenleistung für schlecht erbrachte Dienste beansprucht werden kann. Freilich: bei gewissen Dienstleistungen, die immer wieder Gegenstand öffentlicher Aufmerksamkeit werden, besteht offenbar das Bedürfnis, diese Art der Folgenlosigkeit schlechter Leistungsqualität zu vermeiden. Gemeint sind soziale Dienstleistungen, also: personale Dienstleistungen, die von Sozialleistungsträgern finanziert und verantwortet, jedoch meist von privaten Dienstleistern ausgeführt werden, und zwar auf der Grundlage privatrechtlicher Dienstverträge. In einigen Sektoren der Versorgung mit sozialen Dienstleistungen, insbesondere in Bezug auf Krankenhausleistungen sowie hinsichtlich pflegerischer Dienstleistungen sind in den letzten Jahren gesetzliche Mechanismen eingeführt worden, die auf die Sanktionierung von Qualitätsmängeln mit Vergütungskürzungen abzielen. Dieser Beitrag soll das Verhältnis dieser neuen Phänomene zum Dogma vom Fehlen einer Minderung beim Dienstvertrag klären. Ein liber amicorum für Maximilian Fuchs ist ein geeigneter Ort für eine solche Klärung, weil Fuchs sich bereits vor dreißig Jahren für das Vertragsrecht sozialer Dienstleistungen interessiert hat.

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@inbook{doi:10.17170/kobra-202104123639,
  author    ={Hänlein, Andreas},
  title    ={Die Problematik der Minderung bei sozialen Dienstleistungen},
  keywords ={340 and Verbraucherzufriedenheit and Soziale Dienstleistung and Krankenhaus and Dienstvertrag and Vertragsrecht},
  copyright  ={http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/},
  language ={de},
  publisher  ={Universität Kassel},
  year   ={2020}
}