II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881-1890) Band 2, 1. Teil: Von der zweiten Unfallversicherungsvorlage bis zum Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884
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Die Arbeiten für die zweite Unfallversicherungsvorlage wurden unmittelbar nach dem Scheitern der ersten im Sommer 1881 aufgenommen. Bismarcks Direktiven sahen nun Gefahrengenossenschaften als Träger und eine jährliche Umlage mit Reichszuschuss als Finanzierungsverfahren der öffentlich-rechtlichen Unfallversicherung vor; eine Beteiligung privater Versicherungsanstalten, auch in nur substitutiver Form, wurde kategorisch abgelehnt. Die nach diesen Vorgaben im Frühjahr 1882 fertiggestellte zweite Unfallversicherungsvorlage scheiterte dann aber ein Jahr später im Reichstag: Dieser hatte es vorgezogen, die Krankenversicherungsvorlage zu behandeln, die auch liberalen Vorstellungen Rechnung trug, von Bismarck aber als “untergeschobenes Kind” angesehen wurde. Parlamentarisch erfolgreich war die Reichsregierung erst mit der dritten Unfallversicherungsvorlage vom März 1884. Deren schließliche Verabschiedung - trotz Ausschluss der Privatversicherung - ist weniger ihren verbesserten organisatorischen und finanziellen Regelungen (Berufsgenossenschaften, Reichsgarantie statt Reichszuschuss) zu verdanken als einem folgenreichen politischen Schachzug Bismarcks, der das Zentrum unter Führung des Freiherrn von Franckenstein auf Regierungskurs brachte und so die liberale Opposition matt setzte. Das unmittelbare Ergebnis war die parlamentarische Akzeptanz von Bismarcks perspektivischen Vorgaben über die zukünftige Entwicklung des Deutschen Reichs bzw. zu Ausmaß und Zuständigkeitsbereich der Staatstätigkeit. Mit dem Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 war für den deutschen Weg zum Sozialstaat eine dauerhafte Grundlage geschaffen.
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