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Anonymisierung von Patientendaten durch Fremdlabore für Dritte

Zur anonymisierenden Wirkung der Pseudonymisierung; datenschutzrechtliche Darstellung anhand eines Fallbeispiels

Medizinische Diagnostik findet oft in einem Netzwerk statt. Proben oder Gesundheits(roh)daten werden von Ärztinnen und Ärzten erhoben und von diesen an Fremdlabore zur Diagnostik weitergeleitet. Diese Labore bedienen sich dann oft weiterer Dienste, um Verfahren zu beschleunigen oder Ergebnisse zu verbessern (Dritte). Der Beitrag betrachtet die datenschutzrechtlichen Implikationen dieses Vorgehens aus der Perspektive eines Fallbeispiels aus der Blutbildanalyse (I.) und eines entsprechenden Systemsaufbaus zur Datenübermittlung (II.). Die rechtliche Bewertung (III.) fokussiert sowohl darauf, ob eine Anonymisierung als Verarbeitungsvorgang erlaubnispflichtig ist (1.) als auch darauf, ob eine Pseudonymisierung gegenüber Dritten eine anonymisierende Wirkung haben kann (2.). Im Anschluss wird knapp auf weitere datenschutzrechtliche Pflichten eingegangen (IV.).

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Citation
In: Medizinrecht : MedR Volume 41 / issue 5 (2023-05-25) , S. ; eissn:1433-8629
Collections
@article{doi:10.17170/kobra-202307218445,
  author    ={Johannes, Paul Christopher and Geminn, Christian Ludwig},
  title    ={Anonymisierung von Patientendaten durch Fremdlabore für Dritte},
  keywords ={340 and 610 and Diagnostik and Krankenunterlagen and Anonymisierung and Datenschutz and Fremdleistung},
  copyright  ={http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/},
  language ={de},
  journal  ={Medizinrecht : MedR},
  year   ={2023-05-25}
}