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Vergabe in der Arbeitsförderung

Vor gut 10 Jahren begann die Bundesanstalt für Arbeit, arbeitsmarktbezogene Dienstleistungen im Wege der Ausschreibung zu vergeben. Bald wurde diese Praxis zum Thema auch der rechtswissenschaftlichen Literatur. Eine frühe Auseinandersetzung mit der Problematik findet sich in einem Gutachten von Neumann, Nielandt und Philipp aus dem Jahr 2004. Intensiv sind die damit zusammenhängenden Fragen im 2005 von Storost und vor allem von Rixen diskutiert worden. Seitdem sind einschlägige Tagungsbände und mehrere Dissertationen zum Sozialvergaberecht erschienen, die sich auch mit SBG III und SGB II befassen. Rixen hat in seinen Arbeiten einen "Grundsatz des Beschaffungsermessens" im Sozialrecht postuliert, der insbesondere im Arbeitsförderungsrecht zum Zuge komme, denn das SGB III sei geprägt von "leistungserbringungsrechtlicher Offenheit". Diese Charakterisierung des Arbeitsförderungsrechts kann heute nicht mehr aufrechterhalten werden, wie ich im Folgenden zeigen will. Zu diesem Zweck werde ich den aktuellen Gesetzesstand und seine Vorgeschichte unter dem Blickwinkel des Vergaberechts skizzieren (sub II). Im Anschluss will ich - nach einigen Hinweisen zur Vergabepraxis (sub III) - Thesen zu grundsatzfragen des arbeitsförderungsrechtlichen Vergaberechts formulieren (sub IV). Schließlich sollen einige Linien der zu diesem Feld inzwischen umfangreichen Rechtsprechung nachgezeichnet werden (sub V).

Collections
@inbook{doi:10.17170/kobra-202105053825,
  author    ={Hänlein, Andreas},
  title    ={Vergabe in der Arbeitsförderung},
  keywords ={330 and 340 and Vergaberecht and Arbeitsförderungsrecht and Öffentliche Beschaffung and Leistungserbringer},
  copyright  ={https://rightsstatements.org/page/InC/1.0/},
  language ={de},
  publisher  ={Universität Kassel},
  year   ={2011}
}