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Im SGB XIV ist die Zuständigkeit für die Leistungsbereiche Krankenbehandlung und Pflege zwischen den Unfall-, Pflege- und Krankenkassen und der Versorgungsbehörde aufgeteilt. Die Unfall-, Pflege- und Krankenkassen werden insofern auf Grundlage eines gesetzlichen Auftragsverhältnisses für die Versorgungsbehörde tätig. Die Arbeit stellt die im SGB XIV vorgesehene Zuständigkeitsverteilung und die Ausgestaltung der Auftragsbeziehung dar. Schwerpunktmäßig wird untersucht, ob auf Grundlage von § 112 SGB XIV durch Landesrecht von den gesetzlichen Beauftragungen abgewichen werden kann und ob somit weitere Aufgaben auf die Unfallkassen der Länder übertragen werden könnten, wie es der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren vorgeschlagen hatte. Außerdem wird § 112 SGB XIV in einen verfassungsrechtlichen Kontext gestellt und es wird untersucht, ob die Art. 83 ff. GG eine Abweichung von den gesetzlichen Beauftragungen ermöglichen.
@masterthesis{doi:10.17170/kobra-202103123503, author ={Hofene, Henri}, title ={Die Zuständigkeit für die auftragsweise Leistungserbringung nach dem SGB XIV}, keywords ={340 and Deutschland. Sozialgesetzbuch 14 and Soziale Entschädigung and Hessen. Verfassung des Landes Hessen (1946) and Impfschaden and Opferentschädigung and Kriegsopferversorgung and Zuständigkeit}, copyright ={http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/}, language ={de}, year ={2021} }