Die Arbeit berührt rechtsvergleichende Aspekte. Daher erscheint es empfehlenswert, Grundsätze der Rechtsvergleichung vorab zu skizzieren. Hierbei ist die Streitfrage nicht zu vertiefen, ob Rechtsvergleichung eine (bloße) Methode oder eine selbständige (rechts)wissenschaftliche Disziplin ist. Manche beklagen darüber hinaus, der Rechtsvergleichung fehle es an einer Methode oder Theorie. Die mit dieser Arbeit angestrebte praxis- bzw. anwendungsorientierte Rechtsvergleichung, insbesondere im Teil III, erfordert keine umfassende Auseinandersetzung mit diesen Fragen. Unabhängig davon, ob ihr die Bedeutung einer Methode oder rechtswissenschaftlichen Disziplin zukommt, lässt sie sich unter Beachtung bestimmter Prüfungsschritte für die in jemen Teil verfolgten Zwecke nutzbar machen. Den quantitaven und qualitativen Schwerpunkt der Arbeit bildet der "Länderbericht Frankreich". Die Untersuchung gibt zum einen einen generellen Überblick über die französischen Rechts- und Gerichtssysteme. Zum anderen werden die Sozialsysteme und der verfahrensrechtliche Schutz sozialer Recht vertieft dargestellt. Im abschließenden Teil wird untersucht, ob und ggf. welche verfahrensrechtlichen Regelungen im französischen System Anlass zur entsprechenden Übernahme in die deutsche Sozialgerichtsbarkeit geben könnten.
@book{doi:10.17170/kobra-202309158776, author ={Husmann, Manfred}, title ={Soziale Rechte und ihr verfahrensrechtlicher Schutz im französischen Rechtssystem}, keywords ={340 and Frankreich and Rechtssystem and Soziale Rechte and Rechtsvergleich}, copyright ={https://rightsstatements.org/page/InC/1.0/}, language ={de}, year ={2023-08} }