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Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsförderungsrecht sind ständig Gegenstand wirtschafts- und sozialwissenschaftlicher Diskurse. Ich möchte der Frage nachgehen, ob und inwiefern diese Diskurse für Sozialrechtler von Interesse sind. Drei sehr unterschiedlichen Zugänge der Annäherung an diese Fragestellung erscheinen mir sinnvoll. Ein erster - methodologischer - Zugang bezieht sich auf eine denkbare interdisziplinäre Methodik im Hinblick auf die Konkretisierung des geltenden Sozialrechts des Arbeitsmarkts. Ein zweiter - gesetzespositivistischer - Zugang setzt an an den gesetzlichen Vorschriften, die die Arbeitsverwaltung verpflichten, Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zu betreiben (§§ 280 und 282 SGB III; § 55 SGB II); deren Entwicklung und Gehalt möchte ich darstellen. Ein dritter - ideengeschichtlicher - Zugriff soll den Blick auf den Einfluss wirtschafts- und sozialwissenschaftlicher Konzepte auf die Arbeitsmarktpolitik und auf deren gesetzesförmige Ausprägungen lenken. Der Beitrag schließt mit Überlegungen zur Legitimität wirtschafts- und sozialwissenschaftlicher Einflüsse auf das Sozialrecht.
@inbook{doi:10.17170/kobra-202104163681, author ={Hänlein, Andreas}, title ={Das Arbeitsförderungsrecht und die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften}, keywords ={340 and Arbeitsmarktpolitik and Arbeitsförderungsrecht and Rechtsdogmatik}, copyright ={https://rightsstatements.org/page/InC/1.0/}, language ={de}, publisher ={Universität Kassel}, year ={2015} }