Manfred KIüppel 'Euthanasie' Nationalsozialismus in Nordhessen Schriften zur regionalen Zeitgeschichte Herausgeber: Gesamthochschule Kassel, Fachbereiche 1 und 5 Heft 4 Redaktion: Dietfrid Krause-Vilmar Lektorat: Wolfgang Prinz Der Autor Manfred Klüppel, geboren 1958, studierte von 1977 bis 1982 Ges.ellschaftswissenschaften und Musikerziehung an der Gesamthochschule Kassel. Das Photo auf der Umschlagseite zeigt die Landesheilanstalt Merxhausen im Jahre 1942. Repros und Titelgestaltung: W. Prinz/Tiegel Druck und Bindearbeiten: difo-druck, Bamberg Repros und Satz Umschlag: S. Prinz/Tiegel 3. berichtigte Auflage 1985 © Gesamthochschule Kassel, Fachbereich 1 und 5 Gesamthochschulbibliothek 1. Auflage 1. Tsd. Kassel 1984 ISBN: 3-88122-216-2 2. unveränderte Auflage 2. - 4. Tsd. Kassel 1984 ISBN: 3-88122-216-2 3. berichtigte Auflage 5. Tsd. Kasse11985 ISBN: 3-88122-250-2 Manfred Klüppel 'Euthanasie' und Lebensvernichtung am Beispiel der Landesheilanstalten Haina und Merxhausen Eine Chronik der Ereignisse 1933-1945 Und einer war dabei, ein halbes Kind noch, der spielte nur mit einem Schaukelpferd. Und weil er sonst nichts konnte, schrieb man in seine Akte: "nicht Iebenswert." Und einer war dabei, der saß im Winkel und sang ein Lied den lieben langen Tag. Und sang und sang und hörte auf zu singen, als man ihn holte noch vor Tau und Tag. Und einer war dabei, der schrie und kreischte und griff auch einmal einen Wärter an. Man legte ihn in Ketten für die Reise, so fuhr er mit den andern dann. Und einer war dabei, der hörte Stimmen, die mit ihm plauderten fast jede Nacht. Er hörte noch der Stimmen traulich Summen, als man ihn schweigend hat hinausgebracht. Und einer war dabei, der gar nicht hingehörte, denn sein Verstand war hell und klar und mächtig seiner Rede Worte, nur für die Zeiten damals viel zu wahr. Und einer war dabei, der litt für alle als neuer Christus einen neuen Tod. Er sprach: "Nun darf ich Euch er lösen von allem Übel Eurer Erdennot." Eva Köberle 1 Vorwort der Herausgeber Die Vorgeschichte, der Ablauf, die Bedingungen, Voraussetzungen und das Ausmaß der Vernichtung sogenannten "lebensunwerten" Lebens sind in der verdienstvollen Gesamtdarstellung Ernst Klees ("Euthanasie" im NS-Staat. Frankfurt a. M. 1983) behandelt. Klee geht auch auf grundlegende Zusammenhänge und Fragen der "Euthanasie"-Aktionen ein, wie z: B. diejenigen der allmählichen Zusammenziehung und Erfassung der Patienten als Voraussetzung der planmäßigen Tötungen, diejenige der wissenschaftlichen Denk- und Haltungstraditionen aus der Zeit vor 1933 oder diejenige nach der Mitwirkung verantwortlicher Juristen und Mediziner. Die sorgfältig recherchierte regionale Studie von Manfred Klüppel kann Klees Ergebnise durch die Auswertung bislang wissenschaftlich noch nicht erschlossenen Materials in den Archiven der Lh Haina und Merxhausen nur bestätigen. Vielleicht kann jedoch durch die von Klüppel vorgenommene Beschränkung auf die beiden nordhessischen Lh der Blick sowohl für die Entscheidungs- und Gestaltungs- räume der Lh als "unterster" bzw. "letzter", wenn auch entscheidender Instanz ge- schärft werden. Klüppel weist darauf hin, daß z. B. in gewissem Rahmen die Möglichkeit der Entlassung von Patienten unmittelbar vor ihrer "Verlegung" gegeben war und in einem Fall auch praktiziert wurde (S. 42, 52). Auch rücken in einer "Mikro"-Studie die Personen näher an den Leser heran, z. B. die Marburger Mutter (S. 42 ff.), die ihren Töchtern über Weilmünster und Scheuern bis Hadamar nachreiste, um anschließend zwei verlogene "Trostschreiben" zu erhalten. Schließlich gehört die Geschichte der Lh Haina und Merxhausen, auch in ihren dunklen Seiten, zur Region. Die Erinnerung an die von dort aus nach Hadamar "transportierten" und dort unschuldig umgebrachten Menschen und an die Umstände dieser Untat hat einen Ort und einen Namen. Die Studie von Klüppel stellt eine veränderte und ergänzte Neufassung seines Bei- trages für die Festschrift des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (450 Jahre Psychi- atrie in Hessen. Marburg 1983, S. 321- 348) dar. D. Krause-Vilmar Kassel, im Juli 1984 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort des Verfassers Abgrenzung der Lebensvernichtung zum Begriff der Euthanasie und ideologische Voraussetzungen Begr iffsklärung Ideologische Voraussetzungen Lebensvernichtung und Krieg Lebensvernichtung und Rassenhygiene Lebensvernichtung und Psychiatriegeschichte Chronologische Darstellung der Lebensvernichtung auf Reichsebene und Auswirkungen auf die Situation der Landesheilanstalten Haina und Merxhausen 'Gesetzliche Grundlagen' Ver legungsaktionen aus kirchlichen Anstalten in die Landesheilanstalten Haina und Merxhausen in den Jahren 1937 - 1938 Die 'Kinder-Aktion' Die 'Aktion T 4' Exkurs: Die Tötung der jüdischen Patienten Die Transporte der Merxhäuser und Hainaer Patienten über die Zwischenanstalten in die Tötungsanstalt Hadamar Das Verhalten der Ärzte, der Justiz und der Kirche Anpassung und Widerstand Das Schicksal der in Haina und Merxhausen unterge- brachten psychisch erkrankten polnischen und russischen Zwangsarbeiter Die Verschleppung der nach § 42 b (StGB) straf- fällig gewordenen Hainaer Patienten in das KZ Mauthausen Die pflegerische Betreuung der Patienten und die Ernährungssituation in Haina und Merxhausen Seite 7 9 9 9 11 12 13 15 15 16 21 23 28 31 52 58 59 63 Über den Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit oder warum diese Arbeit geschrieben wurde Anmerkungen AbbiIdungsnachwe is Nachweis der abgebildeten Dokumente Abkürzungsverzeichnis Personen-, Sach- und Ortsregister Quellen- und Literaturverzeichnis 74 79 85 86 87 88 94 - 7 - Vorwort des Verfassers Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Geschichte der Landesheilanstalten Haina und Merxhausen im Nationalsozialismus. Sie dokumentiert so genau wie irgend möglich die systematische Ausgrenzung und Vernichtung psychisch Kranker. Die Arbeit wurde im wesentlichen in den Jahren 1981 und 1982 geschrieben, sie ist den leidenden und ermordeten Patienten der damaligen Landesheilanstalten gewidmet, die die ersten Opfer der systematischen Vernichtungsaktionen der Nazis waren. Die theoretische Beschäftigung mit der Psychiatrie im Nationalsozialismus weckte mein Interesse für die aktuelle Situation der Psychiatrie: von Januar 1983 bis April 1984 leistete ich meinen Zivildienst im heutigen- Psychiatrischen Krankenhaus Merxhausen, machte eine Ausbildung als KrankenpflegeheJfer und erlebte Psychiatrie 'hautnah'. Ich war betroffen, wie Menschen, die 'draußen' nicht mehr zurechtkamen, verwirrt, verwahrlost und leidend freiwillig oder auch manchmal mit Zwang in das Krankenhaus kamen, dort einige Wochen behandelt wurden und in ihre gewohnte Umgebung zurückkehren konnten. Ich erlebte aber auch, wie Menschen nicht 'geheilt' werden konnten, die wohl ihr ganzes Leben im Krankenhaus zubringen werden, weil kein anderer sie haben will. Für diese Patienten ist das Krankenhaus lebenslängliche 'Zufluchtstation' , manchmal leider auch' Abschiebestation'. Kritik an der heutigen Situation der Psychiatrie ist gleichzeitig Kritik an der Gesellschaft und Kritik am einzelnen Menschen: jeder muß sich die Frage stellen, ob er bereit ist, abweichendes Verhalten in seiner nächsten Umgebung zu akzeptieren. Insofern gilt meine Solidarität den psychisch Kranken und dem weitaus überwiegenden Teil des Personals des Psychiatrischen Krankenhauses Merxhausen. Mein Dank gilt dem kaufmännischen Betriebsleiter des PK Merxhausen, Herrn Winfried Ise, dem ärztlichen Betriebsleiter des PK Merxhausen, Herrn Dr. Hermann Erckenbrecht und dessen Ehefrau Marieluise, die die Arbeit wohlwollend unterstützten. Weiter gilt mein Dank Ernst Klee, Willi Klüppel, Dr , Eberhard Frei- herr Wolff von Gudenberg, Gerd Faatz, Jutta Maria Schlee, Dr. Arnd Friedrich, Helga Hernpel und Sonja Prinz. Bei meiner Arbeit wurde ich von den Staatsanwaltschaften der Landgerichte Kassel, Marburg und Frankfurt a. M. und von der Staatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Frankfurt a. M. unterstützt. Ferner gilt mein Dank ehemaligen Pflegern, Pflegerinnen und Einwohnern aus Haina und Merxhausen, die nicht namentlich genannt werden möchten. Zwischen der systematischen Vernichtung von psychisch Kranken als Krieg nach innen und dem Weltkrieg als Krieg nach außen besteht ein enger inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang. Die Vernichtung 'lebensunwerten' Lebens stellt den Auftakt zur 'Endlösung der Judenfrage' dar, eine Kontinuität des Tötungspersonals - 8 - von den ersten Tötungsanstalten in Deutschland zu den Vernichtungslagern in Polen ist nachweisbar. Diese von Klaus Dörner 2 1967 aufgestellten Thesen sind Ausgang und Hintergrund der vorliegenden Arbeit. Eine zentrale Frage ist z. B., inwieweit die Heilanstalten Haina und Merxhausen Möglichkeiten hatten, die Vernichtung ihrer Patienten zu verhindern oder zumindest teilweise zu boykottieren. Im wesentlichen stützt sich die Arbeit auf folgende Quellen: 1. Dokumente (Aufnahmebücher, Verlegungslisten, Jahresberichte etc.) aus den Archiven der Krankenhäuser Haina und Merxhausen. 2. Gerichtsakten der Landgerichte Kassel und Marburg zu Ermittlungsverfahren gegen die Direktoren der damaligen Landesheilanstalten Haina, Marburg und Merxhausen. 3. Gespräche mit ehemaligen Pflegern, Pflegerinnen, sowie älteren Einwohnern aus Haina und Merxhausen. 4. Dokumente (Sitzungsprotokolle, Verlegungslisten) aus dem Archiv des Hessischen Diakoniezentrums Hephata in Schwalmstadt-Treysa. 5. Gerichtsakten des LG Frankfurt a. M. zum Verfahren gegen Reinhold Vorberg und Dietrich ABers (Ks 2/66 GStA). 6. Gerichtsakten des OLG Frankfurt a. M. zum Verfahren gegen Prof. Dr , Heyde u. a. (Ks 2/63. GStA). 7. Gerichtsakten aus dem Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 461 Nr , 32442, 1 - 11 zum Verfahren gegen Dr. Friedrich Mennecke, Dr. Walter Schmidt u. a, ('Eichberg-Prozeß'). Ein ausführliches Quellen- und Literaturverzeichnis befindet sich im Anhang der Arbeit. Eine chronologische Darstellung mit Hilfe der vorliegenden Quellen erscheint dem Verfasser als Möglichkeit, diesem bis heute nahezu verdrängten Thema gerecht zu werden. Der Chronik ist ein Teil vorangestellt, der den Begriff der Euthanasie von dem der Lebensvernichtung abgrenzt und ideologische Voraus- setzungen der Lebensvernichtung beleuchtet. Abschließend folgt ein Teil über den Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit, der Erfahrungen des Verfassers, die bei der Entstehung der Arbeit gemacht worden sind, einbezieht. Kassel, im Mai 1984 Manfred Klüppel - 9 - Abgrenzung der Lebensvernichtung zum Begriff der Euthanasie und ideologische Voraussetzungen Begr iffsklärung Der Begriff der "Euthanasie im Sinne von Sterbehilfe") hat nichts mit den Vernichtungsaktionen gegen 'lebensunwertes' Leben zu tun. Seit dem Nürnberger Ärzteprozeß, wo der Begriff Euthanasie fälschlicherweise für die verschiedensten Tötungsaktionen gebraucht wurde, ist der Begriff bis heute nicht aus der Literatur und den Diskussionen über die Vernichtung 'lebensunwerten' Lebens verschwunden. H. Erhardt charakterisiert die Vernichtung 'lebensunwerten' Lebens folgendermaßen: "Es handelt sich nicht um Sterbende, wenn auch die Lebenserwartung mehr oder weniger begrenzt sein kann. Da es nicht um Sterbehilfe geht, sind Begriffe wie 'Euthanasie im weiteren Sinn' oder 'begrenzte Euthanasie' irreführend.,,4 Aus diesem Grund erscheint der Begriff Euthanasie im Titel der Arbeit bewußt in Anführungs- zeichen. Ideologische Voraussetzungen Die Idee der Vernichtung 'lebensunwerten' Lebens ist keine Erfindung der Nationalsozialisten. Im Jahre 1920 erschien in Leipzig eine 62 Seiten umfassende Schrift der Professoren Dr. jur , et. phil. Kar! Binding und Dr, rned, Alfred Hoche mit dem Titel 'Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens - Ihr Maß und ihre Form.' Binding schlägt eine Staatsbehörde vor, die über eine Freigabe zur Tötung entscheidet: "Da der Staat von heute nie die Initiative zu solchen Tötungen ergreifen kann, so wird die Initiative 1. in der Form des Antrages auf Freigabe bestimmten Antragsberechtigten zu überweisen sein. Das kann in der ersten Gruppe der tödlich Kranke selbst sein oder sein Arzt oder jeder andere, den er mit der Antragstellung betraut hat, insbesondere einer seiner nächsten Verwandten. 2. Dieser Antrag geht an eine Staatsbehörde. Ihre erste Aufgabe besteht ganz allein in der Feststellung der Voraussetzungen zur Freigabe: das sind die Feststellung unrettbarer Krankheit oder unheilbaren Blödsinns und eventuell die der Fähigkeit zu beachtlicher Einwilligung in den Fällen der ersten Gruppe. Daraus dürfte sich ihre Besetzung ergeben: ein Arzt für körperliche Krankheiten, ein Psychiater oder ein zweiter Arzt, der mit den Geisteskrankheiten vertraut ist und ein Jurist, der zum Rechten schaut. Diese hätten allein Stimmrecht ••. Zur Freigabe dürfte Einstimmig- keit zu erfordern sein. Der Antragsteller und der behandelnde Arzt des Kranken - 10 - dürften als Mitglieder dem Ausschusse nicht angehören. Dieser Behörde müßte das Recht des Augenscheins und der Zeugenvernehmung erteilt werden. 3. Der Beschluß selbst dürfte nur aussprechen, daß nach vorgenommener Prüfung des Zustandes des Kranken er nach den jetzigen Anschauungen der Wissenschaft als unheilbar erscheint, eventuell daß kein Grund zum Zweifel an der Beachtlichkeit seiner Einwilligung vorliegt, daß demgemäß der Tötung des Kranken kein hindernder Grund im Wege steht und dem Antragsteller anheimgegeben wird, in sachgemäßester Weise die Erlösung des Kranken von seinem Übel in die Wege zu leiten,,5 Interessanterweise vertrat Hoche nur ein Jahr vor der Veröffentlichung der oben zitierten Schrift eine ganz andere Meinung. Anläßlich eines Vortrages am 6. November 1918 in Freiburg führte er aus: "Die Aufgabe des Arztes ist es, das Sterben derjenigen zu erleichtern, denen nach der Art ihrer Krankheit ein schweres Sterben beschieden ist. Es ist eine uner läßliche Forderung der ärztlichen Ethik, daß dieser Akt der Erleichterung keine Verkürzung des Lebens bedeuten darf. Die Zu- mutung, dieses letztere aus Mitleid zu tun, tritt von seiten der Angehörigen nicht so selten an den Arzt heran. Ein kurzes Nachdenken zeigt aber, daß der in solchen Lagen von Laien immer wieder vertretene Gedanke, man möge die Ärzte angesichts aussichtsloser, qualvoller Zustände von Staatswegen zur Tötung ermächtigen, unaus- führbar ist. ,,6 Die von Binding und Hoche gemeinsam ver faßte Schrift aus dem Jahr 1920 blieb nicht ohne Widerspruch; im Jahre 1925 entgegnete Dr , med, Ewald Meltzer: "Der Vorschlag der Tötung von Idioten oder Geisteskranken, und seien sie geistig noch so tiefstehend, ist aus rechtlichen und ehtischen Gründen abzulehnen. Ihre Beseitigung würde der Gesellschaft auch kaum einen nennenswerten mate- riellen Vorteil bringen. Er würde wenigstens ziemlich ausgeglichen werden durch die Kosten des Verfahrens. Beobachtungs- und Pflegeanstalten müßte es auch dann noch geben. Ob sich Ärzte oder andere Personen zur Ausführung des Verfahrens finden würden, ist zur Zeit sehr zu bezweifeln. Unabsehbarer Schaden würde der Volksmo- ral zugefügt werden. Jedes chronisch kranke Geschöpf würde als überflüssig empfunden und als beseitigungswert charakterisiert werden können. Das Vertrauen zu den Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten, Siechen- und Versorghäusern, das im letzten Jahrhundert mit den Fortschritten der Wissenschaft dauernd gewachsen ist, würde einem für die Volksgesundheit höchst bedenklichen, tiefen Mißtrauen Platz machen."? Die späteren Ereignisse widerlegten Meltzer, es fanden sich Ärzte, die zur Tötung von 'lebensunwerten' Lebens bereit waren. Im Rückblick mutet Hoches Schlußwort geradezu prophetisch an: - 11 - "Es gab eine Zeit, die wir jetzt als barbarisch betrachten, in der die Beseitigung der lebensunfähig Geborenen oder Gewordenen selbstverständlich war; dann kam die jetzt noch laufende Phase, in welcher schließlich die Erhaltung jeder noch so wert- losen Existenz als höchst sittliche Forderung galt; eine neue Zeit wird kommen, die von dem Standpunkt einer höheren Sittlichkeit aus aufhören wird, die Forderungen eines überspannten Humanitätsbegriffes und einer Überschätzung des Wertes der Existenz schlechthin mit schweren Opfern dauernd in die Tat umzusetzen ... ,,8 Diese, wohl unter den Eindrücken des ersten Weltkrieges niedergeschriebenen Sätze deuten bereits die Verbindung von Krieg und Lebensvernichtung an. Lebensvernichtung und Krieg Die Verbindung von Lebensvernichtung und Krieg ist zweifach: inhaltlich und zeitlich. Zunächst zum Inhaltlichen: Am 1. Sept. 1935 hielt der zum Professor aufgestiegene "Altmeister der natlonalsozialistischen Rassenhygiene,,9, Alfred Ploetz, in Berlin einen Vortrag zum Thema 'Rassenhygiene und Krieg'. Er schloß seinen Vortrag mit dem Satz: "Direkt rassenhygienisch müßten wir uns bestreben, die kontraselektorische Wirkung eines Krieges durch Erhöhung der Ausmerzungsquote wettzumachen."lO Vorläufer dieses Gedankens fanden sich schon bei K. Binding: "Denkt man sich gleichzeitig ein Schlachtfeld, bedeckt mit Tausenden toter Jugend, oder ein Bergwerk, worin schlagende Wetter Hunderte flei- ßiger Arbeiter verschüttet haben, und stellt man in Gedanken unsere Idioteninstitute mit ihrer Sorgfalt für ihre lebenden Insassen daneben - und man ist erschüttert von diesem grellen Mißklang zwischen der Opferung des teuersten Gutes der Menschheit im größten Maßstabe auf der einen und der größten Pflege nicht nur absolut wertloser, sondern negativ zu wertender Existenzen auf der anderen Seite."ll Die zeitliche Verbindung zwischen Lebensvernichtung und Krieg wird besonders in den Aussagen von Hitlers Leibarzt Dr , Kar! Brandt vor dem amerikanischen Militär- gerichtshof in Nürnberg deutlich: "Ich muß annehmen, daß der Führer der Meinung war, daß ein solches Problem im Krieg zunächst glatter und leichter durchzuführen ist, daß offenbare Widerstände, die von kirchlicher Seite zu erwarten waren, in dem allgemeinen Kriegsgeschehen nicht diese Rolle spielen würden als sonst.,,12 Aus den Aussagen Brandts ergibt sich, daß Hitler den 'Tötungserlaß' tatsächlich auf den l . September 1939, also den Tag des Kriegsbeginns, zurückdatierte: "Vielleicht ist es noch von Bedeutung, darauf hinzuweisen, daß der Erlaß tatsächlich zurückdatiert ist. Die Unterzeichnung und die Formulierung überhaupt ist erst erfolgt im Oktober, während das Datum der 1. September 1939 ist.,,13 - 12 - Lebensvernichtung und Rassenhygiene Ein Zitat aus Hitlers 'Mein Kampf' verdeutlicht die nationalsozialistische Rassen- und Vernichtungslehre: "Alle großen Kulturen der Vergangenheit gingen nur zugrunde, weil die ursprünglich schöpferische Rasse an Blutvergiftung abstarb. Immer war die letzte Ursache eines solchen Untergangs das Vermessen, daß alle Kultur vom Menschen abhängt und nicht umgekehrt, daß also, um eine bestimmte Kultur zu bewahren, der sie erschaffende Mensch erhalten werden muß. Diese Erhaltung aber ist gebunden an das eherne Gesetz der Notwendigkeit und des Rechtes des Sieges des Besten und Stärkeren. Wer leben will, der kämpfe also, und wer nicht streiten will in dieser Welt des ewigen Ringens, verdient das Leben nicht.,,14 A. Schwendy u. a. charakterisieren die Zeit des Nationalsozialismus "als eine Epoche der totalen Unfähigkeit, Anderssein zu akzeptieren: Was nicht stark und nützlich war, wurde ausgerottet.,,15 Neben diesen sozialdarwinistischen Zügen der nationalsozialistischen Rassenhygiene ist dem Vernichtungswahn noch ein pseudoökonomisches Element zugeordnet, das den Wert des Einzelnen lediglich nach seinem, in mathematischen Größen faßbaren, Beitrag zur 'Volksgemeinschaft' bestimmt. Der Giessener Rassenhygieniker Prof. Dr. H. W. Kranz: "Wir haben den Einzelmenschen danach zu bewerten, wie er sich zu dieser Gemeinschaft stellt, ob und wie er sich in die Gemeinschaft einordnet und welche Leistungen er für sie vollbringt. Grundsätzlich ergibt sich jedenfalls, daß nicht nur die Kriminellen eine wirtschaftliche und biologische Gefahr für das Volksganze bilden, sondern daß es noch eine viel größere Zahl von Menschen gibt, die ohne straffällig zu werden, als Schmarotzer an der Gesamtheit anzusehen sind, Schlacken der menschlichen Gesellschaft: das wahrscheinlich an die Million heranreichende Heer der Gemeinschaftsunfähigen, deren erbliche Anlagen nur auf dem Wege der Ausmerze aus dem Fortpflanzungsprozeß ausgeschieden werden können ... "16 Die Diskriminierung sämtlicher Anstaltsinsassen reichte bis in den Mathematik- unterricht der Schulen hinein; folgende Aufgaben seien als Beispiele genannt: "Aufg. 94. In einem Lande des Deutschen Reiches sind in staatlichen Anstalten 4400 Geisteskranke, in offener Fürsorge 4500, in Kreispflegeanstalten 1600 unterge- bracht, in Heimen für Epileptiker usw. befinden sich 2000, in Fürsorgeerziehungshei- men 1500 Personen. - Der Staat allein wendet für die genannten Anstalten jährlich mindestens 10 Mio. RM auf. (a) Was kostet also ein Kranker den Staat durchschnittlich im Jahre? In den staatlichen Anstalten verblieben: I. 868 Kranke mehr als 10 Jahre, 11. 260 Kranke mehr als 20, 111. 112 Kranke mehr als 25 Jahre. - 13 - (b) Was kostet ein Kranker der I. (11., 111.) Gruppe während der ganzen Zeit seiner Unterbringung nach dem aus a) ermittelten Mindest-Durchschnittsatz? Aufg. 95. Der Bau einer Irrenanstalt erforderte 6 Mio, RM. Wieviel Siedlungshäuser zu je 15000 RM hätte man dafür erbauen können?" 17 Lebensvernichtung und Psychiatriegeschichte Um die Situation der Psychiatrie im Nationalsozialismus zu erhellen, sollen hier die wesentlichen Punkte des Aufsatzes 'Psychiatrie und Faschismus' von Hans Georg Güse und Norbert Schmacke wiedergegeben werden. Die Autoren versuchen, eine Kontinuität der Psychiatriegeschichte vom 19. Jahrhundert bis 1945 nachzuweisen und betonen, "... daß die faschistische Phase der Psychiatrie in Deutschland keine Episode, keinen Betriebsunfall darstellte, den wir bedauernd zur Kenntnis nehmen müssen .•. vielmehr wurde hier der Gipfelpunkt einer kontinuierlichen Entwicklung erreicht, deren Wurzeln bereits im 19. Jahrhundert gelegt wurden.,,18 1. Psychiatrie als Lehre von der Entstehung und Behandlung psychischer Störungen befindet sich in einem Spannungsfeld zwischen Natur- und Sozialwissenschaft. Psychische und psychopathologische Phänomene sind wesentlich ein Resultat sozialer Lernvorgänge, im Umgang mit den Patienten wird die gesellschaftliche Realität reflektiert, psychiatrische Therapie ist also auch Therapie der sozialen Gemeinschaft. 2. Die massiv einsetzende Industrialisierung Deutschlands im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts zog eine "sprunghafte Vergrößerung des Aufgabenbereichs der Psychiater nach sich, denen immer umgreifendere Ordnungsfunktionen gegenüber Verrückten und sozial Auffälligen übertragen wurden.,,19 Die Zahl der öffentlichen und privaten Anstalten stieg von 207 im Jahr 1877 auf 546 Anstalten mit 240.000 Kranken zu Beginn des ersten Weltkrieges. Die Hilflosigkeit der Psychiater in überfüllten, personell und materiell schlecht ausgestatteten Anstalten führte zu einer Ignorierung des therapeutischen Anspruches. "Biologismus und Sozialdarwinis- mus blendeten die konkrete Situation des Patienten vollends aus, naturwissen- schaftliche Exaktheit und medizinische Kompetenz wurden nur noch vorgespiegelt. Unter Einbeziehung des wirtschaftlichen Kalküls und eines therapeutischen Nihilismus war die totale Ausgrenzung der Patienten, letztlich ihre physische Vernichtung vorgebahnt.,,20 3. Ansätze einer emanzipatorischen Psychiatrie mit familiennahen Einrichtungen, Verbindung zu Laiengruppen etc. bei Wilhelm Griesinger (1817 - 1868) blieben eine Ausnahme in den obrigkeitsstaatlich verwalteten Anstalten. Im Zuge der Restaura- tion wurden psychische Krankheiten ausschließlich der Biologie und einer behaupteten 'Veranlagung' zugeschrieben. - 14 - 4. Diese Entwicklungstendenz wurde besonders bei Emil Kraepelin (1865 - 1926) deutlich, der den "Kerngedanken des Sozialdarwinismus, daß die soziale Gliederung in der Gesellschaft der Ausdruck der natürlichen Verteilung der Anlagen und Fähigkeiten sei,,21, übernahm und von 'geborenen Verbrechern' und 'geborenen Prostituierten' sprach. 5. "In der letzten Stufe auf dem Weg in eine offen faschisierte Psychiatrie verband sich nun das biologistische Verdikt, daß diese Degenerierten, diese erblich Minderwertigen, für die es kraft der organischen Grundstörung keine therapeutische Hoffnung gab, die das Erbgut des Volkes zerstörten, wegen ihrer potentiellen Kriminalität eine ständige Gefahr für die Gesellschaft darstellten und daher möglichst weit von ihr entfernt gehalten werden müßten, mit dem ökonomischen Kalkül, besonders in der Krise möglichst wenig für die unproduktiven Invaliden und 'Ballastexistenzen ' auszugeben.,,22 6. "Die einmal der soziaJdarwinistischen Ideologie geöffneten Pforten, die unkritische Reduktion auf den biologistischen Ansatz, die willkürliche Einteilung der psychiatrischen Systematik und Einordnung von psychischen Phänomenen auf Grund rechts- und ordnungspolitischer Erwägungen, die opportunistische Diskriminierung von psychisch und sozial Devianten, die Suche nach öffentlicher und wissenschaftlicher Anerkennung - a11 dies korrumpierte die deutsche Psychiatrie so sehr, daß sie dem Faschismus keinen Widerstand entgegensetzen konnte.,,23 - 15 - Chronologische Darstellung der Lebensvernichtung auf Reichsebene und Auswir- kungen auf die Situation der Landesheilanstalten Haina und Merxhausen 'Gesetzliche' Grundlagen Mit der von Reichspräsident von Hindenburg am 28. Februar 1933 verkündeten 'Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat' begann in Deutschland die vollstän- dige Aushöhlung der Weimarer Demokratie. Neben der Aufhebung der Grundrechte war damit der Reichsregierung die Möglichkeit gegeben, sämtliche Parlamente zu kontrollieren, gleichzuschalten oder aufzulösen. Gesetze wurden unter Ausschaltung bzw. Umgehung der Parlamente verkündet. Daher erscheint es sinnvoll, das Wort 'gesetzliche' in der Überschrift in Anführungszeichen zu setzen. In der 1933 vom preußischen Justizminister Hans Kerrl veröffentlichten Denkschrift 'Nationalsozialistisches Strafrecht' fanden die von Binding und Hoche gemachten Vorschläge zur Vernichtung 'unwerten Lebens' ihren Niederschlag: "SoUte der Staat etwa bei unheilbar Geisteskranken ihre Ausschaltung aus dem Leben durch amtliche Organe gesetzmäßig anordnen, so liegt in der Ausführung solcher Maßnahmen nur die Durchführung einer staatlichen Anordnung ••• Wohl bleibt zu be- tonen, daß die Vernichtung lebensunwerten Lebens durch eine nichtamtliche Person stets eine strafbare Handlung darstellt.,,24 Mit dem 'Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses' vom 14. Juli 1933, das am 1. Januar 1934 in Kraft trat, begannen im gesamten Reichsgebiet Zwangssterili- sierungen in großer Anzahl, die Aufnahmebücher in Haina und Merxhausen bezeugen die vorgenommenen Sterilisierungen von angeblich unheilbaren Kranken. Am 15. September 1935 folgten die 'Nürnberger Rassengesetze' , das 'Reichs- bürgergesetz' und das 'Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre'. Betroffen waren vor allem Juden; das 'Gesetz zur Erbgesundheit des deut- schen Volkes' vom 18. Oktober 1935 erweiterte den Kreis der Diskriminierten auf chronisch Erkrankte. Kurt Nowak bemerkt mit Recht: "Die Nürnberger Rassenge- setze, die auf der dem nordischen Rassenkult eigenen, wissenschaftlich absurden, These basierten, daß Rassenmischungen das Grundübel der Weltgeschichte seien, zeigen am deutlichsten, wie es um die wissenschaftliche Fundierung der NS-Rassen- lehre bestellt war. Nicht die Biologie, sondern die Ideologie, im Falle der Nürnber- ger Rassengesetze der wahnhafte Haß der Hochrasse gegen die 'Nieder '- bzw. 'Gegen'-Rasse der Juden ist Fundament und Movens dieser Gesetze gewesen.,,25 Ge- rade an dieser Stelle wird die Verbindung Lebensvernichtung zur 'Endlösung der Judenfrage' besonders deutlich. In Haina und Merxhausen waren es zuerst die jü- dischen Patienten, die abtransportiert und getötet wurden. - 16 - Ein formloser geheimer Erlaß Hitlers vom Oktober 1939 blieb die einzige 'gesetzliche' Grundlage der Lebensvernichtung: "Reichsleiter Bouhler und Dr. rned. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu be- stimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann. gez. Adolf Hitler .,,26 Verlegungsaktionen aus kirchlichen Anstalten in die Landesheilanstalten Haina und Merxhausen in den Jahren 1937 - 1938 Im Bereich der preußischen Provinz Hessen-Nassau gab es seit 1867 zwei Bezirks- kommunalverbände: Kassel und Wiesbaden. Im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung wurden im Dezember 1933 der Kommunallandtag und der Landes- ausschuß der Bezirksverbände aufgelöst und ihre Funktionen gemäß dem nun herr- schenden 'Führerprinzip' und unter Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung dem Oberpräsidenten übertragen. Der Landeshauptmann in Kassel, bislang der Chef der selbständigen Verwaltung des dortigen Bezirksverbandes, war nun nur noch Stellver- treter des Oberpräsidenten in Angelegenheiten des Bezirksverbandes, der formell allerdings weiter bestehen blieb. Seit 1936 bekleidete der SS-Standartenführer Wilhelm Traupel dieses Amt. Ihm unterstanden die bezirksverbandseigenen Landes- heilanstalten Haina, Merxhausen und Marburg. 27 Unter dessen Leitung begann 1937 eine groß angelegte Verlegungsaktion von Patienten aus kirchlichen in bezirkseigene Anstalten. Folgende Verlegungen können nachgewiesen werden: 1. Am 22. Juli 1937 kamen aus dem katholischen St, Antoniusheim in Fulda 23 Frauen nach Merxhausen und 26 Männer nach Haina. 28 2. Am 30. Apr il 1938 wurden 31 Frauen aus der evangelischen Anstalt Bethel bei Bielefeld nach Merxhausen verlegt, 42 Männer und 20 Frauen aus Bethel wurden nach Haina verlegt. 29 3. Am 25. Mai 1938 wurden 30 Frauen aus der evangelischen Anstalt Hephata in 'rreysa nach Merxhausen verlegt.30 4. Am 30. September 1938 kamen weiterhin 30 Frauen aus Hephata nach Merxhau- sen, Kinder bis zum 14. Lebensjahr aus der Anstalt Hephata wurden in die Landes- heilanstalt Marburg gebracht. 5. Am 30. November 1938 wurde der vermutlich letzte Transport mit 36 Frauen aus Hephata nach Merxhausen durchgeführt. 31 In einer Mitteilung des Oberpräsidenten vom 17. November 1938 an die Landesheilanstalt Merxhausen heißt es: "Am 30.11.1938 vormittags 10.00 Uhr werden sämtliche noch dort (gemeint ist Hephata, d. Verf.) befindliche weibliche -17 - Kranke nach Merxhausen, ein kleiner Teil auch nach Haina überführt.32 Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß diese Auflistung nicht den Anspruch der Vollständigkeit erhebt, da die Akten nicht vollständig erhalten sind und in den Aufnahmebüchern nicht immer die Spalte 'letzter Aufenthaltsort' der einzelnen Kranken ausgefüllt ist. Auf Grund einer Mitteilung des Bezirksverbandes Hessen vom 20. März 1938 an die drei bezirkseigenen Landesheilanstalten Haina, Marburg und Merxhausen läßt sich auf eine Gesamtzahl von 385 Patienten schließen: "Nähere Anweisungen über den Transport folgen. Im ganzen handelt es sich ungefähr um 220 männliche und 165 weibliche Kranke. Welche Zahl davon auf die einzelnen Anstalten entfällt, wird .. h rni '1 ,,33spater noc mitgetei t, Um den Hintergrund der Verlegungsaktionen zu erhellen, sei darauf hingewiesen, daß im Juni 1937 eine Kommission der 'Wirtschaftsberatung Deutscher Gemeinden Aktiengesellschaft' in Berlin im Auftrag des Oberpräsidenten eine Wirtschaftlich- keits- und Organisationsprüfung der Landesheilanstalt Merxhausen durchführte. Im abschließenden Bericht der Kommission heißt es: "Ferner liegt in staatspolitischen und finanzwirtschaftlichen Überlegungen die Notwendigkeit begründet, die Kran- ken aus den privaten Heilanstalten in die öffentliche Fürsorge zu überführen.,,34 Im gleichen Bericht wird eine Erhöhung der Bettenkapazität um 200 Betten vorgeschla- gen und der Anstalt empfohlen " ••• eine Jahresdurchschnittsbelegung mit rund 1100 Kranken anzustreben.,,35 Nach Auskünften von ehemaligen Pflegerinnen waren zu dieser Zeit Haina und Merxhausen mit ca. 900 Patienten pro Anstalt bereits hoff- nungslos überfüllt. Ein weiteres Dokument vom 29. November 1937 belegt die men- schenverachtende Haltung, die den psychisch Kranken entgegenschlug: "Die dem deutschen Reich durch die Betreuung der Asozialen und Erbuntüchtigen entstehenden Kosten belaufen sich jährlich noch auf viele 100 Millionen. Wenn auch der nationalsozialistische Staat alles tut, um das deutsche Volk erbreiner zu gestal- ten, so bleibt immerhin jetzt und für die Zukunft noch ein Heer von Menschen zu betreuen, das selbst nichts Aktives für die deutsche Volksgemeinschaft zu leisten vermag, diese vielmehr durch die entstehenden Pflege- und Betreuungskosten ganz empfindlich belastet. Andererseits erwachsen dem Staat heute durch die Pflege der Jugend und des gesunden Menschen soviel neue Aufgaben und Verpflichtungen, daß hierfür gar nicht genug Mittel freigemacht werden können. Was auf diesem Gebiet noch zu tun bleibt, wird einem klar, wenn man den Etat des Bezirksverbandes auf- schlägt und dabei gewahr wird, welche Summen für die Anstaltsfürsorge ausgegeben werden und welche geringen Mittel zur Förderung der Jugend, auf deren Schultern die Zukunft des deutschen Volkes ruht, zur Verfügung stehen. Wenn deshalb die Ver- waltung des Bezirksverbandes darauf bedacht ist, die Anstaltskosten nach Möglich- - 18 - keit zu senken, so ist das verständlich. Es fragt sich nun, wo der Hebel zu einer Senkung der Anstaltspflegekosten mit Erfolg zuerst anzusetzen ist. Durch die Her- ausnahme der Geisteskranken, Schwachsinnigen usw. aus fremden Anstalten und durch die Überführung dieser Personen in unsere eigenen Anstalten, durch die Schließung einiger kleinerer, teurer wirtschaftenden Fürsorgeerziehungsanstalten, ist der Weg zu einer wirtschaftlicheren Ausnutzung unserer eigenen Anstalten bereits beschritten. Bei dieser Maßnahme allein darf es aber nicht bleiben. Wir müssen auch noch zu einer fühlbaren Senkung der Lebenshaltungskosten in den Anstalten kom- men. Gerade auf diesem Gebiet eröffnen sich für unsere Anstalten noch aussichts- reiche Möglichkeiten.,,36 Ein Vergleich der Verpflegungsgebühren im Zeitraum Oktober 1933 bis April 1937 verdeutlicht die ständige Herabsetzung der Pflegekosten in allen Verpflegungsklas- 37 sen: Tabelle Verpflegungsgebühren pro Tag in Haina und Merxhausen 1933 - 1937 bis Oktober 1933 Selbstzahler I. Klasse: 5,50 RM hilfsbedürftige Personen Normalklasse: 2,90 RM II. Klasse: 1,85 RM II. Klasse: 3,10 RM xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 1. November 1933 Selbstzahler I. Klasse: 5,20 RM hilfsbedürftige Personen Normalklasse: 2,80 RM 11. Klasse: 1,75 RM II. Klasse: 3,10 RM xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 1. April 1935 Selbstzahler I. Klasse: 5,20 RM hilfsbedürftige Personen Normalklasse: 2,70 RM 11. Klasse: 1,75 RM 11. Klasse: 3,-- RM xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 1. April 1936 - 19 - Selbstzahler I. Klasse: 5,20 RM hilfsbedürftige Personen Normalklasse: 2,20 RM H. Klasse: 1,65 R M 11. Klasse: 3,-- RM xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 1. April 1937 Selbstzahler I. Klasse: 5,20 RM hilfsbedürftige Personen Normalklasse: 2,50 RM 11. Klasse: 1,65 RM 11. Klasse: 3,-- RM xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Die katholische Kirche setzte sich gegen die geplanten Verlegungen aus dem St. Antoniusheim in Fulda zur Wehr. Im Sommer 1937 entbrannte ein Streit über den Sinn von Erziehung zwischen dem bischöflichen Sozialbeauftragten und Vorsitzenden des Diözesankaritasverbandes des Bistums Fulda einerseits und dem Landeshaupt- mann in Kassel andererseits. Dieser Streit hatte seine Wurzeln in den angekündigten Verlegungen von Patienten aus katholischen Anstalten in bezirkseigene Anstalten. Die 55-Zeitung 'Das schwarze Korps' nutzte diesen Streit propagandistisch aus, um die Ver-legungen zu rechtfertigen: "Der 'bischöfliche Sozialbeauftragte und Vorsitzende des Diözesankaritasverbandes des Bistums Fulda', Prof. Dr. Thielemann, schrieb vor einiger Zeit an den Landes- hauptmann der Provinz Hessen-Nassau, Traupel, einen Brief über Erziehungsfragen, worin es unter anderem hieß: 'Die Erziehung zum deutschen Menschen ist uns nicht das Höchste; die Erziehung des Menschen zum Gotteskinde in natürlicher und über- natürlicher Beziehung, um dieses Gotteskind letztlich zur ewigen Vereinigung mit Gott durch seine Gnade zu führen, ist für uns das letzte und höchste Ziel der Er- ziehung. Darin ist die Erziehung zum deutschen Menschen eingeschlossen ••.' Von diesem aufschlußreichen Schwulst leitete der bischöfliche 'Sozialbeauftragte' die Forderung an den Staat her, daß Jugendliche, die der öffentlichen Fürsorge an- heimfallen, grundsätzlich konfessionellen Anstalten zu überlassen seien - in diesem Fall der katholischen Karitas ••• Deshalb wird man überall im Reich den Erlaß des S5-5tandartenführers und Landeshauptmanns von Hessen-Nassau als vorbildlich und nachahmenswürdig empfinden, der die einzig mögliche Antwort auf die kirchliche - 20 - Erklärung darstellt, wonach die Erziehung zum deutschen Menschen der Kirche nicht das Höchste sei: 'Aus sämtlichen katholischen Heimen und Anstalten sind alle Kran- ken und Zöglinge schnellstens zurückzuziehen und in bezirkseigene Anstalten oder solche, für die meine Verwaltung restlose Anweisungsbefugnisse haben, unterzubr in- gen. Um die Betreuung und Erziehung allgemein nach den Grundsätzen des national- sozialistischen Staates sicherzustellen, sind mit allen übrigen privaten Vereinen und Institutionen sofort Vereinbarungen zu treffen, um diese Vereine auf das Führerprin- zip umzustellen, wobei der Vorsitz an meine Verwaltungen, an die NSV oder sonst eine Organisation des Staates oder der nationalsozialistischen Bewegung abzutreten ist ..•",38 Auch die evangelische Anstalt Hephata in Treysa wehrte sich gegen die Verle- gungen, als sie unmittelbar in ihrer Existenz gefährdet war. Anläßlich einer Sitzung am 9. Juni 1937 im Verwaltungsgebäude des Landeshauptmanns in Kassel beklagte sich der Leiter von Hephata, Pfarrer Happich, über die angekündigten Verlegungen, im Sitzungsprotokoll wird erwähnt: "Eins sei ihm bitter schmerzlich, und das müsse er offen aussprechen. Die Anstal- ten Hephata mit dem Brüderhaus hätten in den Zeiten vor dem Umschwung als ein Hort des Kampfes und Widerstands gegen den Marxismus gegolten. Er hätte mit den Ärzten der Anstalt seit längeren u. a. für ein Sterilisierungsgesetz gekämpft und sei deshalb oft angefochten worden. Und ausgerechnet diese Anstalt werde als erste größere Anstalt der Inneren Mission Deutschlands herausgegriffen, und es würden Forderungen an sie gestellt, die an den Lebensnerv gingen.,,39 Am 25. März 1938 machte der Leiter von Hephata einen weiteren Vorstoß, er schrieb an den Gauleiter der NSDAP und Staatsrat Weinrich in Kassel: "Der Landeshauptmann will am 11. April die ersten 100 Pfleglinge von Hephata wegnehmen, am 30. April die nächsten 100 und so weiter, bis in monatlichen Ao- ständen alle fortgenommen sind. Dann behalten wir noch 93 Pfleglinge, von denen 44 kostenlos oder gegen eine geringe Anerkenntnisgebühr bei uns untergebracht sind. Das bedeutet den Zusammenbruch des Werkes .•. Darum bitte ich ganz dringend, den Herrn Landeshauptmann vorläufig von seinen geplanten Maßnahmen abzusehen, damit ich nicht gezwungen bin, der Gefolgschaft am 1. April vorsorglich zu kündi- gen ••• Mir liegt unendlich viel daran, daß der Gau Kur-Hessen-Waldeck, getreu seiner Tradition, weiterhin mit an der Spitze aller Gaue steht. Es gibt aber nicht vieles, was ihn so erschüttern könnte, als ein Eingriff in das von ihm durch kleine und kleinste Opfer erbaute Hephata. Diese Erschütterung muß dem Gau erspart bleiben. Das ist mein wichtigstes Anliegen. Darum erbitte ich von Ihnen, sehr ver- ehrter Herr Gauleiter, ein sofortiges Eingreifen, ehe es zu spät ist.,,40 - 21 - Auch durch diesen geschickt formulierten Brief an den Gauleiter wurden die Transporte offensichtlich nicht verhindert. Durch die Verlegungen von Patienten aus kirchlichen Anstalten in staatliche Anstalten wurde zumindest der Zugriff für die na tionalsozialistische Tötungsmaschinerie er leichtert. Die 'Kinder-Aktion' Mit der Organisation und Durchführung der Lebensvernichtung wurde die 'Kanzlei des Führers' (KdF) betraut - neben der 'Reichskanzlei' , der 'Präsidialkanzlei' und der 'Parteikanzlei' eine Art Privatkanzlei Hitlers. Die 'Kanz-lei des Führers' unter der Leitung von Reichsleiter Philipp Bouhler, trat offiziell bei den 'Aktionen' der Lebensvernichtung nie in Erscheinung, es wurden Tarnorganisationen gegründet: im Frühjahr 1939 der 'Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden', Mitglieder waren Reichsleiter Bouhler, der Ober- dienstleiter des Hauptamts 11 der 'KdF', Viktor Brack, der Leiter der Unterabteilung IIb der 'KdF', Dr, Hans Hefelmann, der Leibarzt Hitlers, Dr, Karl Brandt, und als 'Gutachter' Prof. Dr, Werner Catel, Prof. Dr. Hans Heinze, der Kinderarzt Dr, Ernst Wentzler und der Augenarzt Dr, Hellmuth Unger. Weiterhin war der Ministe- rialdirektor Dr, Herbert Linden vom Reichsinnenministerium (Abteilung IV, Sachge- biet 'Heil- und Ptlegeanstalten') Mitglied des Ausschusses. 41 Ein von diesem Gremium veranlaßter geheimer Ministerialerlaß vom 18. August 1939 verpflichtete alle Hebammen und ärztliche Geburtshelfer, idiotische und miß- gebildete Neugeborene den Gesundheitsämtern zu melden. Auf Grund dieser Melde- bogen urteilten drei 'Gutachter' über Leben und Tod der Kinder, ohne sie jemals 42gesehen zu haben. Die Kinder wurden in eine der 21 sogenannten 'Kinderfachabteilungen' gebracht, wo sie auf unterschiedliche Weise z, B. durch Spritzen oder Nahrungsmittelentzug getötet wurden. Die Landesheilanstalt Eichberg im Rheingau verfügte u. a. über eine solche Abteilung. Im 'Eichberg-Prozeß' aus dem Jahre 1946 vor dem LG in Frankfurt a. M. wurde über den angeklagten ehemaligen Oberarzt Dr. WaJter Schmidt berichtet: "Dieser setzte nun unter Mitwirkung der Angeschuldigten ..• die bereits auf der Kinderfachabteilung begonnenen Tötungen vermittels Injektionen auf allen Stationen der Anstalt in großem Umfang fort.,,43 An diesem Punkt sei ein Vorausgriff auf die im weiteren Verlauf der Arbeit dar- gestellten Erwachsenentätungen gestattet: Eichberg war nachweislich Tötungsanstalt für Erwachsene und gleichzeitig 'Zwischenstation' für die Tötungsanstalt Hadamar bei Limburg. - 22 - Mit einem Transport erwachsener Merxhäuser Patienten am 12. Juni 1941 kam die 13jährige E. S. in die 'Kinderfachabteilung' der Landesheilanstalt Eichberg. In einer Nachricht des Oberpräsidenten in Kassel an Merxhausen vom 27. Mai 1941 wurde die Verlegung des Kindes angekündigt: "Im Benehmen mit dem Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden bitte ich, das Kind E. S.... alsbald in die Kinderfachabteilung der Landesheilanstalt Eich- berg zu verlegen.,,44 Am 12. Juni 1941 teilte Merxhausen dem Eichberger Direktor mit, daß die "Vorgenannte Kranke ... mit dem heutigen Transport nach dort über- führt,,45 wird. Weitere Dokumente zu diesem Fall, die Aufschluß über das Schicksal dieses Kindes geben könnten, sind nicht vorhanden. Zu den Tötungen auf der 'Kinderfachabteilung' der Lh Eichberg liegt die Aussage einer ehemaligen Oberschwester vor: "Im übrigen wurden die vom Reichsausschuß bezeichneten Kinder getötet. Dies geschah in aller Regel dadurch, daß ihnen Dr. Schmidt eine Injektion von 5 oder 10 ccm Morphium gab. In einigen Fällen habe ich auch selbst die Einspritzungen auf Weisung von Dr. Schmidt vorgenommen. In anderen Fällen wieder wurden den Kindern in Wasser aufgelöste Luminaltabletten eingegeben ... Wenn ich nach Zahlen gefragt werde, so möchte ich schätzen, daß die Abteilung von April (1941, d. Verf.) bis Kriegsende insgesamt wohl 500 Kinder beherbergt hat. Hiervon mögen rund 200 getötet worden sein, ohne daß ich mich jedoch auf diese Zahl festlegen will. Ich selbst habe wohl in etwa 30 - 50 Fällen die erwähnten Einspritzungen vorgenommen.,,46 Die Gesamtzahl der Opfer der 'Kinder-Aktion' auf Reichsebene wird von K. Dörner und anderen Autoren auf etwa 5000 geschätzt.47 Es sei hinzugefügt, daß die 'Kinder-Aktion' bis zum Kriegsende durchgeführt wurde und nach dem plötzlichen Einstellungsbefehl der Erwachsenentötung (vgl. S. 57 u. 58) durch Hitler auch Jugendliche einbezog: "Das Programm in der ursprüng- lichen Form wurde nicht wieder aufgenommen. Es sind aber die Funktionen des Reichsausschußes erweitert worden. Der Reichsausschuß hatte ursprünglich nur mit kindlichen Patienten bis 3 Jahren zu tun. Die Zeitgrenze wurde später erhöht auf 8 Jahre, 12 Jahre und ich meine sogar auf 16 bis 17 Jahre. Darin liegt schon eine Er- weiterung, die dem ausgefallenen Programm einen gewissen Ersatz bieten sollte.,,48 - 23 - Die 'Aktion T 4' Im Sommer 1939 wurde unter der Führung der 'KdF'-Vertreter Bouhler und Brack in Berlin in der Tiergartenstr. 4 die 'Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Ptlegeanstal- ten' gegründet, eine Tarnorganisation, die die systematische Vernichtung von er- wachsenen psychisch Kranken plante. Die 'Aktion' erhielt den Namen 'T 4' nach der Adresse der ersten Zusammenkünfte. Neben Bouhler und Brack wirkten der Jurist Dr, Gerhard Bohne, die Professoren Werner Heyde und Carl Schneider mit, um nur einige Namen der damaligen 'Elite' der deutschen Psychiatrie zu nennen. 49 Vertre- ter des Reichsinnenministeriums waren Dr , Conti (Gesundheitsabteilung des RMdI) und Dr. Linden (Reichskornrnissar für das Anstaltswesen im RMdI).50 Die 'Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten' war zuständig für die Verschickung von Meldebogen, mit denen alle Patienten in den Heilanstalten des Reiches erfaßt wurden und für die 'Begutachtung' der Patienten; die 'allgemeine Stiftung für Anstaltswesen' war Arbeitgeber für das Personal in den Tötungsan- stalten, die 'Gemeinnützige Krankentransport GmbH' (Gekrat) übernahm die Patiententransporte mit Bussen in die Tötungsanstalten und die 'Zentralverrech- nungsstelle Heil- und Pflegeanstalten' führte den Schriftwechsel mit den Kostenträ- gern. 51 Im Oktober 1939 wurden die ersten Meldebogen verschickt. Die Anstalten mußten unter Zeitdruck die Bogen ausfüllen und schickten sie nach Berlin, von dort aus wurden sie drei 'Gutachtern' und schließlich einem 'Obergutachter' vorgelegt. In einem schwarz umrandeten Kästchen auf dem Meldebogen wurde entweder ein (+) für Tod oder ein (-) für Leben eingetragen; Mord am Schreibtisch - ohne den Pa- tienten jemals gesehen zu haben. Auf Grund dieser 'Gutachten' schickte die 'Ge- meinnützige Krankentransport GmbH' (Gekratl Verlegungslisten in die betreffenden Heilanstalten. Haina und Merxhausen erhielten die Meldebogen zusammen mit einem Begleit- schreiben des RMdI am 28. Juni 1940 mit der Aufforderung, alle Meldebogen spätestens am 1. August 1940 nach Berlin zurückzuschicken. Das Begleitschreiben und einer dieser Meldebogen ist auf den nächsten beiden Seiten abgedruckt. 52 - 24 - Dokument 1 - 25 - Dokument 2 - 26 - Die Patienten wurden von der 'Gekrat' in eine der sechs Tötungsanstalten ge- bracht, die ersten nahmen ihren 'Betrieb' im Januar 1940 auf, die Patienten wurden dort in als Duschräume getarnten Gaskammern ermordet. Tötungsanstalten waren: Grafeneck in Württemberg, Hadamar bei Limburg, das Zuchthaus Brandenburg an der Havel, Bernburg in Sachsen-Anhalt, Sonnenstein bei Pirna in Sachsen und Hartheim bei Linz in Österreich. "Im übrigen besaßen die Anstalten der 'Stiftung' ein eigenes Standesamt, so daß die ordentlichen Behörden ausgeschaltet waren. Die Anstalten wurden sogar im in- ternen Schriftverkehr nicht nach den Ortsnamen, sondern mit Buchstaben bezeich- net. Auch scheinen zumindest die Ärzte falsche Namen geführt zu haben. Der Nachlaß der Toten wurde vielfach geplündert. In zahlreichen Fällen wurden den Ge- töteten nicht nur die Ringe und andere Wertsachen abgenommen, sondern den Lei- chen auch die Goldzähne herausgebrochen. In den letzten Monaten des Jahres 1940 wurde die Anstalt Hadamar für die Zwecke der 'Stiftung' umgebaut und zwar fast ausschließlich durch eigene Handwerker der 'Stiftung'. Insbesondere wurde in dem Keller eine äußerlich als Duschraum getarnte Gaszelle eingebaut und ein großer doppelter Krematoriumsofen errichtet. Während der Ausführung dieser Arbeiten traf das Personal der 'Stiftung' ein, zu dem eine Reihe von Angehörigen des alten Anstaltspersonals trat, so daß Anfang Januar 1941 mit der Vergasung der Kranken und der Verbrennung ihrer Leichen begonnen werden konnte. Ein großer Teil des Personals der 'Stiftung' war aus der Anstalt Grafeneck gekommen, wo bereits mehrere tausend Kranke umgebracht waren, deren Nachlaß von Hadamar aus abge- wickelt wurde. Die Überführung der zur Tötung bestimmten Kranken nach Hadamar erfolgte in drei großen Omnibussen, die im Besitz der 'Stiftung' waren und von ei- genen Fahrern der 'Stiftung' geführt wurden. In der Hauptsache dienten die Heilanstalten in Weilmünster und Eichberg als Sammelstellen für die zur Tötung in Hadamar ausgewählten Kranken. In diese Sammelanstalten kamen nicht nur Insassen der anderen nassauischen Anstalten, sondern auch von Anstalten fremder Provinzialverbände, nach Eichberg insbesondere aus westfälischen, rheinländischen, hessischen und süddeutschen Anstalten. Daneben wurden jedoch auch Kranke einer Reihe weiterer, selbst erheblich entfernter An- stalten nach Hadamar unmittelbar überführt. Gewöhnlich fuhren die drei Omnibusse gemeinsam, so daß jeweils gegen 100 Patienten eintrafen. Da die Fenster der Kraft- wagen verhängt waren, blieben die Insassen den Blicken der Öffentlichkeit entzogen. Zudem bewahrten die Fahrer und Begleiter strengstes Stillschweigen. - 27 - Nach dem Eintreffen in Hadamar wurden die Kranken entkleidet, nochmals kurz ärztlich und personell überprüft, photographiert und sodann unter dem Vorwand, sie sollten gebadet werden, in den Gasraum geführt. Nach dem Schließen der Türen der Gaszelle wurde die normale Luft abgesaugt und durch einen von mehreren Pflegern unterstützten Arzt Gas in den Raum gelassen, worauf in etwa drei Minuten die Ein- geschlossenen getötet waren. Der ganze Vorgang konnte durch ein kleines in der Wand eingelassenes Fenster vom Nebenraum überwacht werden. Sodann wurde durch einen Ventilator frische Luft zugeführt und der Gasraum freigemacht. Soweit ein- zelne Leichen für die Sektion bestimmt waren, wurden sie in zwei in der Nähe der Gaszelle liegende Sektionsräume verbracht; die Mehrzahl der Leichen aber wurde in die beiden Verbrennungsöfen befördert und verbrannt. Die Bedienung dieser Öfen er- folgte durch besonders geschultes Personal, die sogenannten 'Brenner'. Die Zahl der durch Vergasung in Hadamar getöteten Kranken hat sich nicht feststellen Jassen, da standesamtliche Urkunden nicht beschafft werden konnten. Bei dem Abrücken des Personals der 'Stiftung' wurden außer den gesamten Krankenakten auch die Urkun- den des Standesamtes Mönchberg mitgenommen, das seitens der 'Stiftung' für die Anstalt eingerichtet und mit eigenem Personal besetzt war und bei dem die Getöte- ten registriert wurden. Die Schätzungen hinsichtlich der Zahl der Getöteten schwan- ken ... In jedem Fall dürften es mindestens 10.000 gewesen sein, da die Verbrennung der zehntausendsten Leiche Anlaß einer pietätlosen Kundgebung bildete, an der das ganze Personal teilzunehmen gezwungen wurde. Nach dem Aufhören der Tötungen im Spätsommer 1941 wurden nur Bürogeschäfte erledigt und die Nachlaßsachen ab- gewickelt. Etwa um Ostern 1942 wurden sodann die zur Tötung und Leichenver- brennung bestimmten Einrichtungen abgebrochen und bis auf geringe Reste besei- tigt. Am 31. Juli 1942 endete die Tätigkeit der 'Stiftung' ganz, die Anstalt wurde dem Bezirksverband zurückgegeben und wieder ihren ursprünglichen Zwecken zuge- fÜhrt.,,53 Dieser erschreckende Bericht ist leider immer noch nicht die ganze Wahrheit über Hadamar. Auf die nach August 1941 dort erfolgten Tötungen wird noch an anderer Stelle eingegangen. Zum Abbau der Tötungsanlagen stellt K. Dörner fest: "Den folgenschwersten 'Nutzen' zog die 55 aus der Institution der Lebensvernichtung aber nach dem plötz- lichen Ende der T 4-Aktivität im August 1941: Von Herbst 1941 an wurden in meh- reren Schüben sowohl die Vergasungsanlagen wie das von ihnen 'eingearbeitete' Per- sonal an den Leiter der Judenvernichtung im Osten, 55-Brigadeführer Globocnik, überstellt und an verschiedenen Stellen des Ostraums wieder in Betrieb gesetzt. Die Vervielfältigung der Erfahrung der T 4-0rganisationen, die Fortsetzung der Reini- gung des deutschen Volkskörpers von minderwertigem Erbgut in der Reinigung Euro- pas von minderwertigen Rassen bildet zugleich den Auftakt zur 'Endlösung der Ju- denfrage' .,,54 - 28 - Exkurs: Die Tötung der jüdischen Patienten Um den zeitlichen Ablauf einzuhalten, soll an dieser Stelle über das Schicksal der jüdischen Patienten in Haina und Merxhausen berichtet werden, welches mit der ei- gentlichen 'Aktion T 4' in keinem inhaltlichen Zusammenhang steht, da "die Wohltat der Euthanasie nur Deutschen zugute kommen,,55 sollte. Für die Vernichtung der jüdischen Anstaltsinsassen wurde ein 'Sonderprogramm' durchgeführt. Am 3. September 1940 erhielt die Landesheilanstalt Merxhausen ein Abschrift des RMdI-Erlasses IV g 6662/40 vom 30. Aug. 1940, 5106 in dem die 'Aussortierung' und Zusammenziehung der jüdischen Patienten angekün- digt wurde. 56 Die Landesheilanstalt Gießen war für die jüdischen Patienten aus Haina, Marburg und Merxhausen 'Zwischenstation' für den Abtransport durch die 57 'Gekrat' in eine 'Sarnrnelanstalt des Generalgouvernements'. Am 25. September 1940 wurden alle 'VoHjuden' dieser drei Heilanstalten durch Anstaltspersonal in die hessische Sammelanstalt Gießen gebracht;58 aus Haina 30 Patienten, aus Merxhausen 13 Patienten, aus Marburg wahrscheinlich 18 Patien- ten.59 In Merxhausen befindet sich noch heute eine Akte, die einen jahrelangen Streit (bis zum 4. Februar 19430 über die Zahlung von Verpflegungskosten einer 'verleg- ten' jüdischen Merxhäuser Patientin dokumentiert: der Bürgermeister der Stadt Gelnhausen schrieb in dieser Angelegenheit am 8.12.1942 an Merxhausen folgende Mitteilung: "ßetr, Begleichung von Verpflegungskosten für die in der Irrenanstalt Cholm verstorbene Jüdin E. R. aus Gelnhausen .•. ,,60 Der genaue Tötungsort der jüdischen Patienten ist bis heute nicht bekannt, denn hinter der Adresse 'Irrenanstalt Cholm, Post Lublin' verbarg sich eine Sonderab- teilung der 'T 4' im Berliner Columbushaus, von der die Angehörigen benachrichtigt wurden.61 Keiner der jüdischen Patienten ist jemals nach Haina oder Merxhausen zurückgekehrt, wie sich zweifelsfrei aus den Aufnahmebüchern der Anstalten ergibt. Die Angelegenheit hatte noch ein makaberes Nachspiel: nach den Unterlagen wurde der Pflegesatz für die jüdischen Patienten für die Zeit vom 1. Okt. 1939 bis zum 1. Okt. 1940, dem Tag des Abtransportes in eine Tötungsanstalt, durch Verfü- gung des Oberpräsidenten willkürlich und rückwirkend von 2,50 RM auf 5 RM pro Tag erhöht, die erhöhten Pflegesätze für die zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr in Haina und Merxhausen befindlichen Patienten wurden von der Bezirksstelle Hessen-Nassau der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland bezahlt.62 Einige Dokumente aus der Merxhäuser Akte 'Abrechnung mit der Reichsvereini- gung der Juden in Deutschland' sind auf den folgenden Seiten abgedruckt. - 29 - 1Ys b;:f.~ I j6 ::':'.:'. ~1QG !'1;;i!,i1rl t tV Der ~",teli$r tri! ~;:lf.:~<~r:~tn~~~n .i~~rlln.ß~n 3öi Au.b~~~t 194o~ .~~ 7, c.nt~r don L:t#4ß:~ 72. .,. '.' ..... . ' .... ..•.. > . ...................... : ..... -: :. .' t·;:e if.p (3 1. Ihr 1. ~ r". <.... : .... : .. d~n : . :·.He:r*,.i&1):hÖrp.~~·81a:~~~.~~d,r.F;Q.Yl11Z i1~b~,e~~l~tla$e.ll (Y.~;.ihniztrok8y~:than4~u,.'11ä~:.$:.e1:l1"". 1i1 X. $ • 61....$tt:n.~~hntüt. :< .....: . }l~t~lt;t:y~rlegn~g Ie:t:st~skra$er J"Mden. ce<: nel:'"....Docn:1hr';e~ b.e.e:tch~t):de Z~stfiml.· d$:t{.J:~d~n ritt n~:~~a:ctu~i t:~..I:·:~·1·.1- ....1li:·:d ~~l~t~:$.r..~.~~ ..1.t~:n· ••.:•. ge:m~.'1.:nSat; ....uPter~.~:br~:e:h.t, .•·..•a'i~d•.::..:ke.'rln·~ ••~tri~~::);f~lt.·~.r bJ.n~~:":~:9!?~&~.: •.• ,~:e~4~tii/dl)i.: ..el' ......t:U •..••13e~eh:Yl:~rJi.nd~jnPfle.~.~.~e~e:o:t1~~ •• JJ;~~.::.•·:·.~CJn.::.•.. ..tn....: ... .~.~~.~·.t':l.~.,n)•••~~r.· .. t+r~·I1l(:~:.l1 .•:·.L~J.a.~:::€:~~:e.~:~:n:".a.t.:.:.·: .•••:I:Chi~e8~:flte:t·t~g.~: •..•.:::~..~:lt:~:r.~ ...:4.1~/ ••••J.tt·~S~. -::.:••der:.:·......·.·...~HJ:clibez~ ..~ •.(:~~.t~~(Xl..l ••••4it$t.elt~.n{(A~:&~~lt) •••.unt.·~·r-i~~r~eht~~.te ..••..•..111114 ••.4.1• ...•••·.l~.;.:rr.~6i~;~o~~,~n~~." .•·;a.~.l.t:e$k!!J!1k~~i.·; ••~~'-: 25;~ ••.;...•.•S~l)tember •• i;9:.()··.•;••~ua; .•••• lb.1"e;n.·+.··•• lhr&.r-i.·••~. •.~.r~~.it.te!"n.v~7t~b:ttlg:tlIW$ranst.l •.l ...('nl.;..•ln.••·a.le·· -.' ta.nd.:$hefl....·•. \t.nd ••.?rl~gn.~.~~.t8lt> .. b1·.h~rlg~D. ...Vetl'~tJ.e..gUng:88&~.;· ••'l~4 ..•·4.,1t»ln·.·.;••at1-•••itand:~~be~l .... ;ttnl\·••••·.Ptleße.ans t.ttl-ti •••. ·i ...• Gl•.~.n>;.;"h().ben~n.••.•uftr::e·t:en.> ..·w.!.r9·.;••••·d8i··•.Unteirschl.ds'betr~1 .•·.•Y:Q'n4erGer.:~lnnUt:t·l.1 . ' . :-.: ...-. ..« .. c...;:· .. ;;·.. :·..·.·; .. >;. .... '. '..'. Dokument 3 - 30- r.r'!'·f:cshc!l~tstglt ·ln !~arburG Lcr;d~,:Jht;;1) enstsl~ Hal na L&ndeshe:l1ema t alt }/erxhOUS8n 9 J~Jdtnnen 3 18 let eI·fnl~~.e, die vo:rg~nannte(nl AnBtel t(en)r.lt r.e1$Unß ImS1r~ne .~•• dieseG .Eriaie mit dir l~:icli,yp~-t~f.a,,~; ~i:·.:i~;ZU.I"e~steh.q~ :::;::::.;::;;::: .. .. : -.:": : Dokument 9 - 46 - Für Haina liegen keine Verlegungslisten vor. Insgesamt wurden von April 1941 bis August 1941 461 Patienten 'verlegt': i, am 30. April 1941 146 Patienten nach Idstein 2. am 5. Juni 1941 72 Patienten nach Idstein 3. am 5. Juni 1941 66 Patienten nach Weilmünster 4. am 17. Juni 1941 150 Patienten nach Weilmünster 5. am 29. Aug. 1941 27 Patienten nach Weilmünster (fünf Tage nach dem mündlichen Befehl Hitlers, die 'Aktion T 4' zu stoppen!)90 Am 30. August 1941 kamen bereits im Apr ll und Juni 1941 ver legte Patienten aus Weilmünster nach Haina zurück, am 6. September 1941 kamen ebenfalls bereits im April und Juni verlegte Patienten aus Idstein zurück; insgesamt kamen 17 von 461 ver legten Patienten nach Haina zurück.91 Möglicher Zurückstellungsgrund für die Hainaer Patienten könnte der Kriterienkatalog der 'Euthanasie-Beauftragten' der 'Aktion T 4' vom 10. März 1941 gewesen sein, der die verschiedenen Gruppen fest- legte, die in die 'Aktion' einzubeziehen bzw. auszuschließen waren: "1. Ausscheidung aller derjenigen, die unfähig sind, auch nur in Anstalten pro- duktive Arbeit zu leisten, also nicht nur von geistig Toten. 2. Nicht einbezogen werden sollen alle diejenigen Kriegsteilnehmer, die sich ent- weder an der Front verdient gemacht haben, die verwundet wurden oder Aus- zeichnungen erhalten haben. Ober die Bewertung von Verdiensten an der Front, ins- besondere Auszeichnungen, trifft Entscheidung Herr Jennerwein. In Frage kommende Fälle, die in unsere Anstalten gelangen, sind dort zurückzustellen, bis Herr Jennerwein nach Aktenlage eine Entscheidung getroffen hat. Im übrigen schützt Kriegsteilnehmerschaft nicht vor einer Einbeziehung in die Aktion. 3. Bei Senilen größte Zurückhaltung, nur bei dringenden Umständen, z. B. Kriminalität bzw. Asozialität, Einbeziehung. In den letzten Fällen sind in jedem Falle die Akten beizuziehen und den Photokopien Aktenauszüge beizufügen. Unter Senilen sind dabei nicht zu verstehen altgewordene Patienten mit Psychosen, die an sich unter die Aktion fallen, wie Schizophrenie, Epilepsie usw. In Sonderfällen soll bei Senilen Vorlage bei Herr Jennerwein erfolgen. 4. In die Aktion sollen nur Reichsdeutsche einbezogen werden, also auch keine Polen. Es ist eine Zusammenfassung aller Polen in rein polnische Anstalten in den östlichen Gauen vorgesehen. Außerhalb des Protektorats untergebrachte Tschechen mit deutscher Staatsangehörigkeit können einbezogen werden. Tschechen mit tsche- chischer Staatsangehörigkeit sollen ins Protektorat abgeschoben werden. Wenn sich die Staatsangehörigkeit nicht feststellen ließe, soll dieselbe nach Möglichkeit durch - 47 - unsere Beauftragten festgestellt werden. In Fällen, wo sich die Staatsangehörigkeit auch dann noch nicht klären läßt, soll Zurückstellung bis zu einer abschließenden Besprechung mit Staatssekretär Frank erfolgen. Auch feindliche Ausländer dürfen in die Aktion nicht einbezogen werden. Von Staatenlosen nur diejenigen, um die sich nachweisbar längere Zeit niemand gekümmert hat. 5. In Elsaß, Lothringen, Luxemburg, Eupen, Malmedy, Protektorat und Gouver- nement zunächst nicht arbeiten. 6. Ausländische und staatenlose Juden sind in eine dafür einzurichtende jüdische Anstalt zu verlegen, soweit nicht Abschiebung in Heimatland - gedacht ist insbe- sondere an die Schweiz - in Frage kommt. Bei Juden aus Übersee soll eine Benach- richtigung nicht erfolgen. 7. Die im Rahmen der Großaktion erfaßten Kinder werden durch die Reichs- arbeitsgemeinschaft begutachtet und oberbegutachtet. Die positiv begutachteten Fälle werden an den Reichsausschuß zur Ausscheidung abgegeben. Die Kinder in Bethel sollen mit besonderer Vorsicht behandelt werden. Im übrigen nach wie vor Ausscheiden nach s t ren g e m Maß s tab ! ,,92 Der in diesem Dokument mehrfach genannte 'Herr Jennerwein' war kein Arzt. Hinter diesem Tarnnamen verbarg sich der 'KdF'-Oberdienstleiter Brack.93 Von den zurückgestellten Hainaer Patienten existieren in Haina noch einige Kran- kengeschichten. Ein Beispiel: am 30. April 1941 wurde der Patient H. von Haina nach Idstein verlegt. Am 26. Mai 1941 wurde er von der Lh Hadamar in Idstein zurückgestellt und am 7. Juni offiziell in Idstein aufgenommen. Schließlich kam er am 6. September 1941 nach Haina zurück. Mehrere Dokumente aus der in Haina be- findlichen Krankengeschichte bezeugen das Schicksal dieses Patienten, als Beispiel ist auf Seite 55 die Zurückstellungsurkunde der Tötungsanstalt Hadamar abgedruckt. Ein älterer Hainaer Bürger, der nicht namentlich genannt werden möchte, erinnert sich an zwei Patienten, die der 'Aktion T 4' zum Opfer fielen. Die schriftlichen Aussagen beweisen, daß auch arbeitsfähige Patienten ermordet wurden: "Patient B., Beruf Bankbeamter. Entstammt einer sehr angesehenen Bauernfamilie aus Altenhaina. Wurde im ersten Weltkrieg verschüttet, konnte aber nach Beendi- gung des Krieges seinen Beruf bei der Marburger Volksbank in Frankenberg wieder aufnehmen. Eines Tages führte sein Kriegsleiden zu einer psychischen Erkrankung ••• Von der im Kreise Frankenberg verbreiteten Familie bis heute kein einziger Fall von Erbkrankheiten. Patient K. Ein völlig harmloser Patient, der durchaus nicht le- bensuntüchtig war. Er arbeitete viele Jahre auf dem Gutshof des Krankenhauses und wurde von dem damaligen Gutsinspektor gern zu häuslichen Diensten herangezogen. Er spaltete das Holz, putzte die Schuhe und besorgte Botendienste für die Gutsfa- milie.,,94 - 48 - Eine in Haina befindliche Verwaltungsakte dokumentiert präzis das Schicksal des getöteten Patienten E.: Es geht um die 8ezahlung rückständiger Pflegekosten in Höhe von RM 471,20 eine 77 Seiten (0 umfassende Akte, der Streit um die Bezah- lung dauerte bis zum 7. Dezember 1946 (0 an. Das Schicksal des Patienten soll an einigen Punkten exemplarisch aufgezeigt werden: am 20. September 1939 wurde die sr, Josephs-Anstalt in Hadamar geräumt, der Patient E. wurde nach Haina verlegt. Der Vater des Patienten weigerte sich, den in Haina um 80 Pfennig höheren Pflege- satz pro Tag zu bezahlen, da er sich mit der Verlegung nicht einverstanden erklärt hatte. Am 30. April 1941 wurde E. in die 'Zwischenstation' Idstein verlegt. Aus dem Schriftverkehr mit der 'Zentralverrechnungsstelle Heil- und Pflegeanstalten' , die die Kosten von der Verlegung aus der 'Zwischenanstalt' bis zum Todestag in der Ver- nichtungsanstalt abrechnet, ergibt sich, daß E. am 26. Mai 1941 von Idstein in eine Tötungsanstalt (sehr wahrscheinlich Hadarnar) weiterverlegt und dort umgebracht wurde. Das offizielle Todesdatum ist der 9. Juni 1941. In den Streit um die noch zu zahlenden Verpflegungskosten waren der Oberpräsident, der Vater des Patienten, die Wehrkreisverwaltung XII in Wiesbaden, der Oberbürgermeister in Wiesbaden und die bereits erwähnte 'Zentralverrechnungsstelle Heil- und Pflegean- stalten' in Berlin einbezogen. Die Akte endet mit einer Mitteilung des Hainaer Ver- waltungsdirektors an die Kasse der Lh Haina vom 7. Dezember 1946: "Für den früheren Patienten E•••• wird ein Pflegekostenrückstand von RM 471,20 geführt. Es ist seinerzeit von Seiten der Landesheilanstalt versäumt worden, den Landrat in Limburg/Lahn - Bezirksfürsorgeverband - zur Kostenerstattung heranzu- ziehen. Da die Forderung bereits 5 Jahre zurückliegt, besteht keine Möglichkeit mehr, jetzt noch Ersatzansprüche geltend zu machen. Vorstehender Betrag ist daher gern. § 1 der Satzung über Erlaß und Niederschlagung von Ansprüchen des Bezirks- fürsorgeverbandes zu erlassen. Die Kasse wird hiermit angewiesen, den Betrag von RM 471,-- - buchstäblich: Vierhunderteinundsiebzig Reichsmark - bei Titel IV 1 c des Ud. Rechnungsjahres 1946 in rot abzusetzen.,,95 Nachweislich wurden die Verpflegungskosten der verlegten Patienten weiterhin von den Abgabeanstalten eingezogen. Aus den Merxhäuser Pflegekostenlisten ist das To- desdatum der Patienten zu ersehen. Zwischen dem 18. Juli 1941 und dem 27. Sep- tember 1941 erhielt Merxhausen 'Endabrechnungen' der 'Zentralverrechnungsstelle Heil- und Pflegeanstalten' , aus denen das Todesdatum von 382 Merxhäuser Patienten hervorgeht.96 Lediglich der Transport von der 'Zwischenstation' in die Tötungsan- stalt wurde von der 'Gemeinnützigen Krankentransport GmbH' finanziert. Die 'T 4'-Leitung in Berlin verlangte für jeden getöteten Patienten eine 'Un- kostenpauschale' in Höhe von RM 50,-- vom Bezirksverband in Kassel. Nach Ver- handlungen mit Berlin einigte man sich auf RM 30,__.97 - 49 - Dokument 10 - 50 - Mit peinlicher Korrektheit legte man in Merxhausen eine 51 Seiten umfassende Liste der verlegten Patienten an. Sie trägt die Überschrift 'Stellen, die für eine Be- nachrichtigung in Frage gekommen wären'. Neben dem Namen und dem Wohnort des Patienten sind Adressen der Angehörigen, der Staatsanwaltschaften, der Bezirksfür- sorgeverbände etc. festgehalten. 98 Die Anzahl und die Größe der Gruppen, die direkt oder indirekt an den Ver le- gungen beteiligt waren oder die Ereignisse nur beobachteten, weisen auf die Unmög- lichkeit der Geheimhaltung der Aktion hin: die Ärzte, die spätestens am 21. April 1941 anläßlich einer Sitzung beim Landeshauptmann in Kassel über die Hintergründe der Verlegungen informiert wurden, die Verwaltungsangestellten, die die Verlegungs- listen bearbeiteten, das Pflegepersonal, das die Patienten in die 'Zwischenanstalten' begleitete, der LKW-Fahrer, der die Patienten zum Bahnhof brachte, die Bedienste- ten der Eisenbahn, die die Patienten in Sonderzügen in die 'Zwischenanstalten' fuhren, die Bevölkerung, die die Transporte beobachtete, die Patienten, die zumin- dest teilweise wußten oder ahnten, was mit ihnen geschehen sollte (vgl. Äußerung einer Merxhäuser Patientin beim Abtransport am Sander Bahnhof, S. 41) und schließlich die Anfragen der Angehörigen der Patienten, die sich nach deren Befin- den erkundigten. Als Beispiel ist auf der nächsten Seite eine von vielen Anfragen an Merxhausen abgedruckt, die stets mit nahezu gleichem Wortlaut beantwortet wur- den.99 - 51 - Dokument 11 - 52 - Das Verhalten der Ärzte, der Justiz und der Kirche Anpassung und Widerstand Der einzige bekanntgewordene und in der Literatur erwähnte offene Widerspruch gegen die 'Aktion T 4' aus den Reihen deutscher Psychiatrieprofessoren kam von Prof. Ewald, Direktor der Universitätsnervenklinik in Göttingen und der Provinzial- heilanstalt Göttingen. Prof. Ewald konnte zwar nicht den späteren Abtransport von zwei Dritteln seiner Patienten verhindern; immerhin lehnte er am 15. August 1940 in Berlin eine Tätigkeit als 'Gutachter' ab und verließ die Sitzung, die zur Anwer- bung neuer 'Gutachter' diente. 100 Wesentlich schwieriger ist das Verhalten der Direktoren von Haina und Merxhau- sen zu beurteilen. Von Widerstand kann bei ihnen keine Rede sein. Die entschei- dende Frage lautet: Welche möglichen Formen des aktiven oder passiven Widerstan- des hat es gegeben? Die Ärzte hätten die Möglichkeit gehabt, bis zum 29. April 1941, als Entlassungen genehmigungspflichtig wurden, Patienten zu entlassen und ihnen damit das Leben zu retten. Zumindest für Merxhausen kann festgehalten werden, daß lediglich eine Pa- tientin, die auf den Verlegungslisten aufgeführt ist, unmittelbar vor der Verlegung entlassen wurde (vgl. S. 49). In Ermittlungsverfahren gegen die Direktoren der Landesheilanstalten Marburg, Haina und Merxhausen aus den Jahren 1946, 1947 und 1961 vor den Landgerichten Marburg und Kassel, die alle eingestellt wurden, stellte sich heraus, daß alle drei Direktoren es seinerzeit abgelehnt hatten, durch Kündigung ihrer Stellung als Leiter der Landesheilanstalten passiven Widerstand zu leisten. 101 Stellvertretend sei die Aussage des Marburger Direktors zitiert, die anderen Direktoren machten sinnge- mäße Aussagen: "Ich habe mir zwar damals aus ethischen und religiösen Gründen auch die Frage vorgelegt, ob es nicht unter den gegebenen Umständen für mich not- wendig sei, meine berufliche Verbindung mit der Landesheilanstalt zu lösen. Wäre ich wirklich damit allen Gewissenskonflikten entrückt worden, dann hätte mir ein 'relativ einfacher Weg offen gestanden, wenn ich mich als Arzt in die Wehrmacht hätte übernehmen lassen. Die Möglichkeit dazu bestand damals ohne weiteres. Meine finanzielle Sicherung wäre damit nicht geringer geworden. Die Folge wäre dann allerdings gewesen, daß unter einem neuen Anstaltsleiter die Kranken in sehr . 1 höh' M ß Iäh d .. ,,102vie erem a e ge a r et gewesen waren. Gemessen an den Tatsachen muß diese Aussage des Arztes stark in Zweifel gezo- gen werden. Am 8. Juli 1940 schrieb der Brandenburger Vormundschaftsrichter Lothar Kreyssig an Justizminister Gürtner: "Als Vormundschaftsrichter in Brandenburg/Havel be- - 53 - richte ich folgendes: Vor etwa zwei Wochen wurde mir von einem Bekannten be- richtet, es werde erzählt, daß neuerdings zahlreiche geisteskranke Insassen von Heil- und Pflegeanstalten durch die SS nach Süddeutschland gebracht und dort in einer Anstalt vom Leben zum Tode gebracht würden. Im Ablauf von etwa zwei Mo- naten bis heute habe ich mehrere Aktenstücke vorgelegt bekommen, in welchen Vormünder und Pfleger von Geisteskranken berichten, daß sie von einer Anstalt in Hartheim/Oberdonau die Nachricht erhalten hätten, ihr Pflegling sei dort verstorben ... Es ist kaum mehr zweifelhaft, daß die schubweise aus den Unterbringungsorten abtransportierten Kranken in der genannten Anstalt getötet worden sind .•• Ich weiß, daß es eine große Anzahl Wesen gibt, die nur noch der äußeren Erscheinlich- keit nach etwas Menschliches haben, im übrigen aber von Geburt an oder durch spä- tere Zerstörung ihrer geistigen Fähigkeiten ein fast tierisches Dasein führen, nach aller menschlichen und ärztlichen Erfahrung nie geheilt werden, in Anstalten ver- sorgt werden müssen, wertvolle Menschenkräfte in großer Zahl nutzlos beanspruchen und dem Volk ungeheure Summen kosten. Die Frage nach dem Sinn solchen Lebens rührt an die tiefsten Daseinsfragen überhaupt. Sie führt unmittelbar auf die Frage nach Gott. So ist auch meine Stellung zu ihr und - denke ich - vieler anderer Deut- scher und deutscher Richter durch meinen christlichen Glauben bestimmt. Von dort her ist die 'Vernichtung lebensunwerten Lebens' überhaupt ein schwerer Gewissens- anstoß. Leben ist ein Geheimnis Gottes. Sein Sinn ist weder im Blick auf das Ein- zelwesen noch in dessen Bezogenheit auf die völkische Gemeinschaft zu begreifen. Wahr und weiterhelfend ist nur, was Gott uns darüber sagt. Es ist darum eine un- geheuerliche Empörung und Anmaßung des Menschen, Leben beenden zu dürfen, weil er mit seiner beschränkten Vernunft es nicht oder nicht mehr als sinnvoll begreift. Recht ist, was dem Volke nützt. Im Namen dieser furchtbaren, von allen Hütern des Rechtes in Deutschland noch immer unwidersprochenen Lehre sind ganze Ge- biete des Gemeinschaftslebens vom Rechte ausgenommen, z. B. die Konzentrations- lager, vollkommen nun auch die Heil- und Pflegeanstalten. Was beides in der Wir- kung aufeinander bedeutet, wird man abwarten müssen. Denn der Gedanke drängt sich auf, ob es denn gerecht sei, die in ihrem Irrsinn unschuldigen Volksschädlinge zu Tode zu bringen, die hartnäckig-boshaften aber mit großen Kosten zu verwahren und zu füttern. Das bürgerliche Recht besagt nichts darüber, daß es der Genehmi- gung des Vormundschaftsrichters bedürfe, wenn ein unter Vormundschaft oder Pfleg- schaft und damit unter seiner richterlichen Obhut stehender Geisteskranker ohne Gesetz und Rechtsspruch vom Leben zum Tode gebracht werden solle. Trotzdem glaube ich, daß 'der Obervormund' , wie die volksverbundene Sprechweise den Vor- mundschaftsrichter nennt, unzweifelhaft die richterliche Pflicht hat, für das Recht einzutreten. Das will ich tun. Mir scheint auch, daß mir das niemand abnehmen - 54 - kann. Zuvor ist es aber meine Pflicht, mir Aufklärung und Rat bei meiner vorge- setzten Dienstbehörde zu holen. Darum bitte ich. gez. Kreyssig, Amtsgerichts- rat.,,103 Am 12. Juli 1940 wurde Reichsjustizminister Gürtner in dessen Privatwohnung durch den Leiter der Hoffnungstaler Anstalten, Pastor Braune, Pastor v. Bodel- schwingh aus Bethel und Prof. Sauerbruch über die 'Euthanasie'-Morde eingehend in- formiert, Gürtner schien wirklich uninformiert zu sein und versprach zu helfen. 104 Am 24. Juli schrieb Gürtner an den Chef der Reichskanzlei, Lammers: "Wie sie mir gestern mitgeteilt haben, hat der Führer es abgelehnt, ein Gesetz zu er lassen. Daraus ergibt sich nach meiner Überzeugung die Notwendigkeit, die heimliche Tötung von Geisteskranken sofort einzustellen. Das heutige Verfahren ist nicht zu- letzt durch die versuchte Tarnung rasch und weithin bekannt geworden.,,105 Der brandenburgische Amtsrichter Dr, Kreyssig erstattete im Juli 1940 bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Potsdam Anzeige. 106 Am 27. August 1940 schrieb er an die Landesheilanstalten Brandenburg-Görden, Teupitz, Eberswalde, Sorau, Neu- ruppin, Göttingen und Landsberg an der Wahrte: "Im Zusammenhang mit der Verle- gung von Anstaltsinsassen in andere Anstalten haben sich außerordentlich weittra- gende Folgen ergeben, deretwegen gesetzmäßige Schritte eingeleitet sind. Bezüglich der in Ihrer Anstalt untergebrachten Personen, welche unter vormundschaftrichter- licher Obhut des Amtsgerichts Brandenburg/Havel stehen, weise ich deshalb darauf hin, daß mit ihnen nicht anders als nach den bestehenden Gesetzen verfahren wer- den darf, worüber mit allen rechtlichen Mitteln zu wachen meine richterliche Auf- gabe ist. Zur Verlegung in eine andere Anstalt ist keiner der meiner Obhut unter- stehenden Anstaltsinsassen ohne meine vorherige Zustimmung zu entlassen.,,107 Kreyssig teilte seine Anordnungen dem Reichsjustizministerium mit; er wurde von Gürtner persönlich empfangen, der ihm eine Kopie von Hitlers 'Tötungserlaß' zeigte und ihn aufforderte, seine Anordnungen zurückzunehmen. Als Kreyssig sich wei- gerte, seine Anordnungen zurückzunehmen, wurde er bald darauf in den Ruhestand versetzt. 108 Der Protest des Amtsrichters Kreyssig blieb im Bereich der Justiz ein Einzelfall: am 23. und 24. April 1941 fand eine Arbeitstagung der Oberlandesge- richtspräsidenten und Generalstaatsanwälte statt, an der auch die Präsidenten des Reichsgerichts, des Volksgerichtshofes und des Reichspatentamtes, die Oberreichs- anwälte beim Reichsgericht und beim Volksgerichtshof sowie einige hohe Ministe- rialbeamte teilnahmen. 109 Dort wurden die Anwesenden von Brack und Heyde über die Tötungsaktionen eingehend informiert; "das gesamte 'Führerkorps der beamteten Justiz' hat diese Eröffnungen kommentar- und widerspruchslos hingenommen.,,110 In der sehr ausführlichen und gründlichen Dokumentation Kurt Nowaks 111 über die Haltung der beiden großen Kirchen zur Lebensvernichtung wird die, bis auf ganz - 55 - wenige Ausnahmen abgesehene, ablehnende Haltung beider Kirchen deutlich. Nowak charakterisiert die hauptsächlichen Gesichtspunkte der evangelischen Kirche zur Ab- lehnung der Lebensvernichtung: "1. Das Leben auch der Elendsten und Schwächsten ist unantastbar. Seine Ver- nichtung ist Eingriff in Gottes Majestätsrecht, der dieses Leben geschaffen hat und erhält. 2. Der Dienst an den Elenden und Schwachen ist Ehrendienst in der Nachfolge Christi. Durch diesen Dienst werden Kräfte der Liebe, Barmherzigkeit und des Opfers freigesetzt. 3. Krankheit und Sünde stehen in einem unlöslichen Zusammenhang. Die Vernich- tung der Kranken ist ein Fluchtversuch vor der Solidarität der Schuld, welche Kranke und Gesunde in gleicher Weise umschließt. 4. Das Urteil 'lebensunwert' , das Menschen über Menschen fällen, erfolgt unter ausschließlich biologischen, sozialen, kulturellen Gesichtspunkten. Vor Gott gibt es kein 'lebensunwertes' Leben. Jedes Leben ist vor ihm gleich wert. 5. Leiden ist nicht sinnlos. Das Zerbrechen des Lebens weist auf das neue Leben hin und öffnet den Weg zur Begegnung mit Gott. 6. Ein Volk hat, ebenso wie die Familie, die Sorgepflicht für seine kranken Glieder. 7. Pflegerische Erfahrungen erweisen, daß auch bei den elendsten Pfleg1ingen Spu- ren eines Seelenlebens zu finden sind bzw. geweckt werden können.,,112 Als herausragendes Beispiel des Widerstands aus der evangelischen Kirche wird bei Nowak und anderen Autoren l l 3 der Vizepräsident des Central-Ausschuß für die Innere Mission und Leiter der Bodelschwingh-Anstalten in Lobetal, Pastor Paul Ger- hard Braune, erwähnt. Braune sammelte im Frühjahr 1940 umfangreiches Material, das stichhaltige Beweise für die Ermordung psychisch Kranker enthielt. Braune machte zusammen mit Pastor von Bodelschwingh Vorstöße bei vier Ministern, beim Oberkommando der Wehrmacht und bei den an der 'Aktion T 4' maßgeblich beteilig- ten Herbert Linden und Viktor Brack. Er verfaßte eine Denkschrift an Hitler, die mit folgenden Worten schloß: "Es handelt sich hier um einen Notstand, der alle Kundigen bis aufs Tiefste erschüttert, der die innere Ruhe vieler Familien zerstört und der sich vor allem auch zu einer Gefahr auszuwachsen droht, deren Folgen noch gar nicht abzusehen sind. Mögen die verantwortlichen Stellen dafür sorgen, daß diese unheilvollen Maßnahmen aufgehoben werden, und daß die ganze Frage erst sorgfältig nach der rechtlichen und medizinischen, nach der sittlichen und staats- politischen Seite geprüft wird, ehe das Schicksal von Tausenden und Zehntausenden entschieden wird. Videant consules, ne quid detrimenti res publica capiatl" (Übersetzt: 'Die Konsulen sollen darauf achten, daß der Staat keinen Schaden - 56 - nimmt', d. Verf.)114 Am 12. August 1940 wurde Braune verhaftet und ohne Angabe von Gründen in 'Schutzhaft' genommen, am 31. Oktober 1940 wurde er wieder entlassen. Zur Haltung der katholischen Kirche bemerkt Nowak: "Die katholische Kirche ver- hielt sich gegenüber der Vernichtung 'lebensunwerten' Lebens strikt ablehnend und verwarf alle wie auch gearteten Argumente, die bemüht waren, die Vernichtung zu legitimieren. Im Mittelpunkt ihrer Ablehnung stand einmal der naturrechtliche Gesichtspunkt, daß jedem Menschen, auch dem Elendsten und Schwächsten, das un- veräußerliche und unaufhebbare Recht auf die Integrität seines Leibes zugesprochen sei. Zum anderen vertrat sie die Auffassung, daß jeder Mensch, auch derjenige, der in den Augen der Welt nur noch eine massa carnis darstellte, eine unmittelbar vor Gott geschaffene unsterbliche Seele besitze, die die Hemmungen des Leibes über- winden und des ewigen Lebens zuteil werde. Der unendliche Wert der von Gott ge- schaffenen Seele dulde keine Lebensvernichtung." 115 Als herausragendes Beispiel des Widerstands der katholischen Kirche sei die welt- berühmt gewordene Predigt des Bischofs zu Münster, Kardinal Clemens August Graf von Galen erwähnt, die "durch Mundpropaganda, durch handschriftliche und maschi- nenschriftliche Exemplare in rasender Geschwindigkeit verbreitet wurde. Nicht nur in Deutschland selbst, sondern sogar von den Soldaten wurde sie gelesen.,,116 "Ge- rade in Großbrittanien und den USA erweckten die Predigten Galens Bewunderung und Anerkennung. Presse und Rundfunk befaßten sich mehrfach mit ihnen und ver- lasen sie teilweise im Wortlaut."ll? Die Predigt des Kardinals von Galen vom 3. August 1941 in der Lambertikirche zu Münster verdient, in Auszügen zitiert zu werden: "Andächtige Christen! In dem am 6. Juli dieses Jahres in allen katholischen Kirchen Deutschlands verlesenen gemein- samen Hirtenbrief der deutschen Bischöfe vom 26. Juni 1941 heißt es u. a.: Gewiß gibt es nach der katholischen Sittenlehre positive Gebote, die nicht mehr verpflich- ten, wenn ihre Erfüllung mit allzu großen Schwierigkeiten verbunden wäre. Es gibt aber auch heilige Gewissensverpflichtungen, von denen niemand befreien kann, die wir erfüllen müssen, koste es uns selbst das Leben: Nie, unter keinen Umständen darf der Mensch außerhalb des Krieges und der gerechten Notwehr einen Unschuldi- gen töten. Ich hatte schon am 6. Juli Veranlassung, diesen Worten des gemeinsamen Hirtenbriefes folgende Erläuterung hinzuzufügen: Seit einigen Monaten hören wir Berichte, daß aus Heil- und Pflegeanstalten für Geisteskranke auf Anordnung von Berlin Pfleglinge, die schon länger krank sind und vielleicht unheilbar erscheinen, zwangsweise abgeführt werden. Regelmäßig erhalten dann die Angehörigen nach kurzer Zeit die Mitteilung, die Leiche sei verbrannt, die Asche könne abgeliefert werden. Allgemein herrscht der an Sicherheit grenzende Verdacht, daß diese zahl- - 57 - reichen unerwarteten Todesfälle von Geisteskranken nicht von selbst eintreten, son- dern absichtlich herbeigeführt werden, daß man dabei jener Lehre folgt, die be- hauptet, man dürfe sogenanntes 'lebensunwertes Leben' vernichten, also unschuldige Menschen töten, wenn man meint, ihr Leben sei für Volk und Staat nichts mehr wert ... Deutsche Männer und Frauen! Noch hat Gesetzeskraft der § 211 des Reichsstrafgesetzbuches, der bestimmt: 'Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, wird, wenn er die Tötung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft.' Als ich von dem Vorhaben erfuhr, Kranke aus Marienthai abzutrans- portieren, um sie zu töten, habe ich am 28. Juli bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Münster und bei dem Herrn Polizeipräsident in Münster Anzeige er- stattet durch eingeschriebenen Brief mit folgendem Wortlaut: 'Nach mir zugegan- genen Nachrichten soll im Laufe dieser Woche (man spricht vom 31. Juli) eine große Anzahl Pfleglinge der Provinzialheilanstalt MarienthaI bei Münster als sogenannte 'unproduktive Volksgenossen' nach der Heilanstalt Eichberg überführt werden, um dann alsbald, wie es nach solchen Transporten nach allgemeiner Überzeugung ge- schehen ist, vorsätzlich getötet zu werden. Da ein derartiges Vorgehen nicht nur dem göttlichen und natürlichen Sittengesetz widerstreitet, sondern auch als Mord nach § 211 des StGB mit dem Tode zu bestrafen ist, erstatte ich gemäß § 139 des StGB pflichtgemäß Anzeige und bitte, die bedrohten Volksgenossen unverzüglich durch Vorgehen gegen die den Transport und die Ermordung beabsichtigten Stellen zu schützen und mir von dem Veranlaßten Kenntnis zu geben.' Nachricht über ein Einschreiten der Staatsanwaltschaft oder der Polizei ist bei mir nicht zugegangen. ... Wehe den Menschen, wehe unserem deutschen Volke, wenn das heilige Gottesge- bot: 'Du sollst nicht töten', das der Herr unter Donner und Blitz auf Sinai verkündet hat, das Gott, unser Schöpfer, von Anfang an in das Gewissen der Menschen ge- schrieben hat, nicht nur übertreten wird, sondern wenn diese Übertretung sogar ge- duldet und ungestraft ausgeübt wird ... Und das 1. Gebot: 'Du sollst keine fremden Götter neben mir haben!' Statt des einzig wahren ewigen Gottes macht man sich nach Gefallen eigene Götzen, um sie anzubeten: Die Natur oder den Staat oder das Volk oder die Rasse ... Meine Christen! Ich hoffe es ist noch Zeit. Aber es ist höchste Zeit. Daß wir es erkennen, noch heute, an diesem Tage, was uns zum Frie- den dient. Was allein uns retten, vor dem göttlichen Strafgericht bewahren kann: daß wir die göttlichen Gebote zur Richtschnur unseres Lebens nehmen und ernst machen mit dem Wort: lieber sterben als sündigen! Daß wir in Gebet und aufrich- tiger Buße Gottes Verzeihung und Erbarmen herabflehen auf uns, auf unsere Stadt, auf unser Land, auf unser liebes deutsches Volk. Wer aber fortfahren will, Gottes Strafgericht herauszufordern, wer gemeinsame Sache macht, mit jenen, die unsere Jugend dem Christentum entfremden, die unsere Ordensleute berauben und vertrei- - 58 - ben, mit jenen, die unschuldige Menschen, unsere Brüder und Schwestern, dem Tode überliefern, mit dem wollen wir jeden vertrauten Umgang meiden, dessen Einfluß wollen wir uns und die Unsrigen entziehen, damit wir nicht angesteckt werden von seinem gottwidrigen Denken und Handeln, damit wir nicht mitschuldig werden und so anheimfallen dem Strafgericht, das der gerechte Gott verhängen muß und ver- hängen wird über alle, die gleich der undankbaren Stadt Jerusalem nicht wollen, was Gott will." 118 Sicherlich haben die entschiedenen kirchlichen Proteste mit dazu beigetragen, daß die' Aktion T 4' am 24. August 1941 durch Hitlers Befehl eingestellt wurde, das Morden nahm jedoch kein Ende: die Kindertötungsaktionen wurden auf Erwachsene ausgeweitet, arbeitsunfähige KZ-Häftlinge wurden umgebracht, polnische und russi- sche Kranke wurden von Sonderkommandos auf barbarische Weise umgebracht, Pa- tienten aus deutschen Anstalten wurden in den Osten gebracht und liquidiert, in vie- len Anstalten des Reiches wurden Kranke durch Injektionen und Nahrungsmittelent- zug ermordet. 119 Die Einstellung der 'Aktion T 4' darf nicht mißverstanden werden: sie scheiterte nicht wegen der öffentlichen Proteste, sondern sie hatte ihr 'Plan- ziel', nämlich die Tötung von über 70.000 Patienten durch Kohlenmonoxid in den sechs Tötungsanstalten erreicht. 120 Nicht die Tötungen selbst hörten auf, lediglich die Tötungsstrategie wurde geändert. Das Schicksal der in Haina und Merxhausen untergebrachten psychisch erkrankten polnischen und russischen Zwangsarbeiter Das Schicksal der psychisch erkrankten polnischen und russischen Zwangsarbeiter in Haina und Merxhausen ist recht spärlich dokumentiert, die 'Buchführung' war nicht so peinlich genau wie bei den Morden an deutschen Patienten. Aus dem oben genannten Grund ist die Gesamtzahl der ermordeten Zwangsarbeiter nicht mehr festzustellen. Schriftlich festgehalten sind folgende 'Verlegungen': am 24. Juli 1943 wurde die Ostarbeiterin T. K. von der 'Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten' in Merxhausen abgeholt, weitere drei Ostarbeiterinnen folgten am 10. Januar 1944; bei zwei Ostarbeiterinnen steht nur das Jahr der 'Ver- 121legung' (1944) fest. Die Tatsache, daß die Patientinnen von der 'Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten' abgeholt wurden und alle Wertgegenstände sowie die Krankenge- schichten mitgegeben wurden, läßt auf deren Tötung schließen. Für Merxhausen exi- stieren Anfragen von russischen und polnischen Familienangehörigen, die sich nach dem Befinden der Patienten erkundigen wollten. Diese Anfragen wurden von Merx- hausen stets so beantwortet: "Ihre Tochter ist am 24.7.1943 durch die Reichsar- - 59 - beitsgemeinschaft vereinigter Heil- und Pflegeanstalten, Berlin W9, Potsdamer Platz 1, Columbushaus, aus der hiesigen Anstalt abgeholt worden. Der jetzige Aufenthalt ist hier nicht bekannt.,,122 Für Haina können folgende 'Verlegungen' nachgewiesen werden: am 1. März 1943 wurde ein polnischer Arbeiter "ungeheilt nach Polen" überführt, am 11. Januar 1944 wurden drei Polen und ein Russe "in eine Anstalt der Heimat überführt", und am 22. September 1944 wurden zwei Russen "nach der Lh Hadamar verlegt.,,123 Zu diesem Bereich existieren zwei Erlasse des RMdI vom 6. Mai 1944 A g 9188/44 5100 und vom 6. Sept. 1944 A g 9255/44, die die möglichst unauffällige Liquidierung in 5100 'Sammelanstalten' oder in 'Ostanstalten' zum Ziel hatten. 124 "In den Jahren 1944/1945 wurden zahlreiche kranke - nicht nur geisteskranke - Ostarbeiter und Polen, die als arbeitsunfähig angesehen wurden, über die als 'Sammelanstalten' bezeichneten Anstalten in sogenannte 'Ostanstalten' gebracht und dort liquidiert. Wenn keine Transportmöglichkeiten mehr bestanden, erfolgte die Tötung (meist durch Gift) bereits in den 'Sammelanstalten'. In der Zeit von Anfang Juli 1944 bis Anfang April 1945 fanden allein in der 'Sammelstelle' Hadamar 465 polnische und russische Ostarbeiter den Tod.,,125 Ergänzend sei hinzugefügt, daß Hadamar im Jahre 1943 'Erziehungsheim' für jüdische Kinder und Jugendliche war, die dort getötet wurden. 126 Hadamar war so- mit 1941 Tötungsanstalt der 'Aktion T 4', 1943 Tötungsanstalt für jüdische Fürsor- gezöglinge und 1944 bis 1945 Töungsanstalt für erkrankte Polen und Russen. Die Verschleppung der nach § 42 b (StGB) straffällig gewordenen Hainaer Patienten in das KZ Mauthausen Im April 1944 traf die Vernichtungswelle die in Haina befindlichen straffällig ge- wordenen Patienten (eingewiesen nach § 42 b StGB). Am 14. September 1942 hatte der gerade von Hitler zum Justizminister erannnte Thierack eine Unterredung mit Goebbels. Thierack fertigte über das Gespräch eine Aktennotiz an: "Hinsichtlich der Vernichtung asozialen Lebens steht Dr, Goebbels auf dem Standpunkt, daß Juden und Zigeuner schlechthin, Tschechen und Deutsche, die zum Tode, lebenslangen Zuchthaus oder Sicherungsverwahrung verurteilt wären, vernichtet werden sollen. Der Gedanke der Vernichtung durch Arbeit sei der beste.,,127 - 60 - Der RMdI-Erlaß vom 8. August 1943 IV g 9039/43, der den Personenkreis be- 5100 stimmte, der in die 'Aktion' einzubeziehen war, ist auf 5. 61 und 62 abgedruckt. 128 Am 2. April 1944 wurden 17 Hainaer Patienten, die nach § 42 b 5tGB eingewiesen- waren, in das KZ Mauthausen gebracht. 129 Einige Krankengeschichten dieser Patienten befinden sich noch heute in Haina: aus diesen Krankengeschichten ergibt sich, daß lediglich zwei Patienten mit Sicherheit das KZ Mauthausen überleb- ten, bei 2 Patienten steht das genaue Todesdatum fest (17.5.1944 bzw. 16.6.1944 in Mauthausen); über das Schicksal der restlichen Patienten geben die Kranken- geschichten keinerlei Auskunft. 130 Erschreckend sind die Angaben im Hainaer Aufnahmebuch über die 'Krankheitsformen' der nach Mauthausen verschleppten Patienten: "Vater starker Trinker, Fürsorgezögling", "war in Hephata und Breitenau, 2 x sitzengeblieben", "Fürsorgezögling. Psychopath (Exhibitionist)", "angeborener Schwachsinn, Vater hat sich erhängt", "Psychopathie, Brandstiftung" usw. 131 - 61 - Dokument 12 - 62 - Dokument 12 (Rückseite) - 63 - Die pflegerische Betreuung der Patienten und die Ernährungssituation in Haina und Merxhausen Friedrich Stöffler, stellvertretender Direktor des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen {seit 1953 Nachfolgeorganisation der Bezirkskommunalverbände Wiesbaden und Kassen, schrieb im Jahr 1957 über die Situation der hessischen Landesheilanstalten im Nationalsozialismus: "... ging man in dem Anstaltswesen bald dazu über, die Verpflegungssätze für die Anstaltsinsassen mehr und mehr herabzusetzen, so daß sie schließlich im Verlaufe des Krieges wesentlich unter der lebenserhaltenden Grenze lagen. Das Ärzte- und Pflegepersonal wurde so erheblich vermindert, daß eine ausreichende ärztliche Betreuung und sachgemäße Pflege nicht mehr möglich waren. Schließlich sorgte man durch besondere Maßnahmen, wie Verweigerung von Geldmitteln für die Anstalten, Stellenbesetzung mit jungen, vor allem 55-Ärzten und erheblichen Überbelegungen der Anstalten dafür, daß in therapeutischer Hinsicht in ihnen praktisch nichts mehr geschah. So wurden diese pflegebedürftigen Kranken planmäßig unterernährt und ihr körperlicher und seelischer Verfall nicht nur nicht aufgehalten, sondern beschleunigt. Nach wenigen Jahren war deshalb der allgemeine Zustand der Anstaltsinsassen schon derart verschlechtert, daß die Anzahl der körperlich und geistig stark abgebauten Menschen unverhältnismäßig hoch war. Das aber war in Wahrheit die Absicht jener politischen Führung, die aus reinen Nützlichkeitserwägungen alle ihr unnütz erscheinenden Menschen endgültig aus dem Volkskörper ausscheiden wollte ... Und doch muß um der Gerechtigkeit willen gesagt werden, daß die Anfänge, den Aufwand für die damaligen Heilanstalten. und ihre Insassen zu beschneiden, vor dem Jahre 1933 liegen. Der Not der Zeit entsprechend wurden bereits vor dem Dritten Reich Gehälter und Löhne des Pflegepersonals gekürzt, die Krankenbeköstigung geschmälert und vor allem die Mittel für die Gebäudeunterhaltung der Krankenanstalten in einem nicht vertretbaren Ausmaße ge- strichen. In einzelnen Krankenhäusern wurden sogar die Mittel für die Beschaffung von Arzneien erheblich vermindert." 132 In mehreren Schaubildern beweist Stöffler die von ihm gemachten Aussagen. Die Schaubilder bzw. Tabellen beziehen sich jeweils auf eine einzelne Anstalt; er betont jedoch: "Die an Hand der Schaubilder für einzelne Krankenhäuser aufgezeigte Ent- wicklung gilt für alle psychiatrischen Krankenhäuser, deren Träger seit dem 1. April 1953 der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist.,,133 Die folgenden Tabellen 134 geben also auch die Entwicklung in Haina und Merxhausen wieder: - 64 - Tabelle 5 Psychiatrisches Krankenhaus Herborn - Entwicklung der Personalkosten pro Bett und Tag 1925: 1,42 RM 1933: 1,95 RM 1926: 1,92 RM 1934: 1,94 RM 1931: 2,49 RM 1935: 1,84 RM 1932: 2,01 RM 1954: 4,00 DM xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Tabelle 6 Psychiatrisches Krankenhaus Eichberg - Entwicklung der Ausgaben für Gebäudeerhaltung pro Bett und Tag 192.5: 0,39 RM 1933: 0,06 RM 1926: 0,35 RM 1934: 0,06 RM 1931: 0,12 RM 1935: 0,06 RM 1932: 0,07- RM 1954: 0,31 DM xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Tabelle 7 Psychiatrisches Krankenhaus Haina - Entwicklung der Ausgaben für Beköstigung pro Bett und Tag 1925: 0,81 RM 1926: 0,83 RM 1931: 0,93 RM 1932: 0,69 RM 1933: 0,56 RM 1934: 0,55 RM 1935: 0,54 RM 1954: 1,50 DM xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx - 65 - Tabelle 8 Psychiatrisches Krankenhaus Marburg - Entwicklung der Arzneimittelkosten pro Bett und Tag 1925: 0,06 RM 1933: 0,04 RM 1926: 0,06 RM 1934: 0,04 RM 1931: 0,05 RM 1935: 0,04 RM 1932: 0,04 RM 1954: 0,11 DM xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Die folgende Tabelle gibt Aufschluß über die Pflegerzahl, die Patientenzahl und die Anzahl der Patienten, die von einem Pfleger betreut wurden (Landesheilanstalt Haina)135 Tabelle 9 1. 1.1940 1. 4.1940 1. 7.1940 1.10.1940 1. 1.1941 1. 4.1941 1. 7.1941 1.10.1941 1. 1.1942 1. 4.1942 1. 7.1942 1.10.1942 -1. 1.1943 1. 4.1943 1. 7.1943 1.10.1943 1. 1.1944 1. 4.1944 1. 7.1944 1.10.1944 1. 1.194.5 1. 4.194.5 1. 7.194.5 Anzahl der Patienten 1238 1197 1175 1132 1093 1091 631 642 629 620 593 590 585 572 664 697 684 679 628 620 626 602 .554 Anzahl der Pfleger 74 75 73 75 52 44 39 44 34 43 43 38 Relation Patient pro Pfleger 15,87 1.5,09 14,97 14,.54 12,13 14,.59 16,12 14,09 16,94 15,44 15,79 16,.52 - 66 - Diese Tabelle, die wegen mangelnder Quellenlage leider nicht vollständig ist, be- schönigt die reale Situation: 1. Neben der Reduzierung des Pflegepersonals ist zu bedenken, daß ab April 1942 die Pfleger, die zum Kriegsdienst eingezogen wurden, durch weniger qualifizierte 'Hilfspfleger' ersetzt wurden; ab April 1944 wurden bereits pensionierte Pfleger wieder eingesetzt. 2. Der Pflegedienst wurde und wird heute noch im Schichtdienst durchgeführt; die Patientenzahl, die ein Pfleger zu betreuen hatte, war also mindestens doppelt so hoch wie in der Tabelle angegeben. Die ohnehin mangelhafte räumliche Ausstattung der Landesheilanstalten Haina und Merxhausen verschlechterte sich durch die Einrichtung von Reservelazaretts in den Kriegsjahren zunehmend: am 1. September 1941 wurde in einem Teil der Landesheil- anstalt Merxhausen ein Lazarett für deutsche Soldaten eingerichtet, der Direktor teilte dem Oberpräsidenten in Kassel am 19. Sept. 1941 mit: "Es wurden bereits 110 verwundete Kranke aufgenommen." 136 Im Laufe des Jahres 1941 wurde die Betten- kapazität bis auf 470 erhöht,137 ab Januar 1942 waren 9 der insgesamt 13 Häuser der Anstalt als Reservelazarett eingerichtet; den eigentlichen Patienten verblieben I di I" h 4 H" 138e rg lC auser , In Haina war die Situation ähnlich, der Pfarrer berichtete dem Landeskirchenamt am 18. Dezember 1943: "... das hiesige Kriegsgefangenen-Lazarett ist aufgelöst. Nunmehr ist hier wieder ein deutsches Reservelazarett eingerichtet worden. Zu Be- ginn des Krieges bis zum Herbst 1941 war ich mit der Seelsorge in dem damaligen Reservelazarett Haina, das aber nicht belegt wurde, beauftragt. Zur Zeit ist das ReserveJazarett mit etwa 250 deutschen Soldaten belegt.,,139 Am 25. Februar 1945 berichtete er dem evangelischen Wehrkreispfarrer: "Die Belegung (des Lazaretts, d. Verf.) beträgt augenblicklich über 800 Mann.,,140 Weitere Dokumente, die nähere Auskünfte über das oben erwähnte Kriegsgefange- nen-Lazarett geben, konnten in Haina vom Verfasser nicht gefunden werden. Auf dem Hainaer Friedhof befindet sich ein Gedenkstein mit folgender Inschrift: Hier ruhen russische Kriegs und Zivilgefangene, Opfer des Weltkrieges 1939 - 1945. Vor dem Gedenkstein befinden sich in einer Reihe 32 kleine Grabsteine mit russi- schen Namen. Im Staatsarchiv Marburg existieren 2 Listen (abgedruckt auf den Seiten 68 bis 71); die erste Liste er faßt alle russischen Gräber im Landkreis Frankenberg/Eder aus den Jahren 1939 bis 1945, die zweite Liste enthält die Namen, die Todesdaten und die Todesursachen der in der Zeit von 1941 bis 1943 in Haina verstorbenen Russen. 141 Die 32 Namen auf den Grabsteinen in Haina befinden sich auch in den genannten Listen; Liste 1 (S. 68 - 70) enthält jedoch 34 Gräber auf dem Hainaer Friedhof, Lis- - 67 - te 2 (S. 71) enthält genau die 32 Namen, die auch auf den Grabsteinen des Hainaer Friedhofs vermerkt sind. Nur einer dieser Namen (Brezden, Andry) taucht im Auf- nahmebuch der Lh Haina wieder auf, in diesem Fall dürfte es sich um einen er- krankten Ostarbeiter handeln, der Patient der Landesheilansta1t Haina war. Alle an- deren dürften mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Insassen des Kriegs- gefangenen-Lazaretts gewesen sein; die Todesursachen, die in Liste 2 aufgeführt sind, sprechen für sich und geben Aufschluß über die katastrophale Situation im Kriegsgefangenen-Lazarett. Auf dem Hainaer Friedhof dürften wesentlich mehr russische Kriegs- und Zivilgefangene beerdigt sein: Liste 1 enthält mehrere 2-Perso- nengräber und drei Sammelgräber auf dem Hainaer Friedhof; die Namen der Perso- nen, die mit in diesen Gräbern liegen, sind unbekannt. - 68 - Dokument 13 (Blatt 1) Dokument 13 (Blatt 2) - 69 - :: /.: ; . ......... <.:;;·.···.·.·;i.·· - 70 - Dokument 13 (Blatt 3) - 71 - J:l.ihsk::i.> >Wassilli 24 .1.1942 HaiU~K1. I.Iagen,",",und ])~tIDtath »><) i/ >< arrh. .•••.•.• Eop:i.tkin, Iwan 28.12. 1941 Ha.±n~rtt. Herz sc!iwäQfle >.•.• < i l[r:'-o,,-·0s••c";.',hk."S, "z··o.:-H·,-:w' i;H:0a0.1.[.:~I2'•..8.·.·.·.:"·:Ia]..Ä..• D'.....~·•.••••••••••• »>@Eftmi2t.G~m.ä.J~~~~Iß; XütUtier.sowl1.1exei 22. 111942 Baina.ZIDt.Fi~dkflib~~E U'aschto:rOw/Peter 4-. fr.1942 Iiäi.hazm.~ itfi-i.~x.u..dg»r ~-!J.lt!Haew< Tiniösei 'I. 3... 1942 Ra.i_IO.. E;Q;tJdo1!ft i guns >> Dokument 14 - 72 - Die folgende Tabelle142 weist auf die extrem hohe Sterblichkeitsquote der Merxhäuser Patienten hin: TabeHe 10 Entwicklung der Sterblichkeitsquote der Merxhäuser Patienten von 1937 - 1945 Rechnungs jahr 1937/38 1938/39 1939/40 1940/41 1941/42 1942/43 1943/44 1944/45 Sterblichkeitsguote 6,5 % 12,5 % 16,0 % 23,3 % 19,2 % 22,3 % 27,2 % 30,6 % Im Jahresbericht für das Rechnungsjahr 1939/40 an den Oberpräsidenten berichtete der Merxhäuser Direktor: "Die durch Vereinfachung der Beköstigung bei nicht wenigen Kranken der 11. Verpflegungsklasse bedingte Gewichtsabnahme machte sich in diesem Berichtsjahr in verstärktem Maße berrierkbar.1t 143 Dieser Satz ist durchgestrichen, aber dennoch zu erkennen. Im gleichen Bericht heißt es an anderer SteHe: "Auch in diesem Berichtsjahr verstarben auffallend viele Kranke. 1937/38: 57, 1938/39: 114, 1939/40: 165. Bei zahlreichen dieser Verstorbenen, die meist der 11. Verpflegungsklasse angehört hatten und keineswegs alle sehr bejahrt waren, mußte als Todesursache 'allgemeiner körperlicher Verfall' festgestellt werden.,,144 Auch der zuletzt zitierte Satz ist durchgestrichen. Im Jahresbericht für das Rechnungsjahr 1940/41 teilte der Direktor mit: "Die Zahl der TodesfälJe stieg im Berichtsjahr im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren weiterhin und betrug insgesamt 233. Auch diesmal war als Todesursache sehr häufig 'allgemeiner körperlicher Verfall' anzusehen." 145 Erschreckend sind noch nicht einmal die extrem hohen Sterblichkeitsquoten in den letzten Kriegsjahren, sondern die hohen Sterblichkeitsquoten gleich zu Kriegsbe- ginn, die nicht mit Mangel an Nahrungsmitteln begründet werden können, zumal bei- de Anstalten über große landwirtschaftliche Güter verfügten. Worte des Merxhäuser Direktors, wie "Vereinfachung der Beköstigung" und "Todesursache allgemeiner kör- perlicher Verfall" lassen auf einen bewußten Nahrungsmittelentzug schließen. Leider liegen für Haina keine Jahresberichte vor, in denen exakte Angaben zur Patienten- - 73 - sterblichkeit gemacht werden. In diesem Zusammenhang ist ein Bericht des 'Betriebsarztes' der 'Aktion T 4', Curt A. Runekel. vom 30. Juni 1944 von Bedeu- tung, der neben anderen wichtigen Aussagen auch Angaben über die Ernährungs- situation in Merxhausen und Haina enthält: "Als bedauerlich empfinde ich immer wieder die Einstellung vieler Anstaltsleiter zur Therapie und zu den vom Reichsaus- schuß behandelten Problemen. So habe ich z. B. in der Anstalt Haina zwei Kinder gesehen, die außer schweren körperlichen Mißbildungen völlige Idioten waren und die dort trotz sehr schwerer räumlicher und pflegerischer Bedingungen aufgepäppelt werden ••• Ich frage überalJ in den Anstalten die leitenden Ärzte nach Therapie und auch, was das Problem der Euthanasie anbetrifft, und habe bisher außer in den An- stalten, mit denen wir zusammenarbeiten, für eine aktive Tätigkeit in dieser Rich- tung (gemeint ist die Tötung von Patienten durch Spritzen oder Überdosierungen von Medikamenten, d, Verf.) keine Liebe gefunden, weder in Haina, noch in Merxhausen, noch in Marburg, was den Gau Hessen betrifft ••• Was mich immer wieder erstaunt, ist :die einerseits ablehnende Haltung vieler Direktoren gegenüber der Sterbehilfe, andererseits die selbstverständliche Billigung der verminderten Ernährung unheil- barer Geisteskranker, die auf manchen Anstalten wirklich unschöne Formen zeigt. Man lehnt es ab, den Patienten die Leiden zu verkürzen durch Darreichung von Me- dikamenten und ist aber absolut damit einverstanden, daß der Patient wirklich hun- gert und unterernährt eines Tages den Weg geht, den man ihm durch eine kleine Hilfe hätte erleichtern können. So in Haina, Merxhausen •••,,146 - 74 - Uber den Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit oder warum diese Arbeit geschrieben wurde An dieser Stelle möchte ich Erfahrungen schildern, die während der Entstehung der Arbeit gemacht wurden. Am 24. Dezember 1981 druckte die HNA einen Leserbrief ab, in dem sich ein Leser über die Einsichtnahme von Entnazifizierungsakten durch Kasseler Professoren und Studenten beschwerte. Der Leser betrachtete solche For- schungen als erneute "Schnüffelei", plädierte für eine Vernichtung von NS-Akten, bezeichnete die Forschung über den Nationalsozialismus als "Geldverschwendung" und vertrat die Ansicht, daß "es wirklich an der Zeit (wäre), dieses trübe Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte abzuschließen.,,147 Ich fühlte mich betroffen und verfaßte ebenfalls einen Leserbrief, der am 30. Dezember 1981 teilweise abgedruckt wurde: "1. Ich bin Student an der Gesamthochschule Kassel und befasse mich im Rahmen meines ersten Staatsexamens im Fach Gesellschaftslehre mit dem Thema 'Euthanasie' und Lebensvernichtung in Nordhessen 1940 bis 1945. Dabei ist es unab- dingbar, Einsicht in Akten von Gerichten, Staatsarchiven etc. zu nehmen, da diese Quellen über die damaligen Vorgänge von größter Bedeutung sind. Bis jetzt bin ich von staatlichen Stellen dabei ideell unterstützt worden. 2. Es geht nicht um 'nochmalige Schnüffelei' , sondern um eine Dokumentation und, so hoffe ich, um Erklärungszusammenhänge, die das Problem des spezifisch deutschen 'Faschismus' oder 'Nationalsozialismus' erhellen können. Es geht nicht darum, zweitrangige NS-Schergen ausfindig zu machen, die mit einern blauen Auge davongekommen sind. Wir als junge Deutsche haben die Aufgabe, uns aktiv mit un- serer jüngsten Vergangenheit auseinanderzusetzen, sie genau zu kennen, um eine Wiederholung dieser Zeit zu verhindern. Die andere Möglichkeit, die Geschichte in 'Ruhe zu lassen', wäre fatal, denn man kann nur das bekämpfen, was man kennt. 3. Herr B. vertritt die These, die jüngste Vergangenheit sei genügend erforscht worden. Bis jetzt kenne ich keinen Autor, der eine umfassende und schlüssige Er- klärung des deutschen 'Faschismus' geliefert hat, vielleicht ist es bei einem solch differenzierten Gebilde auch nicht möglich, aber man muß sich auf den Weg machen, auch wenn man das Lernziel nicht ganz erreicht. Schuldkomplexe ent- stehen, wenn man Probleme unbearbeitet verdrängt, sie vor sich herschiebt, anstatt sie bewußt zu verarbeiten ..• ,,148 Die Reaktion auf meinen Leserbrief erfolgte postwendend. Neben teilweise anonym zugeschickten rechtsradikalen Propagandamaterial erhielt ich sieben Briefe, zwei davon teilten die in meinem Leserbrief veröffentlichte Meinung. In fünf Briefen wurde heftiger Widerspruch angemeldet, aus zwei Briefen stammen die fol- - 75 - genden Zitate: "Ich muß Ihnen leider den Vorwurf der Unaufrichtigkeit machen. Sie geben an, daß Sie sich im Fach Gesellschaftslehre mit dem Thema 'Euthanasie' befassen! Ihr Zusatz 'und Lebensvernichtung in Nordhessen 1940 bis 1945' läßt be- reits vermuten, daß es Ihnen in Wirklichkeit um etwas anderes geht, und wenn Sie dann in Ihrer weiteren Ausführung das Wort 'NS-Schergen' verwenden, so kann man sich genau vorstellen, wie Ihre 'Dokumentation' ausfallen wird ... Ich frage Sie: Können Sie dann wirklich glauben, daß deutsche Menschen, Volksgenossen von Ihnen, zum reinen Vergnügen oder aus Sadismus Kinder umgebracht haben? Es stünde Ihnen bestimmt besser an, wenn Sie sich zum Ziele machen würden, den Beweis zu erbrin- gen, daß alles, was über 'Euthanasie-Morde' berichtet wird, erstunken und erlogen ist. Nur pathologischer Haß kann solche Verleumdungen für wahr halten ... Wenn ich mein Leben überblicke, so muß ich sagen, daß außer meiner Jugendzeit bis zum I. Weltkrieg die Jahre im Dritten Reich (einschließlich der Kampf jahre) meine schön- sten und glücklichsten waren. Das Leben hatte für die meisten deutschen Volks- genossen noch einen Sinn. Es gab Glaube, Hoffnung und Liebe, die drei göttlichen Tugenden, ohne die der Mensch nicht leben kann.,,149 "Alle Länder der Erde haben Vergangenheit zu bewältigen. Die Gewaltverbrechen an Deutschen sind viel grauenhafter als alle von Deutschen verübten ... Sie können noch so sehr fremdeln, sie bleiben Deutscher bis sie sterben. Ihrem Schicksal ent- rinnen Sie nicht. Wer so selbstkritisch ist, will dem deutschen Volk, also Ihrem, nur schaden ... Sie als junger Mann sind durch rote Agentenlehrer falsch informiert. Wenn heute ein Geschichtsunterricht gegeben wird, dann ein falscher. Man scheut die Wahrheit und tischt Lügen auf ... Unser Volk ist vom Gedankengut her verdor- ben. Die Jugend ist leistungsfeindlich und fließt vor Selbstmitleid nur so dahin ... Jedes warum hat auch sein darum. Hitler ist mit den Polen hart umgegangen. Dafür gab es aber das Blutgericht von Bromberg mit vielen tausend toten Menschen. Das wollte er rächen. Aus der Luft wird nichts gegriffen, der slawische Mensch ist leichter erregbar und neigt von Natur aus mehr zu Gewalttaten ... Was ist denn besser geworden, seit Hitler tot ist? - nichts. Das Morden geht weiter, die Kriege gehen weiter, die Kriminalität ist brutaler als bei ihm. Selbst in den schwersten Kriegsjahren war mehr Ordnung, Sozialität und Sicherheit als heute in der BRD. Un- ser Staatsvolk hat vorherrschend Eigenschaften von feige, egoistisch und ekelhaft. Nun schleppt man Ausländer rein, um uns zu überfremden. Die Regierung gibt An- reize zu Abtreibung und bezahlt sie auch. Das deutsche Volk soll ausgerottet wer- den: Unsere Regierung reibt sich dazu die Hände. Nach meiner Schätzung sind etwa 40 % der Bundesdeutschen nicht mehr wert, als daß sie der Russe nach Sibirien ver- schleppt. Und das kommt auch noch. Im Laufe der achtziger Jahre will der Russe Westeuropa übernehmen. Sie können sich dann mit den Russen über Recht und Un- - 76 - recht auseinandersetzen. Dann erst gehen Ihnen die Augen auf. Die Hand des Fein- des tut weh. Sie haben sie noch nicht zu spüren bekommen. Für Ihr deutschfeind- liches Wirken werden Sie sich noch zu verantworten haben." 150 Diese, zugegebenerweise extremen Stellungnahmen 'alter Kämpfer' bezeugen einen durch den totalen Zusammenbruch des 'Dritten Reiches' bedingten Identitätsverlust in weiten Kreisen einer ganzen Generation. M. Mitscherlich-Nielsen schreibt dazu: "Trauer ist ein seelischer Vorgang, in dem ein Individuum einen Verlust mit Hilfe eines immer wiederholten, schmerzlichen Erinnerungsprozesses langsam zu ertragen und durchzuarbeiten lernt, um danach zu einer Wiederaufnahme lebendiger Be- ziehungen zu den Menschen und Dingen seiner Umgebung fähig zu werden ... Da die Verleugnungsarbeit sich gleichermaßen auf die Anlässe für Schuld, Scham und Trau- er erstreckt, wird die mit dieser Abwehrhaltung zusammenhängende Lernunfähig- keit von einer Generation auf die nächste weitergegeben. Auch um Hitler, den von der Masse der Deutschen doch so sehr geliebten Führer, wurde bekanntlich nicht ge- trauert. Mit Hilfe der Projektion: 'Er war an allem schuld', gelang sehr schnell der Rückzug von bisherigen sehr starken Gefühlen. Als Anlaß zur Trauer sollte aber nicht nur der Tod Hitlers als realer Person angesehen werden, sondern vielmehr der Verlust dessen, was er repräsentierte: das kollektive Ich-Ideal. Sein Tod, seine Nie- derlage und seine Entwertung durch die Sieger bedeutete den Verlust eines narziß- tischen Selbst-Objektes, d, h. eine Verarmung und Entwertung des eigenen Selbst. Die Vermeidung dieses Traumas muß als unmittelbarster Anlaß der Entwirklichung und Verleugnung des Hitler-Reiches nach dem Kriege angesehen werden ... Solange wir jedoch die direkte oder indirekte Beteiligung an den unbeschreiblich grausam ausgeführten Massenverbrechen nicht wirklich zur Kenntnis nehmen wollen, wirkt sich das nicht nur auf unser Geistesleben aus, sondern verhindert auch eine emo- tionell getragene Aussöhnung mit unseren ehemaligen Gegnern, auch dann, wenn uns politische und militärische Bündnisse und Handelsbeziehungen mit ihnen verbinden ... Nach dem Kriege richteten wir bekanntlich unser schwer gestörtes Selbstwertgefühl wieder auf, in dem wir uns mit den idealisierten politischen Vormündern in Ost und 'West in oft übertriebener Weise identifizierten. In der Bundesrepublik waren es nach der Niederlage Hitlers vor allem die USA, die als Vorbild galten. Die Uberangepaßt- heit und scheinbar politische Apathie der Jugendlichen in den 50er Jahren läßt sich wohl nicht nur als Folge des überwältigenden Verlustes ideeller Werte und der gleichzeitigen Verleugnungsarbeit diesem Verlust gegenüber verstehen, sie war auch Ausdruck der neu vorgenommenen Idealisierung der westlichen Welt und des festen Glaubens an die Verwirklichung demokratischer und sozialer Ideale durch sie. Erst das Beispiel des Vietnamkrieges, dessen Problematik die ältere Generation nicht wahrzunehmen bereit war, ließ die Diskrepanz zwischen Ideal und Wirklichkeit un- - 77 - übersehbar werden. Das führte im Laufe der 60er Jahre zu einer Politisierung der Jugend mit zunehmend kritischer Einstellung zu den bisher idealisierten politischen Vorgängen im eigenen Land und in der westlichen Welt. Es kam dabei zu schwieri- gen und oft tiefgreifenden Auseinandersetzungen mit großen Teilen der älteren Ge- neration, die sich dadurch in ihrem mühsam wieder-aufgebauten Selbstwertgefühl zentral angegriffen fühlte. Je starrer die Abwehrhaltung gegen die Durcharbeitung der Vergangenheit ist, umso leichter ist dann das auf Verleugnung aufgebaute Selbstwertgefühl zu lädieren .•. Die Möglichkeit eines kreativen geistigen Neu- beginns, der an geschichtliche und kulturelle Erfahrungen und Traditionen sowohl anzuknüpfen als auch kritisch damit umzugehen vermag, wird also mit davon ab- hängig sein, ob eine gefühlsmäßige Auseinandersetzung mit der Vergangenheit zu- stande kommen kann. Die Abwehr dagegen schließt die heutige Generation ein, auch wenn sie direkt an den Ereignissen des Dritten Reiches nicht beteiligt war. Ob sie wollen oder nicht, sie sind mit ihren Eltern identifiziert, übernehmen entweder de- ren Verleugnungen oder Verdrängungen oder befinden sich in einem blindwütigen Kampf gegen die ältere Generation.,,151 Die B~schäftigung mit dem Nationalsozialismus hat gerade im Elternhaus und in der Schule stattzufinden: 1. Es muß verhindert werden, daß Jugendliche und ältere Menschen nicht über den Nationalsozialismus sprechen können oder wollen. Eine emotionale Auseinander- setzung muß zum Ziel haben, daß die ältere Generation sich zu ihrer Vergangenheit stellt: die Generationen, die nach dem zweiten Weltkrieg geboren wurden, müssen sich fragen: Wie hätte ich mich damals verhalten? Diese Frage bedeutet nicht eine generelle Rechtfertigung des Verhaltens der Generationen, die den Nationalsozialis- mus bewußt erlebten. 2. Neben der emotionalen Auseinandersetzung muß eine kritische Darstellung der Ursachen, die zum Nationalsozialismus führten, erfolgen. Die Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus ist geeignet, die Menschen zu sensibilisieren, rechtzeitig- antidemokratische Tendenzen zu durchschauen und zu bekämpfen. Gerade im Umgang mit Minderheiten, mit Gruppen, die 'anders' sind als die Mehr- heit, entwickelt sich in den letzten Jahren eine zunehmende Feindlichkeit. Das ab- schließende Zitat aus dem Jahre 1980, das wieder zum engeren Thema der Arbeit zurückführt, verdeutlicht in erschreckender Weise die Aktualität der Ausgrenzung von Menschen, die im Nationalsozialismus bis zur Vernichtung führte: "Heute ist es doch fast schon so, daß Amoralität, Randgruppen und Perverse schon eher als nor- mal angesehen werden als die Normalen, daß sich ein anständiger Bürger der ar- beitet und Steuern zahlt, fragt, bin ich eigentlich noch normal. Genau das wollen diese linken Volksverderber erreichen. 'In' ist doch heute z. B. ein Schwuler, der - 78 - einige trips hinter sich gebracht hat, arbeitslos und psychisch auffällig ist, selbst- verständlich Sozialhilfe bezieht, seine Weisheiten aus dem Spiegel hat und natürlich intellektuell ist. Wenn er dann noch einem Polizisten eine verpaßt hat und außerdem die Streichung des Kontaktsperregesetzes lautstark fordert, kann er fast sicher sein, daß ihn der Bundesinnenminister empfängt und mit ihm ein Buch schreibt, etwa über die Hintergründe des Untergrundes. Aufgrund dieses Buches bekommt er dann einen Bundesforschungsauftrag, um z. B. eine Untersuchung anzustellen über die letztlich doch vorhandene Heterogenität homosexueller revolutionärer Kräfte bei den Schwusos." 152 - 79 - Anmerkungen 1 KÖBERLE, E., zitiert nach: MAlER, S.: Ansprache der Gedenkfeier für die Opfer der Euthanasie während der Zeit des Nationalsozialismus in Kaufbeuren-Irsee am 06.05.1983 anläßlich der Frühjahrstagung der Bundesdirektorenkonferenz der öf- fentlichen psychiatrischen Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin-West. Unveröffentlichtes Redemanuskript, S. 4 f, 2 DÖRNER, K.: Nationalsozialismus und Lebensvernichtung, in: Vierteljahresheft für Zeitgeschichte, 12 (1967), S. 121 - 152. 3 ER HAR DT, H.: Euthanasie und Vernichtung 'lebensunwerten' Lebens, Stuttgart 1965, S. 5. 4 ERHARDT, H.: Euthanasie und ..• , a. a. 0., S.6. 5 BINDING, K. u. HOCHE, A.: Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens, Leipzig, 1922, S. 36 f, 6 HOCHE, A.: Vom Sterben. Jena 1919, S. 17. 7 MELTZER, E.: Das Problem der Abkürzung 'lebensunwerten' Lebens, Halle 1925, S. 126. 8 BINDING, K. u. HOCHE, A.: Die Freigabe der Vernichtung .•. , a. a. 0., S. 62. 9 PLATEN-HALLERMUND, A.: Die Tötung Geisteskranker in Deutschland, Frankfurt am Main 1948, S. 34. 10 PLOETZ, A.: Vortrag vom 1.9.1935 zum Thema 'Rassenhygiene und Krieg', zitiert nach: PLATEN-HALLERMUND, A.: Die Tötung Geisteskranker •••, a. a. 0., S. 34. 11 BINDING, K. u. HOCHE, A.: Die Freigabe der Vernichtung .•. , a. a. 0., S. 27. 12 Aussage Dr, Kar! Brandts vor dem amerikanischen Militärgerichtshof in Nürnberg, Prot, S. 2413 ff, zitiert nach: PLA TEN-HALLERMUND, A.: Die Tötung Geisteskranker ... , a. a. 0., S. 22. 13 PLATEN-HALLERMUND, A.: Die Tötung •..,a. a. 0., S. 23. 14 HITLER, A.: Mein Kampf, München 1941, 608. - 612. Auflage, S. 316 r, 15 DÖRNER, K., HAERLIN, C., RAU, V., SCHERNUS, R. u. SCHWENDY, A. (Hrg.h Der Krieg gegen die psychisch Kranken, Rehburg-Loccum 1980, S. 24. 16 KR ANZ, H. W.: Die Gemeinschaftsunfähigen, Gießen 1939, zitiert nach: PLATEN-HALLERMLUND, A.: Die Tötung Geisteskranker •.. , a. a. 0., S. 13. 17 DORNER, A. (Hrg.): Mathematik im Dienste nationalpolitischer Erziehung, Frankfurt am Main 1935, S. 42, zitiert nach: WUTTKE-GRONEBERG, W.: Medizin im Nationalsozialismus, Tübingen 1980, S. 20. 18 GOSE, H. G. u. SCHMACKE, N.: Psychiatrie und Faschismus, in: BADER, G. u. SCHULTZ, U. (Hrg.): Medizin und Nationalsozialismus, Berlin 1980, S. 86. 19 GOSE, H. G.. u. SCHMACKE, N.: Psychiatrie und •••, a. a. 0., S. 88. 20 GUSE, H. G. u. SCHMACKE, N.: Psychiatrie und ••., a. a. 0., S. 89. 21 GOSE, H. G. u. SCHMACKE, N.: Psychiatrie und •••, a. a. 0., S. 91. 22 GUSE, H. G. u. SCHMACKE, N.: Psychiatrie und .••, a. a. 0., S. 92. 23 GOSE, H. G. u. SCHMACKE, N.: Psychiatrie und •.•, a. a.O., S. 93. - 80 - 24 Nationalsozialistisches Strafrecht, Denkschrift des preußischen Justizministers, Berlin 1933, S. 87, zitiert nach: GRUCHMANN, L.: Euthanasie und Justiz im Dritten Reich, in: Vierteljahreshefte für. Zeitgeschichte, 20 (I972), S. 235. 25 NOWAK, K.: 'Euthanasie' und Sterilisation im 'Dritten Reich', Göttingen 1978, S. 64. 26 zitiert nach: GRUCHMANN; L.: EUTHANASIE und JUSTIZ im Dritten Reich, a.a, 0., S. 241. 27 BECKER, E.: Achtzig Jahre kommunale Selbstverwaltung im Regierungsbezirk Kassel 1867 - 1947. Kassel 1949. 28 Akte Verlegungen von Kranken 1937 - 1946, Archiv PK Merxhausen, o. S. 29 Ebenda, 30 Ebenda. 31 Ebenda. 32 Ebenda. 33 Ebenda. 34 Akte Gemeinsamer Bericht der Wirtschaftsberatung Deutscher Gemeinden AG. Berlin, Archiv PK Merxhausen, S. 5. 35 Akte Gemeinsamer Bericht .••, a.a.Oi, S. 22. 36 Niederschrift der Konferenz der Wirtschaftsbeamten der Anstalten in Haina am 25. November 1937, Archiv PK Merxhausen, S. i. 37 Akte Verpflegungsgebühren 1933 - 1941, Archiv PK Merxhausen, o. S. 38 Kein geistiger Sklavenhandel mehr, in: Das schwarze Korps vom 8. Juli 1937. 39 Archiv Hephata. 40 Ebenda. 41 Die Namen sind entnommen aus: HENKYS, R.: Die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen, Stuttgart u, Berlin 1964, S, 61. 42 DÖRNER, K.: Nationalsozialismus und Lebensvernichtung, a.a.O., S. 140. 43 Akten des 'Eichberg-Prozesses' gegen Mennecke, Schmidt u. a., 4 Kls 15/46, jetzt HHStA Wiesbaden, Abt. 461 Nr. 32442, 1 - 11, Band 3, S. 57. 44 Akten des Generalstaatsanwaltes beim OLG Frankfurt a. M. zum Ermitt- lungsverfahren gegen Heyde u. a., Ks 2/63 GStA, früher 17/59 GStA, S. 3. Das PK Merxhausen hatte im Zuge des geplanten Verfahrens gegen Heyde u. a. im Jahre 1960 ein Aktenbündel, eine Pflegekostenliste und eine Pflege- kostentagesliste nach Frankfurt a, M. geschickt. Diese Akten wurden im April 1982 wieder an das PK Merxhausen zurückgeschickt. Die angegebenen Seiten- zahlen beziehen sich auf die Merxhäuser Akten des oben angegebenen Großver- fahrens. 45 KS 2/63 GStA, a.a.Ov, S. 4. 46 EKls 15/46, a.a.Ov, Band 2, S. 14. 47 DÖRNER, K.: Nationalsozialismus und Lebensvernichtung, a.a.Ov, S. 141- 48 Aussage Dr, Menneckes im Nürnberger Ärzteprozeß vor dem amerikanischen Mi- litärgerichtshof, Prot. S. 1903 f, zitiert nach: MITSCHERLICH, A. u. MIELKE, F.: Medizin ohne Menschlichkeit, Frankfurt a. M. 1981, S. 211 f. 49 HENKYS, R.: Die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen, a.a.Ov, S. 62 f. 50 DÖRNER, K.: Nationalsozialsimus und Lebensvernichtung, a.a.Ov, S. 143. 51 Ebenda. - 81 - 52 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 455 u. 564. 53 4 Kls 15/46, a. a. 0., Band 3, S. 30 - 32. 54 DÖRNER, K.: Nationalsozialismus und Lebensvernichtung, a. a. 0., S. 152. 55 Aussage Philipp Bouhlers vor dem amerikanischen Militärgerichtshof in Nürnberg, Prot S. 7758, zitiert nach: MITSCHERLICH, A. u, MIELKE, F.: Medizin ohne Menschlichkeit, a.a.O,, 1981, S. 191. 56 Akte Abrechnung mit der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Archiv PK Merxhausen, 0.5. 57 Akte Abrechnung mit ... , a. a. 0., o. S. 58 Akte Abrechnung mit ..• , a. a. 0., o. S. 59 für Haina: Aufnahmebuch vom 1. April 1926 bis 6. August 1954, für Merxhausen und Marburg: Akte Abrechnung mit der Reichsvereinigung der Juden •.•, a.a.o., 0.5. 60 Akte Abrechnung mit der Reichsvereinigung der Juden ... , a.a.O., o.S. 61 Ks 2/66 GStA Frankfurt a. M. Anklageschrift gegen Reinhold Vorberg und Diet- r ich AHers, S. 106. 62 Akte Abrechnung mit der Reichsvereinigung der Juden •••, a.a.Ov, 0.5. 63 Ks 2/63 GStA, a.a.Oi, S. 455. 64 für Merxhausen: Berichtsbuch der Lh Merxhausen vom 1. April 1940 bis 31. März 1941, für Haina: Oberpflegerbuch der Lh Haina von April 1938 bis April 1946. 65 für Merxhausen: Akte Verlegungen von Kranken 1937 bis 1946, a. a. 0., o. S., für Haina: Aufnahmebuch der Lh Haina vom 1. April 1926 bis 6. August 1954. 66 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 456. 67 Ks 2/63 GStA, a, a. 0., S. 459. 68 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 462. 69 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 468. 70 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 471 - 478. 71 Ks 2/63 GStA, e. a, 0., S. 480 f. 72 Aussagen einer ehemaligen Merxhäuser Pflegerin. und eines ehemaligen Hainaer Pflegers, die die Transporte begleiteten und nicht namentlich genannt werden möchten. 73 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 471 - 480. 74 Ks 2/63 GStA, a, a. 0., S. 506 f. 75 Ks 2/63 GStA, a, a. 0., S. 496 - 504. 76 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 510 - 520. 77 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 208. 78 Gespräch mit Herrn S. 79 Gespräch mit Herrn K. 80 Gespräch mit Frau o. 81 Berichtsbücher der Lh Merxhausen vom 1. April 1939 bis 31. März 1940, 1. April 1940 bis 31. März 1941 und 1. April 1941 bis 31. März 1942, Archiv PK Merx- hausen. 82 Ks 2/63 GStA, a. a, 0., S. 48 - 50, 142, 148, 150 r. - 82 - 83 Anklageschrift gegen Dr. Friedrich Mennecke, Dr, Walter Schmidt und 5 andere Bedienstete der Lh Eichberg vom 7. Oktober 1946, 4 Kls 15/46, jetzt HHStA Wiesbaden, Abt. 461 Nr. 32442, 1 - 11, Band 3, S. 63. 84 4 Kls 15/46, a. a. 0., S. 57. 85 KAUL, F. K.: Die Psychiatrie im Strudel der 'Euthanasie', Frankfurt a. M. 1979, S. 90 f .. 86 Akte des LG Marburg zum Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. A. L. 2 Js 1361/47, S. 30 r. 87 KAUL, F. K.: Die Psychiatrie im Strudel ... , a. a. 0., S. 87 f. 88 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 486.. 89 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 557 - 560. 90 Zu- und Abgangs1isten der Lh Haina vom 1. April bis 26. Oktober 1946 und Aufnahmebuch der Lh Haina vom L April 1926 bis 6. August 1954. 91 Ebenda. 92 Heidelberger Dokumente (Archiv US-Army Headquarters War Cr irnes-Branch), heute im Besitz des GStA Frankfurt a. M., zitiert nach: KLEE, E.: 'Euthanasie' im NS-Staat, Frankfurt a. M. 1983, S. 328. 93 KLEE, E.: 'Euthanasie' im NS-Staat, a. a. 0., S. 168 I, 94 Schriftliche Gesprächsnotiz (Gespräch mit Herrn B.). 95 Alle genannten Krankengeschichten bzw. Verwaltungsakten Hainaer Patienten befinden sich heute noch im Hainaer Archiv. Aus Gründen des Datenschutzes sind die Namen der Patienten in der vorliegenden Arbeit nicht genannt. 96 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 370 - 380. 97 Abrechnung der durch die Verlegung von Geisteskranken in nassauische Anstalten entstandenen Kosten vom 2. April 1942, Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 550 r. 98 Abrechnung der , a.a.O,; S. 8 - 27, S. 119 - 126 u, S. 210 - 225. 99 Abrechnung der , a. a. 0., S. 8.5. 100 Klee, E.: 'Euthanasie' im NS-Staat, a. a. 0., S. 226. 101 Folgende Ermittlungsverfahren wurden durchgeführt: Akten der Staatsanwaltschaft Marburg/Lahn Er.mittlungsverfahren gegen Dr. Z. 5 Js 457/46 Er.mittlungsverfahren gegen Dr. Z. 2 Js 379/61 Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. L. 2 Js 1361/47 Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. L. 2 Js 378169 Akten der Staatsanwaltschaft Kassel Ermittlungsverfahren gegen Dr. M. 3a Js 18/61 102 Akten der Staatsanwaltschaft Marburg/Lahn zum Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. L. 2 Js 1361/47, S. 16. 103 Schreiben Dr, Kreyssigs an den Reichsjustizminister vom 8. Juli 1940, zitiert nach: HASE, H. C. v: (Hrg.): Evangelische Dokumente zur Ermordung der 'unheilbar Kranken' unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1939 - 1945. Stuttgart 1964, S. 31 - 33. 104 GRUCHMANN, L.: Euthanasie und Justiz im Dritten Reich, a. a. 0., S. 246. 105 GRUCHMANN, L.: Euthanasie und Justiz •••, a. a. 0., S. 247. 106 GRUCHMANN, L.: Euthanasie und Justiz •••, a. a. 0., S. 252. 107 Schreiben Kreyssigs an das RJM vom 30. August 1940 und Verfügung an die Landesheilanstalten vom 27. August 1940, zitiert nach: GRUCHMANN, L.: Euthanasie und Justiz im Dritten Reich, a.a.Oi, S. 253. - 83 - 108 Ebenda. 109 ERHARDT, H.: Euthanasie und Vernichtung •.. , a. a. 0., S. 39. 110 ERHARDT, H.: Euthanasie und Vernichtung .••, a. a. 0., S. 40 I. 111 NOWAK, K.: 'Euthanasie' und Sterilisierung im 'Dritten Reich', Göttingen 1978. 112 NOWAK, K.: 'Euthanasie' und .••, a. a. 0., S. 126. 113 vgl. dazu: DÖRNER, K., HAERLIN, C., RAU, V., SCHERNUS, R. u. SCHWENDY, A.: Der Krieg gegen die psychisch Kranken. Rehburg-Loccum 1980 und GRUCHMANN, L.: Euthanasie und Justiz im Dritten Reich, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, 20. Jahrgang (1972), S. 235 - 279. 114 Denkschrift des Pastor Braune vom 9. Juli 1940, zitiert nach: NOWAK, K.: 'Euthanasie' und ... , a. a. 0., S. 135. 115 NOWAK, K.: 'Euthanasie' und ..• , a. a. 0., S~ 129. 116 NOWAK, K.: 'Euthanasie' und ... , a. a. 0., S. 163. 117 NOWAK, K.: 'Euthanasie' und ••., a. a. 0., S. 169. 118 Predigt des Kardinals von Galen vom 3. August 1941, zitiert nach: DÖRNER, K., HAERLIN, C., RAU, V., SCHERNUS, R. u. SCHWENDY, A.: Der Krieg gegen die psychisch Kranken, a. a. 0., S. 112 - 124. 119 Dem interessierten Leser sei hier als Standardwerk empfohlen: KLEE, E.: 'Euthanasie' im NS-Staat - Die "Vernichtung lebensunwerten Lebens', Frankfurt a. M. 1983. 120 KLEE, E.: 'Euthanasie' im NS-Staat •.. , a. a. 0., S. 102 und 340 f. 121 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., S. 589, 598, 599, 611 u. 623. 122 Ks 2/63 GStA, a. a. 0., s. 610 f, 123 die Zitate sind dem Aufnahmebuch der Lh Haina vom 1. April 1926 bis 6. August 1954 entnommen. 124 Ks 2/66 GStA Frankfurt a. M. Anklageschrift gegen Reinhold Vorberg und Dietrich ABers, S. 17 - 19. 125 Ks 2/66 GStA •.. , a. a. 0., S. 23. 126 vgl. hierzu: PLATEN-HALLERMUND, A.: Die Tötung Geisteskranker in Deutschland, a. a. 0., S. 56 - 58. 127 KLEE, E.: Hörfunksendung "Vernichtung durch Arbeit", Hessischer Rundfunk vom 9. April 1982, S. 44 des Manuskripts. 128 Ks 2/63 GStA ••., a. a. 0., S. 581 I. 129 Zu- und AbgangsJisten der Lh Haina vom 1. April 1940 bis 26. Oktober 1946. 130 einige Krankengeschichten der betreffenden Patienten liegen noch heute im Archiv des PK Haina. 131 Aufnahmebuch der Lh Haina vom 1. April 1926 bis 6. August 1954. 132 STÖFFLER, F.: Die psychiatrischen Krankenhäuser des Landeswohlfahrtsverban- des Hessen, Kassel 1957, S. 16 - 18. 133 STÖFFLER, F.: Die psychiatrischen •••, a.a.Ov, S. 22. 134 STÖFFLER, F.: Die psychiatrischen •••, a.a.O.,- S. 19 - 21. - 84 - 135 die Angaben über die Anzahl der Pfleger und Patienten sind dem Oberpfleger- buch der Lh Haina von April 1938 bis August 1946 entnommen, die Relation Pa- tient pro Pfleger wurde an hand der oben erwähnten Angaben vom Verfasser be- rechnet. 136 Akte Lazarettverwaltung, Archiv PK Merxhausen, o. S. 137 Akte Lazarettvewaltung, a.a.Ov, S. S. 138 Jahresbericht des Merxhäuser Direktors für das Rechnungsjahr 1941/42, Archiv PK Merxhausen, S. 5. 139 Pfarreiarchiv Haina, Karton 30, Nr. 47, o. S. 140 Parreiarchiv Haina, a.a.Ov, S. S. 141 HStA. Marburg, Best. 180 Frankenberg 1840. 142 für die Jahre 1937/38, 1938/39, 1939/40: Jahresbericht des Merxhäuser Direk- tors für das Rechnungsjahr 1939/40, Archiv PK Merxhausen, S. 16; für das Jahr 1940/41, a.a.Ov, S. 9; für das Jahr 1941/42: Jahresbericht ... , für das Rechnungsjahr 1941/42, a.a.Ov, S. 9, für die Jahre 1942/43 bis 1944/45: Ks 2/63 GStA •••, a.a.O,; S. 627. 143 Jahresbericht für das Rechnungsjahr 1939/40, a.a.Ov, S. 12. 144 Jahresbericht für das Rechnungsjahr 1939/40, a.a.O,, S. 16. 145 Jahresbericht für das Rechnungsjahr 1940/41, a.a.O., S. 9. 146 Ks 2/66 GStA Frankfurt a. M., Anklageschrift gegen Reinhold Vorberg und Dietrich ABers, S. 249 a - 252. 147 Leserbrief des Herrn B. in der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeine vom 24. Dezember 1981. 148 Leserbrief des Verfassers der vorliegenden Arbeit in der Hessisch-Niedersäch- sischen Allgemeine vom 30. Dezember 1981. 149 Brief des Herrn E. an den Verfasser vom 10. Januar 1982. 150 Brief des Herrn G. an den Verfasser vom 2. Januar 1982. 151 MITSCHERLICH-NIELSEN, M.: Die Notwendigkeit zu trauern, in: MÄRTESHEI- MER, P. u. FRENZEL, I. (Hrg.): Im Kreuzfeuer: Der Fernsehfilm Holocaust. Eine Nation ist betroffen, Frankfurt a. M. 1979, zitiert nach: DÖRNER, K., HAERLIN, C., RAU, V., SCHERNUS, R. u. SCHWENDY, A.: Der Krieg gegen die psychisch Kranken, a.a.Oi, S. 195 - 197. 152 HOLZGARTNER, H.: Grundsatzreferat an läßlich des Gesundheitspolitischen Kongresses der CSU am 5. Juli 1980 im München-Sheraton, CSU-Informationsdienst: Gesundheitspolitischer Arbeitskreis, zitiert nach: WUTTKE-GRONEBERG, W. (Hrg.): Medizin im Nationalsozialismus, Tübingen 1980, S. 115. Abbildungsnachweis Abb. 1 (T i te lblld) Abb.2 Abb.3 - 85 - Die Lh Merxhausen im Jahr 1942, in ERCKENBRECHT, M.: Merxhausen damals, Kassel 1983, S. 169. Die Busse der 'Gekrat' vor der Lh Eichberg, in: "Der Spiegel", Nr. 8/1984, S. 63. Merxhäuser Schwestern auf dem Bahnhof Herborn am 30. Mai 1941, in: ERCKENBRECHT, ~1.: Merxhausen damals, Kassel 1983, S. 168. - 86 - Nachweis der abgebildeten Dokumente Dokument 1 Dokument 2 Dokument 3 Dokument 4 Dokument 5 Dokument 6 Dokument 7 Dokument 8 Dokument 9 Dokument 10 Dokument 11 Dokument 12 Dokument 13 Dokument 14 RMdl-ERlaß IVg 6156/40, in: Ks 2/63 GStA, OLG 5100 Frankfurt a. M., Archiv PK Merxhausen, S. 455. Meldebogen aus dem Jahr 1940. Ks 2/63 ... , Archiv PK Merxhausen, S. 564. Akte Abrechnung mit der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Archiv PK Merxhausen, o. S. Ebenda. Ebenda. SitzungsprotokoJl der Besprechung vom 21. April 1941 im Ständehaus Kassel, in: Ks 2/63 ... , Archiv PK Merxhausen, S. 480 f. Mitteilung der Lh Herborn vom 26. Mai 1941 an die Lh Merxhausen, in: Ks 2/63 .•. , Archiv PK Merxhausen, S. 208 f. Akten der Staatsanwaltschaft Marburg/Lahn zum Er- mittlungsverfahren gegen Prof. n-. L. 2 Js 1361/47, S. 30 r. Ebenda. Zurückstellungsmeldung der Lh Hadamar, in: Krankengeschichte des Patienten H., Archiv PK Haina, o. S. Schreiben von Angehörigen an die Lh Merxhausen, in: Ks 2/63 ... , Archiv PK Merxhausen, S. 85 f. RMdI-Erlaß IV g 9039/43, 5100 in: Ks 2/63 .••, Archiv PK Merxhausen, S. 581 f. Liste der russischen Gräber im Kreis Frankenberg/Eder 1941 - 1945. HStA Marburg, 180 Frankenberg 1840, o. S. Liste der russischen Gräber in Haina. HStA Marburg, 180 Frankenberg 1840, o. S. - 87 - Abkürzungsverzeichnis Gekrat GStA HHStA HNA HStA KdF KZ LG Lh LWV ~SV OLG PK RMdI 5tGB Gemeinnützige Krankentransport GmbH Generalstaatsanwalt Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Hessisch-Nledersächsische Allgemeine Hessisches Staatsarchiv Marburg Kanzlei des Führers Konzentrationslager Landger icht Landesheilanstalt Landeswohlfahrtsverband Hessen Nationalsozialistische Volkswohlfahrt Ober landesger icht Psychiatrisches Krankenhaus Reichsministerium des Inneren Strafgesetzbuch Personen-, Sach- und Ortsregjster ,Absteckabteilungen' 'Aktion T 4' 'Allgemeine Stiftung für Anstaltswesen' Allers, Dietrich Anfragen von Angehörigen Anpassung und Widerstand - Ärzte - Justiz - Kirche Arbeitsunfähige KZ-Häftlinge Bernburg Bez.lrksikornrnunallverband Kassel Bezlrksfkornmunallverband Wiesbaden Binding, Kar I Bodelschwingh, Fr itz von Bohne, Gerhard Bouhler, Philipp Brack, Viktor (Pseudonym: Jennerwein) Brandenburg/Havel Brandt, Karl Braune, Paul Gerhard Cholm Conti, Leonardo Dörner, Klaus Eichberg 'eichberg-Prozeß' Erfassung der Patienten durch Meldebogen Erhardt, Helmut Erlasse .. RdMI Ernährungssituation Ewald, Gottfried Frankenberg/Eder - 88 - Seite 42 23 27, 58 f 23 - 27 8 44, 50 f, 58 52 f 52 - 54 54 - 58 58 26, 42, 45 16 - 20, 48, 63 16, 27, 63 9 f, 13, 15 54, 55 23 16, 21, 23 21, 23, 46 f, 55 26 11 f, 16 54, 55 f 28 23 22,27 21 f, 26, 32 - 37, 41, 57, 64 21 f, 41 f 23 - 25, 25 f 9 63 f, 72 f 52 47, 66 - 70 - 89 - Galen, Clemens August Graf von 'Gemeinnützige Krankentransport GmbH' ('Gekrat') Gemünden/Wohra 'Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre' vom 15.09.1935 'Gesetz zur Erbgesundheit des deutschen Volkes' vom 18.10.1935 'Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses' vom 14.07.1933 Gießen Goebbels, Joseph Grafeneck Griesinger, Wilhelm Gürtner, Franz Güse, Hans Georg Hadamar Happich, Friedrich Hartheim Heinze, Hans Herborn Heyde, Werner Hindenburg, Paul von Hitler, Adolf - 'Mein Kampf' • 'Tötungserlaß' Hoche, Alfred Idstein Jennerwein (Pseudonym für .. Brack, Viktcr) Juden - Abtransport und Tötung der jüdischen Patienten - Diskriminierung - 'Endlösung der Judenfrage' 56 - 58 23 - 26, 28, 32 f, 42, 48 41 15 f 15 f 15, 20 28 59 f 26,32 13 52 - 55 13 - 14 26 - 27, 32, 42, 47 - 49, 59 20 f 26, 53 21 32 - 40 8,23 1.5 12 f 11, 16, 22, 46, 54 f, 56 f 9 - 11, 15 32 - 35, 46 - 49 28 - 31 15 f 7, 15, 27 - Einrichtung von jüdischen Anstalten - Reichsvereinigung der Juden - Tötung von jüdischen Fürsorgezöglingen 'Kanzlei des Führers' ('KdF') Kerrl, Hans 'K inder-Aktion' 'Kinderfachabteilungen ' Kirchliche Anstalten - Bethel (bei ßielefeld) - Hephata (Treysa) - Scheuern bei Nassau/Lahn - St.Antoniusheim (Fulda) - St. Josephs-Anstalt (Hadarnar) Kraepelin, Emil Kranz, Heinrich Wilhelm Kreyssig, Lothar Krieg nach innen und außen 'Kriterienkatalog' der 'Euthanasie- beauftragten ' der 'Aktion T 4' vom 10.03.1941 'Kurzgutachtensammlung' KZ .. Mauthausen Lammers, Hans Landeshauptmann in Kassel Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) Lazarett für deutsche Soldaten Lazarett für Kriegsgefangene Lebensvernichtung ... Begriff - Ideologische Voraussetzungen - Lebensvernichtung und Psychiatrie- geschichte - Lebensvernichtung und Krieg - Lebensvernichtung und Rassenhygiene Linden, Herbert Liste der russischen Gräber im Land- kreis Frankenberg/Eder Liste der russischen Gräber in Haina - 90 - 47 28 59 21, 23 15 21 - 22, 47, 58 21 - 22 16, 47 16, 20 f 32, 34 f, 42 16, 19 f 48 14 12 52 - 54 7 46 f 42 54 16, 19 - 21, 32, 50 63 f 66 66 f, 71 9 9 - 11 13 - 14 11 12 - 13 21, 23, 55, 61 68 - 70 71 - 91 - Marburg/Lahn Mauthausen Meldebogen - Erfassung der Patienten durch Meltzer, Ewald Mennecke, Friedrich Merzig (Saarland) Mitscherlich-Nielsen, Margarete 'Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat' vom 28.02.1933 Nowak, Kurt Nürnberger Ärzteprozeß Oberpräsident in Kassel 'Ostanstalten ' 'Ostarbeiter' ~ Zwangsarbeiter Pflegekosten Pflegerische Betreuung der Patienten Ploetz, Alfred Polnische Patienten Preußische Provinz Hessen-Nassau 8, 16 f, 28 - 30, 32 - 35, 42 - 45, 52, 73 60 Meldebogen 10 f 8 31 76 - 77 15 15 f, 54 - 56 9, 11 16,28,32,66,72 28, 31, 58 f 18 - 19, 28, 48, 63 - 65 63 - 66 11 f 46, 16 Psychiatriegeschichte +- Lebensvernichtung und Psychiatrie- Geschichte Rassenhygiene + Lebensvernichtung und Rassenhygiene 'Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten ' 'Reichsausschuß zur wissenschaft- lichen Erfassung von erb- und anlage- bedingten schweren Leiden' 'Reichsbürgergesetz' vom 15.09.1935 RMdI Runekel, Curt A. Russische Patienten 'Sammelanstalten' - für jüdische Patienten -für 'Ostarbeiter' und Polen Sand 23, 47, 58, 62 21 - 22 15 f 21, 23 - 25, 28, 29 - 31, 59 - 62 73 58 f, 66 f 28 - 31 59 41, 50 - 92 - Sauerbruch, Ferdinand Scheuern bei Nassau/Lahn Schmacke, Norbert Schmidt, Walter Schneider, Car1 Schwendy, Arnd ,Sonderstandesämter' Sonnenstein Staatenlose Patienten 54 32, 34 f, 42 13 - 14 8, 21, 41 23 12 42 26, 42 f 47 Sterblichkeitsquote der Merxhäuser Patienten 72 f Sterilisierungen .. 'Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses' Stöffler, Friedrich Straffällig gewordene Patienten 63 - 65 59 - 62 16, 19 - 21, 32 42 - 45 46Tschechische Patienten Thierack, Otto 59 Tötungen - der jüdischen Patienten .. Juden (Abtranspor t und Tötung) - durch Injektionen und Oralmedikation 21 f, 42, 58 f, 73 - durch Kohlenmonoxid 26 - 27 - durch Nahrungsmittelentzug 58, 63 f, 72 f - in 'Ostanstalten' 58 f 'Tötungserlaß' - Hitler, Adolf Traupel, Wilhelm 'Trostbriefe' Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit Unger, Hellmuth 74 - 78 21 Ver legungslisten - Haina - Merxhausen 'Vernichtung durch Arbeit' Vernichtungslager Vorberg, Reinhold 46 20 f 59 - 62 8 8 Weinrich, Karl Weilmünster 20 26, 32 - 35, 42, 46 Wentzler, Ernst 'Wirtschaftsberatung Deutscher Gemeinden AG' 'Zentralverrechnungsstelle Heil- und Pf legeanstalten t Zurückbehaltung von Patienten Zwangsarbeiter Zwangssterilisierungen -t 'Gesetz zur Nachwuchses' - 93 - 21 17 f 23, 48 33 - 37, 41, 43 58 f, 67 Verhütung erbkranken 'Z wischenanstalten t - für Haina -- Idstein und Weilmünster - für Merxhausen ... Eichberg und Herborn - 94 - Quellen- und Literaturverzeichnis A. Unveröffentlichte QueHen 1. Akten des Landgerichtes Kassel Ermittlungsverfahren gegen n-. T. M. 3 a Js 18/61 (arn 31.01.1962 eingestellt), 2. Akten des Landgerichts Marburg/Lahn Ermittlungsverfahren gegen Dr. E. Z. 5 Js 457/46 (das Ermittlungsverfahren wurde am 19.12.1947 eingestellt, die Akten sind nicht mehr vollständig vorhanden). Ermittlungsverfahren gegen Dr. E. Z. 2 Js 379/61 (arn 26.02.1962 eingestellt). Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. A. L. 2 Js 1361/47 (arn 17.12.1948 eingestellt). Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. A. L. 2 Js 378/61 (arn 26.02.1962 eingestellt). 3. Akten des Landgerichts Frankfurt a. M. Urteil der IV. Strafkammer des LG Frankfurt a. M. zum Verfahren 4 Kls vom 21.12.1946 gegen Dr. Friedrich Mennecke, Dr. Walter Schmidt u. a. ('Eichberg-Prozeß', die Akten befinden sich jetzt im HHStA Wiesbaden, Abt. 461 Nr. 32442, 1 - 11). 4. Akten des OLG Frankfurt a. M. Anklageschrift gegen Reinhold Vorberg und Dietrich ABers. Ks 2/66 GStA Frankfurt a. M. Akten des Verfahrens gegen Prof. Dr. Werner Heyde u. a. Ks 2/63 GStA Frankfurt a. M. Zu diesem Verfahren schickte das PK Merxhausen 1960 Akten an das OLG Frankfurt. Diese Akten befinden sich heute wieder im Besitz des PK Merxhausen. 5. HStA Marburg/Lahn Bestand 180 Frankenberg 1840. 6. Pfarreiarchiv Haina Akte Seelsorgerische Betreuung des Lazaretts, Karton 30, Nr, 47, o. S. 7. Archiv PK Haina Ärztliche Aufnahmebücher vom 1. April 1926 - 6. August 1954. Zy- und Abgangslisten der Lh Haina vom 1. April 1940 - 26. Oktober 1946. OberpfIegerbuch vom April 1938 - August 1946. Krankengeschichten der Patienten H., E., K., F., B., M., 0., W., R., und Z. Aus Gründen des Datenschutzes können die Namen der Patienten nicht vollständig genannt werden. - 95 - 8. Archiv PK Merxhausen Alle nachfolgend aufgeführten Akten wurden vom Verfasser im Januar 1983 aus dem relativ großen Archiv des PK Merxhausen gesammelt und unter dem Stichwort 'Historisch wertvolle Akten aus der Zeit des Nationalsozialismus' in einem gemeinsamen Standort zusammengefaßt: Merxhäuser Akten zum Verfahren Ks 2/63 GStA Frankfurt a. M. gegen Prof. Dr, Heyde u. a.i - Krankentransport nach der Lh Eichberg am 30. April 1941. - Krankentransport nach der Lh Eichberg am 12. und 13. Juni 1941. - Krankentransport nach der Lh Herborn am 29. und 30. Mai 1941. - Abrechnung der Verpflegungskosten zwischen den Verlegungsanstalten und .den Kostenträgern. - Schriftwechsel mit der Hauptverwaltung. - Verpflegungskostentageliste, Rechnungsjahr 1941. - Verpflegungskostenliste, Rechnungsjahr 1941. Geschäftsverteilungsplan der Hauptverwaltung (1937 ?). Gesundheitliche Überwachung der Anstalten, Besichtigungen durch Regierung pp. 22. Juni 1938 - 21. Juli 1948. Konferenzen der Verwaltungsbeamten 13. November 1937 - 29. Mai 1953. Wirtschaftlichkeits- und Organisationsprüfung der Lh Merxhausen, Bericht der 'Wirtschaftsberatung Deutscher Gemeinden AG' vom 2. September 1937. Jahresberichte des ärztlichen Direktors für die Rechnungsjahre 1939/40, 1940/41 und 1941/42. Haushaltspläne der Landesheilanstalten Haina, Marburg und Merxhausen für die Rechnungsjahre 1935, 1937, 1939 und 1940. Bewahrungsgesetz 6. Februar 1929 - 13. Oktober 1944. Verlegung von Kranken 1937 - 1946. Abrechnung mit der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland 1940 - 1943. Lebensmittel 1941 - 1945. Allgemeine Verfügungen und allgemeiner Schriftwechsel über Entnazifizierung 25. Mai 1945 - 1. August 1947. Lazarettverwaltung. - 96 - B. Literatur ARONEAU, E.: Konzentratlonslager. Tatsachenbericht über die an der Menschheit begangenen Verbrechen. Dokument F 321 für den Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg. o. O. 1947. BAADER, G. u. SCHULTZ, U. (Hrg.): Medizin und Nationalsozialismus. Tabuisierte Vergangenheit - Ungebrochene Tradition? Berlin 1980. BASTIAN, T.: Von der Eugenik zur Euthanasie. Bad Wörishofen 1981. BAUER, E., FISCHER, E. u. LENZ, F.: Menschliche Erblehre und Rassenhygiene, Band 1: Menschliche Erblehre, München 1936. BECKER, E.: Achtzig Jahre kommunale Selbstverwaltung im Regierungs- bezirk Kassel 1867 - 1947. Kassel 1949. BINDING, K. u. HOCHE, A.: Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form. Leipzig 1920. BÖHLES, H.-J., u. a.: Frontabschnitt Hochschule. Die Gießener Universität im Nationalsozialismus. Gießen 1982. CATEL, W.: Grenzsituationen des Lebens. Beitrag zum Problem der begrenzten Euthanasie. Nürnberg 1962. CONRAD-MAR TIUS, H.: Utopien zur Menschenzüchtung. Der Sozial- darwinismus und seine Folgen. München 1955. DICKEL, H. u, a.s Der Eichberg - Opfer und Täter. Geisenheim 1983. DÖRNER, K.: Nationalsozialismus und Lebensvernichtung, in: Vier- teljahreshefte für Zeitgeschichte. 15. Jahrgang (1967). S. 121 - 152. DÖRNER, K., HAERLILN, C., RAU, V., SCHERNUS, R. u. SCHWENDY, A.: Der Krieg gegen die psychisch Kranken. Nach 'Holocaust': Erkennen - Trauern - Begegnen. Rehburg-Loccum 1980. ERDMANN, K. D.: 'Lebensunwertes Leben'. Totalitäre Lebensvernichtung und das Problem der Euthanasie, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht. 1975/4. S. 215 - 225. ERCKENBRECHT, M.: Merxhausen damals. Kassel 1983. ERHARDT, H.: Euthanasie und Vernichtung 'lebensunwerten' Lebens. Stuttgart 1965. FINZEN, A.: Auf dem Dienstweg. Die Verstrickung einer Anstalt in die Tötung psychisch Kranker. Rehburg-Loccum 1984. FOUQUET, C.: Euthanasie und Vernichtung 'lebensunwerten' Lebens unter besonderer Berücksichtigung des behinderten Menschen. Oberbiehl 1978. GRUCHMANN, L.: Euthanasie und Justiz im Dritten Reich, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte. 20. Jahrgang (1972). S. 235 - 279. HASE, H. C. v.. Evangelische Dokumente zur Ermordung der 'unheilbar' Kranken unter der nationalsozialistischen Herrschaft in den Jahren 1939 bis 1945. Stuttgart 1964. HENKYS, R.: Die Nationalsozialistischen Gewaltverbrechen Geschichte und Gericht. Stuttgart u. Berlin 1964. HEYDECKER, J. u. LEEB, J.: Der Nürnberger Prozeß. Köln 1979. HITLER, A.: Mein Kampf. München 1925. HOCHE, A.: Vom Sterben. Jena 1919. - 97 - HONOLKA, B.: Die Kreuzelschreiber. Ärzte ohne Gewissen. Euthanasie im Dritten Reich. Hamburg 1961. JOST, A.: Das Recht auf den Tod. Göttingen 1895. KAUL, F.-K.: Die Psychiatrie im Strudel der 'Euthanasie'. Frankfurt a. M. 1979. KLEE, E.: 'Euthanasie' im NS-Staat - Die 'Vernichtung lebensunwerten Lebens'. Frankfurt a. M. 1983. KLEE, E.: Jeder Kranke muß von den gesunden Volksgenossen mitgeschleppt werden. _Manuskript der Hörfunksendung des Hessischen Rundfunks vom 13. November 1981. KLEE, E.: Vernichtung durch Arbeit. Das Schicksal der angeblich Asozialen und Arbeitsscheuen im Dritten Reich. Manuskript der Hörfunksendung des Hessischen Rundfunks vom 9. April 1982. KLÜPPEL, M.: 'Euthanasie' und Lebensvernichtung 1933 - 1945 - Auswirkungen auf die Landesheilanstalten Haina und Merxhausen, in: HEINEMEYER, W. u. PUNDER, T. (Hrg.): 450 Jahre Psychiatrie in Hessen. Marburg 1983.5. 321 - 348. KOGON, E., LANGBEIN, H., RUCKERL, A. (Hrg.): Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas. Frankfurt a. M. 1983. LEIBBRAND, W. (Hrg.): Um die Menschenrechte der Geisteskranken. Nürnberg 1946. LENZ, F.: Menschliche Auslese und Rassenhygiene (Eugenik). München 1932. MADER, E. T.: Das erzwungene Sterben von Patienten der Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren-Irsee zwischen 1940 und 1945 nach Dokumenten und Ber ichten von Augenzeugen. Blöcktach 1982. MELTZER, E.: Das Problem der Abkürzung 'lebensunwerten' Lebens. Halle 1925. MITSCHERLICH, A. u. MIELKE, F.: Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses. Frankfurt a, M. 1981. NOWAK, K.: 'Euthanasie' und Sterilisation im 'Dritten Reich'. Die Konfrontation der evangelischen und katholischen Kirche mit dem 'Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses' und der 'Euthanasie'-Aktion. Göttingen 1978. PLATEN-HALLERMUND, A.: Die Tötung Geisteskranker in Deutschland. Frankfurt a, M. 1948. PLOETZ, A.: Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen. Berlin 1895. REITLINGER, G.: Die Endlösung. Hitlers Versuch der Ausrottung der Juden Europas. Ber Iin 1961. SCHMIDT, G.: Selektion in der Heilanstalt 1939 - 1945. Stuttgart 1965. SICK, 0.: 'Euthanasie' im Nationalsozialismus am Beispiel des Kalmenhofs in Idstein im Taunus, Frankfurt a. M. 1983. STERNBERGER, D.: Dokumente zu den Ge isteskrankenmorden, in: Die Wandlung. Heft 2 u. 3, 1947. STÖFFLER, F.: Die psychiatrischen Krankenhäuser des Landeswohl- fahrtverbandes Hessen. Schriften des LWV, Nr. 4, Kassel 1957. - 98 - STÖFFLER, F.: Die 'Euthanasie' und die Haltung der Bischöfe im hessischen Raum 1940 - 1945, in: Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte. 13. Jahrgang (1961). S. 301 - 365. WEIZSÄCKER, V. v.r 'Euthanasie' und Menschenversuche. Heidelberg 1947. WUTTKE-GRONEBERG, W. (Hrg.h Medizin im Nationalsozialismus. Tübingen 1980. ZMARLIK, H.-G.: Der Sozialdarwinismus in Deutschland als geschichtliches Problem, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte. 11. Jahrgang (1963). S. 246 - 273.