Date
2021Author
Hofene, HenriSubject
340 Law Deutschland. Sozialgesetzbuch 14Soziale EntschädigungHessen. Verfassung des Landes Hessen (1946)ImpfschadenOpferentschädigungKriegsopferversorgungZuständigkeitMetadata
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Masterarbeit
Die Zuständigkeit für die auftragsweise Leistungserbringung nach dem SGB XIV
Abstract
Im SGB XIV ist die Zuständigkeit für die Leistungsbereiche Krankenbehandlung und Pflege zwischen den Unfall-, Pflege- und Krankenkassen und der Versorgungsbehörde aufgeteilt. Die Unfall-, Pflege- und Krankenkassen werden insofern auf Grundlage eines gesetzlichen Auftragsverhältnisses für die Versorgungsbehörde tätig. Die Arbeit stellt die im SGB XIV vorgesehene Zuständigkeitsverteilung und die Ausgestaltung der Auftragsbeziehung dar. Schwerpunktmäßig wird untersucht, ob auf Grundlage von § 112 SGB XIV durch Landesrecht von den gesetzlichen Beauftragungen abgewichen werden kann und ob somit weitere Aufgaben auf die Unfallkassen der Länder übertragen werden könnten, wie es der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren vorgeschlagen hatte. Außerdem wird § 112 SGB XIV in einen verfassungsrechtlichen Kontext gestellt und es wird untersucht, ob die Art. 83 ff. GG eine Abweichung von den gesetzlichen Beauftragungen ermöglichen.
Citation
@masterthesis{doi:10.17170/kobra-202103123503,
author={Hofene, Henri},
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