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Date
2023Subject
004 Data processing and computer science 330 Economics 370 Education Datenschutz-GrundverordnungComputerunterstütztes LernenDigitalisierungVideokonferenzSchuleHessenMetadata
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Buch
Handlungsbroschüre. Einführung eines DSGVO-konformen Videokonferenzsystems in hessischen Schulen. Projektergebnisse des ZEVEDI Ad hoc-Vorhabens „Wechselkosten zum DSGVO-konformen VC-System des Schulportals Hessen“
Abstract
Die Pandemie hat zu einem abrupten Umstellen des Präsenz‐Schulbetriebs auf Online‐Lehre gezwungen. Man könnte auch von einem Digitalisierungszwang sprechen. Nach der Pandemie gilt es zu analysieren, was gut und bewahrenswert ist und was verändert werden muss – aus unterschiedlichsten Gründen. Zudem gilt es diese Phase, die 2020 mit Notmaßnahmen begann, als Chance zu begreifen, und das Momentum für mehr und gute digitale Lösungen zu nutzen. In Hessen (und darüber hinaus) gilt es nun zukunftsfähige Infrastrukturen für Schulen zu entwickeln. Diese sollen gutes Lehren und Lernen für Schüler: innen, Lehrende und Eltern ermöglichen und damit den klassischen Präsenzunterricht erweitern, anreichern und insgesamt wirksamer machen. Zugleich sollten alle Beteiligten beim Aufbau solcher Infrastrukturen und darauf aufbauender Anwendungen verstehen, dass es auch darum gehen muss, Lösungen zu erarbeiten, die die digitale Souveränität stärken. Digitale Souveränität beschreibt die Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen und Institutionen, ihre Rolle(n) in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher ausüben zu können.
// 1. Ebenso gehört digitale Souveränität zu den Leitbildern des digitalen Wandels in Europa: Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit haben, Softwarelösungen zu nutzen, die ihre Grundrechte – Datenschutz gemäß europäischem Recht und informationelle Selbstbestimmung – respektieren. Aus dem Blickwinkel des Datenschutzes liegt digitale Souveränität vor, wenn die verantwortlichen Stellen informationstechnische Systeme und Dienste nutzen, die ihnen ermöglichen, ihre datenschutzrechtlichen Pflichten zu erfüllen.
// 2. Es gilt also abzuwägen, ob bspw. die Vorteile von Consumer Software, die oftmals hohe Gebrauchstauglichkeit gepaart mit hoher Bekannt‐ und Vertrautheit bei vielen Nutzern die Nachteile durch fehlende Einhaltung von Datenschutzvorgaben, mangelnder Rechtssicherheit oder dem Untergraben digitaler Souveränität überwiegen. Darüber hinaus wird aber allzu oft übersehen, dass mehr als die o.g. Technologiewahl insbesondere auch die zielgerichtete organisationale Einführung und die Einbettung der IT in Arbeitsprozesse, Strukturen und soziale Kontexte massgeblich zum Erfolg beitragen. Erfolg ist hierbei zu messen in art‐ und sachgerechter, freiwilliger und intensiver Nutzung von Softwarelösungen in Lehr‐ und Lernprozessen. Es geht also auch um den organisationalen Einführungsprozess in hessische Schulen und das Unterstützen und Befördern der individuellen Aneignung der neuen Softwarelösungen bei allen Anspruchsgruppen. Denn nur wenn Software genutzt wird, entfaltet sich ihr potenzieller Nutzen. Ziel unseres Vorhabens ist daher, diese Zieldefinition nicht aus den Augen zu verlieren und alle Akteure dabei zu unterstützen, die Einführung von Videokonferenzsoftware an hessischen Schulen zu befördern und insbesondere auch am Erreichen dieses Ziels zu messen.
// 1. Ebenso gehört digitale Souveränität zu den Leitbildern des digitalen Wandels in Europa: Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit haben, Softwarelösungen zu nutzen, die ihre Grundrechte – Datenschutz gemäß europäischem Recht und informationelle Selbstbestimmung – respektieren. Aus dem Blickwinkel des Datenschutzes liegt digitale Souveränität vor, wenn die verantwortlichen Stellen informationstechnische Systeme und Dienste nutzen, die ihnen ermöglichen, ihre datenschutzrechtlichen Pflichten zu erfüllen.
// 2. Es gilt also abzuwägen, ob bspw. die Vorteile von Consumer Software, die oftmals hohe Gebrauchstauglichkeit gepaart mit hoher Bekannt‐ und Vertrautheit bei vielen Nutzern die Nachteile durch fehlende Einhaltung von Datenschutzvorgaben, mangelnder Rechtssicherheit oder dem Untergraben digitaler Souveränität überwiegen. Darüber hinaus wird aber allzu oft übersehen, dass mehr als die o.g. Technologiewahl insbesondere auch die zielgerichtete organisationale Einführung und die Einbettung der IT in Arbeitsprozesse, Strukturen und soziale Kontexte massgeblich zum Erfolg beitragen. Erfolg ist hierbei zu messen in art‐ und sachgerechter, freiwilliger und intensiver Nutzung von Softwarelösungen in Lehr‐ und Lernprozessen. Es geht also auch um den organisationalen Einführungsprozess in hessische Schulen und das Unterstützen und Befördern der individuellen Aneignung der neuen Softwarelösungen bei allen Anspruchsgruppen. Denn nur wenn Software genutzt wird, entfaltet sich ihr potenzieller Nutzen. Ziel unseres Vorhabens ist daher, diese Zieldefinition nicht aus den Augen zu verlieren und alle Akteure dabei zu unterstützen, die Einführung von Videokonferenzsoftware an hessischen Schulen zu befördern und insbesondere auch am Erreichen dieses Ziels zu messen.
Sponsorship
Gefördert durch: Hessische Staatskanzlei, Hessische Ministerien für Digitale Strategie und Entwicklung.Citation
@book{doi:10.17170/kobra-202303207659,
author={Dickhaut, Ernestine and Schaup, Lasse and Li, Mahei Manhai and Leimeister, Jan Marco},
title={Handlungsbroschüre. Einführung eines DSGVO-konformen Videokonferenzsystems in hessischen Schulen. Projektergebnisse des ZEVEDI Ad hoc-Vorhabens „Wechselkosten zum DSGVO-konformen VC-System des Schulportals Hessen“},
publisher={kassel university press},
year={2023}
}
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2023-03-21T15:27:56Z 2023-03-21T15:27:56Z 2023 doi:10.17170/kobra-202303207659 http://hdl.handle.net/123456789/14514 Gefördert durch: Hessische Staatskanzlei, Hessische Ministerien für Digitale Strategie und Entwicklung. ger kassel university press Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Schule Digitalisierung Online-Lehre Videokonferenzsoftware 004 330 370 Handlungsbroschüre. Einführung eines DSGVO-konformen Videokonferenzsystems in hessischen Schulen. Projektergebnisse des ZEVEDI Ad hoc-Vorhabens „Wechselkosten zum DSGVO-konformen VC-System des Schulportals Hessen“ Buch Die Pandemie hat zu einem abrupten Umstellen des Präsenz‐Schulbetriebs auf Online‐Lehre gezwungen. Man könnte auch von einem Digitalisierungszwang sprechen. Nach der Pandemie gilt es zu analysieren, was gut und bewahrenswert ist und was verändert werden muss – aus unterschiedlichsten Gründen. Zudem gilt es diese Phase, die 2020 mit Notmaßnahmen begann, als Chance zu begreifen, und das Momentum für mehr und gute digitale Lösungen zu nutzen. In Hessen (und darüber hinaus) gilt es nun zukunftsfähige Infrastrukturen für Schulen zu entwickeln. Diese sollen gutes Lehren und Lernen für Schüler: innen, Lehrende und Eltern ermöglichen und damit den klassischen Präsenzunterricht erweitern, anreichern und insgesamt wirksamer machen. Zugleich sollten alle Beteiligten beim Aufbau solcher Infrastrukturen und darauf aufbauender Anwendungen verstehen, dass es auch darum gehen muss, Lösungen zu erarbeiten, die die digitale Souveränität stärken. Digitale Souveränität beschreibt die Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen und Institutionen, ihre Rolle(n) in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher ausüben zu können. // 1. Ebenso gehört digitale Souveränität zu den Leitbildern des digitalen Wandels in Europa: Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit haben, Softwarelösungen zu nutzen, die ihre Grundrechte – Datenschutz gemäß europäischem Recht und informationelle Selbstbestimmung – respektieren. Aus dem Blickwinkel des Datenschutzes liegt digitale Souveränität vor, wenn die verantwortlichen Stellen informationstechnische Systeme und Dienste nutzen, die ihnen ermöglichen, ihre datenschutzrechtlichen Pflichten zu erfüllen. // 2. Es gilt also abzuwägen, ob bspw. die Vorteile von Consumer Software, die oftmals hohe Gebrauchstauglichkeit gepaart mit hoher Bekannt‐ und Vertrautheit bei vielen Nutzern die Nachteile durch fehlende Einhaltung von Datenschutzvorgaben, mangelnder Rechtssicherheit oder dem Untergraben digitaler Souveränität überwiegen. Darüber hinaus wird aber allzu oft übersehen, dass mehr als die o.g. Technologiewahl insbesondere auch die zielgerichtete organisationale Einführung und die Einbettung der IT in Arbeitsprozesse, Strukturen und soziale Kontexte massgeblich zum Erfolg beitragen. Erfolg ist hierbei zu messen in art‐ und sachgerechter, freiwilliger und intensiver Nutzung von Softwarelösungen in Lehr‐ und Lernprozessen. Es geht also auch um den organisationalen Einführungsprozess in hessische Schulen und das Unterstützen und Befördern der individuellen Aneignung der neuen Softwarelösungen bei allen Anspruchsgruppen. Denn nur wenn Software genutzt wird, entfaltet sich ihr potenzieller Nutzen. Ziel unseres Vorhabens ist daher, diese Zieldefinition nicht aus den Augen zu verlieren und alle Akteure dabei zu unterstützen, die Einführung von Videokonferenzsoftware an hessischen Schulen zu befördern und insbesondere auch am Erreichen dieses Ziels zu messen. open access Dickhaut, Ernestine Schaup, Lasse Li, Mahei Manhai Leimeister, Jan Marco vii, 35 Seiten Kassel 978-3-7376-1103-9 Datenschutz-Grundverordnung Computerunterstütztes Lernen Digitalisierung Videokonferenz Schule Hessen publishedVersion ITeG Technical Reports Band 13 true ITeG Technical Reports Naturwissenschaft, Technik, Informatik, Medizin Wirtschaftswissenschaft Monographie FB 07 / Wirtschaftswissenschaften DIN A4 true
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