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Teil eines Buches
Menschenrechtsabkommen und die Förderung der Partizipation bestimmter Personengruppen
(Beltz Juventa, 2015)
Im Folgenden wird exemplarisch anhand der Behindertenrechtskonvention erörtert, wie die Partizipation von bestimmten Personengruppen gefördert werden kann. Hierbei wird Behinderung intersektional auch zu anderen Differenzkategorien in Beziehung gesetzt und diskutiert, welche rechtlichen, politischen und praktischen Konsequenzen sich aus der Behindertenrechtskonvention ziehen lassen und wie diese umgesetzt werden könnten.
Aufsatz
Behinderung: Neues Verständnis nach der Behindertenrechtskonvention
(2011-11)
Lange Zeit wurde Behinderung als Problem des Einzelnen betrachtet. Die UN-Behindertenrechtskonvention etabliert einen veränderten Blick auf Behinderung: Nicht die Menschen mit Beeinträchtigungen sind behindert, sie werden – durch Barrieren in der Umwelt – behindert. Dieser neue Behinderungsbegriff setzt einen gesellschaftspolitischen Impuls, Behinderung anders zu denken und bei der zukünftigen Fortentwicklung des Rechts und in der gesellschaftlichen Praxis zu beachten.