Teil eines Buches
Müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Verbraucherschutz im Sozialrecht geändert werden?
Zusammenfassung
In den vergangenen Jahren ist es modern geworden, sozialleistungsberechtigte Personen als Kunden oder Verbraucher zu bezeichnen. Es bürgert sich damit im öffentlich-rechtlich geprägten Sozialrecht eine Begrifflichkeit ein, die betriebswirtschaftlichem und wirtschaftsrechtlichem Denken entstammt. Im privaten Wirtschaftsrecht ist der Begriff des Verbrauchers ein Schlüssel, der den Weg zur Anwendung der zahlreichen Mechanismen des Verbraucherschutzrechts eröffnet. Die Rede vom Verbraucher im sozialrechtlichen Kontext weckt entsprechende Assoziationen und schärft die Sensibilität für die Schutzbedürftigkeit der mit dieser Rollenbezeichnung belegten Personen. Aus wissenschaftlicher Sicht stellt sich die Frage, ob die Begriffe des „Verbrauchers“ und des „Verbraucherschutzes“ im Sozialrecht nutzbringend als Kategorien eingesetzt werden können. Diese Frage ist m.E. zu bejahen, soweit man auf die Wahrung der Konturen dieser Begrifflichkeiten achtet.
Zitierform
In: Igl, Gerhard; Felix, Dagmar (Hrsg.): Verbraucherschutz im Sozialrecht : Sozialleistungsberechtigte als Verbraucher, Nutzer und Mitgestalter sozialer Leistungen: auf dem Weg zu einem eigenständigen Verbraucherschutz im Sozialrecht. LIT-Verlag: Berlin 2011, S. 153–166; isbn:9783643113108Zitieren
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