Date
2019Author
Hirschberg, MarianneSubject
300 Social sciences 360 Social problems and social services 370 Education DeutschlandErwachsenenbildungLebenslanges LernenRecht auf BildungConvention on the Rights of Persons with Disabilities (2006 Dezember 13)Metadata
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Aufsatz
Das gute Recht auf Bildung
Abstract
Deutschland hat sich mit der Inkraftsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) als deutschem Recht ab dem 26. März 2009 unter anderem dazu verpflichtet, ein Bildungssystem zu verwirklichen, an dem Menschen mit Behinderung vollständig und gleichberechtigt teilhaben können. Darin ausdrücklich inbegriffen sind Angebote für Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen. „Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.“ Artikel 24 Absatz 5 BRK.
Citation
In: Menschen : inklusiv leben / #2 (2019) , S. 20-21 ; issn:1611-9576Citation
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