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dc.date.accessioned2021-08-20T12:54:11Z
dc.date.available2021-08-20T12:54:11Z
dc.date.issued2011
dc.identifierdoi:10.17170/kobra-202106094098ger
dc.identifier.urihttp://hdl.handle.net/123456789/13140
dc.language.isogerger
dc.publisherBeckger
dc.rightsUrheberrechtlich geschützt
dc.rights.urihttps://rightsstatements.org/page/InC/1.0/
dc.subjectSozialrechtger
dc.subjectArbeitsmarktpolitikger
dc.subjectSachleistungsprinzipger
dc.subjectSozialleistungenger
dc.subject.ddc340
dc.titleZur Kodifikation des Leistungserbringungsrechts im SGB IIIger
dc.typeTeil eines Buches
dcterms.abstractAlexander Gagel hat 1979 geschrieben: „Das Verhältnis zwischen der BA und den Trägern von Bildungsmaßnahmen … ist nicht im AFG geregelt“. Dieser Beitrag wird der Frage nachgehen, ob und wie das Verhältnis zwischen der BA und den Trägern von Maßnahmen nach heutiger Gesetzeslage gestaltet ist. In verschiedenen Zweigen des Systems der sozialen Sicherung gewähren Sozialleistungsträger nicht nur Geld-, sondern auch Dienstleistungen. Schuldet ein Sozialleistungsträger Dienstleistungen, gilt also für ihn das sog. „Sachleistungsprinzip“, ist denkbar, dass er die geschuldete Dienstleistung selbst ausführt. Meist werden soziale Dienstleistungen jedoch nicht vom Sozialleistungsträger selbst erbracht, sondern dieser kooperiert mit Dritte, die die Dienstleistungen gegenüber dem Sozialleistungsberechtigten ausführen.ger
dcterms.accessRightsopen access
dcterms.creatorHänlein, Andreas
dc.publisher.placeMünchenger
dc.subject.swdSozialrechtger
dc.subject.swdArbeitsmarktpolitikger
dc.subject.swdSachleistungsprinzipger
dc.subject.swdSozialleistungenger
dc.type.versionpublishedVersion
dcterms.source.collectionArbeitsmarktpolitik und Sozialrecht : zu Ehren von Alexander Gagelger
dcterms.source.editorBieback, Karl-Jürgen
dcterms.source.editorKohte, Wolfhard
dcterms.source.editorFuchsloch, Christine
dcterms.source.identifierisbn:9783406619007
dcterms.source.pageinfo165-182
kup.iskupfalse


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