Datum
2023Autor
Borschel, MaximilianSchlagwort
340 Recht SteuerrechtDeutschland: AbgabenordnungDeutschland: FinanzgerichtsordnungIn-camera-VerfahrenDatenschutzDeutschland: Gesetz zur Modernisierung des BesteuerungsverfahrensMetadata
Zur Langanzeige
Dissertation
Verfassungsrechtliche Analyse der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Verfassungsrechtliche Analyse der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Untersuchung der verwendeten Hilfsmittel zur automationsgestützten Veranlagung im Hinblick auf deren Vereinbarkeit mit höherrangigen Rechtsnormen
Zusammenfassung
Große Teile des „Gesetz[es] zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ traten am 1. Januar 2017 in Kraft. Mit diesem Gesetz wollte der Gesetzgeber eine Zeitenwende im steuerlichen Verfahrensrecht einläuten, indem er die seit langem in der Verwaltungspraxis verwendete Möglichkeit, Verwaltungsakte ausschließlich automationsgestützt zu erlassen, erstmals gesetzlich regelte. Kernstück dieses Gesetzgebungspaketes ist die erstmalige gesetzliche Regelung eines Risikomanagementsystems zur Prüfung von Steuererklärungen.
In seiner Arbeit untersucht der Verfasser schwerpunktmäßig die Vereinbarkeit der in § 88 Abs. 5 Satz 3 Abgabenordnung (AO) geregelten Geheimhaltung der Einzelheiten zu dem verwendeten Risikomanagementsystem mit höherrangigen Rechtsvorschriften. Nach der aktuell gültigen Rechtslage sind detaillierte Informationen zu dem verwendeten Risikomanagementsystems ausschließlich dem Bundesfinanzhof im Rahmen des in § 86 Abs. 3 Finanzgerichtsordnung (FGO) geregelten In Camera Verfahrens zugänglich.
Im ersten Teil seiner Arbeit erläutert der Verfasser den Ablauf des Besteuerungsverfahrens in Deutschland aus tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht.
Der zweite Teil beschäftigt sich mit dem In Camera Verfahren. Es wird dessen Rechtshistorie im internationalen Kontext und der Verwaltungsgerichtsordnung dargestellt.
Wie dieses In Camera Verfahren Einzug in das Steuerrecht gefunden hat, damit beschäftigt sich der dritte Teil.
Im vierten Teil untersucht der Verfasser die Vereinbarkeit der vollständig automationsgestützten Datenverarbeitung unter Zuhilfenahme eines Risikomanagementsystems mit dem Grundgesetz (GG).
Im fünften Teil analysiert der Verfasser die Vereinbarkeit mit der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO).
Der letzte Teil beschäftigt sich mit der Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschrechtskonvention (EMRK).
In seiner Arbeit untersucht der Verfasser schwerpunktmäßig die Vereinbarkeit der in § 88 Abs. 5 Satz 3 Abgabenordnung (AO) geregelten Geheimhaltung der Einzelheiten zu dem verwendeten Risikomanagementsystem mit höherrangigen Rechtsvorschriften. Nach der aktuell gültigen Rechtslage sind detaillierte Informationen zu dem verwendeten Risikomanagementsystems ausschließlich dem Bundesfinanzhof im Rahmen des in § 86 Abs. 3 Finanzgerichtsordnung (FGO) geregelten In Camera Verfahrens zugänglich.
Im ersten Teil seiner Arbeit erläutert der Verfasser den Ablauf des Besteuerungsverfahrens in Deutschland aus tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht.
Der zweite Teil beschäftigt sich mit dem In Camera Verfahren. Es wird dessen Rechtshistorie im internationalen Kontext und der Verwaltungsgerichtsordnung dargestellt.
Wie dieses In Camera Verfahren Einzug in das Steuerrecht gefunden hat, damit beschäftigt sich der dritte Teil.
Im vierten Teil untersucht der Verfasser die Vereinbarkeit der vollständig automationsgestützten Datenverarbeitung unter Zuhilfenahme eines Risikomanagementsystems mit dem Grundgesetz (GG).
Im fünften Teil analysiert der Verfasser die Vereinbarkeit mit der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO).
Der letzte Teil beschäftigt sich mit der Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschrechtskonvention (EMRK).
Zitieren
@phdthesis{doi:10.17170/kobra-202305027921,
author={Borschel, Maximilian},
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