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Teil eines Buches
Behinderte Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt. Innovationspotential der UN-Behindertenrechtskonvention für den Dialog zwischen Recht und Humangenetik
(Universitätsverlag Göttingen, 2014)
Die UN-Behindertenrechtskonvention enthält Innovationspotential für den Dialog zwischen Recht und Humangenetik. Was sich hinter diesem Titel verbirgt, lässt sich kurz mit dem Verweis auf einen Menschenrechts-Grundsatz der Konvention herausstellen: „Respect for difference and acceptance of persons with disabilities as part of human diversity and humanity“ (Artikel 3d UN-BRK). Behinderung ist kein individuelles Problem, sondern ein Menschenrechtsthema. Behinderte Menschen haben die gleichen Menschenrechte wie nichtbehinderte ...
Teil eines Buches
Stellungnahme und Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems
(Verlag Julius Klinkhardt, 2012)
Gekürzte Fassung der Stellungnahme der Monitoring-Stelle zur UN Behindertenrechtskonvention vom 31. März 2011. Die vollständige Stellungnahme ist abrufbar unter: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/publikationen.html
Teil eines Buches
Die gesetzlichen Grundlagen inklusiver Bildung
(Friedrich-Ebert-Stiftung, Netzwerk Bildung, 2010)
Genau wie unser Grundgesetz gründet sich die UN-Behindertenrechtskonventionauf die Menschenwürde. Es gibt kein anderes Kriterium dafür, Anspruch auf Anerkennung der Menschenwürde zu haben, als ein Mensch zu sein. In Artikel 1 der Konvention heißt es: „Das Ziel der UNBehindertenrechtskonvention ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte für alle Menschen mit Behinderungen zu erreichen und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“ (BRK, Artikel 1) Dieses Ziel wird unterstützt ...