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Teil eines Buches
Leistungserbringungsrecht als Kodifikationsproblem
(Nomos, 2010)
Maximilian Fuchs hat darauf aufmerksam gemacht, dass das Sachleistungsprinzip erst durch das Gesundheitsreformgesetz explizit im Gesetz, also im damals neuen SGB V, verankert wurde. Andererseits soll nach der zitierten Entscheidung des BSG seine Fortgeltung als übernormatives Grundprinzip des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung seit Inkrafttreten der RVO völlig unbestritten gewesen sein. Dies ist ein erstaunlich widersprüchlicher Befund. Man fragt sich, weshalb es nicht schon früher zu einer Kodifikation kam, ...
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Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
(Nomos, 2010)
Das Thema „Mindestlöhne und Arbeitnehmerentsendegesetz“ lässt sich nicht ohne weiteres unter das Generalthema „Reicht die Hartzgesetzgebung?“ subsumieren. Der Hartzgesetzgebung und dem Arbeitnehmerentsenderecht, zumal dem Entsenderecht in seiner heutigen Erscheinungsform liegen vielmehr nachgerade konträre politische Konzepte zugrunde. Um diese These zu belegen, wird hier zunächst die Entwicklung des AEntG nachgezeichnet: vom hochumstrittenen AEntG 1996 der Regierung Kohl/Genscher bis zum AEntG 2009 der Großen Koalition ...
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Die gesetzlichen Grundlagen inklusiver Bildung
(Friedrich-Ebert-Stiftung, Netzwerk Bildung, 2010)
Genau wie unser Grundgesetz gründet sich die UN-Behindertenrechtskonventionauf die Menschenwürde. Es gibt kein anderes Kriterium dafür, Anspruch auf Anerkennung der Menschenwürde zu haben, als ein Mensch zu sein. In Artikel 1 der Konvention heißt es: „Das Ziel der UNBehindertenrechtskonvention ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte für alle Menschen mit Behinderungen zu erreichen und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“ (BRK, Artikel 1) Dieses Ziel wird unterstützt ...
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Wettbewerb der Krankenkassen um Mitglieder
(LIT-Verlag, 2010)
Welche Regeln für den Wettbewerb der Krankenkassen um Mitglieder maßgeblich sind, schien eine ganze Zeit lang dmch das Urteil des BSG vom 31.3.19981 geklärt. Inzwischen kann jedoch von Klarheit keine Rede mehr sein. Dies liegt nicht zuletzt an der Rechtsprechung des BGH, der für gewisse Konstellationen der ordentlichen Gerichtsbarkeit einen Zugriff auf die Problematik eröffnet hat. Dies hat gewissermaßen zu einem wettbewerbsrechtlichen Wettbewerb der Gerichtsbarkeiten gefühlt. Deshalb gibt es nun reichlich einschlägiges ...