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8. Pflegewissenschaft und Berufspädagogik/Pflege an der GhK: verlorene Liebemüh` oder fruchtbares Saatkorn?

a. Auszug aus der Seminarankündigung

Die politische Entscheidung ist klar: Es gibt in Hessen drei Fachhochschulen, die Pflegefachkräfte weiterbildung: Darmstadt, Frankfurt/Main und Fulda. Und dazu gibt es eine Universität, die AbsolventInnen der drei Fachhochschule die Möglichkeit eröffnet, sich in einem Aufbaustudiengang zur Pflegeforschern oder Pflegepädagogen weiterzubilden. Das ist die Universität-Gesamthochschule Kassel.

Aber werden die FH-AbsolventInnen wirklich kommen? Werden sie Chancen auf eine Forschungs- oder Lehrtätigkeit besitzen? Oder haben sich SozialpolitikerInnen hier ein feines Modell überlegt, daß - leider, leider - in der Praxis nicht hinreichend akzeptiert wird?

b. Es geht voran: Universität-Gesamthochschule Kassel arbeitet intensiv an Studiengängen Pflegewissenschaft und Berufspädagogik/Pflege (Entwurf eines Beitrages für die Fachzeitschrift "PflegePädagogik", inzwischen in Heft 5/96 erschienen).

Die Landesregierung in Wiesbaden und der Präsident der Universität-Gesamthochschule Kassel arbeiten Hand in Hand: Zum Wintersemester 1996/97 sollen die beiden Studiengänge "Pflegewissenschaft" und "Berufspädagogik/Pflege" starten. Beide sind als Aufbaustudiengänge konzipiert. Wer mit einem Fachhochschulabschluß, beispielsweise auf einer der drei Hessischen Fachhochschulen Darmstadt, Frankfurt oder Fulda erworben, nach Kassel kommt, braucht lediglich vier Semester und ein Prüfungssemester, um als Diplom-Pflegewissenschaftler oder Diplom-Berufspädagoge seinen Abschluß zu erwerben.

Zum besseren Verständnis sei ein Blick auf die Ausbildungsituation geworfen: KinderkrankenpflegerInnen und Krankenpflege rInnen werden bekanntlich auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes von 1985 ausgebildet, das Bundesland Hessen will die Altenpflegeausbildung nach dem gleichen Muster regeln. Die Ausbildung bleibt damit außerhalb des Berufsbildungsgesetzes, Berufsfachschulen für die Pflegeausbildung werden nicht gegründet. Die Krankenpflegeschulen sind in Hessen staatlich anerkannt, nach Verabschiedung des jetzt als Entwurf vorliegenden Altenpflegegesetzes werden das die Altenpflegeschulen bei Erfüllen der gesetzlichen Auflagen auch.

Hatte die Denkschrift der Robert-Bosch-Stiftung den akademischen Weg der Lehrerbildung an den Universitäten empfohlen und wollte die Hessische Landesregierung zunächst keine Sonderausbildung von LehrerInnen für Pflegeberufe mehr dulden, so wird es jetzt zwei Formen nebeneinander geben: Die 24-monatige Weiterbildung zur Unterrichtsschwester/zum Lehrpfleger an den Krankenpflege"hoch"schulen und die akademische Weiterbildung über Fachhochschule und Universität zur Diplom-Berufspädagogin bzw. zum Diplom-Berufspädagogen.

Pro Studienjahr sollen an der GhK 30 StudentInnen je Aufbaustudiengang aufgenommen werden. Wenn sie Berufspädagogik in der Fachrichtung Pflege studieren, werden sie drei Fächer aufnehmen: erstens die Vertiefung des Fachstudiums Pflegewissenschaft, zweitens ein schulisches Fach (Deutsch, Englisch, Mathematik, Sport etc.) oder ein nicht-schulisches Vertiefungsfach (Betriebliche Aus- und Weiterbildung, Berufliche Rehabilitation, Berufsbildung in Entwicklungsländern, Sozialpädagogik in der Berufsbildung), drittens Erziehungswissenschaft. Der Lohn der Mühen könnte in einer herausgehobenen Tätigkeit an einer Schule im Gesundheitswesen oder im Pflegemanagement liegen.

Die AufbaustudentInnen in "Pflegewissenschaft" hingegen sollen ihr künftiges Betätigungsfeld in der universitären oder außeruniversitären Pflegeforschung finden. Die Schwerpunkte sollen - dem bundesdeutschen Forschungsbedarf entsprechend - in der Alterspflege, der ambulanten Pflege und der psychiatrischen Pflege liegen.

Bis die ersten AbsolventInnen die GhK verlassen, ist noch ein weiter Weg. Aber diese bildungspolitischen Aktivitäten gehören in die Strategie zur Überwindung des "Pflegenotstands". Auf mehreren Ebenen gibt es bildungspolitische Initiativen: Die Ausbildung von KinderkrankenpflegerInnen, KrankenpflegerInnen, EntbindungspflegerInnen/Hebammen, AltenpflegerInnen, Haus- und FamilienpflegerInnen soll endlich bundeseinheitlich geregelt werden. Die Ausbildung soll in die Hände von akademisch ausgebildeten Lehrkräften gelegt werden. Der Nachholbedarf an Pflegeforschung in der Bundesrepublik Deutschland soll durch umfangreiche Förderprogramme beseitigt werden.

Gegenwärtig gibt es erst vier Universitäten, in denen entsprechende Angebote unterbreitet werden. Da ist die ehemalige Berliner Charité, an der schon seit den siebziger Jahren Diplom-MedizinpädagogInnen ausgebildet wurden, und die Universität Halle, an der seit 1988 gleiches geschah. Da gibt es die Universität Osnabrück, in der im Aufbaustudiengang Gesundheitslehrkräfte ausgebildet werden. Schließlich gibt es noch den grundständigen Studiengang "Diplom-PflegelehrerInnen" an der Universität Bremen, in dem seit Wintersemester 1994/95 Lehrer für berufsbildende Schulen im Pflegebereich ausgebildet werden.

Die Denkschrift der Robert Bosch Stiftung hat unterstrichen, daß Deutschland ein Entwicklungsland in Sachen Pflege ist. Und das in einer Zeit, in der absehbar ist, daß Pflege "Konjunktur" hat. Der Anteil alter Menschen steigt unaufhaltsam (1990: rund 20 % sind 60 Jahre und älter; 2040: 37 % werden 60 Jahre und älter sein), die Zahl chronisch Kranker und Pflegebedürftiger nimmt ebenfalls unaufhörlich zu. In angelsächsischen Ländern ist jeder 10. Pflegearbeitsplatz mit einem universitär examinierten Pfleger ausgestattet. Und was Praktiker für selbstverständlich halten, wissen viele Patienten noch lange nicht: Die "Schwester" und der "Pfleger" sind nicht die Handlanger der Ärzte, sondern haben eine eigenständige Professionalität im Krankenhaus. Nicht wenige Ärzte fragen in kritischen Situationen die PflegerInnen um Rat, weil sie deren Kompetenz zu schätzen gelernt haben.

Die Standardsituation in bundesdeutschen Krankenhäusern sieht allerdings anders aus. Da gibt es eine Fülle von ungelernten Kräften, da gibt es noch die Ein-Jahres-Helfer-Ausbildung. Zu Vorgesetzten werden erfolgreiche Praktiker bestellt; eine eigenständige berufliche Weiterbildung zur Vorbereitung auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit haben sie in der Regel nicht erfahren. Das soll jetzt anders werden.

An 20 Fachhochschulen werden Führungskräfte für Pflegepositionen ausgebildet. Ihren Arbeitsplatz dürften sie sicher haben. Denn wenn man sich gegenwärtig den Stellenanzeigenteil der "ZEIT" als renommiertester Ausschreibungsdrehscheibe ansieht, entdeckt man fast Woche für Woche die Annonce einer PflegedirektorInnen-Stelle. Bislang werden nur Praxis und Ausbildung verlangt, künftig wird - wie in anderen Führungspositionen auch - der Abschluß eines Hochschulstudiums vorausgesetzt werden.

An der Gesamthochschule Kassel hat man sich auf diese Situation eingestellt. Seit nahezu einem Jahr bereitet eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe die Einführung des Aufbaustudiums vor. Sie ist mit kompetenten Berufspädagogen, Medizinern und Sozialpädagogen besetzt. Die Professorenstellen sollen zum Wintersemester 1995/96 besetzt werden. Man hofft, die Vorarbeiten zügig zum Abschluß bringen zu können. Die Prüfungsordnung liegt in einem ersten Entwurf vor, die Studienordnung ebenfalls. Gegenwärtig laufen Gespräche mit Praktikern aus Bildungseinrichtungen in der Region, um die Studiengänge regional zu verankern, und mit den zuständigen Fachministerien, um die Studiengänge inhaltlich und materiell abzusichern.

Natürlich ist man vorsichtig. Wer in Kassel ausgebildet wird, der soll für die Anforderungen der Praxis gerüstet werden. Die Studierenden sollen aber auch den Anforderungen im Jahr 2010 genügen können. Obgleich sie in mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen an die GhK kommen werden, soll individuellen Voraussetzungen, Kenntnissen und Interessen weitgehend Rechnung getragen werden. Die Kasseler verstehen ihre Hochschule nach wie vor als Reformuniversität: Sie sind deshalb am Einbezug ökologischer, sozialer, ergonomischer Fragen sehr interessiert.

Wer Interesse an den Kasseler Aufbaustudiengängen hat, wird sich darauf einstellen müssen, daß dort die sogenannte "Selbstorganisation" besonders betont wird. Nicht verkopfte Vorlesungen oder langweilige Teilnehmerreferate bestimmen das didaktische Bild, sondern handlungsorientierte Lernformen. Da werden Projekte durchgeführt, wird an Fallstudien gearbeitet, wird eine institutionsinterne Praxis gepflegt, die theoretische Reflexion mit fachpraktischer Beschlagenheit zu knüpfen versteht.

c. Informationen zur Einrichtung des Studiengangs (Entwurf)

Berufspädagogik mit der beruflichen Fachrichtung Pflege

Für Wintersemester 1996/97 ist die Einrichtung zweier Aufbaustudiengänge im Berufsfeld Pflege geplant. Neben der Berufspädagogik mit der beruflichen Fachrichtung Pflege wird es einen Studiengang "Pflegewissenschaft" geben.

Die beiden Studiengänge sollen für Tätigkeiten in der Pflegeforschung, im Pflegemanagement, in der Planung und Leitung von Pflegeeinrichtungen, in der Beratung über Pflegeprobleme und in der Aus- und Weiterbildung von Pflegefachkräften qualifizieren.

Damit soll der Bedarf an akademisch qualifizierten Fachleuten für Lehr- und Leitungsaufgaben gedeckt werden. Ihr Arbeitsplatz liegt

* an Schulen des Gesundheitswesens; Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken; Umschulungs- und Fortbildungsstätten,

* in der Planung, Verwaltung, Organisation und Leitung von Krankenhäusern, Altenpflegeeinrichtungen, Sozialstationen und ambulanten Pflegediensten,

* an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, bei Krankenkassen, Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften und Interessenverbänden.

Einschreibvoraussetzungen

Vorausgesetzt wird der Abschluß eines Fachhochschulstudiums in der Fachrichtung Pflege (Pflegepraxis, Pflegemanagement). Über Ausnahmen wird im Rahmen von Einzelfallprüfungen entschieden. Dabei ist grundsätzlich eine einschlägige Aus- und Weiterbildung im Pflegebereich vorzuweisen.

Studiendauer

Das Studium umfaßt 4 Fachsemester zuzüglich eines Prüfungssemesters. Die Vorlesungszeit im Sommersemester beträgt 12, im Wintersemester 16 Wochen. Pro Semester werden Vorlesungen und Seminare im Umfang von insgesamt 20 Wochenstunden belegt. Die Regelstudienzeit umschließt somit insgesamt 80 Semesterwochenstunden (SWS). Die berufsbegleitende Studienform wird von der Landesregierung gewünscht; über ihre Form und Einführung ist jedoch noch nicht entschieden.

Rechtsgrundlagen

Die Prüfungs- und Studienordnungen befinden sich derzeit in der Erarbeitung.

Studiengebiete

Das Berufspädagogik-Studium an der GhK erstreckt sich bislang auf drei Fachrichtungen: Metalltechnik, Elektrotechnik und Wirtschaft. Es wird jetzt um die Fachrichtung Pflege erweitert, zunächst als Aufbaustudium, künftig möglicherweise auch als grundständiges Studium. Die Gebiete der bestehenden Studiengänge werden voraussichtlich auf den neuen Aufbaustudiengang übertragen:

* das Studium in der beruflichen Fachrichtung Pflege einschließlich ihrer Fachdidaktik

* Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften einschließlich Berufs- und Wirtschaftspädagogik

* das Studium in einem schulischen oder nichtschulischen Schwerpunkt.

Die Anteile der drei Studiengebiete sind noch nicht festgelegt.

Das Studium in der beruflichen Fachrichtung Pflege

Bei den Planungen der Studieninhalte wird davon ausgegangen, daß die künftigen Studierenden in diesem Teilgebiet die größten Erfahrungen und Vorkenntnisse mitbringen. Anders wäre nicht denkbar, daß der relativ hohe Anteil, der beim grundständigen Studium auf die Fachwissenschaft entfällt (84 SWS), derart komprimiert wird.

Einerseits werden die Fachinhalte des Fachhochschulstudiums unter wissenschaftlichen Fragestellungen ergänzt und vertieft, andererseits wird die - fachdidaktische - Aufgabe der Auswahl für die pflegerische Berufstätigkeit wesentlicher Lerninhalte und ihrer Vermittlung an Auszubildende, Schüler/-innen und Umschüler/-innen intensiv behandelt. Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Qualifizierung wird als untrennbare Einheit aufgefaßt, wenngleich ihre Aufgabenstellungen je spezifisch sind und aus dem jeweiligen besonderen Blickwinkel erfaßt und bearbeitet werden müssen.

Das Studium in den Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften

Dieses Studiengebiet ist der besonderen bildungspolitischen Verpflichtung der GhK entsprechend breiter gefächert als an den meisten anderen Hochschulen. Es umfaßt folgende Lerngebiete:

* politisch-gesellschaftliches System

* Sozialisation, soziales Lernen, psychische Entwicklung und Erziehung

* Schule und Betrieb als Bildungsinstitutionen, Bildungssysteme und ihre geschichtliche Entwicklung

* Unterricht, Curriculum und Bildungsprozesse.

Die Lerngebiete werden sowohl aus dem Blickwinkel allgemein-erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlicher Betrachtung als auch unter dem spezifischen Blickwinkel der Berufs- und Wirtschaftspädagogik behandelt.

Der gegenwärtige Aufbau des Hauptstudiums.

Die Studentin/der Student wählt eines der beiden Studiengebiete: Schule oder nichtschulischer Schwerpunkt. Entscheidet er/sie sich für das Studiengebiet Schule, so ist weiter zu wählen zwischen einem Unterrichtsfach oder dem Fach "Sozialpädagogik in der Berufsbildung."

Mögliche Unterrichtsfächer sind:

* Deutsch

* Englisch

* Französisch

* Mathematik

* Gesellschaftslehre

* Sozialkunde

* Physik

* Chemie

* Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht

* Sport

* Evangelische Theologie

* Katholische Theologie

Als nichtschulischer berufspädagogischer Schwerpunkt kann gewählt werden:

* Betriebliche Aus- und Weiterbildung

* Berufliche Rehabilitation

* Berufsbildung in Entwicklungsländern

* Sozialpädagogik in der Berufsbildung.

Der Schwerpunkt Betriebliche Aus- und Weiterbildung zielt im wesentlichen auf hauptamtliche Ausbilder- und Ausbildungsleiterfunktionen in Kranken- und Altenpflegeschulen, in (betrieblichen und überbetrieblichen) Umschulungs- und Fortbildungseinrichtungen. Er erstreckt sich aber auch auf Tätigkeiten in Praxisfeldern, die sich mittelbar auf die betriebliche und überbetriebliche Ausbildung beziehen, z.B. als Ausbildungsberater/-in bzw. Referent/-in bei Wirtschaftskammern und Fachbehörden, bei Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Behindertenverbänden, bei Krankenversicherungen, Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften.

Der Schwerpunkt Berufliche Rehabilitation richtet sich in erster Linie auf Lehr-, Organisations- und Leitungsaufgaben in Berufsbildungswerken, Berufsförderungswerken, Beruflichen Trainingszentren, Werkstätten für Behinderte oder sonstige Einrichtungen, die Jugendlichen und Erwachsenen mit gesundheitlichen und/oder sozialen Beeinträchtigungen spezifische Möglichkeiten der Berufsausbildung, Fortbildung, Umschulung oder Erwerbsarbeit bieten.

Der Schwerpunkt Berufsbildung in Entwicklungsländern wendet sich an Studierende, die sich auf eine Tätigkeit im Rahmen der Entwicklungshilfe oder internationalen Zusammenarbeit vorbereiten wollen. Das erstreckt sich von direkter pädagogischer Arbeit über die Planung, Organisation und Leitung von Bildungseinrichtungen bis zur Beratung von Bildungseinrichtungen und Kultusbehörden in allen Fragen beruflicher Bildung und des Aufbaus von Pflegeeinrichtungen und entsprechenden Bildungsstätten.

Der Schwerpunkt Sozialpädagogik in der Berufsbildung beinhaltet die Analyse der Entstehungsbedingungen besonderer gesellschaftlicher Problemgruppen und die Ermittlung geeigneter Maßnahmen pädagogischer Einflußnahme, die schließlich zu einer erfolgreichen Integration junger Menschen in das Bildungs- und Gesellschaftssystem führen soll. Arbeitsgebiete liegen sowohl in der eigenen pädagogi-schen Tätigkeit als auch in der fachlichen Beratung von Institutionen, sei es die Arbeitsverwaltung als Träger besonderer Bildungsmaßnahmen, seien es die Bildungseinrichtungen selbst.

Eine Kombination von schulischem und nichtschulischem Schwerpunkt ist möglich, erfordert aber einen erhöhten Arbeitseinsatz und in der Regel eine zeitliche Verlängerung des Studiums.

Praktische Studien

Es sind zwei Schulpraktika zu absolvieren. Sie finden in den Semesterferien statt und werden im Rahmen eines Vor- und Nachbereitungsseminars von Hochschullehrern betreut. Das erste Praktikum wird an einer Beruflichen Schule im Berufsfeld Gesundheit/Pflege absolviert, das zweite an einer Kranken- oder Altenpflegeschule, in einer überbetrieblichen Bildungseinrichtung oder einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation.

Prüfungen

Die Diplomprüfung besteht erstens aus einer Diplomarbeit, die innerhalb von drei Monaten anzufertigen ist. Mit ihrer Anfertigung soll die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen werden.

Die Diplomprüfung besteht zweitens aus vierstündigen Klausuren sowie mündlichen Prüfungen von 30 bis 40 Minuten Dauer in den drei Fachgebieten.

Abschluß

Bei erfolgreich bestandener Abschlußprüfung wird der akademische Grad "Diplom-Berufspädagogin" oder "Diplom-Berufspädagoge" verliehen.

9. Fragen und Antworten

a. Inhalte der Aufbaustudiengänge

Zwei Themen dominierten in der Befragung: Inhalte der Aufbaustudiengänge und Zugangsberechtigung. Zu beiden Fragen liefert Kapitel 8 Grundinformationen. Die weitere Präzisierung der Studieninhalte ist allerdings einer Gemeinsamen Kommission aus Vertretern der Sozialpädagogik und der Berufspädagogik sowie weiteren Fachvertretern aus angrenzenden Fachbereichen an der GhK vorbehalten. Diese Kommission wird gegenwärtig, parallel zu den Auswahlverfahren für die Besetzung der beiden "Kopfprofessuren" für "Pflegewissenschaft" und "Berufspädagogik in der beruflichen Fachrichtung Pflege" gebildet. Sie wird ihre Arbeit im Wintersemester 1995/96 aufnehmen.

Nach den bislang vertretenen Positionen ist nicht an eine streng wissenschaftsdisziplinäre Aufgliederung der Studieninhalte gedacht, also bspw. medizinische, physikalische, sozialpädagogische etc. Anteile aus diversen Fachwissenschaften zu einem curricularen Raster zu bündeln. Vielmehr dürfte sich die Kommission von der in der Robert-Bosch-Stiftung vorgeschlagenen Systematik leiten lassen, die von den verschiedenen Beziehungsnetzen im Pflegesystem (Pflegekraft - PatientInnen-Beziehung; Pflegekraft als Mitglied eines Fachkräfte-Teams; institutionelle Verankerung der Pflegekräfte etc.) ausgeht und diesen relevante inhaltliche Schwerpunkte zuordnet.

Für den Studiengang "Berufspädagogik in der beruflichen Fachrichtung Pflege" ist zunächst von den formalen Vorgaben der KMK auszugehen. Deshalb ist das Studium dreigeteilt wie in Kapitel 8 beschrieben. Die Anteile haben sich allerdings in der KMK-Richtlinie vom 12.5.95 leicht verschoben:

- Fachwissenschaft nach wie vor 80 SWS

- Berufliches Vertiefungsfach bzw. Unterrichtsfach 50 SWS (vorher: 40 SWS)

- Erziehungswissenschaft/Berufspädagogik 30 SWS (vorher: 40 SWS).

Die Verteilung der Semesterwochenstunden für das Aufbaustudium ist davon allerdings kaum berührt, da es die im vorgängigen Studium an einer der drei Fachhochschulen des Landes Hessen vermittelten Inhalte vor allem in der Fachwissenschaft berücksichtigen muß und von daher ohnehin zu anderen Anteilen kommt.

b. Zugangsberechtigung

Die Zugangsberechtigung wurde in einem Gespräch mit den drei beteiligten Ministerium am 8.5.95 in Wiesebaden intensiv erörtert. Danach zeichnet sich folgender Sachstand ab: Einerseits soll grundsätzlich der FH-Abschluß Pflege-Diplom die Regelzugangsvoraussetzung bilden, andererseits findet sich im "Bildungskonzept zur Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Pflegeberufe (Hess. Ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit 1992) die Aussage: "Durch die auch in Hessen geplante Öffnung der Universitäten für besonders befähigte Berufstätige erübrigen sich etwaige Sonderprüfungen für Pflegeberufe. Für die Zeit bis zum Inkrafttreten genereller Regelungen sind Übergangslösungen zu finden" (S. 11) und "Konkret heißt das, daß parallel zu neuen Qualifizierungsmodellen berufsbegleitende Nachqualifizierungsmöglichkeiten und großzügige Übergangsregelungen vorgesehen werden müssen" (ebenda).

Der Terminus "großzügige Übergangsregelungen" ist noch zu präzisieren, insbesondere vor dem Hintergrund, daß es eine starke Nachfrage nach den Aufbaustudiengängen insbesondere aus dem Kreis der PflegedienstleiterInnen und PflegelehrerInnen gibt. Nach Auffassung der Arbeitsgruppe Pflege an der GhK wären nicht formale, sondern inhaltliche Kriterien anzulegen, allerdings im Rahmen von Einzelfallprüfungen.

Dabei ist davon auszugehen, daß eine pflegepraktische und pflegewissenschaftliche Grundqualifikation mitgebracht werden muß. Inwieweit diese auch außerhalb der Fachhochschulen erworben worden sein kann, ist unter Anlegung der Studienordnungen einschlägiger Hochschulen zu prüfen. Vorher müssen allerdings einerseits die Studien- und Prüfungsordnungen der eigenen Aufbaustudiengänge präzisiert und andererseits die künftigen Tätigkeitsfelder analysiert und bestimmt werden.

Die Arbeitsgruppe geht von der Vorüberlegung aus, daß die InteressentInnen vier Typen zurechenbar sind:

(1) AbsolventInnen der Fachhochschulen: unproblematisch, da im "Hessen-Modell" als "Normalfall" vorgesehen

(2) AbsolventInnen anderer (Lehramts-)Studiengänge. Ihnen dürften die Praxisvoraussetzungen fehlen, um zu einem Aufbaustudiengang zu gelangen.

(3) AbsolventInnen eines anderen Lehramtsgrundstudiums, die ihr Fach wechseln wollen. Im Prinzip gilt das Gleiche wie für (2)

(4) AbsolventInnen von "Pflegehochschulen" außerhalb des Tertiären Bereichs. Sie haben in der Regel keine Universitätszugangsberechtigung.

Nach Auffassung des Hessischen Wissenschaftsministeriums sollte nicht vom Standard eines abgeschlossenen Fachhochschulstudiums Pflege und einer grundständigen Ausbildung in einem Pflegeberuf abgerückt werden. Im übrigen seien Einzelfallprüfungen vorzunehmen, die an dem noch zu entwickelnden curricularen Profil auszurichten seien. Es rät von generellen Ausnahmeregelungen dringend ab. Im übrigen sei auf die beiden Möglichkeiten der individuellen Eingangsprüfung und der Externenprüfung zu verweisen. Beide Möglichkeiten seien im Hessichen Hochschulgesetz verankert. Die Externenprüfung liege in der Zuständigkeit der FH Frankfurt, für die Eingangsprüfung sei die FH Fulda Ansprechpartnerin.

Es besteht Einigkeit zwischen Ministerien und GhK-Vertretern, die Aufbaustudiengänge in erster Linie jenen InteressentInnen zu öffnen, die eine grundständige Ausbildung in einem Pflegeberuf abgeschlossen haben und sich im Berufsfeld Pflege akademisch weiterqualifizieren wollen. Dazu können auch BewerberInnen gehören, die nach einer Pflegeausbildung ein sozialwissenschaftliches Studium aufgenommen und abgeschlossen haben, während dieser Zeit aber dem Berufsfeld Pflege mit einem praktischen Arbeitsschwerpunkt verhaftet geblieben sind.

Eine Quotierung der Plätze ist angesichts der vermutlich in der Anlaufphase noch nicht überwältigenden Nachfrage noch nicht zu erörtern. Im übrigen ist sie nach Auffassung des Wissenschaftsministeriums nicht zu befürworten.

Die Landesregierung wünscht neben der Vollzeitform eine berufsbegleitende Form. Sie geht dabei von einer Regelstudienzeitverlängerung von ca. 50 % aus. Das würde eine Verlängerung von 4 auf 6 Semester bedeuten. Dabei sei eingerechnet, daß die Studierenden im Regelfall einer Halbtagstätigkeit nachgehen.

c. Berufschancen

Um diese einzuschätzen, ist zunächst auf die weitere Entwicklung der Pflegeausbildung im Lande Hessen zu sprechen zu kommen. Die Landesregierung sieht gegenwärtig keine Notwendigkeit, von dem von ihr verfolgten sogenannten 3. Weg der Qualifizierung des Berufsnachwuchses abzuweichen. Der gesetzlichen Normierung durch das Krankenpflegegesetz (1985) soll eine gesetzliche Normierung durch ein Altenpflegegesetz folgen (Entwurfsfassung 2/95 liegt vor). Der Ministerpräsident hat festgestellt, daß die gegenwärtig außerhalb des Berufsbildungsgesetzes angesiedelte Ausbildung in Kranken- und Altenpflegeschulen die Ansprüche an eine gute Qualifizierung des Berufsnachwuchses erfülle, so daß kein Anlaß bestehe, einen Vorstoß auf Eingliederung der Ausbildung in das duale System (nach Berufsbildungsgesetz) oder eine Streichung des [[section]] 107 (Ausnahmeregelung für Pflegeberufe) BBiG zu unternehmen. Im übrigen bestände auch keine Bereitschaft der Mehrheit der Bundesländer, sich einem solchen Vorstoß anzuschließen.

Das Bundesland Hessen plane auch keine Berufsfachschullösung, wie sie in einigen anderen Bundesländern eingeführt worden (Bayern) oder in Planung (Berlin) sei. Da die Ausbildung somit im Regelungsbereich des Gesundheitsministeriums verbleibe, wird gegenwärtig keine Notwendigkeit der Einrichtung von Referendariatsplätzen in Hessen gesehen; allenfalls mittelfristig sei eine solche Perspektive denkbar.

Mithin ist kurzfristig die Berufsschulperspektive für die AbsolventInnen des Aufbaustudiengangs Berufspädagogik/Pflege in Hessen nicht realistisch; andererseits bieten andere Bundesländer (z.B. Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Bremen) Referendariatsplätze an. Wieweit in diesen Ländern künftig Pflegeausbildung im dualen System stattfinden wird (bislang lediglich für Altenpflege in Hamburg), ist allerdings offen. Das Wiesbadener Gesundheitsministerium ist der Auffassung, es halte im Grunde am 1992 veröffentlichten Qualifizierungs- und Professionalisierungskonzept fest, sehe mittelfristig durchaus Einlösungschancen für gegeben an, kurzfristig gäbe es angesichts des hohen Bedarfs (600 Lehrkräfte wären nachzuqualifizieren) und des fehlenden Einverständnisses von Seiten der Kirchen und Wohlfahrtsverbände jedoch kaum Realisierungsmöglichkeiten.

In diesem Zusammenhang ist aber auf an die guten Voraussetzungen zu verweisen, die gerade an der GhK im Hinblick auf ein breites Qualifizierungsangebot von Berufspädagogen geboten werden. Beispielsweise sind mit dem breit angelegten Kernstudium und den nichtschulischen berufspädagogischen Schwerpunkten außerschulische Berufsfelder curricular berücksichtigt, die die AbsolventInnen mit einem breiten Qualifikationsspektrum ausstatteten und ihre Integration in eine komplexe Berufswelt sichern. Daher läßt sich auch außerhalb des Berufsschulbereichs eine solide Perspektive für die AbsolventInnen des Aufbaustudiengangs "Berufspädagogik ..." erkennen.

d. Qualifikation der DozentInnen

Diese Frage läuft wohl in zwei Richtungen: Ein Teil der Fragesteller wünscht Aufschluß darüber, wer künftig die StudentInnen der Aufbaustudiengänge betreut, ein anderer möchte wissen, ob die Möglichkeit zur Übernahme von Lehraufträgen besteht.

Grundsätzlich müssen Lehrbeauftragte die Befähigung zur Lehrtätigkeit an einer wissenschaftlichen Hochschule mitbringen. Diese erwerben sie regelhaft durch eine Promotion. In besonderen Fällen kann allerdings davon abgewichen werden, sofern vergleichbare wissenschaftliche Leistungen erbracht worden sind oder von den InteressentInnen eine besondere Befähigung zur akademischen Lehre eingebracht werden kann. Dies wird vom jeweiligen Fachbereich geprüft.

Zu ProfessorInnen können Personen berufen werden, die ein einschlägiges Studium absolviert haben, eine qualifizierte Promotion aufweisen, sich im Berufungsgebiet habilitiert haben oder habilitationsäquvalente Forschungsleistungen aufweisen und über akademische Lehrerfahrung verfügen. Sie sollen möglichst Theoriekenntnisse und Praxiserfahrungen integrieren und befähigt sein, ihren Berufungsschwerpunkt forschungsmäßig zu erschließen und die Ergebnisse dieser Forschungen in ihrer Lehrtätigkeit wirksam werden zu lassen.

e. Praktische Erfahrungen im Studium

Es gehört zum Standard der Berufspädagogik-Studiengänge an der GhK, daß ein achtwöchiges Praktikum an Berufsbildungseinrichtungen absolviert wird. Im Rahmen des Pflegewissenschaftsstudiengangs dürften vergleichbare empirische Praktika verpflichtend gemacht werden. Die Entscheidung liegt bei der noch einzusetzenden Gemeinsamen Kommission, in der die Fachvertreter der an den Studiengängen beteiligten Fachbereiche vertreten sein werden.

f. Künftiger Standort Krankenpflegeschule

Nach der Auffassung des Ministerpräsidenten leisten die bestehenden Krankenpflegeschulen gute Ausbildungsarbeit. Jedenfalls ist für die kommenden Jahre nicht damit zu rechnen, daß Hessen einen Sonderweg abseits des Krankenpflegegesetzes 1985 beschreiten wird. Vielmehr soll auch die Ausbildung von AltenpflegerInnen nach dem Muster der Krankenpflegeausbildung organisiert werden.

g. Möglichkeit berufsbegleitenden Studiums

Das Wissenschaftsministerium wünscht, daß Möglichkeiten berufsbegleitenden Studiums eher aus- denn abgebaut werden. Allerdings stellt dies eine besondere Belastung für die beteiligten HochschullehrerInnen dar, insoweit sie auch in anderen Studienformen eingebunden sind. Denn berufsbegleitende Angebote müssen in der Regel außerhalb der "normalen" Studienzeit angeboten werden: in den Abendstunden und an Wochenenden. Voraussichtlich werden derartige Angebote auch in den beiden Aufbaustudiengängen unterbreitet; entschieden ist das noch nicht, aber sehr wahrscheinlich.

h. Supervision als Bestandteil der Aufbaustudiengänge

Zweifellos ist Supervision heute in vielen, insbesondere außerschulischen Bildungsstätten ein erfolgreiches Angebot, das die Leistungsfähigkeit der Lehrkräfte zu unterstützen vermag. Inwieweit darauf auch in den Aufbaustudiengängen hingewirkt werden wird, inwieweit auch zur Ausübung von Supervision befähigt werden wird, ist in den kommenden Monaten in der Gemeinsamen Kommission zu klären. Auf deren Tagesordnung wird es auf jeden Fall stehen.

i. Weitere Fragen und Aspekte aus dem Teilnehmerkreis

Die folgenden Fragen sind im Rahmen der Veranstaltungen (und damit in diesem Skript) bereits angesprochen und geklärt worden:

- der Vergleich mit der Ausbildung im Ausland (starker Nachholbedarf, insbesondere fehlende FH-Ausbildung für Pflegefachkräfte)

- die berufliche Zukunft der jetzigen Pflegelehrer (erscheint angesichts der Entscheidungen der Landesregierung für die Beibehaltung bzw. künftige Organisation der Pflegeausbildungen ungefährdet)

- Aufwertung Pflege über Akademisierung (ist ein langwieriger Prozeß, der erst über die Erschließung von Forschungsfeldern und einen nennenswerten Anteil von hochschulisch gebildeten Leitungs- und Lehrkräften forciert werden wird)

- Anerkennung der Weiterbildung bei der Aufnahme eines Studiums (ist bei den Zugangsvoraussetzungen nachzulesen)

- Berufsfeldschneidung (hier dürfte an den bisherigen originären Pflegeberufen festgehalten werden: EntbindungspflegerIn bzw. Hebamme, KinderkrankenpflegerIn, KrankenpflegerIn, AltenpflegerIn, Haus- und FamilienpflegerIn. Mit der Entscheidung der KMK, Pflege als eigenständige berufliche Fachrichtung auszuweisen, ist faktisch eine Abgrenzung gegenüber den Gesundheitsberufen erfolgt: Die Arzthelferin beispielsweise gehört nunmehr in ein anderes Berufsfeld)

- Pflegetheorien (werden möglicherweise im kommenden Semester in einem Anschlußseminar behandelt)

- Pflegeidentität (ist in verschiedenen Sitzungen angesprochen worden)

- Warum kein grundständiges Studium? (Entscheidung ist nur aufgeschoben, um den Einführungsprozeß bei den beiden Aufbaustudiengängen nicht zu behindern; soll nach nicht allzu langer Zeit folgen)

- Anerkennung ausländischer akademischer Ausbildung (muß im Wege der Einzelfallprüfung auf Antrag erfolgen).

10. Ausblick

Es war ein interessantes und ungewöhnliches Seminar. Die Beteiligung war größer und intensiver als erwartet. Es hat eine Reihe von Kontakten gegeben, viele, viele Anregungen und Hinweise für die weitere Arbeit an der Gestaltung der Aufbaustudiengänge. Und es hat sich gezeigt, daß die Region Kassel ein fruchtbares Feld für die Einrichtung der Aufbaustudiengänge darstellt. In ihr finden sich viele Institutionen, die über vielfältige Erfahrungen mit pflegerischen Innovationen verfügen - und die erfreulicherweise zu einer intensiven Kooperation bereit sind.

Diese Erfahrung und diese Aussicht ermuntert all jene, die für die Entwicklung und Gestaltung der Aufbaustudiengänge verantwortlich sind. Ich bin sicher, daß der angepeilte Beginntermin Wintersemester 1996/97 gehalten werden kann. Die Zusammenarbeit mit den Fachhochschulen ist bereits angebahnt; auch dort besteht eine starke Bereitschaft zu intensiver Kooperation, eine wichtige Voraussetzung für einen nahtlosen Übergang der Studierenden von einer zur anderen Hochschule!

Im nachfolgenden Abschnitt findet sich der Text eines Vortrages, den ich auf Einladung der Berufungskommission "Berufspädagogik in der beruflichen Fachrichtungen Pflege" am 13.7.95 an der GhK gehalten habe. Darin sind viele Anregungen eingeflossen die ich im "Pflegeseminar" erhalten habe. Wer didaktische Planung und Gestaltung beeinflussen will, muß sich an die Lehrkräfte wenden. Das tut der Text, indem er die brisante Frage der Qualifikationsanforderungen an Pflege-Lehrkräfte thematisiert. Deshalb habe ich mich entschieden, den Text in diese Broschüre einzubeziehen.

Am Ende möchte ich mich bei allen bedanken, die zum Gelingen des Seminars beigetragen haben: Herrn Ruwe, der die Idee hatte und die Angelegenheit organisatorisch einfädelte, Frau Ulbricht-Hopf, die mit der Pressekonferenz für die nötige Aufmerksamkeit bei den InteressentInnen sorgte, Frau Dr. Andrea Zielke-Nadkarni, der ich vielfältige Unterstützung bei der Seminarplanung und -durchführung verdanke, Studiendirektor a.D. Wilhelm Asbrand, der mich unermüdlich mit aktuellen Informationen und manch gutem Rat ausstattete, meinen Kollegen Profs. Drs. Karlheinz Fingerle für mannigfache engagierte, rhetorisch ausgefeilte Diskussionsbeiträge, Martin Kipp für durchdachte, sorgsam abgewogene, geschliffen formulierte Gesprächsanmerkungen, Hans Martin für äußerst sachverständige, auf den Punkt gebrachte Informations- und Diskussionshilfen, insbesondere zur Qualitäts- und Zertifizierungsdebatte, und unserem Dekan Prof. Dr. Gerd Neumann für seine ermutigenden Einführungsworte und strukturierenden Äußerungen in den Anfangssitzungen, vor allem aber den unermüdlich erscheinenden und unermüdlich fragenden, anregenden und diskutierenden TeilnehmerInnen selbst. Möge Ihnen das Seminar soviele Anregungen gegeben haben wie seinen Initiatoren und Veranstaltern.


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Alle Rechte des vorliegenden Textes bleiben beim Verfasser. Bei Zitaten aus diesem Dokument ist die Quelle anzugeben.


Der Text
"Pflege" an der GhK
kann auch als Buch gelesen werden. Die bibliographischen Daten sind:

Wolfgang Seyd: "Pflege" an der GhK.
Kassel: Gesamthochschul-Bibliothek, 1995. - 109 Seiten.
(Universität Gesamthochschule Kassel; Berufs- und Wirtschaftspädagogik; Band 21).
ISBN 3-88122-849-7.


Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Wolfgang Seyd

Verantwortlich für die Bereitstellung als HTML-Dokument:

Dr. Karlheinz Fingerle, GhK, Fachbereich 10
E-mail: fingerle@uni-kassel.de

Letzte Änderung: 17. Febr. 1996
Aktualisierung der Angaben zu Fachbereich und E-mail: 21. Febr. 1999