Datum
2018Autor
Schülle, MirjamSchlagwort
300 Sozialwissenschaften, Soziologie Medizinische VersorgungDeutschland: AsylbewerberleistungsgesetzBehinderungFlüchtlingVertriebenerAsylbewerberConvention on the Rights of Persons with Disabilities (2006 Dezember 13)ZugangGesundheitswesenEuropäische Union. Aufnahmerichtlinie (2013)Metadata
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Teil eines Buches
Medizinische Versorgung für Menschen mit Behinderungen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
1. Auflage
Medizinische Versorgung für Menschen mit Behinderungen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
Rechtliche und praktische Barrieren der Barrierefreiheit
Zusammenfassung
Der Beitrag stellt die rechtlichen und praktischen Barrieren dar, die in der gesundheitlichen Versorgung asylsuchender Menschen mit Behinderungen bestehen.
Während die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) einen medizinischen Minimalstandard normieren, soll die Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU eine angemessene Versorgung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen sicherstellen. Die UN-Behindertenrechtskonvention normiert zudem einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsleistungen. In der Praxis erweist sich vor allem die restriktive Ausgabe von Behandlungsscheinen durch die Leistungsbehörden als wesentliche Zugangsbarriere. Die alternativ eingesetzte Gesundheitskarte ermöglicht einen niedrigschwelligeren Zugang und i.d.R. wird der Leistungsumfang bedarfsgerechter ausgelegt. Die nicht flächendeckende Umsetzung durch Länder und Kommunen vergrößert allerdings die bestehende Ungleichheit in der Gesundheitsversorgung Asylsuchender.
Während die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) einen medizinischen Minimalstandard normieren, soll die Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU eine angemessene Versorgung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen sicherstellen. Die UN-Behindertenrechtskonvention normiert zudem einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsleistungen. In der Praxis erweist sich vor allem die restriktive Ausgabe von Behandlungsscheinen durch die Leistungsbehörden als wesentliche Zugangsbarriere. Die alternativ eingesetzte Gesundheitskarte ermöglicht einen niedrigschwelligeren Zugang und i.d.R. wird der Leistungsumfang bedarfsgerechter ausgelegt. Die nicht flächendeckende Umsetzung durch Länder und Kommunen vergrößert allerdings die bestehende Ungleichheit in der Gesundheitsversorgung Asylsuchender.
Zitierform
In: Westphal, Manuela; Wansing, Gudrun (Hrsg.): Migration, Flucht und Behinderung. Herausforderungen für Politik, Bildung und psychosoziale Dienste. Springer VS: Wiesbaden 2018, S. 145-166; ISBN 978-3-658-15098-3 (print), ISBN 978-3-658-15099-0 (online), doi:10.1007/978-3-658-15099-0Auflage
Zitieren
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